1883 / 136 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 13 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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8. 3. Thierärzte, welche in Berlin oder Charlottenburg die Praxis ausüben wollen, haben dies vor Beginn derselben dem Departements- Thierarzt (gegenwärtig Herr Wolff, Frankfurter Allee Nr. 80) unter Vorlegung der Approbation und Angabe ihrer Wohnung zu melden und gleichzeitig demselben die erforderliwen Notizen hinfihtlih ihrer Personalverhältnisse anzugeben.

8. 4. Etwaigen Wohnungewecsel Zaben innerhalb 14 Tagen nach Eintritt desselben die in den 88. 1—3 bezeichneten Personen den ebendaselbst angeaebenen Amtéstellen zu m:lden.

8. 5, Ebenso haben die in den §8. 1—3 bezeichneten Personen den ebendaselbs bezeichneten Amtsstellen die Aufgabe ihrer Praxis und den Wegzug von Berlin beziehentlich Gharlottenburg zu melden.

S. 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§. 1—5 werden mit Geldstrafe bis zu 30 X, on deren Stelle im Unver- mögensfalle Haft bis zu 14 Tagen tritt, béstraft.

Königliches Polizei-Präsidium. (gez.) von Madai.

Die vorstehende Polizei-Verordnung wird hierdurch in Erinnerung gebracht. Berlin, den 11, Juni 1883. Königliches Polizei-Präsidium. In Vertretung : von Heppe.

34% Anlehen der vormals Freien Stadt Frank furt a. M. von 2500000 Fl. vom 30. November 1848.

Bei der am 4. d. Mts. stattgefundenen 27. Verloosung des An- lehens der vormals Freien Stadt Frantfurt a. M. von 2500000 Fl. vom 30. November 1848 wurden nachverzeihnete Nummern der Obligationen Litt. G. zur Rückzahlung auf den 1. Oktober 1883 gezogen :

27 Obligationen à 1900 Fl. oder 1714 M 29 4.

Nr. 15 47 60 66 120 237 267 278 290 298 336 474 594 628 650 657 773 832 879 888 918 1147 1299 1338 1431 1486 1507 = 27 000 FI. oder 46 285 M 83 S.

18 Obligationen à 500 Fl. oder 857 M 14 S:

Nr. 1617 1632 1870 1924 1933 1980 2048 2063 2287 2319 2324 2336 2482 2489 2634 2681 2720 2725 = 9000 Fl. oder 15 428 M. 52 s.

8 Obligationen àò 300 Fl. oder 514 M 29 g,

Nr. 2835 2864 2868 3081 3178 3190 3200 3264 = 2400 Fl. oder 4114 M 32 .

2 Dbligationen A 100 Fl, oder 10 M48 A

Nr. 3368 3412 3435 3450 3467 3545 3584 3594 3857 3946 3974 4052 4142 4253 4325 4359 4457 4481 4563 4663 4730 4760 = 2200 Fl. oder 3771 # 46 S, zusammen 75 Obligationen über 40 600 FI. oder 69 600 46. 13 .

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß geseßt, daß sie die Kapitalbeträge, deren Ver- zinsung nur bis zum Rüzahlungstermin erfolgt, bei der König- lichen Kreiskasse in Frankfurt a. M, bei der Königlichen Staatss\cchulden-Tilgungskasse in Berlin, bei ‘eder Königlihen Regierungs-Hauptkasse sowie bei den Königlichen Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Lüne- burg und Osnabrück gegen Rückgabe der Obligctionen und der dazu gehörigen, niht verfallenen Zins\{che-ne Reihe 1. Nr. 8 nebst Zinsschein-Anweisungen erheben können Der Geldbetrag des etwa fehlenden unentgeltlih zurückzugcbenden Zinsscheins wird von dem zu zahlenden Nominalbetrage der Obligationen zurückbehalten. Soll die Einlösung von dergleihen Obligationen niht bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse hier oder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., sondern bei einer der anderen Kassen bewirkt werden, so sind die betreffenden Obligationen nebst L'ins- scheine und Zinsschein-Anweisungen dur diese Kasse vor der “Uus- zahlung zur Prüfung an den Unterzeichneten einzusenden, weshalb diese Obligationen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermine ein- gereiht werden können.

Kückständig sind noch: Rückzahlbar am . Oktober 1877: G. 609 1478 4545, . Oktober 1878: 6. 4306 4759. . Oktober 1879: G. 3828 3835 3838. . Oktober 1880: G. 1787 1999 3258 3830 4067 4239. 1, Oktober 1881: G. 1945 1987 2084 2458 2540 2871 3851 3749 4083 4277 4607. 1, Oftober 1882: G, 1016 2826 3384 3528 3666 3765 3896 4169 4190 4218 4478 4793. Die Inhaber dieser Obligationen werden hierdurch wiederholt zu deren Einlösung aufgefordert. Wiesbaden, den 5. Juni 1883, Der Regicrungs-Präsident : von Wurmb,

Personalveränderungen. FKöniglioi Preußische Aruee.

Ernennunçen, Beförderungen und Versetzungen, Si tive Oer Berlin, Si v Ruéleben, Pr. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, zum lügeladjut. Sr. Hoheit des Herzogs von SawWsen-Meiningen ernaunt. Varon v. Eschwege, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 32, zum Pr. Lt. befördert. von Borries Il, Sec Lt. vom Garde-Gren Regt. Nr. 1, von dem Kommando als Erzieher bei dem Kadettenhause zu Oranien- stein entbunden. Tiede, Set. L. vom Gren, Regt. Nr. 9, als Erzieher zum Kadettenhause in Oranien- stein kommandirt. de Niem, Sec. Lt, bisher im See-Bat, mit jeinem Patent im Inf. Regt. Nr. 131 angestellt. Graf v. Keller, Pr. Lt., aggreg. dem 1. Garde-Ulan. Regt., à la suite des Reats, gestellt. 7. Juni. Gockel, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. vom Drag. Regt. Nr. 6, zum Commandeur des Train-Bats. Nr, 14 ernannt. v. Mandelsloh, Major und Fêcadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 1, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Drag. Regt. Nr. 6 verseßt. Werniß, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 1, zum Rittm. und Escadr. Chef, Weiß, Sec. Lt. von dems Regt., zum Pr. Lt. N : j bschied8bewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 9. Juni. Gutsch, Sec. Lt. vom Inf. Negt. ee der Abschied bewilligt. Bütow, Pr. Lt. a. D., zuleßt Sec, Lt. im Garde-Fuß- Art. Regt., die Erlaubniß zum Tragen der Armee-Unif. ertheilt. 9 Juni, v, Roehl, Sec. Lt. vom Juf. Regt. Nr. 42 Mit e G A U eurlaubtenstande. Berlin, 5. Juni. Wien- D E E pro s S Landw. Inf. des 5 . Landw. Negts, Nr. 16, die Erlaubniß zum Teag Landw. Armee-Unif. ertheilt, E

In der Kaiserlihen Marine. Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen 2c.

Berlin, d, Juni. de Niem, Sec. L, vom See-Bat., hehuf E s he Ep E ° Qu 8 Uebertritts zur Armee, von der Marine ausgeschieden. A

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Preußen. Berlin, 13. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen gestern nah der Besichtigung in Potsdam bei dem Offizier Corps des Regiments der Gardes du Corps das Déjeuner ein und kehrten Nachmittag 31/4 Uhr nah Berlin zurück, worauf um 5 Uhr im Palais ein größeres Diner stattfand.

Abends 91/7 Uhr begaben Sih Se. Majestät nah Babels- berg zurüdck.

_Heute Morgen 9/, Uhr besichtigten Se. Majestät der Kaisec auf dem Bornstedter Felde bei Potsda-n das Garde- Husaren-Regiment unter Führung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Wilhelm, machten darauf Jhrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm im Marmorpalais und Jhrer Königlichen Hoheit der Herzogin Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin in Marly Besuche und kehrten um 21/2 Uhr nah Berlin zurü.

Hier empfingen Se. Majestät darauf den kommandirenden General von Tresckow und den à la suite der Armee ge- stellten und zum Commandeur der 24. Fnfanterie-Brigade er- nannten KönigliÞh württembergishen General - Major von Haldenwang.

Um 5/4 Uhr gedachten Se. Majestät Sich mittels Extra- zuges nah Hoppegarten zu begebven,- um dem Armee-Jagd- rennen beizuwohnen,

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz wohnte gestern der Besichtigung des Gardes du Corps-Regiments auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam bei.

Die vereinigten Auss{hüsse des Bundesraths für das Landÿeer und die Festungen, für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, sowie der Aus- \huß für Handel und Verkehr hielten heute Sißungen.

Der Schlußbericht über die gestr*ge Sißun des Reichstages befindet sih in der Ersten Bdilage, 5

_ Nach Mittheilungen aus dem Auslande nd folgende Submissionen ausgeschrieben worden:

1) von der General-Eisenbahn-Dircktion zu Rom, bezw. der Königlich italienishen Präfektur zu Rovigo für den 22. Juni d. Fs. bis 10 Uhr Vormittags eine Submissicn auf den Bau der Eisenbahnlinie Adria-Chioggia (Bahnlänge 9886 m, Bausumme 1 631 000 Lire); /

2) îin den Bureaux des Departements für Waterstaat, Handel und Fndustrie im Binnenhof im Haag am 22, Juni d. J. Nachmittags 3 Uhr, eine Submission auf Material für Staatstelegraphen im Werth von 3240 Gulden. (Prospekt dur die Buchgandlung Gebroeders van Cleef im Haag zu beziehen);

3) im Staatsmagazin für Arzneimittel im Haag am 30. Juni d. J., Nachmittags 2 Uhr, eine Submission auf Lieferung von 200 kg Chinin.

_ Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.

Wer [N Unie Gine zu Driginále loosen einex bestimmten Klasse einer staatlich genehmigten

| Lotterie verkauft, ohne das Miteigenthum an den Original-

loofen an die Käufer zu übertragen uno deshalb zur Straje wegen Veranstaltung einer selbständigen Lotterie ver- urtheilt ist, kann nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 11, Strafsenats, vom 13. April d. J., wegen des anderweitigen Absatzes solcher Anthzilscheine zu Originalloosen derselben Klasse bis zum ergangenen Urtheil, sollte dieser Absatz auch an anderen Orten und nach Eröffnung dex Untersuczung stattgefunden haben, niht nohmals bestraft werden. „Nicht das Abseßen von Loosen als solches, sondern die Veranstaltung einer Lotterie wird unter den weiteren daselbst angegebenen Vorausseßungen in 8. 286 Str. G. B. mit Strase bedroht. Die Veranstaltung einer Lotterie is aber hann gegeden, wenn Feman» den Abschluß eines Vertrages offerirt, durch weichen er si verpflichtet, nah cinem bestimmt kundgemachten Spielplan: den sih Betheiligenden die in Folge der Verloosung denselben zufallenden Gewinne zu gewähren. Vollendet ist daher das Vergehen, sobald nah Feststellung der Bedingungen für die abzuschließenden Verträge Anderex die Betheiligung er- möglicht ist. Der thatsächlihe Abschluß der Verträge, welcher sh in dem Absaß der Loose verkörper:, ift lediglich die Folze des bereits vollendeten Vergehens und hat rechtlich nur in ofern Bebeutung, als aus dem Absatz dex Loose auf die vór- ausgegangene Veranstaltung einer Lotterie ein Schluß gezogen werden kann. Wie es daher für den Thatbestand des Ver- gehens beveutungslos ist, ob überhaupt Loose abgesetzt sind, so ist es niht minder unerheblih, ov, wenn mehrere Loose abgejeßt worden sind, diese zu verschiedenen Zeiten und an ver- schiedenen Orten vertrieben worden sind fobald es sich nur unm eine und dieselbe Lotterie handelt.“

Der zum Kaiserlichen Minister-Nesiderten in Lima er- nannte Dr, Shumacher is auf seinem Posten eingetroffen und hat die Geschäfte der Mission übernommen.

_ Sigmaringeä, 11. Juni. (Schw. M.) Heute Nach- mittaz trafen der Erbprinz und die Erbprinzessin von Hohenzollern nah über se(smonatlichem Aufenthalte in Meran wohlbehalten von dort hier ein. Die hohen Herrschasten gedenken, ba sich der Gesundheitszustand Jhrer Königlichen Hoheit in der erfreulihsten Weise gehoben hat, die nächsten Monate hier zu verweilen.

Baden. Karlsruhe, 11. Juni, (Shw. M.) Morgen begeht der jüngere Sohn des Großherzoglichen Paares, Prinz Ludwig, seinen 18. Geburtstag. Die Großherzogin trifft zum Geburtsfeste von Nippoldsau hier ein. Nach badischem Hausgeseß wird der Prinz an diesem Tage volljährig.

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Schweiz. Vern, 12. Juni, (W. T. B.) Der Bunde s- rath hat den Nationalrath Rebmann als Kom:iissar für die internationale Thierausstellung inHamburg und den Direktor F cick in Zürih zum Fuxymitglied für dieselbe bestellt. Das Königreih Siam hat seinen Beitritt zum internationalen Telegraphenvertrage angezeigt.

Velgien. Brüssel, 12, Juni. (W. T, B.) Die „Zndépendance Belge“ erfährt, daß die Negierung dem- nächst einen Geseßentwurf über den obligatorischen Schulunterriht vorlegen werde. Die beabsichtigte Er -

¡ höhung der Branntweinsteuer hat heute eine Mani-

festation der Händler mit geistigen Getränten veranlaßt. Dieselben zogen in starken Massen vor das Parlaments- gebäude und protestirten gegen die neue Steuervorlage. Ecnsit- liche Ruhestörungen sind jedoch nicht vorgekommen.

Großbritannien und Jrland. London, 12. Juni. (W. T. B.) Das Oberhaus genehmigte heute in zweiter Lesung die Vorlage über die Seefischerei. Dieselbe bezweckt die Ausführung der internationalen Konvention, betreffend die polizeiliche Regelung der Fischerei in der Nordsee.

13. Zuni, früh. (W. T. B.) Jm Unterhause beantragte Hamilton die sofortige Revision der Artikel der irischen Landakte, betreffend den Ankauf von Pacht- gütern durch die Pächter. Der General - Sekretär für Jrland, Trevelyan, gab zu, daß eine Revision noth- wendig fei, und erklärie die Geneigtheit der Regierung, den Antrag anzunehmen, wenn in demselben das Wort „sofortige“ gestrihen werde. Die Regierung könne indeß feinen Plan gutheißen, bei dem nicht auf sofortige An- zahlung eines Theils des Kaufpreises durh den Pächter und Bezahlung des Restes in sicheren, in verhältnißmäßi kurzer Zeit zu leistenden Zahlungsraten Bedacht gnommen sei, damit dadurch die nöthige Sicherheit für den sozialen und politishen Zustand des Landes gewonnen werde. Northcote beantragte, das Wort „sofortige“ in dem Hamiltonshen An- trage durh das Wort „baldige“ zu erseßen. Der Premier Gladstone erklärte sich damit einverstanden, und der dem- entsprehend abgeänderte Antrag wurde hierauf vom Hause angenommeni.

Frankreich. Paris, 12, Juai. (W. T. B.) Die Bureaux des Senats wählten heute die Kommission zur Vorberathung des Geseßentwurfs über die rihterlichen Beamten. Von den gewählten Mitgliedern der Kommission ist nur ein einziges ohne Weiteres für den Entwurf; zwei find gegen jede Reform, aht im Prinzip für eine Reform des ge- genwärtigen Geseßes, verlangen aber weitgehende Modifika- tionen des vorgelegten Entwurfs.

Die Deputirtenkammer lehnte mit 273 gegen 207 Stimmen den Antrag Lavergne's auf Erhebung einer Wein- steuer von der 1882er Ernte ab.

Wie der „Temps“ meldet, nehmen tie Unterhand- lungen zwishen Tricou und Li-Hung-Chang einen guten Fortgang.

, Nußland und Polen. St. Petersburg, 13. Zuni. (W. T. B.) Die in dem Prozeß wegen Zugehörigkeit zur russishen Sozialrevolutionspartei gegen Boghanowitsch, Tellalow, Slatopolsky, Gratschewsky, Kli- menko und Bußewitsh erkannte Todesstrase ist vom Kaiser im Gnadenwege in Zwangsarbeit auf unbestimmte Zeit umgewandelt worden. Die gegen Stefanowitsh ausgesprochene Zwangsarbeitsstrafe auf unbestimmte Zeit wurde auf 8 Jahre, die gegen die Lissowskaja und die Prybilewa erkannte Zwangsarbeitsstrafe auf 4 Jahre herabgeseßt. Die Depor- tationsbedingungen für Grünberg, Boreish und die Jusch- kowa sind gemildert worden. x

Zeitungsftimmen.

_Die „Wiesbadener Zeitung“ macht die staats- rechtlihe Stellung de: Handelskammern zum Gegenstande eines Leitartikels, in welchem sie sih folgendermaßen äußert :

Die Handelskamm?ru zu Hildesheim und Görlitz sind bekanntli wegen ihrer Weigerung, dcr Verfügung des Handels-Ministers gemäß ihre Jahresberichte vor der Veröffentlichung einzureichen, ihrer amt- lihen Funktionen in der Staatsverwaltung enthoben worden. Beide haben sib an das Abgeordnetenhaus mit einer Petition gewandt, in der fie dasselbe ersuchen, die gegen sie getroffenen Maßregeln des Handels-Ministers für unvereinbar mit den bestehenden Gesetzen, be- sonders dem vom 24. Februar 1870 zu erklären. Diese Angelegenheit hat bereits öfter beiläufig das Abgeordnetenhaus beschäftigt, ohne daß e nach irgend einer Seite hin zu Anträgen oder Beschlüssen kam. Die Petition giebt nun dem Haufe Gelegenheit, seine Ansicht über die in Rede fiehende Frage in einem Antrage auszusprecben.

__Die Petitionskommissfion hat si ihrerseits {hon mit der Vor- prüfung der Frage befaßt und ist dahin übereingekommen, dem Hause den Uebergang zur Tagesordnung zu empfehlen.

În dem hierüber dem Abgeordnetenhause erstatteten Bericht

werden die hierbei besonders hervortretenden Fragen in ebenso rich(- tiger wie crscböpfender Weise behandelt, nämli ob die Handels- kammern Behörden seien und ob der Handels-Minister überhaupt gegn sie disziplinarish vorgehen könne, und ferner ob speziell die be- treffenden Handelskammern dem Handels-Minister Veranlassung zu den wider sie getroffenen Maßnahmen geboten haben. ___ Daß die Handelskammern „Behörden“ sind, is von dem betref- fenden Referenten der Kommission, ohne Widerspruch zu finden, wie folgt, dargelegt worden: „Behörde“ heißt nah Rönne's Staatsrecht in der Gesammtgliederung des Staates dasjenige Organ, welchem civ bestimmter Geschäftskreis oder Inbegriff von Funktionen im Staate zugewiesen ist. Schon diese Begriffsbestimmung tcifft auf die in Preußen bestehenden Handelskammern zu. Nach dem 9. 1 des betreffenden Geseßes über die Bildung von Han- delskammern haben die Handelskammern die Bestimmung, die Gesammtinteressen der Handel- und Gewerbetreibenden ihres Bezirks wahrzunehmea, namentlich aber die Regierungsbehörden in Förderung des Handels und der Gewerbe dur thatsächliche Mitthei- lungen, Anträge und Gutachten zu unterstüßen. Das Gesetz begrenzt hiermit den Geschäftskreis der Handelskammern und führt als zu diesem Geschäftskreise gehörend besonders die Bestimmung an, daß alljährlich bis spätestens Ende Juni an den Hande!s-Minister über Lage und Gang des Handels während des vergangenen Jahres Bericht erstattet werden soll. Weiter follen na dem Geseß zu dem Geschäftskreise der Handelskammern die Er- nennung der Handelêmäkler (vorbehaltiich der Bestätigung der Regierung) und die Aufficht übec die Börsen und andere für den Handelsverkehr bestehende öffentliche Anstalten gehören. Der behörd- lihe Charakter der Handelskammern folgt weiter aber aus der Be- stimmung des Gesetzes, welche ihnen cin den heraldishen Adler ent- haltendes Siegel beilegt. Ferner ist in einer Verordnung vom 7. Juni 1844 wegen Anordnung eines Handelsraths ausdrücklicb ge- sagt: „Alle Behörden des JInlands, insbesondere die Handels- kammern 2c.“, wo also die damals {hon bestehenden Handelskammern direkt als Behörden bezeichnet werden. An diesem Charakter der- selben ist dur das Gesetz von 1870 aber nichts geändert.

Den eben erwähnten Funktionen der Handelskammern steht das Recht der Negierungsbehörden gegenüber, von den Handelskammern die Vornahme der gedachten Funktionen, die Ecledigung der denselben gestellten geseßlihen Ausgabe zu fordern, insbesondere also Erstattung der vorgeschriebenen Berichte und Mittheilungen, sowie der abver- langten Butachten, Ernennung der Handelsmäkler und Aehnliches. Es ist aber allgemein Rechtens, daß die Gesetze dem, welchem fie cine Befugniß geben, auch die Mittel bewilligen, ohne welche das Recht niht ausgeübt werden fann. Mithin muß auch anerkannt werden, daß den Regierungsbehörden und vorzugsweise dem Handels-Ministe- rium die Anordnung von Maßregeln zusteht, um lä)sige oder wider- spenstige Handelskammern zur Erfüllung ihrer geseßlichen Aufgabe anzuhalten. Die Diszipl!nargewalt über die Handelskammern ifi

denn auch bisher unbeanstandet von dem Handels-Minister geübt E aber das Ret der Disziplinargewalt über die Handels- fammern mit Fug nicht bestritten werden, so ist au nicht in Abrede zu stellen, daß die Weigerung der Handelskammern von Görlitz und Hildesheim, ihre Berichte vor der Veröffentlichung an den Handels- Minister einzusenden, für den Minifter eine geseßlide Veranlassung zur Anwendung der Disziplinargewalt ist. Die betreffenden Berichte sind wie der Korreferent darlegte amtlide Berichte, sie haben denselben internen Charafter, wie die Berichte anderer Behörden an die vorgeseßten Dienstbehörden, und ebenso wenig, wie z. B. bei einem Landrathsamte oder cinem Regierungs- folleguum die vorgängige oder gleichzeitige Veröffentlichung cines von ihm an den Ressortbef erstatteten amtliben Berichts statthaft erscheine, sei dies der Fall bei den Handelskammern. Da ferner nah §. 27 des Geseßes vom 24. Februar 1870 der Aufsichts- behörde die Befugniß beiwohne, diejenigen Gegenstände zu bezeichnen, welche von der öffentlichen Berathung und Mittheilung ausges{lossen werden sollen, so fann ihr unter keinen Umständen das Recht abge- sprochen werden, vorgängig über dasjenige Kunde zu verlangen, was die Handelskammern in ihren bezüglihen Mittheilungen an das Publikum veröffentlihen wollen, mithin zu fordern, daß diese Publikation niht eher erfolge, als bis die Aussichts- behörde den an sie erstatteten Bericht gelesen und geprüft hat. Der Erlaß des Herrn Handels-Ministers vom 30. Novem- ber 1881, nach welchem die Handelskammern mit der Ver- öffentlichung der an sie erstatteten Jahresberichte erst nach seinerseits erfolgter Berichtigung und eventuell erst vier Wochen nah deren (inreicd:ung vorgehen dürfen steht daher durchweg auf geseßlichem Boden. Ebenso berechtigt ift, wie hieraus folgt, daß der Handels3- Minister gegenüber der offenen Weigerung der betreffenden Handels- fammern, dem Erlaß Folge zu leisten, mit der Entziehung der staat- lihen Funktionen vorgegangen ift. : e

Die Petitionëkommission hat diese Darlegungen als richtig an- erkennen müssen und demgemäß den Uebergang zur Tagesordnung beantragt. Zu hoffen ist, daß die Angelegenheit eine gleide un- parteiishe und sahlihe Behandlung im Pleaum finde und die Er- örterung daselbst zu demselben Resultate führe.

Die „Thorner Presse“ schreibt:

Wenn man jeßt sieht, wie glatt und rash die Etatsbercthung im Reichstage verläuft, so begreift man die Opposition nicht, roelche derselben entgegengeseßt wurde. Verfassungsmäßige Bedenken standen derselben nicht im Wege, denn die Verfassung sagt nicht, daß die Etatsberathung erst kurz vor Beginn des betreffenden Etats; ahres stattfinden müsse. Jm Uebrigen handelte es sich um eine Avênahme, die vollständig gerechtfertigt ist, wenn man die Bedeutung der sozial- reformatorishen Aufgaben, für welhe der Winter freigelassen werden soll, erfaßt und würdigt. Zu dec Annahme, daß die frühzeitige Etats8berathung Negel werden tönne, liegt kein Grund vor, wenigstens hat der Reichstag Alles aufgeboten, um dies der Regierung zu ver- leiden, indem er ziemlich alle neue Forderungen, soweit Seitens der Regterung nicht selbs \cchon darauf verzichtet worden war, solche zu stellen, rundiveg abwies. Jst aber damit nicht gerade erft recht den zweijähcigen Etatsperioden vorgearbeitet worden? Gegen den Ende vorigen Jahres eingebrabten Etatsentwurf pro 1884/85 hat man zwar die Einnahmen höher eingestellt, während man die Aus- gaben auf das Niveau zurückgeführt hat, auf welches sie reduzirt worden wären, wenn man den Ciat gleichzeitig mit dem von 1833/84 berathen hätte. Dadurch wird die Frage angeregt, ob es, abgesehen von den verfassungsmäßigen Bedenken, die wir ja von vornherein getheilt haben, niht zweckmäßiger gewesen wäre, den 1884/8öer Etat gleichzeitig mit dem pro 1883/84 zu erledigen. Da- durch wäre Zeit gespart wordea und das Resultat das Gleiche ge- wesen. Denn ob die Einnahmen einige Millionen niedriger zur Ziffer gebracht sind, als sie in Wirklichkeit cingchen, darauf kommt wenig an

Sind die Einnahmen zu niedcig veranschlagt, dann werden den Einzelstaaten höhere Matrikularbeiträge auferlegt als nothwendig ist. Indeß, was die Einzelstaaten in dem einen Jahre zu viel zahlen, das fommt ihnen in der nächstes Etatsperiode wieder zu Gute, cin Ver- lust erwächst ihnen auf keinen Fall. Außerdem würden die verbündeten Regierungen, ebenso wie sie berechtigt sind, in dringenden Fällen den Etat zu überschreiten, bei zwei- ¡ährigen Etatsperioden auch berechtigt sein, ja vom MReichs- «ag dazu verpflihtet werden können, auf die Erhebung ees Theils der Matrikularbeiträge zu verzichten, wenn {fich herauê- iteVt, daß die übrigen Einnahmequellen so reichlich fließen, daß es nihr nöthig ist, die Matrikularbeiträge in der vollen, etatömäßig festgeseßten Höhe zu erheben. Die nachträgliche Genehmigung dazu Seitens des Reichstags würde gewiß nicht ausbleiben. Wie gesagt, cs hat den Anschein, als ob der Reichstag durch seine Stellung- nahme zum Etat pro 1884/35 gerade erft für zweijährige Etats- perioden Propaganda gemacht hâtte.

Amtsblatt des Reichs-Postamts. Nr. 31. Inhalt: Verfügvngen: vom 4. Juni 1883, Zollinhaltserkiärungen nah Bul- garien; vom 6. Juni 1883, Postverbindung mit Konstantinopel; vom 8, Juni 1883, Postverbindungen nach Norderney.

Archiv für Post und Telegraphie. Nr. 10. Inhalt : Aktenstücke und Aufsäße: Telegrapheneinrihtungen in Oesterreich- Ungarn. Der Postpacetverkehr in Italien. Egypten und seine Stellung im Weltverkehr. Kleine Mittheilungen: Kanal zwischen der Donau und dem Schwarzen Meere. -— Elektrishe Beleuchtung der Brücke über den Cast River zwischen New-York und Brooklyn. Manchester als Seehafen. S@&utßvorrichtung gegen die Magne- tisirung von Uhrentheilchen. Literatur des Verkehrswesens: Die Verkehrsmittel in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, Von P. F. Kupka, Ingenieur. Leipzig. Verlag von Dunker u. Humblot. 1883. Zeitschriften-V.eberschau.

Centraltlatt der Abgaben-Geseßgebung und Ver- waltung in den Königlich preußishen Staaten. Nr. 12. Inhclt: Anzeize der in der Geseßz-Sammlung und im Reichs- gesetzblatte ershienenen Geseße und Verordnungen. I. Allgemeine Verwalt angs8gegenstände: Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen. B. Beanitensacen, Bestimmungen über die Pflichten, Rechte und sonstigen Verhältnisse der Beamten: Cirkularverfügung des Königlichen Finanz - Ministe- nums, die Ausführung des Wittwen-Pensionsgesetzes betreffend, vom 7. Mai 1883; Cirkularverfügung dec Königlichen Ministerien des Innern und der Finanzen, die Ausführung des Wittwen-Pensions- gesetzes und die Berechnung der pensionsberehtigten Dienstzeit der Beamten betreffend, vom 10. April 1883; Berechnung der pensions- berechtigten Dienstzeit der unmittelbaren Staatsbeamten. 111, Indirekte Steuern A. Abgaben vom Verkehr mit dem Auslande (Zoll- und Vebergaratabgaben): Verfügung des Königlichen Finanz- Ministeriums, die Verzollung dynamo-elektrisher Maschinen betref- fend, vom 5. Mai 1883. E. Stempelsteuer: Allgemeine Verfü- gung vom 5. Mai 1883, betreffend die Verwendung von Stempel- material zu \tempelpflihtigen Privaturkunden dur die Notare. VI. Personalnachrichten.

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Neichstags - Angelegenheiten.

_ Der Reichstag war in dieser Session vom 27. April bis 10. Juni 1882 und darauf wiederum vom 30, November 1882 bis 16, Februar 1883 und vom 3, April bis heute zusammen 203 Tage *— ver\ammelt. Wüährend dieser Zeit haben

102 Plenarsitzungen,

190 Sißungen der Abtheilungen,

327 Sigzungen der verschiedenen Kommissionen stattgefunden.

a ou dieser Session gelangten zwei Kaiserlihe Botschaften an den

eihstag.

* au der verbündeten Regierungen wurden folgende Vorlagen

gemacht :

21 Gesetzentwürfe eins{ließlich der Reichshaushalts-Etats für die Etatsjahre 1883/84 und 1884/85,

2 Kaiserliche Verordnungen,

2 Bundesrathsbesclüfse,

2 Anträge wegen Vertagung des Reichstags nebst zwei die Vertagung des Reichstags bestimmende Kaiserlihe Ver- ordnungen,

2 Zusammenstellungen nachträglich liquidicter Kriegskosten,

7 Verträge,

2 allgemeine Rechnungen über der Reichshaushalt von 1878/79 und 1879/80,

1 Uebersicht der Reich8aukgaben und Einnahmen für das Etatsjahr 1881/32.

Ferner gelangten an den Reichstag:

1 Rechnung der Kasse der Ober-Rechaungskammer für das Etatsjahr 1880/81,

2 Anträge auf Ertheilung der Genehmigung zur Einleitung des Strafverfahrens gegen Reichstagsmitglieder,

11 Denkscbriften, Berichte und Uebersicbten und

1 Bericht der Reichs8-Scbuldenkommission.

Von diesen Vorlagen haben 14 Geseßentwürfe, die beiden Kaiser- lihen Verordnungen, ein Bundesrathsbeschluß, die beiden Anträge wegen Vertagung des Reichstags, die beiden Kriegékostenliquidationen und sämmtliche Verträge die Zustimmung des Reichstags erhalten.

Ein Gesetzentwurf if von den verbündeten Regierungen zurü- gezogen worden.

Die allgemeine Rechnung pro 1878/79, die Rechnung der Ober- Rechnungskammer und der Bericht der Reichs-Schuldenkommission sind durch Ertheilung der Decharge und

die Uebersicht der Reichsau8gaben und Einnahmen für das Etatsjahr 188! /82 ist durch vorläufige Gene migung der nachgewiesenen Etatsüberscrei- tungen erlcdigt worden.

Die Denkschriften, Berichte 2c. haben durch Abdruck und Ver- theilung derselben an die Mitglieder bezw. durh Beschlüsse des Reichs- tags ihre Erledigung gefunden.

Abgelehnt wurden 2 Gesetzentwürfe.

Unerledigt bleiben 4 Gesetzentwürfe und die allgemeine Rechnung pro 1879/80.

Von den Mitgliedern des Reichstags wurden eingebracht :

21 Geseßeniwürfe,

10 andere Anträge, ein\chließlich einer Anfrage in Betreff der Fortdauer eines Reichstagsmandats,

11 Interpellationen.

Von den eingebrachten Gesetentwürfen haben zwei die Zustim- mung des Reichstags erhalten, fünf wurden abgelehnt; über zwei Gesetzentwürfe liegen schriftliche Berichte der betreffenden Kommissionen vor, drei Gesetßentwürfe befinden si{ch noch in den Kommissionen, an welche sie verwiesen wurden, und 9 können wegen Schlusses des Reichstags nicht mehr zur Verhandlung kommen.

Bon den andern Anträgen sind 7 durch bezüglide Beschlüsse des Reichstags erledigt worden, während drei unerledigt bleiben

Die eingebrachten Interpvellationen sind fämmtlih im Plenum zur Verhandlung gekommen und, bis auf cine deren Beantwortung abgelehnt wurde von Seiten der verbündeten Regierungen beant- wortet worden.

Die Zahl der eingegangenen Petitionen beträgt 3267, darunter

1158, e fich auf die Abänderung der Gewerbeordnung be-

ziehen,

43, betreffend die Aufkebung des Impfzwangs,

468, betreffend die Abänderung des Zolltarifs,

427, welche fich auf das LTabacfsmonopol beziehen,

12, betreffend die Verwendung gistiger Farben,

278, betreffend die Kranken: und Unfallversicherung der Arbeiter,

22, welhe sih auf den Gesetzentwurf, betreffend die Abwehr und die Unterdrückung der Reblauskrankheit beziehen,

69, betreffend die Cinführung eines Eingangszolls für Gemüse und Gartenerzeugnisse,

39, betreffend die Aufhebunçc des Anwaltzwangs,

9, betreffend den Erlaß ein:8 Bienenschußzgesetzes,

11, welche sich auf das Bogclschußgesetz beziehen,

10, betreffend die Aufhebung der Vivifektion,

60, betreffend den Unterstütung8wohnsitz,

924, betreffend die Erhebung ton Reichsfteinpelabgaben,

12, betreffend die Steuervergütung für Zucker.

Davon sind:

58 dem Neichékanzler überwiesen,

1 durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt,

2132 durch die bezüglichen Reichstag8beschlüsse für erledigt erklärt,

434 zur Erörterung im Plenum nicht für geeignet erachtet rvorden,

3 wurden wieder zurückgezogen, E

272 Petitionen, über welche die Koinmissionen bereits Beschluß gefaßt, bezw. Bericht erstattet haben, können im Plenum ntcht mehr zur Berathung gelangen, und

367 Petitionen haben wegen zu späten Eingangs, beziehungs- weise wegen des bevorstehenden Schlusses der Session, auch in der Kommission niht mehr verhandelt werden können.

Dic. Kommissionen haben 60 schriftlihe und 62 mündliche Be- richte estattet. E |

Bei den im Laufe der Session stattgehabten Wahlprüfungen wurden 29 Wahlen für gültig und 5 Wahlen für ungültig erklärt, 20 Wahlen wurden beanstandet. Die Prüfung von aht Wahlen, worüber die betreffenden Akten der Wahlprüfungskommission vor- liegen, bleibt rüdständig.

6 Mandate sind gegenwärtig erledigt.

Landtags- Lingelegenheiten.

Neuwied, 12. Juni. (W. T. B.) Bei der heutigen Land - tags-Ersaßwahl für den Wahlkreis Neuwied-Altenkirchen wurden im Ganzen 479 Stimmen abgegeben. Davon erhielt Ober- Appellation8gerihts-Rath Rintelen (Centrum) 241, Ober-Berg- rath Heusler (liberal) 219 und Pfarrer Hapke (konservativ) 19 Stim- men. Der erstere ist somit gewählt.

Die XRx, Kommission des Hauses der Abgeordneten zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend Abänderungen der kirwenpolitishen Gesetze, hat sih wie folgt konftituirt : von Rauchhaupt, Vorsißender; Dr. Freiherr von Heereman, Stell- vertreter des Vorsißenden ; Dr. Andrae, Schriftführer; Dr. Mosler, Schriftführer; Dr. von Bitter, Schriftführer; Graf zu Limburg- Stirum, Freiherr von Hammerstein, von Neumann, Dr. Windthorst, Dr. Freiherr von Schorlemer-Alst, Dr. Brüel, Dr. von Jaëdzeroski, Freiherr von Zedlitz und Neukirch (Müßlhaufen), Vopelius, Büchte- mann, Zelle, Dr. Mcyer (Breslau), Bollert, Schriftführer, Dr. von Cuny, Franke.

Statistische Nachrichten.

Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesund- heitsamts sind in der 22, Jahreswoche von je 1000 Bewohnern auf den Jahresdurcb|\chnitt berechnet als gestorben gemeldet: in Berlin 32,0, in Breslau 28,4, in Königsberg 30,4, in Cöln 28,0, in Frankfurt a. M. 24,7, in Hannover 28,53, in Caffel 22,4, in Magdeburg 23,2,

den 25,4, in Leipzig 204, in Stuttgart 20,5, in Braunschweig 22,8, in Karlsruhe 20,0, in Hamburg 28,3, in Lübeck —, in Wien 32,0, in Budapest 39,4. in Prag 41,3, in Triest 30,9, in Krakau 27,8, in Basel 23,0, in Brüffel 28,1, in Paris 26,9, in Amsterdam 28,8, in London 18,5, in Glaszow 27,4, in Liverpool 25,1, in Dublin 31,8, in Edinburg 20,9, in Kopenhagen 22,0, in Stockholm 24,7, in Chri- ftiania 132, in St. Petersburg 36,7, in Warschau 25,7, in Odeffa 29,0, in Rom 29,3, in Turin —, in Bukarest 20,0, in Madrid 46,2, in Alexandrien (Egypten) 39,7. —— Aus der Zeit vom 6. bis 12, Mai cr.: in New-York 28,8, in Philadelphia 21,7, in Chicago 18,8, in St. Louis —, in Cincinnati 15,9, in San Franzisko 16,9, in Kalkutta 35,4, in Bombay 29,7, in Madras 31,6. Beim Beginn und in den ersten Tagen der Berichtêswoche herrschten an den deutshen Beobachtungsorten westliche, zwischen Süd- und Nordwest umlaufende Windrichtungen, die am 29. in Cöln, eiligenstadt und Karlëruhe {on am 28. nah Oft (Süd- und Nordost) umgingen und mit nordwestlichen Luftströmungen wechselnd bis an das Ende der Woche vorwiegend blieben. Die Temperatur der Luft war besonders um Mitte und gegen das Ende der Woche allgemein eine hohe und überstieg die normale an allen Stationen. Niederschläge erfolgten nur in Münden und Cöln häufig und er- giebig, während aus den mittel- und westdeutshen Stationen sowie aus Karlsruhe mehrfach Niedergänge ron (Gewittern ohne bedeutendere Niederscläge gemeldet wurden. Der beim Beginn der Woche mäßig hohe Drvck der Luft nahm bald zu und hielt sih mit geringen Schwankungen während der ganzen Woche auf feinem eingenommenen Standpunkt. Die allgemeine Sterblichkeit blicb in den deutschen Städten die gleih hohe wie in der vochergegangenen Woche 26,8 auf 1000 Be- wohner und aufs Jahr berechnet. In den südlich und westlich ge- legenen, namenitlih in den englischen Städten zeigt die Sterblichkeit vielfah eine Abnahme. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine erheblih gesteigerte. Von 10000 Lebenden starben 93 Kinder unter 1 Jahr (gegen 86 der Vorwoche), in Berlin A g München 134 (gegen 88 bezw. 115 der vorhergegangenen

ohe). Unter den Todesursachen haben von den Infektionskrankheiten Masera und tyvyhöse Fieber zu-, Scharlach, Diphtherie und Poen, leßtere besonders in deutshen Städten abgenommen. Darmfkatarrhe und Brechdurchfälle der Kinder beginnen in den größeren Städten, besonders in Berlin, Breslau, München, Augsburg, Wien, Paris, St. Petersburg u. a. zahlreicher aufzutreten und mehr Todesfälle hervorzurufen. Masern haben in Cafsel, Altenburg, Brandenburg, München, Bremen und besonders in Berlin viel Opfer gefordert, auch in Prag, Brüssel, London, Glasgow, St. Petersburg, Madrid ist die Zahl der Todesfälle noch eine aroße; in Fürtk: trat die Epidemie milder auf. Bedeutend war auch die Zahl der gemeldeten neuen Erkran- fungen an Masern in den Regierungsbezirken Aachen, Trier, Stettin und Hildesheim. Das Scharlachfieber zeigte in Berlin, Hamburg, Hannover eine Ab-, in Kiel und Darmstadt eine Zunahme dec Sterbefälle. Diphtherie 1nd Croup fübrten in München, Dresden, Leipzig, Berlin, Hamburg. Hannover, Wien, St. Petersburg, Amsterdam etwas weniger, in Königsberg, Danzig, Paris häufiger zum Tode. In den Regierungsbezirken Scleswig, Stralsund, Münster, Stettin waren Erkrankungen daran _ zahlrei. Typhöse Fieber traten in keiner größeren deutschen Stadt epidemisch auf, auch in Budapest, Paris, Alexandrien hat die Zahl der Todesfälle abgenommen. Sterbe- fälle an Flecktyphus kamen aus deutschen Städten nur 1 (au3 Stettin) zur Anzeige und 2 Erkrankungen an Rükfallsfieber aus dem Re- gierungsbezirk Stettin, Dem Kindbettfieber erlagen in deut- \chen Städten 18 Frauen. Groß war noch immer die Zahl der an akuten Entzündungen der Äthmungsorgane Gestorbenen. Die Zahl der Sterbefälle an Keuchhusten war in Berlin, Glasgow, Nürnberg, Elberfeld vermehrt, in Hamburg vermindert. Todes- fälle an Polen kamen aus deutsben Städten 3 (aus Bremen 2, aus Heilbrorn 1), Erkcankungen aus Berlin, Hamburg und aus den Re- gierungébezirken Stettin und Aachen je 1, aus den Regierungsbezirken Trier und Wiesbaden 2 bezw. 6 zur Meldung. Aus London, Liver- pool, Bukarest, Valencia, Lissabon wurden einzelne, aus Budapest, Brüssel, Amsterdam, Malaga, Warschau, Murcia, Madrid, Alexran- drien mehrfache, aus Rotterdam, Prag, Paris, St. Petersburg, New- Orleans und Bombay zahlreichere Todesfälle an Pocken gemeldet. In Rio de Ianeiro erlagen in der zweiten Aprilhälste 200 Personen dem gelben Fieber, in Bombav in der ersten Maiwoche 28 Personen der Cholera.

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Saßbau üny Worttsolae in ber beute Sra Ge Dargestellt und durch Belege erläutert von Professor Dr, Daniel Sanders. Berlin, 1883, Abenheimshe Verlagsbuchhandlung (G. Joël). Pr. 2,40 Æ Der durch seine Publikationen auf dem Gebiete der deutschen Sprachforshung und Grammatik weitbekannte Verfasser veröffentlicht in der vorliegenden Publikation wicderum eine ebenso fleißige wie erschöpfende Arbeit. Die darin gebotene Lehre von dem Saßbau und der Wortfolge isl zwar bercits vielfach Gegenstand der Behandlung gewesen, indessen nirgends in dieser Vollständigkeit und klaren Üebersichtlichkeit. Dem in Zweifel#- fällen Auskunftsuchenden dürfte das kleine Buch deshalb ein ebenso wi!l- fommener Berather sein wie das, Wörterbuch der Hauptschwierigkeiten in der deutschen Sprache * und desselben Verfassers „Deutsche Sprachbriefe". Unm Verwirrung zu vermeiden, sind in den zahlreichen beigegebenen Beispielen nur einfahe Sôße und Saßverbindungen gewählt und der Bau umfangreicher ver'{chlungener Perioden vermieden worden. Die Behandlung dieser behält fich der Verfasser auf der hier ge- wennenen Grundlage für \pätere Zeit vor. Ein sorgfältig aus- führlihes Inhaltsverzeichniß giebt die Handhabe zu s{nellem Ueber- blick unt leichtem Auffinden der Einzelheiten.

Unter dem Titel „Pergamon, Geschichte und Kunst“ i vor Kurzem der interessante Vortrag publizirt worden, welchen Professor L. von Url ichs am 8. März d. J. in Würzburg gehalter. hat. Der Vortragende giebt zunächst eiue anziehende, klare Dar- stellung der Geschichte des Landes und seiner Herrscher und dann dec

| Entstehung und Bedeutung des berühmten Altarbaucs und seiner

herrlichen Skulpturen. Die dann folgende Erklärung des grußen Frieses ist besonders geistvoll und sehr lesenswerth. Was die kunstaeshichtlihe Stellung des Frieses betrifft, so findet der Vortragende in Komposition und Behandlung Anklänae an die Gru!'- pen des Laokoon und des Farnesischen Stieres: die Meister des lett- genannten Werkes waren nach Plinius: Appollonios und Tauriskos, Söhne des Menekrates aus der pergamenischen Stadt Tralles: Söbne des Leßteren waren, wie inschriftlich bezeugt, auch in Pergamon beschäftigt, so daß die vorsichtige Frage, ob es diefe gewesen, nicht unberechtigt erscheint. Auch den sogenannten sterbenden Alexander möchte de: Vortragende mit diesem Stil verbinden und nennt ihn den leidenden junggebil- deten Herckles, nah der Erzstatue, die Lucullus na& Rom brachte. Die Liebe zum Kolofsalen, den Sinn für dramatisches Patbos könnten die Sicyonier, unter denen Lysippos gelebt hatte, hinüber getragen haben: nicht direkt, sondern über Rhodos, das nach dem Tode Alexanders fröhlih aufblühte und zu einem Herde der Kunst wurde, woher auch die Schöpfer des Laokoon stammten. Gelernt hätten die Pergamener ohne Zweifel von diesen Meisterwerken, aber Nachahmer seien sie nicht gewesen: „ihre Kühnheit vereinigte sich mit Originalität, ihre Kunft war dic höchste Potenz des gewaltigen und gewaltsamen Helle- nismus, vollendeie Meisterschaft ihr Werkzeug, ihre Werke ein glän- zendes Muster der bewegtesten Kraft, einer Kraft, die man leiht mit Erhabenheit verwechselt,“ Unter manchen anderen vorgetragenen An- sihten verdient Erwähnung, daß Urlichs annimnit, der fterbende Fechier und die fäls{lich „Arria und Paetus“ benannte Gruppe, die cr sämmtlich für Gallier hält, sammten ebenfalls aus Pergamon und scien etwa auf Nero's Gehciß nab Rom gebracht worden. Von dem Eindruck, den der Fries auf den Beschauer hervorbringt, sagt er: es sei nit jeae sanfte Beruhigung, jene sittlihe Erhebung, welche die Betrachtung der bescheidenen Hoheit eincs Phidias erweckt, auch nicht jener fille Frieden, welcben die anderen aus Pergamon

in Stettin 28,1, in Altona 21,2, in Straßburg 30,6, in Meß 22,2,

in München 33,2, in Nürnberg 23,2, in Augsburg 31,9, in Dres-

herrührenden weiblihen Köpfe athmen, sondern vielmehr jener drama-

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