: S 38. - IV. Die Ablösung der Markanleihen anderer öffenili(- Bermittlungsstellen im Deutschen Reiche sind die öffentli : Anmeldung an eïne Vermittlungsstelle innerhalb ber An- 1 lösung öffentlicher Anleihen vom 29. September 1925 — RGBI. I f mittlungsftellen bei ber Aushändigung E angsbescheini Den Bezirksfürsorgestellen werden die ihnen dur ihre Tätig- rechtlicher Körperschaften. redtlihen Kreditanstalten, die E entlichen oder unter Staats d gr einer deutschen amtlichen Stelle oder von einer | S. 383 —) zuzuleiten, Diese prüfen die Angaben und die bei- | erteilen, in denen die Auslof t ee uEE Bucblteben Me feit entstehenden Kosten und Auslagen von dem Lande Anhalt 8 51. aussicht stehenden sowie die von er obersten Landesbehörde bex ausländischen Postanstalt bescheinigt wird. 2brachten Beweismittel und sorgen erforderlichenfalls für ihre | und Nummecn vermerkt sind. Diese Empfanasbescheinigungen haben nah näherer Bestimmung des Staatsministeriums erstattet. Soweit auf Grund des § 46 des Gesebes über die Ablösung aat E e E A u A 8 12 ‘rgänzung; sie geben den Antrag mit den Beweisurkunden nebst die Vermittlungsstellen 30 Jahre lang aufzubewahren und, falls sie « 28 39, Z s öffentlicher Anleihen die Vorschriften Ges Geseyes über die ee d er Res B M R Ee Ls Deuts Se Bed a 5 Die Thüringische Staatsbank übermittelt der Annahmestelle, | iner gutactlichen Aeußerung der Vermittlungsstelle, im Saar- | ihren Geschäftsbetrieb vorher aufgeben, an die Thüringische Staats« Sofern der Anleihegläubiger im Saargebiete wohnt, triit an arfanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände „auf Mark- 6 beg Z Sreditie n Bi É l h: lle des § 9 dem Thüringischen Rentamt, und im Falle des | gebiet der Ännahmesielle, zurück. Für das weitere Verfahren gilt | bank abzuliefern, die Stelle der Bezirksfürsorgestel e der Landrat des Kreises oder anleihen anderer öoffentlih-rechtlicher Körperschaften für anivend- de Rei ats: Haris du Dor t E A ili E asten ls ne V nitil ast Li fü ges O alken Schuld- ie Vorschrift des Abs. 3, an R der Bürgermeister der fkreisfreien Stadt, in dessen oder in deren | bar erklärt werden, finden die Vorschriften der SS 43 ff. sinngemäß | des E es ba f A. n Be Lir saft ihen eno ies „F d E wAä 2 s S dv Ä eibu R der Ablösungs- : I; L 3, Die Gewährung der Vorzugsrenten. Bezirk der Antragsteller wohni, an die Stelle des Ausschusses für | Anwendung. i schaften, die ar feifenane L rift aud, lhre Uibelgste ea E S5. Ou Iendet GAA tse ach den vom Deutschen Fer Antrag auf, Gewährung von Auslosungsrechten auf Grund § 30. Vorzugsrenten der Deutsche Finanzkommissar für das Ver- n T Lauf für in Besen für n Merten von E Ee führten ausländishen Vantansta ive sin E Le Q won N v er Mud L rbeiten Dio wes Lee Unmcibene Le e Sia ehen c T s Der Antrag auf Gewährung einer Vorzugsrente ist bei beo orgunastwesen. : nsprüchen aus den im Abs. 1 bezeihneten Markanleihen eginnt j; na Î 4 s s j : H P - j mte der Anmeldung der Markankleihen zum mtausch (Ï 13) un- | Bezirksfürsorgestelle zu tellen, en Bezi ¡leibegläubiget sorg Zuständig für die Beschwerden gegen Entscheidungen des | frühestens mit der BVekannimachung der auf Grund des 8 46 des Die Reichsbank ift Vermittlungsste De d ar wenn E Annahmestelle leitet die O Oer ih an die A mittelvar an die Thüringische Staatsbank zu rihten. Das gleiche vet e, ere M l Ug LeEe ZNES Sl Os Eon Deutschen Finanzkommissars sür das Versorgungswesen im Vor- | Gesetzes zu erlassenden Erklärung. anzumeldenden Markanleihen sich 1m Depot s ontors z miitlungsstelle zur Aushändigung an den en T bié Siter- ilt, wenn der Antrag auf Gewährung von Auslosungsrechten wenn die Wohnung oder der Aufenthalt des Anleihegläubigers im ugsrentenverfahren ist, sofern der Antragsteller im preußischen uständige Spruchstelle im Sinne des § 44 Abs. 3 ist das | Reichshauptbank für Wertpapiere befinden oder Mündeldepots des § 6 Abs. 2 sendet sie die Schuldvershreibungen an die amit begründet wird, daß si der Gläubiger bei der Annahme | Deutsden Reiche außerhalb Thüringens liegt, Für die Anträge sind! eile des Saargebiets wohnt, der Oberausshuß für Borzugs- Landesverwaltung geriht (§ 10 des Geseßes, die Verwaltungs- bei einer etn sind. E E legungslasse ld in A G des Tilgungsbetrages getilgter Markanleihen seine Rechte vor- | die amtliden Vordrucke zu verwenden. E E i * renten in Düsseldorf, sofern der Antragsteller im bayerischen Teile gerihte und das Verwaltungsstreitverfahren betreffend, vom Die Vermittlungsstellen e moge der Anleihegläubiger, Soweit gleichzeitig mit der Anmeldung ein Antrag auf Ge- | halten hat. (8 15.) i e 31 des Saargebiets wohnt, der Oberausshuß für Vorzugsrenten in 27. März 1888 — Nr. 777 der Anhaltischen Geseßsammlung —). | das Land Thüringen haftet für ihre Handlungen „nicht; di | währung einer Vorzugsrente unter Verziht auf das Auslosungs- § 13 findet entsprehende Anwendung. HnToaiEoal int E : B Out fo; \ eus g V l [l b / Der Anleihegläubiger hat in dem Antrag Tag und Ort seines Speyer. Veschwerdestelle im Sinne des § 45 ist die Reichéshuldenver- | Vermittlungsstellen dürfen von den Anmeldenden Gebühren nih recht gestellt wird, unterbleibt die Ausstellung von Schuldver- 8 93 Geburt, seine Staatsangeböriakeit und set Siobni6 imois bis Dem Wohnen steht ein nicht nur vorübergehender Aufent- | waltun erheben. shreibungen der Ablösungsstelle, soweit die Vorzugsrente ge- 2 E E i fg etne Slaalbangehöriateit und seinen Löchnsiß sowie dis m W geh g. Den Vermittlungsstellen stehen Vergütungen für ihre Tätiga } Í Auslosungsre{chte auf Grund von Schuldbuchforderungen sind, | Höbe und die Quellen seines Einkonumens in dem der Stellung des halt gleich. 8 40 j s Séhlußbestimmung, z . : keit nah näherer Beiltmmung T4 Thüringiswhen Finanzuinistés währt wird. soweit sih die Altbesiveigenschaft der Forderungen aus dem Schuld- Antrages vorhergehenden Kalenderjahr anzugeben. Soweit die Ein« Bei der Feststelung des Elikotittièns das ét im Saartebiéte a E Verordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in riums und es Thüringischen Ministeriums für Inneres und b) Der Umtausch der Namensshuldurkunden e den Schuldbuchakten ergibt, von Amts ivegen zut e den Betrag von 890 M übersteigen, ist zu begründen, wen wohnender Anleihegläubiger während des Kalenderjahres 1925 ge- as S Wirtschaft, Abteilung Fnneres, zu. Die Vergütungen A vont und Shuldscheindarlehen. Æ “Die Thürin ische Staatsbank hat für jede Schuldbuchforderu ¿08 d N Merken Es Me aueT ZE, E E Fen (S Ip habt hat, ist eine Reihsmark 5 Francs französischer Währung Dessau, den 7. Juli 1926. den Annahmestellen (§ 7) zu Men und nah näherer Regelun 8 13 r Ar ngie Staatsbank hat für jed Schuldbuchforderung | Abs. 2 in Derdindung mit 3 19 Abs. 2 des TINES IET_VIE a O / j : e 4 L I der genannten Ministerien auf die Anleiheschuldner zu verteile Z E : auf Grund des S uldbus und der Schuldbuchakten gu erörtern, ob | losung öffentlider Anleihen). Es ist ferner zu erklären, ob und gee gleihzusezen. y j : i Anhaltisches Sraatsuinisierinne Jm Falle des § 10 sind die Vergütungen vom Thüringisches Auf den Umtausch der in Hur dueden verbrieften | die Shuldbuforderung eine Markanleihe alten Besißes ist oder gebenenfalls in welcher Höhe der Anleihegläubiger eine Vorzugsrents 4. Die Barablösu D on Markanleihen, Dei st. Mürlle c. Dr. Webe L. Finanzministerium zu zahlen. i: n Vie T Ae n vie e E T E E u Es "Die Ente E n HOES oder von einem Lande bezieht, oder ob er eine solche be- a , Z i . p j Bi So 4 “ Rottn (2 N is 9 : B n s "P E +1 eo Nl e 7 er, Tft N Un E s r A 2 L s Den Gläubigern der nah dem 20. Funi 1920 aufgenommenen | ur S j die umzutaushenden Schuldurkunde wendung. Die Anmeldung is unter Beifügung der Schuld- eine aus drei Mitgliedern bestehende, vom Thüringischen Finanz- _ Jn dem Antrag ist anzugeben, welde Auslosungsre{te dem Anx Markauleihen (§ 30 Abs. 3 des Gesetzes über die Ablösung E B d l See A M Tat vern A Grund de urkunden unmittelbar an die Thüringische Staatsbank zu richten. | ministerium und dem Thüringischen Ministerium füc Fnneres und leibegläubiger gehören und wann und auf we!che Weise er sie ers licher Anleihen) wird die Abfindung ihrer Rec te aus dem Gese f i ä ] uUnasA L - géemeid (ar Zu geDaIren trtsca[t, Abteilung Fnneres, zu bestimmende Vrüfungsstelle. worben har; joweit über sie Auslosungsscheine ausgegeben sind, ist derert e en) f ) P E ENNARA ; En anzumeldenden Markanleihen die Gewährung von Auslosung 2 aat d Me R die angemeldeten Markanleihen Nen Wirtschaft, Ab lung Fnneres zu bestin Prüfungsstell ? l it üb Rusl ben sind, ist d über die Ablösung öffentlicher Anleiben durch Barzahlungen ange- | über dieDu rchführungdes Anleiheablösu ngs- | xe beantragt wird, ein nach den verschiedenen Anleihen ges i Schuldvershreibungen der Ablösungsanleihe dem Anmeldenden un- Soweit Anleihealtbesißern die Auslosungsrehte auf Grund Nummer zu bezeichnen. a f E S O s “e L L: p ten gt : ; | mittelbar aus, Die Schulds(eindarlehen leitet sie zur weiteren S j 8 vä Ha Anlei iger d : Ausl, Srecht boten. Die Staats[chuldenverwaltung erläßt das Angebot. Sie gesetzes. ordnetes und die Beträge, die Anzahl und die Serien, Bulle tritelbar s, Me Squldschein j e zur von Schuldbuchforderungen niht von Amts wegen zu gewähren Hat der Anleibegläubiger die Gewährung von Auslosunasrechten
mächtigt, die näheren Bedingungen des Angebots Gin Thüri staben und Nummern der Schuldurkunden enthaltendes Verzei Á Bearbeitung dem Thüringischen Finanzministerium zu, Die Vor- sind, hat der Gläubiger e Gewährung zu beantragen. Auch im | beantragt und ist über diesen Antrag noch nit entschieden worden, so e Das Angebot ist den Gläubigern auf dem Wege der Zu- (Thüringen.)
nis beizufügen. schrift des § 12 Abs. 2 findet entsprechende Anwendung, übrigen kann er einen solhen Antrag stellen. Der Antrag ist un- | hat er anzugeben, welchen Betrag von Markanleihen des Landes
tellung bekanntzugeben (8 24 Saß 5). ) i Durchfü Markanleihen, die bei einer öffentlißen Kasse oder einev S mittelbar an die Thüringische Staatsbank zu richten. Thüringen er zum Umtausch in die Ablösunasanleihe angemeldet hat 9 9 3 ) Auf Grund der Zweiten Verordnung zur Durchführung hen, ff ohne E ügung dex / c) Der Umtausch der Shuldbu chforderungen. 2 1 / wann und durch welche : Vermittlungsstelle die Anmeldung vorë 1
kann nur _ innerhalb einer Ausschlußfrist von 3 Monaten verlangt | 28 Se 5 S : Schuldurkunden zum Umtausch in die Ablösungsanleihe angez S 14. Als Tag der Stellung des Aùtraas *ährung von Aus- | Ænommen und die Gewährung von Auslosungsrehten für ihn bé L Ï ; : i “ 13 Sf C 26 (S t Es e A j Ln t : ( S auf Gewährung von Aus- S werden; sie beginnt mit dem Tage der Zustellung. Die Vor- 2. Juli 1926 (RGBl. 1 S. 943) wird verordnet meldet werden, wenn der Anmeldung beigefügt sind _ Schuldbuchforderungen der Markanleihen des Landes sosun Set I e D Es ei D a 5 Thi E antragt ist. e G: S ete 2 E C 2 : j L Ee \ ee Thüringen sind von Amts Ablösungsanleih mau- | Llüungsrehten gilt der J, an er Antrag der Thüringischen 8 32 schriften des § 4 Abs. 2 Say 4, Abs. 3 bis 5 finden entsprechende L, Allgemeine Vorschriften. 1. eine Bescheinigung der Hinterlegungskasse, aus der si rp orn Ind von Amts wegen in Ablösungsanleihe umzu Staatsbank zugeht. Dex Äntrag gilt als rechtzeitig gestellt, wenn Mird die Gewähr iner erböben Worzuas te (8 37 Ab5 À Anwendung. A S i: 81 ergibt, dak die anzumeldenden Markanleihen bei der bés tauschen. / : er bis zum Ablauf der Antragsfrist bei einer Vermittlungsstelle in Mebeinbana mit & 90 Ab S deo Gesehes über die Ablätun eros Einlösungsstelle ist die Anhaltische Staatsschuldenverwaltung. Ansprüche auf Grund des Gesetes über die Ablösung öffent- sheinigenden Stelle hinterlegt sind, : ad) Der Umtausch von Markanleihen auf oder einem Rentamt eingereiht ist, und er innerhalb von einem Üchor Aulaiben Reats i fo Bab ber Aalehealas es für a Fall 5 42. S licher Anleihen vom 16. Juli 1925 können gegen das Land 2. cine Erklärung des Anmeldenden, daß er mit dev Grundeines Vorbehalts. Monat nah dem Ende der Antragsfrist bei einer Annahmestelle der Gewährung einer E E Aativan bew Veri Das Staatsministerium kann Anleihegläubigern, die Mark- Thüringen, gegen Gemeinden, Gemei beheeEine oder sonstige Le der hinterlegten Markanleihen dur dié 8 15. oder in den Fällen der § 9 und 10 bei der Thüringischen Staatsbank auf die die Vorzuasrente bearündender Auslosungsrecte auszusprece anleihen alten Besißes des Landes Anhalt im Gesamtaoldwerte von offentlih-rech lche Körperschaften nur in den Verfahren geltend interlegungskasse an die up die Vermittlungsstelle S Hat sich ein Gläubiger getilgter Markanleihen bei der An- | eingegangen ist. Die Bermittlungsstelle hat den Tag des Eingangs und sih zur Uebertragung von Ablösungsanleihe in Höhe des Nenns weniger als 1000 Mark haben, eine Barzahlung nah Maßgabe der | gemacht werden, die in dieser Verordnung oder dur andere zur ständige Annahmestelle und mit der Aushändigung en nahue des Tilgungsbetrages seine Rehte vorbehalten (8 32 Abs. | des Antrags bei ihr auf diesem zu vermerten, sofern sie den Antrag | betrages seiner Auslosungsre{te auf das Land Thüringen zu vers Grundsäbe des § 47 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über „die Ablösung | Durchführung dieses Geseßes zu erlassende Vorschriften geregelt AblösungSanleihe und der etwa zu erteilenden Aus 1 des Gesetes über die Ablösung öffentlicher Anleihen), so finden | nah Ablauf der Antragsfrist weiterreicht. S pflichten. j A Ae Yer Anleihen anbieten, Das Angebot ist im Deutschèn | werden. Dex. ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. FRNEN E die Hinterlegungstasse Aen del Un auf die Geltendmachung des An}pruhs auf Gewährung von Ab- Die Vorschriften des § 11 Abs. 1 Saß 4 und Abs. 2 finden ent- Sofern der Anleihegläubiger Ablösungsanleihe und Auslosungs4 Reichsanzeiger bekanntzugeben., i Als Anleihen des Landes Thüringen pen auch die ia dis O in leb geit Sf rige t O1 BREY f ius lósungsanleihe die Vorschriften des L 4 cittipreende Anwendung. sprechende Anwendung. rechte für seine Markanleihen noch nit erbalten hat, hat er für den 117, Die Ablösung der Markanleihen der anhaltischen der zum Lande Thüringen zusammenge En dee S S Ausla beizufügen : E Tie Anmeldung ist unmittelbar an die Thüringishe Staatsbank s 8 25. Ï _, | Fall der Gewährung einer Vorzuasrente auf die ihm zustehenden Aus Gemeinden und Gemeindeverbände, Staaten. L n S] zusUgen, zu richten, und zwar unter Beifügung der Schuldurkunden, sofern Einem Antrage auf Gewährung von Auslosungsrechten darf ojungêrechte, jowent sie die Vorzugsrente begründen, zu verzichten 1. Dex Umtausch der Markanleihen in die E : Es a4 5 ( WES : i 8 7. i Í E diese nit bereits ausgehändigt sind. Jn der Anmeldung ist an- nur stattgegeben werden, wenn die entscheidende Stelle unter Be- | und feinen Anspruh auf Gewährung von Ablösungsanleihe auf das Ablösungsanleihen. Die Teilbeträge der , 06 fie gegen Di eines Anleiheshuldners Die Vermittlungsstelle erteilt dem Anmeldenden über die ihr zugeben, in welher Form, zu welhem Zeitpunkt und untec | rücksihtigung des gesamten Juhalts des Antrags und der bei- | Land Thüringen zu übertragen. 843.
sind ohne Rücksicht darauf, ob sie gegen Markanleihen alten Besißzes übergebenen Schuldurkunden eine Empfangsbescheinigung. Siê welhen näheren Umständen der Vorbehalt gemacht worden ist. O Beweismittel sowie aller sonstigen ihr bekannten Um- Auf den Umtausch der Markanleihen der Gemeinden und Ge- Gläubigern von Markanleihen alten Besißes ist neben der Ab- Stücke mit den Angaben der Anmeldung und mit dem Nummezcnsa geihnen. Auf das weitere Verfahren finden die Vorschriften über | Grund deren die Aug ojungsrehte beantragt werden, Mark- | über die Person und die Cinkommenverhältnisse des Anleihegläubigerä
Die Einlösung der Schuldurkunden auf Grund des Angebots des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom | Reichsbahnkasse hinterlegt sind, können au
chlossenen thüringis
i n car 18 b : e : , § 33, : ausgegeben werden oder nicht, gleichmäßig auszustatten. Den prüft und bescheinigt die Uebereinstimmung der eingeliefertert Für die Richtigkeit der Angaben sind die Betwweiêmittel zu be- | [fände die Ueberzeugung gewonnen hat, daß die Markanleihen, auf Die Bezirksfürsorgestelle prüft die Angaben des Antrags\tellers
oln SohorbaHSoO 11 No ‘s Navi Grtt4 o KN t e S 2. 2 g S N s ut s l S k n A R [ c © : i 2 11 A L hee e E Ma elen A OnRE, R ube lösungsanleihe ein Auslosungsrecht zu gewähren, auf Grund | gverzeichnis, soweit ein solhes beizufügen ist. Sie versieht dis die Gewährung von Auslosungsrehten entsprechende Anwendung. | anleihen alten Vesibes sind oder als solche zu gelten haben. ; nah. Den Antraa und das Ergebnis der Prüfung legt sie dem schadet der: Vorschriften des 8 3 Saß 2. des 84 Abs. 2 Sab 3, des dessen sie an der Tilgung der 2 U geantens, er S LaRge, ber eingereihten Sculdurkunden mit einem deutlihen, den Namen dey Wird entschieden, daß dem Gläubiger Ablösungsanleihe zu- , Die über die Anträge auf Gewährung von Auslosungsrechten Ausschuß für Vorzugsrenten (S 41 Abs. 1 der Ersten Berordnung zux V AD? L unbr Los 8 7 Abs, 2 Sab 1 mit der Mafßcabe daß 55 94 und 43 des Gesezes über die Ablösung öffentlicher Änleihen Vermittlungsstelle angebenden Stempelaufdruck und entwertet dis steht, so reiht die Thüringishe Staatsbank die zu gewährenden easceldenden Stellen haben die Angaben der Antragsteller und die | Dur{führung des Gesebes über Ie Ablösung öffentliber Anleihen Si die Stelle des Landes Anhalt, des Staatsministeriums Und der teilnehmen S ; SlofitaSezaa d Schuldurkunden nah näherer Bestimmung des Deutschen Spara Schuldverschreibungen der Ablösungsanleihe dem Antragsteller | beigebrachten Beweismittel in jeder geeigneten Weise nazuprüfen. vom 8, September 1925 — RGBl. 1 S. 335 —) vor. A thaltish Staats\chuldenverwaltun das Verwaltunasoraan des | = Veber die Ablösungsanleihen und die Auslosungsrechte werden kassen- und Giroverbandes. y n / unmittelbar aus, Die Vorschrift des §& 12 Abs. 2 findet ent- | Sie sollen vor einer Ablehnung auf eine Ergänzung des Antrags 8 34, i e paris pä brt gtoui it A T E S Schuldurkunden ausgestellt. 1 . : Die Vermittlungsstelle sammelt die bei ihr eingehenden Ans sprehende Anwendung. und der Beweismittel hinwirken, sofern sie nit die Ueberzeugung Der Aus\{uß für Vorzugêrenten entseitet darüber, ob der Ans Anleiheshuldners tritt. e 44 Die Tilgung des Teils einer Ablösungsauleihe, der int aue meldungen, stellt sie in Listen nah den vom Deutschen Sparkassens E E : haben, daß eine solhe Ergänzung nicht zu erwarten ist. leibegläubiaer nah dem & 37 Æs. 2 in Verbindung mit den £8 1 |
Will der Anleihesuldner für angemeldete Markanleihen Ab- wh Fiehu en Aa Pur deren Einlösung und Giroverband herausgegebenen Vordrucken zusammen uns e E SD Ua Def Auslosungaredte, 8 26 19 des Geseßves über die Ablösung öffentlicher Anleihen als bedürfä löfungsanlcihen nit gewähren, so hat er dem Antragsteller O Iu Von G 8reMt cinlöst hat in Höhe seines übersendet die Anmeldungen mit den Listen und den Schulds i L j 8 16. i Jedermann, mit Ausnahme der naben Anachörigen (§ 17g | tiger im Inland wohnender deutscher Neichsangehöriger zu gelten hierüber einen schriftlien Bescheid zu erteilen. Der Bescheid ist Ne A p63 2 Teilbetrs e es Abl6 UnaSanteibe abzuliefecn urkunden, denen die Erneuerungs- und Zinsscheine beizufügen sind, . Zur Stellung eines Antrages auf Gewährung von Aus- Abs. 2 der Reichsabgabenordnung) des Anleihegläubigers und [04 hat. Die Vorschriften des S 41 Abs. 3 und 4 der Ersten Verordnung zu begründen und zuzustellen (8 24 Sab 5). Der Antragsteller AE L ei S BulkacT nur einen Gläubiger V eine Tilgung L 4 out Tbtefagishes A S u Dien e ip t D EeE des E i fern der Antrag von einem anderen Antragsberectigten (§ 16) ge- leb Tr ort aa es ber Je S öffentlicher Ars nt bie Guisheibllie Sea C O: A E agt eer ; R S S Ter Frneuerunc Zhüring t tum WYuringen it berehtigt, wer an den Markanleihen, auf Grun Fl N R E, E E s ben vom 8, Ceptember 1925 finden Anwendung. fänn die Entscheidung der Spruchstelle über die Anmeldung \rift- seiner Ablösungsanleihe verlangen kann, so erfolgt die Tilgung Thüringischen Ministerivm für Jnneres und Wirtschaft, Abteilung derén Lis Auslofunssvate beantragt werden, ein Vialides Recht A T Cu Milelers, has Ss er M : 35
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lich beantrag s anstatt durch Auslosung in der Weise, daß an den Gläubiger in Inneres, übertragen wird, an die zuständige Annahmestelle. Ans hat oder diese zu verwalten befugt ist, Antragsberehtigt sind | dis für die Entscheidung über einen Antrag von Bedeutung sind. Cine ablehnende Entscheidung is dem Antragsteller mins übe
Wochen nah Zustellung des Bescheids bei dem Änleiheshuldner den Vorschriften des § 34 Abs. 1 oder dex 88 42, 43 des Se Gir e h l : Ur Dr _DIDI nung U! E a1 Too O A A 2 g 95 5 Fi l A ore ee in : E TLS : L irogentralen und Zweiganstalten von virozentralen. Zus V: u erteilen. Die V i 8 8 17 1 Sab! 9 ustellungen von Amts wegen sowie die Vorsviften des § 70 Abs. E ite A 4 enbing: Der. Anlei ie Ben nee e L E NE Bs C Me Seen blos cte N i M ständig ist im Fnlande die Annahmestelle, die der Vermittlungés Jn dem Antrag sind die Datsechen darzulegen, aus denen si und 3 sowie der ée 178 bis 188 De Geliabe beo as fisten bis 4 der Reichsabgabenordnung, Gegen diese Entscheidung steht den berge lic bee Aut Dia, Spruchstelle unter Beifügung feiner Pgabei K n Suftucaun ie Bei Gläubiger: kann daes ¿til fen fi Le zuständige Annahmestelle bie DOUMA Ñ ergibt, daß die Markanleihen, auf Grund deren die Auslosungs- entsprechende Anwendung. E Antragsteller innerhalb von Z Wochen nah der Zustellung die Bes E D Mane 5 S uSga Na i N - ; Weis ; ermittlungsstellen J ie zust e S e die D Óte den, M eiben alt ißes sind oder Die ü en Antrag entscheid S fönnen verlanae [Mwerde an den Oberauss{uß für Vorzugsrenten (8 41 Abs, 2 der Akten vorzulegen. die Tilgung auch in anderen Fällen in entsprehender Weise durh- Girozentrale in Berlin, die sich für den ! erkehr mit einzelne rechte beantragt werden, Markanleihen alten Besites sind oder als Be über den Antrag entscheidenden Stellen können verlangen, Ersten Verordnung zur Die des ‘Gesehes S dio Ablsund
Q I stelle ist das zuständige Kreisverwaltunas- fi; 6s O A 00 i solche zu gelten haben. Der Antragsteller hat zu bestätigen, daß | daß ein Antragsteller oder eine AuSunftsperson die Wahrheit dex | Ersten m Duitandige Spruchstelle ist das zuständige Kreisverwaltung geführt werden. N A N 18[â en Vermittlungsstellen der Mitwirkung der Reihsban Se A S Hof ub E C B e: on N Fe ffentliher Anleihen vo Septe O5) 4 ie Besbwe gericht (88 8, 26 des Gesckes, die Verwaltungsgerihte und das Fine Tilgung des Teils einer Ablösungsanleihe, der nit im als Oie ai Le S Zustimmung Mienen anm l er die Angaben des Antrages nach bestenr Wissen und Gewissen Angaben an Eides Statt versihert. Sie können ferner die Amts- | öffentlicher Anleihen vom 8. September 1925) zu. Die Aue ed 777 der Anhaltischen Gesezsammlung —). Die Enticheidung der | zmtausä N Eclöschen der Reparationsverpflihtungen nitt ge: utkundén find bei dee Ubberfenbene n MUE etrennt g : gaben an Eides Statt zu versichern. in diesem Falle finden die Vorschriften der Zivilprozeßordnung | | O [ i / | n : : i : 3 n Un es s Citratoolakl as Vorschriften des § 41 Abf. 3 und 4 F Verordn: : Dur 2 riften nit siatt, : Die Ktencbeitestello artet er Vetmmtitheriäßftens über die u gemeldeten Markanleihen Altbesizanleihen sind Der Beweis | gelten als Zeugen im Sinne des Strafgeseßbuchs. [hviften des f. 3 und 4 der Ersten Verordnung zur urcha läub nden, insbesondere von Banten, Sparkassen, Genossenschaften 3 Mad L De A2 Die Vorsc(hri 25 | dem durch diese Verordnung geregelten Verfahren nicht in Ansaß y Í L s pa gei Wochen nach ihrer Zustellung zu. Die Vorschriften des § 25 ch dies g i : f l : ; ses oder ODberausscusses für Vors Die Beschwerde ist scriftlih bei der Spruchstelle einzureichen. | sind die ihm dur Dea und Versendung von b ndereu mit deu zu ihnen gehörenden Schuldurkunden und Zins- und Richtigkeit der zur Begründung des Antrages angeführten Tat- l weit der Antrag von einem anderen Antragsberechtigten gestellt | Staatsbank unter Beifügung des Antrages mitzuteilen. Der Antrags für begründet, so hat sie der Beschwerde abzuhelfen, andernfalls | schen Ministeriums für Jnneres und Wirtschaft, A Beschwerdestelle ist die Reichs\huldenverwaltung. Die Ent- Anwendung. und Verkauf für fremde Rechnung gewerbsmäßig betreibt oder | ange verweigern fönnten. 7 ntrag auf Gewährung der Vorzugsrente entsheidelß j ga el, A C C | g i ; n : g s iet j j e S rx eut: E27 Ee 2 r : ceiduna üh C E Gomah om Mea, letheshuldner {riftlich mitzuteilen. 1. Der Umtausch der Markanleihen des Landes | legten Anleihestücke von der Hinterlegungskasse ab unter Dau mündliche und scriftlihe Auskünfte und Bescheinigungen über Die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Aus die Entscheidung über die Gewährung von Auslosungsrechten füt des Antragstellers, daß er mit der Herausgabe der Markanleihen solhe Erteilung auf Grund der Geschäftsbücher oder Geschäfts- | ministerium. Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftli mit- Die Zahlung der Vorzugsrente darf erst beginnen, nadbdem chuldvershreibungen der Ablösungsanleihe zu veranlassen. Für ewährung einer erhöhten Vorzugs
Boy M 1tp i . y ; H 11 f f fri ) met 2 G a . “ ; S À 7. . ‘ . : : s , ° 2 ee " , c í . E N l Myeryalh einer MAGlußlvist van je | jedem Jahre der Vetrag gezahlt wird, den der Schuldner gemäß nahmestellen sind die in dem anliegenden Verzeichnis aufgeführte nicht die ausländishen 2wang2verivalter deutshen Vermögens. ie A: ies n +2 E Ci Lee. ; ür die Zustellung gelten die Vorschriften der © ivilprozeßordnuna übe Be VIVange Je g Die Auskunft ist B oS Peitege mäß nah bestem Wissen und vi 2 U) F g H iPT0Z {
rivaltunasstreitverfabren betreffe Ür S d 0 i iß 8 i z , h: ) ema f ih berei ‘Tären, die Richtigkeit die: u t idliche Ve n Auskunftsversonen orf ; j ist bei der Bezirksfürsorgestelle einzulegen. Erachtet der Aus\ch1 Verwaltungsstreitverfahren betreffend, vom 27. März 1888 Nr. Umtaush gegen Markanleihen alten Besißes ausgegeben wird, Die zu den einzelnen Anmeldungen gehörenden Schuld? gemacht hat, und sih bereit zu erklären, die Richtigkeit dieser An gerichte um eidlihe Vernehmung von Auskunftspersonen ersuchen; für Vorgugsrenten 4A Beschwerde für begründet, À hat er der Bes Guvauktiiris de 2 e A R R z ; A S 264 i Î den 2 beweis und über das Ver ahren bei der Abnahme | |GMmerde abzuhelfen, andernfalls hat er die Beschwerde dem 2/verauSé Spruÿstelle ist zu begründen und dem Antragsteller und dem An ordert werden. Eine Verzinsung des in Saß 1 bezeichneten Her ern auf Grund der angemeldeten Markanleiben die i 0480: Uber den Beugenb hren bei Abnc M verle f bid E DO 7 lelke/chulbner zuzustellen (§ 24 Say 5). Teiles einer Ablösungsanleihe findet nah den geltenden Vor- ibn AuSlosumgsrechten beantragt t: Der Antragsteller hat die Beweislast dafür, daß die an- | von Eiden entsprechende Anwendung. Die Auskunftspersonen | [Guß unverzüglich vorzulegen. Auf die Oberausschüsse finden dié : : Z ; | Led E I WLE Wer Aus 2 R. übrung des Geseßes über die Ablösung öffentlicher Anloihen vom Dem Antr Anlei i - : 6, L leitet & C N: | ann auf jede Weise geführt werden; nah Möglichkeit soll - Wer Auskunft zu erteilen hat, hat auf Verlangen diejenigen aua inbou 1098 2 R : a [d weis e E T R des CLEbAeI O E Gebühren oder Auslagen dürfen den Anleihegläubigern in haltenen Sendungen eine Empfangsbescheinigung. fu f Jed se gefüh Ind glich u e Urkunden und Schriftstücke, einshließlich der einschlägigen Stellen 8. September 1925 Anwendung. et M istellu. : j Da ras d Giroberkant Die Annahmestelle übers 8 D: i Lia : oder Behörden ausgestellte Nummernverzeichnisse, als Beweis- D E T E er, zur Sr N die (id auf bestimmt Die Enilebeiduna bos A s 2 : inde Dre Anti ebraht werden. Dem Deutschen Sparkassen- un iroverban Vie Annahmestelle übersendet die ihr zugeleiteten Anmeldunge | mittel verwendet werdem Di in Hh R Si zu dezeiwnende Vorgänge beziehen, oder in seinen zeshäftsräumen Vie Sntscheidung des Ausschu : i (bs. 2 finden entsprehende Anwendung. g ch ] K ï den. Die Beweismittel, aus denen si die die Einsicht in di Ürkunden, Schriftstüde gund Geshäftöbücher zu jugSremen, dep, va |Anleibegläubiger a bedürftiger im Sund E N h : s iali : ï i \ C ( ‘ungas\heinte nmi : ie Thüring? A 2 do vas : S ; e E ; währen. Der Anleihegläubiger, die Auskun tspersonen und, so- | wohnender Nei )Sangehöriger zu gelten hat, ist der üringischew Die Beschwerde t e Tatsachen und neue Beweis- | und sonstigen Materia ien erwachsenden Kosten nach NaHerer Erneuerungsschein n unmittelbar an die Thüringischz Staats sachen ergibt, sind in dem Antrag anzuführen und ihm, soweit | 9 ( g ) D E Sen die Beschwerde Regelung des thürigischen eFlinanzminijteriunms und des e bank als Hilfsquelle der Landesshuldenverwaltung. Die Ans ' mögli, beizufügen. 7 : HEL4 ; t C L (tel geit en, f F ‘teilung | meldungen sind in Listen zusammenzustellen, die der Sendung L 19. ivird, der Antragsteller kann die Vorlegung oder die Gewährung | steller ist zu benachrichtigen. hat sie diese der Beshwerdestelle unverzüglich vorzulegen. Inneres, von den Anleiheshuldnern zu erseßen. beizufügen sind. Die Vorschriften des § 7 Abs. 3 und 4 finde Wer die Aufbewahrung von Wertpapieren oder ihren Ankauf | der Einsicht verweigern, soweit sie die Auskunft über die Vor- Ueber : ber A §37 i L Ne N} E : e ; ürinaen. n L Z f ; ¡e hinters Gs f Di : - die Thüringische Staatsbank. Sie ist hierbei an die Entscheidung scheidung der Veshwerdestelle ist dem Antragsteller und dem An- IT. Die Ablösung der Markanleihen des Landes Th g om Falle des § 6 Abs. 2 ruft die Annahmestelle die hintex- betrieben hat, ist verpflichtet, dew Antragstellern auf Erfordern S des Aus\cbusses oder des Oberaus\{uises für Vorzugsrenten und i Fine weitere Beshwerde findet nicht statt. Ant j üringishe Ablösungs- | des Antrags, auf dem die hinterlegten umzutaushenden Anleihs j Tatsachen zu erteilen, die zur Begründung von Anträgen auf Ge- | losunggrechten trifft die in § 23 Abs. 2 vorgesehene Prüfu éstelle, bei : Por 2n o, S E E z pes D) Thüringen in Vie i A stüke bezeichnet sind, des Hinterlegungsscheins und der Erklärun währung von Auslosungsrehten erheblih sind, sofecn ihm eine | Shuldsceindarlehen entscheidet jedoeh das Thüringische Finanz- | den Anleibegläubiger gebunden, Wird entschieden, daß dem Anleihegläubigec Ablösungsanleihe d berschuldurkunden Dl / E E ¿L E Ung cIa/1s S ; Ga E andi, ; C : sichergestellt ist, daß das Auslofungsrecht, auf Grund dessen die Voré j L 9 / 5 Hor r H a) Der Umtausch der Fnhaber : dur die Hinterlegungskasse und mit der Aushändigun der neuett papiere möglih ist und unter Berücksi tigung der für die Er- | zuteilen Wird einem dur eine ausländische Vermittlungsstelle Us S E 9 S « au die u gewähren ist, so hat der Anleiheshuldner die Ausreichung von Stücle an die Hinterlegungskasse einverstanden ist. Die Hinters teilung erforderlichen Arbeiten zugemutet werden kann. gereichten Antrage stattgegeben, so ist die Entscheidung in zwei Aus- d dge sle T en i n, der Teilnahme an der Ziehung s . chD! € L
8 4. 5 E ‘ 7 : m ies e e v : Ges R C 1 A L A I Ey B Hy j S L O e t F Hrift 3. ; Umtausch der in Fnhabershuldurkunden | legungskasse sendet den Antrag, den Hinterlegungsscein und diè i „Die Erteilung der Auskünfte und Bescheinigungen erfolgt für sertigungen an die zuständige Änleihealtbesißstelle zu senden; diese hat | 2; : 97 Abs 9 in Ron: : E N Ls rat En O M N erie B Rleibe des e Thûtinten O die thürin- | in dem Antrag bezeihneten hinterlegten Anleihestücke nebst Zinse i die Antragsteller grund\säblih gebührenfrei, Eine Gebühr darf für eine Aufêferügung an den Antragsteller weiterzuleiten._ Die ab- rtéé über die bin ‘öffentlicher Anlei t 20 Abs. A 2. Die Gewährung der Auslosungsrechte. ische Mblösungganleite ist durh Anmeldung innerhalb "einer | und Erneuerungsscheinen an die anfordernde Annahmestelle. Dîé sie nur erhoben werden, wenn die für die Erteilung nötigen Vor- | lehnende eenticeidung ist zu begründen und dem Antragsteller zuzu- bes erhöhten Rente erft Le innen, nahdem der Verzicht Zu di 7 O A 2 ärunc Antragstellers über sein Einverständnis mit d arbeiten ungewöhnlih zeitraubend sind, insbesondere L - | stellen. Für die Zustellung gelten die Vorschriften der Zivilprozeß- e L Í ginnen, nahdem der Verzicht auf a3 47. Aussch{lußfrist geltend zu machen. Erklärung des ag jen | ex E gelv) Z / sondere außer Ver T C ht N E 3 | Auslosungsrecht erklärt und Ablösungsanleihe oder der Anspruch Auf die Gewährung der Auslosungsrehte auf Grund von Die Ausschlußfrist für die Anmeldung von Markanleihen | Aushändigung der An eihestüccke bleibt bei der Hinterlegungskassé, Amis zu dem Werte der zu beantragenden Auslosungsrechte und. | ordnung über Zu tellung von Amts wegen sowie die Vorschriften des auf deren Gewährung in Höhe des-Nennbetra es des Aus! L 35 Markanleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände finden die Lion Boittids Betus t drei Monate Sie beginnt am 2. August | Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften des Abs. 1. * orzugsrenten stehen; die Erhebung der Gebühr ist niht zulässig, | § 70 Abs. 2 bis 4 der NReich8abgabenordnung und des § 5 der Zweiten rechts auf das Land Thürinao bert h S E Vorschriften der §8 14 bis 23 mit der im § 43 bezeihneten Maß- | {go6 unt ‘Endet am 1 November 1926. Dauer und Beginn der wenn die Auskunst oder Bescheinigung lediclih auf Grund einer | Verordnung des Neicksminisiers der Finanzen zur Avsführuüng des S : Gd en E R gahe Anwendung. Ausschlußfrist für die Anmeldung von Markanleihen neuen Be- Dié Animelbuiaèa tünität T mabtis der Aus[{lußfristen des Einsichtnahme in die Geschäftsbücher erteilt werden kann, Ee Ae A öffentlicher Anleihen vom 29, September s : : S 48. - ißes we v Thüvingishen Finanzministerium und dem I LIENI Cs : N E j 8 20. E O. IOD E A E bereits in d f die Antragstellung folaende E A0 Der Anleiheshuldner hat die Anträge auf Gewährung von Lhüringisben Ministerium R Ee ias Biriscoit, Abteilung 5, 4, abweichend von 2 A L An bei den Thürin , Anträge auf Gewährung von Auslosungsrehten können nur itel Sräubigern von e EDuMforderungen zst L L O nen wäre. Wird fie d banlelen Una L nat querfangs Auslosunasrechten Au prüfen und dem Antragsteller einen schvift- Jnneres estgeseßt. Die Vorschriften des 8 52 Abs. 9 des Gesetzes L O unanne T erw Dém d inelkcbn ist über die A innerhalb einer Aus\c{lußfrist von drei Monaten gestellt iverden; bad ore, en, 60 A êle wee e E teben. dgen E d Ter n 5 beantragt worden ist, so läuft sie A en Beginn dieses Monats ie S E a O Rede f deg 24 © Ls findet U e über die Ublojung öffentlicher Anleihen finden entsprechende An- eibe inb die übeelevenen Schuldurkunden eine Empfangs ci Es 0 t L L, Tee U envet am 1. November ch die Mibelibéigcalaati cines S LaGacCiatbenare a8 bem Sihe | 00 i ? , i er id : 4 V s ri 2 C Sa c in e nien ung. L l z 4 t 26. Die orf ri ten des bs. 3 2 4 : Ha gel ( M A 1D H -TUTg C L EI ° ls ¿ E M D 04, G i: a Ves Ciléhnenbe Bescheid ift A Sine ant zuzustellen (S 24 ae v Markanleihen die der Beschlac nahme einer alliierten Behr oe L 0 at Miwerbing Verfahren finden dis / A öffentli + Aa L E Boedrisn v4 C 4M 6 as ger den Sckuldbucbakten nit ergibt, ift zuzustellen (Abf, 1 Erlöschen cie e Staatsbank überwacht, o ei rue fr po Saß 5). j Lad nterliegen, freiae eben, so endet die Ausschlußfrist orschrisfien de : * 1s 5 finden entsprehende Anwendung. L A z T Stn A E Vgl Sag Bribgi 4 Ln En 1TH Lehnt es der Anleiheshuldner ab, dem Antrage P gugen, frühestens 104 Monate, n0Gdein vie Anleihen den Gléubizern 8 10. Soweit die Gewährung der Auslosungsrehte auf Grund von Dem Antragsteller stebt die Biiewerde Jegen die Entseidun fläten eingetreten L fo dat fie die Vorzugôrente für erloschen zu er so kann der Antragsteller die Entscheidung der Spruchstelle bean- ausgehändigt worden sind, Sofern si eine Vermittlungsstelle am Site der Thücingischen Schuldbuchforderungen beantragt wird, fann die Gewährung von vat Si n A “miegdMiogy S Teil Ggeleh 4 mes E f Ist eine Vorzugsrente erlosden, so händigt die Thüringisbs ragen Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften des Wird ein Anspruch auf Herausgabe von ausgelosten oder ge- Staatsbank, Weimar, oder an einem diesem nahegelegenen Orté Auslosungsrehten noch- innerhalb ‘einer Auss{lußfrist von Gag 9 Moden 0G Susieluna zu, Dig Bebitcecie ist ‘riftli bei Staatsbank dem Berechtigten einen Auslosunasscein as: fern bex t 0 e a E 5 ; « C ; indos- x , : ; j / 2 Ç 11stell Tchoi F; ie Alt» ILUEN x E A. E T IIDETDE 1 G 76h s Ga O us, [07er j e E ae Bee ae eiti 12 n R, t | Q de Goch d, Sbabeesnder ose m Y felizinsdeh Le Seh Endes, h 8, ve Me | Lo Losnlgte En Eda M d U be | Qleadan tan Babe cio Uuetatlin me sas 18 ; i L : 2, | verbände, der daraus gestüßt wird, daß die Markanleihen l Abs. 2, die Anmeldungen und Schuldurkunden unmittelbar an dié den S R N ! g au: Raue au auf neue Tatsachen und neue Beweismittel gestüßt werden. L 40. Wird entschieden, daß einem Anleihegläubiger ein Auslosungs3- einer Bank zur Aetuna eingereicht sind und daß sie sih noch im Thüringishe Staatsbank übersenden, Die Vorschriften des § & E C ELGE nicht E (8 27 Abs. 2), unter Anführung Die Beschwerdefrist gegen eine im Auslande oder im Saargebiet Die Bezirksfürsorgestellen haben dem Ersucben der Ausscüsse teht bac hs, es L Aut Wede Tis U Menne Mer die Ablösune bibontliche. Arb) fo eide: E Ab\. 1 Saß 2 und 3 und Ahj. 2 finden Anwendung, euer Tatsachen beantragt — jpäustellende Entscheidung über etven Antrag guf Gewährung von | und der Oberausshüsse für Vorzugsrenten und der Thüringischen em Antrage 2 ( s oqungsre - | seves über die ( n), die u S 2L ' 5 ‘tr ¿è W i e S j ie Voxzu&Sro F (0928, j geb i wil so hat dev Anleiheshuldner die Ausreichung eines Aus- Ri für den PERa Lts der Markanleihen, auf die sh der Als Tag der idi Zl der Tag, an dem die Ans „_ Der Antrag auf Gewährung von Auslosungsrehten auf t ces Ta Rebake Fer In Sucgobiet elegenen Are A Hh: e tige 2 RUEETORER Betreffenden AngeIegsRa losungsscheins an den Antragsteller zu veranlassen. Die Vor- Anspruch bezieht, einen Monat nah Herausgabe dexr Markan- s dév Thürin ishen Staatsbank zuge t Die Anmut Grund von Fnhabershuldurkunden ist gleichzeitig mit dex Anmel- stelle oder bei einer fonsularischen Vertretung des Deutschen Reichs Î 8 41 chriften des § 11 Abs. 1 und des § 12 Sag 3 finden entsprechende E an die Anleihegläubiger und, falls eine Klage auf Heraus- mens ed eiti erfo t, wenn sie bis zum Ablauf der AnF dung der Markanleihen zum Umtausch durch eine Vermittlungs- eingelegt werden : Den Bezirksfürsorgestellen werden die ihnen dur ihre Tätigs (nwendung. , gabe der Markanleihen erhoben ist, einen Monat nah rechts- éldunarfcilt Lei i Ma Vermitilungsîtelle oder einem Thüringische stelle (5 5 Abs. 2) oder ein Rentamt (§ 9) an die Thüringische Zuständig für die Entscheidung der Beschbwerde ist die Reits- | keit entstehenden Koster und Auslagen von dem Lande T üringeit 3. Die Barablösung von Markanleihen. r lager “Tibeinaide Sre Las iù béronboren 1 Rentäult E D eingereicht ist und jie innerhalb von t Mony ein zu richten. Die Vorschrift des § 5 Abs, 4 findet shuldenverwaltung, 8 99 ies pr wgs Bestimmung des Thüringischen Finanzministeriums / n inc I 7 ch sfrist bei einer Annahmestelle odek | crung. . A4 : : a A ; A ate. : l Soweit - Gemeinden ode A, e iakd den Gläubigern Fällen aus Gründen der Billigkeit den Umtausch von Markan- os Ne der 85 I der Thüringischen Staatsbank Der Antrag auf Gewährung von Auslosungsrehten kann Wird entschieden, daß einem Anleihegläubiger ein Auslosunasreht 8 49. von Markanleihen (§ 30 Abs. 3 des Geseßes über die Ablösung | leihen auch dann anordnen, wenn die in den Absäßen 2 und 8 A En ist. Die Vermittlungsstelle hat den Tag des Eingangs rechtsgültig nur auf den vom Deutschen Sparkassen- und Giro- zusteht, so hat die Thüringische Staatsbank vorbehaltlih der be- Sofern der Anleihegläubiger im Saargebiet wohnt, tritt ar ‘öffentlicher Anleihe eine Barabfindune anbieten, soll das An- | festgeseßten Fristen nit eingehalten werden. ee Wahiteldung bei ihr auf diefer zu vermerken, sofern sie dié verband. herausgegebenen Vordrucken gestellt werden. i __| onderen Regelung für den Fall der Gewährung einer Vorzugsrente | die Stelle der Bezirksfürsorgestelle der Landrat des Kreises odex gebot innerhalb von einem Monat nach Veröffentlihung dieser P : Anmeldung na Ablauf der Anmeldungsfrist weiterreiht. Soferü „ Für die Weiterleitung der Anträge gelten die Vorschriften des | die Ausreichung eines Auslosungsscheines an den Antragsteller oder die | der „Bürgermeister der kreisfreien Stadt, in dessen oder in dere Verordnung bekanntgegeben werden. Das Angebot und die Ein- Die Anmeldung ist unbesczadet der Vorschrift des § 9 durch E 1d burs elite Ua! Suelihs Belsaous Vermittlung 8 7 Abs. 2, des S 8 Abs. 1, des § 9 Satz 4 und des § 10 entsprechend. Schuldbuchgläubiger zu veranlassen. Die Vorschriften: des F 12 und | Bezirk der Antragsteller wohnt, an die Stelle des Ausschusses für löôsungsfrist sind im Deutschen Reichsanzeiger bekanntzugeben. | eine Vermittlungsstelle an die Thüringische Staatsbank als Hilfs- | die Anmeldung dur eine im Aus i N T e voin: d „Die im Auslande belegenen Vermittlungsstellen (Anlage 1) | des § 13 Saß 3 bis 5 finden entsprechende Anwendung. Borzugsrenten der Deutsche Finanzkommissar für das Vers Die Einlésungsfrist muß mindestens drei Monate von diesec Be- | stelle des Thüringischen Finanzministeriums, das dte thüringischen stelle erfolgt, gilt als ¡Tag A E er Tag, aï sowie die im Saarugebiet belegene Anuahmestelle haben die Anträge Die inländischen Vermittlungéstellen haben den Anleibegläubigern sorgungswesen. j kanntmachung an laufen. Die Bekanntmachung kann durch Mit- | Schulden verwaltet, zu richten. Die Anmeldung kann rechtsguültig nmeldung der Vermittlungsstelle zugeht. ropäischen Ausland den vont e der Finanzen für ihr Gebiet . bestellten Bescheinigungen über die Aushändigung der Auslosungssceine zu er- uständig für die Beshwerden gegen Entscheidungen des teilung an die betroffenen Gläubiger erseßt werden. Die Mit- | nur auf den vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband heraus- Wohnt der Anleihegläubiger im außereurop Anleihealtbesißstellen (§ 4 der Zweiten Verordnung des Reichs- | teilen, aus welchen Buchstaben, Gruppen und Nummern der Aus- | Deut hen O: \
„O09 5 ; ] nte x s 4 h : : ) ars für das Versorgungswesen im teilung ist zuzustellen (§ 24 Sat 5). gegebenen Vordrucken vorgenommen werden, so gilt die Anmeldung als rechtzeitig exfolgt, wenn die Absendúnt ministers der Finanzen zur Ausführung des Geseves über die Áb- | losungs\cheine ersihilich lind, Die Antragsteller haben den Ver- 1 Vorzugsrentenver ahren j | gung
Eine zuerkannte Vorzugsrente ist so zu behandeln, als wenn sie
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t, sofern der Antragsteller im preußischen