1883 / 102 p. 9 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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[19517] Oeffentliche Zustellung.

Fn dem beim Königlichen Landgerichte zu Coblenz ankängigen Kollokationsverfabren des zu Antweiler -bestibenden Darlchnskafen-Vereins gegen Johann Esch II., Ackerer, früher zu Hümmel, dann zu Mechernicb, jet obne bekannten Wohn- und Auf- enthaltéort, Lebufs Vertheilung des Erlöses aus der gegen Jobann Esch 1I. unter dem 21 Juni 1880 beim Königlichen Amtsgerichte zu Adenau stattge- babten Immobilarzwangs8versteinerung kat der mit der Leitung des Verfahrens beauftragie Richter- Kommissar, Herr Landgerihtsrath DJohaentgen unterm 29. Januar 1883 den provisorishen Ver- theilungsplan auf der Gericbtsscreiberei der IIT. Ab- theilung des Königliben Landgerichts hierselbst zur Einsicht der Betbeiligten hinterlegt.

Der genannte Gemeinscbuldner Jobann Es I. wird biermit aufgefordert, binnen der gefeßlicben Frist ven einem freien Monat a dato von tiesem Ver- theilungsplane Einsicht zu nehmen und seine ctwaigen Einwendungen dagegen dur Klageerhebung geltend zu machen, au den Nachweis zu liefern, daß dies in der angegebenen gesetzlichen Frist ge- {ehen ift. ; :

Zum Zwele der öffentlihen Zuftellung wird dieies hiermit bekannt gemacht.

Coblenz, den 26. April 1883.

Brennig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

119499] Oeffentliche Zrsteluung. Die O, geschiedene Clara Enge zu Alt- wasser bei Waldenburg i. S&]I., vertreten durch den Justiz-Rath Wentel zu Hirscbera, klagt gegen den Tifclergesellen Gustav Enae, früher zu Liebau i Sw., jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 600 „M. nebst Zinsen, mit dem Antrage: den Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen, so- fort an Klägerin 600 4. nebst 5% Zinsen da- von seit dem Tage der KlagezusteUung zu zablen und das Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, . und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtéstreits vor die Zweite Civilkammecr des Königlichen Landgerichts zu Hirschberg i. Sl, auf den 6. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderuna, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Knwalkt zu bestellen. Zum Zwee der öffentliben Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hirschberg i. Sl, den 27. April 1883.

D Haler, : Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [19500] Oeffentliche Zustellung.

Der frühere Wirth Johann Gottlieb Kohlwald aus Kroßno, vertreten durch den Rechtsanwalt Kar- pinski zu Scrimm, klagt gegen die Kinder der in Neu Demanczewo verstorbenen Joharn Gottlieb und Johanna Eleonora Reich’sben Eheleute, zu welchen auc der Arbeiter August Reich jeßt unbe- fannten Aufenthalts gehört, wegen Ertheilung einer Lscungsbewilligung, wit de;n Antrage, die Beklagten zu verurtheilen, die Wschung der im Grundbuche von Peten-Hld. Nr. 3, früher Nr. 12A, in Äbtheilung 111. Nr. 1 für den Johann Georg und Anna Rosine Kohlwaldschen Cheleute eingetra- gene Kaufgelder-Restforderung von 1200 4 auf Kosten des Klägers zu bewilligen und die Koften des Necbtsstreits dem Beklagten aufzuerlegen und ladet die Beklagten, resp. den Arbeiter August Reich, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Posen auf

den 2. Oktober 1883, Vormittags 10 Uhr. mit der Aufforderung, einen bei em gedachten Ge- rite zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Pofen, den 26. April 1883.

Pruefer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[19498] Oeffentliche Zustellung. i

Die verwittwete Bauergutsbesitzer Herbst, Elisa- beth, geb. Mann, zu Lindenau, Kreis Grottkau, ver- treten durch den Rechtsanwalt Dr. Nicolaus zu Münsterberg, klagt gegen den Schneidermeister August Kaupert, früher zu Liebenau, jeßt unbe- fannten Aufenthaltéorts, wegen einer auf dem dem Beklagten gehörigen Grundstücke Blatt Nr. 51 Liebenau in Abtheilung T1. Nr. 5 eingetragenen Darlehnsforderung von 300 4, mit dem Äntrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 300 Æ nebst fünf Prozent Zinsen feit dem 25. Ja- nuar 1882 bei Vermeidung der Subhastation des Grundstücks Ièr. 51 Liebenau, und ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor Las Königliche Aratsgeriht zu Münsterberg auf

den 26. Juni 1883, Vormittags 95 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustcüung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Münsterberg, den 30. April 1883.

Schreyer,

Gerichtéschreiber des Königlichen Amtsgerichts I, [17693] Oeffentliche Zustellung.

Die Marie Bailer, geb. Gerber, aus Bechtolds- weiler, zur Zeit in Glokenthal bei Thun in der Schweiz, Kanton Bern, vertreten durch NRecbts- anwalt Justiz-Rath Walk zu Siguiaringen, klagt gegen ihren Ehemann Constantin Bailer in Bech- toldsweiler wegen Mißhandlung, böslicher Verlassung und Ehebruchs mit dem Antrage guf Scheidung: die unter den Parteien bestehende Che dem Bande na zu trennen, den Beklagten für den allein \{ul- digen Theil zu erklären und insbesondere das Gr- ziehungêrecht des minderjährigen Kindes Julius Herr- mann der Klägerin zuzusprehen, dem Beklagten auch die Prozeßkosten aufzuerlegen, und ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des MNechts- {treits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Hechingen auf

__ den 5. Zuli 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gcdahien Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

chwinn, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

[19506] Oeffentliche ERUS, Nachdem die Königliche General-Kommission zu Hannover die Specialtheilung der Gemeinheiten und

{19489]

Dammenbera, gehörenden privativen Grundstücke

Neuhaus, belegencn 13 ha 95,8 a großen Gemein- beitsreviers und cinschließlich ferner der Dorfs- gärten und Hofpläte aus\schließlih jedo der, zum Viertelhofe Nr. 3 des Joh. Joach. Blan ge- hörenden, na S. 11 des Gesctzes über die Zusam- menlegung der Grundstücke vom 13. Juni 1842, ge- seßlid von der Verkoppelung ausgeschlofsenen Grund- stücke für stattnehmig crkannt und den Unter- zeihneten mit der Bearbeitung und Ausführung dieser Theilungs\ache beauftragt hat, so ist zur Er- mittelung der Betheiligten und ihrer Redte auch

der Eigenthums-Verhältnisse Termin auf Dienstag, den 26. Juni d. J.,

: 5 Morgens 9 Ühr, im Hause des Gemeindevorstehers zu Wussegel ange- setzt, in welchen zu erscheinen, außer den bekannten Interessenten, alle Diejenigen, welde aus irgend eincm Grunde Ansprücbe an die Theilungsgegenstände, namentli auch an das Grundeigenthum zu machen baben, imgleihen auch die unbekannt gebliebenen Landeiaenthümer zur Anmeldung und Klarmachung ihrer An- oder Widersprüche unter der Verwarnung vorgeladen werden: daß im Falle des Ausbleibens ihre Berech- tigungen rur na Angabe der übrigen Bethei- ligten berüctsictigt und sie in sonstigen Bezie- bungen al# zustimmend angesehen werden follen. Zugleich wird den aus irgend einem Grunde be- theiligten dritten Personen, insbesondere den Gutsherren, Pfandgläubigern, Hütungs-, Fischereis-, Wege- oder sonstigen Servituts-Berechtigten nach- gelassen, ihre etwaigen Interessen in dem anbe- raumten Termine wahrzuneßmen, widrigenfalls fie es sid selbst beizumessen haben, wenn deren Sicherstellung unterbleibt. Lüneburg, den 28. April 1883. Die Theilungs-Kommission. G, Fels.

[19477] Verfaufsanzeige nebsi Aufgebot. K. 1./83.

1 In Sachen der Wiitwe des weiland Häuslings Wilhelm Mattfeld, Anna, geb. Krämer, in Achim, Gläubigerin, gegen die Anbauerin Ehefrau Lorenz, Hedwig, geb. O8mer zu Schneiderbura, Schuldnerin, , . soll die der Letzteren gehörige, unter Hs. Nr. 46 zu Schneiderburg belegene Anbauerstelle nebst Zus behêr, bestehend in den unter Artikel 43 und 202 der Grundsteucrmutterrolle des Gemeindebezirks Baden eingetragenen Grundgüt2rn mit einem Ge- fammtflächeninhalte von 1 ha a 57 qm und dem unter Nr. 46 der Gebäudesteuerrolle eingetragenen Wohnbause mit Stallungen zwangsweise in dem dazu ciuf Donnerstag, deu 14. Juni 1883, Bormittags 10 Uhr. allhier anberaumten Termine osffentlih versteigert werden. Die Verkaufsbedingungen liegen auf hiesiger Ge- richts\{rciberci zur Einsicht offen. Kauflicbhaber werde damit geladen. Alle, welche daran Eigenthums-, Näber-, lehn- rech!lide, fideifommifsarisbe, Pfand- und sonstige dinglih2 Rechte, insbesendere Servituten und Nealberechtigungen zu haben vermeinen, werden auf- gefordert, sclbige im obigen Termine anzumel- den und die darüber lautenden Urkunden vorzu- legen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmel- dungsfalle das Recht ita Verhältniß zuin neuen EGr- werber des Grundstücks verloren gcht. Achim, den 24, April 1883, Königiiches Amtsgericht. Abtheilung T. Kuck s.

[19502]

Vertaussanzeige und Ausgebot.

In Sachen, betreffend die Zwangsvollstreckung gegen die minderjährigen Kinder des weiland Bäckers Herwes zu Nestrup, nämlich:

a. Hermann Hermes, geb, 10. August 1873,

b, Wilhelm Hermes, geb. 18, Dezember 1875, ertreten durch den Vormund, Bäcker Wilhelin Tie- mann z11 Bipypen sollen auf Antrag des Kauf- manns Friedri Veoncmann zu Quakenbrück vertreten durch die Rechtsanwälte Wellecnkamp und Dr. Ksußmann zu Osnabrück die nachstehend be- zeichneten, angeblich den Schuldnern gchörigen, unterm 27. Môrz 1883 gepfändeten Immobilien, als:

Art. 8 von Nestruy, Kartenblatt 2, Parzellen

208/1, 207/1 (Wiese), 208/2, 209/2 (Aer) zu

einem Gesamnmitflächcninhalt von 1 ha 43 a

26 gm (Reinertrag 3 Thlr. 41/100)

gerichtsseitig verkauft werden.

Verkaufstermir. wird hierdurch anbecaumt auf dea 28. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr,

an hiesiger Gerichtsstelle.

Die Verkaufsbedingungen sind 4 Wowen vor dem

VBerkaufstermnine auf biesiger Gerichtsschreiberei ein-

zusehen, auch gegen Schreibgebühcr abschriftlich zu

beziehen.

Fernec werden alle Diejenigen, welche an den

Nerkaussobjekten Eigenthums-, Nähec-, lehurecbtliche,

fideikommifsarische, Pfand- und andere dingliche Rechte,

insbesondere Servituten und Nealberechtigungen zu haven vermeinen, «ufgefordert, folche Rechte bis zu dem als Aufgebot®cermin damit bestimmten Verkaufs- termin anzumelden, bei Vermeidung des Rechtänach- theils, daß für den sich aicht Meldenden das Recht

im Verhältnisse zum neuen Erwerber verloren geht.

Die Verkaufsob{ekte sind verzeichnet in der Grand-

fteuermutterrolle ves Gemeindebezirks Restrup Art. 8,

Kartenblait 2, Parzelien 206/1, 207/1, 208/2, 209/2,

P einem Gesammtflächeninhalte von 1 ha 43 a

20 qm.

Bersenbrü@, den 20. April 1883,

Königliches Amtsgericht.

Mende.

9] Aufgevot.

Bchufs Arlegung eines neuen Grundbucbblattes

baben folgende zu Boberow wohnhafte Grundbesitzer:

1) der Vierhüfner Ferdinand Makel, 2) der

Dreihüfner Friedri Krambeer, 3) die verehe-

lihte Dreihüfner Dorethea Schumacher, gebo-

rene Schulz, 4) der Deeihüfner F. Nagel, 5) der

Zweihüfner Johann Martins, 6) die verehelichte

dic Verkoppelung der zur Feldmark Wusscgel, Amts

QULCe gt des in der Feldmark Herrenbof, Amts 1 ele

7) der Zweihüfner Fcicdrib Bade, 8) der Zwci-

büfner Friedrid Gubl, 9) die verehelichte Z3wei-

hüfner Marie Wöllmer, geborene Pump, 10) die verbelihte Zweihüfner Marie Düvert, geborene

Llütmann, 11) der Zweibüfner August Lüdke,

12) der Zweihüfner Friedrich Hagelstein, 13) der

Zweibüfner Friedri Jesse, 14) der Zweihüfner

H. Steh, 15) der Rentier Friedrich Koepke in

Rambow, 16) der Einhüfner Friedrih Ste,

Wittwe Paul und deren Sohn Ernst Paul und

die verebhelidte Mühlenbesitzer Osten, geborene

Martins, 17) die verebelichte Einhüfner Sophie

S(rader, geborene Wulff, 18) der Einhüfner

Fohann Sulz, 19) die Wittwe Steh, geborene

Bartels, 20) der Kossäth Friedriþh Stech,

21) die verehelichte Kossäth Marie Guhl, ge-

borene Scheide, 22) der Kaufmann Ferdinand

Makel, 23) die Kossäthen Johann Lange und

Hans Joachim Düverth, mit der durch Bescheinigung der Ortsbehörde nach- gewiesenen Behauptung , gleichanthcilig berechtigte Miteigenthümer der ¿zu Boberow belegenen, im Grundbuche noH nit eingetragenen sogenannten Aaskulzle Kartenblatt 1, Flächenabschnitte 835/608, 836/608 der Gemarkungsfkarte von Boberow von 17 a 60 qm Größe und 0,20 Thaler Reinertrag veranlagt, zu sein, das Aufgebot der unbekannten Eigenthumsprätendenten dieses Grundstücks beantragt.

Es werden demgemäß alle unbekannten Eigen- thumsprätendenten aufgefordert, ihre Recbie und Ansprüche auf dieses Grandstück an hiesiger Gecichts- stelle spätestens im Aufgebotstermin am:

19. Juni 1888, Vormittags 9 Uhr, anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren An- sprühen und Rechten auf das Grundstü würden ausgeschlossen werden.

Lenzen, den 14. April 1883.

Königliches Amtsgericht.

[19497] Aufgebot.

Der Schreiber Karl Gustav Krause, geboren am 11. September 1839 zu Reichenau î. Schl., Sohn des Schullehrers Karl Gottlieb Krausc und dessen Ehefrau Anna Elisabeth, geborenen Drölse, welcher von Berlin, Wiihelmstraße 38, ohne Angabe wohin, am 27. April 1°70 polizeilichb abgemeldet ist und seitdem verschollen sein soll, wird auf Antrag seiner S@wester, der separirten Auguste Hanpft, geborenen Krause, das Todeserklärungéverfahren wider ibn einzuleiten, hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. Februar 1884, Vormittags 117 Uhr, vo!: dem unterzeichneten Gerichte, Jütenstraße 58, Saal 21, anberaumten Aufgebotstermin persönlich oder \chriftlich anzumelden, widrigenfalls er für todt erflärt werden wird.

Verlin, den 17. April 1883,

Königliches Amtsgericht T. Ablheilung 54,

[19514] Aufgebot,

Für Adam Pfeuffer von Gramschaß, 3. Z. unbe- fannten Aufenthalts, find im Hypothekenbuch für Gramschay Bd. T. S. 251 2c. auf den nunmehr im NVesite des Georg Kaufmann von Gramschaß be- findlihen Grund-Realitäten Bl. Nr. 110, 3601, 20014 14605 a: b, 14226. b, 17094, b, 1718, 1719, 1720, 172la. b., 4191

180 Fl. Svnvergut u, 6C Fl. Erbtheil eingetragen. Wegen fru&tloser NabforsGungen nab dem recht- mäßigen Forderungtinhaber wict in Gemäßheit des 8, 82 des Hyp.-Ges. neuerer ¿fassung Derjenige, welcher auf besagte Forderung cin Recht zu haben glaubt, aufgefordert, solches {pätestens in dem vom K, Amts8geribt Arnstein auf t den 1. Dezember 1883,

ormittags 9 lLiher, dabier anberaumten Aufgaebotster nine mündli oder \chriftlib anzumelden, widrigenfalls fragliche Forde- rungen für erloschen «rklärt unt im Hypothekenbuche gelöscht werden. Arnsiein, 30, April 1883.

Gerichisscchr-iberci. Kraus, Sekretär. [4424] Aufgebot. Der Herr Kanzleirath Buschkötter von hier hat als Pfleger des Nacblasscs tes am 20. September 188) im Krankenhause zu Hagen verstorbenen Mclers Wilhelm Sennewald aus Hohenlimburg, angeblich geboren zu Lennep, da bekannte Erben nicht vorhan- den find, das öffentlie Aufgebot der Erben bean- tragt. Dieselben werden bacher au*gefordert, \päte- stens in dem auf deu 13. November 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeihneten Amtsgerichte anberaumten Aufgebotetermine ihre Rechte auf den Nachlaß unter Nachweis ihrer Legitimation anzumelden, widrigen- falls derselbe dem si meldenden und legitimirenden Erben, in Ermangelung dessen aber dem Fiskus ver- abfolgt werden und der sih später meldende Erbe alle Verfügungen des Erb'czaftsbesiters anzuerkennen \chuldig sein, auch weder Rechnungslegung noch Ersaß der Nutzungen, sondern nur Herauëgabe des noch Vochandenen fordern dürfen wird. Hohenlimburg, 13. Januar 1883. Königliches Amtsgericht.

[19496] Der am 23, August 18:2 geborene Johann Heîn- cich Wilhelm Brandt, Sohn des Einwohners Jo- hann Heinrih Brandt und der Catharina Maria Brandt, geb. Buk, in Mahnckenwerder ist, da er seit vielen Jahren verschollen, nah erlassenem Pro- flam vom 18. September 1882 durch Beschluß vom 7. April 1883 für todt erklärt. Die Intestaterben desselben, welche hier aufgetreten und sich legitimirt haben, sind I, 2 Schwestern und zwar

1) die Elefrav des Arbeitêmanns Schoof, Jo-

hanna Maria Henxica, geb. Brandt, in Nade-

gaît,

2) die Ehefrau des Pantoffelmachers Rinck, Ca- tharina Margaretha Friederike, geb. Brandt, in Hamburg, F

# T1. 2 Kinder seiner vecstorbenen Schwester Catha-

rina Dorothea Becker, geb. Brandt, Chefrau des

Arbeiters Heinrih Becker in Vorbleckede,

3) die Ehefrav des früheren Arbeitsmanns, jeßigen Fuhrmannes Schultz, Margaretha Dorothea Louise, geb. Becker zu Bleckede,

4) die Chefcau des Zimmermanns Neumann, Anna Margaretha Dorothea, geb. Beer, in Hamburg.

nisses erbeten haben, so wecden durch dies Proklam alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an dem Nachlaß des dur Bescluß vom 7. April 1883 für todt erklärten Johann Heinrich Wilhelm Brandt in Mahnckenwerder zu haben ver- meinen, aufgefordert, solche Ansprüche im Termin

am 15. Juli d. Z3., Vormittags 12 Uhr, anzumelden, bei dem Nactheil, daß die Antragsteller oder der fich Meldende und Legitimirende für die reten Erben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, daß ferner die sid nach der Präflusion meldenden näheren oder gleich nahen Erben alle Handlungen “und Dispositionen desjenigen, welcher in die Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu über- nehmen \chuldig fein sollen.

Boizenburg, 27. April 1883.

Großherzoglibes AmtL2gericht. W. Büchner.

[19516] Oeffentliche Bekanutmachung.

Dur rechtskräftiges Urtheil der I. Civilklammer des Königlichen Landgerit8 zu Coblenz vom 12. März 1883 ift die biéher zwishen den Ghe- leuten Peter Bez, Ackerer, und Martha, geb. Boot, za Nümmelsheim, bestandene Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt worden.

Coblenz, den 25. April 1883.

| . Heinnidcke,

Gericts\chreiber des Königlichen Landgerichts. [19515] Oeffentlicche Bekanutmachuug.

Durch rechtskräftiges Urlheil der I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 9. April 1883 ift die bisher zwischen den Eheleuten Adolf Kettermann Wirth und Katharina, geborene Nieders- berg zu Coblenz, bestandene Gütergemeinschaft für aufaelöst erklärt worden,

Coblenz, den 28. April 1883.

i __ Héetnnidcke,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts,

[15831] In Sachen der Gertrude Beil, Chefrau des Cigarrenfabrikanten Valentin Junk, sie ohne besonderes Gewerbe zu Trier, Klägerin, gegen

den Valentin Junk, Cigarrenfahrikant, früher zu Trier, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthalts- oct, Beklagten, ladet der untecrzcichnete Nechtsanwalt der Klägerin, ven Beklagten Valentin Junk hiermit vor: am Dienstag, den 3. Juli 1883, . S D 3 Uhr, in der Amtsftube dcs Kgl. Notars Wahl zu er- scheinen, um bei der Auseinanderseßzung und Liqui- dation der durch das Urtheil des Kgl. Landaerichts zu Trier vom 2. Januar 1883 für aufgelöst er- Tlärten chelihen Gütergemeinschaft, welche bis dahin zwischen ihm und der Klägerin bestanden hat, zu= gegen zu sein und feine Interessen wahrzunehmen, Trier, den 31, März 1883.

Güngter,

Nechtsanwalt. [19495] Das unterzeichnete Amtsgericht hat bes{lofsen, zum Zwccke der Kraftloserklärung der abhanden ge- kommenen, unter den Nummern 44486—44490 sowie 70433—70439 ausgestellten Ukiien der Allgemeinen Deutschen Creditanstalt zu Leipzig nebst Dividendenscheinen in Gemäßheit des von vem Architekten Herrn Ernft Friedrih HZeißig Zier gestellten Antrags, das Aufgebotsversahren ein- zuleiten, was in Gemäßheit §. 14 verb. mit §, 7 des Gcseßes vom 6. März 1879 vorläufig bekannt gemachr wird. Leipzig, am 26, April 1883. Das Königliche Amtsgericht, Abtheilung 1I. Steinberger.

Brkanntmachung.

Jm Namen des Königs!

In Sachen

betreffend das Aufgebot der Hypothekezurkunde über

die auf dem Nittergute Wartenberg eingetragene

Hypothek von 3392 Thlr. 5 Sgr. des Generals

der Infanterie a. D. August Hans Ferdinand

Grafen von Voß, erkennt das Königlide Amtsgericht T1, Ab- theilung IX, durch den Gerichtsassessor Hirsekorn

für Recht : Die Hvyothekenurk'unde, welche für den General derInfanterie a. D. &rafenAugust Hans Ferdinand von Voß zu Berlin über dessen ¿Forderung von 3302 Thlr. 5 Sgr. Kosten des Stiftungs- \tempels, der Verlautbarung und Bestätigung der Stiftungsurckunde vom 24. November 1864 nebst 5%/% Zinsen von 3282 Thlr. 5 Sgr. seit dem 3. Oktober 1864 und von 20 Thlr. seit dem 2, Mai 1865 eingetragen auf den im Nieder-Barnimschen Kreise belegenen, 1m Grundbuche von den Rittergütezn des Nieder- Barnimschen Kreises Band 11. Seite 337 ver- zeichneten Rittergute Wartenberg 1 und 2 An- theils in Abtheilung 111. unter Nr. 25 ge- bildet is, und aus einer Auéfertigung der Stiftungzurkunde vom 24. November 1364 7, und 12. April 1865, der Kafsenquittung vom 2. Mai 1865 und dem Hypothekenbuhs- Autzuge vom 19. Januar 1866 besteht, wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Verfahrens werden den An-

tragstellern auferlegt.

gez. Hirsekorn.

[19508]

[19487] Verkündet am 27. April 1883.

Wierweititzki, Gerichtsschreiber.

Zin Namen des Königs !

Auf den Antrag des Zimmermeisters Johannes Braunschweig von bier, vertreten durch den Justiz- Rath Bank, erkenut das Königliche Amtsgericht zu Marienburg durch den Amtsgerichts-Rath Krebs für Recht: i Die Hypothekendokumente über die im Grund-» buche, von Marienburg Blatt 747 in Abthei- Tuug IIT. Nr. 16 und Nr. 18 für den Ernst Hyronymus Braunschweig resp. für die Bertha Catharina Braunschweig eingetragenen 680 Thlr. 13 Sgr. 5% Pf. und 680 Thlr. 13 Sgr. 5%; Pf. mütterliche Grbtheile werden für krafte los ertlärt.

Zweihüsner Dorothee Bade, geborcie Düyert,

Da diese Erben dic Autstellung des Erbenzeug-

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3 p

oa R R E E Dio t Be H

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 102.

Berlin, Mittwoh, den 2. Mai

13.

Nichtamtliches.

Preußeu. Berlin, 2. Mai. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (76.) Sißung des Reichstags nahm das Haus die weiteren Berichte der Wa hlprüfungs- fommission entgegen.

Die Wahl des Abg, Dr. von Schwarze (IV. Sachsen) war von der Wahlprüfungskommission wegen verschiedener Unregel- mäßigkeiten, namentlich ungeseßliher Belästigung resp. Ver- haftung von Stimmzettelvertheilern, Konfiskationen von Stimmzetteln u. st. w. beanstandet worden. :

Der Abg. Liebknecht benußte die Prüfung dieser Wahl zu Klagen über die Ausführung des Sozialistengeseßes Seitens der Neichsbehörden, und insbesondere Seitens der fähsischen Polizeiorgane. Bei der vorliegenden Wahl, deren Einzelheiten er genau kenne, da er dem Abg. von Schwarze als Gegen- fandidat gegenüber gestanden habe, seien geradezu unerhörte Uebergrifse der Polizei vorgekommen; man habe die Wahlversammlungen der Sozialdemokraten auf alle Weise hintertrieben, die Vertheilung sozialdemokrati- cher Stimmzettel vielfah unmögli gemacht. Die Wahl habe der Polizei au zu zahlreichen Verhaftungen von Personen Veranlassung gegeben wegen angebliher Verstöße gegen das Sozialistengesezg. Die von den Verhafteten ver- büßte Untersuchungshaft betrage, die einzelnen Fälle zusammen- gerechnet, 382 Tage; außerdem sei von den Gerichten aus Veranlassung der Wahl gegen Sozialdemokraten auf insge- sammt 2 Jahre und 2 Monate Gefängniß erkar.nt worden. Er selbst müsse sofort nah Schluß der Session zwei Monate Gefängniß verbüßen, und doch sei die Ursache dieser Bestrafung, eire von ihm in einer Wahlve:sammlung gethane Aeußerung, nit etwa s{limmer, als diejenige, wegen deren der Abg. Momnmisen freigesprochen ci. Die Vockommnisse bei den lezten Reichstagswahlen seien sür Sachsen ein SchandflcÆ. Redner wünschte sodann cin s{chnelleres Verfahren bei den Wahl- prüfungen. FJunnerhalb sechs Monaten spätestens nah Zusammentritt des Reichstages müßten alle Wahlen geprüft sein. Bei dem jetzigen langsamen modus procedendi in der Kommission würden die Wailprüfungen zu einer Farce, Mit der Beanstandung der Wabl des Abg. von Schwarze sei er einverstanden. .

Der Abg. v. Köller erklärte, wenn der Vorredner der Wahl- prüfungskommission zu langsames Arbeiten vorgeworfen habe, so sei dieser Vorwurf durhaus unberechtigt. Die Kommission habe alle Beschwerden und Proteste eingehend geprüft ; es liege an der Unübersichtlizkeit und dem Unisange gerade der sozialdemokratishen Protesie, wenn die Kommission troß angestrengter Arbeit bezüglih der Wahl des Abg. von Sqzwarze nicht früher zu einem Beschluß gekommen sei.

Auch die Abgg. Frhr. von Heereman (Vorsigender der Wahlprüfungskommission), Wölfel und Günther (Sachsen) nahmen die Wahlprüfungskommission gegen die Beschuldi- gung zu langsamen Arbeitens in Schuß.

Der Abg. Günther (Sachsen) bedauerte außerdem, daß fein sächsishes Bundesrathsmitglied anwesend sei, um die An- griffe des Abg. Liebknecht gegen die Königlich sächsis&,en Be- hörden gebührend abzuweisen. i :

Der Abg. Liebknecht erklärte darauf, er habe der Wahl- prüfungskommission durchaus keinen Vorwurf machen wollen, und protestire dagegen energish. Er könne den Fleiß und die Unparteilichkeit der Kommissionsmitglieder nur anerkennen, und sei fern davon, diesen hochachtbaren Männern Fnsulten zu sagen. Er habe nur ein abgekürztes Verfahren für Wahl- prüfungen verlangt. l i

Das Haus trat dem Antrage seiner Kommission bei, und beanstandete die Wahl des Abg. Dr, von Schwarze. Die Wahl des Abg. Schmidt (11. Düsseldorf) wurde ohne Debatte nah dem Antrage der Kommission beanstandet, und die Wahl des Abg. Grafen von Kwilecki (2 Posen) für gültig erklärt.

Es folgte die Berathung des Antrages der Abgg. Kayser und Liebkneht wegen Einleitung eines Strafsver- fahrens gegen Polizeibeamte, welhe Abgeordnete gewaltsam verhindert hätten, an den Berathungen und Beschlußfassungen des Reichstags theilzunehmen. Derselbe \autet :

Der Reichêtag wolle beschließen:

dea Herrn Neichskanzler aufzufordern, zu veranlassen, daß aegen die Polizeibeamten, welche in Kiel die Abgeordneten von Vollmar und Frohme entgegen dem Artikel 31 der Reichêverfassung ver- hafteten urd sie so gewaltsam verhinderten, an den Berathungen und Beschlußfassungen des Reichstags theilzunehmen, das Straf- ver*ahren wegen Verletzung der eins{lagenden Bestimmungen des Reichs-Strafgesetzbucbes eingelcitet werde. Von dem Resultat des Nerfahrens ist dem Reichstag schleunigst Mittheilung zu machen.

Der Abg. Kayser befürwortete seinen Antrag. Es scheine, als ob die Regierung in der leßten Zeit geradezu systematisch gegen den Parlamentarismus vorgehe, da habe der Reichstag um so mehr Veranlassung, sein Redit auf das Entschiedenste gegen alle Uebergriffe zu wahren. Deshalb hoffe er auf An- nahme seines Antrages. Der Reichstag müsse es unbedingt dur(setzen, daß alle seine Mitglieder während der Dauer der Session vollkommen ungestört ihren parlamentarischen Ver- pilihtungen nachkommen könnten; Polizeiorgane dürften sie daran unter keinen Umständen verhindern. Wenn von der Regierung gesagt sei, man habe die Abgeordneten Frohme und von Vollmar im Verdacht hochverrätherischer Handlungen ge- habt, fo begreife er nicht, wie man den Sozialdemokraten die Dummÿeit zutrauen könne, daß sie auf einem großen Kongreß Hochverrath berathen würden. Der Kongreß in Kopenhagen sei au nit international, sondern nur eine Parteiversamm- lung gewesen. Wenn ein Mitglied des Centrums während des Kulturkampfes eine Reise nah Rom mache, so könnte man es ja mit demselben Reht wegen Verdachtes hoch-

verrätherischer Konspirationen mit der römischen Centralgewalt verhaften. Ebenso unbegründet sei die fernere Behauptung der Regierung, die Sistirung habe während der Vertagung

hier an den Neichstagsverhandlungen theilzunehmen. Ein Be- amter, welcher einen Abgeordneten auf solher Reife aufhalte, wie es in Kiel geshehen, begehe eine Verfassungsverlczung, welhe unter §. 106 bezw. §. 339 des Strafgeseßbuchs falle. Wenn er die Erhebung der öéffentlihen Klage gegen die be- treffenden Beamten verlange, fo geschehe dies nur, um die verfassungsmäßigen Nechte des Hauses zu wahren. Der Reichstag, der dem Reichskanzler behülflich gewesen sei, als dieser einen stärkeren Schuß der geheiligten Person des Schußmanns für nöthig gehalten habe, sollte nun wirkli dur Annahme seines (des Nedners) Antrages zeigen, daß der- selbe auch gesonnen sei, seine eigene Integrität gegen Uebergriffe der in Deutschland jeßt almächtigen Polizei krästig zu {hügen. Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte, da diese Angelegenheit nit so cinfach liege, beantrage ¿r, den Antrag Kayser mit dem Schreiben des Reichskanzlers der Geschästsordnungs- kommission zu überweisen. Diese möge prüfen, ob die gegen die sozialdemokratishen Abgeordneten ergriffenen Maßregeln zulässig gewesen scien, und wenn es niht der Fall gewesen sei, ob gegen irgend welche Personen eingeschritten werden müsse. Daß die Kommission diese Sache schnell erledigen werde, dafür bürge die Rücksicht, die jeder Abgeordnete zu ver- langen habe. Dec Abg. Frohme erklärte sich mit dem Antrag Windt- horst einverstar den. Bei seiner Verhaftung sei seiner Be- merkung, er reise zum Reichstag und dürfe nicht aufachalten werden, der Einwand entgegengeseßt, er hätte erst im Moment der Verhaftung den deutschen Boden betreten ; später habe er gehört, er sci verhastet, um den nachkommenden (Zenofssen keine Nachricht geben zu können. Die Bestimmung, daß ein Abge- ordneter, auf frisher That ertappt, arretirt werden dürfe, passe ni&t auf seinen Fall, wo aus den bei ihm gesuchten Sqriftslücken u. f. w. erst ein Vergehen habe konstruirt werden sollen. Von dem Einwand, daß er während der Vertagung arretixt werden dürfte, sei ihm in Kiel nichts gesagt, dies scheine überhaupt nur ein Verlegenheitsgrund der Regierung zu sein, wie ihm deren ganzes Verhalten ihr Bewußtjein da- von zu dokumentiren scheine, daß bei seiner Verhaftung die Verfassung verletzt sei. Er sei überzeugt, daß die Kom- mission zu einem ihm erwünschten Resultat kommen werde. Der Antrag wurde fast einstimmig der Geschästzordnungs- kommission Überwiesen. Es folate die Verathung folgenden Anirags ves Abg. Rickert und Gen, : Der Reichstag wolle beschließen :

die Kommission, welcher der Krankenkassen- und UnfalUlver- ficberungs-Gesezentwurf zur Vorberathung überwiesen ist, zu er- suchen : : dem Plenum über die grundlegenden §8. 1 bis 14 des Unfall-

herungs-Gesetzentrourfs balvigst und vor der Durchberathung der übrigen Paragraphen Bericht zu erstatten.

Hierzu lag ein Antrag des Abg. Dr. Buhl vor, auch über die §8. 33 (Umlageverfahren) und 97 und 98 (Zahlung der Nenten durch die Post) vorab Bericht zu verlangen.

Der Ahg. Rick&ert befürwortete seinen Antrag. Der Abg. Windthorst habe gestern und er danke demselben dafür zugestanden, daß sein Antrag heute berathen werde, da si dann zeigen würde, daz derselbe nicht fo s{limm sei, wie er scheine. Wem sei den1 der Antrag fo {lim erschienen ? Der Abg. Windthorst müsse in den leßten Tagen und wahrscheinlih aus anderen Ursachen viel die „Kreuz- Zeitung“ gelesen haben, Diese habe allerdings dem Antrage eine ganz eigenthünilihe Bed:utung gegeben. Als die Botfchast erschienen sei, habe die konservative Presse gejubelt, und darin einen SYlag gegen die Liberalen gesehen, von dem sie sih nit erholen würden. Man habe die Liberalen verleumdet, als ov sie der Berathung der sozialpolitishen Vorlagen alle erdenklichen Hindernisse in den Weg legen wollten. Nachdem der Abg. Nichter hier, und ec im Abgeordnetenhause für die Beschleunigung der Unfallversicherungsvorlage eingetreten seien, da habe wiederum die konservative Presse die Linke an- gegriffen, und als er gar dicsen Antrag hier eingebracht habe, da erst recht. Die Liberalen könnten eben machen was sie wollten, angegriffen würden fie immer. Er sei der Meinung, das Mittel, den neuen Etat jeßt in die Berathung der sozialpolitishen Fragen hineinzuschieden, kein geeignetes fei, um die Berathungen zu beschleunigen. Wie viel könne denn dabei erspart werden? Der Etat habe bishec nicht 13 vole Sigzungen gebraucht, in diesem Jahr ausnahmsweise wegen der Frage der zweijährigen Etatsperiode etwas länger. Könne denn cine solche kurze Zeit in das Gewicht fallen? Diese 14 Tage könnte man doc sehr leicht einbringen, wenn man sie jeßt noch auf das Unfallversicherungsgeseß verwende, Das Ziel der Kaiserlichen Botschaft sei das leßtere, und dann die weiteren sozialpolitishen Vorlagen. Berathen werde das Haus ja au den neuen Etat, aber es werde sehr bald klar werden, daß man den Etat nicht richtig fesistellen könne, es fehlten die nothwendigen Abschlüsse in Betreff des Ueber- usses der Zölle und Verbrauchssteuern, die Kenntniß der Ernte. Den Etat jeßt festzustellen halte er für sahwidrig, es würde zu einer finanziellen Schädigung des Reichs und der Einzelstaaten führen ; es würde in mehreren Hauptposten nur eine kalkulatorische Arbeit sein. Werde man denn aber in der nächsten Session die Zeit srei haben ? Die Etatsüberschreitungen und die Nehnungen würden ebenso gut Arbeit und Diskussion veranlassen wie der Etat, sie würden dann mehr in den Vordergrund treten. Außerdem würden durch Nachtrag3-Etats

doch anders sion, über die Hauptparagraphen des die Regierung, rungsvorlage in einigen Hœuptpunkten nicht angenommen

die Kommission selbst in dem Sinne sciner Partei vor- gehen, wäre er ja zxfrieden. Er wolle noch in dieser Session eine Entscheidung des Plenums, welcheS- zusammengeseßt fei, als die Kommis- Geseßes, damit wenn, wi? er annehme, die BNegie- und verändert werde, bis zum Herbst auf Grund der Beschtüfse die Vorlage umarbeiten könne. Anderenfalls gehe dem Haufe

vielleiht die ganze nächste Sefäon verloren. Er wolle schon

jeßt Auskunft, ob die Reichsregierung an dex Bedingung des

Neicbszushusses festhalte? Der Reichszushuß sei gegen eine kleine Zahl von Stimmen früher verworfen. Derfe)be werde es wieder werden. Hielten die Bundesregierungen an der" dreizehnwöchentlichen Karenzzeit f2st? Auch auf diefe könne

der Reichstag nici.t eingehen; das wäre eine Mehrbzelastung

der Arbeiter, statt ciner Erleichterung. Halte die Regierung.

an dem fomplizirten System der Gefahrenklassen und der Betriebsgenoffenscheft fest? Ueber ales das hate die Regierung keinen Aufschluß gegeben. Man brauche, solle die Vorlage beschleunigt werden, baldigst darüber ein Votum des Hauses, und eine ErN&rung ver Re-=- gierung und zwar hiec vor dem Lande, damit es volle larheit über die Wege und Absihten derselben erhalte. Die Liberalen seien bereit, zu diesem Zweck gern das Opfer einer Fortseßung der Arbeiten zu bringen. Die Botschaft stelle für die nächste Session auch die Fnvaliden- und Álters=- versorgungskassen in Ausficht. Das Haus babe das größte Interesse daran, sobald als möglih darüber näheren Auf- {luß zu erhalten. Die Motive des Unfallveriherung®gestßeS von 1881 erflärten hierzu die Arbeit eines Menfchenalters- für nöthig. Es fehle noch das Verbindungsglied, Handele «S sich bei der in Aussicht geftellten Vorlage um die von seiner Partei seit lange gewünschten Normativbestimmuüungen über diese Kassen oder um die Einrichtung allgemeiner obligato- rischer Juvaliden- und Altersversorgungskassen. Er könne das leßtere kaum annehmen, da es si um eins der \chwie- cigsten und tief eingreifendsten Probleme handele. Seine Partei sei bereit, mit oller Kraft Bestrebungen zu unterstüßen» welhe auf die Förderung des Wohls der arbeitenden Klassen gerichtet scien. Aber das Maß der Verantwortlichkeit wachse mit dem Maß der Schwierigkeiten, welche ih auf diesem Gebiete zeigten. Nach sciner Ueberzeugung wäre keine Gefahr größer als tie, daß Hoffnungen und Wünsche erweckt würden, die nicht in Erfüllung gebracht werden könnten, wenn man an die realen Verhältnisse herantrete. Es sei die Pslicht der Liberalen, Alles daran zu seßen, um baldigst volle Klar- beit über die Absichten der Bundesregierungen und die Aus= führbarkeit derselben herbeizuführen. Er bitte daher, seinen ÄUntrag anzunehmen.

Der Abg. von Kardorff erklärte, der Abg. NRicktert habe nur wiederholt, was der Abg. Nichter früher Élarer, präziser und besser gesagt habe. Derselbe wolle zeigen, daß seine (des Abg. Niccert)- Partei ebenso liberal und entschieden vorgehe, wie die Fort- \crittspartei, um dics bei den Wahlen gebrauchen zu tfönnuen. Es sci bezeihnend, daß der Ton, den die Abgg. Richter unad- Nickert früher der Botschast gegenüber angeschtagen hätten, unter dem Eindruck, den dieselbe allgemein im Lande gemacht habe, vollständig geshwunden sei. Der Eifer der Liberalen, das Unfaligesey jeßt zu erledigen, sei um so anerkennenswerther, als dasselbe wohl nicht in ihrem Sinne zur Erledigung kommen werde. Es ei: ein altes Wort: „Man suche Keinen hinter der Thür, wenn man nicht selbst dahinter gesteckt habe.“ So könne auch er, indem die Liberalen der Botschaft blos die Absicht untershöb22a, der Kanzler wolle 11/, Jahre ohne Reichstag regieren, niht umhin, au dem Antrage des Abg. Rickert andece Motive unter- zuschieben, als derselbe angebe. Die Liberalen wollten: aämlich, vor dem Lande den Schein erwecken, als hätten fie den großen. Eifer sür die sozialpolitishen Geseze, und als seien die Kon- servativen das Hinderniß derselben. Wenn das Zaus na: dem Antrage Rickert verfahren wollte, würde das Resultat: fein, daß das Haus weder Budget noch Unfallgefez erledigen. werde, was freilih dem Abg. Rickert fehr angznehm wäre... Dem Einwand gegenüber, die jeßige Berathung. des Etats. habe nur den Zweck, 11/, Jahre ohne Reichstag zu regieren, weise. er auf den Wortlaut der Kaiserlichen Botschaft hiex, welche eine: Einberufung des Reichstages im Herbst in Aussicht stelle, zurü. Wenn der Abg. NiXert keine schwerer wiegenden Guünde gegen die zweijährigen Étatë habe, als die heute vorgebrachten, dann seien dessen Gründe sehr schwah. Die von dem Abg. Rickers für zu hoh gehaltenen Matrikularbeiträge hätte derselbe ja gerin- ger in Vorschlag bringen können, und er gtaube wo3h daß: die Mehrheit sie genehmigt hätte. Recht gede er vem Abg. Nikert darin, daß es bier nichr darauf ankonzme, die Renun= gen zu prüfen, als den Etat zie berathen. Er. fei zu dieser Meinung durch die vielen Etatsübershreizungen cezommen 7 der Etat felbst trete viel zu fehr zuräck gegen die bei. seiner Bexathung vorgebrachten aügemeinen Landes!ïagen und. Kirchthurmsbeshwerden. Es sei nicht riZztig, daß die Abgg. Richter und Ricker? die richtigen Jnterpceten der Kaiserlichen Botschaft seien, sondern er seye als sciche weit cher die Ne-=- gierung an. Wenn auch die jeßige Berathung des Etats Nachtragsetats u. s. w. nöthig machen sollte, }o werde das doc weniger Zeit kosten, als die Berathunç des ganzen Ciais,„ und dieser Gewinn komme der Beroihung des Unfall=

Korrekturen vorgenommen werden müssen. Sein Antrag sei nichts, als was derselbe seinem Wortlaut nah besage: die Liberalen seien bereit so s{hnell als möglih in die Berathung des Unfallversicherungsgeseßes einzutreten. Seine Partei

geseßes zu Gute. Er sei niht der Meizung, die erst Lürziih auf der Linken ausgesprochen jei, daß die Sozialdemokratie nur eine Folge dessen sei, daß man anstatt der sreien Kassen Zwangsorganisationen errichtet habe z

wolle aus dem Gebiet der Hoffnungen und Wünsche heraus, und ausführbare Vorlagen haben. Sein Antrag habe kein Mißtrauen gegen die Kommission. Die diplomatischen Kräjte könnten es freilih nit verstehen, wenn andere Leute auf dem cinfachsten und natürlichsten Wege vorgingen. Jm Diplomatisiren sei seine Partei dem Centrum nicht gewahjen.

des Reichstages stattgesunden, als ob es nit sogar den Schaff- nern, die die Sozialdemokraten auf ihre Freikarten reisen ließen, bekannt wäre, daß der Reichstag sih heut noch in der

Ob das Centrum oder der Reichskanzler die Palme verdoicne, werde si ja bald zeigen. Seine Partei have nicht die Sehn- sucht, mitzucingen in diesem Wettkampf. Der einfacste,

bereits vor einem Jahre begonnenen Session befinde. Die bei- den Abgeordneten feien auf der Reise nah Berlin gewesen, um

tlarste und direkteste Weg fei seiner Partei der liebste. Würde

das könne ja mitgewirkt haben, zum großen. Theil aber habe die Sozialdemokratie ihre Wurzel auf dem Gebiet, auf dem das Unfallgeseßz sich bewege, und dies werde diese Wurzeln vernichten. Ex hoffe, daß die Konservativen zusammen mit den Nationalliberaïeri und dem Centrum diese _Geseßgebung zum Abschluß bringen werden. Ex sehe ja, daß Mitglieder aller Fraktionen zu diesem Ende energish helfen würden, und namentli dem Centrum danke er für seine Hülfe dabei. Der Abg. Ricert werde freilih voteder sagen, er wolle ein poli- | tishes Geschäst mit dem Centrum machen, wie der Abg.