1883 / 150 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 29 Jun 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Ds e R E E E A R Tut trn Gli E L LEE E E E E

Der Abg. Dr. Köhler (Göttingen) beantragte, die Worte „ihrer Hausgenossenschaft angehörigen“ zu streichen.

Hierauf ergriff der Staats-Minister von Goßler das Wort :

Ih möchte nur kurz konstatiren, daß au ih voliständig auf dem Standpunkt des Antrages Köhler ftebe. Die Gründe, welche zu Gunsten desselben angeführt sind, sowohl jeßt vom Hrn. Vorredner, wie aub \chon in zweiter Berathung gegen die Arsführungen des Hrn, Abg. Sat, kann ih durchweg mir aneignen. Di: Frage, wele der Hr. Abg. Sack gestellt hat, ist im wesentlidben die: reibt es aus, daß die Eltern und überhaupt Diejerigen, welche s{ul»flictige Kin- der in ihrer Obhut und in ihrer unmittelbaren Hausgenossenscaft haben, gezwungen werden, die Kinder in die Scule zu fenden, chder ist es nothwendig, au darüber hinaus solchen Eltern gegenüber, die unter Umständen auch dem Anreiz unterliegen, ißre Kinder nicht in die Schule zu s{chickcn, wenn die Möglichkeit eines de Schulstrafe übersteigenden Erwerbes vorliegt, der Schulverwaltung Mittel zu geben, diesen Anreiz zu beseitigen? Wird die Frage fo gestellt, so kann ich nit zweifelhaft sein, daß. wenn man den Scbulzwang wirksam dur{führen will, man den Standpunkt de3 Hrn. Abg. Smidt (Sagan) einnehmen muß, und zwar einnehmen muß gerade von dem praktisben Standpunkt aus, auf dcn der Abg. Sack bei seinen Ausführungen sich geftellt hat. Im Allgemeinen stellt die Frage si do so: verdient ein Kind in ciner s\ogenannten be- drängten Arbeitszeit mehr als die Eltern an Scbulstrafen zahlen, oder nicht? Wird mehr verdient, so sind viele Eltern gar nit ab- gencigt, die Kinder niht in die Schule zu \cbicken. In Ostpreußen ommt es z. B. vor, daß cin Kind in der Kartoffelernte etwa 70 pro Ardbeitstag verdient cinen allerdings boben Satz, aber er fommt do vor —, und erfahrung8mäßig bezahlen die Eltern do nur alle 14 Tage einmal ungefähr eine Mark Sculstrafe. Die Eltern bezahlen daher die eine Mark Strafe gern und nehmen dafür die 12 mal 70 4 an si, die sie in den 14 Ta1en als Arbeitéverdienft ihrer Kinder ruhig einstecken. Wie im Often mit der Kartoffelarbeit, \o verhält es sich anderswo mit der Rübenarkbeit und mit andern verwandten Arbeiten. Ueberall hat man den Aulaß, das Uebel an seiner Quelle, an dem Anreize zum Fernbleiben an der Schule, festzuhalten. JIck halte ein solches Verfahren für ganz gerecht.

Weiter ist Seitens des Hrn. Abg. Sack hervorgehoben worden, der Arbeitgeber käme doch in eine fehr schwierige Lage, er könne nicht kontroliren, ob das bei ihm beschäftigte Kind von der Schule beurlaubt sci oder nicht. Jch glaube, diese Schwierigkeiten werden Üder- {chätßzt. Wann in einer gewissen Gegend Kartoffelferien ünd dergleichen find, fo weiß das jeder Besitzer, jeder Inspektor bon nah den Ver- hältnifsen der Ortss\{ule und wenn er außer der freien Zeit Kinder verwenden will, so ift es nit zu viel verlangt, daß er sich darum kümmert, ob die Kinder beurlaubt oder überhaupt nit \{ulpflitig sind. Dies ist das mindeste, was inan von sciner Sorgfalt als Arbeitgeber erwarten kann. Also, meine Herren, diese praktischen Gesichtspunkte, welche der Hr. Abg. Sa anführt, machen auf mich keinen entscbeidenden Eindruck

Das Nicbhtquadriren der Bestimmungen dec Gewerbeordnung ist meines Erachtens Seitens des Hrn. Abg. Schmidt bereits so klar dargelegt worden, daß ih darauf nicht mehr näber einaehen mögdte. Nur, an- knüpfend an die Ausführungen des Hrn. Abg. Sa in der zweiten Lesung, dieer jetzt, wie es sWweint, nit mehr anzuerkennen geneigt ift, muß ih doch daran festhalten, daß, wenn das Gesetz bezüglich des Arbeitgebers, welcher Kinder, die in seiner Obhut sind, während der \chulpflihtigen Zeit beschäftigt, keine Vorscbriften enthält, dann in der That nicts anderes Lbrig bleiben wird, als den Weg zu bescreiten, welchen der Hr. Abg. Sack felbst in der zweiten Lesung als gangbar bezeichnet hat, nämli dur Provinzial-, Kreis- oder Lokalpolizeiverordnungen, die Schwierig- keiten zu beseitigen, die vurch das etwaige Festhalten der von dem Hrr. Dr. Köhlcr zur Streichung empfohlenen Worte entstehen werden.

Nach kurzer Diskussion wurde der Antrag Köhler und mit der dadur bedingten Aenderung §. 1 angenommen.

Die Abgg. Dr. Bergenroth, Dr. Langerhans und Gen. beantragten :

Das Haus der Abgeordneten wolle bes{ließer:

Hinter §8. 1 folgenden neuen S. l a, einzuschalten:

Der Schulvorstand ift befugt, Vorsorge zu treffen, daß Kin- der, welche ohne genügenden Grund die Schule versäumen, durch einen geeigneten Boten der Schule zugeführt werden.

Widerspricht eine der in §. 1 aufgeführten Personen der Zu- führung, so muß dieselbe unterbleiben.

Ferner stellte der Abg. Seehusen folgenden Antrag:

Das Haus der Abgeordneten wolle beschlicßen :

Folgenden S. la. anzunehmen:

Die Ortspolizeibehörde ist auf Antrag des Ortsfculinsvektors befugt, Kinder, weldze ohne genügenden Grund die Schule ver- säumen, diefer zuführen zu laßen.

Mit der bezüglihen Antragstellung kann, wo die Umstände es zweckmäßig erscheinen lassen, nach Einvernehmen des Ortsfcul- inspettors mit der Ortspolizeibehörde ein anderes Mitglied des

Sculvorstandes oder der Orts- bezichentli Hauptlehrer beauf- tragt werden.

Der Abg. Smidt (Sagan) erklärte \ich gegen den An- trag Bergenroth.

Hierauf nahm der Staats-Minister von Goßler das Wort :

Ih glauke die Debatte abkürzen zu können, wenn ic sofort den Standpunkt der Regierung präzisire. Die Staatsregiecung steht auch hier auf dem Standpunkt des Hrn. Abz. SPmidt (Sagan) und i kann meinerseits nur betonen, daß die Annabme des Antrags Bergen- roth und Genossen durbaus geeignet ist, das Zustandekommen de? Ge- setzes zu gefährden. Die Gründe, welche dafür geltend zu machen sind, find meines Erachtens in der bisherigen Diskussion {ou wiederholt ge- nügend zur Erörterung gekommen. Es war mir interessant, aus den Ausführungen des Hrn. Abg. Zelle in der Gencraldiskussion etwas râher die praktischen Gesichtspunkte zu vernehmen, die er bei der Eeneraldiskussion für den Antrag Bergenroth und Geiïoffen geltend mate. Er ging dabei von feinen Berliner Erfahrungen aus, die ihn zu der Auffassung berecbtigten, daß im Allgemeinen die Eltern mit dem Schulboten gegen das Kind Front maden oder mit anderen Worten, daß die Eltern si freuen, wenn ihr ungeratbenes Kind mit Hülfe der Schulpolizei in die Schule gebracht wird. Solchen {önen Erfahrungen begegnen wir auf dem vlatten Lande und überhaupt anderweitig leider sehr selten und ih glaube, die Ditkussion über den vorigen Paragraphen hat meine Ansit Lon bestätigt. In der Regel verbündet si alles, Kind, Eltern, Arbeitgeber gegen die Schulbehörde , venn es sich darum handelt, das Kind in eine lohnende Arbeit zu bringen und deshalb von der

daß in Königsberg für ein einziges Kind etwa 150 ÁM Schulstirafe eingezogen waren, obne einen regelmäßigen Schulbesuch herbeizuführen. Die Grzäßlung kam mir \o sonderbar vor, namentlich weil sie, wenn ib mich jetzt recht catsinne, einem amtlicen Bericht der Lokalschul- behörde entnommen war, daß i nähere Aufklärung ecinforderte. Es ergab fi hierbei, daß eine Wittwe ungefähr 150 M Strafe gezahlt hatte, weil ihr Kind innerhalb eines zwei- oder dreijährigen Zeit- raumes ganz oder fo gut wie garz die Schule versäumt hatte. Es erhbellte weiter aus den angestellten Nachforschungen, daß die Wittwe mit ihrem Sohn eincn Kontrakt ges{lossen hatte, dahin gebend, daß sie die Schulstrafe so lange zahle wollte, als ihr Sohn mehr Geld nach Hause brächte, als sie an Strafe zahlen müßte. Das sind schr sonderbare Erfahrungen, die auch neuerdings durch N VERngen aus Westpreußen ihre weitere Bestätigung gefunden aben.

Die Bedeutung des Schulboten wollen wir allerdings nicht über- schäßen, aber einen Vortheil hat die Einrichtung desselben doc, der alle andern Zivangsmittel nicht haben, nämlich den, daß das Kind wirklich in die Schule gelangt, und darauf kommt es wesentli von meinem Standpunkt aus an. Was nützt es schließlich) dem Kinde und der Unterrichtsverwaltung im Effekt, daß dafür, daß das Kind die Schule versäumt, die Eltern dur Strafen ärmer gemacht wer- den? Ich lege vor allen Dingen nit darauf den entscheidenden Werth, daß die renitenten Eltern im Vermöaen zurückgehen, sondern darauf, daß das Kind selber in die physishe Möglichkeit versetzt wird, die Wohlthaten der Schule zu genießen, und [con in meinem praf- tishen amtliben Leben bin ich immer mehr dahin geführt worden, für diese Handhabung der Sczulpolizei einzutreten, und auch heute halte ich die Durchführung der zwangêweisen Zuführung für die Auf- gabe einer gesunden Scbulpolitik.

Wenn Sie sich, meine Herren, auf diesen Standpunkt stellen und weiter erwägen, daß während der ca. vier e M bene O im Kultus - Ministerium arbeite, niemals eine Beschwerde auf diesem Gebiet vorgekommen ist, dann werden Sie woh! daraus erkennen, daß vori diesem Machtmittel ein verständiger und weiser Gebrau gemacht ist, und ih glaube, es ist ganz korrekt, wenn die konservative Partci, um alle Schwierigkeiten zu beseitigen, Ihnen vorgeschlagen hat, ven 8. 6 so zu fassen, wie Sie ihn in zweiter Lesung beschlossen haben mit anderen Worten, die Sache so zu lassen, wie sie ist, und um die Aufrecbthaltung des bestche1des Zustandes bitte ich Sie.

Der Abg. Dirichlet vertheidigte den Antrag Bergenroth als im Jnterefse der ländlichen Bevölkerung, für die es ge- fährlich sei, in die diskretionäre Gewalt eines Sculboten ge- geben zu fein. i

Der Antrag Seehusen wurde abgelehnt, dagegen der An- trag Bergenroth angenommen.

5. 2 lautet nah der Fassung der 2. Lesung:

Die auf einen Tag treffende, ohne genügenden Grund \tatt- finvende Schulversäumniß wird an deu im S. 1 bezeichneten Per- sonen mit einer Geldstrafe von zehn Pfennigen bis zu einer Mark bestraft.

An die Stelle der Geidstcafe tritt im Falle der Unbeibrizige- lichkeit verhältnißmäßige Haft von sechs Stunden bis zu höchstens einem Tage.

Statt der Haft kann während der für dieselbe bestimmten Dauer derjenige, gegen welchen die Strafe festgesetzt ist, ohne in Haft gznommen zu werden, mit seiner Zustimmung zu Gemeinde- arbeiten, welhe seinen Verhältnissen und Fähigkeiten angemessen sind, angehalten werden.

Die Abgg. Dr. Bergenroth, Dr. Langerkans und Gen. beantragten: Das Haus der Abgeordneten wolle beschließen :

Im §. 2 zwischen dea 2. und 3. Absatz folgenden ncuen Y bsatz einzufügen:

War der Zufübrung zur Scule ohne genügenden Grund widersprochen, fo ist die Strafe auf eine bis dreißig Mark beziehungêweise einen bis drei Tage Haft zu bemessen.

Nach kurzer Debatte wurde der Antrag Bergenroth an- genommen und mit dieser Aenderung der 8. 2.

§8. 3—5 wurden ohne Debatte unverändert nah den Be- schlüssen in zweiter Lesung angenommen. . i:

S. 6, welcher nah den Bejhlüssen in der zweiten Lesung lautet:

An der Befugniß der Behörden, Kinder welche ohne genügen- den Grund beharrlih die Schule versäumen, durch geeignete Boten der Schule zuzuführen, wird durch gegenwärtiges Gesetz nichts geändert.

wurde in Konsequenz der Beschlüsse zu §8, 1a. und 2 gesirihen, S. 7 nah der Fassurg der zweiten Lesung angenommen. Da mehrere Abänderungen im Geseß vorgenommen waren,

) | ¿ L . 5 N Cs n ”. L zie (G “1 sti n! Schule fernzuhalten. Jch will hier cin Beispiel anführea, das mir so konnte, wie der Präsident erklärte, die Gesammtabstimmung

zufällig cinfällt. Jb las fkürzlih in ciner ostvreußischen Zeitung, | / # Y F E S eut E iz E, | spreche, Da dies von Seiten des Abg. Dr. Windthorst geschah,

über das ganze Geseß nur erfolgen, wenn Niemand wider-

so mußte die definitive Abstimmung ausgesett werden.

Es folgten Petitions berichte:

Eine Petition der Gemeinde Ems um Erlaß eines Ge- seßes wegen Heranziehung des Fiskus zu den Kommunal- steuern, fowie eine Petition des Technikers Weber in Duis- burg, die sih gleichfalls auf Kommunalsteuerfragen bezog, wurden der Regierung als Material für die künftige Kommunal- steuergeseßgebung überwiesen.

Jn der Debatte erklärte der Abg. Schmidt (Sagan) die Einbringung eines Kommunalsteuergeseßes für eine unauf- schiebbare Nothwendigkeit, Partiale Geseßgebung, ctwa nur bezüglich der Heranziehung der Eisenbahnett, sei hier nicht an- wendbar, es müsse von Grund aus reformirt werden. Nodner erklärte, daß er, falls niht inzwischen regierungsseitig etwas geschehen sei, gleich zu Anfang der nächsten Sesfion einen (Heseßentwurf einbringen werde, welcher identisch mit dem ¿weiten Theile des früheren von seiner Partei eingebrachten (Fniwurfs sein werde.

Ueder eine Petition von Bahnwärtern der Bergish-Mär- tischen Bahn um Gehaltserhöhung ging das Haus zur Tages- ordnung über; ebenso über eine Petition des landwirthschaft- lichen Vereins zu Tapiau um Befestigung ter Ufer des Pregel3 und Deinekanals,

Die Vertreter der holsteinishen Kirchspiele Bordesholm, Traventhal und Segeberg petitionirten um Eclaß eines Ge- seßes, nah welchem cie Forderung der Petenten für Pferde, die dieselben für die dänishe Mobilmahung inm Fahre 1863 getiefert haben, als Staats\{huld der preußishen Monarchie anerkannt oder auf anderem Wege den Petenten zu ihrem Nechte verholsen würde. Das Haus überwies die VBetition der Regierung zur Berück'ichtigung.

Bewohner des Dorfes Düppel in Shleswig bitten un: Entschädig 1ng für die ihnen durch Niederreißung ihrer Gebäude eim Bau der Düppeler Schanzen im Jahre 1864 erwachsenen Verluste. Die Petition wurde der Regierung aus Billigkeits- rücfsihten zur Berücksichtigung überwiesen.

Mehrere rheinische Gemeinden sind in Folge der in Jahre 1881 erfolgten Zutheilung der Saarbrücker Bahn an die Eiser bahndirektion zu Cöln (linksrheinisch) und infolge davon, daß 5as Reincinkommen der Saarbrüdcker Bahn nicht mehr für sich allein berehnet werde, an Kommunalsteuer- ertrögen erheblih geschädigt worden. Sie petitioniren unm Ein: fühcung eires anderen Modus bei der Besteuerung der Saar- bräückter Behn. Die Petition wurde der Regierung zur Be- riü.dcksihtigung überwiesen.

Der Abg. Dr, Windthorst beantragte mit Nücksicht auf die uner!cäglih2 Hiße im Saale die Vertagung der Sigzung.

Das Haus trat diesem Vorschlage bei, und vertagte fich um 4 Uhr auf Sonnabend 11 Uhr.

‘. Duenn R M E VOLEE E sehnen R K Gi. K V R AUAELUA.

4 Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigecs und fiöniglih Preußischen Staats-Anzeigers: Berlin 83W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

Subhastatiouen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[28924] Oeffentliche Zustellung.

1. Steckbriefe und Untersackunga-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebzce, Vorladungen u. dergl.

3, Verkäufe, Verpachtungen, Subraissieneu etc,

4. Verleosung, Amortisation, Zinszabluang U. 3. W. Von öffentlichen. Papieren.

Boldt (over Bolt

und Grogsshvnde!, . Literariach2 Anzeigen,

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. Familien-Nachrichten,

) zu haben glauben, biermit geladen, | von Stettin Band V. Seite 37 verzeihneten Grund- L solches in dem dieserhalb auf . siüde in der Abtheilung 111. Nr. 12, füc kraftlos | Grundbudde von Lünen Bd, II. Art, 56 (früher Dienstag, M 18, ger D, h, erélärt. » j; ttags 12 r, Der Gastwirth W. Tito zu Harbucg, vertreten iti ine as c t N S vage : : geseßten Termine anzumelden und zu dur den Rectsanwalt Nafalski daselbst, flagt gegen rechtfertigen, ir dem ein- für allemal gedroheten

Stettin, den 23. Junt 1883.

den, Commis Friedrich Kabus, früher zu Harburg, Nachtheile, daß der Extrahent oder der sich Mel- | [28757]

jeßiger Aufenthalt unbekannt, wegen Forderung für dende und Legitimirende für ven rechten Erben an- gelieferte Speisen, Getränke 2c., mit dem Antrage genommen, ihm als folchem der Naclaß überlassen | tion vom 16, Januar 1812 nebst Hypothekenschein,

| 5. Indnstrielle Etablissermnents, Fabriken . Verschiedene Bekanntmachungen.

. Theater-Anzeigen, | In der Börsen- beilags. 2) Ks

Königliches Amtsgericht.

Durch Aus\{lußurtheil von heute ist die Obliga-

„JInvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & CLCo,, E. Shlotte, | Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

d e e P M O liher Nuzciger. 7 ? 1 Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. / effentli F - g GE 4 Inserate nehmen an: die Annoncen-Expedittoaen des | j

Annoncen - Bureaux.

Heinrich Vogel zu Dortmund wegen der im

Bd. VII. Bl 153) Abth. IIT. Nr. 1 litr. f. ein- getragenen Post von 382 46. 60 Wechfeljudicat- forderung nebst Zinsen, 27 4. 9 „4 Kosten und Gebühren und 5 Eintragungskosten, für kraftlos erklärt. Dortmund, den 12. Juni 1883. Königliches Amtsgericht,

auf Verurtheilung des Beklagten, mittelst vorläufig und das Erbenzeugniß ausgestellt werden foll, daß | woraus auf der Stätte Nr. 13 Wülpke im Grund. :

vollstreckbareu Urtheils, zur

bu von Wülpke Vol. 1, Fol. 8 Rubr. 1II. sub 2

59 „1 nebst 5% Zinsen seit ustellung der Klage, und ladet den Beklagten zur mündlichen Berhand- lung des Rechtsstreits vor das Königlicze Amts- gerit zu Harburg, Abth. 1II., auf Montag, den 1. Oktober 1883, Vormittags 10 Uhr. e

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird di: ser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Harburg, 24. Juni 1883,

7 Rehkußh, L Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

128739]

Die hier wohnhaft gewesene, zu Boltenhof gebo- rec und am 21. Dezember v. Js. hier verstorbene Wirthschafterin Adoiphine Boldt (oder Bolt) kat miï dem Hosspediteur W. Hinrichs hierselbst am 26. März 1881 einen Erbvertrag abgeschlossen, nach dessen Inhalt dieser die Verstorbene allein zu beerben, jedoch an Verwandte derselben aus deren Nachlaß Zahlungen zu leisten hat. , 5 e

Auf Antrag des Hofspediteurs Hinrichs hierselbst werder! nun alle Diejenigen, welche ein näheres oder gleich r:ahes Erbreht an den Nachlaß der Avolphine

ahlung von 41 M ferner die sich nach der Präklusion meldenden nähe-

ren oder gleich nahen Ecben alle Hand!ungen und Dispositionen Desjenigen, welcher in die Crbscbaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen.

Neustrelitz, 22. Juni 1883.

Großherzoglihes Amtsgericht, Abth. L, Horn.

[28766] 5

Durch Aus\{lußurtheil vom heutigen Tage ist der Deposital schein der Lebensversicherungs-Aktien-Gesell- schaft Germania zu Stettin von 29, Oktober 1870 über Verpfändung der Polize 158305 über 300 Tblr, auf das Leben des Postshaffner? Lengning zu Osfte- rode ï. Oftpr. für kcaftlos erkläct.

Stettin, ten 23. Iunt 1883.

Königliches Amtsgericht.

[28768] :

Durch Aus\{luß"rtheil vom 23. Juni d. D Ut das Hypothekendokument über 890 Thaler für den Kaufmann Siegmund Bertram zu Berlin, einge- tragen auf dem idcellen Antheil des Shuhmacber- meisters Julius Wwrich an dem im Grundbuche

für die Domkirche 128 Thlr. 22 Sgr. 16 Sgr. 3 Vf. Ert. eingetragen,

Minden, den 22. Juni 1883.

[28759]

urtheil des unter tigung des Theil ; Grundbuche von Lanstrop früher Bd. I. Bl. 149, Abth. 111. Nr. 1 für jedes Wulle, Maria Friedericke und Friedrich, ein Muttergut von 80 Thlr. 23 Sgr. 14 Pf. eingecragen und der Hypothekenschein vom 17. Februar 1841 gebildet ist, für kraftlos erklärt. Dortmund, den 12. Juni 1883. Königliches Amtsgericht.

jeßt Bd. T. Bl. 194 in ver Kinder des Bernhard

[28760]

Königliches Amtsgericht.

zu Minden ein Kopital von | [28769] 6 Pf. Gold und 55 Thlr. 1 ( S V. für kraftlos erklärt. | 18. Juni cr. sind folgenden Interesseaten ihre An-

Bekanntmachung.

Durch das am heutigen Tage publizirte Aus\{luß- zeichneten Gerichts ist die Ausfer- \ tglinn ungsrezesses, auf Grund dessen im auf die Paul, Martin, Johann Orillichsche

fowie aub letzterer

Bekanntmachung. L

Durch das am heutigen Tage publicirte Aus- \{lußurtheil ist der Hypothekenbrief vom 22. Sep- tember 1377, ausgefertigt für den Privat-Secretair

, Bekanntmachung. i Dur Ausf{lußurtheil des hiesigen Gerichts vom

sprüche auf die nahstchend benannten Svezialmassen vorbehalten :

a. Gestütswärter Ferdinand Drillib von Gud- wallen, auf die Ferdinand, Martin, Johann Drillichsche Spezialmasse,

. Schneidermeister Paul Drillichh von Kruglinnen

Spezialmasse,

. Instmannswittwe Charlotte Leppack, geb. Drillich, von Ganfenstein, auf die Martin und Johann Drillihsbe Spezialmafse,

. Käthnerfrau Heinriette Koslowski, geb. Drillich, von Gr. Konopken, auf die Heinciette, Martin und Johann Drillihshe Spezialmasse.

Alle anderen Interessenten sind mit ihren An- sprüchen auf die genannten Spezialmassen aus- ge\{chlo}en.

Loecyzen, den 21. Junt 1883,

Königliches Umt3geri §t.

[28735]

Auf zulässig befundenen Antrag des Kaufmanns Aaron Ladewig hierselbst als Generalbevollmächtigten des Händlers Jacob Leo zu Crivitz und als curator hereditatis jacentis der am 28. April 1882 zu Crivitz verstorbenen Friederike Leo, werden hierdurch, nabdem die bekannt gewordenen Intestaterben der Friederike Leo zu Gunsten des Händlers Jacob Leo auf die Erbschaft derselben verzibtet haben, alle Diejenigen, welche cin näheres oder gleich nahes Erbrecht an den Nachlaß der genannten Friederike Leo, als deren Bruder, der Händler Jacob Leo zu Crivitz, sei es aus testamentariscem oder sonstigem Rechte zu haben vermeinen, hierdurch geladen, solcke ihre Erbansprüte in dem auf

Montag, den 24. September 1883, Morgeus 11 Uhr,

vor uns anstehenden Termine oder bis zu demselben bei un€ anzumelden und rechtsgenüglich zu bescbeini- gen unter dem ein für alle Mal angedrohten Nach- theile, daß der Ertrahent dieses Proklams, Händler Jacob Leo zu Crivik, oder die sich sons Meldenden und Legitimirenden als die reten Erben der ge daten Erblasserin angenommen, ihnen als solchen der Nachlaß überlassen und das Ecbenzeugniß aus- geftellt werden soll, daß ferner die ih na der Präklusion meldenden näheren oder glei nahen Erben alle Handlungen und Dispositionen Der- jenigen, welde in die Erbschaft getreten, anzu- erkennen und zu übernehmen schuldig sein follen.

Crivitz, den 26. Juni 1883.

Das Waifengericht. Vorbeck. E, Drefahl. [28767]

Durch Au®sch{lußurtheil vom 23. Juni 1883 sind der Depositalschein der Lebensversicherungs-Aktien- Gefellschaft Germania zu Stettin vom 8. August 1374 über Verpfändung der Police der Germania Nr. 192 852 vom 26, Februar 1869 über 3000 Tha- Ier, sowie die zu dieser Police gehörigen Prämien- rechnungen und Rückgewährscheine vom 1. Oktober 1874, 1. Januar, 1. April, 1. Juli, 1, Oktober 13875, 1. Januar 1876, 1. Fanuar 1877, 1. Sanuar 1578, 1. Januar 1879, 1. Sanuar 1880, 1. Januar 1381 und 1, Januar 1582 für fraftlos erflärt.

Stettin, den 23, Juni 1883.

Königliches Amtsgericht.

Jm Namen des Königs!

Verkündet am 20. Juni 1883, Ließ, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Besißers Peter Lackowski zut Kl, Zirkwitz, vertreten durch den Justiz-Rath Fleck aus Coniß, erkennt das Ksö.igliche Amtsgericht zu HZempekburg dur den Gerichtsassessor Iwiki

für Recht:

Das Hypotheken-Zweigdokument über 31 Thlr. 4 Sgr., eingetragen laut der notariellen Cesfsiont- urkunde vom 11. September 1847 am 27. No- vember 1847 für den Justizkommissarius Krieger zu Coniß in Abtheilung 1I!I. Nr. 1 des dem Besißer Peter und Elisabeth, geb. Splontkowskg, verwittwet gewesene Cyckowska, Lackowskischen Cheleuten gehörigen Grundflücks Klein Zirkwitz Blatt 37, bestehend aus der Scbuldurkunde vom 21, Juli 1830, der Ueberweisungsurfunde vem 2. August 1847 und der Cessionsurkunde vom 11. September 1847,

wird für kraftlos erklärt.

Die Kosten des Aufgevotsverfahrens werden dem Antragsteller, Besitzer Peter Lackowski zu Klein Zirkwiß auferlegt. des T

[28762]

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c.

927, F 7 E L Submissions-Anzeige. Die Lieferung der Ausrüstungsstücke fürs Negiment Þro 1883/84, bestehend in: 180 Helmen mit Beschlag, 120 Helmkokarden für Gemeine, 3) Pcar Schuppenkettcu, 120 Tocnister mit Nadel, n e h Tornifsterriemen, 140 weiße Leibriemen, darunter 60 mit Shloß, 91 shwarze Leibriemen mit Schloß, 609 weiße Mantelriemen, 100 Feldflashen mit Trinkbecher, 234 Säbeltroddel für Unteroffiziere, 1802 y « Gemeine, 160 Gewehrriemmen, _20 Kochgeschirrriemen, 248 Glôser zu Feldflaschen, u A ol im Wege der Submission veraeben werden. Zu diesem Behufe ist ein Termin auf den 16, Zuli er. angeseßt, zu roelchem Lieferungsofferten. unter Beifügung von Proben, mit der Firma des Ein- fenders verschen, an die unterzeichnete Kommission einzureichen sind. „Proben, auf welche nicht reflektirt wird, erfolgen zurück. Die Lieferung muß franko Garnifon und Kammer erfolgen und Üebernehmer die Insertionskosten tragen. Das Regiment behält sid die alleinige Entscheidung über den Zuschlag vor. Straßburg, den 2ò. Juni 1883, Bekleidungs-Kommission des 2. Nieder-Sdhl. JInfanterie-Jiegiments Nr. 47.

28152]

Eisenbahn - Tirektions - Bezirk Magdebur Neubau: Erfurt, Grimv«enthal-Ritschenhaus en, Die Maurerarbeiten für die Wasserstation, ein Hoch- reservoir und den Lokomotivshuppen von 8 Ständen auf Bahnhof Suhl follen vergeben werden. Zeich- nungen und Bedingungen, sowie Anschlagsauszüge können im Geschäftslokale des Unterzeichneten eingeschen werden. Bedingungen und Ansblags- auszuge aub gegen Erstattung der Screibgebühren von je 1 6 für Wasserstation und Hochreservoir und für den Lokomotivshuppen von dort bezogen werden. Angebote sind bis Donnerstag, ‘den 5. Zuli cr., Vormittags 9 Uhr, an den Unter- zeichneten poctofcei, verschlossen und gehörig bezeiz- net einzureichen Suhl, den 23. Juni 1883. Der Königliche Eisenbahn-Bauinspektor: Bode.

[28154] Centralbahuhof Fraukfurt a. M.

Die Bearbeitung, Lieferung und Aufstellung der cisernen Ueberbautea für 2 Unterfübhrurgen im Ge- wihte von circa 140 Tonnen Schmiedeeisen und 4 Tonnen Gußeisen, so!l in öffentlicher Submission vergeben werden. Die Submissionsbedingungen und Zeichnungen sind auf dem Baubureau, Niedenau Nr. 35, hierselbft zur Einsiht aufgelegt und können von da gegen Erstattung der Selbstkosten bezogen werden. Bezüglibe Offerten, mit ent- sprechender Aufscbrift versehen, sind versiegelt und vortofrei bis zu dem auf Samstag, den 14. Zuli d. Z., Vormittags 10 Uhr, anberaumten Sub- missionstermine an das genannte Bauburcan, Niedenau Nr. 35, einzureichen, woselbst die Er- öffnung der eingegangenen Offerten zu der angege- benen Zeit in Gegenwart der etwa erscienenen Submittenten stattfindet. Frankfurt a. M., im Juni 1883. Königlicze Eisenbahn-Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. f. w. von öffentlichen Papieren.

e Befanntmahung.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekan tma@ung vom 20. September v. Js. betr. die Kündizung der Schauspielhaus - Obligationen zum 1. Januar d. Is. bringen wir hiermit die Einlösung der noch ausstehenden Obligatonen Nr. 223 226 227 228 295 336 361 365 433 424 435 446 460 471 473 561 605 619 654 683 982 995 996

hiermit in Erinnerung.

Die Einlösung erfolgt dergestalt, daß Kavital und Zinsen bis zum 1. Januar cr., mit welchem Tage die fernere Veczinsung aufgehört hat, gegen Ein- lieferung der Obligationen und der dazu gehörigen Zins-Coupons bei dem Bankhause Wm. Slutow hier in Empfang zu nehmen sind.

Stettin, den 27. Juni 1883,

Dice Vorsieher der Kaufmannschaf1,

[28868] E ; D‘ Hypothekar-:Anlcihe des Grafen

Guido Henckel von Donnersmarck vom Jahre 1880.

Die fälligen Coupons obiger Anleihe werden vom 2, Juli a. e. ab

in Hamburg bei der Norddeut- shen Bank (Coupons-Bureau),

Vormittags von 9—12 Uhr. sowie in Berlin und Breslau bei dem Bankhause Jacob Landau,

in den üblihen Geschäftsstur. den ausgezahlt und find mit einem nach den Nummern geordneten Verzeichnisse einzureicben.

Rückständig ifi die verlooste Partial-Obligation von der 1. Verloosung per 1. Juli 1881:

Nr. 2520. 1 Stü à M 1000.

Den 28, Juni 1883.

Die General-Direction des Grafen Guido Hendel von Donnersmarck in Neuded.

98866 15%] Bekanntmachung. Ausloosung der 4°/gen Halleschen Stadt- i anlcihe vom Jahre 1882, Bei der am 14. März 1885 stattgehabten ersten Ausloosung sind folgende Stücke gezogen worden: Litt. A. à 1000 A Nr. 118 257 531 534 599 641 656 660 663 697 816 817 832 unt 833. Litt. B. à 500 S Nr. 948 949 954 973 1132 1144 1180 1204 1308 1309 1385 1514 1594 1615 und 1620. Lite. C. à 200 Æ Nr. 2054 2064 2247 9251 und 2270, i Die Erhebung der Kapitalbeträze erfolgt vom 1. Oftober 1883 ab, an welchem Tage die Ver- zinsung aufhört, geaen Rückgab: ver Stücke, sowie der zugehörigen Zinsscheine Nr. 3 bis 10 Und der Talors bei unserer Kämmereikaffe. Halle, den 28. Junt 1883. Der Magistrat. Schnetder.

90879 ; 8] Bekanntmathung.

Bon den auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 10, August 1860 Ges, S. p. 421 und vom 2. November 1863 Ges. S. p. 753 aus- gefertigten, auf den Jnhaber lautenden Obligatio- nen des Altmärkischen Wische-Deich-Verbandes im Betrage von resp. 100 000 Thalern und 50 000 Thalern sind in diesem Monate nacbstehende Schuld- Verschreibungen und zwar :

1) zu 5 Procent verzinslich: a. Litt. A. Nr. 26 über 500 Thlr. 500 Thlr. b. Litt. B. Nr. 30 bis 34 über je E C 0 4 c. Litt. C. Nr. 35 bis 39, 40 bis 44, 195 bis 199, 235 bis 239, 420 bis 422, 495 bis 499 über je J e 10 s 2) zu 4 Procent verziuslih (UL, Emission): d. Litt. A. Nr. 35 über 509 Thlr. . 500 Thlr. e. Litt. B. Nr. 22,49,73,74, 79,123,155, 159, 193 über je 100 Thlr. (9Stück) 900 , zusammen 3800 Thlr.

oder 11 490 4M

ausgeloost worden.

Diese Schuld-Verschreibungen sind mit den dazu gehörizen Zins-Coupons und Talons vom 2. Za- nuar 1884 ab behufs Auszahlung der Capitalien und fälligen Zinsen an die Deichkafse in Seehausen in der Altmark zurückzugeben, wobei wir bemerken, daß mit diesem Zeitpunkte die Verzinsung der vor- genannien Vbligationen gänzlich aufhört. Für feh- e Coupons wird der Betrag vom Capitale ge- ürzt.

Auswärts wohnhaften Inhabern ausgelooster Obligationen wird gestattet, dieselben portofrei ein- zusenden und die Uebermittelung der Valuta durch die Post auf Gefahr und Kosten des Gläubigers zu

verlangen.

Die Inhaber folgender bereits früher ausgeloofter Als empfangsberechtigt sind nach 8. 9 des Gefell- Obligationen, welche bisher noch nit realifirt sind, | scaftsstatuts nur Diejenigen anzusehen, deren Namen nämlich : in unserm Actienbuche sich verzeichnet finden.

6 fünfprocentige Litt. B. Nr. 415, 416, 420, 421, Cöln, den 28, Juni 1583.

422, 423 à 100 Thlr., Der Vorstand.

9 fünfprocentige Litt. C. Nr. 70, 71, (2 452 Spi 454 à 50 Thlr., [28704]

2 vierprocentige Litt. B. Nr. 76 und 140 à Ordentliche Generalversammlung der Aktig- 100 Thlr., nâre der Schleswig-Angeler Eisecnvahn-Gesell-

werden daran erinnert, diese Obligationen unserer | schaft, Freitag, den 20. Juli cr., Bormittag3 Kafse zur Zablung deren Nominal-Werthes zu vrä- | 11 Vhr, im Lokale des Gastwirths Fris Lorenzen, fentiren, da die Verzinsung längst aufgehört hat. gr. Baumhof hieselbst. : j

des Alands, 2) Wabl der Mitglieder des Aufsichtsraths ;

Vermehrung der täglichen 3 Züge um einen

Versicherungs-Actien-Gesellschaft in Cöln. auf §. 20 des Gesellschaftsstatuts mit dem Hinzu- Actien uynserer Gesellschaft für die Rech; ungsjabre | der Norddeutschen Bank in Hamburg oder bet

Sechausen i. A., den 19. Juri 1883. j Tagesorduung: Die Bau-Commission für die Regulirung 1) Berit der Direktion; Schmidt. Bu. Schluß. 3) Antrag der Direktion, betreffend eventuelz [28922 | in“ vierten Zug. : „Rhenania Rücksichtlich der Legitimation der Attionäre wird Die 111. Serie der Dividendenschciue zu den fügen verwiesen, daß die Deponirung der Aktien bei ï f E »7 1883 bié incl. 1887 konn vom 1. Juii cr. ab gegen | Stadtkasse in Sleswig zu erfclgen hat. Rückgabe der bezüglihen Talons in unserm G Schleswig, den 27. Juni 1883. [Mâftslokale in Cöln, Elisenstraße Nr. 22, ir Der Aufsichtsrath, Empfang genommen werden. C, Lar

[28874]

Altenburg-Zeitzer Eisenbaln. Bilanz am 34. Dezember 182.

M. ¡A M. 4

| Per Actien-Capital-Conto Stamm-Actien . . | 1 905 000 4 796 194/02 do. Prioritäts-Stammaftien | 2 205 O00, Prioritäts-Anleihe-Conto . 1 520 400 Prioritäts-Amortisations*onds . L 39 600|— Prioritäts-Awortisationsreferve . L 94/359 Kießgruben-Ergänzungs-Conto L 1 C S 350|— Neservefonds . 90 VOO|—= Erneuerungsfonds E 502 17586

Rüdstände von fälligen Coupons und Div. | | Swcinen S 1 765/45 | Rückstände von verloosten Prioritäts-Obliaat. 1 5900| | Ce e 4963 Cifenbahnfsteuer-Conto 24 509/55 Gewinn- und Verlust-Conto 368 27451

Activa, P asSÍva.

An Bau-Conto, Baht- bof8anlagen 2c.. Betriebsmmittel- C 1 054 86541 Casja-Conto . 201 470/70 Debitoren —— 6 786 10; durlaufende Posten 8 395/38 Effecten des Re- ferve- und Erneue-

rung8fonds 592 175/861

| 6 659 88747)

Gewinn- 9 Verlust-Conto.

redit.

Poebet.

M o At. 4 Per Ueberschuß-Conto, Bora aue S 607 34 Pachtgelder-Conto ; 3 087 82 Zinfen-Conto . S 695 99 Gonto Insgemein 3 90187

R p+ty ol 2 4 Betrtebs Conto F

An Hauptverwaltungs-

(Sonto . 129 448 5.

"

j | ] « Vebershuß-Conto ' 368 274 5

497 723 051 Altenburg, den 27. Juni 1883. Der Vorstand der Altcuvurg-Zeißzer Eisenbahn-Geseilschaft. U Oro! e. Nh. Burchardt.

Dette Publique Ottomane Consolidée.

BRevennus concédés par J’1radé Impérial du S/20 Décembre 1881,

SECONDE EXERCICE MOIS DE MAT 1883. | Recettes Nettes

Frais payés par l’Adm. Centrale

des mois

Recettes Nettes 2 G EL E antérieurs

5mpôts Recettes

E { Equiya- Piastres | lent en Liv. Turg.

Piastres Piastres

Tabac 7.303.983 Sel D) P 1D Timbre S S Spirituenx 1,044,102 Pêcherie V0 2 Soie 3132 14,673,077 |

10,943, (20. | 130.427

236.392 |

13.943.720 Do 5 l Tribat de la Bulgarie, rem- | ; : e placé jusqu'à fixation par L, T. 100.090 à préleyer sur | la Dîme des Tabacs .,., Oa G30 | 6.991 Excédant des revenns de | Chypre, remplacé par L. T. 130.000 sur solde de la dîme des tabacs ou traites | sur la, Douane -— | _— _— Roumélie | Orientale (arriérés) 1.541.666 | Droit sur !e Tumbéki traites sur la Douane ... d - E Parts contribntives de la Serbie, du Monténégro, de la Bulgarie et de la Grèce. Interêts encaissés sur fonds dispontbles ; Agio sur la conversion des monnaies , ae -— E | pa 16.932.380 | 729.357 16.203.023 |

Piastres

1,541,666 | 15.417 | 16.924 |

Fade l

157.835 562 93

Liv. Turq.

Sommes versées à valoir sur les obligations prévues par Liraté A N n é

Sommes transmises en Enrope et payées à Constantinople pour le service de la Dette consolidée . , , 4 Déposé à la Banque Impériale Ottomane en or effectif, Déposé à la Banque Impériale Ottomane enu mönnaies à C S 10.928.460 En caisse à l'Administration Centrale en or Ceectt. ., En caisse à l’Administration Centrale en monnaies A C e 19.030

Art. XII. de l’Iradlé,

Mont, du rachat en Cap!. réduit d’après le Décret 8/20 Décbr.

Morntt. éqnivalent, en Capi. anucien. Ls,

198.604. 268.456.

Fonds vutés Ls,

1858 65.398, 13. 1862 (0.964. 19.

Emwprunt.

8, 185,000, 200,000, Les soldes restés disponibles seront appliqués au service de l en cours,

Constantinople. le 2/15 Juin 1883,

Le Présgident :

EDGAR VINCENT. M. E.

294 879 19.202

196.146

P 4:5,414 ¡Liv. Turques.

Amortissement de 1a Dette (ler Groupe).

Coût des titres Solde rezté rachetés, disponible.

Ls, Ls,

02.908, 12. 11, 2045 0 66.994. 14, 10.

3970, 4.2.

amortisseuent du semas!re

Pour Conmseil d’Adwinistration. P, Le Congseiller Délégué :

FOSTER.

Ci its

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