1883 / 130 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

E I A A E I D i E E E D AA A A L L E O

A E 7 E S

rh E M egte ti M A E: a7 F E edi Do id AEA, ibi 2A p E id R p B I Bc F Stor tz: “ti S I Er is R B PIER E E E C E

bit

phishen Berichte würden bereits feit dem Jahre 1873 in der betreffenden Druckerei hergestellt, und zwar in Folge eines Abkommens mit dem früheren Reichstags-Präsidenten Dr. Simson. Das Vertragsverhältniß habe sih übrigens gut be- währt, und er halte es daher nicht für empfehlenswerth, jeßt davon abzugehen.

Der Abg. Richter (Hagen) betonte, es handele sih weniger um die besondere Drudckcerei, als vielmehr darum, daß diese Sachen überhaupt einer Privaidruckerei übergeben würden, während andererseits auf anderen Gebieten die Reichsdruckerei den Privaten uncrwünshte Kon!urrenz mache. Uebrigens sei die Druckerei der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ mit dem Einfordern der fkorrigirten Stenogramme nicht sehr cou- lant. Er habe diese Sache, die niht blos eine interne Sache des Präsidiums sei, sondern auch die Reichsdruckerei argehe, berühren wollen, weil in engerem Kreise Abgeordnete aller Fraktionen {hon diese Bemerkurgen gemacht hätten.

Der Spezialetat des Reichstags wurde genehmigt.

Der Etat für den Reichskanzler und die Reichskanzlei weist in der Ausgabe 126 970 46 auf.

Bei dem Titel 1, Reichskanzler, einscließlich 18 000 M Repräsentationskosten, 54 000 ‘(, fragte der Abg. Kayser, wie der Reichskanzler die demselbei verfassungsmäßig zustehende verantwortlihe Aufsiht über die Ausführung der Gesetze ausübe; nach der Verfassung sei das Abdrucken der wörtlichen Berichte der Reichsta zsverhandlungen gestattet, und die Regierung zu Merseburg habe auf Grund des Sozialisten- geseßes eine Schrift verboten, die nihts enthalte, als den wörtlichen Abdruck der Verhandlung über den Antrag betr. die Aufhebung des Sozialistengeseßes. Der Reichskanzler, der sonst so sorgfältig über die Ausübung der Verfassung wache, daß derselbe deswegen Zuschriften an den Reichstag richte, habe gegen diese Verfassungsverleßzung noch keine Schritte gethan. Der Präsident von Levetßow bemerkte, daß diese An- gelegenheit zu dem in Nede stehenden Titel kaum passe.

Hierauf nahm der Bevollmächtigte zum Bundesrath Staats-Minister von Boétticher das Wort:

Meine Herren! Ich siehe gar nicht an, auf die allgemeine Frage des Herrn Vorrednerê, in welwer Weise der Herr Reichskanzler der ihm dur Artikel 17 der Reichsverfassung auferlegten Verpflichtung genügt, zu antworten. Der Herr Reichskanzler überwacht allerdings die Ausführung der Reichsgescte. Er prüft schr sorgfältig bei neuen Gesetzen, ob ihre Durchführung

: 1 Crfolel. 1, Und r Dou Jebeomal au Die DesWwverden die an hn Uber mangelhafte Ausführung der

Reich8geseße gelangen dahin, ob solche begründet sind. Es ist aber nun nicht zu verlangen, daß der Herr Reichskanzler Kenntniß von jeder Beschwerde, die etwa irgend jemand im Lande in fih fühlt, haben soll, ohne daß diese Beschwerde an ihn hberantritt.

Was den Merseburger Fall, an den der Hcrr Vorredner scine Bêèmerkungen angeknüpft hat, anlangt, so ift dem Herrn Reichs- fanzlex nch1s davon bekannt, daß die Königliche Regierung in Merseburg ein Verbot des Vertricbes der Schrift, vor. der er ge- prochen, erlassen hat. Sofern dieses Verbot der Recierung ein mit Landes- oder Reichégeseßen in Widerspruch stehendes fscin sollte, wäre der nächste Weg, eine Remedur herbeizuführen, eine Beschwerde an den Königlich preußischen Herrn Minister des Innern, und erft wenn auf diesem Wege den Beschwerdeführern thr vermeintlihcs Recht nit werden sollte, können fie sich an den Herrn Reichskanzler wen- den, und hier wird geprüft werden, ob die Beschwerde begründet ift. Es wird dabei allerdings auch mit RNücksiht auf den 8. 11 des Ge- seßes vom 21. Oktober 1878 in Betracht gezogen werden, ob nit die Schrift eine folche ist, welche unter das in diesem Paragrahhen erlassene Verbot fällt, deren Betrieb daher mit Rechr untersagt worden tf.

Dex Aba. Kayser dbenerkte dem Präsidenten gegenüber, daß es bisher gebräuchlich gewesen sei, beim Gehalt der Ressort- Chefs alle Klagen aus dem hbeireffenden Ressort vorzubringen, und wies auf die leßten Worte des Staatsfekretärs hin, welche es als Möglichkeit hinstellten, cen §8. 11 des Sozialistengeseßes über die Verfassungsbestimmungen zu stellen, was doch nicht zulässig sei. :

Der Etat wurde bewilligt.

Es folgte der Etat der Neihs- Justizverwaltung. Beiin Ordinarium der Ausgaben : Neichs-FFustizanit (506 900 M) richtete der Abg. Richter (Hagen) an die Regierung die An- frage, wie weit die bei der Verathung des vorigen Etats in Aussicht gestellte Vorlage über Revision des Gerichtskosten- geseßes vorbereitet, und ferner, ob niht bald der Entwurf einer Militärstrafprozeßoronung zu erwarten sei.

Der Staatssekretär des Neich2-Justizamts Pr. von Schelling erwiderte, es seien noh nicht alle zur Ausarbeitung des Ge- richtskostergesehes erforderlichen statistishen Berichte Seitens der Einzelstaaten eingegangen. Namentlich fehlten noch die Berichte Preußens und Württembergs. Es werde aber dem- nächst dem Hause eine Denkschrift über die bisherigen Ergeb- nisse der statistischen Erhebungen zugchen. Mit der Militär- Strafprozeßordnung fei das Neichs-Justizamt noch nicht be- faßt; der Abg. Richter möge sich deshalb an die Militär- verwaltung wenden.

Der Titel wuide darauf bewilligt.

Bei der Position „RNeichsgericht“ beantragte der Adg. Richter agen) die Streichung einer Mehrforderung von 38 000 /6 für einen neuen Senats-Präsidenten und zwei Räthe. Der Abg. Richter führte aus, daß sich jeßt noch nichi übersehen lasse, ob die Vermehrung der Stellen beim Reichs- gericht sich am 1. April des nächsten Jahres wirklich als nothwendig herausstellen werde. Man müsse bei einem \o vorzeitig vorgelegten Etat ganz besonders vorsichtig bei der Bewilligung von Mehrforzérungen scin.

Der Staatssekretöc Dr. von Schelling replizirte, daß die Mehrforderung auf Grund eines einstimmig von allen Neichs- gerihtsinitgliedern geäußerten Wunsches im Etat erhoben worden, Er bitte dringend um Bewilligung des Postens im Interesse der Strafrechtspflege.

Die Abag. Dr. Windthorst, Frhr. von Minnigerode und Dr. Stephani unterstüßten gleichfalls die Mehrforderung, wöh- rend der Abg. Kayser erklärte, dem Antrag Richter zuzusiim- men, da man erst die Postbeamten besser situiren möge, ehe man die Reichsgerichts-Räthe bedenke.

Der Antrag Richter wurde abgelehnt, der Justizetat un- verändert bewilligt. | n a vertagte sih das Haus um 5 Uhr auf Mittwoch

r.

Jm weiteren Verlaufe der gestrigen (13.) Sizung des Herrenhauses wurde die Berathung über den Bericht der X1. Kommission über die Geseßentwürfe 1) über die all- gemeine Landesverwaltung, 2) über die Zuständigkeit der Ver- waltungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden fortgesetzt.

Jn 8. 61 empfahl die Kommission, den Abs, 1 nah den Bcscilüssen des Abgeordnetenhauses anzunehmen, dagegen dem

L

Abs. 2 folgende Fassung zu geben: „Aus der amtlihen Thä- tigkeit des Landraths bezw. des Regierungs-Präsidenten darf kein Grund zur Ablehnung desselben wegen Besorgniß der Be- fangenheit entnommen werden.“

Graf Udo zu Stolberg-Wernigerode beantragte, diesen Absatz folgendermaßen zu fassen: „Aus der innerhalb der amtlichen Zuständigkeit geübten amtlichen Thätigkeit des Land- raths bezw. des Regierungs-Präfidenten darf kein Grund zur Ablehnung desselben wegen Besorgniß der Befangenheit ent- nommen werden.“

Der Referent Herr von Winterfeld empfahl die Annahme des Kommissionsbeschlusses. Graf Udo zu Stolberg empfahl die Annahme seines Antrages, weil derselbe den Anschauungen des Abgeordnetenhauses näher komme

Der Staats-Minister von Puttkamer erklärte sih für die Annahme des Kommissionsbeschlu}ses.

Herr Struckmann empfahl den Beschluß des Abgeord- netenhauses zur Annahme, Herr von Kleist-Reßow er- klärte sih für den Antrag des Grafen Stolberg, Graf zur Lippe erklärte sich für die von der Kommission, Herr Friedensburg für die vom Abgeordnetenhause beschlossene Fassung.

Herr Adams empfahl die Fassung, welche die Komnifsion angenommen, zur Annahme, und nachdem Graf Uo zu Stol berg seinen Antrag nohwals zur Annahme ewpfohlen hatte, während der Referent sich dagegen erklärte, wurde dieser Antrag abgelehnt und der Abs. 2 des §. 61 in der von der Kommissic. beschlossenen Fassung angenommen,

Die §8. 62 und 63 wurden ohne Debatte angenommen. Bei § 64 beantragte Dr. Meyer (Celle) im leßten Absaß die Worte „vom Tage der Zustellung ab“ zu streichen.

An der Debatte betheiligten sih die Herren Dr, Meyer, von Kleist-Reßow, Dr, Dernburg und der Regierungskommissar Geheimer Regierungs-Rath Braunbehrens. Dann wurde der Antrag angenommen und mit diesem der §. 64,

Ohne Debatte wurden die 88. 65—116 vach den Be- schlüssen der Kcemmission angenommen, in §. 117 die Worte „vom Tage der Zustellung ab“ auf Antrag des Herrn Meyer (Celle) gestrichen.

Hierauf wurden die §8. 118 bis 159 ohne Debatte nah den Anträgen der Komniission angenommen , ebenso Titel und Eingang, und f{chlief.lich das ganze Geseß in der oben beschlossenen Fassung.

Dann vertagte sih das Haus um 3!/, Uhx auf Mitt: woch 11 Uhr.

Sm weiteren Verlaufe der gestrigen (74) Sißung des Hauses der Abgeordneten, wurde die zweite Berathung des Gesetentwurfs, betr. den Bau eines Schiffsc.hrtskanals von Dortmund über Henrichen- burg, Münster, Bevergern, Neudörpen na der unteren Ems, fortgeseßt.

Der Abg. Frhr. von Schorlemer-Alst erklärte, es fomme ihm auf die Frage an, wohin der Kanal fortgeseßt werde. Das wisse ex nicht, und wolle es klargestellt haben. Was den Spruch suum cuigque betreffe, so hate seine Partei darin sehr eigenthümlihe Erfahrungen gemaht. Wenn der Finanz- Niniter ae, & [i nit Lai, mt großen Projekten vorzugehen, fo erwidere er: die Thaten von 1866 und 1870, die VerstaatlißGung der Eisenbahnen, sowie viele andere Projekie, die der Neichskanzler durchgeführt habe, seien gewiß nicht kleinlih gewesen. Die Regierung wolle offenbar, daß die Frage der Fortscßung des Kanals ihrem diskretionären Ermessen überlassen bleive. Wenn der Abg. Windthorst seinen Antrag eine Dynamitpatirone gegen das Ganze genannt, und vorher gesagt habe, er (Nedner) wäre anderer Meinung über die Vorlage aeworden, so fei beides nictrihtig. Er bedauere, daß der Abg. Windthorst in dieser Weise gegen ihn persönlich vorgegangen sei, wolle abex nihts darauf erwidern, und bemerke nur, daß er nie in ähnlicher Weise gegen den Abg. Windthorst aufgetreten sei, oder auftreten wert, wie derselbe heute gegen ihn. Man dürfe die Karalfrage nit übereilt lösen wollen. Die übertriebene Hißte und Eile könne dec Save selbst nur schaden, Daß leider das Kanalfieber vielfa geradezu eine Malaria geworden sei, bewiesen ihm marnigfahe an iha gelangte Drohbriefe, die ihm den Verlust feines Mandats ankündigten, wenn er gegen den Kanal fiimme. Er bemerke beiläufia, daß die Erfüllung dieser Drohunni ihn nicht sehr bekümmern würde, da sein Gesundheitszustand ihm die Beitehaltung seines Reichstagsmandats jedenfalls doch nur bis zum Ablauf der jeßigen Leaislaturperiode gestatte, Was dann freilich aus seinem Wahlkreis werde, stehe dahin. Wahrscheinlich werde ihn die Fortschrittspartei gewinnen ; man brauche nur an die Vorgänge in Dortmund zu denken. Zur Zeit sei der maß: gebende Faktor in der Regieruna gegen die von feiner Partei zu erstrcbende Fortsezung des Kanals in der Mittel.linie, Die Staatsregierung behalte sich überall die Entscheidung über die Fortseßung vor, und wolle, wie es scheine, den Kanal in der Nich- tung auf Breraen und Hamburg for!fezen. Hiergegen müsse man sich verwahren ; cin solhe2 Vorgehen würde nur Einzel- interessen, nicht aber dem gesammten Baterlande nützen. Würde denn das Haus eine Eisenbahnvorlage annehmen, worin die Regierung ein Stückchen Eisenbahn zu bauen vors)lage, und die Fortseßung dex Linie sich vorb:halte. Was die gehoffte Konkurrenz mit Holland betrffffe, so seien die Holländer nicht sehr bange vor dem Enmshafenkanal; Preußen fönne nicht so theure Kulturen an seinen Kanälen anlegen, wie die Holländer an den ihrigen. Auch die technischen Schwierigkeiten beim Bau d:cs Kanals würden sehr bedeutend sein. Wenn die Fn- dustriellen ihm jeßt allerdings versprehen wollten, die Hälfte des Vortheils, den sie von dem Emshäfenkanal haben würden, für Aufbesserung der Arbeitslöhne verwenden zu wollen, so würde er heute noch für die Vorlage stimmen. Uebrigens berühre der Kanal auch im Montangebiet gar nicht die großen alten Zechen, sondern gehe über das sogenannte Zukunsfts- gebiet; es jei also noch sehr fraglih, wie weit derselbe der Montanindustrie überhaupt nüßlich sei. Redner bemängelte ferner das von der Regierung bei Erwerbung des zum Kanal erforderlichen Grund und Bodens in Aussiht genommene Verfahren, und führte aus, daß hinsichtilih der Heranziehung der Fnteressenten überhaupt die Vorlage noch nicht genügend vorbereitet sci. Durh Annahme seines Antrages gehe keine Zeit verloren, werde im (Gegentheil Zeit gewonnen und die Ausarbeitung einer zweckmäßigeren Kanaloorlage ermöglicht.

Der Abg. Dr. Windlhorst bemerkte zunächst, 1hm habe jede Absicht, den Ag. von Schorlemer zu verleßen, fern- gelegen ; er habe rein objektio gesprohen. Er empfehle im Uebrigen nochmals den Antrag Hammacher zur Annahme.

Der Ministerial-Direktor Schul replizirte auf einige

Vorwürfe des Abg. von Schorlemer gegenüber der Regierung, und betonte, daß die Regierung keineswegs die Fortseßung des Kanals in Zweifel gestellt habe.

Es wurde hierauf die Diskussion über die Frage des Eméêhäfenkanals bezw. die gestellten Anträge geschlossen.

Die Abstimmung, welche über den Antrag Hammawer eine namentlihe sein wird, blieb vorläufig ausgeseßt und wurde zunächst der Antrag Letocha resp. von Schorlemer ad 2 zur Debatte gestellt, welcher die Wasserverbindung Berlins mit dem obe: shlesishen Montangebiet betrifft.

Der Abg. Dr. Meyer (Breslau) befürwortete den Antrag Letocha im Juteresse der Provinz Schlesien. Diese Provinz habe einen hervorragenden Anspruch auf Ausbildung ihre Wasserstraßen. Schl sien sci an Montanschäßen ganz außer- ordentlich rei; es leide aber unter geographischer Zfolirung, und es sei durchaus nothwendig, daß dem Lande durch Ver besserung der Verkehrswege ein weiterer Absaß für seine Pro- dukte eröffnet werde. Es handle sich darum, manche Sünden der Vergangenheit wieder gut zu machen, insbesondere die Schädigung zu beseitigen, welche dur die lange Vernachlässi- gung der Oderregulirung der Provinz Schlesien zugefügt wor- den sei. Auch hate die Erfahrung gezeigt, daß es kaum einen Landestheil gebe, für den etwas zu leisten dankerswerther sei, als für CZchiesien. Auch die Erhaltung der schlesishen Zucker- indust° crheische dringend den Bau des Kanals. An Getreide- und Mühlenfavrikattransporten werde auf dem Kanal gleith- jalls Tein Mangel sein.

Hierauf wurde die weitere Berathung um 2/, Uhr vis Mittwoch 9 Uhr vertagt.

__ Deutsches Handels-Archiv, Junt-Hest, JInhalt: Erster Theil. Gesetzgebung: Deutsches Reich: Bestimmungen über die Anerkennung der in italienishen Schiffsvapieren enthaltenen Ver-

messung8angaben in deutschen Häfen. Zollfreiheit mehrerer zur Ausrüstung von Sce\chiffen aus dem Auslande eingehender Jnventar- stücke. Ermächtigung weiterer Zollstellen zur zollfreien Ablafsung von Mineralslen. Ocsterreich-Ungarn: Festseßung des Tarazu- \chlages bei Verzollung von Schwefelsäure, welche in eigens eingerid)- teten Eisenbahnwaggons8 ohne weitere Umfchlicßung eingeführt wird. Rußland: Schmutbootsteuer in Kronstadt. Finnishec Ein- gang3zoll auf Blechabfall. Griechen)and: Weinsteuergesctz. Verbot der Einfuhr amerikanischer Schweinefleischwaaren. Auf- sub der Erhebung de: Differentialzöllz, Frankreich: Verortnuna, das Opiummonopol in Französisch: Cochinchina betreffend. Spav?en: Verlängerung der Bergbau: Privilegien für Cuba. Verkehrsbefug- nisse des Hafen8 Portús, Provinz Murcia. Manifeste mit Kor- refturen, Hayti: Abänderung dcs Zolltarifs. Dänemark: Lootsengelder verschiedener Stationen. Berichte: Deutshcs Reich: Nordhausen. Elberfeld. Siegen. Crefeld. Chemnitz. Dresden. Gera. Halle a. S. Magdeburg. Dortmund. Bielefeld. Düsseldorf. Aachen. Münster. Cassel. Cêln. Stuttgart. Augsburg. München, Nürnberg. Straßburg —- Görlitz, Gleiwiß. Glogau. Danzig. —- Königsberg. Stetiin. Hannover. Minden. —— Flens- burg. Liegnitz, Met, Frankfuri a. O. Griechenland: Athen (Verbrauchsfteuer auf Spiritnosen und Bier). QDäne- mark; Aarhuus (Handelsbewegung im Jahre 1882). China: Verkehr deutscher Schiffe in Kanton bezw. Whampoa während dest Jahres 1582, —- Uebersichten des Verkehrs in den Häfen Tamsui und Kilong im Jahre 1882, Oesterreich-Ungarn: Wien (Zoll- erlasse für eingefl;hrte Maschinen). Frankreih: Saigon (Ernten). Schweiz: Waarenausfuhr der Schweiz nach den Vereinigten Staaten von Amerika in den Jahren 1880 bis 1882, Venezuela : Puerto Cabello (Hanvelsbewegung im Jahre 1882), Ciudad Bolivar (Verkehr deutscher Swiffe in 1882). Spanien: Gijon (Verkehrëbewegung im Jahre 1882). IJloilo (Verkehr im Fahre 1882). Chile: Statistishe UÜcbersicht über den Handel CGhiles im Jahre 1881, Türkei: Rodosto (Jahresbericht für 1882), Vereinigte Staaten von Amerika: Handelsverkehr von Galveston im Jahre 1882, Wilmington, Nord - Ca- rolina (Ausfuhr und deutsher Schiffsverkehr im Jahre 1882). Rußland: Abo (Verkehr deutscher Schiffe und Swhiffs- (Fin- und Ausgang von und nach Deutschland in 1882), Handels- bewegung in Taganrog im Jahre 1882, Kristineslad (deutscher Schiffs- verkehr in 1882). Großbritannien: Leith (Sciffsverkehr in 1882), Verkehr deutscher Schiffe in britishen Häfen während des Fabres 1882, Dunedin, Neuseeland (Schiffsverkehr im Jahre 1882). Southampton (Bericht über den Verkehr deutscher Schiffe und den Schiff- und Maschinenbau im Jahre 1882). Swansea (Jahret- beriht für 1882), Wick (Heringsfang und Verkehr deutscher Schiffe in 1882). Londonderry (Iahresbericht für 1882). WBer- wick on Tweed (Iahresbericht für 1882). Singapore (Verkehr deutscher Schiffe in 1882. Niederlande: Amsterdam (Ver- Ter eund Cbe m 1892). Samarang (Verkehr deutsher Schiffe n. 1882. Helder (Verkehr deut- {er Swiffe in Niecuwediey im Jahre 1882). Zweiter Theil. Konsulatsberihte: ODstasien. Hiogo - ODsaka: Sciff- fahrtsberiibdt für 1882, Mittel- und Südasien. Madras: Jahresbericht für 1882. Bafscin: Jahresbericht für 1882. Westasien. Saida: Jahresbericht für 1882. —— Tripolis (Syrien): JIahresberiht für 1881. Tiflis: Handel und Industrie der Kaukasishen Statthalterschaft im Jahre 1881, Südeuropa. Livorno: Jahresbericht für 1881, Alicante: Jahresbericht für 1882, Mailand: Jahresbericht sür 1882. Westeuropa. Hull: Sahresbericht für 1882. -——* Cardiff: Jahresberiht für 1882. Nordemerika. Chicago: Bericht über den Handel und die Jndusirie von Chicago im Jahre 1882, Mérida: Jahresbecicht für 1882, Westindien und Mittelamerika, Belize: Jahresbericht für 1882. Leon (Nicaragua): TJahresberiht für 1881, Südamerika. Puerto Montt: Jaßresberiht für 1882, Afrikä. Port Louis (Mauritius): Jahresbericht für 1882. Gaboon: Jahresbericht für 1882, Australien und Polvynesien. Sydney: Verschiffungen vic- torianischen Goldes im Jahre 1882, Melbourne: Frachtbericht für 1882. Papeete (Tahiti): Jahresberiht für 1882, Adelaide: Südaustralische Wollsaison 1882/1883. Eisenbahn-Verordnungs3-Blatt. Nr. 10. Inhalt: Erlasse des Ministers der bffentlichen Arbeiten: Vom 17. Mat 1886, betr. Bestellung von Amtskautionen. Vom 17, Mai 1883, betr. Bestellung 2c. von Papier nah Ries zu 1000 Bogen als Einheit, Vom 19, Mai 1883, betr, Abrechbnungsverfahren über Fahrgelder für Militärtranêvorte. -— Vom 19. Mai 1883, betr. Statistik der Güter- bewegung. Vom 19. Mai 1883, betr. Statistik der Güter- bewegung. Vom 20. Mai 1883, betr. Berehnung der Wagen- miethe im Verkehr mit der Halle-Sorau-Gubener, der Berlin- Görlitzer, der Märkisch-Posener, der Berlin-Anhaltishen und der Oberlausitzer Eisenbahn. Vom 21. Mai 1883, betr. Uebereinkommen über die Behandlung der MNeklamationen aus dem Perfonen-, Gepädk- und Güterverkehr 2. Vom 22. Mai 1883, betr. Prolongation von Abonnements-Fahrkarten, Vom 23. Mai 1883, betr. Verkauf alter Oberbaumaterialien. Vom 25. Mai 1883, betr. die höheren Lehranstalten, welhe zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- freiwilligen Militärdienst berechtigt find. Nachrichten. Centralblatt der Bauverwaltung. Nr. 22. Inhalt: Amtliches: Personalnachrichten. Nichtamtliches: Denkmäler für Alexander und Wilhclm von Humboldt in Berlin. Der Panama- kanal. (Fortsetzung.) Zellengefängniß in Arnheim in Holland. Der Leuchtthurm auf dem Rothen Sande in der Wesermündung. Die Kanäle in den Neichslanden. Die Staatseisenbahnbauten der

bei den gesetzgebenden Faktoren zu empsehlen bereit ist.

A: : 4 lativen Berathung ausgesprochenen Bedenken und Anregungen auf eine an-

nâcsten Jahre in Oefterreib. Vermischtes: Hohwasserstände des Rheins in früheren Jahrbunderten. Klosterheilsbronn bei Nürn- berg. Drahtseilbahn Safsi Superga in Italien. Kosten des bedeutenderen Tunnel in den Zufahrtslinien zum Gotthard. Aus- grabunçen in Pergamon.

Annalen der Hvdrographie und Maritimen Meteorologie Heft. V. Inhalt: Vorläufige Resultate von Gezeiten-Beobachtungen an felbstregistrirenden Peaeln an der Ostsee. Von Korv.-Kapt. Hoffmann. Bericht über die im Winter 1882 bis 1883 an das Kaiserliche Observatorium zu Wilhelmshaven zur Prüfung eingesendeten Chronometer. Geschicbtliche Bemerkungen zur Littrowshen Methode der Zeitteslimmung aus Circummeridian höhen. Von Prof. Eugen Gelcich (Luffinpiccolo). Aus den Reise- berihten S. M. S. „Carola“, Korv.-Kapt. Karber. Kreuzfabrt zwisben den Samoa-Jnseln-- Neu-Britannien—Hermit-, Admiralitäts- und Salomo-Infseln—Sydney. November 1882 bis Februar 1883. Eingânge von meteorolcgisben Journalen bei dec Deutscben See- warte im Monat Dezember 1882, (Sch{luß.) Eingänge von meteorologishen Journalen bci der Deutschen Seewarte im Monat Januar 1883. Aus den Reifeberichten der Deutschen Bark „Hum- boldt”, Kapt. F. L. Meyerbcine. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte). 1) Die Rhede von Las Palmas und Santa Cruz (Canarisce Inseln). 2) bis 3) Häfen von Cienfuegos auf Cuba, von Monte Christi und Manzanilla-Bai (St. Domingo). Beschrei- bung der Westküste von Borneo zwishen dem Flusse Pawan und Pontianak. Orkan im östlihen Theile des nördliben Stillen Ozeans. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte.) Vergleichende Uebersficbt der Witterung des Monats Februar 1883 in Nordamerika und Centraleuropa. (Mittheilung von der Deutschen Seewarte). - Kleine hydrograplbis{che Notizen. Literarisches8. Tabellen.

PLandtags- Angelegenheiten.

Dem Hause der Abgeordneten ist folgender Entwurf eines Gesetzes, betreffend Abänderungen der kir en- politischen Gesetze, vorgelegt worden.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtages Unserer Monarchie für den Umfang derselben, was folgt:

Artikel 1.

Die Verpflichtung der geistlichen Dberen zur Benennung des Kandidaten für ein geistlibes Amt, sowie das Einspruchsrecht des Staats werden aufgehoben :

1) für die Uebertragung von Seelsorgeäimtern, deren Inkaber unbedingt abberufen werden dürfen,

2) für die Anordnung einer Stellvertret1ng oder einer leistung in einem geistlichen Amte.

Artikel 2.

Auf Verweser (Administratoren, Proviforen 2c.) eincs Pfarranmits

findet die Vorschrift des Artikels 1 aiht Anwendung. : Artikel 5.

Die Zuständigkeit des Königlichen GBericbtshofes für kirhlie Angelegenheiten zur Entscheidung auf Berufungen gegen die Ein- spruchserklärung der Staat8regierung bei j

1) Uebertragung eines geistlichen Amts (8, 16 des Gesetzes vom

11. Mai 1873, Geseß-Samml. S. 191), 2) Arstellung als Lehrer oder zur Wahrnehmung der Disziplin

bei firdlichen Auftalten, welche der Borbildung der Geistlichen

dienen (8. 12 des Gesetzes vom 11. Mai 1873),

3) Ausübung von bischöflichen Rechten oder Verrichtungen in er-

ledigten TatholisWen Bisthümern (8. 3 des Gesetzes vom

20. Mai 1874, Geseßz-Samml. S. 135) wird aufgehoben.

Artikel 4. _ An die Stelle des §. 16 im Gesetz vom 11. Mai 1873 Gesetz Sammlung S. 191) tritt nachfolgende Bestimmung :

Der Einspruch findet statt, wenn dafür eracbtet wird, daß der Anzuslellende aus einem Grunde, welcher dem bürgerlilen oder staatsbürgerlihen Gebiete angehört, für die Stelle nit geeignet sei, insbesondere wenn seine Vorbildung den Vorschriften dieses Gesetzes nicht entspricht.

Die Gründe für den Einspruch sind anzugeben.

Gegen die Einspruchs8erklärung kann innerhalb dreißig Tagen bei dem Minister der geistlichen Angelegenheiten Beschwerde erhoben wer- den, bei dessen Entscheidung es bewendet.

Artikel 5.

_Die Vorshrift des Artikel 5 im Geseß vom 14. Juli 1880 (Geseßz-Samml. S. 285) wegen Straffreiheit der Vornahme geistlicher Amtshandlungen in erledigten oder solchen Pfarreien, deren Inhaber an der Ausübung des Amtes verhindert ist, kommt für alle geistlichen Aemter, und ohne Nücksicht darauf, ob das Amt besetzt ist oder nicht, zur Anwendung.

Artikel 6.

Die den Bestimmungen der Artikel 1 bis 4 dieses Gesetzes ent- gegenskehenden Vorschriften der Gesetze vom 11. Mai 1873, vom 20. Mai 1874 und 21. Mai 1874 (Geseß-Samml. S. 139) werden aufz ehoben.

Begrundun a

Die Bemühungen der Staatsregierung, cine friedlichere Ausge- staltung der Beziehungen zwischen Staat und *atholisher Kirche zu fördern, sind, nachdem es gelungen, eine gcordnete Diözesanverwal- tung in den meisten Bisthümern der Monarchie wieder herzustellen, in erster Linie darauf gerichtet gewesen, im Interesse der Kathcliken Preußens die Wiederherstellung ciner genügenden Seelsorge in den fatholishen Pfarrgemeinden herbeizuführen. Zu dem Ende ind durch die firchenpolitishen Novellen vom 14. Iuli 1880 und 31, Mai 1882 wesentlide Erleichterungen sowohl wegen geistlicher Bedienung der Gemeindeglieder in erledigten Pfarreien als auch in Betreff der Vorauéseuzungen für die Bekleidung eines geist- lichen Amtes überhaupt, namentlich bezügli) des sogenannten Staats- eramens, geschaffen worden. Auch ift es der Staatsregierung gelungen, eine große Zahl Stellen landesherrlichen Patronats, bei denen die Oenennungspfliht der geistlichen Dberen uiht in Frage kommt, mit Seclsorgern zu bejeßzzn. Aber cine durchgreifende Abhülfe bleibt von einer Regelung der Benennungspfliht abhängig, Von dieser Erwägung geleitet S hatte die Staatêregierung in der elage vom Januar 1882 (Artikel 4 und 5 des Entwurfs) Maßnahmen vorgeschlagen, welche die Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher Aemter auf ein Maß zurückführen sollte, welches der bis zur tFinführung der Verfassungsurkunde in den ver- [iedenen Theilen der preußisben Monarwie bestandenen Uebung und er In anderen deutsben Staaten bestehenden und dur längere Er- sahrung hewährten gesetzlichen Bestimmungen entspricht; und es follte serner, unter Aus’cheidung der Thätigkeit des Gerichtshofes für kirch- liche Angelegenheiten auf diesem Gebiete, in Betreff des Einspruchs- rets des Staates ein Verfahren gesbaffen werden, welches der fried- ae erständigung zwischen dea VDrganen des Staates und der S E A R , Wenn jene Borschläge im verslofsenen Jahre die a Bedin er Ls nit gefunden haben, fo ist do n nt einer Vrdrung diefer Materie damals von allen Seiten ¡vertannt. Der Staatsregierung war es deshalb erwünst, in An- gung an den bekannten Vriefwechbsel zwischen Sr. Majestät dem dtiétuna 4 a aale der fatholischen Kirche in eine Er- Dur bie Ves De, R mit der römischen Kurie einzutreten. E D effen h eit übergebene Note des preußischen Ge- 5. Mai Cs f s e Staalësekretär, Kardinal Jalkobini vom Siaaidreniert ind die Srundlinien gezogen, innerhalb deren die

; érung etne anderweite Regelung der Benennungspflicht Dieje Vor- läge gehen, unter Berücksichtigung der bet der vorjährigen legis-

Aemter hinaus, und cs ift zugleih erklärt, daß hierbei sowohl von der Konstituirung eines Widerrufrechts für den Staat, als aub von etner Ausnahmestellung bestimmter Distrikte, insbesondere solcher, in welben die polnische Sprache herrscht, werde abgesehen werden fönnen.

_ Wenn diese Vorscbläge bei der nit das entsprehende Entgegenkommen hat die Staatéregicrung sid die Frage vorlegen müssen, ob nit dicjenigen (Frleihterungen, welde noch den Darlegungen der Note vom 5. Mai d. I. möglih sind, ohne wefentli&e În- teressen des Staates und seine Autorität zu schädigen, dem Lande alébald zu gewähren seien oder ob die Gewährung von dem zur Zeit yoch nicht zu bestimmenden Ausgange der Erörterungen mit der Römischen Kurie abbängig zu machen ci. Die Staatsregierung bat lich für die erstere Alternative entshieden, da für sie nur das ÎIn- teresse des cigenen Landes und das Wohleraehen der eigenen Staats- angehörigen maßgebend sein können, diese Nücksibten aber die in der Note bezeichneten Erlcihterungen thunlich und anräthli erscheinen lassen. Der vorliegende Gesetzentwurf charakterisirt sid daher als legislative Formulirung des in der Note vom 5. Mai d. J \fkizzirten Programme. i

Im Einzelnen ift zur Begründung zu bemerken. :

römisden Kurie bisher gefunden haben, fo

es Entwurfs noob

i S Artikel 1 und 2. Die Anzeigepflicbt, welche den geistlihen Oberen stellung von Geisilihen nach den Vorschriften des 11. Mai 1873 der Staatsbehörde gegenüber oblieg zunächst : i 1) auf alle werden soll. Sie findet dann aber auch 2) auf rein provisorisbe Stellungen Anwendug, de baber ein Amt überhaupt nicht bekleiden, sondern ledialicb mit Ste vertireiung oder Hülfsleistung in einem geistliben Amt betraut sig (S8. 1, 2, 15 es Geseßes vom 11. Mai 1873) Unter den Begriff „geistliles Amt“ fallen Aemter, mit welchen die Vornahme von heiligen, ein vorauê|[eßenden Hardlungen verbunden ist. Es gebören dabin g 1) tie Pfarrämter, deren Träger in unmittelbarer Pniteror unter dem geistlihen Oberen innerhalb cines festbestimmten für die Verwaltung der Sakramente, für die Feier des (C dienstes und für Ausübung der kirlien Lehrgewalt berufen (Q. 160 L a) 2) die Seelsorgeämter ohne pfarramtlidlen Rechte (8 19 1. c.). Auf weitere Uaterscheidungen ist die staatliche Gesetzgebun; ber nit cingeganger. Insbesondere hat der dem fatholiicen !

fizialreht geläufige Gegensaß zwischen fest und nicht fest zu befetzend

Kirchenämtern für die Anzeigepflicht keine Berückfilßtigung (

Die bezüglichen Gese1zesvorschrifsten komtnen vielmehr zur Anwendung,

gleibviel ob ein geistlihes Amt dauerad oder widerruflichß übertragen

wird. (S. 21 e)

Me Cine Nothwendigkeit, den Kreis der anzeigepflictigen geistlichen

«lemter in diesem weiten Umfange aufreck{t zu erhalten, liegt nich

vor. Wie noch heute in den meisten deutsden Ländern, z. B, ù

Bayern, Württemberg und Badcn, sowie in Oesterreich, so hat sich

auch in Preußen bis zum Jahre 1849, resp. in der: der Mooarchie

\pâter einverleibten Gebietstheilen bis zur Einführung der preußischen

Berfassungsurkunde, das Mitwirkungëre{t des Staats bei Besetun:

der geistlichen Aemter in engeren Schranken bewegt, ohne daß bieraus

Unzuträglicbkeiten erwachsen wären, oder die Möglichkeit zur Wahr

nehmung der staatlichen Interessen merklichen Abbruch erlitten Demgemäß schlagen die Artikel 1 und 2 eine anderweite

lung vor, wonad) dem staatlichen Einspruchérecht for

solche geifilihe Aecniter unterliegen sollen, welche f

dauernd zu beseßen sind.

__ Für Seelsorgeämter, bei welchen

haber also unbedingt abberufen werden

ten Succursalpfarreien nihx gehören, 8.

Fâlle, in welchen ein geistlid

atc L U

Í Nur wenn es ih oder solchen besclzten Pfarreien, deren Inhaber an der Ausübung ihres Amts bebindert sind, um die Einrichtung einer interimistischen Verwaltung dur Verweser, Administratoren, Provisoren u. dergl handelt, wird es wegen der Wichtigkeit dieser Stellungen bei dem staatlicwen Einspruchsreccht setn Bewenden bebalten miütsfen.

E : Artitel 3 Und 4.

Vie Artikel 3 und 4 geber dem Gedanken, welcher im Artitel 4 des kTirchenpolitischen Gesetzentwurfs vom Jahre 1882 fornulirt war, einen erneuten, jeßt aber schärfer präzisirten Ausdruck. Die Stagts- regierung kann an der Auffassung nur festhalten, daß das staatliche Einspruchsreht zegen die Anstellung der Geistlicen eincn eminent politisben Charakter hat, daß die durch das Gesetz vom 11. Mai 1875 gescaffene ridterlide Zuständigkeit in dieser Angelegenheit eine Anomalie bildet, und daß es aus inneren wie aus äußeren Nücck- nchten geboten ift, zu denjenigen Grundsäßen zurückzukehren, welbe von ihr dieserhalb bereits in der Regierungsvorlage vom Jahre 1873 'ertreten worden sind.

Artikel ò,

_, Nach Artikel 1 des Entwurfs foll die Anzeigepflicht der geistlichen Vberen fortan wegfallen, fofern von ihnen eine Stellvertretung oder Hülfsleistung in einem geistlichen Amte angeordnet wird. Das Sefetz vow 14, Juli 1880 hat im Artikel 5 eine entsprechende Bestimmung nur für geistliße Amtshandlungen getroffen, welche von ge]eizmäßig an ¡estellten Geistlichen in erledigten oder in solchen Pfarreien, deren Inhaber an der Ausübung des Amts vechindert is, vorgenomn:en werden, ohne dabei die Aktsicht zu bekunden, dort cin geistlihes Amt zu übernehmen. Es liegt in ver Konsequenz, diefe Bestimmung nun- mehr in der bier vorges{lagenen Weise weiter zu entwickeln. : Artikel 6.

__ Der rein kassatoriscbe Inhalt des Artikels 6 bedarf näherer Er- läuterung nicht.

Statistische Nachcichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserliwhea Gesund- hettS8amt8 sind in der 21, Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdur|chnitt bere&net als gestorben gemeldet: in Berlin 28,4, in Breslau 30,5, in Königsberg 32,2, in Cöln 29,0, in Frankfurt a. M. 25,4, in Hannover 22,7, in Cassel 24,9, in Maadeburg 22,7 in Stettin 25,9, in Altona 31,0, in Straßburg 27,3, in Metz 204, in München 32,1, in Nürnberg 29,2, in Augsburg 31,9, in Dres- den 26,3, in Leipzig 24,0, in Stuttgart 25,3, in Braunschweig 21 5, in Karlsruhe 18,0, in Hamburg 28,0, in Lübeck —, in Wien 33,8, ‘in Budapest 37,3. in Prag 45,8, in Triest 24,9, in Krakau 35,4, in Basel 16,7, in Brüssel 28,4, in Amsterdam 25,1, in Paris 28,9, in London 20,0, in Glas7row 32,7, in Liverpool 25,7, in Dublin 2,0, Edinburg 21,8, in Kopenhagen 22,0, in Stockholm 26,9, in Chri- stiania 13,2, in St. Petersburg 36,6, in War'hau 26,4, in Odessa 29,3, in Rom 28,7, in Turin —, in Bukarest 25,0, in Madrid 48,3 in Alexandrien (Egypten) 35,3. In der Zeit voin 30, April bis 9, Mai cr.: in New-York 30,3, in Philadelphia 23,8, in Chicago 20,7, in St. Louis —-, in Cincinnati 192, in San Franzisko 21,7, in Kalkutta 30,2, in Bombay 29,6, in Madras 344. Beim Beginn und in den ersten Tagen der Beri4tswoche herrschten an den meisten deutshen Beobachtungsorten westliche und nordwestliche, in Karlsruhe nordöstlibc Windrichtungen vor, die um die Mitte der Woche in Cöln nah Südost, in Bremen und Karls- rube nach Südwest ungingen und aud in diesen Stationen mit Südost wechfelnd, bis zum Schluß der Woche wehend blieben. n Müncben sowie an den ost- urd mitteldeutshen Stationen blieb Nordwest bis gegen den Schluß der Woche bin, wo er gleicfal!l

dere Gestaltung der Mitwirkung des Staates bei Besetzung geistlicher

Luft war in den erstea Tagen eine nur mäßig hohe und blicb an den

Osftstationen aub während der Wowe unter der normalen. An den

Mittel-, West- und Südftationen stieg die Luftwärme am 23 und

entsprah zum Tbeil der normalen, zum Theil (bes. in Cöln und

Heiligenstadt) überstieg sie dieselbe. Ittedersbläge, an den Osftftatio-

nen und in Berlin au Hagel, fielen namentli in den Osftstationen

bâaufig; aus Bremen roird der Niedergang von Gewittern aemeldet.

Der beim Wochenbeginn mäßig bobe Luftdruck nabm in den erften

Tagen zu, sank abcr um die Mitte der Woche und zeigte aub am

Wocbenschluß wenig Neigung zum Steigen. E

__ Die Sterblichkeit hat in der Berichtswoche in den meisten Groß-

städten Europas abgenommen. Die allgemeine Sterb!ifeitsverbält-

nzahl für die deutschen Städte sank auf 26,8 von 274 dcr Vor-

woche (auf 1000 Einwohner urd aufs Jahr berechnet) und zeit eine

geringere Betheiligung des Säuglingzalters an der Sterblichkeit. Bon 10 0090 Lebenden starben, pro Jabr berccbnet, 86 Kinder unter 1 Fahre (gegen 90 der Vorwoche), in Berlin 88, in München 115.

Unter den Todesursahen weisen Diphtherie, Keubbusten und

ne Steigerung, Masern, Scharlach, Unterleibätyyphus und

eine Verminderung der Sterbefälle auf. Mosern

Berlin, Müncken, Fürth, Hannover, Amsterdam Paris,

rpool, Mavrid in großer Ausdehnung. Auch

gsbezirken Erfurt, Aacben, Hildeëhcim, Stettin, n zahlreide Masfern-Erkrankungen gemeldet. - Dresden, Hamburg, Bremen, Berlin

nlafsung. Diphtberie und

Leipzig, München,

. Petersburg u. a.

Den

Leßieren tierungsbezirken Stettin, 1 Diphtheriti 8 zahlrei j auf, auch in - Paris | zahl der Todesfälle abgenommen, Dagegen kamen mehr ( ¿electtvphus zur Anzeige Aus deutschen Städten wurden Königsberg, Bromkerga, Leivzin und Brauns{weig), Erkrankungen aus den Regierungébezirkea Stettin und Marienwerder D Vei, d Budapest wurden 7, aus | Madrid 5, aus St, Petersburg und Odessa je 2, aus Amsterdam | Valencia, Murcia, : i Granada und New- Do je 1 PDodeafall Pir Keuchhusten for- derte în Hamburg, Darmstadt Opfer. Dem n 13 Frauen, Darm- j ‘a, Danzig, Elbing, Berlin, erskturg, ufig zum Tode. # len aus deuts®en Städten 8 (2 qus Breslau, Ö Aachen und F Erkrankungen aus den Regierungs Kaden, Wiesbaden zur Anzeige. Aus n, Mel, Amsterdam, London, Liverpool, Bie: , Murcia, Saragossa kamen Pocken Todecéfälle in L ah S R A und \ l S i in großerer at zur G 2'as gelbe Fieber wüthet in Rio de Janeiro noch , in der ersten Hälfte erlagen demselben 253 Personen. Das franzôösiscbe Unterrichts-Ministertum bat \oebe Schbulsparkassensache

L) E N LVPYO]e 7 [t

| und Alerandr

| Kindbettfieber erlagen in den deutschen

E L P 2. ; Under sUtrten tin Kontgsbe V . 2 T

L

ck= i I D B, E , Görlitz, Bremen,

mingham, M-

Koran tow 116 G Rel f 118 rx 7 L 4 Lll Al Ul L F rag

r L DER

A Pu otn Lst N Srantret Pud iee, G C AE E rh ; S.) toeilt darüber die

L ä L Datum l Zahl statistisen Er der Scbul-

fyarkafe

Dee der Spar- cinlagen Fr. 8 033 (6 049 2984 352 1879 10 440 3 602 621 S8! 14 379 : 403 77: 188 t 1492 6403 773 1882 16 494 7 984 811 Qa Q 4122 i Q e 9 084 583 Mit Sicherheit ift demnach anzunehmen, daß jeßt, 5 Monate L Vihbaa D eetitiés E V C P AE Es O na der leßten statistischen Erhcbung ca, 20 0009 Swulsparkafssen in #F rankrei bestehen. Fn Artikel wird von Herrn N G a e autet Ta U. de Malarce mitgetheilt, daß das neuerdinas revidirte e nglische T 1 3 7 A 200 Fo X C E n v1 N B = ¿ c E go e Unte rriwlSgeleß die Bestimmung getroffen hat, daß keine Scbule «T8 A AYEA un A Be Ert ¿ e S 118 vorzuglid (excellente) arafterifirt 1nd vom Parlament sub-

mit ciner Schulsparkasse verscher

" 5 demse! ben

V ch L venttonirt werden solle, Fe set denn

Getwwerve und Handel.

Köntgsberg f Pr, 5 Jun (V. L. B) cinnahme der Ostpreußishen Südbahn pro Mai

nah vorläufiger Feststellung: im Personenverkehr 107 Güterverkehr 182 754 #, an Exrtraordinarien 18 009 Æ, 308 6/1 #4, im Monat Mai 1882 definitiv 462997 6, mi bin | weniger gegen den entsprebenden Monat des Vorjahres 154 326 4: vom 1. Januar bis ult. Mai 1883 im Ganzen 2 283 885 46 gegen 2051754 J im Jahre 1882, mithin mehr gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjohres 232 131

M Oa 25 Ma Die beutige sech8zehnte ordentliche Ocneralvcrsammlung des Rheinisch-Westfälischen Lloyd war von 20 Ationären besucbt, wele 821 Stimmen repräsentirten. Aus dem vorgetragenen Berit ging bervor, daß seit dem Bestehen des Rheinisch-West*älishen Llovd derselbe zum ersten Mal im laufenden Versficherung8geschäft ohne Gewinn abschließt. Die Verwaltung führt dies unbefriedigende Resultat mit vollem Recht in erster Linie auf die dur die übergroße Konkurrenz außerordentliß gedrückten Prämien, ,seruer “auf die anormalen Witterungsverhältnisse des Jayres 1502 zurud, welde zahlreihere Schäden als ge- wöhnlich berbeiführten; endli sei aub ein nit geringer Theil der Verluste darauf zuräczuführen, daß infolge des rieigen Aufschwunges, welben die Sceschiffahrt in den letzten Jahren ge- nommen habe, niht immer die gecigneten zuverlässigen und mit der genügenden tecnais{en Borbildung versehenen Kräfte an Mannschaften und Scbifführern vorhanden gewesen seien, sowic daß \chlieklid) das mehr und mchr zu Tage tretende Bemühen einer denkbar tellen Fahrgeschwindigkeit 2c. nur auf Losten der Sicherkßcit des Bet:tebes Überhaupt möglich fei.

Die Prämicneinnabme erreichte nab dem Beri id Courtagen, Rabatte, Storni im Jahre 1882 die Summi von 4189536 F 67 S für ein Versicberungskavital von 1 473 614 956 gegen 5991 834 f 24 „A Prämie und 1877 589 694 4 Versibe- rungêetapital im Vorjahre. Der Prämiencinnalme traten hinzu die Einnahmen aus Geldanlagen, Polizegeldern und Afktien-Um|\chrei- bung8gebühren im Betrage von 41511 # 24 4, so daß {ck mit Einschluß der für das verflossene Jahr zurückgestellten Prämien- und Schadenreserve von 849 591 4 59 A eine Gesammteinnahme von 5 080 639 6 50 „S ergab.

,_ Dic Ausgaben haben hiergegen betragen: an Rückversiherungs- pramie, abzüglid Courtagen, Rabatte und Storni 2579614 4 (4 3, an bezahlten Schäden abzüglih Provenu und Antheil der Rückversicberer 1 491 453 46 54 „Z, an Abschreibung auf Mobilien und Immobilien 7139 4 83 =§, an Agenturprovision, Tan!tèine Organisations- und Verwaltungekosten abzüglih der von den Rück- versicherern rückvergüteten Provision 293 672 f 10 „4, zusammen 4 371 880 M 21 S. S __ Diese Gesammtausgabe ergab der oben angegebenen Gesanmunt- einnahine von 5080 639 6 50 H gegenüber cinen Brutto-Ucber\duf von 708 759 A 29 «3, von welwem in Abzuç kamen für die am 31. Dezember a, pr. noÞ niht abgelaufenen Risiken an Prämien- referoc, jowte an Scadenrejecve für am 31. Daember a. yvr. noch schwebende Schäden zusammen 1 805 291 K 59 4, woran die Nück- versiwerer mit 1 098922 ¿ 90 „\ betheilizt find, mithin netts 706 368 Æ. 60 „3, so daß cin Netto-Uebers{uß; von 2390 #4 §9 s verblieb, welcer auf neue Rechnung vorgetragen wurde. L

f

nah Oft und Südost drehte, vorherrschend Die Temvperatur der

Laut Beschluß des Vorstandes und Verwaltungsrathes der Ge-