1926 / 162 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

und Anmeldefrist bis 1. August 1926. Erste Gläubigerve:sammlung und all- gemeiner Prüfungstermin am 10. August 1926, vormittags 94 Uhr.

Saalfeld, Saale, den 10. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht. Abtetlung IIL

SehönebecK, Elbe. __ [45014] Ueber das Serum der Firma Her- mann Nüger in Gr. Salze, ist heute, am 9, Juli 1926, mittags 12 Uhr, das Kon- Turéverfahren auf ihren Antrag eröffnet, da fie zahlungsunfähig ist. Konkursver- walter: Kaufmann Theodor Weigand in Schönebed. Wahltermin am 5. August 1926, vorm. 10 Uhr. Prüfungstermin am 27. Augusi 1926, vorm. 10 Uhr. Anmeldefrist und offener Arrest mit An- zeigepflicht bis zum 19. August 1926. Schönebeck a. E., den 9. Juli 1926, Preuß. Amtsgeridt.

Alioaa, Elbe. {45016] In dem Konkursverfahren über das Vermögen ter Tabak und Zigaretten- fabrik „Ghetito*“ G. m. b. H., Altona, Erzbergerstr. 2/4 (Geschäftsführer Alfred Peukert, Altona, Allee 71 1), it zur Ab- nahme der Shlußrechnung des Verwalters, zur Prüfung nahträglich angemeldeter Forderungen, zur Erhebung von Ein- wendungen gegen das Schlußverzeichnis der Schlußtermin auf Dienstag, den 27. Juli 1926, vormittags 10# Uhr, vor dem Amtsgerichte hierselbst, IL. Stock, Zimmer 254, bestimmt. 5 N. 43/24 a. 22, Altona, den 9. Juli 1926. Amtsgericht, Konkursgericht.

EBfliterfeld. [45017]

Fn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Hermann Weiße Nachfolger wird das Honorar des Konkurs- verwalters Kirsten in Bitterfeld auf 428 RM festgesetzt.

Bitterfeld, den 3. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Frankfurt, Main. [45018] Das Konkursverfahren über das Ver- aa der Süd-Westdeutshen Verlags- Gejellschaft m. b. H. in Fraukfurt a. M., Friedberger Landftr. 30, wird eingestellt, da eine den Kosten des. Verfahrens ent- jprehende Masse nicht vorhanden ist. Frankfurt a. M., den 6. Juli 1926.

Amtsgericht. Abt. 17.

Hamburg. [45019] Konkurs Victor F. Lipa G. m. b, H nach Abhaltung des Schlußtermins auf- gehoben. Das Amtsgericht Hamburg.

Hannover. [45020] In dem Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Oskar Schwarß Kom- manditgesellshaft, alleiniger Inhaber Kauf- mann Osfar Schwarßz in Hannover, Große Wallstr. 3, wird der Prüfungs- termin vom 21. Juli 1926 aufgehoben und neuer Termin zu demselben Zweck auf den 1. September 1926, vormittags 9 Uhr, anberaumt. 5 Amtsgericht Hannover, 7. 7. 1926.

Hannover. [45021] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Hermann P. Fifcher in Hannover, Herschelstraße 3 a, wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins bierdurch aufgehoben. Amtgericht Hannover, 8. 7. 1926.

HWettstedt. [45022] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Schuhwarenhändlers Georg Meyer in Hettstedt wird, nahdem der in dem Vergleichstermin vom 3. Juni 1926 angenommene Zwangévergleih durch rechts- kräftigen Beschluß vom s. Juni 1926 be- stätigt ift, hierdurch aufgehoben. Hettstedt, den 11. Juli 1926. Preußishes Amtsgericht.

Wettstedt. [45023] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Nichard Zimmer- mann in Hettstedt wird die Vornahme der Schlußverteilung genehmigt. Schlußtermin ist auf den 4. August 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Amts- geriht anberaumt. Hettstedt, den 11. Juli 1926. Preußisches Amts3gericht.

Wirschberg, Schles. [45024] In der Konkursfache über das Ver- mögen des Kinopächters Rudolf Lamer in Hirschberg i. Schl. wird das Konkurs- verfahren mangels einer die Kosten des

Verfahrens deckenden Masse eingeftellt. Hirschberg î. Schl., den 8. Juli 1926. Amtsgericht. :

Lobenstein, Thür. [45026] Das Konkuréverfahren über das Ver- mögen des Schuhmachermeisters Kurt Göélißer in Unterlemniß wird mit Zu- stimmung aller Konkursgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, eingestellt. Lobenstein, den 8. Juli 1926. j Das Thüringische Amtsgericht.

Lobenstein, Thür. [45025] Das Konkuréverfahren über das Ver- mögen des Kohlenhändlers Heinrich Bern- hardt in Gbersdorf wird aufgehoben, da das Verfahren E ist. Lobenstein, den 9. Juli 1926. Das Thüringische Amtsgericht.

Lüben, Schles. [45028] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Fritz Golinski in Kotzenau, Krs. Lüben, ist der Prüfungs- termin auf den 16. August 1926, yorm. 10 Ubr, vertagt. i Lüben, den 7. Juli 1926, Das Amtsgericht.

Lüben, Schles. [45029 In dem Konkur3verfaßren über das Ver- Ae S MILS Sei 5en, r: Urbaer Eci ün in Lüben t. Sl, ist s den 28. Juli 1926, 9 Uhr, bestimmt. Lüben, den 9. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Löúizen. : [45027]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Ferdinand Twardy aus Orlowen wird nah erfolgter Abhal- n Se(lußtermins hierdurch auf-

ge ; Lößen, den 7. Juli 1926. Améktsgericht.

Mannheim. [45030] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma L. & M. Frank in Mannheim, Pumpwerkstr. 25/27, wird gemäß A 204 K.-O. eingestellt, da eine den Kojten des Verfahrens entsprechende Konkuramasse niht vorhanden ift. Mannheiin, den 2. Juli 1926. Bad. Amtsgeriht. B.-G. 3.

Weuruppin. [45031] Das Konkursverfahren über das Ver- môgen der Firma W. Bauknecßt, Fnhaber Walter Bauknecht in Neuruvpin wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Neuruppin, den 2. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Nürnberg. [45032]

Im Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Bayerische Transport- und Lagerhaus Aktiengesellsaft mit dem Sitze in Nürnberg, Alte Allersberger Straße 55, hat die Gläubigerversammlung an Stelle des bisherigen Konkursverwal- ters Bankagent August Bamberger, den Kaufmann Karl Kublan in Nürnberg, JFohannisf\traße 34, als Konkursverwalter

gewählt. Gerichts\{reiberei des Amtsgerichts Nürnberg.

Radeberg. [45034] In dem Konkurse über das Vermögen der Firma Sächsisches Färbereiwerk Hill & Starke in Radeberg wird das Verfahren gemäß 8 204 K.-O. eingestellt, da eine den osten des Verfahrens entsprechende Kon- kursmasse nit vorhanden ist. Amtsgericht Radeberg, den 5. Juli 1926.

Radeburg. [45035] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Bruno Berg, In-

: | haber Paul Faulenbach in Radeburg, wird

Termin zur Prüfung der von dem Kon- kursverwalter, dein Bücherrevisor Adolf Feistel in Dresden, angemeldeten E rung und zur Prüfung nachträglich an- gemeldeter Forderungen und einer noch nicht geprüften Forderung Termin auf den 2. August 1926, vorm. 11 Uhr, bestimmt. Neferendar Nickel is als Konkuréver- walter zur Prüfung der Forderung des O rers Adolf Feistel in Dresden estellt.

‘Amtsgericht Nadeburg, den 5. Juli 1926.

Radeburg. 45033)

VIn dem Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Bruno und Martin Schmidt, Schuhfabrik in Radeburg, und deren Inhaber Ernst Bruno Schmidt und Ernst Martin Schmidt in MNadeburg, wird Termin zur Prüfung einer nacträg- lich angemeldeten Forderung auf dem 19. Juli 1926, vorm. 102 Uhr, bestimmt. Amtsgericht Nadeburg, den 7. Juli 1926.

[45036] Hamtetsgesellschaft

Berlin. s Ueber die: offene Rosenberg & Co. Strumpfwaren- Triko- 1 engros in Berlin, Spandauer traße 27, ist die Geschäftsaufitht an- eordnet und der Kaufmann S. Bern- fein in Berlin-Wilmersdorf, Düssel- dorfer Str. 72, als Aufsichtsperfon bestellt.

Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 81,

den 9. Juli 1926.

Mam ars. 4 , [45038] Die Geschäftsaufsiht ist angeordnet über das rmögen des Kaufmanns

inrih Johannes Nudolf Karl Passehl,

amburg, Barmbecker Straße 451, in nicht eimgetragener Handelsbezeichnung auten H. Passehl, Textilwaren, dajelbst. Aufsichtsperson: I. W. Herwig, Katser-Wilhelm-Straße 23/31. Hamburg, 12. Juli 1926.. Das Amtsgericht.

Magdeburg. [45037]

U das Vermögen des Fräuleins Glara Rotenburg, Pubgeschäft,, Magde- burg, Alte Ulrichstraße 3, wird heute, æm 10. Juli 1926, vormittags 10 Uhr, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Bücherrevisor Albert Koh, Magdeburg, Goethestraße 41, bestellt. Die Schuldnerin und jeder vom Verfahren betroffene Gläubiger kann innerhalb von drei Wochen nah Bestellung der Auf- sichtsperson unter Darlegung der Gründe bei dem unterzeichneten Gericht die Be- stelluna anderer oder weiterer Aufsichts- personen beantragen.

Magdeburg, den 10, Juli 1926.

Das Amtsgericht Altstadt. Abt. 83.

Altona, Elbe.

Die Geschästsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Ve i irma Richard Wätjen,

elwerk, Kistenfabrik, j Altona-Ottensen Hohenesch 13/21, nah rechtskfräftiger Bestätigung Zwanggergleichs aufgehoben.

Alitona, den 8. Juli 1926.

Das Amtsgericht. Konkursgerit.

5. Nn. 40/26, 33.

]! Berlin.

SeHlußtermin auf

Die Geschäftoauf bes Fontfes e

Lie Vie B

mit Ï au | Direksenstr. 43/44, vertreten durch

hrer, die Kaufleute Eirtink

Levi und Julius Levi, ist beendet, da

der am 19. Juni 1926 angenvanmeone

E rechtaläftig bestätigt f

Na. 173, den 10. Juli 186. Blomberg, Lippe, Die über Bas Vermö

[45041]

der T -

meier in Schieder ar zte Geschästs-

aufficht ist nah redtSfräfig bestätgtem Blomberg, en D ‘Vini 198 Lippisches Amtsgericht. IL

L L A ß v häftausidt über das Vermögen des Kaufmam:s Martin Fri l Breslau, Neudorfst 1 und Wäsche), wegen : ä für die Anordnung der Ge- x iht aufgehoben worden. (41. Nn. elau, den 9. Juli 1926. Amtszericht

BLLGRE, ilaudriZie [45042] n Geschäftsäau über a L De E Gacte das

Vevmögen zin 2 in Seiefideateverfahren ufgegoDe fahren i da der Schuldner die Aufhebung be- aniragt hat. (42. Nn. 93/26.) Breslau, den 10. Juli 1926. Amtsgericht.

Bückeburg.

Die Gef uffiht über das mögen des Kaufmanns Friß Ben i Bückeburg, Direktors der Chemi I Werke mburg” A. G. in Ahnjen bei BüdLeburg, wird aufgehoben, weil er den Antrag auf Geschä gaufsiht zurüd- genommen hat.

Amtsgericht, T, Bückeburg.

Dessau. [45045] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Firma Josef Uhmann in Dessau ift, nahdem der Zwangsvergleich A chluß vom 21. Juni 1926) rechts- räftig geworden .ift, beendet. \sau, den 8. Juki 1926. Anhaltishes Amtsgericht, Abt. 8.

[45044] Ver-

-

Falkenstein, Vogtl. [45046] Die Pa uffes über das Ver- mögen des Fabrikanten Max Otto Sébneider in Falkenstein i. V,, Bahnhof- ende Inhabers der unter der Firma . O, Schneider u. Jahn in Falkzn- Ran i, V. betriebenen e, hat ih erledigt, nachdem der im Vergleihs- termine vom 14. Juni 1926 angenommene Pa ngdreraleis durch recht ti Bes» luß des hiesigen Amtsgerichts vom

uni 1926 bestätigt worden M

mtsgeriht Falkenstein i. V.,

am 7. Juli 1926.

Freiberg, Sachsen. [45047] Die GesGäftsaufsicht über das Ver-

mögen der offenen Handelsgesellschaft in irma H, A. Hülsenberg Söhne in Frei- rg ist durch rechtskräftig bestätigten

Zwangsvergleich beendet.

Amtsgericht Freiberg, am 10, Juli 1926.

Kaiserslautern, [44674] Das Amtsgericht Kaiserslautern hat unterm 9. Juli 1926 folgenden Beschluß erlassen: Nachdem der den Zwangsver- gleih bestätigende Beschluß des Amis- gerihts Kaiserslautern vom 27. Mai 1926, verkündet am 29, Mai 1926, die Rechts- kraft beschritten hat, ist die über das Ver- mögen des Kaufmanns Heinrich Braun in Kaiserslautern, eine Kokfektionsnäherei daselbst betreibend, angeordnete Geschäfts- aufsicht beendet. § 69 der Verordnung, die Geschäftsaufsicht betr., in der Fassung vom 14. 6. 1924. A Amisgerichts\chreiberei.

Kaiserslautern. [44675] Das Amtsgericht Kaiserslautern hat unterm 9. Juli 1926 folgenden Be- {luß erlassen: Nachdem der den Zwangsvergleih bestätigende Beschluß des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 2A. April 1926, verkündet am 24. April 1926, die Rechtskraft beschritten hat, ist die über das Vermögen des Kauf- manns Oskar Stuppy, alleiniger Jnhaber der Firma Oskar Stuppy, Weinhand- lung in Kaiserslautern, angeordnete -Ge- schästsaufsicht beendet. § 69 der Verord- nung, die Geschäftsaufficht betr., in der Fassung vom 14. 6. 194. Amisgerichts\schreiberei.

Karlsruhe, Baden, [44676]

Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Deutsche Signalflaggenfabrik G. m b. H., hier, ist, nahdem der Beschluß vom 16. Juni 1926, durch welhen der Zwangsvergleich bestätigt wurde, rehtskräftig geworden ift, E Karlsruhe, den 6. Juli 1926. Der rihtsshreiber Badischen Amts- gerichts. A I.

Köln. : [44677]

Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen: a) der Komman gehen! ft Richard Meyer & Co. uhmacher- bedarfsartifelfabrik und Großhandlung in Köln, Pfälzer Straße 17, und deren e - sónlih haftende Gesellschafter nämlich: b) des Kaufmanns Ernst Meyer in Köln- Braunsfeld, Pier eal 13, c) des Kaufmanns Carl Ganz in Köln-Brauns-

der | 17. Jum

E

feld, Aachener Sir 346, 1ER Aa Best) y Vergleichs vom Köln, den 6. Zuli 1926. Anitsgeriht. Abt, 80. Klostermann. Kosel, O. S, Die Ges fisaufsicht zur Abwendung furses über das Vermögen der L B eg fi nt h, d el it in er mi des 15. Jum 1926 eine a Page

Svergleich vom Flender De»

[44678}

unt 1926. Das Amtsgericht.

Leer, OstfriesI. [44679] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen Firma mann Gumperÿ und Co. in trhauderfehn jowie über das eco ögen der eiden Inhaber Sally San G eth und Hermann Gumpert, ebendort, wird, nah- dem der in dem Vergleichstermin vom 3, Juni 1926 a mmene Se vergleich durch rechtsfkräftigen {lu bom 3. Juni 1926 bestätigt ist, hierdur

aufgehobe Amtsgericht Leer (Oftfr.), 30. Juni 1926.

Lobenstein, Thäür. [45043] Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der a. Kunstbaumwollfabrik Giegold & Co. . m. b. H. in Blankenstein a. Saale ist beendet, ‘da der den Zwangsvergleich be- stätigende Beschluß vom 21, Juni 1926 rehtsfräftig rden ist, T benstein, den 6. Juli 1926. Das Thüringishe Amtsgericht.

Lüneburg. [45049] Die Geschäftsaufsicht über das Ver-

n der Firma Albert Hein, Fein g ti Um ist Ms i eer T gten an ei - endet. Amtsgericht Dn

——————————

Tol, i [44681] n dem Geschäft8auffichtsverfahren über das Vermögen der Firma Masurisches Kaufhaus Blumberg und Pollnow in s Vergleichstermin auf den 16. Juli 1926, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht

ck, Zimmer Nr. 43, anberaumt. Der

ergleihsvorshlag und die Erklärung des Gläubigerbeirats sind in der Gerichts- shreiberei zur Einsicht der Beteiligten MRIeiad,

Lyek, den 5. 7, 1926. Amisgericht.

Naumburg, Saale. . [45050] Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Schuhmachermeisters Rudolf Schmidt in Naumburg a. S. ist dur O vom 21, Mai 1926 beendet. Naumburg a. S., den 8. Juli 1926. Das Amtêgericht.

Neidenburg. [44682]

Die Geschäft8aufsiht über das Ver- mögen des Gutspächters Herbert Rempel in Sontopp und des Guts- pächters Alfred Rempel in Laabe ift nah rechtskräftig bestätigtem Vergleich aufgehoben.

eidenburg, den 5. Juli 1926.

Amtsgericht.

Northeim, Hann. [44683]

Die Geschäfts3aufsicht über das Ver- mögen der Firma Schuhwarenhaus R. Simon, Jnhaber Alfred Simon, in Northeim ist, nachdem der Zwangs- vergleih vom 17. 6. 1926 reciskräftig geworden und der von der Schuldnerin gemachte Veragleihsvorshlag voni 30. April 1926 rechtskräftig bestätigt ist, beendigt.

Northeim, den 8. Fuli 1926.

Das Amt3gericht.

Offenbach, Main. [44684]

Die Geschäftsaufficht über das Ver- mögen des Karl Neumann, Baugeschäft zu Heusenstamm, wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 28. April 1926 angenommene Zwangsvergleich rechtsfräftig geworden ift, hierdurch auf- gehoben.

Offenbach a. Main, den 2. Juli 1926.

Hessishes Amtsgericht.

Offenbach, Main, [44685]

Die Geschäft3aufsicht über das Ver- mögen des Peter Schilz, Möbelhandlung zu Offenbach a. Main, Herrnstraße 27, wird, nachdem der in dem Vergleihs- termin vom 16. Juni 19286 angenommene Zivangsvergleich rechtskräftig geworden ist, hierdurch aufgehoben.

Offenbach a. Main, den 2. Juli 1926.

Hessishes Amtsgericht.

Offenbach, Main. [44686]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Firma Martignoni & Co., Werkzeugfabrik zu Offenbah a. Main, wird, nachdem der in dem Vergleichs- termin vom 16. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleich rechtsfräftig geworden ist, hierdurch aufgehoben.

Offenbach a. Main, den 3. Juli 1926.

Hessishes Amtsgericht.

Osnabrück. j [44687]

Die Geschäftsaufsicht über den Kauf- mann Georg August Meyer in Osna- brück. Krahnstr., JFnh. der Firma Georg A. Meyer, daselbst, ist durch rechts- kräftigen Zwangs8vergleich vom 10, Juni 1926 beendet.

Osnabrück, 30. 6. 1926.

ist - infolge

A

Plauen, V Die Geh

mögen des Textilwarenhändlerz

Leo L dciniaen Anüers eet Firma olf Rath in Plauen, Forst- straße 43, ist aufgehoben worden, nas dem der im Vergleichstermin vom 21. Juni 1926 angenommene ivange vergleih durch reMtzkräftigen es{luß vom 24. Juni 1 bestätigt ivorden ist G. A. 6/26. i‘ Amtsgericht Plauen, am 9. Juli 1926,

Froueaiech brer Faß [44689 m häft3au erfahren zur Abwendung des Konkurses über R Vermögen des Kaufmanns Erih Schön. rade in Pr. Eylau, Geschäftsaufsichtz- person: Rechtê¿anwali Roloff in Pr. Eÿlau, ist die Geschäftsaufficht rets. kräftig beendet, nachdem der Beschluß des Amt3gerihts vom 30. März 192, durch den der Zwangs3vergleih vom 15. März 1926 bestätigt ist, die Rechts kraft erlangt hat. Pr. Eylau, den 5. Juli 1926. Amts2gericht.

Rathenow. 4469] e A F gau über Sen owiß {chaft mit änbter ne in Rathenow wird au , da der Ver eib vom 16. Juni 1926 reht&räfl tätigt ift. Rathenow, den 7. Juli 1926. Amtsgericht.

Ribniiz. [44692] Die Geschäft8aufsiht über das Ver- mögen der inenfabrik Ribni i m b, H. in Nibnihz, E de Weg- all ihrer eßungen aufgehoben. Ribniß, den 12. Bunt 1926, Amiüsgericht.

Resenberg, Westpr. [44693] In dem Ge|chäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Frau Emma Bieberfeldt in ystadt, Wpr., wird die Geschäfts- ht um einen Monat verlängert. aran zur Verhandlung fen E. vor- gesblagenen Zwangsöverglei auf den 3. August 1926, nachmittags 314 Uhr, vor dem Amtsgericht in a, Wpr., cis ist

des Amts-

anberaumt. Der Verglei auf der Gerichtsschreiberei pre Rosenberg, Wpr., zur Einsicht Beteiligten meeegeina, Rosenberg, Wpr., dex 29. Juni 1926. Das Amtsgericht.

Rottweil, [44694]

Die am 28. April 1926 über das Ver- mögen des Crhard Jauch, Inhabers eines Zigarrengeschäfts in Schwennx a. N. an nete Geschäftsauffiht t durch rehtsfräftig bestätigten Zwangsvergleich vom 23. Juni 1926 beendigt.

Den 9. a 1926.

W. Amtsgericht Rottweil.

Rottweil. [44695]

Die am 24. April 1926 über das Ver- mögen des Elias O Alteisen- händlers in Schwenningen a. N. angeord- nete Geschäftsaufsiht ist durch rechts- kräftig bestätigten Zwangsvergleiß vom 23, Juni 1926 beendigt.

Den 9. Juli 1926.

W. Amtsgericht Rotiweil, Sagan, s [45051] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Kaufmanns Oskar Feller in Sagan wird aufgehoben, nachdem der ge- rihtlih bestätigte Vergleih vom 8. 6. 1926 Rechtskraft erlangt hat. Amtsgericht Sagan, den 2. Juli 1926.

Schenefeld, Bz. Kiel. [45052] __Beschluß in der Geschäftsaufsichtsjache über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Jürgens in “Stbencéal, Bez. Kiel: Die Auslagen der Aufsihtsperfson werden auf 2107,78 Reichsmark die Vergütung auf 3700 Reichsmark festgeseßt. Schenefeld (Bez. Kiel), den 9. 1926. Das Amtsgericht.

Stolp, Pomm. [44696]

Das Geschäftsaufsichtsverfahren über den Instrumentenm : Karl Knuth in Stolp ist infolge rechtskräftiger Bestäti- gung des Vergleichs vom 15. Juni 1926 verme Stolp, den 2, Juli 1926, Amis- gericht.

Wandsbek. [44697]

Die Geschäfbsaufsicht über das Ver- mögen des Kaufmanns Johannes Thie- sing, alleinigen habers der Firma Großgärtnere: Are agström, Wands- bek ist durh rechtsfräftig bestätigten Be- {luß vom 6. Mai/8. Juni 1926 be-

endet. Wandsbek den 3. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Werden, Ruhr. [44698] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Firma Friedrih Rottmann zu Werden wird hierdurch gemäß § 66 Abs. 3 Ziffer 3 der Geschäfisaufsichtsverordnung aufgehoben, da drei Monate seit Anord- nung der Geschäftsaufsicht verstrichen sind. rden-Nuhr, ten 1. Juli 1926. Amtsgericht.

Juli

Zwingenberg, Hessen. [44699] Die über das Permögen des Moriß Abraham in Jugenheim angeordnete Ge- f ufsiht wird aufgehoben, da der ldner Antrag auf CGrxöffnung des Konkurses gestellt hat, auh keine Aussicht mehr bestebt, daß die Zahlungsunfähig- keit des Schuldners in absehbarer Zeit behoben seiw werte. Zwingenberg, den 6, Juli 1926.

Amtsgericht, VI.

Hessisches Amtsgericht.

egtl. 446883] äftsaufsiht über vas Vers

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JFunhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Befanntmahung der Abrede über eine Reihe von Fragen, betreffend die der Regierungskommission des Saargebiets zur Verfügung gestellten deutshen Beamten.

Bekanntmachung über Veränderungen in der Besegung des Reichsschiedsamts.

Filmverbot.

Wiederzulassung eines verbotenen Films.

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 31 des Reichs" geseßblatts Teil IL.

S ZR E N R E C E E T O I S E E O S E A C R A I

Amiliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Abrede über eine Reihe von Fragen, be- treffend die der Mage rg omman des Saargebiets zur Verfügung gestellten

deutschen Beamten.

Jm Hinblick auf die Bestimmungen der Artikel 45—50 nebst Anlage des Vertrags von Versailles und auf das für das Saargebiet hierdurch eiGafieie besondere Regime sind

die Deutsche Regierung, davon ausgehend, daß die deutschen Heimatverwal- tungen gegenüber den in das Saargebiet beurlaubten deutschen Beamten Rechte und Pflichten nach Maß- gabe der deutschen Beamtengesetgebung besißen, einerseits und die Regierungskommission des Saargebiets, davon ausgehend, daß sie a ihr zur Verfügung gestellten Beamten, die sie ihrerseits zu Beamten der Regicrungskommission ernannt hat, Rechte und Pflichten nah Maßgabe der im Saar- ebiet geltenden Beamtengeseßgebung, insbesondere des Beamtenstatuts vom 29. Fuli 1920 besißt, andererseits

in dex Erwägung, daß es sowohl im Fnteresse des eli wie im Jnteresse der Beamten zweckmäßig erscheint, die ih aus dieser besondéren Lage ergebende Stellung der Beamten

soweit als möglich einer Regelung zu unterziehen, über folgende Bestimmungen übereinkommen:

Artikel 1.

Unter deutschen Beamten im Sinne dieser Abrede sind Reichs» angehörige zu verstehen, die h : a) als unmittelbare Beamte des Reiches, der Deutschen Reichsbahngesellshaft, Preußens oder Bayerns (einshließlih der Bolks\{ullehrer) der Regierungskommeission des Saargebtiets von ihren Heimatverwaltungen am 10. Mai 1920 oder später zur Ver- fügung gestellt worden sind, ohne daß sih hierin etwas geändert hätte, oder künftig zur Verfügung gestellt werden, oder

b) als ehemalige elsaß-lothringi]sche unmittelbare oder mittel- bare Landesbeamte mit Zustimmung der Reichsregierung in den Dienst der Regierungskommission des Saargebiets getreten sind und der Betreuung durh das Reich p dem Reichsgeseß vom 11. Fanuar 1922, betreffend die Rechtsverhältnisse der ehemaligen elsaß-lothringischengzBeamten (RGBl. Seite 29), unterliegen.

Avtilbel 2.

Die Deutsche Regierung bestätigt die bisher vorgenommenen Zurverfügungstellungen von deutshen Beamten. Die Regierungs kommission behält diese Beamten weiter in ihrem Dienst.

Bis zu ihrem etwaigen. Ausscheiden aus dem Dienst der Regierungskommission werden die Beamten von dieser nah den von ihr erlassenen Bestimmungen besoldet.

Die Beamten können ihren Heimatverwaltungen, abgesehen von Sondervereinbarungen im Einzelfalle, nur nah Maßgabe der Bestimmungen dieser Abrede wieder zur Verfügung gestellt werden; Maßnahmen der Regierungslommission aus Gründen der Organisation oder der Wirtschaftlichkeit können einen Anlaß hierzu nicht bilden.

| Die Heimatverwaltungen werden einen deutschen Beamten nur auf seinen Antrag zurückberufen und hierbei auf die Juteressen des Dienstes im Saargebiet Rücksicht nehmen, insbesondere auf Wunsch der Regierungskommission dem Beamten eine Ms bis zu 6 Monate, vom Tage der Uebermittlung der Rückberufung an gerechnet, für den Antritt s künftigen Dienstes gewähren. (Wegen etwaigen Ersabes vgl. Artikel 4 Absay 2.)

Artikel 3.

= Die Deutsche Regierung und die Regierungskommission des Saargebiets exklären sih grundsäßlih bereit, jede zu ihrem Teil

einschließlich des Portos abgegeben.

beizutragen, daß den deutschen

im Rahmen des Möglichen dazu i ) ( Ñ 1 Saargebiet keine Nachteile

Beamten aus ihrer Dienstleistung im erwachsen. A O j ; Zu diesem Zweck verpflichtet sich die Deuts Regierung, der Regierungskommission des Saargebiets von ger der deutschen Geseße, Verordnungen und sonstigen Vorschriften auf dem Gebiet des Beamtenwesens Mitteilung zu machen. : Die Regierungskommission wird ihrerseits, um zu vermeiden, dal allgemein das Dienstverhältnis der zu ihrer Verfügung ge- E ten deutschen. Beamten, insbesondere N ih der Ernennung, eförderung und Pensionen, Eer ist als dasjenige der Beamten der Heimatverwaltungen, estrebt sein, die zu ihrer Kenntnis gebrachten deutschen Bestimmungen im Saargebiet nach Möglichkeit einzuführen. / i s Die Regierungskommission wird tunlichst bald nah Wieder- herstellung gesicherter stabiler Währungsverhältnisse im Saar- gebiet die nicht örtlih abgestuften Teile der Besoldung der deutshen Beamten (zurzeit Grundgehalt und Sozialzulagen) nicht ungünstiger gestalten als nach den deutschen Bestimmungen. Wegen des Verhältnisses der Gruppen der zurzeit 1m Deutschen Neich und im Saargebiet geltenden Besoldungsordnungen vgl. die dieser Abrede beigefügte Anlage.

Artikel 4. Die Deutsche Regierung is bereit, im Rahmen des Möglichen, insbesondere nah Maßgabe der verfügbaren Planstellen, Anträge und Wünsche aus tem aktiven Dienstverhältnis übergetretener deutscher Beamter auf Nückübernahme wohlwollend zu berücksichtigen, wenn ihr die Nükübernahme wegen dringender persönlicher Gründe, ins» besondere aus Rüksichten auf die fernere Laufbahn, angezeigt erscheint. Wünsche wegen Zurverfügungstellung eines anderen S Beamten als Ersaß wird die tegtevungsk'ommission gelegentlich UVebermittlung solcher Anträge geltend machen.

Artikel s.

Die im Dienste der Regierungskommission verbrachte Dienstzeit wird den deutschen Beamten von ihrer Heimatverwaltung bezüglich der Besoldungs-, Pensions-, Anstellungs- und Beförderungsverhält- nisse dergestalt angerechnet werden, daß ihnen aus der Tätigkeit im Saargebiet gegenüber den im Dienst der Heimatverwaltungen ber- bliebenen Beamten kein Nachteil entsteht. S :

Die deutschen Heimatverwaltungen sind bereit, für Beamte, die durch die Negierungskommission befördert worden sind, leihe Be- föórderungen auszusprechen, soweit dies nah ihren Haushalts- und beamtenrehtlihen Bestimmungen und ihren Crnennungs- und Be- förderungsgrundsäßen möglich ist.

Artikel 6.

Soweit bei einzelnen Beamtengattungen für die Aufrückung oder Beförderung die Erreichung eines bestimmten Dienstalters von Be- deutung ist, werden sich die Heimatverwaltungen und die Regierungs- kommission, um diese Beförderungen, soweit dies nah ihren Haus- halbs- und beamtenrechtlihen Bestimmungen und ihren Ernennungs- und Beförderungsgrundsäßen möglich ist, gleichzeitig vornehmen zu können, Mitteilung zueehen lassen, sobald ihrer Ansicht nah ein in das Saargebiet beurlaubter deutsher Beamter zur Aufrückung oder Beförderung heranstehen würde. Die Regierungskommission wird den deutshen Beamten von der Mitteilung seiner Heimatverwaltung

Kenntnis geben. : Z Artitet

1. Da nach deuten Grundsäßen die Anstellung und die Be- förderung in aewisse Besoldungsgvuppen von der vorherigen Ablegung einer Fahprüfung abhängig ist, vereinbaren die Deutsche Regierung und die Regierungskommission, um den im Saargebiet tätigen deutschen Beamten und dem Beamtennahwuchs der Behörden des Saargebiets der Besoldungsgruppen T—IX einschließlich der deutschen Besoldungsordnung beziehentlih der Gruppen 1—XTII einsließlich der Besoldungsordnung der Regierungskommission Gelegenheit zur Ablegung dieser Prüfung zu geben, folgendes: E

a) Die Regierungékommissiow wird in den verschiedenen Ver- waltungen für diese Beamten dieselben Prüfungen wie die entsprechenden teutshen Vernaltungen abhalten.

b) Die NRegierungskommission wird die Prüfun en nah E abe der deutschen formellen und materiellen Vorschriften ab-

lten, indessen weist sie darauf. hin, daß die Verschiedenheit ter Geseßgebung und der Verwaltungsvorschriften im Saar- ebiet Abweichungen erforderlih n.achen Tann,

c) Die Prüfungskommissionen werden nah Maßgabe der deutschen Vorschriften zusammengeseßt und von der Ne- gierungskommission ernannt. Die Deutsche eng ist

reit, der Negierungskommission auf Wunsch Beamte für die Tätigkeit innerhalb der Prüfur:gskommissionen zur Ver- ügung zu stellen. L :

d) 8 Le Oleleäßigkeit bei den Prüfungen im Reich und im Saargebiet sichergustellen, werden die deutschen Heimat- verwaltungen sich tunlist durch einen Kommissar bei diesen rUsungen vertreten lassen. Um den Heimatverwaltungen vierzu Gelegenheit zu geben, wird. die Regierungskommission der jeweils in Betraht kommenden Heimatverwaltung rechtzoitig Mitteilung über Ort, Tag und Stunde der Prüfungen machen. Die von den Prüfungskommissionen der MNegierungskommission auf Grund dieser Abrede aus- gestellten Zeugnisse über das erfolgreiche Bestehen der Prüfung werden in Deutschland dieselbe Gültigkeit haben, wie wenn sie von den entsprechenden deutshen Behörden ausgestellt worden wären, 1. im Falle, daß ein Kommissar zugegen gewesen ist, wenn sie die Unterschrift dieses Kom- missars tragen, 2. im Falle, daß die deutshe Heimatver-

waltung von der Entsendung eines Kommissars ab esehen hatte, a diese Tatsache k dem Zeugnis nilid fest estellt ist. / 2 A i e) leber das Ergebnis der Prüfungen wird die Regierungs Cn der Deutschen Regierung Mitteilung zugehen assen. 2, Diese Bestimmungen beziehen \sich nicht auf Prüfungen von Lehrpersonen (vgl. I1D; durch sie werden besondere Mteten über das rüfungswesen nicht berührt. Die Abrede vom 7. Juni 1921 über rüfungswesen wird jedoch dur die vorliegende Abrede erseßt, un» beshadet der Anerkennung der während der Geltungsdauer der ge- nannten Abrede bestandenen Prüfungen.

IT,

Soweit die Regierungskommission von der Einseßung eigener Kommissionen für Prüfungen der zu 1 genannten Art Abstand nimmt, sind die deutshen Heimatverwaltungen bereit, den von der Regierungskommission angemeldeten deutschen Beamten Gelegen” heit zur Ablegung der Pruüfung vor einer Prüfungskommission in möglichster Nähe des Saargebiets zu geben. Auf Wuns wird einem Kommissar der Regierungskommission Gelegenheit gewährt werden, der Prüfung beizuwohnen. l Ï

Die Regierungskommission wird den deutschen Beamten die zur Ablegung dieser Prüfungen erforderliche Dienstbefreiung bewilligen.

Die Heimatverwaltung wird der Regierungskommission Mit- teilung über das Ergebnis solcher Prüfungen machen.

ITI.

Die Deutsche Regierung und die Regierungskommission be- halten sich vor, auch über die Prüfungen weiterer Beamtengruppen, insbesondere der Lehrpersonen, und die damit in Zusammenhang stehende Ausbildung besondere Abreden zu treffen.

Ati bel 8;

Die Deutsche Regierung ist bereit, der Regierungskommission auch, abgesehen von den Fällen der Artikel 2 und 4, weitere Beamte zur Verfügung zu stellen. A

Auf solche Beamte finden vom Tage ihres Eintritts in den Dienst der Regierungskommission des Saargebiets ab die Be- stimmungen der vorliegenden Abrede Anwendung.

Axtilel 9.

Wenn ein deutsher Beamter nah Maßgabe der vorliegenden Abrede von seiner Heimatverwaltung der Regierungskommission ur Verfügung gestellt wird, werden die hierdurch entstehenden mattgztoften von der Regierungskommission getragen; wird er von seiner Heimatverwaltung zurückübernommen, so werden sie von dieser getragen.

Ar tibEl 10;

1. Die Regierungskommission wird weiterhin folgende Zahlungen nach Maßgabe der im Saargebiet geltenden Pensions- bestimmungen zu ihren Lasten vornehmen: a) der Pensionen der Beamten, die von ihr pensioniert worden sind oder künftig pensio- niert werden, b) der Bezüge der Hinterbliebenen der zu a genannten Beamten sowie derjenigen deutshen Beamten, die während ihres Dienstes bei der Regierungskommission gestorben sind. :

Die Regierungskommission wird von jeder Festseßung einer Pension gemäß Absaß 1 der Deutschen Regierung unter Beifügung der notwendigen Unterlagen Mitteilung machen.

9. Die Regierungskommission wird mit Wirkung vom 1. April 1926 ab einen Rücklagefonds für Pensionäre und Hinterbliebene errihten, Jn diesen Fonds wird die Regierungskommission Be- iräge in Höhe von 17,5 vH der Gesamtbezüge (zurzeit Grundgehalt, Teuerungszulage, Sozialzulage) aller in ihrem Dienste stehenden planmäßigen und außerplanmäßigen Beamten abführen, soweit auf diese die im Saargebiet geltende Pensionsgeseßgebung An- wendung findet. Hierbei wird die Summe der Bezüge in Abzug gebracht, die vom 1. April 1926 ab auf Grund der im Saargebiet geltenden Pensionsgeseßgebung von der Regierungskommission an Pensionäre und Hinterbliebene zu zahlen sind.

Die Ueberweisungen in den Fonds erfolgen mit Wirkung vom 1. April 1926 ab erstmalig spätestens am 9. Juli, im übrige entweder bis zum 9. Tag nach der Fälligkeit der Gehaltsbezüge ode spätestens am 9. Oktober und am 9. April für die zurückliegenden 6 Monate. Als Tag der Fälligkeit gilt jeweils der Erste des Monats, für den die Gehaltsbezüge ausbezahlt werden.

Erfolgt die Ueberweisung niht spätestens am 9. Tag na Fälligkeit der Gehaltsbezüge, jo ist sie so zu bemessen, daß ste den Goldiert des ausstehenden Betrages entsprih wird bestimmt durch Umrechnung über den am zum Durchschnittsmittelkurs der New York Tage der Falligkeit der Gehaltsbezüge eine Ueberweisung andererseits vorangehenden t

3, Die Verwaltung des Fönds erfolgt in folgend

a) Der Fonds wird von der Regierungskomm und von ihr unter Berücksichtigung de üblichen normalen Verzinsung wertbe Untex wertbeständiger Anlage sind zu ver auf wertbeständiger Grundlage, Gold- und |? Anleihen, Wohnunasneubauten und sonstige Die Zinsen und sonstigen Nettonußzungen Fonds zu. Die Regierungstommission wir tragen, daß die wesentlihen Unterlagen ert und ferner die Buchführung so einrihten bei Beendigung der Tätigkeit der ¿ aus den Büchern ersihUich ist, wie Ki è auf die Gehaltsbezüge der Ueberweisungen auf die Gehbalt&bezie amten verhalten,

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