1883 / 103 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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die ich vorhin au?gesprecen habe, gesagt, id bätte die Damens{neider in Potédam vergessen. Meire Herren, id weiß nit, wieviel Damen- \{neider in Potsdam sind, und i habe diese wirkli nicht in Berech- nung gezogen, ib habe nur von den männlicben Personen gesvrocben. Glauben Sie nicht, daß sich au weiblite Personen namentlich mit dem Gewerbe der Damenschneiderei beschäftigen? Im übrigen sind au weibliche Personen bei den Herrenschneidern beschäftigt. Ib habe vollständige Gültigkeit für meine Berebnung nit in Anspru ge- nommen, id habe nur das Material, das mir überhaupt zugänglich ift, verwerthet und beispielsweise angeführt, und i glaube, daß alle diese kleinen Einwürfe, die noch gemadt worden sind, wirkli nicht im Stande sind, einer loyalcn Betrachtung gegenüber das Resultat, das ich gegeben habe, irgendwie wesentli zu alteriren, denn ih bin von der Ansicht au8gegangen, daß es darauf ankomme, vor dem ganzen Lande zu konstatiren, daß diese Konkurrenz selbt in Städten, wo eine starke Garnison si befindet, unerheblich ist, und ramentli wenn sie, wie jeßt beabsichtigt wird, auf den Gewerbebetrieb zu Gunsten der Angehörigen des Hee::es eingeschränkt wird, dann gar nicht ins Gewicht fällt.

Meine Herren, was nun die Krümperpferde anbetrifft, so Lat der Herr Abgeordnete vergessen, daß ich primo loco den Vorschlag gemact oder wenigstens mih dafür au3gesprochen habe, die Rationen zu erhöhen. Das habe ih gethan, vas hat er jetzt vergessen zu sagen; er sagt nur, daß ih in der nackteïten Weise das Prinzip hinstelle, daß die Armee cine Gewerbeanstalt werden folle, und daß die Kräfte, die zunächst für den Dienst vorhanden sind, zu Privatzwecken verwendet werden, um die Mittel zu gewinnen, den Dienst aus- zuführen. Das habe ich nicht gesagt, ich habe nur ausgeführt, daß auf allen Gebieten der Mili-ärverwaltung wir sehr knapp gestellt find, daß wir uns troßdem alle Mühe geben, die Militärverwaltung im Gang zu erhalten, und daß ein derartiger Wirthbschaftsbetrieb doch weit davon entfernt ist, daß hier in unwürdiger Weise in der Armee Gewerbe betrieben würden

Dann, meine Herren, bat der Herr Abaeordnete hier cewisser- maßen in Frage gestellt, wie ih dazu käme, Sr. Majestät dem Kaiser Vortrag zu halten. Meine Herren, ih bin preußischer Kriegsminister, i bin der Minister Sr. Majestät des Königs von Preußen als folder stehe ih Ihnen hier nicht gegenüber, hier bin ib nichts weiter als Bevollmächtigter zum Bundeêrath. Se. Majestät ift gar nit verbunden, den Kriegsminister zum Bevollmäcbtigten zum Bundesrath zu ernennen; i bin hier nur Bevollmächtigter zum Bundesrath und vertrete hier die Interessen des preußischen Militär- kontingents, darüber hinaus geben meine Verpflichtungen nit, darüber is fein Zweifel und darin werde ih durch den Herrn MReidskanzler und dessen Verpfli@tunn in [keiner Weise beeinträchtigt. Ih kalte mich in der Militärverwaltung innerhalb der Gesete und der verfassungsmäßigen VBer- vflihtung, und damit ifi die Sacbe abgemaht. Wenn ih das nit thäte, würde der Hccr Reichskanzler vielleicht in die Lage ommen, tnich zu erinnern, und ih bin au verpflichtet vor dem Reichstag, wenn ich als Bevollmächtigter zum Bundesrath hier stebe, die gesetz- lien Verhältnisse des preußishen Militärkontingents zu vertreten, und es ifi au mit keinem Tone bisher ausgesprochen worden, daß ih avf irgend eine Weise dieselben verlett hätte. Woher alfo diese Angriffe? Jch weise sie ganz einfach ab. Der Herr Abgeordnete Richter sagt: Das geht nicht. Meine Herren, ich glaube, das geht doch! Es ist schon gegangen und wird ferner gehen.

Der Hr. Abg. Richter hat dann die Frage an mih gestellt, ob ich_Kabinet8ordres kontrasignire gelegentlih der Pen- fionirung von Offizieren, Meine Herren, ib stelle zur Erwägung, ob diese Frage mit dem Betriebe der Militärverwaltung und dem Geschäftsbetriebe der Militärwerkstätten für Privatrehnung, dem Handelsverkehr der Kantinen und mit der etwaigen Verwendung von Militärpserden zu dem Lohnfuhrgewerbe irgend etwas zu thun hat. Ich wäre ja sehr gerne bereit, wenn mir der Zusammenhang dieser Sache nachge- wiesen würde, darauf einzugehen: aber selbst wenn der Herr Abgeordnete sagt, es wären heute staatsreht!ibe Fragen zur Ecörterung gekommen, 9 ist dies doch nit unbedingt erforderlich oder zulässig, alle möglichen ¡taatêrehtlihen Fragen zu erörtern. Es mag staatsre(:lid sein, cs giebt aber noch bundert andere Fragen. Ich erkläre also dem Herrn Abgeordneten wieder, ic antworte ihm auf diese Frage nit, weil sie ni@t hierher gchört, ih habe {Gon in der Kommission für das Pensionêgeseß gesagt, er möchte die Sacbe zur Sprawe bringen an der Stelle, wo fie hingehört, dann werde ich darauf antworten.

Ich kann rur wieder darauf zurückkommen, es if: das Bettreben, welches von cinzelnen Seiten des Hauses hervortritt, die Militär- verwaltung über die Gebühr einzuschränken, Diesen Bestrebungen, meine Herren, trete ih entgegen; und wenn i hier thue, als ob i für das Ganze sprece, so bin ich formell do nur berechtigt, für das vreußishe Militärkontingent zu sprechen als preußischer Bevollmäch- tigter zum Bundesrath. Wenn ic also in diesen Dingen grundlegende Gedanken ausspre{e, jo ist das die Folge davon, daß der Staat Preußen überbaupt cine führende Stellung im Deutschen Metiche ein- nimmt, und daß, was speziell militärishe Dinge anbetrifft, dur Art. 65 der Verfassung, eine gewisse Präponderanz für das preußisckche Militärkontingent gegeben ist. Meine Herren, die Vertreter der an- deren Bundesregierungen sind jeden Augenblick in der Lage, Wider- spruch zu erheben, sie thuen es aber nicht; daraus mögen Sie vielleicht \chließen, daß wir einig in der Meinung sind; aber i erkläre immer, in die Befugnisse des Herrn Reichskanzlers greife ih nicht ein, wenn ih hier überhaupt vom Tische des Bundesraths spreche, und ebenso- wenig greife ih in die Befugnisse des Herrn Reichskanzlers ein, wenn ih als preußischer Kriegs-Minister Sr. Majestät dem Könige von Preußen in Angelegenheiten des preußishen Kontingents Bortrcg halte. Wenn der Herr Abg. Ritter in der Lage fein sollte, mir das Gegentheil zu beweisen, vas würde mich sehr interessiren.

ah Ablehnung eines Vertagungsantrages, bemertïte der Abg. Richter (Hagen), bald sprehe der Kriegs-Minister hier von sich als preußischer Kriegs-Minister, bald nenne der Minister sich den Bevollmächtigten des Bundesraths. VBevoll- niächtigte bes Bundesraths pflegten sih sonst nicht auf eine direkte Ermächtigung der Krone zu beziehen, sondern auf den vorgeseßten Reichskanzler. Die direkte Berufung auf den Kaijer sollte der Kriegs:Minister dem Reichskanzler selber überlassen. Es fei nit gut gethan, in dieser Schneiderfrage, denn um mehr handele es sih nicht, die Krone derart hinein- zuziehen. Man habe sich hier nur an den Bevollmäwtigten zum Bundesrath zu halten. Das preußische Heer werde aus Reichsmitteln unterhalten. Es gebe nur einen Neicsetat der Militärverwaltung, und wenn mit diesen Mitteln Mißbrauch getrieben werde, fo habe der Reichstag sich dagegen zu wen- den. Das fei das verfassungsmäßige Necht des Reichstags. Jn Duztenden von Fällen pflege beispiels3weise bei jeder Etatsberathung die Militärverwaltung aufgefordert zu werden, dies oder jenes zu thun. Noch niemals sei es Jemand eingefallen, diese Anträge an die Krone zu adressiren etwa in Form von Adressen. Nuch die bis ins Kleinste gehenden militörishen Reglements über Beklei- dung, Verpflegung und dergl. seien vom Könige genehmigt. Das Verhältniß zwischen Monarch und Kriegs-Minister dem Reichs- lage gegenüber sei eine interne Sache. Wenn der Kriegs- Minister eine längere parlamentarische Erfahrung haben werde, so werde dem Minister das, woran er nit aweifele, felbst ein- leuten. Dann sage der Kriegs-Minister, der Reichskanzler sei niht der Mann, der, wenn er ihm (dem Minister) etwas zu sagen habe, dazu des Parlaments oder des Abg. Richter bedürfe. Das habe genau mit denselben Worten einmal der Finanz-Minister Bitter ihm gegenüber erflärt, und wo sei der Finanz-Minister Bitter? Wenn der Kriegs-Minister mz-ine, daß der Reichskanzler immer den direkten Verkehr vor-

gezogen habe, so kenne der Minister den Herrn Rommel nit und dessen Austreten.

Demnächst nahm wiederum der Staats-Minister Bron sart von Scellendorf das Wort:

Meine Herren, der Hr. Abg. Ricbter hat mir ja bier eine lange Vor- baltung gemacht ; er bat mich unter auderem auch an den Etat erinnert. Ja, meine Herren, hier if der Etat gar nicht zur Debatte; wenn der Etat wird zur Debatte kommen, werde ich auc mit ihm darüber sprechen. Wenn er nun sagt, hier würden Geldverwendungen gemact, mit denen er nicht übereinstimme —- so sage ih, au feine Geldaus8gaben werden hier gemadt, es wird bier nach gar keiner Richtung hin das militäriswe oder Budgetinteresse des Heeres geshädigt und durch die Fragen gar nit berührt, die beute hier zur Erörterung stehen.

Der Herr Akgeordnete hat dann auch gesagt, weil ib so und fo spräche, das läge an meiner mangelnden parlamentarischen Noutine. Ja, meine Herren, das ist ja ganz richtig; ich werde ja auch noch lernen. Aber im Uebrigen wäre es mir erwünschter gewesen, er bätte mich auf geseßliche Bestimmungen verwiesen, er hätte mir nach- gewiesen, wo ih Unreht habe. Es würde viel nüßlicher für mi ge- wefea sein, wenn er mir den Beweis lieferte; den ift er nicht im Stande zu liefern, darum hängt cr si an meine Person.

_Er hat auc dann von neuem persönliche Verhältnisse besprochen ¡wischen dem Herrn Reichskanzler und mir. Meine Herren, ich ver- zi:te darauf, weiter hier darüber zu \prechen ; das muß ih aber sagen: ih protestire auf das allerlebhafteste gegen jede Insinuation, die in diesen leßten Auseinandersetzungen gefunden werden könnte, bezüg- lich sder Loyalität des Verkehrs, den der Herr Reichskanzler mit den preußishen Ministern unterhält; ih protestire dagegen ! (Zuruf.)

Meine Herren, es ist wirklich ungemein schwer, das muß i fagen, bei derartigen Anreden seine Ruhe zu bewahren und saclih zu antworten. Jch habe mir Mühe gegeben es bisher zu thun. Wenn nun hier persönliche Verhältnisse hineingetragen werden, meine Herren, ih weiß nicht, ob in Folge weiterer parlamentarijcher Routine ih mich mehr daran gewöhnen könnte; wünschen will ih es mir nicht.

Damit wird meiner Meinung nach sehr weni gefördert, am allerwenigsten die sahlihe Erledigung der bier vorliegenden Geschäfte.

Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, er habe keinerlei persönliche Momente in die Sache getragen. Seine Betrach- tungen über persönliche Stellungen seien hervorgerufen einmal durch den Brief des Reichskanzlers und dann durch die fort- währende Berufung des Kriegs-Ministers auf Se. Majestät den Kaiser.

__ Der Abg. von Köller bemerkte, der Abg. Nichter ziehe sih immer auf persönliche Angriffe zurück, wenn ihm einmal die Wahr- heit gesagt werde, der Abg. Nichter fühle sich innerlih ge- schlagen, wie der Abg. von Kleist-Reßow ganz zutreffend be- merkt habe. Der Abg. Nichter sollte sahlih widerlegen, was der Kriegs-Minister ausgeführt habe, dann würde er dem Reichstage und dem Lande einen viel größeren Dienst er- weisen, als damit, daß er perjönlih werde, und immer ver- suche, das leßte Wort zu behalten.

Die Uursprünglihen Anträge der Abgeordneten Baumbach und von Gagern wurden zurückgezogen; da über bie RNeso- [lutionen immer erst in dritter Lesung abgestimmt wird, so fand dicsmal feine Abstimmung statt.

Der Abg. Dr. Windthorst beantragte, die Abstimmung jeßt sofort vorzunehmen, da keine Bestimmung der Geschäftsord- nung daran hindere. Gegen eine solche Abweichung von der seit Jahren geübten Praxis protestirte der Abgeordnete Richter (Hagen); namentlich solle man diese Abweichung unterlassen bei einem Hause von doch nur zweifelhafter Beschlußfähigkeit.

Da auch der Abg. von Bennigsen sich für die Unter- lassung der Abstimmung aussprach, so zog der Abg. Dr. Windt- horst seinen Antrag zurück. Jn einigen weiteren Bemerkungen zur Geschäftsordnung wurde aber allseitig der Wunsch kon- statirt, über Nefolutionen dann abzustimmen, wenn \ie dis- kutirt fcien. Der Abg. Richter (Hagen) glaubte, daß diese 7xrage am Besten von der Geschästsordnungskomniission zu berathen wäre.

Es folgte die Berathung über den Antrag Büchtemann, betreffend die Errichtung von Geselleninnungen.

Der Feferent Abg. Dr. Hartmann ersuhte Namens der Kommission, diesen Antrag abzulehnen.

Der Abg. Büchtemann erklärte, er glaube zwar nicht auf Annahme seines Antrages rechnen zu können. Die Verbhält- nisse im Handwerkerstande müßten erst besser werden, und namentlih müsse vorerst die Rechte anerkennen, daß cs nit barauf antomme, dem Handwerksmeister Privilegien zu. schaffen. Erst wenn freie Jnnungen entsprechend deri heutigen Verhältnissen errichtet seien, und man nicht mebr zurücgreife auf die früheren Jnnungen, kênne neues Leven erblühen. Dur seinen Antrag würden die neu gegründeten Jnnungen durchaus nicht gestört, sondern ge- sördert. Der Arbeitgeber müsse in fortlaufender Beziehung zum Gesellen stehen. Die Fnnungen hätten nur Werth für große Städte, weniger für kleinere. Der Regierungskcmmissac habe sih auch nicht von vornherein gegen seinen Ar.trag er- klärt, sondern nur die Frage von großer Tragweite gehalten. Allerdings habe damals die Kommission bei der ersten Lesung sich anders ausgesprochen, als heute. Es handele sich riht nur a 4 Wohl der Handwecker, sondern auch um das der

rkeiter.

Der Abg. Ackermann führte cus, formell sei der Antrag unannehmbar, weil derselbe tief in die ganze Gewerbenovelle cin- greife. Redner wies an der Hand der Geschichte der Geselenbrüder- schaften des Mittelalters nach, daß solche Vereinigungen untauglich seien. Schon im Mittelalter häiten sie beständig zu Streitig- keiten Veranlassung gegeben. Auch die Geschichte der in neuerer Zeit geschaffenen Geselleninnungen lade nicht dazu ein, die bisherigen Zustände veizubehalten. Um diesen Zuständen ein Ende zu machen, sei das Jnnungsgeseyß von 1881 vor-

eshlagen worden. Damals sei der Reichstag damit einver-

Aba gewesen, den Gesellen keine weiteren Reczte einzu- räumen als die Regierung vorgeschlagen. Jeßt überrasche Abg. Blichtemann das Haus mit neuen selbständigen Innungen. Es sollten nun neben den Fnnungen noch gewerbliche Ge- nossenschaften etablirt werden. Das erinnere lebhaft an die Zustände des Mittelalters. Das Ziel klinge ja sehr schön, aber der Vorredner habe nicht angegeben, wie derselbe es erreichen wolle. Es ginge nicht an, eine organisirte Gruppe neben der andern hinzustellen. Am wenigsten könne erx billigen, daß beiden gleihe Rechte ertheilt werden sollten. Dann solle man, so lange die Reichsregierung mit der Orga- nisation der Jnnungen beschäftigt sei, dieselbe mit solchem Geseß versczonen. Er bitte um Ablehnung des Antrages.

Der Bundeskommissar, Geheime Negierungs-Rath Bödi- fer {loß sih dem Antrage des Vorredners an. Materiell wolle er nicht auf die Sache eingehen. Nuc wolle er dem Abg. Büchtemann erwidern, daß er keine abweichende Mei- nung gelegentlich der ersten Lesung hier geäußert habe.

Der Abg. Dr. Hirsch erkiärte, es sei haralteristish für die Kommission, daß sie eine so große Abneigung für die Ge-

jou

selleninnung zeige. Die Arbeiter würden doch jeht einsehen, wer ihr Anwalt und warmer Vertreter sei. Auf die geshiht- lichen Deduktionen des Abg. Ackermann erwidere er, daß man do nit den heutigen Zustand der Gesellschaft zurückschrauben könne um mehrere Jahrhunderte. Wenn damals Mißbräuche stattgefunden hätten, so hätten, was wissenschaftlih erwiesen sei, die Brüderschasten doch auch ihr Gutes gehabt. Miß- bräuche seien auch in den Meisterinnungen vorgekommen. Wie der Abg. Ackermann hieraus den Unbestand der Gesellen- innung folgere, so fönne derselbe noch besser aus der Auf- hebung der Jnnungen im Jahre 1731 den Unbestand der heutigen Jnnungen ableiten. Beim Aufbau der Jnnungen halte er (Redner) es für ungerecht, nur den Arbeitgeber und ¡iht den Arbeiter zu berücksichtigen. Der Antrag wurde abgelehnt. A Q vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Freitag r.

Die vorgestrige Abendsizung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize-Präsident des Staats- Ministeriums von Puttkamer mit mehreren Kommissarien bei- wohnte, wurde um 8!// Uhr vom Präsidenten von Köller er- öffnet. Das Haus seßte die zweite Berathung des Entwurfs eines Geseßes über die Zuständigkeit der Verwal=- T As Verwaltungsgerihts-Behörden mit

é ort.

Zunächst wurden die 88. 62—111 (Wasser-, Fischerei- und Fagdpolizei) obne erhebliche Debatte durch Annahme der Kommissionsbeschlüsse ohne wesentlihe Aenderung bewilligt. Ebenso wurden die §8. 112—125 (gewerbliche Anlagen, ge- wervliche Konzessionen, Ortsstatuten) unverändert nach dem Kommissionsbeshlusse genehmigt.

9. 125a, lautet nah dem Kommissionsbeschlus}se :

Der Bezirksaus\{uß beschließt :

1) über die Genehmigung zur Erhöhung der bei der Aufnahme

in eine Innung zu entrichtenden Antrittsgelder (§. 85 der Reichs- Gewerbeordnung);

A d die Genehmigung zur Auflösung von Innungen (§. 93 a, a. J,

Der Paragraph wurde unverändert angenommen.

Der Abg. Zelle beantragte, hinter diesem Paragraphen als 8, 125 aa. eine Bestimmung hinzuzufügen, wonach die Be- fugnisse der höheren Verwaltungsbehörden in Bezug auf das «Fnnungswesen für den Stadtkreis Berlin durch den Ober- Präsidenten wahrgenommen werden sollten.

Der Antragsteller führte aus, daß die Stadt Berlin in Verwaltungsangelegenheiten stets als Stiefkind behandelt werde. Die Fnnungsangelegenheiten seien Gemeindeangelegen- heiten, und müßten deshalb der Aufficht des Ober-Präsidenten als Gemeinteaufsihtsbehörde unterstellt sein, niht aber der Aufficht des Polizei-Präsidenten, wie es nach der Vorlage der Fall sein würde.

Der Regierungskommissar Geheime Ober-Regierungs- Rath Rommel ersuchte um Ablehnung des Antrags Zelle, da die Jnnungen gewerbliche Vereine seien, die von derjenigen Behörde zu ressortiren hätten, welhe die Gewerbe- und Ver- einsangelegenheiten in der Hand habe. Das sei für Berlin der Polizei-Präsident.

Der Antrag Zelle wurde, nachdem noch der Referent Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa sih dagegen erklärt hatte, abgelehnt. Ebenso ein fernerer Antrag Zelle, wonach au die Aufsicht über die der Gemeinde unterstellten Hülfs- fassen für Berlin dem Ober-Präsidenten übertragen werden sollte, sowie ein dritter Antrag desselben Abgeordneten, nah welchem verschiedene Funktionen des Kreisaus\husses für Berlin der Minister der öffentlihen Arbeiten wahrzunehmen habe.

Die folgeuden Paragraphen §88. 126—128 (Jnnungen), 83. 129—-132 (Märkte), §8. 133-——135 (Oeffentliche Schlacht- häuser), §8. 136—140 (Handelskammern, kaufmännische Kor- porationen, Börsen), §8. 141 und 142 (Feuerlöshwesen), S9. 143 und 144 (Hülfsfassen), §8. 145—148 (Baupolizei), 88. 149—152 (Dismembrations- und Ansiedelungssachen), 58. 153—156 (Enteignungssachen), 88. 157 und 158 Personal- stand und Staat3angehörigkeit, 8. 159 (Steuerangelegenheiten), 88. 160—166 (Ergänzende Uebergangs- und Schlußbestim- mungen) wurden ohne wesentlihe Debatte unverändert nach den Kommissionsbeschlüssen genehmigt.

Hiermit war die zweite Berathung des Geseßentwurfs über die Zuständigkeit der Verwaltungs- und BVerwaltungsgerichtsbehörden beendigt.

Hierauf vertagte sih das Haus um 10 Uhr auf Frei- tag 9 Uhr.

Gewerbe und Handel.

Die „New - Yorker Hdls. - Ztg.“ schreibt in ihrem vom 20. v. M. datirten Wochenbericht: Das Geschäft am Waaren- und Produktenmarkt ist auch in dieser Woche till geblieben. Gia mäßig lebhafter Exportbegehr, der Anfangs der Woche für Weizen und Mais herrschte, hat in dec leßten Hälfte derselben, in Folge der höheren Preise, welche etablirt wurden, wieder nah- gelassen: Weizenmehl fand nach diescr Richtung durchgehends ret viel Beachtung. Der Frahtenmarkt ift flauer. Baumwolle in disponibler Waare begegnete für Export mäßiger Frage und kat & C. angezogen; für Termine ist bei lebhafterem Geschäft und häu- figen SÞbwankungen ebenfalls ein kleiner Avanz etablirt worden. Brasil Ka ffees haben sih nit behaupten können; reinshmeckende Sorten hatten dagegen festere Preishaltung. Am Zuker- und Theemarkt ist das Geschäft wieder sehr ruhig gewesen. Schmalz, Schweinefleisch und Speck verkehrten in steigender Tendenz, begegneten jedo nur mäßigem Konsum- und Exportbegehr; nah leßz- terer Richtung fand Talg in den leßten Tagen recht viel Beachtung. Raff. Petroleum fest behauptet. In Abwesenheit wichtiger Nach- ribten aus den Produktionsbezirken bewegte sih die Spekulation in United Pipe Line Certificates in engeren Grenzen und lustloser Ten- denz. Terpentinöl war ruhig und niedriger, Harz dagegen fest und steigend. Der Hopfenmarkt war stil. Die Stimmung am Me- tallmarfkt bleibt cine überwiegend gedrückte. Einheimische und fremde Manufakturwaaren hattea sebr ftilles Geschäft: für letztere ist die Saison, soweit das Engrosgcschäft in Betracht ommt, als gz» {lossen zu betrahten. Der Grport fremder WebstoffFe für die heute beendete Woche beträgt 1 438, 115 Doll,, gegen 2 5 161 Doll. in den Parallelwoche des Vorjahre?

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zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Ai

Berlin, Freitag, den 4. Mai

2 103.

Preußischen Staats-Auzeigers :

Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

M s D Steckckbriefe und Untersuchungs - Sachen. Erne Der gegen den Hagus- Steckbriefs-Erncuerung. Der gege! vaus- Fnecht und Schnellläufer Adolf Dibbel aus Bessin wegen Verbüßung ciner Gefängnißstrafe von fünf Monaten vom ehemaliaen Könglichen Stadt- gerichte bierselb|st in den Akten D. Nr. 102. 77, jeßt D. 373, 77. unter dem 31. Mai 1878 erlasjene und unter dem 17. Januar 1880 erneuerte Steck- brief wird biermit wiederum erneuert. Berlin, den 24, April 1883. Staatsanwaltschaft bei dem

Königlichen Landgerichte I.

Steckbriefs - Erneuerung. Der gegen den Schlosser Otto Wilhelm Johann Kenznih, am 22, Mârz 1859 zu Templin geboren, unter dem 17. November 1882 erlassene Stecllbile\ in actis J.II. c. 59482 wird hierdurch erneuert. Berlin, den 24. April 1883. Königliche Staatsanwa!tichaft am Landgericht I.

Stebriefs-Erledigung. Der gegen den Schmied Carl Johann Gottilicb Séhroeder wegen Dieb- stahls in den Akten U. R. II. 174. 82. unter dem 18. Februar 1882 erlassene Steckbrief wird zurückges nommen. Berlin, Altmoadit Nr. 11/12 (NW.), den 30. April 1883. Königliches Landgeriht L. Ver Untersuchungsrichter: Jo hl.

Steckbrief. Gegen den russishen Unterthan Knecht Michael Bendszusz, zur Zeit ohne festen Wohnsitz, welcher flüchtig ist. ist die Untersuchungs- haft wegen Diebstahls verhängt. Es wird ersuct, denselben zu verhaften und in das Köaiglihe Amts- gerits-Gefängniß zu Nuß abzuliefern. Aktenzeichen G. 81/83. Ruß, den 26. April 1883. Königliches Amtsgericht.

19585 e / Siam, Der Colporteur Ernst Louis Kühnel, 52 Jahre alt, zuleßt in Charlottenburg wohnhaft gewesen, dessen Aufenthalt unbekannt ist und welchem zur Last gelegt wird, am 5. November 1882 zu Dt. Wilmersdorf Druckschriften feilgeboten zu haben, ohne im Besiße des zua diesem Gewerbebetriebe er- forderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein Ueber- tretung gegen §8. 1 u. 18 des Gescßes vom 3. Juli 1376 wird auf Anordnung des Königlichen Amts- gerichts IL. hierselbst auf den 3. Juli 1883, Bor- mittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffen- gerit in Alt-Moabit, Portal I11. Zimmer 33, zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei ‘unentscul- digtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung ge- schritten werden. Berlin, den 27. April 1883. Drabner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts- gerichts 11.

[19587

| D Wnites Ernst Julius Schaefer, gebo- enan O Su L0G Al Jasianna, Kreis Sam- ter,welcher vom 1. Oktober 1878 bis 30. September 1881 beim 2. Hannoverschen Ulanen-Regiment Nr. 14 gedient hat, zuleßt aufhaltsam zu Verden, Kreis Verden, wird beschuldiat, als beurlaubter Nefervist ohne Griaubniß ausgewandert zu fein, Uebertreiung gegen §. 360 Nr. 3 des Strafgeseßbuchs, Derselbe wird auf An- ordnung des Königlichen AmtêEgerihts hierselbst auf Mittwoch, den 18, Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königlide Schöffengericht zu Verden zur Hauptverhandlung geladen. Bei unent- s{huldigtem Auskleiben wird derselbe auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Kö- niglichen Landwehr-Bezirks-Kommando Abth. IV. zu Berlin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Verden, dea 27. April 1883. Runge, JIustiz- anwärter, c. Gecichts\schreiber des Königlichei Amts- geri{hts.

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- sadungen u. dergl.

[19673] Oeffentliche Zustellung.

* Die Firma Fr. Herßer junior in Nordhausen, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Eckslein in Leipzig, klagt gegen den Kau*mann R. Brode, als Mitinhaber der vormaligen Firma R. Brode u. Co., früher wohnhaft in Leipzig, jetzt unbekannten Auf- enthalts, wegen ciner Kaufpreisforderung für im Jahre 1882 gelieferte Waaren, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurtheilen, den Betrag von 115 Æ 11 - nebst 6 %/9 Zin‘en seit 20. Dezember 1882 zur Hälfte zu zahlen, die Kosten des Rechts- streits ein\chließlich der des vorangegangenen Arrest- verfahrens, zu seinem Antheile zu tragen, fowie in Auszahlung der von der Klägerin im Acreftverfahren als Sicherheit hinterlegten 135 A zu willigen, auch das Urtheil für vorläufig vo!lstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- luna des Recbtéstreits vor das Königliche Amts- gericht zu Leipzig (Peterssteinweg 56, I. Et., Zim- mer 144) auf

ven #29. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Leipzig, am 26. April 1883.

N Gltschig,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [19699] Oeffentliche Zustellung.

Die Philipp Luh Ebefrau, Maria, geb. Peter- mann, aus Gießen, dermalen in Bockenheim, ver- treten durch Rechtsanwalt Kraft in Gießen, klagt gegen ihren Chemann Philipp Luh, zuletzt in Gießen. dermalen unbekannt wo? abwesend, aus böslicher Verlassung und Ehebruch, mit dem Antrage die Che

Zweite Beilage

T ey S eam m Deffentlicher Inserate für den Deutschen MNeich8- und Königl, e Preuß. Staats-Anzeiger und das entral-Haridel8- cegister nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen, 2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Nck Co

Verloosung, Ámortisation. Zinszahlung e y. s. w. von öffentlichen Papieren. der streitenden Theile vom Bande zu lösen unter Verurtheilung des Beklagten in die Prozeßkosten und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des ReLHtsstreits vor die erste Civilkammer des Großherzoglichen Landgcrichts zu Gießen auf den 30. Oktober 1883, Vormittags 85 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellcn. N Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Gießen, den 39. April 1883.

Schudt, :

Hülfs-Gerichts\hreibec des Großherzoglichen Land- gerichts.

[19678] Ocffentliche Zustellung. S Der Kaufmann Heinrih NRehkämp2r zu Hagen flagt gegen den Händler Carl Bilstein, früher zu Hagen, jeßt unbekannten Aufenthaltéor::8, wegen dem Beklagten am 12. März cr. käuflich gelieferter 14 Sack Kartoffeln mit dem Antrage auf Zahlung von 89 M 90 S nebst 5 °/6 Zinsen seit dem 2. März er, und ladet den Beklagten zur mürdlihen BVer- handlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- eriht zu Hagen auf 7 : ven 18, Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, Zrin Zwecke der öffentlichen ZusteUung wird diejer Ausz:1g der Klage bekannt gemacht. Hagen, den 27. April 1883. Falle,

D

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[19674] Oeffentliche Zustellung. i

Die Frankfurter Hypothekenbank zu Frankfurt a /M. Klägeria, vertreten durh den Justizrath Abel in Hannover, klagt gegen den Lieutenannt, später Hauptmann a. D. von Hellfeld, früher domizilirt in Ballenstedt, dessen zeitiger Aufenthalt unbekanat, für sich und als geseßlichen Vertreter seiner in jener väterlihen Gewalt stehenden Kinder: S

a. Luise Henriette Therese Anna Friederike,

b. Ehrengard Marie Franzisk«,

c. Joachim, . mit dem Antrage auf Ertheilung einer vollstrecbaren Ausfertigung des Urthcils vom 3. Juni 1881 gegen die genannten Beklagten als Grben und allgemeine Rechtsnachfolger der verstorbenen Chefrau von Hell- feld auf Kosten der Beklagten. : i:

Das gedachte Urtheil ist ergangen in der Prozeß- sache der Klägerin gegen die inzwischen verstorbene Grblafserin der Beklagten und lautet dahin: :

Beklagte wird verurtheilt zu gestatten, daß Klägerin das im Hypothekenbuche für Schloß- wende Fol, 298 beschriebcne Bürgerwesen , Lilienstr. Nr. 7 hierselbst, zum öffentlich meist- bietenden Verkaufe bringe, dami: Klägerin sich wegen ihrer Forderungen von 23 071 M. 57 S nebst Zinsen seit dem 1. Oktober 1880 und 840 Æ YAbtragasvergütung, sowie wegen der Kosten dieses Verfahrens, auf welche bereits 100 6 bezahlt sind, befriedige und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. e

Klägerin ladet die Beklagten zur maündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer I. des Königlichen Landgerichts zu Hannover auf

Freitag, den 13, Zuli 1883, Bormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rite zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Lwecke der durch Geriwtsbeshluß vom 27. Avril d. J. genehmigten öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hannover, 1. Mai 1883.

Schwertfeger,

Gerich!#schreiber d.s Königlichen Landgerich1s.

[19676] Oeffentliche Zustellung. : 1) Die Marie Thekla Herold, geb. Bertholet, in Plauen, vertreten durch den Nechisanwalt Hähnel daselbsi, flagt gegen ihren Ehemann, den Schneider und Restaurateur Franz Nobert Herold aus Plauen, 2, Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen böslichec Verlassung, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Che zu scheiden, eventuell den Beklagten zur FortsteUung des ehelichen Lebens mit der Klägerin zu verurtheilen, und ladet den Be- flagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Civilkammer des Königlichen Landacrichts zu Plauen auf den 20, September 1883, Vormittags 9 Uhr. 2) In Chescheidungésachen der Fabrikarbeiterin Christiane Friederike, verehel. Koch, geb, Frit\ch, in Reichenbach, vertreten durch MNechtsanwalt Hähnel

Schuhmacher Carl Friedcih Hermann Koch, zuletzt in Reichenbacb, jeßt unbekannten Aufenthalts, ist zur Abnahme des der Ersteren rechtskräftig zuer- kannten Cides und zur Fortsetzung der mündlichen Berhandlung Termin auf

den 23. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, vor der zweiten Civilkammer des Königlichen Land- gerichts Plauen bestimmt.

Klägerin hat Ehescheidung, eventuell Chefortstel- lung beantragt.

Zu 1. Die Klägerin fordert den Beklagten auf, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Rechts- anwalt zu bestellen. i :

Zum Zwede der öffentlichen Zustellung wird dies bekannt gemacht.

Plauen, den 30. April 1883.

Meuhsner, :

Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts,

Civilkammer I. und II.

Verkänfe, Verpachtungen, Submissionen ete. |

in Plauen, Klägerin, gegen ihren Ehemann, den |

Zeiger. ai

P i E E Ra A 7 ch E nzeige Ee Indnstrielle Etablissements, Fabriken und (rosshandel.

Verschiedene Bekanntmachungen. | . Literarische Ánzeigen. L

. Theater-Anzeigen. . Familien-Nachrichten.

[19698] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 2753. Bürgermeister Geiler zu Durbach,

verrreten durch Rechtsanwalt Muser dahiec, klagt

gegen den prakt. Arzt Dr. Vollmer in Hornberg,

z. Zt. an unbekannten Orten abwesend, wegen For-

derung: s

1) aus Darlehen laut Schuldanerkenntniß vom 11. April 1878 im Restbetrag von 333 4. 31 nebst 59/9 Zins vom 25. Januar 1883 an;

2) aus übernommenen Bürgschaften: j

a. bci Hofbauer Josef Werner in Durbach am 4. Januar 1875 für 100 Fl. , am 25. März 1875 für 300 Fl. zusammen 400 Fl. S 685 M 71 S nebst 43%/0 Zins vom 1. Januar 1883 an und 61 M 70 Zins aus 685 M. 71 S à 43 %/ vom 1. Januar 1881 bis dahin 1883 nebst 5% Zins vom Klagzustellungs- tage;

b, bei Andreas Werner von Durbach am 2. No- vember 1874 für 188 A ò7 §, im Jahre 1875 für 200 A, am 15, Oftober 1876 für 200 4, zusammen 588 #. 57 H nebft 5 °/o Zins vom 1. Januar 1883 an und 58 4 86 S Zins aus 588 4. 57 § à d °%/ vom 7. Januar 1881 bis dahin 1883 nebst 5 °%/ Zins vom Klagzustellungstage ;

mit dem Antrage auf Zahlung von 333 f 31 nebst Zinsen an den Kläger und auf Schadloshaltung des Klägers für die genannten Bürgschaften dur Zahlung vcn 685 # 71 S und 61 4 70 ß, sowie 588 M 57 S und 58 (t 86 H nebst Zinsen an die

Tn der Börsen- beilage.

9 N (S)

direkt oder zu Handen des Klägers, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des RNechts- streites vor die (Tivilkammer 11. des Großherzog- lichen Landgerichts zu Offenburg auf

: Mittwoch, deu 11. Zuli d. J.,

Vormittags 8 Uhr, i

mii der -Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassencn Anwalt zu bestellen. i S

Zum Zwoecke dec öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Offenburg, den 27. April 1883. Die Gerichtsschreiberei Großherzoglichen Landgerichts :

Seifert.

[19721] Oeffentliche Zustellung.

Nr. 5369, Die Gr. Staatskasse, vertreten durch Gr. Verwaltungshof, Namens der ledigen Wilhel- mine Holz zu. Graben, vertreten durch Rechtsanwalt R. Kusel, klagt gegen den Kaufmann Ludwig Holz, zur Zeit an unbekannten Orten abwesend, in Aus- übung der Rechte ihrer genannten Schuldnerin, der zufolge Verurtheilung wegen Mords untersubungs- und stcaferstehungékostenpflichtigen Wilhelmine Holz für einen desfallsigen Schuldbetrag von _2675 M. 25 F nah erwirttem Beschlags- und Pfändungs- zugriff beim Beklagien, als Aufbewahrer „der von seiner Schwester empfangenen Werthpapiere, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Herausgabe der von Wilhelmine Holz in Verwah- rung genommenen, aus der Erbschaft ihrer Mutter herrührenden 2 Schuldverschreibungen der Stadt Karlsruhe Nr. 2018 und 2019 zu je 10900 4 sammt Zinëe-Coupons, oder Zahlung ihres Werths bis zum Betrage der kläg. Forderung von 2675 M, 25 S, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die erste ivilkammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlsruhe auf

Diensiag, den 18. September 1883, Bormittags 8; Uhr, mit der Aufforderung, cinen bci vem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. :

Zum Zweldlke der öffentliten Zustellung wird dteser Auszug dec Klage bekannt geinacht.

Karlsruhe, 28. April 13883.

W. Köhler, e Gerichts\{chreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[19677] Oeffentliche Zustellung mit Ladung.

Nachstehender Aug: L „Zum kgl. Landgerichte Zweibrücken, Civilkammer,

Klageschrift für i: Katharina Leies, gewerblose Clefrau von Petec Becker, Akerer, früher in Kleinstcinhausea, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort ab- wesend, sie in Kleinsteinhausen wohnhaft, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt König in Zweibrücken, gegen ihren vorgenannten Chemann, Beklagten, wegen Gütertrennung.

Der Beklagte roird cindurch vor das k. Landgericht Zweibrücken, Civilkammer, vecrgeladen und aufge- fordert, einen zur anmwaltschaftlichen Bertretung da- felbst zugelaffenen Rechtsanwalt zu bestellen, welcher für ihn in dem unten bezeichneten, zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits anberaumten Termine

zu erscheinen hat, um antragen zu hören: „Es gefalle dem fk, Landgerichte, Civilkammer,

die Vermögensabsonderung zroishen der Klägerin und ihrem Chemanne, dem Beklagten, auszusprechen, mit dem Vollzug des Urtheils und Belieferung des Vermögens der Klägerin den k. Notar Linder dahier zu Tommittiren, das k, Amts3gericht dahier un Gr- nennung und Beeidigung eines Sachverständigen zu ersuchen, welcher die nöthicen Abschäßungen vorzu- nehmen hat, dem Beklagten die Prozeßkosten zur Last zu legen und das ergehende Urtheil vorläufig vollstreckbar zu erklären“, S wird mit dem Beifügen, daß zur mündlichen Verhandlung Termin auf den 13. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, bestimmt ift, den obgenannten

Beklagten Peter Becker, da dessen dermaliger Wohn-

Gläubiger Josef und Andreas Werner in Durbach

8

Inserate nehmen an: die Annoncen-Erxpeditionen des „Juvalidendank“, Nudolf Bosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daubve & Co., Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

e. Sechlotte,

Anuonucen - Bureaux. E

und Aufenthaltsort unbekannt ift, hiermit öffentli zugestellt. i Zweibrüdcken, den 30. April 1883. : Die Gericts\chreiberei des k. Landgerichts Zweibrücken. Groß, fgl. Sekretär.

[19675] Oeffentliche Zustellung. Der Schiffskapitän Carl Stroemstaedt zu Alt- warp, vertreten dur den Justizrath Lindemann hiex, klagt gegen den Klempnermeister Max Hartmann früher hier, jeßt in Nord-Amerika, wegen Zinsen è, 59%), aus einem Hypothekendokument über 9000 M eingetragen Swinemünde Band VI. Blatt 16, Abth. 11. Nr. 5 des Grundbuchs von Swinemünde auf die Zéit vom 1. Oltobex pr bis 1 Ap Œ mit dem Antrage auf Zahlung von 225 4M. bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück Swinemünde Band VI. Blatt 16 und vorläufige Vollstretbarkeit des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- luna des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Swinemünde i auf den 5. Zuli 1883, Vormittags 9 Uhr, Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

(Unterschrift), | Gerichtsschreiber des Königlichen AÄmt8gerichts.

[19645] Aufgebot.

Der MNechtsanwalt Meyer von hier hat Namens des Colonen Johann Hermann Jannemann zu Bauerschaft Verth, Kîpls. Telgte, das Aufgebot der im Grundbuche des Kirchspiels Telgte Band V. Blatt 28 Abth. TIL. sub Nr. 9 und 15 eingetrage- nen Posten beantragt.

D Sv Ne 9 ebt E

„Fünfzig Thaler Courant, welche der Befißer Bernard Heinrich Johannemnann dem Kaufmann Isaac Falcke zufolge notarieller Schuldverschreibung vom 192. September 1825 gegen fünf Prozent jähr- licher Zinsen halbjähriger Löse und Spezialhypothek des Colonats für Kapital, Zinsen und Kosten ver- \chuldet, eingetragen ex decreto vom 24. Septem- Bet IS2O S

Ueber diese Post ist ein Hypothekenbrief gebildet mit dem Inhalte, daß dieser Post noch 8 Posten im Gesammtbeirage von etwa 500 Thalern vor- gehen, und daß dafür das im Grundbuche Münster Band Y. Blatt 28 auf den Namen des Bernard Heinrich Johannemann eingetragene Johannemann Colonat hafte. Antragsteller behauptet, daß die Schuld zurückbezahlt sci und bezieht sich zum Be- weise auf eine Privatquittung des später angeblich nach Hamburg verzogenen Kaufmanns Isaac Falcke, die sib auf dem eingercihten Hypothekendokumente vom 24, September 1825 befindet.

2 auv Ne: 15 steht?

„Dreihundert und fünfzig Thaler grob Courant, welche die Chefrau Hoffhamm, laut notariellen Dokuments vom 2. Dezember 1837 dem Kolonnen Stephan Heitmann, gen. Hoffhamm, Kirchspiels Albersloh, verschuldet, eingetragen ex decreto de 20, Februar 1839,“ :

Neber diese Post ist ein Hypothekenbrief gebildet mit derm Inhalte, daß für dieselbe das im Grund= buch Münster Band V. Blatt 28 auf den Namen des Bernard Heinrih Johannemann eingetragene Iohannemanns Colonat verhaftet ist, aber 14 Posten im Gesammtbetrage von etwa 1300 Thaler vor- eingetcagen steben.

Antragsteller behauptet unter Ueberreibung des Hypothekendokuments vom 20. Februar 1839, daß die Post sub 15 zurückgzezahlt sei, und zwar an die 2 angeblichen Erben des Kolonen Stephan Heitmann, gnt. Hoffhamm zu Albersloh, nämlich den Kolonen Theodor Ottmarding zu Rinkerode und den Oeko- noméer. Paul Schräder zu Ascheberg, worüber diefe beiden genannten Personen gerihtlich quittirt und Löschung bewilligt haben.

Alle näheren, gleihnahen Erben des Koonen Stephan Heitmann, gnt. Hoffhamm, sowie alle Diejenigen, welche Ansprüche an der unter 1 ge- nannten Posi zu haben vermeinen, werden aufge- fordert, ihre Ansprüche spätestens in dem auf den

19, September 1883, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 32, anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die beiden ge- nannten Posten im Grundbuche g:löscht werden.

Münster, den 26. April 1883.

Königliches Amtsgericht, Abth, IV. [19123] Bekanutmachung. s

In der Eigenthümer Carl Saagger schen Aufgebots- sahe von Meesow F. 2/82 hat das Königliche Amt3gericht zu Labes am 14. April 1882 durch den Amtsrichter von Petersdorf erkannt : :

1) die Hypothekenurkunde vom 30. Oktober 1855 über die auf dem Grundstück des Eigenthümers Carl Saager zu Meesow bei Daber Band T. Blatt 322 Nr. 33 des Grundbuchßs von Meecsow Ab- theilung T1, Nr. 1 für Dorothea Friedericke Henriette Glebke, später verehelichte Schornsteinfeger Baumgardt zu Daber, aus dein obervormunds\chaftlih bestätigten Erbrezesse vom 8. Juli 1854 eingetragene, zu vier Prozent verzinslibe Grbtheilsforderung von 175 Thalern wird für kraftlos erklärt.

Von Rechts Wegen.

Labes, den 14. April 1883.

Königliches Amtsgericht.

gez.: von Petersdorff.