1883 / 101 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

E E T A Sid Mie n M

lihen Windrichtungen gingen bald nah West und Südwest. Am 18., in München und Göln {on am 17., in Karlsruhe erst am 19., ging der Wind allgewein nah Oft (an den Oststationen und in arlêrube nah Nordost, in Bremen und Cöln nah Südost, in den leßten Tagen der Woche an den meisten Stationen nah Nordost und lief zu Ende der Woche an den Mittel-, Ost- und Nordstationen bis nach Nord. Die Temperatur der Luft lag, obwohl sie um die Mitte der Woche die normale überstieg, im Durschnitt meist unter der normalen, nur in Cöln, Karlsruhe und Heiligenstadt ükecstieg sie dieselbe. Nachtfröste kamen noh an vielen Stationen vor. Nieder- \chläge erfolgten wenig und \pärlid. Der beim Wochenbeginn mäßig hohe Luftdruck stieg bis um die Mitte der Woche langsam, nahm dann etwas ab, do stieg der Barometer bald von Neuem und bc- hauptete si bis zum Schluß der Woche auf seinem Standpunkte.

Die Sterblichkeit hat in dieser Berichtswoche wiederum in den meisten Großstädten Europas zugenommen und wurde namentli in verschiedenen deutshen Städten eine ansehnlibe. Die allgemeine Sterblichkeitsverhältnißzahl für die deut‘chen Städte stieg auf 28,9 von 27,7 der Vorwodwe (pro Mille und Jahr berechnet). Gesteigert war die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit, während die höhere Alteréklasse (über 60 Jahre) eine Abnahme zeigte, Bon 10 000 Lebenden starben vro Jahr 36 Säuglinge gegen 83 der Vorwoche, in Berlin 88, in München 121.

Unter den Todesursachen riefen die Infektionskrankheiten reist mehr, nur Keuchhusten und typhöse Fieber etwas weniger Todesfälle hervor. Auch akute entzündliche Prozesse der Athmungsorgane führten eiwas weniger, Lungerphtbisfen etwas häufiger zum Tode. Masern gewannen in Bromberg, München, Weir1ar, Berlin, Brandenburg, Prag, Paris, Glasgow, Madrid, St. Petersburg, Moskau, New-York arößere Ausdehnung; in Würzburg, Zeitz und Greiz läßt die Heftig- feit der Epidemie nah. Scharlacfieber wurden in Dresden, Plauen, Hamburg, Hannover häufiger, in Berlin und St, Peterskurg seltener Todesveranlassung. Diphtherie und Croup forderten nament- lich in Berlin, Sch{werin i./M., ODreêden, Gießen, Leipzig, Magdeburg, Görliß, Paris, Warschau viel Opfer, in Bres- lau, Müncthen, Königsberg, Wien hat die Zahl derselben abgenommen. Typhöse Fieber waren in Paris wieder häufiger, in Alexandrien war die Zahl der Todesfälle cine ctwas kleinere als in der Vorwoche. Sterbefälle an Flecktyphus kamen aus Krakau, St. Petersburg, Warschau, Valencia, Saragossa vereinzelt, aus Murcia, Granada, Budapest, Malaga, Madrid in mehreren, aus Moskau in vielen Fällen, zur Mittheilung. Der Keuchhusten führte in Nürnkerg, Berlin, Hamburg, Remscheid, Hagen, Wien, London, Glasgow mehr, in Würzburg weniger Todesfälle herbei. Sterbefälle an Kindkettfieber kamen 17 zur Anzeige. Darmkatarrhe der Kinder wurden in München, Crfurt, Berlin häufiger, in Königsberg, Breslau etwas seltener LTodesveranlassung. Poen- sterbefälle kamen aus deutschen Städten 7 zur Berichterstat- tung. Davon entfielen auf Worms 2, auf Elbing, Memel, Breslau, e a. M., Wiesbaden je 1. Erkrankungen kamen aus den

egierungsbezirken Trier und Wiesbaden einige wenige zur Meldung. Aus Wien, Amsterdam, Brüssel, London, Warschau, Malaga, Sara- gossa, Liffabon, Alexandrien werden vereinzelte oder nur wenige Poen- todesfälle gemeldet, in größerer Zahl aus Prag, Rotterdam, Paris, St. Petersburg, Madrid, Valencia, Philadelphia, New-Orleans und Bombay. Die an der persisch-türkishen Grenze ausgebrochene, noch nit nâher bekannte Seuche scheint neueren Nachrichten zu Folge mit der Beulenpest identish zu sein.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Rostock, 29. April. In diesen Tagen hat die theologische akultät der Universität dem bisherigen Pfarrer C. F. Nötgen, zu lein-Furra, welher an Stelle des verstorbenen Professors Philippi

als Ordinarius zu Ostern d. J. hierher berufen wurde und sich literarisch dur{ einen Kommentar zur Apostelgeschihte bekannt gemach! hat, die Würde eines Doktors der Theologie hovoris causa verlichen. Für den nach Erlangen abgegangen-n Professor Dr. jur. Kahl ift der Dr. jur. Löning aus Dorpat zum Ordinarius für Kirchenrecht und Staatsrecht hierher berufen. Am 1. k, M. begeht der erste Geist- lie unseres Landes, der Obker-Kirchenrath Dr. theol. et phil. Th. Kliefoth zu Schwerin, sein s0jähriges Dienstjubiläum.

Gewerbe uud Handel.

Im Verlage der Liebelshcen Buchhandlung, Berlin W., ift ershienen: Deutscher Mulitiplikator umfangreichster und zuverlässiger Retenhelfer für die Behörden der Civil- und Militär- verwaltung des Deutschen Reichs, sowie für den gesammten Kaufe manns-, Handels- und Gewerbestand Deutschlands, verwendbar zu allen auf Multiplikation benannter Zahlen beruhenden Bere nungen, bei dem Ein- und Verkauf von Waaren, Zinsrecnungen U. S umfassend die Einheitssäße von 1 -Z bis 1000 und zwar bis 10 M von Pfennig zu Pfennig steigend, bearbeitet von I. Mangels- dor f, Militär-Iatendantursekretär (188 Seiten Groß-Quart-Format. Preis gebunden 4 4). Das vorliegende Werk hat den Zwed, die Aus- führung von solchen Rechnungsarbeiten, welche auf Multiplikation eine facher und zusammengeseßter Größen beruhen, zu erleichtern und hier- dur eine Ersparniß an Zeit und Arbeitskräften herbeizuführen; auch wird pekuniären Nachtheilen vorgebeugt, wie solche bei \chnellem Rechnen und im Drange der Geschäfte leicht entstehen können. Jn den bereits vorhandenen ähnlihen Tabellen sind die Einheitspreise nur von 1 9 bis 3 . durchgeführt. Ferner genügen dieselben nur, den Kostenbetrag für das Mebrfache derjenigen Größe zu berechnen, von welcher der Einheitspreis angegeben isl, z. B. für 25 Z. oder für 32 kg oder für 18 Sceffel oder für 45 1 u. \. w., nit aber au zur Berechnunç der Kostcn für 25 Z. 32 kg 37 Lth, oder für 18 Scheffel 45 1 u. . w. Anders ist es mit dem vorliegenden Werke, welches die Einkeitspreise zwischen 1 bis 10 é, von Pfennig zu Pfennig steigend, dann 11 #4 bis 100 #, von Mark zu Mark steigend, umfaßt und unter Zugrundelegung dieser Einheits- preise niht nur die Kosten für jcve Mehrheit von Z., kg, Lth, Kubikmeter, Scheffel, Liter, Meter, Centimeter, Schock, Mandel, Dutend, Stück, Ballen, Rieß, Buch 2c. enthält, sondern auc die Kostenbeträge für die aus Z., kg und Ith. oder Sweffel und Liter zusammengeseßten Mengen, z. B, für 25 Z. 32 kg 37 Lth,, oder für 18 Scheffel 45 1 2c.

Mainz, 30. April. (W. T. B.) In der Versammlung der Hessischen Ludwigs-Eisenbahugesellshaft wurdc eine Dividende von 38/10 9/9 und die Zuweisung von 700 000 # zum Er- neuerungsfonds, von 14 228 6 zum Reservefonds und von 89 000 zur Pensionskasse beschlossen. Aus ucue Rechnung sollen 133 695 6. vorgetragen werden. Als Mitglieder des Verwaltungsraths wurdea Scherbius, Varrentrapp und Geheimrath Duelberg wiedergewählt. a Kündigung bezügli zur verstärkten Amortisation der älteren

uldenanleihen wurde dem Verwaltungsrath die sakultative Ermäch- tigung ertheilt, auch wurde demselben die Feststellung der Modalitä- ten für die Geldbeschaffung überlassen.

Ludwigshafen, 30. April. (W. T. B.) In der heutigen ordentlichen Generalversammlung der Pfälzischen CEisenbahn- gesellschaften wurde der Antrag der Verwaltung auf Aufnahme eines weiteren Prioritätsanlehens im Gesammtbetrage von 2300000 - für Ausführung verschiedener dringlicher Bauerweiterungen an den älteren Strecken der Ludwigsbahn u. \. w. einstimmig angenommen.

Glasgow, 30. April. (W. T. B.) Die Vecschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 11000 gegen 18 000 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres.

Paris, 1. Mai. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ publizirt ein Dekret des Präsidenten, welchem zufolge die Inskrip- tionen der neuen 43% Rente auf 8 annähernd gleihe Serien vertheilt werden sollen.

Verkehrs-Anstalten.

Ein interessantes Ergebniß liefert die Zusammenstellung der nach deu statistischen Ermittelungen des internationalen Bureaus der Telegraphenrerwaltungen im Jahre 1881 in den einzelnen europäischen Ländern und dem russischen Reiche vorhandenen Telegraphenanlagen. Es bestanden Telegraphenanstalten in: Deutshland 10 368,

rankrei 5885, Großbritannien 5600, Rußland 2731, Oesterreich 2604, Italien 2470, Sd4weiz 1139, Ungarn 1069, Belgien 827, Schweden 788, Niederland 418, Spanien 385, Dänemark 287, Nor- wegen 260, Rumänien 206, Portugal 202, Grieeuland 100, Bos- nien 69, Luremburg 64, Serbien 60, Bulgarien 37. Die Länge der Leitungen betrug in: Deutsbland 260636 kw, Rußland 223 838 km, Franfreich 211 607 km, Großbritannien 197 715 km, Oesterreih 92572 km, Italien 89150 km, Ungarn 54 852 km, Spanien 40742 km, Schweden 29879 km, Belgien 27 922 km, Schweiz 16 155 km, Norwegen 15 601 km, Niederland 14 133 km, Portugal 10964 km, Rumänien 8662 km, Dänemark 8550 km, Griecenland 5654 km, Bulgarien 3400 km, Bosnien 3180 km, Serbien 3135 km, Luremburg 536 km.

Die Länge der unterirdischen Leitungen beträgt in Deutschland 37 604 km, Großbritannien 17 700 km, Frankreich 11 656 km, Nietcrlande 591 km, Oesterreih 511 km, Schweiz

327 km, Rußland 250 km, Belgien 232 km, Dänemark 79 km,“

Rumänien 56 km. Iw Verhältniß zur Größe und Einwohnerzahl stellen sich für die größeren Staaten folgende Zablen heraus:

Es kommt eine Tele-jAuf 100 qkm kommen in graphenanstalt auf | Telegraphenleitungen Einwohner km

D a 4 388 48,4 S 7 e 6 342 40,0 Großbritannien . 6 294 62,4 E 27 071 SE

0 8 0 6

E 8 504 s S 43 458 E 10 580 3 S(weden . . s 5 794 : M T4111 4,9

Triest, 30. Avril. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Helena“ ist heute Vormittag mit der ostindishen Ueberlandpost aus Alexandrien hier eingetroffen.

New Vork, 20, Mil (V T. D Dex Dampfer „Egypt“ von der National-Dampfschiffs-Compagnie (C. Messingsche Linie) und der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Rhein“ sind hier eingetroffen.

Berlin, 1. Mai 1883.

Die neunte Mastvieh-Ausfstellung in Berlin und die mit derselben verbundene Ausstellung ron Maschinen, Geräthen und Produkten für die Landwirthschaft uxrd das Schlächtergewerbe, ver- anstaltet auf dem Neuen Central-Viehhof der Stadt Berlin vom Landwirthscaftlihen Provinzialverein für die Mark Brandenburg und die Nieder-Lausiß und dem Kluk der Landwirthe zu Berlin, wird in diesem Jahre am 2. und 3. Mai ftattfinden. :

Das Arrangement ist wieder dasselbe, wie in früheren Jahren. Links vom Restauration8gebäude, wenn man von der Station des Nordrings der Stadtbahn eintritt, sind das Rindvieh und die Ma- rie rechts von der Restauration die Schafe und Schweine cuê2- gestellt.

Nach dem uus vorliegenden Kataloge stellen 183 Ausfteller zu- sammen 1200 Thiere aus, und zwar an Rindvieh 451 Stück, an Schafen 310 Stück, an Schweinen 439 Stück; 24 Landwirthe haben über 10 Thiere ausgestellt, darunter die Herren E. Preuß-Friedrich8- aue 57, Rehfeld-Golzow 48, Graf zu Eulenburg-Liebenberg 44, Beilk2- Güdenhagen 40, Brauer-Hohenhausen 28, Meinshausen-Lüderitz 27, von Rogalinski-Krotikowo 21, Kleinshmidt-Mitterwitz 19, Graf T\cirshky-Renard, Mengel-Trienke, Heydemann-Thalberg je 18 Thiene, Bieler-Saleshe, Frankenstein-Nicderhof, von Hansemann-Antonsho? je 16 Thiere 2c. j

Es betheiligten sich aus der Provinz Brandenburg 42 Aussteller mit 137 Stück Rindvieh, 89 Schafen und 64 Schweinen , aus der Provinz Hannover 2 Aussteller mit 1 Stück Rindvieh und 24 Scha- fen, aus der Provinz Pommern 42 Aussteller mit 75 Stück Rind- vieh, 1 Schaf und 117 Schweinen, aus der Provinz Posen 15 Aus- steller mit 95 Stück Rindvich und 33 Schafen, aus dexr Provirz Ostpreußen 5 Aussteller mit 18 Stück Rindvieh ur:d 16 Schweinen, aus der Provinz Westpreußen 13 Ausfteler mit 15 Stück Rindvieh, 46 Schafen und 26 Seinen, aus der Provinz Sochsea 3 Aussteller mit 2 Stück Rindvieh, 6 Schafen und 27 Schweinen; aus der Provinz Schlesien 18 Aussteller mit 73 Stück Rindvieh, 67 Schafen und 1 Schwein; aus der Provinz Schl2swig- Holstein 1 Aussteller mit 2 Schweinen; aus dem Großherzogthum Medcklenburg-Schwerin 23 Aussteller mit 7 Stück Rindvieh, 6 Schafen und 135 Schweinen; aus dem Großherzogthum Mecklenburg-Strelißz 7 Aussteller mit 1 Stück Rindvieb, 17 Schafen und 38 Schweinen; aus dem Großherzogthum Oldenburg 1 Ausfteller mit 2 Stück Rindvieh, aus dem Herzogthum Braunschweig 4 Auésteller mit 22 Stück Rindvieh, aus dem Fürstenthum Lippe 1 Aussteller mit 8 Schafen, aus dem Fürstenthum Reuß 1 Aus- teller mit 2 Stück MRindvich, aus dem Großherzogthum Sachsen- Weimar 2 Auëfsteller mit 1 Stück Rindvieh und 8 Schafen, aus dem Königreich Sachsen 2 Aussteller mit 13 Schweinen, aus dem König- rei Holland 1 Aussteller mit 5 Schafen on der diesjährigen Mast- richausftellung. -

Die meisten Rinder und Schafe wiry die Provinz Branden- ura, die meisten Schweine das Großherzogthum Mecklen- burg-Schwerin senden. Bei den Schafen find die deutschen und franzöfischen Merinos sehr stark vertreter, und bei den Schweinen ist die neue in Deutschland noch wenig gekannte, aus Amerika impor- tirte Poland - China - Rasse durch einige Exemplare vertreten. In diesem Jahre werden 75% den jungen, und nur 259/60 den alten Thieren angehören, während in den früheren Jahren dic alten Thiere vorherrschten.

Die Maschinenausftellung ist sehr reih beschickt, und es haben h 78 Aussteller aus den verschiedenen Gegenden Deutschlands daran betheiligt. i:

Die Zahl der Prämien ist eine sehr große. Von Sr. Majestät dem Kaiser und König ist die goldene Staats-Medaille und vom Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, Dr. Lucius ift dem Comité 10000 Æ# aus Staatsmitteln für Geldpreise, sowie 5 Bronze-Statuetten für 1 Sbhorthocn-Stier, 1 Shorthorn-Kuh, 1 Rambouillet-Bock, 1 Merino-Schaf sowie für einen englischen Eber zu Züchterpreisen Überwiesen worden. Die Stadt Berlin gewährt für fechs Ehrenpreise 3000 #4 Ferner sind ausgeseßt: der vom Aus- \tellung8-Comité zur Erinnerung an den früheren Vorsitzenden des Comités und Begründer der deutshen Mastoiehauëstellungen, Her- mann von Nathusius-Hundisburg gestiftete Nathujius-Preis, eine goldene Medaille, vom Klub der Landwirthe-Berlin eine silberne Zuckerschale und vom Hof-Schlächtermeister Bergmann in Berlin eine Bronze-Statuetze (ein Mastshwein). Endlich sind für die Abtheilung Rindvieh 12 920 #4 Geldprämien, für die Abtheilung Schafe 3550 A, für die Abtheilung Schweine 4320 4 bestimmt, uad außertem gelangen noch 45 silbecne und 75 Bronzemedaillen zur Vertheilung.

Von Jahr zu Jahr waren auf den Mastvich-Ausftellungen |

steigende Fortschritte in der Viehzucht zu konstatiren, und voraus- lihtlih wird es in diesem Jahre ebenso sein. Der Eintrittsprejs ist folgendermaßen festgeseßt: am 2. Mai

[ von Vormittags 9 bis Nachmittags 1 Ubr 3 46, am 2. Mai von Nachmittags 1 bis 7 Uhr 1 Æ, am 3. Mai 50 S.

Der Central-Viebhof is vom Innern der Stadt mittels der Pferdebahn, der Stadtbahn und der Omnibusfse leicht zu erreichen. Jedem Thierzübter und Thierliebhaber ift der Besuch dieser interessanten Ausstellung zu empfehlen.

_ Die Deutsche Evangelishe Buh- und Trafktat-Ge- sellschaft, an deren Spitze zur Zeit Baron von Ungern-Sternberg steht, feierte am Sonntag in der Lucaskirche ihr diesjähriges Jahres- fc. Am Himmelfahrtstage 1871 entstand hier ein „Verein für un- entgeltlihe Verbreitung von Bibeln und christlichen Schriften“, der es fi speziell zur Aufgabe gestellt hatte, sich der Verwundeten und Gefangenen anzunehmen. Die Unterstüßung, die er in den Kreisen der Bevölkerung fand, war eine sehr reitlihe. Schon im ersten Jahre seines Bestehens konnte er ca. 196 000 religiöse Schriften ver- breiten. In den ersten 7 Jahren, während der er beinahe 14 Misllio- nen christliche Scristen dem Volke dargereit hat, war der Verein von der „Niedersächsishen Gesellschaft zur Verbreitung cristliwer Erbauungs- riften in Hamburg“ abhängig und erhielt von dorther den größten Theil seines jährlicen Bedarfs an Sthriften. Erst im Jahre 1878 erlangte er eine größere Selbständigkeit, indem sich im Ansbluß an seine Arbeit die „Deutshe Evangelishe Bucb- und Traktatgesellschaft bildete, die, unabhängig von Hamburg, hier einen Verlaa eröFnete. Die Buch- und Traktatgesellschaft zählte bereits im ersten Jahre ihres Bestehens 527 Mitglieder, im zweiten über 1000, im vorigen Jahre 3500 und in diesem endlih nahezu 6000. Es ist in Folge dessen möglich geworden, die Traktatverbreitung auf immer weitere Kreise auszudehnen. Mit gegen 50 Städten steht die Gesellschaft z. Z. in fortgesezter Verbindung. Im letzten Jahre hat sie insgesammt 220 000 Schriften verbreiten können. VFn allerneucester Zeit hat die Gesellschaft ihr Augenmerk vor Allem aub auf die Auswanderer gerichtet und im vorigen Jahre u. A. auch 43 000 polnische Schriften vertheilt. Einige Mitglieder sind in die Ferne gezogen und haken auch dort, in Amerika, in Indien u. #. w. für die Traktatverbreitung gewirkt. Das úJahresfest selbst verlief in feierlicher Weise ; die Liturgie hatte Konsistorial-Rath Mathis, die Festpredigt Prediger Prochnow aus Moabit übernommen.

Der Verein der Künstlerinnen undKunstfreundinnen hielt am Sonntag in dem Lokal seirer Zeichenscbule, Königgräter- straße 120, feine 16. Generalversammlung ab. Der Verein zählt 324 Mitglieder, unter ihnen in Berlin 86 ausübende Künstlerinnen. Die von ihm unterhaltene Schule, die z. Z. von 389 Schülerinnen besucht wird, befindet sich in s#etem Wachsen, so daß man sich ge- nöthigt gesehen hat, die Schulräumlibkeiten zu erweitern, Die Anstalt umfaßt außer zwei Elementarklassen cine Landschaftsklasse, eine Blumenklasse, eine Klasse für Portraitmalerei in Oel, cine Klasse für Zeichnen nach der Antike und nach modernen Skulpturen und 9 Abendkurse in Perspektive, Anatomie, Aftzeichnen und Aquacelliren nach lebenden Gewandmodellen. Das akademische Lehrerinneneramen ist au in diesera Jahre von 6 Scbülerinnen der Zeichenschule gemacht worden. Von den Studien der Schülerinnen gaben Hefte und Blätter, wele zur Ansicht ausgelegt waren, Zeugniß. Bei der in diesem Jahre ausgeschriebenen Konkurrenz, diesmal in der Genremalerei, halten Gemälde von Sophie Meyer-Düsseldorf und von Martha von Stuckrad-Ludwigslust Preise davongetragen. Die statutenmäßig alle ¿zwei Jahre stattfindende Ausstellung von Werken der Künstlerinnen des Vereins fällt auf das Frühjahr 1884. Der Eintritt namhafter Künstlerinnen, welcher auch în diesem Jahr wieder stattgefunden, läßt cinen erfreulichen Ausfall dieser Ausstellung hoffen. Die Betheiligung des Vereins an der kunstgewerblihen Weihnachts- messe hat im Allgemeinen erfreuliche Resultate gehabt, wenn auch der Erlös geringer war. Verkauft wurde für 3811 4 gegen 4580 M im Vorjahre.

In der Arbeits\ißzung, die der Verein für die Geschichte Berlins am Sonnabend abhielt, machte Hr. Stadtrath Friedel, nach Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten durch den Vor- sitenden Geheim-Rath Sachße, Mittheilungen über die Erwerbungen des Märkischen Provinzial-Museums. Der zweite Vortrag von Hrn, Ferdinand Meyer: „Gedanken bei einem angenchmen Spazier- gang vom Königlichen Schlosse bis in den Thiergarten, 1769" \chließt sich an den „Berlinishen Zuschauer“ an und gewährt cinen nicht uninteressanten Einblick in das öffentliche Leben und Treiben des da- maligen Berlin. Ebenso verdienen die Andeutungen über längst Eat- \{wundenes in das Gedächtniß zurückgerufen zu werden. Der Verfasser bezicht fch besonders auf das Opernhaus, das Brandenburger Thor, die beiden Statuen des Herkulcs Musagetes und des Pythischen Apollo, die Gezelte und die Kaffeegärten in der Thiergartenstraße. Ueber das alte Brandenburger Thor, welches mit der, vom König Friedri Wilhelm I. im Jahre 1734, vom Potsdamer Thor aus nah Osten fortgesührten Stadtmauer erbaut wurde, erzählt der „Berlinische Zuschauer“, daß auf einem cinfachen Pfeilerpaar ein schmaler Architrav, ein hoher Fries und ein weit ausladender Kranz ruhte ; darüber auf starker Plinthe trug ein aufsteigendes Postament mit Dedcplatte, auf verschnörkeltem Ornament, einen ovalen von der Königskrone gedeckten Schild. Mit dem Thorbau wurden die Baum- reihen der bis zur heutigen Schadowstraße reichenden Lindenpromenade bis zu dem angelegten vtiereckigen Thorplaß verlängert, der von seiner Gestalt die Benennung „Das Viercck“ oder „Quarré“ führte. Gleichzeitig gingen das WVogelhaus und das von tem Seildreher der Jagdneße benußte Gebäude, welche an dem Charlottenburger Wege auf diesem zur Stadt _ gezogeneu Theile lagen, ein. Zur Linken des Thores, innerhalb der Stadt, lag das niedrige Haus der Thorwache, zur Rechten das Accisegebäude, beide unschón und nur für das äußerste Bedürfniß ihrer Zwecke ein- gerichtet.

So eben erschien im Selbst- und Kommissionsverlage von G. Harnecker in E a. O.: „Seid sparsam! Mahnungen eines Jugend- und Volksfreundes nebst Belehrungen und Nachrichten über Jugend- und Psennigsparkassen, Sparmarken 2c.“, herausgegeben vom Verein für Jugendsparkassen in Deutschland, Aus- gabe A. 5 S, Ausgabe B. mit farbigem Umschlag 10 s. (Dritte Auflage.) Die erste Auflage dieser Broschüre ersien Anfangs Oktober 1880, die zweite um Weihnachten 1880. Inzwischen hat sih das Fnteresse für die Vervollkommnung der Sparkassen-Cinribtungen sehr gesteigert. Aus den 300 im Oktober 1880 vorhandenen Jugendsparkafsen find in diesem Jahre circa 1000 geworden, und zu diesen sind außer sonstigen speziellen Sparvereins-Bildungen noch _viele Pfennigspar- fassen und der Vertrieb von Sparmarken und Sparkarten hinzuge- fommen. Von der Presse aller Parteien, auch von hohen Behörden empfohlen, ist die kleine Schrift zur Gratisvertheilung in Schulen, namentlich in solhen mit Sparkassen, in Fortbildungsschulen, aber au unter Arbeitern in Stadt und Land vorzüglich geeignet.

Nedacteur: Ried el. Berlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Eksner. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Slaais-Anzeiger.

M2 10H.

Berlin, Dienstag, den 1. Mai

1823.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 1. Mai. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (75.) Sißung des Neichstags wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, be- treffend die Krankenversiherung der Arbeiter, mit S. 69 fortgeseßt. L S E

Der Abg. Dr. Günther (Berlin) erklärte, da der Abg. Lohren seinen Antrag zurüdcgezogen habe, und somit selbst von der Bedeutung desselben nicht überzeugt sei, so habe er (Redrer) nur einige Bemerkungen zu dem Prinzip jenes An- trages zu machen. Es frage sich, ob die angeführten That- sahen auch faktisch richtig seien, und er habe zu be- merken, daß in der öffentlichen Meinung ein gewisser Umschwung zu Gunsten der Gewerkvereine eingetreten sei. Die Zurücnahme dieses Antrages sei wohl in der Erkenntniß geschehen, daß der Abg. Lohren bei seinen eigenen Freunden keine Anerkennung zu seinem Sturm gegen die freien Hülfskassen gefunden habe. Habe den Abg. Lohren doch au die Regierung im Stich gelassen. Die freien Hülfekassen ersreuten sich jeßt, nah mancherlei Anfein- dungen, allgemeiner Anerkennung. Dies gelte besonders von den bayerishen landesrechtlihen freien Hülfskassen. Er bitte die verbündeten Regierungen um eine beruhigende Versiche- rung darüber, daß diese Kassen unter dem neuen Gese nicht leiden würden.

Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum Bundeerath, Königlich bayerische Ministerial-Rath Herrmann das Wort :

Fch kann dem Herrn Vorredner die beruhigende Versicberung eben, daß dieses Gejeß nichts enthält, was die betheiligten Organe der freien Hülfskassen in Nürnberg einerseits, andererseits die dortige Gemeindevertretung hindern fönnte, das bisherige Verhältniß fortzusetzen. Die Pointe dieses Verhältnisses hat der Herr Vorredner ganz richtig dahin präzisirt, daz die Mit- glieder der Nürnberger freien Hülfstassen gleiczeitig auch der dortigen Gemeindekrankenversicherung angehören. Es ist dieses Verhältniß natürlich für die Kassenmitglieder äußerst vortheilhaft ; denn die Hauptsache der Krankenpflege, das Heilverfahren kann do gewiß von den freien Hülfskafjen weder so billig noch \o vortrefflich ihcen Mitgliedern gewährt werden, wie in den öffentlichen Kranken- anstalten der Stadt Nürnberg. : /

Wenn ich nun aber erklärt habe, daß keine Bestim- mung dieses Gesetzentwurfs die betheiligten Organe der Gemeinde- Krankenversicherung und der freien Hülfskassen in Nürnberg hindern wird, das bisherige Verhältniß fortzuseßen, so muß ih denn doch bemerken, daß dies nur gesehen kann in dem beiderseitigen Einver- ständniß der Betheiligten. Jn dieser Beziehung ändert fich unser bisheriges Recht dur die Bestimmungen dieses Gesegentwourfs. Nach unserem bisherigen bayerischen Rechte konnten die Mitglieder der freien Hülfskassen, gleichgültig, welche Leistungen diese HüÜlf8- fassen gewährten, sch gegen den Willen der Gemeinde- behörden, der Gemeindekrankenversicherung nicht entzichen; sie waren verpflichtet, die Gemeindekranfenkafsen-Beiträge zu leisten, gleichviel welche Leistungen sie außerdem übernahmen für ihre Hülfs- kassen. Das wird fich in Zukunft ändern. Wenn nämlich eine der- artige Hülfskasse die Minimalleistungen der Gemeindekrankenversicherung übernimmt, so können ihre Mitglieder durch die Gemeindebehörden nit gezwungen werden, bei der Gemeindekrankenversicherung zu bleiben. An- vererseits kannaber au die Gem-indebehörde nicht gezwungen werden, für den Fall, daß eine freie Hülfskasse die Minimalleistung der Ge- meindekrankenversicherung ihren Mitgliedern gewährt, diese Mitglie- der fernerhin in der Gemeindekraukenversicherung zu behalten. Sie sehen also, auf diesem Gebiete gewährt der Geseßentwurf eine größere Freikeit der Bewegung; aber indem er diese größere Freiheit gewährt, geht natürlih der Geselzgeber von der Vorausseßung aus, unter der er ja alle geseßlichen Freiheiten gewährt, daß von derselben die Betheiligten einen verständigen Gebrau machen. Nachdem nun allerseits anerkannt ist, daß das bisher in Nürnberg bestandene Ver- hältniß zwisben der Gemeindekrankenversicherung und diesen freien Hültskafsen für die Betheiligten ein wohlthätiges war, so kann doch wobl zu der Intelligenz der Mitglicder und Vorstände dicser freien Hülfskassen einerseits und andererseits zu dem so sehr und so oft \{chon bewährten Wohlwollen der Gemeindebehörden in Nürnberg gegenüber den Arbeiterinteressen das Vertrauen gehegt werden, daß fie, obwohl ihnen dieser Gesetzentwurf die Freiheit gestatten würde, unter gewissen Vorausseßungen dieses Verhältniß zu lösen, gleihwohl dasselbe zum Segen der Arbeiter auch fernerhin fortsezen werden.

Der Abg. Dr. Hammacher bat den Abg. Hirsch, die Zwangs- kassen nicht gar zu heftig anzugreifen. Die Minimalleiftungen der freien Kassen seien zu gering, als daß sie die kranken Arbeiter erhalten könnten, und dann möge man für die dritte Lesung eine Aenderung beantragen, die diese Minimalleistungen erhöhe.

: Der Abg. Dr. Greve erklärte, die meisten deutschen Aerzte erblickten in den N keinen Vorzug, sondern einen Nachtheil für die Aerzte, bejonders darum, weil ihre Stellung in diesen Kassen der Würde des ärztlichen Standes nicht ent- spreche, für die Kranken, weil der Zwang das Vertrauen zu den betreffenden Aerzten ershüttern müsse.

Der Abg. Eberty betonte, die Sicherheit, durch_ die Krankenkassen das Nöthige gezahlt zu sehen, werde erst er- reiht werden können, wenn man erstens die Gewerbefreiheit tödte, und wenn man zweitens Minimallöhne einführe; das erste sei eine Erschütterung der Grundlagen des Deutschen Reiches, das zweite eine sozialiftishe Einrihtung. Den Vor- theil der Zwangskassen könne man also nicht erreihen, man möge darum einfach bei den freien Kassen bleiben.

Der Abg. Dr. Hirsh erwiderte dem Abg. Hammacher, daz er die Zwangskassen nilt übermäßig angegriffen, sondern nur sachlich gesprohen habe. Mit Bezug auf die Worte des Abg. Lohren vom Sonnabend weise er den Vorwurf, daß den Juden dec Gemeinsinn fehle, als aller Geschihte widersprechend zurüdck, er bitte, die Heßen nicht in das Haus zu übertragen. Die freien Kassen leisteten weit mehr, als die Zwangskassen, besonders durch d.e länger gewährte Hülfe.

Der Abg. Kayser konstatirte, daß die freien Kassen nicht

anz so s{limm seien, wie der Abg. Lohren sie dargestellt

abe; die denselben vorgeworfenen Fehler fänden sih auch bei den Zwangekassen. Es sei begreiflich, daß Abg. Eberty, ein Magistratsmitglied, sich für freie Kassen ausgeiprochen habe, da diese der Bevormundung der fortschrittlichen und secessio- nistishen Magistrate, wie etwa in Berlin und Breslau, wo beispielsweise ein Kassenarzt nicht angestellt werde, weil sein Bruder Sozialdemokrat sei, in höherem Grade unterlägen. ‘Der Abg. Greve könne auch nicht als Vertreter aller Aerzte

gesprochen haben ; es käme vor, daß ein Kassenarzt seine Hülfe verweigert habe, wenn derselbe das Honorar nicht sicher ge- habt habe. Uebrigens sehe nit Alles so {hön in den Ge- - rid aus, wie der Abg Hirsch es darzustellen versucht abe.

Der Abg. Dr. Buhl betonte, die Kommission hobe mit diesem Paragraphen nicht die freien Hülfstassen entfernen wollen, und wolle auch diejenigen bestehen lassen, die wirklich Gutes geleistet hätten. Die Hauptschwächhe des Geseßes bestehe darin, daß sich die Krankenversiczerung nach dem ortsüblichen Tagelohn rihte. Damit würden die Zwangskassen geschädigt, denn dem Arbeiter lomme es nicht darauf an, ein Kranken- geld in der Höhe des durchschnittlihen Tagelohnes zu er- halten, sondern ein Krankengeld in der Höhe seines bisherigen Verdienstes.

Demnächst nahm der Bevollmächtigte zum Bundcsrath, Geh. Ober-Regierungs-Nath Lohmann das Wort:

Meine Herren! Den verbündeten Regierungen könnte es nur an- genehm sein, wenn in der dritten Lesung dieser Paragraph no eine Verbesserung erhielte, wodurch der Zweck des Gesetzes now vollkom- mener erfüllt würde, als dur die jeßigen Bestimmungen. Ich glaube indessen schon jetzt darauf aufmerksam maen zu sollen, tcß das mit einer Ausnahme, die ich nacher erwähnen werde, nicht so ganz leicht ist. Mit dem Herrn Vorredner muß ih mich dahin einverstanden er- flären, daß es nicht wohl thunlich sein wird, die freien Hülfsfkafsen nah denjenigen 'Srundsätzen zu beurtheilen, welche für die Drts- frankenkassen in das Geseg aufgenommen sind. Abgesehen von dem prinzipielen Grunde, welhzn der Herr Vorrebner anführte, \preden dagegen cu noch technisdbe Schwierigkeiten. Denn, meine Herren, wenn man für die freien Hülfskassen statt tes ortéüblichen Tagelohns den tur{schnittliden Tagelohn ¿ur Grundlage der Be- cechnung der Höbe der Unterstütung machen will, so entsteht die

rage, welcher turds\cnittliche Tagelohn denn maßgebend fein soll.

er durhscniitlice Tagelohn ist für denselben Ort n:cht immer der- selbe, sondern er ist verschieden je na der Kategorie der Arbeiter, für welche die bestimmte Ortsfrankenkasse gearünder wird. Es ist aber unmögli, in vem Gesetze hierüber eine Bestim- mung zu treffen, welhe für jeden einzelnen Fall zutreffend sein würde; denn die freien Hülfskassen bestehen sehr häufig niht aus Arbeitern einer bestimmten Kategorie, sondern fie setzen sih aus Arbeitern verschiedener Klassen zusammen. Das ift einer von den technischen Gründen, welche die verbündeten Regierungen bewogen haben, die Verhältnisse der freien Hülfskassen na den Grundsäßen der Gemeindekrankenversicherung und niht der Orts- frankenfafsen zu regeln.

Was dann die Höbe des Krankengeldes anbetrifft, die da ein- treten soll, wo freier Arzt und freie Arznei richt gewährt wird, so will ich noch einmal wiederholen, was ih {on neulich gegenüber dem Hrn. Abg. Lohren bemerkt habe, daß die verbündeten Regierungen Feine8weges von der Auffassung autgegangen sind, daß dieses 1/6, um welches das Krankengeld erhöbßt werden foll, roirklih unter allen Um- ständen die freien Kuren und freie Arznei decken würde. Nein, meine Herren, das mußten fc die verbündeten Regierungen von vornherein sagen, daß man eine Bestimmung, die einen vollen Grsaß für alle Fälle sichern würde, in das Gese nicht aufnehmen konnte; es werden vielmehr der Fülle sehr viele scin, wo die freie Kur und die freie Arznei mehr betragen als das ganze Krankengeld. Es kam also nur darauf an, ein beslimmtes Maß der Erhöhung in dem Gesetze festzu- seßen, welches den Zweek erfüllt, der auch ganz richtig von dem Herrn Vorredner hervcrachoben ist, daß nämlich die freien Kassen nicht zu blos illusorishen Versicherungen werden, In dieser Beziehung waren die verbündeten Rezieruigen geneigt, so weit zu gehen, wie es mit den sonstigen Brundsäßen für die Bemessung des Krankengeldes vereinbar ist. Das Krank-ngeld soll aber doch niemals dic volle Höhe des Lohnes erreichen, und da unter Umständen der Lohn eines Mitgliedes einer freien Hülfskasse au wohl der ortsübliche Tage- lohn sein kann, so dacf das Krankengeld auh unter keinen Umstän- den, selbst wenn die Arzt- und Arzncikosten mit darin ent- balten sind, den vollen Betrag des ortsüblihen Tagelohnes erreichen. Ih gebe aber zu, daß man in dieser Beziehung noch ctwas weiter gehen kann, als in dem zur Berathung stehenden Paragraphen geschehen ist. Man kann so weit gehen, wie na §. 17 mit der Erhöhung des Krankeng-ldes durch Beschluß der Betheiligten E werden kann, nämlich bis zu §2 des ortsüblihen Tage- ohnes.

Dann aber möcbte ih bemerken, daß die Gefahr, welche von dem D Abg. Dr. Buhl hervorgehoben ist, daß nämlich durch Frrihtung von freien Hülfskassen, die blos eine illuforische Versicherung geben, der Zweck des ganzen Geseßzes in Frage gestellt werden könnte daß diese Gesahr nicht so groß ift, wie es auf den ersten Blick scheint. Ich gehe auf das Beispiel ein, welches von dem Herrn Vorredner angeführt ist, er sagt, Arbeiter in dem Bezirk Dortmund laben einen sehr hohen Lohn, sie können der geseßlichen Anforderung der Krankenversichherung dadurch ausrocichen, daß sie sh bei einer andern Krankenkasse versichern, die ¿. B. in Thüringen in einem Ort mit schr niedrigen Löhnen er- richtet wird. Nun, meine Herren, muß man doch fragen: wie wird sich das praktisch machen? Entweder wird diese Kasse von den Leuten errichtet werden, welche in Dorimund wohnen, die können aber do recht gut an irgend einem kleinen Ort von. Thüringen eine Kasse gründen oder man nimmt an, daß die Kasse von Leuten erritet wird, welche in Thüringen wohnen, Diese haben aber nit das geringste Interesse daran, für die Leute in Dortmund eine Kaise zu gründen, welde nur dazu dienen soll, den Ver- fiherungszwang zu umgehen. Oder man fönnte auf den Gedanken kommen, daß dritte Personen ein Gewerbe daraus machen fönnten, solche Kassen zu gründen. Jch bezweifle aber, daß das ge- schehen wird. Diese Leute würden bei diesem Gewerbe ihre Rechnung nit finden, was sie doch allein dazu führen könnte, si auf cine solhe Manipulation einzulassen. Diese Gefahr kann ih also so ho nicht anschlagen. : E

Nun kommt noch{ die eine Frage in Betracht, ob e3 nicht richtig wäre, den ortsüblichen Tagelohn des Ortes zu Grunde zu legen, an welchem der Arbeiter zur Zeit wohnt. J glaube, daß dies zu großen Schwierigkeiten führen würde, denn es würde dann die freie Hülfskasse, welhe ja bei der ersten Einrichtung nicht wissen kann, wo demnächst ihre Mitglieder überall zerstreut scin werden, über- haupt feinen Maßstab zur Bemessung der Krankenunterstützung finden können. Sie muß aber einen folhen Maßstab haben, ebenso muß die Behörde, welche sie anerkennen soll , einen Maßstab haben und dazu kann nicht der ortsübliche Tagelohn irgend eines beliebigen Ortes im Reiche genommen werden, sondern nur derjenige des Ortes, wo die Kasse ihren Siß hat.

Deshalb glaube ich, welde Anstrengungen man auch machen möge, diesen Paragraphen zu verbessern, daß es nur in so weit ge- lingen wird, daß man die Quote, welche für freien Arzt und Arznei hinzukommt, etwas über das angegebene Maß erhöht.

Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) wies den Vorwurf des Abg. Kayser zurück, den derselbe gegen den Magistrat von Breslau erhoben, daß derselbe einen Armenarzt nicht bestätigt

habe, weil der Bruder desselben Sozialdemokrat sei. Ein Ma- gistrat sei weder konservativ noch liberal.

Der Abg. Eberty {loß sich diesen Ausführungen für den Magistrat von Berlin an. Diese Behörden verwalteten nah den Gruncksäßzen der Städte-Ordnung von 1848. Das Geseh sei ihre Vollmacht.

Der Abg. Dr. Hammacher wandte sih gegen einzelne Be- merkungen des Abg. Kayser, demselben widersprehend, daß dieses Gese die Verstaatlihung der Sicherheit der Arbeiter gegen Krankheit sei.

Der Abg. von Köller erklärte, der Abg. Meyer habe ih vorhin beshwert, daß der Abg. Kayser den Ausdruck gebraucht hätte: fortschrittlihe Magistrate von Breslau. Er gebe dem Abg. Kayser vollkommen Recht, daß dies nicht gut klinge, möchte aber bei dieser Gelegenheit wünschen, daß alle Parteizn dieses Hauses vermeiden möchten, sowohl kommunale wie Staatsbeamte in ein s{lechtes Licht zu stellen durch derartige Attribute der Gegenpartei. Die Anregung des Abg. Meyer begrüße er daher mit Freuden, namentlih freue cs ihn, daß die Anregung von der linken Seite des Hauses aus- gegangen fei,

Der Abg. Dr. Hirs bemerkte, was das leßtere betreffe, so sei doch ein kleiner Unterschied zwischen Staats- und Kom- munalbeamten. Ohne begründete Ursache sei niemals den Staatsbeamten vorgehalten worden, daß sie für eine bestimmte Partei eingetreten seien. Was die Sache betreffe, so sei es ein allgemeiner Grundsaß, daß dasjenige, was dem Arbeiter gewährt werde, aufgebracht werden müsse durch die Produktion. Der Abg. Kayser habe behauptet, die Gewerkvereine seien nur dazu da, um der Sozialdemokratie den Boden vorzubereiten. Ex konstatire demgegenüber das Gegentheil: gerade in den Gegenden, wo die Gewerkvereine sich ausgebreitet, wie in Danzig, Neu-Vorpommern, einem großen Theil von Thüringen, habe die Sozialdemokratie nie aufkommen können.

Der Abg. Kayser machte auf die Städtetage aufmerïfsam, auf denen die betheiligten Magistrate ganz bestimmte Partei- ansichten vertreten hätten.

8. 69 wurde darauf mit sehr großer Mehrheit angenom- men ; ebenso ohne Debatte unverändert nah dem Kommissions- beschlusse die §8. 69 a., b., c., d., e., 70, 71 und 72.

; Es folgte §. 72 a., welher nah der Kommissionsvorlage autet :

Die in diesem Gesetze für Gemeinden getroffenen Bestimmun- gen gelten auch für die einem Gemeindeverbande nicht einverleib- ten selbständigea Gutsbezirke und Gemarkungen. Soweit aus den- selben der Gemeinde Rechte und Pflichten erwachsen, tritt an ihre Stelle der Gutsherr oder der Gemarkungsberechtigte.

Hierzu beantragte der Abg. von Kleist:-Reßow am Scchblusse des ersten Satzes hinzuzufügen : „mit Ausnahme des 8, 5 Absay 3“.

Der Abg. von Kleist-Reßow befürwortete seinen Antrag, über die Frage sei schon bei. §. 5 gesprochen worden. Ge- eigneter scheine ihm die Erledigung an dieser Stelle, und er hoffe, daß der Referent nunmehr seinem Antrage keine Be- denken cntgegenstellen werde. Der §. 72a, entspreche dem ge- meinen preußischen Rechte, und, wie es scheine, auch dem Rechte in südlichen Ländern, weil von „Gemarkungen“ die Rede fei, die man hier nicht kenne. Die Abgaben in den Ge- meinden, welche die Gemeinde zu geben habe, habe ein der- artiger selbständiger Gutsbezirk auch zu leisten. Für folche sei 8. 5 also gegenstandslos. Jm §. 5 sei bestimmt, daß, wenn die Gemeinde auf die Beiträge der zu Versichernden verzichte, sie die Beiträge aus Gemeindemitteln hergeben müsse. Das falle nun nicht auf die landwirthschaftliczen Arbeiter, weil diese niht die Kommunallasten zu tragen hätien, son- dern auf die Besißer. Es hindere nun die geseßliche Bestim- mung, daß land- und forstwirthschastlihe Arbeiter von der Versicherung ausgeschlossen werden könnten. Ja Konsequenz der Annahme des §. 5 müsse man auch seinem Antrage jeßt zustimmen.

Der Referent Abg. Frhr. von Malßzahn-Gült erklärte, er habe damals in den Kommissionsberathungen Bedenken gegen den jeyt vorliegenden Antrag gehabt, die er aber bei näherer Erwägung als nicht stichhaltig befunden habe. Er bitte des- halb, jeßt dem Antrage zuzustimmen.

Der Abg. Dr. Gutfleish war der Meinung, daß die Vor- ausseßungen, auf welhe hin der §. 5 angenommen worden a hier nicht zut-äfen; er empfehle indeß den Antrag zur An- nahme.

Der Bundesbevollmächtigte, Geheime Ober - Regierungs8- Rath Lohmann entgegnete, mit der Annahme des vorliegenden Antrages werde einem dringenden Bedürfniß abgeholfen. Es sei gesagt, man habe in der Kommission an diesen Fall nicht gedacht, er sei überzeugt, daß es noch eine ganze Reihe von Fällen auf dem Gebiei der Landwirthschast gebe, an die jeßt nicht gedacht worden, und die erst beim Jnkrafttreten des Ge- seßes si fühlbar machen würden. Er wolle darauf binweisen, daß bei der dritten Lesung mehrere derartige Aenderungen in Vorschlag gebracht würden.

Bei der hierauf folgenden Abstimmung wurde §. 72a. mit dem Antrag von Kleist:Rezow angenommen. ‘Die 88. 73 und 74 wurden ohne Debatte unverändert nah dem Kom- missionsvorschlage genehmigt.

8. 75 lautet nah dem Kommissionsbeschlusse :

Für Kassen der in §. 74 bezeichneten Art, welche neben den nach den Vorschriften dieses Geseßes zulässigen Leistungen Inva- liden-, Wittwen- oder Waisenpensionen gewähren, treten folgende Bestimmungen in Kraft.

1) Die bisherige Kasse bleibt als Krankenkasse bestehen. Auf dieselbe Ben die Vorschriften des §. 74 Anwendung.

9) Der ftatutenmäßigen Vertretung der bisherigen Kasse, bei Betriebs apt Mea eaen (S. 53) jedo nur unter Zustim- mung des Betriebsunternchiners, ist gestattet, eine besondere Pension8- kasse mii Veitrittszwang für diejenigen Klassen von Personen, welche der bisherigen Kaße beizutreten verpflichte waren, zu errichten.

3) Für die neue Pensionskasse ist durch Beschluß der Ver- tretung der bisherigen Kasse, bei Betriebs-(Fabrik-)Krankenkassen dur den Betriebsunternehmer, nah Aahörung der Vertr:ter der bisherigen Kasse ein Kassenstatut zu errichten.

4) Findet die Errichtung ciner bcsonderen Pensionskasse statt, so erfolgt die Verwendung des Vermögens der bisherigen Kasse na Anocdnung der höheren Verwaltungsbehörde in der Weite,