1883 / 146 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Die in 8. 6 Ziffer 2, 3, §8. 7, §. 8 Ziffer 2, §. 10A. Ziffer 2,

3 und §, 13 vorge\s{chriebenen Aufgaben werden burch das Loos be-

stimmt. Zu diesem Zweck hat die Kommission Aufgabensammlungen,

welche die betreffenden Prüfungsfächer möglichst rollständig umfassen,

anzulegen und jährlich vor dem Beginne der Prüfungen zu revi- diren.

Dem Examinator steht es frei, an die Erledigung der gezogenen

Aufgaben einige weitere Fragen aus dem Gesammtgebiete des Prüfungs-

fas anzuschließen. 8. 15.

Zu den drei ersten Prüfungsabschnitten und dem siebenten Prüfungsabschnitt ist den Studirenden der Medizin, zu den klinischen Prüfungen denjenigen Studirenden der Zutritt ge‘tattet, welche als Auskultanten oder Praktikanten an der betreffenden Klinik theil-

nehmen. 8. 16.

Für jeden Kandidaten wird über jeden Prüfungsabschnitt ein be- sonderes Protokoll unter Anführung der Prüfungsgcgenstände und der ertheilten Censuren, bei der Censur „ungenügend“ oder „\{lecht“ unter kurzer Angabe der Gründe, A

Die Aufgaben und die Kranken sind dem Kandidaten für jeden Abschnitt erst bei Beginn desselben zu überweisen. Zwischen den einzelnen Prüfungsabschnitten darf in der Regel aur ein Zeitraum von aht Tagen liegen. Nah Beendigung eines jeden Prüfungs- abschnitts sind die Examinatoren verpflichtet, dem Vorsitzenden die Prüfungsakten unverweilt zuzusenden. |

Zu dem Abschnitt 11. wird nur zugelassen, wer den Abschnitt I, und zu den Abschnitten 111. bis VII. nur, wer die Abschnitte I und Il. bestanden hat. Die Reihenfolge, in welcher die Abschnitte Il. bis VII. zurüdzulegen sind, bestimmt der Vorsitzende. Jedoch darf niemals gestattet werden, daß Abschnitt VI. sofort nah Abschnitt III. begonnen wird. Wer in einem der Abschnitte II1. bis VII. nit vollständig besteht, hat, so weit es die Umstände gestatten, die Wahl, ob er sich der Prüfung in einem der anderen Abschnitte oder dem späteren Theile desselben Abschnitts sogleich oder ers nach Wieder- holung des nicht bestandenen UNREEEEN will.

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Ueber den Ausfall der Prüfung in den Abschnitten T1, und YVII,, sowie in jedem Theile der übrigen Abschnitte wird eine besondere Censur unter aus\cließliher Anwendung der Prädikate sebr gut (1), gut (2), genügend (3), ungenügend (4) und {lecht (5) ertheilt.

Wenn von zwei an einer Prüfung betheiligten Eraminatoren einer die Censur „ungenügend“ oder „\ch{ch!ccht“ ertheilt, so entscheidet seine Stimme. S. 19

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Ist ein Prüfungsabschnitt voUständig bestanden, so wird für den ganzen Abschnitt von dem Vorsitzenden die Gesammtcensur ermittelt, indem die Zahlenwerthe der Einzelcensuren (§. 18 Abs. 1) addirt und durch die Anzahl dcr Theile dividirt werden. Ergeben si bei der Theilung Brüche, so werden dieselben, wenn sie über 0,5 be- tragen, als ein Ganzes gerechnet, anderenfalls bleiben sie unberück- Nchtigt. S

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Ft ein Prüfungsabschnitt oder ein Theil eines Prüfungsabschnitts ungenügend oder \{lecht bestanden, so muß er wiederholt werden,

Die Censur „ungenügend“ für einen ganzen Prüfungsabschnitt hat zur Folge, daß ers nah orei Monaten, die Censur „s{lecht“, daß erst nah sechs Monaten die Wiederholung stattfinden darf.

Handelt es sich um Theile eines Prüfungsabschnitts, fo gelten für die Wiederholung die Fristen von mindestens sech8 Wochen, be- ziehungsweise von mindestens drei Monaten.

In allen Fällen muß die Wiederholung spätestens in dem nächsten Prüfungsjahre stattfinden, widrigenfells auch die früher be- standenen Prüfungen zu wiederholen sind. Eine Ausnahme kann nur aus besonderen Gründen gestattet werden. Die Frist zur Wieder- bolung wird von ber Behörde (8. 1) festgeseßt und durch den Vor- fißenden dem Kandidaten mitgetheilt. Der Behörde werden zu diesem Zwecke die Prüfungsakten mit gutachtlihem Berichi cingereicbt.

Die zweite Wiederholung eines Prüfungsabschnitts oder eines Theils desselben findet in Gegenwart des Vorfißenden statt.

Wer auch bei der zweiten Wiederholung nicht besteht, wird zu einer weiteren Prüfung nicht zugelassen. Ausnahmen hiervon können nur aus besonderen Gründen gestattet werden,

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Hat der Kandidat sämmtliche Prüfunzsabichnitte bestanden, ])o wird aus den für die Prüfungéabschnitte ertheilten Prädikaten die Gesammtcensur ebenso festgesett, wie dies in §. 19 vorgeschrieben ist.

Der Vorsitzende überreibt die Prüfungsakten der Behörde (8. 1)

ur Ertheilung der Approbation. z heilung y a

Wer sib nicht rechtzeitig (8. 4) persönli bei dem Vorsißenden meldet, die Termine oder Fristen ohne hinreichende Entschuldigung versäumt, kann auf Antrag des Vorsißenden von der Behörde (8. 1) bis zum folgenden MANSON e R werden.

Die Prüfung darf nur bei der Kommission fortgeseßt oder wieder- bolt werden, bei welcher sie begonnen ist. Ausnahmen können nur aus besonderen Gründen gestattet werden. : : .

Die mit dem Zulassungsgesuh eingereichten Zeugnisse (S. 4 Ziffer 1 bis 4) sind dem Kandidaten erst nach bestandener Gesammt- prüfung zurückzugeben. Verlangt er sie früher zurü, fo sind vor der Rückgabe sämmtliche Behörten (8. 1) dur Vermittelung des Reichs- kanzlers zu benachrichtigen, daß der Kandidat die Prüfung begonnen, aber nicht beendigt hat, und daß ihm auf seinen Antrag die Zeugnisse zurückgegeben worden sind. In die Urschrift des leßten Universitäts- Abgangszeugnisses is cin Vermerk über den Ausfall der bisherigen

rüfung einzutragen. Prüf ad

Die Gebühren für vie gesammte Prüfung betragen 200 M Davon sind zu berechnen: fr Det Dung E und zwar für Theil Ó S S è ie ven D oe für den Prüfungsabscnitt I eee e 16 und zwar für Theil ; A u H, » ü 4 N O 4 für den Prüfungsabscnitt I ee e o 57 und zwar für Theil 1a. und 1b... 25M, S A0 O a2 für den Prüfung8abshnitt 3d und zwar für Theil ay o L B M, für ven Prüsunctabient T. ee 24 und zwar für Theil 4 S

v v A 2, ur den Prüfungsabschnitt VII. . ,

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für fächliche und Verwaltungskosten Os zusammen . 200 M4

Prüfungsakten eingereiht. Die letzteren werden der Behörde zurück- gesendet.

8. 20 Absaß 4 und 6, §. 23 Absatz 1 vorgesehenen Ausnahmen ent- scheidet der Reichskanzler in Uebereinstimmung mit der zuständigen Landes-Centralbehörde (S. 1).

die ärztlihe Vorprüfung bestanden haben, sind zur Prüfung zuzulassen, wenn fie auch nur die Erfüllung der na den bisherigen Vorschriften

Bei Wiederholungen kommen für den betreffenden Abschnitt oder Theil eines Abschnitts außer den anzuseßenden Gebühren jedes- mal vier Mark für sächlihe Ausgaben und Verwaltungskosten zur nochmaligen Erhebung. 98

Wer von der Prüfung zurütritt oder zurückgestellt wird, erhält die Gebühren für die noch nit ‘vegonnenen Prüfungsabschnitte ganz, die sächlihen Gebühren nah B zurü.

C. Dispensationen. 27

8. “T. Ueber Zulassung der in §. 4 Absaß 3, Absatz 4 Ziffer 1 und 2,

D. Schbluß- und E Vorstehende Bestimmungen freten am 1. November 1883 in Kraft. Diejenigen Kandidaten, welche bereits vor dem 1. Dezember 1883

hierfür erforderlichen Borbedingungen nachweisen.

J. 90, ä i Alle früheren, dieser Bekanntmachung entgegenstehenden Bestim- mungen über die ärztlihe Prüfung sind aufgehoben.

Formutilr

Nachdem Herr aus E e Ten

18 . . die Prüfung vor der ärztlichen Prüfungskommission zu mit dem Prädikat , bestanden hat, wird ihm hierdurch die Approbation als Arzt mit der Geltung vom bezeichneten Tage ab für das Gebiet des Deutschen Reichs gemäß 8. 29 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 ertheilt.

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(Siegel und Unterschrift der approbirenden Behörde.)

Approbation für

m Arz. S Berlin, den 2. Juni 1883. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.

BoeranntmnaOouU na

Einführung des Postaustrags-Verfahrens im Verkehr mit Oesterreih-Ungarn.

Vom 1. Juli ab kann im Verkehr zwishen Deutsch- land und Oesterreih-Ungarn die Einziehunç von Geldern bis zum Betrage von 400 H bez. 200 Gulden österr. Währ. im Wege des Postauftrags stattfinden. Qu Postausträgen nah Oesterreih:Ungarn is das für den inneren Verkehr Deutschlands vorgeschriebene Formular zu benußen. Jn demselben is die einzuzichende Summe in österreichisher Währung anzugeben. Bei den Postaufträgen nah Ungarn muß das Formular besonders deutlih ausgefüllt werden ; die Namen sind in lateinishen Buchstaben zu schreiben. Die im Voraus zu entrihtende Taxe füc den Postauftrags- brief beträgt, wie für Einschreibbriefe noch Desterreih:-Ungarn, bei Briefen bis 15 gr (eins{chl.) 30 -, bei shwereren Briefen 40 3. Der eingezogene Betrag wird dem Austraggeber, nach Abzug der Postanweisungsgebühr, mittelst Postanweisung übersandt. Die Aufnahme von Weselprotesten bez. die Weitergabe der Postaufträge an dritte Personen wird im Verkehr mit Oesterreih-Ungarn postseitig bis auf Weiteres nit vermittelt. Ueber die sonstigen näheren Bestimmungen ertheilen die Postanstalten auf Befragen Auskunft.

Berxlin W., den 22. Juni 1883. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts. Stephan.

Bekanntmachung.

So lange die durch Hochwasser beschädigte Kunststraße Glaß—Nllersdorf—Landeck (Schl.) unfahrbar ist, fuzrsiren die ses täglichen Personenposten zwischer Glaß und Landeck, Bad, auf dem 12 km weiteren Wege über Reichenstein. Die Posten behalten in Glaß die unmittelbaren Anschlüsse an alle Eisenbahnzüge nach und von Breslau und Kohlfurt -— Berlin. Die mit direkten Billets nah Landeck, Vad, ver- sehenen Reisenden finden nah wie vor von Glaß aus unauf- gehalten Weiterbesörderung.

Bréslau, den 283. Juni 188.

Der Kaiserliche Obver-Postdirektor. Kühl.

Das im Jahre 1872 in St. Johns, N. B., erbaute, bis-

4 urter britischer Flagge gefahrene Vollschisf „Theodor üger“ (früher „Lightning“) von 1629,36 Registertons La- dungsfähigkeit hat durh den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des deutshen Reichsangehörigen Hermann Wessels u Bremen das Recht zur Führung der deutschen Flagge er- al, Dem bezeichneten Schisfe, für welches der Eigenthümer Bremen zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 21. Mai d. J. vom Kcaäserlihen General: Konsulat zu New-York ein Flaggen- attest ertheilt worden.

Königreich Preufzen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

Höfen zu ernennen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

für Domänen und Forsten zu ernennen ; jowie als Geheimer Medizinal-Rath, und

Nath zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

den Legations-Rath und Kammerherrn von Thielau, seitherigen General-Konsul in Budapest, zu Allerhöchstihrera außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am Großherzoglih oldenburgishen und beim Herzoglich brauns%weigishen Hofe, sowie bei den Fürstlich lippischen

den Forstmeister Constantin zu Berlin zum Ober- Forstmeister und Mitdirigenten einer Regierungs-Abtheilung

dem ordentlihen Professor der Medizin, Medizinal-Rath Dr. Ernst Neumann zu Königsberg i. Pr., den Charakter

dem Kreis-Wundarzt des Kreises Lüdinghausen, Dr. med,

Der Privatdocent Dr. Max Roediger hierselbst ist zum außerordentlichen Professor in der philosophishen Fakultät der Königlichen Universität Berlin ernannt worden.

Am Falk-Realgymnasium in Berlin is die Beförderung des ordentlichen Lehrers Dr. Paul Lehmann zum Dber- lehrer genehmigt worden.

Beim ‘Gymnasium zu Duisburg ist die Beförderung des Titular-Oberlehrers Dr. Feller zum etatsmäßigen Oberlehrer genehmigt worden,

Ministerium für Landwirthschaft, Domänere und Forsten.

Dem Ober: Forstmeister Constantin ist die dur den Tod des Ober-Forstmeisters Nobiling erledigte Ober: Forst- M bei der Königlicben Regierung zu Trier übertragen worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister fürLandwirthschast, Domänen undForsten, Dr. Lucius, aus der Provinz Pommern.

BekCanntmäa@una.

Die neuen Zinsscheine zu dem vormals Herzoglich naffauischen 49/igen Staatsanlehen von 1000000 Fl., d. d. 1. Oftober 1851, Reibe IV. Nr. 1--8, nebst Zinsscheinanweisungen werden vom 2. Juli l. Is. ab bei dem Bankhause der Herren M. A. von Roth- {ild u. Söhne in Frankfurt a. M. ausgereicht werden. Es fönnen diese Zinsscheine auch dur die Königlichen Regierungs- Sen und die Königlichen Bezirks-Hauptkassen zu Hannover, üneburg und Osnabrück bezogen werden. Wer die Zinsscheine durch eine dieser Kassen beziehen will, hat derselben die alten Zinsschein- Anweisungen mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Ausreichung der neuen Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den genannten Pro- vinzialkassen unentgeltlich zu haben. Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er- langung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten Zinsschein- Anweisungen abhanden gekommen sind. In diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an das Königliche Regierungs-Präsidium zu Wiesbaden mittelst besorderer Eingabe einzureichen. Die entstehenden Portokosten haben die Empfänger der neuen Zinsscheine zu tragen. Wiesbaden, den 1. Juni 1883.

Der Regierungs-Präfident :

yon Wurmb.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. Jum. Se. Majestät der Kaiserund König empfingen, laut Meldung des „W. T. B.“, am Sonnabend in Ems den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Kronprinzen von Shweden, welher Mittags daselbst ein- traf und auf dem Bahnhofe von Sr. Majestôt dem Kaiser, dem Prinzen Nikolaus von Nassau und distinguirten Schweden begrüßt und sodann von Sr. Majestät nah dem Kurhause geleitet wurde. : . An dem Diner bei Sr. Majestät nahmen der Kronprinz. von Schweden mit dem Kammerherrn von Rosenblatt, die Generale von Scheliha und von Gélieu, die Obersten Schüßler und Freiherr von Buddenbrockä aus Coblenz Theil. : Abends reiste der Kronprinz von Schweden, nachdem ihm Se. Majestät der Kaiser das Geleit zum Bahnhof gegeben hatten, nach Rippoldsau weiter. ] Se. Majestät wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei. e Gestern Morgen seßten Se. Majestät die Brunnenkur fort und wohnten Nachmittags mit großem Gefolge von der Veranda des Kursaals aus der Regatta bei. Den Kaiser- lichen Ehrenpreis errang die Frankfurter Rudergesellshast „Bermania“. -

Gestern Mittag statteten Se, Majestät der Kaiser Fhrer

| Majestät der Kaiserin in Coblenz einen Besuch ab.

Zu dem Diner hatten u. A. der Fürst von Rheina- Wolbeck, der frühere niederländische Kolonial-Minister, van oltstein, die Regierungs-Präsidenten von Cöln, Aachen und Trier, von Bernurh, Hoffmann und Nasse, sowie der Kurator, Beseler und der Rektor der Universität Bonn Einladungen erhalten.

: Nach vem Diner nahmen Se. Majestät den Vortrag des Wirklichen Geheimen Legations-Raths von Bülow entgegen und besuchten später das Theater. i

Heute früh hörten Se. Majestät nah beendigter Kur und einer Promenade die Vorträge des Hosmarschalls, Grafen Perponcher und dcs Chefs des Civilkabinets, Wirklichen Ge- heimen Raths von Wilmowski.

Jhre Majestät die Kaiserin und Königin empfing am Sonnabend in Coblenz den Besuch Sr. König- lichen Hoheit des Kronprinzen von Schweden und Norwegen, der sich von dort nah Ems begab,

Gestern empfing Jhre Majestät den Besuch Sr. Majestät des Kaisers und Königs.

Jhre Kaiserlichen undKöniglichenHoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sih, begleitet von den Prinzessinnen-Töchtern, gestern Morgen 9 Uhr zum Gottesdienst nah der Kirche von Bornstedt.

Der Ober-Ceremonienmeister Graf zu Eulenburg hat sich nah Sonnenburg begeben, um daselbst im Einver- nehmen mit den Organen des Johanniter-Ordens die- jenigen Vorbereitungen zu treffen , welche durch die bevor- stehende Anwesenheit Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, als Stellvertreters Sr. Maje- stät des Kaisers und Königs, bei der Fnstallation Sr.

Franz Hoevener zu Werne den Charakter als Sanitäts-

Dem Königlichen Musikdirektor Vierling, Mitglied der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin, ist das Prädikat

Dem Reichskanzler werden von der Behörde (8. 1) Verzeichnisse der in dem abgelaufenen Prüfungsjahre Appcobirten mit den

Professor beigelegt worden.

Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht als Herren- meister des Johanniter-Ordens geboten erscheinen.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Justizwesen so- wie die vereinigten Ausschüsse desselben für Handel und Ver-

fehr und für Justizwesen hielten heute Sißungen.

Jn der heutigen (84.)Sißung des Hauses der Abgeordneten, welcher der Vize-Präsident des Staats- Ministeriums und Minister des Jnnern von Puttkamer, die Staats-Minister Dr. Friedberg und von Goßler, sowie zahl- reihe Kommissarien beiwohnten, theilte der Präsident mit, daß, nachdem das Haus sich mit der vom Minister des Fnnern vorgeslagenen Konferenz einverstanden erklärt, eine solhe Konferenz am 28. April stattgefunden habe. Dabei sei konstatirt worden, daß für das Herrenhaus ein Bedürfniß der Beschaffung neuer Geschäftsräume nicht vorliege, daß also der Neubau eines Landtagsgebäudes nur die Bedürfnisse des Ab- geordnetenhauses zu berücksihtigen brauhe. Zur Frage des Vauprogramms und der Vertheilung der Geschäftsräume auf die einzelnen Geschosse seien gegen seine Vorschläge keine Ein- wendungen erhoben worden. Jn Betreff des Bauplazes sei zunächst die Herstellung einer Bauskizze nöthig erschienen; er habe daher eine solhe anfertigen lassen und sie am 6. Mai dem Niinister des Jnnern und den andern an der Sache Be- theiligten übersandt. Später seien dem Minister des Fnnern und dem Minister der öffentlihen Arbeiten noch andere Bau- sfizzen zugestellt worden. Die zuerst angefertigte Skizze sei später durch Einzeihnung der sämmtlichen nöthigen Räume ergänzt und liege im Burean zur Einsicht aus.

Hierauf trat das Haus in die Tagesordnung ein, deren erster Gegenstand die dritte Berathung des Geseßentwurfs, betreffend Abänderungen der kirchenpolitischhen Ge- seße war.

Jn der Generaldiskussion war der erste Redner gegen den Entwurf der Abg. Götting. Derselbe gab eine Uebersicht über die Veranlassung zu den Maigeseßen und die Geschichte des Kulturkampfes bis zu dem jeßt vorgelegten Geseh: entwurf. Man müsse denselben mit dem 8. 5 des vorjährigen Geseßes zusammenhalten. Preußen werde jeßt auf mindestens ein Merschenalter mit Geistlichen Übershwemmt werden, die nur die einzige Bedingung erfüllten, daß sie drei Jahre auf einer deutshen Universität studirt haben, und selbst dieser Grad der Vorvildung sei Rom noh zu hoh. Man werde jeßt wieder die Zustände der Zeit ror den Maigeseßen wieder bekommen, nur noch s{chlimmere, weil seit zwölf Fahren die ultramontane Presse die katholische Geist- lihkeit gegen Preußen verheße. Daß die Maigeseßgebung über- all gleich das richtige getroffen habe, behaupte Niemand, aber das jeßige Vorgehen des Kultus-Ministers und das frehe Be- nehnen fkatholisher Priester bez. der Mischehen müsse doch die protestantishen Gefühle verlegen. Der Syllabus verdamme Alles, was den Protestanten theuer und heilig sei, der gegenwärtige Papst bezeichne den Protestantismus als einen pestilenzialishen Jrrthum und sprehe von kebßerishen, luthe- rischen Betrügereien. Wer schüße die Protestanten denn gegen solhe Aeußerungen? Er bitte, doch einmal auch das pro- tesiantishe Gewissen zu berücsihtigen. Der Abg. Windt- horst habe die Hoffnung ausgesprohen, daß die dies- jährige Lutherfeier einen würdigen Verlauf nehmen werde. Die ultramontane Presse aber thue alles, um das Gegentheil zu bewirken. Ein Artikel der „Germania“ behaupte, daß der hervorstehendste Zug des Lutherthums die fleisch- liche Sinneslust gewesen sei. Für ein solches Blatt habe ex nur ein „Pfui!“ und er bedauere die Partei, deren Hauptorgan es sei. Man müsse von dem preußischen Minister verlangen, daß er nicht die Wälle einreiße, die gegen die UebergrifFe des Vatikans errichtet seien, und nicht den Pro- testantismus und damit die Kultur des Abendlandes der Jesuitenlehre preisgebe.

_Der Abe. Stôödler führte aus, daß man, um zu einem konfessionellen Frieden zu gelangen, sih in mäßigerer Weise, als bisher geschehen, dec Polemik befleißigen müsse. Er bestreite derx linken Seite das Recht, als Vertreter des Protestantismus aufzutreten. Am wenigsten sei die national- liberale Partei berechtigt, den Konservativen vorzuwerfen, daß sie die protestantische Kirche an Rom ausgeliefert hätten. Das Centrum müsse jeßt im Junteresse des Friedens seine Forde- rungen herabsezen. Er schließe mit dem Appell an alle M, zum Wohle der deutschen Nation den Frieden zu fördern.

Der Abg. von Eynern vertheidigte die nationalliberale Partei gegen die in der zweiten Lesung gcgen dieselbe ge- rihteten Angriffe. Nach den Ausführungen des Abg. Stöder könnte es fast scheinen, als ob der Kulturkampf von der Linken ausgegangen wäre. Er bitte doch, die Geschichte der letzten zehn Fahre nicht ganz zu vergessen ; Urheber des Wortes „Reichs- feinde““ sei der Fürst Reichskanzler selbst gewesen. Wenn die jeßige Vorlage vom Volke ohne Entrüstungssturm aufgenommen werde, so sei dies niht den konservativen Rednern zu danken, au niht der glatten, diplomatischen Rede des Kultus- Ministers, sondern dem Umstande, daß der Name des Fürsten Bismark mit dec Vorlage verbunden sei. Das Volk erkenne, um mit dem Abg. von Cuny zu reden, den Fürsten Bismarck in dieser Vorlage nicht wieder. Dieselbe sei ein Schritt ins E und diesen Schritt könne er (der Redner) nicht mit: machen.

Der Staats-Minister von Goßler erklärte, daß er selbst eine ftark ausgeprägte protestantishe Natur sei, aber aus diesem Bewußtsein heraus dürfe er nicht die Politik eines paritätishen Staates leiten. Die s{hwarzen Bilder der Abgg. Götting und von Eynern weise er zurück. Fn Bezug auf die Schulaussicht befinde er sih auf dem Boden des Schulaufsichts- geseßes, und mit diesem Programm stehe und falle er. Wenn er die geistliche Lokalinspektion wieder habe eintreten lassen, so bewege er sih damit noch immer in den Grundsäßen des Ministers Falk, Wenn der Staat den Zusammenhang zwischen den Maigesezen und dem seelsorgerischen Nothstand anerkenne, dann müsse er auch versuchen, hier Aenderungen eintreten zu lassen. Die vorgeschlagenen Rezepte seien schr mannigsaltig. Die so oft genannte Trennung von Kirche und Staat sei ein jehr unklarer und sehr verschieden aufgefaßter Begriff. Ein konkreter Vorschlag in diesem Sinne sei niht gemacht worden, der vom Hause ab- gelehnte Antrag Virhow nähere sich dem noch am meisten. Ob die Vorlage der Regierung zu dem erwünschten Ziel führen werde, sei ja ungewiß, aber er sei überzeugt, daß weite Kreise der fkatholishen Bevölkernng dies ernstlih hofften.

__ Der Abg. Bachem bezeichnete die Reden der Abgg. Götting und von Eynern als einen Anachronismus. Der erstere habe vom Anfang des Kulturkampfes an alles zusammen- getragen, was geeignet sei, die religiösen Leidenschaften zu erregen. Nach den Reden dieser Herren könnte es scheinen, als ob nach dem Fnkrasttreten der Vorlage der preußische Staat in allen Seiten krache. Aber es handele sich doh hier nur darum, der fkatholishen Kirche das kümmerlilhste nnd nothdürftigste Maß der Religionsfreiheit

zurüc{zugeben, das ihr vor zehn Jahren unter Führung der nationalliberalen Partei genommen worden sei. Er hoffe, daß der Staat, nah Beendigung der konfessionellen Streitig- keiten sich andern wichtigen Aufgaben werde widmen können. Der Abg. Dr. Virchow erklärte, daß es nach der Rede des Herrn Stöcker s{heine, als ob man sich {hon mitten im Frieden befinde. Er könne diese Vertrauensseligkeit nit theilen. Die Vorlage befriedige nur zum Theil die Wünsche der fkatholishen Bevölkerung ; in Bezug auf die fest angestellten Geistlichen blieben alle Forderungen derselben bestehen. Redner wandte sich darauf gegen mehrere Aeußerungen des Abg. Stöcker und {loß mit dem Bedauern, der Vorlage nicht zu- stimmen zu können. _ Der Abg. Dr. Windthorst wandte sich zegen den Abg. von Eynern und bat, die lonfessionellen Streitigkeiten zu unter- lassen. Man solle die Duldung nach allen Seiten üben. Als ersten Schritt auf dem Wege zum Frieden nehme er die Vor- lage an, und bitte um möglichst einstimmige Annahme der- selben. Damit {loß die Generaldebatte. (Schluß des Blattes.)

Nach Mittheilungen aus dem Auslande sind folgende Submissionen ausgeschrieben worden :

1) von der Artillerie-Direktion des pyrotechnishen Labo- ratoriums zu Capua für den 2. Juli d. J. bis Vormittags 10/2 Uhr zwei Submissionen auf Lieferung von 69 000 kg und 116 000 kg Messingplatten im Taxwerth von 151 800 resp. 255 200 Lire ;

2) von der Artillerie-Direktion des Arsenals zu Neapel sür den 4. Juli d. F. bis 1 Uhr Nachmittags eine Submission auf Eisen in Draht-, Stab- und Kettenform im Taxwerth von 47 138 Lire;

___3) von der Artillerie-Direktion der Gießerei zu Genua für den 16. Juli d. J. bis 3 Uhr Nachmittags eine Submis- sion auf Stabeisen in versh:.edenen Dimensionen im Taxwerth von 18 962 Lire.

Ueber die speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.

___— Amtlicher Nachricht zufolge wird die am 30, v. M. eröffnete Madrider Ausstellung von Erzeugnissen des Bergbaues 2c. (conf. R. A. Nr. 106 von 1883) für die Zeit von Ende Juni bis Anfang September geschlossen werden.

…_— Der gewaltsame Widerstand gegen einen städtischen Beamten, welcher auf Anordnung des Bürger- meisters, als des Polizeiverwalters, zu polizeilihem Einschreiten befugt is, ist nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 1}, Strafsenats, vom 24. April d. JF., bei der Vornahme von Handlungen Seitens dieses Beamten, welche nicht ein polizei- liches Einschreiten, sondern Besißhandlungen des Magistrats darstellen, niht als Widerstand gegen einen Beamten aus 8. 113 des Strafgeseßbuchs zu bestrafen.

An Zöllen und gemeinschaftlihen Ver- brauchssteuern sowie anderen Einnahmen sind im Reiche für die Zeit vom 1. April 1883 bis zum Schlusse des Monats Mai 1883, einschließlih der kreditirten Beträge (verglihen mit der Einnahme in demselben Zeitraum des Vorjahres), zur Anschreibung gelangt : Hölle 30963245 M (— 2357705 e), Tabacksteuer 120 973 Á (— 67 214 M), Rübenzuckersteuer 26 177 686 M (— 4758 167 6), Salzsteuer 5 056874 Æ (+ 27 673 Á6), Branntweinsteuer 5 211 086 M (— 674 617 4), Ueber- gangsabgaben von Branntwein 15 896 46 (+ 933 M), Brau- jteuer 3 353 090 # (+ 226 487 6), Uebergangsabgaben von Bier 240 737 Á# (+ 28130 #4); Summe 18 784 215 Á (— 7 574 480 M). Spielfartenstempel 112 590 M (— 4591 H), Wechselstempelsteuer 1 125 814 4 (+4 54 015 M), Stempel- abgabe für Werthpapiere, Schlußnoten, Rehnungen und Lottericloose 2107 644 M (+4 650 035 4), Post- und Te!'e- graphenverwaltung 25 215 040 # (-+ 1632 908 #4).

_ Die zur Reichskasse gelangte Fs - Einnahme, abk- züglih der Bonifikationen und Verwaltungskosten, be- trägt bei den nahbezeihneten Einnahmen bis Ende Mai 1883: Zölle 27 928 067 Æ (— 207642 MÆ), Tabad- steuer 52190 Æ (-— 37532 M), Rübenzuckersteuer 22 323192 M (— 2475 471 M), Salzsteuer 5 963 726 M (4- 106 791 M), Brauntweinsteuer und Uebergangsabgabe von Branntwein 6858 352 M (— 896 896 46), Brausteuer und Uebergangsabgave von Bier 3 054 736 (+ 215 540 446); Summe 66 180 262 M. (— 3 295 210 M). Spielkartenstempel 189 406 M4 (4+ 5088 M).

_ Der Kaiserliche Botschafter Fürst von Hohenlohe ist nach Paris zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Botschaft wieder übernommen.

—- Der Königliche Gesandte Graf 53on Dönhoff ist nach Dresden zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Der. Chef der Admiralität, General-Lieutenant von Caprivi, ist zur Vornahme von Jnspizirungen nah Wil- helmshaven und Kiel abgereist.

Der Ovec-:Landstallmeister, General-Lieutenant Lü- deriß, à la suite der Armee, hat sih zur Besichtigung der Haupt- und Landgestüte auf Dienstreisen begeben.

_ Sonnenburg, 25. Juni. (W. T. B.) Se. König- lihe Hoheit der Prinz Albrecht ist heute Vormittag 91/5 Uhr im hiesigen Schlosse eingetroffen und dort von dem Statthalter des Johanniter-Drdens, Grafen Stolberg-Werni- gerode, empfangen worden. Mittags 12 Uhr wird der Prinz in der Ordenskirhe das Abendmahl nehmen.

Sachsen. Dresden, 23, Juni. (Dr. F.) Der Prinz und die Prinzessin Friedrih zu Hohen- d sind gestern Abend 9 Uhr nah Regensburg ab- gereist.

Elsaß-Lothringen. Straßburg, 22. Juni. (Els.- Lothr. Ztg.) Der Kaiserlihe Statthalter hat durch Erlaß vom 17. Juni d. J. auf Grund der von der Optionskom- mission in ihrer achtzehnten Sizung abgegebenen Gutachten bestimmt, daß 219 Personen als elsaß-lothringishe Staats- angehörige niht zu betrachten sind.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 22. Juni. (Pr. Abdbl.) Der Kaiser wird sich am 26. Juni direkt von Js{l in das O Lager begeben und am 27. d. M. nach Wien zurück- ehren.

Die Hochwassergefahr darf als beseitigt angesehen

werden ; doch ist der Jnundationsrayon im Prater noch immer unter Wasser. _ 24. Juni. Die amtlihe „Wiener Zeitung“ ver- öffentlicht folgende Ernennungen: Gustav Graf von Thurn zum Landeshauptmann von Krain, Peter Graselli zum Stell- vertreter desselben, Georg Conte Vojnovic zum Landtags- Präsidenten von Dalmatien und Michael Kapovic zum Stell- vertreter des Leßteren.

Schweiz. Bern, 23. Juni. (Schw. M.) Die Ergänzung des Bundesstrafrehts, wodurch inskünftig fantonale Gerichtsverhandlungen wie in dem Stabiohandel unmöglih gemacht werden sollen und die Rehtsprehung dem Bundesgericht übertragen werden kann, wurde im Nationalrath mit 63 gegen 43 Stimmen angenommen.

Großbritannien und Jrland. London, 23. Juni. (Allg. Corr.) Die Königin kehrte heute von Schottland nach Windsor zurück. Nach kurzem Aufenthalt daselbst wird die Monarhin nach Osborne übersiedeln und von dort sie die langgeplante Reise nah dem Kontinent antreten. Jhre Majestät wird sich zuvörderst nah Coburg begeben, um dort mit dem Herzog von Edinburg und dessen Familie zusammen- zutreffen, und gegen August einen Ausflug nach Ftalien machen, wo sie die ihr von der Gräfin von Crawford und Balcarres zur Verfügung gestellte prähtige Villa Palmieri, unweit Florenz, bewohnen wird. Die Aerzte haben der Königin in Folge ihres leidenden Zustandes für geraume Zeit einen beständigen Lust- und Ortswechsel anempfohlen.

Jn der vorgestern abgehaltenen Sißgung des Kanal- tunnel-Ausschusses erklärte sih der als Sachverständiger yvernommene General Lord Wolseley vom militärishen Ge- sichtspunfkte aus entschieden gegen den Bau des Tunnels, da da- durch eine feindlihe Fnvasion sehr erleichtert werden würde, während die Vertheidigung eine äußerst shwierige und kostspielige Sache sein werde, indem die bei Dover zu errichtenden Be- festigungswerke eine ständige Garnison von mindestens 8 bis 10 000 Mann haben müßten, das Terrain bei Dover derx Errichtung solcher Werke aber durchaus nicht günstig sei. Gegen- wärtig sei Dover nur eine Festung dritten Ranges und habe nur zwei Kanonen, deren Geschosse im Stande seien, Panzerschiffe zu durchbohren. Die Garnison von Dover in Friedenszeiten sei nur 1500 Mann stark, und es sei dort überhaupt nur Kasernenraum für etwa 3000 Mann vorhanden, während die Normalstärke von kontinentalen Festungen ersten Ranges wie Paris, Met, Straßburg, Antwerpen und Ehren- breitstein in Friedenszeiten 7000—10 000 Mann sei. Es würde einer beträchtlihen Vermehrung der englishen Armee bedürfen, um die Garnison von Dover so zu verstärken,

| daß es eine Festung ersten Ranges werde. Lord Wolseley drückte

auch die Befürchtung aus, daß im Falle eines Krieges die Re- gierung sih zu spät entschließen dürste, den Tunnel zu zer- stören. Die ZJnvasion Englands durch eine von Franktrcih kommende Armee bezeichnete er als eine mögliche Operation, wenn die britische Armee so klein bleibe, wie sie gegenwärtig sei. Frgend ein abenteuerlicher Geist könnte mit 2- oder 3090 Mann durch einen plöglihen Handstreih von Dover Besiß er- greifen. Er warnte s{ließlich davor, die von der Natur selbst errichtete Grenze zu zerstören und wegen eines bloßen kommerziellen Vortheils oder um einigen schwachnervigen Personen die Seekrank- heit zu ersparen, das Land der Gefahr einer möglichen Fnvasion auszuseßen, Der zunächst vernommene Sir Patrick Mc Dougal, Chef des Jntelligenz-Departements, bezeihnete eine Ueberrumpelung von Dover mittelst des Tunnels bei nur gewöhnlicher Wachsamkeit als unmöglih und drückte die Mei- nung aus, daß sih die Mündung des Tunnels ohue lange Vorbereitung leicht vertheidigen lasse. Damit {loß das Ver- hôr der Sachverständigen, und der Ausschuß geht nun an die Ausarbeitung seines Berichts.

Frankreich. Paris, 22. Juni. (Köln. Ztg.) Der Fürst von Montenegro ist in Paris eingetroffen. Die mada- gassishen Botschafter haben Paris wieder verlassen, nachdem ihnen bedeutet worden, daß die Verhandlungen auf Madagaskar selbst stattfinden würden.

_— 23. Juni, (Köln. Ztg.) Jm heutigen Ministerrath im Elysée theilte Hr. Grèvy das an ihn gerihtete Shreiben des Papstes Leo XII, mit, Das Aktenstück ist ganz von der Hand des Papstes in italienisher Sprache geschrieben. Hr. Grévy legte dasselbe dem Conseils:Präsidenten Ferry vor, um es überseßen zu lassen. Ferry wird als derzeitiger Minister des Auswärtigen beauftragt werden, dem Papst zu antworten. Der Ministerrath nahm keine amtliche Berathung des Akten- stücks vor, aber, wie verlautet, wird Ferry in der höflichsten Form antworten, da das Kabinet, wenn möglih, mit dem Vatikan in Frieden leben will.

_— 23. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer erklärte heute die Wahl Calla's (Legitimist) für gültig. Tirard wurde mit 157 von 191 Stimmen zum lebensläng- lichen Senator gewählt.

Der Präsident der Nepublik hat das ihm jüngst zugegangene Schreiben des Papsies dem Ministerrath mitgetheilt, Dieser wird in seiner nächsten Sitzung darüber beratgen. Alle Journale sind der Meinung, daß die Regic- rung in fehr versöhnlichem Sinne antworten wird.

Es gilt für wahrscheinlih, daß der Seine-Präfekt Oufstry von seinem Amte zurücktreten und daß ihn der Präfekt von Lyou, Massicault, oder Clamageran erseßen werde.

Das Urtheil gegen Louise Michel und Com- plicen ist heute gesprochen worden : Louise Michel wurde zu 6 jähriger Einschließung und 10 jähriger Polizeiaufsicht, der Mit- angeklagte Pouget zu 8jähriger Einschließung und 10jähriger Polizeiaufsiht verurtheilt ; drei Angeklagte erhielten geringere Strafen, die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen.

Der Kassations hof hat die Berufung Bontoux' und Feders gegen das Urtheil, durch welches dieselben zu je zweijöhrigem Gefängniß verurtheilt worden, verworfen.

24. Juni, (W. T. B.) Wie der „Temps“ mittheilt, hat der chinesische Gesandte, Marquis Tseng, vor sei- ner Abreise nah London an den Minister-Präsidenten Ferry ein Schreiben gerichtet, worin er sagt, daß seine Reis? dorthin ausschließlich durch Rüdcksichten auf seine Familie be- gründet sei, und daß ex beim ersten Ruf nah Paris zurück- kehren werde. Aus Saigun wird gemeldet, daß der dor- tige Gouverneur die anamitishen Konsuln aus Cochinchina ausgewiesen habe, weil dieselben überführt seien, gegen die französishe Herrschaft daselbst zu konspiriren. Der Kolon ialrath hat beschlossen, ein Kabel vor, Saigun nah Haiphong zu legen und die gesammten Kosten dafür auf sih zu nehmen, wenn Tonkin und Cochinhina für immer vereinigt bleiben.