1883 / 121 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohrte gestern auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam der Vorstellung der 1. Garde-Jnfanterie-Brigade bei und nahm sodann einige Vorträge entgegen.

Die vereinigten Auss{hüsse des Bundesraths für ndel und Verkehr und für Jusizwesen traten heute zu einer Sißung zusammen.

Der Schlußbericht über die gestrige Sißung des Neichstages befindet sih in der Zweiten Beilage.

Jn der heutigen (87.) Sißung des Reichstages, welcher der Staats-Minister von Scholz sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bundesrath unt Kommissarien desselben beiwohnten, wählte das Haus zunähst an Stelle des Abg. Rohland, welcher sein Schriftführeramt niedergelegt hatte, durch Akklamation den Abg. Löwe zum Schriftführer.

Es folgte die Berathung des Berichts der Rei chs- \chulden-Kommission: T. über die Verwaltung des Schuldenwesens des Norddeutschen Eundes bezw. des Deut- schen Reichs; 11. über ihre Thätigkeit in Ansehung der ihr übertragenen Aufsicht über die Verwaltung: a. des Reichs- Jnvalidenfonds, b. des Festungsbaufonds und c. des Fonds per Errichtung des Reichetagsgebäudes ; 111. über den Reichs-

iegsshaß und IV. über die An- und Ausfertigung, Ein- ziehung und Vernichtung der von der Reichsbank auszugeben- den Banknoten.

Der Bericht wurde ohne Debatte der Rehnungskommission überwiesen.

Der leßte Gegenstand der Tagesordnung war die Fort- seßung der dritten Berathung des Geseßentwurfs, betr. die Krankenversicherung der Arbeiter.

8. 10 wurde ohne Debatte angenommen.

Die 29, 11 und 11a lauten na% den Besalüssen in zweiter Lesung : S. 11;

Mehrere Gemeinden können sh durch übereinstimmende Be- Tchlüsse zu gemeinsamer Gemeinde-Krank?nversicherung vereinigen.

__ Dur Beschluß eines weiteren Kommunalverbandes kann dieser

für die Gemeinde-Krankenversicberung an die Stelle der demselben

angehörenden einzelnen Gemeinden geseßt oder die Vereinigung mehrerer ihm angehörender Gemeinden zu gemeinsamer Gemeinde-

Krankenversicherung angeordnet werden.

Wo weitere Kommunalverbände nicht bestehen, kann die Ver- einigung mehrerer benachbarter Gemeinden zu gemeinsamer Ge- meinde-Krankenversiherung durch Verfügung der höheren Vertwal- tungsbehörde angeordnet werden.

Derartige Beschlüsse und Verfügungen müssen über die Ver- waltung der gemeinsamen Gemeinde-Krankenversicherung Bestim- mung treffen.

Die Beschlüsse bedürfen der Genehmigung der höheren Ver- waltungsbehörde; gegen die Verfügung der Letzteren, dur welche vie Genehmigung versagt oder ertheilt oder die Vere:nigung mehrerer Gemeinden angeordnet wird, steht den betheiligten Ge- meinden und Kommunalverbänden innerhalb vier Wochen die Be- schwerde an die Centralbehörde zu.

S. 1A.

Sind in einer Gemeinde niht mindestens fünfzig Personen vorhanden, für welhe die Gemzinde-Krankenversicherung einzu- treten hat, oder ergiebt fih aus den JIahresabschlüssen (8. 9 Absay 3) einer Gemeinde, daß auch nach Erhöhung der Versicherungsbeiträge auf zwei Prozent des ortsüblichen Tagelohnes die Deckdung der geseßzlihen Krankenunter-

stüßung fortlaufend Vorschüsse der Gemeindekasse erfordert, fo kann

nf Antrag der Gemeinde deren Vereinigung mit einer oder mehreren benachbarten Gemeinden zu gemeinsamer Kranken- versicherung durch die höhere Verwaltungsbehörde angeordnet werden.

Trifft diese Vorautseßzung für die Mehrzahl der einem weiteren Kommunalverbande angehörenden Gemeinden zu, so kann die höhere Verwaltungsbehörde anordoen, daß der weitere Kom- munalverband für die Gemeinde-Krankenversicherung der ihm ange- hörenden Gemeinden an die Stelle der einzelnen Gemeinden zu treten hat,

Ueber die Verwaltung der Gemeinde- Krankenversicherung sind in diesen Fällen die erforderlichen Vorschriften nach Anhörung der betheiligten Gemeinden und Verbände zu treffen.

Gegen die auf Grund dieser Vorschriften von der höheren Verwaltungsbehörde getroffenen Anordnungen steht den betheiligten Gemeinden und Verbänden innerhalb vier Wochen die Beschwerde an die Centralbehörde zu.

Gemeinden von mehr als zehntausend Einwohnern können ohne ihre Einwilligung nit mit anderen vereinigt werden.

Hierzu lagen von den Abgg. Dr, Gutfleish und Dr. Paasche folgende Anträge vor :

Der Reichstez wolle beschließen :

1) in §, 11 den Abs. 3 zu streichen ;

2) in Abs. 4 des § 11 die Worte „und Verfügungen“ zu streichen ;

3) in Abs. 5 des §. 11 die Worte „oder die Vereinigung mehrerer Gemeinden angeordnet“ zu streichen ;

den §. 11 a, zu streichen.

__ Für diese Anträge traten die Abgg. Dr. Gutfleish und Dirichlet ein. Der Geheime Ober-Regierungs-Rath Lohmann und der Abg. Dr, Hammacher bekämpsten dieselben.

Unter Ablehnung der Anträge wurden die §8. 11 und 1la nah den Vorschlägen der Kommission angenommen ; desgleichen ohne Debatte die 88. 11h und 12. (Schluß des

Blattes.)

Jn der heutigen (67.) Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Justiz Minister Dr, Friedberg sowie mehrere Kommissarien beiwohnten, seßte das Haus die zweite Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Zwan gs- vollstreckung in das unbewegliche Vermögen, fort.

Der erste Redner in der gestern abgebrochenen Debatte über §. 22, der Abg. Graf von Bismarcl-Schönhausen, bestritt,“ den gestrigen Ausführungen des Regierungs- Tommissars gegenüber, daß jein Antrag den Schuldner an unzulässiger Weise von seinen Verpflihtungen be- freie. Ueber die Gefahr der Umgehung habe er selbst {on M preen, Simulationen würden sih leiht erkennen lassen.

r Kommissar habe ferner den Fall erwähnt, wo Jemand aus Freundschaft einen Kredit gewährt habe, der über den Werth des Grundstücks hinausgehe. Das ethische Motiv der Freund- schaft dürfe doch niht in die Subhastationsord- nung eingeführt werden. Er bleibe dabei, daß der über den Werth des Grundstücks hinausgehende Kredit kein Realkredit sei, wie auch aus den Motiven hervor-

ehe. Auch daß fein Antrag eine s{hädlihe Kreditbeschränkung irken werde, müsse cr bestreiten. Der Abg. Munkel habe für die Gläubiger eine Lanze gebrochen. Es handele sih aber darum, daß Niemand seinen Mitmenschen unbiliig bedrücken dürfe. Der Abg. Munkel glaube, daß er selbst durch eigene

Erfahrungen zu seinen: Antrage geführt worden sei. Dieser Abgeordnete scheine also der induktiven Methode zu Iudigon, im Gegensaß zn jeinen Freunden, welhe über militärische, diplomatische u. f. w. Angelegenheiten sprächen, ohne die ge- ringste Ersahrung auf diesen Gebieten.

Der Regierungékommissar Geh. Ober-Justiz-Rath Kurl- baum II. hielt seine Bemerkungen zu dem Antrage Bismarck sowohl in Bezug auf den FFreundschaftskredit, wie auf die leihte Umgehung der beantragten Vorschriften durhweg auf- recht. Dieser Weg sei sicherlich niht geeignet, um zu dem erwünschten Ziele zu gelangen.

Der Abg. Seehusen bedauerte, daß der Abg. Munkel mit solher Wärme für den Gläubiger eingetreten sei; er kenne in Ostpreußen einen Fall, wo einer dieser „gutmüthigen“ Gläu- biger über zweihundert Bauern von ihrem Besiß vertrieben und sich so in kurzer Zeit bereichert habe. Aehnliche Fälle seien ihm auch in den übrigen Theilen der Monarchie, namentlich in Polen bekannt. Der Abg. Munkel hätte daher lieber für den fleinen Grundbesiß eintreten sollen.

Der Abg. Dr. Köhler hielt den Antrag für eine Korrektion der Grundbuchordnung; der Abg. Graf von Bismarck hätte also auf diese zurückgehen und seinen Antrag nicht jezt zur Subhastationsordnung ein- bringen sollen. Die von dem Vorredner geschilderten trau- rigen Zustände seien bei ihm in Westfalen und wie er glaube auch in den meisten Provinzen unbekannt. Der Antrag schaffe für Ausnahmefälle ein Geseß, man dürfe aber nur für die Regel Geseße machen. Er bitte deshalb um Ablehnung des Antrages.

Der Abg. Munkel verwahrte sich dagegen, daß er dem Gläubiger besondere Gutmüthigkeit vindizirt habe. Er habe im Gegentheil ausgeführt, daß derselbe, wenn er sein Geld zurückfordere, ungemüthlih werde. Die Deklamationen des Abg. Seehusen hätten mit dem Geseß und dem Antrag Bismarck nichts zu thun. .

Hierauf wurde die Debatte geshlosen. Nach einem kurzen Schlußwort des Referenten Abg. Simon von Zasirow wurde der Antrag von Bismarck abgelehnt und 8. 22 in der Fassung der Kommission angenommen; desgleihen die folgenden Paragraphen bis 8. 56 unverändert,

8 57 Tautet nach dem Vorschlage der Kommission :

Von dem Kaufpreise ist der Betrag der bei Feststellung des geringsten Gebots berücfsichtigten Zinsen, laufenden oder rück- ständigen wiederkehrenden Hebungen, Kosten und nicht eingetrage- nen, auf den Ersteher niht von selbst übergehenden Realansprüche, fowie der das geringste Gebot übersteigende Betrag baar zu zahlen.

Wird dasselbe Grundstück wiederholt versteigert, \o ist auch

derjenige Betrag baar zu zahlen, welcher bei einer früheren Ver- steigerung von dem rückständigen Kaufgelde auf die Kosten des Ver- fahrens oder die in den §8. 24, 26 bezeichneten Ansprüche überwiesen und noch eingetragen ist.

_Im Uebrigen sind die bei Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigten Realansprüche in Anrechnung auf den Kaufpreis ¿u Übernehmen.

Soll statt der Uebernahme ciner Hypothek oder Grundschuld, welche auch auf einem andern gleichzeitig zum Verkaufe gestellten Grundstücke ungetheilt haftet, die Baarzahlung eines entsyrecenden Theiles des Kaufgeldes als Kaufbedingung gestellt werden, und wird unter dieser Bedingung ein höheres Gebot als unter der ge- setzlichen abgegeben, so ist hierzu die Zustimmung des Schuldner3 n L i dann nit erforderlich, wenn die Forderung noch nich- Tautg 1.

Die Kündigung einer zu Übernehmenden Hypothek cder Grund- huld wirkt gegen den Ersteher nur dann, wenn sie spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge- boten von dem Gläubiger angemeldet worden ift.

Der baar zu zahlende Theil des Kaufpreises is von der Ver- !

kfündung dcs Zuschlagurtheils an mit fünf vom Hundert zu ver- zinsen. -

Hierzu beantragte der Abg. Graf von Bismarck-Schön- hausen, zu beschließen: Eine Zusicherung des Schuldners an den Gläubiger, nach welcher die Fälligkeit oder Kündbarkeit der in das Grundbuch eingetragenen Forderung von dem Eintritt der Zwangsvollsirelung in das Grundstück abhängig gemacht werde, sei ohne rehtlihe Wirkung.

Dieser Antrag, gegen den sich der Regierungs-Kommissor aussprach, wurde abgelehnt.

Der 8. 57 sowie die Paragraphen bis §8. 68 inkl. wurven nach den Beschlüssen dec Kommission genehmigt.

Hierzu beantragte der Abg. Graf:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Uls § 68 a, folgende Bestimmung aufzunehmen :

Auf Antrag eines Interessenien muß ftatt der Ueberrab me einer Hypothek oder Grundschuld, welche auch auf einem. andern, gleizeitig zum Verkaufe gestellten Grundstücke ungetheilt ha tet, die Versteigerung der verpfändeten Brundstüke im Einzelnen, jedo rur gegen Baarzahlung des ganzen Kaufpreises erfclgen. Der Zuschlag ift nur dann zu ertheilen, wenn die einzelnen An- gebote zusammen cinen böberen Erlös bilden als beim Gesammt- verkauf und mindestens den Betrag der Forderungen der dem betreibenden Gläubiger vorgehenden Realglävbiger einschließli der ‘Fosten des Subhastationsverfahrens deken,

Auf Verlangen is der Ersteher rerpflichtet, den Kauspreis sofort baar zu bezahlen oder bis zur Höbe des Kaufpreises Sicher- beit zu leisten.

Der Antrag wurde abgelehnt.

Der Rest des Geseßes wurde ohne wesentliche Debatte unverändert angenommen.

Nach §. 201 soll das Gesey am 15. September 1883 in Kraft treten. Déx Abg. Frhr. von Beaulieu-Marconnay be- antragte, als Termin den 1. Noveraber 1883, der Abg. Mun- fel, den 1. Juli 1884 zu nehmen.

Der Justiz-Minister Dr. Friedberg ersuhte das Haus, den Antrag Beaulieu anzunehmen. Der im Geseß gewählte Termin habe auf der Hoffnung beruht, das Gesetz früher zu eviedigen, ols es bei der jeßigen Geschäftslage möglich sei. Eine noch weitere Hinausschiebung des Termins, wie sie der Antrag Munkel bezwecke, würde ein Mißtrauensvotum gegen das Gesetz bedeuten.

Der Antrag von Beoulieu wurde unter Ablehnung des Antrags Munkel angenommen.

Der folgende Gegenstand der Tagesordnung war die zweite Berathung des Geseßentwurfs, betreffend die Ge- rihtskosten bei FZwongsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Gegenständen des un- beweglichen Vermögens.

Dieser Gesezßentwurf wurde dem Antrage des Abg. von Bismarck-Flatow gemäß en bloc angenommen.

Hierauf vertagte sich das Haus um 12 Uhr auf Dienstag 9 Uhr.

Die Auêwechselung der Ratifikationen des nit Serbien abgeschlossenen Handelsvertrages und des- gleichen des mit Serbien obgeschlossenen Konsularvertrages hat gestern hier stattgesunden.

Die Gerichtsschreiber und Sekretäre sind durch eine Verfügung des Justiz-Ministers, vom 17. d. M., angewiesen worden, in allen Fällen, in welchen ein unmittelbarer Staatsbeamter zu seiner Vernehmung 1) als Sa(- verständiger; 2) außerhalb seines Wohnorts als Zeuge auf Anordnung des Gerichts oder eines Richters, beziehungsweise auf Anordrung der Staatëanwaltschaft geladen wird, eine Abschrift der Ladung der vorgeseßten Behörde des Beamten gleichzeitig mit der zum Zweck der Zustellung erfolgenden Weiterbeförderung der Ladung zu übersenden. Die Uevber- sendung geschieht ohne Anschreiben mittelst Briefumschlages und portofrei. Für dieselbe sind Schreibgebühren und andere baare Auslagen den Parteien niht in Rehnung zu stellen.

Der Unfall eines Arbeiters bei der Reparatur des Eisenbahnkörpers, welhe mit der ausdrücklichen Aufforderung zur Eile, damit der Bahnbetrieb keine Störung erleide, übertragen worden, ist na einem Urtheil des Reichs - gerichts, II, Civilsenats, vom 24. April d. F., als ein Un- fall beim Betriebe der Eisenbahn zu erahten und unterliegt der erhöhten Haftpflicht des Eisenbahn-Unternehmers, ent- sprechend der Bestimmung des §. 1 des Hastpflichtgeseßes.

Nach einer Entscheidung des Bundes-Amts für das Heimathwesen kann ein wegen geseßwidriger Ab - \chiebung belangt¿r Armenverband dem gegen ihn er- hobenen Anspruch nicht den Einwand entgegenseßen, daß be- reits vorher ein anderer Armenverband sih der gleichen Pflichtverleßzung s{huldig gemacht habe.

Württemberg. Stuttgart, 25. Mai. Stcit der Ankunft des Königs in Bebenhausen hat, so meldet der „St.-A. f. W.“, die Besserung erfreulihe, wenn auch lang- jame Fortschritte gemacht. Eine rasche Rekonvaleszenz war freilih nah der Hestigkeit der vor vollen sieben Wochen auf- getretenen Krankheit niht zu erwarten. Gegenwärtig macht sh hauptsählich noch ein Gefühl von allgemeinem Angegriffen- sein bemerklih und es ist vorauszusehen, daß die vollständige Wiederherstellung immerhin noch längere Zeit erfordern wird. Der König benüßgt die s{ône Witterung, von der bis jeßt sein Aufenthalt in Bebenhausen begünstigt war, zu täglihen Spa- zierfahrten und -Gängen in der stärkenden Waldlust.

Hessen. Darmstadt, 25. Mai. (W. T. B.) Die Zweite Kammer hat heute mit allen gegen zwei Stimmen die zehnjährige Zinsgarantie für die Kettenschiffahrt auf dem Main genehmigt.

Oesterreich-Ungarn. Prag, 25. Mai. (W. T. B.) Jm „Prager Abendblatt“ wird ausgeführt, es habe feinen Sinn, die Auflösung des ohnehin im nächsten Jahre endigenden Landtags als einen Akt der Feind- seligkeit gegen die Deutshen hinzustelen. Das Mini- sterium Taaffe habe die gegenwärtige Landtagsmajorität in Böhmen vier Jahre lang schalten und walten lassen, wöh- rend dieser Zeit hâite dieselbe, wenn es ihr thatsählich um Wiederherstellung des nationalen Friedens zu thun gewesen wäre, Muße genug gehabt, ihre versöhnlichen Fntentionen zu bethätigen ; dieselbe habe aber nihts dergleihen gethan und dürfe sih daher auh nicht beklagen, wenn die Bevölkerung selbst berufen werde, ihren Willen kund zu thun.

Großbritannien und Jrland. London, 23. Mai. (Allg. Corr.) Der Erbprinz und die Erbprinzessin von Sachsen-Meiningen statteten gestern der Königin in Windjfor einen Besuch ab.

Lord Dufferin traf gestern Abend, von Konstantinopeli kommend, hier ein.

Die Gesandtschast der Königin von Mada- gaskar kehrte gestern von Deutschland hierher zurück,. Jn etroa 14 Tagen tritt sie die Rückreise nah Madagaskar an.

Die englische Regierung beabsichtigt vorläufig nicht, die Okkupationsarmee aus Egypten zurückzuziehen, und demgemäß wurde beschlossen, die Frauen und Kinder der dort dienstthuenden Soldaten nah Egypten zu senden, wo zu ihrer Aufnahwe bereits die nothwendigen Vorbereitungen getroffen worden sind,

26, Mai. (W. T. B.) Die amtliche „Gazette“ meldet die Verleihung des von der Königin gestifteten Nothen Kreuzes für die Pflege von Kranken und Ver- wundeten an die Prinzessin von Wales, an die Kron- prinzessinViktoria undan die anderen Prinzessinnen der Königlichen Familie.

Jn der heutigen Sigung des Unterhauses erklärte der Premier Gladstone auf Befragen: es habe ein Schrift- wechsel mit der Suezkanal-Comvagnie stattgesunden : vor dem Eingehen irgend eines Engagements wünsche die Re- gierung indeß die Absichten konipetenter Personcn und Kreise kennen zu lernen. Jn Beantwortung anderer Änfragen bemerkte der Unter-Staatssekretär des Auswärtigen, Lord Fimaurice: an Errington sei niemals, weder direkt, noch indirekt, eine Zah- lung aus der Staatskasse geleistet worden. Wegen der Ein- fuhrzölle für in Madagaskar eingeführte Spirituosen sei ein Einvernehmen erzielt und die Unterzeichnung des Vertrags mit dem madagassishen Gesandten nahe bevorstehend. Der Deputirte Bryc e brachte hierauf den Antrag ein, das Haus wolle die Hoffnung aussprehen, daß die Regierung fort- fahre, in Gemeinschaft mit den Unterzeichnern des Ver- liner Vertrages der Pforte die Pflicht und die Noth- wendigkeit der sofortigen Einführung von Reformen in Armenien und in der europäischen Türkei vorzustellen. Der Unter-Staatssekretär Lord Fißmaurice erklärte: die Zustände in Armenien seien sehr {hlechte. England könne als Unterzeichner des Berliner Vertrages, aber auch in Ge- mäßheit der englisch-türkishen Konvention bei der Pforte vor- stellig werden ; die Regierung habe von allen ihren Schritten die Mächte jtets unterrichtet. Die jüngsten nachdrüdcklichen Vorstellungen seien auf die Verantwortlichkeit der britischen Regierung erfolgt. Lord Dufferin sei angewiesen worden, die Pforte in der feierlihsten und ernstlihsten Weise auf die ihr obliegenden Pflichten aufmerksam zu machen ; die Pforte habe in ihrer Antwort die Einführung der Reformen zugesichert. Er hoffe, daß das auf dem Papier aus- gearbeitete, nah Zeitungsnachrihten promulgirte Reform- projelt mwerthvoller sei als die bisher wegen der europäischen Türkei ausgearbeiteten Reformprojekte. Der Botschaster sei angewiesen, keine Gelegenheit zu ver- säumen, die große Wichtigkeit hervorzuheben, die England der Erjüllung der in Art. 23 des Berliner Vertrags ent-

halteren Pflihten und Verpflichtungen beilege. Er hoffe, das Reformprojekt werde in Armenien in der elften Stunde noch durchgeführt werden. Der Augenblick sei ein ernstlicher und feierlicher in den Annalen des türkischen Reichs ; hoffent- lih werde sich das Pflichtgefühl der türkishen Herrsher fähig zeigen, europäishe Jdeen und europäishe Civilisation zu adoptiren. Der Premier Gladstone bemerkte : die Regierung sei im Prinzip nicht gegen den An- trag Bryce's, aber es würde, obschon die Regierung den Werth des europäishen Concerts wiederholt an- erkannt habe, doch niht gut jein, wenn das Haus in dieser Beziehung der Regierung eine bestimmte Jnstrufktion ertheilen wollte. Der Regierung müsse Spielraum gelassen werden, damit sie einen Anruf der Mächte nah Zeit und Umständen abmc\}sen könne; er ersuche daher den Deputirten Bryce, die Worte in seinem Antrage: „in Gemeinschast mit den Unter- zeihnern des Berliner Vertrages“ zu streihen. Bryce wil- ligte in die Streichung der fraglichen Worte, und der so abge- änderte Antrag Bryce's wurde darauf ohne besondere Abstim-

mung genehmigt.

Frankreich. Paris, 24. Mai. (Köln. Ztg.) Der Ministerrath Yat die vom Pariser Gemeinderath an- genommene Tagesordnung gegen den Seinepräfekten für nichtig erklärt und dem Minister des Jnnern aufgetragen, den Seinepräfekten aufzufordern, er möge sih, um Beleidi- gungen zu verineiden, in den Sißungen des Gemeinderaths durch Abtheilungsvorstände vertreten lassen. Der neu er- nannte japanisheGesandte Hachisuka überreichte heute dem Präsidenten Grévy seine Beglaubigungsschreiben. Der unlängst zum Plaßkommandanten von Paris ernannte General Sabatier, der für einen entshlossenen Republikaner galt, ist im Militärhospital von Val-de-Grace gestorben. Er hatte bis vor Kurzem ein Kommando in Tunis gehabt und von dort den Keim zu seiner Krankheit mitgebracht.

Italien. Rom, 2%. Mai. W. D. B.) Die Ministerkrisis ist beendet. Giannuzzi-Savelli, Ses nator und Präsident des Appellhofes in Rom, is zum Minister der Justiz und der Kulte, der Deputirte für Cremona Genala, zum Minister der öffentlichen Ar- beiten ernannt worden. Beide legen heute den Eid in die Hände des Königs ab.

25. Mai, Abends. (W. T. B.) Das amtliche Blatt veröffentlicht die bereits gemeldeten Minister-Ecnennungen.

Nußland und Polen. Moskau, 25. Mai, Nach- mittags 5 Uhr. (W. L. B.) Der Kaiser empsing heute Mittag um 2 Uhr den Prinzen Albrecht von Preußen nebst Gefolge im Neßkutshny-Ssad-Schlosse. Nach herzlihster Begrüßung und Bewillkommnung stellte der Prinz die Herren seincs Gefolges vor, welche sich der huldvollsten Begrüßung durch den Kaiser zu erfreuen hotten. Der Kaiser, die Kaiserin und die Kaiser- lihe Familie werden folgenden Festen beiwohnen: den Ballfesten, welhe am Montag im Kaiserlichen Palais, am Dienstag bei dem General-Gouverneur von Mostau, Fürsten Delgorukow, am Donnerstag Seitens des Adels und am Freitag von. dem deutschen Botschaster sür die Mitglieder des diplomatischen Corps veranstaltet werden. Am Mittwoch er- scheinen die Majestäten bei einer Galavorstellung im Theater und am Sonnabend auf dem großen Volksfest beim Petrowsky- Palast. Für leßteres sind die umfassendsten Vorkehrungen getroffen, und dasselbe verspricht außerordentlih großartig zu werden. -— Heute ist Soirée und Empfang bei dem Minister des Auswärtigen, wozu alle außerordentlichen Botschafter, das diplomatische Corps, die sonstigen Würdenträger des Reiches und die höheren Hoschargen geladen sind.

—- 25. Mai, Nachmittags 5 Uhr 30 Min. (Meldung der „Nordischen Telegraphen-Agentur.“) Die Großfürsten Alexius und Sergius und der Herzog von Edin- burg dinirten gestern hei dem englischen Botschaster Lord Thornton und verblieben dort bis 11 Uhr Abends. Das Haus, in welchem Lory Thornton seinen Aufenthalt genommen hat, war bei dieser Gelegenheit glänzend illuminirt. Die Verkündigung des Krö- nungstages durh Herolde wurde heute programmmäßig fortgeseßt. Der Fürst oon Montenegro besuhte heute den Geheimen Rath Katkoff; gestern hat derselbe alle Säle des Kreml besichtigt. Die für den Festmittag fertiggestellte Tafel in der „Granowitaja Palata“ wurde heute im Beisein des Hof-Ministers, des Grafen Adlerberg und des Grafen Pahlen inspizirt und völlig für die Feier geordnet.

—- 95. Mai, Abends 10 Uhc. (Meldung der „Nordischen Telegraphen-Agentux“.) Zu Ehren des Prinzen Albrecht von Preußen fand heute Abend 7 Uhr bei dem deutschen Botschafter, General von Schweinu1ß, ein großes Diner statt. Der oberste Hofmarschall hai den hiesigen Stadtrath benachrichtigt, daß eine Erwei- terung des Plaßes bei der Erlöserkirche nothwendig sci, da der Einweihung derselben voraussichtlich au eine größere Anzahl Truppen beiwohnen werde; in Folge dessen wird das den Play umgebende Gitter theilweise weggeräumt. Von den Künstlern Wasncyoff, Kramskoy, Surikoff, Weceschagin und Gebrüdern Makowsky wird ein prahhivolles Krönungsalbum angefertigt.

—— 26. Mai, Nachts 1 Uhr. (W. T. B.) Heute Abend fand hei dem Minister des Aeußern, von Giers, eine glänzende Soirée statt, zu welcher nur die zur Krönung an- wesenden fürstlihen Personen, die Botschaster und Mitglieder der hohen Aristokratie geladen waren. Die Herren waren theils in Gala-Uniform, theils im Frack ersc;ienen, die Damen trugen hohe Coiffüren und Kleider mit langen weißen Polo- naisen und Blumen geschmückt. Die Räume des Ministers waren zu diesem Zweck prachtvoll mit tropischen Pflanzen dekorirt und glänzend erleuhtet. Der Balletvorstellung im Theater wohnten heute Abend außer den meisten Großfürsten auch der Herzog und die Herzogin von Edinbarg, Prinz Arnulf von Bayern, der Herzog von Montpensier, der Fürst von Montenegro, der Fürst von Bulgarien, Prinz Wilhelm von Baden, Prinz Alexander von Hessen mit Sohn, der Prinz Hermann von Sachsen-Weimar und der englishe Botschafter, Lord Thornton, bei. Das Theater war sehr besucht.

26. Mai, Vormittags 11 Uhr. (W. T. B.) Heute morgen um 9 Uhr wurde zum dritten Mal, unter dem gleichen Ceremoniell wie vorher, der Krönungstag ver- kündet. Die Kaiserlichen Regalien werden heute aus der Rüstkammer in den Thronsaal übergeführt.

26. Mai, Vormittags 11 Uhr 15 Minuten. (W. T. B.) Der gestrige Empfang bei dem Minister des Aeußern, von Giers, nahm einen sehr glänzenden Verlauf. Sämmtliche Botschafter mit ihrem Personale waren erschienen.

Zuvor hatte ein Diner bei dem deutschen Botschafter, General von Schweiniß, stattgefunden, welhem auch Herr von Giers beiwohnte. Gestern Nachmittag wurden dem Erzherzog und der Erzherzogin Karl Ludwig von Dester- reich die Mitglieder des diplomatishen Corps vorgestellt. Morgen, als am Krönungstage, soll ein umfangreiches Manifest des Kaisers erscheinen, in welhem Se. Majestät u. A. eine politishe Amnestie für diejenigen polnischen Insurgenten bewilligt, welhe, indem sie sich zur Rück- kehr in ihre Heimath bereit crklären, ihre Unterwerfung und ihre Treue gegen den Kaiser versprehen werden. Dieselben werden aber noch zwei Jahre hindurch unter der Ueberwachung der Staatspolizei stehen. Der Kaiser bewilligt in dem Manifest ferner zahlreihe Strafnachlässe für nicht politishe Vergehen und hebt eine große Anzahl von Geldstrafen auf. Für gewisse Klassen der ärmeren Bevölke- rung werden außerdem die Steuerrückstände erlassen. Weitere partielle Amnestien, Gnadenerlasse und Würdenverleihungen sollen neben dem Manifest erfolgen. Der Himmel is be- deckt, und es herrscht siarkes Regenwetter.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 25. Mai. (W. T: B.) Jn Folge der Abstimmung des Reichstages in Betreff der Heeres--Organisation hat das ganze Ministerium heute seine Entlassun g gegeben.

Amerika. Washington, 25. Mai. (W. T. B.) Dem hiesigen Auswärtigen Amt is nunmehr die Bestätigung der Nachricht von der Unterzeihnung des Friedens- vertrages zwischen Chile und Peru zugegangen.

Zeitungsfstimmen.

Unter der Ueberschrift „Die Holzzölle im Reichstage“ ver- öffentliht das „Elsässer Journal“ das folgende Schreiben des Herrn Neichstagsabgeordneten Grad:

Berlin, den 8. Mai 1383. Herr Redacteur!

Der Telegraph wird Ihnen die Abstimmung des Reichstags über die Holzzöolle bereits mitgetheilt haben, wenn Gegen- wärtiges Ihnen zukommt. Von 329 abgegebenen Stimmen haben si 177 gegen und 150 für den MRegierungsantrag ausgesprochen. Kein elsässisber Abgeordneter konnte zum Worte kommen, obwohl Baron Hugo von Bulach und ich verlangt haben würden, unsere Abstimmung zu Gunsten der Erhöhung der Holzzölle vom Standpunkte der elsässishen Interessen aus zu rechtfertigen. Gestatten Sie mir daher, in Ermangelung einer Rede auf der Tribüne des Reichstages, die uns durch den „Schluß“ der Berathung unmöglih gemacht wurde, Ihnen in Kürze in den Spalten des „Elsässer Journals“ die Gründe für die Abänderung des fraglihen Tarifs darzulegen. Da wir zur Einführung der für das Bestehen der Hauptindustriezweige des Landes unerläß- lichen Schutzzölle unsere Mitwirkung gewährt hatten, konnten wir den landwirthschaftlihen Interessen den gleichen Schutz nit versagen, nachdem deren Vertreter uns bei der Zolreform von 1879 so kräftig geholfen hotten. Andererseits empfinden alle Betheiligten die Ver- minderung des Ertrages der Staatswaldungen, so daß dieser Grurd, beim Fehlen anderer, uns . allein {on veranlassen müßte, fo viel als möglich im öffentlichen Interesse den Ertrag dieser Forsten zu erhshen.

Was verlangte öbrigens der auf der Tagesordnung befindliche Gesetzentwurf? Das Ster des rohen Bauholzes solle bei der Ein- fuhr 1 MÆA 80 „S und dasjenige -des zugehauenen Bauholzes 3 60 „S zahlen! Die Einführung des Brennholzes sollte nah wie vor unbedingt zollfrei bleiben. Bei einer Beschlußfassung in diesem Sinne handelte es fi für uns keineswegs um die Begünstigung des Großgrundbesitzers zum Nachtheile des bedürftigen Konsumenten, Im Elsaß sind die großen landwirthscchaftlihen Besitzungen so selten, daß man wohl sagen kaznn, fie seien niht vorhanden. Be- trachtet man dagegen die Waldungen und Staatsforfsten, so wird man zur Annahme berechtigt, daß gleichsam Jedermann Großgrundbesitzer ist. In der That gehören in Clsaß-Lothringen vier Fünftel aller Wälder dem Staat over den Gemeinden. Bei 30% der Oberfläche unseres Gebietes find mit Waldungen bedeckt. Von 446 270 ha aller Wälder befinden \ich nur 95 273 ha im Besiße von Privat- personen.

Seit 1876 ift der Ertrag der Staatswaldungen von 7 090 472 M auf 5151944 M im Jahre 1881, d. h. um 1938528 Æ oder um nahezu zwei Millicaen gesunken. Das ist eine \{öne Summe für

ein kleines Budget, wie das unsferige. Statt eines Nettoertrages von |

28 46. per Hektar erhalten wir gegenwärtig nur noch 15 4 im Jahre. Warum? Weil die vurchschnittliden Verkaufspreise, die im Jahre 1873 11 A 25 S und im Jahre 1876 noch 10 A 87 #4 betrugen, fich im Jahre 1881 nur noch auf 7 4 92 4 beliefen. Statt der 19 M 2 S§, die man im Jahre 1878 für ein Kubikmeter Tannenbol; in Stämmen bezahlte, gab man im Jahre 1881 nur noch 15 A 92 # für Bauholz erster Qualität. Es sank also zu- gescchnittenes Werkholz sehr bedeutend im Preise, und zwar im Ver- hältnifi von 38 zu 31% im Laufe von 8 Jahren. Um wieder zu lohnenderen Preisen zu gelangen, müßte man vor Allem die Benutzung oder ten Verkauf des Bauholzes vermehren, wovon gegenwäctig aus Manzel an Nachfrage viel als Brennholz verkauft wird. Um den Verkauf des inländischen Bauholzes zu erhöhen, hat man die Ein- ganç8zólle von auswärtigcm Bauholz steigern wollen.

Beeilen wir uns jedoch, anzuerkennen, daß Elsaß-Lothringen, welches einen ziemlich bedeutenden Absaßmarkt in Frankreich besißt, mit seinen Holzverkäufen immer noch besser daran ist, als Deutsch- land. Durchscbnittlich führt Frankreih für 222 Millionen Franken jährlich Holz ein und hat allein aus Elsaß-Lothringen 586 580 metri*ce Centner Holz in einem der leßten Jahre durch den Marnc-Rhein- kanal bezogen. In Frankreich sind nur noch 17 Hundertstel des Landes bewaldet, statt 30 Hundertstel, wie bei uns, und die Staatswaldungen, welcbe 1791 noch 4 701 917 ha einnahmen, bedeckten 1880 nur noch 997 795 ha. Bedenkt man, daß der Forstketrieb für Bearbeitung einen jährlihen Ertrag von 9 # per Hektar abwirft, so begreift man, daß die vom Walde lebenden Theile der Bevölkerung ein ebenso großes Interesse als der Staat und die Gemeinden an einem nor- malen Forstbetrieb haben. Was die Waldungen besitßzenden Gemein- den betrifft, \c haben Fe bei geringerem Ertrage vom Holz mehr Zuschlagspfennige zu thren Steuern zu bezahlen, als bei größerem.

Wir wissen freilich rebt gut, daß heutzutage die Steinkohlen dem Brennholz und das Eisen dem Bauholz eine große Konkurrenz machen. Trotz derselben ist aber die Holzeinfuhr nah Deutschland, die in den Jahren 1862—65 durcscnittlich 40 970 Ster betrug, bis auf 2217 277 Ster gestiegen, während allein an europäischem Holze eingeführt wurden:

1879; 1483194 Ster, 1880: 1243069 , 1881: 1804992 , 1882: 1413824 ,

Mit anderen Worten : Deutschland führt gegenwärtig für wenigstens 50 Millionen Mark an fremdem Bauholz mehr ein als es ausführt, und das ist eben viel in fremde ftatt in deutsche Taschen gehendes Geld. Ein Gegner der Scbußzollpolitik, Herr Oechelhäuser, ein Autor, der Shakespeare ins Deutsche überseßt hat, führte ar, daß die Papier- und die Holzstoff -Fabrikation unter den Bauholzzöllen leiden würden. Diese Besorgniß ist eitel, denn der Halbrohstoff für diese Industriezweige wird nicht aus Bauholz, sondern aus kleinen, wie Scheite zum Brennen zugeschnittenen Holzstäben angefertigt. Das ift wenig- stens mit dem in den Fabriken des Kaysersberger Thales verwende-

ten Holze der Fall, wo die Holzstoff-Fabrikation für die Papierfabris- fen in größtem Maße besonders im leßten Jahre betrieben wird. Hr.!Oecbelhäuser behauptete, dem Reichstage sei nur eine einzige Petition um Erböhung der Zölle zugekommen ; allein das amtliche Verzeichniß der der betreffenden Kommission des Reichstags überwiesenen Petitionen zählt deren vielmehr 150 auf. Als derselbe Redner angab, seine Gegner seien nit im Stande, eine ciuzige wissenschaftlihe Autorität zu Gunsten des Schußzzollsystems anzuführen, bedauerten wir sehr, dur den Sluß daran verhindert zu sein, diesen Redner dur Anführung mehrerer allgemein anerkannter Autoritäten zu widerlegen. Die Wissenschaft läßt in Sachen der Handelspolitik die Schutzölle mit eben fo guten und sogar besseren Gründen zu als ten unbedingten Freihandel. Um die Konkurrenz besiehen zu können, müssen wenig- stens kompensirende Zölle aufgestellt oder gegenseitig: Zugeständnisse gemacht werden.

Als wir in der leiten Session des Landesausscbusses größere Kre- dite für die Wiederaufforstung der von Holz ertblößten Abhänge unserer Gebirge verlangten, damit die Gewässer besser regulirt werden können, erwiderte unfer treffliher Freund, Barxou von Schauenburg, Namens der Forstkommission: Kommission und Regierung seien von den Vortheilen der Wiederaufforstung vollkommen überzeugt, allein wir scien in Anbetracht des geringen Ertrages der Wal- dungen durch Sparsamfkeitsrücksihten genöthigt, die Wiederauf- forstungsarbeiten auf die Zeiten zu verschicben, in denen wieder mehr Einnahmen aus Holz gel öft werden. Gerade um diesen Ertrag zu erhöhen, haben wir uns im Reichstage für die Steigerung der Ein- fuhrzölle auf fremdes Bauholz ausgesprochen. Die Schutzzollpolitik verliert an Boden im Reichstage und muß sich jeßt auf der Defensive halter. Um \o {limmer für die Interessen des Elsaß.

Ihr ergebencr i Charles Grad.

Die „Elsaß: Lothringische Zeitung“ bemerkt hierzu :

Wir können nur aufrichtig bedauern, daß es Hrn. Grad nicht gelungen ift, seine Argumente im Reichstage selbst vortragen zu können. Die Debatte macht freilich auch auf den Leser des stenographi- {hen Berichts den Eindruck, den der Herr Minister Dr. Lucius bei Beginn seiner Rede (S. 2411) konstatict, „daß die Diskussion ziem- lih erschopft sei,“ während in der That Hr. Grad eine Reihe neuer und vielleicht dur{schlagender Momente beizubringen hatte.

Es bleibt in der That sehr zu wünschen, daß die Abgeordneten unseres Landes bei den Debatten über wirthschaftlide Fragen, in welche sie mit so vieler Sachkenntniß eintreten können, fich nicht in den Hintergrund drängen lassen. Hr. Grad würde für eine im Sinne des obigen Briefes gehaltene Rede sih Dank verdient haben.

Seinen werthvollen Beweisgründen gegenüber verstehen wir den Versuh unseres geehrten Kollegen, des „Elsässer Journal", den Werth der Holzzölle für Elsaß-Lothringen als zweifelhaft hinzustellen, um fo weniger, als dieser vom 8. Mat datirte Brief des Hrn. Grad sih dcch am 15, Mai längst im Besiß des „Elf. Journal“ befunden haben muß. : i

M „Berliner Polt Martens schreiben :

Die Kontroverse, welche im Reichstage an die von dem Stell- vertreter des Reichskanzlers bei Eintritt in die Tage?ordnung ab- gegebene Erklärung über die Stellung der verbündeten Regierungen zur Ausdehnung der Krankenkafsenvorlage auf die landwirthschaftlichen Arbeiter sich anschloß, ertstand aus der Annahme, daß der Reichstag mittea in derAbstimmung sich befunden habe. Mag nun dahingestellt bleiben, ob die verfassungëmäßige Berechtigung der Vertreter des Bundesrathes, jeder- zeit gehört werden zu müssen, mit dem Beginn der Abstimmung bis zum Schlufse der leßteren suspendirt wird oder nicht, so wird in dem vorliegenden Falle doch nicht behauptet werden können, daß der Reichstag fich mitten in der Abstimmun g befand. Am Mittwoch war zwar der Versuh einer Abstimmung gemacht worden, aber wegen Beschlvßunfähigkeit mißlungen. Aus dem leßteren Grunde it U gane Voraanag reti na: bas Qaus and de e Wie de facto deu an derielben Stelle: wie bevor e8 jenen, mit rechtilicher Nichtigkeit behafteten Akt vor- nahm. Nicht in, sondern vor der Abstimmung also befand sich der Reichstag, wenn man die Lage unter dem rechtlichen Gesichtspunkte betrachtet, in dem Moment, wo dem Vertreter des Bundesraths das Wort ertheilt wurde. Schon der letztere Umstand dürfte klar legen, daß von einem Eingriff in die Sphäre des Reichstags ent- fernt niht die Rede sein kann, während umgekehrt die Er- sahrung sih aufs Neue bestätigt, daß gerade von denjenigen Partcien, deren Versuche, in die Rehte der verbündeten Regie- rungen überzugreifen, so oft zurückgewiesen werden mußten, die Aus- übung der verfassungsmäßigen Rechte der verbündeten Regierungen mit fleinlicher Eifersucht überwacht und, soweit angängig, beschränkt wird. Die Erwägung, daß die gleiche Achtung, welche für die eigenen Rechte beansprucht wird, den Rechten der anderen Faktoren der Ge- setzgebung gezollt werden muß, scheint dort weniger lebendig zu sein, als das lediglih aus der eigenen Neigung zu Grenzverrückungen ge- \{chöpfte Mißtrauen gegen die Absichten des anderen Theiles.

Centralblatt für dasDeutsche Reich. Nr. 21. Inhalt: Kon!ulatwesen: Ernennungen; Todesfall; Exequatur-Ertheilung. —= Heimathwesen: Zwei Erkenntnisse des Bundesamts für das Hei- matb wesen. Pclizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichs8gebiete.

Justiz-Ministertc.l-Blatt. Nr. 21. Inhalt: Allgemeine Verfügung vom 17. Mai 1883, betreffend die Ladung unmittelbarer Stac:tsbeamten als Zeuger oder Sachverständige. Allgemeine Ver- fügung vom 183, Mai 1883, betreffend die Bestellung von Amts- lautionen mit Prioritätsobligationen von Staatseisenbahnen. Allgemeine Becfügung vom 21. Mai 1883, betreffend das Verfahren vci der Erneuerung der Karten und Bücher des Grundsteuerkatasters.

Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 21. Inhalt: Amtliches: Cirkular-Erlafse vom 16. und vom 17. Mai 1883, Personalnachrichten. -—— Nichtamtliches: Ein idealer Friedhof. -— Zurückhaliung des Hochwassers durd&; Sammelbecken. Der Panama- kanal. Vermischtes: Die Wohnhäuser Neumann, Lent und Müller- Grote in Berlin. Ueber Städtereinigung und die Verwendung der städtischen Unreinigkeiten. —- Klosterheilsbronn bei Nürnberg. IT. ôfterreidwischer Ingenteur- und Architektentag. Elektrische Be- leuhtung einer Lokomotive. Johannes Klein *.

Kunft, Wissenschaft und Literatur.

Der Jahresbericht des Historishen Vereins von Unter- frankfen und Aschaffenburg für 1881, welhen im Namen des Ausschusses der derzeitige Direktor des Vereins, Georg Henner, Kgl. Regierungs-Direktor a. D. in Würzburg, erstattet hat (Würz- burg, im Verlage des Vereins), bezeichnet der in Betracht kommen- den Zeitraum als einen solchen zwar stiller, aber normaler und glückliher Fortentwickelung, die! es ermöglichte, daß der Verein seiner Aufgabe nah Kräften gerechckt werden konnte. Was die wissenschaftliche Thätigkeit betrifft, so erhielten die Vereins- mitglieder zunächst Heft 1 und 2 des 26. Bandes des Vereinsarchivs. In demselben is zuerst eine sehr danken8wcrthe, fleißige und um- fangreiche Arbeit von dem Pfarrcuratus Amrhein von Werneck über die Prälaten und Kanoniker des Stiftes zu Aschaffenburg abgedruckt, eine Schrift, welhe nicht nur in genealogisher Beziehung von Bedeutung sein und bleiben wird, sondern auch erhöhte Bedeutung dadurch erhält, daß sie gleichzeitig als Festschrift für das demnächst eintretende 900 jährige Jubiläum der Aschaffenburger Stiftskirhe fich darftellt. Bei der hohen Bedeutung, welche das St. Peter- und Alexauderstift zu Aschaffenburg im Mittel- alter einnahm, kann es nur freudig begrüßt werden, wenn sein Archiv fich ffnet und die darin aufbewahrten urkund- lichen Schätze zur wissenschaftlichen Verarbeitung gelangen.