1883 / 119 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 24 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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wenig Einwirkung auf dic Ents{hließungen der kommunalen Instanzen

auszuüben vermöge. Meine Herren!

Regelung, wie sie im §. 1a. vorgesehen und wie sie Regierungen gewollt hâtten, kein so groß?r sei, denn

sorge ja dafür, daß der Versicherungszwang, der allerdings geseßli ausgesprochen werde, doþ durch Ortésstatut wieder beseitigt werden

könnte. Nun, meine Herren, ist, glaube ic, der Unt diesen beiden Negelunçen scheinbar vielleicht ei Wirklichkeit aber ift er cin ganz durchgreifender.

Versicherungszwang dur Gesetz einführt, fo tritt er rut Jnkrafttreten

des Gesetzes überall ohne Weiteres ins Leben und äl liden Folgen; er äußert seine rechtlicben

daß mit dem Inkrafttreten des Gesetzes jeder einzelne r Detter, welchexr krank wird, sofort auf Grund desGeseßes min-

destens einen Anspruch auf die Leistungen d Krankenversicherung erheben kann, und daß ibm so lange nicht abgesprocen werden kann bis dur Regelung der Krankenversicherungszwang wieder aufge Herren, ob das thatsächlich dann durchführbar ift, oder n einerlci; der Arbeiter hat seinen Anspruch, und wie langi bis in Berücksichtigung der sich ergebenden Schwierig

sicherungszwang durch Ortsstatut überall da wiede: auëgesclossen ift,

wo er nicht durhfsührbar ist, das, meine Herren, ift bedenkliche Frage, und einen Rectszustand zu begründ Zeit lang besteht und während dieser Zeit alle mögliche

heben, das eint mir doch ein schr bedenkliches Borgehen zu scin.

Ich mache Sie ferner darauf aufmerkîam, meine Thätigkeit der höheren Verwaltungebehörden bei Anna eine vôllig andere werden würde, als bei Annahme welche die verbündeten Regierungen vorgesehen haben. ja, die hôhere Verwaltungébehörde soll das Statut dieses Sicherheitsventil wollen wir haben.

der Regelung, welche die verbündeten Regierungen

das Statut genehmigen müssen, durch welches der zwang eingeführt werden soll. Im letzteren Falle liegt die Sace aber so, daß die höhere Verwaltung allermeisten Fällen sich völlig darüber wird berubig bas BedüULfnty dexr Einsühbruna des Be

zwanges bereits feststeht; denn daß eine Gemeinde einen solchen

Beschluß fassen sollte, ohne daß si ihr das Bedürf

bätte, und ohne daß dieses Bedürfnik wirkli begründet wäre, isi faum anzunehmen, und die höhere Verwaltungsbehörde würde in allen diesen Fällen die Genehmigung ohne Weiteres ertheilen sobald nur die Beshlüsse, welche für die Ausführurg des Versiche- rungszwanges in das Ortéstatut aufgenommen sind, nicht zu beson- L anders aber, meine Herren, steht die Sache, wenn die Regelung umgekehrt erfolat, wenn durch das Ortéstatut der Versiherungszwang erst ausgeschlossen wer- meine Herren, hat die

deren Bedenken Veranlassung geben. Ganz

den soll. In diesem Falle, Vervaltungsbehörde die enzen Falle zu Prüfen: legen denn De Don Ver 0 dal be Mer ausgeschlossen werden darf oder daß er ausgeschlossen und, meine Herren, Sie werden nicht verkennen, daß

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zwischen ciner Unmöglichkeit der Durchführung des Versicherungs-

zwanges und dem Falle, wo der Versiherungëzwang

weniger unerwünst ift, so flüssig ist, daß die diskretionäre Gewalt der höheren Verwaltungsbehörde bei dieser Regelung eine außer-

ordentlich weitgehende sein wird, und Folgeweise au

des Gesetzes eine durchaus ungleihmäßige werden muß E Endlich, meine Herren, will ih Sie noch darauf aufmerksam

machen, daß gewisse Wünsche, welche die Vertheidiger bei haben, durch die Annahme desselben dod nicht würden. Ic denke hier namentlih an eine sehr war

Es ift ferner gesagt, es sei doch nicht recht be- areiflich, daß die verbündeten Regierungen einen so lebhaften Wider- spruch gegen den §. 1a. erböben, da do der Unterschied zwischen der

oben ift. Meine

Sie würde ja aub bei

drirgendste Veranlassung, tin

q usführung des Hrn. Abg. Dr. Buhl, welche er den Verhältnissen

die verbündeten auc der S8. la.

ersied zwischen Bedürfniß der u geringer, in | Ja, meîne Wenn man den | bezweifle,

den Versicherungszwang

ßert seine recht- | unter

olgen darin, }

r Gemeinde- dieser Anspruch ortsftatutarische iht, das ift ganz | stellt werden. es dauern wird, teiten der Ver- doch cine sehr | die geseßlichen Bestimmungen en, welcher eine | Bestimmungen, und,

Hecren, daß die hme des 8. la. der Regelung, Es ift gesagt: genehmigen,

beabsichtigen, Versicherungs- , meine Herren, ¿behörde in den en Tönnen, daß rsicherungs-

schaffen werde.

den Gesetze legen.

niß aufgedräng

können,

höhere jedem nun wirklich siherungêzwang werden Tann ? da tie Grenze

Boden genöthigt werde, gegen Namens des oen S La.

stimmen

Windthorst dieses gegen Hammacher nur mebr oder

( ea würde. die Ausführung

4.

des S. la, day erfüllt werden ine und lebhafte

seiner Heimath citnommen hat, indem er uns au®8geführt hat, daß es doch dringend wünschenswerth wäre, die kleinen Besißer, welche nebenbei ländliche Arbeiter seien, ohne Weiteres durch das Gesey unter die Krankenversicherung zu bringen.

Es ift ferncr von dem Hrn. Abg. Frhrn. von Malßahn auf- merksam gemabt worden auf diejenigen Leute, die man in seiner Gegend die freien Tagelöhner nennt, die in Bauerndörfern oder sonstwo wohnen, nit in einem ständigen Arbeitsverbältnisse stehen, sondern auswärts sich Arbeit suchen. Krankenversicherung

Herren, wie steht daß gerade diese Elemente der bevölferung dur die Annahme des §. 1a. wirkli obne Weiteres gestellt werden würden, diese Arbeiter werden in der Regel solche sein, welte nit für längere Zeit bei cinem Arbeitgeber beschäftigt sind, deren Beschäftigung in sehr vielen Fällen wenigstens nur für einzelne Tage bei demselben Arbeitgeber stattfindet, und alle solche Arbeiter, meine Herren, sind durch die Einschränkung, die man dem §. 1 gegeben hat, wegen der aht Tage, von dem Versichecungszwange ausgeschlossen, wenn sie nicht durþ ortsftatutarishe Regelung dem Versicherung8zwange unter- SFch will hiermit nuc darauf aufmerksam machen, daß zu einer wirflich befriedigenden Regelung der Krankenversicherung für die ländlichen Arbeiter, auch bei der Annahme des §. 1a.,, doch auf feinen anderen Weg zu kommen ergänzte durch meine § n Verwirrungen | so steht, dann scheint es mir doch viel einfacer zu sein, gleicb die aurihten kann, um ihn naher durch ein Lokalstatut wicder aufzu- | ganze Regelung dem Ortsftatute zu überweisen und damit den Weg s | zu gehen, den die verbündeten Regierungen Ihnen vorgeschlagen baben.

Eadlich aber. meine Herren, darf ib noch hervorheben, daß es unter allen Umständen do weniger gefährlich if bei einer Reform- maßregel cinen Schritt zu wenig zu thun, den man nachher nahholen fann, als einen Shritt zu weit zu gehen, den man nachher vielleicht wieder zurücgcehen muß und dadur die allergrößten Unzuträglichkeiten und Verwirrungen herbeizuführen. Meine Herren! Anfange dieser Gesetzgebung, und Niemand wird verlangen wollen und fönnen, daß auf den ersten Wurf gleich etwas Volkommenes ge- Nehmen Sie das Gesetz an in den Grenzen, wie die verbündeten Regierungen es Ihnen vorgeschlagen haben, und ic glaube, Sie werden auf diese Weise die beste Grundlage für alle nacfolgen-

Der Abg. Dr. Hammacher erklärte, er habe einen Wider- \pruch zu konstatiren zwischen den Erklärungen des Ministers von Scholz und denen des Geheimen Ober-NRegierungs-Raths Lohmann; während nah den Erklärungen des Ministers von Scholz der vom Nbg. von Malßahn und ihm gestellte Antrag für die Regierung annehmbar sein müßte, habe der Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann diesen Antrag für unannehm- bar erklärt: wie reime sih das zusammen ? herauskommen, wenn er aus völligster Ueberzeugung auf dem des Gesetzes gestanden habe, seine bei diesem Geseße mitzuwirken ? Centrums mit oder ohne den werde, | erwartet, daß durch diese faktische Wendung des Centrums die Regierung sih in ihrer Stellungnahme beeinflussen lassen Ex sei so durchdrungen von dem hoher. Werthe der Einführung der Krankenversicherung für die lo.nd- und forst- wirthschaftlichen Arbeiter, daß er sih nicht dazu verstehen werde, gegen den 8. 1a, überhaupt zu stimmen. nur den vom Abg. von Malzahn und ihm gestellten Antrag zu befürworten, und warte;ab, wie das Centrum sih im Falle der Annahme seines Antrages zum Geseh im Ganzen ver-

urtheile dazu

Aucÿ für die ift ein besonderes hervorgehoben worden. denn nun die Sache? Ich ländlichen Arbeiter-

gerade jenigen, was

als daß man ortéstatutarische Sache

fein würde,

Verren , wenn die nunmehr für

nit für eine

Wir stehen ers am

herrscht habe.

Aeußerungen.

Was solle denn | abgelehnt. jeßt nun moralisch Ueberzeugung auch der Abg. habe, daß Antrag nich]

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bejjere Wenn ertlärt

0 haite er Do

Er have 12. Uhr.

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Der Abg.

eigenen Antrag stimmen. Verbesserung, sondern für eine Verschlehterung des 8. 1 a, halte, habe er nur geftellt, um dem Centrum und dex Regierung im Juteresse des Zustandekommens des Gesetzes entgegenzukommen. gegenkommen nicht erwidert werde, habe er keinen Anlaß mehr, für seinen Antrag einzutreten.

Der Abg. Dr. Hirsch betonte, es sei, hauptsählih dur die {rofe und prinzipienlose Haltung des Centrums veran- laßt, jeßt bezüglih der Frage des 8. 1a. eine solhe Verwir- rung entstanden, wie sie bisher kaum je im Parlament ge-

diejenige beim babylonischen Thurmbau. Gesehgebung nicht nur Verstand, sondern au Konsequenz und fittlihe Würde. seinen Standpunkt zur Vorlage im Sinne seiner vorigen

halten werde, und ob es sh wirklich dur einseitige Vor-

bestimmen lasse, das ganze Geseß in Folge

seines Antrages zu verwerfen.

Demnächst nahm wiederum der Geheime Ober-Negierungs- Rath Lohmann das Wort :

Meine Herren! Ich kann doch nicht zugeben, daß ih wih dur meine Erklärung in Widerspru gesetzt hätte mit derjenigen, die gestern von dem Herrn Vertreter des Reichskanzlers abgegeben ift. E35 würde ein Redt, einen solchen Widerspruch zu konstatiren, nur dann vorliegen, wenn der Antrag, der von dem Herrn Vorredner mit- gestellt worden ist, nichts weiter wäre, als die Uebersezung des gestern auëgespro&enen Gedankens in einen formulirten Paragraphen. Ich glaube, der Herr Vorredner wird selbft zugeben, daß eine so un- mittelbare Beziehung zwishen dem formulirten Antrage und dem- gestern über denkens geäußert ist, nicht besteht; und ih habe meinerseits nichts anderes erflärt, als daß nach meiner Auffassung diese Bestimo mung nicht genügen werde, um das Bedenken zu beseitigen, und ih fann hbinzufügen, daß auch der Herr Vertreter des Reichskanzlers persönlich dieser Meinung ift. verbündeten Regierungen ist selbstverständlich keine Zeit gewesen.

Der Abg. Dirichlet beantragte die §8. 1, 1a., 2 und 3 mit allen dazu gestellten Amendements an die Kommission zur nohmaligen Berichterstattung zurückzuverweisen.

Frhr. von Malyahn-Gült erklärte, er werde

die Beseitigung des erhobenen Be-

Zu einer Erwägung im Schoße der

den unveränderten 8. la. und gegen seinen Diesen Antrag, den er an sih

Nachdem er gesehen habe, daß dies Ent-

Diese Verwirrung komme ihm fast vor, wie Es gehöre doch zur

Nedner erläuterte demnächst nochmals

Hierauf wurde die Diskussion geschlossen. Der Antrag des Abg. Dirichlet, die drei Paragraphen mit den Anträgen an die Kommission zu verweisen, wurde

___§. 1 wurde darauf wit einigen unwesentlihen Modifika- tionen angenommen.

Bei der Abstimmung über den Antrag Hammacher zu S. la. ergab sich, daß 108 gegen und 84 für denselben ge- stimmt hatten ; war das Haus bes{lußunfähig.

Der Abg. Dr. Windthorst bemerkte zur Geschäftsordnung : Soeben noch habe eine forgfältige Zählung die Beschluß- fähigkeit des Hauses ergeben, und plößlich sei diese Zahl nicht mehr vorhanden!

__ Der Abg. Nichter (Hagen) bemerkte, dann müßten wohl einige Herren aus dem Centrum fortgegangen fein.

Hierauf vertagte sich das Haus um 4?/, Uhr auf Freitag

da nur 192 Mitglieder anwesend waren, fo

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| a E S _ Pa Fler i Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl, | Zir D V4 E L Ee

Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-

register nimmt an: die Königliche Expedition

des Deutschen Reichs-Anzeigers und Üösniglich Pcreußischen Staals-Anzeigers :

; | i | L Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

l, Steckbriefe und Unterzuchunge-Sacken. Ÿ Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissieuex etc, . Verleosuug, Ámortisation, Zinezalluag

e 2, &. w. Von öffentlichen Papieren.

Stebriefe und Untersuchungs - Sachen.

_ Stecbrief. Gegen den unten beschriebenen JIn- spektor Joseph Hermann aus Tempelhof, am 2. Nos- vember 1842 zu Lobris, Kreis Jauer, geboren, welcher flüchtig ist, ift die Untersuchungshaft wegen drtngenden Verdachts der Unterschlagung, des Arrestbruchs und des sirafbcren Eigennutzes in den Akten 111, J. 138/83. verhänct. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berlin, Alt- Moabit 11/12 abzuliefern. Berlin, den 21. Mai 1883. Der Untersuchungsrichter bei dem Köntglichen Landgerichte T1. Beschreibung: Größe 5 Fußz 4 bis 5 Zoll, Statur s{chlank, Haare dunkelblond, stark graumelirt, Stirn ho, Bart Vollbart, stark grau- melirt, Schnurrbart dunkelblond, weniger 'graumelirt, Auger brauen braun, Augen blaugrau, Zähne gut, Gesicht länglid, Gesichtéfarbe gesund, Sprachc \{lesisher Dialekt. Kleidung: dunkle Stoffmüte, dunkelblauer, geflockter Ueberzieher, dunkler, gespren- kelter Stoffanzuz, lange Stiefeln. Besondere Kennzcicheu : auffallend große Leberflecke auf dem Leibe.

Stecbricfs-Erlcdigung. Der geaen den Koms- misfsionär Isidor Boneck aus Kernewiß wegen Ur- kundenfälshung unter dem 7. Oktober 1872 vom chemaligen Königlichen Stadtgericht hier in den Akten B. 362 72 Comm. II. jeßt B. 385 72 erlassene Steck- brief wird zurückgenommen. Berlin, deu 9, Mai 1883, Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgerichte I.

[22800]

_ Steckbriefs-Erledigung. Der binter den Kauf- inann und Yheateragent Gustav Schönlauk, gebo- ren am 29. Mai 1859 zu Eberswalde, unterm 26. April a. cr. in actis wider Arensmeyer u. Genoff. 9. la. 551 82 erlassene Steckbrief wird als erledigt zurügenommen. Berlin, den 19. Mai 1883. Königliche Staatsanwaltschaft beim Landgericht 1.

eee bel M eis eie ,

egen den Ycunlus Max Pabst aus . S. welcher sich verborgen hält, ift die Uniecfaunasbat wegen Gewerbesteuerkontravention verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das Gerichtsgefängniß zu Naumburg a. S. abzuliefern. Naumburg a. S., den 21. Mai 1883. König- liches Amtsgericht. i:

[22799] E Der Angeklagte Scbustergesele Gottfried August Eritschun aus Roda, Kreis Heiligenbeil, z. Z. in

Stralsund, wird zur ferneren Erklärung bezüglich seines Antrages auf Wiederaufnahme des durch Ur- theil des früheren Kreisgerichts zu Braunsberg vom 23, September 1879 abgeschlossenen Verfahrens binnen einer einwöchigen Frist gemäß §. 409 S:. P. O. aufgefordert. M. 222/79. Braunsberg, den 16. Mai 1883. Der Excste Staa:8anwalt.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

Oeffentliche Zustellung.

cr beim Großherzoglichen Landgerichte hier- t anlängigen Klagesache der Ehefrau des Arbei- Gerßauid Luerssen, Hinricke, geb. Böning, zu Brake, Klägerin wider ih:en geaannten CEhe- mann, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Chescheidung, hat Klägcria durch ihren An- walt, Herrn Rechtsanwalt Krahnstöver hierselbst,

vorgestellt und bezw. beantragt:

„Durch Urtheil des Großherzoglicben Landgerichts Oldenburg vom 19. Dezember 1882 ist der Beklagte verurtheilt worden :

«innerhalb einer {Frist von 3 (drei) Monaten zu der Klägerin zurückzukehren, und die Che mit ihr fortzusetzen, unter der Verwarnung, daß, falls er diesem Urtheil niht nabkommen sollte, auf ferneren Antrag der Klägerin er der bös- lien Verlassung für s{ultig erkannt, demnach die Ehe für gescieden, und Beklagter für den schuldigen Theil erklärt w:rden solle. ““

„Gemäß Beschcinigung der Gerichtsschreiberei des Großherzoglihen Landgerichts Oldenburg vom 27. März 1883 ift jenes Urtheil vom 9. bis incl. 27. Januar 1883 an der Gerich!stafcl angeheftet gewe|]en.

Es ist demnach das Urtheil gemäß §. 189, 2 der C.-Pr.-O. als am 23. April ce. zwei Wochen nach der Anheftung zugestellt anzusehen,

Das Urtheil ift rechtskrästig.

Klägerin ladet den Beklagten hiermit zur münd- |

lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor (Çroß- herzogliches Landgericht Oldenburg zu dem von dem Herrn Vorsißenden anzuberaumenden Termin und fordert ihn auf, einen bei diesem Gerichte zugelasse- nen Anwalt zu bestellen.

Im Termin wi-d beantragt werden : Großherzogliches Landgericht wolle die zwischen den Parteien bestehende Che für ge\chieden und den Beklagten für den scuidigen Theil erklären, ref. exp.“°

__Da der Beklagte noch fortwährend abwesend und sein Aufenthalt unbekannt ist, so wird ihm dieser Antrag und resy. Ladung hiermittelst öffeatlich zu-

it E zte:

De

| 5, Industrielle Etabliszements, Fsbriken | and Grosshandal.

| 6, Verscbiedene Bekanntmachungen,

. Literarische Anzeigen,

. Theater-Anzeigen. } Ia ¿er Börser-

«Zuvalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein & Bogler, G. L, Daube & Co., BVütiner & Winter, scwie alle übrigen größeren

Sva E SEDEO T F tw D —— as m ——— A q u u R S lon uzeiger. ? C 4 | Inserate nehmen an: die Annoncen-Expedittonen des í

E. Scchlotte,

Annoncen - Bureaux. P)

| | 9, Familien-Nachrichten. beilage, M

gestellt mit dem Bemerken, daß Termi1 zur Ver- handlung auf Dienstag, den 2. Oktober 1883, WBtorgens 10 Uhr, pr N Landgerichte hierselbst ange- seßt ist. Oldenburg, 1883, Mai 19. Der Serichts\chreiber des Großherzoglichen Landgericzts. Bohlje.

[22872] Oeffentliche Zustellung.

Die ledige August: Füldner aus Gera, lagt für sih und als Vormünderin ibres außerehelih ge- borenen, minderjährigen Kindes Rosa Minna Füld- ner daselbst gegen dea Bergmann Friedrich Röfer aus Elgersburg, jetzt unbekannten Aufenthalts wegen Ansprüchen aus Ee Schwängercung mit dem Antrage, dea Beklagten zu verurtheilen, seine Vaterschaft zu dem von thr am 14. Dezember 1882 außerehelich geborenen Kinde Rosa Minna Füldner anzuerkennen, on sie, die Klägerin, an Geburts- und Tauffkosten 21 4 und zu dem Unterhbalte des Kindes von dessen Geburt ab bis zu dessen vollen- detem 14, Lebensjahre einen jährlichen in monatlichen Raten voravszuzahlenden Beitrag von 36 # zu zahlen, die rüdckständigen Naten auch vom jedes8- maligen Fälligkeitötoge ab mit 5%/ zu verzinsen, oder zu dem Unterhalre des Kindes ein für allemal den Betrag von 504 4 zu entrichten, für den Fall, daß das Kind vor erfülltem 14. Lebensjahre sterben sollte, die dur dessen Beerdigung entstehenden noth- wendigen Kosten zu bezahlen resp. zu erstatten, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären.

Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor das Herzogl. Amts- gericht IT. zu Liebenstein auf

den 17, Zuli 1883, Vormittags 10 Uhr,

Zum Zwecke ver öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage hiermit veröffentlicht.

Liebenstein, den 1. Mai 1883.

S Brückner,

Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts. T1. [22874] Oeffentliche Zustellung.

Der Kaufmann Gustav Mack zu Österode in Oft- preußen, vertreten durch den Rechts8oniwalt e ermel, klaçt gegen den Commis Simon Frommholz, früher zu Osterode in Ostpreußen, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen eines aus dem Kaufvertrag vom 14. und 25. Januar 1875 den Kaufmann Israel und Amalie, geb. Freistadt, Lewy’schen Cheleuten

scchuldigen, von diesen dem Kläger abgetretenen Kauf- gelderrestes von 900 6 nebst Zinsen, mit dem An- trage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 900 M nebft 59/6 Zinsen seit dem 3, Juli 1882 zur Vermeidung der ZwangsvoUstreckung, insbesondere der in das Grundstück Thomascheinen Ne. 21, und ladet den Beklagten zur mündlicben Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilklammer des Königlichen Landgerichts zu Allenstein auf den 16. Dezember 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .

y Wronka, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[22891] 1tliche 2

Oeffentliche Zustellung. __ In Sachen

des Agenten Philipp Hegemer II1. hier, Klägers, vertreten durch Rechtsanwalt Stheuch zu Bockenheim, gegen seine Ehefrau Barbara, geh. Sehr, zuleßt hier wohnhaft, jeßt unbekannt wo abwesend, Beklagte, wegen Cbescheiduug, ladet Kläger die Beklagte zuc Ableistung des demselben auferlegten Eides und zur mündlichen Verhandlung des RNechtsstreiis vor die 7. Civilfammer des Königlichen Landgerichts zu Frankfurt a. M. auf

den 13. Juli 1883, Vormittags 8 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht.

Frankfurt a. M,, den 18. Mai 1883, Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[22877]

Die im hiesigen Infkriptionsregister VIT. unter Nr. 694 am 28. Januar 1861 für Charlotte Ruste- berg in Schwiegershausen eingetragene Hypothek von 80 Thlrn. ift für erloschen erklärt.

Osterode, den 18. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht. Il. Christiani. [22882]

Mittels Urtheils vom 16. d. Mts. ist der als Husar im Braunschweigischen Husaren-Regimente Nr 17 feit dem 14, August 1870 verschollene Tischler E Ans Theodor Schoppe von hier für todt erklärt.

Wolfenbüttel, 18. Mai 1883.

Herzogliches Amtsgericht. du Roi.

[22866]

Oeffentliche Zustellung.

Die Handlung Grunwaid und Rosenheim zu Hirscbberg i. Schl. klagt gegen den Kausmann Os- kar Beier, zuleßt in Steinau a. O., wegen einer Waarenforderung aus dem Jahre 1882 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Bekiagten zur Zah- lung von 75,08 4 und vorläufige Vollstreckbarkeits- erkfiärung des Urtheils, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Steinau a. O. auf

den 13. Juli 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen ZusteUung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Petschke, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[22786]

Oeffentliche Ladung.

Nach dem auf Ansuchen der Gemeinde Michelbach die Eintragung des auf den Namen derselben kata- \trirten, in der Gemarkung von Michelbach belegezen Grundeigenthums, als:

Ktbl. Nr. D 3 119 Y y 120 3 98 ) 6

29 41 33

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12 13 14 15 100 53 152 138 153

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2 58 26

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Acker, Knechtsacker, Aer am Gâänsegraben, Oedland, Dorflage, Oedland, am Gemeinds- weg,

Garten daf.,

Oetland das.,

Oediand Dorf Michel- bach, Garten, wiese, Weide das.,

Weide, die Sprengelwiese, das,

Weide der Trieschacker, Weide auf den Betten, Weide, Riede,

Weide am Erker,

die Sprengel-

das,

Weg, jeßt Hofraum, breite Eiche,

das,

Oedland am Gemecinde- weg,

Ocedland das,

Hausgarten aufm Wehr- acer,

Hofr. daf,

Weg am Kauensfeld, Weg am Jalkenfeld, Dal,

Weg bei der Mühle, Weg am Kalkberg,

D; : Weg auf der Höhe,

Weg vorm Kalkberg, Weg aufm Wulf, Weg überm Grund, Weg am Cânsegraben, das,

am Grundfeld,

Weg von Migwelbach nach Gostfelden,

. Weg am Wehrholzfeld,

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Weg, Wehrholzfeite,

g von Miczelbach nach Wehrda, Wehrholzseite, das, das,

Weg am Stemvelkopf, das,

O,

das, S

Weg am Knechts- und Waldaker,

Weg im ewigen Thal, am Grünfchia,

Weg auf'm Wehrater, Weg am Grabenaker, daf., : Weg am Mühlenaer, Weg am Mühlenater, Weg am Harschberg, Weg in den Opper- wiesen,

Weg am Bodenoker, MWegan der Opperwiesen, Weg beim Dorfe,

Weg am Gemeindeweg,

Weg bei der Kirche,

Weg in den Opperwiesen, desgl, beim Dorf, desgl, Mühlenweg,

desgl., bei der Kirche,

Weg, grüne Weg,

Weg im Dorf,

Weg beim Dorf,

Weg, Straße das., beim Teich,

im Dorf,

dal.

an der Bach,

beim Dorf,

daf,

am Pfütenacker,

bei der Sprengelwiese, von MichelbaÞh nach Saldern,

daf.,

Weg auf den Betten,

auf den Betten,

am Wehradcker, am Klingelstück,

af, Weg, die große Wiese, bei dem Krautgarten, am Steintriesch,

88) 89)

90)

91) 92) 93) 94) 95) 96) 97) 98)

das, da}.,

N)

Lehmkaute, die Betten,

Weg an der Riede, an der Seite, an der Pfingstweide, an der Hainseite, an der breiten Eiche, 38 am Kirchweg, ; Waldweg auf der Haart, 31 Weg von Dagoberts- haujen nach Michelbach, 99) = 5 Waldweg auf ter Haart, 106) = ) von Dagobertshauscn nach Micheibac, 101) 5 13 Weg auf der Haart, 102) = 12 67 Weg von Dagobert5- haujea nach Micyelbach, 103) 2 4 desgl. auf der Haart, 104) = 18 99 dal,

105) S D Da,

108) 18 = 2 desgl. vor der Struth,

100) , 93 desgl. am Culer,

108) 70 52 deégl. von Caldern nah Michelbacy,

199) 36 Weg vor der Siruth,

110) Weg am Bruntcl,

1) = i daj,

Il

1 l

[U

112) 34 am Euler,

119) dal, 114) am Hund, 115) am Rothescheid, 116) da!., 117) M e 118) vorm Rotheschcid, 119) Weg auf der Stam, 120) Weg auf dem Stam- acker, 121) = 33 §95 Weg, Mühlenweg, 122) L 5 Weg auf dem Stuückacker, 123) 3 = 928 75 Weg am Stammacer, 124) 4 = 46 Weg am Stück, 125) 2 = 8 6 Weg vor dem Löhrewt, 126) 2 3 Weg im Löhnen, 120) 2 20 5 beim Görßhäuser Hof, 128) M = 0 49 anm 129) 28 2 an der Thale, 130) 2 = 40 43 Weg om Görßzhbâäuser Wald, 1B) 19 al ck 36 am Weidenstüc, 132) 142 89 auf den Erönkern, 183) 143 = 21 98 an den Erönkern, unter glaubhafter Nachweisung eines zehnjährigen ununterbrochenen Eigenthumsbesißes în das Grund- buch von Michelbach beantragt hai, so werden alle diejenigen Personen, welche Nechte an jenem Grund- vermögen zu haben vermeinen, aufgefordert, folche spätestens in dem Ausgebotstermine den 3. September d. J, Morgeus 10 Uhx, bei der unterzeichneten Behörde anzumelden, wizrigen- falls nach Ablauf der Frist und weitern gestellten Antrag der Besißer als Eigenthümer _ in bas Grundbuch eingetragen werden wird und daß, wer die ibm obliegende Anmeldung unterläßt, fein Recht gegen cinen Dritten, welcher im redlichen Glauben an die Richtigkeit des Grundbuchs das Grundvermözen erworben hat, nicht mehr geltend machen kann, r.nd daß er sein Vorzugsrecht gegenüber Denjenigen, deren Relhte in Folge der bis zu dem oben ange- setzten Termine: erfolgten Anmeldungen cingetragen sind, verliert. Marburg, 10. Mai 1883, : | Königliches Amtsgericht, Abtheilung I. v. Stiernberg. Veröffentlicht : Der Gericbtsscreiber des Königlichen Amtkgerichts : F, V.: Dauzenroth.

[215911 Swangsverfaufs-Prollam.

Auf Anhaiten der Erben des verstorbenen Kauf- mannes Paul Nissen in Fleusburg, der Kaus leute Christian Nissen und Friedrih Nissen daselbst, Kläger, ist wider den Irstenkätner Niels Peter Chr. Christensen in Hockcerup, Beklagten, wegen 173 F rüdckständiger Zinsen für protokoliirte Forderungen auf Grund vollfireckbar erklärten Erkennt- nisses vom 5. März d. J. der Zwangsverkauf der dem Beklagten gehörigen Instenkatenstelle in Hockcrup verfügt. :

Demnach werden alle Diejenigen, welche an dic bezeichnete Instenkatenstelle nicht protokollirte An- sprüche zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung dcv Verlustes bis zu dem hierdurch auf i

Mittwoch, den 11. Zuli d. J, Vormittags 10 Uhr, angeseßten Aufgebotstermin hierselbst anzumelden.

Zugleich wird Termin zum öffentlich meist- bietenden Verkaufe dec bezeichneten Justenkaten- stelle hierdurch auf

Nittwoch, den 18. Juli d. J, Nachmittags 4 Uhr, in dem Kruge des E. Schmidt in Hockerup angeseßt. i

Die Bedingungen sind hierselbst ausgelegt.

Fiensburg, den 9. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht. 2, Abtheilung. Brinkmann.

[12872] Aufgebotsverfahren.

Nr. 9588. Auf Antrag der Firma Johann Schreiber in Mannkbeim erläßt das Großh. Amts- gericht I. hierselb#{ das Aufgebot bezüglih des in Gemäßheit des Niederlageregulativs vom 31. De- zember 1869 vom Großh. Haupt-Zollamte Mann- heim am 16. September 1879 ausgestellten, auf vier aus Holland gekommene, mit Aldowrie J 8 M 11 J S M 22/4 gezeichnete, von der Firma Johann Schreiber auf die öffentliche Niederlage des Großh. Haupt-Zollamts hier verbrahte Faß rohen Kaffees sich bezichenden Niederlagescheins.

Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä- testens in dem auf l

Samstag, den 6. Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr, vor dem obenbezeichneten Gerichte bestimmten Auf-

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gebotstermine scine Rechte anzumelden und die Ür-

kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Mannheim, den 9, März 1883.

Der Gerichtsschreiber Großh. Amtsgeri@ts : Meier.

22834]

Nach beute crlafsenezn, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proclam finden zur Zroangsversteigerung des dem Handelsmann Johann Meinel hieselbst gehêrigen Wohnhauses Nr. 577 d. n. Ch. mit Zu- behêr Termine :

1) zum Lerkaufe nab zuvoriger endlicher Reguli-

rung der Verkaufébedingungen am Mittwoch, den 1. August 1883, Bormittags 11 Uhr, 2?) zum Ueberbot am Mittwoch, den 22. August 1883, Bormittags 11 Uhr,

3) ¿ur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund- udck und an die zur Immobiliarmasse desselben gehörenden Gegenstände am

Mittwoch, den 1. August 1883, Vormittags 11 Uhr, im biefigen Amtsgerichtsgebäude statt.

Auslage der Verkaufsbedingungen vom 16. ult an auf der Gerichtsschreiberei und bei dem zurn Scquester bestellten Kaufmann Herrn Theodor Josephy hieselb!t, welcher Kaufliebhabern nach vor- gängiger Anmeldung die Besichtigung des Grund- tüuds mit Zubehör gestatten wird.

Ludwigslust, den 17. Mai 1883. i: Großherzoglih Mecklenburg-Schwerinsches Amtsgericht.

Zur Beglaubigung: W. Hamann, A.G.-Actuar.

Ausfertigung. Aufgcbot, Betreff : Andreas, ledig ¿u Lechbruck, hier dessen Todeserklärung.

Der am 7. November 1827 geborene Andre Schweizer, ledig zu Lechbruck, ift seit fünfzehn Ja ren nachrichtélos abwesend.

Für diesen wird hierorts pflegamtlich ein Ver- mözen mit 120,39 F verwaltet, welches nach sei- nem Tode mit 74,32 #4 dem Sägmühlbesißzer Jo- sepb Keller zu Lechbruck zufällt. 1 Wi as

Auf Antrag des Letzteren ergeht an den genann- ten Andreas Schweizer Aufforderung, spätestens in dem auf

Donnerstag, 8. November 1883, Vormittags 9 Uhr. festgesetzten Aufgebotstermine wversönlic oder \chrift-

[8585]

Schweizer, 8

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«v U | lich sih bei Gericht anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt würde. Sngleicben werden aber aufgefordert : : a. die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- gebotstermine wabrzunchmen, | b, alle Jene, welche über das Leben des Verscbolle- nen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Füssen; 29, Dezember 1382, Königliches Amtsgericht. gez. Strang, kgl. Amtsrichter. Zur Beglaubigung: Otter, k, Sekretär.

98 d : D (22%61] Gütertrennungsflage.

Katharina, geborene Funk, hat gegen ihren Che- mana Georg Schüler, Schreiner, mit welchem sie zu Mülhausen i. E. wohnt, eine Gütertrennungs- flage am Kaiserlichen Landgerichte Mülhausen i. E. dur Herrn Rechtsanwalt Goldmann eingereiht.

Termin zur mündliwen Verhandlung is auf Diensiag, den 3. Juli i883, Vormittags 9 Rhr, im Cioilsißzungs8saale des genannten Ge- ribts anberaumt.

Mülhausen i. E., den 18, Mai 1853,

Der Landgerichts-Sckretär : Stahl.

39862 A l V [122862] Gütertrennungsflage.

Elise, geborene Mertz, hat gegen ihren Ehemann Jobann Arnold, Acéerer, früber in Bartenheim, mit welchem sie nun zu Mülhausen i. E. wohnt, eine Gütertrennungsklage am Katserlihen Londgeribte Mülhausen i. E. durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Reinach eingereicht.

Termin zur inündliden Verhandlung ift auf Dicnstag, den 3. Juli 1883, Vormittags F Uhr, im Civilfitzungssaale des genanzten (Berichts anbe- raumt.

Mülhausen i. E., den 18. Mai 1883,

Der Landgerichts-Sekretär: Stahl. [22863] Gütertrennung.

Durc rechiskräftizes Urtheil der T. Civilkammcer des Königlichen Landgerichts zu Bonn vom 23. April 1883 ist die zwischen den Cheleuten Peter Iosef Landsberg, Schuster zu Oberdollendorf, und Anna Maria Jäger, ohne Geschäft daselbst, bestandene eheliche Gütergemeinschaft für aufgelöst erklärt.

Bonn, den 21, Mai 1883.

Der Gerichtsschreiber der 1. Civilkammer des Königlichen Landeoerichts Klein, Landgerichtt-Sekretär.

Bekannimachung. Aussc{lufurtheil vom 18. Mai 18853 ist nde Urkunde:

Berlin den 14. April 1882, Für 5000. _ Sechs Monate na dato zahlen Sie für diesen Prima-Wecbsel an die Ordre von mir selbst dic Summe von fünf- tausend Mark in Reictswährung den Werth in Rechnung und stellen es auf Necbnung laut Bericht.

Herrn

Aug. Scheiding

in Berlin.

für traftlos crfsärt worden. Berlin, den 18. Mai 1883, Saroschefski, y Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts T. Abtheilung 48.

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Angenommen August Scheiding.

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[22876] __ Bekanntmachung.

In dec Kaminski’shen Aufgebotssacde F. 21/82 hat das Königliche Amtsgeriht zu Marienwerder am 2, Mai 1883 für Recht erkannt :

I. das Hypotbeken-Dokument über das im Grunds

buche von JIerszewerfelde Nr. 5, Abtheilung 11]. Nr. 3, für die Geschwister Elisabeth und Io- hann Mecykowséki eingetragene mit 5 Prozent verzinsliche Vatererbtheil von 10 Thlcn. 17 Sgr. 5 Pf., besiehend aus der Ausfertigung der gc- richtlichen Schuidverschreibung vom 15. und 18. September 1847, dem Hvpothekenshein vom 17. Oktober 1847 und der Ingrossationênote rón demselben Tage wird für fraftlos erklärt.

II. Die Kosten bes Aufgebotéverfahrens werden dem

Käthner Carl Kaminski zu Ticfenau auferlegt.

Marienwerder, den 16. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht. [22878]

Durch Urtheil des biesigen Amtsgerichts, ver-

kündet am 10. Mai 1883, ift die Hvpothckenurkuade

15. Januar . 2 E

vom 9 T 1872, welce über die im Grund- buce von Bottrop Band 4 Blati 265 und Band 5 Blatt 301 zu Gunsten des Gerhard Westhoff zu Sterkrade und zu Lasten des Kaufmanns Theodor Dieckmann bez. des Bäckers Wilhelm Jods zu Vot- trop aus dem gegen den Wirth Georg Hölling da- selbst eríassenen rechtskräftigen Urtheil vom 15. Ja- nuar 1872 eingtragene Forderung von 80 Tÿir. 25 Sgr. 6 Pf. gebildet ist, für kraftlos erklärt.

Botirop, den 19. Mai 1883.

Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtsgerichts:

Drolshagen. [22875]

n der Sake, betreffend das Aufgebot des Dokuments über die auf dem Grundstücke Nr. 19 zu Porst unter Abtbeilung 111. Nr. 1 eingetragene Post von 140 Thlr, gleich 420 A, ist das Hvpotheken-Dokument über die bei dem Grundstü Band V. Nr. 19 des Grundbuchs von Porft unter Nr. 1 der 3. Abtheilung für den Altsißer Johann Friedri Buth zu Porst umgeschriebene Darlehns- forderung von 140 Thlr. durch Erkenntniß vom 9, November 1882 für kraftlos crklärt werden.

Brublitz, den 11. Mai 1883,

Königliches Amtsgericht. [22697]

Auf Antrag des Nechts8anwalts il selbst, als bestellten Kurators des abwesenden Johann Friedrich Christoph Behrens von hier, wird das in der Ediktalladung vom 8. Februar 1878 ctr. Nr. 41, 42 und 43 des Deutscben Reichs-Anzeigers von 1878 und Nr. 39, 229 und 151 der Mecklenburgischen Anzeigea von 1878 resp. 1879 angedrohte Prä» judiz purifizirt und demgemäß das Vermögen des \eit dem Jahre 1840 verschollenen Schlächtergesellen Johann Friedrich Christoph Behrens von hier scinena näcbsten Verwandten hiermit für anheim gefallen erklärt. e :

Schwerin, den 16, Mai 1883.

Das Waisengericht. Prehn.

Daniel hie-

99850] Vermögensbescchlaguaÿ me. Die Strafkammer des K. Landgerits Hall, kat in einem Urtheil vom 20, April d. J. neben der sonstigen Entscheidung folgenden Beschluß gefaßt: Sn der Strafsache gegen 1) Anton Schenkel, Sohn der l: digen Magvoalene Schenkel in Hausen, D A, Gaildorf, gb, den 22. Vir) 1009 zu Tübingen, 2) Iotef Carl Gail auc Kühner ge- nannt, unehelicher Sohn der Maria Anna, geb. Gail, Ebefrau des Gärtners Georg Friedrich Wagner in Künzelsau, geb. den 9. August 1852 zu Tübingen, 3) Friedrih Jakob Kaufmaun, led. Maurer, geb, 1. August 1862 zu Blaufelden, O.-A. Gerabronn und zuleßt wobnhaft daselbst, 4) Conrad Wendel, led. Hausirßändler, geb. 30. Funi 1862 zu Westhausen, D.-A. Ellwangen, zulezt wohnhaft in Unterdeufsteiten, D.-A, Crails84 heim, ©) Jakob Heinrich Peter, lcd. Metger, eb. 24. August 1861 zu Aich, OD.-A. Nürtingen, zuletzt wohnhaft in Fichtenberg, O.-A, Gaildorf, 6) Tobias Dodcrer, led. Zimmermann, ged. 3. Des zember 1861 zu Oberroth, O.-A. Gaildorf, zuleßt wohnhaft in Scöwöllbronn, O.-A. ODehringen, 7) Karl Friedri Ferdinand Bay, geb. 9. Novbr. 1861 zu Hentcrzmühle, Gde. Hutten, D.-A. Gail- dorf, zuleßt wohnhaft in Michelfeld, D -N. Hall, 8) Iakob Eisemanu, Scbreiner, geb. 18. Jaauar 1861 zu Hinterlinthal, Gde. Rupertshofen, D.-A. Gaildorf, zuleßt wohnhaft daselbst, 9) Josef Metzger, geb. 17, Januar 1859 zua Unterdcufso \r-tten, OD.-ÀA. Crailsheim, zuleßt wohnhaft da- selbst, 10) Paul Friedrih Carl Renner, Lando wirth, geb. 21, Mai 1890 zu Halil, zulegt wohn- haft daselbst, 11) Friedrih Kolb, ledig, geb. 2. März 1860 zu Neuenstein, D.-A, Dehringen, zulezt wohnhaft in Markeriähofen, Gde. Grundel- hardt, O.-A. Crailsheim, 12) Johann Jhle, led. Dienstkaecht, geb. 12. RNovbr, 1860 zu Michelbach a./W., O.-A. Vehringea, zuleßt wohnso haft in Neuenitein, desselben Oberamts, 13)iFriedrich Carl Otio Dumbek, geb. 19. Oktober 1860 zu Untersteinbach, O.-A. Ochringen, zuleßt woßnhaft daselbt, 14) Eduard Friedrich Chriïtian Wieland, led. Schreiner, geb. 16. Dezbr. 1860 zu Dehringen, zulezt wohnhaft dafelkst, 15) Andreas Hcinrich Belschner, Fliascner, geb. 10. Januar 18€1 zu Wet&ersheiun, O.-A, Mergentheim, ¿zuleßt wohns baft daselbst, 16) Jakob Friedri Harsch, Metzger, geb. 8. Dezbr. 1859 zu Vaihirgen, O.-À. Stuttgart, zuleßt wohnhaft in Niecdernhall, O-A. Künze!Zau, 17) Jakob Friedrih Waß- muth, Dienfiknecht, geb. 14. August 1860 zu Geißelhardt, QO.-A. Dehringen, zulezt wohnkl.aft daselbt, 18) Christian Wieland, ged. 3. August 1861 in Erlenhof, Gde. Haufen, D.-A. Gaildorf, zuleßt wohnhaft vajelbst, 19) Georg Friedrich Michael Hofmann, geb. 28. Septbr. 1860 zu Kappel, O.-A. Dehringen, zuletzt wobnhc ft daselbft, wegen Verleßung der Wehrpflicht wird das Ver- mögen der Angeilagten je bié zum Betrag von 670 6. für die Geldstrafe und die muthmaßlichen Kosten mit Beschlag belegt. Dieser Beichluß wird hiermit vercffen:li Lt. Hail (Württ.), 21. Mai 1883, K. Staagtsanwaltsczaft: Q. S U. Hartmann.

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