1926 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 31 Jul 1926 18:00:01 GMT) scan diff

E

S T D A E Gia E a E S E E T E E Es

riet M E T Ap D:

Ter t M pE art E ER B

b) A für die Schuldscheine ausgestellt sind; c) die Schuld des vorm. Freistaats Coburg aa) vom Base 1881 zu 4 konv. 314 v§H; bb) vom Fahre 1919 zu 44 vH; d) die 4 % ige Grundrentenablösungs{uld; i L e) rückständige Kapitalien aus den Verlosungen und Kündi- gungen P eris@ber Anlehen, die bis zum Ende des Rechnungsjahrs 1919 stattgefunden en, . ind, auch wenn sie noch auf eine nicht mehr geltende Währung (Guldenwäheuno) lauten, Markanleihen des Landes ayern.

N i ch t Markanleihèn des Landes Bayern sind dagegen

die vom Reiche übernommenen vorm. bayer. Staats- anlehen, nämlih: die Allgemeinen Anlehen zu 4 - und 314 vH, die Eisenbahnanlehen zu 4, 314 und 3 vH, die Pfalzbahnprioritätenanlehen zu 4 und 314 vH und die Schuld an Stiftungen und Gemeinden zu 4 und 314 vH, die hon zum Umtausch in die Anleiheablösungs8s{huld des Reihs wahrend der Zeit vom 5. Oktober 1925 bis ein- \chließlich 31. März 1926 aufgerufen waren.

2 Die in Ziff. 1 bezeichneten Markanleihen werden nach Maßgabe der §8 30 ff. des Geseßes vom 16. Juli 1925 über die Ablösung der öffentlichen Anleihen und der zweiten Verordnung vom 2. Juli 1926 zux Durchführung dieses Geseßes (RGBl. 1 S. 343), dann der in Ziff. 1- bezeihneten Verordnung des Gesamt-

inisteriums des Freistaats Bayern in die auf Reichsmark autende Bayerische Ablösungsanleihe umgetauscht.

Zunzeit findet nur der Umtausch der Markanleihen alten Besites statt. Markanleihen alten Besives sind solche, die der Anleihegläubiger nachweislich vor dem 1. Fuli 1920 erworben hat und die ihm vom Erwerbe bis zum Umtaush ununterbrochen zu- gestanden haben. Als vor dem 1. Fuli 1920 erworben oder als Markanleihen alten Besißes gelten auch Markanleihen, auf die die Vorschriften derx §8 10 und 11 des Anleiheablösungsgeseßes sowie die auf Grund des § 10 Abs. 2 dieses Gesezes erlassenen Be- stimmungen entsprehende Anwendung finden.

Dex Umtaush der Markanleihen, die niht Altbesiy sind, ist einex späteren Regelung vorbehalten.

3. Ausgeloste Schuldverschreibungen, die sich noch im mittel- baren odex unmittelbaren Besiße des Anleihegläubigers befinden,

aben durch die Auslosung die Eigenschaft als Schuldver- chreibungen nicht verloren. Sie sind daher Markanleihen, die in diesem Verfahren abgelöst werden.

4. Dec Nennbetxag der Ablösungsanléihe bestimmt sich nach dem Goldwert, den die umzutaushenden Mark- anleihen zur Zeit threr Begründung hatten (s. Abschnitt Il Ziff. 6). Für je 500 Æ Goldwert werden 1250 RM Ablösungsanleihe gewährt. Der Nennbetrag dex Auslosungsrete ist gleih dem Nennbetvag der Ablösungsanleihe; nur im Falle des Abschnitts 11 Ziff. 7 ist der Nennbetrag der Ausklosungsrechte geringer als jener der Ablösungsanleihe. Beträge unter 500 M Goldwert fallen beim Umtausch in allen Fällen aus.

Veber die Teilbeträge der Ablösungsanleihe und der Aus- losungsrechte werden Schuldurkunden in Nennbeträgen zu 12,50, 25, 50, 100, 200 und 500 RM ausgestellt.

5, Die Anmeldung zum Umtaush und der Antrag auf Ge- währung von Auslosungsrechten ist

a) hinsihtlich dexr auf. den Fnhaber lautenden Markanleihen der in Ziff. 1 bezeihneten Art bei den aufgestellten Vermittlun G stellen (Banken, Sparkassen, öffentlih-rehtlihen Kreditanstalten usw.)

einzuretchen, i

d) binstcchtlich dec auf. den. Namen ines be- stimmten Berechtigten umgeschriebenen oder auf den Namen des Gläubigers ausgestellten Markanleihen aus\chließlich und unmittelbar an die Baye- rische Staatsschuldenverwaltung Büro für . die Anleiheablösung in München zu richten. Die in Buchstabe a bezeihneten Vermittlungsstellen sind in diesem Falle zur Mitwirkung nicht bexusen.

6. Die Frist: für die- Anmeldung zum Umtaush und für den Antrag auf - Gewährung - der Auslosungsrechte beginnt am 2. August 1926 und endet mit Ablauf des 2. November 1926 5 dex VO,. vom 8. Juli 1926).

Zur Durchführung des Umtauschverfahrens wird folgendes bestimmt: i j

1, Dex Antrag umfaßt sowohl die Anmeldung zum Umtausche wie auch den Antrag auf Gewährung der Ange: Er ist nur zu stellen, wenn Markanleihen zum Umtau che gebracht werden, deren Gesamtgoldwert (\. Ziff. 6 unten) mindestens 500 Goldmark beträgt. Berechtigt zux Stellung des Antrags ist nur dex Anleihegläubiger, auf dessen Namen die Markanleihe lautet odex umgeschrieben ist odex eine der in Art. 50 des bayerishen Ausführungsgeseßes vom 9. Juni 1899 zum Bürger- lihen Geseßbuche bezeihneten Personen.

2, Zu den Anträgen sind Vordruckte zu verwenden, die von der Vayerishen Staatsshuldenverwaltung, Büro für die Anleihe- ablösung, in München unentgeltlich zu beziehen sind.

3. Mit dem Antrag sind die umzutauschenden Schuldurkunden nebst den Erneuerungs- und Zinsscheinen einzuliefern. Falls die leßteren Bestandteile den Schuldurkunden nicht beigefügt werden können, ist dexr Grund hierfür im Antrag oder auf cinem besonderen Blatt anzugeben. : :

Die eingelieferten Schuldurkunden sind in dem im Antrag enthaltenen Verzeichnisse nah den verschiedenen Anlehen, den Wertbeträgen odex Buchstaben, dann nach Nummern geordnet mit ihrex Stückzahl, ihrem Nennbetrag und ihrem Goldwert (f. Ziff. 6 ünten) aufzuführen. : «

Sind die anzumeldenden Schuldurkunden für kraftlos erklärt 1017 ZPO.), fo ist an ihrer Stelle das gerihtlihe Auss{chluß- urteil einzuliefern.

4. Jn dem Antrage sind unter Beifügung der Nachweise die Tatsachen darzulegen, aus denen sich ergibt, daß die Markanleihen, auf Grund deren die Auslosungsrehte beantragt werden, Altbesib- anleihen sind oder als solche zu gelten haben. Als Beweismittel kommen vor allem Originalschriftstücke in Frage, insbesondere Nummernverzeichnisse, die von einem Finanzamt abgestempelt sind, Devotbescheinigungen oder -aus8züge, Nummernverzeichnisse einer Bank, Sparkasse, dann Schlußscheine usw. oder sonstige Schrift- stüce, die auf den Erwerb der Schuldurkunden Bezug haben.

Liegt der Zeitpunkt der Namensumschreibung oder der Aus- stellung dex Namensschnldurkunde vor dem 1, Juli 1920, so bedarf es eines Altbesiznachweises nicht. :

Im Falle der Geltendmachung eines Altbesißrechis auf Grund des § 35 Say 2 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Anleihe- ablösungsgeseves sind dem Äntrage ferner die Nachweise über den Erwerbstag, Kurs und Erwerbspreis beizufügen.

5. Soweit die umzutaushenden Schuldurkunden noch auf die frühere bayer. Guldenwährumg lauten, ist der Nenn- betrag dem Markbetrage gleih, der sih nach § 15 des Münz- geseßes vom 1. Juni 1909 ergibt. Die auf Gulden lautenden 4 %igen Grundrentenablösungsschuldbriefe sind demnach umzu- rechnen und in den Anträgen einzuseßen wie folgt:

das Stück zu -1000 fl. mit 1714,29 M O E; E L "n I t 20 11 11 42,86 n

6, Dex Goldwert dexr Markanleihen ist

a) bei den bis zum 1, Januar 1919 begründetew Mark- anleißen gleih ihrem Nennbetrage,

b) bei den nach dem 1. Januar 1919 begründeten Mark- anleihen gleih dem Goldwert des Geldbetrags, der nah Maßgabe des § 831 Abs. 2 des Anleiheablösungsgesetes sich berechnet.

7, Wenn Altbesiß für Markanleihen geltend gemacht wird, die aüf Grund geseßlichen Zwanges zux mündelsicheren Anlage ln

" t

der Zeit vom. 1. Füli 1920 bis 30. Juf 1923 erworben worden ind, so wird dexr Evrwerbspreis (nicht der n D dieser Zertpapiere nah Maßgabe des Wertverhältnisses, das für den Tag des Erwerbes in der Trans zum Aufwertungsgeseße vom 16. Juli 1925 festgeseßt ist, in Goldmark umgerechnet. Der ver- doppelte Goldmarkbetrag, auf 500 nach unten abgerundet und durch 40 geteilt, ergibt in diesem Falle das zu gewährende Aus- lofungsrecht.

8, Für den Nachweis der Berechtigung des Antragstellers sind die Bestimmungen des Art, 51 des bayer. Ausführungsgeseßes zum Bürgevolichen Geseßbuche maßgebend.

Für die Anmeldungen und Anträge der Gemeinden, gemeind- lihen Stiftungen und eine Gex Sparkassen finden die auf die Löschung der Namensumschreibungen bezüglichen Vorschriften - in Ziff. 172 der Min.Bek. vom 13, Mai 1905 Nr. 10 404, „Die Anlegung von Gèmeinde- und Stiftungsgeldern betr“, für jene der Kirchenstiftungen, Kirhenverwaltungen, Pfründestiftungen die Vorschriften in Ziff, 17 I1 und TV und Ziff. 181V der Min.Bek. vom 14. Juni 1918 Nr. 14571, „Die Anlegung von Geldern der Kultusstiftungen und Kirchengemeinden betr,“ Anwendung. Einer aufsihtlihen Genehmigung oder der Herbeiführung eines Ver- wELIgEpesuses bedarf es nicht, da der Umtausch kraft Geseßes erfolgt.

Für andere Stiftungen und Fonds ist der Antrag von den zuständigen Verwaltungen oder von der Aufsichtsbehörde zu stellen,

9, Die für die eingelieferten Markanleihen zu gewährenden Stücte der Ablösungsanleihe und die Auslosungssheine können nah den bestchenden Bestimmungen auf dem Namen eines bestimmten Berechtigten (natürlihe odex juristische Person) umgeschrieben werden.

Der Beibringung der nah Ziff. 8 Petigen Berechtigungs- ausweise und der Anwendung der daselbst bezeihneten Form- vorschrifsten bedarf es dann nicht, wenn gleichzeitig mit dem Um- taushantrage der Antrag gestellt wird, die neuen Stücke der Ablösungsanleihe und derx Auslosungsscheine wiedex auf den - seïben Namen und mit derselben Gläubiger- bezeihnung zu umschreiben, auf die die bisherige Namens- umschreibung der eingelieferten Markanletihen lautet.

_Im Falle der Nachweis der Berechtigung des Antragstellers (Ziff. D niht erbraht werden kann, behält sich die Bayerische Staatsschuldenverwaltung vor, die neuen Stücke wieder mit der gleichem Namensumschreibung zu versehen, die auf den eingelieferten Markanleihen eingetragen war,

10. Ueber die zum Umtausch eingelieferten, auf Namen um- eschriebenen Markanleihen erhält der Einlieferer von der ayerischen Staatsshuldenverwaltung eine Empfangsbestätigung.

11. Der Antrag auf Gewährung einer Vorzugsrente ist bei der Bezirksfürsorgestelle zu stellen, in deren Bezirk der Anleihe- gläubiger wohnt oder Ä nicht nur vorübergehend aufhält (§8 29 der VO. vom 8. Juli 1926). Der Antrag kann erst gestellt werden, wenw der Anleihegläubiger die Gewährung der Aus- losungsrechte beantragt hat. s

1, Sofern die Gläubiger der in Abschnitt T. Ziff. 1a und b genannten Markanleihen von der ihnen gemäß § 43 Abs. 1 dev VO. vom 8. Juli 1926 anzubietenden Barablösung keinen Gebrauch machen, Find die Markanleihen im Umtauschverfahren in gleicher Weise anzumelden, wie “dies in Abschnitt IT vor- gesehen ist.

9, Die Barabfindung derx Kleingläubiger, d. i. der bedürftigen Anleihegläubiger, die Markanleihen alten Be- sives des Landes Bayern im Gesamtgoldiverte von weniger als 1000 M haben, nach Maßgabe des § 47 Abs. 2 und 3 des Anleihe- ablösung8agesetes, bleibt späterer Regelung vorbehalten.

3. Jm übrigen wird auf das von der unterfertigten Stelle über den Umtausch der auf Namen umgeschriebenen Markanleihen des Landes Bayern herausgegebene Merkblatt verwiesen, das von der Bayerischen Staatsschuldenverwaltung, Büro für die Anleihe- ablósfunag, unentgeltlih bezogen werden kann.

4. Bei dieser Gelegenheit wird darauf aufmerksam gemacht, daß die bayerishe Landeskulturrentenshuld zwar eine bayerische Landesschuld ist, daß aber die bayerischen Landeskulturrenten- scheine niht dem Ablösungsverfahren nah dem Anleiheablösungs- geseß unterliegen, sondern nah Maßgabe der Bestimmungen in S 47 f. des Aufwertungsgeseßes vom 16, Juli 1925 (R Bl. I S. 117) aufgewertet werden (vgl. auch die Min.Bek. vom 9, März 1926 Mr. 6351 Bayer. Staatsanz. Nr, 57). Die Zeit des Um- taushes der Landeskulturrentensheine wird später bekaunt- gegeben. Jhre Anmeldung ist daher noch nicht veranlaßt.

München, den 29. Fuli 1926.

Direktion dex Bayerischen Staatsschuldenverwallung.

De. v on Kill s.

Preußen. Mknistexrintm des Juen.

Genehmigungsurkunde.

Mit Ermächtigung des Preußischen Staatsministeriums erteilen wir hiermit auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Geseßbuchs, des Artikels 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Geseßbuchs vom 16. November 1899 und des 8 1 des Gesetzes über die Ausgabe wertbeständiger Schuld-

vershreibungen auf den Jnhaber vom 23. Juni 1923 (RGBl. 1 S. 407) der Stadt Breslau im Regierungs-

ezirk Breslau die Genehmigung zu einer in Form von Schuldverschreibungen auf den Jnhaber im Jnlande aufzulegenden Anleihe bis zum Betrage von 5 000 000 NM, in Worten „Fünf Millionen Reichsmark“, wobei für jede Reichsmark der Preis von 1/2790 kg Feingold zu rechnen ist. Der Erlös der Anleihe ist zur Beschaffung der Mittel zur Erweiterung des Gasversorgungsgebiets, zur Ausgestaltung der Gaswerke, zur Erweiterung des Wasserrohrneßzes, zur Erweiterung der Clektrizitäiswerke, zur Errichtung einer Großmarkthalle, zum Bau einer Hauptwerkstätte und zur Vergrößerung des Wagenparks der Straßenbahn und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zu verwenden.

Der jährliche Zinsfuß darf 7 vH des Anleihekapitals nicht überschreiten. ; ¿7

Die Tilgung erfolgt nach dem fesizustellenden Tilgungs- plane vom Beginn des auf die Begebung der Anleihe oder der einzelnen Änleiheteile folgenden Rehnungsjahres ab mit 2 vH des Anleihekapitals zuzüglih der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen durch Auslosung von Schuldver- schreibungen.

Verstärkte Tilgung oder Gesamitilgung bleibt vom Jahre 1931 ab vorbehalten.

Vorstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter erteilt.

Für die Befriedigung der Jnhaber der Schuldver- {reibungen wird eine Gewährleistung vom Staate nicht über- nommen.

Berlin, den 6. Juli 1926.

Zugleich für den Finanzminister. Der Minister des Junern. J. A.: von Leyden.

Bekanntmachung. Die durch P ung vom 12. Mai-1926 II G 827/26

auf Grund der 4 . 2 und 19 Abs. 2 in Da mit § 7 Ziff. 4 und 5 des Geseßes zum Schuße der Republi vom 21. Juli 1922 (RGBl. 1-S. 585) für den Bereich des Freistaats Preußen ausgesprohene Auflösung des „Bundes Wiking“ mit allen seinen Bezirken, Gauen und Ortsgruppen einschließlih sämtlicher Organisationen des „Jung- Wiking“ wird mit Zustimmung der Reichsregierung zuglei

ae 21 des Gesezes vom 22. März 1921 «RGBl. S. 235

gestüßt.

“Mile Gegenstände des Vereins und seiner Mitglieder, die den nah § 1 des MirEes vom 22. März 1921 unzulässigen Zwecken unmittelbar gedient haben, werden zugunsten des Reichs beshlagnahmt und ‘eingezogen. :

Berlin, den 27. Juli 1926. Der Preußische Minister des Jnnern. Severing.

Bekanntmachung.

Die dur Verfügung vom 12. Mai 1926 II1 G 828/26 auf Grund der 88 14 Abs. 2 und 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 7 Ziffer 4 des Geseßes zum Schuße der Republik vom 21. Juli 1922 (RGBl. 1 S. 585) ausgesprochene Auflösung des Vereins „Olympia, Deutscher Verein für Leibes- übungen e. V.“ in Berlin wird mit Zustimmung der Reichs- regierung zugleih auf § 1 des Geseßes vom 22. März 1921 (RGBl. S. 235) gestüßt. e

Alle Gegenstände des Vereins und seiner Mitglieder, die den nah § 1 des Geseßes vom 22. März 1921 S Zwecken unmittelbar gedient haben, werden zugunsten des Reichs beschlagnahmt und eingezogen.

Berlin, den 28. Juli 1926.

Der Minister des Jnnern. Severing.

Ministerium füx Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die vom Ritteriage der erla des Fürstentums Hildesheim am 4. Mai 1926 vollzogene Wahl des Ritterguts- besißers von Dassel auf Goddenien zum Mitglied der Calen- berg-Göttingen-Grubenhagen-Hildesheimschen Kreditkommission in Hannover ist vom Preußischen Staatsministerium unter dem 21. Juli 1926 bestätigt worden.

E N

Nichtamtliches.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Handelspolitishe Ausschuß des Reichs®- tags hielt gestern unter Vorsiy des Pa Dr. Breitscheid (Sos) eine Sihung ab, um sih mit der Regierungsvorlage über die Ermäßigung dèêr Mehlzölle auf 10 bzw. für Mehl und Müllereierzeugnisse aus Hafer und Gerste auf 14 Mark pro Doppelzentner zu beschäftigen. Die Vorlage ist bekanntlich vom Reisrat bereits mit der Aenderung angenommen worden, daß die Reichsregierung den Zeitpunkt des Außerkrafttretens der €r-

_mâäßigten Zollsäße nicht allein, sondern im Benehmen mit dem

Reichsrat und dem Reichstagsausschuß bestimmen kann. Die ers mäßigten Säte sollen am 1. August in Kraft treten. Fn einer sehx lebhaften und ausgedehnten Debatte stellte Abg. Urbahns (Komm.) laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher e! unmer eger einen Antrag auf Zollfreiheit für sämtliche Mehle, wodurch eine Vera gung des Mehlpreises um ünf bis sieben Pfennig eintreten würde. Abg. Dr. Wienbeck (D. Nat.) begründete eingehend deutshnationale Anträge, die die Gültigkeit der T Ra Zollsäße bis zum 31. Dezember 1926 begrenzen und die Zehn-Mark-Zollsäße auf 12,50, die Vierzehn-Mark-ZoU- säße auf 16 Mark erhöhen wollten. Abg. Feh r (Bayer. Bauern» bund) bezeichnete als Zweck der Zolltarife den Shuy der Wirtschast und die Stärkung der Grundlage für Handelsvertragsverhand- lungen. Diesem Yweck diene die Vorlage nicht. Es fehle jede Relation in den Säßen zwischen Mehl und Getreide, und inm Zukunft würde eben Mehl anstatt Getreide eingeführt werden. Der Redner lehnte die Vorlage als unzureichend ab. Abg. Ehr - hardt (Zentr.) verwies demgegenüber auf die große soziale Not, die gegenwärtig in Deutschland herrshe und angesihts derer man niht immex nux die Fnteressentenwünsche bei den Zollsäßen be- rüdcksihtigen dürfe. Es sei auch nicht notwendig, der Müllerei ein Monopol zu schaffen; denn bei straffer Organisation könnte sie au bei den Säßen der Vorlage auf ihre Kosten kommen. Dex Redner empfahl die Reichsratsfassung zur Annahme. Abg. Tony Sender O, bemerkte, die hohen Zollsäße shafften nur eine grohere artellrente für die Unternehmer, während der ganze Konsum darunter leiden müßte. Die Mehleinfuhr sei seit Einführung dev Zölle ganz wesentlih herabgegangen, so daß man nicht von einer ganz großen Auslandskonkurrenz sprechen könne, und der Mühlen- industrie scheine es ganz gut zu gehen, sonst könnte sie niht ena Prozent Dividende verteilen. Sie seute sich für sozialdemokratische Anträge ein, die die Zehn-Mark-Zollsäße auf aht und die Vierzehno Mark-Zolt sähe auf zehn Mark ermäßigen wollten. Abg. Dr- von Richthofen (Dem.) hob hervor, daß die Erreihung des Zieles von Lontzen, nämli des Schußes der Produktion und einer vermehrten Arbeitsbeshaffung, seine Grenze an der Trag- fähigkeit des Konsums finden müsse. Der Mehlzoll bestimme dew Preis des Brotes, der wiederum im großen und ganzen den Preis für die übrigen Lebensmittel anzeige. Es handele sich bei der Vorlage ja auch nur theoretisch um eine Herabseßung der Zölle gegenüber den für den 1. August geplanten höheren Säßen, während praktisch eine Heraufseßung der Säße von bisher aht auf ehn Mark erfolge. Dies sei aber auch die Grenze des für dew Koisuni Möglichen, und darüber könne man nicht hinausgehen. Abg. Morat h (D. Vp.) bedauerte die Neigung der deutschen Ver- braucherschaft, ausländishes Luxusmehl vor dem einheimischen vorzuziehen und {loß sich im Snteresse der deutshen Mühten- industrie den deutshnationalen Anträgen auf Erhöhung der Säße an. Abg. Giesberts (Zentr) gab seinem Erstaunen darüber Ausdruck, daß der Vertreter der Deutschen Volkspartei den deutsch- nationalen Anträgen, die sih gegen die Regierungsvorlage richten, zustimme, und meinte, Kompromisse der Regierungsparteten hätten keinen Zweck, wenn sie niht eingehalten würden. Abg. Stub- bendorff (D. Nat.) meinte, die Getreidezölle lägen ja fest, und das Getreide sei doch das Rohprodukt. Es handele sich nun bei möglichst hohen Mehlzollsäßen nur noch darum, den Veredelungs- prozeß des Rohproduktes ins Fnland zu verlegen. Die Auffassung der Abg. Sender, daß unter den Zöllen die Mehleinfuhr zurück- gegangen sei, treffe niht zu. Vielmehr hätte sih die Mehleinfuhr von 32 000 Doppelzentnern im Oktober vorigen Fahres bis auf 120 000 Doppelzentner im Mai dieses Fahres pro Monat gesteigert. Die Monopolbestrebungen der großen Mühlenkonzerne lehnten auch die Deutschnationalen agb. Nach weiterer Debatte wurden die deutshnationalen Anträge auf Erhöhung der Zollsähe gegen die Antragsteller und den Abgeordneten Moxrath (D. Vp.) abgelehnt. Der kommunistische Antrag auf völlige Zollfreiheit für Mehl fiel gegen die Antragsteller und einige Sozialdemokraten, der sozial- demokratishe auf Ermäßigung dex in der Vorl genannten Sa von 10 auf 8 und von 14 auf 10 gegen 10 Stimmen dex Sozial=

demokraten und Kommunisten. Auch derx deutschnationale Antrag auf Begrenzung der ermäßigien Mehlzölle bis zum 31. Dezember wurde gegen die Antragsteller und die Deutsche Volkspartei ab- gelehnt, nachdem sih in dieser Vegieinig Fee L IEmee

itter für die Reichsratsfassung, die ein Mitbestimmungsrecht des Reichsrats und eines Reichstag3aus\husses vorsieht, aus- gesprohen hatte. Mit großer rheït fand dann die Regierungs- vorlage in der Reichsratssassung endgültige Ran, f daß die in ihr genannten neuen Me lzollsäe nunmehr arn 1. August in Kraft txeten werden.

Handel uud Gewerbe. Berlin, den 31. Juli 1926. Heute fand keine Börse statt.

Die Liquidationskurse per ultimo Juli 1926 um sih wie folgt: Allgem. Deutsche Eisenb. 75,00, Deutsch- ustral. Dampf 143,00, Hamburg-Amerikanische Paketfahrt 152,00, Hamburg - Südamerikan. Dampf 135,00, Hansa Dampfschiffahrt 160,00, Kosmos Dampfschiffahrt 143,00, Norddeutsher Lloyd 148,00, Barmer Bank - Verein 116,00, Berliner Handels - Gesell- schaft 185,00, Commerz - u. Privat - Bank 137,00, Darmstädter u. Nationalbank 186,00, Deutsche Bank 170,00, Diskonto - Kom- mandit 157,00, Dresdner Bank 139,00, Mitteldeutsche Kredit - BE. 129,00, Schultheiß-Paßenhofer 218,00, Allgem. Elektrizitätsgef. 141,00, Bergmann Elektrizität 131,00, Berl. Masch. Shwartzkopff 92,00, Bochumer Gußstahl 144,00, Buderus Eifenwerke 94,00, Charlotten- burger Wasser 103,00, Continental Caoutchouc 121,00, Daimler Motoren 87,00, Dessauer Gas 137,00, Deutf{ - Luxembg. Bergw. 149,00, Deutsche Erdöl 144,00, Deutsche Mafchinenfabr. 99, 00, Dynamit A. Nobel 122,00, Elektrizitäts-Lieferung 135,00, Elektr. Licht u. Kraft 141,00, J. G. Farbenindustrie 255,00, Felten u. Guilleaume 131,00, Gelsenkirhen Bergwerk 169,00, Gef. für elektr. Unternehm. 160,00, Hamburger Elektrizität 139,00, Harpener Berg- bau 154,00, Hoesch Eisen u. Stahl 134,00, Ilse Bergbau 137,00, C. A. F. Kahlbaum 145,00, Kaliw. Aschersleben 136,00, Klöckner Werke 117,00, Köln-Neuessen. Bergwerk 139,00, Köln-Nottweil 127,00, Linke-Hofmann 80,00, Ludw. Loewe 174,00, Mannesmannröhren 130,00, Mansfeld Bergbau 113,00, National. Automobil 85,00, Oberschl. Eisenb.-Bedarf 69,00, Oberschl. Eisen - Industrie 79,00, Oberschl. Kokswerke 98,00, Orenstein & Koppel 96,00, Ostwerke 171,00, Dr Tun 118,00, Rheinische Braunkohlen 172,00, Rheinische tahlwerke 140,00, A. Riebeck-Montan 146,00, Rombacher Hütten 17,00, “Rütgerswerke 109,00, Salzdetfurth Kali 166,00, Schudckert & Co. 125,00, Siemens & Halske 169,00, Leonhard Tie 97,00, Transradio 122,00, Westeregeln Alkali 147,00, Zellstoff - Waldhof 157,00, Otavi Minen u. Eifenbahn 31,00.

London, 30. Juli. (W. T. B.) Die Bank von England hat heute 14 000 Pfund Sterling Gold in Barren verkalift

Wien, 30. Juli. (W. T, H Wochenausweis der Oesterreihishen Nationalbank vom 23. Juli (in Klammern Zu- und Abnahme im BEGs zum Stande vom 15, Juli). In Tausend Schillingen. ftiva. Gold, Devisen und Valuten 650 319 (Zun. 12 263), Wechsel, Warrants und Effekten 70 792 (Abn. 3271) Darlehen gegen ndpfand 209 (Zun. 1), Darlehenshuld des Bundes 182058 (Abn. 325), Gebäude samt Einrichtung 10931 (unverändert), andere Aktiva 365 690 (Zun. 9846). Passiva. Aktienkapital (30 Millionen Goldkronen) 43 200 Guerager, Neservefonds 4552 (unverändert), Banknotenumlauf 95 810 (Abn. 20 867), Giroverbindlihkeit und andere Verpflichtungen 114 938 (Zun. 29 873), sonstige Passiva 328 869 (Zun. 9846).

0 Li ls R türKohle, Koks undBriketts am 30. Juli 1926: Ruhrrevier: Gestellt 29413 Wagen. Oberschlesishes Nevier: Geftellt —.

ette ermme

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte fich laut Berliner Meldung dès 2 108 D am 30. Juli auf 136,25 4 (am 29. Juli auf 135,50 Æ)

r g.

_ Berlin, 29, Juli. Preisnotierungen für Nahrungös- mittel. (Durchscchnitts8einkaufspreise des Lebens- mitteleinzelhandels für den Zentner frei Haus Berlin gegen Kassazahlung bei Empfang der Ware. [Driginal- pacœungen.] Notiert durch öffentlich angestellte beeidete ase verständige der Industrie- und Handelskammer zu Berlin.) Preise

92,75 M, Hafergrühze. Tose 23,50 bis 25,00 Æ, Roggenmehl 0/1 15,75 bis 16,50 4, Weizengrieß 26,75 bis 27,50 Æ, Hartgrieß 26,00 bis 27,00 4, 70 9% Weizenmehl 21,75 bis 23,00 A, Setzenavoangs mehl 25,00 bis 30,00 Æ, Speiseerbsen, Viktoria 24,00 bis 29,75 Speiseerbsen, kleine 18,25 bis 20,00 #4, Bohnen, weiße, Perl 14,00 bis 15,00 Æ, Langbohnen, handverlesen 19,00 bis 22,50 „4, Linsen, kleine 15,50 bis 20,50 M, Linsen, mittel 26,00 bis 33,00 4, Linsen, roße 33,00 bis 41,00 .4, Kartoffelmehl 17,50 bis 19,75 A, affaroni, Hartgrießware 48,00 bie 62,50 4, Mehlschnittnudeln 32,00 bis 34,50 .4, Eiernudeln 47,00 bis 73,00 .Æ, Bruchreis 19,00 bis 19,75 H, Nangoon Reis 21,00 bis 21,50 .Æ, glasierter Tafel- reis 22,50 bis 33,00 .#, Tafelreis, Java 33,00 bis 49,00 4, Ringäpfel, amerikan. 65,00 bis 86,00 M, getr. Pflaumen 90/100 in Originalkisten 38,00 bis 39,00 4, getr. Pflaumen 90/100 in Säcken 34,75 bis 35,95 Á, entsteinte Fyaumen 90/100 in Original- kisten und Packungen 50,00 bis 54,00 .Æ, Kak. Pflaumen 40/50 in Originalkisten 61,00 bis 62,00 .4, Nosinen Caraburnu { Kisten 50,00 bis 68,00 .Æ#, Sultaninen Caraburnu 70,00 bis 100,00 Æ, Korinthen choice 44,00 bis 51,00 Æ Mandeln, süße Bari 200,00 bis 230,00 „#4; Mandeln, bittere Bari 220,00 bis 250,00 4, Zimt (Kassia) 100,00 bis 105,00 4, Kümmel, holl. 35,00 bis 37,00 A, \hwarzer Pfeffer Singapore 177,00 bis 200,00 .4, weißer Pfeffer Singapore 225,00 bis 245,00 Æ Rohkaffee Brasil 190,00 bis 220,00 .Æ, NRohkaffee Zentralamerika 220,00 bis 310,00 Æ, Röstkaffee Brasil 240,00 bis 290,00 #4, MNöstkaffee Zentral- amerika 285,00 bis 415,00 .4, Nöstgetreide, lose 19,00 bis 19,75 Æ, Kakao, fettarm 50,00 bis 90,00 4, Kakao, leiht entölt 80,00 bis 120,00 4, Tee, Souchong, gepackt 365,00 bis 405,00 .4, Tee, indisch, gepadt 413,00 bis 500,00 Æ SInlandszucker Melis 33,50 bis 34,50 M4, Inlands8zucker Raffinade 35,00 bis 36,590 4, Zudcker, Würfel 37,50 bis 40,295 Æ, Kunsthonig 33,50 bis 35,00 Æ, Zucker- sirup, hell, in Eimern 26,25 bis 37,90 .Æ, Speisesirup, dunkel, in Eimern —,—, bis —,— Æ, Marmelade, Erdbeer, Einfruht 88,00 bis 107,00 „#4, Marmelade, Vierfruht 35,00 bis 40,00 .4, Pflaumen- mus in Eimern 37,50 bis 47,00 Æ, Steinsalz in Säcken 2,90 bis 3,40 Æ, Steinsalz in Packungen 4,00 bis 6,00 Æ, Siedesalz in Säcken 4,50 bis 4,70 4, Siedesalz in Packungen 5,60 bis 7,90 Æ, Bratenshmalz in Tierces 90,00 bis 91,50 .Æ, Bratenschmalz in Kübeln 91,00 bis 92,50 4, Purelard in Tierces 91,50 bis 92,90 M, Purelard in Kisten 92,00 bis 93,00 .4, Speisetalg, gevackt 50,00 bis 80,00 .4, Margarine, Handelsware I 69,00 4, II 63,00 bis 66,00 4, Margarine, Speziaiware 1 82,00 bis 84,00 Æ, Il 69,00 bis 71,00 4, Molkereibutter Ta in Fässern 190,00 bis 198,00 Æ, Molkereibutter Ta in MucDngen 195,00 bis 205,00 M4, Molkerei- butter Ila in Fa ern 172,00 bis 185,00 .Æ, Moslkereibutter IL a in Pamungen 182, is 192,00 4, Auslandsbutter in Fässern 200,00 bis 206,00 .4, Auslandsbutter in Packungen 207,00 bis 215,00 M, Corned beef 12/6 1bs. per Kiste 52,00 bis 53,00 .4, ausl. Sped, faerl, 8/10—12/14 —,— bis —,— H, gener Romatour 5,00 bis 80,00 .Æ, Allgäuer Stangen 54,00 bis 58,00 .Æ, Tilsiter Käse, vollfett 100,00 bis 110,00 4, echter Edamer 40 9/9 90,00 bis 98,00 M4, echter Emmenthaler 150,00 bis 160,00 M, aus1. ungez, Kondensmilch 48/16 25,00 bis 26,00 .#, ausl. gez. Kondensmil 28,00 bis 30,75 M, Speiseöl, ausgewogen 68,00 bis 75,00 M.

Der Verbraucherpreis für guten geröfteten Kaffee wurde laut Meldung des W. L. B. vom Verein dér Käffeegroßröster und -händler, Siß Hamburg, am 30. Juli für gute Sorten mit 2,80 bis 3,80 4, für feinste Sorten bis 4,60 4 für ein Pfünd je nah Her- kunft notiert.

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten.

Devisen.

Danzig, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. (Alles in Danziger Gulden.) Noten: Lokonoten 100 Zloty 56,43 G., 06,57 B. Berlin 100 Neich8marknoten 122,322 G., 122,628 B. Schecks: London 24,99 G. —— B. Auszahlungen: Warschau 100 Zloty- Auszahlung 56,43 G., 56,57 B., London Be Auszahlung D gte —,— B., Zürich telegraphische Auszahlung 99,37 G,,

: Wien 30. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Devisen- „entrale: Amsterdam 283,50, Berlin 167,93, °Budapesi 98 73, Kopenhagen 186,95, London 3431}, New York 705,45, Paris 16,96, üri 136,44, Marknoten 167,80, Lirenoten 22,32, Sugoslawifsche Noten 12,44, Tschecho - Slowakische Noten 29,87, Bolni\Ge Noten 76,70, -Dollarnoten 703,25, Ungarishe Noten 98,64, Schwedische

Noten —,—. :

Pra & 30. Juli. (W. T. B.) Notierungen der Devisen- zentrale (Durchschnittskurse): Amsterdam 13,614, Berlin 8,052, Zürich 6,642, Oslo 742,50, Kopenhagen 897,00, London 164,50, Madrid 519,00, Mailand 110!/4, -New York 33,85, Paris 82,50, Stockholm 9,06, Wien 4,792, Marknoten 8,052, p Noten 3,71.

London, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. Paris 202,25,

Paris, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. Deutschland —,—, Bukarest 18,80, Prag —— * Wien —,—, Anierila 41,54, Belgien 104,50, England 203,15, Holland 1673,09, Italien 134,75, Schweiz 809,00, Spanien 638,00. Warshau —,—, Kopenhagen —,—, Oslo 916,00, Stockholm 1118,00

Amsterdam, 30. Juli. (W.T.B.) Devisenkurse. (Offizielle Notierungen.) London 12,103 Berlin 0,59,26 fl. für 1 RNM,

aris 5,98, Brüssel 6,275, Schweiz 48,18, Wien 0,35,20 für Schilling, Kopenhagen 66,00, Stockholm 66,65, Oslo 94,95. CQuessizielle Notierungen.) New York 248?/z, Madrid 38,35, Italien ,05, Prag 7,38, Helsingfors 6,27, Budapest 0,00,34# Bukarest 1,15, arsau 0,27.

Zürich, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. New York 5 16,80, London 25,13, Paris 12,60, Brüffel 13,10, Mailand 16,82, Madrid 79,70, Holland 207,65, Stockholm 138,35, Oslo 113,35, Kopenhagen 137,05, Prag 15,30, Berlin 1,23,00, Wien 73,15, Budapest 0,00,72,30, Belgrad 9,114, Sofia 3,75, Bukarest 2,35, Warschau 56,50, Helsingfors 13,02; Konstantinopel 2,87, Athen 5,757, Buenos Aires 209,00.

Kopenhagen, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,33, New York 3,78, Berlin 0,89,85, Paris 9,25, Antwerpen 9,70, Zürich 73,15, Rom 12,35, Amsterdam 151,95, Stockholm 101,05, Oslo 82,75, Helsingfors 9,52, 599 11,20, Wien 0,53,90.

Stockholm, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 18,17, Berlin 0,895, Paris 9,25, Brüssel 9,75, Schweiz. Pläße 72,40, Amsterdam 150,25, Kopenhagen 99,15, Oslo 82,00, Washington 3,73,75, Helsingfors 9,42, Rom 12,35, Prag 11,10, Wien 0,53,00.

Oslo, 30. Juli. (W. T. B.) Devisenkurse. London 22,20,

amburg 108,75, Paris 11,25, New York 450,50, Amsterdam 183,50, üri 88,00, Helsingfors 12,25, Antwerpen 11,75, Stockholm 122,25, Kopenhagen 121,25, Nom 15,00, Prag 13,60, Wien 0,64,50.

(W. T. B) Silber 297/16, Silber auf

Wertpapiere.

Frankfurt a. M. 30. Iuli. (W. T. B.) Oesterreichische Kreditanstalt 7,20, Adlerwerke 79,50, Aschaffenburger Zellstoff 109,00, Lothringer Zement —,—, D. Gold- u. Silber-Scheideanst. 140,00, Frankf. Maschinen (Pokorny u. Wittekind) 74,90, Hilpert Maschinen —,—, Phil. Holzmann 85,00, Holzverkohlungs-Industrie 48,00, Wayß u. Freytag 1047/g, Zudlerfabri? Bad. Waghäusel 81,00.

Hamburg, 30. Juli. (W. T. B.) (Schlußkurse.) Brasil- bank —,—, Commerz- u. Privatbank 137,00, Vereinsbank 123,00, Lübeck-Büchen 121,00, Schantungbahn 3,70, Deutsch-Austral. 143,50, Ges Paketf. 153,00, Hamburg-Südamerika 137 00, Nordd.

loyd 149,00, Verein. Elbs{hiffahrt 53,00, Calmon Asbest 39,00, Harburg-Wiener Gummi 70,00, Ottensen Eisen 20,00, Alsen Zement 180,00. Anglo Guano 81,00, Merck Guano 67 B, Dynamit Nobel 122,50, Holstenbrauerei —,—, Neu Guinea 482,90, Otavi Minen T Freiverkehr. Sloman Salpeter 65,00 RM. für

üd.

Wien, 30. Juli. (W. T. B.) (In Tausenden.) Völkers bundanleihe 75,5, Mairente 5,45, Februarrente 8,35, Oesterreichisde Goldrente 69,9, Desterreihishe Kronenrente 4,5, Lürkenlose 4,45, Wiener Bankverein 92,9, Bodenkreditanstalt 166,0, Oesterreichische Kreditanstalt 126,9, Ungarische Kreditbank 279,9, Effektentreuhandges. (EngLoRgN) 90,0, Niederöfterreihische Eskomptege). 260,0, Ländet. bank 127,0, Weser iGe Nationalbank 1960, Wiener Unionbant 104,0, Staatsbahn 308,0, Südbahn 128,5, Alpine Montan 268,0,

oldihütte 953,0, Prager Eisenindustrie 1600,0, Rima - Muranyer 20,0, Skodawerke —,— Waffenfabrik 57,5, Trifailer 423,0,

Leykam-Josefsthal 147,0.

Amsterdam, 30. Juli. (W. T. B.) 69/9 Niederländische Staatsanleihe 1922 A u. B 106, 4+ 0/9 Niederländische Staats» anleibe von 1917 zu 1000 fl. 1005/4, 3 9% Niederländische Staats- anleihe von 1896/1905 76,75, 7 9/6 Niederl.-Ind. Staatsanleihe zu 1000 fl. 1007/g, 7 9/0 Deutsche Reichsanleihe 105,00, Reichsbank neue Aktien 157,25, Nederl. Handel Maatschappij - Akt. —,—, SJurgens Margarine 165,50, Philips Glueilampen 342,00, Geconfol. HoU. t D 179,00, Koninkl. Nederl. Petroleum 38125, Amsterdam Nubber 322,00, Holland-Amerika-Dampfsh. 47,00, Nederl. Scheey- vart Unie 183,50, Cultuur Mpij. der Vorstenl. 168,00, Handels- vereeniging Amsterdam 624,00, Deli Maatschappij 410,00, Senembah Maatschappij 404,00. ®

So 90 Buk Lieferung 297/16.

Nr. 34 des „Netchsministerialblatts* (Zentralblatt für däs Deutsche Reich) vom 30. Juli 1926 hat folgenden ÎInhalk: L Konsulatwesen : Erxequaturerteilung. 2. Steuer- und Zollwesen: Verordnung über Aenderungen des Warenverzeichnisses zum Zolltarif und der Anleitung über die Zollabfertigung. Verordnung zur Aenderung der Anleitung für die Zollabfertigung und der Postzoll- ordnung. Durchführungsbestimmungen zum Süßstoffgeseße. 3, Verkehrswesen: Verzeichnis der zur Ausstellung von Leichenpässen im Deutschen Reiche zur Zeit zuständigen Behörden und Dienststellen. 4. Druckfehlerberichtigung. 5. Versorgungswesen: Verzeichnis

in Reichsmark: Gerftengraupen, kofe 20,00 bis 22,50 4, Gersten- | New York 4,8625, Deutschland 20,424, Belgien 192,75, Spanie Vei 4 N O, Verzeichn ride Tele 10,50 bis T f Pa lose DS3O bie | ALES Dol (2100 Sen A060 Goes 126 M SLAL :|- Gia gsanwärtern vorbeßallenen Stellen Lippe, 1. Untersuhungssachen. 6, Erwerbs- und Wirtscbaftögenofsenhaften. A

4

2. Aufgebote, Verlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4, Verlosung 2c. von Wertpapieren.

A Komuaydneellhalten auf Aktien, Aktiengesellshaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Neichsmark.

7. Niederlassung 2c. von tsanwälten.

8. Unfall- und Jnvaliditäts- 2c. Versicherung, 9. Bankausweise.

10, Verschiedene Bekanntmachungen.

11. Privatanzeigen.

E Befristete Anzeigen mlissen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “E

1. Untersuchungssachen. Lücrgebäude und boi.

[51147] 6a 8 qm groß,

In der Strafsache gegen Schweizer | rolle Art. 108, N swert 13 700 M wird der Beschluß vom 22. 10. 23, betr. SAAiScilinercs Mr 108 87, K. 7/95. l Berlin, den 26. Juli 1926. rnst Schweizer, 2. Komp. Kraftfahr- | Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 87. | Tage der Eintragung des C TIISA = 2,38 Reg.-Tons,

[51145] Zwangsversteigerung.

Bars des Kraftfahrers

abteilung 6, geboren am 3. 6. 1905 in Mörs, zurückgenommen. Hannover, den 7. Juli 1926. Ali Das Amtsgericht. 40. sol

Wege dex

und Fundsachen, iieTungen u. dergl.

[51144] Zwangsversteigerung.

Tage der

Kalovits in Berlin

getra S: ftober 1926,

am 21. vormittags | Hof. Gemarkung Berlin, Kartenbl, 12 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Parzelle 1260/98, 6a f y Friedrihstr. 13/44 111. Stockwerk, |Grundsteuermutterrolle

Seitenflügel, | Berlin, Neue ae 13/14, Berlin, Kartenblait 101, Parzelle 129,

Ziwangs8vollstrecung fin] ì am #1. Oktober 1926, : e mitta r, an der Gerichtsstelle, foxt i S E | Neue Friedrichstraße 13/14, 1 @ NO Nad auD werk, Zimmer Nr. 113/115,

werden das in Berlin, Zinzendorfstr. 6 | 12 ; i ls sie bei der Vertei : : ; u . 6/12 gm groß, rigenfalls sie bei der Verteilung des Ver- |durch das E. Ausgebote, Verluft- elegen im Grundbu von Moabit | Axt, 610, Nußungswert 7690 X, Ge- | steigerungserlöses nicht berü sichtigt Wilkendorf Band 115 Blatt Nr. 4424 (eingetragener | bäudesteuerrolle zwei BU- Eigentümer am 4. Februar 1925, dem Eintragung, des Fe rungsvermerks: der Wie lendera) S Amtsgericht Berlin-Mitte,, Abteilung 85. * igeru j ene Grundstück: Vorderwohn aus E Jm Wege der Zwangsvollstreckung soll | mit Seitenflügel links und rechts e [51150] Zwangsverfteigerung.

59 qm groß, lam Art. d

Gemarfung | 111, Stockwerk, Zimmer Nr. 119/41

versteigert werden das in Berlin, Kol-

Band 21, Blatt Nr. 624 (eingetragene Eigentümerin am 17. Juni 1926, dem | Tons, der

vermerks:

Offene andelsge Nachmansson, f D N

__Lauterbach & Co. in | Kolbe eingetragene Grundstüdck: vor: g) Vorderwohnhaus mit besonderem Ab-

III, Stock- arten, b) Doppelquer-

versteigert | Kartenblatt 25

9 5a Grundsteuermutterrolle

Nr. 610. Juli 1926.

| 85 R. [ werden, 119. 26.

Berlin, den 26. und Ko

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll sprue 22, September 1926, vor-

151, | mittags 914 Uhr, an der Gerichtsstelle, zu erklären.

VBersteigerung

motor, aus Y 20, | Es hat eine Länge von 9,91 m, eine Breite i von 3,65 m, eine Tiefe von 1,24 m. Die | soll das Grundsteuermutter- Leer Siraße 30, belegene, im Grund- | größte Länge .des Maschinenraums beträgt | Grundbuch von Wilkendorf zur Zeit der bu vom Oranienburgertorbezirke | 3,18 m. Der

rg erbaut und in Kolberg beheimatet. | mit Pn und Hausgarten, Cs ergeht die Aufforderung, Nechte, so- | gebäu! weit sie zur Zeit der Gintragung des Ver- | flächeninhalt 1 ha 28 a 40 qm, 45,— : er- | steigerungsvermerks aus dem wohngebäude Senartung Berlin, | register, niht ersichtlich waren, spätestens | 3,33 Taler

, Parzelle 1027/13 im Verteilungstermin anzumelden, wid- | zember 1926, vormittags 10 Uhr,

Es ist zweckmäßig, {hon zwei | manns Dombrowski zum Wochen vor dem Termin eine genaue Be- | Aufhebung der Erbengemeinschaft ver- rechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen | steigert werden. Der sten der Kündigung und der die Be- friedigung aus dem S MNechtsverfolgung mit Angabe ' 1 i anges schriftlih einzureichen | Zeit der Eintragung des Versteigerungs8- oder zum Protokoll des Gerichtsschreibers | vermerks aus dem Grundbuch nicht er- Diejenigen, welche ein der | sihtlich waren, spätestens im Versteige- entgegenstehendes

olz erbaut mit eïínem Mast. |[561149] Zwangsversteigerung.

m Wege der Zwangswvollstreckung in Wilkendorf belegene, im

Bruttoraumgehalt des |Eintragung des N aan

Schiffes beträgt 21,6 chm = 7,61 Neg.- |auf den Namen des Schlossers Franz Itettoraumgehalt 6,7 cbm |Newiger eingetragene Grundstück [L

Das Schiff ist 1920 | Bl. 2 Kartenbl. 1, Parzellennummer

ellschaft | auf der Werft von Herm. Borowski in | 139, 140, 331, bestehend aus Wohnhaus

irt Stall- e, Ackerland und Wiese: Gesamt-

Schiffs- | Nuzungswert, 1,80

Ls Gebäudesteuer, Meinertra

am S. De-

unterzeihnete Gericht in in den Räumen des Kauf- Zweck der

Versteigerungsver= merk ist am 2. Juni 1926 in das iffe bezweckenden | Grundbuch LNL I, Es ergeht die

es beane- | Aufforderung, Rechte, soweit sie zur

Necht | rungstermin vor der Auffovderung zur

4 j 7 P Ç v r ck} y V y (9 T V (4 4 Himmer Nr. 113/115, versteigert werden |Nugungswert 11200 K, Gebäudesteuer- Si ensaal, versteigert werden der im | hahen, werden aufgefordert, vor der Er- | Abgabe von Geboten anzumelden und,

das in Berlin,

belegene, im Grundbuch vom Schön- (eingetragener Eigentümer gruas Geri es rsteigerungsvermerks: Fabrik-| Fm Wege der besißer Marg S zu Berlin) ein- sol am 22. Okto getragene vundstück,

am 5. Fé-

Bernauer Straße 38, | rolle Nr. 2151. 87 K. 6. 25, A, n é Berlin, den 2%. Zuli 1926, hausertorbezirk Band 3 Blatt“ Nr. 83 | Amtsgericht Berlin-Mitte. Abteilung 87. | Schiffmortorkutter

iffsregister des Amtsgerichts Stettin unter

Kolberg 00

uni 1926, dem Tage der Eintragung | ver teigerten Srctohas i berg, den 2. Juli 1926.

hs ia tei Une: A / er ol - | meiste Y i ; Vorderiwohn: | mittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, | Das Schiff ift ein Segelschiff mit Hill Das Anidgerißt.

: teilung des Zuschlags die Aufhebung oder | wenn der Gläubiger widerspricht, glaubs Nr. 5 8. 8, R. 1706 ein etragene bin ige Ginstelung des Verfahrens tzu © è d E S ; beizufü widrigenfalls für das Necht | Feststellung des geringsten Gebots nicht : u „Erwin ein agen c; erbeizufuhren, rug f / i dem Tag dex Eintragung | [51146] Zwangsversteigerung. 15. (eingetragener Eigentümer am | der Versteigerungsteld

Zwangsvollstreckung | des e: 1926 ;

haft zu machen, widrigenfalls fie bei dev 083 an die Stelle des | verücksihtigt und bei der Verteilung des

Vousteigerungserlöses dem Anspruche dés Gläubigers und den übrigen Rechten

ahgce{cht wexden. Ymidge (1) We au, d, 21, LQuli 1926

í t ti

Wi

Z das

e na pin R

Ee mt rge rgen Lemm