1926 / 165 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Ü Whaltung des Schlußtermins N ee der lußverteilung durch Beschluß vom 14, Juli 1926 aufgehoben

worden. Amtsgericht Reutlingen.

Reutlingen. [46273]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Erwin Letsche, Kaufmanns in Reutlingen, Alleininhabers der Firma G. Letsche & Co. in Reutlingen, ist nah Abhaltung des Schlußtermins und Voll- ¿ug der Scblußverteilung am 14. Juli 1926 aufgehoben worden. -

Amtsgericht Reutlingen.

Saalfeld, Saale. [46274] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Handelsfrau Ida Köhler, geb. Graf, in Saalfeld wird nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Saalfeld, Saale, den 12. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung III.

SchenKklengsfeld. [46275]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schneiders und Kaufmanns Johannes Pfromm in Nöhrigshof ist der Vergleichstermin und Prüfungstermin vom 21. Iul; 1926 anderweit auf den 23. Juli 1926 vorn 9 Ux vneleôl worden. Im übrigen wird auf die Ver- fügung vom 5, Juli 1926 Bezug ge- nommen.

Schenklengsfeld, den 14. Juli 1926,

Das Amtsgericht.

Senfienberg, Lausitz, [46276}

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Shuhmachermeisters Paul Vogel in Anmahütte wird infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor- \hlags zu einem Zwangsvergleich der auf den 31. Juli 1926, vormittags 9 Uhr, fest- geseßte allgemeine Prüfungstermin zugleich zum Vergleichstermin bestimmt. Der Vergleichsvorschlag is auf der Gerichts- reiberei des Amtsgerichts Senftenberg zur Ginsiht der Beteiligten niedergelegt.

Senftenberg, N. L., den 13. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

[46277] Sommerfeld, Bz. Frankf. D. Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Frau Hedwig Günther in Sommerfeld, Sorauer Str. 179, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Sommerfeld, Ffo., den 9. Juli 1926. Amtsgericht.

Strelitz, AIt,. [46278] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Friedrih Ahrens in Streliß wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 22, Mai 1926 an- genommene Zwangsvergleich A, rechts- kräftigen Beschluß vom gleichen Tage be- stätigt ist, aufgehoben. Streliß, den 10. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Tharandi. [46279] In dem Konkursverfahren über das Vermögen dés Ingenieurs Johannes Erich aul Walther in Tharandt, alleiniger &Fnhaber der Firma Johannes Walther, Aluminiumwerk, daselbst, wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten orderungen Termin auf den 2. August 926, vormittags 914 Uhr, vor dem hiesicen Amtsgericht anberaumt. Amtsgericht Tharandt, den 12. Juli 1926.

W eiden, [46280]

Im Konkursverfahren über das Ver- mögen des Schmicdemeisters Heinrich Beyer in Weiden wird gemäß S§§ 78, 80 K-O. an Stelle des bisherigen Kon- fursverwalters Rechtsanwalt Justizrat Börger in Weiden zum Konkursverwalter ernannt.

Weidén, den 13. Juli 1926.

Amtsgericht.

Wermelskirchen, [46281] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Nudolf Dicke in Nürhausen bei Hilgen wird, nahdem der in dem Vergleichstermin vom 12. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleih dur rechtskräftigen Beschluß vom 12. Juni 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Wermelskirchen, den 6. Juli 1926. Amtsgericht. i

Balingen. [46356] Ueber das Vermögen der Firma Gebr. Duttlinger, meh. Strickwaren- und Trikotfabrik in Winterlingen, ist am 10. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht an- geordnet und Rechtsanwalt Dr. Strähler in Balingen als Aufsichtsperson bestellt worden. Amtsgericht Balingen.

Berlin, [46357] Ueber den Kaufmann Wilhelm Brom- berger in Berlin, Klosterstr, 13/15 (Baumwollwaren), ist die Geschäftsauf- siht angeordnet und der Kaufmann Wunderlich in Berlin, Hallesches Ufer 26, als Aufsichtsperson bestellt. Amtsgericht Bexlin-Mitte, Abt. 81, den 14. 7. 1926.

Braunschweig. [46358] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Edmund Hoffmeister, als Fnhabers der Firma E. R. Edmund Hoffmeister, Echternstraße 62 b hierselbst, ist die Ge- schäft8aufsiht zur Abwendung des Kon- kurses angeordnet. Als Ausfsihhtsperson ist der Geschäftsleiter der Treuhag A.-G., Hérr Paul Welge, Güldenstraße 76 Mittelstands8haus), bestellt Braunschweig, den 14, Fuli 1926. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Brestìau. [46359 Durch Beschluß vom 12. Jul 1926 wird zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsiht über das Vermögen des D August Höyel in Breslau, M amer ettrade 29, ange- ordnet. Aufsichtsperson ist der Kauf- mann Paul ulz in Breslau, Sprude straße Nr. 1. (41. Nu. dtr, Breslau, den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Burghaun. [46360]

Ueber das Vermögen des Gastwirtes, Kohlen- und Bierhändlers Emil Leister in Burghaun ist heute die Geschäftsauf- sicht zur Abwendung des Konkurses an- geordnet, Als Aussichtsperson is der Bankdirektor a. D. Hanhart in Fulda, Bahnhofstraße 5, bestellt. (Nn. 1/26.)

Burghaun, den 14. Fuli 1926,

Das Amtsgericht.

Ebersbach, Sachsen, [46361]

Auf den am 5. Juli 1926 gestellten Antrag wird heute, nahmittags 5 Uhr, die Geschäftsaufsicht über das Handels- geschaft des Kaufmanns Arthur Dreßler in Neugersdorf zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Beaufsich- tigung der Geschäftsführung wird der Kaufmann Alwin Fsrael in Neugers- dorf bestellt,

Ebersbach, am 18. Fuli 1926.

Das Amtsgericht.

Förde, [46362]

Ueber das Vermögen des Zigarren- fabrifanten Wilhelm Blume in Bilstein wird gemäß Verordnung vom 14, 6. 1924 die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses heute, vorm. 9/4 Uhr, an- geordnet und der Bücherrevisor Schäffer in Attendorn zur Geschäftsaufsichts- person bestellt.

Förde, den 10. Fuli 1926.

Das Amtsgericht.

Wagen, Westf, [46363]

Ueber das Vermögen der Firma Bücherstube Severin, G. m. b. H. Hagen i. Westf., ist am 10. Juli 1926, 10 Uhr vormittags, die Geschäftsaufsiht acmäß Verordnung vom 14. Juni 1924 von neuem angeordnet. Aufsichtsperson: Bankdirektor a. D. Neumann zu Hagen i. Westf, Elbersufer 26.

Das Amtsgericht Hagen i. Westf. Hall, Schwähbisech. [46364]

Ueber das Vermögen der Firma Louis Moser-Preuninger, Juhaber August Mühling in Hall, Puß- u. Mode- geshäft in Hall, wurde am 14. Fuli 1926, vormittags 104 Uhr, erneut die Geschäftsaufsiht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson ist Albert Auer, beeidigter Bücherrevisor in Hall.

Württ. Amtsgericht Hall.

Ober Ingelheim, [46365]

Ueber das Vermögen der Firma Ott und Hennig in Niedèr Fngelheim wird heute, am 12. Fuli 1926, vormittags 10 Uhr, die Geschäftsaufsiht zur Ab- wendung des Konkurses angeordnet. Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Rehts- anwalt Theodor Meixner in Ober Fngel- heim ernannt,

Ober Jngelheim, den 12. Juli 1926. Hess. Amtsgericht. Schönebeck, Elbe. [46366] Auf Antrag des Wäsche- und Textil- warenhändler Walter Wild in Bad Salzelmen wivd über dessen Vermögen die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Theodor Weigand in Schönebeck ernannt, Von der Be- stellung eines Gläubigerbeirats ist wegen des geringen Umfangs der Geschäfte Ab-

stand genommen. Schönebeck a. E., den 9. Juli 1926. Das Amisgericht. Friedrich.

Apolda. i; T [46367] _In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Thür. Strickwaren - Fndustrie - Akt. - Ges. in Apolda ist der im Vergleichstermin am 22, Juni 1926 abgenommene und vom Gericht bestätigte Zwangsvergleich rehts- kräftig geworden. Das Verfahren ist damit beendet Apolda, den 8. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht.

Bayreuth. [46368] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Andreas Frank in Bayreuth, Inhaber der Firma Andreas Frank, uhwaren en gros, en detail, in Bayreuth, ist durh rehts- kräftigen Zwangsvergleih beendigt. Bayreuth, den 14, Juli 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Berlin, | [46369] Die Geschäftsaufsiht in Sachen Ge- ellschaft für Sre O, erlin C. 19, Scharrenstr. 11/13, ver- treten durch ihre Geschäftsführer, die Kaufleute Kurt Voigt und Hugo Nose, ist gemäß § 69 Geschäftsaufsichtsverordnung mit der Nechtskraft des Bestätigungs- beshlusses beendet. / Das Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 83,

Beuthen, O.S. [46371]

Die über das Vermögen der Firma Modenhaus Angreß und Lange in Beuthen, O. S. Gleiwiber Straße 23“ angeordnete Geschäftsaufsicht wird nah Nechtskraft des den Zwanagsvercleich bestätigenden Be- \{lusses bom 21. Juni 1926 aufgehoben. Amtsgericht Beuthen, O. S., 6. Juli 1926.

]\ Beuthen, O. S.

j 7 [46370] - Die über das Vermögen 1. der s

ohannes Karmeinski in Beuthen, O. S.,

lewibßer Strtße Nr. 23, 2. des Kauf- manns Johannes Karmeinski in Beuthen, O. S., Hubertusstraße Nr. 13, Gngeerd: nete Geschäftsaufsicht wird nah Rechts- kraft des den Zwangsvergleich bestätigen- den Beschlusses vom 21. Juni 1926 auf-

E: mtsgerihb Beuthen, O. S, 7. Juli 1926.

Biedenkopf. L [46372] Die Geschäftsauffiht über das Ver-

mögen des Kaufmanns Ernst Krug in

Biedenkopf ist nah Rechskraft des ten

Zroangsvergleih bestätigenden Beschlusses

vom 26. Juni 1926 beendigt. Die Gläu-

biger sind mit 65 ?% abgefunden. Biedenkopf, den 12. Juli 1926.

Amtsgericht.

Breslau. [46379] Durch Beschluß von heute ist die Ge- schäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Heinrih Hannach in Bres- lau, Reichspräsidentenplaß 14, infolge niht rehtzeitiger Einreichung eines ordnungsmäßigen Antrags auf Er- öffnung des Vergleichsverfahrens auf- gehoben worden. (41, Nn. 280/26.) Breslau, den 9, Fuli 1926. Amtsgericht,

Breslau, [46375]

Durch Beschluß von heute ist die Ge- \häftsaufsiht über das Vermögen des Kaufmanns Salo Cohn in Breslau, Neuschestraße 20/21, infolge nicht recht- zeitiger Einreihung eines ordnungs- mäßigen Antrags auf Eröffnung des Ver- gleihsverfabrens aufgehoben worden, (41. Nn. 110/26.)

Breslau, den 12. Juli 1926,

Amtsgericht.

Breslau, [46376]

Durch Beschluß von heute ist die Ge- schäftsaufsiht über das Vermögen des Kaufmanns Hugo Cohn in Breslau, Reuschestraße 20/21, infolge nicht recht- zeitiger Einreichung eines ordnungs- mäßigen Antrags auf Eröffnung des Vergleihsverfahrens aufgehoben worden, (41. Nn. 109/26.)

Breslau, den 12, Juli 1926.

Amtsgericht,

Breslau. [46377] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der offemen Handelsgesellschaft Rettig & Fraenkel in Breslau, Reusche- straße 13/14 (Jnhaber die Kaufleute Max Rettig und Max Fraenkel), ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigenden Beschlusses vom 14. Funi 1926 beendigt. (42. Nn. 110/26.) Breslau, den 12. Juli 1926. Amtsgericht,

Breslau. [46378] Durch Beschluß von heute i} die Ge- schäftsaufsiht über das Vermögen des Kaufmanns Geórg Cohn in Breslau, Reuschestraße 20/21, infolge nicht recht- zeitiger Einreichung eines ordnungs- mäßigen Antrags auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens aufgehoben worden. (41. Nn. 108/26.) Breslau, den 12. Juli 1926. Amtsgericht. Breslau, ¿ [46373] Durch Beschluß von heute ist die Ge- chäftsaufsiht über das Vermögen der Bas Gustav Schilff, Schokoladen- und ebensmittelgroßhandlung, in Breslau, Tauenßtienstraße 162, alleiniger Jnhaber Gustav Schilff in Breslau, infolge des dahingehendem Antrags der Schuldnerin aufgehoben worden. (42 Nn. 195/26.) Breslau, den 13. Juli 1926. Amtsgericht.

Breslau. __ [46374] Durch Beschluß von heute ist die Ge- schäftsaufsiht über das Vermögen der G, m. b. H. Gustav Schilff, Zigarren- herstellung und Vertriebsgesellshaft in Breslau, Tauentienstvaße 162, infolge des dahingehenden Antrags der Schuldnerin aufgehoben worden. (42, Nn. 108/26.) Breslau, den 13. Juli 1926. Amtsgericht.

Crimmitschau. [46380] Die durch Beschluß vom 10. Februar 1926 über dds Vermögen des Bau- unternehnmers Louis Enmtil Werler in Crimmitschau, Leipziger Straße 115, zur Abwendung des Konkurses an- geordnete Geschäftsaufsiht is auf- agchoben worden, da seit der Anordnung 5 Monate verstrichen sind und Ver- längerung der Frist nicht beantragt wovden ist Amtsgeriht Crimmitschau.

Deggendorf. _ 4 [46381] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Schneidermeisters Edmund Döringer in Deggendorf ist, nachdem der den Zwangsvergleih bestätigende Gericht8bes{luß vom 22, Funi 1926 rechtskräftig geworden ist, beendigt. Deggendorf, den 13. Juli 1926. Amtsgericht, Dessau. [46382] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Buchdruckereibesibers August Hahmann in Dessau wird aufgehoben, da der Schuldner ‘den Antrag ge- stellt Hat. : Dessáu, den 12, Zuli 1926. Anhaltishes Amtsgericht. Abt. 8.

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Dresden. Die über die ; ulie Margarethe von Lilienthal, geb. oesmann, in Dresden als der ehe- maligen alleinigen Fnhaberin des unter der Firma Sächs. Kofferfabrik „Sta- bilist“ Friedr. JFone & Co. in Dresden, Strehlener Straße 8, betriebenen Handeklsgeschäfts (Generalbevollmäch- tige: Frau Baronin Frmgard von Rüdt in Dresden, Kaiter Straße 5) an- geordnete Geschäftsaufsiht ist beendigt, nachdem der im Verleihstermin vom 24. Funi 1926 angenommene Zwangs- vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt worden ist.

Amt3sgeriht Dresden, Abt. I1,

am 12 Fuli 1926, -

Dresden. [46383]

Die Geschäftsaufsicht über den Kauf- mann Samuel Schärf in Dresden, der unter der Firma Samuel Schärf in Dresden-A.,, Christianstr. 36, den Handel mit Textilwaren betreibt, wird aufgehoben, weil der Schuldner das Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt Hat.

Amtsgericht Dresden, Abt. TI, den 14. Fuli 1926,

Eibenstock. : [46385] In dem en betr. die Geschäfts- aufsiht über das Vermögen des Kauf- manns Walter Köhler, als Alleininhaber der Firma Walter Köhler in Eibenstock, Neumarkt 3, ift die R nach Rechtskraft des den Zwangsvergleich vom 18. Juni 1926 bestätigenden Beschlusses vom 19. ‘Juni 1926 beendet. 69 G.-A.-V.-D.) : Eibenstock, den 9. Juli 1926. Amtsgericht. Ellrich, : [46386] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Kaufmanns Thilo Röhr in Ellrih wird nach rechtskräftiger Be- stätigung des Zwangsvergleichs aufgehoben. Ellrich, den 14, Juli 1926. Das Amtsgericht.

Forst, Lausitz. L [46387] Die Geschäftsaufsißt über das Ver- mögen der Firma Nobert Pracht Nachf. in Forst (Inhaber Tuchfabrikant Dtto Scholtan in Forst i. L.) wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 26. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 26. Juni 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Forst (Lausiß), den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht, Z

Freiburg, Breisgau, [46388] Nachdem der Beschluß, durch den der Zwangsvergleih bestätigt wurde, die Rechtskraft erlangt hat, ist die Ge- chäftsaufsiht über die Firma Karl und Franz Munding, Manufakturwaren in Freiburg i, Br., Schusterstraße 27, Jn- haber Karl Munding, Kaufmann, und Franz Munding, Kaufmann, in Freiburg 1. Br.,. gemäß S 69 G.-A,-VO. beendigt. Freiburg i. Br., den 9, Juli 1926. Bad. Amtsgericht. 4.

Gladbeck. ___ [46339]

Das Geschäftsaufsihtsverfahren der Firma W. & K. Jaoblonowski in Gladbeck wird, nahdem der in dem Vergleichs- termin vom 12. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskröftigen Be- {luß vom gleichen Tage bestätigt ist, bierdurch aufgehoben.

Gladbeck, den 13. Juli 1926,

Das Amtsgericht.

Greiz. e H 4 [46390] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Kaufmanns Jakob Scharf in Greiz ist beendet, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom. 22, Juni 1926 rechtskräftig geworden ist. 69 der Auff.-Verordnung.) Greiz, den 9. Juli 196. Thüringishes Amtsgericht,

Wagen, Westf. L [46391] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Firma Bücherstube Severin Gefellshaft mit beschränkter Haftung zu Hagen ist gemäß § 66 Abs. 2 _Z. 3 der Verordnung vom 14. Juni 1926 auf- gehoben. i i: Das Amtsgericht Hagen i. Westf.

Ilmenau. A [46392] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Firma _ Méeil i Flmenau wird, nachdem der am 28. Juni 1926 bestätigte Zwangsvergleih rehts- kräftig geworden ist, aufgehoben. Ilmenau, den 12, Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht,

Limbach, Sachsen. [46393] Die über: das Vermögen des Ludwig Paul Schubert, Inhaber einer Schuh- warenhandlung in Limba, Sa. Helenen- straße 44, angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben, nachdem der Beschluß des unterzeihneten Gerihts vom 29. Juni 1926, wona der vom Schuldner gemahte Vergleichsvorshlag bestätigt worden ist, Rechtskraft erlangt hat. Amtsgericht Limbach, den 14, Juli 1926.

Limbach, Sachsen. [46394] Die über das Vermögen des Wirk- warenfabrikanten Johannes Müller in Limbach, Sa., Oststr. 9, alleiniaen Jn- habers der Firma Johannes Müller, da- felbst angeordnete Geschäftsaufsiht wird aufgehoben, nabdem der Beschluß des unterzeihneten Gerichts vom 30. Juni 1926, wonach der vom Schuldner gemachte Véraleihsvorschlag bestätigt worden ist, Rechtskraft erlangt hat. Amtsgericht Limbach, den 157 Juli 1926.

Fabribesigeröwitwe

ck. _ z [46395] Le Geschäftsaufsiht über dad Ves mögen des Kaufmanns Emil Well in Ly ist nah rechtskräftig bestätigtem Din gerer beendet.

Lyck, den 7. Juli 1926. Amtsgericht,

Mannheim. 46396] Im Verfahren über die Geschäfts» aufsiht über r Philipp Rauck in Seckenheim is der Beschluß vom 18. 6, 1926 über die Bestatigung des zwanyvergteins mit Ablauf des 2. 7, 926 N, geworden, Das Ver- fahren ist beendet. Mannheim, 12, Juli 1926, Bad. Amtsgericht. B.-G, 12.

——

M.-Gladbach,. [46397] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Karl Meyer, Inhabers des Union-Bazars in M.-Gladbach, ist infolge rec bestätigten Zwangs- vergeei s beendet. : -Gladbach, den 10. Juli 1926. Amtsgericht, Münster, Westf. [46398] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Firma Montania Aktiengesell- schaft für Bergbau, hier, ist beendigt, nachdem der den Here « stätigende Beschluß vom 18. Juni b. J. rechtskräftig geworden ist.

Münster, den 12. Julï 1926. Das - Amtsgericht.

Münster, Westf. [46399]

Die Geschäftsaufsicht über die Firma Gngelbert Wallscheid, hier, und deren Inhaber Engelbert Wallscheid, hier, ist beendigt, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 19. v. M. rechtskräftig geworden ift.

Münster, den 12. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Nürnberg. E [46400]

Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 13, Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des inzwischen ver- storbenen Kaufmanns Reinhard Bauer, elektrotehnishe Artikel in Nürnberg, Sandstraße 37, wegen Nichtmehrvor- liegens der Vorausseßungen aufgehoben,

erichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Oels, Schles. / [46401]

Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Zigarrenkaufmanns Rudolf Kellner in Oels wird, nachdem der am 11. Juni 1926 bestätigte Vergleich rechts- kräftig geworden ist, aufgehoben. Oels, den 7, Juli 1926. Amtsgericht,

Paderborn. : [46402] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Uhrmachers Wilhelm Lages in CerA ist dur rechtskräftig be- tätigten Zwangsvergleich aufgehoben, Paderborn, den 8. Juli 1926, Das Amtsgericht. Potsdam, - ; [46403] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Kommanditgesellshaft Walter Neumann in Potsdam 1st durch rechts- kräftigen Zwangsvergleich beendet. Potsdam, den 12. Juli 1926. Amtsgericht. Abteilung 8.

Prim, : [46404] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Franz 3wangsvergleih vom 21, Mai aufgehoben. Prüm, den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht,

Reichenbach, Vogtl. (46405]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Fa. Elkan & Co., G, m. b, H, in Reichenbach i. V., Fabrikation von Tuchen, Kostüm- und Blusenstoffen und bestikten Voiles, ist beendet, da der am 9, Juni 1926 G: 15: wangsvergleich am 24, Juni 19 echtsfraft er» langt hat.

Imtsgeriht Reichenbach i. Vogtl, den 3, Juli 1926,

Rosiíock, Mecklb. [46406] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Möbeltischlers Ernst Paschen zu Nostock, Wismarsche Straße 301, ist mit Nechtskraft des Beschlusses vom 23, Juni 1926, durch welchen der im Termin vom gleichen Tage angenommene Zwangsvergleich bestätigt 1}, beendet, NRoîtock, den 9. Juli 1926. Meckl. Amtsgericht.

8. Tarif- und Fahrplanbekannt-

machungen der Eisenbahnen.

[46347] Deutsch-nordischer Verbands- gütertarif, Teil U Abt. 1.

Ab 26. 7. 1926 wird als Tarif« stelle 189 b nachgetragen: JIfolierdecken aus gepreßtem Seetang mit den Tarifklassen 11C12/3141217]|8, Auskunft durh die Abfertigungen.

Altona, den 14. Juli 1926.

Deutsche Reichsbahn - Gesellschaft, Reichsbahndirektion Altona namens der Verbandsverwaltungen.

M aus Schönecken wird, [ata Ler / 10, Juni 1926 rechtskräftig geworden ist, 5

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E O C O C E E E

Junhalt des amtlichen Teiles: : i Deutsches Reich. Exrequaturerteilung. :

Vekanntmachung, betreffend Ernennung eines neuen Vorsizenden des Reich8gesundheitsrats.

Preußen.

Bestimmungen über die Zusammenseßung und Aufgaben der Grubensicherheitskommisjionen,

Bekanntmachung, betreffend die Erteilung einer Markscheider- |

fonzession. Zeitungsverbot.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Königlich siamesischen Konsul in Bremen, O. H. Bern- hard, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Verant m&a Un g

__ Der Vorsißende des Reichsgesundheitsrats, Präsident des Reichsgesundheitsamts, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Bumm ist infolge seines am 1. Juli 1926 erfolgten Uebertritts in den dauernden Nuhestand aus demReichsgesundheits- rat ausgeschieden.

Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Reichsgesundheitsrat ist nah Anhörung des Reichsrats der Präsident des Reichsgesundheitsamts, Dr. Hamel in Berlin, zum Vorsißenden des Reichsgesundheitsrats ernannt worden.

Berlin, den 15. Juli 1926.

Der Reichsminister des Jnnern. V D Eg Ek

Preußen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bestimmungen

über die Zusammenseßung und Aufgaben der Grubensicherheitskommissionen.

S1

(1) Bei dem Minister für Handel und Gewerbe (Gruben- sicherheitsamt) und den Oberbergämtern zu Breslau, Halle, Claus- thal, Dortmund und Bonn wird je eine Grubensicherheitskommission als beratendes Organ für Fragen der Grubensicherheit gebildet.

(2) Die Grubensficherheitskommission bei dem Minister - für Handel und Gewerbe (Grubensicherheitsamt) führt die Bezeichnung „Preußishe Grubensicherheitskommission (Hauptkommission)“; die Grubensicherheitskommissionen an den einzelnen Oberbergämtern führen die Bezeichnung „Grubensicherheitskommission für den Ober- bergamtébezirk (Namen des OBA'?s)",

A. Die Preußische Grubensicherheitskommission (Hauptkommission).

I. Zusammenseßung.

8 2, Q Die Preußische Grubensicherheitskommission (Hauptkommission) segt fich zusammen aus:

n E des Grubensicherheitsamts, der zugleih den Vorsiß ührt,

je einem Vertreter der Oberbergämter aus den Sachbearbeitern für allgemeine Bergpolizei,

7 Vertretern der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer),

7 Vertretern der Arbeitnehmer (darunter 2 technische Gruben- angestellte),

3 Vertretern des Preußischen Landtags,

einschließlich des Portos abgegeben.

2) Mit beratender Stimme gehört der Kommission ein Vertreter des Preußishen Volkswohlfahrtsministers an.

(3) Der Minister für Handel und Gewerbe kann zu den Ver- M der Kommission Sachverständige mit beratender Stimme zuziehen. y y

(4) In besonderen Fällen kann der Minister für Handel und Gewerbe den Vorsiß selbst übernehmen oder einem anderen Beamten des Ministeriums übertragen.

S 3.

(1) Von den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen : auf den Stetinkohlenbergbau : 4 Vertreter der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer), 4 Vertreter der Arbeitnehmer (darunter 1 tehnischer Gruben- angestellter) ; f auf den Braunkohlenbergbau : 1 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer; auf den Erzbergbau: 1 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer; auf den Stein- und Kalisalzbergbau: 1 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer. (2) Die in Absag 1 genannten Personen müssen wenigstens 5 Jahre in dem Bergbauzweig, für den sie bestellt werden, als Beamte, Angestellte dder Arbeiter tätig gewesen sein.

s E

(1) Die Vertreter der Oberbergämter werden vom Minister für Handel ‘und Gewerbe- evnannt, -

(2) Die Vertreter- der- Arbeitgeber und - Arbeitnehmer werden von der NReichsarbeitsgemeinschaft für den Bergbau benannt und als- dann vom Minister für Handel und Gewerbe berufen.

(3) Die auf den Preußischen Landtag entfallenden Mitglieder werden von diesem dem Minister für Handel und Gewerbe benannt.

(4) Der Vertreter des Preußischen Volkswohlfahrtsministers wird von diesem dem Minister für Handel und Gewerbe benannt.

(5) Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt.

S5

(1) Die in § 4 Abs. 2 genannten Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden . alle 4 Jahre neu bestellt. Der Minister für Handel und Gewerbe zieht alsdann neue Vorschläge von der Neichs- arbeitsgemeinshaft . für den- Bergbau ein; die bisherigen Vertreter können hierbei wiederum in Vorschlag gebracht werden.

(2) Die Mitgliedschaft der Vertreter des PieupisGen Landtags erlischt mit dem Ende der jedesmnaligen Wahlperiode.

_(3) Im übrigen erlis{t die Mitgliedschaft bei allen Mitgliedern beim Ausscheiden aus der Stellung, auf der die Mitgliedschaft beruht.

IT. Aufgaben. 8 6,

(1) Die Preußishe Grube nsicherheitskommission (Haupt- kommission) bildet ein beratendes Organ für den Minister für Handel und Gewerbe (Grubensicherheitsamt) tin denjenigen Fragen der Grubensicherheit, die von allgemeiner Bedeutung sind; insbefondere ift die Stellungnahme der Kommission zu allen wichtigen tehnischen Maßnahmen der Unfallverhütung herbeizuführen. Die Kommission fann auf den zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Gebieten Ent- \{ließungen an den Minister für Handel und Gewerbe richten.

(2) Die Hauptkommission wird zur Erledigung threr Aufgaben durch den Vorsitzenden nah Bedarf oder auf Antrag von 6 Mit- liedern einberufen, tritt jedo wenigstens einmal jährlich zusammen.

ie Einberufung erfolgt tunlichs 14 Tage vorber unter Mitteilung der Tagesordnung.

(3) Der Hauptkommission ist alljährlich ein Bericht über den Stand des Grubensicherheitswesens vorzulegen.

SU

(1) Der Hauptkommission werden nach Bedarf für die einzelnen Gebiete der tehnischen Unfallverhütung ständige Fachauss{üsse zur Untersuhung und Klärung einzelner tehnischer Fragen angegliedert ; ihre Zusammensetzung bestimmt der Minister für Handel und Gewerbe nach Anhörung der Hauptkommission.

(2) Die Aufgaben werden den Fachausshüssen von dem Gruben- sicherheitsamt oder der Hauptkommi}sion zugewiesen. Jhre Vorschläge unterliegen der Zustimmung der Hauptkommission; in Fragen von geringerer Bedeutung können sie selbständig entscheiden.

88.

M Die Hauptkommission und ihre Fachausschüsse. können, falls die Mehrheit zustimmt, zur Unterrichtung über diejenigen Fragen, die ihr zur Stellungnahme überwiesen sind, Grubenbefahrungen vornehmen oder dur einzelne Mitglieder vornehmen lassen ; die Reisen bedürfen der Zustimmung des Ministers für Handel und Gewerbe.

(2) Nah Abschuß der Befahrungen ist der Hauptkommission ein abshließender Bericht vorzulegen.

B, Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern.

L'Zusammensegzung. 8 9,

(1) Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern seßen ih zusammen aus:

1 Vertreter des Oberbergamts, der zugleich den Vorsiß führt,

2 Bergrevierbeamten (Erste Bergräte oder Bergräte),

3 Vertretern der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer),

3 Vertretern der Arbeitnehmer (darunter 1 technischer Gruben- angestellter), i

2 Mitgliedern des Preußischen Landtags, bergamtsbezirk ihren Wohnsiß haben,

(2) Mit beratender Stimme gehören der Grubensicherheits- kommission der Beirat des Oberbergamts und die zuständigen Ges werbemedizinalräte an. L,

(3) Das Oberbergamt kann zu den Verhandlungen Sach verständige mit beratender Stimme zuziehen.

8 10.

(1) Die Mitglieder ‘der Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern werden unter sinngemäßer Anwendung des § 4 dur den Minister. für Handel und Gewerbe ernannt bezw. berufen. Die Vertreter der Oberbergämter müssen, die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zugleih Mitglieder der Hauptkommission fein.

(2) Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt.

\ S Für die Dauer der Mitgliedschaft gilt die Bestimmung es j

die in dem Ober-

IT. Aufgaben.

S T

(1) Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern bilden beratende Stellen derjenigen Oberbergämter, für deren Bezirk fie eingeseßt find.

(2) Ihre Tätigkeit umfaßt

a) die Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle,

b) die Mitwirkung bei der Aufklärung anderer für die Unfall- verhütung wichtiger Ereignisse,

c) die Stellungnalme zu den Entwürfen der Bergpolizet- berordnungen. :

(3) Die Grubensicherheitékommissfionen werden zu ihren Bes- ratungen durch den Vorsißenden nach Bedarf oder auf Antrag von wenigstens drei Mitgliedern einberufen. Die Einberufung erfolgt, soweit niht bei Unfällen oder sonstigen wichtigen Ereignissen ein baldiges Zusammentreten nötig wird, tunlihst fieben Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung. Soweit ein Zusammentritt aus Anlaß der in Absaß 2 a—c genannten Fälle nötig sein wird, find die Kommissionen jährlich wenigstens einmal zur Besprehung über den Stand des Unfallwesens in den einzelnen Dberbergamtsbezirken zusammenzuberufen.

(4) Den Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern können zur Klärung besonderer Fragen aus dem zu ihrer Zuständig- keit gehörenden Gebiete mit Genehmigung des Ministers für Handel und Gewerbe örtlihe Fachausschüsse beigegeben werden; ihre Zu- sammensezung bestimmt der Minister für Handel und Gewerbe nach Anhörung des Oberbergamts und der Grubensicherheitskommission.

(5) Der Minister für Handel und Gewerbe (Grubensicherheits- amt) ist von allen Beratungen der Grubensicherheitskommissionen, der Fachauéshüsse und der Unfallausschüsse 13) rechtzeitig dur die Vorfißenden der Kommissionen zu unterrichten.

a) Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle. 8:12 Fd Au Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle erstreckt ih auf: die Beteiligung an der amtlihen UnfalluntersuGung und die Stellungnahme zu dem Ergebnis der Untersuchung. 8 13.

(1) Zur Teilnahme an der amtlichen Unfalluntersuhung wird für jede Grubensicherheitékommission oder für jeden zu dem Bezirk einer Grubensicherbeitéskommission gehörenden Bergbaubezirk oder Bergbauzweig ein Unfallauss{uß von der Kommission bestellt, der aus einem Vertreter der Arbeitgeber, einem Vertreter der Arbeit- nehmer und einem Mitglied des Landtags besteht. Die Mitglieder dieses Aus\chusses, für die im Falle der Verhinderung ihre Stell- vertreter eintreten, find nach Eintritt wichtiger Unfälle sobald als môg- lih durch den Vorsißenden der Kommission zusammenzuberufen ; der S E hat dîesen von allen wichtigen Unfällen in Kenntnis zu jeßen. /

(2) Der Unfallauss{huß oder die von ihm zu bestimmenden Mit- glieder des Ausschusses haben das Necht, an der Befahrung der Uns- fallstelle teilzunehmen und der Vernehmung der Zeugen beizuwohnen.

(3) Die Vernehmung der Zeugen erfolgt durch den Bergrevier- beamten oder seinen Stellvertreter; die Mitglieder des Unfall- ausschusses können jedo die Zeugen durch den Borsitzeuden über be- stimmte Punkte befragen lassen.

(4) Falls es nah Ansicht des Unfallausshusses zur Klärung des Sachverhalts nötig erscheint, kann diefer die Vornahme weiterer Er- mittlungen und die Vernehmung weiterer Zeugen beschließen.

(5) Der Gang der amtlihen Untersuhung darf durch die Tetl- nahme des Unfallauss{usses keine Verzögerung erleiden.

8 14.

(1) Nah Abschluß der amtlihen UntersuGung beruft der Vor- sivende, falls nötig, die Grubensicherheitskommission zur Beratung und Stellungnahme ein. Jn dieser Beratung ist der Kommission ein mündlicher oder schriftlicher Beriht des Unfallausschusses über das Ergebnis der Untersuchung zu erstatten.

(2) An den Beratungen nehmen auch diejenigen dem Landtag angehörenden Mitglieder der Hauptkommission, die in dem Ober- bergamtsbezirk ihren Wohnsiy haben, der zuständige Bergrevierbeamte oder sein Stellvertreter, der zuständige Bergrevierinspektor, die Werkéöverwaltung und Vertreter des Betriebsrats teil.