1883 / 160 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jul 1883 18:00:01 GMT) scan diff

e L E E m E R B R

S E E S CD A A N A R R LM E T G} T Ner Mm; Rer E I E T

Posen, 9. Juli. (W. T. B.)

Spiritus leco obne Fass 55,19, pr. Juli 55,90, pr. Angnust 55,90. pr. September 54,70, pr. Oktober 52,50. Gekündigt 55 000 1. Fest.

Cöln, 9. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen hieeiger loco 20,009, fremäer leo 20.50, pr. Juli 19,20, per November 20,00. Boggen loco 14 00, pr. Juli 13.95, pr. November 15,10, FEafer loco 15,00. Rüböl ?»co 36.00, pr. Oktober 31,40.

Bremen, 9. Juli. (W. T. B)

Petroleum (Schinasbericht) Löher. Standard white loco 7,56 Br., pr. Angust 7.55 bez., pr. £eptember 7,75 Br., pr. Okto- ber 7,90 Br., pr. November 800 Br., pr. Dezember 8,10 Br.

Hamburg, Ÿ. Jali. (W. T. 6.)

Getreidemarkt. Weizen loco rubig, auf Termine fest, pr. Juli-August 186,00 Br., 185,00 Gd, pr. September-Oktober ¿92,00 Br, 191,00 Gd. Roggen oco rubig, ant Termine fest, pr. Juli-August 143,00 Br.. 142,00 Gd, pr. September-OKktober 146,00 Br.,, 14500 Gd. Bafer fest. Gerste matt. Rüböl still, loco 66,00, pr. Oktober 61,50. Spiritus unverändert, pr. Juli 45 Br, pr. August-September 464 Br., pr September-Oktober 455 Br., pr. Oktober-November 44 Br. Kaffee fest, Umsatz 2000 Sack. Petroleum fester, Standard white loco 7,45 Br., 7,40 Gd... pr. Juli 745 Gd.. pr. August-Dezember 7,80 Gd, Wetter: Trübe.

Wien, 9. Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 10,57 Gd., 10.62 Br. Roggen pr. Herbst 7,90 Gd., 7,95 Br. Hater per Herbst 6 83 Gd., 6,88 Br. Mais pr. Juli-August 6,75 Gd,, 6,80 Br.

Pest, 9. Juii (W. T. B)

Produkteumarkt, Weizen loco weichend, pr. Herbst 10,30 Gâ., 10,33 Br. Hafer pr. Herbst 6,38 Gd., 6,40 Br. Mais pr. Juli-August 6,46 Gd, 6,48 Br. Kohlraps pr. August-Sep- tember 14#.

Amsterdam, 9. Juli (W. T B}

Getreidemarkt. (Schlusebericht.) Weizen anf Termine höher, pr. November 276. Roggen loco unverändert, auf Termine höber, per Oktober 169, pr. März 175. Raps per Herbst 376 FI. Rübö! loco 4114. tr. Herbst 35.

Amsterdanmz2, 9. Juli, (W. T. B.)

Bancazinn 57

Antwerpen, 9. Juli, (W. T. B.)

Getreidemarkt (Schlussbericht), flau. Hafer träge. Gerste ruhig.

Antwerpen, 9. Juli. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlnusebericht.) Raffnirtea, Type weiss 1ckco 18 bez. n. Br., pr. Angust 183 Br., pr. September 197 Br., pr. September-Dezenmber 194 Br. Fest.!

Lendon, 9. Juli. (W. T. B.)

An der Küste angeboten 12 Vf/eizenladäungen. Warm. Havannazucker Nr. 12 23 nominell,

London, 9. Juli (W. T. B.)

Getreidemarkt, (Schlussbericht.) Fremder Weizen eher gefragter, weisser # sh. billiger, ander,r unverändert, angekommene Ladungen sehr träge. Mebl flau. Feiner Hafer fest, schwedischer + sh. höher gegen vergangene Woche, ordinärer träge. Mais 4—} sh. billiger als vergangene Woche. Gerste williger.

Liverpool, 9. Juli. (W. T. B.)

Banmwolle. (Schlussberickt.) Umsatz 10 000 B., davon tür Speknlation und Export 500 B. Stetig. Middl. amerikanische August-Oktober-Lieferung 5/16, Nevember-Dezember-L:etferung 5s,

Weizen flau. Roggen

Wetter :

Faris, 9. Juli. (W. T. B.)

Prvduktenzaarkt. Weizen rubig, per Juli 24,60, per: Angust 25,00, per September-Dez. 26,00, per November-Februar 26,40. Mei 9 Marques ruhig. per Juli 55,25, per August 55,75, pr Senptember-Dezember 57,00, per November-Februar 57.50, Rüböl robig, pr. Juli 82,75, pr. August 77,50, pr. September- Dezember 76,50, pr. Januar-April 76,75. Spiritus ruhig, per Juli 43.50, per August 49,09, per September-Dezember 49,50, pr. Januar-April 50,25.

Paris, 9. Juli. (W. T. B}

Robzucker 889% loco rubig, 52,50 à 52.75. Weiss3er Zucker träge, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Juli 60.30, pr. Angust 60,75, pr. September €0 60, pr. Oktober-Januar 59,50.

New-York, 9. Juli. (W. T. B}

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 103/16 do. in New-Orieans 911/16, Petrolenm Standard white in New-York 7# Gd., do. in Philadelphia T3 Gd. rohes Petrolenr: in New-York 7, do. Pipe line Certifcates 1 D. 14 C. Wehl 4 D. C. Rother Winterweizen loco 1 D. 13 C., do. pr. Juli 1 D. 11 C.,, do. pr. August 1 D. 12} C.,, do pr. September 1 D, 15 C., Mais (New) D. 594 C. Zaczer (Fair refining Muscovadoes) 6}. Kaffee (fair Rio-) 9}. Schma!z (Wilcox) 9}, do. Fairbanks 93, do, Rohe & Brothers 93. Speck 97, Getreidefracht nach Liverpool öi.

Anusweis über den Verkehr auf dem Berliner SchlachtviehmazrKkt des’ städtischen Central-Vielh- hoss vom 9. Juli 1883. Auftrieb und Marktpreise (nach Schlachtgewicht)

Rinder. Auftrieb 2144 Stück. (Durchsechnittspr. für 100 kg): I. Qualität 120—124 M, II. Qualität 100—106 M, III. Qualität 82—86 M, IV. Qualität 78—80 M

Schweine. Auftrieb 4161 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern 108—110 A, Bakony 108—112 M, Landschweine: a. gute 102—106 M, b. geringere 96—10) M, Russen S, Serben 104—198 M

Kälber. Auftrieb 1022 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität 0,84—1,009 M. II. Qualität 0,60—0,80 6

Schafe. Auftrieb 26 479 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität 0,98—1,10 4, IL. Qualität 0,80—0,96 M, IIL Qualität P Ab.

Eerlin, 8. Juli. (Wollbericht d, „CentralbI. für Textil-Industr,“) Trotzdem die Märkte kaum beendet. entwickelt sich Kauflust Seitens der Fäbrikanten, we!che zu nenen Einkäufen schrziten, So entnahm ein thüringischer Kämmer mehrere hundert A-Wollen zu bisheri- gen FPreisen und wurden für die Lausitz, [Sachsen 5-—600 Ctr. Locken um Mitte der 40er Thaler ecquirirt. In feinen Tuchwollen fanden einige Umcätze statt, welche sich auf ¿—4009 Ctr. be- ziffern dürfen und wurden von 62-—66 Thlr. bezahlt. Die Nach- frage nach allen Sorien feinerer Wolle dauert fort und dürfte die bereits in den Wollmärkten sich dokumentirende Erscheinung, wouach der Begehr in feinen Wollen ein starker, für die Zukunft zu regem (Geschäft darin bei festen Preisen führen. Das hiesige Lager bieret in allen Gattungen Kammwollen und Tuchwollen eine reicthaltige Auswahl und dürfte selbst hochgestellten An- 8sprüchen gerügen.

Westsioilianische Eisenbahn. Im Juni er. 122 805 Lire (+

12 004 Lire), bis ult. Juni er. 762 548 Lire (+ 61 283 Lire). Usance.

Nach einem Beschlusse der Sachverständigen-Kommission der hiesigen Fondsbörse gelten in allen Geschäften, welche sich durch ibre Behandlung oder ihre Beurkundung als Report-Geschäfte oharakterisiren, hinsichtlich der fällig werdenden Coupons ete. die Bestimmungen des S. 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Geschäfte an der Berliner Fondsbörse.

Wetterbericht vom 10, Juli 1883, 8 Uhr Morgens.

Baromstar auf |

: 0 Gr. o. d.Mesras- Stationen. spiegel reduz. in

Millimeter.

[Temperatur Wetter, in ° Celsins | (99 C,=4° E,

4 wolkig | 15

Wind.

Mullaghmore 756 |SSW Aberdeen .. 754 |NW 1 bedeckt | 16 Christiansund/ 754 [N 2 halb bed, | 14 Kopenhagen. | 754 WNW 2 wolkig 19 Stockholm . . 754 SSW 2 bedeckt 19 Haparanda J T54 ¡N

Cork, Queens-}

O, . el 758 UGSE es 762 | Holdet.. . ¿«| 758 |WSW Sylt | 755 |WS8W Hamburg ..| 758 SW Swinemünde. T5T W Neufabrwass. | TOT |NNW 2 heiter Memel... 754 [W 3 ¡|wolkig4) Münster . . .| 760 SW 4 wolkig Karlsruhe . . | 761 NNO 1 wolkig Wiesbaden . 761 NW 1 halb bed.) München .. 764 stil] [wolkenlos Chemnitz . .| 760 WNW 2 heiter Ben... 759 W 5 |wolkig Wien .... 702 8 1 halb bed. Breslau . ….| 761 NW 5 |Nebel®) |

762 still heiter

|SSW

|WNW 3 \bedeckt!) | 1 bedeckt

4 bedeckt

6 |wolkig?) | 3 [bedeckt 3) |

20 19 21 D

29

1) Seegang leicht. *) Vachmittags Gewitter. ?) Abends Wet- terleuchten, #) Seegang mässig. *) Gestern öfters Regen. ©) Nachts Gewitter und Regenschauer,

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Gruppen georduet: 1) Nordenurapa, 2) Küstenzone von Irland nach Ostpreussen, 3) Mittel- europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa. Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eingehalten,

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 1 = leicht, 3 = gchwach, 4 =* mässig, 9 = frisch, 6= stark ( = stait 8 = stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Die Wetterlage hat sich im Allgemeinen wenig verändert : Ueber Centraleuropa wehen im Norden vielfach starke westliche und südwestliche Winde bei trübem veränderlichem Wetter, wäh- rend im Süden bei heiterer Witterung schwache Luftbewegung aus variabler Richtung hercscht. Die Temperaturverhältnisse sind In Deutschland fanden seit gestern

Januar-Februar-Lieterung 5/64 d, Glasgow, 9. Juli, (W. T. B} Roheisen. Mixed Bradsord, 9 Juli. (W. T. B.)

Wolle unverändert, feine Sorten gefragt,

numbers warrants 47

Garne ruhig, in Botanuy-Garnen Bedarf für das Inland, weiche Stoffe belebt. ——

Sh; c d,

+ 26732 M

Wo chen-A usw ci se der Deutschen Zettelbanken vom 15. Juni 1883,

Gegen

(Die Beträge lauten auf Tausende Mark.)

Eisenbahn-Einna2ahmen. Obersohlesisohe Eisenbahn. Nach provisorisgcher Festsrellung im Juni 1883 41784969 MÆ, gegen die provisorische Einnahme im Juni 82 +4 151691 Æ, gegen die definitive Einnahme im Juni 62

Gegen Gegen die | Wechsel. d, woe. | woche.

Lombard- forderuns

Ge woche.

die Noten- | die Bor- M Bor-

| Gegen _| Täglich | _Gegc E Verbind-| Gegen : fällige | die ¡lichkeiten | , die Becbind-! Vor- [auf Küns| Bors-

woche. [lihkeiten. woche. | digung. | woe.

Me... Die 5 altpreußischen Banken Die 3 säGfishen Banken . Die 4 norddeutschen Banken e Bb, ie Bayerische Notenbank Die 3 süddeutschen Banken .

gd db O 6554— 348 404- M0 7902— 124 i E I H 2180+ 928

594] 325 121|— 2 840 440| 29 474+ 247 1790| 59 229/+ 1 496 97| 63 809/— 1 504 471 22203/+ 91 144/ 42089 4 1586 1998| 57750 + 1122

694 195+ 2326 19870 + 471 43 6774 2217 307 1087 7556— 420 62098 + 1678 46 439 1445

[ 237 856 —- 1 263 aus 4601 9422 337 331 13 150 169 0 243—— 435 G62 35 530 2 57 1 125 904

[++&+ i

bund mi O D A

Summa .

Theaters.

Yicteria-Theater. Mittwoh: 3. 173. M.: Frau Venus,

Krell’s Theater, Mittwoh: Gastspiel des Herrn F. Wachtel. Tell. Oper in 3 Akten von Rossini. (Arnold; Hr. Wachtel.)

Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor- ellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Som- mergartens „Großes Doppel-Concert“, unter Lei:ung der Herren Ph. Fahrbach jun. aus Wien und G. Roßberg. Anfang des Concerts 54, dec Vor- Ftellung 64 Uhr. :

Donnerstag: Lettes Gastspiel der K. K. Hofopern- sängerin Frl. Hermine Braga und Gastspiel des Königl. Württemberg. Hofopernsängers Hrn. Eduard Nawiasky. Die Hochzeit des Figaro.

Belle-Alliance-Theater. Mittwoch: Großes

Volksfest. Gastspiel der Herren Niedt, Blencke und Meißner. Zum 11. Male: Diamauten. Im Sommergarten: National-Concert der ungarischen Zigeunerkapelle Domby Karely und Doppel-Concert der Kapellen Lebede und Loeser. Auftreten der vier Sänger-Gesellshaften. Abends: Bengalishe Be- leuchtung und brillante Jllumination durch 20 000 Gasflammen. Anfang des Concerts 6 Ühr, Ende 11 Uher. Anfang ver Vorstellung 7 Uhr. Halbe Det I. Parquet 1 M u. st w. Entrée

Donnerstag: Leßtes Concert der Zigeunerkapelle.

Familien-Nachrichten.

Verehelicht: Hr. Oberst z. D. v. Lichtenstein mit Frl. Melinde v. Gizycki (Hannover). Hr. Preenierlieutenant Franz v. Wyszecki mit Frl. Maria Walter (Gleiwiß—Brockau). Hr, Predi- ger Dr, Adolf Jülicher mit Frl. Alma Engels (Rununelsburg). Hr. Regier 1ngsafsessor und komm. Landrath Theodor Krekeler mit Frl. Anna Winneberger (Marburg). Hr. Lieutenant Günther Freiherr v, Puttkamer mit Frl. Frieda Sehringer (Niederweiler).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittrneister und Escadronchef v. Qucest (Frankfurt a, O.) Hrn.

781 155+ 1110

999 675|+ 198

Premierlieutenant P. v. Nathusius (Durlach). Hrn. Major v. Graberg (Posen).

Gestorben: Hr. Secondelteutenant Carl Graeffen (Braunschweig). Hr. Justizrath Justus Klinge- mann (Höxter).

Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[30555] »effentlihe Zustellung.

Die Gebrüter Fahr zu Pirmasens, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hoffmaun zu Offenbach, klagen gegen ven Gusiav Gissel zu Offenbach, zur Zeit un- betannt wo sich aufhcltend, aus dem Wechsel vom 1. März 1883 mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten ¿wr Zak. lung von 939 M nebst 6/9 Zinsen vom 25. Juni 1883 ab, 7 A Protestkosten und 1/3 % Provision, und laden den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Recztsstreits vor die Großherzoglihe Kammer für Handelssachen des Großherzoglichen Landgeribts zu Dffenbah auf

Freitag, den 21. September 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bet dem gedach- ten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemaczt.

Offenbath, den 6. Iuli 1883.

Luß, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Landgerichts.

[30473] Oeffentliche Zustellung.

1) Die unverehelidte Albertine Mischke zu Starkow bei Zuckers, :

2) der Gemeindevorsteher Mischke zu Starkow bei Zueckers, als Vormund der minorennen Emma Albertine Eveline Mischke zu Star- kow, vertreten durch den Rechtsanwalt Fritze zu Stol», /

Flagen gegea den Bauersohn Hermann Gast, früher ¡a Starkowo, jeßt unbekannten Aufentbalts, aus der am 18. Januar 1878 erfolgten außer- ehelihen Entbindung dec Klägerin zu 1 von einer Tochter, welhe vie Vornamen Emma Albertine Evelíne erhalten hat, ] sowie aus der während der geseßlichen Kon- zeptionszeit stattgehabten Beischlafs-Vollziehung des Beklagten mit der Mitklägerin zu 1, mit dem Antrage auf: 1) Erklärung des Beklagten für den außerehelichen

Vater der an: 13, Januar 1878 geborenen

60046 117i] 876 142+ 3 790] 275

T 3104] 167994 444

Emma Albertine Eveline Mischke und Vorbe- haltung des gesckichen Erbrechts der Letzteren in den Nachlaß d:8 Beklagten, 2) Verurtheilung des Beklagten a, zur Zahlung von 30 4 Entbindungs-, Tauf- und Sechswochenkosten an Klägerin, S b. zur Zahlung von jährlich 72 4 Alimenten für die Emma Albertine Eveline Mischke von deren Geburt bis zu ibr:m zurückgelegten 14. Lebens- jahre, und zwar die rückständigen sofort und die laufenden in viertel¡ährlihen Raten im Voraus, L : 3) auf vorläufige Vollstreckbarkeits-Erklärung des Urtheils bezüglih der rückständigen Alimente, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreites vor das Königliche Amt2- gericht zu Stolp auf : den 5. November 1883, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Stolp, den 3. Juli 1883. Fabian, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[30559]

In Sachen des Wurstfabrikanten H. Sender hie- selbst, Klägers, wider den Maurermeister Otto Spengler alihier, Beklagten, wegen Ziusen, ist auf Antrag des Klägers die durch unseren Beschluß vom 28. März 1883 zum Zweck der Zwangsversteigerung verfügte Beschlagnahme des dem Beklagten gehöri- gen Grundftücks, als: i

das Nr. 96 II1.b. Blatt IIl. des Feldrisses Hagen an der Spielmannstwete hieselbst be- legenen Grundstücks zu 6 a 58 gm sammt

_ Wohnhause Nr. 4847, wieder aufgehoben unt wird damit der zur Zwangs- versteigecung dieses Grundstücks auf den 17. Juli 1883, Morgens 10 Uhr, angeseßte Termin gleichfalls aufgehoben. :

Braunschweig, den 4. Juli 1883.

Herzogliches Amtsgericht. VIII. v. Praun,

30558 Sn ) Sahen des Steinbruchbesigers Wilhelm Wollenweber zu Stadtoldendorf, AAeerO) widec den Maurermeister Otto Spengler allhier, Beklagten, wegen Forderung, ist auf Antrag des Klägers, die durch unsern Beschluß vom 21. März 1883 zum

ziemlich dieselben geblieben. wieder zahlreiche Gewitter mit Niederschlägen statt, von denen eines um Mittag in Borkum auftrat üud sich im Laufe des Tages ostsiidostwärts nach Schlesien fortpflanzte,. In Wilhelmshaven fielen 21 mum Regen, in Magdeburg 19 mm Regen und Hagel,

_Deutsche Seewarte,

Sweck der Zwangsversteigerung verfügte Beschlag- nahme der dem Beklagten gehörigen Grundstücke, als 1) des Nr. 79 5% Blatt 111. des Feldrifses Hagen hiesclbst belegenen Grundstücks zu 3 a 59 qm sammt Wohnhause Nr. 4752, und 2) des Nr. 79 5 Blatt II1. des Feldrisses Hagen hieselbst belegenen Grundstücks zu 3 a 59 qm sammt Wohnhause Nr. 4741, und damit der auf den 14. Mts. anberaumte Ver- steigerungstermin wieder aufgehoben. Braunschweig, den 6. Juli 1883. Herzogliches Amtsgericht. VIII. v. Praun.

[30563] Aufgebot.

Auf Antrag des Nacblaßpflegers Rechtsanwalts Augustin zu Gnesen werden die unbekannten Erben nach dem für todt erklärten früheren Bürgermeister Johann Gottlieb Arnold aus Powidz aufgefordert, spätestens am 1. Mai 1884, Vormittags 12 Uhr, ihr Recht bei Vermeidung der Ausschließung anzu- melden.

Gnesen, den 6. Juli 1883,

Königliches Amtsgericht.

[30607]

In die Liste der bei dem unterzeichneten Amts- A zugelassenen Rechtsanwälte ift eingetragen worden :

der Gerictsassessor Grewe hier. Gelsenkirchen, 7. Juli 1883. Königliches Amisgericht.

[30554]

Nach erfolgter Zulassung des Rechtsanwalts

Herrn Hermann Augnst Liebe

in Strehla bei dem Königlichen Landgericht Dresden ist derselbe in der Anwaltslisie des unterzeichneten Landgerichts gelöscht worden.

Leipzig, den 5. Juli 1883,

Königliches Landgericht. Werner.

[30583) Bekanntmachung.

In der Anwaltsliste des unterzeihneten Amts-

gerichts ist heute Herr Carl Fedor Erchenbrecher

als Rechtsauwalt mit dem Wohnsiß „Strehla“ eingetragen worden.

Riesa, am 30. Juni 1883,

Das Königlich Sächs. Amtsgericht das. cheuffler.

(30532) Bekanntmahung.

In der Anwaltslist? des unterzeicbneten Kgl. Sächs. Amtsgerichts is Herr Hermann August Liebe als Rechtsanwalt mit dem Wobnsiß „Strehla“ eingetragen worden.

Riesa, am b. Juli 1883.

Das Königliche Amtsgericht daselbst. Scheuffler.

E T S C R

2

Tov m C

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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85

Berlin, Mittwoch,

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem evangelishen Pfarrer Stohlmann zu Röding- hausen im Kreise Herford und dem Steuer-Einnehmer a. D. von Zayczek zu Naumburg a. B. den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Leiter der Erziehungsanstalt des Hülfs- vereins für städtishe Armenpflege, Lehrer Faehse zu Königs- berg i. Pr. und dem Fürstlich Sulkowski'shen Generalkassen- Rendanten Chodkiewicz zu Sthloß Reisen im Kreise Frau- stadt den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem Dia Frost zu Hannover das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober - Präsidenten Dr. von Schlieckmann zu Königsberg i. Pr. die Erlaubniß zur Anlegung der von des Sersoos von Anhalt Hoheit ihm verliehenen Commandeur- nsignien ersier Klasse des Haus-Ordens Albrechts des Bären zu ertheilen.

Dentsches Neich.

Dem zum französischen Konsul mit dem Sig in Bremen ernannten bisherigen Vizekonsul in Boston, Verleye, ist das Exequatur Namens des Reichs ertheilt worden.

Geseßs,

betreffend die Abwehr und Unterdrückung der |

Reblauskrankheit. Bom 3. Juli 1883.

Wir Wilhelm, von Eottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen 2c. verordnen zur Ausführung der internationalen Reblaus-Kon- vention vom 3, November 1881 (Reichs-Geseßbl. für 1882 S. 125) im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt:

E Alle Rebpflanzungen unterliegen der Beaufsichtigung und Untersuhung dur die von den Landesregierungen ermäch- tigten Organe. Die leßteren sind befugt, zum Zweck von Nachforshungen nah der Reblaus (Phylloxera vastatrix) die Entwurzelung einer entsprehenden Anzahl von Rebstöcken zu bewirken. 2

8. 2.

Die Landesregierungen werden die Rebpflanzungen über- wachen lassen.

Insbesondere sind diejenigen RNebschulen, in welchen Reben zum Verkaufe gezogen werden, einer regelmäßigen, mindestens alliährlichen Untersuchung zu unterwerfen. Die höheren Ver- waitungsbehörden können Ausnahmen zu Gunsten derjenigen kleineren Rebschulen gestatten, in welchen ausshließlich in der Gegend übliche Rebsorten gezogen werden.

3

gm Falle der Ermittelung des Jnsekts liegt den Landes- regierungen ob, nah Möglichkeit Verfügungen zu treffen, welche eine Verbreitung desselben zu verhindern geeignet sind.

Zv diesem Behufe können die Landesregierungen namentlich

1) verbieten, daß Reben, Rebtheile, Weinpsähle (Neb- stüßen) oder Erzeugnisse des Weinstocks, ferner au, daß andere Pflanzen oder Pflanzentheile von dem betreffenden Grundstücke entfernt werden ;

2) die Vernichtung der angesteckten oder dem Verdacht einer Ansteckung unterworfenen Rebpflanzungen und die Unschädlihmachung (Desinfektion) des Bodens anordnen :

3) die Benußung des Grundstücks zur Kultur von Reben für einen bestimmten Zeitraum untersagen.

Die vorbezeichneten oder sonst erforderlihen Maßregeln können einzeln oder in Verbindung mit einander angeordnet werden; dieselben können auf Theile des Grundstücks be- schränkt, aber au auf mehrere Grundstücke und erforderlichen- falls auf größere Bezirke E werden.

8. 4.

Jun den Weinbaugebieten des Reichs werden alle Gemar- kungen (Ortsfluren), in welchen Weinbau betrieben wird, be- stimmten Weinbaubezirken zugetheilt. Die Grenzen dieser Bezirke werden von den betheiligten Landesregierungen fest- geseßt und dur den Reichskanzler im „Centralblatt für das Deutsche Reich“ befannt gemacht.

; ‘Die Versendung und die Einführung bewurzelter Reben in einen Weinbaubezirk ist untersagt.

Für den Verkehr zwischen den einzelnen Weinbaubezirken können mit Zustimmung des Reichskanzlers Ausnahmen von diesem Verbote von den Landes-Centralbehörden zugelassen werden; auch können die höheren Verwaltungshehörden der einzelnen Bundesstaaten Ausnahmen zu Gunsten desjenigen gestatten, welcher Rebpflanzungen in benachbarten Weinbau-

bezirken besitzt.

Jnnerhalb des einzelnen Weir.baubezirks ist der Verkehr mit bewurzelten Reben aus Rebschulen verboten, in welchen andere als in diesem Bezirke übliche Rebsorten gezogen werden oder innerhalb der leßten drei Jahre gezogen worden sind.

Weinbau im Sinne dieses Geseßtes ist die Pflanzung und Pflege der Rebe ¡zum Zweck der Weinbereitung.

8. D:

Der Reichskanzler wird die Ausführung dieses Geseßes L der auf Grund desselben erlassenen Anordnungen über- wachen.

Triit die Redblauskrankheit in einer solhen Gegend des Reichs8gebiets oder in solher Ausdehung auf, daß von den zu ergreifenden Maßregeln die Gebiete mehrerer Bundesstaaten beiroffen werden müssen, so hat der Reichskanzler oder ein von ihm bestellter Reihskommissar für Herstelung und Er- haltung der Einheit in den Seitens der Landesbehörden zu treffenden oder getroffenen Maßregeln zu sorgen und das zu diesem Zweck Erforderliche anzuordnen, nöthigenfalls auch die Behörden der betheiligten Bundesstaaten unmittelbar mit An- weisung zu versehen.

S. 6,

Bon jedem Auftreten der Reblaus, sowie von jeder cinen dringenden Verdacht des Vorhandenseins des Jnsekis begrün- denden Erscheinung innerhalb eines Bundesstaates wird die Regierung des leßteren, unter eingehender Darlegung aller in Betracht kommenden Verhältnisse, namentlich auch der er- mittelten oder muthmaßlihen Ursache der AnsteEung, dem Reichskanzler stets unverweilt Mittheilung machen.

p

T

Die Regierungen der Bundesstaaten, in welchen das

Vorhandensein der Reblaus festgestellt ist, werden in einem dem Zwed entsprehenden Maßstabe eire Kar“? aufstellen und 7 richtig erhalten, welche den Stand der Krankheit jederzeit er- sichtlih macht. _ Auf Grund der bezüglihen Mittheilungen wird der Reichskanzler eine das ganze Reichsgebiet umfassende Karte herstellen lassen und die Grenzen der als angesteckt oder wegen der Nähe von Ansteckungsherden als verdächtig zu betrachten- den Bodenflächen bestimmen.

Ebenso werden die Regierungen der Bund?sstaaten dem Reichskanzler im Laufenden zu erhaltende Verzeichnisse der- jenigen Gartenbcu- oder hotanishen Anlagen, Schulen und Gärten mittheilen, welhe regelmäßigen Untersuhungen in angemessener Jcchreszeit unterliegen und amtlih als den Anforderungen der internationalen Reblaus-Konvention ent- sprechend erklärt worden sind.

8 8, Der Eigenthümer oder Rubungsberethtigte eines Grund-

hiervon der Ortspolizeibehörde unverzüglih Anzeige zu machen. 8, 9,

Die Kosten der nah Maßgabe dieses Geseßes auf obrig- keitlihe Anordnung ausgeführten Vernichtung von Reh- pflanzen und Unschädlihmachung des Bodens fallen den- jenigen Bundesstaate zur Last, in dessen Gebiete die infizirte Reopflanzung belegen ist.

8. 19,

Derjenige, dessen Rebpflanzungen von den in den 88. 1 bis 3 bezeihneten Maßregeln betroffen worden, ist befugt, den Ersaß des Werthes der auf obrigkeitlihe Anordnung ver- nichteten und des Minderwerthes der bei der Untersuchung beschädigten gesunden Reben zu verlangen.

Die Bestimmungen darüber:

1) von wem diese Entschädigung zu gewähren und wie dieselbe aufzubringen ist, :

2) nah welchen Normen die Entschädigung zu ermitteln und festzustellen ist, sind von den einzelnen Bundesstaaten zu treffen. 8.11.

Der Anspruch auf Entschädigung (§. 10) geht verloren, wenn der Eigenthümer oder Nußungsberechtigte der im 8. 8 ihm auferlegten Verpflihtung wissentlich oder aus einem vertretbaren Versehen niht nahgekommen ist.

S. 12.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §8. 4 und 8 diejes Gesetzes, gegen die auf Grund desselben erlassenen Anordnungen oder gegen die zur Verhütung der Verbreitung der RNeblauskrankheit erlassenen Einfuhr- und Ausfuhrverbote werden mit Geldstrafe bis zu 150 6 oder mit Haft bestraft.

S 10.

Durch dieses Gesey werden die Bestimmungen des Ge- seßes, Maßregeln gegen die Reblauskrankheit betreffend, vom 6. März 1875 (Reichs-Geseßbl. S. 175) nicht berührt.

Urkundlich unter Unserer E R Untersrift und beigedrucktem Kaiserlichen Fnsiegel.

Gegeben Bad Ems, den 3. Juli 1883. (L, S.) Wilhelm. von Boetticher.

den 11. Juli, Abends.

stücks, auf welchem die Reblaus auftritt oder Anzeichen für | das Vorhandensein des Jnsekts sich finden; ist verpflichtet, |

| f Ale Post-Anstalten nehmen Bestellung an ; | l für Berlin außer deu Post-Anstalten auch die Expe- h

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dition: SW. Wilhelmftraße Nr. 32,

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G.

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Die Zahl der Todesfälle an Cholera betrug am 9. d. M. in Damiette 52, Mansurah 87, Samanud 17, Cherbin 2. En F RINen werden für den 8. Juli 20 Todesfälle ge- meldet.

Jn Smyrna und Beirut sind die Quarantänevor- christen auch auf Provenienzen aus Cypern ausgedehnt, da- gegen ist die Quarantäne für Schiffe aus Malta wieder auf- gehoben, nahdem auf Malta selbs eine einundzwanzigtägige Quarantäne für Schiffe aus Egypten angeordnet worden ift. (Nr. 156 des Reichs-Anzeigers.)

Griechenland hat die Quarantäne für egyptifche Pro- venienzen auf 21 Tage erhöht.

In Sizilien haben die Provinzialbehörden beschlossen, auch die Küste bewachen zu lassen, um zu verhindern, daß kein Fahrzeug anderswo als in den Häfen Verbindung mit dem Lande suche.

Jn Tunis werden Schiffe, welhe aus Egypten, dem ferneren Orient, Cypern, aus ottomanischen Häfen, aus Malta und Tripolis kommen, ohne Anrechnung der Reisetage einer zehntägigen Quarantäne unterworfen , sobald sih ein verdäh- tiger Krankheitsfall während der Reise niht ereignet hat: anderenfalls beträgt die Quarantäne 20 Tage. Einer fünf= tägigen Beobachtung unterliegen Schiffe aus dem österreihi= schen Littorale. Der Gesundheitszustand in Tunis is eim normaler.

Jn La Rochelle werden die französishen Quarantäne- vorschriften in der Weise gehandhabt, daß die Gesundheits- pässe sämmtlicher Schiffe, welche aus Egypten, dem Suezkanak, dem Rothen Veere und den jenseits des leßteren gelegenerx Häfen kommen, für unrein crachtet werden. Demzufolge unterliegen diese Schiffe den allgemeinen gesundheitspolizei- lichen Vorschristen und sind entweder als verdächtig oder als. infiziri zu behanzeln.

Bekanntmachung.

Mit dem heutigen Tage ist auf der Strecke Straßburg- Rothau der Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen die bisherige: Haltestelle Hersbah unter der Benennung Ruß-Hersbach. auch für den Güterverkehr eröffnet worden.

Berlin, den 10. Juli 1883. i:

Jn Vertretung des Präsidenten des Reichs-Eisenbahnamts : Dr, Gerstner.

Die Nummer 13 des Reichs-Geseßblatts, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 1501 das Gesetz, betreffend die Abwehr und Unter- drückung der NReblauskrankheit. Vom 3. Juli 1883, und unter

Nr. 1502 die Verordnung, betreffend das Verbot der Einfuhr und der Ausfuhr von Pflanzen und sonstigen (Hegen- ständen des Wein- und Gartenbaues. Vom 4. Juli 18883.

Berlin, den 11. Juli 1883.

Kaiserliches Post-Zeitungs-Amt. Didden.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

die beiden Brüder Hermann Jacob Ludwig Burchard, Oberst à la suite des 1, Brandenburgischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 3 (General-Feldzeugmeister) und Direktor der vereinigten Artillerie- und Jngenieur-Schuke,. und Franz Emil Emanuel Burchard, Staatssekretär des Reihs-Schaßamts, Wirklichen Geheimen Rath, in den Adelstand zu erheben.

AllerhoUster Ela, vom 25. Juni 1883, betreffend die Auflösung der Königlichen Eisenbahnbau-Kommission in Berlir.

Auf den Bericht vom 20. Juni d. J. will Jh genehmigen. daß die mit der Abwidckelung der Bauangelegenheiten der Berliner Stadtbahn betraute, der Eisenbahndirektion zu Berlin unterstellte Eisenbahnbau-Kommi}sion in Berlin am 15. Juli d. J. aufgelöst wird.

Dieser Erlaß is durch die Gesez-Sammlung zu ver- öffentlichen.

Bad Ems, den 25. Juni 1883.

Wilhelm. Für den Minister der öffentlichen Arbeiten : Friedberg.

An den Minister der öffentlihen Arbeiten.