1883 / 105 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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zeugung, wenn sie aub in der Presse niht hat zum Ausdruck kommen Fônnen, hat die Crefelder Schulverwaltung, soweit ih unsere Akten verstehe, innerlich aub in der Folge beherrscht. Denn ohne einen Auftrag Seitens der Aufsihtsbehörde hat der Stadtschulinspektor cs ih immer mehr angeleaen sein lassen, bei der Einschulung der Kinder die Konfcssionsverhältnifse voll zu berücksihtigen und die Mischung der Konfessionen abzushwähen und ih kin deshalb in der Lage ewesen, im vorigen Jahre der Regierung anzuempfeblen, diesem

esireben des Stadtschulinspektors zu Hülfe zu kommen und ihn bei seinem Verfahren zu unterstützen.

Indem i diesen Zeitpunkt berühre, trete ih in die Erörterung derjenigen Momente ein, die der Hr. Abg. Seyfardt (Crefeld) mir wiederholt zum Vorwurfe gemacht hat, indem er, wie er selbst sagte, nach Hörensagen, ohne im Stande zu sein, seine Angaben näber beweisen zu fönnen, mit Vorwürfen gegen meine Person hervortrat. Die meines Erachtens für das Schicksal der Crefelder Simultan- \{ule maßgebende Verfügung der Regierung zu Düsseldorf war, meine Herren, niht diejenige, welhe jeßt den Gegen- stand des Angriffs bildet, nicht die Verfügung vom September 1882, sondern die Verfügung vom März vorigen Jabres. Anknüpfend an die thatsächlihen Maßnahmen des Stadtschulin pektors bestimmte die Regierung, daß in drei von den paritätishen Schulen, und zwar in einer, welche im Innern, und in zwei, welche außerhalb der Stadt liegen, nunmehr der konfessionelle Charakter wieder zur Anerkennung gelangen sollte. Diese Verfügung, von der man doch hätte annehmen jollen, daß sie zur Beschwerde oder zur aggressiren Diskussion in die Oeffentlichkeit führen würde, ging fast spurlos in der Presse und bei den Betheiligten vorüber, und die Negierung war meines Erachtens vollkommen und mit Ret in der Lage, anzunehmcn, daß die Maß- nabmen des Stadtschulinspektors, dem sich auch die Erklärungen des interimistishen Bürgermeisters anschlossen, vollkommen auch die Billigung der maßgebenden Persönlichkeiten in der städtishen Vertretung und Schulk- verwaltung finden würden. Die letzte Verfügung, die ih persönlich überhaupt im Sommer v. J. erlassen habe, bezieht sich auf dicse Rückonfessionalisirung der bezeichneten drei Schulen; fie datirt vom 4. April v. J. und enthält weiter nichts, als daß ib von der An- ordnung der Regierung mit Interesse Kenntniß genommen habe, und daß ih hoffe, daß sie auf dem betretenen Wege weiter fortfahren würde. So ungefähr lauten die Worte. Vom 4. April v. I. bis zum Erlaß der Septemberversügung der Düsseldorfer Regierung ist aus meiner Feder nicht eine einzige Zeile, welche die Crefelder Schulangelegenheit beträfe, erlassen worden. E ift unrictig,

wenn der geehrte Herr Vorredner angenommen hat, es seien unter der Hand Weisungen na Düsseldorf gelangt; ib sage das nidt etwa, um irgend wie meine Verantwortlichkeit

abzuschwäcen, sondern einfa, weil es die Wahrheit ist. Ich babe und das muß ic anknüpfend au die Bemerkungen d-s Hrn. Abg Seyffardt aub anführen von der Verfügung der Regierung ihrem Wortlaute nah erst Kenntniß erbalten nah meiner Nückkehr von Düfsel-

Emarme R CEZIBIE TNKSE P AADRO em O EE P MBETA YEMELIC M V E A I E

M Sf erate für den Deutschen Reichs- und Königl Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

dorf, und wenn die Deputation aus Crefeld, die mi damals beeHrt hat, in ibrem Referat über ihre Unterhaltung Momente berichtet hat, welche der Herc Vorredner gegen mich glaubte verwertben zu können, so ändert dies an der von mir hervorgehobenen Thatsache nichts. Jch habe auch nit den Beruf in mir gefühlt, das Referat auf seine Einzel- heiten zu prüfen und richtig zu stellen. Ich fann nur wiederholen, daß die Düsseldorfer Regierung durchaus felbständig, aus der ihr innewohnenden Kenntniß der Dinge heraus, die Verfügung erlassen hat. Die Frage, vor der ih gestanden habe und beute noch stehe, ist daher nicht die, ob ich über den Kopf der Regierung hinweg in die Regelung der Crefelder Verhältnisse eingreifen wollte, sondern einfach die: soll ih die Verfügung der Regierung aufheben oder nicht. Meine Hermes: Ic bin auf Ihren Widerspruch gefaßt, aber muß doch emerken, daß nichts eine größere Verwunderung erregt haben würde, au von Seiten der Vertheidiger der Crefelder Simultan- \culen, als wenn ich die Verfügung der Regierung aufgehoben haben würde; denn, meine Herren, die Verfügung war vorbereitet worden durch sehr eingehende Verhandlungen mit dem fstädtishen Scbul- inipektor, und die Thatsache, daß die Regierung sib zu einem meines Grachtens zweifelhaften Zeitpunkt vom politischen Gesichtspunkte aus entschloffen hat, die Verfügung zu erlassen, findet ihre einfahe Er- flärung in dem Grunde, daß, wenn eine Aenderung in den paritä- tischen Schulen eintreten sollte, auß nach Auffaffung der Crefelder Schulverwaltung die Verfügung so zeitig erlassen werden mußte, daß der Apriltermin hierzu benußt und ¿u diesem die vollständige Aus- gleichung des Lebhrer- und Schülermaterials cintreten konnte.

Daß ich nicht dazu gekommen bin, diese Regieruna8verfügung aufzuheben, das werden Sie nah den Oarlegungen, die ib gemacht habe, erklärlih finden. Jch räume dem leßten Herrn Vorredner gegenüber unverhobhlen ein, und ich habe dies auch in dem Be- scheide angedeutct —, daß ih eine Verhandlung mit der städtischen Vertretung Crefelds für möglih und auh von meinem Standpunkte aus für rihtig gehalten haben würde, aber um dieses formalen Grundes willen die ganze Maßregel der Regierung fallen zu lassen, war unmöglich; sie aufzuhalten, rar unthunlih, wenn man nicht den Apriltermin unbenußzt vorübergehen lassen wollte, und daß dieser Apriltermin nothwendig war, beruh: zum großen Theil auf \@&ul- tebnishem Gebiet, auf Lehrermischungsverbältnissen. In diese De- tails einzudringen, füble ich mich augenblicklich aufer Stande, weil ich das Material in diefer Hinsicht im Moment nicht so ausreichend beherrsche, wie ich es wohl zu einer früheren Zeit gethan habe.

Fragt man weiter, welche Stellung soll ich der Petition der Crefelder Stadtverordneten und Bürger gegenüber einnehmen, o kann die Antwort nicht zweifelhaft sein, da ib auf dein Punkte stehe, daß nah der Geschichte der preußiscen Volksschule und auch nach der theoretishen Seite hin die Konfessionsshule die richtige und ¡wecmäßige Form der Volks\s{ule ist. Im Zusammenhange hiermit muß ih noch bemerken, daß ih die Auslegung, welche der Hr. Äbg. Dr. Löwe (Bochum) dein Art. 24 der Verfassungsurkunde gegeben

Oeffentlicher Auzeiger. wmm

hat, nit theile. Die Ausführungen, welche der geehrte Herr Vor- redner gegeben hat, entsprehen der Interpretation, welche in einer bekannten Broschüre des liberalen Schulvereins gegeben ist. Aber ich halte sie für zu eng und für unrichtig, und ich würde in Verlegenheit kommen, wenn ih aus den Akten des Ministe- riums oder sonst woher Beläge dafür beibringen sollte, welche die Auffassung rechtfertigen könnten, als ob im Artikel 24 nur die kon- fessionelle Ertheilung des Religionsunterrihts und nicht die Einrich- tung der Volkêëschulen als folche gemeint sein follte. Jch glaube sogar, die beiden Absäße des Artikels 24 der Verfassungsurkunde würden in keinem richtigen Zusammenhange stehen, wenn die Auffassung des ge- ehrten Herrn Vorredners zutreffend wäre; und was Artikel 24 der Verfassungsurkunde bedeutet, ist Überdies bei Gelegenheit der Be- rathung des Schulaufsichtägesezes vom 11. März 1872 im Landtage ausreichend zur Doaicticana gelangt. Man hat damals etwas Mehreres im Artikel 24 gefunden, als der Herr Vorredner, und die großen Bedenken, die gewisse Theile dieses hohen Hauses gegen den Erlaß des in Rede stehenden Gesetzes hegten, wurden wesentliÞd dadurch bedingt, daß Artikel 24 in dem neuen Geseß gleihsam reaktivirt wurde. Ich kann anch nicht in Abrede stellen, daß durch Aufnahme des Artikels 24 in den §. 8 des Schulaufsichtsgeseßes der Artikel 24 für mih virtuell eine fehr viel höhere Bedeutung erlangt hat, als wenn seine theoretishe Be- deutung allein in der Verfafsungsurkunde zum Ausdruck gekommen wäre.

Meine Herren! Ich muß jeßt \{ließen, weil ih fürchte, ib kann den Faden meiner Darlegungen nit mehr festhallen. Zum Schluß kann ih nur meiner Ueberzeugung Ausdruck geben, und ic bitte das nicht etwa als eine Mißachtung irgend einer entgegenstehenden An- ficht oder als eine Uebertreibung ansehen zu wollen, daß e3 für die Entwicklung der Crefelder Schulverhältnisse ein Glück ist, daß die Sacve so gekommen ist. Jch kann mich sehr wohl in die Seele des Abg. Seyffardt (Crefeld) hineindenken, welcher {ih {wer von seinem Ideale trennt, ih kann mich auch bineinverseßen in den Kampf der politischen und kommunalen Parteien in Crefeld; das bleibt meines Grachten8 doc bestehen, daß aber viele, schr viele, die in dieser Sache die Schulverwaltung, die Regierung zu Düssel- dorf und mich bekämpfen, innerlich fehr wohl der Auffassung sih zuneigen, daß es beffer für Crefeld gewesen wäre, den Bersuh, aus prinzipiellen Gründen die Volksschulen zu paritätisiren, zu unterlassen, und daß es \{ließlich doc besser ift, daß die Regierung das Ddium auf \fich genommen hat, die Verhält- nifse richtig zu stellen und den alten Streit zu beenden, als daß die städtische Vertretung nah neuen gewaltigen Kämvfen und Aufregungen in die Lage gekommen wäre, das, wa28 sie selbst geshaffen hatte, im Interesse der Kinder wieder aus der Welt zu schaffen. Meine Herren, von diesem Standpunkte bin ih auch über das Zwecllinäßige der An- ordnung beruhigt und ich glaube, Sie können für den Hauptantrag Ihrer Kommission ohne Bedenken stimmen.

„Jnvalidendank“, Nudolf Mosse, Haasensteiu & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigeu größeren

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beilage. a

Aunonucen - Bureaux. 71)

register nimmt an: die Königliche Expedition | 1. 8teckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5, Industrielle Etablizsements, Fabriken des Deutschen Reichs-Anzeigers und fiöniglich 2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen und Grosshandel. uki âtaats-Anzeiners: n. dergl. 6. Verschiedene Bekanntmachungen. Preußischen Staats-Anzeigers: 3, Verkäufe, Verpachtungen, Sbmissionen etc. | 7. Literarische Anzeigen. Berlin 3W., Wilhelm-Straße Nr. 32. 4, Verloosung, Amortisation Zinszahlung 8. Theater-Anzeigen. j In der Börsen- 5 u. s. W. von öffentlichen Papieren. 9, Familien-Nachrichten,

Steebbriefe und Untersuchungs - Sachen.

Stcckbrief. Gegen die Auguste Wilhelw, Tochter des Gastwirths Jacob Wilhelm, aus Rotenburg, geboren am 2. Juli 1859, welche flüchtig ist, ist die Untersuchungshaft wegen Abtreibung der Leibes- fruht verhängt. Es wird ersucht, dieselbe zu ver- haften und in das Amtsgerichts-Gefängniß zu Ro- tenburg a. d. F. abzuliefern. Bei Nachricht hierher zu den Akten J. II, 570/83. Cassel, den 1. Mai

1883. Der Erste Staatsanwalt. Im Auftrage : Ungebogen. [16968] Ladung.

Der Steinsprenger Martin Glaser avs Neu- Haferwiese, dessen Aufenthalt unbekannt ift, welchen zur Last gelegt wird, am 10. Januar 1883 im Dorfe Krining außerhalb scines Wohnsißes, ohne Begrün- duna einer gewerblihen Niederlassung und ohne vor- gängige Bestellung bei: 1) der Maurerfrau Henriette Bauermeister, 2) dem Arbeiter Carl Mielke, 3) der Wittwe Auguste Fischer, 4) dem Arbeiter Stäk, Uhren reparirt und somit ein der Befteuerung vom Gewerbcbetriebe im Umherziehen unterworfenes Ge- werbe betrieben, ohne den zu diesem Gewerbebetriebe erforderlihen Gewerbeschein eingelöst zu haben Vebertretung gegen §. 17 und 18 Geseßzes vom 3, Juli 1876 wird a Anordnung des König- lien Amtsgerichts hierselbst auf den 19. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr, vor das Königliche Scch{öffengericbt zu Berlinchen zur Hauptverhandlung geladen. Auch bei unentsbuldigtem Ausbleiben wird zur Hauptverhandlung geschritten werden. Berlin- cen, den 13. April 1883, Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerich1s.

Ladung. Die ncchbenannten Personen: 1) der Wehrreiter August Ferdinand Ernst Schleusener aus Sonnenburg, geboren den 11. September 1846 zu Ratdorf, Kreis Landsberg a./W., 2) der Wehr- mann Friedrich Wilhelm Grenz aus Sonnenburg, geboren am 21. Mai 1849 zu Sternberg, Kreis Ost- Sternberg, 3) der Reservist Carl Ludwig Aigner aus Sonnenburg, geboren am 28. September 1856 zu Sonnenburg, 4) der Wehrmann Carl Friedrich Theodor Meilicke aus Hampshire, geboren am 2. Suli 1852 zu Penfylvanien, Kreis Ost-Sternberg, werden beschuldigt, ad 3 als beurlaubter Reservist, ad 1, 2 u. 4 als Wehrmann der Landwehr, ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Uebectrciüng N 8. 360 Rr. 3 des Strafgeseßbuchs. Dieselben werden auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 12. Juni !383, Vormittags 9 Uhr, vor das Königlihe Schöffengericht hier- felbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei un- enischuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks-Kommando zu. Cüstrin ausgestellten Erklärung verurtheilt werden. Sonnen- burg, den 10. März 1883. Kirchner, Gerichts- schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Der Wehrmann Carl Friedrih Dohrau aus Kriescht, am 8. Februar 1852 zu Wontrobowo, Kreis Schwetz, geboren, wird beshuldigt, als Wehrmann der Landwehr ohne Erlaubniß Que ae zu fein, Uebertretung gegen S. 360 Nr. 3 des Strafgesetz- bus. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen

Amtsgerichts hierselbst ‘auf den 12. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, vor das Königlite Schöffen- gericht bierjelbst zur Hauptverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf

Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Bezirks - Kommando zu Cüstrin ausges{ellten (Frkläcung verurtheilt werden. Sonnen- burg, den 19. März 1883. Kirchner, Gerichts- schreiber des Königlichen Arntsgerichts.

[20244] Bekanntmachung.

Seit dem 28. April cr. Abends ift der Kämmerer Michael Deidert hiersclbst von hier vers{wunden und liegt die Vermuthung vor, daß demselben, welcher in leßter Zeit zur Shwermuth neigte, ein Unglück zugestoßen ift.

Jeder der über den Verbleib desselben Auskunft ¡u geben im Stande ist, wird um s{chleunige Mit- theilung hierüber ersucht.

Signalement :

Deickert war 67 Jaßre alt, von kleiner Statur, hatte graues Kopfhaar und grauen verschnittenen Bollbart, trug eine goldene Brille, an dec linken Hand 2 Trauringe und war bekleidet mit langem dunkelgrauen Sommerüberzieher, Rock, Beinkleidern und Weste von dunkelgrün karrirtem Stoff, shwar- zem Cylinderhut, kalbledernen Halbstiefeln, schwarzen Glacéhandschuhen, einem weißleinenen und einem weißwollenen Hemd, weißem (CThemisett mit Steh- kragen, weißen Parchentunterbeir.fleidern und grau- wollenen Strümpfen. Die Wäsche ist gezeichnet

M. D, Frankfurt a. O,, den 2. Mai 1883. Königliche Staatsanwaltschaft.

[20098] ;

In der Strafsache wider den Scornsteinfeger Desenik aus Greifswald und Genossen wegen Ver- letzung der Wehrpflicht hat die erste Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Breifswald in der Sitzung vom 2s Januar 1882 für Recht erkannt; die Angeklagten: 1) der Schornsteinfeger Friedrich Johaun Marx Desenik aus Greifswald, geboren am 14, September 1858, 2) der Albert Carl Wil- helm Fahrendorff aus Greifêwald, geboren am 19, April 1858, 3) dec Wilhelm Christian {Friedrich Fahrenwald aus Greifswald, geboren am 8. De- zember 1858, 4) ver Friedri Gustav Theodor Jerasch aus Greiféwald, geboren am 24. Mai 1858, 5) der Marx Gecoiugnd Löbbe aus Greifswald, geboren am 8. Janüär 1858, 4 der Ferdinand Carl Theodor Reinhard aus Greifswald, geboren am 26. Juni 1858, 7) der Carl Friedrich Theodor Neichenbah aus Greifswald, geboren an: 24, März 1858, 8) ter Johann Martin Friedrich Schröder aus Greifswald, geboren am 20. Januar 1858, 9) der Johann Co.l Siewert aus Greifs- wald, gebcren am 2. August 1858, 10) der Wilhelm Christian Steffen aus Greifs- wald, geboren am 26. Oktober 1858, 11) der Wil- helm Joharn FriedriÞ Stüwe aus Greifswald, aeboren am 30. August 1858, 12) der Max Ludwig Tiegler aus Greifswald, geboren am 8. Februar 1858, 13) der Johann Theodor Todt aus Greifs- wald, aeboren am 10. Januar 1858, 14) der Carl Heinrich Zuhn aus Greifswald, geboren am 5. April 1858, 15) der Matrose Rudolf Christiar Moll aus Wolgast, geboren am 27. Januar 1858, 16) dec Johann Friedrich Wilhelm Ohlrich aus Wolgast, geboren am 7. Oktober 1858, 17) der Richard Emil Wilhelm Wol} aus Wolgast, geboren am 21. Fe- bruar 1858, 18) der Johann Friedrih Theodor Zingler aus Eldena, geboren am 9. Juli 1858, 19) der Lar! Wilhelm August Krumtum aus E geboren am 7. Mai 1858, 20) der Jc-

ann Carl Theodor Riebe aus Buddenhagen, ge-

boren am 22. Februar 1858, 21) der Seefahrer August Friedrich Christian Dörfling aus Alt-Wiendorf, geboren am 20. August 1858, 22) der Johann Christian Theodor Mähk aus Boltenhagen, geboren am 3. Februar 1858, 23) der Christia.1 Carl Johann Wilhclms aus Boltenhaçen, geboren am 10. April 1858, 24) der Iochen Friedrich Wilhelm Wahlfeldt aus NRubkow, gebcren am &. Januar 1558, 25) der Secfahrer Hermann Emil Erdmann Koeppen aus Pinnow, gebocen am 30. März 1853, 26) der Detlof aus Gütkow, geboren am 26. August 1858, 27) der Landmann Heinrich FriedriÞh Johannes Schröder aus Breecchen, geboren am 20, Januar 1858, find der Verlezung der Wehrpfli ht \{uldig und werden deshalb ein Ieder zu eine: Geldstrafe von 150 —— einhundertfünfitg 6, für den Unvermögensfall zu ciner Geföngnißsira{e von einem Monat und in die Kosten des Verfahrer s verurtheilt. Gs wird um Mittheilung d:8 zeitiger Aufenthalts der Verurtheilten ersuht. Greifswald, 20. April 1883. Der Erste Staat3anwalt.

Spbßhastationen, Aufgebote, Bor- iadungen u. decgl.

[20126] Oeffentliche Zustellung. In Sachen

der Spar- und Leihkasse zu Bingen, repräsentirt durch den Präsidenten des Verwaltungsrathes Franz Alimann zu Vingen, Klägerin, durh diz Rechts- anwälte D:. Levi und Dr. Carlebach zu Mainz ver- treten, gegen 1) Peter Berg 1IL., Meßger und Wirth, eigenen Namens, sowie als Vormund des mit seiner verlebten Ehefrau Klara, geb. Kühnbach, erzeugten, noch minderjährigen Kindes Elisabetha Berg, diese als Erbin ihrer Mutter; 2) Elisabetha Kühnbach, ohne Gewerbe, Shefrau zroeiter Ele des vorgenanntei Peter Berg 11]. ; 3) Magdalena Katzarina Kühn- bach, ohne Gewerbe, Alle früher in Heidesheim wohn- haft, dermalen ohne bekannten Aufenthalt in Ame- rifa, Beklagte, ladet die Klägerin die Beklagten in die Sitzung der ersten Civilklammer des Großh. Landgerichts der Provinz Rheinhessen zu Mainz auf Samstag, den 23, Juni 1583, Vormittags 9 Uhr, mit der wiederholten Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen An- walt zu bestellen, und wird bei der mündlichen Verhan:lung der Sache den Antrag nehmen: Das Gericht wolle den Kauf- und Verkaufvertrag vor Notar Habermchl zu Bingen vom 12, Juli 1878 wegen Nichterfüllung der Bedingungen für aufgelöst erklären, demgemäß die Klägerin als Eigenthümerin der verkauften, in der Gemeinde und Gemarkung Heidesheim gelegenen, im Grundbuch auf den Namen „Kühnbach, Elisabetha, und Conforten, wohnhaft in Heidesheim“, eingetragenen, in dem zum Zwecke der ffentlichen Zustellung bereits bekannt gemachten Auszuge der Klage n äher bezeichneten 48 Grund- stückde erklären; die Beklagten verurtheilen, diese Grundstücke zu réumen und der Klägerin zur freien Verfügung zu stellen; weiter die Beklagten, und zwar a. Peter Berg 11]. persönlich, b. dessen minder- \ähriges Kind Elisabetha Berg als Erbe seiner ver- lebten Mutter Kíara, geb. Kühnbach, e. dessen jeßige Chefrau Elisabetha, geb. Kühnbach, d. Magda- lena Katharina Kühubach, Alle unter Solidarität, den Peter Berg 1I1]I. auf der mit seiner ersten Ehe- frau Klara, geb. Kühnbach, bestandenen und mit [Emer jetzigen Ehefrau Elisabetha, geb. Kühnbach,

estehenden Gütergemeinschaft wegen verurtheilen, an die Klägerin I. als Ersaß für den gehabten Genuß 1) die Zinsen zu 5 °%/9 des Kaufpreisrestes von

50000 A vom 31. Dezember 1878 bis 17. April 1883 im Betrage von 10734 M 58 4, 2) die wei- teren Zinsen zu 5 9% des Kausfpreisrestes von 50 000 6 vom 17. April 1893 bis zum Tage der Rämung mit täglih 6 4 85 g, 11. den Rest der Kosten des Kaufaktes mit 214 A 62 S nebst Zinsen zu 5 % vom 11. November 1880 ab zu zahlen und alle Kosten zu tragen, alle Nechte, insbesondere wegen Deterioration und Minderwerthes, sowie weitere Änttäge vorbehalten. Zum Ziveke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszua der Ladung bekannt gemacht. Moyat, Großh. Landgerichts\chreiber. [17806] Aufgebot.

Der frübere Sekretär beim Königlichen Zellen- gefängniß dahier, jeziger Gefängniß - Inspektor Nempen zu Cassel, hat das Aufgebot cines ihm Seitens des Kreditvereins zu Hannover, eingetr. Genossenschaft, ertheilten Kontobuches Nr. 1026, nach welchem im Jahre 1881; am 29, Januar 50 M, am 12. Februar 65 4, am 5. März 50 A, am 12. Mai 100 46. und am 28. Ma! 80 46, zu- fammen 345 46 „geholt“, im selben Jahre: am 3. Sanuar 165 #4, am 1. April 70 S Zinsen und 30 Æ, am 2. April 150 A und am 5. Mai 450 M, zusammen 795,70 M, „gebracht“ sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge- fordert, spätestens in dem auf den 20, November 1883, Bormittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte , immer 95 (Eingang Volgersweg), anberaumten Aufgebots- termine seine Nehte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Haunover, den 17. April 1883.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 17. gez. Siegel. Ausgefertigt :

Schulz, Sekretär,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[201129] e L : Auf das Hütte’she Colonat Nr. 32 in Belle sind folgende Forderungen ingrossirt: j 1) am 6. November 1849 für die uneheliche Toh- ter der Amalie Luise Elise Friederike Hütte von Nr. 32 zu Belle, Namens Charlotte, 22 Thlr. 9 Sgr. N 9) am 1. April 1852 für den Handelsmann Sa- muel Klaremeyer in Belle, cedirt an Colon Schlütsmeier in Brakelfiek, Darlehn zu 70 Thlr. ; S i 3) am 27. März 1855 für den Gastwirth Brand in Belle Darlehn zu 150 Thlr. ; 4) am 9. Juli 1861 füc den Lehrer Bergmann zu Belle Darlehn zu 114 Thlr. ; : welche zurückbezahlt sein follen, worüber jedoch die

Originalobligationen niht beigebracht werden können.

Es werden alle Diejenigen, welche glauben, Rechte aus den Ingrossaten herleiten zu können, aufgefor» dert, solche spätestens in dem auf

Donnerstag, den 28. Juu"i d. J., Morgens 9 Uhr, hier anberaumten Termine unter Vorlegung der Dokumente geltend zu machen, widrigenfaUs die Ingrofsate für erloschen erklärt werden soilen. Blomberg, den 28. April 1883. Fürstliches Amtsgericht. 11.

gez. C. Melm. Zur Beglaubigung: Schulze, Gerichteschreiber.

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[20094] Oeffentliche Zusielun®,.

Die Frau Maaß, Emilie Dorothea Louise, geb. Städke hier, vertreten dur den Rechtsanwalt Reinberger bier, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischler Wilhelm Macß, dessen gegenwärtiger Aufent- halt unbekannt ist, wegen böëlicher Verlassung, mit dem Antrage auf Chescheidung:

das zwischen den Parteien bestehende Band der

Ebe zu trennen, den “ernan für den allein

\{uldigen Theil zuäerflären L und ladet E Beklagteïk zur mündlien Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkfammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf

den 20. Oktober 1883, Mittags 12 Uhr,

mit der Aufforderung, Es N gedachten Ge-

ite zugelassenen Anwalt zu bestelen. : L E s E der öffentlichen Zustelung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemadt.

Berlin, den 28. April 1883.

Buchwald,

Gerichtss{reißber des Königlichen Landgerichts I.

Civilkammer 13.

20095 Oeffentliche Zustellung. [ Die ss Hempel, Louise Sophie Bertha, geb. Lucas hier, vertreten durch den Rechtëanwalt Klein- hol; bier, flagt gegen ihren Ehemann, den Kassirer Johann Friedrih Wilhelm Hempel, dessen gegen- wärtiger Aufenthalt unbekanat ift, wegen Ghebrus, Meißzhandlung, Beleidigung und Ehrenkränkung sowie böglicber Verlassung mit dem Antrage auf Ghe- eidung : ay ry zwischen ihr und dem Beklagten bestehende Band der Ebe zu trennen, den Beklagten für den allein \chuldigen Theil zu erklären und ihm die Kosten des Prozesses zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 13. Civilkammer des Königliben Landgerichts I. zu Berlin auf den 20. Oftober 1883, Vormittags 112 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen. s

Zum Zwecke der öffentliben Zustellung wird dieser Auszug der Klage bckannt gemacht.

Berlin, den 28. April 1383.

Buchwald, :

Gerichztsschreiber des Königlichen Landgerichts T.

Civilkammer 13. {20097] Oeffentliche Zustellung. :

Die Frau Ramberg, Friederike Emilie Juliane, eb. Tröômel, hier, verireten durh den Rechtsanwalt ico hier, flagt aegen ibren Ehemann, den Maler Paul Ludwig Alexander Nambecg, dessen gegen- wärtigec Aufenthalt unbekannt ist, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Chescheidung :

das zwischen den Parteien bestehende Band der Ghe zu trennen, den Beklagten für den allein \chuldigen Theil zu erklären : und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Nechtéstreits vor die 13, Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Berlin auf

den 20. Oktober 1883, Mittag3 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rih1e zugelassenen Anwalt zu bestellen. : a

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser uszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, dea 27. April 1883.

Buchwald, :

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

Civilkammecr 13. [20096] Oeffentliche Zustellung. .

Die Frau PVreuß, Caroline Wilhelmine Louise, geb. Oppermann hier, vertreten dur den Rechts- anwalt Dr. Quenstedt hier, klagt gegen ihren (Shemänn, den Schubmadber Johann Friedrich Preuß, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbekannt ift, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage auf Ghescheidung: :

das zwishen Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären und demselben die Kosten aufzuerlegen, i : und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- sung des Rechtsstreits vor die 13, Civilkammer des Königlichen Landgerichts T. zu Verlin auf den 20. Oktober 1883, Vormittags 117 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. :

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser An1szug der Klage bekannt gemacht.

Berliu, ven 26. April 1883.

Buchwald, :

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I.

(Fivilklammer 13. {20119] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Perle Wolfstein zu Hagen, ver- treten durch den Rechtsanwalt Storp daselbst, klagt gegen den Händler Carl Bilstein, zuleßt in Hagen wohnhaft, dessen jetziger Wohnort aber unbekannt ist, wegen der dem Beklagten unterm 14. Februar und 4. März 1880, 5, Februar 1881 und 8. Fe- bruar 1883 käuflich gelieferten Waaren, mit dem An- trage auf kostenpflichtige Zahlung von 94 4. 63 nebst 6 £/s Zinsen seit dem 8. Februar 1883, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- gericht ¿zu Hagen auf

den 18, Juni 1883, Vormittags 9 Uhr. * Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird kiefer Auszug der Klage bekannt gemacht,

Hagen, den 1. Mai 1883.

Jansen, /

Gerichts\hreiber des Königlichen Autsgerichts.

[20125] Oeffentliche Zustellung.

Jakob Unkelbach, Steinbrecher in Flonheim, han- delnd eigenen Namens wegen der mit seiner verlebten Ghefrau Elisabetha, geb. Knapp, cehabten ehelichen Gütergemeinschaft, sowie als Vormund der mit der- selben erzeugten noch minderjährigen Kinder Elija- beth, Philipp und Marie Unkelbach, diese als Be- nefiziarerben ¡Hrer Mutter; 2) Peter Gilferich, Schuhmather in Flonheiin, als Beivormund dieser Minderjährigen, vertreten durh Rechtsanwalt Eduard Maier zu Mainz, klagen gegen Philipv Mehrhof, Wirth, und dessen CGhefrau Luise, geb. Benkler, Beide früher in Nack wohnhaft, jeßt ohne bekannten Aufenthalt, wegen Ausscheidung einer Hofraithe aus einem Pfändungsverfahren und wegen Theilung mit . dem Antrage: das Geriht wolle in Erkenntniß auf die Dis-

Nack gelegene Immöbel: Flur 1 Nr. 221, 71 Meter Hofraithe im Ort, aus dem Pfändungsverfahren, welches der Intervenient Wilhelm Erkmann, Ligueur- fabrikant in Alzey, gegen die Eheleute Philipp Mehrhbof bei Großh. Amtsgerichte Alzey betreibt, ausgeschieden und niht zur Zwangsversteigerung ge- bracht werden soll, die Verjrceigerungëverfügung des Großb. Amtsgerichts Alzey vom 25 März 1881 auf- heben und verordnen, daß die in Folge dieser Ver- fügung bei jenem Grundftüke im Grundbuche der Gemeinde Nack eingetragene Vormerkung „gehemmt“ wieder gelöst werden soll; in Erkenntniß auf die Theilungsklage den beiden LZheilungëftatus vom 3, Februar 1880 und 22. Februar 1883, der Ex- pertise vom 22. Februar und der Versteigerung vom 29. Januar 1883 die gerihtlive Bestätigung er- theilen und verfügen, daß das Grundstück Flur 4 Nr. 53, 506 Meter Acker am Wingertsberg in der Gemarkung Nack erst na Beendigung des der Wittwe Unkelbach daran zustehenden Nußgenusses versteigert werten soll, jedo jeßt schon die Zeitung zur Bekanntmachung der Versteigerung bestimmen; die Parteien zur Sc{lußberechnung vor den beauftrag- ten Notar Bechtold zu Alzey zurückverweiscn und die Entnahme der Kosten der Ausscheidungsklage von der Zwangsversteigerungsmasse, der Kosten der Theilung der Hofraithe von dem Bersteigerungserlöfe derselbeu und der Koften der Theilung der Gütergemeinschaft aus der Masse derselben verfügen und die Kosten des Intervenienten Erkmann diesem belasten; endlich den Anwalt der Kläger ermächtigen, seine Kosten direkt zu erheben, und laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreits vor die zweite Civilkammer des Großherzoglichen Landge-

cihts der Provinz Rheinhessen zu Mainz auf Samstag, deu 14. Juli 1883, Vormittags

9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem

Gerichte zugelassenen Änwalt zu bestellen.

Zum Zwoecke der öffentlichen Zustellung

dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Moyat,

Großh. Landgerichtsschreiber.

wird

[20120] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Stadtraths Nitkell, Emma, geb. Bethmann zu Blankenburg a./H., 5

vertreten durch den Rechtsanwalt Neßig h-eselbfst,

flagt gegen den Müller Gustav Blumenau aus Friedrichshausen, Amt Einbeck, jeßt unbekannten Aufenthalts,

wegen

Löschung der auf dem in Blankenburger Feld- mar? sub No. ord. 52 „zum Garten“ belegenen, 20 Morgen 115 Ruthen haltenden Grund- stücke der Klägerin als Hypothek im Grund- buche von Blankenburaq Blatt 748 eingetragenen Lehnésuccessionsentshädigung zum Betrage von 380 Dle, 0 S = 1140 #50 4 dem Antrage auf | Verurtbeilung des Beklagten zur Bewilligung dieser Löschung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits vor die zweite Civilkammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braunschweig auf den 10. Juli 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu besteleii. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemaHt. Braunschweig, den 1. Mai 1883. H. Rühland, Gerichtsschreiber Herzoglichen Landgerichts. Landgericht Hamburg.

[20118] Oeffeutliche Zustellung.

Die Strohhutnäherin Louije Ottilie Emilie Hansen, geb. Brasch, zu Hamburg, vertreten dur Necbtsanwalt Dr.Hartmann, fHagt gegen den Maschinenbauer Theodor Christian Lauritz Hansen, unbekannten Aufent)zalis, auf Ehescheidung, und ladet den Beklagten zur kTläge- rischen Eideskleiftung und weiteren mündlicheu Ver- handlung des Mechtsftreiis vor die 1]. Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg (Rathhaus) auf

den (. Juli 1883, Vormittags 9? Uhr, mit der Aufforverung, einen bei dem ocdachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Ladungsschrift bekannt gemacht.

Hamburg, den 1. Mai 1883.

: ScliecLau,

Gerichtsschreiber des Landgerichts, Civilkammer II.

20100] l Verkaufs-Anzeige nebsi Aufgebot. In Sachen des Kaufmanns H. A. Alberti in

Bremen, Klägers,

mit

gegen den Kaufmann F. Kün{emüller in Hainholz, Be- klagten, wegen Forderung, jeßt ZwangsvollstreFung, soll das dem Beklagten gehörige ideelle Drittheil der Abbauerstelle Nr. 51 in Hainholz, welche besteht aus den Gebäuden unter Nr. 49 der Ge- bäudesteuerrolle von Hainholz und den unter Ar- tifel Nr. 46 der Grundsteuer-Mutterrolle von Hain- holz zu 0,1154 ha eingeschriebenen Grundftücken zwangsweise in dem dazu auf Freitag, den 15. Juni d. Z., 11 Uhr, vor unterzeichnetem Ge- richte (Neues Gerichtsgebäude am Volgersweg, Zimmec 30 im Erdgeschoß) anberaumten Termine öffentlich versteigert werden. Kaufliebhaber werden damit geladen. Alle, welche daran Eigenthums-, Näher-, lehn- rechtliche, fideikommissarishe, Pfand- und sonstige dinglihe Rechte, insbesondere Servituten und Realberechtigungen zu haben vermeinen, werden aufgefordert, selbige im obigen Termine anzumelden und die darüber lautenden Urkunden vorzulegen, unter dem Verwarnen, daß im Nichtanmeldungsfalle das Recht im Verhältniß zum neuen Erwerber des Grundstücks-Antheils verloren gehe. Hannovex, den 30. April 1883, Königliches Amtsgericht, Abtheilung 9. Ilsemann.

{20111 Aufgebot. Cs haben beanitragt: i 1) Blasius Cavenz, früher Konditor zu Cöln, jeßt ohne besonderen Stand in Ilanz im Canton Graubünden (Schweiz) wohnend, durch seinen

Das Aufgebot der Stamm-Aktien der Nhei- nischen Eisenbahn-Gesellshaft Nr. 1105 ein- tausend ein hundert fünf und 2091 zwei- tausend ein und neunzig über je 250 Thaler Preußish Courant, ausgefertigt zu Cöln, den ]. Januar 1857; die zu diesen Aktien gehörigen Coupons, reihead bis 1. Juli 1887, befinden sih im Besiße des Antragstellers.

2) Wittwe Lina Salzer, geb. Schindler, zu Frei-

burg im Breisgau:

Das Aufgebot der Stamm-Aktie der Rheini- \{en Eisenbahn-Gesellschaft Nr. 119 970 ein- hundert neunzehntausend neunhundert siebenzig über 250 Thaler Preußkisch Courant, aus- gefertigt zu Cöln am 1. März 1869; die dazu gzhörigen Dividendenscheine, reichend bis ein- 1chließlich des Betriebsjahrs 1886 nebst Talon, besißt die Antragítelilerin.

3) Das Bankhaus Eduard Frege & (ie. zu Ham- burg, vertreten durch den Rechtsanwalt Carstanjen zu Cöln:

Das Aufgebot der Stamm-Aktie der Rheini- schen Eisenbahn-Gesellschast Nr. 51415 ein und fünfzig tausend vierbundert fünfzehn Über 250 Thaler Preußisch Courant, ausgefertigt ¿zu Cöln, den 1. Januar 1857, abgestempelt auf Grund des Geseßes vom 14. Februar 1880, auf 6496 jährlicher Rente sammt Talon.

Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefocdert,

spätestens in dem auf

Dounerftag, den 20. Januar 1887,

Bormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeidneten Gerichte an gewöhnlicher

Gerichtsstelle anberaumten Aufgebotstermine ihre

Rechte anzumelden und die Uckunden vorzulegen,

widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er-

folgen wird.

Cóöln, den 25. April 1883.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

Zur Beglaubigung : Kump,

Erster Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts,

[201086] Aufgcvot.

Der am 30. November 1880 verstorbene Heinrich

Brunn I. von Sickenhofen hat in Gemeinschaft mit

seiner am 14. März 1883 verstorbenen Chefrau

Marie Friedericke, geborenen Schöffel, arma 27, No-

vember 1873 ein Testament ecrichtet, in welchem

deren Tochter Elisabetha, Ebefrau des Lorenz Silberer, dermalen unbekannt wo in Amerika abwesend, neben ihren 2 Geschwistern zur Erbin eingesebt, jedoch be- stimmt ist, daß dieselbe und eventuell deren Kinder zur gänzlichen Abfindung auf ihr elterliHes Verrnögen nur noch 400 Gulden erhalten sollen. Auf Antrag der Miterben Heinrich Brunn 11. und Heinrich

Groß 11. Ehefrau twerden hiermit Elisabetha

Silberer und resp. deren Kinder aufgefordert, \pä-

testens in dem auf /

Freitag, 29. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr,

vorbestimimten Aufgebotstermine Erklärung darüber

abzugeben, ob fie das Testament vom 27. November

1873 als zu Recht bestehend anerkennen und die

Grbschaft daraus antreten, widrigenfalls dies unter-

stellt und das Testament in Vollzug gesetzt werden

wird.

Seligenstadt, den 1. Mai 1883.

Gerichtsschreiberei Großherzoglich Hess. Amtsg2richts,

Feid.

[20113] Aufgebot.

Die Wittwe dez Maurers Heinrich Beverungen,

Minna, geb. Schlüter, aus Lüchtringen, für sih und

im Auftrage der Chefrau des Maurers August

Goel, Minna, geb. Köhler, daselbst, bat das Auf-

gebot bezüglich der Wiese zu 60 Qu.-Ruthen unter

der Dickung 27. Revier Nr. 9 a. beantragt.

Alle, welche Ansprüche an der Wiese zu haben

vermeinen, werden hiermit aufgefordert, ihr Recht

spätestens bis zu dem auf den 23. Juni d. J., Morgens 11 UHrx, vor unterzeichnetern Gerichte anberaumten Termine anzumelden.

Holzminden, den 21. April 1883,

Herzogliches Amtsgericht. H. Cleve.

[20090] Bekauntmachung. In der Schulz’schen Aufgebots}ache erkennt das Königliche Amtsgericht zu Brom- berg am 1. Mai 1883 dur den Aimnts3gerichis- Rath Mentz für Ret:

1) den Johanna und Caroline, g2b. Schulz, Muüllerschen Eheleuten zu Kabott und den Käthner

euten zu Kabott werden ihre Rechte auf die Spezialma}se von 209 M 53 „§, angelegt bei der Subhastation des Grundftücks Schloßhc.uland Nr. 55 fir die in Abtheilung 111. Nr. 9e. des Grundbucht ür Daniel Sulz eingetragenen 66 Thlr. 20 Sgr. nebst 6 9/9 Zinsen, vorbehalten, 2) die unbekannten Betheiligten werden mit ihren Ansprüchen an die Speziclmasse ausgesc{lossen, 3) die Kosten flnd aus der Spezialmasse vorweg

zu entnehmen. Von Rechts

[20117] Bekanntmachung. München, den 28, April 1883, _Das Kgl. Landgericht München T. hat mit Be- {luß vom Gestrigen die öffentliche Zustellung der Klage des SHhuhmachermeisters Karl Bohlinger bier, vertreten vom Recht8anwalt Seidl, gegen Christine Friederike Bohlinger, geb. Ungemach, Schuhmadchers- as zuleßt in Göppingen, nun unbekannten ufs enthalts,

Wogcu.

/ wegen. Chescheidung, bewilligt und ift zur Verhandlung über diese Klage die öffentliche Sitzung der I. Civillammer vom

Samstag, den 14. Juli: 1883, i Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Hierzu wird die Beklagte mit der Aufforderung geladen, rechzzeitig behufs ihrer Vertretung einen

aufzustellen. leßzung der ehelichen Treue Seitens der Bellagtep.

Der Kgl. Obersekretär: odler.

Friedrich und Caroline, geb. Schulz, Zahn'sczen SGhe- ;

bei diefseitigem Gerichte zugelassenen Mechtsanwalt

Kläger dringt auf Trennung der Ehe dem Bande nah aus Verschulden der Bcklagten wegen Wers

[20089] Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nah- Tafgläubiger des am 25. Januar 1882 zu Bromberg verstorbenen Rentiers Otto Schütze ift nah Erlaß des Urtels vom 21. Februar 1883 beendet. Bromberg, den 30. April 1883.

Königliches Amtsgericht, Abtheilung VT.

Bekannimachung. Es wird hierdurch bckannt gemact, daß Herr crdinand Eberwein, welcer scither bei Große berzoglihem Armtsgerite Zwingenberg als Rechks- anwalt zugelassen war, nunmehr bei hiesigem Amits- gerichte als folcer zugelassen und in die Liste der dahier zugelassenen Nebtsanwälte heute cingetragen worden ift. Lorsch, den 2. Mai 1883.

Großherzogl. Hessisches Amt3ze-:iht Lorsch. (Unterschrift)

Belang,

[20123]

[20088] Bekanntmachung. In Sachen, betreffend das Aufgebot der auf dem der Wittre Emma Mittelstaedt gebörigen Grund- stücke Klein Dombrowo Nr. 1 Abtheilung IIT. Nr. 7 und 8 eingetragenen Posten von 280 Thlr. resp. 12 T. erkennt das Königlibe Amtsgericht zu Bromberg am 1, Mai 1883 durch den Amtsgerichts-Nath Menz für Recht: 1) die etwaigen Verechtiaten der Hypothekenposten von 280 Thlr. nebst 6°/6 Zinfen, 28 Sgr. Provision und den Prozeßkoiten, sowie von 12 Thlr. nebst 6% Zinsen, 14 Sgr. 6 Pf. und den noch rückständigen Kosten, eingetragen für den Kleiderhändler M. A. Cohn zu Jnowrazlaw in Abtheilung 111. Nr. 7 und 8 des Grundbuhs des der Wittwe Emma Mittekl- staedt gehörigen Grundstücks Klein Dombrowo Nr. 1, werden mit ihren Ansprüchen auf die Posten aus8ge- \ch{lofen, 2) die Kosten des Aufgebotsverfal rens werden dir: Witiwe Emma Mittelsiaedt auferlegt. Von Rechts Wegen. [29109] In der Schneiderscben Aufgebotssache F. 4/82 hat das Königliche Amtsgericht Wischwill am 28. März 1883 durch den Amtsrichter Dr. Oswald erkannt : 1) die über die Post Abth. 111. Nr. 3 des Grund- buchs von Adl. Moecsen von 6000 Thir. gebildete Hypothekenurkunde wird für kraftlos erklärt ; 2) die Kostea des ÄAufzebotsverfahrens werden dem Gutsbesißer August Schncider zu Moesen auf- erlegt. Wischwill, den 28. März 1883. Königlihes Amtsgericht. [20107] Auf den Antrag des Nachlaßkurators Foller in Soest werden die Nachlaßgläubiger und Bermächtniß- nehmer des am 19. März er. verstorbenen Restaura- teurs Caspar Metzger zu Welwer aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 12, Zuli, Morgens 9 Uhr, ihre Ansprüche und Recbte auf den Nachlaß desselten bei dem unterzeichneten Ge- richti anzumelden, widrigenfalis Ke gegen die Benes- fizialerben ihre Ansprüche nur noch in soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Ausschluß aller seit dem Tode des Erblassers aufgekommenen Nutzungen dur Befriedigung der angemeldeten An» sprüche nicht erschövft wird. Soest, den 2. Mai 1883. Königliches Amtsgericht.

[20101]

Der Matrose Johann Christoph Nicolaus Behr cke von hier, geboren am 9. Ayril 1813, ein ehelicher Sohn des am 7. Juli 1855 verstorbenen Arbeits- mannes Michael Behncke zu Nostock und dessen am 8. August 1865 verstorbenen Ehefrau Catharina, geborenen Schoknet, ist im Jahre 1832 mit einem hiesigen Schiffe von hier na Holland gefahren und hat fich dort auf einem anderen nah Amerika fah- renden Schiffe vecheuert. Da derselbe seitdem ver- \collen ist, und wenn er si noch am Leben befände, setn 70. Lebensjahr überschritten Haben rwoürde, fo wird derselbe auf den Antrag sciner Schwester, der Wittwe Regina Scbröder, geborenen Behncke, zu Rostock, hierdurch peremtorisch geladen

binnen fes Monaten a dato

nb hier zu gestellen oder von seinem Leben und Aufenthalte hierher Kunde zu geben, unter dem ein- für allemal angedroheten Nachtheile, daß er für todt wird erklärt und über sein Vermögen den Rechten gemäß wird verfügt werden.

Gegeben im Waisengerichte. Rostock,

28, April 1883. i i Anton Maelker, Sekr.

denz

[20121] Die Bekanntmachung in Nr. 101 dieses Blattes, beireffend Klage der Ghefrau Gerhard Hansen zu Pütchen gezen ibren Ehemann wegen Gütertrennung. wird dahin berichtigt, daß die Vornamen der Ehéea frau Gerhard Hansen niht Auna Maria, fondera Anna Katharina find. Bonum, den 4. Mai 18833. Der Gerichisfchecibor der II1. Civil?ammer des Kêniglichen Landgerichts. Donner, Landgericht8-Sekretär.

[20108] Im Namen des Königs? Auf den Antrag des Justiz-Nats8 Loerbcokïs.

Namens des Landwirths Caspar Camen zu Mül= lingjen. erkennt das Königliße Amtsgericht zu Soest für Nedt:

Die Recht8nacvfolger der Gbeleute Heinri Camen zu Müllingfen werden mit ihren sprüchen auf die im Grundbuche von Meiningen Bant 111. Blatt 109 modo Band 1V. Blatt 29 eingetragene Kaution von 300 Thlr., cingetragen „zur Deckung aller Nachtheile, welche den Gheleuten Heinrich Camen und dern hiesigen Gerichte durch Anlegung cines geger: Eheleute Heinri Cainen angelegten Arrestes, sowie aus späteren Arrestea erwachsen können“, ausge»

| {lossen

Die Kosten ded Aufgebotsoerfahren8 werden

dem Landwirth Caspar Camen zu Müllingsen auferleçt. Soecft, den W. April 1883. Dönigliches Amtsgericht,

Bevollmächtigten J. Anton Casparis in Riet-

iraktionsklage verfügen. daß das in der Gemeinde

berg im Damleschg, Canton Graubündeuz

ties