1854 / 213 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

T R E P E T r ‘r

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mit den dazu gehörigen Urkunden urschriftlich an den Konsul, in dessen Bezirk der andere Theil seinen Wohnsiß bat, übersendet. Leßterer hat alsdann auch seinerséits zu prüfen, ob die zur bürgerlichen Gültigkeit der Ehe geseßlich nothwendigen Erfordernisse vorhanden sind. Findet er hier- gegen nichts zu erinnern, so ist das Aufgebot zu veranlassen. Nach Ablauf der im §. 4 des Geseßes bestimmten achttägigen Frist hat er den zuerst gedahten Konsul unter Wiederbeifügung der ihm über- sandten Verhandlung mit ibren Anlagen zu benachrichtigen, daß das

Aufgebot erfolgt und Einspruch nicht erhoben worden ist. Der Zurück- |

behaltung einer Abschrift dér Verhandlung bedarf es nicht; vielmehr ge- nügt es, wenn derselbé über den ganzen Hergang einen Vermerk zu fei-

nen Akten bringt, aus welchem das Datum der Verhandlung und der |

Konsul, der fie aufgenommen hat, hervorgehen. S. 11. s Eine Dispensation von dem Aufgebote darf nur in besonders drin- genden Fällen erfolgen, namentlich bei eintretender plößlicher Todes-

gefahr eines der beiden Verlobten, oder wenn dieselben den Bezirk des

Konsuls zu verlassen beabsichtigen und eine Verzögerung der Abreise um die Dauer der Aufgebotsfrist schr wesentlihe Nachtheile für sie her- beiführen würde. ÿ. 12. D Sämmtliche bei einem Konsulat in einem Jahre vorkommende Ehe-

anmeldungs - und Aufgebots-Verhandlungen find, chronologish geordnet, |

aktenmäßig zu sammeln und neben den drei Registern aufzubewahren

V 131 Werden auf Grund des Aufgebots gegen die beabsichtigte Eheschlie ßung keine Einwendungen exhoben, so darf der Konful mit der Ehe schließung verfahren. Ae : 8 Die Brautleute müssen persönlich vor dem Konsul erscheinen, welcher

zu der Eheschließung ein der Würde der Handlung angemessenes Lokal im

Konsulatsgebäude zu bestimmen hat. G 8 Die Eheschließung selbst erfolgt in der im §. 7 des Gesetzes vorge- schriebenen Weise.

Sofort, nathdem der Konsul ausgesprochen hat, daß er die Braut- | leute kraft des wud 4s für rechtmäßig verbundene Eheleute erkläre, hat | dandlung zu unterbrechen, durch Handschlag das Ver- |

sprechèn @bzunehmen, daß sie bei der ersten sich darbietenden Gelegenheit |

ex ihnen, ohne die §

die Ürchliche Einsegnung ‘nacholen wollen.

Ueber den ganzen Hergang ist in dem Register für Heirathen ein

Protokoll nach dem anliegendèn Formular C. aufzunehmen 2) Bei Geburten. S L

Die Eintragung der Geburt eines Kindes in das Negisier für Ge- |

burtsfälle erfolgt nah dem ‘änliegenden Formular D. auf den Antrag |

des Vaters, oder béi unéthélichen Kindern ‘auf den Antrag der Mutter

oder ihrer Angehörigèn, unter Beachtung der im §. 11 des Gesetzes ent- |

haltenen Bestimmungen. E D. : Als Zeugen sind, wenn sonst keine Bedenken entgegenstehen, wo mög- lich folhe Peœsoneù zuzuziehen, welhe der Geburt des Kindes, um welches

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es fich handelt, persönlich beigewohnt haben, und wird in diesem Falle

weniger auf Geschlecht und Nationalität der Zeugen, wohl aber unbe- dingt auf Unbescholtenheit derselben zu sehen sein. G 1 Entstehen Bedenken über die Richtigkeit der Angaben des Deklaran ten, odex ist die Anzeige länger als drei Tage nach der Geburt verzögert

worden, so hat der Konsul durch Vernehmung des Geburtshelfers, ‘der Hebeamme oder anderer Personen, welche Auskunft zu ertheilen vermö- | gen, anderweiten Beweis zu erheben und, bis dies geschehen, die Eintra- |

gung în das Negister auszuseßen.

Dié Einträgung ist auth dann auszuseßen, wenn dem Kinde zur Zeit |

der Anmeldung ein Vorname noch nit gegeben worden ist. E

Jn allen Fällen, wo die Eintragung einer Geburt in das Register | ausgeseßt werden muß, ist über die Anmeldung und über die sich an die- | selbe knüpfenden iveiteren Erörterungen eine Verhandlung aufzunehmen, | und auf dieselbe bei der später wirklich erfolgenden Eintragung in das | Register kurz zu verweisen. Diese Verhandlungen sind, nah Jabhrgängen |

A geordnét, aktenmäßig zusammenzufassen und neben den drei |

egistern aufzubewahren. 3) Für Todesfälle. ÿ. 18.

Die Eintragung eines Todesfalls in das Negister für Sterbefälle

erfolgt ‘in dex Regel näch dem anliegenden Formtlaäre E. 19 |

Als Zeugen sind wo mögli ole Personen zuzuziehen, welche ent- weder dem Hinscheiden des Verstorbenen beigewohnt, oder von dessen Tóde zubérläfsige Kéenntniß E häbén.

: 20;

Entstehen Bedenken über die Richtigkeit der Angaben der Zeugen, odér kann nach den besonderen Uniständen des Falles der Tod durch Zeligenaussagen nit füglich festgestellt werden , so bleibt es dem pflicht- ien Erméssen der Könsularbeamten überlassen, noch anderweitige

Bli R namentli die Vernehmung éines Arztes, welcher den (af e L storbenen in der leßtén Krañkheit behandelt hat, zu beran-

én, oder die Vériittelung der E In anzurufen,

je 21 Ein näch den fremden Gesetzen in gehdriger F I Attefi x b S ( ger Form ausgestelltes Attest der Landesbehörden über den Tod Ma um die Vesebli@ Lt sGUbEC, nen zwei Zeugen, sobald solche überhaupt nit, oder nur unter unver- hältnifinäßigen Schivierigkeitén fistirt werden können, zu ersetzen.

t Ä L Ju allen Fällen, in elen die Eintragung dés Todesfall iht streng nah Bersehrift des g. 12 des Gesebes, oder Bin A Vex UL

lung aufzunehmen, aus welcher die stattgehabten Erörterungen, und

mentlih die Nothwendigkeit der Abweichung von der geschlichen A

zu erkennen find. Alle derartige Verhandlungen find, chronologisch 4

ordnet, in ein besonderes Aktenstück für jedes Jahr zusammenzufassen

und neben den drei Registern Aa Mton. : : én C. 23.

Für die durch das Geseß vom 3. April d. J. und diese Instru-4 den Eöniglichen Konsuln aufgetragenen Verri Ae haben al raction §. 13 des Geseßes Gebühren zu fordern. Dieselben sollen im Allgemei: nen nicht unter 1 Thaler 10 Sgr. und nicht über 5 Thaler für Heirathen und nicht unter 10 Sgr. und nicht über 2 Thaler für Geburts- uns Sterbefälle, je nah Standes- und Vermögens-Verhältnissen, betragen,

Berlin, den 24. August 1854.

meldung des Todesfalls hat bewirkt iverden können, ift eine Verhand:

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Manteuffel.

Der Justiz-Minister Stm ons,

Ausfertigung

æormutar A Königlich preußisches (General-, Vice-) Konsulat zu Nachstehende Verhandlung, welche Folio . Volumen des bei dem Königlich preußischen (General-, Vice-) Konsulat zu . in Gemäßheit des Gesetzes vom 9. April 1854 geführten Registers über Heirathen (Geburten, Sterbefälle) eingetragen ift, und welche wörtlich lautet, wie folgt:

wird hiermit zu öffentlihem Glauben unter Siegel und Unterschrift dos Königlich preußischen (General -, Vice-) Konsulats U. i ausge fertigt / N N, D. ten : L LEEL (Konsulats - Siegel.) N N. Königlich preußischer (General-, Vice-) Konsul. Ausfertigungs - Gebühren.

i Aufgebot Formular B : Köntglich preußisches ( General-, Vice- ) Konsulat u Es wird hiermit bekannt gemacht, daß dar c N, N, geboren in- N. alt Son des N. Und der N, in N. und die 2c. N. N, geboren in N. alt Jahr, wohnhaft in i. Tochter des N. und der N. in N. beabfichtigen, fich mit einander zu verheirathen, und diese Ebe in Gemäß- heit des Geseßes vom 3. April 1854 vor dem unterschriebenen Königlich preußischen (General-, Vice-) Konsul abzuschließen. N. O I 48. (Konsulats-Siegel.) N. N. Königlich preußischer (General-, Vice-) Konsul.

Jahr, wohnhaft in N,

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Nefigirt und zu den Akten Ketraths-Brotofoll R A O 18. Bor dem unterzeichneten Königlich preußischen (General Konsul erschienen heute im Konsulatsgebäude i D N N. Jahrx alt, aus L in ; e. x, N N, . Zahr alt, aus haft in . e) WOWECC 00S E DUE 40 M i, Fabr alt, aus , ban Mm. als erster Zéuge, Der 2c, N Ne, cie C AlL dus D M e, S eiter euge,

: gebürtig, wohn- und dex . :

gebürtig, wohn- und der

gebürtig, gebürtig,

9) / H) } die sonst noch anwesenden Personen.

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Die beiden unter Nr. 1 und 2 aufgeführten Personen, nämlich der c. N. N. und die ?c. N. N. exflärten, daß es ibre Absicht sei, eine Ehe mit einander einzugehen und dieselbe in der durch das Gesek vom 3. April 1854 vorgeschriebéènen Form abzuschließen.

Da die in diesem Geseße angeordneten Förmlichkeiten erfüllt find, auch gegen die Dispositionsfähigkeit der Brautleute keine Bedenken ob- walten, so richtete der unterzeichnete Königlich preußische (General-, Vice-) Konsul in Gemäßheit des §. 7 des genannten Gesetzes sowohl an den 2c. N. N., als au an die 2c. N. N. einzeln die feierliche Frage, ob es ihre ernstliche und gewisse Absicht sei, mit dem gegenwärtigen anderen Theile eine Ehe einzugehen, und forderte sie auf, wenn dies der Fall sei, diese thre Abficht dur ein lautes und deutliches „Ja“ zu bekunden

Nachdem von beiden Theilen dieser Aufforderuug bollständig èent- sprochen- worden, so erklärte der unterzeichnete Königlich preußische (Ge neral-, Vice-) Konsul den 2c. N. N, und die 2c. N. N. kraft des Gesetzes für rechtlich verbundene Eheleute, und nahm ihnen gleichzeitig dur Handschlag das Versprechen ab, bei erster fich darbietender Gelegenheit die kirchliche Einsegnung diesex ihrer Ehe nachzuholen.

Diese Verhandlung ist hierauf den Eheleuten, den beiden Zeugen, #0

wte den übrigen Anwesenden horgelefen, Hon denselben genehmigt und

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dem zur Urkund eigenhändig unterschrieben (von dem des Schreibens un: Ç digen N. N. ‘aber unterkreuzt) worden. fund Geschlossen wie oben. : ({Unterschriften.) Der Königlich preußische (General -, Vice-) Konsul zu (Rame.)

Formular D, BVerhandelt zu La. M, Vor dem unterzeichneten Königlich Preußischen (General - , Vice-) gonsul erschien heute im Konsulatsgebäude Der M... L i Zahre alt, wohnhaft zu welcher mir erklärte, daß von der E ……. Zahre alt, wohnhaft zu y i S j S = ean D SEEND, Q . Geschlechts geboren sei, welchem Kinde d. . Vorname : ; beigelegt wurde... genommene Erklärung is geschehen in Anwesen- Zeugen, als nämlich: i Jahre alt, wohnhaft zu D Zahre ält, wohnhaft zu . Gegenwärtige Urkunde ist demnach dem Deklaranten und den Zeugen vorgelésen und bon denselben unterschrieben worden. Z Geschlossen wie oben. {Unterschriften.) Her Königlich preußische (General-, Vice-) Konsul zu (Name.)

orma D Bean a tal B Vor dem unterzeichneten Königlich preußishen (General -, Vice-) Fonsul erschienen heute im Konsulatsgebäude der alt Jahre, wohnhaft zu d... Verstorbenen zu alt Jahre, wohnhaft zu

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E , AVCLOeT Ul ; Verstorbenen zu sein angab; welche beide mir erklärten, däf im

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tahre eintausend achthundert und : an. A Dés |

d E zu a C 24 Sohn (Tochter)

Ma n berstorben sei der (die)...

l Fahre, wohnhaft zu E hon *). a. E ., wohnhaft zu... s und dessen Ehefrau. wohnhaft zu.

Worüber gegenwärtiger Akt, nachdem sich Der Unterzeichnete von dem | Tode der gedachten Person Überzeugt hatte, aufgeseßt und nah Vorlesung

bon den Anzeigenden unterschrieben wurde.

(Séschlossen wie oben. (Untershriften.) i Der Königlih preußische (Generäl-, Vice-) Konsul zu... | (Name)

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*) Infoweit die Aeltern und deren Verhältnisse nicht békannt find Gt G u / 5% v werden die darauf bezüglichen Worte gelöscht.

WV?2inisterium der geißliien, Unterrichts: und Medizinal - Angelegenheiten.

| |

Der praktishe Arzt 1c. Dr. August Beyer zu Cleve ist zum |

reisphysikus des Kreises Cleve, Regierungs = Bezirks Düsseldorf, |

ernannt; unnd

Die Berufung des Kandidaten des höheren Schulamts E Carl Friedrich Dulibß zum ordentlichen Lehrer an der höheren |

Vürgerschule zu Graudenz genehmigt worden.

Finanz- Ministerin11. Bekanntmachung vom 25, August 1854 betref- fend die Verloosung von 108 Serien der am 15. Januar 1855 zur Auszahlung gelangenden

10,800 Seehandlungs-Prämienscheine,

Am Montag den 16. Oktober d. J., Vormittags um 10 Uhr, | werden im großen Konferenz-Saale des Seehandlungs-Gebäudes, unter Zuziehung von zwei Notarienund zwei vereideten Protokollführern,

\lanmäßig 108 Serien, enthaltend die Nummern der am 15, Ja- |

nuar 1855 zur Ablösung kommenden 10,800 Seehandlungs -Prá- mienscheine, gezogen und demnächst durch vier verschiedene hiesige

ligte Publikum hiermit in Kenntniß seßen. Berlin, den 25, August 1854,

General = Direction der Seehandlungs - Societät. Camphausen. Scheidtmann.

fentliche Blätter bekannt gemacht werden, wovon wir das bethei- | |

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|

| sten einen reihen Ertrag erwarten lassen.

_ Angekommen: Der Wirkliche Geheime Ober - Regiecungs- Rath Costen oble, aus Carlsbad,

Der Ober-Präsident der Provinz S{hlesien, C eiherr von

| Schleinit, von Breslau,

—— _——— arie H R E E P E DR D

Personal-Veränderungen in der Armee.

Dffiziere. Ernennungen, Beförd erungen und Verseßungen.

Den 19. August. D. zu Wehlau, der Char. als Pr. Lt. bet

_.

Taurek, Sec. Lt. gelegt. Den 22, Aug uft v. Bagensky, Sec. Lt. vom 9, ins 14. Jnf. Regt. cinrangirt. en 24, August. berst a. D., zuleßt Brigadier der 2. Gen).-Brigade, es 2. Garde-Regts. zu Fuß mit den vors 1 Abz. f.

h. Ei ckÉstedt, O gestattet, die Unif. d V. zu tragen. Den 26. Au guist. bv. Zepelin IL, Pr. Lt. vom 2. Inf. Regt, zur Dienstleistung als Adjutant der 5. Jnf.-Brigade kommandirt. Bel Fer Laud ere Den 22. Augusi. Kloß sch, Vice- Feldwebel vom 2. Vat. 24 Negts, zum Sec, Lieut

Ub1Mleds8-Bewtlligungen 2. Den 22, A U gUst.

Frhr. Geyr v. Shweppenburg, Major, aggr. dem Garde - Hus. Regt., mit der Regts. - Unif. mit den vorschr. Abz. f, V. und Vension, der Abschied bewilligt.

Militair-Aerzte. Den- 19, Altqu ft.

Dr, Bodinus, Affistenzarzt ‘vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 2. Ldw RNegts.,, Dr, Leo, Assistenzarzt vom 2. Aufgeb. des 3, Bats. 9. Ldw. Neats., dex Abschied bewilligt.

Den 224, Nwgquig

Dr, Gunfktel, Assistenzarzt vom 2. Aufgeb. des 41. Bats. 9, Ldw

Regts., der Abschied bewilligt.

Ss ist unsern geehrten Mitbürgern bekannt, welches Unglüd durch die jüngste Heimsuchung über die Provinz Schlesien gekom-= men, Die Oder bildet von ihrem Eintritt in deu Ratiborer Kreis an bis zur nördlihea Grüneberger Kreisgränze in einer Länge von über 40 Meilen einen ununterbrochenen Wasserspiegel von dur schnittlich halber, oft ganzer Meilenbreite, aus dem hunderte von Dörfern nur wie Inseln, theilweise blos mit den Dächern hervor- ragen, Ganze Dorfgemeinden ixren obdach=- und nahrungslos umher, oder lagern in Böden uud Ställen im kümmerlichsten Zu- stande, Gesunde und Kranke zusammengeschi{tet, Jn den über- shwemmten Ortschaften sind die Scheunen und Tennen mit dem eingebrahten Getreide fortgerissenz das noch nicht eingescheuerte hat die Fluth fortgeführt, hat die Nässe verdorben, Viele Kreise werden nah Versicherung ihrer Landräthe kaum irgendwie genieß- bare Kartoffeln haben. Mit einem Worte: der halbe Werth der Jahresärndte in der ganzen Provinz ist verloren. Der Schaden reicht hoh in die Millionen. Und ohne die Guade dec evbarmen- den Borsehung geht Schlesiens Bevölkerung noch im Herbst und Winter den verderblichsten, durch Nässe und faule Lebensmittel ge- nährten Krankheitsseuchen entgegen.

Dies in gemilderten Farben ein Bild der schlesischen Noth! Sie hat das lebhafteste Mitgefühl unserer Residenzstadt erweckt, und Berlins werkthätige Liebe hat sich auch in diesem Falle zu bee währen angefaugen, Durch die Zeitungen gehen General-Kol- leËten, zu denen Groß und Klein beisteuern, der Magistrat erläßt eine dantenswerthe Aufforderung und die Privat-Wohlthätigkeit eröffnet ihre segensreiéhe Thätigkeit, Es will bedünken, daß, theils um mit Gottes gnädiger Hülfe hiex Großes zu leisten, theils um von Berlin aus den Impuls für die Monarchie, vielleiht sogar für das gesammte deutsche Vaterland zu geben, welchem unser hart geprüf= tes Schlesien von jeher so eng verbrüdert war in Freud unnd Leid

es will bedünken, als ob es förderlich wäre, wenn in die Strö- mung der Privat-Wohlthätigkeit hier eine gemeinsame Anre- gung, ein gemeinsames Zusammenhalten, ein gegen- seitiges Ergänzen käme. Gemeinsame Liebe wirft und {at stets Orößeres als vereinzelt dastehende Liebe, und es hat ffch in Berlin unter der Bezeichnung :

„Hülfs-Comité in Berlin für Schlesien“ ein Verein gebildet, welher den Zweck verfolgt, ihxe gemeinsamen Gebiete und Anordnungen zu begründen (und zu

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|: veranstalten, welche. für die Nothleidenden in-S chle-

Es ist zu