1883 / 163 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jul 1883 18:00:01 GMT) scan diff

C

Capillair Syrup in Exportgebinden 41/429 Bé. 32,50—-33,50 Æ,

Prima Capillair Syrup in Exportgebinden 43/449 Bé, 33,50—34,50

Schön. Havannazucker Nr. 12 23 nominell. Prima Traubenzucker, gegossen in Kisten 32,00-—33,25 M, do. Liverpool, 12. Juli. (W. T. B.) geraspelt in Säcken 32.50—34,00 Æ, 14959 Decort. Faumwolie. (Schlnseberickt.) Umsatz 10000 B., öavon fir am

Speknlation and Export 509 B. Unverändert. Middl. amerikanische GenmeraiversamIinnmge, Juli-Lieferung 5/16, September-Oktober-Lieferung 53/64, November- Niederrheinisohe Güter - Assecurranz - Gesellsohaft.

Jannar-Lieferung 515/32 d. Ord. Gen.-Vers. zu Wesel

LiverPpovul, 12. Juli. (W. T. B) (Offizielle Notirungen. E i : : : Upland good ordinary 41/16 do. low middl. 55/16, Tpland De W'OLTSIGIEINRS vom Ix JUIL I, (WwW. T. B) 93, Orleans good ordinary 5%, Orleans low middI. 57/16, Orleans O O OUD Getreiäemarkt. Weizen unverändert, 1aze 180.00—192,00, | middl. 5%. Orleans middl. fair 6%, Pernam fair 58/16, Macaio fair I E | A pr. Juli-August 192,00 per September-Oktober 193 50, p-. Oktober- | 5B/is, Maranham fair 64, Egyptian brown middl. 43. Egyptian brown | Ststionen. |zpiegal roëuz. in | Wind. November 194.00. Roggen fest, loco 12800—140.00, pr. | fair 75, Egyptian brown good fair 87, Egyptian white fair | __Millimetor. Jn! August 142,50, per September-Oktober 145,09, pr. Oktober- | 6è, Egyptian white good fair 7}, Dholleran good midd1. Mullaghmore | 752 NNW November 146,00, Rübsen per September-Oktover 285,00. Rüböl | 34, Dhollerah middl. fair 33, Dhollerah fair 34, Dhollerah | Aberdeen . .| 747 NNVW fest. 100 EKilcmramm pr. Juli 64.00, pr. September-Oktober | good fair 47, Dhollerah good 43, Oomra fair 38/16, Oomra good Obristiansund 742 180 60,00, Spiritzz behauptet, loco 56.79, pr. Juli-Avgust 56.20, pr. | fair 43, Oomra good 43, Scinde, tair 3%, Bengal tair 83/16, Bengal Kopenhagen. | 748 |ISW Arugust-September 56,50, pr. September- Oktober 54,10, Petro- | good fair 33, Madras Tinnevelly fair 43, Madras Tinnevel!y | Stockholm. .| 750 I S leam loco 7,70. good fair 43, Madras Western fair 35, Madras Western good fair 4. Haparanda .| 750 NO Posen, 12, Juli. (W. T. B) Glasgow, 12. Juli. (W. T. B, Mozkan .. .| 756 NW Spiritus locs ohne Fass 56,00, pvr. Juli 55,70, pr. Anguet Roheisen. Mixed numbers warzants 47 sh. 8 d. bis Cork Gua E 50,90, pr. September 54,60. pr. Oktober 52,40. 40 an 9A or , Queens-/ | Eresiaa, 13. Juli (W. T. B.) EBradsord, 12 Juli. (W. T. B.) E N) Getreidemarkt. Spiritus per 100 Liter 100 °/g per Juli- Wolle weichend, Garne ruhig. In Stoffen nur weiches Fabrikate Held E Angust 55,50 per Angast-Septemher 55,209, per September-Oktnber | gefragt. Sylt Ea oe] 93,30, Weizan per Juli 186 00, Roggen per Juli-August 145,00, Paris, 12. Juli. (W. T. B} D ooo 09 |

London, 12. Juli. (W. T. B.)

Spiritus per 100 Liter à 100°/g = 10000 °/% loco ohne Fass An der Küste angeboten 17 Weizenladungen. Wetter:

—_,— bez.

Weizenmehl No. 00 27.,50—253.25., No. C 24.75—23.25, No. 0 u. 1 23,00—21.00. Roggenmehl No. 0 22.00—21 00, No. 0 u. 1 20,25—19.75 per 10 Kilogramm brutto incl. Sack. Feine Yarcev über Notiz bez.

Berichtigung. Gestern: Weizen per Septbr.-Oktbr. 192 bez. u. G. Hafer schles. feiner 148—-152 bez, russ. 136—137 ab Kahn bez. Trockene Kartoffelstärke Termine matter, per August 25,50 bez. Spiritus Termine stiI!.

Stettin, 12, Juli

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

6. August.

| Temperatur | Wetter, ‘in ? Celsins | 59 C,=49R bedeckt 14 wolkig 13 Regen 13

I Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

bedeckt 18

wolkenlos | e g —— = S TT E L S : E E E bedeckt | 14 j Das Abonnement beträgt 2 „S 50 4 j f i Alle Post-Anstaiten nehmen Bestellung an ;

es für das ierteljahr. | für Berlin anßer den Post-Anstalten anch die Expe- |

wolkig 14 Insertionspreis für den Raum einer Denekzeile 30 K. h dition: §SW. Wilhelmstraße Nr. 32, halb bed.!) 14 S E S D d E

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A0 dm P Mad via A O E E LEE L Ne A M

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den 14. Juli, Abends.

Regen 16 wolkig?) 19

E E I

Berlin, Sonnabend, B.

Weaizser Zuczer

per September-Oktober 148,00. per Oct.-Nov. 148 00, Rüböl loco per Rohzneker 889 loco ruhisz, 52,50 à 52.75, Hambnrg Juli-Aug. 63,00, September-Oktober 60,50, Oktober-Novbr. 61,00, Zink: umsatzlos. Wetter: Heiss,

Cöln, 12. Juli. (W. T. B

Getreidemarkt. Weizen hicesiger loco 2000 fremder len 20.25, pr. Juli 19,15, per November 19,90, Rogzen loco 14 09. pr. Juli 14,00, pr. November 14,90. Hater loco 15,00, Rüböl les 35 70. pr. Oktober 31,79.

Bremen, 12. Juli, (W. T. B)

Petrolenm (Schinssbericht} niedriger. Standard vrhite loco 7,45 Br., pr. Angust 7,50 bez.. pr. September 7,70 Br., pr. Ok- tober 7,80 Br.., pr. November 7.90 Br., pr. Dezember 8,00 bez.

Fame, 12, Juli. (W. T. B.)

Getreidemarkt. Waizen loco unrverändert, anf Termine rnhbig, pr Juli-August 184,00 Br., 183,00 Gd, pr. Sectember- Oktober 180.00 Br, 18900 Gd. Roggen lcco unverändert, anf Termine rubig, pr. Juli-August 141,00 Br., 140,00 Gd., pr. September-Oktober !44,00 Br. 143,00 Gd, Hafer und (erste unverändert. Rühë&! rubig, loco 66,09, pr. Oktb, 61.50. Spiritus höher gehalten, pr. Juli 45} Br, pr. August-Septbr. 463 Br., pr. Septhbr.- Oktober 453 Br. pr. OKktober-November 44 Br, Kaffee fest aber ruhig. Umsatz 3000 Sack. Petroleum geschäftslos, Standard white !oco 7,45 Br., 7,35 Gd. pr. Juli 7.40 Gd, pr. August-Dezember 7,75 Gd. Wetter: Regendrohend,

Wien, 12. Juli. (W. T. B)

Getreidenarkt. Weizen pr. Herbst 10,35 Gd., 10,40 Br. Roggen pr. Herbtst 7,72 Gd., 7,75 Br. Hafer per Herbst 6 80 Gd., 6,82 Br. Mais pr. Juli-August 6,67 Gd., 6,72 Br.

Pest, 12. Juli (W. T. B)

Prodnktenmarkt, Weizen loco feiner behauptet, gr. Herbst 10 16 G4. 10.18 Br., Hafer pr. Herbst 6.35 Gd. 6,37 Br. Mais pr. Juli-August 6,45 Gd, 6,47 Br, Kollraps pr. August-September 144. Wetter: Heiss,

AmsterdAamm, 12, Juli

Getreidemarkt. Weizen pr. November 276, Roggen pr. Oktober 167, pr. März 172.

Amsteräam, 12, Juli, (W. T, B.)

Bancazinn 57

Antwerpen, 12, Jui, (W. T. B)

(ux? 7 4 N. L. 0)

Petroleummarkt. (Schlassbericht.) Raffinirtes, Type weiss leo 18 bez. u, Br., pr. August 183 Br., pr. September 194 Br.,

pr. September-Dezember 195 bez.. 194 Br. Ruhig. Antwerpen, 12, Juli, (W. T. B) Getreidemarkt (Schlussbericht), Weizen flau. weizbend, Hafer weichend, Gerste st!II,

Roggen

rubig, Nr. 3 pr. 100 Kilcgr. pr Juli 60.50, pr. August 60.80, pr. September 0.50, pr. Oktober-Janauar 59,50.

Paris: 12 Ml (V. T. B)

Prodnktenmarkt. Weizen ruhig, pr. Juli 24,60, pr. Angnst 25,10, pr. Sentember-Dezember 26,30, pr. November-Februar 26,60, Mehl 9 îfarqnes rubig, pr. Juli 55,75, pr. August 56,30, pr Sep- tember-Dezember 57,75, pr. November-Februar 58,25, Rüböl rnhiz, pr. Juli 82,50, pr. August 77,00, pr. September-Dezermnber 7625, pr. Januar-April 76,50. Spiritus rubig, pr. Juli 43850, pr. Angust 49,25. per September-Dezember 49,50, pr, Jannar-April 50,25.

New-Y0rA, 12. Jali, (W. T. B}

Waarenbericht. Baumwolle in New-York 107 da. in New-Orleans 9%, Petrolenm Standard white in New-York 7} Gd. do, in Phlalelphia 7% Gd, rohes Petroleum in New-York 7, do. Pipe line Certificates 1 D, 09 C. VWUehl 4 D. C. Rother Winterweizen loco 1 D. 137 C., do, pr. Juli 1 D. 12 C., do. pr, AUgUSt 1 D Joe C, do. I, Sentember 1 D 16 C. Mais (New) D. 60C. Zacker (Fair retining Muscovadoes) 62 Kaífee (fair Rio-) 95 Schmalz (Wilcox) 9}, do. Fairbanks 9% do. Rohe & Brotter- 97, Speck 8}, Getreidefracht nach Liverpool 345.

Hamburg, 12, Juli. (Wochenberichs über Kartoffel- fabrikate von Carl Bandmann.) Kartoffelmehl und Stärke. Die matte Stimmung unseres Marktes griff ia dem dieswöchent- lichen Verkehre noch weiter um sich, da versch'edene Inbaber ihr Lager gern realisirt sehen wollen und sich zu grösseren Konzes- sionen genseigt zeigten, es fanden daher mehrere Abschliüsse bei einer Einbusse von ca. 0,50—0,75 Æ. gegen die Notirungen der Vorwoche statt. Die hierdurch hervorgerufenen sehr niedrigen Preise scheinen jedo:h das Ausland zu veranlassen, aus seiner bisherigen Unthätigkeit herauszutreten, 80 dass bereits in den letzten Tagen verschiedene Exportordres hier eintrafen. Ebenso trat auch einige Nachfrage für mittlere Secundaqualitäten, namentlich in Stärke, in der Preislage von ca, 20 Æ&. auf, der aber nur ein sehr geringfügiges Augebot solcher Qualitäten gegen- überstand. Dextrin, Stärkesyrup und Trauben- zucker ruhig, Einfuhr seit 1. Juli cr.: Kartoffelmebl, Stärke und Dextrin 5945 Säcke, Stärkesyrup 1084 Fässer, Traubenzucker S6G Säcke und 1156 Kisten. Notirungen: Prima Kartoffe!mehl und Stärze, loco 26,00—27,00 M, do. Juli 26,00-—26,50 A, do. Juli-Angust 26,50—-27.00 A, do. Augnst-Septemter 27,00 bis 27,70 A, do. September-Oktober 2650—2700 A, Prima Dextrin in Doppelsäcken, gelb 37,50—38,50 M, Prima Dextrin in Doppeisäcken weiss 38,00—39,009 «e Netto comptant; Prima

SW |8 C SW SW |8SW |SW SW SW [SW

halb bed. 23 Regen?) | 19 bedeckt | 20 bedeckt 16 bedeckt | 17 [wolkig | 24 wolkig) | 19 heiter 25 heiter) | 25 Derlin . ¡heiter®) | 24 Wien wolkenlos | 22 Breslau 9 0S0 2 bedeckt?) | 24 De de

Swinemünde, | Nenfahrwass. | El

Paris ; Münster. .. | Karlsruhe . . | Wiesbaden H f

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München Chemnitz .

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WSW 5 bedeckt | 16 M20 ¿(6 6: still [wolkenlos | 23 Trieb... i still wolkenlos | 28 1) Grobe See, 2) Nachmittag, Nachts etwas Regen. 3) Nach- mittag ferner Donner. #4) Abends starkes Gewitter nnd Regen, 9) Nachts VWetterleuchten, Regen, ©*) Nachts Regen. ‘) Ducost.

Anmerkung: Die Stationen sind in 4 Grappen geordnet : 1) Nordeuropa, 2) Küstenzone von Irland nach Ostpreussen, 2) Mittel- europa süálich dieser Zone, 4) Südenropa, Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Ost eing2halten,

Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug 1 = leicht, 3 = Schwach, 4 = miedo D = Sch C = ata ( = Seis S = SbUYImISCh 9 = Sum 10 = starker Stumm, Ll = Hefuger Sturm, 12 = Orkan.

Uebersicht der Witterung.

Während das gestern erwähnte Minimum mit wenig verän- derter Tiefe ostnordostwärts nach der südno: wegischen Küste sich fortbewegt hat, ist ein Theilminimum, welches gestern auf der Südseite der Hauptdepression sich entwickelte, in der Nacht über das nordwestliche Deutschlaud fortgeschritten, allenthalben von Regenfäilen begleitet. Ueber Nordcentraleuropa dauert die starke südwestliche Luftströmung bei veränderlichem Wetter fort, im Süden wehen schwache meist südwestliche Winde bei heiterer W:tterang. Die Temperatur ist meistens gestiegen und hat, ins- besondere in Sachsen und Bayern, wieder sehr hohe Werthe er« reicht, in München und Chemnitz liegt sie 8 Grad über der nor- malen, Im südwestlichen und nordöstlichen Dentschland fanden Nac*mittags und Abends Gewitter statt, Im nördlichen und nord- westlichen Frankreich gingen am Abend, im nordöstlichen am JMor- gen heftige Gewitter nieder.

Deutsche Seewarte.

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Theater-.

Yicteria=-{heater, Sonnabend: Z. 176. M.: Frau Venus. Große Kinderfestvorstellung. Jeder Erwachsene 1 Kind sreî.

Kroil’'s Theater, Sonnabend: Abscieds- Verfcellung der K. K. Hofovernsängerin Frl. Hermine Braça und Gastspiel des Königl. Württemberg. Hofopernsängers Hrn. Eduard Nawiasky, (11. Aft.) Der Freishüß, Oper von C. M. v. Weber. (IL. u, IIL. Aft.) Rigoletto, Oper von Verdi. (111. Akt.) Margarethe, Oper von Gounod. (Agathe und Margarethe: Frl, Braga, Rigoletto: Hr. Nawiasky.) Bei günstigem Wetter vor und na der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuch- tung des Sommergartens „Großes Doppel-Concert“ unter Leitung der Herren Favellmeister Ph. Fahr- bah jun. aus Wien und A. Scinck. Anfang des Concerts 5#, der Vorstellung 64 Uhr.

Sonntag: Gastspiel des Hrn. Ferdinand Wachtel. Der Postillon von Lonjumeau,

Relle-Alliance-Theater. Sonnabend: Großes Somrnernachtsfest. Gastspiel der Herren Blencke und Meißner. Zum 1. Male: Steeple chase, Lust- spiel in 4 Akten von Alexander Mügge. Im pracht- voll dekorirten Sommergarten von 6 Uhr Abends bis 12 Uhr Nachts: Erxtra-Concert der Kapellen Lebede und Loeser. Auftreten der 4 Sängergesell- schaften. Abends: Bengalishe Beleuchtung und beiflante Illumination durch 20000 Gasflammen. Arfang des Festes 6 Uhr, Ende 12 Uhr Nachts.

Sonntag: Zum 2. Male: Steeple chase. Ge- wöhnliche Wochentagspreise.

Familien-Nachrichten.

Verlobt: Frl. Marie Flügge mit Hrn. Haupt- mann und Compagnie-Cher Tiedke (Blumen- bagen—Swinemünde). -— Frl. Else v. Krohn mit Hrn. Lieutenant v. Unruh (Schönau).

Verehelicht: Hr. Ernst Haarhaus mit Hedwig Freiin v, Dalwig (Tscirnau).

Geboren: Ein Sohn: rn. Premier-Lieute- nant v. Jeeße (Lüben). Hrn. Hauptmann Haak (Landsberg). Hrn. evang. Pfarrer Satt- ler (Alt-Raudten), Eine Tochter: Hrn. Theodor v. Bethe (Reichenbach).

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[31147] Stebrief.

Gegen den Handlungscommis Mar Gutmann, geboren den 6. August 1862 ¡u Cannstadt im Königreich Württemberg, israelitisher Religion, welcber flüchtig ift, ist die Untersuchungs8haft wegen Vergehens gegen §. 143 St.-G.-Bs, verhängt.

Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das GBerichtsgefängniß zu Ältona abzuliefern. Altona, den 3. Juli 1883. Der Untersuchungsrichter bci dem Königlichen Land-

Ed gericte.

Subhastationen, Aufgebote, BVor- ladungen u. dergl. [31185] Aufgebot.

Der Kaufmann Aron Stern ¡u Lippstadt, ver- treten durch Kanzlei-Rath Viegener zu Rüthen hat das Aufgebot des Grundstülks F.ur VIII. Nr. 63 der Steuergemeinde Hoinkhausen, als dessen Gigen- thümer die Erben der Wittwe Theodcr Roeper in Westereiden als Theresia, Ghefr:au Jacob Fromme ; Maria Anna Josephine, Chefrau Heinrih Fromme, Angela Franz, Joseph 1nd Maria Franziska in Westereiden im Grundbuche von Hoinkhausen Band I]. Blatt 46 eingetragen find, na den Vorschriften des Geseßes vom 7. März 1845 beantragt. Es werden daher alle Diejenigen, welbe Gigenthums- ansprüche an diesem Grundstücke geltend zu machen haben, aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. September 1883, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Berichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre RNecte aazumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren etwaig:n Realansprücben auf das Grundstück präkludirt werden und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen auferlegt wird.

Rüthen, den 4. Juli 1882.

Königliches Anm:ts8gericht.

[31167] E Jm Namen des Königs!

Auf den Artrag des Ackcrbürgers Wilhelm Großholz zu Burg, vertreten durch den Nechté- anwalt Buht daselbst, erkennt das Königliche

; Amtsgericht zu. Burg dur den Amtsgerichts-Rath

Hagemann für Recht:

Alle Anspcücbe an den Hypothekenbrief vom 13. Mai 1831 in Verbindung mit dec Schuld und Hy- pothekvoerschreibung vom 3. Mai 1831 über 150 Thlr. Courant nebst Zinsen und Kosten, welche für die verwittwete Brauer Sehlniacher, geb. Kühns, in den Grundbüchern von Burg I. Nr. 218 und Art. 278 in Abtheilung 111. untex Nr. 10 resp. 2 ein- getragen stchen, werden für aus8geschlossen erkannt, die Urkunde felbst wir» für kraftlos erklärt, die Hy- pothekenpost ist im Grundbuche zu löschen und die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller nach Maßgabe des §. 89 des Gerichtskostengesetzes vom 18. Juni 1878 zur Last gelegt.

Von Rechts Wegen,

Verkündet am 15. Juni 1883.

gez, Hering, Gerichtsschreiber.

[31168] V fj 2 S Jm Namen des Königs! In Sachen des Schmiedemeisters Otto Boltmann z1 Nedlih, vertreten durch Justizrath Kretschmann in Magdeburg, Provokanten, betreffend das Aufgebot einer Hryothekenpost von 100 SPIE,, erkennt das Königliche Amtsçericht zu Burg dur den Amtsgerichtsrath Hagemann für Recht: daß die aufgeiretenen 4 Interesser.ten in Folge des von thnen erklärten Verzichtes il-rer Ansprüche an die im Grundbuche von Nedlitz Band T. Nr. 13 in der 111. Abtheilung unter Nr. 1 cingetragenen Hy- pothekenpost von 150 Thlr. für die Geschwister Gottfried S:-mor und Maria Volkmann aus dem Erbvergleiche vom 4. März 1758 fit verlustig, alle nicht aufgetretenen Berechtigten aber mit ihcen An- sprüchen an dieselbe für ausgeschlossen zu erkennen sind, die Forderuna selbs im Grundbuche zu. löschen ist und die Kosten dem Provokanten zur Last zu legen sind. Vor. Rechts Weaen. Verkündet am 15. Juni 1883. gez. Hering, Gerichtsschreiber.

9118 (311807 Bekanntmachung.

Durch Aus\{lußurtel vom 6. Juli 1883 sind die Schuldverschreibungen der konsolidirten 43prozentigen Staatsanleihe Litt. L. Nr. 17905, 17906 und 17907 über je 300 6 für fraftlos erklärt.

Berlin, den 6. Juli 1883. :

C Gerichteschreiber des Königliben Amtsgerichts I., Abtheilung 43.

(31163) Bekanntmachung.

In die Liste der bei dem hiesigen Oberlandes- gerichte zugelassenen Rechtsanwälte ist heute ein- getcagen worden:

der Nechtsanwalt Carl NRedifer zu Hamm.

Solches wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Hamm, den 11. Juli 1883.

Königliches Oberlandesgericht.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [31151] 7 : Eisenbahn - Dane Elberfeld. Die Lieferung von 120 Stück Personenwagen IIL. Klose mit Bremsen und zwar: 70 Stück nach dem Coupee- system und 50 Stück nah vem Intercommunicätions-

l System. soll, in 9 Loose getheilt, im Wege der

öffentlichen Submission vergeben worden. Offerten

ersuchen wir bis Samstag, den 28, Juli 1883,

Borurittags 11 Uhr, mit der Aufschrift: „Sub- inission auf Lieferung von Perjonenwagen“ portofrei und versiegelt an das diesseitige maschinen- technische Bureau hier einzureichen, woselb deren Eröffnung in Gegenwart der etwa persönlich er- {chienenen Submittenten erfolgen wird. Lieferungs8- bedingungen und Zeichnungen liegen zur Einsicht auf dem maschinentechnischen Bureau ofen, können auch gegen Erstattung der Druckkosten ad 4 Á. von dem Kanzlet-Vorsteher Peltz bezogen werden. Elber- feld, den 11. Juli 1883. Königliche Eisenbahn- Direktion.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w, von öffentlichen Papieren.

157] Bekanntmachung. Bei der heute stattgehabten planmäßigen Aus- loosung der T. vierprozentigen Emission de 1854 der Kreisgobligationen des Fürstenthumer Kreises sind gezogen worden : att, C. Nt. 12 20 50 61 C4 99 11 120 134 136 177 216 217 230 à 300 M An die Inhaber dieser Kreisobligationen ergeht hierdurch die Aufforderung, vom 2. Januar 1884 ab den Nennwerth derselben nebst den bis zu diesem Termine fälligen Zinsen gegen Rückgabe der Kreis obligationen und der Coupons bei der Kreis-Kom- munalkasse hierselbst zu erheben. : Bom 1. Januar 1884 ab werden die ausgeloosten Scbuldverschreibungen nicht mehr verzinst. Coeslin, den 2. Juli 1883. Die ständische Kommission für den Chausscebau im vormaligen Fürstenthumer Kreise.

U Kündigung M.-Gladbaher Stadtobligationen.

In Folge der durch Allerhöchste Ordre vom 8. Januar d. J. genehmigten Herabseßung des Zins- fußes sämmtlicher städtischer Anleihescheine auf 4%, wurden letztere unterm 12. April d. I. allen Jn- habern zum 15. Vftober d. J. gekündigt.

Diese Kündigung wird hiermit für diejenigen, welche inzwisben diz Umstempelung ihxer Obliga- tionen riht haben vornehmen lassen, unter deua Hinzufügen wiederholt, daß gegen Rückgabe der An- leihescheine mit Talons und Zinscoupons der Minimalwerth denselben vom 15, Oktober c. ab, mit welchem Tage die Verzinsurig aufhört, durch die hiesige Stadtkasse nebst den erfallenen Zinsea baar ausgezahlt wird.

Für fehlende Coupons wird der entjprechzende Betrag am Obligationskapitale gekürzt.

M.-Gladach, den 12, Iuli 1883.

Die städtische

131

Der Bürgermeister: Si uldeutilgr.ugs-Kommissiouz

Emil Brandts. Quack.

Kaifer.,

Pelyer,

Se, Majestät der König haben Aergnädigft geruht :

dem Hauptmann von Poellnit im Hessishen Pionier- Bataillon Nr. 11, dem Zeughauptmann a. D. Bröcher zu Stettin, bisher beim Artillerie-Depot zu Königsberg i. Pr., dem fatholishen Pfarrer Biermann zu Peine und dem Provinzial-Steuersekretär a. D. Henkel zu Cassel den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; dem Zeughauptmann a. D. Walter zu Charlottenburg, bisher beim Artillerie-Depot zu Mainz, dem Zeughauptmann a. D. Locher zu Coblenz, dem Steueramts-Assistenten a. D. Rackw zu Wernigerode und dem Kanal-Zolleinnehmer a. D. Müller zu Plaue a. Havel im Kreise Westhavelland den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; den pensionirten Steuer--Auffehern Grünewald zu Naumburg a. S., bisher zu Freyburg a. U. im Kreise Quer- furt, Wagner zu Camberg im Untertaunuskreise und Hache zu Querfurt das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Fisch- meister Friß Rohrmoser zu Nemonien im Kreise Labiau die Nettungs-Medaille am Bande zu verleihen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den nachbenannten Offizieren 2c. die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens-Jnsignien zu ertheilen, und zwar: des Großkreuzes des Königlich württembergischen Friedrihs-Ordens: vem General-Lieutenant z. D. von Berger zu Lichten- thal bei Baden-Baden, zuleßt Commandeur der 31, Division ; des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Ober-Stabsarzt 2, Klasse Dr, Thilo, Regiments- Arzt des Rheinischen Ulanen-Regiments Nr. 7 ;

ferner : des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens dritter Klasse: dem Premier-Lieutenant von der Lippe im 4. Garde- Regiment z. F. ; des Kaiserlich österreichischen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Major Freiherrn von Schönau-Wehr, Flügel- Adjutanten Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs von Baden ; des Großherrlih türkishen Medschidje-Ordens zweiter Klasse: dem Major von Rabe im Generalstabe der Garde- Kavallerie-Division, und dem Seconde-Lieutenant Grafen von Hohenau im 1, Garde-Dragoner-Regiment ; des Großkreuzes des Großherrlich türkischen Dsmanié-Ordens: dem Seconde-Lieutenant Prinzen Heinrich von Batten- berg im Regiment der Gardes du Corps; sowie des Commandeurkreuzes desselben Ordens:

dem Seconde-Lieutenant Freiherrn von Reischach in demselben Regiment.

Deutsches Neid.

Der Königlich bayerische ReGtspraktikant und Notariats- kandidat Ludwig Schmolze zu Fllkirch ist zum Notar im Landgerichtsbezirk Zabern, mit Anweisung seines Wohnsißes in Westhofen, ernannt.

In Marseille sind die Quaraniänevorschriften für Provenienzen aus Malta und Cypern bis auf Weiteres wieder in Kraft gescgt worden (N. A. Nr. 158).

Dagegen werden in spanischen Häfen Provenienzen von Gibraltar und Tanger vom 4. d. Mts. an sür unver- dächtig erachtet.

Aus Dünkirchen. wird berichtet, daß Schiffe, welche aus egyptishen Häfen, den Häfen des Rothen Meeres und den jenseits desselben belegenen Häfen kommen, einer 24 stündigen Observation zu unterwerfen sind. Erweist sih das Schiff als infizirt, so erhält dasselbe überhaupt keinen Zulaß in den Hafen, sondern is nah einem anderen französishen Hafen zu dirigiren, in welhem Einrichtungen zur Abhaltung der Quarantäne vorhanden sind.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Gerichts-Assessoren Petrih, Zernik, Thür, Dr, Huth, Heyse, Nobiling und Friedländer zu Amtsrichtern zu ernennen ; sowie

dem praktishen Arzt, Sanitäts-Rath Dr. Moriß Blüm- ner zu Breslau den Charakter als Geheimer Sanitäts-Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten.

Ins-LWŒtion zur Desinfektion von Seefschissen, welche gemäß der 88, 8, 9 und 10 der Verordnung vom 5, Juli 1883, betreffend die gesundheitspolizeilihe Kontrole der einen preußischen Hafen anlgufenden Seeschiffe, zu des- infiziren nd, E

Als Desinfektionsmittel sind zu verwenden : a, Karbolsäurelösung.

Zur Bereitung derselben ist die sogenannte 100 proz. Karbolsäure (Acidum carbolicum depuratum 100 Proz.) zu benußen, und zwar ist zu jedesmaligem Gebrauche ein Theil derselben in 18 Theilen Wasser unter häufigem Umrühren

zu lösen. b. Sublimat.

Dasselbe findet aus\schließlich Verwendung zur Desinfektion

des Kielraumes und seines Jnhaltes (vergl. 8. 6). c. Heiße Wasserdämpfe,

insoweit geeignete Desinfektionsapparate zur Benußung der- s)elben zur Verfügung stehen, Als geeiguet können nur die- jenigen Apparate bezeichnet werden, în welchen ein fort- währendes Durchströômen von heißen Wasserdämpfen dur den Desinfektionsraum stattfindet und vei welchen die Tem-

peratur der Wasserdämpfe im Desinfeftion3xaum überall min-

destens 100 Grad C. beträgt. Diese Beingung wird erfüllt sein, wenn ein in die Leffnunc,, durch welche der Darapf den Apparat wieder verläßt, gebrahtes Thermometer die Tempe- ratur von 100 Grad C. erreicht

Die Zeit, während welcher die zu desinfizirenden Gegen- stände den heißen Wasserdänpfer ausgeseßt werden, darf bei leicht zu durhdringenden Gegenständen, z. B. Kleidern, nicht weniger als eine Stunde, bei s{chwerer zu durchdrincoenden

Gegenständen nichi weniger als zwei Stunden betragen. |

Hierbei ist die Zeit nicht mitgereck,net, welche vergeht, bis der Dampf, welcher aus der: Desinfektionsapparat ausströmt, die Temperatur von 100 Grav C. erreicht hat. O 2

Zur Desinfektion von infizirten Schiffsräumlich- keiten, insbesondere aller Wohnräume, namentlih des Logis der Mannschaft, der Kajüt-, des Zwischendecks für Passagiere nebst den in denselben befindlichen Lagerstellen,

Geräthschaften u. dergl. ist Karbolsäurelösung anzuwenden. |

Die Dede, die Wände und der Fußboden der bezeichneten Räumlichkeiten, sowie infizirte Lagerstelen, Geräthschaften und dergl. sind zunächst mit Lappen, welche mit Kacbolsäure- lôsung getränkt sind, gründlih abzuwashen. Nach Verlauf einiger Stunden is diese Abwashung zu wiederholen. Erst nah Verlauf von weiteren 24 Stunden sind die in Frage fonimenden Räumlichkeiten und Geräthschaften mit einer reich- lichen Menge Wasser zu spülen und die Räumlichkeiten im Anschluß daran einer möglichst gründlichen Lüstung zu unter- werfen. Der Krankenraum, insbesondere durch Erbrochenes und dergl. verunreinigte Theile desselben, von Kranken benußte Geräthschasten, Utensilien und dergl. sind bei dieser Desinfektion ganz besonders zu N D,

Jnfizirte oder verdächtige Kleider, Wäsche und sonstige Effekten sind, soweit niht ihre Vernichtung vorgeschrieben ift, mit heißen Wasserdämpfen und zwar in der in §. 1 ange- gebenen Weise zu behandeln.

Falls genügende Desinfektionsapparate nicht zur Vec- fügung stehen, sind die bezeihneten Gegenstände, wenn nicht ihre Vernichtung vorgezogen wird, während 48 Stunden in Karbolsäurelösung einzuweihen und darauf mit Wasser zu

spülen. 8, 4,

Jn denjenigen Fällen, in welchen die Desinfektion si auch auf Personen zu ersirecken hat, ist dafür Sorge zu tragen, daß dieselben ihren ganzen Körper mit grüner Seife abwaschen und ein vollständiges Bad nehmen. Jhre Kleider und Effekten sind nach §. 3 zu 2M

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___ Etwa an Bord befindliche Leichen sind bis zu der mög- list bald vorzunehmenden Bestattung in Tücher einzuhüllen, welche mit Karbolsäurelösung getränkt sind und mit derselben feucht gehalten werden. 8 6

Die Desinfektion des Kielraumes mit seinem Jnhalt ge- Weite durch Sublimat, und zwar ist dieselbe in folgender Weise zu bewirken.

Je nah der geringeren oder größeren Menge *) des Bilgewassers werden !/; oder 1 kg Sublimat in einer höl-

*) Auf je 1000 1 Bilgewasser ist etwa 1 ko Sublimat zu rechnen.

| Personen

zernen Balge in 10 bezw. 20 1 Wasser unter häufigerem Um- rühren vollständig gelöst, wozu etwa zwei Stunden erforder- lih sind. Vermittels eines Pumpwerks und eines über Deck gelegten Schlauches wird sodann das Kielwasser vom Hinter- theil des Schiffes aus über das Deck hinweg nah dem vorder- sten Theil des Kielraumes, wo leßterer noch eben vom Bilge- wasser bespült wird, gepumpt. Selbstverständlih ist dafür Sorge zu tragen, daß in Fällen, in welchen der Kielraum nicht ein zusammenhängendes Ganzes bildet, die Schleusen der die einzelnen Abtheilungen trennenden Schotten möglichst weit geöffnet sind, so daß durch das Pumpwerk eine vollständige Cirkulation des gesammten Bilge- wassers hergestellt wird. Sobald leßtere eingetreten ist, wird allmählih die Sublimatlösung im vorderen Theil des Kiel- raumes eingegossen und durch mindestens einstündiges Pum- pen eine gründlihe Mishung des Desinfektionsmittels mit dem Bilgewasser bewirkt,

Wegen der giftigen Eigenschaften des Sublimats sind die für die Aufbewahrung und Verabfolgung von Giften be- stehenden Vorschri\ten zu beahten. Die Gefäße sind daher zu versiegeln und mit der Aufschrift „Gift“ oder einer ent- sprechenden in die Augen fallenden Bezeihnung zu ver- sehen. Sowohl diese Gefäße als auch die zur Bereitung der Sublimatlösung zu benußzenden Geräthschaften sind in einem befonderen verschlossenen Raume aufzubewahren , dessen Schlüssel der Schiffsführer in Verwahrung nimmt,

Die Verabfolgung des Sublimats darf nur gegen gültigs®, vorschristamäßig aufzubewahrende und in ein Gistbuch ein- zutragende Scheine geschehen. :

Die Bereitung der Sublimatlösung darf nux in bestimmten, ausschließlich diesem Zweck dienenden Gefäßen geshehen. D215 Einschütten derselben in den Kielraum i} stets zuverlässigen anzuvertrauen und unter strenger Kontrole zu bewerkstelligen, da eine vorsihtige Handhabung des Desinfektionsmittels die unerläßlihe Bedingung ist, unter wclcher eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürhten ist. Die Vermischung der Sublimatlösung mit dem Bilge- oder Kielwasser sowie das spätere Auspumpen desselben mittels eines Pumpwerks und eines über Deck geführten Schlauches unterliegt insofern keinem sanitären Bedenken, als hierbei jede direkte B:rührung mit dem Desinfektionsmittel ausgeschlossen ist.

Zur Prüfung, ob die Desinfektion ausreichend erfoigt ift, dient folgendes Verfahren :

Es werden von verschiedenen Stellen des Kielraumes Proben des desinfizirten Bilgewassers entnommen und in dieselben je ein Streishen von Kupferbdleh, welches mit Shmirgelyapier blank gepußt is, etwa zur Hälfte ein- gehängt. Falls die Desinfektion ausreichend war, bildet ih nach Ablauf von 2 Minuten auf dem Kupferblech, so weit es eingetauct war, ein deutlicher grauer Belag, welcher sich leicht mit dem Finger abwischen läßt. Bildet sich dagegen innerhalb zweier Minuten auf dem Kupferstreifen kein deutliher Belag, so war die Desinfektion «nzureihend und muß durch Ein- gießen einer neu zu bereitenden gleich großen Quantität Sublimatlösung vervollstänckigt werden. Selbstverständlich ist auch dann wieder durch miadestens einstündiges Pumpen für gründliche Mischung des Desinfektionsmittels mit dem Bilge- wasser Sarge zu tragen.

Hierauf werden von Neuem Proben des Wassers ent- nommen und in der angegebenen Weise mit Kupferstreifen aus ihren Sublimatgehalt ceprüft. Sollte sich au jeßt auf dem blank gepußten Kupfer innerhalb zweier Minuten noch kein deutlicher grauer Belag bilden, was indeß nur bei einer ganz außergewöhnlih großen Quantität Bilgewasser vorkom- men kann, so ift {ließlich in derselben Weise noch eine dritte gleih große Menge der Sublimatlösung einzugießen und mit dem Bilgewafser zu mischen,

Nachdem das Bilgewasser in der beschriebenen Weise mit der zur Desinfektion erforderlihen Quantität Sublimatlösung verseßt ist, soll es zunächst niht ausgepumpt, sondern noch 24 Stunden im Kielraum belassen werden. Erst nah Ablauf dieser Zeit ist lens zu pumpen und an Stelle des desinfizirten Kielwassers die gleiche Quantität Seewasser einzulassen. Um möglichst wenig von dem Desinfektionsmittel im Kielraum zurücfzulassen, ist das Lenspumpen und das darauf folgende CEinlassen von Seewasser innerhalb der nächsten 3 Tage min- destens noch dreimal zu wiederholen.

An jedem Hafenorte ist Seitens der Hafenbehörde ein für die Zwecke der Desinfektion ein für alle Mal bestimmtes Pumpwerk bereit zu halten, welhes den Schiffern zur Vor- nahme der Desinfektion zur Verfügung zu stellen ist.

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Die auf den im §. 1 der Verordnung voni 5. d. Mts. genannten Schiffen vorgefundenen Waaren sind zum freien Verkehr zuzulassen, soweit ihre Einsuhr nicht verboten ist.

Waaren, welche im §8. 9 der gedachten Verordnung auf- geführt oder, falls sie in der Verordnung nit genannt sind, gleich den Lumpen, Hadern, altem Bettzeuge 2c. als giftfangende anzusehen sind, müssen vor dem Eintritt in den freien Ver- kehr einer gründlichen Desinfektion unter Beachtung der im