1883 / 125 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 May 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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E E A E A S 5 S DPED C C E Rg 1 Ér - i d L L A S

inlôósuna des am 1. Juli 1883 fälligen Coupons der E bestimmten Betrage von 900000 Fl. bleiben daher 610926 Fl. übrig, und beantragt der Verwaltungsrath, den Coupon mit 3 Fl. 30 Kr. einzulösen und den Rest von 16926 Fl. dem Konto der außerordentlihen Reserve des garantirten Nees zuzuschreiben. Der disponible abers des Ergänzungsnetzes beträgt 14024535 Fl.; der Verwaltungérat beantragt, hiervon cine Dividende von 10 Fl. für die Aktien Litt. B. zu vertheilen und den Rest von 52435 Fl. in der näcbstjährigen Rechnung vorzutragen. Die Anträge des Verwaltungsraths wurden debattelos angenommen. Ein weiterer Antrag des Verwaltungsraths, wona derselbe ermäcbtigt wird, mit der Repierung wegen Konzessionirung einer Eisenbahn zur direkten Verbindung de: Elbelinie mit der Linie Lifsa- Prag in Verhandlung zu treten und di-se Linie auszuführen, wurde leihfalls angenommen. Bezüglih der Begebung des Restes der Aktien Litt. B. im Betrage von 3 Millionen Gulden wurde der Verwaltungsrath ermächtigt, die noch im Portefeuille der Gesellschaft befindlichen 15 000 Aktien Litt. B. nah Ermessen entweder auf ein Mal oder successive zu begeben und den eventuellen Agiogewinn dem außerordentlichen Reservefonds des Ergänzungénetzes zuzuweisen. New-York, 28. Mai. (W. T. B.) Weizenversci f- fungen der leßten Woche von den atlantischen Häfen der Ver- einigten Staaten nah Großbritannien 63 000, do. nach Frank» reich 30 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 7000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 21 (00 Qrtrs.

Verkehrs-Anstalten.

S 4 E Q 5 2 D Der „Suevia“ von der Hamburg-Amerikanischen Packet- fahrts-Aktiengesellscha ft ist gestern?in New-York eingetroffen.

Triest, 31. Mai. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Et tore* ist heute Vormittag aus Konstantinopel hier eingetroffen.

Berlín, 31. Mai 1883.

Der gestern erwähnte, von den Vereinigten Kreissynoden Berlins abgelehnte Antrag Bartsch hatte folgenden Wortlaut:

Die vereinigten Kreissynoden wollen unter Ablehnung des An- trages des Vorstandes zu Nr. 7 der Tagesordnung, die kirchlichen Nothftände Berlins betreffend, beschließen : _ 5

In Erwägung, daß die in Berlin bestehenden kirlichen Noth- ftände dringend Abhülfe fordern, erklären die vereinigten Kreissynoden: I. Mit Erfolg kann diescn Nothständen nur dur einmüthiges Zu- sammenwirken der zuständigen Behörden, sowie der versa}jjungs- mäßigen kirchlichen Gemeinde-Organe und fynodalen Körperschaften Berlins abgeholfen werden. 11. Als geeignetes Mittel zur Abhülfe empfiehlt sich vornehmlich die Gründung von Tocbterkircen oder die Bildung neuer Parochien und, um deren Errichtung zu erleichtern, die Erhebung kirchlicer Umlagen zu dem im Artikel 8 Nr. 2b. des Kirchenverfassungéaeseßzes vom 3. Juni 1876 näher bezeichneten Zwecke. 111. Bei Bewilligung folher Umlagen wird voraus- gesetzt, daß die Gründung von Tochterkirhen und die Bildung und Abgrenzung neuer Parochien nicht ohne Anhörung der vereinigten Kreis\ynoden erfolgen werde. IV. Der Vorstand wird beauftragt, behufs Gründung von Tochterkirhen und Neubildung von Parocien mit deu zuständigen Behörden ins Benehmen zu treten und erhält zu gleih die Ermächtigung, an etwaigen hierauf gerihteten Berathungen der Behörden, nöthigenfalls unter Zuziehung des geshäftéführenden Ausschusses, theilzunehmen; über deren Ergebniß erwarten die ver- einigten Kreis\ynoden demnächst Be':icht.

Der Ausschuß der Hygiene-Ausftellung hat die Einrich- tung getroffen, daß Einlaßkarten zum Besuche der Ausftellung in beliebiger Anzahl im Bureau der Aufstellung erhoben werden können, so daß hierdurch das Publikum in die Lage gefeßt ift, eine größere Anzahl Cinlaßkarten sich zu kaufen, welche dann, mit Ausna)me des Donnerstags, für jeden Tag Gül:igkeit haben. An Donnerstagen he- rechtigt die Abgabe zweier solcher Karten zum Eintritt, Wie uns mit- getheilt worden, ist es mehrfac versu.cht worden, unter Benußung perfonel- ler Dauerkarten den Eintritt Unberectigter zu ermöglichen. Nach den vom Ausschuß hierüber getroffenen Bestimmungen werden derartige fälshlich verwendete Dauerkarten sofort eingezogen; außerdem hat der Betreffende den zehnfachen Tageépreis zu zahlen und noch die gesetlicen Strafen zu gewärtigen. Der Ausschuß ist gewillt, nah dieser Ribtung hin im Interesse des Publikums und der Verwaltung der Ausstellung unnachbsihtig vorzugehenz es haben bereits, zum Bedauern des Aus- usses, einige Einzichungen von Dauerkarten geschehen müssen,

Auf den Beschluß des Sächsishen Gemeindetages, die Uebe r- tragung von Spargeldforderungen von einer Orts- \parkasse auf die andere betreffend, haben sich zunächst zahl- reiche sächsisbe Sparkassenverwaltungen bis auf Weiteres bereit erklärt, um denjenigen Sparern, welche am Sitze oder im Bezirke ihrer Verwaltung einen dauernden Aufenthalt genommen haben und im Besitze eines Sparkassenbuhs von einer deutschen Sparkasse fich befinden, die Uebertragung ihrer Spargeldforderungen auf die Spar- kasse ihres neuen Wohnsißes oder auch die Erhebung ihrer For- derungen zu erleichtern, die Sparkassenbücer derselben gegen Beschei- nigung in Empfang zu nehmen, solche an die Sparkasse, welce fie auêge- en hat, zur Zahlung einzusenden und, sobald leßtere erfolgt ift, dem In- haber der Cmpsangébescheinigung entweder ein Sparkassenbuch ihres neuen Wohnsitzes, in welchem das nah Kürzung der Auétlagen an Porto 2c verbliebene Guthaben eingetragen ist, oder, auf Wunsch, au leßz- teres unentgeltlih zu verabfolgen. Die Redaktion der „Deutschen Gemeinde-Zeitung“. in Berlin-Charlottenburg hat fich auf Wunsch des Vorstandes des Sächsischen Gemeindetages bercit erklärt, neue und fortgeseßzte Beitrittserklärungen fernerer sächsisher und anderer deutsber Sparkassenverwaltungen zu der vorg-edachten Sparkassen- vereinbarung entgegenzunehmen und solce sofort und alljährlich in einer alphabetishen Gesammtübersicht kostenfrei im „Deutschen Ge- meinde-Anzeiger" zu veröffentlichen. Der Lebtere liegt der „Deut- {hen Gemeinde-Zeitung® unentgeltlich bei und ist außerdem auc noch für 1 M halbjährlich durch alle Postanstalten besonders zu beziehen.

Der Verein Concordicá hatte cinen Preis für die beste Arbeit über Einrichtung von Ärbeiterwohnungen ausgeschrieben, und das aus den Herren Geheimen Regierungs - Rath Finkelnburg- Bonn, Geheimen Kommerzien-Rath Baare-Bocbum, Dr. Börner- Berlin, Stadtbaumeister Kreyßig-Mainz, Vauinspektor Braun, Mit- glied der Königlichen Bergwerks- Direktion Saarbrücken zusammen- gesetzte Preisgeriht dem Architekten Schmölck e- Holzminden den ersten Preis einstimmig zuerkannt. Diese Preisschrift ist nunmehr im Verlage von Emil Strauß in Bonn unter dem Titel: „Das Wohnhaus des Arbeiters“, eine Anleitung zur Herstellung billiger, solider und gesunder Arbeiterwohnungen in den Städten und auf dem Lande, mit 12 lithographirten Tafeln, enthaltend 9 Original - Entwürfe, Situationspläne und Details, er- {cchienen. Sie zerfällt in einen ersten Theil, worin die allgemeinen Grundsäte, welche bei der Anlage von Arbeiterwohnungen maßgebend sind, entwickelt werden (und ¿zwar behandelt Kap. 1 die Lage der Arbeiterwohnungen, Kap. 2 Disposition, Größe und Ein- richtung der einzelnen Räume, Kap. 3 Isolirung, Heizung und Ven- tilation, Kap. 4 die Wahl der Baumaterialien und die Bauausfühs- rung) und in einen zweiten, der zunächst die Beschreibung der Ent- würfe auf den 12 Tafeln, sodann die Kostenvoranschläge zu denselben, ferner cinen R A über Cinheits- und Einzelpreise, sowie cine Vergleichungstabelle der Gesammtpreise und der Preise der Quadrat- meter sowie endlich eine Erläuterung der Situationspläne enthält.

Das Maibeft von „Petermanns Mittheilungen aus Justus Perthes’ Geographiscber Anstalt * (herausgegeben von Dr. E. Behm, Verlag von Justus Perthes in Gotha) bringt die anziehend geschriebene Schilderung einer Forsungsreise durch Ober-Siam und Lao, von Bangkok nah Kiang-Tsen, welche Karl Bock in der Zeit vom November 1881 bis Juni 1882 ausgeführt hat. Die Gegend um Kiang-Tsen erklärt der Reisende für die s{chönste, die er auf seinen Touren in Hinterindien an- getroffen. Hinter der Niederlassung, weit in das Ngiau- Land sich crstreckend, erheben sich Berge, Terrasse über Terrasse, Kette über Kette, während in Komo, dem Lande an der linken Seite des Mekong, das sich bis an die Grenze von Tonking erstreckt, Hügel und Thäler mit prachtvollen Wäldern bekleidet sind, deren Teak- bestände und endlose Varietäten gummiliefernder Bäume bei geeigneter Bewirthschaftung eine Quelle enormen Reichthums abgeben müßten. Um zu entscheiden, ob eine Wasserstraße existirt, auf weler das Bauholz bis zur Küste hinabgeflößt werden könnte, müßte freilid eine forgfältige Aufnahme des Landes vorgenommen werden. Eine Skizze der Reiseroute des Verfassers ift nach seiner eigenen Aufnahme dem Bericht eingedruckt. Dann folgt Fortseßung und Sluß der Beschreibung der Reise, welhe Dr. B. Hagen nah dem Tobah-Sce in Centralsumatra ausgeführt hat. Der Reisende \cil- dert darin, so fesselnd wie im ersten Theil, die Tour über das Plateau von Tobah und an den Tobah-See, den mittelst Boot zu umfahren, ihm zu feinem Bedauern jedoch nit vergönnt war. Die Flora und Fauna berücksihtigt Dr. Hagen ebenso eingehend wie die ethnographischen Eigenthümlichkeiten der Bewohner des Landes, die zum Theil noch Anthropophagen sind. Ein hervorragendes aktuelles Interesse hat sodann auch die Uebersicht der neueren For- ungen im Congo-Gebiet und der Versuche, welche von verschiedenen Seiten angestellt worden sind, um den \chiffbaren Mittellauf des Congo theils durch Umgehung, theils durch Beseitigung der haupt- \ählibsten Hindernisse, die der regelmäßigen Verbindung zwishen Küste und Binnenland entgegenstehen, zu erreichen ; nämlich zunächst Savorgnan de Brazza's Forschungen zwischen Ogowe und Congo in den Jahren 1879 bis 1882, Stanley's Thätigkeit am unteren Congo, in demselben Zeitraum, und die Bestrebungen der englishen Missionare in diesem Gebiet. Als Vorgeschichte zu den etwa sich wegen verschiedenseitiger Ansprüche auf daë Congo- gebiet ergebenden politishen Streitigkeiten dürfte der Artikel, der in diesem Heft noch nicht beendigt is, Beachtung verdienen, zumal demselben eine große Uebersichtskarte der neuesten Forschungs- reisen im äquatorialen Westafrika (Maßstab 1 : 5 000 000) beige» geben ift, auf welcher auch bereits die Expeditionen des Majors von Mechbow sowie von Pogge und Wißmann eingetragen sind. Den Schluß der Beiträge bildet eine Schilderung der 1882 von E. Giles durch die Wildnisse von Süd-Australien ausgeführten Reise. Dieselbe erstreckte fh duch das Gebiet im Westen des Peake bis zum Ferdinand-Fluß und den Everard-Bergen sowie von dort nach dem Alberga-Flusse. Ihre Ergebnisse füllen wieder eine Lüpe auf der Karte des jüngsten Welttheils aus. Endlich bringt das Maiheft noch den Bericht über den in den 3 lelzten Tagen des März in Frankfurt a. M. abgehaltenen diesjährigen deutshen Geographentag. Aus dem Geographiswen Monatshericht verdienen die von dem Vorsteher des russischen Observatoriums in Peting, Dr. Hermann Fritsche mitgetheilten geographischen und hypso- metrishen Bestimmungen über das Gebirge westlid von Peking und im nördlichen China, sowie die von Juan Maria Schuver an die Redaktion eingesandten Notizen zu seiner Karte Erwähnung.

Düsseldorf, 20. Mai. XVIT. Jahresfest des Rhei- nishen Sängervereins. Das Programm für das am 3. Juni d. I, Abends 6 Uhr, im Kaisersaale der Städtischen Tonhalle hier- selbst unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Hrn. Jultus Taush und unter Mitwirkung der Concertsängerinnen Frl. Chriftine Coling und Frl. Wally Schauseil aus Düsseldorf (Sopran), des Opernsängers Hrn. Carl Scbeidemantel aus Weimar (Bariton), sowie des verstärkten Städtischen Orchesters (Harfe: Frl. Brunhilde Böhner aus Cöln) stattfindende große Vocal- und Znstruntental-Concert des Rhri- nishen Sängervereins (, Aachener Liedertafel“, „Bonner Concordia“, „Coblenzer Concordia“, „Crefelder Liedertafel“, „Düsseldorfer Stäht'- {her Männergesangverein*", „Cölner Männergesangverein“ und „Neußer Städtischer Männerge/{angverein“) is nunmehr definitiv, wie folgt, festgesetzt: T. Theil. 1) Fest-Ouvertüre (A-dur) von Raff. 2) Liede- für Männerchor s, capella (Gesammtchor des Rheinischen Sänger- vereins): a. Früblingsnahen, von Kreutzer, b. Wasserfal,ct, von Mendelsf\ohn, c. Frühlingszeit, von Wilhelm. 3) Lieder für Sopra 1 (Fräulein Christine Coling): a. Morgens am Brunnen, von Sensen, b. Frühlingsnaht, von Schumann, e. Der Schelm, vyn Reinecke. 4) Einzelvortrag des Städtisen Männerzesangvere®ns zu Neuß (Dirigent: Herr Musik - Direktor Wilh. Schausfecl): a, Gondelfaßrt, von Gade, b. „Sonne tauht in MeercsflutFen“, von Herbeck, c. Rheinweinlied, von Mendelssohn. 5) Scene und Arie des Lystart (,Wo berg" ih mich“) aus der Oper „Euryanthe“ von K. W. von Weber (Hr. Karl Scheidemantcl). 6) Recitatio u»d Arie („Nun beut die Flur“) aus dem Oratorium „die Schöpfur.g“ von Haydn. (Frl. Wally Schauseil). 7) „Rheinfahrt“, Dichturz von K. Siekel, für Bariton-Solo, Männerchor und Orchester für das Fest komponirt von Julius Taush (Bariton - Solo: Hr. Karl Setde- mantel). II. Theil: „Die Huanens( lacht“, für Soli (Sopran und Bariton), Männerchor und Orchester gevihtet und komponirt von Heinrich Zöllner (Sopran - Solo: Fl. Wally Schhauseil, Bariton- Solo: Hr. Karl Scheidemantel).

Regcln für die in Moskau stattfiadende Ausstellung

und den Konkurs von Maschinen .und Werkzeugen,

welche bei der Gewinnung und Bearbeitung des Lorfes gebraucht werden.

I. Um die relativen Vorzüge der bestehenden Verfahren zur Ge- winnurig von Torf und dessen maschinellen Bearbeitung beurtheilen zu kênnen, veranstaltet das Departement für Agrikultur und land- wirthschaftlihe Gewerbe des Kaiserli russischen Domären-Mini- fteriums im August 1883 cine Ausstellung und einen Konkurs von Mascinen und Werkzeugen, die in der Torfindusirie gebrauchbt werden. Die Prüfung der Maschinen wird auf einem unweit Moskaus gele- genen Torfinoore stattfinden. Z :

Il. Zu dieser Ausstellunç, werden von russischen, sowie auch von ausländischen Ausftellern folgende Gegenstände angenommen :

1) Maschinen zur Ausarbeitung des Formentorfes und zur Be- arbeitung der Lorsmasse, mit Dampf-, Pferde- und Handbetrieb; 2) Maschinen und Werktische für die Handbearbeitung von geschnit- tenem und formirtem Torfe; 3) Werkzeuge und Vorrichtungen, die bei der Gewinnung des Torfes gebraucht werden: Eleva- toren, Uebertragungsmaschinen, Waggons, Karren, Körbe, Formen, Werkzeuge zum Schneiden der Lorfsoden u, #. w.; 4) Instrumente, die bei der Untersuchung der Torfmoore gebrauht werden: Sonden, Bohrer, Körbe zur Aufbewahcung der rohen Torfmasser,, Ueber- tragungspumpen, geodätishe Instrumente u. \. w.; 5) Werkzeuge und Instrumente, die zum Herausziehen, Bearbeiten und Schneiden des Torfes dienen, Wasserablaßmas\chinen, Haken, Spaten ; 6) Torfmuster in natürclihem und bearbeitetem Zustande; 7) Produkte der trockenen Destillation des Torfes, Torfcoaks; 8) Entwücfe, Pläne, Zeichnungen, Modelle von mit Torf zu heizenden Defen; Modelle von Maschinen und anderen Vorrichtungen; Werke über die Torfindustcie; 9) zu sanitären Zwecken Dienende Gegenstände für Torfarbeiter, wie Gummiartifel, Filter, Schuhwerk u. \. w. ; 10) in Torflagern fich vorfindende Gegenstände und Pflanzen der Torfgruben. :

11]. Zur Verwaltung der Ausstellung und zur Leitung des Konkurses wird unter dem Borsitz des Direktors der Staatsdomänen des Gouvernements Moskau ein Comité aus folgenden „Personen gebildet : den Professoren der Technologie und Mechanik an der Katserlichen Moskauer Technischen Hochschule und der Petrowsehen Akademie für Landwirthschaft und Forstkultur, einigen Personen (mindestens drei), die durch ihre praîttishen Erfahrungen in der

Torfindustrie bekannt sind, und den Vertretern des Domänen- Ministeriums und der Kaiserlihen Moskauer Landwirthschaftlichen Gesellschaft. Die Geschäftsführung wird vom Comité einem seiner Mitglieder anvertraut.

IV. Das Comité ist mit der Organisation der Ausftellung und des Konkurses, der Bestimmung des Eröffnungétermins derselben, der Ausarbeitung der Prüfungsregeln und der Bestimmung der Experten, sowie der Beschreibung der Ausftellung und des Rechenschaftsberichts über den Konkurs beauftragt. E -

Bemerkung. Die Vorschriften für die Prüfung werden vom Comité vor der Eröffnung der Ausftellung und des Konkurses bekannt gemacht. E L : /

Yy. In das Expertenverzeichniß werden Personen eingetragen, die praktisch und theoretish mit der Torfindustrie vertraut sind. Dieses Verzeichniß wird dem Departement für Agrikultur und Landwirth- chaft zur Bestätigung unterbreitet.

Bemerkung. Die Aussteller können nicht in das Expertenver- zeichniß eingetragen werden. - i

VI. Als Prämien werden vom Domänen-Minifteriuum 3 gol- dene, 5 große und 10 kleine silberne und 15 bronzcne Medaillen be- timmt.

Bemerkung T. Die Prämienvertheilung nah Gruppen wird vom Comité vor der Eröffnung der Ausstellung und des Konkurses be- kannt gemacht. .

Bemerkung Il. Die Prämien können nur Erfindern und Er- bauern von Maschinen verliehen werden.

VII. Anmeldungen zur Betheiligung an der Ausstellung und dem Konkurse nebst einem genauen Nachtveise über den Betrieb des resp. Torflagers und der Maschinen und Apparate zu dessen Bearbeitung müssen bis zum 15./27. Juni 1883 an das Ausftellungs-Comité ein- geliefert werden. i

VIIT. Die Kosten des Transportes, der Aufftelung, sowie des Rücktransportes, der auszustellenden Gegenstände werden von den Ausftellern getragen. :

IX, Die zur Ausstellung und dem Konkurse gelieferten Gegen- stände müssen binnen 10 Tagen nach Schluß der Ausstellung von den Ausftellern entfernt werden.

Die Aussteller werden ersubt, ihre Anmeldungen und Anfragen an das Ausftellungs-Comité in Moskau, p. A.: Direktion der Reichs- domänen (Kleine Dmitrowka, im Hause des Grafen Wassiliew- Schilowsky) zu richten.

N. B. Die Ausstellungsgegenstände müssen bis zum 15./27. Juli nah der Station „Obiralowka*“ der Moskauer Nischny-Nowgorod- bahn eingesandt werden.

Nach Beendigung der diesjährigen Frühßjahrsübungen und Be- R@tigungen der Fnfanterie-Truppentheile des Garde-Corps find das 4, Garde-Regt. z. F. und das 3. Garde-Gren.-Regt. Königin Elisabeth heute früh nah Spandau wieder abgerückt.

Das Füs.-Bat. des 2. Garde-Regts. z. F., welches für die Dauer der Anwe*cnheit der vorgenannter beiden Regimenter hier- selbs zur Wahrnehmung des Wachtdienstes nah Spandau komman- dirt war, ist von dort heute Vormittag wieder hierher zurückgekehrt.

Im Königlichen VDpernhause hat der von den Cölnern sehr hocbgeshäßte Heldentenor des dortigen Stadt-Theaters, Hr. (Söue, vor einigen Tagen unter außerordentlichem Beifall ein Gast- {piel als Lyonel in Flotows „Martha“ begonnen und dasselbe sodann als „Lohengrin“ und als Walther von Stolzing in den „Meister- singern“ von Richard Wagner fortgeseßt. Die Werthschäßung, welche ihm an der Stätte seines Wirkens {on seit geraumer Zeit zu Theil wird und seinea Ru®* bereits hierher vorausgetragen hatte, hat dur die hier gebotenen Proben fich als durchaus wsohlberechtigt erwiesen. Der Künstler verfügt niht nur über -ine imponirende äußere Erschrinung, sondern auch über \{öne, wohl ausgebildete Stirimmittel. Die letzteren sind jetoh ihrem Charakter nah mehr lyrischer ais dramatischer Art, und so war es erklärlih, daß er mit feiner Auf- fassung und Darstellung des Lohengrin, für den unfer Niemann mit feiner mehr schauspielerish-deklamatorishen Interpretation dieses Helden nun einmal eine wahrscheinlich für alle Folge traditionelle Gestalt geschaffen hat, hier nit eines ebenso enthusiastisben Beifalls sicher sein konnte als da, wo zu einem Vergleich der an sich vortreff- lichen Leistung kein Anlaß war. Dagegen muß man eingestehen, daß eine gleih vollendete Interpretation des Walther hier noch_ nicht ge- bört worden it. Für viele Schönheiten dieser deutshesten Oper ging dem Hörer durch die prachtvoll fließende Cantilene des Gastes geradezu erst das rechte künstlerishe Verständniß auf, so daß der Abend zu cinem äußerst genußreichen wurde, wenn au die übrige Beseßung nicht die ersten Kräfte aufzuweisen hatte. Es ging troßdem ein frischer Zug dur die Aufführung, und Hr. Schmidt als Sachs, Hr. Fricke als Pogner, Hr. Oberhauser als Beckmesser, Hr. Krolop als Kothaer, Frl. Pollak als Eva und Frl. Horina als Magdalena thaten alles Mögliche. Das ausverkaufte Haus folgte ungeachtet der herr- schenden tropischen Hiße dem Verlauf der wohlgelungenen Vorstellung mit unablässigem Interesse und übershüttete den Gast mit Beifall, an dem auh die heimischen Mitglieder partizipirten. Wie sehr hat sih doch die Meinung des Publikums in Bezug auf dieses, an- fänglih so unverftändig geschmähte Liebling8werk des dahingegangenen Tondichters geändert! e

-- Im Krollschen Theater seßte der Kaiserlihe Kammer- sänger Hr. Scaria aus Wien sein am Sonntag mit dem Bertram in „Robert der Teufel“ so beifällig begonnenes Gastspiel gestern mit dem Fallsta} in den „Lustigen Weibern“ von Nicolai fort und erntete au mit der humorvollen Darstellung dieser Rolle die reisten Ehren. Sein prächtiger Baß war vorzüglich disponirt und riß die Hörer namentlich in dem Duett mit Fluth: „Wie freu" ich mi“ zu niht endenwollendem Applaus hin, fo daß dasselbe da capo gewährt werden mußte. Auch mit dem Trinkliede im zweiten Akt entfesselte der berühmte Gast Stürme des Beifalls. Von den Angehörigen der Bühne wurde derselbe sehr anerkennenswerth unterstüßt: als Frau Fluth erfreute Fr. Norbert-Hagen gleichmäßig durch munteres Spiel und ein \ympathisches, ihr in den Koloraturen sicher gehorchendes Organ; während Hr. Heine als Fluth seinen {önen Bacyton nament- lih in dem hon erwähnten Duett mit Hrn. Scaria zu vollem Glanz entfaltete. Auch der Fenton hatte in Hrn. Schreiber, einem jungen, talentvolien Tenoristen, mit {önen Mitteln und sorgfältig gesculter Vortragsweise, einen recht guten Vertreter. Der große Königssaal war troß des prachtvollen Frühlingsabends, der zum Verweilen in dem s\{chönen, glänzend erleuchteten Park einlud, dicht gefüllt. Nah Schluß der Oper aber bewegte sch auf den Promenaden des leßteren bei den Klängen des Doppelconcerts noch lange ein animirtes Publikum, das, zum nicht geringen Theil aus sremden Besuchern der Hygiene-Ausstellung bestehend, darin einig war, daß das prächtige Krollshe Etablissement noch immer seines Gleichen suche. Die dritte Gastrole des Hrn. Emil Scaria wird der „Marcel" in den „Hugenotten“ sein, welche morgen mit Frl. Hermine Bély als Königin, Frl, Engel-Angely als Valentine und Hrn. Milenz als „Raoul“ zur Aufführung kommen.

Belle - Alliance - Theater. Von der Posse „Der Jongleur“ findet morgen die leßte Aufführung statt. Am Sonn- abend geht „Robert und Bertram" von G. Raeder mit Hrn. Engels als Bertram in Scene. Auch diese Gesaagsposse ist aufs Sorgsäl- tigste einstudirt.

Redacteur: Ried el.

Verlag der Expedition (Kessel). Druck: W. Elsner. Fünf Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

Berlin:

I nants

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 31. Mai

1583.

Nichtamtlicßes.

Preußen. Berlin, 31. Mai. Jm weiteren Ver* laufe der gestrigen (91.) Sißung des Reichstags wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung über den- selben gefaßten Beschlüsse mit §. 56 fortgeseßt.

Der 8. 56 lautet nah den Beschlüssen der zweiten Lesung :

Beschränkungen, vermöge deren gewisse Waaren von dem Feil- halten im stehenden Gewe!bebetriebe ganz oder theilweise ausge- {lo fen sind, gelten auch für deren Fcilbieten im Umherziehen.

. Sani vom Ankauf oder Feilbieten im Umherziehen sind:

1) geistige Getränke, soweit nicht das Feilbicten derselben von der Orts-Volizeibehörde im Falle besonderen Bedürfnisses vorüber- gehend gestattet ist ;

2) gebrauchte Kleider, gebrauhte Wäsche, gebrauhte Betten und gebrauchte Bettstücke, insbesondere Bettfedern, Menschenhaare, Garnackfälle, Enden und Dräumen von Seide, Wolle, Leinen oter Baumwolle ;

3) Gold- und Silberwaaren, Bruchgold und Bruchsilber, sowie Taschcnuhren ;

4) Spielkarten ;

5) Staats- und sorstige Werthpapiere, Lotterieloose, Bezugs- und Antheilscheine auf Werthpapiere und Lotterieloose ;

6) erplosire Stoffe, insbesondere Feuerwerkskörper, Schieß- pulver und Dynamit ;

7) folche mineralische und andere Oele, welche leiht entzünd- lih sind, insbesondere Petroleum, sowie Spiritus;

8) Stoß-, Hicb- und Schußwaffen ;

9) Gifte und gifthaltige Waaren, Arznei- und Geheimmittel.

Ausgeschlossen vom Feilbieten im Umherztiehen find ferner:

10) Druckschriften, andere Sck(riften oder Bildwerke, welche

mittelst Zusiberung von Gewinnen oder Prämien vextrieben werden, sosern dice Gewinne oder Prämien niht în Schriften oder Bild- werken bestehen. t Dieser Paragraph wurde in zwei Theilen getrennt dis- utirt.

Zum ersten Theil Nr. 1—9 halten die Abgg. Dr. Baum- bach, Richter (Hagen) und Gen. folgenden Antrag gestellt :

Der Reichstag wolle beschließen:

zu Axtikèl 108. 56:

im §. 56 Ziffer 3 die Worte „Gold- und Silberwaaren“ und die Worte „sowie Taschenuhren“ zu streichen. :

Der Abg. Dr. Baumbach befürwortete seinen Antrag. Er bitte, im FJyuteresse vieler kleinen Handwerker, welche die Gold- und Silberwaaren selber anfertigten und dann persön- lih an den Mann brächten, zu streichen ; diescs Gewerbe sei ein duróaus legitimes, und es liege kein Grund vor, diese Leute weil einige Unreelle darunter seien, zu beschränken.

Der Abo, Dr. Reichensperger (Crefeld) bat im Jnteresse des kleinen Publikums, die Worte beizubehalten; sowohl die Verführung zum Kauf, als auch vie Möglichkeit einer Täu- schung sei gerade bei diesen Waaren besonders groß.

Der Abg. Büchtemann erklärte, man dürfe doh nicht eine ganze cFndustrie stôren, weil möglicherweise einige Leute ver- führi oder betrogen werden könnten. Auch große Fabriken gäben ihre Waoren zum Theil an Hausirer ab.

Der Abg. Kochhann (Landsberg) bemerkte, wenn die Fa- brikanten sich durch den Hausirhandel geschädigt fühlten, fo hätte die Regierung {hon auf Grund der bestehenden Ge- werbeordnung Abhülfe schaffen können. Was die Täuschung betreffe, so müsse er sagen, daß die Dumnmen nie alle würden.

Der Abg, von Köllex betonte, das platte Land werde dem Vorredner nicht dankbar für feine Ausführungen sein. Der Städter könne sih viel leichter gegen Betrug s{hüßen, wenn er auch dex Ueberzeugung sei, daß auf dem ganzen platten Lande nicht fo viel betrogen werde, wie allein in der Stadt Berlin.

Der Abg. Dr. Blum erklärte im nteresse der Fndustrie für den Antrag Baumbach stimmen ¿zu wollen.

Hierauf nahm der Bundeskommissar, Geheime Regierungs- Rath Bödiker das Wort:

Meine Herren! Ich möchte Sie sehr bitten, daß Sie bei dem Beschluß der zweiten Lesung beharren möchten. Der Autschluß ter Gold- und Silberwaaren, sowie der Taschenuhren beruht auf der Idee der Verk ütung von Schwindeleien, wie der Hr. Abg. Reichen- sperger ganz richtig hervorgehoben hat. auf der Idee der Beseiti- gung eines Anreizes zu Diekstahl, Hehlerei und Betrügereien aller Art. Das Vedenken des Hrn. Abg. Dr. Baumbach und des letzten Herrn Redners in Bezug auf den Vertrieb der Fabrikate der Städte, in denen unsere Gold- und Silberwaarenindustrie blüht, erledigt sich durch den Hinweis auf 8. 44, der mit dieser Sache in enger Verbindung steht. Dort if ausdrücklich vorgeschrieben, daß der Bundesrath die Befugniß hat, denjenigen Vertretern von Fabrikationshäufern, die übungsmäßig Gegenstände von höherem Werthe, dic im Stück verkaust zu werden pflegen, als Muster, Proben oder Waaren mit sich sühren, es zu gestatten, diese Waaren an die Wiederverkäufer abzuscßen. Nun werden Sie doch zugeben, daß im Allgemeinen dicser Vertrieb der Bijouterien durch MNeisende der betreffenden Fabrikations- und Hand- lungêhäuser vorgenommen wird, niht durch gewöhnlihe Hau- sirer. Wenn letztercs doch geschieht, so ist es ein Verfahren, welches in keiner Weise den Schuß der Geseßgebung beanspruchen kann, eben mit Rücksicht darauf, daß cin solhes Verfahren den Deckmantel abgeben kann für Schwindelcien, Betriigereien, Hehlereien in großem Maßstabe. Der legitime Geschäftsverkehr wird durch §. 44 voll- fommen gedeckt und dem Bedürfniß roird dadurch entsprohen. Meine Herren, der Hr. Abg. Büchtemcinn sagte: wenn sich die Ein- zelnen betrügen lassen wollen, so mögen sie es thun, fie können ja aufpassen. Mine Herren, ih habe Ihnen bei der zweiten Lesung mitgetheilt, welcher Scbwindel auf einem verwandten Gebiete ge- trieben wird mit dem Aufsuchen von Bestellungen auf Staatspapiere, Antheilscheine und Loose. Gegen Reisende, welche solche Papiere vertreiben, wurde unter anderem aud wegen Betruges Anklage er- hoben; aber von allen den beshwindelten Leuten darunter Schullehrer, Bäcker, Gastwirthe, Schlosser u. |. w. war nih1s sicheres herauszubekommen zur genügenden Substanzirung der Anklage; in dem Uriheile heißt es: Ueberhaupt konnte auf die Aussagen der Zeugen na dieser Richtung hin nichts gegeben werden, da den Zeugen, wie sie selbst zugeben, der Gang derartiger Verloosungen und über- haupt der Unterschied zwischen „Loos“ und „Ziehung“ völlig unklar ist, So unwissend sind zum Theil die Leute, und nun follen diese Leute, die niht einmal den Unterschied von „Loos“ und „Ziehung“ kennen, auch auf unserem Gebiete si selbst helfen. Da is} es doch in der That eine kaum bestreitbare Aufgabe der Gesetzgebung, die Shwächern zu {hüten vnd nicht den Schwindlern

und Gaunern die Bahn zu dem Zweck frei zu legen, den ordent- lichen weniger routinirten Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Zuglei auch mit Rücksiht auf den mit vorliegenden An- trag, der das Aufsuchen der Vermittelung von Darlehcnsgeschäften nicht beschränken will, wie es die Vorlage beabsichtigt, darf ih zum Scbluß noch einen Satz aus einer liberalen Zeitung, nämlich der Wiener „Deutschen Zeitung“ mittheilen, der schr treffend die Sache charakterisirt. Es heißt dort: ,„ „Freiheit!“ tönt es zwar ver- lockend von Seite des Kapitals, welches sih stark genug weiß, den fleinen Unternehmer zu erdrücken. Freiheit verlangt der mobile Besiß, um den Bauer mit den Segnungen ber wachsenden Hypo- thekarvershuldung bckannt ¿zu machen und ih1 dann als „freien“ Mann von der Scholle zv jagen.“ Meine Herren, diese „Freiheit“ soll alle: dings beschränkt werden, wo und wie es möglich ift, gerade im Interesse der Bevölkerung, die man der Ausbeutung nicht preisgeben will.

Der Antrag Baumbach wurde mit 143 gegen 131 Stimmen abgelehnt und der erste Theil des §. nah dem Beschlusse zweiter Lesung genehmigt.

Zun zweiten Theil des 8. 56 (Nr. 10) war vom Abg. Acker- mann folgender Antrag gestellt :

Der Reichstag wolle beschließen :

I, ini Abs. 3 8, 56 ftatt Ziffer 10 zu seßen:

„Druckschriften, andere Schriften und Bildwerke, insofern sie in sittlicher oder religiöser Beziehung Aergerniß zu geben geeignet sind, oder welche mittelst Zusicherung von Prämien oder Gewinnen vertrieben werden.“

II. als Absatz 4 binzuzufügen :

„Wer Druckschriften, andere Schriften oder Bildwerke im Umbherziehen feilbhieten will, hat ein Verzeichniß derselben der zu- ständigen Verwaltungsbehörde seines Wohnortes zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmiçcung is nur zu versagen, soweit das Verzeichniß Druckschriften, andere Schriften oder Bildwerke der vorbezeichneten Art enthält. Der Gewerbetreibende darf nur die in dem genehmigten Verzeichnisse enthaltenen Druckschriften, anderen Schriften oder Bildwerke bei sich führen und ist verpflichtet, das Verzeichniß während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei ich zu führen, auf Erfordern den zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen und, sofern er hierzu nichi im Stande ift, auf deren Geheiß den Betrieb bis zur Herbeischaffung des Verzeichnisses ein- zustellen“,

Der Abg. Stöcker besürwortete den Antrag Ackermann. cFede Partci habe an dem Kolportagebuchhandel etwas auszu: seßen. So tadele die Linke, daß durch denselben die Leute be- shwindelt würden. Der Rechten genüge dieser eine Gesichts- punkt nicht, sondern seine Partei vertrete dern Kolportaagebuch- handel gegenüber vielmehr den Standpunkt des sittlich:-religiösen Lebens. Es gelte Millionen Seelen vor dem Gift jener verderb- lichen Lektüre zu schüßen. Seine Partei wisse wohl, die Polizei allein reihe dagegen niht aus. Weckung des sittlich:religiösen Geistes, Wicderkehr des Gefühls für Anstand und Sitte, für Na- türlichkeit und richtiges Empfinden bleibe die Hauptsache. Wenn aber solche s{lechte Literatur mir obrigkeitlicher Erlaubniß ver- breitet werde, so erwecke man im Volke den Glauben, sie müsse doch nicht so schlecht sein, sonst würde die Obrigkeit sie verbieten. Schon die Titel und Prospekte dieser Romane ließen erkennen, was von denselben zu erwarten sei. So'che s{lechte und ungesunde Lektüre mache den Menschen auch unfähig zur Arbeit und gewerblicher Thätigkeit, und müsse auch auf die hundert- tausend Colporteure unfittlich wirken. Auf feinem Gebiete sei das laisser faire und laisser aller s{chlimmer als auf dem Gebiet der Kolportage in der jeßigen Zeit bei dem großen Bildungsbedürfniß des Volks, und der rückhaltélosen Hoc- achtung vor dem gedruckten Wort. Es herrshe noch die Meinung, daß, was gedruckEt, wahr sei. Die Rechte gebe der Linken die politishe Kolportage frei, bestehe aber um fo fester darauf, daß die unsittlihe und irreligiöse Literatur von dem Volke fern gehalten werde. Er bitte den Antrag Ackermann anzunehmen.

Der Abg. Dr, Baumbach bemerkte, der Abg. Stöcker habe die Sache so dargestellt, als ob es si bei der Kolportage blos um unsittlihe Schristen, um Schand- und Schauerromane handele. Dex Abg. Kapp habe aver schon bei der zweiten Lesung gezeigt, daß der Kolportagehandel ein wichtiger Kultur- faktor sei, daß demselben der gesanimte deutshe Buchhandel seine großartige Bedeutung verdanke. Auch der Abg. Dr. von Hertling habe seinen Antrag auf Aushebung der Kolportage nicht wieder aufgenommen. Der Titel dieser Romane sei in der Negel dus Aufregendste an demselben. Jhre bodenlose Langiweiliagkeit und Plattheit sei das Schlimmste. Die Herausgeber wüßten, daß unsittlihe Schristen hon jeßt auf Grund des Strafgeseßz- buchs verooten seien. Die Beschränkung der Prämien auf kolpor- tirte Bücher scheine ihm viel wirksamer, a!s dieser Antrag. Er habe hier ein Bücherverzeichniß solcher kolportirter Schriften, darunter finde sih die Gewerbe-Ordnung für das Deutsche Reih, Meyers Konversatione-Lexikon, die illustrirte Welt, der hinkende Bote, die Wunder des Himmels, „Der Wüstling oder die geopferte Unschuld“ allerdings ein etwas bedenktliher Roman, die Lehre des Hufbeschlags, die Gewerbe-Ordnung, das deutsche Nechtsbuch, die „Gartenlaube““, Boks Buch vom gesunden und kranken Menschen u. a. m. Der Antrag sei aber auch sonst sehr bedenklich, denn derselbe stelle in das Ermessen der Polizei- behörden, subjektiv zu beurtheilen, was sittlich und was un- sittlich sei, und was Aergerniß geben könne. Für den Theil des Antrags, welcher das sittlihe Aergerniß bekämpfen wolle, könne er so lange nicht eintreten, als niht die Shmah des Antisemitismus von Deutschland weggenommen sei.

Hierauf nahm der Bundeskommissar Geh. Regierungs- Rath Bödiker das Wort: ;

Meine Herren! Bei der zweiten Lesung habe ich die Ehre ge- habt, zu der Sache cingehend mich zu äußern. Jch will das ganze Gebict nicht wieder mit Ihnen durchmessen; aber die Gekegenheit möchte ih doch ergreifen, die der Herr Vorredner geboten hat, die Berechtigung der Vorlage Ihnen darzulegen an den eigenen Worten des Herrn Vorredners. Der Herr Borredner hat uns ein Verzeichniß von Druckschriften, die er in Thüringen bei einem Hausirer gefunden, vorgelesen. Mehrere von diesen Druckschriften waren, wie er selbs sagt, bedenklid. Meine Herren! Gerade gegen diese bedenklichen Schriften rihtet sch der Antrag Acker- mann, das Uebrige soll Alles unbehelligt bleiben. Der Herr Vorredner kann also nit mehr von einseitiger Beurtheilung der Verhältnisse sprechen gegenüber dem Antrage des Hrn. Ackermann ; es soll nur das, was er selbst auf dem Mannheimer Kongreß für bedenklih erklärt hat, was der Leipziger Buchhändlerverein als zur Kolportage ungecignet bezeichnet hat, indem er sagte, die in

sittlicher, politisher und religiöser Beziehung Anstoß erregenden Striften möchten ausgeschlossen werden, nur das soll aus- gesch{chlossen werden. Das kann „Einseitigkeit® nur insofern ge- nannt werden, als eben das Böse einseitig abgeschnitten werden soll. Daß die Sacte praktisch und durchführbar ift, beweist die Ihnen Allen vorliegende Schrift des Hrn. Mohl, der da sagt, mit bestem Erfolge sci in Württemberg das Hausiren mit Büchern dahin geregelt, daß das Oberamt berechtigt und verpflichtet sei, aber- gläubische, sittenverderbende und sons anstößige, auch die von der gcsetlih zuständigen Behörde mit Beschlag belegten Schrif- ten von der Aufnahme in das Hausirverzeichniß auszuschließen. Hr. MoLbl fügt hinzu, aus der Erfahrung sei es ihm sehr wohl befannt, daß diese Vestimmung zur Unterdrückung des Absatzes unsitt- licher Schriften unentbehrlich sei. Daß in der That die Verhältnisse so liegen, wic sie der Hr. Abg. Stöcker gesczildert, das können Sie in Literaturblättern, von denen Sie nicht annehmen werden, daß sie auf besonders prüdem Standpunkte stehen, täglich bestätigt finden, Sie finden es auch bestätigt in den Eingaben der Colporteure selbst. Wie die RNomanliteratur leider —- heutzutage gestaltet ift, zeigt Ihnen z. B. ein Auffa aus der „Gegenwart“ von Theophil Zolling, Jahrgang 1883. Ich will mir erlauben, einen Saß daraus zu verlesen: „Eine „übergrofe“ Rolle spielen „natürlih“ leider die geschlehtlihen Beziehungen heißt es da in der Kritik der betreffenden Romane —, es geht in diesem Punkte „selten“ ganz reinlich und zweifelsohne zu. Er schildert u. |. w. . . . Der Herr X. hat diese Tendenz „mit anderen Kollegen gemein“, und die Kritik s{cheint mit ihrer sittlidben Entrüstung so gut wie nichts mehr erreichen zu föônnen. Der Einfluß des französischen Naturalis- mus, vielleicht auch der Geshmack des Publikums will es so.“ Nun wird eine ganze Reibe von Romanen bezw. Novellen genannt, auch das gerade zur Besprehung stehende Buch als Beweis dafür, daß diese Darstellungen eine ungesunde Sinnlichkeit crregen. „Hier werden uns heißt es weiter unausgescßzt die herrlichsten Redens- arten über Vaterland und Reich aus urwürdigstem Munde und in der rüdesten Form vorgesett*, also in der That obendrein eine Parodie auf den Ausdruck patriotisher Gefühle. Das ift ein zweifels- freies judicium parium. Wenn Sie das Urtheil des Hrn. Abg. Stöcker nicht maßgebend seir. lassen wollen, so werden Sie das Urtheil der „Gegenwart“ \chwerlich verwerfen können. Es handelt sich um schamlose Schriftsteller und scchamlose Gewerbtreibende, die diese Schriften vertreiben und kolportiren lassen; wenn das aber am grünen Holze geschieht in einem Zyklus von Romanen, die die „Gegenwart“ zu fkritisicen für geeignet erachtet denn sie wird doch die allerschlehtesten nicht zur Kritik aufnehmen —, was foll dann an dem dürren Holze geschehen, von dem der Hr. Abg. Stöcker gesprochen hat? Es ist in der Kommission von dem juristischen Stabe der Fortschriltsxartei, um mich #0 auszudrücken , von ven Hen. Abgg. Meibauer und Muncktel ausdrücklich anerkannt worden, mit dem Strafgesebuch sei nicht auszukommen, und darauf beruht eben der Antrag, der in der Kommission von jener Seite (links) geftcllt worden ift, die unsittlihen Schriften und alle Prämienschristen auszuschließen, ein Antrag, der nit ctwa nur mit den bekannten 11 gegen 9 Stimmen angenommen ift, sondern ein Antrag, der damals von allen Seiten in der Kommission inhaltlich gebilligt worden ift, nur daß die Majorität der Kommission noch weiter ging. Der jebige Antrag Ackermann b!eibt hinter dem Kommissionsvorschlage zurü. Ich mochte dringend bitten, wenigstens diesem Antrage zuzustimmen und namentlich das Ungeheucrliche aus der Gewerbeordnung heraus- zulassen, daß nach den Beschlüfsen zweiter Lesung Prämien gewisser Art gestattet sein sollen und Prämien einer anderen Art nicht. Meine Herren! Das ift doch eine unbegreiflihe Beflimmung füx cine auf dem Boden der Gewerbefreiheit stehende Gewerbeordnung. Ent- weder sind die Prämien an und für fich ohne Weiteres wegen ihres Zweckes nicht in der Ordnung und zu verwerfen, dann verwerfe man sie alle, oder sie sind nicht verwerflich, dann möge man aÙe zu- lassen, Eine Unterscheidung zu treffen und ein Monopol für die ‘Prämienfabrikanten gewisser Art zu statuiren, ein aussch{bließliches Recht, cin Bannrecht dieser Art für Prämien, die dem Buchhandel angehören, das wäre ein Unikum in der Gewerbeordnung, ein Anachronismus, für den es keine Parallele in dem Reich8gewerbe- recht mehr giebt. Unter allen Umständen müßten Sie wenigstens ste Beschränkung wegen der Prämien vom Standpunkte der Ge- werbeordnung aus ablehnen. Jch bitte nochmals, dem Antrage Ackermann beizustimmen.

_Der Abg. Richter (Hagen) erklärte, in und na dem großen Kriege mit Frankreich habe man von hoher Stelle aus offiziell und offiziós niht genug den Charakter, die Sitt- lichkeit und Tugend des deutschen Volkes zu erheben gewußt, Eigenschaften, denen man vorzugsweise jene Erfolge zu ver- danken habe. Jeßt sei es gerade in jenen Kreisen Mode ge- worden, das deutsche Volk herabzusetzen. Wenn man im Auslande folche Reden lese, wie die Stöckersche, so müsse man denken, die deutsche Nation gehe zurück und verkomme. Das {sei indeß nit der Fall. Nux um fkleinlihe Zwecke zu erfüllen, neue Polizeigeseße zu machen, shände die Rechte in dieser Weise das ganze Vok und stelle dessen Eigenschaften blos. Weil das Volk nichts von den Konservativen wissen wolle, sich abwende on ihnen, alle Mittel der Regierungs8gewalt immer weniger verfangen wollten, so seße die Rechte das Volk herab vor dem Auslande, Sei etwa auf der linken Seite nur das materielle Jnteresse ausshlaggebend für die Abstimmung der Linken in dieser Frage? Die Linke erwäge die Vortheile und Nachtheile nah der einen und nach der andern Seite und glaube, daß solche Bestimmungen mehr schadeten als nüßten, auch in sittlicer Beziehung. Der Abg. Stöcker wolle nichts als die Einführung der Censur. Dann müßte man die Censur auch über alle Leihbibliotheken und Zeitungen verhängen, au über die Kreisblätter,* aus denen er dem Hause eine ganze Blumenlese bedenklicher Stellen unter dem Strich mittheilen könnte. (Widerspruch rechts.) Nun, wenn die Rechte die nicht wolle, dann ziehe er die Bibel selbst an. Wenn man diz Ge- schichten von der keushen Susanne, von dem Uriasbrief, von David und Balsebva u. f. w. darauf hin prüfe, müßte man zu demselben verderblihen Urtheil kommen, wie der Abg. Stöcker über den Kolportagebuchhandel. Wenn man das nicht verbieten wolle, dann sei man auch nachsihtig gegen den Kolportagebuchandel. Die Abneigung der Rechten gegen Kolportageschristen, wie die „Gartenlaube“, kennzeihne die ganze Richtung der Rechten. Die Rechte wolle nicht, daß das Volk klüger werde. Versahre man doch gründlich, wie es der Abg. Windthors: gestern bezüglich der Tanzlustbarkeiten gethan habe, und gestatte man nur das zu drucken, was die Geist- lichen erlaubt hätten. Es wundere ihn, daß in dieser Weise versucht werde, den Beschluß zweiter Lesung zu ändern, der mit einer erheblichen Mehrheit gefaßt worden sei. Was Sittlich- keit sei, lasse sich feststellen, aber nicht, was ein Aergerniß sei. Könne niht mit diesem Begriff vom religiösen Standpunkte aus der größte Mißbrauch getrieben wer-

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