1926 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

ager ia E E Ei e; Fe E R E R Ede Rie. agi tre Ad t Bert Art erd Me ip A E Q lm R A R Di O Se E ers Dr r Sti eta T E A ezei E T E D

nahme der Schlußrechnung des Ver- walters wird auf den 18, August 1926, vorm. 10 Uhr, anberaumt,

Stettin, d:n1 21. Juli 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 6.

Sulingen, __ [50432]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Johann Heinrich Lübbering in Schwaförden is zur Ab- mahme der Schlußrechnung des Ver- walters, zur Erhebung von Einwendungen egen das Schlußverzeichnis der bei der Merteilung zu beruüdsichtigenden For- derungen fowie jur Anhörung der Gläu- biger über die Erstattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Glaubigerans[Muies der Schlußtermin auf den 13, September 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem Amts- gericht, hierselbst, bestimmt.

Amtsgericht Sulingen, 19, 7, 1926,

Tuttlingen, [50433]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Paul Martin, Schuhfabri- fanten in Tuttlingen, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er- hebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücfsihtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die n rwertbaren Vermögensstücke der C termin auf Montag, den 16. August 196, vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht bestimmt.

Amtsgericht Tuttlingen.

Verden, Aller, [50434]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Bruno Herken- hoff in Verden ist zur Abnahme der Schlußre(nung des Verwalters, zur Er- hebung von Eimvendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksihtigenden Forderungen der Schlußtermin auf den 21. August 1926, vormittags 114 Uhr, vor dem Amts- gericht, hierselbst, bestimmt.

Amtsgericht Verden, 24. Juli 1926. Werdau. [50435]

Im Konkursverfahren über das Ver- mögen der Johanna verehel. Werner in Werdau i|st der Schlußiermin am 5, August 1926, vormititags 10 Uhr, beim Amtsgericht Werdau.

Das Amtsgericht.

Wesermiinde-Lehe. [50436]

In dem Konkursverfahren über den Nacvlaß des Mechanikers Johann Meyer in Bederkesa ist zur Abnahme der Schluß- rechnung -des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Scluß- verzeichnis der bei der Verteilung zu be- rüsihtigenden Forderungen und gur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögens\ftüle der Schlußtermin quf den 24. August 1926, mittags 12 Vhr. vorx dem Amtsgericht, hierselbst, Nordstr. 10, Zimmer 27, be- stimmt. Sc{hlußrebnung und Schluß- verzeihnis liegen auf der Gerichts- reiberei, Zimmer 26, zur Einsicht aus. Amtsgericht Wesermünde-Lehe, 24. 7. 1926, Wittenberg, Bz. Halle. [50437]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Carl Scheinig Nach- folacr G. m. b. H. in Wittenberg, Bez. Halle, wird wegen Mangels einer den Kosten des Verfahrens ¿èntfprechenden Masse eingestellt.

Wittenberg, den 21. Juli 1926.

Das Amtsgericht,

Aachen, [50494] Veber das Vermögen der Firma X Mönds &. Co, : G. m v..O, zu Nachen, RNudolfstraße 23/25, wird die Geschäftsaufsiht angeordnet. Zur Auf- sichtsperson wird der Kaufmann Carl Goebel zu Aachen, Friedrichstraße 67, bestellt, Aachen, den 22. Juli 1926. Amtsgericht. Abt, 4.

Berlin, [50495]

Auf Antrag der Firma „Aktiengesel- chaft Neuhoeker“ in Berlin C. 2, Große Präsidentenstr. 2, mit Zweigniederlassung in München, ist eine Beaufsichtigung threr Geschäftsführung angeordnet und der Kauf- mann Dammann, Berlin, Stralauer Straße 36/37, als Aufsichtspersfon bestellt worden. ;

Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt, 215

Nn. 246. 26, den 24, 7, 1926.

Berlin-Schöneberg,. [50496]

Dem Antrage des Graphischen Kabinett Buchhandlung G. m. b. H., Berlin W. 62, MWichmannstraße 10, vom 25, Juni 1926 auf Anordnung der Geschäftsaufsicht zum Zweck der Abwendung des Konkurses ge- mäß der Verordnung vom 14. Dezember 1916 und 8. Februar und 14. Juni 1924 wird am 23, Juli 1926, mittags 1 Uhr 50 Min., stattgegeben. Zur Beaufsichti- gung der Geschäftsführung der Schuld- nerin wird Handelsrihter Worms, Gins- beragstraße, bestellt. Anmeldungen irgend- welcher Forderungen bei Gericht können nicht stattfinden. Anfragen sind niht an das Gericht, sondern an die Ausfsichts- person zu richten.

Berlin-Schöneberg, den B. Juli 1926,

Das Amtsgericht. Abt. 9.

Beuthen, O.S. [50497]

Veber das Vermögen des Kaufmanns Leo Kary, Alleininhabers der: Firma S. Morawski in Beuthen, O. S., Ring Nr. 6, wird zur Abwendung des Kon- furses die Geschäftsaufsiht angeordnet. Aufsichtsperson: Kaufmann Karl Schunk in Beuthen, O. S., Gymnasialstraße 12

Ueber das Vermögen der Firma Oskar Wáäldner's Buchhandlung rhard Ga- wenda in Beuthen, O. S., Gleiwißer Straße Nr. 24, wird zur Abwendung des Konkurses die Geschäftsaufsiht ange- ordnet. Aufsichtsperson: Kaufmann Leo Guttmann in Beuthen, D.S., Ring Nr. 8. Amtsgericht Beuthen, O.S., 24. Juli 1928.

Cassel, [50499] Veber das Vermögen des Schlosser- meisters Julius Grünthal, Inhaber der Firma S. Grünthal & Co. in Cassel, Wörthstr. 4, wird die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Geschäftsaufsichtsperson is der Bücherrevisor Reif in Cassel, Hermann- straße 8, bestellt. j

Cassel, den %. Juli 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 7.

[50500] Coburg hat am

C6burg. Das Amtsgericht 2%, Iuli 1926, mittags 124 Uhr, die Geschafisaufsiht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Fa. Ernst Dorn, Papiergroßhandelsgesellschaft m. b. H. in Coburg angeordnet. Als Auf- sihtsperson ist Bücherrevisor A. Engler in Coburg, Viktoriastraße 3, ernannt. Goburg, den 26. Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Pudersiadt, [50501] Durch Beschluß vom 24. Juli 1926 ist über Vermögen des Kaufmanns Schabaccker, Inhaber der Firma Samt- haus Vergau & Sohn in Duderstadt, die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Kon- furses angeordnet. Als Aufsichtsperson ist der Bürovorsteher Früh in Duderstadk bestellt.

Amtsgericht Duderstadt, 24. Juli 1926.

Hamburg. [50502] Die Geschäftsaufsicht ist angeordnet über das Vermögen des Kaufmanns Georg Theodor Carl Paul Eduard Weber, all. Inhabers der Firma Georg Weber, Ham- burg, Neue Gröningerstraße 10. Aufsickts- person: Max Deutshländer, Moönke- damm 7, Das Amtsgeriht Hamburg.

S das

Konsiíanz. [50503] _ Veber das Vermögen der Firma Kon- stanzer Bücherstube, Inhaber Nichard Walther in Konstanz, wurde heute, am 26. Juli 1926, vormittags 8 Uhr zur Abwendung des Konkurses das Geschäfts- aufsichtsverfahren eröffnet und der Kauf- mann Walter Oetting in Konstanz, Schottenstraße 47, als Aufsichtsperson bestellt. Konstanz, den 26. Juli 1926.

Bad, Amtsgericht. Il,

Leipzig. [50504] Veber das Vermögen dex Firma . Tilles, Lederwarenfabrik Aktiengesell- haft in Leipzig, Salomon]traße 3 (ver- treten durch 1ihre Vorstandsmitglieder Josef Tilles und Willibald Mendershausen in Leipzig), ist zwecks Abwendung des Konkurses am 24. Juli 1926 nachmittags 314 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Mit der Beaufsichtigung der Ge- chäftsführung der Schuldnerin ist der Direktor Wilhelm Knohe in Leipzig, Hugo-Licht-Straße 1, beauftragt, Amtsgericht Leipzig, Abt. Il A 1, den 24. Suli 1926. Lewin. [50505] Auf den am 8, Juli 1926 bei Gericht eingegangenen Antrag des Schuldners wird die Geschäftsaufsiht über das Vermögen des Kaufmanns Heinrich Bieler in Sackisch angeordnet. Zur Geschäfts- aufsichtsperson wird der Rechtsanwalt T in Lewin ernannt. Amtsgericht Lewin, Kreis Glaß, den 23, Juli 1926.

Lewin. A [50506] Auf den am 8. Juli 1926 eingegangenen Antrag der Schuldnerin wird die Ge- shäftsaufsiht über die Schlesisch- Böhmische Handels- und Holzindustrie, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, in Sackisch, Kr. Glaß, angeordnet, Zur Ge- [U IoR wird der Stadtrat Mihlan in Glaß, Schwedeldorfer Straße, bestellt. Amtsgericht Lewin, den 24. Juli 1926.

M.-Gladbach. j [50507]

Auf Antrag der Firma Baumwoll- weberei Arthur Pongs und deren alleinigen Inhabers Arthur Pongs in M.-Gladbach, RNheydter Straße, wird heute, 23, Juli 1926, mittags 12 Uhr, über deren ge- samtes Vermögen die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsichtsperson wird der Bücher- revisor Josef Willner in M.-Gladbach, Rheydter Straße 78, bestellt. Zur Er- örterung der Verhaltnisse sowie zur Stellungnahme zu der Berufung der Auf- ABtWerion und zur Entgegennahme von Vorschlägen für die Ernennung der Mit- glieder des Gläubigerbeirais wird auf Mittwoch, den 11. August 1926, vor- mittags 10 Uhr, auf Zimmer 77 des Hefen Gerichts eine Gläubigerversamm- ung einberufen, ;

M .-Gladbach, den 23, Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Ueber den Kaufmann Wilhelm G meyer, Inhaber der Firmg Wilhelm Gerdsmeyer in Osnabrüdck, Krahnstraße 22, ist heute, am 19, Juli 1926, mittags 12 Ubr, éiné V baus zur Ab- wendung des Konkurses angeordnet. Zur

Osnabriieck. [E

August Müller kn Osnabrück, Straß- burger Plaß, bestellt. - / Das Amtsgericht, VI, Osnabrück.

Osnabrück. i [50509]

Ueber die Kaufleute SES F. Nütten und Paul Schaepe in Osnabrück, Jnhaber der Firma C. Dütting in Ösnobrüd, Großestraße, ift auf ihren eros heute, am 22. Juli 1926, vormittags 10 Uhr, eine Geschäftsaufsiht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Fur Aufsichts- erson ist der Bücherrevisor Grober in snabrüd, Neuer Graben, bestellt, Osnabrüd, 22. 7, 1926.

Amtsgericht. VT.

Potsdam, [50510] Veber die Deutshen Kolonial-Kapok Werke Alktiengesellshaft in Potsdam wird die Geschäftsaufjiht zur Abwen- dung des Konkurses angeordnet, Zur Geschäftsaufsichtsperson wird der Stadt- älteste Paul Urban in Potsdam, Neue Königstr. 53/54, bestellt. Potsdam, den 24. Juli 1926. Amtsgericht, Abt, 8.

Römkild, [50511] Ueber das Vermögen des Tischler- meisters Theodor Stöfsel in Exdorf ist Geschäftsaufsiht eröffnet. Aufsichts- führender: Werner von Hacht in Romhild, Römhild, den 23. Juli 1926. Thüringishes Amtsgericht.

Siegen, [50512] Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkursverfahrens gemäß der Be- tanntmahung des Bundesrats vom 14, Dezember 1916, in der Fassung der Verordnung vom 8. Februar und 14. Funi 1924, wird hierdurch über das Vermögen des Maurermeisters Adam Achenbah în Unterwilden angeordnet. Zur Geschäftsaufsicht8person wird be- stellt der Rechtsanwalt Herting in Siegen. Das Amtsgericht Siegen, den 26. Fuli 1926, vormittags 11 Uhr 15 Minuten.

Waldenburg, Schles, [50513] Ueber das Vermögen der offenen Handelsgesellschaft Max Peschmann, ZJuwelier-, Gold- und Silberwaren- geschäft in Waldenburg i. Schles, Ring Nr. 21, ist Geschäftsaufsicht angeordnet. Aufsichtsperson i|st der Kaufmann Donnerberg in Waldenburg i. Schles. Waldenburg i. Schles., 26. Juli 1926. Amtsgericht.

Altenburg, Thür. [50514] Die Geschaftsaufsiht über das Ver- mögen des Optikermeisters Alexander Kube in Altenburg, JFnhabers der Firma Ernst Heinrici, Optishes & feinmechanishes Jnstitut Fnh. Alexan- der Kube in Altenburg, ist durch den rehtsfräftig bestätigten Ziwanasver- gleich vom 7. Fuli 1926 beendet. Altenburg, am 26. Zuli 1926. Thüringisches Amtsgericht. Abt, 2 b,

Bamberg. [50515] Das Amtsgericht Bamberg hat mit Beschluß vom 26. Fuli 1926 die Ge- {häft8aufsiht über das Vermögen der Textilwarengeschäftsinhaberin Elise Seyfert in Bamberg, Oberer Kaul- berg 46, als dur rechtsfkräftigen Zivangsvergleich beendigt aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amts8gerichts.,

Barmen, O

Das Geschäftsaufsichtsverfahren. über das Vermögen des Schuhwarenhändlers Manfred Siegel in Barmen, Allee 40, wird, nachdem der in dem Vergleichs- termin vom 3. Juli 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt 1st, hierdurch aufgehoben.

Barmen, den 21. Juli 1926,

Amkt3geriht,

Berlin, : : [50517]

Fn dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns JFsaac Herz, Berlin, Rodenbergstr. 1, Jnhabers der Firma Jsaac Herz mm Berlin, Kronenstr, 33, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Fuliusburger und Dr, Braß in Berlin W. 8, Leip- ziger Str, 90, ist infolge rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleih beendet. Amtsgericht Berlin - Mitte, Abt. 83,

Nn. 244. 26, den 22. 7. 1926.

Berlin. i : : [50518] Die Geschäftsaufsicht über die offene Handelsgesellschaft Rosenberg & Co. (Strumpfwaren und Trikotagen) in Berlin, Spandauer Str. 27, wird auf ihre Jnhaber, Kaufmann Siegmund Rosenberg, Berlin, Gubener Str. 85, und Fanny Rosenberg, Berlin, Clau- diusstr. 3, auS8gedehnt. Amtsgeriht Berlin - Mitte, Abt, 81, den 28, T. 1926. Dresden, : [50519] Die Geschäftsaufsiht über die offene Pnvceacjeli haft Sachs, Tertilhandels- es, Große & Co. in Dresden-A. Hum- boldtstr. 12 und Polierstr. 20, wird auf- gehoben, da die Schuldnerin die erforder- lichen Zustimmungserklärungen zu dem Zwanasvergleich niht beigebracht hat. Amtsgericht Dresden, Abt, II, den 2. Juli 1926. Dresden, j [50520] Die Geschäftsaufsiht über den Kauf- mann Johann Andreas Mar Zschue, Inh. einer Strumpffabrik in Firma Var Z\chude in Dresden-A., Gerokstr. 29, ist,

Amtsgericht Beuthen, O.S,, 24. Juli 1928.

vom 8. und 10. Juli 1926 mene wangsvergleich durch rechtSPrältigen Be- chluß vom 10. Juli bestätigt worden ist, nah § 69 Gesch.-Aufs.-Verordn. beendet. Ämtsgericht Dresden, Abt, I, den 26. Juli 1926.

Eisenach, [50521] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Kaufmanns Wilhelm Ernst ulins Baur in Fa. August Rotschauh in isenah Bana in Zigarren- und igaretten|pißen) wird aufgeboben, da der uldner keinen den geseblichen Erforder- nissen genügenden Antrag auf Eröffnung des Vergleich8verfahrens eingereicht hat, Eisenach, den 23. Juli 1926. Thür. Amtsgericht. I.

Eschwege. [50522] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über die Firma Christian Arnold in Eschwege ist durh rechtskräftigen Zwangsvergleich beendet.

Eschwege, den 21, Juli 1926.

Das ‘Amtsgericht. Abt. I, Frankfurt, Main. [50523] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Kaufmanns Salomon Wolpert in Frankfurt a. M., alleinigen Inhabers der Strichwarenfabrik Salomon Wolpert in Frankfurt a. M,, Kaiserstraße 46, wird auf Antrag des Schuldners aufgehoben. Frankfurt a. M., den 17. Juli 1926,

Amtsgericht. Abt. 17.

Gliaiz, [50524]

Das Verfahren, betreffend die Ge- schäftsaufsiht über das Vermögen der Firma August Pfeiffer in Ullersdorf, ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangk- vergleih vom 17. Junt 1926 beendet. Glay, den 24. Juli 1926.

Amtsgericht. Gräfenberg, [50529] Die Geschäftsaufsiht über das WVer- mögen des Kaufmanns Karl Müller, Jn- habers eines Gemischtwarengeschäfts in Gräfenberg, ist mangels redtzeitiger Stellung eines Antrags auf Eröffnun des Vergleibsverfahrens durch Beschluß vom 23, Juli 1926 aufgehoben worden. Grâäfenberg, den 26. Juli 1926.

Amtsgericht.

Hamburg, [50526] Die über das Vermögen des Kaufmanns Paul Georg Rehr, Steindamm 23, allei- nigen Inhabers der Firma Norddeutsche Elektrogroßhandlung Paul Nehr, Ham- burg, Schmilinskystraße 76/78, angeordnete Geschäftsaufsicht ist nach rechtskräftig be- stätigtèm Zwangsvergleih am 21, Juli 1926 beendet. y Das Amisgeriht Hamburg. Hamburg. [50527] Die über das Vermögen der Gesellschaft in Firma Hamburger Beleuchtungskörper- fabrik Busse & Nissen G. m. b. H,., Daiser-Wilhelm-Straße 70, angeordnete Geschäftsaufsicht ist nach rechtskraäftig be- stätigtem Zwangsvergleih am 22. Juli 1926 beendet. Das Amtsgericht Hamburg.

HamBurg, Die über das Vermögen des Inhabers eines Manufatturwarengeschäfts ‘Nobert Eichengrün, Eppendorfer Weg 3, an- geordnete Geschäftsaufsiht ist nah rechts8- kräftig bestätigtem Zwangsvergleich am 22, Juli 1926 beendet. Das Amtsgericht Hamburg.

Hitlesheim, Eifel, [50529]

Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Eheleute Kaufmann peinrid Schmidden und Adele geborene Daubach in Gerolstein wird gemäß § 66 Abf. 2 Ziff. 2 der Verordnung über die Geschäfts- aufsicht aufgehoben.

Hillesheim (Eifel), den 23. Juli 1926,

Das Amtsgericht.

[50528]

Lemgo. [50531]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Schäftemachers Marx Knorr in Lemgo ist nach rechtskräftiger Be- stätigung des Zwwangsvergleihs auf- gehoben.

Lemgo, den 20, Juli 1926.

Lippisches Amtsgericht, [,

Löwenberg, Schles. [50532] Die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Fabrikbesibers Arthur Märkel in Zobten am Bober wird aufgehoben, da der Schuldner bis zum 20, Juli 1926 einen Antrag auf Eröffnung des Vergleich3- verfahrens nicht gestellt hat. Lötvenberg, den 23, Juli 1926. Amtsgericht.

Liidens€eheid, [50533]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Schuhwarenhändlers Wil- helm Fernholz in Lüdenscheid, Knapper- straße 52 a, ist durch rechtskräftig be- stätigten Zwangsvergleih vom 28. Juni 1926 beendet,

Lüdenscheid, den 24. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Liüidenscheid, 5 [50534] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft Brüninghaus & Co. in Lüdenscheid ist durch rechtsfräftig bestätigten Zivangs- vergleich vom 28, Juni 1926 beendet, Lüdenscheid, den 24, Juli 1926, Das Amtsgericht

Lüneburg. [50535] Die Geschäftsaufsicht über das Ver-

burg is, nachdem der Zwangsvergleich rechtskräftig verworfen E aufgehoben, Lüneburg, den 21. Juli 1926, Das Amtsgericht,

Markranstädt, [50526] Die durch Beschluß vom 28. Dezembe 1925 über die Firma Wichler & Cos G. m. b. H. in Markranstädt, Nords straße 18, angeordnete Geschäft3auffiht ist beendet, nachdem der den Zwang3- vergleih bestätigende Gerichtsbes{luß vom 8, Juli 1926 rechtsfräftig ges worden ift. Amtsgeriht Markranstädt, 26. 7. 1926,

Meiningen. [50537] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Firma Richard Braun, Jns- haber Kaufmann Richard Braun in Meiningen, is durch Zwangsvergleich rechtskräftig beendet. Meinigen, den 10. Juli 1926. Thüringisches Amt3gericht.

Meschede., [50538] Die Geschäft8aufsiht zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen der Wwe., Jsaac Goldshmidt in Eslohs wird gemäß 88 34, 66 Abs. II1 Z. 2 der Sörocltüng vom 14, Juni 1924 aufs gehoben, da der Eröffnung des Ver- gleich8verfahren8s auf der Grundlage des Vorschlags des Schuldners die in § 41 des Gesebes über die Geschäft8aufsicht vorgeschriebene Mehrheit der Gläubiger nicht zugestimmt Haben.

Meschede, den 21. Juli 1926,

Das Amtsgericht. Wigge.

Osnabrück, [50539] Die Geschäft8aufsicht über die Witwe Helene Fridte, geb. Eppens, und den Kaufmann Johann Harms in Osnas brüdck, persönlich haftende Gesellschafter der Firma Rudolf Fricke, daselbst, ist durch rechiskräftigen Zwangsvergleich vom 3, Juli 1926 beendet.

Os8nabrüdck, 20. Juli 1926.

Das Amt3geriht. VI.

P illcallen. [50540] In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Landwirt3 Julius Unterberger in Kailen wird die Geschäft8aufsiht gemäß § 66 Geschäfts» aufsihtsverordnung aufgehoben, da derx Schuldner dies beantragt hat. Pillkallen, den 24, Juli 1926. Amtsgericht. Schlotheim, Thür, [50541] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Curt Raabe in Schlotheim wird aufgehoben, nachdem 3 (drei) Monate seit der Eröffnung ver- flossen sind, Schlotheim, den 23. Juli 1926. Thüringishes Amtsgeriht Ebeleben. Abteilung Schlotheim.

Schweinfurt, [50542] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Landwirts- und Müllerseheleute Ferdinand und Eleonore Keil in Nieder- werrn ist wegen Rechtskraft des den Zwangsvergleich bestätigenden Beschlusses beendet. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Schweinfurt, Stolp, Pomm. [50543] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über den Arcbitekten Paul Piever in Stolp ist in- folge rechtskräftiger Bestätigung des Ver- aleichs vom 30. Juni 1926 beendet. Stolp, den 19, Juli 1926. Amtsgericht. Stolp, Pomm. [50544] Das Geschäftsaufsichisverfahren über den Kaufmann Walter Schaßkowfki in Stolp, Probststraße 26, ist infolge rechtskräftiger Bestätigung des Vergleichs vom 6. Juli 1926 beendet. Stolp, den 22. Juli 1926. Amtsgericht. Weimar. [50546] Die Geschäftsaufsicht über tas Ver- mögen des Fleischermeisters Max Fleisch» had in Weimar wird aufgehoben. Der Zwangsvergleich ist rechtskräftig bestätigt. Weimar, den 19. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht. Weimar. [50548] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Firma Wäschefabrik Erich Heinze in Weimar wird aufgehoben. Der Zwangsvergleich ift rechtskräftig bestätigt. Weimar, den 19, Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht, Weimar, E [50545] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Handelsfrau Frieda Heß in Weimar, Markistr. 20, wird aufgehoben. Der den Vergleichsvorshlag bestätigende Beschluß ist rechtskräftig. Weimar, den 20, Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht,

Weimar. [ 90947] Die Geschäftsaufsihh über das Ver- mögen des Kaufmanns Johannes Albert, Weimar, Bürgerschulstraße 14, wird aufs gehoben. Mrden Bergle!GWorlGlag bes stätigende ist r-chtskräftig. Meimar, den 20. Juli 1926. Thüringisches Amtsgericht,

Worms. [50549 Die Geschäftsaufsiht über Ado Schweizer in Herrnsheim is beendet, nachdem der den Zwangsvergleih vom 23. Juni 1926 bestätigende Gerichts beshluß vom gleichen Tage rechtskräftig geworden ist, Worms, den 23. Juki 1926.

Aufsichtsperson is der Bücherrevisor

nachdem der in dem Vergleichsterminen.

mögen der Firma Fr. Ohlert in Lüne-

Hessisches Amtsgericht.

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JFuhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Exequaturerteilung.

Geseß über den Verkehr mit unedlen Metallen,

Verordnung über Zolländerungen.

Verordnung über die weitere Durchführung der Aufwertung von Pfandbriefen und verwandten Schuldverschreibungen.

Wiederzulassung eines verbotenen Films.

Bekanntgabe der amtlichen Großhandelsindexziffer 28. Juli 1926.

Bekanntmachung über die Berufung und das Einrücken von Stellvertretern der Beisißer des Knappschaftssenats des Reichsversicherungs8amts.

Vreußzen. Verleihungen der Rettungsmedaille. Zeitungsverbote.

Anzeige, betreffend Ausgabe der Nummer 33 der Preußischen Geseßsammlung.

vom

Amiliches.

Deutsches Reich.

Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Dresden, George P. Waller, ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Geseg über den Verkehx mit unedlen Metallen.

Vom 283. Juli 1926. (Veröffentlicht im RGBl. T Nr. 50 vom 27. Fuli 1926.)

Der Reichstag hat das folgende Geseß beschlossen, das mit Zustimmung des Reichsrats hiermit verkündet wird:

8 1.

Wer im JFuland Altmetall, Metallbruch oder altes Metall- erat ohne besonderen Le oder Altertumswert aus unedlen Metallen oder unedle Metalle in rohem oder umgeshmolzenem Zustand zur gewerblichen Weiterveräußerung auch nah Be- oder Verarbeitung evwevben will, bedarf der Erlaubnis. Wenn der Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter ausgeübt werden soll, so bedarf auch der Stellvertreter dex Erlaubnis.

Die oberite Landesbehörde kann bestimmen, ob und inwieweit der Betrieb von Schmelzereien und Gießereien, in denen unedle Metalle verarbeitét werden, der Erlaubnis bedarf oder sonstigen Beschränkungen im Rahmen dieses Geseyes leo fen iverden soll.

Für den Betrieb von Eisen-, Stahl- und Temper( Se Hochöfen-, Stahl- und Puddelwerken bedarf es der Erlaubnis und der Bescheinigung nah § 11 nicht. :

Händler, die die Gegenstände im kleinen erwerben, um sie als Metall weiterzuveräußern, dürfen das Einschmelzen nicht betreiben noch Einrichtungen unterhalten, die ein EinsGntelzen der er- worbenen Gegenstände ermöglichen.

Unedle Metalle im Sinne dieses Gesetzes sind alle Metalle und Metallegierungen einshließlich Eisen und Stahl und deren Legierungen, mit Ausnahme von Gold, Silber, Platin, der Platinmetalle und der Legierungen der genannten Metalle.

A

E Erlaubnis für den Großhandel wirkt für das Reichs- gebtet.

Die Erlaubnis für den Kleinhandel kann versagt werden, wenn ein Bedürfnis niht nachgewiesen ist. Sie wirkt nur für den Bezirk der die Erlaubnis erteilenden E A und kann auf Teile dieses Bezirkes beschränkt werden; die oberste Landesbehörde kann bestimmen, daß die Behörde die Erlaubnis auch für andere Teile ihres Landes erteilen kann.

_Die Erlaubnis für den Groß- und Kleinhandel kann sahlich beshränkt und unter Auflagen sowie unter Vorbehalt weiterer Auflagen erteilt werden.

Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Sachkenntnis oder Ie nicht besißt. Bei einer juristischen Person oder einer Personenvereinigung ohne Rechtspersönlichkeit gelten als Antragsteller im Sinne dieser Vor- [hriften die vertretungsberechtigten Personen.

__ Die Erlaubnis muß erteilt werden an solche Gewerbetreibende, die ein Gewerbe im Sinne des § 1 bereits vor dem 1. Januar 1915 in dem betreffenden Gemeindebezirke betrieben Haben, sofern nicht die Versagungsgründe des Abs, 4 vorliegen.

Q

_ Die Erlaubnis wird durch die von der obersten Landesbehörde bestimmte Verwaltungsbehörde erteilt. Gegen deren Bescheid oder Auflagen ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an die von der obersten Landesbehörde bestimmte Stelle zulässig, die endgültig

Vor der Ee dar der ersten und zueton Aan ist die örtlich zuständige «Fndustrie- und Handelskammer (K ciibanbaes fammer) oder Handwerks- (Gewerbe-) Kammer gutachtlih zu ören. Die oberste Landesbehörde regelt das Verfahren. Die §8 21 Saß 2 und 21a der Gewerbeordnung finden sinngemäße An- wendung. Die Erteilung oder Versagung der Erlaubnis ist dem Finanz-

amt unverzüglih mitzuteilen, 8 4.

Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn die Führung des Gewerbebetriebs gegen die nah § 2 Abs. 2 und 3 emachten Beschränkungen oder Auflagen verstößt oder der Vor= \hrift des §8 6 Abs. 1 oder den auf Grund des § 6 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen nicht entspricht.

Die Zurücknahme der Erlaubnis muß erfolgen,

1. wenn die Erlaubnis auf Grund unwahrer Angaben oder sonstiger täushender Handlungen erwirkt war,

2, wenn festgestellt wird, daß bei Erteilung der Erlaubnis die Vorausseßungen für ihre Versagung vorgelegen

aben, oder wenn s nah Erteilung dex Erlaubnis Tat- achen ergeben, welche die mangelnde Sachkenntnis oder Zuverlässigkeit des Erlaubnisinhabers dartun,

3, wenn eine rehtskräftige Verurteilung wegen vorsäßlicher Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des § 6 erfolgt ist.

Gegen die Zurücknahme der Erlaubnis ist Beschwerde zulässig. Die Vorschriften des § 3 Abs. 1 bis 3 finden für die Zurücknahme der Erlgubnis nilpreteude Anwendung. Die Beschwerde hat keine aufshiebende Wirkung. ost die Zurücklnahme auf mangelnde Sachkenntnis oder Zuverlässigkeit gegründet, so entscheidet die Beschwerdeinstanz vorab darüber, ob der Beshwerde aufschiebende Wirkung zukommt.

Die Zurücknahme der Erlaubnis ist dem Finanzamt unver- güglih mitzuteilen.

8 5. _Es ist verboten, Gegenstände der im § 1 bezeihneten Art von Minderjährigen zu erwerben.

8 6.

Jn dem Gewerbebetriebe müssen Bücher geführt werden, in denen sämtlihe Erwerbungen im einzelnen fortlaufend numeriert, sofort nach M des Geschäfts mit Tinte oder Tintenstift einzutragen und nah Ort, Zeit, Art, Gewicht, Preis oder Gegen- leistung sowie nah der Person des Veräußerers (Name, Familien- Lan, Wohnung, Alter, Beruf oder Gewerbe) nahzuweisen nd

on allen Veräußerern, die thm nicht zweifelsfrei bekannt sind, muß sih der Erwerber einen amtlichen Ausweis über ihre Person vorlegen n

Die näheren Bestimmungen über die Buchführung erläßt die oberste Landesbehörde. Sie kann weitere Bestimmungen für die Führung des Gewerbebetriebs erlassen, insbesondere auch über die an die persönlichen Eigenschaften der Fnhaber, Stellvertreter und Angeste ten zu stellenden Anforderungen, über die Zulässigkeit von Anpreisungen, über die Art der Firmenbezeihnung und Uber die polizeiliche Kontrolle des Gewerbebetriebs.

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Die oberste Landesbehörde kann im Wege von Ausführungs- bestimmungen Ausnahmen von den Vorschriften des § 6b zulassen, wenn ein wirtshaftlihes Bedürfnis vorliegt,

Die von der obersten Landesbehörde bestimmten Stellen können im Einzelfall Ausnahmen von den gleichen Vorschriften zulassen,

88.

Die von der obersten Landesbehörde bestimmte. Behörde kann den Gewerbebetrieb s{chließen und seine Fortseßung verhindern, wenn der Betrieb ohne Erlaubnis geführt oder die Erlaubnis erloschen oder gemäß § 4 zurückgenommen ist. Sie kann ferner in den Fällen des § 4 Abs. 2 den Gewerbebetrieb S ban Jn A Falle hat sie, soweit sie nicht selbst über die Zurücknahme der Erlaubnis zu befinden hat, unverzüglich bei der gemäß § 3 guständigen Behörde die Zurücknahme der Erlaubnis zu be- antragen. Diese Behörde Hat über die vorläufige Schließung vorab zu entscheiden.

S 9, Die Vorschriften dieses G ehod gelten niht für den börsen- mäßigen Tecittidandel in unedlen Metallen (§8 50, 51*Abs. 1 Saß 3, 4 des Börsengeseßes). __ Die Vorschriften der §8§ 1 und 6 finden keine Anwendung auf selbständige Handwerker, die Gegenstände der im § 1 bezeichneten Art im Rahmen ihres Betriebs zur gewerblichen Weiterveräuße- rung auch nah Be- oder Verarbeitung erwerben, sofern der Erwerb von einem Kunden im Zusammenhange mit einer dort von dem Handwerker ausgeführten Arbeit erfolgt.

8 10. Durch Maßnahmen gemäß §8 4 oder 8 werden Entschädi- gungsansprüche nicht begründet.

8-11 Die Vorschriften dieses Gesehes finden mit Ausnahme des 8 5 keine Anwendung auf Gewerbetreibende, die Gegenstände der im § 1 bezeihneten Art im großen zur - gewerblihen Weiter- veräußerung oder Verarbeitung erwerben, sofern die von der obersten Landesbehörde bestimmten Verwaltungsbehörden auf Grund eines Gutachtens der zuständigen Fndustrie- und Handels8- kammer bescheinigen, daß der Gewerbetreibende regelmäßig im großen erwirbt und daß gegen seine Sachkenntnis und Zuver-

entscheidet.

lässtgkeit Bedenken nicht bestehen. Gegen die Entscheidung der

n

Beschwerde an das Reichsivirtschaftsgericht zulässig, das endgültig entscheidet, Weicht die Entscheidung der Verwaltungsbehörde vont Gutachten der JFndustrie- und Handelskammer ab, so ist die Ents scheidung auh der Fndustrie- und Handelskammer mitzuteilen, die ihrerseits binnen zwei Wochen nah Zustellung die Beschwerdê an das Reichswirtschaftsgericht richten kann, Das Reichswirt« schaftsgeriht kann ohne mündlihe Verhandlung entscheiden.

Die Bescheinigung der Verwaltungsbehörde kann zurüd- genommen werden, wenn die tatsächlihen Vorausseßungen für thre Erteilung sich als unrichtig erwiesen Haben oder fortgefallen sind. Gegen die Zurücknahme der Bescheinigung steht dem Fn- haber die Beschwerde an das Reichswirtschaftsgeriht binnen zwet Wochen nah Sifeilüna der Zurücknahmeerklärung zu. Auf das Verfahren finden die Bestimmungen des Abs. 1 sinngemäße Ans wendung.

Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, sofern niht das Reichswirtschaftsgeriht vorab bestimmt, daß ihr diese Wirkung nicht zukommt. Sowohl hierüber wie über die Beschwerde selbst kann das Reichswirtschaftsgericht ohne mündlihe Verhandlung entscheiden.

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Auf den im § 1 Abs, 1 bezeichneten Gewerbebetrieb finden die Vorschriften der Gewerbeordnung insoweit Anwendung, als nicht in diesem Geseße besondere Bestimmungen getroffen sind.

8 13,

Die Vorschriften der §§ 35 und 38 der Geiverbeordnung, soweit sie den Erwerb der im § 1 bezeichneten Gegenstände int Kleinhandel betreffen, treten für die Dauer der Geltung dieses Gesebßes außer Krast.

S 14,

Wird die Erlaubnis versagt 2), so dürfen Legitimations- karten (§8 44a der Gewerbeordnung) niht ausgestellt werden. Bei der Versagung, der Zurücknahme odex beim Erlöschen der Erlaubnis sowie bei der Zurücknahme der Bescheinigung gemäß 8 11 müssen die Legitimationskarten für Fnhaber, Stellvertreter und Angestellte des Gewerbebetriebs zurückgenommen werden,

8 15,

Die Vorschriften dieses Geseßes finden auch auf den Geiwverbe- betrieb im Umherziehen 55 der Gewerbeordnung) Anwendung. Wandergewerbescheine für den Aufkauf der im § 1 Abs, 1 be- zeihneten Waren dürfen, unbeschadet dex 88 57 bis 7b der Gewerbeordnung, nux ausgestellt werden, wenn eine Erlaubnis erteilt ist, und nur für den örtlihen Geltungsbereih der Er- laubnis; sie müssen unbeschadet des § 58 der Gewerbeordnung zurüdckgenommen werden, wenn die Erlaubnis versagt worden oder erloschen ist oder zurückgenommen wird. Die erteilte Er- laubnis ist im Wandergewerbescheine zu vermerken.

Die oberste Landesbehörde fann inm Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern und in Vorortgemeinden von Großstädten den auf den Erwerb von Gegenständen der im § 1 genannten Art gerichteten Gewerbebetrieben im Umherziehen von Haus zu Haus, an und auf öffentlichen Wegen, Straßen, Pläben sowie an anderen öffentlichen Orten allgemein verbieten, insoweit es sih nicht um altes Hausgeruät odex Hausgerätabfälle aus unedlen Metallen handelt,

8 16,

Mit Gefängnis oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer vorsäßlich 1. ohne die vorgeschriebene Erlaubnis oder nach dem Er- löschen oder der Zurüccknahme einer erteilten Erlaubnis ein Gewerbe im Sinne dès- § 1 betreibt, . dem Verbote des § 1 Abs, 4 oder den auf Grund des § 1 Abs. 2 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt,

3. in Geschäftsräumen, die gemäß § 8 geschlossen sind, ein Gewerbe im Sinne des § 1 fortseßt,

4. den Vorschriften der §8 5, 6 Abs, 1 oder den auf Grund des § 6 Abs. 2 oder des § 15 Abs. 2 erlassenen Be- stimmungen zuwiderhandelt.

Bei Fahrlässigkeit oder Nichterfüllung der nah § 2 gemachten Auflagen tritt Haft oder Geldstrafe ein.

Neben der Strafe kann im Falle der Ziffer 4 auf Einziehung der Gegenstände, auf die sih die strafbare Handlung bezieht, er- kannt werden.

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Wer einen Diebstahl an einem Gegenstand aus unedlem Metalle begeht, der zum öffentlichen Nußen dient oder öffentlich aufgestellt ist, oder der einen Teil eines Gebäudes bildet oder in einem Gebäude zu dessen Ausstattung angebracht ist, wird wegen schweren Diebstahls 243 des Strafgeseßbuchs) bestraft. Das gleiche gilt für den Diebstahl von Maschinenbestandteilen und sonstigen Betrieb8mitteln aus unedlem Metalle, deren Wegs nahme die gesicherte Fortführung des Betriebs erheblich gefährdet.

8 18, Wer beim Betrieb eines Gewerbes der im § 1 bezeichneten Art einen Gegenstand aus unedlem Metalle, von dem er aus Fahrlässigkeit niht erkannt hat, daß er mittels einer strafbaren Handlung ano ist, verheimlicht, ankauft, zum Pfande nimmt oder sonst an sih bringt oder zu seinem Absatz bei anderen mit- wirkt, wird mit Gefängnis bis zu einem Fahx und mit Geld- strafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

8 19, Der Reichswirtschaft8minister kann mit Zustimmung des Reichsrats und des zuständigen Reichstag8ausschusses YAuß8- führungs8bestimmungen zu diesem Geset erlassen.

8 9, Dieses Geseß tritt mit seiner Verkündung in Krast; gleih-

Verivaltungsbehörde ist binnen zwei Wochen nach Zustellung die

zeitig tritt das Geseß über den Verkehr mit unedlen Metallen