1926 / 162 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

T E E T T

O R T NERT N E N R I L .

n O Pa E E S T E S E E

des deutschen Zolltarifs

Benennung der Gegenstände

Nummer des deutschen Zolltarifs

Benennung der Gegenstände

Zollsaß für 1 dz

RM

p —————

Nummer des \hwoeiz.

- Zolitarifs

Bezeichnung der Ware

bei einem Neingewichte der Maschine von 40 kg oder darunter . . . ., von mebr als 40 kg bis 1 dz „5, von mehr als 1 dz bis2 dz .. von mebr als 2 dz bis4 dz ...,. von mehr als 4 dz bis 10 dz. ... von mebr als 10 dz bis 50 dz von mehr als 50 dz bis 100 dz. . von mehr als 100 dz . Lihtmaschinen und Lichtzündmaschinen für Motorfahrzeuge; Anlaßmotoren für Ver- brennung8motoren S E Andere Dynamomaschinen, Elektromotoren, Umformer sowie fertig gearbeitete Anker und Kollektoren; Transformatoren und Drofselspulen: bei einem Reinaewichte des Gegenstandes von 10 ke oder darunter: Dynamomaschinen fowie elektrische Ventilatoren, bei denen das Ventilation8- rad unmittelbar auf der Welle des Elektromotors {igt . a andere von mehr als 10 bis 9% kg: Dynamomaschinen sowie elektrische Ventilatoren, bei denen das Venti- lationsrad unmittelbar auf der Welle des Elektromotors s\ißt, bei einem Neingewichte des Gegenstandes von mehr als 19 ke BIS 20 Ke hs s andere R e von mehr als 25 kg bis 1,5 dz. « . von mehr als 1,5 dz bis 5 dz von mehr als 5 dz bis 30 dz . von mehr als 30 dz . i S

Anmerkung.

Maschinen in fester Verbindung mit einem Dvnamogenerator oder Motor unterliegen der Verzollung nach den Säßen des Unter-

abschnittes A. Indessen gehören elektrische Ventisatoren, bei denen das Ventilationsrad unmittelbar auf der Welle des Elektromotors fißt, zu Nr. 907 Abs. 2

Bei der Verzollung von Transformatoren bleibt eine Oelfüllung zu Ffolierzwecken außer Betracht.

Glektrishe Meß-, Zähl- und MNegistrier- vorrihtungen; Bestandteile von folchen Gegenständen . N ; ;

Elektrische Vorrichtungen für Beleuchtung, oes oder Elektrolyse sowie für ärztliche oder zahnärztlihe Zwette;

Vor)chalte- und Nebenschlußwiderstände; galvanische Elemente (auch Troten- elemente) und Thermoelemente: fonfstige elektris&e Vorrichtungen; Bestandteile von solchen Gegenständen . i

Anmerkung zu Unterabshnitt EB des achtzehuten Abschnitts des Tarifs.

Aut die Verzollung der elektrotehnisher

Erzeugnisse bleibt die Art und Beschaffenbeit

der verwendeten Stoffe ohne Einfluß.

915 ! Motorfahrräder:

aus 920

bis 30. September 1926

vom 1. Oktober 1926 ab .

vom 1. Januar 1927 ab .

vom 1. Zuli 1927 ab

vom 1. Januar 1928 ab

vom 1. Juli 1928 ab

Faßrradteile (ausgenommen Antriebêmaschinen

und Teile von folchen sowie Kugellager, auch mit Kugeln) aus anderen unedlen Metallen (als Eisen) oder Legierungen unedler Metalle, aus Holz, Kork, Hart- kautschuk, Horn, Leder, Zellborn ( (Zellu- loid) oder diesem ähnlichen Formerstoffen :

Nippel, Ventile

fertige "Sättel (Satte Untergestell) .

Sattelsiße aus Leder .

If ibe aus

Leder mit

D 00/0 S0

23 | Andere Fluß- und Binnenseeschife (als solche

für Luxu8zwedcke), einschließlich der zuge- hörigen gewöhnlichen Schiffs8ausrüstung8- gegenstände, Dampfmaschinen und anderen Antriebsmaschinen aschenubren, au Armbandußren, aud folde 7 Spielwerk: in Gebäufen: aus Gold: Armbaunduhren andere : mit einem größten äußeren Durhmesser des Gebäusemittelstüds von nit ens L D A andere . aus Silber, “auch vergoldet oder mit ver- goldeten Nändern, Bügeln oder Knöpfen versehen à aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, au vergoldet oder ver- silbert oder mit vergoldeten oder ver- silberten Rändern, Bügeln oder Knöpfen verseben ; aus andern Stoffen

Anmerkung.

Nach Nr. 929 sind auch Anhängeuhren (zum Anhängen an die Kleidung bestimmte Uhren) zu verzollen.

Ubrengebhäuse zu Tas{enuhren und Armband- uhren : aus (Bold zu Armbanduhren andere : mit einem größten äußern Durch- messer des Gebäujemittelstüdcks von nicht mehr als 3,5 cm . Ge A : aus Silber, au vergoldet oder mit ver- goldeten Nändern, Bügeln oder Knöpfen versehen aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle, auch vergoldet oder ver- silbert oder mit vergoldeten oder ver- fiberten Nändern, Bügeln oder Knöpfen versehen; aus andern Stoffen . E

Anmerkung zu Nr. 939.

Werden Uhrgehäuse zu Tashenuhren oder Armbanduhren in zerlegtem Zustande, iedoh fertig zum Zusammen|etzen eingeführt, fo sind Böden mit der Hälfte, Ränder (mit oder ohne Glasreifen) und Glasreifen je mit einem

A S E S S

fret

für 1Stüdck 1

aus 934C

Viertel des Stückzolls für das zusammen- geseßte Uhrgehäujse zu „belegen, während Staubdeckel sowie andere Teile der Verzollung nach Beschaffenheit des Stoffes unterliegen.

Anmerkung zu den Nrn. 929 und 930.

Mit Gold oder Silber belegte (plattierte) Taschen- und Armbanduhren und Uhrgehäuse dazu werden wie vergoldete oder versilberte verzollt.

Tachometer (Tachymeter), nicht elektrische, in Verbindung mit Uhrwerken, soweit sie nicht durch ihre L unter böbere Zollsätze fallen . N L i

Uhren für Motorwagen und Fahrräder. Taschenzähßlwerke und andere Zählwerke fowie selbsttätige. Meß-- und Registrier- vorrihtungen in Verbindung mit Uhr- werken (mit Ausnahme der E: alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter böbere Zollsätze fallen :

Uhren für Motorwagen und Fahrräder .

andere .

MWand- und Standuhren sowie alle anderweit nit genannten Uhren mit Uhrwerken, au dergleihen Uhren mit Spielwerken, mit Ausnahme der Weckeruhren und der elekftrishen Uhren; älle diese, soweit fie nit durch ihre Per uen unter höhere Zollsäße fallen E

Mechanische Spielwerke :

Spielwerke ohne Gehäuse bei einem e Reli gewicht des Stückes von 500 g oder darunter . .

andere mechanische Spielwerke mit Aus- nahme folder bei einem Neingewicht des Stückes ohne Walzen von 110 kg oder darüber :

Anmerkung.

Wie die mechanisWen Spielwerke werden auch Teile derselben verzollt, die als solche erkennbar sind, ferner auch Spielwerke ohne

Laufwerk für Weeruhren.

Anlage X.

f. einen

Dopvel- zentner 600

Zölle bei der Einfuhr in das schweizerische Zollgebiet,

Nummer des schweiz. Zolltarifs

Bezeichnung der Ware

Zollansaßz Fr. Nv

x, Nahrungs- und Genußmittel,

A. Getreide und Hülsenfrüchte. Gerste, nit geschroten, niht geschält N e e gemahlen (Kartoffelwalzmebl) . ;

E Ge

B. Früchte und Gemüse.

Meerrettic, fris .

Saatkartoffeln mit Ursprungszeugnissen unter Nachweis der Verwendung, eingeführt in der Zeit vom 1. Februar bis 30. April

NEB. 2d ex 45. Der Nathweis der Ver- wendung gilt als erbracht, wenn die Ein- fuhr unter Mitwirkung der Vereinigung \chweizerischer Versuhs- und Vermittlungs- stellen für Kartoffeln geschieht.

C. Kolonialwaren und verwandte Produkte. Hopfen NE. ad 65/66. Nah diesen Nummern wird Kartoffelsago zugelassen.

Zudcker:

Melasse, roh, gegen Nachweis der Ver- wendung als Viebfutter

——- Kristallzucker ; Traubenzucker (Stärkezucker) in fester Form; Kandiszuckler .. .

Stampf-(Pilé-) Zucker G

in Hüten, Platten, Blöôen 2.; “Abfall von raffiniertem Zucker .

geschnitten oder fein gepulvert . ..

Kokosnußöl und Palmkernöl!, unverarbeitet,

m0 E S

in Gefäßen aller Art von mehr als 10 kg

Gewicht D 6 Nahru aebmittei. Do senshinkfen . . .

NEB. ad 80 a. Nath dieser Nummer zum Ansagz von 60 Fr. per q werden au ver- zollt: harte, certabtiis 2 Dauerwürste in der für Salami üblichen Form und Bierwürste (das find dicke, geräucherte Würste von höchstens 15 cm Länge).

Lachsschinken (ausgebeinter Schinken in

Dâärmen); Dosenwürsthen . ... .. Felchen, frisch oder gefroren

Sische, getrocknet, gesalzen, mariniert, geräuchert

oder anderswie zubereitet, in Gefäßen

aller Art von 3 kg Gewicht und darunter:

a) , Nollmöple; Brat- und Bismarck-

b) andere . - G. Geträn ké. e. Bier in Fässern von 2 bl Inhalt und darunter

11. Tiere und tierische Stoffe; Düng- stoffe und Lau de Abfälle.

"6 D AR, und i nfuita lte Abfälle. Ammoniumsulfat, gegen Nachweis der Ver- wendung als Düngmittel

NB. ad 163 b. Nach dieser Nummer zum e N Fr. 1 per q werden auch zu- gelaffen mmonium{lorid (falzsaures Am- moniak), Ammoniumsulfatsalpeter und Düng- harnstoff, gegen Nachweis der Verwendung als Düngmittel.

VAE. Säute und Felle, Leder, Leder- waren, Schuhwaren. Bodenleder aller Art, mit Eins{luß von

Kopf- und Bauchleder: a) Kernstüke b) anderes .

per q

—60 4,50 1,50

9,—

1,—

179 181 184 188

252 253 256a

ex 257b ex 258

Oberleder :

Kalbleder, chromgegerbt , narbenshwarz oder farbig chagriniert (Borcalf) .

andere (als die unter den Nummern 173/180 des Tarifs genannten) . .

Im Tarif nicht anderweit genannte Leder- arten aller Art

Lederwaren, fertige, ausgenommen Reifeartikel und solche, die unter Nummer 189 des Tarifs fallen S

Schuhe und Pantoffel:

aus braunem oder gewichstem Rinds- und Kuhleder, Wildleder, Croûte:

ungefüttert

mit Kalb-, Roß-, Chevreaus-, Ziegen-, Schaf- und Phantasieoberleder, mit und ohne Futter

V. Sämereien; Pflanzen; vegctabilifche

Futtermittel und Abfälle,

Melassetutter (vegetabilische Absallstoffe .mit Melasse versetzt) in trodener Form. . . NZB. ad 214. RKartoffelfloÆen, -{chnißel, -\ceiben zur Viehfütterung werden unter dem Vorbehalt der Verwendungskontrolle nah dieser Nummer zum Zollsay von 20 Np. per q zugelaffen.

V. Sols. Brennholz, Neisig, Holzborke, aus Nadel-

olz Bau- a Nutholz:

NB. ad 232. Telegraphenstangen und Leitung8masten aus Nadelholz, imprägniert oder nit, _bloß entrindet, au} wenn auf 2 m vom Fußende weg, sowie am oberen Kopfende mit Karbolineum oder Teer ange- strihen, auch zugespißt, ohne weitere Be- arbeitung, auch mit Haken oder anderen an- gefügten Teilen, auch vorgebohrt, fallen unter diese Tarifnummer.

Telegraphepstangen, und Leitung8masten, zu- fammengeseßt aus einem runden Nadelholz- oberteil und einem gleihartigen Fuß aus Nadel- oder Hartholz, durch angeschraubte Eisenstücke verbunden, werden zum Ansatz der Nr. 232 zugelassen mit einem Zuschlag von 1 Fr. per Stü.

in der Längenrihtung geiägt oder ge-

spalten, auch fertig behauen : S%Hwellen:

: anñdere (als eichene) .

NB. ad 233 und 234. Eisenbahn- \{chwellen, die vorgebohri oder mit Einschnitten versehen an den Schienenaufliegeflähen dur Hartholz verstärkt sind, und solche, die durch Bolzen, S-Haken oder Schrauben gegen Reißen gesichert sind, werden nah diefer Nummer obne besondern Zuschlag zugelassen.

anderes aller Art:

anderes Laubholz (als eichenes) .

Nadelbolz -

Holzwolle (gewöhnliches * Verpackungsmaterial)

Holzwaren aller Art, im Tarif nicht ander- weit genannt, vorgearbeitet, auch gehobelt: nit zusammengeseßt .

NB. ad 250. Rreuzverleimte Holzplatten (Sperrbolzplatten) roh, glatt, niht gepuaßt, nicht furniert, me weiter veredelt, nit zu M obelteilen zugeschnitten, werden zum Ansatze dieser Nummer zugelassen. Bausc(breinerwaren, fertig, auß mit Metall-

beschlägen oder in Verbindung mit Glas: glatt, nicht furniert, roh

NEB. ad 251. Bei Türen diefer Nummer bedingt eine bloße Grundierung keine höhere Zollbelastung. Als Grundierung gilt ein ein- maliger, eintöniger FarbanstriÞ mit anderer als Ladtfarbe, direkt auf das robe Holz auf- getragen.

andere (furniert, gefehlt, ges{nißt, bemalt, gefirnißt, gebeizt, gewicht, poliert usw.) . Nechenmacherwaren, im Tarif nicht anderweit genannt, auch mit Metallbeshlägen . Fäsjer aus Holz, montiert oder demontiert, ohne Eisenbe\c{läge, aüch mit Eisenreifen odo

—— N E Werkzeughefte :

—— Safbabien, Werkzeuge, Wei kzeugbefte : andere als robe .

Schreinerwaren, Msbel und Möbelteile (mit Ausnahme der Korbmöbel sowie der unter Nr. 264b des Tarifs genannten Sitzmöbel aus gebogenem Buchenholz), massiv oder furniert, auch ganz oder teilweise aus ge- bogenem Holz:

glatt:

rob:

a Sperrholzplatten, gepußt . .. NB. Als gepußte Sperrhölzpylatten gelten

abgeriebene oder mit der Ziehklingmascine

furniert, nicht weiter veredelt, nicht zu Möbel- teilen zugeschnitten.

b andere

NB. Hobel aus Holz, mit oder ohne Eisen, roh, ladckiert oder poliert, werden zum Ansatz von 35 Fr. per q zugelassen.

NB. ad 259/260, Möbel mit Kehlungen, welhe beim aufgestellten Objekt unsichtbar sind, fowie solhe mit Kehlungen, welche lediglih aus technischen Gründen angebracht find, werden als glatte Möbel behandelt.

gekehlt, mit Stäben verziert, graviert, mit Kerbschnitt :

roh

andere

Luxus-, Galanterie- und Phantasieartikel; fogenannte Kleinmöbel (Nipp- und Naucß- tischen , Blumentishe, Schatullen, Kassetten, Etuis, Dojen usw.): ;

in Verbindung mit Terxtilstoffen, Posa- mentier- oder Polsterarbeit

=— Ande. Ta

(Forisebung in der Zweiten Beilage.)

abgezogene, freuzverleimte Holzplatten, nit

ITr. 162.

{Fortseßung aus ‘der Ersten Beilage.)

Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Donnerstag, den 15. Zuli

1926

g o ge Nummer des \chwe!z.

Bezeichnung der Ware

Zollansaßz Fr. Ny.

Nummer

\{chweiz. Zolltarifs

Bezeichnung der Ware

Zollanfaßz Fr. Rp.

Nummer des \{chweiz. Zolltarifs

BezeiGnung der Ware

Zollansaßz Fr. Np.

Zolltarifs

270 271 274

277

Fertige Holzwaren aller Art, îm Tarif nicht anderweit genannt:

roh

andere .

Leisten (Stäbe zu Rahmen), ‘andere (als rob-

grundierte . .

Rahmen tür Spiegel und Bilder, “andere

(als robgrundierte) .

Korbmöbel, nit in Verbindung mit ‘Textil- stoffen, "nit gevolstert :

aus Fletweiden, Hafelruten und dergl.

aus anderen Materialien

Bürstenbinderwaren :

Bürstenhsölzer :

vonrgearbeitet, au gelocht a

Pinjel aller Art

andere, auch in Verbindung mit anderen

Materialien :

rob

poliert, lackiert 2c., nit in Verbindung mit Edelmetallen:

1. aus Holz, auch mit Stoff belegt, aus Zelluloid, Horn, Bein, Hartgummi oder Crsaßstoffen zu diesen Materialien .

2, andere .

VI. Papier und gravhifche Ancicgutit B, Unbedru@ckte Papiere, Kartons und Pappen.

1. Dhne nachträglihe Bearbeitung. Pacpapiere, im Tarif nicht anderweit genannt,

auch geölt

NE. au 294, Naturfarbiges braunes oder in der Masse ge}ärbtes Papier zu Packzwecken, ohne nachträgliche DVearbeitung, im Gewichte von weniger als 200 & per m?, das seiner Beschaffenheit nach als Druckpapier nah Nr. 301 verzollbar wäre, wird nach Nr. 294 zugelassen, sofern dasselbe bis höchstens zu 29 Bogen gelegt, in der Mitte gefalzt (ge- brohen) und halbrieëweise (Pakete zu 250 Bogen) oder riesweise (Pakete zu 500 Bogen) mit Bindfaden oder flachen Bändern freuz- weise verschnürt zur Einfuhr gelangt.

Seidenpapiere von 2% Gramm und darunter per m2

Druckpapier, Schreib-, Post- und Zeicnungs- papier, einfarbig, anderes als bolzhaltig es Beitungédruckpapier im Gewichte von 45 bis und mit 55 Gramm per m2...

Kartons im Gewichte von:

200 bis und mit 300 Gramm per m? . .

über 300 Gramm per m*

a) in mehreren Schichten auf der Kartonmaschine herge stellte (gegautshte) Pavpen im Gewicht von 400 Gramm Er E E Aae

b) andere. .

2. MiltuahteäzliheeBearbeitrausg:

Papiere und Kartons:

einseitig gestrihen, ungemustert; beid- seitig gestrihen oder mit gestrihenem Papier überzogen ; Pplissiert, perforiert ; gummiertes Papier; nicht lihtempfind- liche Papiere

Pergament- und Pergaminpapier, “au Imitiet ..

NEZ. al 307 d, Li&tempfindlie Post- farten, unbelihtet, auch mit Adressen- vordruck versehen, werden als unbedruckte lihtemvfindlihe Papiere behandelt.

geschnitten in der Breite von weniger E 25 c Au U. -- ck =

C. Bedrudckte Papiere, Kartons und Pa p p en.

Papiere, Kartons, Pappen :

typographi|ch oder lithographisch bedruckt :

einftarbig:

—— loje oder brosBiert. . 4

mehrfarbig:

lose oder broschiert . .

nach anderen Verfahren bedruckt (Litht- druck, photographischer Druck, Stahl- Oder 'Kupferdrud, X:

lose oder brosciert ¿t

D. Bücher, Zeitschriften, Bilder (Buch- undKunstverlagsartikel).

NB. ad 321. Kalender in Bucform, mit ausgesprochen belehrendem, wifsenscaft- lihem oder belletristiihem Inhalt, werden auch dann nach Nr. 321 zugelassen, wenn fie Naum zu Notizen und zu Eintragungen ent- halten. Dieser Naum darf jedoch an Zabh]l den vierten Teil der Blätter des ganzen Kalenders nit übersieigen.

Bilder, andere (als Photographien), nicht eingerahmt :

a) Malbücher für Kinder . . « «-

b) andere E. Buch{binder- und Dautanaate-

arbeiten.

a) Pappe von 0,5 m2 und mehr Flächen-

inhalt, auf 4 Seiten beshnitten

b) Faltschachteln, niht überzogen, au be-

druckt; Patronenpfropfen und -\cheiben

aus Páppe, auch mit Ps R

auch bedruckt : Geschäftébücher, Agenden u. dgl. . I

N. ad 335. Briefordner und Sinéll- hefter, auch mit Negistriervorrihtung, werden

nah dieser Nummer zugelassen.

Wand- und Abreißkalender -

Bucbbinder- und Kartonnagearbeiten, im Tarif nicht anderweit genannt :

mit Papier und Pappe ausgerüstet:

per q

%.— 40

120,— 160.—

Q O

O

90,—

338b

andere (als Albums zum Einstecken

von Bildern und Karten):

I]. sladierte Hartpapierwaren zu eleftrotenishen Zweden 2. andere .

mit Seide, Spißen, künstlißen Blumen oder dergleichen ausgerüstet; Blumen aus Papier ;

E lied Sartp ladierte rtpapierwaren zu

eleftrotehnishen Zweden . . .. F ;

2, andere. E

VIT. Spinn- und Flecchtstoffe; Konfektion. ; A. Baumwolle. Vigognegarne, unecht . . O glatt

B. Flachs, Hanf, Jute, Namtie, x.

Abgepaßte Käletücher , ohne Näh- oder

Posamentierarbeit

Seilerarbeiten, andere (als Stride, und Netze)

Taue

Posfamentierwaren . NEZB, ad 459, Unter diese Nummer fallen auch geflohtene Bänder aus Kunstseide.

D, Wolle,

Wollgarne, roh:

Kammgarn :

einfa .

-— mehrfach i

Wollgarne, ge bleibt, gefärbt, bedruckt, 2.2

Kammgarn:

etinfach . L e a S

mebrfach . i

Wollgarne, für den “Detailverkauf hergeritet (auf Spulen, îin Knäueln oder kleinen Strängchen, I.

Wollgewebe, gebleicht, gefärbt, bedrudckt, bunt- gewebt (Streichgarn- und Kammgarn- gewebe) :

im Gewichte von mehr als 300 Gramm per m2

Bodenteppiche, gewebt, andere ‘(als ‘die unter den Nummern N E 482 a des Tarifs genannten) . . e

Filztücher aus Wolle .

E. Haare aller Art, nicht anderweit genannt. Pferde- und Büffelhaare, gereinigt, gesponnen,

zugerichtet, in Bündel sortiert NEB. ad 501. Patronenftöp\el aus Filz der Tarifnummer 501, ‘auch mit Zusaß von Wolle, mit oder ohne Karton- oder Papiter- überzug, werden nach dieser Nummer zum Zolleattak von 30 Fr. per q zugelassen.

F. Strob, Rohr, Baft, Flechtweiden, D ne u. dgl. Korbfle({hterwaren, ohne Gestell rob oder get:

ausge|chälten Weiden, Holzspänen, Rohr

E:

nicht in Verbindung mit Leder oder Terxtilstoffen e

H. Konfektionswaren. Wirk- a Strickwaren, mit oder ohne Näh- arbei aus Baumwolle, Leinen, Namie 2c.: AEE Handschuhe m O R D P Strümpfe m D. D P —— E e S Cos aus Seide: G Handschuhe e 0000. - 2E Strümpfe e 00.00% D - aus Wolle: G Handschuhe d. ".D Da - Ma Strümpfe D m §0 ck C) andere .… . D“ Mleidungsstüd für ‘Herren und Knaben, aus olle Kleidungsstückte für Damen s A E E i n A Papierwäsche . . Konfektionswaren, im Tarif nit anderweit genannt, wie montierte Vorhänge, Dra- perien, Lambrequins Ae aus Baumwolle, Leinen, Ramie x. : andere (als montierte Vorhänge, Dra- perien, Lambrequins) NB. ad 566. Formen aus Geweben, für Frauenhüte (sog. Rollbocks) fallen unter diese Nummer.

Negen- und Sonnenschirme : andere (als seidene) .

VIEAL. Mineralische Stoffe.

Solnhofer Bodenplatten, nicht Etn unges{lifen, befantet

Kalk, fetter, in Stücken

Kalk, bydraulischer ; Traß .

Portlandzement ;

Stahlformenschlihte aus rohem und ge- branntem Ton, mit Graphitzusaßz, zum Auspinseln der Stahlformen

S{mirgel- und Kärborundumtabrikate :

S{hmirgelpapier; Flintsteinpapier; Kar- borundumpapier; Glas- und Pap ar

SqMmirgelleinwand

NEB. ad 632 a. Nach diefer Beauter zum

Ansatz von 6b Fr. per q wird auh Schmirgel-

pulver mit einem Zusaß von höchstens

0,5 Gewichtsprozent Ma)chinenösl zugelassen.

andere (als die uyter den Nummern 630/632 a des Tarifs genannten). « « «

D: d D O A

per g

95,— 130,—

300,—

95,— 130, _—-

635a

Isolierröhren aus Papier oder Tieuiafie: mit Mantel aus unedlem Metall ..

X. Ton, Steinzeug; Töpferwaren,

A. Ton, Dacziegel, roh oder engobiert: —* O in an c andere Backsteine, roh oder engobiert : ungelodt oder queraelocht Badcksteine, Nöhren, Platten 2c. : und säurefest: a) Backsteine b) andere lan aller Art

Kachelöfen, aufgesezt; Eisenöfen mit Kahel-

oder Fliesenve erfleidung B. Stelntigu'a.

NE. ad 670. Zum Ansage von 6 Fr. per q nach dieser Nummer werden au zu- gelassen nicht glasierte Steinzeugplatten, ein- farbig oder aus mehrerlei Masse und von mehrerlei Farbe :

1. mit giatter, Sichtfläche ;

2, mit auf der ganzen Sichlfläche vorhandener mosaikartiger Felderung (fog. römisch- imitierte Platten);

3. granitierte, fog. Porphyrplatten.

Kanalifationsbestandteile aus feinem Stein- zeug (Steingut) oder Porzellan, eîin- ichließlich der S(ßüttsteine und Bade- wannen:

a) Scküttsteine und Klosettschüsseln aus Feuerton, Steingut oder Porzellan, gla- Het, gans ober Tele Ib. a %

b) andere 4 S es Steinzeugwaren, feine, einfarbig . . . .

C. Töôöpferwaren.

Töpferwaren mit weißem oder gelblihem Bruch; Parian, Biskuit

Töpferwaren, im Tarif nicht anderweit genannt

X. Glas.

Hohlglas und Glaswaren: Glasfugeln und aus jolchen ausgeschnittene, runde Nohglasstüke zur Uhrengläserfabri- kation ; Glasfolben zur Fabrikation von elektrishen Glühlampen; Glasstangen und Glaslißen zu gewerblihen Zweden NB. ad 689, ESalinglas in Tafeln, farblos, wird gegen Nachweis der Ver- wendung zur Fabrikation von Uhren- gläsern nah Nr. 689 zugelassen.

Flaschen aus s{chwarzem, braunem oder grünem Glas ..

nicht ges{liffen oder nur mit abge- {hliffenem Boden, eingeriebenem Stöp|el oder auch mit einer Marke, einem Namen oder Zeichen versehen, sofern nicht graviert:

aus farblojem (sog. weißem) Glas . . aller Art, geschliffen, E gefärbt, vergoldet ., auch in Verbindung mit andern Materialien, edle Metalle aus- genommen :

andere (als die unter den Nummern 694a/b genannten) .

L. Metalle,

A, Eisen. Nöhrenverbindungs\tüde : roh (\{chwarz), blank, getrommelt, gemennigt, geteert verzinkt, verzinnt, vernickelt, verkupfert 2c. Werkzeuge, im Tarif nit anderweit genannt, andere als die unter die Tarifnummern 753/756 fallenden, das Stück im Gewichte von : 0,5 bis auf 2 kg weniger als 0,5 kg NB. ad 760. Shreinerzirkel, bloß ab- geschliffen, im Stückgewiht von weniger als 0,5 kg nach Art der vorgelegten Muster, fallen unter diefe Nummer. Türschlöfser: ganz aus Schmiedeisen oder mit Guß- eisenteilen in Verbindung mit Mesfing, Nickel “oder andern Materialien Kocherde und Oefen, andere (als für elektro- thermifchen Betrieb)

NB. ad 781 b. Hierher gehören auch Großfküchenherde für Gashetzung, auch mit eingebautem Batofen.

Möbel aller Art, auchß in Verbindung mit Holz, sofern das Gewicht des Eisens vorherrsch{cht, roh, grundiert :

andere (als Kassaschränke und Tresorvor- richtungen)

Drahtgeflechte

Waren aus Ble{ch, Draht; S{losser- und Spenglerwaren, im Tarif niht ander- weit genannt : verzinnt, wverzinkt, verkupfert, vernidckelt, andexe (als elastische Matragenfedern aus verkupfertem Eisen) .. ¡

bemalt, ladckiert, bronziert, vergoldet :

andere (als die unter Nr. 789a des Tarifs genannten)

emailliert

N. ad 787/790. Nummern 787/790 fallenden Anhänge|{ch1ö}er bedingt die Aufmahung auf Karton zum Zwecke des Detailverkaufs keine höhere Ver- zollung.

NB. ad 805/806. Siecrber fallen au Baggerbolzen aus rohem Schmiedeisen (Stahl) mit “bei der Warmshmiedung eingesenktem Loh und Baggerla\chen aus rohem Stahl, das Stück im Gewichte von 0,5 bis auf 29 kg

feuerfest

gerauhter oder genarbter

G M D Dp

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