1926 / 150 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

‘Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Suhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Anordnung über die weitere Geltung der bisherigen Höchstsäße

in der Erwerbslosenfürsorge.

Bekanntmachung, betreffend eine Auslandsanleihe der Stadt- gemeinde Dresden. i

Bekanntmachung, betreffend Anleihen der Kreditanstalt Sächs. (Bemeinden.

Betkanntgabe der Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im Juni 1926.

Preußen.

Handelsverbote. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 25 der Preußischen

(Besezsammlung.

Amiliches. Deutsches Reich,

Anordnung über die weitere Geltung der bis- herigen Höchstsäße in der Erwerbslosenflürsorge. Vom 30. Juni 1926.

Auf Grund des §8 10 Abs. 1 der Verordnung über Crb erbo osenarlaugs vom 16. Februar 1924 (RGBl, I S. 127) verlängere 1ch nach Benehmen mit dem Verwaltungsrat des Reichsamts für Arbeitksvermittlung die Geltungsdauer meiner Anordnung über eine vorübergehende Erhöhung der Höchstsäße in der Erwerbslosenfürsorge vom 17. Dezember 1925 (Neichs- arbeitsbl. S. 562) und meiner Zweiten Anordnung über eine vorübergehende Erhöhung der Höchstsäße in der Erwerbslosen- fürforge vom 27. Februar 1926 (Reichsarbeitsbl. S. 62) bis zum 27. November 1926.

Berlin, den 30. Juni 1926.

Der Reichsarbeits minister. Dr. Brauns.

Bekanntmachung.

Die Ministerien des Innern und der Finanzen haben auf Grund von § 795 des Bürgerlichen Geseßbuchs genehmigt, daß die Stadtgemeinde Dresden für eine Auslands- anleihe im Betrage von 5 000 000 Dollars auf den Jnhaber lautende Schuldverschreibungen in Stücken von 500 und 1000 Dollars ausgibt. j

Dresden, den 28. Juni 1926.

Die Ministerien des Jnnern und der Finanzen, Müller. Dehne.

Betanntmachung. Die Ministerien des Jnnern und der Finanzen haben ge- nehmigt, daß die Kreditanstalt Sächs. Gemeinden a) 5 000000 GM Kreditbriefe, verzinslih zu 8 vH, in Stücken von 100, 500, 1000, 3000, 5000 und 10 000 GM, b) 5 000 000 GM Kreditbriefe, verzinslih zu 7 vH, in Stücken von 100, 500, 1000, 3000, 5000 und 10 000 GM, c) 2000000 GM Pfandbriefe, verzinslih zu 8 vH, in Stücken von 100, 500, 1000, 3000 und 5000 GM, d) 5 000 000 GM Pfandbriefe, verzinslih zu 7 vH, in Stücken von 100, 500, 1000, 3000 und 5000 GM nach Maßgabe der Anleihebedingungen ausgibt. Dresden, den 24. Juni 1926. Die Ministerien des Jnnern und der Finanzen, Müller. Dehne,

A Die Reichs indexziffer : für die Lebenshaltungsfkosten im Juni 1926.

„__ Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „„Sonstiger Bedarf“) beläuft sich nach den Feststellungen des Statistischen Neichsamts für den Durchschnitt des Monats Zuni auf 1405 gegen 139,9 im Vormonat. Sie hat sich fonah um 04 vH erhöht. Bei den Ernährungsausgaben Lenne Preissteigerungen für Kartoffeln und Fleish durch je “u der ersten Monatshälfte noh nachgebenden Preise für Milch und Milcherzeuguisse nur zum Teil ausgeglichen werden. Die Ausgaben für Wohnung haben sich in einzelnen Teilen des Reichs weiter erhöht. Borlín, den 30, Juni 1926. Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Plagzer.

Preußen.

Durch rechtskräftigen Bescheid vom 2. 6, 1926 ist dem hier, Kl. Duvenstr. 10, wohnhaften Händler Wilhelm Frehde der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlä|sigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb auf Grund der Verordnung über Handelsbes{chränkungen vom 13, 7, 1923 untersagt.

Hannover, den 25. Juni 1926,

Städtische Polizeiverwaltung. J. A.: W eber,

Dur rechtskräftigen Bescheid vom 2. 6, 1926 ist dem hier, Schuhstr. 5, wohnhaften Händler Heinrich Busch der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb auf Grund der Verordnung über Handelsbeshränkungen vom 13, 7.1923 unterjagt.

Hannover, den 25, Juni 1926. Städtische Polizeiverwaltung. J. A.: Weber

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 25 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 13 107 das Geseg über die Bereitstellung weiterer Staats- mittel für den Ausbau des Erz- und des Eisenkais am neuen Binnen- hafen in Emden, vom 23. Junt 1926, und unter

Nr. 13 108 die Verordnung über die geseßliche Miete vom 1. Juli 1926 ab, vom 25, Juni 1926,

Umfang {4 Bogen. Verkaufspreis 10 Neihspfenntg. Berlin, den 29. Juni 1926. Geseßsammlungsamt. J. V,: Alleckna.

Nichtamtliches.

Deutscher Reichstag. 221. Sißung vom 30. Juni 1926, nachmittags 1 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. *)

Präsident Löbe eröffnet die Sizung um 1 Uhr 20 Minuten.

Aufsehen erregt die Mitteilung des Präsidenten, daß die Vorlage zur Verlängerung des Gesetzes über die Lens von Verfahren bis zum Ende des Des 1926 (Sperrgeseß, betr. die Fürstenabfindung) jeßt

eim Reichstage eingegangen ist. Dex Reichsvat hat be- kanntlich diese Vorlage Thon angenommen.

_Die zweite Lesung des Geseßentwurfss über die vermögensrechtlihe Aus8einandersezung zwischen den deutshen Ländern und den vormals végierenden Fürstenhäusern wird dann beim § 8 fortgeseßt. Dieser bestimmt, daß Zivillisten, Kronfideikommißrenten, Krondotationsrenten und ähnliche Renten entschädigungslos fortfallen.

Abg. Graf von Merveldt (D. Nat.) beantragt die Streichung dieses Para S Es handelt sih hier um einen Eingriff in die Underleßlid eit des Privateigentums. Das sei ein Verstoß gegen die Verfassung von Weimar. (Lärm L Auch Professor Schücking habe in einem Gutachten die Entschädigungs- pflicht für Kronfideikommißrenten anerkannt. Der Beschluß wider- sprehc auch der Versicherung des Reichskanzlers, daß die Fürsten nicht anders behandelt werden follen, als andere Staatsbürger.

Abg Schulte (Zentr.) erklärt, die Regierungsparteien seien mit diesem Beschluß auf den Boden eines früheren Kompromisses gurückgekehrt. Die Regierungsparteien seien .der Meinung, daß die Nenten einen privatrechtlihen Charakter nicht hätten. Der Redner verweist au i \ vor der Staatsumwälzung {on der öffentlich-rehtlihe Charakter dieser Nenten betont worden sei.

Abg. Landsberg (Sot) betont, daß die Entstehungsgeschichte der Kronfideikommißrente deutlich zeige, daß sie zu Nepräjentations- zwecken gewährt wurde. i

Abg, Dr. Pfleger M r. Vp.) weist darauf hin, daß der Ausschußbes{luß nicht den Wünschen seiner Partei entspreche. Die Bayerische Volkspartei betrachte ihre Abstimmung über den § 8 und die folgenden Paragraphen als vorläufig und behalte sich ihre endgültige Entscheidung bis zur dritten Lund vor.

Abg. Dr. Neubauer (Komm.) erklärt, daß niemand jemals so rückchtslos mit dem Privateigentum umgegangen sei wie. die Fürsten. Die von den Sozialdemokraten im des durchgesebte Aenderung habe wenig praktishe Bedeutung. (Der Redner wird vom Präsidenten im ee seiner Ausführungen zweimal zur Sache tuen. Wegen verschiedener Burufe erhalten die Abgeordneten

orgler und Vr

Neubauer Ordnungsrufe.)

*) Mit Ausnahme der dur Sperrdruck hervorgehobenen Neden der Herren Minister, die im Wortlaute Dieben sind.

das Gutachten eines Justizministers, in dem

8 8 wird darauf gegen die Deutschnationalen mit den Stimmen der Regierungsparteien und der Sozialdemokraten angenommen.

Die 88 9 bis 12 handeln von den Gegenständen, die aus der Streitmasse vorweg dem Lande auf dessen Verlangen gegen Saug zuzuteilen sind. 9 nennt u. a. Theater, Schlösser, Museen, Parkanlagen usw., vorausgeseßt, daß sie bei Fnkrafttreten des Gesehes zur öffentlichen O oder Benußung frei waren.) Sie enthalten weiterhin die Bes stimmung der Höhe der Entschädigung durch das Sonders

ericht 10), Bestimmungen über Grundstücke, die auf Vers angen dem Lande zuzuteilen sind 11), und über Verteilung der Vermögenswerte nach Billigkeit unter Berücksichtigung deL beiderseitigen wirtschaftlichen und finanziellen Lage,

Ein Antrag der Deutschnationalen (Dr, Barth und Gen.) verlangt Streichung der §8 9 bis 11.

Ein sozialdemokratisherx Antrag verlangt, daß den Ländern auf Verlangen ohne jede Einschränkung und ohne Entschädigung an die Fürsten die Gegenstände zuzuteilen sind, die Hie aus Gründen der Kultur odex Volksgesundheit in Anspruch nehmen, insbesondere Theater, Schlösser, Museen, Bibliotheken, Parkanlagen usw.

Abg, Dr. Rosenfeld (Soz.) empfiehlt den Antrag seiner Partei. Die Vorlage ist leider so gestaltet, daß auch bei Kultur- werten ein Unterschied gemacht wird von Staats- und Privat- vermögen. Die Interessen der Kultur sind hier niht gewahrt. Bezüg- lich dexr Waldungen müßte besondere Rücksicht auf die Volksgesund- heit genommen werden. Der frühere Herzog von Gotha hat in einen Wäldern umfangreiche Holzungen vornehmen lassen, die geradezu Waldverwüstungen sind.

Abg. Graf von Merveldt (D. Nat.) befürwortet den An- trag auf Streichung der §§ 9 bis 12 und stellt namens der Deutsch- nationalen den Antrag auf namentlihe Abstimmung über § 10 (Zuweisungen aus dem Privatvermögen der Fürsten an Gegen- ständen der in § 9 genannten Art auf Verlangen der Länder), Es handelt sih, so bemerkt der Redner, hier um einen besonders scharfen Eingriff in Privateigentum, wenn auch Entschädigung gogeben iverden soll. Was soll die Bemessung der Entschädigung nah dem „Ertrag“ der Kunstgegenstände bedeuten? Die Ent- schädigung für Grundstücke ist unzureichend. Wir können diesen Eingviff in dié Unverleßlichkeit des Privateigentums nicht billigen,

Abg. Schulte - Breslau (Zentr.) verteidigt die Aus\{chuß- beschlüsse, Den kulturellen und Wohlfahrtsbestrebungen der Länder muß Rechnung getragen werden. Soweit es sich um Objekte handelt, die der öffentlichen Besichtigung und Benußung entzogen Fi findet dieses Geseß ja keine Anwendung. Wir wollen die

T

ürsten als Staatsbürger behandeln und ihnen alles unzweifel- s Privateigentum belassen, Die Fürsten haben auch kulturelle Pflichten dadurch erfüllt, daß sie Kunstsammlungen, die sie er- worben Been dem Volke zur Besichtigung freigaben. Jn diesem RAe soll eventuell eine Enteignung gegen Entschädigung statt- finden,

Abg, Tiedt (Komm.) fühvt aus, daß gerade în den Fällen der §8 9 bis 11 eine entschädigungslose Enteignung besonders ge- boten sei. Was solle es heißen, wenn man den Fürsten eine „an- gemessene“ Lebenshaltung zubilligen wolle. Es handele sih doch um Mörder, die die Masfer in den Tod geschickt hätten. (Unruhe rechts.) Den Opfern des Krieges billige man keine „angemessene“ Entschädigung zu, im Gegenteil, man suche ihnen noch die geringe Rente zu beschränken, (Große Unruhe rechts und Zurufe. Ruf bei den Kommunisten: Ruhe im Fürstenstall!) Die Rente von 60 Mark für Verlust eines Unterschenkels sei mit Zustimmung der Rechten auf 13 Mark herabgeseßt worden. (Rufe bei den Kommu- nisten: Unerhört! Abgeordneter Kenzler [Komm.] wivd wegen eines Zwischenrufes zur Ordnung gerufen.) Wilhelm, dieser er- bärmliche, feige Wicht, habe zwar die Truppen aufgefordert, mit ihm in Not und Tod zu gehen, dann aber habe er es abgelehnt, wie Gröner ihn riet, an der Front zu sterben. (Große Unruhe rechts und Zurufe. Der Redner wird vom Präsidenten Löbe wegen des Ausdruckes „erbärmlicher, feiger Wicht“ zur Ordnung gerufen.) JJawohl, fährt Redner fort, wer so gehandelt hat, ist ein erbärm- licher Feigling. (Große Unruhe rechts. Abaeordneter Laverrenz (D. Nat.) wird wegen eines Zurufes zur Ordnung gerufen.) Der Redner richtet zum Schluß scharfe Angriffe gegen Hindenburg. Dieser habe den Soldaten während des Krieges viel versprochen, aber nachher habe er in ebenso erbärmlicher, feiger Weise wie Wilhelm sein .Wort gebrochen. (Große Unruhe rechts. Der Redner wird abermals zur Ordnung gerufen.)

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) befürwortet den Antrag seiner Partei. Man solle doch niht in dieses Geseh etwas hinein- shreiben, was dem Grundsaß entspree „regis vohmtas suprema lex“,

Der Antrag der Deutschnationalen und der Auntvag der Sozialdemokvaten werden gegen die Stimmen der Antrag- steller abgelehnt. Der Antrag der Deutschnationalen auf namentliche Abstimmung über & 10 wird zurüttaczogen.

Die §8 9 bis 13 werden nah den Ausschußbefhlüsen bei

Stimmenthaltung der Sozialdemokvaten mit den Stimmen der

Mittelparteien angenommen.

SS 13 bis 17 enthalten Bestimmungen über das Verfahren und ‘Hubecias über Aufwertung nach dem allgemeinen Gefeß wertunh.

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