1926 / 165 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

i Abhaltung Des Schlußtermins Cd ua der ‘Sólahverteilung durch Beschluß vom 14. Juli 1926 aufgehoben worden. Amtsgeriht Reutlingen.

Reutlingen, [46273]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Erwin Letsche, Kaufmanns in Reutlingen, Alleininhabers der Firma E. Letsche & Co. in Reutlingen, ist nah Abhalbung des Schlußtermins und Voll- ¿ua der Scblußverteilung am 14. Juli 1926 aufgehoben worden.

Amtsgericht Reutlingen.

Saalfeld, Saale, [46274] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Handelsfrau Ida Köhler, geb. Graf, in Saalfeld wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Saalfeld, Saale, den 12. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht. Abteilung III.

Schenklengsfeld,. [46275]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schneiders und Kaufmanns Johannes Pfromm in Nöhrigshof ist der Vergleichstermin und Prüfungstermin vom 21. Juli 1926 anderweit auf den 23. Juli 1926, vorm. 9 Uhr, verlegt worden. Im übrigen wird auf die Ver- fügung vom 5, Juli 1926 Bezug ge- nommen.

Cbenklengsfeld, den 14. Juli 1926. Das Amtsgericht. SenfienrRberg, Lausitz, [46276] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters Paul Vogel in Amahütte wird infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor- schlags zu einem Zwangsvergleich der auf den 31. Juli 1926, vormittags 9 Ubr, fest- geseßte allgemeine Prüfungsfermin zuglei zum Vergleichstermin bestimmt. Der Vergleichsvors{lag is auf der Gerichts- schreiberei des Amtsgerichts Senftenberg zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Senftenberg, N. L., den 13. Juli 1926. Das Amtsgericht.

46277] Sommerfeld, Bz. Frankf. D. Das Konkursverfahren über das Ver- mogen der Frau Hedwig Günther in Sommerfeld, Sorauer Str. 179, wird nah erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Sommerfeld, Ffo., den 9. Juli 1926. Amtsgericht.

Strelitz, Alt, [46278]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Friedrih Ahrens in Streliß wird nachbdem der in dem Vergleichstermin vom 22, Mai 1926 an- genommene Zwangsvergleih durch rehts- kräftigen Beschluß vom gleichen Tace be- stätigt ist, aufgehoben.

Streliß, den 10. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Tharandi. [46279] In dem Konkursverfahren über das Vermögen dés Ingenieurs Johannes Erich Paul Walther in Tharandt, alleiniger äSnhaber der Firma Johannes Walther, NAluminiumwerk, daselbst, wird zur Prüfung der nahträglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 2. August 926, vormittags 914 Uhr, vor dem hiesicen Amtsgericht anberaumt. Amtsgericht Tharandt, den 12. Juli 1926.

Weiden, [46280]

Im Konkursverfahren über das Ver- mögen des Schmicdemeisters Heinrich Beyer in Weiden wird gemäß S§S 78, 80 K.-O. an Stelle des bisherigen Kon- fursverwalters Rechtsanwalt Justizrat Börger in Weiden zum Konkurêverwalter ernannt.

MWeidén, den 13. Juli 1926.

Amtsgericht.

Wermelskirchen, [46281] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Rudolf Didke in Nürhausen bei Hilgen wird, nabdem der in dem Vergleichstermin vom 12. Juni 1926 angenommene Zwangévergleih dur rechtskräftigen Beshluß vom 12. Juni 192% bestätiat ist, hierdurch aufgehoben. Wermelskirchen, den 6. Juli 1926 Amtsgericht. i

Balingen. [46356] Veber das Vermögen der Firma Gebr. Duttlinger, mech. Strickwaren- und Trikotfabrik in Winterlingen, ist am 10. Fuli 1926 die Geschäftsaufsiht an- geordnet und Rechtsanwalt Dr. Strähler in Balingen als Aufsichtsperson bestellt worden. Amtsgeriht Balingen.

Berlin, [46357] Ueber den Kaufmann Wilhelm Brom- berger in Berlin, Klosterstr. 13/15 (Baumwollwaren), ist die Geschäftsauf- siht angeordnet und der Kaufmann Wunderlich in Berlin, Hallesches Ufer 26, als Aufsichtsperson bestellt. Amktsgeriht Berlin-Mitte, Abt. 81, den 14. 7. 1926.

Braunschweig. [46358] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Edmund Hoffmeister, als Fnhabers der Firma E. R. Edmund Hoffmeister, Echternstraße 62 b hierselbst, ist die Ge- shäft3aufsiht zur Abwendung des Kon- kfurses angeordnet. Als Ausfsichtsperson ist der Geschäftsleiter der Treuhag A.-G., Hèrr Paul Welge, Güldenstraße 76 (Mittelstandshaus), bestellt. Braunschwetg, den 14. Fuli 1926. Gerichtsshreiber- des Amtsgerichts.

Bres)au. [46359 Durch Beschluß vom 12. Jun 1926 wird zur Abwendung des Konkurses die Geschäft8aufsiht über das Vermögen des Na August Hötel in Breslau, de F: roipelgs 4 29, ange- ordnet. Aufsihtsperson ist der E mann Paul ulz in Breslau, Sprude straße Nr. 1. (41. Nn, 317/26.) Breslau, den 12. Juli 1926. Das Amkt3sgericht.

-

Burghaun. [46360]

Ueber das Vermögen des Gastwirtes, Kohlen- und Bierhändlers Emil Leister in Burghaun ist heute die Geschäftsauf- sicht zur Abwendung des Konkurses an- georduet. Als Aufsihtsperson is der Bankdirektor a. D. Hanhart in Fulda, Bahnhofstraße 5, bestellt. (Nn. 1/26.)

Burghaun, den 14. Fuli 1926,

Das Amtsgericht.

Ebersbach, Sachsen, [46361]

Auf den am 5. Juli 1926 gestellten Antrag wird heute, nahmittags 5 Uhr, die Geschäftsauffiht über das Handels- geschäft des Kaufmanns Arthur Dreßler in Neugersdorf zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Zur Beaufsich- tigung der Geschäftsführung wird der Kaufmann Alwin Fsrael in Neugers- dorf bestellt,

Ebersbach, am 18. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Förde, [46362]

Ueber vas Vermögen des Zigarren- fabrikanten Wilhelm Blume in Bilstein wird gemäß Verordnung vom 14, 6. 1924 die Geshäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses heute, vorm. 94 Uhr, an- geordnet und der Bücherrevisor Schäffer in Attendorn zur Geschäftsaufsichts- person bestellt.

Förde, den 10. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Hagen, Westf, [46363]

Ueber das Vermögen der Firma Bücherstube Severin, G. m. b. H. Hagen i. Westf., ist am 10. Juli 1926, 10 Uhr vormittags, die Geschäftsaufsiht aemäß Verordnung vom 14. Funi 1924 von neuem angeordnet. Aufsichtsperson: Bankdirektor a. D. Neumann zu Hagen i. Westf., Elbersufer 26.

Das Amtsgericht Hagen î. Westf. Hall, Schwähbiseh, [46364]

Veber das Vermögen der Firma Louis Moser-Preuninger, Juhaber August Mühling in Hall, Pußt- u. Mode- geschäft in Hall, wurde am 14. Juli 1926, vormittags 104 Uhr, erneut die Geschäftsaufsiht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsihtsperson ist Albert Auer, beeidigter Bücherrevisor in Hall.

Württ. Amtsgericht Hall.

Ober Ingelheim, [48385]

Veber das Vermögen der Firma Ott und Hennig in Nieder Fngelheim wird beute, am 12. Fuli 1926, vormittags

10 Uhr, die Geschäftsaufsiht zur Ab- wendung des Konkurses angeordnet. Zur Geschäftsaufsihtsperson wird der Rechts- anwalt Theodor Meixner in Ober Fngel- heim ernannt, Ober FJFngelheim, den 12. Juli 1926. Hess. Amtsgericht.

Schönebeck, Elbe, [46366]

Auf Antrag des Waäsche- und Tertil- warenhändler Walter Wild in Bad Salzelmen wird über dessen Vermögen die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Zur Aufsichtsperson wird der Kaufmann Theodor Weigand in Schönebeck ernannt. Von der Be- stellung eines Gläubigerbeirats ist wegen des geringen Umfangs der Geschäfte Ab- itand genommen.

Schonebeck a. E., den 9. Juli 1926.

Das Amisgericht. Friedrich.

Apolda. [46367] In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Thür. Strickwaren - Jndustrie - Akt. Ges. in Apolda ist der im Vergleichstermin am 22. Juni 1926 abgenommene und vom Gericht bestätigte Zwangsvergleich rechts- kräftig geworden. Das Verfahren ist damit beendet Apolda, den 8. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht.

Bayreuth. J [46368] _Dag Geschäfisaufsichtsverfahrew über das Vermogen des Kaufmanns Andreas Frank in Bayreuth, Inhaber der Firma Andreas Frank, Schuhwaren en gros, en detail, in Bayreuth, ist durch rechts- kräftigen Zwangsvergleih beendigt. Bayreuth, den 14. Juli 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Berlin, [46369] Die Geschäftsaufsicht in Sachen Ge- sellschaft für Textil-Industrie m. b H., Berlin C. 19, Steae 11/13, ver- treten durch ihre Geschäftsführer, die Kaufleute Kurt Voigt und Hugo Rose, ist gemäß § 69 Geschäftsaufsichtsverordnung mit der Rechtskraft des Bestätigungs- beschlusses beendet. Das Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 83, den 14. Juli 1926.

Beuthen, O.S. [46371]

Die über das Vermögen der Firma Modenhaus Angreß und Lange in Beuthen, O, S. Gleiwiber Straße 23 angeordnete Geschäftsaufscht wird nach Nechtskraft des den Zwangsvercleih bestätigenden Be- \hlusses bom 21 Juni 1926 aufgehoben. Amtsgericht Beuthen, O. S., 6. Juli 1926.

]! Beuthen, O. f, 463 Vermögen 1. der Firma

- Die über das ohannes Karmeinski in Beuthen, O. S., lewißer Strtße Nr. 23, 2. des Kauf-

manns Johannes Karmeinski in Beuthen,

O, S., Hubertusstraße Nr. 13, angeord-

nete Geschäftsaufsiht wird nah Nechts-

kraft des den Zwangsvergleich bestätigen-

E ES vom 21. Juni 1926 auf-

gehoben.

Amtsgerichb Beuthen, Q S, 7. Juli 1926.

Biedenkopf. L [46372] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Kaufmanns Ernst Krug in Biedenkopf ist nah Rechskraft des ten Zwangsvergleich bestätigenden Beschlusses vom 26. Juni 1926 beendigt. Die Glâäu- biger sind mit 65 % abgefunden. Biedenkopf, den 12. Juli 1926. Amtsgericht.

Breslau. _ [46379] Durch Beschluß von Heute ist die Ge- \chäftsaufsiht über das Vermögen des Kaufmanns Heinrih Hannah in Bres8- lau, Reichspräsidentenplaß 14, infolge niht vrehtzeitiger Einreichung eines ordnungsmäßigen Antrags auf Er- öffnung des Vergleichsverfahrens auf- gehoben worden. (41. Nn. 280/26.) Breslau, den 9, Fuli 1926. Amtsgericht,

Breslau, [46375]

Durch Beschluß von heute ist die Ge- \chäftsaufsiht über das Vermögen des Kaufmanns Salo Cohn in Breslau, MNeuschestraße 20/21, infolge nicht recht- zeitiger Einreihung eines ordnungs- mäßigen Antrags auf Eröffnung des Ver- gleihsverfahrens aufgehoben worden, (41, Nn. 110/26.)

Breslau, den 12. Juli 1926,

Amtsgericht.

Breslau, [46376]

Durch Beschluß von Heute ist die Ge- schäftsaufsiht über das Vermögen des Kaufmanns Hugo Cohn in Breslau, Reuschestraße 20/21, infolge nicht recht- zeitiger Einreichung eines ordnungs- mäßigen Antrags auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens aufgehoben worden, (41. Nn. 109/26.)

Breslau, den 12, Juli 1926,

Amtsgericht,

Breslau. [46377] Die Geschäft8aufsiht über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft Rettig & Fraenkel in Breslau, Reusche- straße 13/14 (Fnhaber die Kaufleute Max Rettig und Max Fraenkel), ist nah eingetretener Rechtskraft des den Vergleich bestätigendon Beschlusses vom 14. Funi 1926 beendigt. (42. Nn. 110/26.) Breslau, den 12, Juli 1926, Amtsgericht,

Breslau. [46378]

Durch Beschluß von Heute ist die Ge- schäftsaufsiht über das Vermögen des Kaufmanns Geórg Cohn in Breslau,

Reuschestraße 20/21, infolge nicht reht- zeitiger Einreichung eines ordnungs- mäßigen Antrags auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens aufgehoben worden. (41. Nn. 108/26.) Breslau, den 12. Juli 1926. Amtsgericht.

Breslau, i [46373] Durch Beschluß von heute ist die Ge- chäft8qaufsiht über das Vermögen der Fivma Gustav Schilff, Schokoladen- und bensmittelgroßhandlung, in Breslau, Tauentienstraße 162, alleiniger _Jnhaber Gustav Schilff in Breslau, infolge des dahingehenden Antrags der Schuldnerin aufachoben worden. (42 Nn_ 195/26.) Breslau, den 13. Juli 1926, Amtsgericht.

Breslau. [46374] Durch Beschluß von heute ist die Ge- shäftsaufsiht über das Vermögen der G. m. b. H, Gustav Schilff, Zigarren- herstellung und WVertriebsgesellschaft in Breslau, Tauentienstvaße 162, infolge des dahingehenden Antrags der Schuldnerin aufachoben worden. (42. Nn. 108/26.) Breslau, den 13, Juli 1926, Amtsgericht.

Crimmitschau. [46380]

Die durch Beschluß vom 10. Februar 1926 über das Vermögen des Bau- unternehmers Louis Emil Werler in Crimmitschau, Leipziger Straße 115, zur Abwendung des Konkurses an- geordnete Geschäftsauffiht is auf- gehoben worden, da seit der Anordnung 5 Monate verstrichen sind und Ver- längerung der Frist nicht beantragt worden ift.

Amtsgericht Crimmitschau.

Deggendorf. Die Geschäftsaufsicht iber das Ver-

mögen des Schneidermeisters Edmund

Döringer in Deggendorf ist, nachdem

der den Zwwangsvergleih bestätigende

Geriht8bes{hluß vom 22. Juni 1926

rechtskräftig geworden ist, beendigt. Deggendorf, den 13, Fuli 1926.

Amtsgericht,

Dessatu. [46382] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Buchdruckereibesißers August | Hahmann in Dessau wird aufgehoben, |da der Shuldner ‘den Antrag ge- stellt hat. - Dessáu, den 12, Zuli 1926. Anhaltishes Amtsgericht. “Abt. 8.

[46381] |ÿ

E R E L E E p E S E E T E E S M

Die über die Fabrilbesizerêwitwe e r die i ulie Margarethe von Lilienthal, geb. oesmann, in Dresden als der ehe- maligen alleinigen Fnhaberin des unter der - Firma Sächs. Kofferfabrik „Sta- bilist“ Friedr. Jone & Co. in Dresden, Strehlener Straße 8, betriebenen Handeks3geschäfts (Generalbevollmäch- tige: Frau Baronin JFrmgard von Rüdt in Dresden, Kaißer Straße 5) an-

geordnete Geschäftsaufsiht ist beendigt, | 18

nachdem der im Verleihstermin vom 24 Funi 1926 angenommene Zwangs8- vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt worden ist. AmtSsgeriht Dresden, Abt. II, am 12 Fuli 1926, -

Dresden. [46383]

Die Geschäftsaufsicht über den Kauf- mann Samuel Schärf in Dresden, der unter der Firma Samuel Schärf in Dresden-A. Christianstr. 36, den Handel mit Textilwaren betreibt, wird aufgehoben, weil der Schuldner das Konkursverfahren über sein Vermögen beantragt hat.

Amtsgeriht Dresden, Abt. TI, den 14. Juli 1926,

Eibenstock,. : [46385]

In dem Verfahren, betr. die Geschäfts- aufsiht über das Vermögen des Kauf- manns Walter Köhler, als Alleininhaber der Firma Walter Köhler in Eibenstock, Neumarkt 3, ift die I nah Nechtskraft des den Zwangsvergleich vom 18. Juni 1926 bestätigenden Beschlusses vom 19. ‘Juni 1926 beendet. (8 69 G.-A.-V.-O.)

Eibenstock, den 9. Juli 1926.

Amtsgericht.

Ellrich, [46386]

Die Geschäftsaufsiht über das Ver-

mögen des Kaufmanns Thilo Röhr in

Ellrih wird nach rechtskräftiger Be-

stätigung des Zwangs8vergleichs aufgehoben. Gllrich, den 14. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Forst, Lausitz. [46387] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Firma Robert Pracht Nachf. in Forst (Inhaber Tuchfabrikant Otto Scholtan in Forst i. L.) wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 26. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 26. Juni 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Forst (Laufiß), den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht. :

Freiburg, Breisgau, [46388] Nachdem der Beschluß, durch den der Zwangsvergleich bestätigt wurde, die Rechtskraft erlangt hat, ist die Ge- \chäftsaufsiht über die Firma Karl und Franz Munding, Manufakturwaren in Freiburg i, Br., Schusterstraße 27, Jn- haber Karl Munding, Kaufmann, und Franz Munding, Kaufmann, in O i. Br., gemäß § 69 G.-A.-VO. beendigt. Freiburg i. Br., den 9. Juli 1926, Bad, Amtsgericht. 4.

Gladbeck, [46389]

Das Geschäftsaufsichtsverfahren der Firma W. & K. Iablonowski in Gladbeck wird, nachdem der in dem Vergleichs- termin vom 12. Juni 1926 angenommene Zwangsvergleih dur rechtskräftigen Be- {luß vom gleichen Tage bestätigt ist, bierdurch aufgehoben.

Gladbeck, den 13. Juli 1926,

Das Amtsgericht.

Gre [46390] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Kaufmanns Jakob Scharf in Greiz ist beendet, nachdem der den Zwangsvergleih bestätigende Beschluß vom. 22, Juni 1926 rechtskräftig geworden ist. 69 der Aufs .-Verordnung.) Greiz, den 9. Juli 196. Thüringishes Amtsgericht.

Hagen, Westf. [46391]

Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Firma Bücherstube Severin Gesellshaft mit beschränkter Haftung zu Hagen ist gemäß § 66 Abs. 2 _Z. 3 der Verordnung vom 14. Juni 1926 auf-

gehoben. Das Amtsgericht Hagen 1. Westf.

Imenauw. [46392] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Firma H. A. Meinel in Ilmenau wird, nahdem der am 28. Juni 1926 bestätigte Zwangsvergleih rechts- kräftig geworden it, aufgehoben. Ilmenau, den 12. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht,

Limbach, Sachsen. [46393] Die übet- das Vermögen des Ludwig Paul S@&ubert Inhaber einer uh- warenhandlung in Limbach, Sa., Helenen- straße 44, angeordnete Geschäftsaufsicht wird aufgehoben, nachdem der Beschluß es unterzeihneten Gerihts vom 29. Juni 1926, wonach der vom Schuldner gemahte Vergleihsvorshlag bestätigt worden ist, Nechtskraft erlangt hat. Amtsgericht Limbach, den 14, Juli 1926.

Limbach, Sachsen. [463] Die über das Vermögen des Wirk- warenfabrikanten Johannes Müller in Limbah, Sa. Ositr 9, alleiniaen In- habers der Firma Johannes Müller, da- felbst, angeordnete Geschäftsaufsiht wird aufgehoben, nachbdem der Beschluß des unterzeihneten Gerichts vom 30, Juni 1926, wonach der vom Schuldner gemachte Veraleihsvorschlag bestätigt worden ist, Rechtskraft erlangt hat. Amtsgericht Limbach, den 15° Juli 1926.

[46384]

Lol äftsaufsiht über mögen E aas Emil Well in Ly ist nah rechtskräftig bestätigtem Drotngovargleit beendet.

Lyck, den 7. Juli 1926. Amtsgericht. Mannheim.

| [162061 Fe Verfahren über die Geschäfts aufsiht über an Phil P ud in denheim ift der {luß vom . 6, 1926 über die Bestätigung des zwanysergteins mit Ablauf des 2. 7. 926 E geworden, Das Ver- fahren ist beendet. Mannheim, 12, Juli 1926, Bad. Amtsgericht. B.-G. 12, -

M.-Gladbach. [46397] Das Geschäftsaufsichtsverfahren - über

das Vermögen des Karl Meyer, Inhabers

des Union-Bazars in M.-Gladbach, ist

infolge roe nia bestätigten Zwangs-

vergleihs beendet. :

-Gladbach, den 10. Juli 1926. Amtsgericht.

Münster, Westf. [46398]

Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Firma Montania Aktiengesell- schaft für Bergbau, hier, ist beendigt, nachdem der den Zwangsvergleich be- stätigende Beschluß vom 18. Juni d. J. rechtskräftig geworden ift.

Münster, den 12. Juli 1926.

Das - Amtsgericht.

Münster, Westf. _ [46399]

Die Geschäfts8aufsicht über die Firma Engelbert Wallscheid, hier, und deren Inhaber Engelbert Wallsckeid, hier, ist beendigt, nachdem der den Zwangsvergleich bestäiigende Beschluß vom 19. v. M. rechtskräftig geworden ift.

Münster, den 12. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Nürnberg. L [46400) Das Amtsgericht Nürnberg hat unterm 13. Juli 1926 die Geschäftsaufsicht über die Geschäftsführung des ingwischen ver- storbenen Kaufmanns Reinhard Bauer, elektrotechnishe Artikel in Nürnberg, Sandstraße 37, wegen Nichtmehrvor- liegens der Vorausseßungen aufgehoben, Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Oels, Sehles. j [46401] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Zigarrenkaufmanns Nubolf Kellner in Oels wird, nachdem der am 11. Juni 1926 bestätigte Vergleich rets kräftig geworden ist, aufgehoben. Oels, den 7, Juli 1926. Amtsgericht, Paderborn. : [46402] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Uhrmachers Wilhelm Lages in CEEOeR ist durch. rechtskräftig be- tätigten Zwangsvergleich aufgehoben, Paderborn, den 8. Juli 1926, Das Amtsgericht. Potsdam, s : [46403] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Kommanditgesellschaft Walter Neumann in Potsdam 1st durch rehts- kräftigen Zwangsvergleich beendet. Potsdam, den 12. Juli 1926. Amtsgericht. Abteilung 8.

Prüm. [46404] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Franz Irsfeld aus Schönecken wird, nachdem der Zwangsvergleih vom 21. Mai 1926/ 10. Juni 1926 rechtskräftig geworden ift, aufgehoben. Prüm, den 12. Juli 1926. Das Amtsgericht,

Reichenbach, Vogtl, (46405]

Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Fa. Elkan & Co,, G. m. b. H, in Reichenbah i. V., Fabrikation von Tuchen, Kostüm- und Blusenstoffen und bestikten Voiles, ist beendet, da der am 9. Juni i: idi: 17 wangsvergleih am 24. Juni 192 ehtsfraft er“

langt hat. [mtsgeriht Reichenbach i. Vogtl, den 3, Juli 1926.

Rostock, Mecklb. [46406] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Möbeltischlers Ernst Paschen as. ee, Wismarsche Straße 301, ist mit Rechtskraft des Beschlusses vom 23. Juni 1926, durch welchen der im Termin vom gleichen Tage angenommene Zwangsvergleich bestätigt ist, beendet, Nostodk, den 9. Juli 1926. Meckl. Amtsgericht.

8. Tarif- und Fahrplanbekannt-

machungen der Eisenbahnen.

[46347] Deutsch-nordischer Verbands- gütertarif, Teil A Abt. B.

Ab 26. 7. 1926 wird als Tarif stelle 189 b nahgetragen: Sfolierdecken aus gepreßtem Seetang mit den Tarifklassen 11612/314121 7|8, Auskunft durch die Abfertigungen.

Altona, den 14. Juli 1926.

Deutsche Neichsbahn - Gesellschaft, Reichsbahndirektion Altóna namens der Verbandsverwaltungen.

: das Ver

DNutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9,— Neichsmark, Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer-den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

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Berlin, Montag, den 19. Fuli, abends.

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OMEHATNEZCANESH T N C E S E I E E

Juhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Exequaturerteilung. :

Bekanntmachung, betreffend Ernennung eines neuen Vorsißenden des RNeich8gesundheitsrats.

Preußen.

Bestimmungen über die Zusammenseßung und Aufgaben der Grubensicherheitskommisfionen.

Bekanntmachung, betreffend die Erteilung einer Markscheiders |

konzession. Zeitungsverbot.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem Königlich siamesischen Konsul in Bremen, O. H. Ber n- hard, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Bekanntmachung.

_ Der Vorsißende des Reichsgesundheitsrats, Präsident des Reichsgesundheitsamts, Wirklicher Geheimer Oberregierungsrat Dr. Bumm ist infolge seines am 1. Juli 1926 erfolgten Uebertritts in den dauernden Ruhestand aus demReichsgesundheits- rat ausgeschieden.

Auf Grund des § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Neichsgesundheitsrat ist nah Anhörung des Reichsrats der Präsident des Reichsgejundheitsamts, Dr. Hamel in Berlin, zum Vorsißenden des Reichsgesundheitsrats ernannt worden,

Berlin, den 15. Juli 1926.

Der Reichsminister des Jnnern. 3. B. Zwelgeri

Preußen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bestimmungen

über die Zusammenseßung und Aufgaben der Grubensicherheitskfommissionen. S

(1) Bei dem Minister für Handel und Gewerbe (Gruben- sicherheitsamt) und den Oberbergämtern zu Breslau, - Halle, Claus- thal, Dortmund und Bonn wird je eine Grubensicherheitskommission als beratendes Organ für Fragen der Grubensicherheit gebildet."

(2) Die Grubensicherheitskommission bei dem Minister - für Handel und Gewerbe (Grubensicherheitsamt) führt die Bezeichnung „Preußishe Grubersicherheitskommission (Hauptkommission)“ ; die Grubensicherheitskommissionen an den einzelnen Oberbergämtern führen die Bezeihnung „Grubensicherheitskommission für den Ober- bergamtébezirk (Namen des OBA's)",

A. Die Preußishe Grubensicherheitskommission (Hauptkommission).

I. Zusammenseßung. 8 2, Q Die Preußische Grubensicherheitékommission (Hauptkommission) seßt sih zusammen aus: e E des Grubensicherheitsamts, der zugleih den Vorsißz ührt, i je einem Vertreter der Oberbergämter aus den Sachbearbeitern für allgemeine Bergpolizei, : „7 Vertretern der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer), 7 Betten der Arbeitnehmer (darunter 2 technishe Gruben- angestellte), 3 Vertretern des Preußischen Landtags,

einschließlich des Portos abgegeben.

reußis{en Volkswohlfahrtsministers an.

3) Der Minister für Handel und Gewerbe kann zu den Ver- Men der Kommission Sachverständige mit beratender Stimme zuziehen. Y i

(4) In besonderen Fällen kann der Minister für Handel und Gewerbe den Vorsitz selbst übernehmen oder einem anderen Beamten des Ministeriums übertragen.

8 3,

) Von den Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer entfallen : den Steinkohlenbergbau : 4 Vertreter der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer), 4 Vertreter der Arbeitnehmer (darunter 1 technisher Gruben- angestellter) ; ? auf den Braunkohlenbergbau : 1 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer; auf den Erzbergbau: 1 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer; auf den Stein- und Kalifalzbergbau: 1 Vertreter der Arbeitgeber, 1 Vertreter der Arbeitnehmer. (2) Die in“ Absaz 1 genannten Personen müssen wenigstens 5 Jahre in dem Bergbauzweig, für den sie bestellt werden, als Beamte, Angestellte oder Arbeiter tätig gewesen sein.

L S (1) Die Vertreter der Oberbergämter werden vom Minister für Handel -und Gewerbe- ernannt, - / (2) Die Vertreter- der- Arbeitgeber und - Arbeitnel mer werden von der Neichsarbeit8gemeinschäft für den Bergbau benannt und als- dann vom Minister für Handel und Gewerbe berufen. (3) Die auf den Preußischen Landtag entfallenden Mitglieder werden von diesem dem Minister für Handel und Gewerbe benannt. (4) Der Vertreter des Preußischen Volkswohlfahrtsministers wird von diesem dem Minister für Handel und Gewerbe benannt. (5) Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt.

S 5

(1) Die in § 4 Abs. 2 genannten Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden . alle 4 Jahre neu bestellt. Der Minister für Handel und Gewerbe zieht alsdann neue Vorschläge von der Reichs- arbeitsgemeinschaft . für den- Bergbau ein; die bisherigen Vertreter können hierbei wiederum in Vorschlag gebracht werden.

(2) Die Mitgliedschaft der Vertreter des Piauyis@en Landtags erlisht mit dem Ende der jedesmaligen Wahlperiode.

(3) Im übrigen erlischt die Mitgliedschaft bei allen Mitgliedern beim Ausscheiden aus der Stellung, auf der die Mitgliedschaft beruht.

IL Aufgaben.

8 6,

(1) Die Preußishe Grube nsiherheitskommission (Haupt- kommission) bildet ein beratendes Organ für den Minister für Handel und Gewerbe (Grubensicherheitsamt) in denjenigen Gen der Grubensicherheit, die von allgemeiner Bedeutung find; insbefondere ift die Stellungnahme der Kommission zu allen wihtigen technischen Maßnahmen der Unfallverhütung herbeizuführen. Die Kommission kann auf den zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Gebieten Ent- \hließungen an den Minister für Handel und Gewerbe richten.

(2) Die Hauptkommission wird zur Erledigung threr Aufgaben durh den Vorsißenden nah Bedarf oder auf Antrag von 6 Mit- liedern einberufen, tritt jedo wenigstens einmal jährlih zusammen.

ie Einberufung erfolgt tunlihst 14 Tage vorber unter Mitteilung der Tagesordnung.

(3) Der Hauptkommifssfion ist alljährlich ein Bericht über den Stand des Grubensicherheitswesens vorzulegen.

S7

(1) Der Hauptkommission werden nah Bedarf für die einzelnen Gebiete der technischen Unfallverhütung ftändige Fachausshüsse zur Untersuchung und Klärung einzelner technisher Fragen angegliedert ; ihre Zusammensetzung bestimmt der Minister für Handel und Gewerbe nach Anhörung der Hauptkommission.

(2) Die Aufgaben werden den Fachauss{üssen von dem Gruben- siherheitsamt oder der Hauptkommission zugewiesen. Jhre Vorschläge unterliegen der Zustimmung der Hauptkommission; in Fragen von geringerer Bedeutung können sie selbständig entscheiden.

8 8,

i M Die Hauptfkommission und ihre Fachausschüsse. können, falls die Mehrheit zustimmt, zur Unterrihtung über diejenigen Fragen, die ihr zur Stellungnahme überwiesen sind, Grubenbefahrungen vornehmen oder durch einzelne Mitglieder vornehmen lassen ; die Reisen bedürfen der Zustimmung des Ministers für Handel und Gewerbe.

(2) Nah Abschuß der Befahrungen ist der Hauptkommission ein abshließender Bericht vorzulegen.

B, Die Grubensicherheitskommissionen bei den Dberbergämtern.

: D Mit beratender Stimme gehört der Kommission ein Vertreter es (

(1 f

au

I' Zusammensetzung, 8 9,

(1) Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern seßen sih zusammen aus:

1 Vertreter des Oberbergamts, der zugleih den Vorsiß führk,

2 Bergrevierbeamten (Erste Bergräte oder Bergräte),

3 Vertretern der Arbeitgeber (darunter 1 Betriebsführer),

3 Vertretern der Arbeitnehmer (darunter 1 tehnisher Grubens angestellter),

2 Mitgliedern des Preußischen Landtags, die in dem Obers- bergamtsbezirk ihren Wohnsiy haben.

(2) Mit beratender Stimme gehören der Grubensicherheits« kommission der Beirat des Oberbergamts und die zuständigen Ges werbemedizinalräte an.

(3) Das Oberbergamt kann zu den Verhandlungen Sachs verständige mit beratender Stimme zuziehen.

8 10.

(1) Die Mitglieder ‘der Grubensiherbeitskommissionen bei den Oberbergämtern werden unter \finngemäßer Anwendung des § 4 dur den Minister für Handel und Gewerbe ernannt bezw. berufen. Die Vertreter der Oberbergämter müssen, die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zugleih Mitglieder der Hauptkommission sein.

(2) Für jedes Mitglied wird ein Stellvertreter bestellt.

(3) Für die Dauer der Mitgliedshaft gilt die Bestimmung des § d,

IT. Aufgaben.

8 11.

(1) Die Grubensicherheitskommissionen bei den Oberbergämtern bilden beratende Stellen derjenigen Oberbergämter, für deren Bezirk fie eingeseßt find.

(2) Ihre Tätigkeit umfaßt : i G

a) die Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle,

b) die Mitwirkung bei der Aufklärung anderer für die Unfall- verhütung wichtiger Ereignisse,

c) die Stellungnahme zu den Entwürfen der Bergpolizeis verordnungen. : :

(3) Die Grubensicherheitékommissionen werden zu ihren Be- ratungen durch den Vorsißenden nach Bedarf oder auf Antrag von wenigstens drei Mitgliedern einberufen, Die Einberufung erfolgt, soweit nicht bei Unfällen oder sonstigen wichtigen Ereignissen ein baldiges Zusammentreten nötig wird, tunlichst sieben Tage vorher unter Mitteilung der Tagesordnung. Soweit ein Zusammentritt aus Anlaß der in Absaß 2 a—c genannten Fälle nötig fein wird, \ind die Kommissionen jährlich wenigstens einmal zur Besprehung über den Stand des Unfallwesens in den einzelnen Oberbergamtsbezirken zusammenzuberufen.

(4) Den Grubensicherbheitskommissionen bei den Oberbergämtern können zur Klärung besonderer Fragen aus dem zu ihrer Zuständig- keit gehörenden Gebiete mit Genehmigung des Ministers für Handel und Gewerbe örtlihe Fachausschüsse beigegeben werden; ihre Zu- sammensetzung bestimmt der Minister für Handel und Gewerbe nah Anhörung des Oberbergamts und der Grubensicherheitskommission.

(5) Der Minister für Handel und Gewerbe (Grubensicherheits- amt) is von allen Beratungen der Grubensicherheitskommissionen, der Fachauéshüsse und der Unfallausschüsse 13) rechtzeitig dur die Vorfißenden der Kommissionen zu unterrichten.

a) Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle,

S: 12, A A Mitwirkung bei der Aufklärung wichtiger Unfälle erstreckt ih auf: die Beteiligung an der amtliGen UnfalluntersuGßung und die Stellungnahme zu dem Ergebnis der Untersuchung.

Q-13.

(1) Zur Teilnahme an der amilien UnfalluntersuGung wird für jede Grubensicherheitskommission oder für jeden zu dem Bezink einer Grubensicherheitskommission gehörenden Bergbaubezirk oder Bergbauzweig ein Unfallaus\{uß von der Kommission bestellt, der aus einem Vertreter der Arbeitgeber, einem Vertreter der Arbeit- nehmer und einem Mitglied des Landtags besteht. Die Mitglieder dieses Aus|husses, für die im Falle der Verhinderung ihre Stell- vertreter eintreten, find nah Eintritt wichtiger Unfälle sobald als möôg- lih durch den Vorsißenden der Kommission zusammenzuberufen ; der E hat dîesen von allen wichtigen Unfällen in Kenntnis zu seßen. s

(2) Der Unfallauss{uß oder die von ihm zu bestimmenden Mikt- glieder des Ausschusses haben das Necht, an der Befahrung der Un- fallstelle teilzunehmen und der Vernehmung der Zeugen beizuwohnen. (3) Die Vernehmung der Zeugen erfolgt durch den Bergrevier- beamten oder seinen Stellvertreter; die Mitglieder des Unfall- aus\chusses können jedoh die Zeugen durch den Vorsißeuden über be- stimmte Punkte befragen lassen.

(4) Falls es nah Ansicht des Unfallausshusses zur Klärung des Sachverhalts nötig erscheint, kann diefer die Vornahme weiterer Er- mittlungen und die Vernehmung weiterer Zeugen beschließen.

(5) Der Gang der amtlihen Untersuhung darf durch die Tetl- nahme des Unfallausshusses keine Verzögerung erleiden.

8 14.

(1) Nah Abschluß der amtlihen Untersuhung beruft der Vor- sivende, falls nötig, die Grubensicherheitskommission zur Beratung und Stellungnahme ein. In diefer Beratung ist der Kommission ein mündlicher oder s{hriftliher Bericht des Unfallausshusses über das Ergebnis der Untersuchung zu erstatten.

(2) An den Beratungen nehmen auh diejenigen dem Landtag angehörenden Mitglieder der Hauptkommission, die in dem Ober- bergamtsbezirk ihren Wohnsiß haben, der zuständige Bergrevierbeamte oder sein Stellvertreter, der zuständige Bergrevierinspektor, die Werksverwaltung und Vertreter des Betriebsrats teil.