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SYlußverzeichnis der bei der Verteilung u berücksihtigenden Forderungen und zur
Zeschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbbaren Vermögensstücke sowie gur Anhörung der Gläubiger über die Er- Itattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigeraus\chusses der Schlußtermin auf den 22, Juli 1926, vormittags 8 Uhr, bor dem Amtsgericht, hierselbst, Zim- mer 10, bestimmt.
Steinau (Oder), den 5. Juli 1926, Amtsgericht. Siutigart, [43122 Im Konkurse über den Nachlaß des am 40. November 1925 verstorbenen Jsaak Strauß, Alleininhaber der Firma Hagner |& Go. Lederwarenfabrik, hier, Notebühl- straße 98, wird nach Prüfung der vom Merwalter über den Vollzug der Schluß- berteilung vorgeleaten Nachweise das Ver-
fahren gem. § 163 K.-O. aufgehoben. Amtsgericht Stuttgart I. FTauberbischofsheim. [43123]
In dem Konkursverfahren über das
dermögen des Müllers Friedrih Bek in
hofen ist Termin zur Prüfung der räglich angemeldeten Forderungen be-
mmt guf Dienstag, den 27, Juli 1926, bormittags 9 Uhr.
Tauberbischofsheim, den 3. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Teuchern, [43124] _In dem Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Geißler u. Albreht in Teuchern wird ein Termin zur Anhörung der Gläubigerver- sammlung über Einstellung des Konkurs- verfahrens wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Konkursmasse auf den 20. Juli 1926, vorm. 10 Uhr, bestimmt.
Teuchern, den 6. Juli 1926.
Amtsgericht.
14} I
Terachenberg, Schles, [43125] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des herzoglihen Domänen- pächters Alfred Domke in Gr. Ossig steht gur Prüfung einer nachträglih angemel- deten Forderung besonderer Prüfungs- dermin am 23. Juni 1926, vorm. 9 Uhr, an Gerichtsstelle an. Amtsgericht Trachenberg, 19. Juni 1926.
V
Uin, Donau. [43126]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Georg Storer, Wirts in Lanaenau, ist zur Abnahme der Schluß- rechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Scbluß- berzeinis der bei der Verteilung zu be- rücsichtigenden Forderungen und zur Be- schlußfassung der Gläubiger über die nicht berwertbaren Vermögens\tüdte sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Ér- \tattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des WBläubigeraus\husses der Sclußtermin auf Gamstag, den 31. Juli 1926, vor- mittags 82s Uhr, vor dem Amktsgericht, Hierselbst, bestimmt.
Amtsgericht Ulm.
Wermelskirchen, [43127]
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns F. W. Preyer in Wermelskirchen wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.
Wermelskirchen, den 22, Juni 1926,
Amtsgericht.
WVeiedenbrüiielk, [43128]
Fn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Fahrzeugfabrik Westfalia, Franz Knöbel u. Söhne, sowie deren Inhaber Franz Knöbel sen., Franz Knöbel jun. und Johannes Knobel in E wird infolge eines von den Gemeinschuldnern gemachten Vorschlags zu einem Zwanagsvergleih Vergleichs- termin auf den 15. Juli 1926, vorm. 9 Uhr, vor dem hiesigen Amtsgericht an- beraumt, in welchem gleichzeitig die Prü- fung der naträglich angemeldeten For-
rungen erfolgen soll. Der Vergleihs- bvorshlag und die Erklärung des Glâäu- bigeraus\chusses sind auf Zimmer 2 des biesigen Amtsgerichts zur Einsicht der Be- teiligten niedergelegt. Wiedenbrück, den 24. Juni 1926.
Das Amtsgericht.
Winsen, Luhe, [43129] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Hermann Hahn in Winsen-Luhe wird, nahdem der im Ver- gleihstermin vom 18. 6. 1926 an- nenommene Zwangsvergleih durch rehts- Ffräftigen Beschluß vom 18. 6. 1926 be- stätigt ist, hiermit aufgehoben. : Amtsgericht Winsen-Luhe, 6, 7. 1926.
Wollin, Pomm. [43130] In dem Konkursverfahren über das Mermögen des Zigarrenhändlers Franz Busch in Misdroy i} Termin zum Ab- {luß eines Zwangs®vergleihs auf den 16. Juli 1926, 11 Uhr vormitbags, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumt. Wollin, den 5, Juli 1926. Amtsgericht.
Berlin. [43169] Veber das Vermögen der „Haby“ Handelsgesellschaft m. b. H. in Berlin
N. 65, Liebenwalder Straße 11, wird die | P
Geschäft8aufsiht zur Abwendung des Kon- kurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Ernst Neitzel zu Berlin NW. 52, Melan(ßthonstraße 15, bestellt. — 6 Nn. 61. 26. Berlin N. 20, den 3. Juli 1926. Amtsgericht Berlin-Wedding, Abt. 6,
Berlin. [43165]
Veber den Kaufmann Gustav Silber- berg in Berlin, Gertraudtenstr. 22 und in Dortmund, Münsterstr, 40 (Tuche und Futterstoffe) wird die Geschäftsau!sicht angeordnet und der Kaufmann E. Noetzel in Berlin, Siegmundshof 6 als Auf- sihtsperson bestellt.
Amtsgericht Berlin-Mitte.
Abt. 154 Nn, 358. 26, den 6. Juli 1926.
Berlin. [43166] Auf Antrag des Kaufmanns Arthur Schindler, Alleininhaber der Firma Gebr. Schindler in Berlin, Stallschreiberstr. 28, wird heute zur Abwendung des Konkurs- verfahrens eine Beaufsichtigung seiner Ge- \{chäftsführung angeordnet und Herr Kauf- mann Carl Sardemann, Berlin-Lichter- felde, Albrehtstr. 13, als Aufsichtsperson bestellt. Das Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 154, Nun. 346. 26, den 7. Juli 1926.
Berlin-Schöneberg. [43167] Dem Antrage des Kaufmanns Curt Hahn, Berlin-Stegliz, Stindestraße 29, vom 17. 6. 1926 auf Anordnung der Ge- schäftsaufsiht zum Zwecke der Abwendung des Konkurses gemäß den Verordnungen vom 14. Dezember 1916 und 8. Februar und 14 Quit 1924 wiro am 9. Ul 1926, nahmittags 12 Uhr 30 Min., statt- gegeben. Zur Beaufsichtigung der Ge- \chaftsführung der Schuldnerin wird Nechts- anwalt Dr. Hans Pohl, Berlin W. 66, Wilhelmstraße 43b, bestellt. Anmel- dungen irgendwelcher Forderungen bei Gericht können nicht stattfinden. Anfragen sind nicht an das Gericht, sondern anx die Aufsichtsperson zu richten. Ein Gläubigerbeirat wird wegen des geringen Umfanges der Geschäfte nicht bestellt. Berlin-Schöneberg, den 3. Juli 1926. Amtsgericht. Abteilung 9.
EBerlin-Schöneberg. [43168] Dem Antrage des Kaufmanns Hermann Malz, Berlin-Stegliß, Stindestraße 29, vom 17. 6. 1926 auf Anordnung der Ge- \häftsaufsiht zum Zwette der Abwendung des Konkurses gemäß der Verordnung vom 14. Dezember 1916 und 8. Februar und 14. Juni 1924 wird am 3. Juli 1926, nachmittags 12 Uhr 30 Min., stattgegeben. Zur Beaufsichtigung der Geschäftsführung des Schuldners wird Rechtsanwalt Dr. Hans Pohl, Berlin W. 66, Wilhelm- straße 43b, bestellt. Anmeldungen irgendwelcher Forderungen bei Ge- riht können nicht stattfinden. An- fragen sind nicht an das Gericht, sondern an die Aufsihtsperson zu richten. Ein Gläubigerbeirat wird wegen des geringen Umfangs der Geschäfte nicht bestellt.
Berlin-Schöneberg, den 3. Juli 1926.
Amtsgericht. Abteilung 9.
Düsseldorf. [43170] Am 3. Juli 1926, nahmittags 124 Uhr, ist die Ebefrau Frieda Kämper, geb. Plate, in Düsseldorf, Hüttenstraße 8, Inh. der Firma „Frieda Plate“, Pelzgeshäft in Düsseldorf, Hüttenstraße 4, unter Ge- chäftéaufsicht gestelt. Als Aufsichtsperfon ist der Bankvertreter Schöntag in Düssel- dorf, Leopoldstraße, bestellt. Amtsgericht in Düsseldorf. Abt. 14.
Gelsenkirchen. [43171]
Veber das Vermögen der Firma F. Pothmann Söhne, Inhaber Kaufmann Frißz Pothmann in Gelsenkirhen, Bahnhofstr. 2, wird auf den am 15. Juni 1926 einge- gangenen Antrag die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses nah den Be- fanntmahungen vom 14. 11, 1916, 8. 2. und 14. 6. 1924 angeordnet. Als Ge- \chäftsaufsihtsperson wird der Kaufmann Leopold Friedmann în Gelsenkirchen, von der Neckestr. 7, bestellt.
Gelsenkirchen, den 28. Juni 1926.
Das Amtsgericht.
Gelsenkirchen. [43172]
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Cleinens Hackert in Gelsenkirchen, Elisabeth- straße 17, wird auf den am 4. Juni 1926 eingegangenen Antrag die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses nach den Bekanntmachungen vom 14. 11. 1916, 8. 2. und 14. 6. 1924 angeordnet. Als Gelchüstsaufsihtéperson wird der Kauf- mann S. Großmann in Gelsenkirchen, Babnhofstr., Georgshaus, bestellt.
Gelsenkirchen, den 1. Juli 1926,
Das Amtsgericht.
Gleiwitz. [43173] Ueber das Vermögen des Schneider- meisters Friedrih Lög in Gleiwiß, Wil- helmstraße 19, wird heute, am 9. Juli 1926, Nachmittags 12,50 Uhr, die Ge- \häftsaufsiht angeordnet. Zur Aufsichts- person wird der Bankdirektor a. D. Oskar Baitsh in Gleiwitz, Oberwallstraße 14, bestellt. l Amtsgericht Gleiwitz, den 5. Juli 1926.
Hamburg. [43174]
Die Geschäftsaufsicht ist angeordnet über das Vermögen des Kaufmanns Max Linius Waurisch, in nicht eingetragener Handel8s- bezeihnung Marx L. Waurisch, Manufaktur- waren, Hamburg, Wer den Höfen 1. Aufsichtsperson: G. 3 gießerwall 9.
Hamburg, 6. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Leipzig. [43176] Ueber das Vermögen des Kaufmanns aul S{hmid in Leipzig, Hallische Str. 24, all. Inhabers einer Groß- und Klein- bandlung mit künstlichen Blumen, Feder- \{chmuck, Dekorationsgegenständen usw. unter der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Oskar Jope“ in Leipzig, Salz- gäßchen 5 I, und Altes Rathaus, Laden 10,
- jener Straße, Großhandel in Strümpfen
N. Kanning, Glocken- | B
5. Juli 1926, nachmittags 44 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Mit der Beaufsichtigung der Geschäftéführung des Schuldners ist der Kaufmann Arthur Harring in Leipzig, Hardenbergstr. 31 III, beauftragt.
Amtsgericht Leipzig, Abt. IT A 1,
den 5. Juli 1926.
Leipzig. [43216] Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft unter dèr handels- gerihtli eingetragenen Firma „Bruno Grellmann“, Planen- und Säkefabrik in Leipzig - Gohlis, Heerstraße 4 (perfönlich haftende Gesellshafter: Wolfgang Bruno Grellmann und Werner Schulße in Leipzig), ist zwecks Abwendung des Kon- furses am 9. Juli 1926, nachmittags 54 Uhr, die Geschäftsaufsiht angeordnet worden. Mit der Beaufsichtigung der Geschäftsführung der Schuldnerin ist der Nechtsanwalt Dr. Johannes Fuchs in Leipzig, Markgrafenstraße 6, beauftragt. Amtsgericht Leipzig, Abt. TT A1,
den 5. Juli 1926. /
M.-Gladbach. [43177] Veber das Vermögen der Firma Gebr. Heumann & Cie. in M.-Gladbach, Vier-
und Trikotagen, und ihres alleinigen In- habers, des Kaufmanns Nudolf Heumann, daselbst, wird heute, nachmittags 6 Uhr, die Geschäftsaufsiht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichts- person wird der Kaufmann Anton Pul- heim in M.-Gladbach, Schwogenstraße 6, bestellt. Zur Erörterung der Verhältnisse sowie zur Stellungnahme zu der Berufung der Aufsicßtsperson und zur Ernennung der Mitglieder des Gläubigerbeirats wird auf Freitag, den 14. Juli 1926, vormittags 104 Uhr, auf Zimmer 77 des hiesigen Gerichts eine Gläubigerversammlung ein- berufen.
M.-Gladbach, den 2. Juli 1926,
Amtsgericht.
Reichenbach, Schles. [43178] Auf Antrag der Frau Hedwig Polode in Reichenbach i. Schl., Uferstraße 30, wird zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der verehelihten Hedwig Polocke die Geschäftsaufsicht heute, na- mittags 12,30 Uhr, angeordnet. Die An- tragstellerin hat glaubhaft gemacht, daß die Zahlungsunfähigkeit in absehbarer Zeit wieder behoben oder der Konkurs dur ein Uebereinkommen mit den Gläu- bigern abgewendet werden wird. Als Auf- sihtéperjon wird der Kaufmann Paul Eitner in Neichenbach i. Schl. bestellt. 6 N 23/26. Amtsgericht Neichenbach i. Sch[., 7. 7, 1926.
Senftenberg, Lausitz. [43179] Veber das Vermögen des Kaufmanns Karl Walter in Großräschen, Anhalter Straße 29, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Bücherrevisor Worrack in Senftenberg bestellt.
Senftenberg, den 30. Juni 1926,
Das Amts8gericht.
Bayreuth. [43180] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Karl Nüssels Nachf. Konrad Herold in Bayreuth, Vax- straße 74, und der Firma Konrad Herold in Bayreuth, Opernstraße 28, ist dur rechtskräftigen Zwangsvergleich beendet. Bayreuth, den 6. Juli 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts,
Besigheim. [43181] Die Geschäftsaufsicht über Emil Müller, Inhaber eines Manufakturwarenges{äfts in Bönnigheim, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendigt. Württ. Amtsgericht Besigheim.
Beuthen, O. S. [43183]
Die über das Vermögen des Schuh- machers und Schuhwarenhändlers Paul Dandek in Mikults{hüßt, Wilhelmstraße 18, angeordnete Geschästsauffiht wird nach Rechtskra\t des den Zwangsvergleich be- stätigenden Beschlusses vom 14. Juni 1926 aufgehoben.
Amtsgericht Beuthen, O. S,, den 1. Juli 1926.
Beuthen, O. S. [43182]
Die über das Vermögen des Schneider- meisters Rudolf Goerlichin Beulhen, O.S., Ning Nr. 22, angeordnete Geschäft8auf- fiht wird nah Rechtskraft des den Zwangs- vergleih bestätigenden Beschlusses vom 20. Mai 1926 aufgehoben.
Amtsgericht Beuthen, O. S., den 3. Juli 1926.
Braunschweig. [43184]
Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Firma Elektrizitätsgesellschaft Union H. Koster u. Otto Kleinke, Allein- inhaber Kaufmann Otto Kleinke, hier, ist dur rechtskräftig bestätigten Zwangsver- glei vom 16. Juni 1926 beendigt.
Braunschweig, den 5. Jult 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 2.
reslau. [43186]
Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der offenen Handelsgesell saft Nerthold Loewenberg in Breslau, Schloß- ohle 5, ist nah eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 10. Mai 1926 beendigt. (42Nn 64/26.) Breslau, den 1. Juli 1926.
Amtsgericht.
Breslau. [43187] Die Geschäftsauffiht über das Ver-
Vergleih bestätigenden Bes{lusses vom.
20. Mai 1926 beendigt. (42 Nn. 79/26.)
Breslau, den 1. Juli 1926, Amtsgericht.
Breslau. [43188] Die Geschäftsauffiht über das Ver- mögen der Firma Schweißer & Seeliger, Schuhwarengroßhandlung in Breslau, Neuschestraße 51, ist nach eingetretener Nechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 15. Mai 1926 beendigt. Breslau, den 1. Juli 1926.
(42 Nn 86/26.)
Amtsgericht. BresIau. [43192] Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen der Firma Hermann Schaumkell in Breslau, Rosenthaler Straße 2, ist nah eingetretener Nehtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 1. Juni 1926 beendigt. (42. Nn. 94/26.) Breslau, den 1. Juli 1926, Amtsgericht.
Breslau. [43193] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Handelsfrau Hedwig Seichter in Breslau 2, Gartenstraße 77, ist Us eingetretener Rechtskraft des den Verglei bestätigenden Beschlusses vom 29, Mai 1926 beendigt. (42 Nn. 199/26). Breslau, den 1. Juli 1926. Amtsgericht.
Breslau. [43185] Die Geschäfteaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Adolf Heilborn in Breslau, Mo ras 9 (Schuhwaren), ist nah ein- getretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 28. Mai 1926 beendigt. (41. Nn. 32/26.) Breslau, den 2. Juli 1926. Amtsgericht.
Breslau. [43189] Die Geschäftéaufficht über das Ver- mögen der Handelsfirma Max Nitter in Breslau, Neuschestraße 1, ist nah einge- tretener Nechtskraft des den Vergleich ver- werfenden Beschlusses vom 30. Mai 1926 beendigt. (42 Nn. 82/26.) Breslau, den 2. Juli 1926, Amtsgericht.
Breslau. : [43190] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Breslauer Elektro Industrie G. m. b. H. in Breslau, Nachodstraße 9 (elektrotehnishe Bedarfsartikel), ist nach eingetretener Nechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 2, Juni 1926 beendigt. (41. Nn. 91/26.) Breslau, den 2. Juli 1926, Amtsgericht.
Breslau. [43191] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft Eugen Juliusberg in Breslau, Tauenßien- straße 53 (Papiergroßhandlung), ist nah eingetretener Nechtskrast des ven Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 27, Mai 1926 beendigt. (41. Nn. 93/26.) Breslau, den 2. Juli 1926. Amtsgericht.
Elberfeld. [43194] Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Hoffstaedter, ÎIn- habers der Firma Heimann & Hoffstaedter in Elberfeld, Grünstr. 24, ist gemäß § 69 Geschäftsaufsichtéverordnung beendet, na- dem der Beschluß vom 9. Juni 1926, dur welchen der Zwangsvergleich be- stätigt worden ist, am 26, Juni 1926 rechtsfräftig geworden ist.
Amtsgericht Elberfeld. Abt. 13.
Essen, Ruhr. [43195] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Ehefrau Nudolf Moog, Maria eb. Gräber, verwitwete Theodor Nunte in Essen, alleinige Inhaberin der handels- geridtlih eingetragenen Firma Theodor Nunte in Essen, Shäferstr. 23, ist beendigt, nahdem der Beschluß über Bestätigung des Zwangsvergleihs vom 18. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist.
Essen, den 3. Juli 1926.
Das Amtsgericht.
Gera. [43196] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mägen der Firma Löscher & Froß in Gera (Inhaber die Installateure Alwin Löscher u. Willy Froß) — Installations- ge\chäft für Elektrizitäts-, Gas- & Wasser- anlagen — ist als beendigt anzusehen, nachdem der die Bestätigung des Zwangs- vergleihs aussprehende Gerichtsbes{chluß rechtskräftig geworden ist. Gera, den 7. Juli 1926. / Das Thüringische Amtsgericht.
Gladenbach. [43197] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Kaufmanns Gustav Braun in Gladenbach ist durch den rechtökräftig be- stätigten Zwangsvergleich vom 2. Juni d. E
beendet. — N. 2/26 —. Gladenbach, 5. Juli 1926. Das Amtsgericht.
Gleiwitz. ] [43198]
Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Kaufmanns Erich Reichmann in Gleiwitz, Kaufhaus Klosterstraße, ist beendigt, da der Zwangsvergleich vom 9, Juni 1926 rechtsfräftig bestätigt ist.
Amtsgericht Gleiwitz, 4. Juli 1926,
I O-S Zt üb M ie Geschäftsausit über da er- mögen E Schlossermeisters Wilhelm aller in Köln -Mülheim, Papageien- ee 12, wird auf Antrag des Schuldners aufgehoben. / Köln-Mülheim, den 1. Juli 1926, Das Amtsgericht. Abt. 6.
Leipzig. 43201] Die durch Beschluß vom 18. Januar
waren- und BeleuGtungskörperfabrik, Ges sellschaft mit beschränkter Haftung in Leipzig-Stötteriß, Schöubachstraße 56/58, gesezlich_ vertreten durch ihre Geschäfts {führer Dtto Poeschel und Arno Kuniß, ebenda, angeordnete Geschäftsauffiht wird auf den dahingehenden Antrag des allei nigen Geschäftsführers Otto Poeschel der Auffichts\{huldnerin wieder aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, Abt. II A 1, den 3. Juli 1926.
Lobberich. [43202] Die Geschäftsauffiht über den Kauf- mann Peter Adam Stein, Cigarrenfabrik in Kaldenkirchen, wird nach rechtskräftig bestätigtem Zwangsvergleich Hiermit aufs- gehoben.
Lobberich, den 2. Juli 1926,
Pr. Amtsgericht.
Malchin. [43203] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Sattlers und Tapeziers Otto Fredenhagen in Malchin wird auf- gehoben, nachdem der am 29. Mai 1926 bestätigte Zwangsvergleich rechtskräftig ge- worden ist. Malchin, 25. Juni 1926.
Amtsgericht.
Neurode. 43205) Die Geschäftsauffiht bezüglih der offenen Handelsgesellschaft Herrmann & Pfau in Neurode ist nach rechtsfräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs beendet. Amtsgericht Neurode, den 30. Juni 1926.
Neuss. _ [43204] Die Geschäftsauffiht über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft E. Kempkes & Co., Neuß, Erftstraße 100, wird infolge rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleichs aufgehoben. Neuß, den 28. Juni 1926. Amtsgericht. Abt. 1.
Nürnberg. [43206 Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 5. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des Fabrikbesißers Georg Schönlein in Nürnberg, Bruckwie]en- straße 30, Alleininhaber der Firma Georg Schönlein & Sohn, Holzhandlung, Säge- und Hobelwerk, Kistenfabrik dortselbst, als durch rechtskräftigen Zwangsvergleich bes endet aufgehoben.
Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Nürnberg, [43207] Das Amtsgeriht Nürnberg hat untecm 5, Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung der offenen Handels8- esellshaft in Firma Hußler & Co,, Metall- und Lackierwarengroßhandlung in Nürnberg, Nennweg 50, als dur rechts- kräftigen ZWDangsvergleih beendet, auf- gehoben. : : Gerichts\{reiberei des Amtsgerichts.
Nürnberg. [43208] Das Amtsgeriht Nürnberg hat unterm 5. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des Juweliers und Goldarbeiters Rudolf Storch in Nürn- berg, Ulmenstraße 20, Alleininhabers der Fa. Emil Koehler in Nürnberg, Unterer Bergauer Play 2—4, als durch rechts- kräftigen Zwangsvergleih beendet auf- gehoben. : ; Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Pyritz. In der Geschäftsaufsiht über den Land- wirt Wilhelm Bodemann in Altstadt wird das Verfahren gemäß § 66 Abs.
Ratibor. [43210]
stätigten Vergleichs beendet. Ratibor, den 3. Juli 1926, Amtsgericht.
Riesa.
und Wollwarenfabrikanten Karl Ehrhardt in Riesa, alleinigen Jnhabers der Firma Erwin Ehrhardt in Riefa ist nah Rechtskraft des Bestätigungsbe-
beendet. Amtsgericht Niesa, den 6. Juli 1926.
Waltershausen.
Pen Ernst Selk, eendet, 10. Juni 1926, durch den der Zwangs- vergleich bestätigt worden ist, Rechtskraft erlángt hat. Waltershausen, den 29. Junt 1926. Thüringisches Amtsgericht.
Wiesbaden.
Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Ehefrau Sophie Werb i Erbenheim ist infolge rehtskräftiger Be-
1926 beendet. i Wiesbaden, den 2. Juli 1926. Amtsgericht. Abt. 17.
Wolgast.
rechtskräftigen Zwangsvergleihs aufge- hoben. : Wolgast, den 6. Juli 1926. Amtsgericht.
Zell, *ioselI. [43215] Die Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Karl Keßler in Zell- Mosel is durch .Zwangsvergleih vom 14, Mai 1926 beendigt. Zell-Mosel, den 28. Juni 1926,
b, H. in Breslau, Bahnhofstraße 32, ist
ist zwecks Abwendung des Konkurses am
mögen der Ostdeutschen Bank, e. G. m. b. D eingetretener Rechtskraft des den
11026 über das Vermögen ær Metall-
Preuß. Amtsgericht.
[432091
Ziffer 3 F V.-O. über Geschäftsaufsicht aufgehoben. F Das Amtsgericht Pyriß, den 28, Juni 1926, |
Die Geschäftsaufficht über das Ver- = mögen der Firma Josef Wittek in Ratibor, * Langestr. 7, ist infolge rechtskräftig be- F
[43211] i Die Geschäftsaufsicht über den Strumpf- f
Erwin È
\{lusses vom 19. Juni 1926 rechtskräftig :
[43212] f
Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung | des Konkurses über das Vermögen des f Tabarz, ist 7 nahdem der Beschluß vom
[43213]
stätigung des Zwangsvergleihs vom 29. 4
[43214]!
Das Verfahren, betreffend Geschästs-" aufsiht über den Nachlaß des Kausmannsf Otto Pehlgrimm in Wolgast wird infolge}
Deutscher Reichsanzeiger
Breußisch
r Staatsanzeiger.
Der Vezugspreis beträgt vierteljährlih 9,— Neichsmark.
Alle Posfianstalten nehmen Bestellung an, iür Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die _Geschästsstelle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 0,39 Neihsmark,
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Ir. 158. Reichsbankgirotono. Berlin, SGonnab
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich, Exequaturerteilung.
Verordnungen der Länder außer Sachsen, Württemberg und Waldeck über die Durchführung des Anleiheablösungsgeseßzes und die Ablöjung der Markanleihen der Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände und anderen öffentlich-rehtlihen Körper- schaften nebst Verzeichnissen der ausländi)\chen Vermittlungs- stellen für den Umtaush der Schuldverschreibungen und der Girozentralen als Annahmestellen für die Ablösung der Anleihen. :
Betanntmachung der Kaliprüfungsstelle über die Zuerkennung einer endgültigen Beteiligungsziffer. s
Anzeige, betrefiend Ausgabe der Nummer 44 des Reichs- geseßblatts Teil I.
Preußen.
Bekannimachung, betreffend Ergänzung der Bestimmungen über die Abgabe stark wirkender Arzneimittel sowie die Beschaffen- heit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken. ;
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 27 der Preußischen (Geteßjammlung.
Amtliches.
Deutsches Reich.
L Dem französishen Konsul in Nürnberg, Albert Charles Marie de Vaulchier du Deschaux, ist namens des Reichs des Exequatur erteilt worden.
Verordnung ¿iv DULMsuhLuUng der Ablofung der. Mark- anleihen der Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstigen öffentlih-rehtlihen Körpers aften vom 9: Fult 1926.
(Preußen.)
Auf Grund des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Fuli 1925 (RGVl. S. 137) und der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesebes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 2, Fuli 1926 (RGBL. I S, 343) wird verordnet:
I Allgemeine Vorschriften. S: hi __ Ansprüche auf Grund des Geseßes über die Ablösung öffent- licher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGBE. I S. 137) können gegen Gemeinden, Gemeindeverbände oder die im § 33 genannten sonstigen öffentlich-rechtlihen Körperschaften nur in dén Verfahren geltend gemacht werden, die in dieser Verordnung oder durch andere zur Durchführung dieses Geseßes zu erlassende Vorschriften geregelt werden. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.
L 8 2.
(1) Die Teilbeträge der Ablösungsanleihe eines Anleihe- \chuldners sind ohne Rücfsicht darauf, ob sie gegen Markanleihen alten Besißes ausgegeben werden oder nicht, gleihmäßig auszu- statten. Den Gläubigern von Markanleihen alten Besißes ist neben der Ablösungsanleihe ein Auslosungsreht zu gewähren, auf Grund dessen sie an der Tilgung der Ablösungsanleihe nah Maßgabe der §§ 34 und 43 des Geseßes über die Ablösung öffent- licher Anleihen teilnehmen. i
(2) Ueber die Ablösungsanleihen und die Auslosungsrechte werden Schuldurkunden ausgestellt. Die Teilbeträge der Ab- lösungsanleihen und die Auslosungsrechte sind unabhängig von- einander veraußerlich.
(3) Mit Zustimmung des beteiligten Gläubigers kann der Schuldner diesem statt eigener Ablösungsanleihen und Auslosungs- rechte auch die entsprechenden Stücke der vom Deutschen Spar- kassen- und Giroverband ausgegebenen Sammelablöjungsanleihe (nebst Auslosungsrehte) gewähren.
(4) Die Tilgung des Teils einer Ablösungsanleihe, der im Umtausch gegen Markanleihen alten Besißes ausgegeben wird, wivd durch Ziehung von Auslosungsrechten und durch deren Ein- lösung vollzogen. Wer ein Auslosungsreht einlöst, hat in Höhe seines Nennbetrags Teilbeträge der Ablösungsanleihe abzuliefern. (5) Hat ein Schuldner nur einen Gläubiger, der eine Tilgung seiner Ablösungsanleihe verlangen kann, so erfolgt die Tilgung anstatt durch Auslosung in der Weise, daß an den Gläubiger in jedem Fahre der Vetrag gezahlt wivd, den der Schuldner gemäß den Vorschriften der §8 42, 43 des- Geseßes über die Ablösung
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Zustimmung der beteiligten Gläubiger kann die Tilgung auch in anderen Fällen in entsprehender Weise durchgeführt werden. ___ (6) Eine Tilgung des Teils einer Ablösungsanleihe, der nit im Umtausch gegen Markanleihen alten Besißes ausgegeben wird, kann bis zum Erlöschen der Reparationsverpflihtungen nicht ge- fordert werden. Cine Verzinsung des in Saß 1 bezeichneten Teils einer Ablösungs°anleihe findet nach den geltenden Vorschriften nicht statt. E 8 3.
Gebühren oder Auskagen dürfen den Anleihegläubigern in dem durch diese Verordnung geregelten Verfahren niht in Ansaß gebracht werden. Dem Deutshen Sparkassen- und Giroverband sind die. ihm durch Herstellung und Versendung von Drucksachen und sonstigen Materialien erwachsenden Kosten nach näherer Regelung des Ministers des Fnnern von den Anleiheshuldnern zu er}eßen.
T1, Der Umtausch der Markanleihen in die Ablösungsanleihen. a) Dex Umtausch der Jnhgbershuldurkunden. z 8 4.
(1) Der Anspruch zu den Umtausch der in Fnhabershuld- urkunden verbrieften Markanleihen in die Ælösungsanleihen ist durch Anmeldung innerhalb einer Ausschlußfrist geltend zu machen.
(2) Die Ausshlußfrist für die Anmeldung von Markanleihen
alten Besißes beträgt drei Monate. Sie läuft vom 2. August bis zum 1. November 1926. Dauer und Beginn der Ausshlußfrist für die Anmeldung von Markanleihen neuen Besizes werden vom Minister des JFnnern festgeseßt. Die Vorschriften des § 52 Abs. 2 des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen finden ent- sprechende Anwendung. (3) Werden Markanleihen, die der Beschlagnahme einer alli- ierten Macht unterliegen, freigegeben, so endet die Ausshlußfrist frühestens zwei Monate, nachdem die Anleihen den Gläubigern aus- gehändigt worden sind.
(4) Wird ein Anspruch auf Herausgabe von ausgelosten oder gekündigten Markanleihen, der darauf gestüßt wird, daß die Mark- anleihen bei einer Bank zur Einlösung eingereiht sind und daß sie sich noch im Besiße der Bank befinden, geltend gemacht (§ 82 Abs. 3 des Geseves Uber die Ablösung öffentliher Anleihen), so endet die Ausschlußfrist für den Umtausch der Markanleihen, auf die ih der Anspruch bezieht, beltas einen Monat nah Heraus- gabe der Markanleihßen an die Anleihegläubiger und, falls eine Klage auf Herausgabe der Markanleihen erhoben ist, frühestens einen Monat nach rechtskräftiger Entscheidung über den Klage- anspruch. 5 ___ (5) Die Verwaltungsorgane der Schuldner werden ermächtigt, in besonderen Fällen aus Gründen der Billigkeit den Umtausch von Markanleihen auch dann anzuordnen, wenn die in den Absäben 2 bis 4 festgeseßten Fristen nicht eingehalten werden.
S 5.
__ (1) Die Anmeldung ist, unbeschadet der Vorschrift des § 9, durch eine Vermittlungsstelle an das Verwaltungsorgan des Schuldners zu rihten. Die Anmeldung kann rechtégültig nur auf den vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband herausgegebenen Vordruken vorgenommen werden.
(2) Vermittlunasstellen im Deutschen Reiche sind die öffentlich- rechtlichen Kreditanstalten, die öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden sowie die von der obersten Landesbehörde besonders zur Vermittlung zugelassenen Sparkassen, die in das Handelsregister eingetragenen Kaufleute die Bankiergeschäfte betreiben, die den Nevisionsverbänden des Deutschen Genossenschaftsverbandes an- gehörenden Kreditgenossenschaften, die Zentralkassen des MNeichs- verbandes der deutshen landwirtschaftlihen Genossenschaften, die Naiffeisenbank A. G., Berlin, und ihre Zweigstellen oder Haupt- geschäftsstellen: Vermittlungsstellen im Auslande sind die in der Anlage aufgeführten ausländischen Bankanstalten.
(3) Die Reichsbank ist Vermittlungsstelle nur dann, wenn die anzumeldenden Markanleihen fich im Depot des Kontors der Reichs- hauptbank für Wertpapiere befinden oder Mündeldepots bei einer Neichsbankanstalt sind.
(4) Die Vermittlungsstellen sind Beauftragte der Anleihe- gläubiger, die Schuldner haften für ihre Handlungen nit; die Nermittlungsstellen dürfen von den Anmeldenden Gebühren nicht erheben. Der Minister des Innern wird ermächtigt, in einzelnen Fällen die Haftung der Vermittlunesstellen zu beschränken, Die Ermächtigung kann von dem Minister des Jnnern an andere Stellen übertragen werden.
(5) Den Vermittlungsstellen stehen Vergütungen für ihre Tätigkeit nah näherer Bestimmung des Ministers des Innern zu. Die Vergütungen sind von den Annahmestellen (§ 7) zu zahlen und nah näherer Negelung des Ministers des Innern auf die Anleihe- \chuldner zu verteilen. Im Falle des § 10 sind die Vergütungen von den Schuldnern zu zahlen.
86.
(1) Der Anmeldung sind die umzutaushenden Schuldurkunden nebst Erneuerungs- und Zinsscheinen und, wenn auf Grund der anzumeldenden Markanleihen die Gewährung von Auslosungsrechten beantragt wird, ein nah den verschiedenen Anleihen geordnetes und die Beträge, die Anzahl und die Serien, Buchstaben und Nummern der Schuldurkunden enthaltendes Verzeichnis beizufügen. (2) Markanleihen, die bei einer öffentlihen Kasse oder einer Neichsbahnkasse hinterlegt sind, können auch ohne Beifügung der Schuldurkunden zum UÜmtaush in die Ablösungsanleihe an- gemeldet werden, wenn der Anmeldung beigefügt sind: 1. eine Bescheinigung der Hinterlegungskasse, aus der sih er- gibt, daß die anzumeldenden Markanleihen bei der bescheini-
öffentlicher Anleihen in dem r LTEN Fahre für die Tilgung und Verzinsung soiner Ablösungsanleihe zu verausgaben hat. Mit
genden Stelle hinterlegt sind,
e
2, eine Erklärung des Anmeldenden, daß er mit der Heraus-
gabe der hinterlegten Markanleihen durch die Hinterlegungs
Tasse an die für die Vermittlungsstelle zuständige Annahme-
stelle und mit der Aushändigung der Ablösungsanleibe und
der etwa zu erteilenden Auslosungs\cheine an die Hinter- legungskasse einverstanden ist. h
(3) Sind Lie anzumeldenden Markanleiben durch ein Aus\{luß-
urteil für fraftlos erklärt worden (§ 1017 Z.-P.-O.), fo ist an
U Stelle der Schuldurkunde das Aussc{blußurteil beizufügen.
prüft und be bereinstimmung der eingelieferten Stüde mit den Angaben der Anmeldung und mit dem Nummernverzeichnis, soweit ein ; t die eingereichten O l i ven, den Namen der Vermittlungs- telle iden ( ipelaufdruck und entwertet die Schuldurkunden
Sparkassen- und
verneht
nah n Deutschen Giroverbandes. : 2) Die Vermittlungsstelle sammelt die bei ihr eingehenden Anmeldungen, stellt sie in Listen nach den - vom Deutschen Spar- kassen- und Giroverband herausgegebenen Vordrucken zusammen und Ubersendet die Anmeldungen mit den Listen und den Schuld- urkunden, denen die Erneuerungs- und Zinsscheine beizufügen sind, soweit nicht der Vermittlungsstelle die Vernichtung der Zins- und Erneuerungsscheine vom Minister des Innern übertragen wird, an die zuständige Annahmestelle; § 5 Abs. 4 Saß 3 findet Anwendung. Annahmestellen sind die in dem anliegenden Verzeichnis äuf eführten Girozentralen und Zweiganstalten von Girozentralen. Zuständig ist im Inlande die Annahmestelle, die der Vermittlungs- stelle am nädsten gelegen ist. Für die im Auslande gelegenen Vermittlungsstellen i die zuständige Annahmestelle die Deutsche Girozentrale in Berlin, die sih für den Verkehr mit einzelnen ausländischen Vermittlungsstellen der Mitwirkung der Reichsbank! als Hilfsvermittlungsstelle mit deren Zustimmung bedienen kann.
_(3) Die zu den einzelnen Anmeldungen gehörenden Schuld4 urkunden sind bei der Uebersendung voneinander getrennt zu halten sofern auf Grund der angemeldeten Markanleihen die Gewährung von Auslosungsrechten beantragt wird.
__(4) Die Annahmestellen erteilen der Vermittlungsstelle über die erhaltenen Sendungen eine Empfangsbescheinigung,
& 8.
(1) Die Annahmestelle übersendet die ihr zugeleiteten Ans
meldungen mit den zu ibnen gehörenden Schuldurkunden und Zins- und Erneuerungsscbeinen unmittelbar an die Verwaltun gsorgane der Schuldner. Die Anmeldungen sind in Listen zusammenzustellen, die der Sendung beizufügen sind. Die Vorschriften des § 7 Abs. 3 und 4 finden entsprechende Antvendung. ___ (2) Im Falle -des § 6 Abs 2 ruft die Annabmestelle die binter- legten Anleibestüke von der Hinterlegungskasse ab unter Beifügung des Antrages, auf dem die hinterlegten umzutauschenden Anleihestüke bezeichnet sind, des Hinterlegungs|cheWwes und der Erklärung des Antragstellers, daß er mit der Herausgabe der Markanleihe durh die Hinterlegungskasse und mit der Aushändigung der neuen Stüde an die Hinterlegun gskasse einverstanden ist. Die Hinterlegunaskasse sendet den Antrag, den Hinterlegungss{ein und die in dem Antrag bezeichneten hinterlegten Anleibestüde nebst Zins- und Erneuerungs- scheinen an die anfordernde Annahmestelle. Die Erklärung des Antragstellers über sein Einverständnis mit der Aushändigung der Anleibestücke bleibt bei der Hinterlegungskasse. Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften des Abs. 1. :
S 9.
i konnen innerbalb der Auéschlußfristen des
S 4, abweichend von den Vorschriften des § 5, bei solchen Kassen,
die der Schuldner bestimmt, unmittelbar eingereiht werden. Die
Vorschriften des § 6 finden Anwendung. - Dem Anmeldenden ist
über die Anmeldung und die übergebenen Schuldurkunden eine
Empfangsbescheinigung auszustellen. Auf das weitere Verfahren finden die Vorschriften des § 8 sinngemäß Anwendung.
E I 10.
Sofern sih eine Vermittlungsstelle am Siß des Verwaltungs- organes des Schuldners oder an einem diesem nahegelegenen Orte befindet, kann sie, abweichend von den Vorschriften des § 7 Abs. 2, die Anmeldungen und Schuldurkunden unmittelbar an das Ver- waltungsorgan des Schuldners übersenden. Die Vorschriften des S 8 Abs. 1 Say 2 und 3 und Abs. 2 finden Anwendung.
: S L
(1) Als Tag der Anmeldung gilt der Tag, an dem die An-
meldung dem Verwaltungsorgan des Schuldners zugeht. Die An-
(N; Ç , Die Anmeldungen
ch/ U meldung gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn sie bis zum Ablauf der Anmeldungsfrist bei einer Vermittlungsstelle oder einer vom Schuldner bestimmten Kasse (§ 9) eingereicht ist und sie innerhalb von einem Monat nah dem Ende der Anmeldungsfrist bei einer Annahmestelle oder in den Fällen der §§ 9 und 10 bei dem Ver- waltungsorgan des Schuldners eingegangen ist. Die Vermittlungs- stelle hat den Tag des Eingangs der Anmeldung bei ihr auf dieser zu vermerken, sofern sie die Anmeldung nah Ablauf der Anmel- dungsfrist weiterreiht. Sofern die Anmeldung durch eine im Aus- lande belegene Vermittlungsstelle erfolgt, gilt als Tag der An- meldung der Tag, an dem die Anmeldung der Vermittlungsstelle zugeht.
(2) Wohnt der Anleihegläubiger im außereuropäishen Auslande, so gilt die Anmeldung als rechtzeitig erfolgt. wenn die Absendung der Anmeldung an eine Vermittlungsstele innerhalb der An- meldungsfrist von einer deutschen amtlichen Stelle“ oder von einev
ausländischen Postanstalt bescheinigt wird.