1926 / 183 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Aug 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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Hildesheim, [53545]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Max Müller, Jnhaber der Firma Gustav Miehe in Hildesheim, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 18. Mai 1926 angenommene Zwang3- vergleih durch rechtskräftigen Beschluß bom 18. 5. 1926 bestätigt ist. Amtsgericht Hildesheim, 26. Juli 1926. Johannisburg. [53546] e Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Walter Trebel von hier is infolge eines von dem Gemeinschuldner gemahten Vor- {lags zu einem Zwangsvergleich Ver- gleihstermin auf den 18, August 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Johannisburg anberaumt. Der Ver- gleihsvorshlag und die Erklärungen der Mitglieder des Gläubigerausschusse3 sind auf der Gerichtsschreiberei des Konkursger!chts zur Einsicht der Be- teiligten niedergelegt.

Johannisburg, den 31. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Kempten, Allgäu. [53547]

Das Amtsgericht Kempten hat durch Beschluß vom 2, d. M. das Konkurs3- verfahren über das Vermögen der Allgäuer Nährmittelwerke A.-G. in Kempten mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprehenden Masse ein- gestellt.

Kemvten, den 3, August 1926.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Kiel. [53548]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Nikolaus Traulsen, Inhabers der Firma Medi- Zzinaldrogerie Holtenau Nikolaus Traul- fen in Holtenau, Kanalstraße 36, wird aufgehoben, da die Schlußverteilung Ftattgefunden hat. 22. N. 124/25 zu 14,

Kiel, den 31. Juli 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 22.

Iíiel. [53549]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Meiereibesibers Christian Vosgerau in Friedrichsruh bei Holtenau wird der Termin zur Gläubigerver- sammlung auf den 4. September 1926, vormittags 10 Uhr, und der Prüfungs- termin auf den 20. September 1928, vormittags 10 Uhr, verlegt. Die Ter- mine finden vor dem hiesigen Amt3- geriht, Ringstraße 19, Zimmer 4, statt. 92 N. 166/25—28.

Kiel, den 2, August 1926.

Das Amtsgericht. Abt. 22,

Leipzig. [53550]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Schmiedemeisters Otto Beyer in Leipzig-Mockau, Stralsunder Straße 1, all. Jnhabers eines Huf- veschlag- und Wagenbaugeschäfts, da- selbst, wird gemäß § 204 K.-O. mangels Masse eingestellt.

Amtsgericht Leipzig, Abt. T1 A1,

den 4. August 1926.

Lörrach.

Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kfm. Max Heidenreich, Höllstein. Nachdem der Zwangsver- gleih rechtsfräftig bestätigt ist, wird das Konkursverfahren gemäß § 190 K.-O. aufgehoben.

Lörrach, den 30. Juli 1926.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Lörrach, [53551] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Schreinermeisters Bernhard Bäuerle in Grenzach, alleiniger Jn- haber der Firma Gebr. Bäuerle, Holz- und -Möbelhandlung in Grenzach, wurde nach Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben. Lörrach, den 31, Juli 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[53553] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Georg Gold- stein in Lyck wird aufgehoben, nachdem die Schlußverteilung vollzogen ist. Lyck, den 2. August 1926. Amtsgericht,

Ly clk.

Merscburg. [53554]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Mühlenpächters Artur Schu- mann in Zöschen, Inhabers der Firma „Mühlenwerke Zöschen, Artur Schu-

werke G. M. b. H. în Neumünster hak die Gemeinschuldnerin gemäß s e Konkursordnung die Einstellung des Verfahrens beantragt. iderspruhs- frist eine Woche. Neumünster, den 30. Fuli 1926. Das Amtsgericht.

Neustadt, Haardt. [53557]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Schuhwarenhändlers Herr- mann Lem in Neustadt a. d. Hdt. wurde nah Abhaltung des Schlußtermins und Durchführung der Shlußverteilung mit Gerichtsbeshluß vom Gestrigen auf- gehoben.

Neustadt a. d. Hdt., 4. August 1926.

Amtsgerichtsshreibereti.

Pfarrkirchen, [53558] Das Amtsgericht Pfarrkirchen hat mit

Beschluß vom 3. August 1926 das Kon- |G

kursverfahren über das Vermögen des Rohproduktenhändlers Emeran Brand- stetter in Pra Ees als durch Shluß- verteilung beendet aufgehoben. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Pfarrkirchen.

Ribnitz. [53559] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Architekten Franz T jel in Graal ist infolge eines von dem Ge- meinshuldner gemachten Vorschlags zu einem HZwangsvergleih Vergleihs- termin auf 14. August 1926, vorm. 914 Vhr, bestimmt. Der Vergleich8vor- schlag und die Erklärung des Gläubiger- ausschusses sind zur Einsicht der Be- teiligten auf der Gerichtsschreiberei niedergelegt. Ribnitß, den 26. Juli 1926. Mecklenburgishes Amtsgericht.

Schweinfurt. [53560] Das Amtsgericht Schweinfurt hat das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Cresco Spielwaren- fabrik Aktiengesellschaft mit dem Siß in Bremen durch Beschluß vom 3. August 1926 mangels einer die Kosten des Ver- fahrens dedckenden Mane eingestellt. Eine Festseßung der Auslagen des Kon- kur8verwalters erübrigt sich, da die vorhandene Masse zur Begleichung der Masseshulden niht im mindesten aus- reicht. Gerichtsschreiberei

des Amtsgerichts Schweinfurt.

Spremberg, Lausitz. [53561] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Schlesisches Textilwarenhaus a Dersch in Spremberg, N. L., Langestr. 18, n zur Prüfung der vaGiräglih angemeldeten Forderungen Termin auf den 28. August 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem Amts- geriht in Spremberg, Lausiß, Zimmer Nr. 12, anberaumt.

Spremberg, L., den 22. Juli 1926.

Amt3gericht.

Spremberg, Lausitz. [53562] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Paul Mattka & Söhne in Merkur ist zur Tes der nachträglih angemeldeten Forderungen Termin auf den 28. August 1926, vor- mittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht in Spremberg, Lausiß, Zimmer Nr. 12, anberaumt.

Spremberg, den 22. Fuli 1926.

Amtsgericht.

Stuttgart. 5 E [53563] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Friedrih Keppler, Bâäder- meister in Degerloch, Charlottenstr. 20, ist nach Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und Vollzug der Shluß- verteilung durch Gerichtsbeschluß vom 2. August 1926 gem. § 163 K.-O. aus- gehoben worden.

Amtsgericht Stuttgart T.

W eisscnfels, [53964] Jun dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Schuhfabrik Lucke,

Kom.-Ges., EPOIeS wird auf einen von der Gemeinschuldnerin gemachten Zwangsvergleihsvorshlag Vergleich5- termin auf den 25. August 1926, vor- mittags 1014 Uhr, vor dem unterzeich- neten Gericht, Zimmer Nr. 30, anbe- raumt. Der Vergleihhsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausshusses sind auf der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.

Das Amtsgericht Weißenfels,

Abteilung 3.

mann", wird, nahdem der in dem Ver- gleihstermin vom 22. Mai 1926 ange- nommene Z2wangsvergleih durch rechts- fräftigen Beschluß vom 22. Mai 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Merseburg, den 2. August 1926, Das Amtsgericht. Münster, Westf. [53599] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma A. Gerhard Alt- hoff zu Münster i. W. wird Termin zur Prüfung der nachträglih angemeldeten Forderungen und zur Abstimmung über den Vergleichsvorschlag A oe 90. August 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht, Zim- mer Nr. 24, anberaumt. Der Ver- gleihsvorshlag und die Erklärungen des Gläubigerausshusses sind auf Zimmer

Wusterhausen, DoOSsse,. [53565] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma C. Lüdete, Jn- haber Franz Tübbecke in Neustadt a. Dosse, ist infolge eines von dem Ge- meinshuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Verg cichs- termin auf den 21. August 1926, vor- mittags 914 Uhr, vor dem Amtsgericht in Wusterhausen a. Dosse, Zimmer Nr. 1, anberaumt. Der Vergleich8vor- lag und die Erklärung des Gläubiger- ausshusses sind auf der Gerichts- schreiberei des Konkur8gerichts zur Ein- sicht der Beteiligten niedergelegt. Wusterhausen a. Dosse, 31. Juli 1926. Das Amtsgericht.

Berlin. [53577]

Nr. 26 zur Einsichtnahme der Be- teiligten niedergelegt. Münster, den 4. August 1926. Das Amtsgericht.

Neumünster, [53568] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Nordische Stahl-

Ueber den Shuhwarenhändler Fohann Rudel in Berlin, Wrangelstr. 18, ijt die Geschäftsaufsicht angeordnet und Herr Kausmann M. Krönert, Berlin, Schwedter Straße 243, als Aufsichts- person bestellt.

Amt3geriht Berlin-Mitte, Abt. 8,

Leipzig. [53578]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Georg Paul Ley, alleinigen Fnhabers der im Handelsregister eingetragenen Pram aul Ley Maschinenfabrik in Leipzig-Kleinzschocher, Windorfer Str. 31, ist ree Abivendung des Konkurses am 3. August 1926, nahm. 7 Uhr, die Ge- schäftsaufsicht angeordnet worden. Mit der Beaufsichtigung der Geschäftsführung des Schuldners ist der Diplombücher- revisor Dr. Korn in Leipzig, Mark- grafenstraße 10, beauftragt.

Amtsgericht Leipzig, Abt. T1 A 1,

den 3. August 1926.

München, [53579] Am 2. August 1926, nachm. 5 Uhr 55 Min., wurde über das Vermögen des Kaufmanns Salomon Beiner, Fnh. der Firma Beiner, Fahrrad- und Nähmaschinengroßhandlung, München, oethestraße 8, Geschäftsaufsiht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson: Karl Rößle, Verbands- sekretär, München, Ainmillerstr. 43 b. Amtsgericht München.

Münster, Westf. [53580] Ueber die Firma Karl Herbermann und deren Fnhaber Stephan Herber- mann, Münster i. W., Alter Steinweg Nr. 35, wird die Geschäftsaufsiht an- geordnet. Als Aufsihtsperson ist der èaufmann Paul Vennemann, hier, Krummestraße 23 (Tel. 1243) ernannt. Münster, den 4. August 1926, nach- mittags 5 Uhr 30 Min, Das Amtsgericht.

Strehlen, Sehles,. [53581] Ueber das Vermögen der Firma Ernst Hübner, Möbelsabrit Fnhaber Ernst Hübner und Sohn, in Strehlen, ist heute die Geschäftsaufsicht angeordnet worden. Aufsichtsperson: Kaufmann F. Cohn in Breslau, Neue Schweid- niver Straße 15. Strehlen i. Schles, d. 4. August 1926. Amtsgericht.

Werl, Bz, Arnsberg. [53582] Die Geschäftsaufsicht über die Firma Beukmann & Hilchenbach G. m. b. H. zu Luigsmühle b, Westönnen, wird an- geordnet. Als Aufsichtsperson wird der Geschäftsführer des Handwerksamts Dr. Fischer in Werl bestellt. Werl, den 8. August 1926. Das Amtsgericht.

Altenburg, Thür. [53583] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Müller & Krey in Altenbur wird infolge Fristablaufs gemäß § 6 Abs. 3 Ziff. 3 der Geschäfts8aufsichtsver- ordnung aufgehoben. Altenburg, am 4. August 1926. Thüringisches Amtsgericht.

Bergen, Rügen. [53585] n beni Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Bâckermeisters Carl Benedix in Bergen a. Ng. ist die Geschäftsaufsicht nah Rechtskraft des den Vergleih vom 16. Juni 1926 bestäti- genden Beschlusses rechtskräftig beendet. Die Gebühr für die Aufsichtsperson Her- mann Brekenfeld in Bergen wird auf 540 Reichsmark, die ihr zu erstattenden baren Auslagen werden auf 123,20 NM fest- geseßt.

Bergen a. Ng., den 23, Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Bergen, Rügen. [53587] In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Maschinen- u. Autos G. m. b. H. Karl Pipgras in Bergen a. Rg. ist nah Rechtskraft des den Vergleich vom 2. Juni 1926 be- stätigenden Beschlusses die Geschäfts- aufsiht rechtskräftig beendet. Die Ver- gütung für die Ausfsichtsperson Hermann Brefkenfeld in Bergen wird auf 313 RM, die ihr zu erstattenden baren Auslagen werden auf 136 NM festgeseßt.

Bergen a. Rg., den 27. Juli 1926.

Das Amtsgçericht.

Bergen, Rügen,

In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Brandt in Saßniß a. Nag. ist nad RNechts- kraft des den Vergleih vom 16. Juni 1926 bestätigenden Beschlusses die Ge- schäftsaufsiht rechbtskräftig beendet. Die Vergütung für die Aufsichtêperson Her- mann Brekenfeld in Bergen wird auf 90 Reichsmark, die ihr zu erstattenden baren Auslagen werden auf 44,99 RM fest- gesetzt.

Bergen a. Rg., den 3. August 1926, Das Amtscçericht. Bergen, Rügen. [53588] In dem Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Anna Gehrike in Binz a. Na. ist nah Rechtskraft des den Ver- aleih vom 2. Juni 1926 bestätigenden Be- \chlusses die Geschäftsaufsicht rehtskräftig beendet. Die Vergütung für die Auf- sihtsperson Hermann Brekenfeld in Bergen wird auf 176 RM, die ihr zu er- stattenden baren Auslagen werden auf

82,35 NM festgeseßt. Bergen a. Ng., den 3. August 1926, Das Amtsgericht.

Berlin, [53584]

Das Geschäftsaufsichtsverfahren über daz Vermögen des Kaufmanns Alwin Kuttner in Berlin, Lothringer Str. 63, alleiniger Fnhaber der Firmen a) A. u. B. Kuttner in Berlin, Lothringer Straße 81, b) O. Lewin & Co. in Berlin, Schivedter Straße 36, ist, nah-

14. Juli 1926 autammene Zwwangs- vergleih durch rechtskräftigen ejchluß vom 14. Juli 1926 bestätigt ist, beendet. Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 200. Nn. 98. 26, den 4. 8. 1926.

Brieg, Bz. Breslau. [53589]

In der Geschäftsaufsichtssahe über das Vermögen des Kaufhauses Arthur Bach in Brieg ist die Geschäftsaufsicht rechts- kräftig beendet, da der Zwangsvergleich, gemäß dem Vorschlage vom 15. 6. 1926 bestätigt, am 16. 7. 1926 rechtskräftig ge- worden ist. 2 N. 12/26.

Amtsgericht Brieg, 2. August 1926.

Brotterode. [53590]

Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Firma Werkzeug- und Stahl- warenfabrik Neidhardt .& Co., Ges. m. b. H., in Brotterode ist, nachdem der Ver- gleih vom 15. Juli 1926 rechtskräftig bestätigt ist, beendigt.

Brotterode, den 31. Juli 1926.

Amtsgericht,

Crefeld. 53991]

In der Beschttbau [tas über das Vermögen der Firma irkes & van Megen, Krawattenfabrik, sowie deren persönlih haftenden Gesellschafter Hein- rih Girkes und Karl van egen in Crefeld, wird das Verfahren nah rehts- kräftiger Bestätigung des Zwangs- vergleichs aufgehoben.

Srefeld, den 27. Juli 1926.

Amtsgericht.

Crimmitschau. N

Die durch Beschluß vom 12. Apri 1926 über das Vermögen des Kaufmanns e Werner Fer inand Kürzel in Srimmitschau, Händelstraße 1, Genen Inhabers der Firma Werner Kürzel, da- selbst (Garnhandel), zur A evan: des Konkurses angeordnete Geschäftsaufsicht ist aufgehoben worden, nahdem der im Ver- gleihstermin vom 12. Juli 1926 ange- nommene Zwan fyergleus durh rehts- kräftigen Beschluß vom gleichen Tage be- stätigt worden ist. Amtsgericht Crimmitschau,

am b. August 1926. Eisenach. [53593] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der tou Johanna Ehrhardt, geb. Kibeik, in Eisenach, in Firma Eisenacher Kurzwaren-Engros-Haus Johanna Kibeik, ist nah Rechtskraft des Zwangsvergleichs vom 17, Juli 1926 beendigt. Eisenach, den 4. August 1926.

Thür. Amtsgericht, T.

Eisenach, z [53594] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der itwe Emmy Kopp; geb. Matthäus, Inhaberin eines Goldwaren- geschäfts in Eisenach, ist nah Rechtskraft des Zwangsvergleihs vom 17. Juli 1926 beendigt.

Eisenach, den 4. August 1926.

Thür. Amtsgericht. T. Eisenach, [53595] Auf Antrag des Goldschmicds Ernst Bißer in Eisenach wird die Geschäfts- aufsicht über sein Vermögen aufgehoben. Eisenach, den 4. August 1926.

Thür. Amtsgericht, I.

Forchheim. [53596] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Landwirts- u. Händlerseheleute Johann und Maria Barbara Brütting in Kirchehrenbach Nr. 5a ist nah rechts- kräftiger Bestätigung des Zwangsver- gleihs beendigt.

Amtsgericht Forchheim.

Friedland, Bz. Breslau. [53597] Fn dem Verfahren, betreffend die GBe- häftsaufsiht über das Vermögen der Firma H. Pabel & Söhne, Kommandik- gesellshaft in Friedland, Bez, Breslau, wird dem Antrage des Schuldners auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens gemäß S 38, 41 der Geschäftsaufsichisver- ordnung stattgegeben und Vergleichstermin auf den 4. September 1926, vorm. 10 Uhr, zur Feststellung des Stimmrechts bestrittener Forderungen und zur Ver- handlung sowie Abstimmung über den Vergleichévorschlag anberaumt. *“ Friedland, Tab Breslau, den 4. August 1926. Amtsgericht. Gross Gerau, [53598] Das Geschäftsaufsihtsverfahren über das Vermögen der Firma Kaufhaus Wolf, Fnhaber Richard Jungbluth in Nüssels- heim, und über das Vermögen des Jn- habers Richard Jungbluth daselbst, wird aufgehoben, da ein den Erfordernissen des 8 41 Absaß 1 Gesch.-A.-V. genügender Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens nicht binnen einem Monat ge- stellt wurde und der Schuldner gemaß 8 66 G.-A.-V. die Aufhebung der Ge- \chäftsaufsicht beantragt hat. Groß Gerau, den 23. Juli 1926. Hessisches Amtsgericht. Jastrow. Z [53599] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Kaufmanns Bernhard Lipinski in Jastrow wird nach rehts- kräftiger Bestätigung des Vergleichs vom 26. April 1926 aufgehoben. VJastrow, den 3. August 1926. Amtsgericht. Jöhstadt. [53600] Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Fabrikanten und Jn- genieurs Hans Hugo Flader in JIöhstadt, alleinigen Inhabers der Fa. E. C. Flader in Jóhstadt (Herstellung von Spriben,

en 31, 7. 1926.

dem der in dem Vergleihstermin vom

Motorspriben und Motorpflügen) ist be-

[ worden ift,

endigt, nachdem der Beshluß vom 14. Juli 1926, durch welchen der 1m Ver- gleihstermine vom 14. Juli 1926 ange- nommene Engers eih bestätigt chtsfraft erlangt hat. ugust 1926,

Köln ch4 [53601]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma L. Feldheim Nachfolger, Kurz-, Besaß- und Modewaren zu Köln, Minoriten\tr. Nr. 25/27 und Kolumdas

Amtsgericht Jöhstadt, am 2.

| straße Nr. 12, ist infolge rechtskräftig bes

stätigten ns vom 195. Juli 1926 seit dem 30. Juli 1926 beendet. Köln, den 2. August 1926. Das Amtsgericht. Abteilung 78.

Königsee, Thür. [53602]

Die mit Beschluß vom 24. Februar 1926 über das Vermögen der_ Firma Hilmar Eberhardt, Mechanische Schuh- &c Schäftefabrik, in Königsee angeordnete Geschäftsaufsicht wird wieder aufgehoben, nachdem der Bestätigungsbeshluß des Zwangsvergleihs vom 30. April 1926 rechtskräftig geworden ist.

Königsee, den 30. Juli 1926.

Thüringisches Amtsgericht.

Lauf, : [53603] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Kammfabrikanten Karl Bauernfeind in Diepoltsdorf ist durch E Zwangsvergleih vom 1, Juli 1926 beendet. Lauf, den 4. August 1926. Gerichts\chreiberei -des Amtsgerichts Lauf a. P.

Leobschütz. [53604]

In der GENUu G ians des Kauf- manns Eugen Silbermann in Leobschüß wird das Verfahren aufgehoben, da der den Zwangsvergleih vom 30. N 1926 bestätigende Beschluß vom 30. Juni 1926 rechtsfräftig geworden ift 2 N. 8/26. Amtsgericht Leobschüß, den 2. August 1926.

Mühlhausen, Thür. [53605]

Fn der Geschäftsaufsicht über die Firma Koh & Vollmann in A h vaten Thr. ist Vergleichstermin auf den 13. August 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem unter- Feu Gericht, Zimmer Nr. 13, an- "eraumt.

Mühlhausen, Thr., den 3. August 1926,

Amtsgericht

München. [53606] Das unter dem 3. 5, 1926 angeordnete Gescch.-Aufs.-Verf. über das Bermögen der Firma Karl Fries Naf., Jnh, Karl Neder, feine Er Tag c München, Marimiliansplay 16/1, wird auf Antrag des Inhabers Karl Reder aufgehoben. Amtsgericht München,

Neisse. [53607 Die über den Kaufmann Paul Kowo in Bielau, Kr. Neisse, angeordnete Ge- \häftsaufsicht ist durch bestätigten Zwoang8- vergleih rechtskräftig beendet. 2 Nn 7/26. Amtsgericht Neise, 29, Juli 1926.

Ohrdruf. : [53608] Die Geschäftsaufsiht über das Ber- mögen des Kaufmanns Friedri Marx Hef mann in Ohrdruf wird aufgehoben, nah- dem im Termin vom 30, Juni 1926 ein Zwangsvergleih beschlossen und bestätigt worden ist. : Ohrdruf, den 30, Juni 1926, Thüring. Amtsgericht. 3. SchlopPe. [53609] In dem Verfahren, betreffend Ge- chäftsaufsiht über das Vermögen der Firma Josef Louis Lewin in Schloppe, ist der Zwangöverglei nah Ablauf der Beschwer Fn rehtsfräftig geworden. Das Verfahren ist damit gemäß § 69 der Geschäftöau [s eorg beendigt. Schloppe, den 23, Juli 1926, Preußisches Amtsgericht.

Stendal, ; : [53610]

Die Ges\chäftsaufsicht über das Ver- mögen des Kaufmanns Markus Rainer in Stendal, Brüderstraße Nr. 23, ist be- endigt, da der Beschluß vom 17, Mat 1926, durch den der Vergleich bestätigt worden ist, die Rechtskraft erlangt hat.

Stendal, den 31. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Stendal. 5 [53611]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Zigarrenhändlers Richard Weber (Inhaber der Firma Albert Traeder Nacbf.) in Stendal Breitestraße M T ist beendigt, da der Beschluß vom 16. Juli 1926, durch den der Vergleich bestätigt worden ist, die Rechtskraft erlangt hat.

Stendal, den 31, Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Treptow, Rega, _ [53612] Die Anordnung der Geschäftsaufsicht über das Vermögen des Kaufmanns Friß Meschke in Treptow, Nega, wird, nach- dem der in dem Vergleichstermin vom 2 Juli 1926 angenommene Zwangdver- vergleih durch ret aaen Be a 4 vom 2. Juli 1926 bestätigt ist, hierdurc aufgehoben. L Treptow, Nega, den 20. Juli 1926. Amtsgericht.

Weizla [53613]

In dem Geschäftsaufsichtsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Ver- mögen des Kaufmanns Maximilian Wiedling in Weßlar is der Zwangöver- leih rechtskräftig geworden und damit as Verfahren beendet, 2

Weßlar, den 2. August 1926.

Amtsgericht.

S E E E E E E E E R I E E E

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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

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Juhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bestimmungen zur Durchführung der Verordnung über Aus- dehnung der Unfallversiherung auf gewerbliche Berufs- krankheiten.

Wiederzulassung eines verbotenen Films.

Zeitungsverbot. :

Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 53 des Reichs- | geseßblatts Teil T.

Preußen.

Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille bezw. der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

B O E E E E C I S A C S I E E N S A R E A M

Amtliches.

Deutsches Nei ch.

Bestimmungen urDurhführungderVerordnungüberAus- ehnung der Unfallversicherung auf gewerb- lihe Berufskrankheiten vom 12, Mai 1929

(RGBl. I Seite 69).

Vom 3. August 1926.

Auf Grund des § 12 der Verordnung vom 12. Mai 1925 wird zu ihrer Durchführung folgendes bestimmt:

1. a) Der Arzt, der einen L ersicherten wegen einer gewerblihen Berufskrankheit behandelt, hat dem Versicherungsamt mit der Anzeige über die Erkrankung die Rechnung über die Gebühr (S 8 Abs. 3 der Verordnung) einzureichen. Das Versicherungsamt über)endet die Rech- nung mit der Abschrift der Anzeige 8 Abs. 4 der Verordnung) dem Träger der Unfallversichérung. Lehnt dieser die Zahlung ab, [o fann der Arzt binnen einem Monat nach Zustellung des ablehnenden Bescheides die Entscheidung des Oberversicberungsamts anrufen. Das Oberversiherungsamt entscheidet endgültig. /

b) Das Versicherungsamt bucht die Kosten der Untersuchungen durch den geeigneten Arzt 7 Abf. 3 der Verordnung) zu Lasten des erstattungspflichtigen Trägers der Unfallversicherung und stellt sie, falls nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist, am Schluß eines jeden Kalendervierteljahres für die einzelnen Versicherungsträger zusammen. Das Versicherungsamt übersendet diese Zusammenstellung nebst den Kassenbelegen dem verpflichteten Träger der erng mit der Aufforderung, die Kosten binnen einer bestimmten Frist postgeld- frei zu erstatten. Die Zusammenstellung gilt als Festseßung der zu erstattenden Kosten. L E E

Das Versicherungsamt kann die Kosten auch für den Einzelfall feststellen und einfordern. /

Gegen die Festsezung ist binnen einem Monat Beschwerde an

das Oberversicherungsamt zulässig. Die Beschwerde ist beim Ver- sicherungsamt einzulegen. __ Das Versicherungsamt kann der Beschwerde abhelfen," wenn es sie für begründet erahtet. Anderenfalls legt es die Beschwerde mit einer gutahtlichen Aeußerung dem Oberversicherungsamt vor. Dieses entscheidet endgültig.

c) § 1799 der Reichêversicherungsordnung gilt entsprechend; an Stelle des MNeichsversicherungsamts entscheidet das Landesversiche- rungsamt, wenn es in der Sache selbst zuständig ist. i

2 a) Die Versiherungëämter haben die Anzeigen des bes handelnden Arztes über gewerbliche Berufskrankheiten, soweit sie Versicherte der vom Reich oder von einem Lande verwalteten Betriebe betreffen, unverzüglich der vorgeseßten Dienstbehörde dieser Betriebe oder der von thr bezeichneten Stelle zu übersenden. ;

b) Die vorgeseßte Dienstbehörde oder die von ihr bezeichnete Stelle übersendet eine Wbschrift der Anzeige über die Erkrankung (§8 7 und- 8 der Verovdnung) oder einen Auszug daraus dem ke- amteten Arzt nach näherer Bestimmung der obersten Verwaltungs8- behörde 9 der Verordnung). : : : G

c) Diese Bestimmungen gelten für die Deutsche Reichsbahn entsprechend. :

Bexlin, 3. August 1926. Das Reichsversicherungsamt. Abteilung für Unfallversicherung. Dr. Bassenge. Wiederzulassungeinesverbotenen Films. Der laut Bekanntmachung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger 8 Nr. 172 vom 27. 7. 1926 unter Prüfnummer 13 264, Nr. 176 vom 31. 7- 1926 unter Prüfnummer 13 347 und Nr. 178 vom 3. 8. 1926 untex Prüfnummer 13 379 verbotene Bildstreifen: „Die drei Mannequin s“ , An- tragstellex und Ursprungsfirma: Terra-Film A.-G., Berlin, ist auf Grund von § 7 des Reichslichtspielgeseßes nunmehr durch Entscheidung der Filmprüfstelle Berlin voni 5. August 1926 unter Prüfnummer 13393 mit 6 Akten, 1950 Meter Länge und 4,24 Meter Ausschnitten zur Vorführung 1m Deutschen Reiche, jedo nicht vor Jugeudlichen, wieder zu- aelassen worde.

Berlin, den 6. August 1926.

Der Leiter der Filmprüsfstelle Berlin. Mildner.

e

Die untex dexr Bezeihnung „Rot Front“ von der Gau- leitung des Roten Frontkämpferbundes Ostsachsen noch inner- halb der Verbotsdauer der „Arbeiterstimme“ herausgegebene Druckschrift verantwortlih Kurt Stein, Dresden, Druck Peuvag, Dresden stellt sih ihrem Fnhalte nach als Ersaßÿ- blatt der mit Verfügung des Polizeipräsidiums Dresden BI 883/26 vom 23. Zuli 1926 verbotenen Zeitung „Arhbeiter=- stimme“ dax und wird deshalb dur das Verbot vom 23. Juli mit umfaßt.

Dresden, den 3. August 1926.

Polizeipräsidium Dresden, Abt. B. Dr. Pfotenhauev.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 53

des Reichsgeseß blatts Teil T enthält

die Verordnung über Luftfahrzeugbau, vom 13. Juli 1926,

die Verordnung über führerlose Flugzeuge und über Flugzeuge mit den technishen Merkmalen neuzeitliher Sagdflugzeuge, vom 13. Juli 1926, :

die Verordnung über Beschränkung der Flugausbildung, vom 13. Juli 1926, und :

die Verordnung in der Lusftfahrt, 13, Juli 1926.

Umfang § Bogen. Verkaufspreis 10 Reichspfennig. Berlin, den 7. August 1926.

Geseßsammlungs8amt. Dr. Ka isenberg.

über Listenführung vom

Preußen.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 16. Juli d. F. verliehen:

Die RettungsmedailleamBande an: Hermann Adams, Fuhrparkarbeiter, Düsseldorf, Franz Köhler, Gärtnereibesißer, Pibschendorf, Paul Leh mann, Arbeiter, Königswalde, Paul Leschner, Jungenieur, Crefeld, Thilo von Seebach, Kapitänleutnant, Wilhelmshaven, Friß Selter, Verwaltungsanwärter, Teindeln, Gustav Welcke r, Lehrer, Essen,

Heinrih Zaa ge, Torpedobootsmannsmaat vom Torpedoboot V. 1, Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

Wilhelm Burchardt, Postbote, Seebad Heringsdorf, Jenny Anna Lummée, geb. Heym, Ehefrau, Suhl, Hubert Scheurer, Reisevertreter, Godesberg, Rudolf Volkmer, Kaufmann, Wohlau.

G I E M T P E De E S E E N R E I

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Nachstehend wird der deutsche Text des am 5. August in Paris unterzeichneten vorläu figen Handelsabkom- mens zwischen Deutschland und Frankrei vorläufig veröffentlicht. Das Abkommen unterliegt noch der Genehmigung der beiderseitigen geseßgebenden Körperschaften. Es soll in Deutschland auf Grund des Ermaächtigungs=- geseyes vom 10. Fuli 1926 am 21. August vorläufig in Anwendung geseßt werden.

Vorläufiges Handelsabkommen zwischen Deutschland und Frankxréètich.

Der Deutsche Reichspräsident und der Präsident der Fran=- zösischen Republik, von dem Wunsche beseelt, die Handels=- beziehungen zwischen den beiden Ländern zu fördern, haben beschlossen, zu diesem Zwecke ein vorläufiges Handelsabkommen abzuschließen, und haben als ihre Bevo [mächtigten ernannt: Der Deutsche Reichs8präsident:

den Deutschen Botschafter in Paris, Leopold von Hoesch, und den Ministerialdirektox im Reich8wirtschaftsministerium, Dr. Hans Posse; a i Dex Präsident der Französischen Republik: den Minister für Auswärtige Angelegenheiten, Aristide Briand, und den Minister für Handel und Gewerbe, Maurice Bokanowski, die nah gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Artikel ver=- einbart haben. E EL 1.

Die in der Liste A aufgeführten Boden- und Gewerbeerzeug- nisse des Zan Een Zollcçjebiets genießen bei ihrer Einfuhr in das deutsche Zollgebiet die in der Liste festgeseßten Zollsäße und

Vexrgünstigungen.

Artikel 2. Die in der Liste B aufgeführten Boden- und Gewerbeerzeugs nisse deutschen Ursprungs nund deutscher Herkunft genießen bei threr Einfuhr in das französische Zollgebiet die in der Liste festgeseßten Vergünstigungen, sowohl hinsichtlih der _Hollsäße als auch hin- sichtlich aller Busläge und Erhöhungskoeffizienten, die Frankreich anwendet oder in Zukunft anwenden könnte. j Die in dex genannten Liste aufgeführten Boden- und Getverbes- erzeugnisse, die gemäß Absay 1 den Minimaltarif erhalten oder die auf Grund der Bestimmungen des nastehenden Artikel 3 später in seinen Genuß treten sollten, genießen dadurh die Meists- begünstigung. 5 y B der Liste B aufgeführten prozentualen Abschläge auf den Unterschied zwischen Generaltarif und Minimaltarif bleiben die gleichen, wie G immer Zollsäbe, Zuschläge oder Koeffizienten, die Frankreich während der Dauer des gegentvärtigen Abkommens ARILeL könnte, erhöht oder erniedvigt werden sollten, soweit sie niht auf Grund von Artikel 3 der Angleichung unterliegen.

Artikel 3.

Wenn Frankreich zu einer Erhöhung seiner Dau lGe oder Koeffizienten schreiten sollte, so werden diese Erhöhungen bis zu einer Höhe von 30 vH der bei Unterzeichnung dieses Abkommens gültigen Söôlle auf diejenigen Erzeugnisse deutschen Ursprungs und deutscher Herkunft keine Anwendung finden, welche in die Liste B dieses Vertrags aufgenommen sind und Zwischensäße zwischen dem General- und Minimaltarif genießen. L L

Zu diesem Zwecke werden die Abschläge vom Generaltarif 1n der Weise erhöht, daß der Zollsaß, wie er \ih am Tage der Unter- ¿eichnung dieses Abkommens in Franken errechnet, ‘der gleiche bleibt, fo lange wie die Erhöhungen der Zollsäße oder Koeffiztenten nicht das vorerwähnte Verhältnis von 30 vH überschreiten, das als Auss gleih der seit dem 4. April 1926 eingetretenen Großhandelspre1#F- steigerung angesehen wird. Die so errehneten Zollsäße und Koefft- zienten Tonnen jedo auf keinen Fall unter die Säße des erhöhten Minimaltarifs herabgeseßt werden. i : :

Hinsichtlich der in die anliegende Liste © aufgenommenen (Frs zyeugnisse wird vereinbart, daß sie, da sie den Vorteil der vorstehend vorgesehenen Ausgleichung genießen, nur im Ausmaß der seit dem 4. April 1926 eingetretenen und um 30 vH verminderten Steige- rung des amtlichen JInderes der Großbandelspreise weitergehenden oder neuen Erhöhungen unterworfen werden dürfen.

Eine spätere Erhöhung kann jedo erst eintreten, wenn eine

neue Preissteigerung von mindestens 20 vH festgestellt ift. Artikel 4.

Die Hohen Vertragschließenden Teile werden den sich aus den vorhergehenden Artikeln ergebenden Erleichterungen der Einfuhr in ihr Zollgebiet durch Verbote oder Beschränkungen lein Hindernis bereiten, ohne hierdurch jedoch Verbots- oder Beschränkungsmaßnahmen auszuschließen, die aus Gründen der Sicherheit des Staates und des Gebiets, des Schußes der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen und der Ausübung der Staatsmonopole notwendig werden follten. -

Arti él 5

Bezüglich der in den Listen A und B aufgeführten Erzeugnisse geroähren sih die Hohen Vertragschließenden Teile für die Ver- brauchs\teuern und inneren Abgaben jeder Art Inländerbehandlun und für die Zwischenlagerungsgebühren und Gebühren für die Zoll- abfertigung der Waren Meistbegünstigung.

Artikel 6.

Hinsichtlich der Nationalisierung der von einem der Hohen Ver- tragsließenden Teile in das Gebiet des anderen Teiles eingeführten Ware wird dieser, ausgehend von seiner eigenen Geseßgebung, die Meistbegünstigung gewähren.

Axtikel 7.

Bei ihrer Einfuhr sollen keinen anderen oder höheren Zöllen oder Abgaben, als wenn sie unmittelbar aus ibrem Ursprungslande eingeführt sind, unterworfen werden:

die deutsben Boden- und Gewerbeerzeugnisse, die im Durchs gang durh ein oder mehrere dritte Länder nach Frankrei eingeführt werden, ebenso wie die Boden- und Gewerbeerzeug- nisse eines dritten Landes, die im Durchgang durch Deutschland nah Frankreich eingeführt werden, vorausgesebt, daß diese Transporte unmittelbar und ohne Benutzung des Seeweges bee wirkt werden;

die französischen Boden- und. Gewerbeerzougnisse, die ü Durchgang durch ein oder mehrere dritte Länder nach Deuts land, ebenso die Boden- und Geroerbeerzeugnisse dritter L die im Durchgang durch Frankreich nah Deutschland eingeführ

werden. d Art tel 9:

genießen auf dem Gebiete des anderen : für - den - Reiseverkehr, den Aufenthalt, die Ausübung von Handel, Gewerbe und 1 für die damit zusammenhängenden Nebte haben - freien und ungehinderten Zutritt zu

Die Angehörigen jedes der Hoben Verir Freiheit, bewegliche und unbewegliche } Teils zu besißen und das Eigentum an fung, geseßliche Erbfolge oder lezwillige V eine andere Weise zu erwerben und zwar ausfetzungen, die durch die Geseße des Güter befinden, für die Angehörigen îrge gesehen sind. - Sie können zu den gleichen 3 gelten, hierüber verfügen:

Die Staatsangehörigen jedes sollen auf dem Gebiete des andere! tärischen Dienst sowohl in der Landarme Garde oder der Miliz und von allen perfônl leistungen befreit sein. Das gleicde gilt Fn

leistungen, die an Stelle von persönlichen Leistungen aulertegt men