1883 / 101 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

E a L E Ra

F E T E A D Â t n M

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ierzu lagen folgende Anträge vor : vom Ai Dirichlet :

Das Dans der Abgeordneten wolle besch{ließen : 1) Den §. 7 zu treiben.

2) Das erfte und zweite Alinca des §. 9 zu fassen, wie folgt: „Die Aufsicht des Staates über die Verwaltung der städtischen Gemeindeangelegenheiten wird, unbeschadet der na{folgenden Be- jtimmungen, in erster Instanz von dem Bezirksaus\{huß, in höherer

und leßter Instanz von dem Provinzialra:he geübt.

Fur die Stadt Berlin tritt an die Stelle des Bezirks- ausschusses der Ober-Präsident, an die Stelle des Provinzialrathes der Minister des Innern, für die Hohenzcllernschen Lande tritt an

die Stelle der Provinzialrathes der Minister des Innern.“ 3) Den 8. 25 zu fassen:

„Die Aufsicht des Staates über die Verwaltung der Angelegen- beiten der Landgemeinden, der Aemter in der Provinz Westfalen und der Bürgermeislereien in der Rheinprovinz, sowie der Guts- bezirke wird, unbeschadet der nafolgendei: Bestimmungen und der Vorschriften der Kreisordnungen, in erster Instanz von dem Kreis- aus\{huß, in höherer und leßter Instanz von dem Bezirksaus\chuß

geübt."

vom Abg. von Bismarck-Flatow : 5 Das Haus der Abgeordneten wolle beslicßen :

1) In den S8. 7, 25, 96 und 157 die Worte: „als Vorsiten-

den des Kreisausschusses“ zu streichen. / 2) Absatz 3 des §. 9 und Absay 2 des §. 25 zu streichen.

Der Abg, Dirichlet befürwortete scinen Antrag. Die Trennung der kleinen laufenden Aufsicht von den großen allge- meinen Geschäften der Aufsichtsführung sei sehr unzweckmäßig und gerade das Gegentheil von Vereinfahung. Noch vor fünf Jahren habe der Abg. von Nauchhaupt, wie dec stenographische Bericht zeige, die Staatsaufsiht durh Einzelbeamte verworfen. Noch 1881 seien alle Parteien dafür gewesen, es bei dem bestehenden Zu- stande zu lassen. Weder die Veränderung im Ministerium des JIn- nern, noch ein Machtspruch des Reichskanzlers dürfe doch die Majo- rität von ihrem damals gefaßten. Beschlusse abbringen. Dies würde ein bedenklihes Liht werfen auf die Widerstands- fähigkeit der Volksvertretung gegenüber dem Reichskanzler. Er bitte deshalb die Anträge der Linken anzunchnen, welche sämmtliche Aufsichtsrehte niht Einzelbeamten, sondern Kol-

legien übertragen wollten.

Der Abg. von Hülsen entgegneie dem Vorredner, daß es doch dem Abg. von Rauchhaupt freistehe, seine Ansichten seit fünf czahren zu reformiren. Wenn andererseits die Volks- vertretung auf das, was die Regierung vor zwei Jahren er- klärt habe, Rücksicht nehme, so sei das keine capitis deminutio, sondern eine Erwägung aller Jnteressen des monarchischen Staates Preußen. Er sei jselöst seit vielen Jahren Selbst- Verwaltungsbeamter und habe erkannt, daß der Selbstvec- waltung nichts S{limmeres passiren könnte, als der Staatsaufsicht beraubt zu werden. Diese ganze Geseßz- gebung beruhe auf einem großartigen Vertrauen, das die Krone der Bevölkerung schenke. Bei den Laien spiele die Selbstübershäßung eine große Rolle, und die Laien, die

an der Aufsicht vetheiligt sein wollten, überschäßten ihre Kräfte. Er bitte, die Anträge der Linken abzulehnen.

Der Abg. Janssen erklärte, daß er schon vor zwei Jahren

dafür gestimmt habe, die Kommunalaufsiht nicht Kollegien,

sondern Einzelbeaimten zu übertragen. Diese Ansicht halte er auch noch heute fest.

Der Abg. von Bismarck-Flatow erklärte dasselbe im Na- men seiner politishen Freunde.

Der Abg. Dr. Brüel führte aus, daß die vorliegende Frage für das Centrum feine Parteifcage sei. Schon 1881 habe das Centrum verschieden gestimmt. Sein Freund Windthorst und er hätten damals die Uebertragung der laufenden Kommunalaufsiht an Einzelbeamte für unnöthig und gefährlih gehalten, und sie wären au heute noch der- selben Ansicht im Gegensay zum Abg. Janssen.

Der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums von Putt- kamer bedauerte, daß der Vorredner dem in den Kommissions- berathungen um das Zustandekommen des Gesetzes die Palme gebühre, bei diesem für die Regierung höchst wichtigen Punkte fich von der Vorlage trenne. Doch hoffe er noch, daß der Abg. Brüel, wenn er vor die Gesammtfrage gestellt würde, sih der Majorität anschließen werde. Die Frage selbs sei materiell erschöpft, im Vebrigen habe die staatsmännishe Rede des Abg. von Hülsen alles enthalten, was über diese Frage sich noch anführen ließ. Die Behauptungen des Abg. Dirichlet seien völlig unrictig. Er räume überhaupt Niemand im Hause das Recht ein, leb- haster mit der gedeihlihen Entwickelung der Selbstverwaltung zu sympalthisiren als die Regierung, aber es sei sehr: un- geeignet, die Laienelemente zu überbürden. Ec bitte das Haus, sih auf den Standpunkt der Kommission zu stellen.

Der Abg. Hahn plaidirte ebenfalls für die Kommissions- 2EANe, die der Bevölkerung wirklihen Rehtsshuß gewähren wollten.

Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) acceptirte die Aus- führungen des Abg. Brüel. Seine Freunde vertheidigten nur das Bestehende, das heiße doch nicht, an den Stüßen der Monarchie rütteln.

Der Abg. Bachem erklärte ebenfalls, daß die Koinmissions- beschlü}se für ihn unannehmbar seien. «Fm Wejten, nament- lich in der Rheinprovirz, seien die Verhältnisse noch keine normalen, und daher würden auch die vorgesc)lagenen Be- stimmungen niht normal wirken. Der Landrath sei im Westen nur ein Regierungskommissar zur Handhabung drücken- der und unliebsamer Geseße; derselbe hätte mit der Bevölke- rung seines Kreises gar keinen Zusammenhang.

Der Vize-Präsident des Staats-Ministeriums von Putt- famer erklärte, daß ihm der Vorredner sahlih mit den Kommissionsvorschlägen einverstanden scheine; die ablehnende

altung desselben gehe nur aus den Verhältnissen der Rheinprovinz hervor. Die überaus sharse Beurtheilung, die der Vorredner den Organen der Selbstverwaltung in der Rheinprovinz angedeihen lasse, sei unzutreffend. Wenn eine Reihe von Bürgermeisterstelien mit Berussbeamten besetzt seien, dann habe dies gesehen müssen aus Mangel an ein- esessenen Notabeln. Jm Uebrigen habe er noch bei einer leßten Neise in die Nothstandsbezirke cine ganze Reihe von sehr tüchtigen Landbürgermeistern kennen gelernt, die sämmtlih Notable gewesen seien. Die Regierung wünsche nihts sehnlicher, als sih mit der rheinischen Bevölkerung in gutes Einvernehmen zu segen. Er müsse also den Abg. Bachem bitten, seine Behauptungen zu rektifiziren.

Der Abg. Dr. Köhler erklärte, daß seine Freunde für den Antrag Dirichlet stimmen würden.

Die Anträge Dirichlet und von Bismarck-Flatow wurden On und die 88. 7, 9 und 25 in der Fa ung der Koni- mission angenommen. [

Zeit dem Haufêk zugegangen seien.

__ Schließlich beantragte der Abg. Dr. Windthorst morgen die Verwaltungsgeseße und -am Freitag die Petitionsberichte zu erledigen. Das Haus nahm diesen Antrag an. Schluß

121//4 Uhr. Nächste Sizung Mittwoch 9 Uhr.

Nachdem der forstlihe Fortbildungs-Unterricht der gelernten Jäger während des aktiven Militärdienstes in Ge- mäßheit des §. 13 des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für dieunteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Mili- tärdienst im Fägercorps vom 15. Februar 1879 nun- mehr zur festen Organisation gelangt ist, ift es als zweckmäßig erkannt worden, die Jägerprüfung, welche bisher nah 8. 9 des Regulativs im ersten Militärdienstjahr abgehalten wurde, künftig in das dritte Dienstjahr zu verlegen und zugleich bei Feststellung der Anciennetät der bestandenen Jäger der znili- tärischen Föhrung und namentlich dem Verhalten der Leßteren während des forstlichen Unterrichts einen größeren Einfluß

einzuräumen, als dies bisher geschehen konnte.

Auch haben si dur.) den Umstand, daß eine unverhält- nißmäßig große Anzahl von Lehrlingen, welche im zulässig frühesten Lebensalter in die Forstlehre eingetreten sind, bei der demnächstigen Gestellung von der Ober-Ersaß-Kommission vom Militärdienst zurückgestellt werden mußten, Unzuträglich- keiten ergeben, welche eine anderweite Fassung der S8 2,83

und 7 des Regulativs nothwendig erscheinen lassen.

Demgemäß haben der Minister für Landwirthschaft und der Kriegs-Minister unterm 1. v. M. bestimmt, daß in den S9. 2, 3 und 7 bis 13 des Negul ativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen ves ¿Forst- dienstes in Verbindung mit dem Militärdienst im cTFâgercorps vom 15. Februar 1879 künftig folgende abändernde Vorschcisten

in Geltung treten sollen : 1) §. 2 lautet künftig :

n Die Lebvzeit Eintttt in die Lehre Die Zu- lassung zum Dienst im Jägercorps Behufs Erwerbung der Forst- anitellungs-Berechtigung ist nur statthaft na vorschriftsmäßiger Ab- solvirung der Lehrzeit des Forst- und Jagdwesens. Der Eintritt O wie im Regulativ bis zu den Worten: „vollendet

wird" am Schluß des ersten Alinea. Daun ift cinzuschieben:

Die Lehrzeit if: eine mindestens zweijährige und für diejenigen Aépiranten, welche vor Beginn des 17, Lebensjahres eintreten wollen, grundfäßlich eine dreijährige. Es bleibi jedoch dem Ober- Forstmeister des Bezirks überlassen, auf den Vorschlag des Lehrherrn auch für die vor Beginn des 17. Lebensjahres in die Lehre getretenen Lehrlinge bei tadelloser Führung und guter Leistung die Anmeldung zum Militärdienst (8. 7) in demjenigen Jahre zu gestattcn, in wel- chem der Lehrling bis zum 1. Oktober eine zweijährige Lehrzeit be-

endet haben wird, wenn die Körperbeschaffenheit desselben die Erwar-

tung begründet, dafi er zum Militärdienst für brauchbar befunden

werden wird. Die Lehrzeit dieser Kategorie von Jägern ist deranächst zu dem genannten Zeitpunkt als vorschriftsmäßig beendet anzusehen, sofern dieselben bei der Gestellung von der Ober-Ersatzkommission als

zum Militärdienst tauglich erklärt worden sind. | Bis zum Beginn der Lehrzeit u. #. w. wie im Negulativ al. 2. 2) al. 1 des S. 8 lautet Tünstig: Wahl des Lehrhercn, „Die Lehrzeit kann während des

ersten, bezw. sür diejenigen Lehrlinge, welche nach §. 2 eine dreijährige Lehrzeit zu absolviren haben, während der beiden ersten Jahre bei jedem vom Forstmeister und Ober-Forstmeister des Bezirks zur An- nahme eines Lehrlings crmächtigten, im praktischen Forstdienste des Staates, der Gemeinden, öffentlichen Anstalten oder Privaten ange- ¡tellten Forstbeamten absolvirt, muß, aber während des zwciten, heziv. bei dreijähriger Lehrzeit, während des dritten Jahres bei einem Staats: Oberförster oder bei einem voin Forstmeister und Ober-Forst- meister des Bezirks zur Ausbildung von Lehrlingen ermächtigten ver- waltenden Beamten des Gemeinde-, Instituten- oder Privatforstdienstes zugebracht werden.“

: 3) hinsichtlich des §. 7. Am Schluß des ersten Alinea ist hinzuzufügen: „bezw. bei de:

vor Beginn des 17. Lebensjahres eingetretenen Lehrlingen, daß die Anmeldung zum Militärdienst gestattet worden ist (&. 2)".

4) hinsictlih des §. 8. al. 1 und 2 bleiben unverändert. al, 3 lautet künftig folgendermaßen:

Bei seiner Einstellung hat der Forstlehrling ein nach dem | Muster B. anszustellendes, stempelfreies Attest seines Lehrherrn über vorschristsmäßize Abfolvirung der Lehrzeit und über moralische Cührung, Fleiß und Befähigung dem Bataillons-Commandeur ver- \{lossen abzuliefern. Dieses Attest ist vom Lehrherrn unter Anhef- tung der Bescheinigung über die Befähigung zum Eintritt in die Lehre (S. 2) und der Annahme-Genehmigung (8. 3) dem Bezirksforstmeister einzureichen.

Derselbe ift verpflichtet, nit nur von dem (Sang der Fortbildung

des Lehrlings während der Lehrzeit Kenntniß zu nehmen, sondern auch am Schluß der Letteren eventl. durch eine speziell zu diesem Zweck? abzuhaltende Prüfung sich über die Fortschritte des Lehrlings und der. Grad der erlangten Ausbildung ein begründetes Urtheil zu ver- schaffen und auf dem Lehr-Attest nah pflihtmäßigem Ermessen dahin abzugeben, ob dec Lehrling die Lehrzeit sahgemäß angewandt und eine hinreichende praktische und theoretische Ausbildung erlangt habe, um zu der Erwartung zu berechtigen, er werde demnächst die forstliche Laufbahn mit genügendem Erfclg fortseßen können.

Das so vervollstänzigte Lehratt:it hat der Fo: stmeister sodann

dem Lehrherrn zurückzugeben, welcher dasse!be verschlo\ssen dem Lehr- ling unter der Adresse desjenigen Bataillons, bei welchem die Etn- stellung erfolgt, aushändigt.

5) 8. 9 lautet künftig: Diejenigen Jäger, welche sih über die zweckmäßige und erfolg-

reiche Verwendung der Lehrzeit (8. 8) dur cin vollständig genügendes Lehrattest auszuweisen vermögen, werden auch während des aktiven Militärdienstes durh Unterricht im Zimmer und Unterweisung im Walde fortgebildet. Die zu diesem Behufe für die Jäger-Bataillone erforderlichen forstlihen Lehrkräfte und Lehrmittel necden von Zer Forstverwaltung beschafft.

Wegen Unterweisung im Walde durch Exkursionen und Theil-

nabme an den Waldarbeiten wird das Erforderlihe zwischen der Militär- und Forstverwaltung vereinkart.

: 6) §. 10 lautet fünftig: IV. Die Jägerprüfung. Zulassung zur Prüfung.

Diejenigen Jäger, reelche den vorstehenden Bedingungen genügt und

Dienstjahres, die einj

sih tadellos geführt haben, werden bis zum 25. Februar ihres dritten

er und Süßen von e im bisherigen 8. 9

Nachdem ohne Debatte die 88. 8 und 10 bis 14 unver- ändert genehmigt waren, wurde die weitere Berathung vertagt.

Es entspann sih eine längere Geschäfteordnungsdebatte darüber, ob morgen nah den Vorschriften des §8. 36 der Ge- shäftsordnung ein sog. S&werinstag abzuhalten sei, oder ob man zunächst die zweite Berathung der Verwaltungsgesete er- ledigen solle. Da der Geschäftsordnung gemäß mehr als 30 Mitglieder sich dafür ausgesprochen hatten, die Petitionen auf die Tagesordnung zu seßen und zwar die drei Petitionsberihte über die konfessionellen Volksschulen, so war der Präsident bereit, diesen Vorschlag zu verkünden, als vom Abg. Dr. Köhler Widerspru dagegen erhoben wurde, daß die drei Petitionsberichte gemeinsam auf die aeernuns gestellt würden, weil sie niht zu gleicher

ihres ersten Dien den resp. Bataill des Regulativs.

stijahres der Inspektion der on8-Commandeuren u. j. w.

7) §. 11 Tautet künftig:

Ausführung der P wird vom Chef der Forstverwaltung ei zwei Oberförstern, einen oder nischen Kommissarius der C Kommission hat nach dem vor überwiesencn Jäger Anforderungen freies Zeugniß (Le der Prüfung mit einem der P ziemli genügend aus Anforderungen nit genügt haben

Wiederholung der einmal bei dem nächste kommission solches befürwortet und der mit scinem Truppentheil si kanntwerden des Ergebniss Dierst zu verbleiben. ständen nur die Qualifikation der I

Die Prüfungskommissionen ha Prüfungs8zeugnisse und Bescheide bis \pä Händen der Insp pflihtungsv gemeinea E

halb nit für erforderlih erahtet worden, weil die auf Grund des §8. 362 Schlußabsaß des Strafgeseßbuhes gegen Aus- länder vechängten Ausweisungen zufolge des Bundesraths- beshlusses vom 27. April 1873 durch das Centralblatt des Deutschen Neichs veröffentliht werden.

Der General-Lieutenant von Nachtigal, bisher Commandeur der 1. Division, welcher in gleicher Eigenschaft zur 13, Division verseßt worden, ist aus diesem Anlaß zur Abstattung persönlicher Meldungen mit kurzem Urlaub hier angekommen.

Für jedes Jäger-Bataillon l ne Prüfungskommission aus zwei Forstmeistern und einen forstteh- entralforstverwaltung bestellt. orgeschricbenen Prüfungsreglement die ihr zu prüfen und für diejenigen, welche allen

ufe as Gesammtergebnifi râdikate: Sehr gut gut genügend 1 ist; für diejenigen, welhe den , ist hierüber ein Bescheid auszu-

Prüfung beim Nichtbestehen derselben if nur zulässig, wenn die Prüfungs- Jäger dur{ch Kapitulation verpflihtet, wenigstens bis zum Be- es der wiederholten Prüfung im aktiven em Falle unter allen Um- äger Klasse A. ILI. erlangt werd en. si so einzurichten, daß die 1 testens zum 1. August in den ektion der Jäger uno Schützen sind, damit die Ver- erhandlungen im Sinne des §8. 14 und 38 vor dem all- ntlassung8termin endgültig geregelt sein können.

) §. 12 lautet künftig:

s Gesammtergebnisses der Prüfung. scheide (S. 11) werden von der Prüfungs- Verzeichniß

Reglements hrbrief) auszufertigen, worin d

„Dlga“, 10 Geshüße, Kommandant

zudrücken ift ndorff , ist am 3, April cr.

Korvetten-Kapitän Frhr. von See in Kingstown (St. Vincent) eingetroffen.

S. M. S. „Nymphe“, 9 Geschüße, Kommandant Kor- vetten- Kapitän Dietert, ist am 25. April cr. in Malta ein- getroffen.

Württemberg. Stuttgart, 29. April. Die Genesung des Königs hat, dem „St. A. f. W.“ zufolge, in der lebten Zeit erfreuliche Fortschritte gemacht; Höchstderselbe hat nicht allein besseren Appetit und Schlaf, sondern fühlt sich auch wieder kräftiger und bringt täglih einige Stunden außerhalb Das Aussehen Sr. Majestät erscheint übrigens noch ziemlih angegriffen und es wird Höchstderselbe immerhin noch längere Zeit besonderer Shonung und Ruhe bedürfen.

Mecklenburg: Schwerin. i gestern Vormittag fand hierselbst ein akademiscer Trauer- gottesdien st zur Feier des Gedächtnisses des hochseligen Gro ß- herzogs Friedrich Franz 11. in der St. Marienkirche statt. Demselben wohnten etwa 1200—1300 Personen bei. Landes-Universität begab sih bald nach 10 Uhr vom Univer- Voran gingen die Pedelle mit den Stäben ; dann folgte der Vize-Kanzler Dr. von Liebeherr und der derzeitige Rektor, Professor der Anatomie Dr. Merkel. Professoren

und die Sing - Akademie Kantate vorgetragen worden, hielt der Universitäts-Prediger Konsistorial-Nath Prof. Dr. Bahmann die Trauerrede über Evang. St. Fohannis, Kapitel 8, 37 u. 38. wies na, wte der Großherzog ein wahrer Christ und ein lebendiges Glied der lutherischen Kirche gewesen sei, und daß seine lebendige christlihe Persönlichkeit au Leben verbreitend und fördernd in weite Kreise gewirkt habe. ' lutherishe Landeskirhe als auch für die Landes-Universität habe der Dahingeschiedene Großes in seiner 41 jährigen Re- gentenzeit gethan und sich dadurch ein monumentum aere perennius gefeßt. Nachdem Gesang die Feier geschlossen hatte, ging der akademische Lehrkörper wieder im feierlichen Zuge nah der Univecsität zurück.

Sachsen - Weimar - Eiseirach. l (Thür. Corr.) Der Großherzog hat sich auf einige Tage nach der Wartburg begeben. die durch Brandunglück am vorigen Sonnabend [hwer be- troffene Stadt Geisa im Eisenacher Oberlande aufzusuchen. Au der Staats-Minister Dr. Stichling hat si heute bereits nah Geisa begeben. Jm Ganzen sind daselbst zwishen 65 und 70 Gebäude abgebrannt, darunter Schule, Lehrerwohnung und Pfarrei. Gerade die von der ärmeren Bevölkerung bewohnte sog. Unterstadt ist diesmal den Flammen zur Beute geworden, während ein früherer Brand die Oberstadt vernichtet hatte.

non ei R

n Prüfungstermin

Es fann aber in dies

des Bettes zu.

Feststellung de Die Zeugnisse und kommission mit einem

a, der Bestandenen, worin dieselben na ihrer Qualifikation mit der Maßgabe zu rangiren sind, daß b dem mit besserer Führun

b. der Nichtbest

9) 8. 13 laute nur sind die Wo klasse A. im Allge

Nostodl, 29. April.

| daß bei gleichen Prüfungsergebnissen E g im Militärdienst Met E E O, andenen u. w. wie im bisherigen 8, 11 des Res C 4 : : ; Z sitätsgebäude in die Kirche. t künftig wie der bisherige §. 12 des Regulativs,

rte zu streichen: „und bilden alsdann die Jäger-

10) der bisherige §. 13 des Regulativs fällt fort.

Die Bestimmung im Lehrzeit findet auf diejeni jahres in die Lehre getretenen Le beiliegenden Verfügung bereits Anwendung.

Nach Mittheilungen os dem Auslande sind fol- gende Submissionen ausgeschrieben worden:

1) Von der Artillerie-Direktion dec Gießerei Mai d. J. bis Nathmittags 3 Uhr auf Lieferung von Maschiaentreibriemen hnittenen Sohllederstücken im Betrage von

paarweise Privat-Dozenten Studenten.

gesungene

F. 2 hinsihtlih der dreijährigen Amtétract,

gen, vor Beginn des 17. Lebens- hrlinge, welche bei Erlaß der

in der Lehre standen, keine Der Geistliche

Sowohl für die zu Genua für den 11. eine Submission und viereckig zuges 11 925 Lire;

der General-Eisenbahndirektion Königlichen Präfektur zu Aquila 12. Mai d. F. bis Vormittags 10 Uhr eine Sub- Lieferungen zum Bau der Eisen- (Länge 23610 m,

Nom bezw. von der mission auf Arbeiten und Weimar, 29. April. bahnlinie Rom-Solmona | 7 266 000 Lire),

Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.

Werden bereits angewiesene Beträge, welche dritte Personen von dem Fiskus zu fordern haben, nach einer Cirkularverfügung des vom 30. März d. J., zur Zahlung an den Urrestsuher einer weiteren Anweisung des Betrages Seitens derjenigen Behörde, axreisung erlassen demnach die Zustellung der Pfändung beihlüsse an

Bausumme Morgen beabsichtigt derselbe,

pfändet, fo bedarf es, Finanz-Ministers,

ursprüngliche

Zahlungs- Bei derarti

gen Pfändungen muß 8- und Ueberweisungs- oie zum Erlaß der betreffenden Zahlungs- anweisung zuständige Behörde erfolgen, da leßtere den Fiskus alé Drittshuldner zu vertreten hat. zu Unrecht an die Ka}

Hesterreich : Ungarn. Prinz Wilhelm von Preußen keh.t mit dem Kaiser am Mittwoch von dem unternommenen Jagdausflug zurü und reist am Donnerstag mit dem Kronprinzen Rudolf nah Prag, wo am Freitag große Parade statifindet. Am Sonn- abend wird Prinz Wilhelm nah Berlin zurückehren.

Pest, 30. April. (W. T. B.) Jn der heutigen Sigung des Oberhauses gedachte vor Eintritt in die Tagesordnung der Präsident mit warmen Worten des in England verstorbenen Grafen Batthyanyi. Bei der Berathung des Geseßt- entwurfs über die Mittelschulen empfahl der Kultus- Minister die Annahme der Vorlage. Der Szathmarer Bischof Schlauch erklärte sih mit der Motivirung des Entwurf frieden, hob namenilih den katholishen Standpunkt, katholische Mittelschulen unter dem Patronats 3 stehen, hervor und sprach sih ebenfalls zu Gunsten der Vor- lage aus; ebenso der Kronhüter Nikolaus Baron Vay, besonders den protestantishen Standpunkt betonte.

Ben, L Ma (W D B) Erfolgt die Zustellung e, welche lediglih ein Organ zur Ver- mittelung der von der kompetenten Behörde zu leistenden Zahlung ist, so ist dem Arrestsucher unter Rücksendung des- Pfandungs- und Ueberweisungsbeshlusses zu überlassen, die Zustellung desselben | eigentlichen Drittishuldner in vorschriftsmäßiger Weise herbei-

gedahte Behörde als den

Jn Anbetracht, daß die bisher für die Deteintion in den Strafanstalten und Gefängnissen des Nefssorts des Ministeriums des Fnnern liquidirten Kosten nicht den der Staatskasse erwachsenden Ausgaben entsprechen, hat der Mi- nister, im Einverständniß mit dem Finanz-Minister und dem Zustiz- Minister, eine Erhöhung derselben beschlossen und demzufolge dur Cirkular-Erlaß vom 27. März d. J. bestimmt, daß vom 1, April d. F., als vom Anfange der neuen Etatsperiode ab,

rechte des Königs

Derselbe entwirft die Geschichte der Beziehungen Frankreichs zu dem Königreih Annam, die im Mai 1874 dur einen Vertrag den Charakter eines Protektoratsverhältnisses erhielten, und beiont, daß die Annamiten in den leßten Jahren es darauf anzulegen schienen, die eingegangenen Verpflich- tungen zu verlegen. So sei z. B. der Rothe Fluß niemals dem Handel ganz offen und verschiedene Stellen seines Ufers von den Stromräubern beseßt gewesen, deren unter dem Namen „\{chwarze Flaggen“ bekannte Fahrzeuge den Kauf- fahrteischiffen den Dur(hlaß versperrten. Jm Interesse der Sicherheit seiner Mannschast beseßte der Kommandant Rivière im April d. J. die Veste Hanoï und in den leßten Monaten, als die Haltung der Einheimishen immer drohender wurde, auch noch verschiedene andere strategishe Punkte, namentlih die Citadelle Nam-Dinh, den Schlüssel des Deltas Long-Koiï. Der Minister des KReußern dringt darauf, daß die verworrene Lage Frankreihs in jenen Ge- genden endlih ins Klare gebraht und Zuständen ein Ende gemacht werde, deren Fortpflanzung die nothgedrungene Verzichtleistung auf Tonking zur Folge haben würde. Zu diesem Behufe müßte die Seemacht, über die Frankreih in jenen Gewässern verfügt, und mit ihr au der Effektivbestand der Olkupationstruppen erheblih verstärkt werden. Das erstere geschähe durh die Entsendung eines Panzerschiffs, zweier Kanonenböte, die sih an der Küste aufzustellen hätten, und einiger kleinerer Fahrzeuge für die verschiedenen Arme des Rothen Flusses. Was das Okkupationscorps an- langt, so müßte es mindestens aus 3000 Franzosen und 1000 annamitishen Tirailleurs bestehen. Da es gegenwärtig 1000 Mann zählt und deren noch 500 aus Cochinchina hinzu- fommen fönnten, so müßten gegenwärlig nux 1500 Mann aus Frankreich abgehen. Die hohe Verwaltung würde einem Civilkommissar der Republik anvertraut, der das Budget zu organisiren und die Summen zur Deckung der Okkupations- kosten einzuziehen hätte. Diese Rückzahlungen, sagt der Bericht, würden nicht sofort stattfinden können ; später aber würde ein besonderes Budget für Tonkin eröffnet werden.

-— 30. Aoril. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer bes{loß auf den Antrag des Conseilspräsidenten Ferry, die Wahl der Budgetkommission am nächsten Sonnabend vorzunehmen. Ferry sprach die Hoffnung aus, daß die Kon- vention mit der Lyoner Eisenbahngesellschaft noch in dieser Woche unterzeihnet werden würde. Die Kanmer seßte sodann die Berathung des Geseßes über die rück- älligen Verbrecher ohne Zwischenfall fort.

Dem „National“ zufolge hat die Nachricht von der beab- sihtigten französishen Expedition nah Tonking in China folhe Aufregung hervorgerufen, daß die französische Regierung es für angezeigt erachtete, in angemessener Ent- fernung von Shanghai und Hongkong mehrere Panzerschiffe zu belassen; es roird daher nur ein Theil des in den chinesi- schen Gewässern stationirten Geschwaders nach Tonking gehen. Der „Télégraphe“ versichert, der französische Gesandte in Peking, Bourée, welcher abberufen worden war, sei ange- wiesen worden, bis auf Weiteres in China zu bleiben.

Italien. Rom, 30, April. (W. T. B) Der „Dsservatore Nomano“ veröffentlicht die anläßlich des jüngsten Uebereinkommens zwischen dem Vatikan und Rußland vom Papste verliehenen A us3zeihnungen. Der Ministex des Auswärtigen von Giers und Graf D mitry erhielten das Großkreuz des Piusordens.

Schweden und Norwegen, Stockholm, 30. April. (W. T. B.) Jn der Zweiten Kammer gelangte heute der Antrag eines Deputirten auf Neutralisirung Schwe- dens zur Berathung. Der Minister des Auswärtigen, Baron Hochschild erklärte: es sei allen Regierungen bekannt, daß die vereinigten Königreiche den Vorsaß hätten, in keinem anderen Falle in einen Krieg si einzulassen, als wenn es sich um den Schuß ihrer Selbständigkeit handele; er könne alle Gerüchte von heinlichen Verträgen Schweden-Norwegens und von dynastishen Uebereinkünsten auf das Bestimmteste

für unbegründet erkiärea. Der Antrag wurde von der Kammer mit großer Mehrheit abgelehnt.

Amerika. Washington, 1. Mai. (W. T, B.) Die Minderung derx Staatsschuld der Vereinigten

Staaten während des Monats April d. J. wird auf

31/2 Millionen. Dollars veranschlagt. Der vom König von Hawaii zur Theilnahme an der Kaiserkrönung in

Moskau abgeordnete Vertreter wird am nächsien Mittwoch von bier aus die Ueberfahrt nah Europa antreten.

Fortgange der Berathung trat der Kardinal Erzbischof Haynald auf das Wärmste für die angefohtenen Nechte der Katholiken ein, welche die gleihe Autonomie wie die übrigen Konfessionen zu beanspruchen hätten; Redner erklärte si für die Vorlage. Der Minister-Präsident T aus, die Vorlage halte den bisherigen staius quo und Rechte der katholischen Kirche aufret, Autonomie, namentlich der Protestanten, wenn dem Jnteresse des Staates entsprehenden Ma Der Minister hob hervor, tishen Rücksichten, die auch von i Konfession und der Episkopat günstigen Stellung erfreuen. eine Srörung des Fried wischen den Konfessionen geherrscht habe. hließlih den Ausspruch Disraeli’'s, wonach kein Staat die Unabhängigkeit einer reih begüterten Korporation dulden eine solche Unabhängigkeit erlangt werden, so müßte die Konfiskation der Kirchengüter durch den Staat

für die Civil: und Untersuungsgefangenen, sowie für die zu Zuchthaus-, Gefängniß- odex Haftstrafe verurtheilten Personen ein gleihmäßiger Verpflegungssaß von achtzig Pfennigen und zwar ohne Unterschied der Jahreszeit, in welcher die Detention stattfindet, zu liquidiren ift.

Der vorstehende Verpflegungssay kommt ohne Rücksicht auf die Menge und Art der dem Gefangenen gewährten Kost zur Anwendung und ebenso ohne Nücksicht darauf, ob der Gefangene in dem Gefängniß oder auf einer auswärtigen Arbeitsstation oder in einer Krankenanstalt untergebraht war. l Gefangenen gestattet, sih selbst zu beköstigen, so werden die Verpflegungskosten für jeden Tag um dreißig Pfennige er-

isza führte der Jnstitution _während die gleih nur in dem, ße beshränkt wor- er wünsche shon aus patrio- hm hochgeschäßte katholische ge auch ferner si einer so chts so sehr für ens, welcher bisher

Der Redner citirte

Wird dem

Er fürchte ni

Werden Kinder, welhe von der Mutter noh nit ge- trennt werden können, in das Gefängniß aufgenominen, so kommen Kosten für deren Unterhalt nicht in Ansatz. i Wird ein Gefangener in eine Jrrenanstalt gebracht, so kommen, statt der Verpflegungskosten, die an die Direktion der Anstalt gezahlten Beträge als baare Auslagen in Ansaß und zur Liquidation.

Die Vorschristen, nah welchen die Beerdigungskosten eines Gefangenen nicht von der Gefängnißverwaltung zu bestreiten sind, werden durch die vorjtehenden Bestimmungen nicht

Sollte eine

Großbritannien und JFrlaud. Fn der heutigen S theilte der Preinier Gladstone m Lesung der Bill über de beenz5et werden follte, antragen weL Bill fort.

j London, 30. April. ißung des Unterhauses it, daß er, falls die zweite n Parlamentseid heute nicht morgen die Priorität für dieselbe be- de. Churchill seßte hierauf die Debatte über diese

L, Va, [ruy, (W. D, B) Die Berathung der Bill über den Parlamentseid im Unterhaus Mitternacht fortgeseßt und

Frankreich. Paris, 2. April. Nachmittag werden die Ausshuß für den Kredit von 5 der Marine-Minister für Tonki1 Förderung der Angelegenheit wurde der Be Deputirten wider die Ge

(W. T. B.)

Nag einem Speéezialbescheide des Ministers des Jnuern, vom 10. März d. F., bedarf es in den Fällen, in welchen einem Individuum auf Grund des 8. 3 des Freizügigkeitsgeseßes vom 1. November 1867 der Aufenthalt im diesseitigen Staats- gebiete untersagt, bezw. in welchen auf Grund des §. 362 des Strafgeseßbuches die Ausweisung eines Ausländers aus dem Reichsgebiete verfügt worden ist, der Mittheilung an die in Gemäßheit der Verordnung des Bundesrathes vom 16. Juni 1882 bestellte Negisterbehörde nicht. die leßterwähnten Ausweisuagen betrifft, sc ist nach den Motiven zu der Verordnung vom 16, Juni 1882 die Auf- ährig freiwilligen Jäger bis zum gleichen Termin | nahme der bezüglihen Verfügungen in die Strafregister des:

e wurde bis nah dann auf heute Nachmittag vertagt.

(Fr. Corr.) Abtheilungen der Kammer den 500 000 Fr. wählen, 1g verlangt.

Was insbesondere Zur rascheren | ] richt gestern den wohnheit durch die Post zugeschickt.

HZeitungsstimmen. Die „Staatsbürger: Zeitung“ widmet dem am

29, v. M. verstorbenen Abgeordneten Dr. Squlze-Delit\chch einen ehrenden Nachruf. Jn demselben heißt es:

. . . Mitten im Volke ftchend, crkannte er die sozialen Leiden

desselben in ihrem ganzen Umfange; diese zu mildern, war sein auf- richtiges Streben, das er in praktisher Weise zu bethätigen ute und in ausgedehntestem Maße bethätigt hat.

Dbgleich wir Gegner des Schulze’shen Prinzips inbetr-F der

Selbsthülfe sind, so müssen wir doch die Berechtigung desselben zu jener Zeit, als es aufgestelt wurde, vollkommen anerkennen. Man erwartete von _dem Staat zu jener Zeit niht3 und konnte nicts von ihm erwarten, was das soziale Elend zu mildern im Stande war, und deshalb is das Auf- treten von Männern erklärlih, welhe von der Idee auLgingen, daß das Volk selbft die Hand an das Werk legen müßte, daß Alle für Einen und Einer für Alle tehen müßten, um in gemeinsamer Kraft den sozialen Druck, der auf den arbeitenden Klassen lastete, abzu- wälzen. Heute ist das etroas anders, heute ist man au in den Kreisen derer, die zu jener Zeit allzuwenig Gewicht auf die Lösung der \o- zialen Frage legten, zu der Ansicht gelangt, daf; eine Reform auf dem volkswirthschaftlihen Gebiete nothwendig sei, und"damit Allen die Erkenntniß gekommen, daß nur der Staat, die Gesammtheit, mächtig genug sei, die Sache zu einem guten Ende zu führen.

Die Erlösung des Volkes aus dem sozialen Elend, das war das

Ziel, welches sich sowohl Lassalle wie Schulze - Deliß\ch cçestellt hatten, das ift aber auh das Ziel, welches heute an erster Stelle in der viel besprochenen Kaiserlichen Botschaft seinen Ausdruck ge- funden hat.

Das Ziel ist dasselbe, und Ehre sei allen, welche es auf dem Wege,

den fie verfolgten, im Auge behielten. Würde der aute Wille des ganzen Volkes sich mit dem guten Willen Schulze's gedecki Haben, so würde das Eingreifen des Staates gar nit mehr nöthig gewesen sein. Sein Irr- thum bestand darin, den guten Willen und die Kraft des Einzelnen übershäßt zu haben. Außerdem is das zähe Festhalten an den Prinzipien des Manchesterthums, das die Ideen Schulze's ausnutte, ohne ein genügendes Aequivalent für dessen spezielle Bestrebungen zu bieten, cine der wesentlichen Ursachen von der Wirkungslosigkeit der

Schulze’sben Schöpfungen zur na{haltigen Besserung der sozialen und wirthschaftlichen Lage. .

Der „Deutsche Leinen-Fndustrielle“ theilt aus dem Beschäftsberiht der Navensberger Spinnerei in Bielefeld folgende Stelle mit:

Der Verwaltungêrath knüpft an diese Mittheilung (der Di- rektion) die nachfolgende Aeußerung:

„Wie Sie aus dem Bericht der Direktion ersehen, verdanken wir das günstige Ergebniß ebensowohl der höheren Produktion und d-n gebesserten Absatz- und Preisverhältnissen, als auch, und dies vor llem, den außergewöhnlih niedrigen Preisen des Rohmaterials. Daß die leßteren andauern werden, läßt sih nit erwarten und sind {hon jeßt die Anzeichen vorhanden, daß die Preise allmählih höher gehen werden und daß namentli bei Eintritt einer ungünstigen Flachs- ernte in Nußland eine bedeutende Steigerung derselben in Aussicht genommen werden muß.

Es wird fih dann zeigen, daß die Lage der deutschen Flachs- spinnereien immer noch eine recht prekäre ist und daß eine kleine Er- höhung der mit so gutem Erfolge bereits aufgerichteten Schußzwehr gegen die ausländische Ueberproduktion seh: berechtigt ersbeint, wenn damit eine ausgleihende Rückzollvergütung für den Export der Weberei verbunden sein wird.

Je länger je mehr hat sich die Rüßlichkeit eines gemäßigten Schutzollsystems für die Entwickelung der deutschen Industrie heraus- gestellt und wird man den in dieser Richtung eingeshlagenen Weg unbeirrt festhalten müssen, wenn man die Prosperität der nationalen Arbeit sichern will. S

Daß darunter der Export nicht leidet, weist die Ausfuhrstatistik auf allen Gebieten nach und hat ßch aub bei unserm Etablissement herausgestellt uud damit einen der Haupteinwände der gegnerischen Ansicht hinfällig gemacht i /

Hierzu bemertt der „Deutsche Leinen-Jndustrielle“ :

Den vorstehend ausgesprochenen Anschauungen können auch wir uns nur vollständig anschließen und zugleich die beiläufige Bemerkung uns nicht versagen, daß das günstige Ergebuiß der Ravensberger Spinnerei wohl einen Änhaltspunkt für die Lage der rheinish-west- fälishen Unternehmungen dieses Jndustriezweiges bietet, keineswegs aber gleichzeitig einen Rückfshluß auf die Rentabilität der fächsiscben und sch{lesis{chen Spinnereien zuläßt, die trotz günstiger Flach8- fonjunktur des leßten Jahres noch sehr erheblichß zu wünschen läßt.

Jn der „Norddeutschen Allgemeinen Zei- tung“ lesen wix:

Die griechische Regierung hat zufolge eines Gutachtens des Me- dizinal-Raths in Athen die Einfuhr amerikanisher Schinken, Würste, Schmalz und anderer:Produkte aus amerikanishem Schweinefleisch ver- boten wegen der darin enthaltenen Trichinen.

Die Einfuhr ähnlicher Produkte aus anderen Ländern ist nur gestattet, wenn dieselben von einem Certifikat der Sanitätsbehörden des betreffenden Landes begleitet sind, welches Seitens des griechischen Konsuls daselbst visirt worden ist und bezeugt, daß in vem Ursprungs- lande des Produkts die genannte Krankheit niht vorhanden ift.

Centralblatt für da8Deutsche Reich. Nr. 17. Inhalt: Zoll und Steuerwesen: Befugniß einer Steuerstelle,. Militär- wesen: Verzeichniß der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst berehtig: sind; desgl. der provisorisch berechtigten Anstalten. Finanzwesen: Nachweisung über Einnahmen des Reichs vom 1. April 1882 bis Ende März 1883. Marine und Sciffahrt: Uebersicht über die Zahl der im Jahre 1882 ausgefer- tigten Schiffs-Meßbriefe; Bestimmungen über die Anerkennung der in italienischen Schiffspapieren enthaltenen Vermessungsangaben in deutschen Häfen. Konsulatwesen: Ernennungen ; —- Erequatur- ertheisungen. Maß- und Gewichtswesen: Vorschriften über Aichung und Stempelung von selbstthätigen Registrirwxagen. Polizeiwesen : Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiete.

Amtsblatt des Reichs-Postamts. Nr. 20. Inhalt: Verfügungen: vom 20. April 1883. Postsendungen mit Flüssigkeiten nach Rußiand. Vom 23. April 1883, Eröffnung der Eisenbahr- itreden Goslar-Langelsheim und Goslar-Grauhof.

Justiz-Ministerial-Blatt. Nr. 17. Inhalt: Allge- mcine Verfügung vom 19. Aptil 1883, betreffend die Beitreibung der Kosten des Strafverfohrens. Allgemeine Verfügung vom

19, April 1883, betreffend die Mittheilung der Strafurtheile. Allgemeine Verfügung vom 21. April 1883, betreffend die in Unter- subungen wegen Jagdvergehen eingezogenen Gewehre und Jagd- geräthschaften. Bekanntmachung des Reichsamts des Innern vom 21. März 1883, betreffend die Herausgabe des Handbuchs für das Deutsche Reich auf das Jahr 1883,

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 17, Inhalt : Amtliches: Cirkularerlaß vom 15. April 1883. Perfonalnachrichten. Ehytelwein-Stipendien-Stiftung. Nichtamtliches: CEmpfangs8- gebäude und Nebenanlagen auf den neuen Bahnhöfen der Reichs Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen. Der Seeschiffahrts-Kanal nach Mantwester. Die Geschwindigkeit des strömenden Wassers in ver- schiedenen Ti-fen. Das Chausseenetz des preußischen Staates, —- Bermischtes: Romanisches Haus in Gelnhausen. Eröffnung der Hygiene-Ausstellung in Berlin, Ausgrabungen in Pergamon. Zur Mainkanalisirung. Neigung des Holzcement-Daches. Zichtpausverfahren. Elektrishe Ausstellung in Wien 1883. Neue Arkadenhäuser in Wien. Eisenbahnscienen aus Papier- masse. Elektrise Beleuchtung der Brücke über den Cast River.

Central-Blatt der Abgaben-Gesetßgebung und Ver- waltung in den Königlich preußishen Staaten. Nr. 9, Inhalt: Allgemeine Verwaltungsgegenstände : Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. Zu-e tellung der Pfändungs- und Ueberweisungsbes{lü}e bei Pfändungen. Behandlung der bei dem Abs{lusse der Gerichtskostenregister für 1882/3 sich ergebend?-n Reste an durlaufenden Geldern. Indirekte Steuern: ZolUpflichtigkeit für verbotwidrig eingeführtes Vieh. Aus- führungsbestimmungen des Verbots der Einfuhr von SHweinen, Schweinefleisch und Würsten amerikanischen Ursprungs. Gewichts- ermittelung von Rohzuckter bei der Ausfuhr. Personalnachrichten.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlihea Gesund- heits amts sind in der 16, Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurch\chnitt berechnet als gestorben gemelde7: in Berlin 28,0, in Breslau 28,5, in Königsberg 30,4, in Cöln 27,6, in Frankfurt a. M. 20,6, in Hannover 25,9, in Cassel 23,3: in Magdeburg 23,6, in Stettin 35,5, in Altona 26,7, in Straßburg 29,2, in Met i8,6, in München 36,6, in Nürnberg 36,8, in Augsburg 40,1, in Dres- den 26,7, in Leipzig 28,2, in Stuttgart 22,5, in Braunschweig 24,8, in Karlsruhe 17,0, in Hamburg 33,5, in Wien 38,1, in Budapest 35,4, in Prag 38,2, in Triest 27,9, in Krakau 36,1, in Basel 14,3, in Brüssel 31,5, in Paris 31,1, in Amsterdam 31,8, in London 23,2, in Glasgow 33,9, in Liverpool 25,5, in Dublin 372, in Cdinburg 20,1, in Kopenhagen 20,4, in Sto&holm 27,5, in Chri- tiania 15,8, in St. Petersburg 394, in Warschau 34,5, în

dessa 34,9, in Rom 32,3, in Turin 33,1, in Bukarest 32,9, in Madrid 51,3, in Alexandricu (Egypten) 46,6, —— Jn der Zeit vom 25. März bis 31. 2 târz: in New-York 31,3, in Philadelphia 26,1, in Chicago 25,8, in Cincinnati 26,9, in St. Louis 209, in San SFranzisfo 19,1, in Kalkutta —, in Bonibay 30,3, in Madras 38,7.

n den ersten Tagen der Berichtswoche herrs{ten an den meisten deutschen Beobachtungsorten westliche und \sdwestliche Luftströmungen,

auch die an den Oftstationen wehenden nordöstlichen und nordwest-