1926 / 185 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 Aug 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Termin auf den 20. September 1926,

vornrittags 10 Uhr, vor dem Amtsgeciht

in Perleberg anberaumt. - Perleberg, den 4. August 1926. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

__ [54369] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Fabvrikbesivers Emil Frba Zimmermann in Bad Schandau,

Pirna,

nhabers der Firma Chemische Werke

aul Zimmermann in Pirna-Copißt, wird hierdurch aufgehoben, nachdem der im Vergleichstermin vom 4. Mai 1926 angenommene Zswangsvergleih durch rechtêfräftigen Beshlug vom 7. Mai 1926 bestätigt worden 1st. Amtsgericht Pirna, den 3. August 1926.

Reutlingen, [54370]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Wilhelm Luik, Maurer und Kolouialwarenhäadler in Eningen u. A., wurde nach rechtskräftiger Bestätigung des

Zwangsvergleichs heute aufgehoben. P v C 4 Den 6. August 1926. Amtsgericht Reutlingen. tweil, Konkurs

95. Juli 1926 angenommen

vit v F o +2 E D Mtztzgt 5 naérergleih rechtefräftig bestätigt i Amt3geri{t Rottweil. T. Bey Zropt 2 Y or ntursverfahren über r Firma Crbnetder 1nd Goeder Ci 731A S I-L U G LL CIUTPC 4 J nah erfolgter Ab- oruBtermins biermit auf-

t. Goar, den 4. August 1926,

[54373]

1 Kosten des de Masse nit

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b nr SdiDar Mir F

Themar.

Das Konkursverfahren über das nôgen des Kaufmanns Hans Seusing in c M e c V T bat

mar’ wird nach erfolgter Abhaltung lußtermins bierdurch aufaeboben.

. August 196. 3geriht Hildburghausen, »teilung Themar., Fittmoning. : . [54375] Das Amtsgericht Tittmoning Hat an August 1926 das Konkursverfahren das Vermögen der Kaufmannsehe-

Markus reszenz Weiß in

es Scbluß-

'Tingezn, Konkursverfahren über das i s Kaufmanns Gustay Kaiser in wurde na@ Abbaltung des [ ins aufgehoben. H n 4. August 1926. Amtsgeribt Ueberlingen,

I-51

Uin, Donau, [543 In dem Konkursverfahren über Vermögen der Firma Gebert & Mater, Gleftrot bes C ges In Ulm, Zollernring 22, ist zur Prüfung der nacbträglih angemeldeten Forderungen und zur der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Eim- wendungen azgen das Scblußverzetchnis bei der Verteilung zu berückschtigenden rungen und zur Bescblußfassung der r über die nicht verwertbbaren stückde Termin auf Donnerstag ittaas 9 Uhr,

vbeitimmt.

S edin Ano att Fnftallattonsgelchast

Wansen, [54378]

Konkursverfahren über das Vermögen des Ritiergutspächters Paul Kramer und Konkursverfahren über das Vermögen der verebelichten Nittergutspächter Margarete Kramer, geb. Beck, in Kanschwiß, Kreis Obl Bef Prüfungstermin ist auf den %. August 1926, mittags 12 Uhr,

nor. 17 n?

C lt PIOnNDerer ¿L LEH e K

Wansen, den 3. August 1926. Amtsgericht.

Wegscheid. i [54379]

Das Amtsgeribi Wegscheid hat mit Beschluß vem 4. 8. 1926 das Konkurs- verfahren über das Vermögen des Kauf- manns Leonhard Schuler in Obernzell als dur rechtskräftig bestätigten wangs- veraleib beendigt aufgehoben. Bort His. reiberei des Amtsgerichts.

Wiedenbrück. [54380]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Fahrzeugfabrik West- falia Franz Knöbel u. Söhne zu Wieden- brädt und über das persönliche Vermögen der drei nemlich Franz Knöbel sen., Franz Î jun. und Johannes Knobel zu Wiedenbrück, wird, nabdem der in dem Vergleichstermin vom 15. Juli 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtéträftigen Beschluß vom gleichen Tage bestätigt ift, aufgehoben.

Wiedenbrück, den 30. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Wölstein, Hessen, [54381] _JIn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Joseph Kaufmann von Wöllstein it zur Prüfung der nah- träglich angemeldeten Forderungen Termin

auf Freitag, den 10. September 198, vormitiags 10 Ubr, vor dem Hessischen Amtsgericht in Wöllstein anberaumt. Wöoöllstein, den 31. Juli 1926. i lenz, Justizpraktikant, Gerichtsschreiber des Hess. Amtsgerichts.

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Balingen. 5 [53909]

Die Geschästsaufsiht über das Ver- mögen der Firma Reinhold Baumann, Drahtwarenfabrik in Winterlingen, Alleininhaber: Reinhold Baumann, da- selbst, is durch rechtskräftig bestätigten

Zwanssvergleih vom 10. Fuli 1926 be- endigt worden. Amtsgeriht Balingen.

Beuthen, ©.S, [543 Ueber das Vermögen des Kaufmann Robert Levinson in Beuthen, O.S., Gr. Blottnivastr. 18, wird zur W- wendung des Konkurses die Geschäfts- aufsiht angeordnet. Aufsihtsperson:

Kaufmann Karl S®§bunk in Beuthen,

.S., Gymnasialstr. 18. Amisgeriht Beuthen, O. S. den b. August 1926. Boiiron,

[54334

jeschaftsauibt ift angeordnet über dz 1 Ç Bo

en-

des Konrad Stocks in Bottrop, (Ssfener e 11, Kolonialwaren- und Leensmittelgeschäft. Tag der Anordnung: 28. Juli 1926. Aufsihtsperson: Nechts- anwalt Dr. Nuphaus, Bottrop.

Bottrop, den 28. Juli 1925.

Das Amtsgericht.

Bresla, [54335] Dur Bes{luß vom 5. August 1926 ird zur Abwvendung des Konkurses die Geschaftsauffibt über das Vermögen der offenen Handelsgesellsbaft Gebr. Butb- mann, Inh. Franz und Friedrich Buch- mann in Breslau, Fischergasse 2 (Möhbel- abzahlunaSsgesdäft) angeordnet. Aufsichts- person ift der Kaufmann Otto Krause in Breslau, Herzogstraße 3. 41. Nu, 314/28

Breslau, den 5. August 1926.

Das Amtsgericht,

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Bs esIat, [5438

Dur Beschluß vom 5. August wird zur Abwendung des Konkurses Geschäftsaufsicht üt i

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ber das Vermögen A r L ; „Inhabers einer mecanishen Sirierei Gmil Drescher in Breslau 2, Neudorf- itraße 13, angeordnet. Aufsichtsperson ist der Kaufmann Martin Peiser in Breslau,

Ì V - v R

Kronprinzenstraße 63. 41. Nn. 346/26.

Breslau, den 5. August 1926.

Amtsgericht. Elberfeld,

Veber das Vermsüagen der Firma Rubrberg & Co. G. m. b. H. Werkz fabrik in Elberfeld, Aue, ist am 3. Augu

», vormittags 11 Uhr, die Ges angeordnet worden. i if Ern fi

Frankfurt, 3iain,

Ueber das Vermögen des Kaufmanns obann Geora Kipp, -Alleininhabers der Firma J. Ga. Kivp in Frankfurt a. M,., Darmstädier L 1, wird beute, am 4 9%, veormittiags 12 Ukhr 30 Min die Gesäftsaufsicht zum Zwecke der Abwendung des Konkurses an- aeordnet. Zum Aufsiicht&übrer wird der Necchtsanwalt Ettingbausen, bier,

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Frankfurt, Oder. No, Nai NormAaon LLEDE ch Len

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wird auf sein aubt zur Aßav leut angeordnet, weil begründete Aus- besteht, daß in æbsehbarer Zeit der ch ein Uebereinkommen mit rn abgewendet wird. Zu rson wird der Kaufmann Paul Manig, hier, NRicbistraße 49, bestellt. Zualeih wi auf den Antrag des Scbuldne2rs Veraleichsverfahren er- offnet und Veraleihstermin auf den 30. Auaust 1926, vormittaas 11 Ubr, vor dem unterzeihneten Gericht, Dder-

Treppe, Zimmer 10, an-

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[54390]

_ Ueber das Vermogen der Firma Friedr. Repenning, Lack- und Farbenfabrif in Kiel, Hafenstraße 23, Inh.: 1. Kaufmann J. H. Chr. Repenning, 2, Annemarie . Repenning und 3. Drogist D. W.

Thb. Repenning in Kiel, wird beute, am 5. August 1926, vormittags 114 Uhr, die Geshäftsaufsibt zur Abwendung des Konkurses angeordnet, Zur Aufsichtsperson wird der Bücherrevisor Walkboff in Kiel, Sophienblatt 61a, ernannt. 22. N. N.

n 6. August 1926. as Amtsgericht. Abt. 22.

Ln&wigshafen, Rhein. [54391]

Veber das Vermögen der Firma Pfalzishes Musikhaus Waldemar Henke, Handlung von Mustkinstrumenten aller Art und Mußikalien sowie Reparatur- werlitätte beireibend in Ludwigshafen a. Rh. Bismarckstraße 8, wurde am 6. August 1926 zur Alwendung des Kon- furses die Geschäftsaufsiht anagordnet und als Aufsichtsperson der Bankdirektor a. D. Scherer in Ludwigshafen a. Rh. bestellt. :

Amtsgericht Ludwigshafen a. Nh.

Mannheim, [54392]

Veber das Ve:mögen der W. A. Koegel, Pokierscheiben- & Säkefabrik Mann- heim, Bürgermeifter-Fub8-Str. 47/53, wird Geschäftsaufsiht angeordnet. Zur Geschäftsaufsichisperson wird Mechts- amvalt Dr. Loeb-Matßhieu, hier, bestellt. Mannheim, den 4. August 1926. Bad. Amtsgericht. B.4G. 10. Menden, Kr, Zseriohn, [54393]

Ueber das Vermögen der Firma Filt- baut & Co., alleiniger Juhaber Franz Filthaut Gasberdtabrik zu Menden, iît beute die Geschäftsaufsicht angeordnet. Aufsihtsperson ift der Bücberrevitor Karl Naust, JZserlohn

Menden, den 5. August 1926.

Das Amtsgericht.

P assais,

Ueber das Vermögen des Johann Schopf, Musikinstrumentengeschäft in Passau, wurde auf Antrag vom 27. Juli 1926 die Geschäftéaufsiht zur Abwendung des Konkurses angeordnet, nadem die ge-

[54394]

S F 8licben „Vorausseßungen bierfür vor- 1. Als Aufsichtsperson wurde der Mattbäus Redelberger in uaust 1926

Amtsgerichts Possgu.

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Aachen. [54395] Die Geschäftsaufsiht über das WVer- mogen des Kleinbändlers Christian Eichler zu Alsdorf ist durch rechtskräftig be- \tätigten Zwangsvergleid beendet. Aacben, den 5, August 1926. Amtsgericht. Abt. 4,

Aachen. / [54396] Die Gescbäfisaufsicht über das Ver- mögen des Drogisten Johann Kleinholz in Aachen ist dur rechtékräftig bestätigten Zivangsvergleich beendet. Aachen, den 5. August 1926. Amisgeriht. Abi, 4.

Bischofsburg. [54397] _Das Geschäftsaufsichtéverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Alfons Klapper in Bischofsburg wird, nachdem der in dem Vergleichstermin vom 21, Juni 1926 angenommene Zwangsvergleih dur recbtskräftigen Beschluß vom 28. Juni 1926 bestätigt is, bierdurch aufgehoben. Bischofsburg, den 2, August 1926. Amtsgericht.

Bochum, [54398]

Das Geschäftsaufsichisverfahren über das Vermögen der Firma Mar Luß in Bochum, Friedrichstraße 1, i mit der Rechtskraft des am 26. Juni 1926 ver- Tündeten Beschlusses, durch den der Zwangsvergleich bestätigt wurde, beendet.

C u Bochum,

Geschäftsauffichisverfahren über Vermögen der Firma Wiemers &

Kolonialwarengroßhandlung , ist durch die rechbtskraftige Be- g des Zwangsvergleihs vom ini 1926 beendigt; , den 30, Juli 1926. Das Amtsgericht.

ottirop. _ [34400] Die Seschästsaufsicht über das Ver- mögen der Firma M. Nedish in Bottrop ist durch re{tsfräftig bestätigten -Zwangs- vergleich beendet, Bottrop, den 3. August 1926. Das Amtsgericht.

Braunsehweig. / [54461] Die Geschäftsäufcbt über das Ver- mögen der Firma Viittekdeutsche Verband- stoff-Fabrik Schiebeler & Co., hier, Nord- straße 14 Inhaber Kaufmann Ludwig Sctebeler hier, Museumstr. 6, und Kauf- 2 Willi Rungler, hier, Viewegstr. 4, t wegen Wegfallens der Vorauëseßungen er Anordnung aufgehoben. Braunschweig, den b. August 1926. Der Gerichtsfreiber des Amtsgerichts,

man!

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Bresiau, [54402]

Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Kaufmanns Georg Böhm in Breslau, Graupenstraße 2/4 (Zigarren- geschäft), ist nach eingetretener Nechts- raft des den Vergleich bestätigenden Be- \cklusses vom 5, Juli 1926 beendit. (41. Nn 33/26.)

Breslau, den 6. August 1926.

Das Amtsgericht.

Bresiau. [54403]

Die Geschäfteaufsiht über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft Abraham Glusfkinos in Breslau, Junkern- straße 33/35, ist nach eingetretener Rechtskraft des den Vergleih be- stätigenden Beschlusses vom 3. Juli 1926 beendigt. (41. Nn. 231/26)

Breslau, den 6. August 1926

Das Amtsgericht.

Buchen. [54404]

Die, Geschäfisaufsficht über das Ver- mögen der Walldürner Holzwarenindustrie e G. m. b. H. in Walldürn is auf- gehoben nach rechtskräftiger Bestätigung des Zwangsvergleichs.

Buchen, 30. Juli 1926.

Bad. Amtsgericht.

Calvörde. : [94405]

Das Amtsgericht Calvörde hat mit Beschluß vom 2. August 1926 die Ge- \chäftsaufsiht für den Kaufmann Her- mann Albrecht, hierselbst, aufgehoben,

da seit der Anordnung drei Monate

verstrihen find und ein Vergleich nicht zustanrdegckommen ift. Calbvörde, den 2, August 1926.

Das Amtsgericht.

Eresdecn, [54406] Die über die Gesellshaft in Firma Dresdner Schuhvertrieb G. m. b. H. in Dresden, Annerstr. 39, angeordnete Geschäftsaufsiht 1st beendigt, nachdem der im Vergleihstermin am 2. Juli 1926 angenommene Ziwvansvgergleihch dur rechtsfräftigen Beshluß von dem- selben Tage bestätigt worden ift. Amtsgericht Dresden, Abt. [1,

am 4. August 1926. Bresden, maun Fosef Konfettion2geschä? in Webergasse (WoHhnung: Zirkus- straße 37), ift, nachdem der im Ver- gleihsiermin vom 22. Juli 1926 ange- nommene Zivangsvergleih durch rechts- fräftigen Beschluß vom gleihen Tage bestätigt ivorden ist, nah § 69 Ges.- Aufs\.-Verordn. beendet. l

Amt8gericht Dresden, Abt. 11, den 6. August 1926.

Dresden-A,,

Eilenburg, [54408]

Die Geshäftsaufsicht über das Ver- mögen des Handelsmanns und Korb- ivarengeschäftsinhabers Friß Vebold in Eilenburg-Ost, Dübener Straße 113, ist zufolge Rechtskraft des Zivangsver- gleichs beendet.

Eilenburg, den 27. Juli 1926.

Das Amtsgericht.

Eilberfeid, [54412]

Die Geschaftsaufsicht über das Ver- mögen der Firma Loges & Delhey, G. m. b. H, in Eiberfeld, Texrtilhaus, ijt gemäß & 69 G.-A.-V, beendet, nah- dem der den Zivangsvergleich be- stätigende Besbluß vom 9, Juli 1926 am 30, Juli 1926 rechtskräftig ge- ivorden ist.

Abt. 13.

Amtsgericht Elberfeld, Elberfeld. [54409]

Die Geschäfisaufsichi über das Ver- mögen des Kaufmanns Willy Hedcking, Inhabers der Firma Heinrich Halbe Nachf. in Elberfeld, Hofaue 85, ist am 2, August 1926 auf Antrag des Scbuldners gemäß § 65 G.-A.-V. guf- gehoben worden.

Abt. 13;

Amt3geriht Elberfeld. Elberfeld. [54410]

Die Geschäft2auffiht über das Ver- mögen des Kaufmanns Friedrich Siru- belt sen. in Efberfeld, Kronprinz allee-113, Inhabers der Firma Strubelt & Jenner in Elberfeld, ist gemäß § 69 G.-A.-V, beendei, nachdem der den Divangsvergleich bestätigende Beschluß vom 14. Juli 1928 am 3, August 1926 rechisfräftig geivorden ift.

Amisgeriht Elberfeld. Abt. 13.

[54411]

ifiSaufsiht über das Vetr=

F. Lennhoff & Co.

Bachstr. 62, und ‘deren

Kaufmanns Oito

ld, Nübßenberger Str. 67,

Fr Irma Lennhoff,

feld, Döpversberg 19, ist gemäß

Geschäftzaufsihtsverordnung be-

r den Zivangsvergleich

estätigende Bes{luß vom 14. Juli 1926

am 3. August 1926 rechiskräftig ge- worden ift,

Amt3geriht Elberfeld.

317

Abt 19:

Herborn, Diilir, [54413]

Das Geschäft3aufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Louis Meckel zu Herborn, Jnhabers der Firma W. Nassauer Nachflg., ist, nach- dem der VBestätigungsbeshluß vom 2, Juli 1926 rechtskräftig geworden ift, beendet.

Herborn, den 5. August 1926.

Amitsgericht.

Hirschberg, Schles, [54414]

In der Geschäftsaufsichtssache über das Vermögen des Schuhmachermeifters Gustav Moser in Hirschberg i. Schl. wird das Geschäftsaufsicht3verfahren aufgehoben, weil der am 15. Juli 1926 bestätigte Zwangsvergleih rechtsfräftig geworden ift,

Hirschberg i. Schl., den 5. August 1926.

Jastrow. [54415]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Kaufmanns Herbert Doerge in Jastrow wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Vergleihs vom 17. April 1926 aufgehoben.

Jastrow, den 3, August 1926,

Das Amtsgericht.

Kandel, Pfalz. [54416]

Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Manufakturwarengeschäfts- inhabers Friß Schulz in Kandel ift wegen Rechtskraft des den Zwangsvergleich be- stätigenden Beschlusses vom 21. Juli 1926 beendet.

Kandel, den b. August 1926.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Koblenz. [54417] Die Geschäftsgauffict über das Ver- mögen des Kaufmanns Dr. Leo Michels zu Koblenz ist durch rechtskräftig be- \tätigten Zwangsvergleih beendigt. Koblenz, den 2. August 1926. Preuß. Amtsgericht.

Lüidenscheid, 5 [54413] Die EN ansieht über das Vers mögen des Kaufmanns Alfred Hohoff in Lüdenscheid, des alleinigen Inhabers det Firma Joh. Heinr. Schürmann in Lüden» deid. Vilbelmftraße S, ist dur réhtss räftig atigten Zwangsveraleih vom 12, Juli 1926 beendet. 5 nseid, den 6. August 1926. Das Amtsgericht.

Lüneburg. [54419] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- oes des Schuhhaujes Gebr. A Inhaber Siegmund Leß in Lüneburg, ijt durch rechtsfräftig bestätigten Zwangsver- gleih vom 28. Juni 1926 beendet. Amtsgericht Lüneburg.

Nürnberg. [54420] __Das Amtögeriht Nürnberg hat unterm 9. August 1926 die Gefcpattantt über die Geschäftsführung des Bankgeshäfts- inhabers Moriß Harbauer in Nürnberg, Gartensteig 1/0, Alleininhabers der Firma Moriß Harbauer, Bankhaus in Nürnberg, Defnerplay 12, als durch rechtsfräftigen ZDwangsvergleib beendei, aufgeboben. richts\ckchreiberei des Amtsgerichts.

OGberhausen, Rheini. [4421]

Das Geschäftsaufsihtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Theodor Scheller in Oberhausen, Marktstr. 38, ift beendet, nachdem der Bes&luß vom 28. Juni 1926, durh den die Geschäfts- aufiicht aufgehoben wodern ist, da der Scbukldner bis zum Ablauf der vors geschriebenen Frist einen Antrag auf Er- offnung des Vergleichsverfabrens nicht ein- ereiht bat, dem Schuldner am 6. Juli

926 zugestellt worden ift.

Oberhausen, den 26. Juli 1926

Das Amtsgericht.

Polkwitz, [54422]

In der Gesäfisaufsichtssacbe über das Vermögen des Kaufmanns Eugen Kinzer in Polkwiß wird, naGdem die bisherige Auf}icbtsperson verstorben ist, der Kauf- mann Friß Moëhback in Polkwiß als Aufe ibtsperson bestellt.

Polkwiß, den 5, August 1926. Amtsgericht. Regensburg, : [54423]

Die Geschäftsaufticht über das Ber- mögen des Guido Ulbricht in Regensburg, Alleininbaber der Firma Guido Ulbricht, elefirotednis{es Installationsgeshäft in Regensburg, ift beendet, da der den ans- genommenen Zwangsvergleich beskätigendz Beschluß vom 23. Juli 1926 die Rechts kraft bejchritten hat.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts

Regensburg.

Rostogls, FSTecklb, [54424]

Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Kaufmanns Friedrih T e in Rostock, Doberaner Straße 154, mit der Re&tskraft des Befcblusses vom 14, Juli 1926, dur den der im Termin vom gleichen Tage angenommene Zwangs8- vergletch bestätigt ist, beendet.

Rosto, den 30. Juli 1926.

Meckl -Scbwroer. Amtsgericht,

Roiiweil, 54425]

Die Geschäftsauffiht über Ber- mögen der Firma Martin Lauffer, Holz- handlung in Schwenningen a. N., wird aufgehoben, da der Schuldner die Auf- hebung beantragt hat. § 66 Abs. 1 VO. betr. G.-A. Amtsgeriht Rottweil, den 29. Juli 1926. Saaifeld, Saale. [54426]

Das Verfahren, betreffend die Ge- \chäftsaufsiht über das Vermögen der Firma Mitteldeutsche Gleftrizitätéwerke, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, -in Saalfeld, S., wird wieder aufgehoben, nachdem die Schuldnerin den Antrag auf Aufhebung gestellt hat. :

Saalfeld, Saale, den 6. August 1926.

Thüringisches Amtsgericht.

Salzwedel. a De] Das Verfahren betreffend die Ge- schäftéaufsiht über das Vermögen des Kaufmanns Otto Vosfmann in Dähre ift nach recktéfräftiger Bestätigung des am 15. Juli 1926 angenommenen Zwangsverch« gleihs beendigt. Z Salzwedel den 3. August 1928. j Amtsgericht. Schorndorf. _ : [94428] Die Geschäftsaufsiht über die Firma Wilhelm Weiffenbah in Geradstetten ift beendigt, nabdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 15. Suli 1926 rechtskräftig geworden ist. 4 z Amtsgericht Schorndorf, 4, August 1926.

Schorndorf, _ V [54429]

Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen von: 1, Emilie Weiffenba, Witwe in Stuttgart Reinsburgstr. 54, I naue Weiffenbach, Witwe in Gerad- stetten beide Gesellshafterinnen der offenen Dandel dgesenfhalt ilhelm MWeiffenbach in Geradstetten, ift beendigt, nachdem der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß vom 15, Juli 1926 rechtskräftig ge“ worden" ist. / : 7 Amtsgericht Schorndorf, 4, August 1926.

¿O [54430]

Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen der Firma Masinenfäbril Eduard Lengwenings in Tilsit-Carlberg (Inhaber: Eduard Lengwenings) ist aufs gehoben, weil auf Antrag der Schuldnerin über deren Vermögen das Konkursver« fahren eröffnet É

Tilsit, den 6, August 1926.

Amtsgericht.

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

tial i O i M I S: M2 E a I P mr N S E R T E E C

Amtliches.

Deutsches Reich, Betanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver- ordnung zur Durchführung des Geseßes über wert- beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (RGBI. T S. 482.) Der Londoner Goldpreis beträgt für eine Unze Feingold E U A0 G für ein Gramm Feingold demna . 32,7375 pence, Vorstebender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- madbung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis eins{ließlih des Tages, der einer im MNeichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlihung vorausgeht. Berlin, den 10. August 1926. Devisenbeschaffungssielle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seel. ppa. Gold\chmidt.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich.

Nachstehend wird der deutsche Text der am 5. August 1926 in Paris unterzeihneten Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich überden Waren- austauUich zwischen DVeuttshlaund und dem Saarbedcengebiet veröffentliht. Die Vereinbarung soll in Deutschland auf Grund des Ermächtigungsgeseßes vom 10. Fuli 1926 am 21. August vorläufig in Anwendung geseßt iverden.

Be Vet D Lug gwishen Deutschland und Frankrei den Warenaustaushch zwischen Deut

und dem Saarbeckengebiet.

Die Deutsche und die Französishe Regierung haben es als zweckmäßig erkannt, die durch den Vertrag von Versailles zwischen Frankreich und dem Saarbeckengebiet errichtete Zoll- union mit einigen abmildernden und angleihenden Maß- nahmen zu Dee, um hierdurch der Wirtschaft des Saar=- gebiets einige Exleichterungen für die Weiterversorgung mit Rohstoffen zu sihern und ihr als Gegenleistung gewisse Absatgebiete, die dieses Gebiet bisher in Deutschland besaß, u gewährleisten; sie sind demgemäß über folgende Be- Hiniitungen übereingekommen:

Arvikel: 1:

_ Die Französishe Regierung wird die Einfuhr der in Liste A aufgeführten Erzeugnisse deutshen Ursprungs und deutscher Herkunft in das Saargebict unter den in dieser Liste ‘genannten Zollvergünstigungen und im Rahmen der darin festgeseßten Kontingente zulassen.

ch über \chland

Arie] Il.

Die Deutsche Regierung wird die Tr der in beiliegender Liste B aufgeführten Erzeugnisse saarländischen Ursprungs und faarländischer Herkunft unter den in dieser Lieste genannten Zoll- vergünstigungen und im Rahmen der darin festgeseßten Kontin- gente zulassen.

Art ttél. T1;

Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, die in den beiliegenden Listen À und B bezeihneten tariflihen Ver- gUnstigungen streng auf die in den Listen vorgesehenen Kontingente B begrenzen; auf die diese Kontingente überschreitenden Mengen oll das allgemeine Regime Anwendung finden.

Die vorgesehenen Kontingente sind für die Dauer von sechs Monaten festgeseßt.

AvLtitél IV.

- Bezüglich der Verteilung der in den vorstehenden Artikeln vor=- gesehenen Kontingente verpflichten sih die beiden Regierungen, nah den nahfolgenden Bestimmungen zu verfahren, zu denen die tegterungsfkommission des Saargebiets, soweit es sie betrifft, durch einen Schviftwehsel vom 16./18. Funi 1925 ihren Beitritt erklärt hat.

I. Verteilung der Kontingente,

Die Ein- und Ausfuhrkontingente werden unter Leitung der Regierungskommission auf die Beteiligten für die Dauer der Kontingentsperiode verteilt.

Die Regierungskommission fordert sofort nach Fnfrasttreten dieses Abkommens die beteiligten Wirtschastskreise auf, Vorschläge über die Verteilung der Kontingente innerhalb einer von ihr zu bestimmenden kurzen Frist bei ihr einzureihen. Nach Ablauf der

rist stellt die Regieruncstónaniitoi den Verteilungsplan fest. Dieser Plan witd den Beteiligten zur Kenntnis gegeben, die ihre Bemerkungen oder Einwendungen binnen einer Frist von einer Woche vorzubringen haben.

Wird Einspruch erhoben, sei es wegen Verweigerung einer Beteiligung an einem Kontingent, sei es, um eine Person oder eine Firma von der ihr zu Unrecht zugebillioten Beteiligung an einem solchen Kontingent auszuschließen, sei es zwecks Erhöhung des zugebilligten Kontingentsanteils, so entscheidet über diese Ein- sprüche ein Ausshuß von drei Mitgliedern, die sämtlih den in Betracht kommenden Fnteressen fernstehen müssen und für sich selbst weder mittelbar noch unmittelbar Nubnießer der Verteilung jein dürfen. Eines dieser Mitglieder, das zugleih Vorsißender des Ausschusses ist, wird vom Präsidenten des Landgerichts Saar- brücken bestellt und, soweit als möglich, aus der Liste der bei diesem Gerichte vereidigten Sachverständigen ausgewählt; das zweite Mitglied wird durch die Regierungskommission ernannt, und das dritte ivird von der Regierungskommission aus einer Liste von drei Personen bestellt, die ihr durch die amtlich anerkannte Berufsvertretuná der in Betracht kommenden Fnteressengruppe (Handels-, Landtwirtschafts-, Handwerkskammer usw.) vorgelegt wird. Falls die französischen Staatsgruben an der Bre rtailuiea der Kontingente interefsiert sind, kann die Regierungskommission dem genannten Ausschuß cinen Vertreter der Fnteressen der Staats- gruben beiordnen.

Die auf diese Weise ernannten Mitglieder des Ausschusses werden durch Handschlag verpflichtet, nah Billigkeit zu entscheiden.

Die Entscheidungen des Ausschusses werden mit Stimmen- mehrheit gefällt; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsißenden, Die Entscheidungen haben innerhalb 10 Tagen nah Erhebung der Einsprüche zu ergehen. Soweit die Ent- scheidungen zu einer Aenderung des den Nichtreklamanten ge- währten Kontingents führen, müssen sie jeden einzelnen Kon- tingentsteil im Verhältnis zu seiner Höhe betreffen. ie Regierungskommission hat eine beglaubigte Abschrift des von ihr endgültig festgestellten Verteilungsplans der Deutschen und Französishen Regierung sowie den amtlihen Berufs- vertretungen zu übermitteln; leßteren liegt die Benachrichtigung der Beteiligten ob.

Der Verteilungsplan darf der keiner Aenderung unterzogen werden. Die von den niht ausgenußten Kontingentsteile verfallen. Die sind unübertragbar.

ITL, Kontrolle der Kontingente.

A. Ausfuhr aus dem Saargebiet nach Deutschland.

Waren, die aus dem Saargebiet nach Deutshland ausgeführt verden und auf Grund dieses Abkommens im Rahmen der Kontingente besondere Zollvergünstigungen genicßen, müssen bei ihrem Eintritt ins deutsche Zollgebiet von einer Kontingents- bescheinigung begleitet sein, die von einem Delegierten des Reichs- wirtschaftsministeriums im Saargebiet ausgestellt wird. Die Bescheinigung ist dem deutshen Eingangszollamt vorzulegen. Sie hat folgende Angaben zu enthalten:

1. Name und Anschrift des Ausführenden,

2. Art der Ware, thre Benennung nah dem deutschen Zoll- tarife sowie die Zolltarifnummer, für die der Berechtigte ein Ausfuhrkontingent erhalten hat,

. Höhe dieses Kontingents,

. wieweit das Kontingent bis zum Tage der Ausstellung der Bescheinigung schon durch frühere Ausfuhr in An- spruch genommen worden ist,

. Art, Zeichen und Nummer der Verpackung, Roh- und Reingewicht der Waren, für die die Bescheinigung aus- gestellt ist.

Außerdem muß die ausgeführte Ware, soweit die deutsche Verwaltung es verlangt, von einem Ursprungszeugnis be- gleitet sein.

B. Ausfuhr aus Deutschland nach dem

Saargebiet.

Deutshe Waren, die unmittelbar ins Saarbeckengebiet ein- geführt werden und auf Grund dieses Abkommens im Rahmen der gewährten - Kontingente besondere Zollvergünstigungen ge- nießen, werden zu diesen Vergünstigungen nur zugelassen, wenn bei der Zolldeklaration für den freien Verkehr eine Kontingents- bescheinigung vorgelegt wird, die der Zolldirektor in Saarbrücken ausstellt,

Die Kontingentsbescheinigungen werden auf Grund des durch die Regierungskommission des Saargebiets aufgestellten Ver- teilungsplans für den gesamten, dem einzelnen Beteiligten zu- gebilligten Kontingents8anteil ausgefertigt und haben Gültigkeit für die ganze Dauer der Kontingentsperiode. Jede Einfuhr wird von dem Eingangszollamt auf dem Schein vermerkt unter An- gabe der Menge der eingeführten Waren und der für die Einfuhr noch zur Verfügung stehenden Restmenge. Der Schein wird hierauf dem JFnteressentenw zurückgegeben.

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Der deutsche Ursprung der Waren, für die Vergünstigungen auf Grund eines Kontingents verlangt werden, muß bewiesen werden.

Außerdem muß, wenn die Französishe Regierung es für not- wendig hält, nah Maßgabe der Bestimmungen der französischen Zollgeseßgebung durch einen Bürgschaftsschein sihergestellt werden, daß die Ware an den in den Zolldeklarationen angegebenen Be- stimmung®§orten eintrifft und im Saarbeckengebiet zum Verbrauch gelangt.

Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, für die Ausstellung der vorerwähnten Kontingentsbescheinigungen und für die Kontrolle der Kontingente keine Abgaben oder Gebühren zu erheben,

G KonliLolle vei dex AUsS f li:

Wenn einer der Hohen Vertragschließenden Teile eine Kon- trolle bei der Ausfuhr für Waren einrichtet, die den Gegenstand der vorstehend behandelten Kontingente bilden oder über diese Kontingente hinaus ausgeführt werden, so soll diese Kontrolle lediglich statistishen Zwecken dienen und dergestalt ausgeübt werden, daß sie die Wirtschaft nicht beeinträchtigt,

ANLOTCE V.

Die Bestimmungen der vorstehenden Artikel lassen die be- sonderen Erleichterungen, die die Hohen Vertragschließzenden Teile durch ein Sonderabkommen für den Kleinen Grenzverkehr etwa noch einräumen werden, unberührt,

ALLT& T.

Jeder der Hohen Vertragschließzenden Teile verpflichtet sich, das Sonderregime für den Warenaustaush zwischen dem Saar- gebiet und Deutschland, wie es durch die vorliegende Vereinbarung errichtet wird, niht durch die Anwendung von Geseßen und Ver- ordnungen, namentlich auf dem Gebiet der Ein- und Ausfuhr- verbote, zu behindern.

ALtitét VEF

Das gegenivärtige Abkommen ist auf die Dauex von sechs Monaten abgeschlossen. Es wird mit dem Tage, an dem das am heutigen Tage unterzeichnete Handelsabkommen angewendet wird, wirksam. ES tvird ratifiziert, und die Ratifikationsurkunden iverden sobald wie möglich in Paris ausgetausht. Wenn in einem der beiden Länder die Zustimmung des Parlaments zur Rati- fizierung notwendig ist, wird sie rechtzeitig eingeholt.

Zu -Urkund dessen haben die Bevollmächtigten, versehen mit Vollmachten, die in guter und gehöriger Form befunden worden sind, die Vereinbarung unterzeichnet.

Geschehen zu Paris in doppelter Ausfertigung in und in Französisch am 5. August 1926.

eutsch

Posse.

A. Briand.

M. Bokanows ki. Liste A.

Zoll- Bezeichnung der Waren be- handlung

Nummer des französi|chen Zolltarifs

Kontingent

Zoll- freiheit

Minimal- i tarif Mee ; 7 aus 128 Grubenholz=-—= «s G 133 Stangen, Stützen und Pfähle, roh, von mehr als 1,10 m Länge und von höchstens 60 cm Umfang am Stamm- ende ; 136 Holzkohle und Schäbekohle . aus 177 Nheini\he Basfalte und Lava, Dearbelle C 179 E N aus 181 bis} Hohle Mauerziegel -. .. aus 181 quat.| Dachziegel, mechanishe oder mit Falz 183 Pflastersteine aus natürlichem

Stein e 183 bis] Steine, zers{hlagen, zur Be- aus 184 bis

aus 39 Sämereien zur Saat, Nüben-

samen i Quaeritbenttäaut, a es Thymol

aus 93 aus 112

30 000 t 290 bt

1 000 6 500 t

7.600 6

1250:6

10 000 6

\hotterung von Straßen 30 000 &

Kalk, hydrauli|\cher, als Stein oder gepulvert, ohne Nück- sicht auf die Verpackungs- oder Versendungsweise

Röhren und geformte Gegen- stände aus Zement, aus Beton und aus verstärktem Zement

Mauerziegel aus Bimsstein, aetormt é

Gbene Bleche aus Eisen oder Stahl, auch mit Silizium- Ga Pole ed

185 bis

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