Zu den Anschaffungsgeshäften im Sinne der Tarifnummer 4b. gehört au die Annahme von Wechseln, Coupons, Dividenden- scheinen oder Werthpapieren zur Gutschrift in laufender Rehnung oder auf eine bestimmte aus einem Waarengeschäft oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde entspringende Schuld.
Diesem Beschwerdepunkt wurde in der Kommission von einer Seite beigepflichtet, indem davon ausgegcngen wurde, daß man das Wort „anschaffen“ doch nur von einer Handlung gebraucht, welche von dem Anschaffenden zu dem Zwecke vorgenommen werde, um die angeschaffte Sache zu haben. Der Waarenkaufmann aber, welchem Wechsel in Zahlung gegeben würden, müsse dieselben häufig gegen seinen Wunsch an Stelle des baaren Geldes nehmen. Es wurde deshalb der Wunsch geäußert, daß das Wort „Anschaffungsgeschäft“ in einem engeren Sinne angewendet werde möge, als dies nach den Bundesrathsbeschlüfsen vom 5. Juli 1882 geschieht.
Einen Hauptbestandtheil der Bescbwerdepunkte bilden die über die Auslegung der Befreiung 3 zu Nr. 4 des Tarifs. Diese Be- freiungsbestimmung lautet :
Die vorbestimmte Abgabe wird nicht erhoben i
3) von Telegrammen oder Briefen über die unter 4 a. bezeich- neten Geschäfte, wenn die Briefe auf Fn!fernungen von mindestens 15 km befördert werden. Auf die cinem solchen Briefe beigelegten oder angehängten Schriften der unter a. und b. und in der An- merkung 1 bezeichneten Art erstreckt sich die Befreiung nicht. -
Zu ihrer Auslegung hat der Bundesrath unter Nr. 8 sciner Beschlüsse vom 5. Juli 1882 erklärt :
Wird der bereits vorher brieflich oder mündlih durch Her- stellung des Kon 'enses erzielte Ab\{luß eines der Tarifnummer 4 a. angehörigen Geschäfts in die Geschäftsbedingungen zusammenstellen- den Briefen bestätigt, so ist die Befreiung Ziffer 3 zur Tarif- nummer 4 auf diese Briefe nicht anwendbar.
Die Petitionen klagen nun, daß diejenigen Briefe, welche den Abschluß der Geschäfte bewirken, zur Stempelsteuer herangezogen würden.
In der Kommission wurde die Ansicht vertreten, daß dies nach dem Geseze nicht beabliGtiak set. und aud n@t in der Intention des Bundeêraths liegen könne wei Der vorerwähnte Beschluß nur von Vertragsinstrumaenten s\prece, welche nah dem Zeitpunkte des durch Herstellung des Konsenses er- zielten Geschäftsabschlusses angefertigt werden.
Weiter bringen die Petitionen zur Sprache, daß einzelne Landes- regierungen die Bestimmung des §. 8 der Bundesrathsbescblüsse auf den Fall ausdehnen, wenn durch Telegramme der Konsens hergestellt und das Geschäft abgeschlossen ist. In der Kommission wurde die Ansicht ausgesprochen, daß ein Brief, welcher den Inhalt eines dur Telegramme abgeschlossenen Geschäfts bestätigt, niht den Zweck habe, cin nacträglihes Vertragsinstrument für das bei Absendung des Briefes bereits realisirte Geschäft zu scin, sondern nur der, Sicherheit dafür zu gewähren, daß bei dem Abschlusse des Geschäfts durch Telegramme kein Irrthum untergelaufen sei; ein solcher Brief gehöre also zur Handelscorrespondenz im eigentlihsten Sinne und müsse darum stempelfrei sein.
Bei der Frage der Handelscorrespondenz nimmt endlich die Be- {werde in den Petitionen breiten Raum ein, daß die Correspondenz der Geschäftsreisenden mit ihrem Hause vielfah zur Stempelpflicht herangezogen werde. In der Kommission wurde dies für eine irrthümliche Praxis erachtet ebenso wie die in dem weitecen Beshwerdepunkte vor- getragene Praxis mancher Behörden, welcbe von dem Bestellbriefe sowohl als von dem Briefe, dur welchen die Bestellung acceptirt wird, den Schlußscheinstempel erfordere, also die Abgabe zweimal erheben.
Aus dieser auszugêweise gegebenen Darstellung der Beschroerde- punkte gelangte man von einer Seite in der Kommission zu dzr Kon- flusion, daß vielfach von Seiten der Beshwerdeführer diejenigen Mittel nicht erschöpft seien, welche gegeben sind, um den Beschwerden über un- richtige Auslegung und Anwendung des Keichs-Stempelgesetzcs Abhülfe zu schaffen. Jn einex erheblichen Zahl der Veschwerdepunkte sei bisher kaum die Centralbehörde des Cinzelstaates, geschweige der Bundes- rath um Abhülfe angegangen worden. In denjenigen Punkten aber, in welchen sich die Geschäftstreibenden bci der Auslegung, welche der Bundesrath gegeben hat, nicht beruhigen wollten. stünde ihnen die Beschreitung des Rechts8weges nah Maßgabe der in den Einzelstaaten geltenden ‘Vestimmungen über die Zulässigkeit des Rechtsweges ofen, und sei ja in dem Schreiben des Herrn Meichskanzlers vom 15. Mai 1882, welches der Fassung der Bundesrathsbes{lüsse vom 5. Juli 1882 voranging, ausdrüdcklich darauf hingewiesen, daß die Gerichte bei ihren Entscheidungen an die Beschlüsse des Bundesraths nicht gebunden sind,
Mit Rücksicht hierauf wurde der Anirag gestellt :
„Die Kommission wolle beschließen :
1) die auf den Geseße8vorschlag bezüglichen Petitionen durch die über den Geseßentwurf zu fassenden Beschlüsse für erledigt zu ertlären ;
2) die übrigen auf das Reichs-Stempelgesetz vom 1. Juli 1881 bezüglicben Petitionen
in Erwägung, daß die darin vorgetragenen Beschwerden über Auëélegung und Anwendung des Reichs-Stempelgesezes #ch zwar zum Theil gegen die vom V uaeera ite in seinen Beschlüssen vom 9. Juli 1882 ausgesprochenen Grundsätze, zum Theil aber auch gegen Entscheidungen von Bekbörden der Einzelstaaten richten ;
in Erwägung, daß diesen Beschwerden, soweit sie begründet sind, durch deren Verfolgung bis in die Instanz des Bundeérathes
oder durch Beschreitung des Rechtsweges Abhülfe geschaft werden fann, und daß solche Klarstellungen des Sinnes des Reichs-Stempel-
eseßes ciner Revision dicses erst seit kurzer Zeit in Geltung
Aebeben Gesetzes vorangehen müssen ; i
dem Herrn Reichskanzler zur Benutzung als Material für die weiteren vom Bundeérath zu fassenden Beschlüsse über Auslegung
und Anwendunç des Reichsstempelgesctes eventuell als Material jür eine zukünftige Revision dieses Gesetzes zu überweisen. “
Hierauf benie:kte der Herr Vertreter dex verbündeten Regie- rungen: iernach reduziren sich die in den zahlreichen Petitionen erhobe- nen Klagen über die Anwendung * des Reihs-Stempelgeseßes vom 1, Juli 1881 thatsächlich auf ein verhältnißmäßig geringes Maß, und ih gestatte mir den vorbezeichneten Antrag zu 2 aus den an- geführten Gründen zur Annahme zu empfchlen. Die Petitionen richten sich nur in wenigen Punkten gegen Beschlüsse des Bundes- raths; überwiegend beschäftigen sie sich mit der Anwendung, welche dem Geseß Seitens einzelner Beamten und Behörden der Bundes- staaten gegeben ift.
In erstcrer Beziehung wird abzuwarten sein, welche Stellung die Gerichte und insbesondere das Reicb8gecicht zu den betreffenden Fragen einnehmen werden, und ih bemerke, daß der Bundesrath, um die ge- rihtlihen Entscheidungen für die Anwendung des Geseues zu frukti- fiziren, die Bundesregierungen ersucht hat von wichtigeren derartigen Entscheidungen dem Herrn Reichskanzler Mittheilung zu machen. In leßterer Beziehung wird den Betheiligten zu überlassen sein, ihre Beschwerden im geordneten Instanzenzuge geltend zu machen. Immerhin enthalten die Petitionen manches \häßbare Material, und empfiehlt sich deéhalb die Ueberweisung derselben an den Herrn Neichskanzler.
Was die hervorgehobenen einzelnen Beshwerdepunkte betrifft, so weise ich zunächst darauf hin, daß die gesetzgebenden Faktoren bei Er- laß des Gesetzes vom 1. Juli 1881 es absichtlih vermieden haben, cine Definition des Begriffs „Zeiigeschäfte“ zu geben, und daß es des- halb für den Bundesrath nichi angezeigt erscheint, nunmehr seinerseits eine solche festzuseßen. Nah dem Wertlaut der Tarifnummec 4a9.: „Wird eines der vorstehend bezeichneten Geschäfte auf Zeit abge- {lossen oder auf Zeit prolongirt“, würde es an sih gerechtfertigt sein, die Shlußnoten 2c. über jedes auf Zeit abge\{lossene oder auf Zeit prolongirte Geschäft der in Rede stehenden Art dem höheren
teuersaße zu unterwerfen. ‘Soviel der Reichs-Finanzverwaliung be- kannt, gehen indessen die einzelnen Bundesregierungen bei der An- wendung des Gefeßes, insbesondere mit Rücksibt auf die Ausführun-
gen auf Seite 11 des Berichts der Reichstagskommission vom 20. Mai 1881 (Reicbstagsdrucksahe Nr. 162, siche Fußnote S. 4) davon aus, daß es niht beabsichtigt sei, diejenigen Geschäfte der höheren Steuer von 1 Æ zu unterwerfen, welbe ledigli deshalb auf Zeit abgeschlossen sind, weil die zu liefernden Gegenstände erst hergestelt oder herangeschafft werden müssen oder weil der Lieferungsempfänger dieselben erst zu einer späteren Zeit bedarf. Eine Beschränkung des böheren Steuer- saßes auf die im böôrsenmäßigen Verkehr abgeschlossenen Geschäfte oder gar auf sogenannte Firgeschäfte würde weder in dem Wortlaut noch in den Motiven des Geseßes eine Rechtfertigung finden. Daß bei der vorstehend bezeihneten Anwendung des Gesetzes die Frage, welcher Steuersat zutreffend sei, dem betheiligten Publikum mit Grund häufig zu Zweifeln Anlaß giebt, läßt \sich kaum annehmen; jedenfalls darf erwartet werden, daß diese Zweifel bei längerem Be- stehen des Gesetzes immer seltener hervortreten werden. :
Die Ziffer 2 der Bundesratbsbesclüsse vom 5. Juli 1882 bezieht sich nur auf die Annahme von Wechseln Dritter, niht auf die An- nahme des eigenen Accepts des den Wechsel Hingebenden zur Gut- rift in laufender Rechnung oder auf eine bestimmte aus einem Waaren- geschäfte oder einem sonstigen Rechtsgrunde entspringende Schuld. Der Begriff „Anschaffungsgeschäft“ in der Tarifnumer 4b. ift aus Artikel 271 des Handelsgeseßbuhes entnommen und umfaßt, wie Seitens des Bundesraths in Uebereinstimmung mit hervorragenden Rechtslehrern angenommen ist, auch die Annahme an Zablungéstatt, als welche sih das oben bezeichnete Rehtsgeschäft charakterisict. Ob die Annahme an Zahlungsstatt im einzelnen Falle dem Wunsche des Annehmenden entspricht oder nicht, erscheint unerhebli.
Die Ziffer 8 der bezeichneten Bundesrathsbeshlüsse geht davon aus, daß die Befreiung der auf Entfernungen von mindestens 15 km beförderten Briefe von der Abgabe der Tarifnummer 4 a. nah Maß- gabe der Motive zu der betreffenden Befreiungsvorschrift auf die eigentliche Handelscorrespondenz zu beschränken sei, daß es si bei dieser aber, wie bereits in dem Bericht der vom Bundesra1he ein- gesetzten Kommission zur Erörterung der Einführung einer Neichs- Stempel- und Erbschaftssteuer vom 2. Oktober 1877 ausgeführt worden, niht um die Beurkundung bereits vorber abgesclossener Geschäfte, sondern der Natur der Sache nah um Verhandlungen zum Zwecke des Geschäftsabschlusses handele. Dementsprecbend ist die Be- freiungs8vorschrift Ziffer 3 auf solhe die Geschäftsbedingungen zusammenstellende Briefe für nicht anwendbar erachtet, in welchen der bereits vorher bricflich oder mündlich durch Herstellung des Konsenses erzielte Abs{hluß eines der Tarifnummer 4 a. angehörigen Geschäfts bestätigt wird. Daß auch diejenigen auf die bezeichnete Entfernung beförderten Briefe, durch welche der Abs{luß des Geschäfts erst bewirkt wird, der Stempelsteuer zu unter- werfen seien, ist von dem Bundesrath nicht augeordnet worden. Daß der telegraphishe Geschäfst2abshluß dem brieflichen und niündlichen Geschäftsabs{luß in dieser Beziehung gleichzustellen sci, ist nicht vom Bundesrath, wohl abec von cinigen Burndes8- regierungen in der Erwägung vorgeschrieben worden, daß auch hier das Gesbäft thatsächlih bereits verher zur Perfektion ge- langt sei. Welche Stellung der Bundesrath zu dieser Frage eventuell einnehmen wird, muß dahingestellt bleiben. Daß die Correspondenz der Handelsreisendea mit ihren Geschäfts- häusern für stempelpflihtig zu erachten, ist vom Bundesrath nit beschlossen worden. Wohl aber ist von mehreren Bundeë- regierungen mit Rücksiht darauf, daß es sich bci dieser Cor- respondenz lediglich um einen internen Veschäftsverkehr und nicht um eine Geschäftsbeurkundung im Sinne des Stempelgesetzes handele, die Stempelfreibeit dieser Correspondenz austrüccklih anerkannt worden. Desgleichen ist Seitens verschiedener Bundesregierungen mehrfach zum Ausdru gebracht worden, daß auf Bestellbriefe, welche sich als Offerten charakterisiren, die Tarifnummer 4, welche den Abschluß: des Geschäfts voraussetßt, unanwendbar sei, Daß bei irgcnd ciner der Bunde®regierungen eine hiervon abweichende Auffassung bestehe, ist der Reichs-Finanzverwallung nicht bekannt geworden.
Die Kommission nahm nunmehr den zu den Petitionen gestellten Antrag cinstimmig an, nahdem noch vor den Worten: , zukünftige Revision“ die Worte: „unter Zuziehung von Sachverständigez vorzu- nehmende“, eingefügt worden waren.
-- Die Feldmesser, welche bisher nach besiandener Prüfung in Gemäßheit der Reskripte vom 31. Januar und 26. Oktober 1820 sowie der Anweisung zur Ausführung der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 unter 9 mit dem Diensteide der Beamten zu belegen waren, sollen, nach einem Erlaß der Ressort: Minister vom 9. v. M, fortan, sowie die nah den Vorschristen vom. 4. September v. J. zu be- stellenden Landmesser, nur dann mit diesem Diensteide belegt werden, wenn sie von einer Staatsbehörde zu dauernden amtlichen Funktionen bestellt und demgemäß von dieser Be- hörde als Beamte zu verpflichten sind. Fm Uebrigen i} bie eidlihe Verpflichtung geprüftec Feld- resp. Landmesser nv auf die in §8. 36 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 gedachte „Beobachtung der bestehenden Vorschriften“ zu richten. Diese cidliche Verpflichtung wird Seitens derjenigen Provin ial- behörde orranlaßt, in deren Bezirk der zu Verpflichtende sein Gewerbe auszuüben beabsichtigt, und zu welcher er in dern 8. 3 des Feldmesser-Neglements vom 2. März 1871 erwähnten, selbstrezend wie die Verpflihtung zur Aufsicht so die Befugn:§ zur Verhängung von Ordnungsstrafen in sich schließendin Disziplinarverhältniß steht.
— Der General-Lieutenant von Biehler, Chef des «Fngenieur:-Corps und der Pioniere und General-Jnspecteur der Festur gen, hat sich nah der Rückkehr von der Anfangs vorizen Monats angetretenen Junspizirungsreise zum vier- wöcdentlihen Kurgebrauch nah Heringsdorf begeben.
— Der General-Lieutenant von Dresky, Jnspecteur der 2. Feld-Artillerie-Fnspektion, ist behufs Besichtigung des 2. Pommerischen Feld: Artillccie-Regiments Nr, 17 nah dem Schießplaÿ Kreckow bei Stettin abgereist.
Merseburg, 2. Juli. (N. A. Z.) Der Prooinzial- Landtag Sachsens wurde am Sonntage durh den Ober- Präsidenten von Wolff eröffnet. Die Session war diesmal nur eine sehr kurze, da nah Exledigung aller Angelegenheiten heute diejelbe hon wieder geschlossen werden konnte. Außer einigen Angelegenheiien der laufenden Verwaltung und rein lokalen Jnteresses wurde ein Antrag behandelt, wonah Sr. Majestät dem Kaiser bei Anwesenheit Desselben zu den im Herbst in unserer Provinz stattfindenden Manövern Seitens der Provinz einige Festlichkeiten angeboten werden sollen, welcher natürliherweise Annahme fand und zu welchem Zweck die nothwendigen Mittel mit 65000 4 zuc Verfügung gestellt wurden.
Neuwied, 3. Juli, (W. T. B.) Die Prinzessin Sli 6 der Niederlande ist zum Besuch der Fürstlichen amilie heute hier eingetroffen.
Ems, 3. Juli. (W. T. B.) Der Prinz und die Prinzessin Nlexander von Oldenburg sind heute hier angekommen.
Sachse. Dresden, 3, Juli. (Dresdn, Journ.) Se. Majestät der König hat heute früh eine Neisc im Bezirke der Kreishauptmannschaft Zwickau angetreten.
Hessen. Darmstadt, 4. Juli. (W. T. B.) Die Erste Kammer tritt am 10. d. M. zusammen.
Oesterreich : Ungarn. Wien, 2. Juli. (Prag. Abendbl.) Am 29. Juni fand in Lemberg der ruthe- nishe Parteitag statt. Das Central-Comité legte vier Resolutionsanträge vor. Der erste enthält die Aufforde- rung an den Landesausshuß und den Landtag, mit den Landesfonds sparsamer umzugehen. Der zweite Resolutions- antrag spricht sih für die Einführung eines praktischeren Lehrsystems in den galizishen Schulen und für Revision des Landesschnlgeseßes vom 22. Juni 1867 aus, welches die gänzlihe Polonisirung der in rein rutheni- {hen Gemeinden Galiziens befindlichen Schulen anordne. Der dritte Resolution:santrag enthält die Aufforderung ar die Regierung, sie soll zum Schuße der Ruthenen das Zu- standekommen eines Minoritätsgeseßes erwirken und den Behörden in Galizien die von verfassungstreuen Ne- gierungen in Betreff der nationalen Gleichberehtigung der Ruthenen erlassenen Verordnungen in Erinnerung bringen ; ferner darauf dringen, daß in Ostgalizien nur sol che Beamte angestellt werden, die au der ruthenischen Landessprache mächtig sind. Die Resolution {ließt mit der Aufforderung an die ruthenishen Abgeordneten, hon in der nächsten Landtagssession einen Antrag auf Durchführung der nationalen Gleichberechtigung in Galizien einzubringen und im Falle der Ablehnung dieses Antrages dur die pol- nishe Lanètagsmajorität solidarisch die Landtagsmandate niederzulegen. Der vierte Resolutionsantrag betrifft die Auslieferung des Dobromiler Basilianer-Ordens an die Jesuiten. Die Resolution wurde angenommen.
Prag, 3. Juli. (W. T. B.) Bei der Wahl des Groß- grundbesißes erhielten die Konservativen 208, die Deutschliberalen 167 Stimmen. Lebßtere blieben dem- gemäß mit 41 Stimnien in der Minorität.
Pest, 3. Juli. (W. T. B.) Ein Wiener Artikel des „Pester Lloyd“ schildert, gestüßt auf an maßgebender Stelle eingeholte Fnformationen die Stimmungen, welche gegenwärtig im Schooße der Regierung herrschen. Die Regierung könne die Existenz der sogenannten Eisen- bahn-Centralisirungsfsrage nicht zugeben, die Eisen - bahnpolitik der Regierung basicre blos auf den wirthschaftlihen Bedürfnissen und habe mit na- tionalen oder parteipolitishen Erwägungen nichts zu s{haffen, Wien müsse der Sig a!ler Centralbehörden bleiben; allein mit Rücksicht auf den kommerziellen und tehnishen Dienst sci die Schaffung von Unterbahnämtern nothwendig, gegen deren Errichtung bei dem westlihen Theile des Staatsbahnnez:s selbst die Opposition nichts einzuwenden hätte, Es sei auch keineswegs ausgemacht, daß derlei Aemter in den Landeshauptstädten kreirt werden, sondern dieselben sollen dort errichtet werden, wo es die Jnteressen des Verkehrs und die strategishen Verhältnisse erheishen. Jn dieser Be- ziehung werde die Regierung die Ziele und Absihhten der leitenden militärishen Kreise fördern, nah dieser Seite hin kenne sie feine Transaktionen, Konzessionen und Kompromiïe.
Schweiz. Bern, 3. Juli. (W. T. B.) Der Stände rath hat beschlossen, von der Aufstellung eines Kampf- Zoll tarifes abzusehen, i
— 4, Zuli, (N. Zürh. Ztg.) Jm Nationalrath der s{chweizerishen Bundesversammlung beantragt die Kom- mission, betreffend den Handelsvertrag mit Jtalien, bei dem Nationalrath, den Gegenstand in dieser Session niht mehr zu behandeln, damit die Bestrebungen des Bundesraths, der die Verhandlungen mit Jtalien über die zwischen den Kontrahenten bestehenden Schwierigkeiten wieder aufnehmen wixd, niht durchkreuzt werden. Der Rath stimmte den Vorschlägen seiner Kommission und des Bundesraths ein- stimmig bei, Der bestehende Handelsvertrag mit Jtalien wird also bis zum 31. März 1884 fortdauern.
Belgien, Brüssel, 3. Juli. (W. T. B.) Repräsen: tantenkammer. Der Minister des öffentlichen Unterrichts brahte einen Geseßentwurf ein, welcher den Unterricht obligatorisch macht. Auf eine Fnterpellation Dededckers über die gegen die Cholera ergriffenen Maß- regeln, antwortete der Minister, daß die aus dem Orient kommenden Schiffe sih einer Quarantäne unterziehen müßten. Der Bürgermeister von Antwerpen thcilte mit, daß die städtishe Verwaltung Maßregeln gegen die Einschleppung der Cholera ergriffen habe. Bis jezt wäre ein einziger Cholera ähnliher Fall in Antwerpen vorgekommen, aber bei der großen Hiße wäre alle Fahre eine gewisse Anzahl von Fällen zu, verzeichnen gewesen.
Großbritannien und Jrland. London, 2. Juli. (Ala. Corr.) Großbritanniens Staatseinnahmen. in dem am 30. Juni beendeten zweiten Quartale des laufen- den Finanzjahres beliefen sich auf 20796 738 Pfd. Sterl. gegen 19 976 756 Pfv. Sterl. in dem entsprechenden Zeit- raume des vorhergehenden Jahres, was einem Zuwachse von 819 982 Pfd. Sterl. gleihkommt. An dieser Zunahme find die Zölle mit 87 000 Pfd. Sterl., die Getränkesteuer mit 30 000 Pfd. Sterl., die Grundsteuer mît 12 000 Pfd, Sterl, die Gebäudesteuer mit 38000 Pfd. Sterl, die Ver- mögens- und Einkommensteuer mit 760000 Pfd. Sterl., die Post mit 10000 Pfd. Sterl. und der Telegraph mit 25 000 Pfd. Sterl. betheiligt. Dagegen blieben die Stempel- gefälle um 10000 Pfd. Sterl. und verschiedene andere Ein- nahmen um. 134 747 Pfd. Sterl. hinter dem Erträgnisse in dem zweiten Quartale des Finanzjahres 1882 zurück, Die Gesammteinnahme in den ersten fechs Monaten des laufenden Finanzjahres beziffert sih auf 50 465 563 Pfd. Sterl. gegen. 46 985 983 Pfo. Sterl. in dem entsprehenden Zeitraum von 1882. att 4
Das Befinden der Königin macht dem Hosjournal zufolge befriedigende Fortschritte. Die Monarchin kann ih schon etwas besser fortbewegen.
Der Großherzog von Mecklenburg-Strelit ist. hier eingetroffen.
— 3. Juli. (W. D. B.) Oberhaus, Der Staats- sekretär des Auswärtigen, Lord Granville, erklärte, es seien keine Veweise dafür vorhanden, daß die Cholera aus Jndien va Egypten importirt worden sei. Gestern seien in. Damietie 130 Todesfälle in Folge der Cholera konstatirt worden. Jn Mansurah seien 4, in Alexandrien eine Person an der Cholera gestorben. Die egyptishe Regierung
entwidele große Energie; auf Cypern, Malta und Gibraltar:
seien Quarantänen angeordnet worden, in England seien Vorsichtsmaßregeln getroffen. i :
Unterhaus. Unter - Staatssekretär Fißmaurice er- klärte auf eine Anfrage, die Regierung habe gegenwärtig nicht die Absicht, eine internationale Konvention oder einen Kon - greß wegen der Quarantäne herbeizuführen, sie habe au keine derartigen Vorschläge erhalten. y
Glasgow, 3. Juli. (W. T. B.) Jn Linthouse hat sih bei dem Stapellauf des Dampfers „Daphne“ ein \{werer Unglücksfall ereignet, indem das Schiff umschlug und in Folge dessen gegen 100 Personen im Wasser umkamen.
Frankreih. Paris, 2. Zuli. (Köln. Ztg.) Der englische General-Konsul Mallet hat die egyptischen Behörden benachrihtigt, daß der Gouverneur von Cypern Flüchtlingen, welhe aus Egypten kommen, den Zutritt zu der nsel verweigern wird, ausgenommen denjenigen, welche auf Cypern ihren Wohnsiß haben, und englishen Beamten.
— 3. Juli. (W. T. B.) Eine Depeshe aus Saigun meldet, dort sei ein anamitishes Transportschiff an- gekommen. Der Gesundheitszustand an Bord des Schiffes sei vortrefflih. Der „Courier de Cochinchine“ bringt Details über den Tod Rivière's. Danach waren sehr viele der „Pavillons noirs“ mit Remington - Gewehren bewaffnet, unter ihnen follen sich auch Europäer unbekannter Nationalität befinden.
Dem Vernehmen nach soll die Regierung entschlossen sein, falls die Kammern den Gesezentwurf über die Konventionen mit den großen Bahngesellschaften vor dem Beginn der Ferien am 20. d. M. nicht erledigen, die Kammern am 1. September zu einer außerordentlichen Session einzuberufen.
Nach einem Bulletin über das Befinden des Gra- fen von Chambord von gestern Abend dauert der Zustand der Ruhe fort. Der heute Morgen aus Frohsdorf angekom- mene Courier meldet, daß die Aerzte wenig Hoffnung haben. Einem Telegramm aus Frohsdorf vom Nachmittag zufolge ist in dem Befinden des Grafen Chambord keine Besserung eingetreten. Das Gerücht, daß die Prinzen von Orleans die Publikation eines Manifestes in Erwägung genommen hätten, wird für unbegründet erklärt; die Prinzen begaben fih nah Frohsdorf nur zu dem Zwecke, ihren Vflichten als Familienmitglieder zu genügen.
— Der „Köln. Ztg.“ schreibt man über die Krankheit des Grafen Chambord aus Paris unter dem 2. d. V. : Graf Chambord yat schon seit einigen Wochen an hefuigen Magenschmerzen gelitten, denen man aber vis zu Anfang der vorigen Woche so wenig Bedeutung beilegte, daß die Vor- bereitungen zur Feier des 14. Jyli mit allem Eifer: betrieben wurden. Erst am vorigen Freitag stellten si Krankheits- erscheinungen ein, die Bedenken erregten, und anm Abend des- felben Tages iraten einige der hervorragendsten Wiener Aerzte in Frohsdorf zu einer Berathung zusammen. Sie er- flärten, daß das Uebel ein Magenab}sceß sei, und man legt diese Nachriht in Paris dahin Us, Dag Das Wort Magenabsceß _blos ein milderer Ausdruck für Magenkrebs sein solle. Das Uebel I U ine Berlezung a1 Veine, welche den Grafen seit mehreren Wochen von seinen Spaziergängen abhielt, wenn nicht hervorgerufen, so doch verstäft worden. Da der Graf, der an sehr vil körperliche Bewegung gewöhnt war, blos noch in der Sänfte getragen werden konnte, so stockten die Ver- dauung und der Blutuwlauf. Nach den legten Nachrichten befanden sih die Gräfin Chambord, der Beichtvater, die Ge- mahlin des Don Carlos und Erzherzog Stephan am Bette des Kranken; Erzherzog Rainer nebs Gemahlin wurden erwarïet.
Auf Befehl des Erzbischofs von Paris werden morgen în der ganzen Diözese für den Grafen Chambord Gevete gesprochen ; der Gottesdienst wicd in Paris in achtzehn Kirchen stattfinden. Jn den übrigen Diözesen wird «s ähnlich gehalten werden.
__ Numáänien. Bukarest, 3. Juli. (W_ T, B) Die Keglerung hat für die Häfen des Schwarzen Meeres und der Donau prophylaktishe Maßregeln angeordnet und der Sanitätskommission zu diesem Zweck 100 000 Fr. zur Disposition gestellt.
__ Nußland und Polen. St. Petersbur „4 Juli, (W. T. B.) Der Khan von Chiwa hat lein die Kü: reise angetreten.
— Sti Pet. n) Die Heeresverwaltung der Donischen Kosaken hat, wie der „Regierungs- Anzeiger“ berichtet, sofort nah ihrer Benachrichtigung vom Gintreffen der Heuschrecken an verschiedenen Punkten des Gebiets der Donischen Kosaken, s{chon im vorigen Herbst Maßregeln zur Feststellung der Ausdehnung ihrer Brutpläße und zu ihrer Vernichtung dur Umpsflügen getroffen. Diese Maß- regel ist nicht überall mit Erfolg angewendet worden, weil einer- jeits Viehseuchen, welche eine Anhäufung von Arbeitsthieren ver- boten und früh eintretende Fröste hinderlih waren. Jm April wurde um den Allerhöchsten Befehl nachgesucht, ein ge- nügendes Kontingent Kosaken zur Hülfe bei der Vertilgung der Heuschreen abzukommandiren, und eine Suwme Geldes zur Bekämpfung der Landplage assignirt, — Aus den Nach- richten, welch2 dem General - Adjutanten Fürsten Swja- topolsk-Mirski Ende Mai aus den Bezirken Ust-Med- wediza, Chopersk und dem zweiten Donischen zu- gingen, ist zu ersehen, daß die Heuschreckenbrut noch nit ganz ausgekrochen ist, weil heftige Regengüsse sie daran verhin- derte; daß die Arbeiten zu ihrer Vertilgung allerorts erfolg- reich fortgeführt werden, fein Mängel an Arbeitskräften fühlbar ist, daß aber das Shwerste in diesem Kampf im Be- ginn dieses Monats bevorstehe. Am 11. Juni telegraphirte Fürst Swjatopolsk-Mirski, daß in den genannten drei Bezirken die Vertilgung der Heuschreckenbrut erfolgreih ins Werk ge- seßt und das Gros der Aussaaten sichergestelt sei. — n den leßten, dem Kriegs - Ministerium zugegangenen Nachrichten heißt es, daß die Militärverwaltung im Donischen aus den angrenzenden Gouvernements Woronesh, Ssaratow und Astrachan, speziel aus den Kreisen Nowochopersk, Zarizyn und Tscherojar Heuschreckenshwärme erwarte und ae der Hetman in Folge dessen bereits mit den Chefs jener ouvernements und mit dem auf Allerhöchsten Befehl nach BVorissoglebsk abkommandirten General-Major Schebeko in Unterhandlung getreten sei.
Amerika. New-York, 30 Juni. (All ; i
Ee ew-York, 30. ; g. Corr.) Die
Hülfsexpedition für die auf der Lady Franklin-Jnsel befind- lihe Signalstation ist abgegangen. :
5 Aus Neufundland wird unterm 7.,Funi gemeldet,
day 30 Segelschiffe im nördlichen Theile des St. Lorenz-
Golfs vom Treibeise eingeschlossen sind. Die Mannschaft ist ohne alle Lebensmittel der {limmsten Noth verfallen. Andere 15 Schiffe wurden bei Belle-Jsle zwischen Eisfeldern ein- getlemmt nund befinden ih in gleih {limmer Lage.
HZeitungsftimmen.
Die „Kölnische Zeitung“ äußert sich über die Ver- werfung der Kanalvorlage, wie folgt :
_ „Was nun? Ist es richtig, daß nur der einsihtige, energische Wille des Reichskanzlers die aus den Eisenbahninteressen hbervor- gegangene Opposition gegen Kanal!bauten überhaupt hat besiegen können; ift es rihtig, daß der Plan für cin „die Monarchie von Westen nach Often durch\cneidendes einheitlihes Kanalnetz“, ganz abgesehen von der Unmöglichkeit seiner Aufstellung, den wahrscheinli ebenso erfolgreiben partifularistishen Angriffen aufs neue unterliegen wird, dann ift es unbeçreiflich, wie man glaubt, aus dieser Ablehnung neue erweiterte Vorlagen erwarten zu können! Bureaufkratische Hindernisse zu besiegen, ist nur großen Autoritäten mit Einsetzung der ganzen Wucht ihrer Stellung mögli. Fürst Bismarck würde sie im Verein mit dem Minister Maybach ¡öfen können, wie er sie bei der abgelehnten Vorlage mit diesem gelöst hätte. Aber wenn nun der Minister Maybach sagt: Sparen wir nunmehr unsere ohnedies durch die bisherigen und die kommenden Eifenbahnverstaatlichungen übermäßig in Anspruch genommene Arbeitskraft; ih möchte sie nit wieder für Kanalplän- anwenden, um mit denselben \chließlih wieder- um zu scheitern — wer will das dem Herrn verdenken? „Ge- brannte Kinder {euen das Feuer“, das Wort hat auch im Staatsleben seine Berechtigung, das haben wir bei der Samoavorlage gesehen, Unser Verein für Kolonisation ut jeßt herum auf dem ganzen Erdball, um s\pôter ein ,einheitliches Kolonisationsnetz*“ vor- legen zu können. Wie viele Jahrzehnte wird er arbeiten müssen, um das Ohr cines anderen energischen Staatsmannes aufs Neue zu ge- winnen? Es soll uns freuen, wern unsere Comités und Vereine für
den Ausbau der Wassersiraßen ihren frishen Muth beibehalten, aber | wir wollen nicht mit ¡hnen rechten, wenn das Gegentheil eintritt. Es | ist wahrscheinlich, daß die Vertreter der Städte Hannover, Magdeburg |
und Osnabrück im Herrenhause einen siegreichen Einzug halten werden
in ihre Städte, und ebenso wahrscheinlich ist es, daß die Herren | Bücbtemann und Hermes, die Vertreter der Fortschrittépartei in | Berlin, sich über diesen ihrer Abstimmung in der Kommission des |
Abgeordnetenhaufes entsprehenden Beschluß des Herrenhauses freuen | Wir unsererscits |
und große Hoffnungen daran knüpfen werden. glauben, diese Freude wird nit lange vorkbalten. Die wiederholt von der Regierung als Anfang für das große westöstliche Kanal-
neß bezeichnete Wasserstraße is und bleibt abgelehnt und die |
Verantwortlichkeit für diese Entscheidung wird sich vielleicht \chon bald geltend machen! Das Stecinkohblenrevier, welches nach dem Ausspruh des RMRe- gierungskommissars reicher ist als das von England und Schottland
zusammengenommen, sieht sich in seiner wirthschaftlichen Entwike- |
lung zu einem Halt verurtheilt. Neid und Mißgunst und mangelnde
rheinish - westfälische |
gen Erfolg habe, der Vortheil auf Seiten derjenigen Unternehmungen sein würde, welche am längsten auéhielten — während im umgefkehcten Falle die Eigenthümer der zuerst verstaatlihten sih zu ihrem ret- zeitigen Abschlusse hätten Glück wünschen können . .. Das aber ift heute unzweifelhaft, daß der günstige Erfolg der Maßregel wesentli dadur bedingt gewesen ist, daß die ersten Jahre des erweiterten Staatsbahnbetriebes in eine Zeit des geshäftlihen Aufschwunges fielen; und damit zeigt si denn diese Eisenbahnpolitifk aufs Engste verflohten mit derjenigen Wirthschaftspolitik, welche mit der einshneidenden Maßregel der Zollreform die erften Schritte der Eisenbahnverstaatlihung begleitete.
— Die „Post“ schreibt:
Nit selten werden die gegenwärtigen hohen Preise für Spe und Schmalz mit dem Verbot der Einfuhr von Erzeugnissen der ame- rikanischen Schweine- Produktion in Verbindung gebraht. Die Preise sind indeß nit allein in Deutschland, sondern au in den Ver- einigten Staaten, und zwar in den letzteren seit dem Jahre 1878 um fast 100% gestiegen. Nacbfolgende, von einer bcdeutenden News Yorker Firma zufammengestellte Uebersicht veran \chaulicht die Preis- steigerung in den lezten Jahren:
; Preise von Spe p. Am. Pfd. Schmalz 1878 Januar B 3 S 6 März . April . 19 Q,
E
Nov.-Dezbr. .
Dezbr. 31.
Sm
O
November 24. B. 1
Dezember 22.
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L 4 1 è 1 8 Fd dén L E I Ein interessantes Streifliht auf den Handel in Scbmalz wirft ein Artikel in der „New York-Times“ vom 13. Juni. In Chicago hat si einer der crsten Händler în Schmalz geweigert, große von ibm bestellte Quantitäten dieses Artikels abzunehmen, unter der Bes hauptung, daß die Waare gefälsht sci. Um ihre Meinung in der Angelegenheit gefragt, haben hierauf mehrere Autoritäten in dieser Handelsbranche erklärt, daß überhaupt reines Schmalz nicht auf den Markt käme. Dasselbe sei fast stets verseßt mit Talgstoffen, vegeta- bilishen Delen, Wasser und logar terra alba. Verkäufcc sowohl, als auch Käufer wüßten um diese Art der Verfälschung. Man glaubt | allgemein, daß die Stellung, welche jener Großhändler den Lieferanten | gegenUber eingenommen hat, Ursache zu Prozessen sein werde.
Einsicht in die Bedürfnisse eines Großstaates haben eiren Sieg cer- !
fochten, welcher für das nationale Leben und Empfinden zu einem | harten Schlage wird. Ziehen wir das Facit, so sehen wir die | Hemmung in der Ausbeutung der reisten Schätze der Erde, eine | Verhinderung, die Arbeitsgclegenbeit in gleichem Schritt gehen zu | lassen mit der Zunahme der Arbeit forderaden Hände und die Bee | siegelung der Thatsache, daß wir nah wie vor für unsere vorhandene |
Wasserstraße abhängig bleiben von dem guten Willen der Nieder- | dorf, rie übrigen reisen Nachmittags dorthin ab j [04 VL L Â ‘ i 9 .
lande.“
— ie Z ¿ ibe P fe“ Tite trahtun Ra * 4 Die „Süddeutsche Presse“ stellt Betrachtungen | Fortschritten.
über vie Vollendung des preußischen Staatsbahn- systems an und jagt dabei:
… eBU der Chrlichkeit hat sich die oppositionelle Presse nicht auf- schwingen können, die Vorwürfe, welche noch bei der jüngsten Ftats- berathung im Reichstage gegen die preußische Staatsbahnverwaltung
erhoben wurden, als \.1he sie den Werth der übrig gebliebenen Privat- bahnea durch gehässige Konkurrenz herabzudrücken, als dur die |
neuesten Anerbietunger glänzend widerlegt anzuerkennen. Die Börse
Aus dem Wolffshen Telegraphen-Bureau.
Wn, Mo 4 U Der Graf von Paris, die Herzöge von Alencon und Nemours, Graf Harcourt uud Kapitän de Morhain find heute früh aus Paris hier einge- troffen. Kapitän de Morhain begab sich sofort nah Frohs-
Paris, Dienstag, 3. Juli, Abends. Bei den geringen ) n, welche die Berathung der Konventionen | mit den Eisenbahngesellshaften in der Kommission | macht, wird es gegenwärtig in parlamentarischen Kreisen als | nlcher angesehen, daß die Konventionen vor den Kammerferien | micht mehr zur Diskussion im Plenum gelangen. — Nach- rihten aus Frohsdorf zufolge sollen die Aerzte keine Hoff- nung mehr haben, den Grafen Chambord am Leben zu erhalten.
ist einstimmig darin gewesen, diese Anerbietungen als höchst |
«Toulant“ zu bezeichnen, und andere Staatsbürger dürften ih | -
fast versucht fühlen, von der Höhe der zugesicherten Rente im Ver- |!
hältniß zu dem, was für die fcüher verstaatlihten Bahuen gewährt wurde.
Voraus sagen, vaß, wenn überhaupt die Verstaatlichung einen günsti-
Indeß mußte ch der unbefangene Beurtheiler im |
Ums - Berordnungs Bla M 6 — Inhalt 1 " a E F A ) : : | Verhütung von Flurbeschädigungen durch das Pulßlikum 2c. bei den | großeren Truppenübungen.
Statistische Nachrichten.
Um die Wirkungen des Impfgesetzes inDeutschlaud zu veranschaulichen hat das Kaiserliche Gesundheitsamt Tafeln zusamniena- gestellt, welbe als Maßstab sür den Stand der Podenkrankheit die Zahlen der Pockentodesfälle zu Grunde gelegt sind. Tafel I. A. zeigt in graphischec Darstellung die Todesfälle in Preußen in den Jahren 1816-—18&1, Bis zum Jahre 1870 ift hiernach die Pockenepidemie eine ziemli gleichmäßige, in Zwischenräumen von 10 bis 15 Zahren durch Sptdemien gesteigerte gewesen; so starben an den
Pocken in den Jahren 1820 nur 10,56, 1831 11,86, |
1847 9,523, 1856 7,32 von je 100000 Einwohnern und nur in den Ichren 1816, 1832, 1833, 1834, 1853, 1854, 1861, 1863—-67, ist der Say von 30 pro 100 000 übersczritten worden. In die Jahre 1871 und 1872 fiel die mit dem französischen Kriéëge zusammen- hängeide große Pockenepidemie, in welcher 243,91 bezw. 262,37 pro 100 090 an Poden starben, worauf, wie dies bei heftigen Epidemien zu geschehen pflegt, ein Sinken der Sterblichkeit in den Jahren 1873
| und 1874 auf 35,65 bezw, 9,52 folgte. Am 1. April 1875 trat das Reichs-Impfgeseß vom Jahre 1874 in Kraft, und die Pocensterblich- ett sank sofort auf cinen fo niedrigen Ständpunkt, wie sie ihn | zuvor niemals gehabt hatte, und erhielt sich auf demselben : fie berrug 1875: 3,60, 1876: 3,14, 1877: 0,34, 1878: 0,71, 1009) 126 1880: 260, 1881: 362. Daß dieses überaus günstige Verhältniß nicht eine Nachwirkung der Epidemien von 1871 und 1872, fondern eine Folge der Zwangsimpfung ist, be- weisen die folgenden Tafeln. I. B. veranscwauliht den Stand der Podtentodesfäll2 in Oesterreich, wo die Sterblichkeit früher derjenigen in Preußen im Wesentlichen gleihkam. Auch na der großen Ept- demic in den Jahren 1872—74 fällt die Sterblichkeit in Oesterreich bis zum Jahre 1878 auf 5,57 von 100 000 Einwohnern, dann aber erreiht sie wieder eine größere Höhe (1879: 50,83) und erhält fi auf derselben. Dasselbe Resultat ergeben die auf Lafel 11, dargestellten Vercleihungen zwischen der Poensterblichkeit
in den großen Städten mit Impfzwang und denjenigen ohne Impfzwang.
Es betrug die Pockensterbl;chkeit pro 8 “vi in den Städten Einwohner mit Impfzwang:
: E N Ben N 632,56
Welt. O 3064
Dresden . 9,01 360,27 85,27 13,17
Dagegen in den Städten ohne Jmpfzwang :
13 4 D 156 107 1978 199 4 9 A I M V 1 0 H O Aa 26 10,75 95,29 0,86 0,56 — 1,80 2c 025 e 282,560 13,70 088 S — M S 88,98 61,53 2,95 1,07 — 0,52 — 42 20 00 00
0, 081 474 0,43
2 = 220 O0 S L 05 04 L 2 0,90 — 10,30 2,94 — L, 363 269 198
1870 1871 1872 1873 1874 1875 1876 1877 1878 1879 1880 1881 1882
20290
242,16 53,80 3,95 1,66 132 20,81 70,98 3881 12,13 1250 61,91 11,07
M, D) f 9,91 0,92 2,48 13,66 920,14 684 448 45,81 10891 4948 92965
r E 74,90 536,90 St. Petersburg . ? 3 7? 7 ?
P 2 ? 15,22 4 7 300 10,92
228,50 135,26 113,50 167,80 8407 75,91 46,91 73,592 123,95 108,29
? 144,91 14282 2157 28,19
e Ÿ 78,41 395,78 86,85 84,35 290,19 61'05
Tafel 111. veranschauliht an den Verhältnissen dreier Armeen, welch nachtheiligen Einfluß mangelhafte Revaccination und die Umgeb: einer von Pocken stärker heimgesuhten Bevölkerung, wie in Frankreich und Oecfterreicb, auf die Poenerkrankungen üben. Es ctteanttek
bzw. ftarben an den Polen auf je 100 000 Mann der Armee in:
S E O
ri I
565,65 684,18 —
starben 30949 07 —
Oesterreich 687,25 788,09 starben 17,28 40,09 Frankrei 231,14 632,99 372,79 / 7 ; ? 7
starben 18,22 42,82 22,75
Das Ergebniß der „Zusammenstellungen spricht in der entschiedensten Weise für die nüßlihe Wirkung des ¿Impfgeseßes ; die Poen haben seit dem Inkrafttreten des Impfgesetzes in früher nie gekannier Weise abgenommen, während fie in den Nachbarstaaten _noch in erheblichem Maße herrschen; die deutshen Großstädte haben von den Poden fast gar
Preußen
I S i 161,35 36,16 9,69 2,68 1653,46 i i; 28,35 283 103,45 s 2 21,08 25,10 60,0 c 1,8: 222,26 213,09 7,91 U 28,23 19,62 20,14 }?
nicht mehr zu leiden, während in den großen Städten des Auslandes die Polen noch immer zahlreihe Opfer fordern, Während die deutsche Armee fast frei von Pocken ist, leidet die öfterreibisbe wie die französische Armec nod sehr von dieser Krankheit. Dicser Statistik zufolge hai mithin das Impfgesetz als außerordentlih nüt- lih und s\egensreich gewirkt.
bz.1877
878/9
bz.1878
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