1883 / 126 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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bildungen: 1) Pilâtre te Rozier, der erste Luftscbiffer, 2) Gebrüter Montgolficr, die Ersinder der Montgolfière, 3) Prof. Charles, der Erfinder der Charlière, 4) Charles mit den beiden Gebr. Robert und einem Gebülfen bei der Füllung des erften Ballons mit Wasserftoff- gas (23. bis 26. August 1783), 5) Auffahrt von Charles? erstem Ballon auf dem Marsfeld zu Paris (27. August 1783), 6) Mont- gerers zweiter Ballon (12. September 1783), 7) Montgolfiers großer Ballon, mit welá em Pilâtre de Rozier und Marquis d’Arlandes die erste Luftreise antraten (21. November 1783), 8) Blanchards Ballon mit Fallshirm (1785), 9) Ballon der Gegenwart. Ansichten aus Vorarlberg. Originalzeihnung von F. Dotauer. 7 Abbildungen: 1) Bregenz, 2) Arlberg, 3) Bluden:, 4) Scesaplana, 5) Rhâtikon, 6) Egg, Bregenzer Wald, 7) Klösterle im Klosterthal. Die persischen Kronprätendenten: Kamrem Mirza, der jüngste Sohn des Schahs, Kriegs-Mirister und Gouverneur von Teheran. Mazzaffer ed-Din Mirza, der ¿weite Sohn des Schahs, der eigentliche Thron- erbe. Masud Mirza Zil-i-Sultan, der älteste Sohn des Schahs, Gouverneur von Ispahan. Die französishe Expedition nach Ton- king: Ansict der Stadt Ha-Noi. Teppichnäherinnen in Amsterdam. Gemälde von Ernestine Friedrihscn. Gewittersturm. Gemäide von Karl Ebert. Auf der Saale bei Halle. Nab einer Zeichnung von W. C. Arzt. Was der Kaiserstraße in Berlin zum Opfer fällt. Originalzeihnung von Wilkelm Geißler. Medaille zur Feier der sübernen Hocbzeit des deutschen Kronprinzenpaares. Nor- male und fehlerhafte Stellungen ter Pferdefüße. 18 Abbildungen. Gewerbe und Handel.

Dem Geschäftsbericht des Verwaltungsraths der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft für das Jahr 1882 entnehmen wir fol- gende Daten: Der Aufschwung, den der Verkehr der Ostpreußischen Südbahn-Gesellschaft in den. leßten vier Monaten des Sahres 1881 genommen hatte, seßte fit ohne bemerkenswerthe Shwankungen durch das Iahr 1882 fort, und wurde dur die neue Ernte 1882, die in der Provinz Ostpreußen sowohl als auch in dem angrenzenden Theil Rußlands günstig ausgefallen war, in annähernd gleicher Höhe gehalten. Die Einnahmen des Jahres 1882 fönnen dem entsprechend als befriediger.de bezeichnet werden. Es ist demnach, wie der Bericht ausführt, möglich geworden, die lekzte Restdividende auf die Stamm- Prioritätsaktien von 24% (aus dem Jahre 1880) abzustoßen, und nah Besriedigung des Dividendenscheins dersclben Aktien pro 1882 mit vollen 5 “°/6 noch 4 9/5 auf die Stammaktiien zn vertheilen.

Die Quantitäten der beförderien Güter betrugen: A. im Lokal- verkehr 1882 360630 t, gegen in 1881 261954 t, meh in 1882 98676 t, B in den deutshen Verbandverkehren in 1882 72558 t, gegen in 1881 44 365 t, mehr in 1882 28193 t, C. in den russiscen Rerbandverkehren in 1882 303 968 t, gegen in 1881 230202 t, mehr in 1882 73766 +4. Es wurden in 1882 beförtert 756 948 Personen U. Dit (2220 1. Ql, 601930 11. Ql, 02000 M1, l, L V A 50 O qua - in 1881 722212 Personen tnkl. Militär (2187 T. Kl, 65581 IT. KL, S8 M Ul, 20192 V l, 44064 Vititar). Es wurden befördert in 1882: 728 600 Frachtgüter und 24659 t Vieh; gegen in 1881: 543914 t Frachtgüter und 12461 t Vieh.

Die Gesammteinnahmen des Jahres 1882 belaufen sich auf 5 188 056 A gegen 4235093 A in 1881, fo daß das Jahr 1882 eine Mehrcinnahme von 952 963 # = 22,50 % gebracbt hat.

Die Gesammteinnahme des Jahres 1882 betrug incl. Vortrag von 1881: 5 224 189 MÆ, die Gesammtausgabe 2039 579 Æ, mithin Ueberscbuß 3 184 609 416 Der Ueberschuß ist verwandt: 1) zu.r Verzinsung der Prioritäts-Obligationenanlcihe mit 849 849 4 ; 2) zur Amortisation der Prioritäts-Obligationen mit 176700 F, 3) zur Dotirung der Reserve- und Erneuerungsfonds pro 1882 anit 476 175 A, 4) für 134 Millionen Mark Stammpytioritätsaktien Dividende auf Divi- dendenschein 1. Nr. 1 pro 1882 5% und 111. Setie N-. 4 pro 1880 919% 1012 500 M, 5) für 135 Millionen Mark Stammaktien-Divi-

dende pro 1882 4 9%/, 540 000 M, 6) für Remunerationen pro 1882 und Eisenbahnabgabe Vortrag pro 1883 129 384

Von den Einnahmen pro 1882 entfielen: 1) auf den Ucber- trag aus 1881 36 133 #4, 2) auf den Personenverkehr 386 870 (= 16,98 9/0), 3) auf den Güterverkehr 4028 185 # (= 77,11 °/0),

4) auf verschiedene Einnahmen 272999 Æ (= 5,22 °/c); in Summa 5224189 MÆ, und von den Ausgaben: 1) auf die allgemeiae Ver- waltung 228 876 #4 (= 11,22%); 2) auf die Bahnverwaltung 399 213 Æ (= 19,579/0), 3) auf die Tranêportverwaltung: a. äußerer

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| Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. j Preuß. Staats-Anzeiger und das Gentral-Handels- | register nimmt an: die Königliche Expedition |

des Deutschen Reichs-Anzeigers und föniglihz Preußischen Staaîss-Anzeigers: Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Bahnhofsdienst 266 417 (= 13,06 9%), b. Exrpceditionsdienst 195598 M (= 9,60 9%), c. Zugbegleitungsdienst 105039 (= 5,15 9%/0), d. Zugförderung8dienst 844434 Æ (= 41,40%); zusammen 2039579 #Æ;, werden zu den Betriebsaus- gaben noch die aus dem Erneuerungéfonds mit 158 125 4 geleisteten Ausgaben hinzugerechnet, so ergiebt sich die Gesammtausaabe auf 2 197 705 M, pro Kilometer Bahnlänge 9037 4, pro Nutfilometer 2 M T1 S, in Prozenten der Bruttoeinnahme 42,07 %/ Die Ein- nahmen haben becragen: pro Kilometer Babrlänge 21483 #, pro Nuktkilometer 6 4 45 Z Der Beftand des Reservefonds A. ultimo 1882 betrug: in Baar 188 335 Æ, in Effekten 134 600 (4; der Be- stand ‘des Reservefonds B. betrug ult. 1882: 22668 #4 in Baar, 48C0 M in Effekten. Der Erneuerungsfonds betrug ult. 1882: 3 322 520 Á. in Baar, 2 345 300 Æ in Effekten.

-— Letpztg, 1. Juni. (W. T. B.) Die Allgemeine deutsche Kreditanstalt fungirt für Sacsen als alleinige Umtauschstelle für die Prioritäten der Elisabethbahn.

Wien, 31. Mai. (W. T. B.) Die heutige Generalversammlung der österreih-ungarishen Staatsbahrgesellschaft, in der 51 Aktionäre mit 1538 Stimmen unter Wodianers Vorsßfitß ver- treten waren, nahm nach der Genehmigung des Rechenschaftsberihts einstimmig die Anträge des Verwaltungsrathes an, die Superdivi- dende pro 1882 auf 7 Fr. zu bemessen (womit sich der Geiammt- ertrag pro Aktie auf 32 Fr. stellt), den Julicoupon, inkl. 5 Fr. Ab- \chlags8zahlung auf laufende Interessen, mit 12. Fr. einzulösen und den Rest des Reinertrags von 82 161 Fl. vorzutragen.

Amsterdam, ‘31. Mai. (W. L. B.) Bei der heute von der niederländishen Handelsgesellschaft abgehaltenen Zinnauktion über 22449 Blöcke Bankazinn stellten sih die Preise auf 574 à 584, dur{schnittlich 58 Cent.

London, 31, Mai, W. D. B) Bei der gestrigen Woll- auktion waren Preise unverändert, fest.

Verkehrs-Anstalten.

Bremen 31, Mai. (W 2 D) Ver Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Fulda“ ift heute Nachmittag 5 Uhr in Southampton eingetroffen.

Sanitätswesen und Quarautänetwesen.

Nach amtlichen Nachrichten ist mit Rücksicht auf das Auftreten der Cholera in Bombay von dem egyptishen Gesundheits- rath in seiner Sitzung vom 14. Mai beschlossen worden, von diesem Tage ab die reglementêmäßigen Vorschriften zur Verhütung der Ein- \{leppung jener Krankheit gegen clle Provenienzen von Bombay in Kraft zu seßen.

Berlin, 1. Juni 1883.

_ Der Ausschuß der Hygiene-Ausstellung theilt uns mit, daß am Sonnabend, den 2, Juni, die Ausftellung nit ror F12 Uhr geöffnet werden wird. Von #12 Uhr ab findet der Eintritt wie ge- wöhnlich ftatt. :

Die 21 Jurymitglieder, welhe von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin die Aufgabe erhalten haben, vierzig der besten Ausftelluna8gegenftände mit goldenen Medaillen zu prämiiren {raten getern Nachmittag unter Vorsiß des Wirklichen (Sebeimen Raths von Langenbeck zu ihrer Konstituirung zusammen. i

Im Anscluß an die Auéstellung kCünstlerisch dekorirter Thon- waaren, Porzellane, Majoliken 2c., die zu der von dem Scorerschen Familienblatt ausgeschriebenen Konkurrenz (vgl. Nr. 27 d. Bl.) ein- gegangen sind und gegenwärtig im unteren Saale des Architekten- hauses eine ganze Reihe von Tischen bedeckeu, ift socben im Verlage von I. H. Schorer zu Berlin eine von Frl. Marie Drews ver- faßte „Anleitung zur Majolikamalerei® erschienen, die den Liebhabern der seit einigen Jahrea mehr und mehr in Aufnalme ge- kommenen Technik, und zwar nicht blos den Anfängern, sonderr auch den bereits Geübteren, höbst willkommen fein wird. Das Büch- lein, das bei fnappem Umfang seinen Gegenstand ebenso erschöpfend wie klar und anschaulich behandelt, darf als ein dankens- werther Beitrag zur Pflege eines Kunstzweiges, der namentli künst- lerish begabten Frauen nicht blos cine angenehme, sondern cu eine

S f E V Wr ( s

N S) L A 2 Le AGA E Hy a S o d C E B é

A i R u 8 A 6 C É F Cs L A d a h Cl T4 LCYHET e gT eer

. Steckbriefe und Untereauchungs-Sachen, 2, Subhastationsn, Aufgebots, Vorladungen | v. dergl. | . Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. | : i, Verloosung, Ámortisation, Zinszabiusg | K é K, 8. W, Ton öffentlichen Papieren. |

dem Gebiet weiblicher Erwerbsthätigkeit besonders angemessene Be-

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and Grosshandel, . Literarische Annelyren,

9, Familien-Nachrichten.

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen. solidarisch_ und kostenpflichtig zu verurtheilen, der Klägerin 750 H nebs: 4359/6 Zinsen seit dem 1. Ja-

[24297] Stebrief.

In der Naht vom 30. April zum 1. Mai d. J, | nuar 1880 und zwar nah Wahl der Beklagten ent- 1egen

gegen 12 Ühr is der Wächter Scbwichtenberg zu weder in baar oder in 45% Berliner Stadtobliga- Charlottenburg in der Berlinerstraße zwischen tionen zu zaklen, und ladet die Beklagten zur münd-

Wilhelmine, geb. izuhrmaunun,

. Tnänustrielle Etavliggements, Fabriken | s. Verschiedene Bekenntmachurnges. í

| 6. Theater-Ánzeigea ] In der Börsen- | 9 beilage. M

sämmtlich zu Cöslin, vertreten durch die Rechts- onwälte Herr und Mahlendorff daselbst, klagen

Î) die verwittwete Eizenthümer Friedrih Goers,

schäftigung darbietet, bestens empfoblen werden. Die Verfasserin, eine ehemalige Schülerin des Berliner Kunstgewerbe-Museums, hat sih tur ihre eigenen Arbeiten cinen geahteten Namen gemacht und als eine der Ersten mit unermüdlihem Eifer durch fortgesezte techbnische Versucbe zur Ueberwindung der mancherlei Schwierigkeiten, die der Majolikamalerei in ihren Anfängen entgegenstanden, und zur Erweite- rung der Auskunftsmittel, über die sie verfügt, in anerkennenswerther Weise beigetragen und in leßter Zeit au als Lehrerin sich trefffflicb be- währt. Was sie über die erforderlichen Vorarbeiten, über das Werk- zeug, über die verschiedenen Behandlungsarten und über die Eigen- thümlichkeiten des Materials, des Scherbens sowohl wie der Farben, auseinandersezt und an leicht zu befolgendcn Rathschlägen ertheilt, beruht durchweg auf reiber eigener Erfahrung und ift mit der sofort oerständlihen Anschaulichkeit vorgetragen, Über die nur derjenige ge- bietet, der selber mitten in der Sache steht. Im Gegensatz zu zahl- reichen Handbüchern der Malerei, die dem Scüler nicht das Min- deste zu nüten vermögen, wird hier ein Leitfaden aeboten, der Jeden, sofern es an cigener Begabung und Ausdauer nicht fehlt, auf dem kürzesten Wege zum Ziel führen wird und die unmittelbare Unter- weisung des Lehrers, soweit dies überhaupt nur möglich ift, in bester Weise ersetzt.

_Fraukfurt, a. M, 31. Mai, Nachmittags 5 Uhr. (W. T. B.) Die deutsche Nähmaschinenfabrik, vormals Iosef Wertheim, in Bornheim, welche etwa 570 Arbeiter beschäftigt, steht seit Mittag in Flammen. Mangel an Wasser vereitelt alle Rettungê- versucbe. Ein Verlust von Menschenleben ist niht zu beklagen. Die Fabrik ist bei den Feuerversicherungs-Gesellschaften Phönir, Helvetia und Stettiner Feuerversicherungs-Gesellschaft versichert.

Aue dem Nachlaß eines höheren Dffiziers gelangt vom 7. bis 9. Juli in Lepke's Kunstauktionshaufe zu Berlin eine Sammlung von ge- stocenen Portraits Friedrichs des Großen und anderen auf die Person und das Leben des Königs bezüglichen Darstellungen, die nicht blos in künstlerischer Hinsicht von vielfeitigem Interesse ist, zur öffent- lichen Versteigerung. Wie die Erscheinung des Königs seine ganze Zeit erfüllte und beherrschte und für Kunst und Dichtung zum ersten Male wieder in ibm eine Gestalt von hervorragender, von den Zeit- genossen {on klar und lebendig empfundener nationaler Bedeutung fi darstellte, so fanden fic bereits auch zu feinen Lebzeiten von künstlerishem und mehr noch bistorischem Interesse geleitete Liebhaber, dic das, was auf den König Bezug hatte, zu sammeln unternahmen. Eine der- artige „Friedrichssammlung" cines Zeitgenossen, des Domänen- Direktors Krieger in Halberstadt, hatte si bis vor zwanzig Jahren intakft erhalten, war dann aber gleih añveren, später entstandenen und minder bedeutenden ebenso zerstückelt worden, wte es mit der jeßt zur Versteigerung gelangenden geschehen soll. Oeffentlichen und privaten Sammlungen bietet si in ihr eine in seltenem Grcede günstige Gelegenheit zur Vervoll- ständigung des s{chon vorhandenen Besitßes, und durh den Hinklidk daraus, daß bie zerstreuten Blätter sih so do wieder in anderer Weise zu einem neuen Ganzen vereinigen, wird einigermaßen das Be- dauern ausgeglichen, mit dem man etne kulturgeschichtlic se interes- sante Sammlung sich auflösen sieht. Beruht do ihr Werth nicht sowohl in den einzelnen Stücken als vielmehr in der Gesammtheit der an sih oft genug unbedeutenden und unscheinbaren Stiche, die in threr Ver- einigang die lebendigste Anschauung von der unvergleichlichen Popularität gewähren, deren die Gestalt Friedrihs des Großen bei den Zeitgenossen und den nafolçcenden Generationen sich erfreute. Neben den an ih künstlerish keincswegs entsprehenden Blättchen, die dem breiten Bedürfniß der Zeit ihre Entstehung verdankten, fehlt es in der Sammlung dann freilih auch nicht an rein künstlerisch beimerkens- werthen Arbeiten, wie die in ihr vertretenen Namen eines Bause, Chodo- wiecki, Houbrocken, Wille, Smidt, Menzel u. a. m. beweisen. Im Ganzen verzeichnet der Katalog mit Einschluß eines Anhangs von Blättern aus der brandenburgisch- preußischen Geschichte sowie verschiedener auf Friedrich den Großen bezüglicher Kuriosa (Münzen, Medaillen, Vivatbänder 2c.) 841 Nummern, wovon auf die erwähnte, in sich ge- {{chlossene Sammlung 610 entfallen. - Da eine erhebliche Zahl der- selben jedo fleinere Reihen von Einzelblättern zusammenfaßt, dürfte die Gesammtzahl der in Betracht kommenden Darstellungen mehr als 1500 beiragen, von denen die dem Autor nach bekannten ch auf gegen 200 Künstlernamen vertheilen. |

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Inserate nchmen an: die Annoncen-Expedittonen des

„JZuvalidvendank“, Rudolf Mosse, Haasensteiu

& Bogler, G. L. Daube & Co.,, E. Schlotte,

Büt?: ner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaux.

Aus der vorjährigen Ausloosung ift die Nr. 197 à 50 Thlr. bisher niht präsentirt worden. Breslau, den 31. Mai 1883. Der Deichhauptmaun : Priesemut h.

Marien- und Sophienstraße und in derselben Nacht | liben Verhandlung des, Rechtsstreits vor die elfte | 2) den großjährigen Eiger.thümersohn Julius E

kurz darauf am Polytechnikum der Privalwöchter j Franz N-edielski von einem unbekannten Mann Berlin

mittelst eines M:fsers (fog. Tischlerschnitzers) förper- | Anf den 23. Oftober 1883, Bormittags 10 Uhr

| : flers (sog. L | ers) Loeper im Gerichtsgebäude, Jüdenstr. 59, 2 Tr., Zimmer co 40 Jahre clt, 5' 6“ groß, von mittlerer untersetzter mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- Statur, hatte blondes Haupthaar, einen {wachen | kite zugelafscuen Anwalt zu bestelien.

lih verleßt worden. Der Thäter ift angeblich ca.

Nollbart, auffallend hohe Schultern, eine hochstehende

Nasenspite sowie Pockennarbe s | Auszug der Klage bekannt gemacht, De ove oran en U en Se, “Ler | Berlin, ben 80, Mai 1899:

selbe hat von dem angegriffenen Wächter mehrere Säbelhiebe über den Arm sowie einen über den Kopf erhalten, durch den ihm eine his in die Haare verlaufende Wunde über dem rechten Stirnhöter beigebrat ist, Diese Wunde hat fih derselbe be wahrscheinli am 1. Mai cr. von dem Heilgehülfen [24323] Borczewsky, Meterstraße 38, verbinden lassen. Ve- : R O fleidet war der Thäter mit cinem dunklen Anzuge, | Bictualienhändler

einem kurzen Ucberzieher und einer Schirmmüte, | wider den Bäctermeister Ferdinand Koh und Ee-

0. 144. 1883. XL ehen sowie vom Messer ab aufgesprungen. Ich er- wird in Becreff des Mitbeklagten, Bergolders ee um Ecmittelung des Thäters und Anzeige zu Carl Louis Albert Koch, früher hier, jeßt uabe-

Das hölzerne Heft des Scniters ist verkürzt und nossen, mit einem Loh zum Durchziehen cines Fadens ver-

Oeffentliche Zustellung. In Sachen der verehelihten Schneidermeister und | handlung auf Schwarzenberg, geb. Koch, hiec, | den 27. September cr., Vormittags 10: Uhr, vor die I]. Civilkammer des Königlichen Lande gerichts hierselbst mii der Aufforderung, einen bci diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen. [24326]

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung an die un- verehelihte Antonie &oers wird dieser Auszug der

Civilkammer des Königlichen Landgerichts I. zu Goers,

Beide zu Rogzo!v,

jet:t unbekannten “Aufenthalts,

den Akten I. J. 116. 1883. Berlin, den 26. Mai kannten Aufenthalts, der am 27. Sepiember 1883, Klage bekannt gemacht.

1883, Der Erste Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht TI. glichen | und auf

den 23. Oftober d. J.,, 10 Uhr Vormittags,

Der am 23. Oktober 1882 hinter dem Hermann | im Gerichtsgebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Emde aus Willingen erlassene Steckbrief p er- | Nr. 71, 1]. Treppen, verlegt, wozu der Vertreter neuert. (I. 1. 898/82.) Cassel, am 25. Mai 1883. der Klägerin, Rechtsanwalt Dr. Bonk hierselb und

: der Vergelder Carl Louis Albert Koh, nach Maß- | [24291} gabe der öôffentlicen Ladung vom 18. d. Mts,. hier- durch geladen werden.

Berlin, den 29. Mai 1883.

Der erfte Staatsanwalt. Wilhelmi.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. [24322] Oeffentliche Zustellung. Das Frôulein Emilie Ea hier, Völker- straße 18, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Sarater hier, Élagt gegen den Malermeister Eduard

Hornig und scine dur ihn vertretene, am 6. März | [24324 1873 geborene Tochter Martha Hornig, früher Gier, l |

Bormittags 10 Uhr, anberaumte Termin aufgehoben

Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts I. Civilkammer 11.

Di ú Oecffent!iche Ls

] ( i } | ie verwittwete Frau Bureau- Assistent Blum- 1E MnpeTaititen Aufenthalts, aus einem im Jahre | berg, geborene March, und ie “aths Kaufmann 1876 gewährten Darlehn von 750 #6. in Becliner | Schrader, geborene March, Letztere im Beistande | werden. Die Verzinsung hört mit Cade Dezember

Coeslin, den 24, Mai 1883. Mahl ke.

Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts:

In Gemäßheit des Z. 3 des Vertrages vom 22. August 1879, betreffend den Ankauf der Hom-

3) dite unverehelihte Antonie Goers aus Rogzow, | burger Eisenbahn, G. S. 1880 S. 57/58

erklären wir, daß der Staat mit der Uebernahm.?

mi A e S A N M p es in das Schuldverhältniß gelafscuen Anwalt E «i Vermeidung der ZwangsvollstreŒung in die | der Homburger Eisenbahn-Gesellschaft gegenüber den Zum Zwecte der öffentlichen Zustellung wird dieser | Grundstücke Nr. 20 zu Roçzow und Nr. 23 zu Prioritäts-Gläubigern der res Ad und (Hollendorff in Höhe von 228 M, auch in den Nach- | den Inhabern der Obligationen der Homburger Cisen- S laß ias Ggentelters Friedri Goers. beziehungs- | bahn selbstsc{uldneris verpflichtet ift.

: E Dodect, : weise das mit demse|ben gütergemei ftli ° Gerich{s\chreiber des Königlichen Landgerichts I. ; | N Ne

Berlin, den 21. Mai 1883.

sessene Vermögen, den Klägern 480 Æ zu zahlen und | Der Minister der öffent- Der Finanz-Minister. die Kosten zu tragen, das Urtheil auch gegen Sicher- n i | heitsleistung für vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden die Veklagten zur mündlichen Ver-

lihen Arbeiten. In Vertretung : Im Auftrage: gez. Meinede. gez. Brefeld. Diese Erklärung wird hierdurch veröffentlicht. Frankfurt a, M., den 26, Mai 1883. Königliche Eisenbahn-Direktion.

Bekanntmachung.

Sonnabend, den 2. Juni, wird die Hygiene - Ausstellung für das #* ublikum

Bodeck, gez“ "u: à 900 Thlr. Nr. 5 7 19 21.

E 157 212 221.

Stadt-Obligationen, mit dem Artrage, die Beklagten | ihres Ehemannes, des Kaufmanns Julius Schrader, * 1883 auf.

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Breslau-Odervorstädtischer

Deichverband.

Bei der diesjährigen Ausloosung von Obligationen ein des Breslau-Odervorstädtischen Deichverbandes wurden = et.

à 100 Lhlr. Nr. 73 77 121 131 137 145 146 147

à 50 Thlr. Nr. 8 24 25 32 43 74 79 97 99 112 155 156 157 163 192 194 1896 Druck: W. Elsner,

welche vom f. Januar k. J. ab beim Schlesiscen Bankverein hierjelb\t mittelst Baarzahlung eingelöst

ausnahmsWeÏise erst am

8. Uhr

Der Ausschuss.

Redacteur: Riedel.

ae aEI E LEPL D ELER “U ERE S rer B B IS

Berlin:

Berlag der Grpcdition (Kessel)

Fünf Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage) und die Besondere Beilage Nx. 5,

¿ 126.

Erste Beilage zum Deutscheu Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Freitag, den 1. Juni

L153.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 1. Juni. Jm weiteren Ver- laufe der gestrigen (92.) Sißung des Reichstags wurde die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung, auf Grund der Zusammenstellung der in zweiter Berathung über den- selben gefaßten Beshlüsse mit §. 57 fortgeseßt. §. 57 lautet nah dem Beschlusse in zweiter Lesung:

„1) Der Wandergewerbeschein ist zu versagen: wenn der Nach- \fuchende mit einer abshreckenden oder ansteckenden Krantheit be- haftet oder in einer abschreckenden Weise entstellt ift;

9) roenn er unter Polizei-Aufsicht steht ;

3) wenn Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Nachsubende den Gewerbebetrieb zu Handlungen, welche den Gesetzen oder den guten Sitten zuwiderlaufen, oder zu s{windel- haften Zwecken benutzt wird ;

4) wenn Thatsachen vorliegen, welche die Annahme retfertigen, daß der Nachsuchende der Arbeits\{cheu, der Bettelei, der Land- O dem Trunke oder einem liederlichen Lebenéwantel er- geben ift;

5) in dem Falle des §. 55 Ziffer 4, sobald der den Verhält- nissen des Verwaltungsbezirks der zuständigen Verwaltungsbehörde entsprechenden Anzahl von Personen Wandergewerbescheine ertheilt oder ausgedehnt sind (§. 60 Absatz 2)".

Hierzu beantragte der Abg. Dr. Baumbach und Gen.:

Der Reichstag wolle beschließen:

1) zu Artikel 10 §. 57:

a. in der ersten Zeile des §. 57 statt der Worte „Der Wander- gewerbeschein ist zu versagen“ die Worte zu seßen:

„Der Wandergewerbeschein darf nur dann versagt werden",

b. an Stelle der Nr. 3 folgende Nummer zu feten:

„wenn er wegen strafbarer Handlungen aus Gewiunsucht, gegen das Eigenthum, gegen die Sittlichkeit, wegen vorsäßzlicer Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Menschen, wegen vorsäßlicher Brandstiftung, wegen Zuwiderhandlungen gegen Verbote oder Sicherungs8maßregeln, betreffend Einführung oder Verbreitung an» stecktender Krankheiten oder Viehscucben, zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten veructheilt is, und seit Verbüßung ‘der Strafe drei Jahre noch nit verflossen sind“,

c. an Stelle der Nr. 4 zu setzen:

„wenn er wegen gewohnheitsmößiger ArbeitsschGcu, Bettelei, Land- \treicherei, Trunksucht übel berüchtigt it“;

9) zu Artikel 10 §. 57:

dem §8. 57 folgenden Zusaß zu geben:

„Auf die nit gewerbsmäßige öffentli®e Verbreitung von Drucktscriften (§. 5 des Reichs-Preßgesetes vom 7. Mai 1874) finden diese Beschränkungen keine Anwendung.

Ferner lag folgender Antrag vom Abg. Dr. Meyer (Jena) Und Gen. vor:

Der Reichstag wolle besclicßen :

Dem §8. 57 folgenden Zusaß zu geben:

In Bezug auf die nicht gewerbsmäßige öffentliche Verbreitung von Druckschriften (8. 5 des Preßgeseßzes vom 7. Mai 1874) bleiben die Vorschriften des §. 57 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 in Kraft.

Der Abg. Ackermann erklärte, dieser §. 57 gebe gewisser- maßen vie Direktive an, in welchen Fällen die Versagung der Zulassung zum Hausirgewerbe stattfinden föônne. Die Be- stimmung in Nummer 3 des Paragraphen halte er für durch- aus nothwendig, und er verstehe auch nicht, wie der Abg. Baumbach sich gegen den Ausdruck „shwindelhafte Zwecke“ sträuben könne. Die frühere Gewerbegeseßgebung gehe in dieser Beziehung viel weiter, sie mache die Er- laubniß von ganz bestimmten Kautelen abhängig, wäh- rend der vorliegende Entwurf nur verlange, daß Thatsachen vorausgegangen sein müßten, welhe die Versagung gerecht: fertigt erscheinen ließen. Der Antrag Baumbach shränke eines Theils die Regierungsvorlage ein, während derselbe andern Theils dem Ermessen der Behörden viel weiteren Spielraum lasse. Er sei ganz erfreut darübcr, daß der Abg. Baumbach hier de-n Behörden noch weit mehr Rechte einräumen wolle, als es nah der Regierungsvorlage und den Besch. üssen der zweiten Lesung der Fall sei. Er könne nicht finden, daß hier ein Grund vorliege, von den früheren Beschlüssen abzugehen, und bitte daher, die Zusaßantröge abzulehnen.

Der Abg. Meibauer betonte, die Bestimmungen in der Fassung ver zweiten Lesung gäben zu Weiierungen Veran- lassung. Die Ausführungsbehörden würden nur dadurch verwirrt. Es könne alles Mögliche darunter gedacht werden. Er bitte, niht noch größere Beschränkungen einzuführen. Es seien hon genug Befugnisse der Polizei in der Gewerbe- Novelle vorgesehen. Wenn das Haus der Polizei noch die Macht gebe, welche ihr nach diesem Paragraphen zuertheilt L Eh solle, so könnte sie den Hausirhandel ganz unter- rüden.

Der Abg. von Schalscha erklärte, er könne sich mit dem Antrage Baumbach nicht befrcunden. Er halte die Bestim- mungen desselben ebenfalls für dehnbar und theilweise unklar. Auch nah diesem Antrage müßte nan ein diskretionäres Ermessen der Polizei statuiren. Man wisse nach den vor- geschlagenen Bestimmungen niht, wo die Vergehen, welche ein Hausiren verbieten sollten, ansingen, und wo sie auf- hörten. Daher bitte er, bei den Beschlüssen der zweiten Lesung st-hen zu bleiben.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Darauf wurde der Absay 1 des Antrages Baumbach mit 155 gegen 145 Stimmen abgelehnt, dagegen Absaß 2 und 3 mit 155 gegen 146 bezw. 153 gegen 149 Stimmen angenommen. Die Zusazanträge Baumbach und Meier wurden zurückgezogen und schließlich wurde der durch die Anträge Baumbach ver- änderte §. 57 angenommen.

S. 57a. wurde ohne Debatte unverändert angenommen.

S. 57 b. lautet nah den Beschlüssen in zweiter Lesung :

Der Wandergewerbeschein darf außerdem nur dann versagt ¡verden ; 1) wenn der Natsuchende im Inlande einen festen Wohnsiß s 62 2) wenn er mit Zuchthaus oder mit Gefängniß von mindestens \sechck8 Wochen bestraft ist und seit Verbüßung der Strafe drei Fahre noch nit verflossen sind, oder 3) wenn er wegen Verleßung der auf den Gewerbebetrieb im Umherziehen bezüglihen Vorschriften im Laufe der lehten drei Fahre wiederholt bestraft ift.

Hierzu beantragte der Abg. Ackermann :

Der Reichêtag wolle beschließen :

Artikel 10 §8. 57 b. :

als Ziffer 4 ist hinzuzufügen:

„wenn er ein oder mehrere Kinder besißt, für deren Unterhalt und, sofern sie im scbulpflihtigen Alter stehen, für deren Unter- rit nicht genügend gesorgt ift“.

Ferner beantragte der Abg. Dr. Bcumbach und Gen. :

Der Reichstag wolle beschlicßen:

zu Art. 10 §. 57b.:

für den Fall der Ablehnung der Nr. 3, wie folche zu Art. 10 8. 57 Nr. 3 im Antraa 6 zu Art. 10 §. 57 sub b. beantragt ift, statt der Ziffer 2 die Worte zu seßen:

„wenn er wegen strafbarer Handlungen aus Gewinnfucht, gegen das Eigenthum, gegen die Sittlichkeit, wegen vorsäßlicher Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der Menschen, wegen vorsäß- licher Brandstiftung, wegen Zuwiderhandlungen gegen Verbote oder Sicherungsmaßregeln, betreffend Einführung oder Verbreitung an- stecktender Krankheiten oder Viehseuchen, zu ciner Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurtheilt ist, und seit Berbüßung der Strafe drei Jahre noch nicht verflossen find“ 7

Endlich hatte dec Abg. von Schalcha und Gen. folgenden Antrag gestellt :

Der Reichstag wolle beschließen :

im Falle der Annahme des Antrages der Abgeordneïien Dr, Bauni- bach und Genoffen,

zu Artikel 10 §. 57b. Ziffer 2 zu setzen für die Worte „drei

Monaten“ die Worte:

„fechs Wochen“. A S

Hierauf ergriff der Bundeskommifssar Geheime Regierungs- Nath Bödiker das Wort:

Meine Herren! Durch die Abstimmung iît, glaube ih, eine ge- wisse Unklarheit in das Verhältniß der verschiedenen Bestimmungen der 88, 57 und 57h, wenigstens im Sinne des Hrn. Antragsiellers Baumbach, hbineingekoamen, es sei denn, daß der Herr Antrag- steller mir ohne Weitcres konzedire, da erledigt sih mein Zweifel, daß §. 57h. Nr. 2 durch die Annahme seines Antrages zu 8. 57 Nr. 3 niht in Frage gestellt ift. Das ist thatsächlich allerdings nit der Fall und wird von hier aus angenommen. Von hier aus wird behauvtet, daß die bisberigen Abstimmungen zu Z. 9 in Bezug auf §. 57b. Nr. 2 nicht präjudizirt haben. (Sehr richtig! rechts.) Allerdings liegt von dort aus (links) ein Eventualantrag zu 8, 57b. Nr. 2 vor, für den Fall der Ablehnung nämlich des Antrages zu 8. 57 Nr. 3. Dieser Antrag ist nicht abgelehnt. Der Hr. Abg. Baumbach sagt sehr mit Reht: mein Eventualantrag zu §. O M 2 zessirt; also, füge ih hinzu, bleibt S. Db, Me 2 autet Und unangefobten. Ich möchte bitten, daß der Herr Abgeordnete {ich damit ein»crstanden erk'‘ärt. Denn cs muß von hier aus auf die Aufrec{terhaltung des §. 57b. Nr. 2, ein erhebliches Gewicht ge- legt werden. Wenn i freilih dem inneren Gedankengange des Orn, Abg. Baumbach richtig folge, fo wünscht derfelbe, daß §. o7b., Zj. 2 nunmehr abgelehnt werde: und damit würde eine ganz wesentliche Berschlechterung des geltenden Mechtes herbeigeführt werden, in]o- fern nämlich dann die „3 Monate“, denen der Hr. Abg. von Schalsha eventuel „6 Wochen“ fubftituiren wollte, nämli) in seinem von ihm zurücfgezogenen, weil mit zu dem zurückgezogenen eventuellen Baumbaßsczen Antrage zusammenhängenden Antrage aufrecht erhalten würden. Die Sache liegt aber nah dem Wort- laut der Anträge zur Zeit riht so, und es ist immerhia mögli, daß neben &§. 57 Nr. 3 in_ der Fassung Baum- bah nunmehr §, 57h. Nr. 2 in der Fassung des Beschlusses der zweiten Lesung aufrecht erhalten wird, und ich würde von hiec aus den allerdringendsten Antrag stellen, §. 7b. Nr. 2 a.1frecht zu erhalten, weil es doch in der That bedenklich ift, das geltende Recht in einer ganz wesentlichen Beziehung abzushwächen. Bei der zweiten Lesung habe ih betont, wie von Anfang an gerade hier eine schiefe Ebene bestanden hat, ir1mer mehr nah dem Abschwächen hin: die Vorlage der verbündeten Regierungen von 1869, der Beschluß der Kommission des Neichétage? vom Jahre 1869, der vom MReich8tag

angenommene Aatrag Lcsker vom Jcehre 1869 und jeyt diese Änträge bezeichnen vier Etappen auf dieser Ebene. Das ist ein permanentes Abmindern von den ursprünglichen 18697 Vorschlage, und ih bin zweifelhaft, ob die verbündeten Regierungea darin willigen würden, den §. 57b. Nr 2 völlig abgelehnt zu sehen. Zu einer solden Aen- derung des Rechtes zu Gunsten der Hausirer, des Rechtes dahin, daß fortan nur solche Leute, die mit mindestens drei Monaten bestraft find, während bisher Leuten, die mit ses Wochen bestraft waren, der Schein versagt werden konnte, dazu liegt in keiner Weise cin Grund vor. Ic bitte also, den §. 57b. Nr. 2 troß der zum Theil ähnlichen Fassung mit §. 57 Nr. 3 nicht fallen zu lassen, fondern lieber den §. 57b. na Zurückziehung der dazu gestelten eventuellen Anträge, sowie der Paragraph jeßt steht, aufrecht zu erhalten. : Nachdem dann der Abg. Dr. Baumbach ausgeführi, daß er duc getrennte Absiimmung den Zweck jeines Antrages

erreichen wolle, erklärte

der Kommissarius des Bundesraths, Geheime Negierungs- Rath Bödiker: L

Nun kommt die Geschichte hon herau?, es war die Absivt, ge- trennte Abstimmung zu beantragen für die verschiedenen Nummern des 8. 57 b., und dann hâtte ih beim Beginn der Abstimmung hinein- sprechen müssen, was nicht gerne von hier aus ges{chen würde, aber ich würde unter allen Umständen das Wort beim Beginn der Ab- stimmung crgrisfen haben. Meine Herren, es liegt also die Sache jo, daß, nachdem die Nr. 3 des §. 57 ongenommen worden ist, in der That auf jener Seite beabsichtigt wird, die Nr. 2 des §. 57h. zu streichen, was aus den Anträgen nicht zu crsehen war und nur durch Konlklusion ermittelt werden kann und jeßt im Augenbli der Debatte zur Erscheinung tritt. Die Anträge verlangen nit etwa_unter Streichung des §. 57b., die Nr. 3 des §. 57 so und jo zu [a]}en das wäre der volle flare, nette und runde Ausdruck des Gedankens gewesen —, das steht aber nicht da, s wird versucht, die Nr. 3 des 8. 57 zu ändern, und wenn das gelungen ist, den §. 57b. in dem Sinne umzugestalten, daß man für die Ablehnung dieser Ziffer 2 timmt. Ich wiederhole auch heute, daß cs außerordentlich schwiertg ist, bei der Komplizirtheit dieser Bestimmungen, in das Getriebe so hineinzusehen, wie es wohl nothwendig sein würde, um die Konsequenzen bis zu Gnde zu denken. Von hier (rechts) aus wurde, während ich \prah, meinen Werten über das eiwa mögliche jenseitige Procedere der äußerste Zweifel entgegengesett und bemerkt, darum handele es si in feiner Weise, und nun komint es do so heraus. Jch wiederhole also meinen Widerspruch gegen die Streichung dec tr. 2 in einer fo \charfen und bestimmten Weise, wie von hier aus ein solcher Widerspru ausges vrochen werden kann. Es handelt sich um die Beseitigung des geltenden Rechts, um eine Abschwächung in etner Weise, die außerordentli weit geht. Denn nachdem die Nr. 3 des 8. 57 der Vorlage abgelehnt ist, ist die Handhabe, daß man_ dem NachsucGenden den Wandergewerbescwein versagt, weil Thatsachen vorliegen, welche die Annahme rechlfertigen, daß er den Gewerbe- betrieb zu Handlungen, welche den Gesetzen zuwiderlaufen, benußen würde, beseitigt. Und nun foll_ au das geltende Recht beseitigt werden, daß man Jemandem den Schein versagen kann, der mit über

6 Woten bestraft ist. Gerade eine große Anzahl von Leuten, die Landstreider und Bettler sind, Personen, die gestohlen haben, werden mit 6, 8, 10 bis zu 12 Wozen bestraft. Alles dies reiht immer noch nicht, 3 Monat sind na der Intention des Herrn Borredners nothwendig! Meine Herren! Dadurch, daß Sie in Ihrem Antrage wegen der Bettler und Vagabunden fazen, der Yann müßte übeclberüchtigt sein, ist {on eine bedeutende Abschwächung eingetreten. Eine Bestrafung wegen Bettelei und Vagakondage genügt noc lange nit, um die „Berüchtigung“ unter allen Umsftän- den darzuthun, Auch hier ist eine Abschwächung gegen die Vorlage. Fc kann nur sagen, daß die Vorlage durch die aäânzlihe Ableh- nung des § 57b. Nr. 2 in Gefahr gerathen wird. Vielleicht ift das die Absicht, das steht dahin; aber diejenigen, denen daran liegt, daß die Vorlage zu Stande kommt, möchte ih doc dringend bitten, daß sie die Nr. 2 des § 57 þ. annchmen, eine Vorlage, die dem Bedürfniß entspricht und die von der linken Seite des Hauses in zahlreichen Fällen unbeanstandet als berechtigt anerkannt wird. Es handelt sich bei dieser Gelegenheit um eine Bestimmung, deren Ablehnung die ganze Vorlage vielleiht in Frage stellt. Um Ihnen darzulegen, in welchen Punkten selbs die äußerste Linke die Vorlage als einen Fortschritt oder wenigstens als bere&tigt anerkennt und nit bes» fampft, um Ihnen darüber eine klare Uebersicht zu geben, erlaube ih mir anzuführen. daß die wichtige Bestimmung der Möglichkeit der Unterstellung des Hausirgewerles am Wohnort unter die beschränken- den Bestimmungen des Titel Il. aufgenommen ist, ohne von jener Seite angegriffen zu sein. Eine gewisse Erweiterung des Kreises der Gegen- stände, welc:e vom Gewerbebetriebe im Umherziehen ausges{lossen sind, und dcs Kreises der Gründe, aus denen die Versagung des Hausirscheins erfolgen kann, also Blindheit , Taubheit , Geistes- \{chwäche U. \. w., * ist ebenfalls nicht angegriffen worden. Der Aus- {luß gewisser Leistungen ist nit angefohten; es sind mit Jhrer Zustimmung verschärfte Bestimmungen aufgenommen gegen die WWanderlager, Wanderauktionen und Lottecien; die Berpflich- iung dec Hausirer, auf Aufforderung die von ihnen zu verkaufenden Waaren den dazu berufenen Beamten vorzu- zeigen, ist niht beanstandet: es sind mit Ihrer Zustimmung tlarere Bestimmungen aufgenommen über die Kompetenz der Behör- den und das Rekursrecht, welches es bisher nit gab u. st.w. Die Rege- lung des Begleiterwesens, des Mitführens von Kindern, die Aus- füllung der Lücken in den Strafbestimmungen ist mit Ihrer Zustim- mung oder doch ohne von Jhnen beanstandet zu werden, erfolgt. Meine Herre, das sind doh und ich wiederhole das gegenüber den mehrfa achörten Behauptungen, es handle sih um eine unge- re{ttertigte Vorlage, die man am liebsten beseitigen möchte das find do Thatsachen, eine Summe von elf Punkten zum Theil fun- damentalster Act, denen Sie Jhre Zustimmung gaben, Thatsachen, die ein die Vorlage gänzli von Anfang vis zu Ende verwerfendes Urtheil als unbegründet erscheinen lassen. Die äußerste Linke ist mit der Reformbedürfligkeit der Gewerbeordnung in quali cinverstanden, in quanto gehen die Ansichten auëeinander. Die Punïkte, die ih Ihnen hier vorgetragen habe, Punkte wichtigster Art, sind von dort aus nit angegriffen worden. Also, meine Herren, um eine solche Vorlage bandelt es sich, und ih bitte Sie, eine solche Vorlage, die von vielsten Seiten verlangt wird ich habe es bei der zweiten Lesung wiederholt gesagt, gerade au von den freisinnigen Magi- traten großer Städte eine solhe Vorlage bitte ih dur dic Ablehnung des §. 57b. Nr. 2 nit in Frage stellen zu wollen. E i

Der Abg. Nichter (Hagen) erklärte, der Bundeskommissar habe angedeutet, daß derselbe beinahe in die Lage gekommen wäre, mitten in einer Abstimmung das Work zu ergreifen. Er sei d:-m Bundesfommissar danfbar dafür, daß derselbe diese feine Bedenken mitgetheilt habe, damit der Präsident und das Haus sich gegen die Eoentualität s{üßen könne, daß ein Bun- desfommissar einem Abgeordneten in das Wort falle, oder was in Bezug auf die Auslegung des Artikel 9 der Verfassung dasselbe bedeute, mitten in der Abstimmung das Wort ergreife. Er nehme an, daß der Bundeskommissar dergleichen Aeuße- rungen nicht ohne spezielle Ermächtigung des Reichskanzlers gethan habe. Wenn der Reichskanzler dem Kommissar eine solcze Ecmächtigung gegeben habe, #o würde das beweisen, daß der Kanzler den Konflikt bei den Haaren herbeiziehen wolle.

Demnächst nahm wiederum der Bundeskommissar Geheime Regierungs-Rath Bödiker das Wort:

Meine Herren! Was den Punkt anlangt, daß einem Hausirer, der mehrere Kinder besitzt und für deren Unterhalt oder Unterricht nicht sorgt, unter Umständen der Hausirschein soll versagt werden fönzen, fo legen die Motive für eine solche Besiimmung in vem Bedürfniß des täglichen Lehens. Wer dem Leben nahe steht, weiß, daß manche leihtsinnigen Menschen. namentli solcbe, die voreilig cine Ehe eingegangen sind, sich um Frau und Kinder nicht kümmern un als Hausirer über Land gehen. Wenn sie sonst noch vielleicht für die Familie einigermaßen sorgen würden mit Nücksiht auf die Nach- harn otir den Zuspru der Verwandten und Bekannten, so fümmern sie sid aber gar nicht um Frau und Kinder, wenn fie, mit dem Hausirsdein ausgerüstet, das Weite suchen ; das ist eine Thatsache, die Niemand bestreiten wird, der das Leben kennt. Man will nun derartigen Hausirern niht noch von Polizei wegen einen Hausirsein in die Hand geben, welche die ersten Pflichten, die fie gegen die Familie haben, versäumen, Wir wollen nicht die Möglichkeit er- öffnen, daß die Polizei gezwungen wird, von Amtswegen und kret Neichsrech18, das Niedertreten der elterlichen Pflichten nicht nur nicht verhindern zu können, sondern fogar_ unterstüßen zu müssen. (F838 muß Ihnen überlassen bleiben, ob Sie glauken, daß die Behörden oon der ihnen zugedachten Befugniß einen Gebrauch machen werden, welcher die Betreffenden in ihrem Erwerbe zum Schaven ihrer ‘Fas milien schädigt. Eine solche Unterstellung ifi in keiner Weise berech- tigt. Sie widerspricht auch dec Thatsache, daß gerade die untergeard- neten Behörden am ehesten geneigt sind, Scheine auéstellen zu laffen, wo es nur iugend geht, vielleiht um die Leute los zu werden, vielleich! aus anderen Gründen. Die Deduktionen des Hrn. Abg. Nichter shiagen den Thatsachen ins Gesicht und nehmen nicht die geringste Rüdctsicht auf das Interesse der Familie, auf das Interesse des Rechts, auf das Interesse der Sitte. Dies zu diesem Punkte, der Ubrigens mÞT von einer fo erheblichen Bedeutung it. Der zweite Punk: war der, daß von hier aus zum Mißfallen des Herrn Vorredners erklärt wurde, es würte die Vorlage der verbündeten Regierungen gefährdet fein, wenn man statt „drei Monate“ „nicht sechs Wochen“ einschöbe. Die Gründe habe ih entwidkelt. Den Gründen ist man nicht ents gegengetreten. Man hat gesagt: um solcher ininimalen Dinge willen läßt man die Vorlage viclteiht fallen. Der Herr Abgeordnete nennt die Dinge minimal; die verbündeten Regierungen finden fie nicht minimal ; denn wegen minimaler Dinge läßt man Vorlagen nicht fallen. Ich fomme auf die Gründe nibt zurü; ih habe fie ausgeführt und auc) schon bei der zweiten Lesung entwickelt. Jck gehe nun über zu dem Eingang der Rede des Herrn Abgeordneten. Der Herr Abgeord- nete sagte: „Der Vertreter der verbündeten Regierungen Hat uns an- gekündigt, er würde eventuell in diesem Falle bei Beginn der Ab- stimmung das Wort ergriffen haben, oder sogar, wenn ein Abgeord-

neter redet.“ I habe in keiner Weise gesagt: id würde das Wort