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74500] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Gertrud Brunner, geb. *:röhlih, in Köln, Weyerstraße 118, Brozeßbevollmächtiate: Rechtsanwälte Dr. Friede und Dr. Nose in Hannover, klagt cegen den Kaufmann Alois Bruuner, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früher in. Hannover, auf Grund des § 1568 B. G.-B. mit dem Antrag auf (Ehe- scheidung. Die Klägerin ladet den Be- Fsaaten zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits vor den Einzelrichter der Zivilkammer 4 des Landaerichts in Han- nover auf den U. Oktober 1926, vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforde- runa, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Mechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hannover, den 31. Juli 1926.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
[54501] Oeffentlicke Zustellung.
_Die Ghefrau Christine Uster, geb. Gakenholz, in Riklingen, Ricklinger Straße 99, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kleine in Hannover, klaat geaen den Arbeiter Albert Ufter, zurzeit unbekannten Aufenthalts, früber in Han- nover, auf Grund des § 1568 B. G.-B. mit dem Antrag auf Chescheidung. Die Klägerin ladet den Beklaaten zur münd- sichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IIT. Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 27. September I 926, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderuna, sich durch einen bei diesem Gericht zuaelassenen MNechts8anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Hannover, den 3. August 1926.
Der Gerichts\chreiber des Landgerichts. [54059] Deffentliche Zustellung.
Fn Sachen des minderjährigen Josef Lulaweß, vertreten durch die Rechts- shutyabteilung der b. Landes - Findel- anstalt in Prag 11 u. Karlova, gegen den Krankenwärter Josef Franz Kunzmann in Liebshwiß “a. Elster, - z. Zt. un- bekannten Aufenthalts, wird der Ver- tagte zur FortsezBung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Montag, den 4. Oktober 1926, vormittags 9 Uhr, vor das Thürin- gische Amtsgeriht, Abteilung 2 für Rechtsstreite, in Gera, Amtsgericht s8- gebäude, Schloßstraße 22, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 45, geladen. Wenn der Ver- klagte nicht erscheint und sih au nicht dur eine mit schriftliher Vollmacht verschene volljährige Person vertreten laßt, kann auf Antrag Versäumnisurteil gegen ihn erlassen werden.
Gera, den 4. August 1926.
Die Geschäftsstelle des Thüring. Amtsgerichts.
[54510] Oeffentliche Zustellung.
“ Der minderjährige Wilhelm Decher in Lingelbach, vertreten durch seinen Vor- mund Johann Heinrich Geisel in Ungel- bach, Prozeßbevollmächtigter: Kreisjugend- amt Alsfeld, klagt gegen den Chauffeur Heinrih Lochhaas, früher in Neu Ülrichstein, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhaltsrente, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger, zu Händen seines Vormundes, vom 1. Mai 1926 ab unter Fortfall aller bisherigen Festsezungen bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine im voraus am Ersten jedes Geburtsvierteliahres fällige Geldrente von vierteljährlich 60 Meichs- mark, die rückständigen Beträge sofort, zu zahlen und das Urteil für vorläufig voll- \treWbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des NRecbtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Homberg (Oberhessen) auf Mittwoch, den 20, Oktober 1926, vormittags8 8 Uhr, geladen.
i Sonmberg (Oberhessen), den 26. Juli 926
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Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [54511] Oeffentliche Zustellung.
Die minderjährige Anneliese Engel in Idstein, vertreben durch das Jugendamt in Langenschwalbach, Prozeßbevollmäch- tigter: —, flagt gegen den Schneider Friß Müller, zuleßt wohnhaft in Fdstein, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte als Vater der Klägerin in Anspruch genommen werde, weil er der Kindesmutter in der geseßlichen Gmpfängnißzeit beigewohnt
abe, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin zu Händen des Jugendamts Langenschwalbach, von seiner Seburt ab — 29, 4. 1926 — eine Ünter- baltsrente von monatlich 35 M bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres, und ¿war die rückständigen Beträge sofort, die Tünftigen am 29. jeden Monats im voraus zu zahlen, die Kosten des Nechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig voll- streckbar zu erklären. Zur mündlichen VBerhardlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Idstein, Q Nr. 12, auf den 23. Sevtember
926, vormittags 9% Uhr, geladen.
Idstein, den 4. August 1926.
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. [54062] Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Richard Hans Seidel, geb. am 3. 11. 1922, uneheliches Kind der ledigen Fabrikarbeiterin Marie Seidel in Petersdorf Nr. 267, vertreten durch den Kreisaus\{huß, Kreisjugendamt in Hirschberg i. Scle})., als geseßlichen Amtsvormund, Kläger, gegèn den Glas- \chleifer Richard Wiesner, zuleßt Sandersleben, Anhalt, Eislebener Str. 8, bei Arbeiter Brunkau wohnhaft, zurzeit unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unterhalts. Zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits wird der Be-
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h Amtsgerichts.
tember 1926, vormittags 10 Uhr, Por das Amtsgeriht Sandersleben ge- aden.
Sanderslebeu, den 4. August 1926. Der Gerichtsschreiber des Anhaltischen
[54496] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Curt Benzin (Ins. Curt Benyßin) in Görliß, Prozeßbevoll mäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. Dalibor, Ber- lin-Südende, Seestr. 4, klagt: 1. gegen Frau A. M. Gertrud Kuttner, geb. Stultiens, früher in Eindhoven, Holland, jeßt unbekannten Aufenthalts, 2 deren Ehemann, Kaufmann Peter Kuttner, in Berlin W. 62, Kleiststr. 42, Pension Döring, auf Grund der Be- hauptung, daß die Beklagte zu 1 ihr aus übernommener Bürgschaft, welcher der Beklagte zu 2 zugestimmt hat, einen Restbetrag von 2060,50 RM schulde, mit dem Antrag auf vorläufig vollstreckbare und kostenpflichtige Verurteilung der Beklagten zu 1 a) zur Zahlung von 1300, — RM nebst 18 % Zinsen von 2040,50 RM für die Zeit vom 16. 10. 1925 bis 6. 1. 1926, von 1890,50 RM seit dem 7. 1. 1926, und b) zur Zahlung von 760,50 RM am 1. 4. 1926, den Beklagten zu 2 zur Duldung der Zwangsvollstreckung in das eingebrachte Gut der Beklagten zu 1. Die Klägerin ladet die Beklagte zu 1 zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 13. Zivilkammer des Landgerichts T in Berlin, Grunerstraße, II. Stock, Zimmer 16—18, auf den 11. November 1926, vormittags 19 Uhr, mit der Auf- forderung, R durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten gzu lassen. — Aktenz. 30. O. 71. 26.
Berlin, den 17. Juli 1926.
Dex Gerichts\chreiber des Landgerichts I.
[54497] Oeffentliche Zustellung.
Dex Jnvalide Friedrich Worshun in Berlin - Mariendorf, Königstraße 59, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Martin Manasse in Berlin W. 8, Kronenstraße 3, Élagt gegen den Bücher- revisor Herbert Simon, früher in Berlin N. 4, Chausseestraße 15, jeßt un- bekannten Aufenthalts, unter der Be- hauptung, daß der Beklagte ihm aus dem Vertrage vom 19. November 1925 noch den Betrag von 1685 RM schulde, mit dem Antrag, 1. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger 1685 RM nebst 9% Prozeßzinsen zu zahlen, 9. dem Beklagten die Kosten des Rechts- streits aufzuerlegen, 3. das Urteil, evtl. gegen Ciyerbeitole g, für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Dex Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 30. Zivilkammer des Landgerichts T in Berlin, Grunerstraße, Il. Stockwerk, Zimmer 11—13, auf den 29. No- vember 1926, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen. :
Verkin, den 26. Fuli 1926. Gerichtsschreiber des Landgerichts I.
[54509] Oeffentliche Zustellung. Die Pommersche Bank für Landwirt- schaft und Gewerbe, Aktiengesellschaft, Stettin, geseßlich vertreten durch ahre Vorstandsmitglieder Schellong und Karl Hoffmann-Lüth, ebenda, Prozeßbevoll- mädtigte: Rechtsanwälte Dr. Ernst Woll- mann, Dr. jur. Paul Vahrenkamp, Berlin W,. 9, Köthener Str. 38, klagt gegen den Kaufmann Hans Heinrich von Hol eufer, früher in Berlin, Unter den Linden 43, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß ihr Beklagter an rück- ständigen Gebühren und Auslagen für die (Frwirkung eines Arrestbefehls und Pfän- dungsbeschlusses durch das “Landgericht 1 in Berlin in 47 0 12/26 472,09 M verschulde, mit dem Antvag auf vorläufig vollstreckbare, kostenpflichtige Verurteilung zur Zahlung von 472,75 M nebst 12 % Zinsen p. a. seit dem Tage der Klage- zustellung. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstveits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin-Mitte, Ab- teilung 32, Neue Friedrichstraße 12/15, auf den 15, Oktober 1926, vormittags 10 Uhr, Zimmer 158, 11. Stock, ge- laden. (32 C. 1460. 26.) Berlin, den 5. August 1926. Der Gerichtsschreiber es Amtsgerichts Berlin-Mitte. [54499] Oeffentliche Zustellung.
Es klagt der Buchhalter Franz Fevden- bert in Wetter (Nuhr), Bergstraße 6, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Heinemann in Hagen (Westf.), gegen den Betricbsleiter Julius Sippert, früher in Wetter (Nuhr), jeßt unbekannten Aufent- halts, 4. O. 477/26, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflihtia zu verurteilen, an den Kläger 670 NM nebst 10 % Zinsen seit dem 1. Januar 1926 zu zahlen und das Urteil notfalls gegen Sicherheits- leistung oder Hinterlegung für vorläufig vollstrefbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits ladet der Kläger den Beklagten vor den Einzel- ribter der 4. Zivilkammer des Land- gerihts in Hagen (Westf.) auf den 5, Oftober 1926, vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 253, mit der Auf- forderung, einen bei diesem Gericht zu- gelassenen Rechtsanwalt zu seiner Ver- tretung zu bestellen. Die Sache is vor- behaltlih der Entsbeidung des Gerichts zur Feriensache erklärt.
Hagen (Westf.), den 21. Juli 1926,
Aht. 32,
Élagte auf Dienstag, den 21, Sep-
#53136] Oeffentliche Zustellung. Der YIittergutsbesißer Hans Bodo von Alvensleben in Neugattersleben, Prozeß- bevollmächtigter: Nechteanwalt Peters in Kalbe a. S., klagt gegen 1. Heinrich FFriedrich Diefing, geboren am 30. 5. 1X93, 2. Andreas Gottfried Gottlieb David Diefsing, geb. 14. 1. 1855, 3. Marie Wilhelmine Dorothee Friedrike Diesing, aeb. 31. 5. 1857, 4. Luise Elisabeth Elenore Diefing, geb. 26. 7. 1860, sämtlich unbekannten Au*enthalts, mit dem Antrage, 1. die Beklagten zu verurteilen, die Wschung der im Grundbuch von Neu- gattersleben Band 3 Blatt 88 in Abtei- lung 1UIT unter Nr. 3 eingetragenen 20 Taler gleich 60 4 mütterlichen Erb- gelder zu bewilligen, 2. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 3. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Termin zur Güteverhandlung ist vor dem Amtsgericht in Kalbe a. S. auf den 14. Oktober 1926, vormittags 9 Uhr, bestimmt, zu dem die Beklagten zu 1—4 geladen werden. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
[54502] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Emilie Lénard und Cie. in Sierck an der Mosel, Zweigniederlassung Köln, Nosenstraße 70, Klägerin, Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. jur. Jos. Holl I. in Köln, Auf dem Hunnen- rüden 21, Élagt gegen die Eheleute Nikolaus Georg Theis und Frau, Leon- tine geb. Jessel, in Grevenmacher (Luremburg), Beklagte, unter der Be- hauptung, daß sie dem Beklagien im Juli 1924 zwei Waggon Heu geliefert habe und die Beklagten sich zur fofortigen Zahlung des Kaufpreises verpflichtet hätten, je- doch seit dem 1. August 1924 in Verzug geraten scien mit dem Antrag auf kosten- fällige und falls, gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbare Verurteilung der beklagten Ghefrau zur Zahlung von 1483,22 Reichsmark, i. B. eintausend- vierhundertdreiundachtzig Reichsmark und 22 Pfennige, nebst 10 % Zinsen seit dem 1. August 1924, ferner auf Verurteilung des beklagten "Chemannes die Zwangs- vollstredung in das eingebrachte und seiner güterrehtlihen Verwaltung unter- liegende Vermögen seiner Chefrau zu dulden. Die Klägerin ladet die Be- fsagten zur mündlihen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Köln, Neichen8perger- plaß 1, auf den 26. Oktober 1926, vormittags 9 Uhr, auf Zimmer 250 mit der Aufforderung, sich dur einen bei diesem Gericht zugelassenen NRechts- amvalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.
Köln, den 3. August 1926,
Gerichtsschreiber des Landgerichts.
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2.
[476759] Bekfannunachung. Das 186,2458 ha große Stifts- gut HSohenebra, Kreis Sondershausen, joll am Freitag, den 27. August 1926, vorm. 11 Uhr, im Dicnstgebäude der Klofsterktammer zu Hannover, Eichstr. 2, auf 18 Jahre vom 1. Oktober 1926 ab öffentlich meistbietend ver- pachtet werden. Das Gut liegt im Kirhdorf Hobenebra. Der Gutshof ist vom Bahnhof Hohen- ebrader BahnstreckeNordhausen—Sonders- haufen—Erfurt 2 km und von der Halte- stelle Hohenebra-Ort 400 m entfernt und mit ihnen durch Pflasterwege verbunden. Zur Uebernahme des Gutes ist ein Ver- mögen von 100 000 4 erforderli. Der Vermögens- und Befähigungsnachweis ift bis zum 16. August 1926 bei der Kloster- kammer zu erbringen. Die Klosterkammer.
Bekanntmachung. Domüänenverpachtung.
Die Domäne Leegen, Kreis Lyck, 1,7 km von der nächsten Postanstalt Sentken und 4,0 km von der nächsten Bahnstation Birkenwalde entfernt, foll am Freitag, den 27. August 1926, vormittags 11 Uhr, hier]elbst im kleinen Sitzungssaal des Negierung8gebäudes für die Zeit vom 1. Juli 1927 bis 30, Juni 1945 öôffentlich meistbietend zur Neuver- pachtung ausgeboten werden.
Die Domäne hat einen Flächeninhalt von 377,7115 ha und einen Grundsteuer- reinertiag von 992,38 Talern. Die Ausbietung erfolgt ohne die Ver- pflichtung zum käuflihen Erwerbe des auf der Domäne vorhandenen lebenden und toten Inventars. Die M be- trägt ein Zehntel der Jahrespacht, doch behält sich die Regierung ihre Erhöhung auf ein Drittel der Jahrespacht vor. Pachtberoerber haben ihre Befähigung als prattishe Landwirte und den eigen- tümlichen Besitz eines frei vertügbaren Vermögens von 80—100 000 NM bis zum 19. August d. J. der unterzeichneten Regierung, die über die Zulassung zum Bieten entscheidet, nachzuweisen, Besichtigung der Domäne ist nach vor- heriger Anmeldung bei dem ¡jetzigen Pächter, Herrn Oberamtmann Hilbrandt, jederzeit gestattet. Nähere Auskunft erteilt die unterzeichnete Regterung. Allenstein, den 16. Juli 1926. Regierung, Abteilung für
[48090]
4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.
Die Bekanutmachungen über den Verluft von Wertpapieren befin- den sich ausschließlich in Unter-
abteilung 2.
[54530] :
Peiner Stadtanleihe vou 19083. Jm Anschluß an die 4. Verordnung
zur Durchführung der Ablösung der
Markanleihen der Gemeinden, Ge-
lich-rechtlichen Körperschaften vom 10, Juli 1926 (Preuß. Geseßsammlung Nr. 28 Seite 200) fordern wir hiermit die Jnhaber unserer 3!s %igen Peiner Stadtanleihe von 1903 auf, innerhalb der Aus\chlußfrist, die vom 2.. August bis zum 1. November 1926 läuft, ihren Anspruch auf den Umtausch der in der Jnhaberschuldurkunde verbrieften Mark- anleihe bei den in oben angegebener Verordnung vorgesehenen Vermittlungs- stellen (ôffentlich-rechtlihe Kredit- anstalten, Sparkassen, Banken usw.) an- anzumelden, Bei diesen Stellen ist auch der An- trag auf Gewährung von Auslosungs8- reten anzubringen und hierbei der Altbesib der Anleihestücke nachzuweisen. Es wird beabsichtigt, statt eigener Ablösungsanleißhen und - Auslosungs- rechte auf Antrag des Glöubigers diesem entsprechende Stücke der vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband aus- gegebenen Sammelablösungsanleihe (nebst Ausklosungsrechte) zu gewähren. Peine, den 2, August 1926. Der Magistrat, [54581] Baralbfindung der Junhaberanleihe der Stadtgemeinde Rehau vom Jahre 1921, 4 E 8 32 der Verordnung des Bayer. Gesamtministeriums vom 9. Juli 1926 über die Durchführung der §8 40 bis 46 des Anleiheablosungsgeseßes (Staatsanz. Nr. 157) bietet die Stadt- gemeinde Rehau den Gläubigern der in der Inflations8zeit — 1921 — auf- genommenen 4 %igen Papiermarkanleihe eine Barakfindung in Hohe von 5 % des Goldwerts an. Der Abfindungsbetrag beläuft sich pro 1000 Papiermark auf 80 Neichspfennig. Die Éinlösungsfrist läuft 3 Monate, beginnend mit der Veröffentlichung dieses Angebots im Bayer. Staatsanzeiger and im Deutschen Reichsanzeiger. / Die Inhaber dieser Schuldverschrei- bungen roerden aufgefordert, unter genauer Angale thres Namens, Standes und Wohnorts, gegebenenfalls auch des Bank- fontos, die Mäntel nebst Zinsscheinbogen eins{ließlich Erneuerungs\chein unter Bei- gabe eines Nummernverzeichnisses bei der Stadtkämmerei Rehau einzureichen. Die Zusendung oder die unmittelbare Auszahlung des Gegenwerts erfolgt durch die Stadtkämmerei Nehau kostenlos. Rehau, den 5. August 1926, Stadtrat. J. VB.: Strobel.
[54522] Barabfindung der Chemnißer JInflations8auleihen, d, h. der JInhaberschuldvverschrei- bungen der Stadtgemeinde Chemnit, die in der Zeit vom 1. Januar 1919 bis zum Ende der Jnflationszeit begeben worden sind, _ Die Stadtgemeinde Chemniß löst die seit 1, Januar 1919 ausgegebenen Stadt- anleihen in bar ein. Es handelt sih um Teile der 1914 er Anleihe und um die ane 1920 er Anleihe. Unter Zugrunde- egung des vom Treuhänder genehmigten Durchschnittsgoldwertes dieser Anleihe- bestände und unter Berücksichtigung der von anderen Großstädten für die Bar- abfindung der Inflationsanleihen ge- zahlten Prozentsäße vergüten wir den În- habern der nah dem 1. Januar 1919 aus- gegebenen Stücke der 1914 er Anleihe für 100 Papiermark 1 Reichsmark und den Inhabern der Stücke der 1920 er Anleihe für 100 Papiermark 20 Reichspfennige. Soweit bei den oben erwähnten Teilen der 1914 er Anleihe der Altbesiß nach- E werden kann, bleibt es den In- abern überlassen, die Altbesißrehte zu beanspruchen oder von der Barablösung Gebrauch ‘zu machen. Die Einlösungsfrist läuft big Ende November 1926. Die Jnhaber der im Absabß 1 erwähnten Schuldvershreibungen können ohne Rücksicht auf die Höhe des Besißes ihre Ansprüche unmittelbar bei der Stadthauptkasse Chemniß geltend machen. Hierzu ist erforderlich aenaue Angabe des Namens, Standes und Wohn- ortes des Einreichenden, Bezeichnung der Anleihestücke (welhe Anleihe, Abteilung und Nummer) sowie Beifügung der Stücke nebst Zinsleisten und Zinsscheinen. Nach Ablauf des 30, November 1926 findet eine Barabfindung nicht mehr statt, Mit der Annahme des Angebots auf Barabfindung erlöschen alle Ansprüche aus den abagelieferten Schuldurkunden. Wird innerhalb der oben angegebenen Frist Bar- ablösung nicht aefordert so kann die Auf- wertung der Jnflationsanleihen, soweit Neubesiß in Frage kommt, nur nah den Bestimmunaen des Änleiheablösungs- geseßes (224 % vom Goldwert) gefordert werden. Nähere Bestimmungen der \äh- sischen Regierung sind hierüber noch nicht ergangen. Chenmnitz, den 7, August 1926.
meindeverbände und sonstigen öffent- |-
54532 Vekauntmachung ber die Barablösuung der Juhaber: anleihen der Stadt Remscheid vou
___ 1922 und 1923. Entsprechend der Verordnung zur Durchführung der Ablösung der Mark- anleihen der Gemeinden, Gemeinde- verbände und sonstigen öffentlih-recht- lihen Körperschaften vom 10. Juli 1926 ist für die nachstehenden Fnhaberpapier- anleihen eine 1214 %ige Barablöfung des der Stadt Remscheid zugeflossenen
Goldmarkbetrages beabsichtigt: : 5 %ige Markanleihe von 1922 30 Mil- lionen Mark,
1923
10 %ige Markanleihe 200 Millionen Mark,
Die Einlösungsfrist läuft 3 Monate vom Tage dieser Bekanntmachung ab, Einlösungsstelle ist die Stadthauptkasse in Remscheid.
Remscheid, den 7. August 1926.
Der Oberbürgermeister: D Wi: ZUT WCLTEN:;
von
[54521]
Anrtliche Bekauntmachung des
Stadtrates Bernet i. Fichtelgeb.
Barabfindung der 4% Juhaber- anleihe der Stadtgemeinde Verneck im Fichtelgebirge vom Jahre 1920. (10. VII. 1920, 14. VI. 1921 und
26. XI. 1921.) Gemäß § 32 der Verordnung des Bayer. Gesamtministeriums vom 9. Juli 1926 über die Durchführung der §8 40 bis 46 des Anleiheablösungs8geseßes — Bayerischer Staatsanzeiger Nr. 157 vom 12. 7, 1926 — bietet die Stadt- gemeinde Berneck i. Fichtelgebirge den Gläubigern der unterm 10. VII. 1920, 14 VI. 1921 und 26. X. 1921 au8- gegebenen Fnhaberschuldverschreibungs8- anleihe eine Barabfindung, und zwar in Hohe von 5 % des Goldwertes, der der Stadtgemeinde Berneck zugeflossen ist, an. Die Barabfindungsbeträge belaufen sih wie folgt: für Buchstabe A Ne. 1 mit 24, Buch- stabe B Nr. 1 mit 36, Buchstabe C Nr. L mit Al 23 mit 34 36 mit 61 63. mit: 87, 89 mit 95,97 mit 126, Buchstabe D Nr. 1 mit 50 pþro PM 500,— — RM 2,78,
für Buchstabe A Nr. 25 mit 100, Buchstabe B Nr. 37 mit 80, Buch- stabe C Nr. 127 mit 160 pro PM 500,— — RM 1,65,
für Buchstabe A4 Nr. 101 mit 140, Buchstabe B Nr. 81 mit 170, Buch- stabe C Nr. 161 mit 180 pro PM 560,— — RM —,48.
Die Einlösungsfrist läuft 3 Monate mit der Veröffentlihung dieses An- gebots im Bayer. Staatsanzeiger und im Deutschen Reichsanzeiger. : Die JFnhaber dieser Schuldverschrei- bungen werden aufgefordert, untex ge- nauer Angabe ihres Namens, Standes, Wohnortes, gegebenenfalls auch des Bankkontos, die Mäntel nebst Zins- scheinbogen einschließlich Erneuerungs- hein unter Beigabe eines Nummern- verzeichnisses bei dem Bankgeschäft Karl Schmidt in Berneck im Fichtelgebirge einzureichen.
Die Zusendung oder die unmittelbare Auszahlung des Gegentwertes erfolgt durh das Bankgeschäft Karl Schmidt in Berneck im Fichtelgebirge.
Verneck im Fichtelgebirge, anm 7. August 1926.
Stadtrat Berueck.
[54520
Varabfindung der Fuhaber - Au- leihen der Stadtgemeinde Bayreuth aus den Jahren 1922 und 19283. Gemäß § 32 der VO. des Bayer. Gesamtministeriums vom 9. 7, 1926 über die Durchführung der §8 40 bis 46 des Anleiheablösungsgeseßes bietet die Stadt Bayreuth den Gläubigern der Papiermarkanleihen aus den Fahren 1922 und 1923 eine Barabfindung in Höhe von 1214 vH des durchschnittlichen Goldwertes der Schuldverschreibungen an und bezahlt demgemäß:
für 1000 f Nennwert der 6 % igen
Anl. v. J. 1922 = 8 Reihspfg., für 1000 Æ Nennwert der 10 % igen
Anl. v. J. 1923 = 2 Reichspfg. Die Einlösungsfrist läuft drei Mgos- nate, beginnend mit der Veröffent- lihung dieses Angebots im Bayer. Staatsanzeiger und Deutschen Reichs-
anzeiger. Die Jnhaber dieser Schuldver- S werden aufgefordert, die äntel nebst Zinsscheinbogen und Er- neuerungsscheinen bei der Stadthaupt- fasse Bayreuth unter Beigabe eines Nummernverzeichnisses einzureichen. Die Zusendung oder die unmittelbare Auszahlung des Gegenwertes erfolgt dur die Stadthauptkasse Bayreuth kostenlos. Bayreuth, den 6. August 1926. Stadtrat: Preu,
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil . F, V.: Oberrentmeister Me y er Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (J.V.: Mey e r) in Berlin. Druck der Preußischen Druerei- und Verlags-Aktiengesellshaft, Berlin, Wilhelmstraße 32.
Vier Beilagen (einshließlich Börsen-Beilage) und Erste und Zweite
Das Landgericht, Ferienzwilkammer.
Domänen und Forsten.
Der Nat der Stadt Chemnitz.
Zentral-Handelsregister-Beilage
Ir. 184.
Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußi
Berlin, Dienstag, den 10. August
schen Staatsanzeiger
1926
1. Untersuchun 2. Aufgebote,
3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. n.
4. Verl A. von Wertpapiere H, Res esellshaften auf Aktien, Aktiengefellschaften fe Kolonialgesellschaften.
ZÆŒ” Befristete Anzeigen müssen d r ei Tage vor dem Sinrüctungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen fein. “WE
und Deut
4 Verlosung 1.
[54525] Varabvlösung a ver Juflationsanleihe der Stadt Kiel vom 2. Januar 19283.
Die im Jahre 1928 ausgegebene 9 9% ige Jnhaberanleihe der Stadt Kiel wird mit 124% des Durchschnitts Goldwerts bar abgelöst, Mindestaus- zahlungsbetrag 1 Reichsmark.
Nach der Goldivertberechnung, aner- } Fannt von dem öffentlihen Treuhänder für den Regierungsbezirk Schleswig, ergibt fich für die vorbezeichnete Jn- Haberan{eihe ein Vergütungsfaß von je 20 9 für 5000 Papiermark Nennwert.
Die Einlösung erfolgt unmittelbar bei derStadthauptkasse Kiel, Rathaus, innerhalb 3 Monaten von dieser Be- kanntmachung an gerechnet.
Kiel, den 6, August 1926.
Dex Magiftrat.
54534] BVefkfanntmachung e. Angebot der Varablósnug von Markanfeihen der Stadtgemeinde
Wiesbaden,
Auf Grund des § 32 der Verordnung des Preußischen Staatsministeriums vom 19. Juli 1926 (Geseßsamml, S 200) wird folgendes bekanntgemacht: Ï
& 1. Die Stadt Wiesbaden bietet den Gläubigern ihrer 4 % igen Anleihe von 190 Buchst, I 1. Ausgabe und der 7—12 % igen Namens\chuldscheinanleihe von 1922, die als Neubesißanleihen vor- erst nicht umgetauscht werden, an Stelle des Umtausches in Ablösungsanleihe Bar- oblofung an. :
L 2 Die Höhe der Barablösung be-
tr L fir die 4 % ige Anleihe von 1920 Buch- stabe I I. Ausgabe 5 vH, i für die 7—12%ige Namensschuldschein- anleihe von 1922 124 H des Goldmarkbetrags, der der Stadi Wies- Haden aus der Begebung dieser Anleihen zugeflosfen ist.
Die Barablösung erfelgt, zu den vor- | stehenden Säßen ohne Rücksicht auf die |
Größe des Besibes, insbesondere also auch |
an solche Inhaber, deren Besiß 500 Gold- mark nicht erreicht. /
Zinsen werden nicht vergütet.
8 3. Die Berechnung des Goldmark- betrags für die 4 % ige Anleihe von 1920 ift gemäß § 31 Abs. 2 des Reichsgesehes über die Ablösung öffentlicher Anleihen durch den Magistrat erfolgt und hat die Genebhmiguna der Aufsichtsbehörde er- halten. 2
Der Goldwert der 4 % igen Anleihe
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E S eabsachen; Zusielungmu u. dergl.
| [54731]
! ber die Varablösung der Juhaber-
von Wertpapieren, Bed | S v eabrcg isen
I
t l
von 1920 Buchstabe I 1. Ausgabe beträgt
4 786% des Nennwertes; 500 PM werden
demnach bei einer 5 % igen Auer tung /0
gemäß § 2 mit NM 1,25, das sind 0,25 des Nennwertes, eingelöst
Der Goldwert der Namens\chuldschein-
anleihe ist
für jeden Schuld\chein be-
sonders berechnet und gleich dem Goldwert des Geldbetrages, der der Stadt aus der
Begründung der geltotten ist.
Schuldverpflichtung zuU- Die Anträge auf Barablöfung
sind innerhalb einér Au Ga vom
10. August bis einschließli 9.
ovember
1926 unter Vorlegung der Schuldurkunden bei der Stadthauptkasse Wie3baden
zu stellen.
Den Stücken der Anleihen F
T. Ausgabe sn die Zinsbogen und Er-
neuerungsscheine beizufügen.
Berechtigt zum Empfang der ablösung für die M it nur derjenige, auf dessen
Bar-
Namensschuldscheine Namen der
Schuldschein ausgestellt ist oder auf den er gemäß Ziffer 5 der Bestimmungen vom
11, Dezember 1922 ordnungsgemäß über- |
tragen wurde.
Die Barablösung erfolgt sofort an den
Einlieferer der Schuldurkunde.
§ 5. Inhaber von Schuldurkunden der Anleihen von 1920 Buchstabe T T. Aus-
s die ihre Stücke
auf Grund des zentrale — Imtaushes gegen den gleichen Betrag | munalbank —
älterer Anleihen der Stadt Wiesbaden er- halten haben und für die abgegebenen
Stücke den Altbesiß nachweisen können
haben, soweit sie niht von der
1
ablósung Gebrau machen wollen, ihren } 9d Í ? nt aud E Anspruh auf Umtausch in Ablósungs- | nicht erreiht. Zinsen werden nit ver-
anleihen und Gewährung von Auslosungs-
rehten geltend zu machen.
Ein Anspruch
auf Umtausch und Gewährung von Aus- lofungsrechfen béstèhf nur, soweit Anlethe-
ablösungs\huld im Nennbetrag von Reichs- |
mark 1350 oder einem Vielfachen davon z1
Srihres ist, mithin ‘also nur bei einem |
tbesiß von wenigstens 500 GD
5M. | „Fatob} Die Geltendmachung vorstehender An- | löósungsbeträge unter
l
sprüche für einen Teil des auf diese Weise nachgewiesenen Altbesißes schließt die Bar-
ablösung für den übrigen besißes desselben Gläubigers aus. Wiesbaden, den 6, August 1926. Der Magifirat.
Teil des Alt- |
V, Verordnung zur Durchführung der Ablösung der Maxrkanleißen der Ge- meinden, sonstigen [haften vom Gejey-Sammlung Nr. 28 vom 13. Juli 1926) 414 Brandenburgische Kommunal- Anleihe von 1926 und der S!4 % Brandenburgischen leihe von 1928 die Abfindung ihrer Rechte aus dem Anleiheablösungsgeseß durch Barabfindung geboten:
Bekanntmachuug der
414 %
1920 und dexr : Kommunual-Ax- |1 leiße von 1923.
Auf Grund des § 382 der Preuß.
der Gemeindeverbände öffentlih-rehtlihen Körper- 10. Juli 1926 (Preuß.
wird den Gläubigern der
Kommninal-Azi-
wie folgt an-
1, 414 % Braudeuburgische Kom- munal-Anleihe von 1920.
1501—1717, 1501—2374,
Brandenburgishen Kommunal-Anleihe von 1923 zu verbinden.
ablösung
halb der Auss{lußfrist vom 2. 1926 bis 1. November 192s auf den vor- geschriebenen Vordrucken bei den Ver- mittlungsstellen anzumelden. n und | spruch auf Umtaush und Gewährung von Auslosungsrechten besteht nur, so- weit Anleiheablösungss{huld im Nenn-
Öffentlicher Anzeiger.
Anzeigenpreis für ven Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
1,95 Neichsmark.
Anleihealtbesizer, die von der Bar- feinen Gebrauch machen
1 Ablösungsanleißhe und Ge- vährung von Auslosungsrehten inuer- August
betrage vom RM 12,50 oder einem Vielfachen davon zu gewähren ist, mit- hin also nur bei einem Altbesiß von mindestens Goldmark 500,— oder einem Vielfachen davon (§ 30 des Rei geseßes über die Ablösung öffentli Anleihen). Berliir, den 9, August 1926. Verband brandenburgischer Kom- munalverbände für das kommunale Spar-, Bank- und Kassenwesen (Brandenburgischer Sparkafsen- und Giroverband). Der Verbandsvorficher : Machowiez.
[54527] Bekanntutachung.
Der Kreisausschuß hat beschlossen, den Rest der 314 %igen Kreisanleihe von 1887 in bar abzulösen. Es wird eine Barabfindung von 124 vH ange- boten. Auch diejenigen Altbesiber, die Anleihestüke im Betrage von weniger als 500 # besiben, werden in gleicher Weise abgefunden. Anträge find bei der Kreisverbandsfasse, Heinrichstvalde, Oftpr., zu stellen.
Heinrichswalde, den 6. August 1926. Der Landrat und Vorsitzende des Kreis8ausschusses des Kreises Niederung.
er
54525] ! Ablösung ver Markanleihen der Stadt Essen.
1-—4411, 4419
1718
j
a) Die nachbezeichneten, bis zum soweit es sih um Neubesiß handelt, mit 1214 % des durchschnittlichen gelöst. Demgemäß werden unter pfennige nah oben für je Papier- handelt ezahlt. bis 1000, Buchst. C:
Nr. bis 4423, b) die nachbezeihneten, vom verschreibungen werden mit 12% % wert — Goldmark 500,—) abgelöst. beträge auf volle 10 Reichspfennige 0,20 gezahst. 500
Nr. 1—1500, Buchst. C: Nr. 1—1500, 2375 4424—30 000, 9 814% Brandenburgische Brandenburgishen Kommunal-Au- (Papiermark 6 386 692, — Nenn- dung der sih ergebenden Ablösungs- mark 0,10 gezahlt. | 1926 bei der Brandenburgischen Giro- | Fakobstraße 130/12, zu den vox-
30. Funi 1922 ausgegebenen Fn- haber|chuldvershreibungen werden, mit 5% und soweit es sich etiva ausnahmsweise um Alibesiß handelt, Goldwerts (Papiermark 8,756,— Nennwert — Goldmark 500,—) ab- Abrundung der sich ergebenden Ab- lösungsbeträge auf volle 10 Reich8- mark 500,— Nennbetrag, 4 joweit es sich um Neubesiß RM 1,50 soweit es sih etiva ausnahmsêtveise unm Altbesty handelt RM 3,70 Jw Frage kommen folgende Stüe: Buchst. A: Nr. 101—185, 501 Buchst. ß: Nr. 2001—3000, Nv. 2501 —3000, Buchst. D: Buchst. E: Nr. 1—832, 1401 bis 2000, 1. Juli 1922 bis Ende September 1923 ausgegebenen Fnhaberschuld- des durchschnittlihen Goldwerts (Papiermark 4289 901,— Nenn- Demgemäß werden unter Abrun- dung der sih ergebenden Ablösungs- üah- obew ‘für: 3e Papiermark 10 000,— Nennbetrag Reichsmark Jn Frage kommen folgende Stücke: Buchst. A: Nr. 1—100, 186 bis Buchst. B: N: bis 2000, 3001—-6000, bis 2500, 3001—10 000, Buchst. D: Nr. 4412-4418, Buchst. E: Nr. 1---187, 833 bis 1400, 2001—2089, 2501 —3600. Kommunal-Anleihe von 1928. Sämtlihe Stüclke der 84 % leihe von 1923 werden mit 124 % des durchshnittlihen Goldwerts wert — Goldmark 500,—) abgelöst. Demgemäß werden unter Abrun- beträge nah oben für je Papier- mark 10 000,— Nennbetrag Reichs- Die Barablöjung erfolgt in der Zeit vom 16. August 1926 bis t5, November Brandenburgishen Kom- Berlin SW. 68, Alte genannten Säßen, und zwar ohne Rücksicht auf die Größe des Besißes,
Bar- | insbesondere also auch an solche Fn-
| haber, deren Besiy Goldmark 500,— qütet, Anträge auf Barabfindung sind | innerhalb der vorerwähnten Aus\chluß- | frist unter Beifügung der Fnhaber- | huldvershreibungen nebst MuBogen | ichriftlich bei der Brandenburgischen | Girozentrale — Brandenburgischen | Konuumngidauk =. Men! on 68, Alte atobstraße 2, zu stellen. Ab- raa mac RM 0,50 werden | nur in bar an der Kasse der Branden- | burgischen Girozentrale — Branden- burgishewm Kommunalbank — gezahlt; [6 ist jedoch statthaft, Anleihestücke der
4% % Brandenburgishen Kommiünal-
Anleihe von 1920 und der 8% %
Gemäß S2 Abz, 2 der zweiten Verord- nung zur Durchführung des Geseßes über die Ablösung böbffentliher Anleihen vom 2. Juli 1926 (N.-G.-Bl, T S. 343) gebe ih hierdurch bekannt, daß Ansprüche auf Umtansch von Markanleihen alten Besitzes der Stadtgemeinde Effen in Ablösungsanleihe auf Grund des Ge- seßes über die Ablösung öffentlicher An- leihen vom 16. Juli 1925 (R.-G.-Bl. 1 S. 137) und der preußischen vierten Ver- ordnung zur Durchführung der Ablösung der Markanlethen der Gemeinden usw. vom 10, Juli 1926 (G.-S. S. 200) durch Anmeldung auf geseßlich vorgeschriebenen Bordrucken innerhalb einer Aussclußfrist vom 2. August bis einshl. 4. No- vember 1926 bei den Vermittlungs- stellen geltend zu machen sind. Die vor- geschriebenen Vordrucke find bei den Ber- mittlungsstellen zu haben.
Ueber die Frist der Anmeldung der nach dem 1. Juli 1920 erworbenen Schuldver- {hreibungen CNeubesiß) ergeht noch be- sondere Bekanntmachung. L
Vermittlungsstellen sind nah §5 Abf, 2 der Verordnung vom 10. Juli 1926 im Deutschen Reiche die öffentlih-rehtlichen Kredittnstalten, die öffentlichen oder unter Staatsaufsicht stehenden sowie die von der obersten Landesbehörde besonders zur Ber- mittlung zugelassenen Sparkassen, die in das Handelsregi}ter eingetragenen Kauf- leute, die Bankiergeschäste betreiben, die den Nevisionsverbänden des Deutschen Ge- nossenshaftsverbandes angehörenden Kredit- genossenshaften, die Zentralkassen des MReichsverbandes der Deutschen landwirkt- \chaftliben Genossenschaften, die Raiff- eisenbank A.-G. Berlin und ihre Zweigstellen oder Hauptgeschäftsstellen. Bermittlungsstellen im Auslande sind die in der Anlage 1. zu dieser Verordnung aufgeführten ausländischen Bankanstalten.
Ansprüche auf Ablösung von Schuld- \heindarlehen sind unter Be A e S Interzeihneten zu richten.
Ueber die B, “gl Umtausch ent- scheidet — vorbehaltlich des in der- Ver- ordnung vom 10. Juli 1926 bezeichneten Nechtsweges — der Oberbürgermeister der Stadt Efen. Die Behandlung der An- träge ist ebenfalls durch die Berordnung vom 10, Qult 1926 aerell.
Es werden gewährt je ein Stü der Ablösungsanleihe im Nennbetrage von RNM 12,50 nebst den zugehörigen Aus- losungsrechten gegen Einreichung von
nom. 500 4 der IX.—XIV, Ausgabe,
nom. 1000 # der XV. Ausgabe, nom. 8333 #4 der XVI, Ausgabe, soweit nicht bei leßterer von dem am 5 August 1926 bekanntgegebenen Angebot der Barabfindung Gebrauch gemacht wird, Essen, 7, August 198. Der Oberbürgermeifter.
fügung der ar an den
[54536]
Werke in Mechernich, Kreis Schleiden, hat die Spruchstelle mit dem Antrag an- Kommunal-An- | ivollen, haben ihren Anspruh auf Um- gerufen, ihr die Barablösung ihrer 5 % S814 % |tausch in 9 nter alt einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu gestatten und den Ablösungsbetrag zu bestimmen.
Ein An- | Die Spruchstelle beim Oberlandesgericht.
MZA4ArN9 Sst Rai Gd Ls Ablösung der 9 {igen Anleihe de
gesetzes über die Ablösung öffentlicher An-
leihen vom 16, Juli 1925 (R.-G.-Bl. I
des are S. 137) der zweiten Verordnung zur Hs
1926 (R.-G.-Bl. T S. 343) und der M 4 as E as E vierten Verordnung zur Durchführung der Ablösung der Markanleihen der _Ge-
Bekanntmachung.
Die Gewerkschaft WMechernicher
(nleihe von 1920 unter Einhaltung
Köln, den 6. August 1926.
Stadt Schwelm von 1923. Auf Grund der §8 30 ff. des Neichs-
Durchführung dieses Geseßes vom 2. Juli
meinden, Gemeindevertände und sonstigen öffentlich-re{tliden Körperschaften vom 10. Juli 1926 (Preuß. Ge}.-Samml. Seite 195) wird folgendes bekanntgegeben: 1, Die Ablösung der 9 zinsigen Anleihe der Stadt Schwelm vom Jahre 1923 er- folgt anstatt durch Umtafh und Aus- losung durh Varablösung. Die Höhe der Barablösung beträgt 12/2 vom Hun- dert des Goldmarkbetrags, der der Stadt Schwelm aus der Begebung dieser An- leihe zugeflossen is, Den Goldmarkbetrag der Anleihe Li der Herr Treuhänder für den Regierungsbezirk Ärnsüerg zu Arnsberg für je 10 000 Papiermark Nennwert der Anleibe auf 2,96 Goldmark festgeseßt. Die sich danach für die kleinsten Abschnitte ergebenden Barablösungsbeträge werden auf volle 5 -§ nach oten abgerundet. 9, Die Barablösung erfolgt zu den vor- enannten Säßen ohne Rücksicht auf die Sröße des Besißes. A 3. Zinsen werden nicht vergütel. 4. Einlösungsstellen find die Stadtkasse
[54529]
6. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenshaften. 7, Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.
8, Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. 9, Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
e
Bekanntmachung.
Der Kreiskommunalverband Löyen
löst seine restlihen Schuldverschreibungen auf den Jnhaber vom Jahre 1884 an- statt durch Umtaush im Wege der Bar« abfindung mit 1214 vH des thm aus dev Anleihe ein.
20. August bis vember
zugeflossenen Goldmarkbetrags Die Einlösung erfolgt vom einscließlich 30. No=- 1926 bei der Kreiskommunal- fasse in Lößen. Die Zahlung des Be- trags erfolgt im Falle der Zusendung der Anleihestücke durch die Post alsbald nach Eingang auf gleichem Wege. Lößen, den 5. August 1926. Der Kreisausschuß.
[54524] Bekanntmachung. Betreff: Ablösung ver Marfkt- anleihe 19183. N 1. Ansprüche auf den Umtausch der in Fnhaberschuldvershreibungen ver- briefsten Markanleihen alten Besißes der Marktgemeinde Ébersberg 1n_ Abs lósungs8anleihen und auf Gewährung von Auslosungsrehten sind ausschließ- lich duxch Anmeldung in der Zeit vom 2. August mit 2. November 1926 mittels vorgeschriebenen Form- blatts bei einer Vermittlungsstelle geltend zu machen. Vermittlungsstellen sind die öffentlih-rechtlihen Kredit- anstalten, öffentlichen Sparkassen, handelSgeritlih eingetragenen Banken», Kreditgenossenschaften usw. Eine un- mittelbare Anmeldung beim Marîts gemeinderat Ebersberg ist geseßlich un- zulässig. | i 2, Die Vermiitlungsstellen wollen die eingereihten Anträge auf Gewährung von Ablösungsanleihen und Aus losungsrehten an die Bezirkssparkasse Ebersberg als Annahmestelle weiter- seiten. A 3, Gemäß Gemeinderatsbeschlusses vom 6. d. M. bietet die Marktgemeinde
zu Schwelm und die Städtische Sparkasse zu Schwelm. O 5. Die Anträge auf Barablöfung snd innerhalb einer Aus\{chlußfri\t vom 12. Auguft bis einschließlich 11. No- vember 1926 unter Vorlegung d
Erneuerungsscheinen bei den Ein- löfungsstellen zu stellen. § 92 Absatz 2 des NMNeichsaesehes üter die Ablösung
Anwendung.
den Einlieferer der Schuldverschreibung. Schwelur, den 7, August 1926. Der Magistrat. Dr. Puller.
[54068] , U
Gefaritministeriums vom 7. Juli 1926
25 9% entsprechen.
Der
Schuldverschreibungen mit Zinsbogen und
E Anleihen findet entsprechende |
6. Die Barablösung erfolgt sofort an |
Ebersberg den Gläubigern von Markt- anleihen eine Barabsindung in der Höhe von fünfzehn vom Hundert der Papiermarkbeträge an. Die Einlösungs- frist beginnt sofort und endigt mit 31. Dezember 1926. Einlösungs- stelle ist die Marktkämmerei Ebersberg, bei der die Schuldurkunden mit dem Nachweis des Altbesißes einzureichen sind. (L 32 VO. über Ablösung von Markanleihen der Gemeinden und Ge- i meindeverbände.) Ebersberg, am 7. August 1926. Gemeinderat des Marktes Ebersbverg. Müllér. Schub.
L ung her Barablöfung der Anleihen von 1921 und 1922 des Elektrizitätsverbandes — Zweckverband — Gröbae. Da die Bestimmungen des Anleiheablösungsgeleßes vom 16. Juli 1925 auf die Markanleihen des Elektrizitäteverbandes Gröba Anwendung finden, beab der genannte Zweckverband auf Grund des § 29 der Verordnung des Sächsischen
beabsichtigt
feine Markanleihen in bar abzulösen und
gewährt die untenstehenden Barablösungsbeträge, die einer Aufwertung von rund
=
T Begründ.-Tag
n i der Schuld- der Schuldverschreibungen f yerpflichtung 50/0 Anleibe v. Jan. 1921 | 17. 3, 1921 99/0 v. 20. Nov. 1921 } 31. 12. 1921 59% v.16.Febr. 1922 | 31. 12. 192L
inblick darauf, daß, wenn n
Jm
Die Schuldver|chreibungen werden
SFnhabers, bei der Kasse des Elektrizi b. Dresden, Körnerweg 5.
Bramsch [54523]
eine Barabfindung von 12F v. H. mit
| Zinsscheinbogen mit Erneuerungsscheinen 15, November 1926 zu stellen sind.
e
D+t; ul 2 . Die Aufwertungsbeträge können bei der Kreiskommunalkasse in Embvtang Cöthen, den 6. August 1926.
sichtigung eines angemessenen Diskonts 34 — RM.
(F: 24 9/0 Auf- | Bar- GM-Wert | wertung des | ablöfungs- für 1000 PM GM -Betrags| betrag NM
70,90 | 77 16,— 25,50 00 6
zahlung des Autwertungsbetrages gegen Vorlegung der
25,50 ith lu Mor ach § 44 des Anleiheablösung8geseßzes vom
16. Juli 1925 die Tilgung von Ablösungsanleihen neuen Besiges mittels Auslosung vorgenommen wird, die Einlöfung mindestens zum Nennbetrag, d. î. 2,9 vom Hundert des Goldmarkbetrages erfolgen muß, ersheint das Angebot besonders günstig, zumal eine Tilgung und Verzinsung der Neubesitzanleihen bis zum Erlöschen der Reparations- verpflihtungen nicht gefordert werden kann.
zu den vorstehenden Barablösungsbeträgen
in der Zeit vom 15. August bis 15. November 1926 gegen Einreihung der Mäntel nebst Zinsbogen und Erneuerungsschein eingelöst, ohne Prüfung der Legitimation des
tätsverbandes Gröba, Kößschenbroda
Die Barablösung erfolgt zu obigen Beträgen ohne Nücksiht auf die Größe
des Besitzes. Eine Vergütung von Kosten und Spesen findet nit statt,
Kößschenbroda b. Dresden, den 10. August 1926. Elektrizitätsverband Gröba, Verbandsvorsftand,
, Vorsitzender.
Betrifft : Barabfindung der Anleihe des Kreises Cöthen vom Jahre 1893, Gemäß § 90 der Verordnung des Anhaltishen Staatäministeriums vom 3. Juli 1926 über die Durchführung des Anleiheablöfung8geseges bieten wir für noch im Umlauf befindlihen Stücke der Anleihe des Kreises Côthen vom Jahre 189
- 1
ry “
der Maßgabe an, daß Anträge auf L Schuldverschreibungen
bei der biefigen Kreislommunalkafe bis zun
7 4 6 “s wi
Die Barabfindung R der aufgelaufenen Zinsen beträgt unter
für je 300 .4 der bezeihneten Anleide
nad Erfüllung der Erfordernisse sofort geuonmunen werden.
Der Kreisausschuß des Kreises Cöthen.
v. Brunn.