1883 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Jul 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Privilégium

Wwégen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- Elelbef beine des Kreises Pinneberg im Betrage von 845 000 M

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem die Vertretung des Kreises Pinneberg auf den Kreis- tagen am 23. September und 13. November 1882 beschlossen hat, die zur Ausführung des Baues der Marschchaussee erforderlidben Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Kreisvertretung : —— :

zu diesem Zwecke auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, Seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im Betrage von 845 000 Æ ausësteller: zu dürfen, da sih hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner eiwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des §8. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen zum Betrage von 845 000 4, in Buchstaben: Achthundertfünfundvierzig- tausend Mark, welche in folgenden Abscbnitten : 400 000 Æ zu 1000 Æ, O M O O.

zusammen 845 000 Æ S nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach dem festgestellten Tilgungsplan mittelst Ver- loosung jährlich vom Jahre 1883 ab mit wenigstens einem Prozent des Kapitales, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuld- verschreibungen, zu tilgen sind, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrliche Genehmigung erthcilen. :

Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlihen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. j

Durch vorstehendes Privilegium, wel%es Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats nicht übernommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Bad Ems, den 20, Juni 1883.

Gi 8) Wilhelm. von Puttkamer. von Scholz.

Provinz Regierungsbezirk Scleswig-Holstein. : Schleswig. Anleiheschein des Kreises Pinneberg. - « C AUbgabe BUbitabe .... Ml... iber Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Bemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 20. Juni 1882 (Amtsblatt dec Königlichen Regierung zu Schleswig vom , Ten 1885 Nr. . . Seite .. . und Geseßz-Samm- E WURO UE L088 Selle. laufende Nr. ).

Auf Grund der von der Königlichen Regierung in Sch{leswig genehmigten Kreistagsbes{hlü}se vom 23, September und 13. November 1882 wegen Aufnahme einer Schuld von 845 000 # bekennen sh der Landrath und die unterzeichneten hierzu von der Kreisversanmm- lung des Kreises Pinneberg gewählten drei Kreistagsmitglieder Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, Seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnss\{huld von . . . . Mark, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlich zu verzinsen ift.

Die Rückzahlung der ganzen Schuld von 845 000 # erfolgt nah Maßgabe des genehmigten Tilgungsplanes mittelst Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1883 vis spätestens 1926 einsczließ- lih aus einem Tilgungs\tocke, welcher mit wenigstens Einem Prozent des Kapitales jährlih unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschreibungen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monate Juni jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungéstock ¿u verstärken, oder au sämmt- lihe noþ im Umlauf befindlihe Anleihescheine auf einmal zu kündigen. . :

Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachen eber- falls dem Tilgungéstocke zu. :

Die ausgeloosien, sowie die gekündigten Schuldverschreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Bucbstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Nückzahlung erfolgen soll, öffent- lich bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs- 11d Preußischen Staats-Anzeiger“, dem Amtsblatt: dec Königlichen Regierung zu Schleswig und dem Kreisblatte des Kreises Pinneberg. :

Geht eines dieser Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertret»ng mit Genebmigung der Königlichen Regierung zu Schleswig ein anderes Blatt bestimmt. l

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ijt, wird es in halbjährlichen Terminen, am 2. Januar und am 1. Juli ron heute an gerechnet, mit viec Prozent jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, beziehungsweise dieser Schuldverschreibung bei der Kreis-Kommunalkasse zu Pinneberg und zwar anch in der nach dem Eintritt des Fälligkeitstermins fol- genden Zeit.

Mit der zur (Empfangnahme des Kapitals eingereichten Schuldverschreibung find auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurüczuliefern. Für die fehlenden Zins- seine wird der Betrag vom Kapitale abgezogen. Die gekündigten Kapitalbeträge, welche iz1nerhalb dreißig Jahren üach dem Rüd- zahlungstermine nicht erhoben werden, sowie die innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises. Das Auf- gebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuld- verschreibungen erfolgt nach Vorschrift der §8. 838 und folgende der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reih vom 30. Januar 1877 (R. Ges. Vl. S, 83), bezw. nah §. 20 des Ausführungs- geseßes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 Geseß-Sammlung Seite 281.

ins\cheine können weder aufgeboten noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiy der Zinsscheine durch Vor- zeigung der Schuldverschreibung oder sonst in glavbhafter Weise dar- thut, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung aus- gezahlt werden.

Mit dieser Schuldverschreibung sind halbjährlihe Zinéscheire bis zum Schlusse des Jahres . . . . ausgegeben, die ferneren Zinsscheine werden für fünfjährige A L ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kreiskommunal- fasse in Pinneberg, gegen Ablieferung der, der älteren Zinsscheinreihe beigedruckten Anweisung. Veim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an ten Inhaber dec Schuld- vershreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ift.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Pinneberg, den .

Der Königliche Landrath. Die kreis\ständishe Kommission.

Anme-zkung: Die Anleihescheine sind, außer mit den Unter- schriften des Landrathes und der drei Kreistagsmitglieder, mit dem Siegel des Landrathes zu versehen.

Regierungsbezirk chleswig.

Provinz E,

zu der Schuldverschreibung des Kreises Pinneberg » - « e Ausgabe Buchstabe . .. . Nr. . Mee... .. Bart m... Dona Siuien U Mark . . Pf.

Der Inhaber dieses Zins\cheines empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 2. Januar (beziehungsweise) 1. Juli 18 . . ab die Zinsen der vorbenaunten Sculdverschreibung für das Halb- jahr vom bis E... E ei der Kreis-Kommunalkafse zu Pinneberg.

Pinneberg, den E -

Der Königliche Landrath. Die kreisständishe Kommission.

Dieser Zinsschein if ungültig, wenn dessen Geldbetrag nit innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird. :

Anmerkung: Die Namensunterschriften können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver- schen werden.

Regierungsbezirk

Provinz / Schleswig.

Schleswig-Holstein. j Anweisung zum Anleihescheine des Kreises Pinneberg Ausgabe Buchstabe . E. ber ... . Mark.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rük- gabe zu der obigen Schuldverschreibung die . . te Reihe von Zins- scheinen für die fünf Jahre 1... bis 1... bei der Kreis-Kom- munalkafse zu Pinneberg, soferr: nicht rechtzeitig von dem als solchen ih ausweisenden Inhaber der Schuldverschreibung dagegen Wider- pruch erhoben wird.

Pinneberg, den S :

Der Königliche Landrath. Die kreis\ständishe Kommiss:on.

Anmerkung: Die Namensunterschristen können mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt werden; doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensunterschrift eines Kontrolbeamten ver- seben werden.

Die Anweisung ist zum Unterschiede auf der ganzen Blattbreite unter den beiden lebten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nacstehender Art abzudrucken :

ter Zinsschein. ter Zinsschein.

Anwei?ung.

Ministerium der geistlichen, Ünterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Der Oberlehcer Dr. Schnippel vom Großherzoglichen Gymnasium in Oldenburg ist zum Oberlehrer an das Real- gymnasium in Osterode berufen und der ordentliche Lehrer Dr, E a an dieser Anstalt zum Oberlehrer befördert worden.

Finanz-Ministerium.

Die Ziehung der 4. Klasse 168. Königlih preußischer Klafsen - Lotterie wird am 20. Juli d. J, Morgens 8 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.

Die Erneuerungsloose, fowie die Freiloose zu diesec Klasse sind nah den 88. 5, 6 und 13 des Lotterieplans, unter Vorlegung der bezüglichen Loose aus der 3. Klasse, bis zum 16, Juli d. F., Abends 6 Uhr, bei Berlust des Anrechts einzulösen.

Berlin, den 10. Juli 1883.

Königliche Genera!l-Lotterie-Direktion.

Kriegs-Ministerium.

Der Militär - Jntendantur - Sekretär Sperber vom IV, Armee-Corps ist zum Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator im Kriegs-Ministerium ernannt wordén.

Hauptverwaltung der Staatss@ulden.

Bekanntmachung.

Bei der heute in Gegenwart eines Notars bewirkten Verloosung der für das laufende Jahr zu tilgenden Staum- Aktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn sind die in der Anlage aufgeführten 1667 Stü gezog:n worden.

Dieselben wecden den Besißern mit der Aufforderung gekündigt,

den Kapitalbetrag zugleih mi: den Zinsen für das

2. Halbjahr 1883 vom 15. Dezember d. J. ab gegen Quittung und Rückgabe der Aktien nebst den dazu ge- hörigen Anweisungen zur Abhebung der Zinsscheine Reihe 1X. bei der Sicatéschulden-Tilgungskasse hierselb, Oranienstraße 94, zu erheben. Die Zahlung erfolgt von 9 Uhr Vormittags bis 1 Vyr Ncchmittags mit Ausshluß der Sonn- und Festtage un der leßten drei Geschäfistage jeden Monats.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Haupt- fassen, den Bezirks-Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse zu Frankfurt a. M. Zu diesem Zwecke können die Aktien nebst Zins\chein-Anweisunçen einer dieser Kassen {hon vom 15. November d. J. ab eingereiht werden, welche sie der Staatsschulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen hat und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 15. De- zember d. J. ab bewirkt.

Voi 1. Fan uar 1884 ab hört die Verzinsung der gekündigten Dokumente auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgeloosten, auf der An:age verzeichneten, noch rückständigen Dokumente wiederholt uad mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinsung bereits mit dem 31. Dezembec des Jahres ihrer Verloosung aufgehört hat.

Der Betrag der etwa fehlenden, unentgeltlih abzuliefern- den Zinsscheine wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage zurückbehalten.

Formulare zu den Quittungen werden von den oben- bezeichneten Kassen unentgeltlih verabfolgt.

Berlin, den 2. Juli 1883.

Hauptverwaitung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker.

, Angekommen: Se. Excellenz der Staats:Minister und Minister für Landwirthshast, Domänen und Forsten Dr. Lucius von Hamburg.

Die Nummer 19 der Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter

Nr. 8938 die Verordnung, betreffend die Ausführung des L 5 der Verordnung wegen der Einführung der preußischen

esezgebung in Betreff der direkten Steuern in dem Gebiete

der Herzogthümer Schleswig und Holstein vom 28. April 1867. Vom 7. Mai 1883; unter

Nr. 8939 den Allerhöhsten Erlaß vom 25. Juni 1883, betreffend die Auflösung der Königlichen Eisenbahnkommission in Berlin, und unter

Nr. 8940 die Verfügung des Justiz-Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für den Bezirk des Amts- gerihts Neuenhaus und für einen Theil der Bezirke der Amts- gerihte Hannover, Jsenhagen, Liebenburg, Münden, Osterholz und Quakenbrück. Vom 27. Juni 1883.

Berlin, den 11. Zuli 1883.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Didden.

Personalveränderungen.

Königliz Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Ems, 3. Juli. Recken, Pr. L. à la suite des Gren. Regts. Nr. 3 und Milit. Lehrer bei der Haupt- Kadettenanstalt, zum Hauptm. befördert. v. Marschall, Sec. Lt. vom Hus. Negt. Nr. 12, in das Regt. der Gardes du Corps versett. v. Pressentin, gen. v. Rautter, Sec. Lt. à la suite des Hu!. Regts. Nr. 11, in das 3. Garde-Ulan. Regt. einrangirt. 5. Jul i. v. Heydebreck, Gen. Major und Commandeur der 4. Kav. Brig., in gleicher Eigenschaft zur 3. Kav. Brig. verseßt. Manché, Oberst und Commandeur des Drag. Regts. Nr. 1, unter Stellung à la suite dieses Regts, zum Commandeur der 4. Kav. Brig, v. Thiele, Oberst, beauftragt mit der Führung der 8. Kav. Brig., unter Belass. à la suite des Hus. Regts. Nr. 5, zum Commandeur dieser Brig., v. Kemnitz, Oberst-Lt. und etatsmäßig. Stabéoffiz. vom Drag. Regt. Nr. 13, zum Commandeur des Drag. Regts. Nr. 1 ernannt. Frhr. v. Türcke, Major, aggreg. dem Hus. Regt. Nr. 2, als etatsmäß. Stabsoffiz. in das Drag. Regt. Nr. 13 cinrangirt. v. Niesewand, Oberst-Lt. und etatsmäß. Stabsoffiz. vom Hus. Regt. Nr. 7, mit der Führung des Huf. Regts Nr. 13, unter Stellung à la suite desselben, beauftragt. Synold v. SchüÜs, Major vom Hus. Regt. Nr. 4, unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei dem Generalkommando des X. Armee-Corps, als etatsmäß. Stabs8offiz. in das Hus. Regt. Nr. 7 verseßt. v. Rauch, Rittmeister und Cskadron-Chef vom Ulanen-Regt. Nr. 13, als Ad- jutant zum Generalkommando des X. Armee-Corps kommandirt. Papprit, Pr. Lt. vom Drag. Regt. Nr. 7, vem Regt., unter Be- förder. zum Rittm., ccgregirt. Forst, Pr. Lt. aggreg. dem Drag. Regt. Nr. 7, in das Regt. einrangirt. Braun, Sec. Lt. von demf. Regt., zum überzähl. Pr. Lt. befördert. Coblenz, 7. Juli. v. Unruh, Major vom 4. Garde-Gren. Regt., zum etatsmäß. Stabs8- offiz. ernannt. v Kamp, Major aggreg. dem 4. Garde-Gren. Regt., in das Regt. einrangirt. Frhr. v. Bleul, Pr. Lt, vom 4. Garde-Gren. Regt, zum Hauptm. und Comp. Chef, Frhr. v. Puttkamer, Pr. Lt. von dems. Regt., zum überzähl. Hauptm., v. Oidtman, Sec. Lt. von dems. Regt.,, Frhr. v. Schorleme r, Sec. Lt. à la suite desselben Regts, zu Pr. Lts, befördert.

Im Beurlaubtenstande. Ems, 3, Juli. Gorßtiga, Pr. Lt. a. D., zuleßt Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 5, unter Ucberwcis. zu den beurlaubten Offizn. des gen. Landw. Bats., cls Pr. Lt. mit einem Patent vom 3. Juli cr. bei der Landw. Inf. wiederangestellt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Ems, 9, Juli. v, Möllen dorff, Gen. Major und Commandeur der 3, Kav. Brig. in Genehmigung feines Abschied8gesuches, mit Pens., v. Bülow, Ober und Commandeur des Hus. Regts. Nr. 13, in Genehmigung seines Abschieds8gesuhes, mit Pens. und der Regts. Unif., zur Disp. geftellt. Coblenz, 7. Yuli. v. Derschau, Major vom 4. Garde-Gren. Regt. Königin, als Oberst-Lt. mit Penf. und der Negts. Unif, v. Barton gen. v. Stedman I., Hauptm. 4nd Comp. Chef vom 4. Garde-Gren. Regt., als Major mit Pens. 4nd der Negts. Unif , der Ubschied bewilligt.

XII. (Königlich Sächsisches) Armee-Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 26. Juni. Frhr. ô Byrn, Oberst und Commandeur des Gren. Regts. Nr. 101 unter Ernennung zum Com- mandeur der Inf. Brig. Nr. 47, zum Gen. Major befördert. v. Treitschke, Oberst-Lieutenant im Generalstabe, als Bats. Com- mandeur in das Gren. Regt. Nr. 109 verseßt. Frhr. v. Hoden- ber g, Oberst und Bats. Commandeur im Gren. Regt. Nr, 100, zum Commandeur des Grenadier-Regiments Nr. 191, Leu8mann, Oberst und Bats. Commandeur im Inf. Regimente Nr 107, zum Commandeur des Inf. Regts. Nr. 106, v. Römer, Major und etatsmäß. Stab8offiz. im Gren. Regt. Nr. 101, zum Bats. Com- mandeur im Inf. Negt. Nr. 107, v. Löben, überzähl. Major im Gren. Regt. Nr. 100, zum etatsmäß. Stabsoffiz. im Gren. Regt. Nr. 101, Meyer, überzähl. Major im lettgen. Regt., zum etatsmäß. Stabs8offiz. im Inf. Regt. Nr. 133, v. W erlh o f, Maj. u. Comp. Chef im Gren. Regt. Nr. 100, zum überzähl. Major in diesem Regt. ernannt. Aster I., Hauptm. und Comy. Chef im Inf. Regt. Nx 105, zum überzähl. Major im Inf. Regt. Nr. 103, Graf Vißthum v. Eck- stdt, Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 100, kommandirt im General- stabe, zum Hauptm. im Generalstabe, vorläufig ohne Patent, beför- dert. Schubarth-Engelschall, charakteris. Hauptm. im Inf. Regt. Nr. 105, zum etatsmäß. Hauptm. und Comp. Chef, v. Bü- nau, carafkteris. Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 105, v. Suow, carak- teris. Pr. Lt. im Jäger-Bat. Nr. 13, zu etatsmäß. Pr. Lts., mit Patent vom Tage ihrer Charakterisirung, ernannt. G ehe, Pr. Lt. im Gren. Regt. Nr. 100, Baasch, Puscher, Pr. Lts. im Inf. Regt. Nr. 102, Wermuth, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 133, ein Patent ihrer Charge, Deser, Sec. Lt. im Inf. Regt. Nr. 105, v. Criegern, Sec. Lt. im Schüyen- (Füs.) Regt. Nr. 108, der Charakter als Pr, Lt. verliehen. v. Polenz, Major und etatsmäßiger Stabs- VDffizier im Garde-Reiter-Regt., unter Stellung à la suite des 1. Ulan. Regts. Nr. 17, mit Führung dieses Regts. beauftragt. r v. Hönning-D'Carroll, Major und Escadr. Chef im

us. Regt, Nr. 19, zum etatsm. Stabsoffiz. im Garde-Reiter-Negt., v. Bu, Major und Escadr. Chef im lettgen. Regt., zum etatsmäß. Stabséoffiz. im Ulan. Regt. Nr. 18, ernannt. v. Fabrice, charafteris. Nittmeister à la suite des Garde-Reiter-Negts., unter weiterem Verbleiben in der Stellung à la suite des Regiments, in seinem Kommando zur Dienstleistung beim Militär-Bevollmäctigten in Berlin belassen. 2. Juli. v. Kirchbach, Oberst und Com- mandeur des Hus. Regts. Nr. 18, unter Stellung à la suite dieses Regts., mit der Führung dec 1. Kav. Brig. Nr. 23, Schulze, Major urd etatsmäß. Stabsoffiz. im Ulanen-Regt. Nr. 18, unter Stellung à la euite des Hus. Regts. Nr. 18, mit Führung lettgen. Regts. beauftragt. von der Decken, v. Zezshwitz, Königl. preuß. Sec. Lts. a. D., als Sec. Lts. in der Königl. \säch\. Armee, und zwar_Ersterer beim Ulan. Regt. Nr. 17 mit cinem Patent vom 14, Oktober 1880, Leßterer beim 2. Ulan. Regt. Nr. 18 mit cinem Patent vom 11. Februar 1882, angestellt.

Im Beurlaubtenstande. 26. Juni. Hecht, Scwludck- werder, Fuchs, Frhr. v, Teubern, Altenburg, Geßler, Langbein, v. Funcke, Frhr. v. Streit, Scilling, Pr. v. Tishendorf, Lammert, Klopfer, Sec. Lts. der Res. des Inf. Regts. Nr. 107, Steiger, Sahrer v. Sahr, Sec. Lts, der Res. des Garde-Reiter-Reg1s., zu Pr. Lts. der Res. befördert.

Abschiedsbewilligungen, Im aktiven Heere. 21. Juni. v. Bosse, Gen. Major und Commandeur der Inf. Brig. Nr. 47,

unter Verleib. des Charakters als Gen. Li, v. Schönberg, Gen. Major und Commandeur der Kav. Brig. Nr. 23, v. Kessfinger, Oberst und Commandeur des Inf. Regts. Nr. 106, unter Verleih. des Charakters als Gen. Major, v. Gutbier, überzähl. Major im Inf. Regt. Nr. 103, unter gleizeit. Anstellung als 2. Stabsoffiz. beim Bez. Kommando des Res. Landw. Bats. Nr. 108, v. Ein- siedel, Oberst und Commandeur des Ulan. Regts. Nr. 17, v. Einsiedel, Major und Escadr. Chef im Ulan. Regt. Nr. 18, v. Arnim, Pr. Lt. im Hus. Regt. Nr. 19, unter Verleih. des Charakters als Rittmeister und gleibzeit. Arstell. als Bez. Adjut. beim 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 104, in Genehm. ihrer Abschieds- gesuche. mit der geseßl. Pens. und der Erlaubniß zum Tragen der resp. Generals- bezw. Regts. Unif. mit den vorge|chriebenen Abzeichen zur Disp. gestellt. 26. Juni. Bauer, Hauptm. und Comp. Chef im Schützen (Füs.) Regt. Nr. 108, in Genehm. seines Gesuches mit der gescßl. Pens. und der Erlaubniß zum Forttragen der Regts. Uniform mit Jnaktivitätsabzeiben, der Abscied bewilligt. Frhr. v. Hausen, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 104, in Genehmig. seines Abi\chiedégesucbes, unter Verleih. des Charakters als Hauptm, und gleizeit. Anstellung al3 Vez. Adjut. beim 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 103, mit Pens. und Eclaubniß zum Tragen der Regts. Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen, zur Disp. gestellt. Krumpel, Sec. Lt. im Hus. Regt. Nr. 18, aus dem aktiven Dienst ausgeschieden und zu den Offizieren der Ref. gen. Regts. übergetreten.

Nichtamtliches. Deutsches Reié.

Preußen. Berlin, 11. Juli. Se. Majestät der Kaiser sind, wie „W. T. B.“ avs Konstanz meldet, gestern mit der Großherzogin, dem Erbgroßherzog und dem Prinzen Ludwig von Baden, sowie mit dem Kronprinzen und der Kronprinzessin von Schweden von Karlsruhe dort eingetroffen. Am Bahnhof der festlih geschmückten Stadt wurde der Kaiser von dem Großherzog von Baden begrüßt und auf dem Dampf- {hi} nah der Fnsel Mainau begleitet.

Marmor-Palais, 10. Juli. 7 Uhr Abends. i Jhre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Wilhelm haben in der vergangenen Nacht ziemlich gut ge- schlafen ; der Verlauf des Wochenbettes ist normal, Der junge Prinz befindet Sich ganz wohl. | Schröder. Friedel.

—- Nah der im Reichs8-Eiseunbahn-Amt aufgestellten, in dec Ersten Beilage veröffentliGten Nachweifung über die im Monat Mai 1883 auf deutshen Bahnen (aus- shließlih der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 44 größeren Bahnen beziehungs- weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 30 038,87 km befördert ar. fahrplanmäßigen Zügen: 12 803 Courier- und Schnellzüge, 99366 Personenzüge, 56 367 gemischte Lüge und 91 796 Güterzüge ; an außerfahrplanmäßigen Zügen : 5088 Courier-, Schnell-, Personen- und gemischte Züge und 30 353 Gütex-, Materialien- und Arbeitszüge. Fm Ganzen wurden 690 957 339 Achskilometer bewegt, von denen 216 574 902 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 168 536 fahrplanmäßigen Courierz, Schnell-, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 1986 oder 1,18 pCt., (gegen 1,23 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 0,45 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 948 durch »as Abwarten verspäteter Anschlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 1038 Verspätungen (== 0,62 vCt.) zur Lait fallen (gegen 0,28 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleih zu ziehenden Bahnen von 159 174 beförderten fahrplonmäßigen Zügen mit Personen- beförderung 1055, oder 0,66 pCt., mithin 0,04 pCt. mehr. Fn Folge der Verspätungen wurden 393 Anschlüsse versäumt (gegen 322 in demselben Monai des Vorjahres und 288 im Vor- monat). Wird cine Gruppirung der Verwaltungen nah der auf je eine Anshlußversäumniß entfallenden Zugverspätun- gen vorgenommen, so kommen in erster Reihe die Kiel- Flensburger Eisenbahn (3 Anschluß - Versäumnisse auf 3 Verspätungen), die Eutin-Lübecker Eisenbahn (1 Anschluß- Versöumniß auf 1 Verspätung), die Posen - Creuzburger Eisenoahn (1 Anschluß-Versäumniß auf 1 Verspätung) und die Nechle-Oderufer-Eisenbahn (10 Anschluß - Versäumnisse auf 10 Verspätungen) mit 1,00, während die Werra Eisen- bahn (1 Anschluß-Versäumniß auf 13 Verspätungen) mit 13,00, die Hessische Ludwigs: Eisenbahn (6 Anshluß-Versäum- nisse auf 123 Verspätungen) mit 20,50 und die Badischen Staats-Eisenbahnen (8 Anschluß-Versäumnisse auf 174 Ver- spätungen) mit 21,75 die leßten Stellen einnehmen und bei 13 Verwaltungen, welche im Ganzen 293 Zugverspätungen gemeldet haben, Anschluß-Versäumnisse überhaupt nicht vor- gekommen sind.

Dem Kreise Oschersleben ist dur Allerhöhste Ordre vom 1. v. Mis. für die im Bau begriffene Chaussee von ZYadersleben über Huy-Neinstedt bis zur Halberstadter Kreis8grenze in der Rihtung auf Athenstedt gegen Uebernahme der Ttünstigen chausseemäßigen Unterhaltung derselben das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nah den Be- stimmungen des Chausseegeldiarifs vom 29. Februar 1840 einshließlih der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die B:sreiungen sowie der sonstigen, die Echebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften vorbehalilich der Abänderung der jämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen verliehen worden. Auch sollen die dem Chausseegeldtarise vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die gevahte Straße zur Anwendung kommen.

Durch Allerhöchste Ordre vom 6. v. M. ist genehmigt worden, daß der grüne Graben und der Münzgraben zu Berlin auf Kosten des Staates zugeshüttet und das

Enteignungsrect auf diese Unternehmen angewendet e.

_— Der Kaiserlihe Gesandte am Königlich griechischen Hofe, Freiherr von den Brincken, hat einen ihm Aller- höchst vewilligten Urlaub angetreten. Während seiner Ab- wesenheit sungirt als interimistisher Geschäftsträger in Athen der Legations-Sekretär Graf von Wallwiß.

Der hiesige Großherzoglich hessishe Gesandte Dr. Neid - u nbi V u D verlassen. Während seiner en die Geschäfte von der Königlich bayerischen

Gesandtschaft Vabrackomin, E

Bayern. München, 9. Juli. (Allg. Ztg.) Das protestantishe Ober-Konsistorium hat nun nah Ein- treffen der Allerhöhsten Genehmigung vorbereitende Anord- nungen zur 400 jährigen Gedächtn ißfeier des großen Refor- mators Luther getroffen. Jm Eingang der Entschließung heißt es: „Das Gedächtniß des Mannes voller Kraft und Glauben, dessen Lieder in unseren Kirchen gesungen werden, dessen Katechismus von unseren Kindern gelernt wird, dessen Bibelübersezung in Aller Händen sich befindet und in täglihem Gebrauche steht, lebt im evangelischen Volke. Das Jubelgedächtniß seiner Geburt wird allent- halben in Deutschland von der evangelischen Christenheit festlih gefeiert; wir dürfen und wir wollen nit zurückbleiben. Da der 10. November auf einen Samstag fällt, so wird die Feier des diecéjährigen Neformationsfestes, das auf den 4. fiele, auf den 11. November verlegt, und es soll damit die 400 jährige Jubelfeier der Geburt Luthers vereinigt werden. Am Vorabend, d. i. am Samstag, den 10. November, hat in allen lutherishen Pfarrkirhen ein vorbereitender Gottesdienst stattzufinden. Nähere Bestimmungen über die angeordnete kfirhlihe Feier, soweit sie nöthig erscheinen, werden erfolgen. Den reformirten Gemeinden bleibt ganz und gar anheim gegeben, ob und wie weit sie sih den gctroffenen oder noch zu treffenden Anordnungen anschließen wollen.“

Sachsen. Dresden, 9. Juli. (Leipz. Ztg.) Auf Anordnung des evangelisch-lutherishen Landes- konsistoriums is am gestrigen Sonntage in allen evangelish-lutherishen Kirchen des Landes in die im allge- meinen Kirchengebet enthaltene Fürbitte sür Se. Majestät den König ein auf die Errettung des Königs bezüglihes Dank- gebet eingeschaltet worden.

Das „Dresd. Journ.“ theilt mit, daß dem Könige (außer schon früh:r angeführten Städten und Korporationen) bis heute die Städte Leipzig, Zwickau, Reichenbach i. V., Meerane, Großenhain, Schneeberg, Mittweida, Kamenz, Colditz, Bernstadt, die Provinzialstände der Oberlausitz, der Bezirksauss{huß zu Annaberg, der Militärverein in Riesa, der Bezirkslehrerverein zu Stollberg, der Verein ehrenvoll entla}se- ner Militärs in Mylcu und die Gemeinde Böhrigen theils durch Deputationen, theils durch Telegramme aus Anlaß der Errettung aus der jüngsten Lebensgefahr ihre ehrfurchts- vollen Glückwünsche überbracht haben.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 9. Juli, Die von dem rumänischen Minister Stourdza an den österreichischen Gesandten in Bukarest, Baron Mayr, gerichtete Note zur Erledigung des rumänisch:österreichishen Zwischenfalls wird von der „Wien. Abendpost“ im Urtext veröffentlicht. Dieselbe lautet in der Uebersetzung:

Herr Baron!

Unüberlegte, ¿u Jassy ausge|prochene Worte haben auf die öster- reichish-ungarische Regierung einen bedauerlihen Eindruck gemacht. Um denselben zu heben, hat der „Moniteur“ eine Mittheilung ge- bracht, welche dazu bestimmt war, den Sinn und die Tendenz dieser Worte zu mißbilligen. Diese Mittheilung ist dessenungeachtet als verspätet und ungenügend befunden worden, Diese Zweifel an der Aufrichtigkeit der Erklärungen der Königlichen Regierung können uns niht nur nit unberührt lassen, sondern es liegt uns auh am Herzen, sie zu zerstreuen. Die Abwesenheit Sr. Majestät des Königs 1nd die meine von der Hauptstadt verur- sahten eine unfreiwillige Verszätung von einigen Tagen in Bezug auf die Erklärungen, tenen es nicht an Aufrichtigkeit und Loyalität gefehlt hat; denn die Regierung Sr. Majestät des Königs hat niemals eine Haltung eingenomnen, die an der österreichisch-ungarischen feind- liche Absichten hätte glauben lassen können. Es ist in der That nit von heute, daß die Regierung Sr. Majestät jede ungesetzliche Auf- reizung, die gegen vie Sicherheit und Ruhe benachbarter Staaten und demzufolge auch gegen die österreiwzisch-ungarisben Provinzen gerichtet ist, verdammt, und daß sie immer ?in formelles Desaveu Den?n hat zu Theil werden lassen, die dem König Ansprüche hätten zuschreiben können, die berechtigte Empfindlichkeit hervorrufen könnten. Unsere Haltung ist in jeder Hinficht beständig gewesen und wir haben Beweise gegeben, daß wir unt der Beziehungen der Staaten untereinander und der Pflicht bewoußt sind. die ihnen obliegt, Agitationen von der Art, die gute Nachbarschaft zu stören, nit zu dulden. Rumänten und seine Regierung werden, nachdem sie in den Verband der unab- hângigen curopäischen Staaten eingetreten \ind, diese Verhaltungslinie niemals verlasscn, und ditte ih Sie, He:r Baron, Ihrer Regierung davon die bestimmtesten Versicherungen zu geben.

Ich ergreife diese Gelegenheit u. #. w.

Stourdza m. p.

Die „Wien, Abendpost“ bemerkt zu dieser Note: „Wir können diese Erklärungen des Kabinets von Vukarest nur mit aufrichtiger Befriedigung begrüßen, da die rumänishe Regierung darin ihre duch die internationalen Beziehungen der Staaten zu einand:r gebotene Verpflichtung aneckennt und in positioster Weise verspricht, Agitationen, welche gecignet sind, die Be- ziehungen guter Nachbarschaft zu stören, nicht dulden zu wollen. Wir sind in der Lage, gleichzeitig versihern zu können, daß die in der mitgetheilten Depesche enthaltene Erklärung

Bukarest, 23. Juni (5. Juli) 1883.

der Königlih rumänischen Regierung beseitigte bedauerliche Zwischenfall dazu betragen möge, gewissen rumänischen Poli- tikern darzuthun, wie wenig patzriotish cine Haltung und Agitation ist, welche dem eigenen Lande"nur Verlegenheiten und selbst Gefahren einbringen .kann und wie wünschenswerth im allgemeinen nteresse ein aufrichtiges freundnachbarliches Ver- bältniß wäre.“

Frohsdorf, 10. Juli. (W. T. B.) Graf Chambord hat den Tag etwas ruhiger verbracht als die leßte Nacht, auch im Lause des Tages etwas geschlafen; der Schwähe- zustand dauert fort.

Junsbruck, 10. Juli. (W. T. B.) Jn der heutigen Landtagssißung wurde vom Landeshauptmann eine Er- klärung der Majorität bezüglih der Glaubenseinheit ver- lesen. Der Landtagsabgeordnete Wildauer protestirte Namens der Linken gegen die verlesene Erklärung und gab eine Gegen- erklärung ab.

Großbritannien und Jrlaud. London, 9. Zuli. (Allg. Corr.) Den gegenwärtigen Dispositionen zufolge wird der Marquis von Ripon bis Januar 1885 auf seinem Posten als Vizekönig von Jndien beharren.

Am leßten Sonnabend eröffnete der Prinz von Wales das in Whitestreet, Finsbury, gelegene neue prähtige Schul- gebäude, das City of London College, welches den Zweck hat, jungen Handelsbeflissenen und Anderen nah den Geschäftsstunden Gelegenheit zur weiteren Ausbildung zu geben. Die Prinzessin von Wales, der Lordmayor und an-

p Sottgesiemte Persönlichkeiten wohnten der Eröffnungs- eier bei.

10. Juli. (W. T. B.) Oberhaus. Der Staats- sekretär des Auswärtigen, Lord Granville, erklärte auf eine Anfrage, von der französishen wie von der englischen Regierung werde die Verpflichtung des getroffenen Abkommens, wonah weder Frankreih noch England in den neuen Hebriden interveniren dürfe, in vollem Umfange anerkannt.

Unterhaus. Der Präsident des Local Government Board Dilke erklärte, auf eine Anfrage in den Jahren 1832/33 habe sich die Quarantäne als wirkungslos gegen die Einschleppung der Cholera erwiesen, es sei daher jeßt feine Quarantäne beabsichtigt. Dagegen sei ein System ärzt- licher FJnspektion und Desinfizirung der verdächtigen Schiffe eingeführt worden. Die aus Jndien kommenden Dampfer, welche den Suezkanal passiren, ohne infizicte Häfen zu berühren, seien niht verdächtig; ebenso seien auch wegen der Länge der Fahrt Schiffe aus Alexandrien, wo nur ein Cholerafall stattgefunden, unverdächtig, außer wenn fich ein Kranker an Bord befinde. Unter-Staatssekre- tär Fißmaurice theilte mit, die Regierung habe keine Nach- riht von dem Ausbruch der Cholera in China erhalten.

Die aus Mitgliedern des Ober- und Unterhauses be- stehende Kommission zur Vorberathung des Antrages, betreffend den Kanaltunnei, hat sih heute mit 6 gegen 4 Stimmen gegen den Bau des Tunnels ausgesprochen.

Der Schaßkanzler Childers erklärte, daß er, wenn das provisorische Abkommen über die Erbauung eincs zweiten Suezkanals wie wahrscheinli sei noch heute zuni Abschluß gelangen sollte, die einzelnen Punkte desselben mor- gen Mittag dem Hause mittheilen werde.

_— U qu (L. 2) Chaplin beantraat die Einfuhr von lebendem Vieh aus solhen Ländern zu verbieten, deren Geseße nicht hinreihende Sicherheit gegen die Einschleppung von Viehseuchen gewähren. Arnold bekämpfte diesen Antrag durch den Unterantrag, zu erklären, daß unter den gegenwärtigen Umständen eine sorgsame Dur(- führung der bestehenden Geseze nothwendig fei, aber keine neuen Geseßze. Mundella \sprah im Namen der Regierung gegen den Antrag Chaplins, Dodson erklärte, die Regierung unterstüße den Unterantrag Arnolds und sei auch mit Er- nennung eines Untersuhungsausshusses einverstanden. Arnold zog hierauf seinen Unterantrag zurück, Barclay beantragte die Ernennung eines Untersuhungsaus\{husses. Dieser Antrag wurde mit 200 gegen 192 Stimmen abgelehnt und Chaplins Antrag angenommen.

Dem „Standard“ wird aus Paris vom 10. d. M. gemeldet, zwischen Lesseps und der englishen Regierung sei ein Abkommen getroffen worden, nach welchem leßtere ihren Einfluß bei der egyp:ischen Regierung benußen werde, um die Konzession für einen neuen Suezkana! zu erlangen und das hierzu erforderlihe Kapital zu beschaffen. Die Kanal- gesellschaft willigt in die Ernennung eines englishen See- offiziers zum General-Jnspektor der Kanalschiffahrt.

Frankreih. Paris, 9, Juli. (Köln. Ztg.) Das Postdampf\chiff „Oxus“ ist gestern Morgen mit der chine- sishen Post vor Marseille eingetroffen. Es wurde nach den Inseln von Frioul gesandt, um dort seine Quarantäne abzu- halten. Die Regierungsdepeschen, welhe der „Oxus“ mit- brachte, wurden, nachdem man sie durhräuchert, sofort nah Paris gesandt. Sie melden, daß General Bouet, welcher befanntlieh den Oberbefehl in Donlin führt, beim Abgang des Postshifses 2100 Mann unter seinem Befehl hatte nnd siher zu sein glaubte, bis zur Ankunft der Verstärkungen jeden Angriff zu- rüdckrwoeisen zu können. Mit dem „Oxus“ is der Major Nheinhard, bisher französisher Gesandter in Hue, nah Europa zurückgelommen, Er verließ Hue, weil die Ein- wohner ihn und seine Leute niederzumeßeln drohten. Aus den Regierungsdepeschen soll hervorgehen, daß die Berichte, welche man bis jegt über den Kampf von Hanoi erhalten, fals waren. Dieselben melden in der Hauptsache wie folgt : „Wir wurden niht überfallen, alle Befehle des Kommandai;- ten Rivière und des Dverst- Lieutenants Berthe de Villers wurden genau ausgeführt. Da der Vortrupp von stärkeren Streitkräften angegriffen wurde, die si in den auf beiden Seiten des Weges von San- Tay gelegenen Wäldern versteckt hielten, so zog er sich auf das Hauptcorps zurück. Man wollte alsdann die Gebirgskanonen der Kolonne (sie haben ein Kaliber von 61/, cm und wurden von den Matrosen der Victorieuse ge- zogen) aufstellen, aber der Weg war s{chlecht und die Arbeit höchst mühselig. Der größte Theil der Offiziere und viele Leute fielen ; die vom Feinde arg bedrohten Kanonen konnten

' nur mit größter Anstrençung zurückgebracht werden. Während

unsere Leute noch damit beschäftigt waren, gelang es den sehr zahlreihen Truppen von der „shwarzen Flagge“, die Ver- wundeten hinwegzuschleppen. An einen Vorstoß war nah

" unseren Verlusten nicht z1 denken, zumal alle Stabsoffiziere

von Seite der K. und K. Regierung als eine befriedigende tampfunsähig geworden waren. Man trat in guter Ordnung

anerkannt wird, und möchten nunmehr noch der Hoffnung | Ausdru geben, daß der dur die entgegenkommende Haltung |

den Nülweg an und töbtete dem Feinde, der vorzudringen suchte, viele Leute.“

10. Juli. (W. T. B) Deputirte1kamme!. «xn Beantwortung der Jnterpellation wegen der Tonkin- Angelegenheit erklärte der Minister des Auswärtigen, Challeme-Lacour: die in Tonkin befindlichen militäri- hen Streitkräfte seien gegenwärtig hinreihend, um jeder Nothwendigkeit dec Lage zu entsprehen; sollten während der Kammerferien unerwartet Schwierigkeiten eintreten, so werde die Regierung die Kammer einberufen. Der Kaiser Tu-Duc sei gegenwärtig der Feind Frankreihs, es handle si mithin nicht darum, mit demselben zu unterhandeln, sondern darum, ihn zu bekämpfen. Der Civilkommissar Harmand habe sehr bestimmte Jnstruktionen erhalten ; derselbe vertrete die Ansihten der Regierung bei den militärischen Autoritäten, derselbe werde Unterhändler und zugleih Landesverwalter sein und werde sobald wie möglich mit Anam in Unterhandlung treten, die Leitung der militä- rischen Operation?:n gehe den militärishen Befehlshc:.ber an. Es bestehe die Absicht, lediglih das Delta zu beseßen ; es sei nichi beabsichtigt, Ana zu erobern, Die Gerüchte von einem angriffsweisen Vorgehen Chinas seien unbegründet ; er könne versichern, daß die friedlihen Beziehungen zu China aufrecht erhalten würden. Falls China unheilvolen Rathschlä- gen Folge geben jollte, würde die Kammer sicher nicht zaudern, die Jnteressen des Landes energish zu vertheidigen; aber nihts lasse auf derartige Absichten Chinas schließen. Die Absicht der französishen Regierung sei

einfah darauf gcrichtet, die Verträge auszuführen und ihre