1883 / 153 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Jul 1883 18:00:01 GMT) scan diff

E n v EE I

E EME S E E D S D E

griffen gegenüber, welche die beiden Vorredner Herr Dr. Dove und Herr Professor Dr. Beseler gegen die Vorlage geribtet haben, muß i do ganz furz den Inhalt wiederholen. Was will denn die Vorlage ? Die Vorlage will sich einfa& auf derjenigen Standpunkt stel- len, der in Ansehung der Anstellung von Geistlichen früber im preus- Fischen Staate in den alten wie in dea neuen Landestbeilen bestanden hat, ferner auf denjenigen Standpunkt, der in anderen deutscen Läntern und in anderen außerdeutshen Ländern wie Oesterrei, die mit Preußen ganz äbnlihe Verhältnisse haben, heute bestehen, und zwar bestehen ohne Bescbwer für den Staat und ohne Beschwer für die katholische Kirhe. Die Konsequenz dieses Prinzips is eben die, daß in Anschung der oberen Geiftliden cine Mitwirkung des Staats bestehen bleiben soll, che dieselben in ihr Amt eintreten. Jch will das jeßt niht weiter ausführen, denn ih habe {on oft darüber ge- \sprochen, wie solche staatliche Mitwirkung Jahrhunderte lang deutschen Rechtes gewesen ist, und wie ih an der Hoffnung festhalte, daß dasjenige, was in anderen Staaten zu Recht besteht, au für Preußen billig ist. Aber auch vor Einführung der “Berfafsungsurkunde ift es da nur der Fall gewesen, daß in Anschung der Geistlichen, welce unterhalb der Pfarrer und Pfarrverweser stehen, also in Ansehung derjenigen Seel- forgegeistlichen, die bestimmungsmäßig ad nutum stehen, der Vikare und Kapläne, so weit sie nicht feste Benefizien haben, wie überbaupt der Stellvertreter und Hülfégeistliben, daß bezüglih deren cine Mits- wirkung des Staates nit eingetreten ifl und ic halte es für einen rihtigen und großen Gesichtspunkt, daß der preußische Staat die Kurie und der katholischen Kirche einen Zustand offerirt, welcher in anderen Ländern zum Segen ihrer Glaubensangebörigen besteht und lange Jahrzehnte hindurch in Preufen ohne Beschwer bestanden hat.

Eine weitere Ausdehnung dieses Gedankens hat dazu geführt, au in formeller Beziehung eine Aenderung eintreten zu kassen und den kirblihen Gerichtshof, welber nur dur die Amendements des Abgeordnetenbauses im Jahre 1873 entgegen der Vorlage der Regie- rung in das Gesetz eingeführt ist, zu eliminiren und den Kultus-Mi- nister an die richtige entscheidende Stelle zu seßen. Im Zusammen- hang hiermit kann ih glei auf den Haupteinwnand des Herrn Prof. Dr. Dove zurückgreifen. Derselbe bedauert wie er sagt auf das tiefste, daß nah der Vorlage in Ansehung der Rectskontrole ein Nückschritt gegen den jetzigen geseßlichen Zustand eintrete. Ich will nicht aus den Kommissionsverhandlungen Näheres mittheilen, ih besränke mich auf die Andeutung, daß wir die von einem Foumissionêmitgliede, welches mindestens dieselbe Autorität uad Kenntniß in diefen Fragen besitzt, wie Herr Dr. Dove, die ausdrüdcklihe Anerkennung habe aus- sprechen hören, daß es aus facblichen Gründen richtig und erwünscht sei, auf diesem Gebict den kirchlicben Gerichtshof aus der kiren- politischen Gesetzgebung wieder auszuscheiden. Es wurde mir Seitens des Herrn Vorredners entgegengehalten, daß die Rechtskontrole in den Händen eines Gerichtshofes nothwendig sei im Interesse der evangelischen Kirhen. Mit Unrecht, in den 10 Jahren, in welchen der Einfluß des Gerichtshofes besteht, haben die Evangelischen nicht ein einziges Mal Beschwerde bei demselben erhoben, und ich follte meinen, die Bedeutung des Faktums ift nicht zu übersehen. Die evangelishe Kirhe is überhaupt nach dem Geseße vom 11. Mai 1873 kaum in der Lage, fich mit Beschwerden über Ein- sprüche des Ober-Präsidenten zu befassen, weil die Anstellung der evangelischen Geistlichen fast ausnahmslos durch Königliche Behörden erfolgt und, wo Königliche Behörden die Anstellung von Geistlichen bewirken, ist überhaupt nah dem Gese selbst ein Cinspruczsrecht des Ober-Präfidenten für aueges{lossen zu_ erachten. Was die Kontrole zu Gunsten der Altkatholiken anbetrifft, „jo ist, wie rictig hervor- gehoben, allerdings ein Mal ein solber Fall der Besc{werde gegen einen Cinspruch eingetreten, auch (st die Beschwerde zu Gunsten des altkatholishen Bischofs gegen den Ober - Präsidenten ent- chieden. Ch kann aber auch hier im Zusammenhang nur wieder- holen, daß gerade dieser Fall mir völlia klar gemacht hat, daß im Wege einer RNechtskontrole die Frage über die Gegründet- heit des Einspruchs nicht zu entscheiden sei, und, meines Erachtens, empfiehlt es sich aub bei Regelung des Beschwerdeweges dcr Gesetzes

gebung anderer Staaten zu folgen, welche in die Hand des Kultus- j

Ministers die leßte Entscheidung gelegt hat. Hierbei leitet mi auc noch ein Grund von allgemeiner politisher Bedeutung, welcher alle Kirchen- und alle politischen Parteien berührt. Das ift die Verantwortung des Kultus-Ministers vor dem Lande. Ein Gerichts- hof ist niemals verantwortli, aber der Kultus-Minister ist verant- wortlih und muß Rechenschaft geben über die Prinzipien, die seine

andlungen leiten. E i E Sebr \ympathisch haben mi die Worte berührt, welche Herr Prof. Dr. Dove in Ansehung des Artikels 3 er nannte zwar Artiel 5, aber er meint wohl den jeßigen Artikel 3 gesprocen haîi. i In der That ist der Artikel 3 der Vorlage, wie er jeßt zu Ihrer Beschluß- fassung teht, in Verbindung mit Artikel d des Gescßes von 1880, bestimmt und geeignet eine Reihe tiefgreifender Unbequemlikeiten und Unzuträglichkeiten zu beseitigen, unter denen die Ausübung der Seelsorge gegenwärtig noch leidet. Es ist künftig, wenn die Vorlage Geseg wird, aller Maßen möglich, daß die einzelnen Amtshandlun- gen, sofern sie überhaupt von geseßmäßig angestellten Geistlichen geübt werden, nit mehr unter die Kontrole des Strasrichters fallen, und daß die religiösen Handlungen, die wir unseren katholischen Mitbürgern von ganzem Herzen gönnen, durch einen gesezmäßig angestellten Geistlichen in dem weiten Umfang der Monarchie anstandslos vollzogen werden können, sofern nur nicht der betreffende Geistliche die Handlung jo einrichtet, daß anzunehmen ist, er wolle sich ein Amt anmaßen, In dieser Beziehung :nachen wir einen sehr annehmbaren Fortschritt, und,

wenn man diese beiden von mir genannten Bestimmungen neben- | einander hält, wird si der Charakter der Vorlage dadur als ein |

eminent wohlwollender und friedliebender den christlihen Kirchen, ins- besondere der kaiholishen gegenüber kennzeicnen. E

Was zu Art. 4 (oder früher 5a.) in Ansehung der bischöflichen Weihhandlungen bemerkt worden ift, dem kann ih nur meinerseits zustim- men, wie dies in schr wohlwollender Weise au Namens der Kommission Seitens des Herrn Referenten geschehen ist. Die Staatsregierung hat kein Bedenken gegen den Vorschlag des Abgeordnetenhauses, dessen Kommission den Art. 4 in Anregung gebracht hat, aud wir find dafür, daß die staatlich anerkannten BVischôfe diejenigen Sakca- mente, die den Bischöfen vorbehalten sind, auch spenden dürfen in Unterstützung ihrer Amtsbrüder in anderen Diözesen, aber auch in denjenigen Diözesen, welche im staatlihen Sinne erledigl sind,

Wenn i so in großen Umrissen den Charakter der Voclage ges kennzeichnet habe, so gehe ih nunmehr über zu den Beurt"eilungen, welche der Vorlage namentlich v diesem hohen Hause zu Theil ge- worden sind. 4

Herr Dr. Dove hat an die Spitze seiner Bemerkungen den Tadel gestellt, daß ihm die Ari der novellistisben Form der Vorlage sehr unsympathisch sei, er hat aber in seinen wciteren Ausführungen es mir zum besonderen Verdienst angerechnet, daß ich auf das in allgemeinen Ausdrücken gehaltene Verlangen nach einer organischen Revision entgegenkommende Erklärungen nicht abgegeben habe. Wenn man diese beiden Gedankengänge eingehender verfolgt, fo liegt in ihnen meines Erachtens ein Widerspruch. Jch habe, wie ich meine wit Recht, ausgesprochen und wiederhole es hier: ih betrachte es gerade als eine Stärke der Vorlage, daß über den schwierigsten Punkt unserer ganzen kircenpolitishen Gesetzgebung in konkreter Weise eine besondere Vorlage gemacht is, und über die Vorlage konkret ohne Rücksiht auf andere Materien abgeurtheilt werden muß, und knüpfe hierbei, wie ih es bon bei anderer Ge- legenheit gethan habe, gern an die Worte Ihres Herrn Refe- centen an, der im vorigen Jahre ganz richtig den Finger auf die- jenige Stelle legte, welbe als Wunde ofen bleiben müßte, wenn der Art. 5 der vorjährigen Nee nicht (s irgend einer Form zur An- nahme und Durchführung gelangen würde. E :

° Im Großen und Ganzen haben die Urtheile über die Vorlage sehr freundli gelautet; immerhin find au hier die beiden Gegen- säße angedeutet, welche sih bei der Beurtheilung gezeigt haben: ein- mal, daß die Geseßesvorlaoe vom Standpunkte der Katholiken ein Nothgesct sei, sodann, daß sie nach dem Standpunkte, den Herc Dr. Beseler eingenommen at, nichts anderes sei, als ein Hinwegräumen,

y

ein Hinwegwerfen aller staatlißen Sicherungsmittel. Beide gegensäßlide Beurtheilungen halte ich für gleichmäßig un- ribtig. Immer mehr hat \sich dur die Diskussion au im anderen Hause herausgestellt, daß das Gese, wenn es au in novellistisher Form auftritt, ein siheres und festes Prinzip ent- hält, und auf großen und weiten Gesichtspunften beruht, und ih möchte annehmen, s{chon die wenigen Worte, welce ich bisher über die Bedeutung des Gesetzes gesproben habe, werden Ihnen diese Auffassung bestätigt haben. Die Form des Gesetzes hat, wie sich nicht verkennen läßt, Anlaß geben können zu der Annahme, als handele es sid hier immer nur um Abstreichen, um ein Abbröckeln bestehender Bestimmungen. Mit Unrecht, denn dasjenige, was übrig bleibt, stellt ein ganz festes, flar durchdachtes System dar, ein System welches Jahrzehnte, ja Jahrhunderte lang, in deutschen Staaten erprobt wor- den ist. Indem ich dies aussprecbe, trete ih der Aeußerung des Herrn Dr. Beseler bestimmt entgegen, als ob die Reoierung irgend wie die Waffen niederlegen wollte, ehe es, wie er meinte, zur eigents lien Verhandlung mit der Kurie käme, als ob die Negierung \{wach sei, ohne entsprechende Gegenleistung Alles hingeben wolle. Ja, er {loß damit, daß er die ganze Vorlage als cine hôöcst traurige, als ein Zeichen einer bösen Reaktion bezeichnete. (Widerspruch). 6

Das Wort „Reaktion“ ist gefallen, und die Worte „höchst

traurig“ ist au gefallen. E E (Dr. Beseler: Reaktion ja, aber in einem ganz andercn Sinne.)

Scön, dann bin i gern bereit, mich über diesen Sinn belehren zu lassen. Dem mag nun sein, wie ihm will, jedenfalls war die Be- urtheilung cine \charfe, ablehnende. Meine Herren! Es ist nit angenehm, folche Worte sih sagen lassen zu müssen; aber wenn Sie sich die frühere Gescßgebung des eigenen Landes anschen, die Gesfeßz- gebung anderer Staaten, fo ‘allen alle diese herben Vorwürfe {on damit hinweg, wern Sie sich entsinnen, daß bereits in anderen Staaten, das besteht, was die Staatsregierung jeßt für Preußen anstrebt. Als Oesterreich seine Gesetzgebung im Jahre 1874 mate, hat es genau denselben Standpunkt eingenommen, wie ihn die Staatsregierung in Preußen im Jahre 1883 einnehmen will. Es ist damals der öster- reihischen Regierung nicht der Vorwurf gemacht worden, sei es, daß sie ohne Fühlung mit der Kurie die Sache betrieben, i O M e u vas ble. fldatlideil Mete wahre. Ebenso is G in Wüxttembera und Baden gewesen ; es bleiben als folhe Staaten, die etwas schärfer die Zügel anziehen, nur das Großherzogthum Hessen und das Königreich Sachsen übrig. Alle übrigen Staaten aber, mit denen wir uns vergleichen können, einshließlich Braunschweig, Sachsen-Weimar, Oldenburg, (Slsaß- Lothringen, gehen in ihrer Mitwirkurg bei Beseßung von geist- lichen Stellen nicht weiter als die pvreußishe Regierung es Ihnen biex vorshlägt, Wenn man fi bieses Bild gegens wärtig hält, so gehört eine gewisse ents{lossene _ Bestimmtheit der Auffassung dazu, mit solchen Vocwürfen der Siaatsregierung entgegenzutreten, wie es geschehen ist. : i

Herr Dr. Befeler brachte dann eine weitere Reihe ven Symptonen herbei, um aus diesen zu deduziren, das Centrum wolle keinen Frieden, die Kurie wolle keinen Frieden, und wir treiben fortwährend neuen unfriedsertigen Zuständen entgegen. Meine Herren, ih kanr nicht prophezeien, aber immerhin ist es sehr s{chwer, aus einzelnen Symptonen ein weiteres Recht herleiten zu wollen, als für das einzelne Individuum das Recht gegen eine Vorlage einzutreten. Aber daß durch diese Symptome nunmehr die Staatsregierung {ih genöthigt sehen solle, das, was sie im Interesse der Katholiken und des Staats ich wiederhole es au hier für richtig und noth- wendig erkennt, nicht zu thun, das vermag ih nit einzusehen.

Ueber die einzelnen Fragen ich wiil nur damit bekunden, daß ih sorgfältig zugehört habe möchte ich in das Detail nicht ein- treten, aber do daran erinnern, daß ih meine Stellung zu den ge- mischten Ehen {on längst eingenommen und gekennzeichnet habe, und die Staatsregierung theilt meine Auffassung. Die Frage der Inter- kalarien ist Seitens des Herrn Vorredners eingehend erörtert, fo baß ich Gefahr laufen müßte, den Charakter der gegenwärtigen Dis- kussion zu verschieben, wenn ih mi in glciher Weise darüber ver- breiten wollte. Der geehrte Herr Vorredner hat Recht gehabt, die Beurtheilung des fraglichen Erlasses ist eine Nechtsfrage, und wern es eine Rechtsfrage ist, so habe au ich im Abgeordnetenhause Recht gchabt, wenn ih mi in dieser Beziehung vorsichtig und zurückhaltend geäußert habe. Ich habe erklärt und erkläre, ih stehe hinsichtlich der Rechtsfrage in manchen wesentlihen Punkten auf einem anderen Standpunkte, als der Fürstbiscbof, aber um deswillen kann. ich mich nit entschließen, sofort zu Felde zu ziehen auf dem Gebiet d.r firchenpolitishen Vorlage, und eines möchte ich noch biazufügen ih will den Fürstbishof nicht vertheidigen, ih will nux „b- jektives Recht vertreten der Hecr Dr. Bescler rechnete es dem Fücstbishof sehr zu Ungunsten an, daß er, kennend die guten Intentionen der Staatsregicrung, gleihwcegl in dieser Sawe so vorgegangen sei, wie es geschehen. Dem geg-nüber muß ih erwähnen nur der historishen Gerechtigkeit wegen, daß sein Grlaß vom 19, März datirt, daß der Fücstbishof also gar nicht in der Lage war, über die Intentionen der Staatsregierung wterritet zu sein, da die Vorlage vom 5. Juni, die Note vom 5. Mai datirt. Nuc das ift richtig, daß die Verfügung vom 19, März später bekannt ge- worden ist als vie Vorlage der Staatzregicrung, und auch ih habe sie zuerst aus den Zeitungen kennen gelernt. e

Cs wurde nun noch das war ja eine Bemerkung, kte ihre Schärfe gegen den Justiz-Minister und den Kultus-Alinister wandte auf den §. 3 des Gesetzes vom 13. Mai 1873 Bezug ge- nommen und deduzirt, daß der Fürstbisdbof dem Kriminalrichter bereits verfallen sei, weil er den Kirchenoorständen die Perspektive auf die Exkommunikation eröffnet habe. Es ist das eine Frage, die weder mein Herr Nachbar zur Rebten, noch ich zu entscheiden haben, fondern die eben vom Strafrichter zu entscheiden ist, denn unsere Einwirkung auf die Richter und Staatsanwälte ist, wie den Herren bekannt ist, eine überaus geringe, cine Fakultät der politischen Minister in Ansebung der genannten Bestimmung besteht nicht. Aber au hier möchte ich um der Gerechtigkeit willen den geehrten Herrn Redner bitten, daß er den §. 2 vesselben Gesetzes auch einmal prüfe, der im Zusammenhange mit §. 3 steht. Schon er selbst hat in seinen Deduktionen darauf hingewiesen, daß die Androhung von Zuchtmitteln der Einwirkung des Strafrichters verfalle, wenn sie gegen ein Mit- glied der Kirche gerichtet ist. Es ist bither bei Auslegung des Gesetzes angenommen, daß solche gleihsam ousgesprocene Erklärungen, welche allgemein gehalten und nicht gegen einzelne bestimmte Mitglieder einer Kirche gerichtet sind, nicht unter die §8. 2 und 3 fallen.

Herr Dr. Dove greift wenige: von allgemeinen Gesicbt3punkten, sondern mehr aus speziellen Cinwendungen die Vorlage an. Einen Punkt in Bezug auf die RNecotskontrole abe ih son berührt. Weiter ging er klagend über Artikel 1 hinweg, indem er hervorhob, es sei unbe- greiflich, daß man das Gesel vom 11. Mai 1873 abändern wolle, da gleihe Bestimmungen auc in anderen Staaten erfüllt werden. Das ist do nicht rihtig. Wir wollen erst die Bestimmungen, die in anderen Staaten gelten, einführen, um damit den bestimmten Nachweis zu liefern, wie die preußischGe Regierung bestrebt ist, den Boden für eine friedlide Behandlung ¿u bereiten. Wenn wir uns künftig wieder über Kirchen“olitik unterhalten und die gegenwärtige Vorlage ist nicht zur Ausführung gelangt, so werden solhe Deduktionen, wie sie Herr Dr. Dove gemacht hat, am Plaße sein. Er ging ferner auf den Kern der Maigeseße über und beklagte blos, daß dec Kern derselben verloren gehe und die Schale übrig bleibe. Der Kern der Maigeseße is für ihn die Anstellungsfrage, und auch die Vorbildungsfrage. Ih kann mit Bezug cuf leßtere nur wiederholen, was ih an anderer Stelle ausge|prochen habe, die Vorbildungsfrage ist geregelt worden im vorigen Jahre na dem Modus von Baden, aber allerdir:gs nicht in der Weise, wie Herr Dr. Dove es jeßt möchte. Der badische Modus ist genommen nah dem Vorschlage der ihm nahestehender. politishen Partei und wenn Sic auch mit dem Kopfe s{ütteln, ih wiederhole, der badische Modus ift von „A. bis Z.“ ein Werk der Nationalliberalen, Die Gesichts- punkte, welche die Regierung leiten, sind niht \chwer zu verstehen. Wir versuchen die Anstellung jetzt so zu regeln, wie sie in Baden 1860

eregelt ist, wir haben im vorigen Jahre die Vorbildungéfrage so ge- —_— 4 wie sie in Baden 1880 geregelt ist. Auf dieser Basis trat der Frieden ein zwischen der Kurie und dem badishen Staat, und wir haben abzuwarten, ob wenn in Preußen ein gleicher geseßlier Zu- stand besteht, die Kurie bereit sein wird, den Bischöfen die Freiheit, die Mitwirkung des Staates bei Anstellung der oberen Geistlichen in Anspruch zu nehmen, wicder zu gewähren, die ihnen inFneuerer Zeit entzogen ift. E i

J 3, als alle diese Betrachtungen, is der Blick, der auf die Zukunft gerichtet ist, und die Frage, wie wirkt das Gefeß, welches wir heute berathen, und wie find seine Folgen ? Das ift die Frage, welche die Regierung anzustellen hatte, ehe sie die Vorlage einbrachte und diese Frage gewinnt eine erhöhte Bedeutung, wenn wir am Schlusse ciner großen Aktion steben und auf den zurückgelegten Weg der Berathungen zurückblicken. Das Entscheidende ist der Artikel 1: Ertheilt die Kurie den Bischöfen die Ermächtigung, die Mitwirkung bci Besetzung der Pfarrämter und den gleidstehenden Aemtern eintretea zu lassen, stellt sih die Kurie auf den Boden des Gesetzes, so ist klar, daß au für den Gegner des Geseßes ein er- wünschter friedlicher, hoffnungsreiwer Zustand eintritt; denn auch diejenigen, die Herrn Dr. Dove politish nahe stehen, haben immer durblicken lassen, daß, wenn die Vorlage das erreihe, was fie anftrebe, auch sie selbst die Vorlage rückwärts billigen würden. In firhenpolitischen Dingen sind Prophezeiungen besonders s{wierig, aber nohmals ist zu konstatiren, daß ein Zustand etablirt wird, den wir alle mit voller Freude begrüßen würden. Ein Theil der Schranken, welche jeßt die Gesetzgebung gegen die freie Bewegung der Kirchen errichtet hat, sinkt man selbst dahin, andere Schranken wird die Königliche Staatsregierung fallen lassen können und auch die Parteien des Landtags werden gerne bereit sein, nachdem auf dem wichtigsten Gebiete eine freundliche Berührung eingetreten ist, die Hand dazu zu bieten, aub noch weitere Schwierigkeiten zu beseitigen. Darüber fann fein Zweifel herrshen. Allerdings is von Herrn Grafen von Brühl angeführt worden, man solle sich nit darin täuschen, die Vorlage würde niht den Zweck erreichen, daß eine größere Anzahl von Geistlichen in die Seelsorge eintritt. Das gebe ih in gewisser Beschränkung zu. Aber vergessen dürfen wir nicht, daß wir im vorigen Jahre die Mittel gegeben haben, nach dieser Richtung erheb- lihe Erleichterungen zu schaffen, und daß, je länger der Art. 1 der Vorlage unausgeführt bleibt, je länger die Bischöfe es ablehnen, auf dem Boden dieses Gesetzes si mit der egierung ins Einvernehmen zu seßen, desto mehr für die katholische Kirche die Schwierigkeiten, geeignete Kräfte für die Seelsorge zu ver- wenden, naturgemäß wachsen. J j 7 S

Was aber nach der Auffassung vielec Herren näher liegend

ecscheint, ist die zweite Alternative, die näralich, daß die Bischöfe eine Beseßung von geistlichen Aemtern unter staatlicher Mitwirkung nicht eintreten lassen und es in Betreff der Ernennung von Geist- liben so bleibt wie es bisher gewesen. Auch bei diesem, den be- rechtigten Erwartungen nicht entspre{ender, aber möglichen Zustande wird na der Auffassung der Königlichen Staatsregierung folgender Gewinn sich ergeben und unverschränkt bleiben, die Erreichung eines Zustandes, daß cine Seelsorge für die Katholiken möglich ist. Wie ih \{on vorher erwähnt habe, ist durch Artikel 3 der gegenwärtigen Vorlage in Verbindung mit Artikel 5 der Novelle von 1880 die ausreichende Möglichkeit gewährt, daß den Katholiken, welche von der Spendung der Sakramente und von dem Messelesen Tröstung und Heil erhoffen, dieselbe auch zu Theil werde. Das ift ein Gewinn, den die Katho- liken ihrerseits zu verzeichnen haben. Aber auch das Konto der Königlichen Staatsregierung zeigt einen Gewinn, den nämli, daß, wenn auf die angedeutete Weise eine Seelsorge ermöglicht ist, der Regierung ni@t mehr der Vorwurf gemaht werden Tann, daß sie Schuld habe, wenn so viele Katholiken ohne die Tröstungei der Re- ligion leben und sterben und dieses irritirende und excitirende Mittel aus der allgemeinen Bewegung entfernt wird. Wenn Sie sich das in vollem Umfange vergegenwärtigen, so werden Sie den politischen Gedanken würdigen, daß die Regierung dur diesen Akt der Geseßo gebung ih auch des Druckes entledigen will, der sowohl innerhalb des Parlaments wie außerhalb desselben auf alle ihre Handlungen ausgeübt worden ift. S ;

“Ma, meine n wir pflegen bekanntlich bei geseßgeberisden Maßnahmen 1inchr nach der s{hwarzen als nah der rofigen Seite zu blicken. Die Staatsregierung hat sich daher nicht der Ansicht ver- {ließen können und dürfen, daß dur die Nichtausführung des Art. 1 auch Nachtheile, erheblihe Nachtheile eintreten können. Die Nach- theile sind zunächst für die Katholiken selbst unverkennbar. Unsere deutschen Gemeinden verlangen einen festen Pfarrer und der deutsche Pfarrer eine feste Gemeinde; darüber ist kein Zweifel, und mögen auch einzelne Bischöfe seit Jahrzehnten eine andere Praxis haben ein- führen wollen, das Ziel und das Ideal, welches unjeren Gemeinden und Pfarrern vorshwebt, sind unverändert geblieben. Klar würde vor Allem sein, daß wenn hier Seitens der Leiter der Diözesen cin Wandel geschaffen würde, dem Klerus jedenfalls der ausreichende tachwuché fehlen würde. Denn, wie ih s{chon in der s hervorgehoben, der junge Katholik, der sih dem theologischen Zcktus- dium widmet, empfängt im Allgemeinen die erste Anregung nicht von sich, sondern von den Eltern, und die Schichten unseres Volkes, aus welchen erfahrungsmäßig die Mehrzahl der katholischen Geistlichen hervorgeht, werden ihre Söhne nit einer ungewißen Zukunst 4 seßen wollen, denn auch ihr Ideal ist und bleibt der Pfarrherr. Nun will ich nicht verkennen, daß die Bedenken, welche anknüpfen an die frühere Thätigkeit der Bischöfe in Cöln und Posen, dem Gedanken Raum geben können, als würde die missionirende Thätigkeit der katholischen Geistlichen immer mehr Platz greisen, und ih kann es der konservativen Partei des andern Hauses nur hoch an- rechnen, daß sie auch na dieser Richtung hin den warnenden Buer dem Hause und dem Lande gegenüber erhoben hat. E weiter hinzufügen, daß au in zahlreichen Kreisen der Katholiken, namenilich außerhalb des Landtages, auch in Cen ren die ernste Besorgniß besteht, daß, wenn der Art. 1 nit zur © N gelangt, die Verhältnisse der katholischen Gemeinden und 4 ape lishen Geistlichkeit {wer geschädigt werden. Denn uo i U er herrsht kein Zweifel und es liegt in dec Natur der Verhältnisse, 8 die ih will mich vorsichtig ausdrücken mangelnde Fähigkei der jüngeren katholischen Geistlichen, sich leiten zu lassen, in der e in einer für die katholishe kirchliche Ordnung immer zu L quemer sich gestaltenden Weise hervortritt und daß die s sorge, die nah dem sogenannten irischen Modus anne d in Posen eingeführt is, niht diejenigen Vortheile [mit sich O , die, wenn man die Sache im Landtage diskutirt, ibr zuschreiben möchte, sondern daß gerade in Posen man die sog. A a in fatholishen Gemeinden zuweilen lieber zichen als kommen N ;

Verkennen will ich andererseits nicht, daß au für den Staa

aus der Nichtausführung des Art. 1 Nachtheile eintreten können in welchem Umfang, steht dahin aber was ih vor allen Dingen als siberen Nachtheil in Ausficht nehmen muß R und hiermit wende ih mi vorzugsweise an den Herrn Grafen Brühl und seine

reunde das ist, daß die Weiterentwickelungsfähigkeit unserer Arb evolitisben Verhältnisse im Weae der Gesetzgebung außerordent- lih gehemmt seia würde. Herr Graf Brühl hat es als einen Bor- zug der Vorlage gerühmt, daß die Vorlage nicht die Aufrecterhal- tung der Maigeseßzgebung in sih \ch{ließe, daß cin Vorwärtsschreiten Seitens der Mehrheit des anderen Hauses in Aussicht genommen sei,

daß die Vorlage sich mehr als eine Art Abschlagszahlung darstelle-

und daß man von seinem Standpunkte die Hoffnung auf weitere oan hegen kann. Meine Herren, das sind gewiß alles ganz treffende Worte, aber doch fehlt ihnen die richtige Beleuchtung. Jch wieder- holte: Alle Aenderungen an der kirchenpolitisben Gesetzgebung können zur dur neue Gesetze eintreten und jede Regierung, die diese Wege betritt, und meines Grahtens auch jede politische Partei, muß sfih fragen: wie denkt man sich eine legislative Arbeit in der Landes» vertretung, wie gruppiren sih die Parteien, mit denen die Regie- rug Geseye machen will? Bei der Beantwortung dieser Frage wird auch Herr Grof Brühl nit verkennen, daß das Rük- grat der gegenwärtigen kirhenpolitishen Geseh gebung

in der:

Fonservativen Partei ruht und daß ohne die Konservativen eîne kircken- politishe Gejeßgebung für die gegenwärtige Staatsregierung nicht möglich ist. Die Hoffnungen, die vielleidt in einer anderen politi- schen Partei früher bestanden haben, daß mit der ausgesprochenen linken Seite des Landtags sib ein Bündniß eingehen lasse, sind durch die leßten Diskussionen jedenfalls gescheitert oder de außerordentli

in die Ferne gerückt worden.

Alfo mit den Konservativen muß

auch Herr Graf Brühl selbs renen und die Konservativen err Baron Mir- d ganz bestimmte Stellung zur Vorlage und zur zukünftigen Entwickelung genommen. Wenn Sie die Aeußerungen, die Seitens der Herren Graf Limburg- Stirum und von Raucbhaupt im anderen Hause Namens der Fraktion abgegeben sind, prüfen, so werden Sie sich darüber nit täuschen können, daß, wenn die Konservativen in der Hoffnung und Erwar-

des Abgeordnetenhauses baben, wie auch H bah in scinem Sclußwort angedeutet hat,

fing . de Art

1 ausgeführt zu sehen, verkümmert werden,

sie in der That Bedenken tragen werden, zur weitecen nennens- Hand zu bieten. Aus dieser Stellung lassen sich do auch gegen eine Partei, die wesentlich auf dem fpezifisch monarchischen und evangeliswen Boden \stcht, Vorwürfe nicht erheben, und für diese Partei wird es von hoher Bedeutung scin, wenn, nachdem die Vorlage Gesetz geworden ist, es für die Augen Aller offenbar werden sollte, daß Preußen es versagt bleiben follte, in folhen Zuständen si einzurihten, wie sie in anderen Staaten unter Zulassung der katholischen Kirche bestehen und zwar in Staaten, welche in den \{chwersten Konflikten mit der katholischen Kirche gelebt haben, und daß Preußen mit einem andern Maße gemessen werden soll als andere Länder. Mit diesem Resultate der Landtagsverhandlungen müssen wir ernst renen.

Und noch ein anderer Punkt hat sib dur die Verhandlungen

werthen Regelung kirchenpolitisher Fragen die

im anderen Hause und hier herausgestellt.

Der Zauber, der si

bisher um die Benennungspflicht gelegt hatte, ist ges{wunden. Die Benennungspfliht war der Angelpunkt des ganzen Streites, denn die Benennungspfliht follte den Bischöfen die Pflicht auferlegen,

eine positive Handlung zu leisten, _eine _Handlung, _die nit

m 7 : E Inserate für den Deutschen Reihs- und Königl Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handel3-

register nimmt an: die Königliche Expedition des Devischen Reihs-Anzeigers und Königlich 4

Preußischen Staats-Anzeigers:

Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32.

M

2 3 K

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen, [29372]

[29375] Steckhrief.

Gegen die unten beschriebene unverehelihte Antonie Barbara Mojack, welche flüchtig isi, ist die Unter-

suchungshaft wegen Diebstahls in den Aktea V. R. II 917. 83. verhängt.

Berlin, Alt-Moabit 11/12, abzuliefern.

Es wird ersucht, dieselbe zu verhaften und in das Untersuchungsgefängniß zu Berliu,

Alt-Moabit Nr. 11/12 (NW.), den 28. Juni 1883. | [29371] Der Untersuchungsrichter bei dem Königlichen Land- Das

geriht T. Johl. Beschreibung: Alter 24 Jahre, geb. 22. 10, 58 zu Woritten, Kr. Allenstein, Größe

ca. 1,60 m, Statur unterseßt, Haare blond, Augen- brouen blond, Augen blau, Nase gewöhnli, Mund gewöhnlich, Zähne 4 Stck. Vorderzähne fehlen am D'erkiefer, Kinn rund, Gesidt breit, Gesichtsfarbe roth, Sprache deutsch, ostpreußischer Dialekt.

[29373]

Steckbriefs-Erledigung. Der gegen den Gürtler Carl Wilhelm Scherer wegen vorsäßzliher Ge- fangenenbefreiung in den Akten 93 D. 548. 1883 unter vem 20. Juni 1883 erlassene Steckbrief wird zurückgenommen. Berlin, den 28. Juni 1883. Kö- nigliches Amtsgericht I., 93. Abtheilung. [29376] Steckbrief.

Gegen den Maurergesellen Reinhold Freund cus Culm, welcher sih verborgen bält, soll eine dur Urtheil des Königlichen Schöfengerichts zu Cvylm vom 1. Mai 1883 erkannte Gefängnißstrafe von 2 Monaten vollstreckt werden. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts- gefängniß abzuliefern, D, 72/83. Culm, den 27. Juni 1883. Königliches Amtsgericht,

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[5162] Aufgebot.

Der Königliche Förster W. Rüdiger zu Staakow bei Brand hat das Aufgebot der angebli verloren gegangenen vterprozentigen Berlin-Potsdam-Magde- burger Eisenbahn- Prioritäts-Obligationen Litt. A. Nr. 3832, 4927, §087 und 6250 über je 200 Thlr. beantragt. Der Jnhaber der Urkunden wird auf- gefordert, spätestens in dem auf

den 17, September 1883, Mittags 123 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte, Iüdenstraße 58, im Saal 21, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 22, Januar 1883,

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 48.

[23642] 5 Aufgebot.

Der Eisenwaarenhändler Conrad Meißner zu Berlin, Coepenickerstraße Nr. 171, vertreten durch den Justiz-Rath Klemm, hat das Aufgebot eines Wechsels, lautend über 58 Thaler, unterm 25. Fe- bruar 1872 auf den Selterwasser*abrikänten Lipp- mann zu Coepeni, jeßt zu Berlin wohnhaft, von dem Schmiedemeister W. Meitner gezogen, von Lippmann acceptirt, zahlbar am 25, Mat 1872, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf- gefordert, spätestens in dem auf den 11. Dezember 1883, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeic;neten Gerihre anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen , widrigenfalls die Kraftlos- erflärung der Urkunde erfolgen wird,

Coepenick, ten 23. Mai 1883,

Königliches Amtsgericht.

[29392] Bekanntmachung.

In dem am 21. Juni 1883 eröffneten Testament der Wittwe Keppler, Martha, geb. Rudolph, von hier, ist unter Anderen der vor Jahren nah Amerika ausgewanderte Johann Ernst Keppler zum Miterben eingefeßt.

Dies wird zur Kenntnißnahme iere mit öffentlich bekannt a Q M

Berlin, den 21. Juni 1883.

„Königliches Amtsgeriht I., Abtheilung 61.

L Zwangsvollstreckung8verfahren gegen den 1409 Gaftwirth Lüdeking hiers. ist durch heutigen Beschluß 45054 aufgehoben; es findet deshalb der zum Verkauf dessen Grundbesitzes B. 29 (Odeon) auf den 7. k. M., Juli, angesetzte Termin ct. Beilage zu Nr. 90 u. 91 des Deutschen Retchs- Anzeigers nicht statt.

Detmold, ven 30. Juni 1 O &Sürstlich Lippisches Amtsgericht. 11. 15241 x

1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. - Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen

u. dergl,

. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. 4. Verloosung, Amortisation, u. 8. w. von öffentlichen Papieren.

Bekanntmachung.

Da über den Nachlaß des verstorbenen Kauf- mauns Julius Staberow der Konkurs eröffnet i 2083 ist, wird das Verfahren, betreffend das Aufgebot 2620 der Nachlaßgläubiger, hiermit eingestellt. 2661 : Bromberg, den 26. Juri 1883. 2783 Königliches Amtsgericht, Abtheilung V1.

_gierung aemacbt sind,

erseßt werden kann durch einen Dritten, im juristishen Sinne nen, um

eine nicht fungible Handlung. Bei solchen Handlungen befindet \ih Derjenige, der die Handlung erzwungen haben will, in einer sehr \{wierigen Stellung. In der Diskussion des Abgeordnetenhauses hat sich immermehr herausgestellt, daß die Benennungspflicht, wenn man ihr ernftlih ins Auge sieht, eigentlib nit die Waffe ist, die ein Staat fortwährend über seinem Haupte {weben lassen darf. Die Benennungspfliht Hat dadurch vor allen Dingen an Werth steigend gewonnen, daß sie mit Bestimmtheit in größtem Umfange ausnahmsélos Seitens der Staatsgesetzgebung verlangt wurde, mit gleicher Bestimmtheit!aber abgelehnt wurde. Und fo kletterte man gegen- letlig, wenn ib fo sagen darf, den Baum in die Höhe, bis man glaubte, ohne Benennungspflicht könne man absolut nit eristiren, nur auf diesem Wege sei der Widerstand der Bischöfe zu breben und um dicses dem Staate zu gewähren, könve dem Staate jedes Opfer zu- aemuthet werden. Die Benennungspfliht hat auc in letzterer Hin- sicht im Kurse verloren, sie erscheint heute nit mehr so großer Opfer werth, als man dies vielleicht in früheren Stadien dem Staate gegen- über vorausseßte. Schon beute läßt ih das Terrain soweit über- seben, daß die Benennungsfliht eines Tages in der Versenkung ver- {winden und man sich die Frage vorleçen kann: wie richtet sih der Staat in anderer wirksamer Weise ter tatholischen Kirche gegen- über ein? Welhe Mittel hat dec Staat zu ergreifen, um, wenn nicht der erhoffte Zustand auf dem Boden der Vorlage ein- iritt, wenn der Staat Nachtheile aus der Nichtausführung des Art. 1

wirkung, Boden

Staat näher zu kommen.

immer mehr die Bänder zwischen

erleidet, eine Neuregelung der Bezichunzen zur katholisben Kirhe | Basis, wie sie früher in Preußen bestanden hat und in anderen

untec dem Fortfall der Anzeigepflicht durbzuführen, und welche andere Mittel hat der Staat zu suchen, um sit gegen Nachtbeile Seitens einer Kirche zu s{üßen, die dem preußischen Siaate das nicht zulaffen will, was in anderen Staaten zugelassen ist. Jn diesem Zusammen- hange hat auch von dem Standpunkte der Liberalen, zu denen Herr Dr. Dernbuvrg sih zählt, das Vorgehen derselben in der Kommission ihre Bedeutung, wie denn auch von Seiten weiter links stehenden liberalen Parteien des anderen Hauses Anerbietungen der Me- U de Maletle (bes 1 orde

Ffeutliher Anzeiger.

9, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel. 6. Verschiedene Bekanntmachungen, 7, Literarische Anzeigen. 8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen- 9, Familien-Nachrichten, j beilage, à 500 Thlr. Nr. 2504 auf Siemianowihz 2c.

Zinszahlung

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Niever-Schönau Pogarell 2c. Groß-Stein 2c. Zaumgarten Polnisch Krawarn 2c. Med. Herz. Ratibor

43159 43617 453864 44850

45219 4020S s à 200 Thlr. Vir. 15017 auf Siemianowitz 2.

883. I e

eldman. 15411 H 15431

[28325]

werden. aus der a die folgen

verzeichnis

nahme M [8645]

loosung

Nr.

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jeßt noch

Verloosung, Amortisation, 49061 Zinszahlung u. \. w. von öffeutlichen

folgt gegen Einrei benen, arit

Für jeden neuen

1,30

Spesen zu entrih

L Bekanntmathung. Die Inhaber der nachbezeichneten, in der 35. Ver-

nicht

Cottbus-Großenhaiuer Eisenbahn. Bei der am 16, d. Mts.

des

nicht fälligen Zins-Coupons Ser. 11. und Talons einzuliefern. Der Betrag der fehlenden Coupons wicd von dem Kapital ge- ' kürzt und zur Einlösung der Coupons verwendet Zugleich machen wir hierdurch bekannt, daß m 9, Juni v. 5. stattgehabten Verloosung den Nummern 552 und 819 à 300 M, bis zur Einlösung präsentirt sind. Berlin, den 24. Juni 1883. bahn-Dirxektiion.

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Die Ausgabe der neuen Couponsbogen (ent- haltend Coupons für 20 Jahre Nr. 41 bis 80 und Talon) zu den Obligationen obiger Gesellschaft er- nreihung der mit einem unterschrie- hmetish geordneten doppelten Nummern- e zu begleitenden alten Talons vom 5, Juli 1883 ab ausschließlich

in Berlin bei der Direktion der Dis-

conto-Gesellshaft

von 9 bis 12 Uhr Vormittags. Couponsbogen sind bei Empfang- für russishe Stempelgebühr und

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gezogenen

öffentlihe Bekannt Baarzahlung am

schlesishen

835 853 878 41123

stattgefundenen Ausloosung der 51595 auf Grund des Privilegii vom 10. Januar 1872 51649 7 ; emittirten 5procentigen, im Verfolg der Allerböchsten f Genehmigung vom 31. Mai 1880 auf 42 Procent herabgesetten Prioritäts-Obligationen der Cott- bus-Großenhainer Eisenbahn-Gesellschaft sind nac- stehende Nummern gezogen worden: 56 1€3 238 400 431 433 751 872 1084 1208 1867 1941 1958 1982 und 2243 à 300 K Die Auszahlung der vor- stehenden Obligationen erfolgt vom 2, Januar 1884 ab in Berlin bei unserer Kasse, Leipziger- Plaß 17, in Cottbus bei der Königlichen Eisen- bahn-Betriebs-Kasse und in Letpzig bei der Sta- tions-Kasse Mit den Obligationen, deren Verzinsung mit dem 1. Januar 1884 au reichten noch Nr. 7 bis 20

machung vom 12. Iunt v. Js. zur 12579 2. Januar d. Is. gekündigten 4/6 Pfandbriefe Litt. B., und zwar:

à 1000 Thlr.

i auf Siemianowiÿz 2c.

49030 Bonoschau c. P.

"” Groß-Stein 2c. "”

, n . - Nieder-Schreibendorf Ob. u. Ndr. Miechowitz

50389 50390 50410 50956 01570

Vapieren.

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91977 auf Volnisch Krawarn 2c. OI9SO Ÿ l Med. He:z. Ratibor 92699 Giesmannsdorf 2c. à 100 Thlr.

8146 auf Kosthentin c. 10405 Siemianowig 2c. 10408

10415

10433 17040 17394 17496 17581 v 61056 Boncschau c. p. 61240 Elend 62451 Cantersdorf 2c. 62452 " 62473 è j 62797 Groß-Stein 2c. 62836 v 62899 62926 S 63350

e 1 65594 y 7 Mosco-Rjäsan 63405 7 j Eisenbahn - Gesell-

63466 7 Ob. u. Ndr. Mie§vwiß saft, /

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Magdeburg-Leipziger Bahnhofs,

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fhört, find zugleih die ausge-

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Königliche Eisen-

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Fürstenstein chc.

64278 64279 64349 64363 s 64369 i 64810 Polnisch Krawarn 2c. 64852 , " 64866 ,„ ü 64883 Med. Herz. Ratibor 64969 ö

65106 , ü à 50 Thlr.

. 11421 auf Grzybowißtz 11627 Koschentin 2c. 11634 124ò1 12463 12469 12481 12497 12498 12511 12558

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v Siemianowitz 2c.

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und in Folge dessen durh die

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79010 79246 79275 79276 79289 79332 79456 79462 79467

Bonoschau e. P. Groß-Stein 2c. Fürstenstein 2c.

Ober-Sreibendorf Db. u. Ndr. Miechowitz Polnisch Krawarn 2c.

Med. Herz. Natibor.

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Polnisch Krawarn 2c.

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Staaten besteht, oder ist nur eine Etappe, von der wir bct der ersten Gelegenheit weiter nachgedrängt werden, als die S aatsregierung wünscht, und die Frage ist auch so zu stellen: ist die Basis der Vor- lage eine neue Basis, auf der dec alte Streit fortdauern soll, oder ist sie eine neue Basis, auf der ein neuer Friede erblüßt. Auf welcher Seite die Regierung mit ihren Wünschen und Hoffnungen si befin- det, darüber werden Sie nah meinen Worten nicht zweifelhaft sein.

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des

„Juvalidendank“, Nudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaux.

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à 25 Thlr. Nr. 22337 auf Grzybowißtz ¿« 22003, Kosbentin 2e. e 22668 «922693 . 23606 23607 23670 23672 23673 23685 23694 23695 82020 82021 ü 82082 Nieder-Schönau 82215 Groß-Stein 2c. 82221

82222 i 82231 82257 82264 82266 82286 82325 82453 82455 82458

» —— 7 o , Sliemianowitz 2c.

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Bonoschau e. p.

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Fürstenstein 2c

Niclasdorf Heydänichen Polnisch Krawarn 2c.

Med. Her. Ratibor 82464

werden hierdurch wiederholt aufgefordert, diese Pfandbriefe bei der Königlichen Instituten-Kasse hierselb (im Regierungs-Gebäude) zu präsentiren und dagegen die Valuta derselben inZEmvfang Fu nehmen. Sollte die Präsentation nit bis zum] : _15. August dieses Jahres erfolgen, !o werden die Inhaber der qu. Pfandbriefe naw §. 50 der Allerhöchsten Verordnung vom 8. Juni 1835 mit ihrem Realrechte auf die in den Pfandbriefen ausgedrüdckte Spezial-Hypothek prä?lu- dirt und mit ihren Ansprüchen ledigli an die bet der Köntglichen Jnstituten-Kasse hierselbst deponirte Seapitals-Baluta verwiesen werden. Aus früheren Verloosungen sind noch rüdstänoig und berei:8 präkludirt : à 33% i aus der 20. Verloosung : Nr. 18581 auf Hausdorf . à 100 Thlr. à 4% : aus der 32. Verloosung : Ver. 79460 auf Polnisch Krawarn 2c. à 50 Thlr. 82494 Simmelwitz 25], 382902 Giesmannsdorf . B ch4 L aus der 34. Verloosung : f Ir. 51606 auf Ober- und Nieder- Miechowißb . . . , , à 2009 Thlr. « 8150 auf Koschentin 2c... . , à 100 « 65581 Giesmannsdorf 2c. . à 100 Breslau, den 16. Februar 1883. Königliches Credit-Justitut für Schlesien. Oelrich s.

G D A L S

[29452] Bekanntmathung. Bei der am 29. Juni cr. stattgefundenen rier- zehnten Ausloosung der in Gemäßheit des Aller- böcsten Privilegii vom 23. August 1869 au8gegebenen Kreis-Obligationen des Kreises Grünberg sind für den Tilgungétermin, den 2, Januar 1884, fol- gende Appoints gezogen worden : Litt. B. Nr. 14 46 112 146 153 162, O 08 38 53 63 82 94 134 145 191. « D, , 43 57 68 94 106 110 111 135 138 i _ 148 151 197, Die Inhaber dieser Obligatienen wecden hierdurch aufgefordert, dieselbeu mit den dazu gehörigen Cou- pons und Talons bei der Kreis-Kommunalkasse hier- selbst am 2. Januar 1884 einzureichen und das Kapital dagegen in Empfang zu nebmen, Die Ver- zinsung hört mit dem 2. Januar 1884 auf. Der Betrag fehlender Coupons wird vom Kapital abs- gezogen. : i Von den im vorigen Jahre ausgeloo¡ten Obliga- tionen, deren Verzinsung aufgehört, find no nicht aufgelöst : Litt. B. Nr. 86 127 140. e Cy «49, « D D Grünberg, den 30. Juni 1883. 7 Kreisaus\hufß.

Staat und katholischer Kirche zu zerreißen und auf diese Weise der Trennung von Kirde und Staat oder von katholischer Kirche und preußischem Das ist ein fehr beactenswerthe# Fazit aus den Verhandlungen, welches bei der Beurtheilung des Werthes der gegenwärtigen Vorlage nicht vergessen werden sollte. So hat si jeßt auf dem Boden der Vorlage die Anzeigepfliht verwandelt aus einer Waffe, die man hüben und dr :ben mit L

l ebhaftigkeit gesch{wungen hat, in ein Band der V

ereinigung und des friedlichen Zusammen- wirkens, was anderweitig \chon gesagt ist, kann i& nur wiederholen. Die Handhabung des Art. 1 ift die bequemstze Art der Mit- welche der Staat in Anspruch der Beseßung der Pfarren und der ihnen gleich- stehenden Geistlicher, mag man diese Mitwirkung nun als Einspruchs- recht oder als Agrément oder als Genehmigung bezeihnen. Immer ist vorausgeseßt und ermöglicht ein friedlihes Benehmen zwischen den Spitzen der katholischen Diözesanverwaltung und den Spitzen der Provinzialverwaltung, und wenn Sie sich diesen Charakter der Vor- lage gegenwärtig halten, dann werden Sie der Negierung wohl darin folgen, wenn sie bittet den Herrn Grafen von Brühl und seine Freunde diese Resultate sehr scharf ins Auge zu fassen. Die Stellung der konservativen Partei und der veränderte Charakter der Anzeige- pfliht laffen mich die Frage an die Zukunft stellen, wie ich fie ander- weit gestellt habe: die große Entscheidung, der wir in der nächsten Zeit entgegengehen, ift die, erreichen wir mit der Vorlage eine neue Basis, eine

nimmt auf dem