1883 / 110 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Justiz-Ministerium.

Die Verseßungen des Landgerihts-Raths Brettner in Cottbus an das Landgericht in Lissa und des Amtsrichters Wenzel in Schmiedeberg an das Amtsgericht in Torgau sind auf Ansuchen der Betheiligten zurückgenomraen. :

Verseßt sind: der Amtsgerichts-Rath Ansinn in Neu- stettin an das Amtsgericht in Colberg, der Amtsrichter Spet h- mann in Tinnum an das Amtsgericht in Oldenburg, der Amtsrichter Eer t in Mohrungen und der Amtsrichter Buk a in Zempelburg an das Amtsgericht in Graudenz und der Amtsrichter Tietze in Crone a. B. als Landrichter an das Landgericht in Lissa. i

Zu Amktsrichtern sind ernannt: der Gerihtsassessor Alt- haus bei dem Amtsgericht in Shwelm, der Gerichtsassessor Dr. Harnier bei dem Amtsgericht in Bergen a. R., der Ge- rihtsassessor Thilo bei dem Amtsgericht in Lüchow, der Ge- rihtsassessor Consbruch bei dem Amtsgericht in Kempen, der Gerichtsassessor Borrmann bei dem Amtsgericht in Zempelburg, der Gerichtsassessor Kl ör bei dem Amtsgericht in Pudewiß und der Gerichtsassessor Wiehe bei dem Amts- geriht in Hultschin. | : t

Der Amtsrichter Ur ba ch in Neutomischel ist in Folge leer Zulassung zur Rechtsanwaltschast aus dem Justizdienst entlassen.

Dem Amtsgerihts-Rath Esser in Kempen (Reg.-Bez. Düsseldorf) und dem Amtsgerichts - Rath Keuffel in Lüneburg is} die nahgesuhte Dienstentlassung mit Pension ertheilt.

E Amtsgerichts-Rath Keitel in Hannover, der Amts- gerihts-Rath Schmidt in Cüstrin und der Amtsrichter Guderian in Berlin sind gestorben.

Ministerium für Landwirthschaft, Domèönen und Forsten.

Dem Domänenpächter Köllmann zu Lichtenburg, im Regierungsbezirk Merseburg, ist der Charakter Königlicher Ober-Amtmann beigelegt worden.

Ministerium der öffenilichhen Arbeiten.

Kraft Allerhöhster Ermäwtigung ist dem Baurath und Professor Ende hierselb! sowie dem Kaiserlihen Eisenbahn- Direktor Wöhler zu Straßburg i. E. die (mittelst Allerhöchster Ordre vom 13. Juni 1881 gestiftete) Medaille für Verdienste um das Bauwesen in Silber verliehen worden.

Der mit der speziellen Leitung des Neubaues eines natur- historishen Museums in Berlin betraute Regierungs-Bau- meister Kleinwächter ift zum Königlichen Land-Bauinspektor ernannt.

Abgereist: Se. Excellenz der Vize-Präsident des König: lihen Staats-Ministeriums und Minister des Jnnern von Puttkamer na Acolsen.

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betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Neichsgrenze.

I. Landespolizeilihe Anordnung.

Maßregeln gegen die Einschleppung der Rinder- pest aus Rußland.

S L Für den Umfang der Kreise Neidenburg und Ortelsburg treten an die Stelle der §8. 1 und 2 der landespolizeilihen Anordnung vom 31. Mai 1881, Extrablatt zu Stück 22 des An tsblatts von 1881, bis auf Weiteres die nachfolgenden Bestimmungen.

S 2

Die Ein- und Durchfuhr von Rindvieh, Schafen und Ziegen aus Nußland ist verboten.

Jn Betreff der Ein- und Durchfuhr von Schweinen be- wendet es bei den Vorschriften derx landespolizeilihen An- ordnungen vom 19, Februar und 27. April d. J. (Amts- blatt 1883 Stück 8 und Extrablatt zu Stü 17 des Amts- blatis 1883). ;

S. 3. Das Einfuhrverbot erstreckt sich zugleih, soweit nicht der 8. 4 dieser Anordnung Ausnahmen zuläßt:

a, auf alle von Wiederkäuern stammenden thierischen Theile in frischem oder trockenem Zustande (mit Aus- nahme von Butter, Milh und Käse);

b, auf Dünger, Rauchfutter, Stroh und andere Streu- materialien, gebrauchte Stallgeräthe, Geschirr und Leder- zeuge;

c. auf unbearbeitete (bezw. keiner Fabrikwäsche unlter- worfene) Wolle, Haare und Borsten und auf gebrauchte Kleidungsstücke für den aas

S. 4.

Falls die Einfuhr in geschlossenen Eisenbahnwagen erfolgt und durch amtlichen Begleitschein nachgewiesen ist, daß die betreffenden Gegenstände aus völlig seuchenfreien Orten jtam- men, soll bis auf Weiteres noch die Einfuhr von vollkommen trockenen oder gesalzenen Häuten und Därmen, von Wolle, Haaren und Borsten, von geschmsolzenem Talg in Fässern und Wannen, sowie von vollkommen lufttrocknen, von thierischen Weichtheilen befreiten Knochen, Hörnern und Klauen, endlich von in Säcken verpackten Lumpen der Bestimmung des 8. 3 dieser Anordnung nicht unterliegen, desgleichen niht Heu und Stroh, sosern es nur als Verpackungsmittel verwendet wird. Leßteres ist jedoch am Son zu vernichten.

Die Erlaubniß zur Verladung von inländischem Rind- vieh nah Maßgabe der 88. 4 ff. der landespolizeilihen Ver- ordnung vom 31. Mai 1881 wird hinsihtlih der Eisenbahn- stationen Zllowo, Soldau und Gr. Koschlau dahin einge- s{hränkt, daß inländisches Rindvieh nur in gemästetem Zu- A L A A zur D e C gelangen darf, wenn glaubhaft nachgewiesen wird, daß das Vieh zur sofortigen Schlachtung bestimmt ist. L a

8S8L, Auf den im §. 5 bezelfhneten Eisenbahnstationen darf, und zwar in Jllowo nur am Freitag jeder Woche, in Soldau und Gr. Koschlau nur am Donnerstage jeder Woche inlön-

dishes Schafvieh nur verladen werden, wenn es sih in gemästetem Zustande befindet, vom beamteten Thierarzte an der Verladestélle untersuGt und frei von jeder verdächtigen Krankheitsersheinung befunden En ist.

8. 7.

Vorstehende Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Ver-

kündigung in Kraft. Zuwiderhandlungen werden nah den

Bestimmungen der Strafgeseße Reichsgeseß vom 21. Mai

1878 R.-G.-Bl. 95 bestraft, bezw. unierliegen der Straf- bestimmung der nachfolgenden Polizeiverordnung.

11, Polizeiverordnung.

Auf Grund der 88. 73 und 75 des Geseß:8s über die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung vom 26. Juli 1880 in Verbindung mit den §8. 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird für den Umfang des Regierungsbezirks Königsberg unter Vorbehalt der Zustimmung des Bezirksraths hiermit verordnet :

Zuwiderhandlungen gegen die vorstehende landespolizei- lihe Anordnung werden mit Geldstrafe von zehn bis zu sechs8zig Mark oder im Unvermögensfalle mit entsprechender Hast bestraft.

Königsberg, den 1. Mai 1883.

Der Regierungs-Präsident. J. V.: Ko.

Personalveränderungen.

Königlih Preußische Armee.

Srnennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Berlin, 5. Mai. v. Naßmer, Oberst- Lt. vom Gren. Regt. Nr. 1, unter Stellung à la suite dieses Regts., zum Kommandanten von Memel, v, Görne, Major vom Gren. Regt. Nr. 1, zum etatsmäß. Stakbsoffiz. ernannt. Lölhöffel von Lôöôwensprung, Major aggreg. dem Gren. Regt. Nr. 1, in dieses Regt. einrangirt. v. Knobelsdorff, Major vom Inf. Regt, Nr. 41, zum etatsmäß. Stabsoffizier ernannt. Stro edel, Major aggregirt dem Infanterie-Regiment Nr. 41, in diefes Regiment einrangirt. v. Buggenhagen, Premier-Lieutenant vom Grenadier- Regt. Nr. 9, zum Hauptm. und Comp Chef, Fritsch, Sec. Lt. von demselben Regt., kommandirt als Erzieher bei dem Kadetten- hause zu Oranienftein, zum Pr. Lt., Heinrich, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 67, zum Hauptm. und Comp. Chef, E!stermann von El ster, Sec. Lt. von demselben Regt.,, v. Gostkowsky, Sec. Lt. vom Gren. Regt. Nr. 10, Sabarth, Sec. Lt. vom Juf. Regt. N N U v Ore, Ne L voi Dag, Neguiient Nr. 4, zum Rittmeister und Escadron-Chef, vorläufig ohne Pateat, befördert. Schmige, Seconde-Lieutenant vom Drag. Regiment Nr. 15, unter Beförder. z. Pr. Lt., in das Draa. Regt. Nr. 4 ver- seßt. Schneider, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 14, zum Rittm. und Escadr. Chef, v. Petersdorff, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. v. Mach, Oberst z. D. und Bez. Comman- deur des 1. Bats. Landro. Regts. Nr. 23, in gleicher Eigenschaft zum 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 23, v. Heydebrand und der Lasa, Hauptm. z. D. und Bez, Commandeur des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 23, in gleicher Eigensch. zum 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 23, verseßt. Franzki, Major z. D, zum Bez. Commandeur des 2.Bat.Landw. Regts. Nr. 62 ernannt. Goebel, Major vom Inf. Regt. Nr. 18, zum etatsmäßigen Stabsoffizier ernannt. Scchwencke, Major, aggreg. dem Inf. Negt. Nr. 18, in dieses Regt. einranzirt,

Abschiedsbewilligungen: Im aktiven Heere. Ber- lin, 5. Mai. v. Weber, Gen. Major uny) Commandeur der 42. Inf. Brig., v. Görne, Gen. Major und Commandeur der 11. Inf. Brig., v. Köppen, Gen. Major und Commdr. der 3. Inf. Brig, in Genehm. ihrer Abschiedsges. als Gen. Lts. mit Pens. zur Disp. gestellt. Overdyck, Oberst à la suite des Feld-Art. Regts. Nr. 9 und Kommandant von Memel, in Genehm. seines Abschiedsgesuches, mit Pens. und seiner bisher. Unif. zur Disp. gesteli. Sabinski, Oberst-Lt. vom Inf. Regt. Nr. 41, als Oberst mit Pens. und der Regts. Unif. Meisner, Hauptm. und Comp. Chef vom Gren. Regt. Nr. 9, mit Pens. nebst Aussicht auf Anstellung im Civildienst und der Regts. Unif, Stei nbeck, Hauptm. und Comp. Chef vom Inf. Regt. Nr. 67, als Major mit Pens. und der Regts. U De V L n Cr E Ne 10) i E S M OE Nx. 74, mit Penf. und dec Armec-Unif,, Graf v. Villers, Rittm, und Eskadr. Chef vom Drag. Negt. Nr. 4, mit Pens. und der Regts. Unif, Frhr. v. Sto\ch, Rittm. und Eëcadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 14, mit Pens, Aussicht auf Anstellung in der Genéd’armerie und der Regts. Unif., der Abschied bewilligt. v. Vietinghoff, Oberst- Lt. à la suite des Generalstabes der Armee, in Genehm. seines Ab- \ciedsgesuches, als Dberst mit Pens. und der Unif. der 1. Abtheil. Feld: Art. Negts. Nr. 24 zur Disp. gestellt. v. Dobschütß, Major z. D. und Bez. Commandeur des 2, Bats. Landw. Regts. Nr. 62, von dieser Stellung entbunder. Franzki, Major vom Inf. Regt. Nr. 18, mit Penf. zur Diëp. gestellt.

X13. (Königlich Sächsisches) Armee-Corps.

Ernennungen, Beförderungen uad Versetzungen. Im aktiven Heere 288. April. v. Borberg, Rittm. und Adjut. Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Georg, unter Entbindung von der Funktion als persönl, Adjut. und unter Stellung à la suite der Adjutantur ter Königlichen Prinzen, auf ein Jahr beurlaubt. v. Raab, Obert-Lt. und Commandeur des Jäger-Bats, Nr. 13, unier Beiass. in seiner dermaligen Stellung, zum Obersten befördert. von Swlegell, Premier-Lieutenant im Inf.-Regt. Nr. 133 v, Haugk, Pr. Lt. im Schütßea- (Füs) Regt. Nr. 108, der Charakter als Hauptm., Na fziger, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 104, v. Suckow, Sec. L. im Jäger-Bat. Nr. 13, der Charakter als Pr. Lt. verliehen. Barth, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 133 und Adjut. der Inf. Brig. Nr. 47, unter Belass. in der

Adjut. Funktion, à la suite des gen. Regts. gestellt. Hartung, |

Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 107, zum Inf. Regt. Ne. 133, Frhr. v. n- neriß, Sec. Lt. im Inf. Negt. Nr. 194, zum Gren Regt. Nr. 100 verseßt. v. Zehmen I., Pr. Lt. im Ulan. Regt. Nr. 17, vom 1. Mai cr. an auf ein Jahr à la suite dieses Regts. gestellt. v. Einsiedel, Rittm. und Escadr. (Lhef im Ulan. èKegt. Nr. 18, unter Belafs. auf dem Etat der Eêcadr. Chefs, zum Major befördert. v. Carlowiß-Hartiß s, Rittm. und Escadr. Chef im Hus. Regt. Nr. 18, zum persónl. Adjut. Sr. Köni4zl. Hoheit des Prinzen Georg, Frhr. v. Reißenstein, Pr. Lt. im Garde-Reiter Regt., unter Stellung à ls suite dieses Regts., zum Adjut. der Kav. Div., v. Nostiß-Wallwit, charakt. Pr. Lt. im Karab. Regt., zum etatsmäß. Pr. Lt. mit einem Patent vom Tage der Charakterisirung ernannt. Keyßelliß, Oberst - Lieutenant à la suite des Fuß - Artillerie - Regiments Nr. 12 und Art. Offiz. vom Plaß zu Dresden, der Charakter als Oberst verlichen. Flemming, charakteris. Hauptm. im Fuß-Art. Regt. Nr. 12, zum etatsmäß. Hauptm. und Comp. Chef, Jae ckel, charafkterif. Pr. Lt. in dem. Regt., zum etatsmäß. Pr. Lt., Beide mit Patent vom Tage ibrer Charakterisirung, eraannt. Zillich, charafteris. Oberst-Lieutenant z. D und Bez. Commdr. des 1, Bats. Landw. Regts. Nr. 102, v. Rouvroy, carakteris. Dberst-Lieut. z. D. und Bez. Commdr. des Res. Landw. Bats. Nr. 108 der Cha- ter als Oberst verliehen. : i

Im Beurlaubtenstande. 28. April. Freicesleben, Gäde, Sec. Lts. der Res. des Gren. Regts. Nr. 101, zu Pr. Lts. der Res, Litter, Pr. Lt. der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 103, zum Hauptm. der Landw. Inf., befördert. i

Abschiedsbewilligungen. ImaktivenHec'ere. 28. April. Frhr. v. S pörcken, Rittm. und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 18, in Genehm. seines Abschiedsgesuches mit Pens. und der

Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Unif. mit den vorgeschriebenen Abzeicben, zur Disp. nestellt. A dler, Sec. Lt. im Feld-Art. Regt. Ne. 12, aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und zu den Offizn. der Res. gen. Regts. übergetreten.

Im Beurlaubtenstande. 2W. April. v. Trüßschler, Rittm. der Res. des Ulan. Regts. Nr. 17, mit der Erlaubniß zum Forttragen seiner bisher. Unif. mit dea vorgeschriebenen Abzeichen, Kempte, Pr. Lt. der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 105, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Unif., auf geschehenes Ansuchen der Abschied bewllligt. Rode, Pr. Lt. der E & D., die Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee-Unif. ertheilt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. Mai. Se. Majestät derx Kaiser und König empfingen gestern die Meldung Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, nah- men dann den Vortrag des Staats-Ministers Maybach ent- gegen, sprachen darauf den Prinzen Friedrichßh von Anhalt und ertheilten dem Großherzoglich mecklenburgishen General der Jnfanterie von Sell eine Audienz behufs Uebergabe der Notifikation von dem Regierungêwechsel in Schwerin.

Heute begaben Sich Se. Majestät zur Besichtigung des 1. Garde-Regiments z. F. nach Potsdam.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern in Baden-Baden den Besuh Jhrer Majestät der Königin von Württemberg, welche Mittags dort mit BVe- folge eintraf und nah mehrstündigem Aufenthalt wieder nah Stuttgart zurülkehrte.

Jn der unter dem Vorsiß des Königlich preußischen Staats- und Finanz - Ministers Scholz am 11. Mai ab- gehaltenen Plenarsizung des Bundesraths legte der Vorsißende die Beschlüsse des Reichstags, betreffend den zu Mexiko am 5. Dezember 1882 unterzeihneten Freund- \chafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reih und den Vereinigten Staaten von Mexiko, vor. Die aus diesem Anlaß von dem Reichs- tage angenommene Resolution wurde dem Reichskanzler überwiesen. Eine bei der Disziylinarkammerc für elsaß- lothringishe Beamte und Lehrer erlediate Stelle gelangte zur Wiederbeseßung. Eine Eingabe wtgen Verseßung einer Stadt in eine höhere Servisklasse wurde bis zur nächsten gesch- lihen allgemeinen Revision des Servis - Tariss und der Klasseneintheilung zurückgelegt, eine andere Ein- gabe, betreffend die Gewährung von Pension 2c. aus dem Fonds für ehemalige s{hleswig - holsteinishe Offiziere, wurde zurückgewiesen. Dem in der Vorlage wegen Umprägung von Zwanzigpfennigstücken in Ein- und Zweimarkstüccke ge- stellten Antrage stimmte die Versammlung bei. Auch ertheilte dieselbe bezüglih der allgemeinen Rehnung über den Landes- haushalt von Elsaß-Lothringen für 1878/79 dem Reichs- Tanzler die Entlastung und genehmigte die Uebersicht der Ausgaben und Einnahnien der elsaß-lothringischen Landesver- waliung für 1881/82. Die Anträge der Ausshü}sse in Betreff der cllgemeinen Rechnung über den Reichshaushalt für 1878/79 und der darüber von dem Reichstage gefaßten Beschlüsse fan- den die Zustimmung der Versammlung. Den zuständigen Auéshüssen wurden zur Vorberathung überwiesen: der Ent- wuxf einer Verordnung über die Gebührenfreiheit in dem Verfahren vor dem Reichsgericht, die am 19. April d. F. unter; eichnete Uebereinkunft mit Frankreih wegen gegenseitigen Schut\es dex Rechte an Werken der Literatur und Kunst, und endlicz mehrere Eingaben von Privaten.

Betreibt ein Grundstücksbesißer auf seinem Grund- stück eine große Fabrik und werden in Folge dieses Fabrik- betriebes durch Jmmission von Rauh und Dampf in cin Nechbargebäude und dur zeitweilige Erschütterung desselben nachtheilige Einwirkungen auf dieses Grundstüd rerxanlaßt, so hat, nah einem Urtheil des Reich sgerichts, V, Civilsenats, vom 11. April d. J, der dadur belästigte Nachbar keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn jener Fabrikbetrieb das Maß des Erträglichen nicht überschreitet und in der Fabrikanlage und hrer Benußung etwas Außergewöhn- lihes nicht gefunden werden kann.

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath, Königlich layerisher Ober-Regierungs-Rath Shmidtkonz und Groß- herzoglich mecklenburg:-\{werinscher Ober-Zolldirektor Ol den- burg sind von hier abgereist.

Der General-Lieutenant von Verdy du Vernois Commandeur der 1. Division, ist auf einige Tage aus Königs- berg i. Pr. hier eingetroffen.

Die Árchiv-Hülfsarbeiter Dr. phil. Heinri Finke bei dem Staatsarchiv in Schleswig und Dr, phil. Adolf Warschauer bei dem Staatsarchiv in Posen sind zu Archiv-

Assistenten ernannt worden.

Bayern. München, 11. Mai. (W. T. B.) Peinz Arnulf wird, von dem Fürsten Wrede, dem General-Major Kiliani, dem Major Euler-Chelpin und dem Grafen Luxburg begleitet, am 18. d. M. die Reise nah Moskau antreten, um den König bei der Krönungsfeier zu vertreten.

12. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser von Oester- rei ist in Begleitung des Prinzen Leopold heute früh hier eingetroffen und am Bahnhofe von dem Herzog Ludwig und dem Herzog Karl Theodor empfangen worden, Der Kaiser begab si sofort nah seiner Ankunft nach dem Hotel „Zu den vier Jahreszeiten.“

MeckElenburg : Schwerin. Schwerin, 11. Mai;

(W. T. B.) Der Großfürst und die Großfürstin

Wladimir sind heuie Nachmittag mittels Extrazuges von hier abgereist, um si direkt nah Moskau zu begeben.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 10. Mai. Die „Pol. Corr.“ schreibt: Bekanntlih sind während der leßten Dele- gationsverhandlungen, und zwar eben sowohl im Schooße der reihsräthlihen als der ungarishen Delegation mannigfache Wünsche in Betreff einer Reform des österreichisch-un- garishen Konsularwesen s vorgebracht worden. Der Mi- nister des Aeußern Graf Kalnoky hat bei diesem Anlasse bereits den Delegationen eröffnet, daß es in seiner Absicht liege, das gesammte

Konsularwesen einer genauen Untersuchung zu unterziehen und in besonderem Hinblicke auf die handelspolitische Seite der Frage mit Zuhülfenahme kompetenter Organe genau zu erwägen, welche Verbesserungen allenfalls möglih wären, um einerseits den vom Ministerium des Aeußern im Auge zu behaltenden Bedürfnissen des Dienstes, andererseits den Anregungen des Handelsstandes nah Viöglichkeit gerecht zu werden.

Nachdem nun in dieser Sache die entsprehenden Vor- studien im Ministerium des Aeußern selbst gepflogen worden sind, erscheint es vor Allem noch erforderlih, durch eine in jeder Hinsicht kompetente Persönlizkeit im Wege unmittel. barer Anschauung positive Daten über den gegenwärtigen Stand der bedeutenderen Konsularämter und deren Haupt- geschäststhätigkeit, insbesondere euf handelspolitishem Gebiete zu gewinnen. Diese Vertrauensmission nun wurde dem außerordentliÞhen Gefandten und bevollmächtigten Minister Freiherrn von Teschenberg übertragen, welher die Auf- gabe haben wird, vorerst die wichtigsten Konsularposten auf der Balkan-Halbinsel zu inspiziren und si einerseits von den Leistungen der Aemter zu überzeugen, andererseits aber an den verschiedenen Pläßen jene Verhältnisse zu studiren, welche bei den sich allenfalls als nothwendig ergebenden Verbesse- rungen der gegenwärtigen Einrihtungen als waßgebend an- zusehen wären. Baron Teschenberg, welcher schon dieser Tage Wien verläßt, wird sich vorerst über Serbien nah der euro- päischen Türkei begeben und sodann über Rumänien zurück- fehren. Die Reise dürfte zwei bis drei Monate in Ansoruch nehmen.

12. Mai. (W. T, B.) Die „Wiener Zeitung“ schreibt : Der Kronprinz und die Kronprinzessin treffen heute zum Sommeraufenthalt in Laxenburg ein. Die Kronprinzessin erfreut sih des besten Wohlseins, und wird im Laufe des Monats August dem sowohl von dem Herrscherhause als der ganzen Bevölkerung mit Freuden erwarteten Familienereignisse entgegengesehen.

Pest, 9. Mai. (Wien. Ztg.) Der Zeitpunki, bis zu welchem der Neichstag über den Sommer vertagt werden soll, ist noch nicht endgültig festgestellr. Falls die Session wenige Tage nah Pfingsten geshlossin werden kann, wird der Reichstag für Ende September, sonst aber für Mitte Oktober einberufen werden.

GroßFbritannien und Jrland. London, 11. Moi.

(W. T. B.) Das Unterhaus hat sich bis zum 21. d. M. vertagt. ___ Die Gerichtsverhandlungen vor dem Polizeigeriht in Bowstreet gegen Wilson, Dalton, Curtin, Ausburgh, Thomas und Bernhard Gallagher sowie gegen Whitehead wegen des Dynamitkomplotts wurden heute zu Ende ge- führt und sämmtliche Angeschuldigte, mit Ausnahme Daltons, vor die Assisen verwiesen. Dalton wurde auf freien Fuß ge- seßt, unmittelbar darauf aber von Neuem verhaftet.

Dublin, 11, Mai. (W. T. B.) Jn dem Prozeß wegen Mordverschwörun g gegen Forster, Lord Spencer, L M s. w. haben D'Brien und Doyle ihre Mitschuld ein- gestanden.

Frankreich. Paris, 11, Mai. (W. T. B.) Der Krönungsdbotschafter Waddington hat die Reise nah Moskau angetreten, beabsichtigt zunächst aber einen mehr- tägigen Aufenthalt in Berlin zu nehmen. Die übrigen Mit- L ter Mission werden am 15. d. Mts. in Berlin ein- reffen.

: Spanien. Madrid, 11, Mai, (W. T. B.) Jn der heutigen Sißung der Budgetkommission richtete der Präsident derselben, Moret, heftige Angriffe gegen die Re- gierung, wegen der Vermehrung der Ausgaben, die dazu nöthige, alle disponiblen Mittel des Staats[haßes aufzu- brauchen und einen Verkauf von Gegenständen des Staats- vermögens iz Rehnung zu ziehen, die bei allen früheren Tudgets zu den Hülssquellen eines jeden Finanzjahres gehört hätten, Präsident Moret sprach gleichzeitig seine Absicht aus, sein Mandat niederzulegen. Der Vorschlag, daß die Vorlage wegen Aufnahme einer Anleihe von 85 Millionen zur Aus- führung öffentlicher Arbeiten zurückgezogen werde, wurde vom Finanz-Minister abgelehnt.

Îtalien. Rom, 11. Mai. (W. T. B.) Nach einec Meldung der „Agenzia Stesani“ aus Konstantinopel hat sih Jtalien bereit erklärt, die Kündigung des Han dels- vertrages, obschon dieselbe niht rechtzeitig erfolgt sei, an- zunehmen, vorausgeseßt, daß die neuen Verhandlungen rasch begonnen würden, und daß inzwishen Jtalien wie bisher als meistbegünstigte Nation behandelt werde.

Nach einer Mittheilung des „Moniteur de Nome“ hat der Papst das apostolische Vikariatin Rumänien aufgehoben und in Bukarest einen erzbishöflihen Siß mit dem dermaligen Bischof von Bukarest, Paoli, als Tiiularinhaber desselben errichtet. Der Kongregation der Propaganda ist aus Oberegypten die Nahriht zugegangen, daß der Mahdi alle eingeborenen Christen als Sklaven verkauft habe. Die Abreise Vanutellis zur Vertretung des Papstes bei der Kaiserkrönung in Moskau, die auf nähsten Montag festgeseßt war, ist deni „Ofservatore Romano“ zufolge ver- schoben worden.

11. Mai. (W. T. B.) Jn der heutigen Sigzung der Deputirtenkammer begründete Nicotera die von ihm eingebrahte Fnterpellation über die auswärtige Politik und forderte den Minister-Präsiventen Depretis auf, sih darüber zu erklären, ob er dem Programme der Link:n noch folge. Depretis vertheidigte die von ihm befolgte Politik Und erklärte: die Parteiengruppirung der Kammer könne als ein unabänderliches Geseß nicht angesehen werden. Er nehme keine Nücksicht auf Personen, er bleibe fest in seinen Grund- säßen, und für und gegen diese Grundsäße möchten si Parteien bilden. Nicotera war dur die Erklärung des Minister-Präsidenten nicht zufriedengestellt und brachte ein Mißtrauensvotum gegen denselben ein. Die Kammer beschloß, die Berathung darüber morgen vorzunehmen.

…__— 12. Mai. (W. T. B.) Der ad audiendum verbum pon- tificis hierher berufene Erzbis\ chof Croke von Cashel hat sich den Vorstellungen des Papstes gesügt und in der ihm gestern ertheilten Audienz das Versprechen abgegeben, daß er von nun an der korrekten Haltung des Kardinals Mac Cabe sih S E werde.

5 ologna, 11. Mai. (W. T. B) Jhre Kaiser- lihe und Königliche Hoheit e arie in und Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Victoria sind hier A und beabsichtigen sih heute Abend nah Florenz

Florenz, 11. Mai. (W. T. B.) Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin ist mit der Prin- zessin Victoria hier angekommen.

Genua, 11. Mai. (W. T. B.) Der General-Feld- marschall Graf Moltke hat sich nah mehrtägigem Aufent- halt von hier nah San Remo begeben.

Rumänien. Bukarest, 11. Mai. (W. T. B.) Bei den Senatswahlen des Großgrundbesites erhielt die-Oppo- sition nur 8 von 30 Mandaten.

Nußsland und Polen. St. Petersburg, 12. Mai. (W. T. B.) Der Kaiser empfing gestern in Gatschina den neu ernannten bayerischen Gesandten, Baron Gasser, welcher seine Kreditive überreihte. Später hatte der serbische Gesandte Horwatowitsch Audienz beim Kaiser. Der bayerishe Gesandte wurde auch von der Kaiserin empfangen.

Wie der „Regierungs-Anzeiger“ meldet, überreichte dec

Kaiser dem Erbgroßherzog von Oldenburg bei dessen Verabschiedung cigenhändig den St. Andreas-Orden. _ Die Einlaßkarten zum großen Kremlpalast für die- jenigen Personen, welche an dem Krönungsceremoniel theilnehmen und den Majestäten Gratulationen darzubringen haben, werden von den in Moskau speziell hierzu errichteten Bureaux ausgegeben. Diese Bureaux bestehen aus Vertretern aller Ressorts. Die Bewerber um Einlafkarten müssen si genügend legitimiren.

Odessa, 12. Mai. (W. T. B.) Die Königin von Griechenland traf gestern Vormittag mit dem Groß- fürsten Konstantin Konstantinowitsch hier ein und reiste Nachmittags weiter.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 11. Mai. (W. T. B.) Die Kronprinzessin wird mit ihrem Sohne am 17. d. M. ihre Reise nah Deutschland antreten und der Kronprinz in. der lezten Woche des Juni seiner Gemahlin nach Deutschland nachfolgen.

Amerika. New-York, 11. Mai... (W. T. B) Nah über St. Thomas hier eingegangenen Nachrichten haben die Aufständischen von Haiti eine Brücke in Mira- goane mit Dynamit gcs\prengt, wobei gegen 200 Personen getödtet und ebenso viele verwundet worden sein sollen. Sechshundert Flüchtlinge aus Miragoane sind in Port-au- Prince angekommen.

_ Afrika. Egypten. Kairo, 10, Mai. (W. T. B.) Wie si die „Agence Havas“ von hier melden läßt, hätte ein von der Regierung eingescßtes, aus Rechtsverständigen be- stehendes Comité die Frage, ob die Suez-Kanalgesell- j V4 ein Monopol besite, geprüft und dieselbe einstimmig

ejaht.

HZeitungsftimmen.

In der „Germania“ lesen wir:

__ Die Lage der Scbußzollpolitik wird nah der Abstimmung über

die Holzzölle von den Liberalen, einscließlih vieler nationalliberaler Vrgane, als vedenklih oder gar {on im Sinne des Freihandels ent- schieden angesehen. Sie wolien fo gnädig sein, die bestehenden Zölle „vorläufig als eine Thatsache, mil der man rechnen muß“, noch zu duldenz aber jede weitere Entwickelung oder Besserung des bestehenden Zolltarifs zu hindern, fühlzn sie sich stark genug, und später soll dann, wie deutlich zu verstehen gegeben wird, die Zurückrevidirung im Sinne des Freihandel® folgen. L Wir sind trotz der vorjährigen Abstimmungen über den Kreide-, Sciefer- und Honigzoll uny der jetßzicen Abstimmung über den Holz- zoll der festen Ueberzeugung, daß die Mehrheit unseres Volkes auch heute noch für die 1872 inaugurirte Schutzollpolitik eirtritt uad die Bewährung derselben auf den verschiedensten Wirthschaftsgebieten als unbestreitbare, weil auf Erfahrungen und Beobachtungen rußende Thatsache ansieht. Wir zweifeln gar richt, daß eine Reichstagswahl, welche bloß zwischen den Fahnen Schuzzoll und Freihandel ausge- fohten würde, eine entschiedene Mehrheit für den Schutßzoll er- geben müßte :

Der „Hannoversche Courier“ schreibt:

Die deutscde Handelewelt, die in Verkehrsbeziehungen zu den ost- asiatischen und polynesiswen Stapelplätzen steht, wird mit Interesse von dem Aufshwung hören, den die Fidshi-Inseln unter englischer Herrschaft genomme" und der indirekt auch uns zugute kommt. Diese Kolonie wurde erst 1875 mit einer Staatssubvention von 80 000 Lftrl. ins Leben gerufen; niht nur ist jeßt \{on der Vorschuß cn das Mutterland zurückbezahlt, sondern es konnte auch die Sculdenlast der früheren Regierung (100 000 Lstrl.) dur eine in der Kolonie felbst aufgenommene Anleihe beglichen werden. Für die deutsche Industrie haben die Fidshi-Inseln einen um \o höheren Werth, als unsere Handelsmarine dort neben der englischen den erfien Plaß einnimmt und als die meisten der von Deutschen aur Tonga 1nd Samoa erzeugten Waaren ihren Weg nach Europa über jene aufblühende englische Kolonie zu nehmen gezwungen werden, Jn kommerziellen maßgebenden Kreisen erblict man in diesem Verhältnif, etnen Grund mehr, um die Frage verstärkter Beziehungen s zu den polynesishen Pläßen aufs Neue ernftlih zu erwägen.

Zur Jnnungsfrage berihten die „Neuen West- preußischen Mittheilungen“ (Marienwerderer Zeitung) aus Marienwerder :

. - « « Auch in unserm Regierungsbezirk mat die Neubelebung des Innungswesens sehr erfreuliche Fortschritte. Es sind bis jeut vom hi«figen Bezirksrath 25 Innungshauptstatuten mit zahlreichen Nebenstatuten, betreffcnd Cinrichtung von gewerblichen Schiedsgerichten und betreffend das Gesellen- und Herbergswesen, bestät-gt worden. In den Innungen sind vielfa mehrere Gewerbe vereinigt, in Flatow ist sogar eine Gesammtinnung, welche alle dortigen vertretenen Gewerbe umfaßt, gebildet. Zur Zeit liegen vexshiedene Statuten dem Bezirksrath zur Bestätigung vor, und es gehen fort und fort aus den verschiedenen Städten des Regierungsbezirks neue Statuten zur Prüfung bezw. Bestätigung ein, Die Verhant.lungen mit ca. 80 Innungen {weben.

Die vorstehend genannten L N beweisen zur Genüge, daß man im Handwerkerstande bestrebt ist, das durch das neue Innungsgeseßz gebotene Gute anzunehmen und sih jedenfalls zunächst eine Grundlage für die Reorganisation des Handwerks zu scafen. Selbstverständlich bedarf es weiterhin des Ausbaues des Fundaments durch Befolgung der statutarischen Bestimmungen, in welchen die eigenthümlichen Ver- hältnisse des Handwerkerstandes eingehend berücksihtigt und die Mittel zu seiner a und wirthschaftlichen Hebung angegeben werden. Dazu gehört außer der oben genannten Einrichtung ordentliher Gesellen- Herbergen, verbunden mit Arbeitsnachweisebureaur, die ordnungs- mäßige Regelung des Prüfungs- und des Lehrlingswesens. Auch hierüber enthalten die Statuten genaue Bestimmungen. Bekannt- lid sind aber auch in dem neuen Geseh und auf Grund desselben in dem Normalstatut sehr werthvolle Fingerzeige dafür gegeben, wie die wirthschaftlihe Selbständigkeit des einzelnen Handwerkers gefördert werden, wie der leßtere befähigt werden kann, den Kampf mit der Großindustrie erfolgreich Aner, Dies kann hauptsächlih geschehen durch gemeinsamen Bezug der Rohstoffe, gemeinsame Beschaffung und Benußung von Maschinen,

durch Errichtung gemeinsamer Verkaufsstellen, Gründung von Kredit- assoziationen 2c. Möchten doch auch die Handwerker im diesseitigen Regierungsbezirk in Anlehnung an die dur die Innung geschaffene Organisation derartige Einrichtungen, wie sie {on anderwärts be- stehen Œ(¿. B. die Rohstoffgenossenshaften der Schuhmacher- innungen zu Oppeln und Bochum, der gemeinschaftliche Betrieb einer Fabrik der Tuchmacherinnung zu Grüne- berg, die Produktivgenossenshaft der Berliner Schneider, die Scbneidecinnungsbaak zu Berlin) mehr und mehr ins Leben rufen und sib dadurch Vortheile zu sicbern suchen, wie sie der Einzelne, der nur auf seine Kraft sich stüßen kann, nur {wer oder gar nicht zu ers reichen vermag! Als völlig irrig muß die Meinung bezeichnet werden, welche leider vielfah zum Schaden des Handwerks geltend gemacht wird: Letteres könne mit der Großindustrie nicht mehr konkurriren, und es sei daher jede Mühe, dem Handwerkerstand zu helfen , vergeblih. Das Handwerk hat auch heute noch seinen „güldenen Boden“, cs wird stets der Großindustrie gegenüber sich siegreih behaupten, wo es z. B. auf die rasche Befriedigung des lokalen und individuellen Bedarfs oder wo es auf die persönliche, manuelle Geschicklichkeit des Arbeiters (Kunsthandwerk) ankommt, ja, es giebt ganze Gruppen von Gewerben, die {chwerlich jemals anders als handwerksmäßig werden betrieben werden fönnen (z. B. Bäder, Fleischer, Hufshmiede, Maler, Glaser, Bauhandwerker). Aber allerdings kommt es darauf an, daß der Hand- werkerstand, um der nun einmal nicht aus der Welt zu shaffenden Kon- kurrenz der Großindustrie zu begegnen uyd kein vernünftiger Handwerker wird fich der Illusion hingeben, daß der Dampf- und Maschinenbetrieb abgeschafft oder künstlih einges{ränkt werden könne cs kommt dar- auf an, sagen wir, daß auch der Handwerkerstand neben der Heran- bildung de: Lehrlinge, neben ihrer fittlihen und technischen Erziehung bemüht ift, sich die Hülfsmittel der Großindustrie (Arbeits- maschinen, Motoren, Gründung von gemeinschaftliben Ver- kaufsmagazinen u. dergl.) zu Nuzen zu machen. Gesetze köôn- nen selbstverständlich hierzu nur die Wege weisen und ebnen, wie dies in der Innungsnovelle vom 18. Juli 1881 ge- schehen ist. Auf Grund der Innungsorganisation aber müssen die Handwerker selbst die Hand anlegen, sie müssen selbst ihre Interessen mit frishem Muth und mit Energie wahrnehmen; dann kann mit Bestimmtheit die Hoffnung ausgesproben werden, daß dem Elende und Verfalle des Kleingewerbes Einhalt gethan werden wird. Ohne Bethätigung von Gemcinsinn, ohne daß der Handwerkerstand selbft eine rege opferwillige Thätigkeit entfaltet, können die wirthschaftlichen Verhbältnife desselben s{chlechterdings niht gebessert werden.

Die „Deutsche volkswirthschaftlihe Corre- spondenz äußert sich über die Ablehnung der Holzzoll- erhöhung wie folgt:

Der Reichstag hat am Dienstag die Erhöhung der Holzzölle mit 177 gegen 150 Stimmen abgelehnt. Da von den 397 Mandaten zur Zeit, inkl. desjenigen des Abg. Hänel, der an der Abstimmung nicht mebr Theil nahm, weil die Wahlprüfungskommission seine Wahl für ungültig erklärt hatte, 6 erledigt find und da 2 Abgeordnete sich der v ras enthielten, so haben 62 Abgeordnete bei der Abstimmung gefehlt.

Von den unbedingt dem Freihandel oder doch der Opposition gegen die Reichspolitik ergebenen Parteien: Sozialdemokraten, Volks- parteilern, Fortschrittlern, Sezessionisten, Dänen, fehlten bei der Ab- stimmung nur 1 Fortschrittler und 1 Sezessionist beide krank —; von den Nationalliberalen, von denen 28 geg:n und 10 für die Er- höhung stimmten, feblten 3, welche der Wahrscheinlihket nah eben- falls dagegen votirt hätten; ferner fehlten 7 Polen, die voraussicht- lih wie die 11 anwesenden mit Nein gestimmt haben würden; d. h. es fehlten den Parteien, welche \sih gegen die Vorlage entschieden, zusammengenommen 12 Stimmen.

Möglich ift nun, daß von den im Ganzen mit Ja votirenden

Parteien, noch der Eine oder Andcre der Fehlenden ebenfalls mit Nein geantwortet hätte, doch ist mit Grund anzunehmen, daß deren in keinem Falle mehr als 5 gewesen scin würden. Mithin haben der ablehnenden Seite höcbstens 17, der zustim:nenden 45 Stimmen in der Abstimmung gefehlt. .… . Ist dieses Ergebniß für unsere Freunde gewiß kein erfreuliches, ja man kann es mit gutem Gewissen ein beshämendes nennen, so sind die von freihändlerisher Seite in der ersten Freude des Sieges aus diesem gezogenen Scblußfolgerungen als übertrieben und unbe- rechtigt abzuweisen. .… .

Statistische Nachrichten.

Dem „Jahresberiht des Großherzogl. badishen Ministeriums des Innern über seinen Geschäftäkreis für die Jahre 1889 und 1881“ entnehmen wir übec die Polizeiverwaltung in Baden folgende Angaben: In Bezug auf die Verfolgung und Abwandlung der Ueber- tretungen läßt die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit getretene Reichs8&-Strafprozeßordnung ein besonderes Polizei-Strafverfahren zu, in- dem sie den Landesgesetzgebungen vorbehalten hat, den Polizeibehörden die Befugniß zur Festseßung und Vollstceckung von Strafen beizulegen und das Verfahren im Verwaltungêwege zu regeln ; die Reihs-Strafprozeßordnung zog jedo der Strafgewalt der Polizeibehörde in mehrfacher Hinsicht engere Grenzen, als die bis dahin in Geltung gewefene badische Ge- seßgebung. Da die bisherige Einrichtung sich bewährt hatte und auch in den engeren durch das Reichsgeseß gesteckten Grenzen geeignet er- sien, für weitaus die Mehrzabl der Uebertretungen die Erledigung bei der Polizeibehörde herbeizuführen, somit die Gerichte zu entlasten, so wurde im badischen Ginführungs8geseße zu den Reichs-Justizgeseßen vom 3. März 1879 von dem erwähnten Vorbehalte Gebrauch gemacht und in einerNeihe von Bestimmungen das jeßige Polizei-Strafverfahren bei den Staars-Polizeibehörden und Bürgermeistern geseßlih fixirt. Im Ganzen \{ließen si die Bestimmungen des Einführungsgeseßes und der eins{lägigen Vollzugsverorbnung dem im Großherzogthum bis zum 1, Oktober 1879 in Geltung gewesenen Rechte thunlichst an, und es ist dem wohl auch zuzuschreiben, daß das neue Ver- fal,ren si ohne besondere Schwierigkeiten rasch im Lande einge- bürgert hat und daß _„namentliÞ auch die Bürgermeister in ihrer großen Mehrzahl sich bald an die Anwendung desselben ge- wöhnt hatten. Daß der Zweck der Beibehaltung eines besonderen Polizei-Strafverfahrens aub erreiht wurde, daß troß der vom Reichsgeseß gezogenen Schranken weitaus die meisten Fälle der Ueber- tretungen auh jeßt noch von den Polizeibehörden erledigt werden, und daß mit Erhaltung dieses besonderen Verfahrens cinem Bedürfniß entsprochen is, ergiebt die Polizei-Straffstatistik, deren Ergebnisse für 1880 und 1881 in Nacfolgendem unter theilweiser Verzleicbung mit den Vorjahren kurz zusammengefaßt sind. Es betrug: a, bei den Bezirksämtern a. die Zahl der erledigten b. die Zahl der au- Anzeigen von Uebertretungen gezeigten Personen 1880 895 54 490 1881 44 005 51 683 dagegen 1879 43 185 50 657 1878 43 946 93 153 1871 24 662 29 290 1870 92 161 27 200 I 24 248 S ; 29 504 Hiernach ift seit 1869 im Ganzen eine sehr beträhtiihe Steige- rung der Zahlen (bei a. um 19757, v. i. um 81 %, bei b. um 22 179, d. i um 75 9/0) eingetreten, daneben aber au wieder im Jahre 1880, in welchem die neue Regelung erstmals ein volles Jahr bindurch zum Vollzug kam, fowohl die Zahl der bei den A:mtern zur Anzeige und Erledigung gekoinmenen Fälle, und zwar : gegen 1879 um 2710, d. i. um 6,28 9%, «S E 2 O, als die Zahl der angezeigten Personen, und zwar: gegen 1879 urm 3833, d. i. um 7,579/0, Ÿ Ld 1878 v 1337, É 2,90% gestiegen, Im Jahre 1881 ift dag-gen eine Abnahme der Zahlen

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