1883 / 126 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 01 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Cin e A E E E É s ma E L O Lid dd Dts E une e I

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E E E E E D R E E S ‘S orie

B E Las P pin E E P E. L E E

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ergriffen Haben, wenn ein Abgeordneter redet; einen solcken mög- lichen Fall zu fonstruiren, bin ich mit meiner Phantasie augenblick- lich nicht in der Lage. Ob ein solcher Fall mögli ist, weiß ich niht. Die Phantasie ist überhaupt an diesem Tisch weniger vertre- ten, als die Rücksicht auf das nüchtzrne Recht, und Phantasien, wie die von dort aus (links) ausgesprochenen : wie soll es werden, wenn auf cinu:al sämmtliche Vertreter der verbündeten Regierungen gleitzeitig das Wort crgriffen ? als wenn wir so eine Kohorte von Vertretern wären (große Heiterkeit, oho! links, sebr gut ! rets) folchen Phanta- fien können wir nit folgen. Meine Herren, mit soviel Phantasie sind wir nit ausgestattet, das ist auc nit nothwendig. Wir halten uns an das Gefeß, und wenn wir auch nitt lediglib mit dem Ver- stande arbeiten, sondern auch mit dem Herzen bei der

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sind das sind wir sicher ; denn der Verstand allein ist nüchtern und kalt so geht doch mit uns niemals die Phautasie dur, und wir würden niemals so vhantastisce Auslegungen des Art. 9 der Verfassung, wie sße der Hr. Abg. Braun vorgestecn méglich biagestellt ht, eintreten lassen. Aber das s Der Herr fah sid gemüßigt zu sagen:

Here bier erklärt, erx würde in dem vo Tiegenden Falle eventuell sogar am Beginne der Abstimmung das W3rt ergriffen haben, so wäre ja damit der Konsflift da, und er würde nit fo sprccen, ohne mit dem Herrn Reichskanzler si benommen zu: haben, obne dessen Autorisg- lon; man fieht, wie der Herc Reichékanzler auf den Konflikt hin- steuert.“ (Abg. Richter (Hagen): Das letztere babe i nit gesagt !)

das wenigste.

(Zuruf rcchts: mit den Haaren herbeizieht.) Er sagte also: wie der Reichskanzler den Konflikt an den Haaren herkbeizieht; also nicht bloß darauf los steuert, fondern sogar noch mehr;

zu erwidern.

sein sollte. C ber Damit ist diese Sache aber noch nicht ersi

rectigt hätte erahten können, nach Scbluß der Debatte beim Be- ginn der Abstimmung, was, wie ic sagte, man nit gern thut ausdrüdlich die

eventuel noch das Wort zu ergreifen. Ich habe hervorgehoben: nach dem

lehnen, denn mit der Ablehnung des 8. 57h, Ziffer 2.

ober ein Attentat auf die Rechte des Reichstags © niht lediglich die Geschäfte fördern, wenn von crflärt wird: Sie stehen vor einem gefährlichen

Wortlaut dec Anträge, liegen, war nit zu erkennen, daß darauf abgesehen war, den 8. 57 b. Ne. 2 fallen zu laffen. Es hâtte Veranlajiung

legen, bei der zum Theil gleicloutenden Fassung des Amen

„Wenn der

denn steuert, zieht nicht. Meine Herren, hierauf habe ih ein Doppeltes Die Hauptsache ist die, daß ih nit die Ehre gebabt habe, mit dem Herrn Reichékanzler über diese Frage ein Wort zu weseln, und daß es eixe willkürliche Unterstellung ist, wenn der Herr Abgeordnete aus meinen Ausführu igen Kapital \ch{lägt gegenüber cinem Manne, dessen Verdienste um das Deutsche N ho stehen, daß er vor solchen Unterstellungen do füglich geschüßt Ein Weiteres sage ih hierüber nit. Meine Herren! ¿pft nach der malrecriellen Seite bin, insofern es sich darum handelt, wie ih mi denn be-

dazu vorge- dements zu S. 97 Nr. 3 und des §. 57b. Nr. 2 zu sagen, wie ih sagte: man be- antragt diescs mit der Maßgabe der Streichung des Diese Wendung ist nicht gebraucht worden, und ich geslehe, daß | i erft im Laufe der Debatte darauf gckommen bin, daß man dîes möglicherweise im Schilde führen könne. Ich wiederhole, daß dur Zurufe von re%ts bestritten ift, daß so ctwas beatksidtigt sein könne ; links aber ift nun gesagt, daß Sie es doc so machen wollen, und da sagte ih allerdings: wenn man über S. 57b, zur Abstiminung ge- schritten wäre, und der Antrag wäre gekommen: wir bitten um (e- trennie Abstimmung, und es wäre die Debatte gescchlo\ dann wäre ich allerdings verpflichtet gewesen, gegenüber Antrage, den ib nicht erwarten tonnte, zu bitten, denselben abzu- - würde man cinen außerordentlib gefähcliwen und bedenklichen Schritt gethan haben. Ist vas ein Attentat guf die Geschäftzordnung des Reichstags Heißt das bier Beginnen, wir bitten auf das Dringendste, diesen für uns gänzlich unerwarteten

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sen gewesen,

S(ritt nit vorzunehmen? Der Herr Abgeordnete hat ir

Falle durhaus niht den Schatten cines Grundes gehalt, diese meine Aeußerungen, die ledigli im Interesse der Sache, Wichtigkeit in helles Lit zu stellen, gefallen sind, so aufzubauschen. Umgekehrt aber ziehe ih aus diesem einzelnen Falle den Sbluß, wie begründet in dem Art. 9 der Verfassung das Wort , jederzeit“ ift, denn in einem solchen Falle gerade kann cs von erbeblic&er Wichtig- ¿eit sein, im Interesse des Landes, daß das Wort von hier aus

crgriffen wird in dem Moment, wo die leßte Swlußabstimmung fällt, wo es si darum handelt, wichtige Entscceidungen zu treffen zwischen beiden Faktoren, Entscbeidungen, deren Tragweite Viele im Augei- élicke vielleiwt nibt cinmal übersehen. Ich crinnere nur an den gestern ein Viertel vor sechs Uhr bandschriftlih eingebradbten Antrag Kablé und Genossen, daß gewisse Bestimmungen des Gesetzes auc in Clsaß-Lothringen gelten sollen. Der Antrag wurde mit einem ge- wissen Halloh entgegengenommen. Ich dachte, die Herren bahen alle die erft vorgestern vertheilte Hausirstatistik zur Hand, da steht Spalte 2 ¿u lesen: in Elsaß-Lothringen gilt die ganze Gewerbeordnung nicht. gesehen, gegen den Kablé zu sprechen, auf dessen Annahme nach der dem rciteten Aufnahme nicht zu rcchnen war, aber auch gegen diesen | Kohorte

Ich habe mich nicht bemüßigt

um deren

elben

Antrag hâtte ih selbst bei Beginn der Abstimmung noch, wenn ih geahnt hâtte, wie die Dinge laufen würden, das Wort ergreifen müssen. Meine Herren, wäre es gegen den Wortlaut und Geist des Art. 9 der Verfassung gebardelt gewesen, wenn gegenüber cinem gol chen Antrage in letzter Lesung, im leßten Moment noch, von hier aus gejagt wäre: meine Herren! Sie sind im Begriff ich will nit sagen, cine Thorheit zu begehen, das wäre zu viel gesagt, ih sage das ja nit aber es ist doc wenigstens kein kfluger Schritt, in ein Gesetz cine Bestimmung hineinzubringen für ein Land, für das diefes Gese gar nit bestimmt ist. Gerade in einem solchen Falle wäre cin Wortergreifen auf Grund des Art. 9 der Verfassung felbst ncch im leßten Moment durcaus am Plat gewesen, und jeder, ten an der sacblicben Förderung der Dinge liegt, mag er rets oder links tehen, würde baben sagen müssen: das war verständig von dem Vertreter der verbündeten Regierungen , daß er darauf aufs merkfsam machte, wenn au in diesem wenig Üüblihen Augenbli. Also i wiederhole: die Punkte , die i kcrvorgehoben habe, beweisen, daß Art. 9 der Verfassung, wenn i eventuell zu 8. 57 b. Ziffer 2 das Wort crgriffen hätte bei Beginui der Abstimmung, von mir vollkommen gewahrt gewesea wäre, und daß ih cben zum Besten des Landes gehandelt hätte, wenn ih da Kraft des Art. 9 das Wort ergriffen und einen für die Vorlage verhängnißvollen Beschluß ab- gewandt hätte.

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Der Abg. Frhr. von Minnigerode bemerkte, die Konsflikt- sorge des Aba. Nichter beunruhige ihn wenig. Auch befinde ih ja die Reichsregierung durchaus auf dem Boden des

| Art. 9 der Verfassung, und gerade der Abg. Richtec stehe im

Widerspruch zur Verfassung. Die Herren links lebten ja eigentli in beständigem Konflilt mit der Regierung. Er bilte das Haus den Antcag Ackermann anzunehmen, den Antrag Baumbach aber abzulehnen. Der Abg. Baumbach denke bei seiner Vertheidigung der Hausirer j-denfalls an seine Thü- ringer Heimath, wo die Hausirer vielfah Autochthonen seien. m bei weitem größten Theil des Reichs, namentlich auf dem Lande, seien aber die Hausirer nicht durh die Verhältnisse

| wünschenswerth gemacht, sondern gewissermaßen von außen

her importit. Der Abg. Geiger empfahl den Antrag von Scalscha.

| Dieser Antrag sei ursprünglich vom Abg. Dr. Baumbach gestellt | worden, enthalte aber das Strafminimum von drei Monaten :

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nah der Annahme der Nr. 3 des S. 57 gemäß einem Amen- dement Baumbach habe der Antragsteller dasselbe zurückgezo- gen. Der Abg. von Schalscha habe es unter Eirfügung des

| Strafminimums von 6 Wochen wieder aufgenommen. Er

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halte die Fassung des Antrages für korrefter, als den Be- {luß zweiter Lesung. Auch der Antrag Ackermann, betreffend das Vorhandensein von Kindern, werde vom Centrum accep- tirt werden.

Der Bundeskommissar Geheime Negierungs-Nath Bödiker entgegnete: __ Meine Herren! Ich wollte mir nur zwei Worte erlauben in Bezug auf den eventuell vorliegenden Antrag des Hrn. Abg. von Scalscba. Dieser Antrag kann von hier aus nit als unannehmbar

| bezeihnet werden, denn der Antrag bezwedckt die Aufre{terhaltung des | bestehenden Rechtézustandes, indem die Worte desselben sih wörtlich

| decken mit den Bestimmungen der Gewerbeordnung und der einzige

Unterscbied darin besteht, daß in &olge gewisser Bestrafungen naoh während dreier Jahre, ftatt, wie es in der Gewerbeordnung heißt, nur während zweier Jahre die Versagung ausgesprochen werden kann. Das ist ein kleiner Unterschied in der Richtung der Vorlage, der aber au nibt wichtig ist, und che auch der Antrag von Schalscha ganz abgelehnt würde wegen dieser geringen Abweichung vom geltenden Rechte, möchte i bitten, lieber au noch die 3 Jahre ¡n 2 Jahre herunterzusezen, um dann wörtlich das geltende Neccht dcr Gewerbeordnung wieder herzustellen. Aus den von dem Hrn. Abc. (Beiger angesührten Gründen wiederhole ih aber nochmals, daß an- gefihts der durch den Antrag Baumbach intendirten Unmöglichkeit, den zahlreihen mit 6 12 Wocwen bestraften Dieben, Hehlern, Be- trügecn u. \. w. den Wandergewerbeschein zu versagen, wir mit dem Antrage Baumbach uicht auskommen würden. Ich bitte deshalb, wenn nicht der Beschluß der zweiten Lesung aufrecht erhalten wird, daß eventuell wenigstens der Antrag von Schalsha als Minimum JIhrezseits angenommen werde, in äarissimun eventum felbf unter Abänderung der 3 Jahre in 2 Jahre.

Der Abg. von Kleist-Netzow dagegen bat, primo laco bei der zweiten Lesung stehen zu bleiben.

Die Diskussion wurde geschlossen.

Der Abg. Pr. Braun verwahrte sih dagegen persönlic), es sei ihm nicht eingefallen mit seiner gestrigen harmloïen Bemerkung die hohe Versammlung des Bundesraths als cine

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Der Abg. Richter bemerkte: Er habe nicht gesagt, was der Geheime Rath Bödiker behauptet. habe, habe dem- selben auch nicht die Absicht untergelegt, die Rede eines Abgeordneten zu unterbrehen. Wenn der Geheime Rath Bödiker seine auf Art. 9 der Verfassung bezügliche Bemerkung übrigens ohne Anweisung des Reichskanzlers gemacht habe, so sei sie überhaupt interesselos für ihn geworden.

Der Antrag Baumbach wurde abgelehnt, der Antrag von Schalscha wurde dagegen fast einstimmig anaenommen; die Nummer 2 des 8. 57 b. erhielt demnach die Fassung dieses Antrages.

__ Ueber den Antrag Ackermann wurde in namentliher Ab- stimmung entschieden. Das Nesultat der Abstimmung war die Annahme des Antrags mit 169 gegen 143 Stimmen. Der §8. 57 b. wurde mit dem Zusaß Ackermann angenommen.

S. 58 lautet nah den Beschlüssen in zweiter Lesung:

Der Wandergewerbeschein kann zurückgenommen werden, wenn sih ergiebt, daß eine der im S. 57 Ziffer 1 bis 4, 8. 57 a. oder S. 57 b. bezeichneten Vorausfetzungen entweder zur Zeit der Er- theilung desselben bereits vorhanden aewesen, der Behörde aber unbekannt geblieben, oder erst nach Ertheilung des Scheincs ein- getreten ist.

Der Abg. Dr. Baumbach beantragte den 8. 58 zu streichen. Sein Hauptbedenken gegen den Paragraphen sei, daß der Wandergewerbeschein über Kreuz zurückgenommen werden solle. Eine andere Behörde als die, welhe den Schein ausgestellt have, solle also denselben zurücknehmen dürfen. Die Annahme dieser Bestimmung würde eine Abänderung des Reichs-Preß- ge)eßes involviren und eine Aenderung dieses Prinzips möchte er niht anstreben.

__ Hierauf nahm der Bundeskommissar Geheime Negierungs- Nath Boediker das Wort:

Meine Herren! Neben der Preßfreiheit und dem Preßgesetze kann diese Bestimmung sehr wohl bestehen. Das Preßgeseßz greift nicht in die Details dieser Bestimmungen ein, es handelt sich lediglich um das Gewerbe im Umherziehen. Jch erlaube mir zu bemerken, daß die fragliche Bestimmung, wie ih \chon fo oft hervorgehoben habe, von städtischen Magistraten beantragt worden ift Ich kann Ihnen den Bericht von einem solhen Magistrat vorlesen, wenn Sie ibn hôren wollen, er stammt aus der eigenen Nachbarschaft des Herrn Vorredners.

Wir vermissen sodann in dem bezeichneten Abschnitte der Gewerbeordnung cine Bestimmung darüber, daß und aus welchen Gründen die durch Legitimations\ein ertheilte Erlaubniß zum Gewerbebetriebe im Umherzicehen zurüdckge'zogen werden kann, was insbesondere gerechtfertigt erscheint, wenn einer der im S 57 unter Nr. 1 bis 4 erwähnten Gründe nab Ausfertigung des Legitia mations\scheines eingetreten ist. Diese Legitimations\ceine werdcn allerdings nah §, 60 nur für das Kalenderjahr ausgefertigt.

Es kann “ih jedoch erfahrungsmäßig recht wohl fügen, daß {on kurz nad Beginn des Kalenderjahres und nach Ausfertigung des für dasselbe erbetenen Legitimations\cheines ein Grund eintritt, welcher die Versagung dieses Scheines gerechtfertigt haben würde. Die zuständige Behörde darf aber die einmal ertheilte Erlaubniß nit zurücknebmen, sie muß ruhig warten, bis das Kalender- jahr abläuft, und ist dann erst in der Lage, die von Neuem erbetene Grlaubniß U versagen, wenn die Umstände ohne Weiteres dazu ermächtigen.

Diese Lücke m unseres Erabtens ausgefüllt werden,

das Wort „muß“ ist in dem Bericht selbst unterstrichen

da cine analoge Anwendung der 88, 40, 53 und 54 der Gewerbes ordnung nicht stattl-aft erscheint.

Dieser Bericht steht nit vereinzelt da i habe ihn hier in extens0 verlesen, weil er den für die Vorlage sprechenden Haupt- grund präzis aufführt und wir sind gerade dur die Berichte

der Magistrate auf diese Lüccke aufmcrksam gemacht worden. __ Uebrigens beziehe ih mich in dieser Beziehung au auf das, was ih in der zweiten Lesung gesagt habe, und bitte Sie, den S. 58 ans zunehmen.

n Bericht steht den Herren zur Verfügung, die ihn einsehen wollen.

Der Antrag Baumbach wurde hierauf abgelehnt und §8. 59

unverändert angenommen. Ebenso wurden die übrigen Paragraphen des vom Hautlsir- gewerbe handelnden Art. 10 (Hausirgewerbe) §8. 59—63 unverändert nah den Beschlüssen in zweiter Lesung an- genommen. Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Greitag 11 Uhr.

zu bezeihnen.

U 504, ATUCA A E T VUUSF, A WTzi:

2

Inferate für den Deut\chen Reich8- und nig. | Preuß. Staats-Anzciger und das Central-Hanbelss- register nimmt an: die Königliche Expedition

| des Deutschen Reichs-Anzeigers und Lönigl ich

| Preußischen Staats-Anzeigers :

j Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr, 32, area M

1

6 da

L B

. Steckbriefe und Unterauchungs-Sachen.

Subhastationen, Aufgebote, Y orladungen u. dergl,

Þ Verkäufe, Verpachtungen, Submiasionen etc,

Vericogung,, Ámortisation, Zinezahiung U, ®. Ww. von öffentlichen Papieren.

nd Grogshandal.

. Literarische Anzeigen. . Theater-Anzeigen, . Familien-Nachrichten, j

Steckbriefe und

Steckbrief. Der unten näher bezeichnete Füsilier {uldigt, als Weh

E ° ch» | Eintritte in den terie-Negiments Nr. 14, hat am 27. v. M., Nac6 der Flotte

Lemke der 9. Kompagnie 3, Pommerschen Infan-

mittags 3 Uhr, die Kaserne verlassen und ift bis

behörden werden ergebenst ersucht, auf 2c, Lemke ¿U | Nr 1 des St abten, denselben im Betretungsfalle festzunehmen, | [7 August 1883, Vormittags 9 Uhr, vor die

an die nächste Militärwache abzuliefern und vom

Geschehenen hierher gefälligst Mitiheilung maten | Strafkammer des Königlichen Landgerichts zu Dort-

A ; : o | mund zur lassen zu wollen. Stralsund, den 30. Mai 1883. shuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund

der nah 8. 472 der Strafprozeßordnung von dem è . 14, SZianal L L L 2 ä é O es " Veburttat Königlichen Landrathsamt zu Hamm über die dec

nd en L sbezirk j Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausge- | -.,. g Sie: Alter il and manila Iabre, Silhe A stellten Grklärung vecurtheilt werden. Zugleich ift | [211] Oeffentliche Zustellung und Ladung. : Ï T SUE S Me T ditrb Beschluß der Strafkammer des

Königliches Füsilier-Bataillon 3. Pommerschen

Religion evangelisch. Prosession Arbeiter. Haare

kranzes, worin die Buchstaben F. L. 3. Pom. Inftr.

Rats. Nr. 14 gezeichnet sind. Ausgeboben zu Stral- | derselben über

sund, Liste E. Nr. 10e. pro 1878. Unsicherer Dienst- R L

pflibtiger. Bei seinem Sortgehen war derselbe be-

Untersuchungs - Sachen. | 4) Heinrich Friedri Wilhelm Elstermeier, geboren den 21, April 1860 za Niedermaßen, werden be-

rp{ichtige in der Absibt sih dem i e c C r oder zu enlztehen, ohne Erlaubnif: das Bundes- jest nit zurückgekehrt. Es liegt Verdadt der E Alter f oder G „erreicbteni wilitärpflic- - / immtlite Militär, Civil- | tigem Aller 1 außerhalb des Bundesgebiets aufge- Fahnenflucht vor. Sämmtliche Militär- und Civil halten zu haben, Vergehen gegen &. 140 Abs. 1 «G.-B. Dieselben werden auf den

er Angeklagten mit was mit dem Bemerken hierdurch gemaccht wird, daß Verfügungen das Vermögen der Staatskasse gegen-

(M. 120—83.) Königliche Staatsanwaltschaft.

wehe eingetragen steben,

Hauptverhandlung geladen. Bei unent- für ?raftlos erflärt.

Rahdeu, ven 5. Mat 1383.

Königlichen

7 2 2e : : ; | Horlachen und der als Vormund üb blond. Stirn niedrig. Augen grau. Augenbrauen Landgerichts zu Dortmund vom 22. Mai 1883 auf geborene Kind derselben, Namens „Andreas“, bestellt dunkelblond. Nafe klein. Mund etwas groß. Bart Grund des §. 140 St.-G.-B. und des §. 326 St.- | ÿ i 0 E orf U

keinen. Zähne vollständig. Kinn rund. Gesichtsbildung Pr.-D. das im Deutsch

rund. Natur \{mäctig. Besondere Kennzeichen : Auf | Bermögen d ; Eis A A . | legt worden, einem Arm blaue Einsticbe in Form eines Lorbeer öffentlich befannt

Dortmund, den |

kleidet mit 1 Tuchrock 4. Garnitur, 1 Tuchhose 4. Garnitur, 1 eigene Schirmmüte, 1 Paar ge- lieferte Stiefel, Koppel neb Seitengewehr, Binde 4. Garnitur.

Oeffentliche Ladung. Nachbenannte Personen:

geboren den 31. Mai 1860 zu Hamm, 3) Wilhelm Wenzel, geboren den 29. August 1860 zu Hamm,

A Ausf\bl ( urch Aus] 1) Josef Heinrich Dreyer, geboren den 30. Januar s U 1860 zu Hamm, 2) Heinrich Josef Max Karthaus, | thekenurkunden :

Subhaftationen, Aufgebote, Vor-

des seinecrzeitigen Schulgeldes,

urtheilen,

9, Indnetrielle Etablissements, Fabriken

| In der Börsen- beilage, M 2

effentliher Anzeige. j

!

| 6. Verschiedenec Bekanntmachungen, |

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l

wcnach im Grundbuhe von Oppenwele Band VTI. Blatt 15 Abtheilung II1. Ne. 1 e. neuerlihen Termin zur mündlichen Verhandlung der und Band I, Blatt 51 Abtheilung II1 Nr. 3 Sache auf

daselbst für den Kolon Weggehöft Nr. 71 Dppenwehe 100 Thaler Darlehn,

die Schuldurkunde vom 26. Oktober 1829, | anberaumt und mit Veshluß vom 10. März l. I aus welcher für die 6 Kinder L. Che des | auf Antrag der Klagspartei bei nunmebr unbekann- Vorbesitzers Lückemeyer 419 Thaler 2 Sgr | tem Aufenthalte des Beklagten die öffentliche Zus 1 Pf. Erbgelder Band I, Blatt 453 Abthei- stellung an denselben bewilligt.

lung 111, Nr. 1. des Grundbuchs von Oppen- Georg Manser wird zu dem anberaumten Termine

Königliches Amtsgericht.

Die Zieglerswittwe Margaretha Biedermann von er das unchelih | [24210]

léenungdtoften Ettemnun e lich be- | Auszug der Klage b

erternungstoslen, Ginräumung des geseßlih be- | Auszug der ‘lage bekannt gemacht. schränkten Erbrechts des Kindes, sowie zur K fe Y Tragung der Kosten des Prozesses zu ver- 6

A —— —_——s

„Zuvalideudank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Anuoncen - Bureaux.

Das K. Amtsgericht Kronach hat von Amtswegen.

Freitag, den 13. Juli 1883, Vormittags § Uhr,

unter dem Bemerken geladen, daß ihm die betreffFen- den Shriftstücke durch Anschlag an der Geridts» tafel zugestellt wurden. Kronah, 30. Mai 1883. Gerichts\hreiberei des Königlichen Amtsgerichts : Zinke, K. Sekr.

Oeffentliche Zustellung. Der Vorstand der städtischen Sparkasse zu Anclam,

ck Wirth Johann Karl von Seibelsdorf haben gegen | vertreten dur den Geh. Justiz-Rath Billerbeck hier,

er : Mil D den ledigen, großjährigen Dienstknecht Georg Manser flagt gegen den Rudolf Friedrich Ludwig Fischer in von Horlachen wegen Anerkennung der Vaterschaft | No1 damerika, als

zu diefem Kinde und Alimentation beim K. Amts- | buhe von Anclam Vol. II. gerihte Kronach Klage erhoben und beantragt: Manser zar Anerkennung der Vaterschaft des | der bei diesem Grundstücke in Abtheilung 111. Nr. 3

von Margaretha Biedermann am 19. November | u. 4 eingetragenen 1800 M für die Zeit vom 1882 unehelich geborenen und auf den Namen | 1, Januar bis ult, Dezember 1882 mit dem Antrage „Andreas“ getauften Kiades, Bezahlung eines auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von Sen aa g onabeitages pu h F N. I L N

lv ¿Um zurUclgelegten 14. Lebensjahre desselben, | Verhan ung des Nechtsstreits vor das Königliche ladungen u. dergl, 30 #Æ. Tauf- und Kindbettkosten, Bestreitung “w rif Bekanntmachung. ußurtheil des unterzeichneten Amts- Kur- und April sind nachbenannte Hypo-

1) die Urkunde vom 29, Æpril 1823 nebft Ab- tretung2verhandlung vom 14, März 1853,

Miteigenthümer des im Grund- 0 41. pag. 625 verzeichneten Grundstücks, wegen der rüständigen Zinsen zu 5 9/6

, und ladet den Beklagten zur mündlichen

Amtsgeriht zu Anclam auf der eiwaigen | den 18, September 1883, Vormittags 93 Uhr. Handwerks- Zum Zwecke der öffentlichen Zung wird diefer

rage, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[23986] Landgericht Hamburg.

Oeffentlihe Zustellung.

Der Maurermeister C. Ee, Borgeschstraße 47, Hs. 3, zu Hamburg wohnhaft, vertreten durch Nechts- anwalt Dr. Sonnenkalb, klagt gegen den Bauunter- nehmer Friedrich Treffurth, früher Nagelsweg 37 zu Hamburg wohnhaft, jeßt unbekannten Aufenthalts, aus einem Baukontrakt, mit dem Antrage auf Ver- urtheilung des Beklagten zur Zahlung einer fälligen Garantiesumme von 500 Æ nebst Zinsen und Pro- zeßkosten, und vorläufige Vollstreckbarkeit des Urtheils gegen Sicherheitsleistung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verkt-andlung des Recbtsftreits vor die 5, Civilkammer des Landgerichts zu Hamburg auf

den 17, Oktober 1883, Vormittags 9; Uhx, mit der Aufforderuna, einen bei dem gedachten Gerite zugelassenen Anwalt zit bestellen. : -

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Hamburg, den 29, Mai 1883. -

O, Mangelsdorff, , Gerichtéschreibergehülfe des Landgerichts, Civilkammer V.

[494] Aufgebot.

Die Firma Riekmann & Dyckhoff in London hat das Aufgebot der Prima und Sekunda der von der- selben, d. d. London, den 3. August 1882, an eigene Ocdre ausgestellten, von Theodor Zinck in Leipzig aeceptirten und am 26. Oktober 1882 bez. am 11. November 1882 zahlbar gewesenen Wesel über 1460 M 75 S und resp. 1451 40 - beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, \pä- testens in dem auf

den 13. Juli 1883, BVorn1ittags 11 Ußzr, vor dem unterzeihneten Gerichte, Zimmer 119, an- beraumten Aufgebotstermin scine Recte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Leipzig, den 28, Dezember 1882, :

Königliches Amtsgericht, Abtheilung 11. Steinberger.

[24130] Ausgebot.

Der Gutébesißer Max Hornewann zu Daemelow hat rüdsihtliÞ des Fol, 13 des Hyvothekenbuchs für Daecmelow unterm 16, Juli 1835 ¡Ur die Wischet- sen Kinder, deren Kucator der Pensionär Schulze auf Wovsmer gewesen, ante !ineam zu 44% Zin- sen eingetragenen Postens von 1450 Thlc. Nr. 2/3 oder jeßt 5075 6, welher Posten au Fol. 39 des Hypothekenbuchs über die Güter Rubow und Alt-Schlagsdorf verzeichnet ift, und bezüglich dessen auf Antrag des damaligea Eigenthümers von Dae- melow vom 12./16. Mai 1873 eine Vormerkung zu Hypothekenbuch eingetragen ist, nunmehr den Erlaß des Mortifikationsproklams nah §, 23,1 Abs. 2 der revidirten Hypotheken-Ordnung für Landgüter vom 16, Oftober 1848 beantragt.

In Deferirung dieses Gesubs werden alle Die- jenigen, welche an das oben bezeichnete Intabulat von jeßt 5075 M Ansprüche geltend machen zu können vermeinen, hierdurch aufgefordert, folche spätestens in dem auf

Sounabend, den 14. Juli d. Z,,

Vormittags 115 Uhr, : vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermin anzumelden und zu begründen, widri- genfalls sie mit denselben auf immer werden aus- geschlossen und das Intabulat Fol, 13 des Daeme- ower Hypothekenbuchs für erloschen und tilgungt- fähig woird erkannt wet dzn.

Warin, den 29, Mai 1883.

Großherzogliches Amtsgericht. |

Zur Beglaubigung: E. Guth, Gerichtsdiätar.

[24209] Muth

Ausgebot.

Der am 19, März d. Is. verstorbene Büdner Joachim Heinrih Schümann zu Völkshagen hat ein unterm 2. Januar 1875 vor Notar und Zeugen errichtetes und am 31. März 1883 von dem untetr- zeichneten Amtsgerichte publizirtes Testament hinter- lassen, in welchem er seine S{zwestertochter, die Sopúie Anna Dorothea Schroeder, verehelidt an den Wirthschafter Bernhard Chlers zu Völckshagen, zu seiner Universalerbin eingesetzt hat. Die LeBtere hat zur Vervollständigung ihrer Erbenlegitimation cin Aufgebot beantragt. :

Bei dem Vorhandensein der gesetzlichen Erforder- risse für dasselbe werden demnach alle Diejenigen, welche ein gleich nahes oder näheres Erbrecht als die Extrahbeatin an dem Nachlaß; des weiland Büh- ners Joadim Heinri Schümann zu Völckshagen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, solche ihre Rechte spätestens in dem vor dem unterzeich- neten Amtsgerichte auf

Donnerstag, den 9. August,

Vormittags 11 Uhr,

anberaumten Termine gehörig begründet und be- scheinigt anzumelden, widrigenfalls die Ertrahentinu oder die sih Meldenden und Legitimirenden für die rechten Grben angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Erbenzeugniß ausgestellt werden soll, die sich nach dem Aus|ch{lußurtheil meldenden näheren oder glei nahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die Crbschaft eingetreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein follen.

Ribuit, den 28. Mai 1883.

Großherzogliches Amtsgericht. Zur Beglaubigung; L Der Gerichttshreiber H 8. Fiedler, Ger.-Diätar.

[24186] . Bekanvtmahung. „Durch Aus\hlußurtbeil des biesigen Gerichts vom 30. März 1883 sind die unbekannten Berechtigten mit ihren Ansprüchen an folgende Spezialmassen, welce bei der nothwendigen Subhastation des früher den Johana und Caroline Grzybek’shen Eheleuten gehörigen Gruad®üs Kannwiesen Nr. ò ge- bildet sind: :

1) der Catharine, Anorthe und Charlotte Boczian- schen Spezialmassen, bestehend aus den für die brei Genannicn in Abtheilung 111. untec Nr. 3 auf Grund des Erbrezesses vom 27. Oktober 1834, conf. 90, Dezember 1834 und 25. De- zember 1835 eingetragenen und baar zur Hebung actangten väterlihen Erbgelder von je 4 Thlr. ò Sgr. oder 12 M 50 „F, welche ursprünglich die Marte Boczian, geborene Kowalski, ver- \chuldete, L S

2) der Marie Boczian’ichen Spezialmasse, bestehend

Tung TIT. unter Nr. 4 auf Grund des Ab- tretungsvertrages vom 4. Dezember 1840 eins getragenen, ursprünglich von Johann Boczian vershuldeten, und nun baar zur Hebung ge- langten Restkaufgelder von 56 Thlr. 15 Sgr. oder 169 M 50 S, H der Justizrath Stolterfoth’s{en Spezialmasse, bestehend aus der für Justizrath Stolterfoth in Königsberg in Abtheilung 111. unter Nr. 10 auf Grund des Mandats vom 25, September und der Reguisition des Prozeßrichters vom 30. Dezember 1865 eingetragenen 1 Thlr. 28 Sgr. 9 Pf. rechtékräftige Forderung und 1 Thlr. 14 Sgr. Kosten, welche im vollen Be- trage von 10 M 28 H baar zur Hebung ge- tommen sind, der Gottlieb Czialla’shen Spezialmasse, be- stehend aus 93 # 44 4, welche auf die in Ab- theilung IIT. unter Nr. 11 auf Grund der notariellen Scbuldurkunde vom 6. September 1862 für den Wirih Gottlieb Czialla in Klein Przesdzink eingetragene, mit 6 Prozent verzins- lie Darlehnsforderung von 100 Tklrn. baar zur Hebung gelangt sind, auscefck loffen. Witllenberg, den 21. Mai 1883.

Königliches Amtsgericht. Ik.

[24197] JZm Namen des Königs!

Auf den Anirag des Kaufmanns Emil Nathan Rosenthal zu Fraukfurt a. M. erkennt das König- lihe Amtsgeriht zu Franksurt a. M. dur den Amtsrichter Dr. von Welling für Necht:

Die dem hiesiacn Kaufmann Emi" Nathan Rosenthal ertheilte Urkunde copia authentica

über die in dem amtlichen Hypotzekenbucbe des vormaligen Land-IJustizamts zu Frank- furt a. M. Tom. XVII!lI. Seite 112 Num- mer 4191 eingetragene Hypothek vom 8. Fe- bruar 1879 inhaltlich deren der Oekonom Georg Jamin zu Heddernbeim mit Zuttimmung sciner Chefrau Katharina, geb. Jamin, an 1) den Kaufmann Emil Nathan Nosenthal

dahier,

2) den Kaufmann Simon Weilburg in Fulda die Liegensbaften VBornheimer Gemarkung Gew, XV. 1, Nv. 33 und Gew, XV 1, Mr. 398: für zusammen Achtzehntausend Mark verpfändet hat, wird für kraftlos erflärt.

Verkündet am 25, Mai 1883,

Königliches Amtsgericht. Abtbeilung IV.

[24212] Zm Namen des Königs! e Auf den Antrag des Handelsmanns Friedrich August Richter zu Neu-Doebern erkennt vas Königl. Amtsgericht zu Calau durch den Amtsrichter Dr. Geppert für Recht: Das Hypothekendokument über 200 Thaler ver- zinslih zu vier Prozent eingetragen aus der Obligation vom 9. Juni 1852 zufolge Ver- fügung vom 12. Mai 1855 für dea Kossäthen Mathes Magister zu Neudoebern in Abthei- lung III. Nr. 1 des dem Handelsmann Fried- ri August Richter zu Neudoebern gehörigen Grundstüks Bd. I. Nr. 20 des Grundbuchs von Neudoebern, gebildet aus Ausfertigung der notariellen Urkunde vom 9. Juni 1852 und dem Hypothekenbuchsauszuge vom 12. Mai 1855, wird für kraftlos crflärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller auferlegt. Calau, den 26. Mai 1883, i Königliches Amtsgericht. 11. Abtheilung.

Jm Namen des Königs !? Verkündet am 11. Mai 1883, :

0c Ger, Gerichtsshreibergehülfe. _

In der v. Dziemboroski - v, Moszezens!i - Fuchs- Glaser - Dgorkiewicz - Tomaszewski - Kn opinski- und Stefanski’\hen Aufgebotssache, F. 37/82, cckennt das Königliche Amtsgeriht zu Wongrowiz dur den Amtsrichter Baumm

für Recht :

1) die Hypothekenurkunden E

a, 49 Thlr. = 147 #4 rechtskräftige Forderung nebst 5% Zinsen seit dem 23. Mai 1859 und 2 LWhlr. 22 Sgr. = 8,20 M Kosten der Cintragung, eingetragen auf Grund des rechtskräftigen Mandats vom 19. Mai 1859 und der Requisition des Prozeß- richters vom 7. Juli 1859 am 7. August 1859 für den Probst Iosef Westpha! in Gorzyce in Abthei- lung 111. Nr. 8 des dem Eigenthümer Casimir Stefanski gehörigen Grunt stücks Dochanowo Blatt 3, gebildet aus der Hypotheéenurkunde vom 7. August 1859, dem re{tskräftigen Mandat vom 19. Mai 1859 und der Requisition des Prozeßrichters vom 7. Juli 1859, - S S

b. 80 Thlr. = 240 M nebs 59%, Zinsen Erb- g eingetragen aus dem Erbrezcß vom

22. Mai 1822 ä

29. August 1823 am 8, März 1827 für Paul Wawrzynkiewicz in Abtheilung 111. Nr. 12 des dem Kaufmann Elias Fuchs und den Benjamin und Terese, geborene Salamon, Reinhold\chen Che- leuten gehörigen Grundstücks Mietschisko Blatt 34, in Abtheilung 111. Nr. 1 des dem Handelsmann I. Glafec gehörigen Grundstücks Mietschisko Blatt 11, in Abtheilung 111, Nr. 1 des dem Bürger JIagnatz Dgorkiewicz gehörigen Grundstücks Mietscbisko Vlatt 72, in Abtheilung 11]. Nr. 1 des dem Bür- ger Leo Tomaszewski gehörigen Grundftücks Miet- \{chisko Blatt 90, in Abtheilung 111, Nr. 3 und resp. Nr. 1 der dem Bürger Simon Knopinski. ge- hörigen Grundstücke Mietschisko Blatt 91 und Blatt 64, gebildet aus dem E un

2 297 x dd. al 2 8. März 1827 und dem Erbrezeß vom Aug. 1823.

c. 31 Thlr. 21 Sgr. 3 Pf. = 95,13 G Zins- rüctfstand und 37 Thlr. 15 Sgr. = 112,50 M4 Gnt- schädigung für nicht geleistete Baufuhrer, zahlbar in halbjährlichen Raten zu George und Martini, jedes- mal mit 2 Thlr. 15 Sgr. = 7,50 i, eingetragen aus dem Erbvergleih vom 15. Mai 1850 am 20. November 1850 auf den Antheil der Woyciech und Antonina Toptalaschen Gheleute für den Guts- besißer M. v. Moszczenski zu Brudzyn, in Abthei- lung 11). Nr. 4 und resp. Nr. 5 der dem Ritter- gutsbesißer Johann v. Moszczenski auf Slembowo gehörigen Grundstücke Brudzyn Blatt 12 resp. Blatt 15, gebildet aus dem Hypothekenschein vom 30. November 1850 und dem Erbvergleih vom 15. Mai 1850,

[24187]

2) Die Retbtsnawfolger der Hypothekengläubiger Rofalie Piecowiak, verehelihten Kromkowska, Eli- sabeth Mezydlo und Iosef Korczicka werden mit ihren Ansprüchen auf: 1 a. die Hypothekenpost von 10 Thlr. = 30 M nebst 5 °/a Zinfen Abfindung, eingetragen für die Rosalie Piecbowiak, verehelihte Kromkowsfa in Abtheilung IIT. Nr. 1 des Grundbuchs des dem Rittergutsbesißer Constantin v. Dziembowski gebörigen Grundstücks Kludzva Blatt 4 aus dem Ueberlastung8vertrage vom 10. November 1860 8. Mai i862, E ma-ionsatteste vom 7. Septemker 1867 und 5. Fe- bruar 1868 und aus dem Erbrezesse vom 4. Februar 1868 zufolge Verfüaung vom 18. September 1863,

b, die Hypothekenposten von: 26 Tblr. 17 Sgr. 8 Pf. = 61,78 4 Muttererb- theil, eingetraaen für die Elisabeth Me:vdlo in Ab- theilu1g 1IT. Nr. 1 des Grundbuchs des dem Eigen- thümer Casimir Stefansfi gehörigen Grundstücs Docbanowo Blatt 3 aus dem am 15. Oktober 1834 genehmigien Erbrezesse über den Racblaß des Nis colaus Mezydlo, zufolge Verfügung vom 1. Septem- ber 1837, und 24 Thlr. = 72 #Æ, rechtskräftig erstrittene For- derung, eingetragen für den Schuhmacher Iosef Skorczicka in Schubin in Abtheilung 111. Nr. 2 desselben Grundstücks aus dem Erkenntniß vom 25. Fechruar 1854 und auf den Antrag des Prozeß- richters zufolge Verfügung vom 15. September 1854,

ausgeschlossen. 3) Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern auferlegt. Weongrotwigt, den 19, Mai 1883.

Königliches Aintsgericht

auf Grund der Eckeslegiti-

Berkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

Eisecubahn - Direktionsbezirk Berkin. Ver- pahtung der Bahnhofs-Nestauration zu Wol- gasi. Die Nestauration auf dem Bahnhofe zu Wolgast soll vom 1. Juli 1883 ab verpaltet werden. Die für die Verpachtung festgestellten Be- dingungen sind von unserem Bureauvorsteber Hintz hier, Lindenstraße Nr. 19 L. gegen portofreie Ein- sendung von 55 -Z zu bezieben. Pachtgebote, welchen Führungsattesle und cine furze Lebensbeschreibung der Bewerber beizufügen, sind uns bis zum Sonun- abend, den 9, Juni 1883, portofrei mit der Auf- schrift: „Pachtgebot auf die Bahnhofs-Nestauration zu Wolgast“ einzureichen. Stettin, den 23. Mai 883. Königliches Eisenbahn - Betriebsamt Steitin-Stralsund.

[24161] Bekanntmachung. S Zum Neubau cines Dienst: Wohnhauses bierselbst sollen die nachbezeichneten Lieferungen und Arbeiten in öffentliher Submission vergeben werden : 1) die Lieferung von Bruchsteineun, verans{lagt auf 475 M, die Lieferung von Hintermauerungssteinen, veranschlagt auf 1848 4, : dic Lieferung von Verblendsteinen, veranschlagt auf 864 M. : die Lieferung von gelöschtem Kalk, veranschlagt auf 480 A4, die Ausführang der Erd- und Maurer- arbeiten, veranschlagt auf 2396 6, die Ausführung der Zimmerarbeiten, ver- anscblagi auf 2242 4, die Ausführung de: Schlosser- und S{hmicede- arbeiten, veransclagt auf 397 M, dic Ausführung der Steinmeyzarbeiten, ver- anschlagt auf 724 E

Die Bedingungen, der Kostenanshlag und die Zeichnungen sind in unserem Amtslokal einzusehen, wosclbst versiegelte, mit entsprewender Aufschrift versehene Offerten bis zum 8. Juni cr., Vor- mittags 11 Uhr, entgegengenommen werden. i

Die Bedingungen liegen auch auf dem , Berliner Baumarkt“, Wilhelmstraße 92/93, zur Einficht aus.

Brandenburg (Havel), den 29. Mai 1883,

Königliches Proviont-Amt.

Die Lieferung von 127 329 Tonnen Lokomotiv- kohlen für die uns unterstellten Bahnstrecken während der Zeit vom 1. Juli l. I, bis 30. Juni 1884 soll in öffentliher Submission vergeben werden. Die allgemeinen und besonderen Lieferungsbedingungen find auf unserem Materialien-Bureau, Pedderich- straße 67/69 hierselbst, einzusehen und können auc gegen. portofreie Einsendung von 70 „F von dem ge- nannten Bureau bezogen werden. N

Die Angebote sind vortofrei und versiegelt mit der Aufschrift „Angebot auf Lokomotivkohlen" versehen, bis zum Submissionstermin

Montag, den 11. Juni l. J., Bormittags 10 Uhr, an unser Materialien-Bureau einzureichen. Frankfurt a. M. Sachsenhausen, den 19, Mai 1883, Königliche Eisenbahn-Direktion:

Submission auf Lieferung voza Uniformen: 1) auf Lieferung von Uniformmaterialien, als: Calmuk, Düffel, blaue, graue und orangefarbene Tuche, Molton, Biber, Futterstoffe, Diensftab- zeichen 2c. 2c.,, 2) auf Anfertigung von Uniform- stücken, als Capuyen, Paletots, Röce, Hose, Mübzen, 3) auf Lieferung fertiger Uaiformstücke einschließli der Materialien. Termin am 20. Juni c., Vor- mittags 9 Uhr, im Materialien-Büreau. Die Offerten sind versiegelt und portofrei, spätestens zum oben angegebenen Termine an das Materialien- Büreau, Trankgasse Nr. 49, einzureichen. Die Bedingungen können gegen Erstattung von 1,50 von dem Materialien-Büreau bezogen werden. Cöln, den 29, Mai 1883. Königliche Eisenbahn- Direktion (linksrheinische).

Submission. Di»? Zimmer-Arbeiten, sowie die Tischler-, Schlosser- und Glaserarbeiten zum Um- resp. Erweiterungsbau des Stationsgebäudes auf Bahnhof Frose sollen vergeben werden. Offerten mit entsprechender Aufschrift versehen find bis ¿um Eröffnungstermin Mittwoch, den 13. Zuni 1883, Vormittags 10 Uhr, portofrei an uns einzusenden. Das Objekt umfaßt die Zimmerarbeiten inkl. Materiallieferung, sowie die Tiscbler-, Schlofser- und Glaserarbeiten inkl. Materiallieferung zur Her- stellung von neuen einstöckigen Anbauten mit zu- jammen 208 qm Grundflähe und Umbau des vor-

Grunde gelegten Ansläge, Zeicbrungen, allgemeinen und speziellen Bedingungen liegen bei unserem Bureau-Borsteher während der Dienststunden zur Einsicht aus und werden auf Verlangen gegen frankirte Cinsendung von 1 M 10 5 für die Bedingungen bezüglich der Zimmerarbeiten, und 1 M 10 - für die bezüglich der Tischler-, Sclosser- und Glaferarbeiten von demselben übersandt werden. 2 Blatt Zeichnungen können ebenfalls, soweit der Vorrath reiht, gegen frankirte (Finfendung von, 2 M abgegeben werden. Halberstadt, im Mai 1883. Königliches Eisenbahn- Betricbs-Amt.

Verloofung, Amortisation, Zinszahlung u. # w. von offeutlichen Papieren.

S wv Berichßtigung. In der öffentlichen Kündigung der Pommerschen . Landschaft in Nr. 124 muß bei den zur Baarzahlung gekündigten Pfandbriefen Trevytow a. R.'schen De- partements à 300 F die Nr. hinter 25385 nit 395386 fondern 25386 shcißen.

24125 litten, Ban - Gesellschaft Alexandra - Stiftung. &Für das Jahr 1882 sind folgende Aktien unfcrer Gefellshaft durch das Loos zur Amortisation be- stimmt worden: - C R S 121, 1280, 126 150 153, 185 202, 209. 236» 20a, 200, 208, 2/4 285 308 040. 843 BID, 378, 403. 407. 409, 413. 440. 447, 448. 455, 473, 485. 503, 505. 513. 516. 526. 530. 540, 941. 560. 582, 585, 591. 623. 629, 665. E69, 105. 707. 797. 798. 811. 827. 845. 867, 870. 881. 886. 900, 909. 920. 929. 944. 946, 950, 902, 900. 966 9128. 976, 987 1000 1006. 1014. 1024; 1082, 10836: á Die Inhaber der gezogenen Aktien werden ersucht, den Baarbetrag von 309 /6 per Aktie gegen Nus» lieferung der Leßteren und der noH nicht fälligen Dividendenscheine im Bureau des Schaßzmeisters der Gesellsbaft, Herrn General-Consul Banguter 7+ Bormardt, Französische Straße Nr. 32 (Firma M. Borchardt Ïam.), in der Zeit vom 1. bis 31, Oktober d. I. (8. 26 des Statuts) in den Geo \chäftsstunden tägli von 9 bis 12 Ukr in Empfang zu nehmen. Für diejcnigen Aktien, welche nit ab- gehoben werden, treten die Folgen cin, welche die SS. 27 und 29 des Geseclischaftsstatuts bestimmen. Berlin, den 1. Junt 1883. Curatorium der Alexandra-Stiftung, Kro ius, Qeile

[23365] Bekanntmachung. Bei der am heutigen Tage stattgehabten Aus- loosung von Kreis-Obligationen Lauenburger Kreises sind ausgeloost und werden den Inhabern zur Rückzahlung am 2. Januar 1884 hiermit gekündigt : A. Die Obligationen L. Enission: Labt, B, Vir. 40 125 über je 600 A O O I E I S 100 9 189 105 201 205 207 200 200 202 268 290 293 308 310 312 8318 319 324 über je 300 Æ E D E L C42 84 104 215 252 ber fe 150 A6 B. Dic Obligationen XZ. Emission: Litt, A, Nr. 47 über 600 4 Litt. B. Nr. 10 27 über je 300 M : / Die Rückzahlung erfolgx nur bei der biesigen Kreis-Kommunalkafse gegen Rückgabe des Originals der Schuldverscbreibung, der dazu gehörigen, nach dem 31. Dezember 1883 fällig werdenden Couu:ons und des Talons, Aus früheren Ausloosungen sind bisher nicht gehoben die Obligationen : 0, Nr. 143 187 295 301, D. Me 44 2 i deren Beträge nicht mebr verzinst werden, Lauenburg i. Pomm., den 19. Mai 1883, Der Kreisausschuß des Kreises Lauenburg i. Pomm, von Koeller.

«

D 1 4

abs

23262] Bekanntmachung. ;

Bei der am 16. d. M. stattgehabten Ausloosung der auf Grund des Privilegiums vom 10. Septem- ber 1866 ausgegebenen, scit dem 1. Januar 1883 in Gemäßhei! des Allerhöchsten Erlasses vom 26. April 1882 von viercinhalb- in vierprozentige konvertirten Obligation?n des Aufhalt-Glauchower Deichverbandcs sind folgende Nummwern gezogen worden:

Litt. C. über 600 Æ Nr. 164 169 206 219 319.

Litt. D. über 300 4 Nr. 326 388 396 407 416. 443 453 459 653 681. i

Diese Obligationen werden hierdurch den Inhabern mit der Aufforderung gekündigt, die Kavitalbeträge vom 2. Januar 1884 ab bei der Deichkasse zu Grün- berg i. Schl. gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen nebst den dazu gehörigen, niht mebr zahlbaren Zinêcoupons Serie 111. Nr. 3 bis 16 und Talons zn erheben. Der Geldbetrag der etxa fehlenden, unentgeltlich mit abzuliefernden Zinss coupons wird von dem zu zahlenden Kapitalbetra ze zurückbehalten. Vom 1. Januar 18834 ab hört die Verzinsung dieser Obiigationen auf.

Züllichau, den 25. Februar Ia Namcns des Deichamts des Aufhalt - Glauchowerx

Deichverbande®, Der Deichhauptmann , Regierungs-Rath Kunte.

Zinfenzahlung. Die Ein-

IO1UNg der am 1. Ult d, L.

fällig werdenden Rentencoupons

der Magdcburg-Halk erstädter

M Eiscnbahn-Aktien Litt. A., B.

Sina lid O, fowie der Zinecoupons

der «Dbligationen der genannten Eisen- bahn erfolgt vom 19, Juni d. Js. ab bei den Königlichen Cisenbahn-Hauptkassen in Berlin und Magdeburg, ferner vom 19, Juri bis 21. Juli d. Js. in Berlin bei der Diskonto-Gesellschaft und bei Herrn S. Bleichröder, und vom 1. bis 15. Juli d. Js. in Frankfurt a. M. bei Herrn M. A. von ; Rothschild u. Söhne. Die Renten- Coupons ¿u den . Aktien Litt. A.. B. und C. werden au bei der : Hauvt - Sechandlungskasse in Berlin „eingelöst. Magdeburg, den 29, Mai 1883. Königliche

Eisenbahn-Direktion.

avs den für die Marie Boczian in Abthei-

werden für kraftlos erklärt.

handenen Empfangégebäudes. Die den Arbeiten zu

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