1904 / 108 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

R IIit t A Tz uri Sai M Mas A DAUP E OPLIUP O ad AO den

Meine Herren, ih meine, daß die Bedenken, welche im vorigen Sahre bier im Hause Ausdruck gefunden haben, über die aber damals das hobe Haus hinweggegangen ist, dur diese Fassung nunmehr so gründlich beseitigt sind, daß ich darauf rechnen darf, die einstimmige Zustimmung sämtlicher Parteien dieses Hauses zu diesem Gesetzentwurf zu finden.

Abg. Kreitling (Frs. Volksp.): Wir haben im vorigen Jahre den Standpunkt vertreten, daß diese Materie nur durch Ortsstatut geregelt werden kann. Der dem Geseßentwurse vom Herrenhause ge- ebenen Fassung können wir aber zustimmen. Bei diefer Gelegenheit vitten wir nur, daß eine Versorgung der Feuerwehrleute und ihrer Hinterbliebenen eingeführt werden möge.

Abg. Herold (Zentr.): Wir wünschten im vorigen Jahre eine Kommissionsberatung, bei der Kürze der Zeit wurde sie aber ab- gelehnt, und das Herrenhaus verwarf dann die Vorlage ganz. Die Fassung des Abgeordnetenhaufes war eine außerordentlich mangel- hafte. Es hat sih geieigt, wie falsh es ist, solche Dinge ohne Kommissiontberatung in der Eile zu erledigen. Die Polizei- verordnung hätte ohne weiteres jeden zur Hilfeleistung bei jedem Brande in vorschriftsmäßiger Kleidung verpflichten können. Jett sollen _Polizeiverordnungen nur erlassen werden können, wenn kein Ortsstatut besteht. Aber au dagegen bestehen noch Bedenken. Ob das Ortsstatut den Anforderungen entspricht, entscheidet doch wieder die Polizeibehörde, und wenn eine Bestimmung dieser nicht gefällt oder fehlt, so kann sie die Aenderung anordnen. Also wird \{ließlich die Ortspolizei do die entscheidende Stelle sein. Deshalb muß die Entscheidung darüber, ob ein Ortsstatut den Anforderungen entspricht, die Bezirksverwaltung treffen. Ich beantrage, die Borlage einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen.

: bg. von Loebell (konf.): Ih glaube, daß hier einer derjenigen Fälle gegeben ist, wo wir ohne Polizeiverordnung nicht auskommen, wo eine Lücke in der Gesetzgebung vorhanden ist, die ausgefüllt werden muß. Die Bedenken des Vorredners sind nah meiner Ansicht nicht so weittragend. Wir würden dem vorliegenden Gesegentwur], zu- stimmen, haben . aber gegen cine Kommissionsberatung nichts einzu- Wend S : i S S

Abg. Hirt (kon].): Eine geeignete Unfallfürsorge ist eine un- erläßlihe Ergänzung des vorliegenden Ge]eßentwurfs, be: onders da, wo das Gesetz anordnet, daß dur Polizeiverordnung die Bewohner zu Feuerlöschdiensten herangezogen werden fönnen. Die Regterung hat die Pflicht, hier zu Gunsten der Verunglückten einzusbreiten.

Abg. Dr. Stockmann (freikons.): Was jeyt für die ver- unglückten Feuerwehrleute geschieht, genügt bei weitem noch nit; es wäre nur eine Forderung der Billigkeit, wenn auch die privaten Feuer- versicherungsgesellshaften bier zu Beiträgen herange;ogen würden. Eine zweite Anregung mêchte ih na der Nichtung geben, daß Vor- kehrungen gegen unnötiges Alarmieren von Feuerwehren mit Zwangs- dienstleistungen getroffen werden. Der Nedner waht auf einen neu erfundenen Feuerfinder aufmertsam, mit dessen Hilfe man le:cht feststellen könne, was eigentli brennt, ob ein Doif oder nur ein Heu- shober x. _ / i :

Abg. Shmedding (Zentr.): Die anderen Bundeëstaaten baben zuglei die Unfallfürsorge und das Feuerlöshwesen geregelt, die von der Vorlage unberührt gelassen werden. Warum geht man in Preußen niht ebenso vor? Man sollte în jeder Provinz eînen besonderen Beamten ansiellen, der Nevisionen vornimmt und Natscläge erteilt. In dieser Beziehung begrüße ih ten Vorschlag des Abg. Steck- mann mit großer Freude; denn die Kostenfrage würde feine großen Schwierigkeiten verursachen, wenn die privaten Feuerversiherungs" gesellschaften herangezogen würden. Was 19 andere Staaten konnten, wird auch Preußen können. E i

200: Winler (kon].): Die Behauptung tes Abg. Herold, daß die Städte in bezug auf die Selbsiverwaltung schlechter gestellt seien als die Landgemeinden, ist ungerehtfertigt. Für die Landgemeinden ein Normalstatut aufzustellen, ist so s{hwierig, und die Verhältnisse liegen so verschieden, daß es, wie die Erfahrung uns in Sachsen ge- lehrt hat, {on besser ist, wir lassen alles beim alten.

Hierauf wird die Besprechung geschlossen. Der Geseß- entwurf wird einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Es folgt dann noch die erste Beratung dcs Gese tb- entwurfs, betreffend die Vertretung des Staats- fiskus auf den Kreistagen und bei den Wahlen für den Provinziallandtag in der Provinz Posen.

Verbunden wird damit die Diskussion über den Antrag der Abgg. Ernst (fr. Vgg.) und Kindler (fr. Volksp.):

„die Megiecung aufzusordern, mögli bald einen Gesetz- entwurf vorzulegen, durch welhen den Städten und Landgemeinden der Provinz Posen cine ihrer Einwohnerzahl und Sieuerleistung entspredende Vertretung auf den Kreistagen eingeräumt wird."

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Der jetzt vorliegende Geseßentwurf ist ein Glied t1 der großen Kette der Mafnahmen, welche die Königliche Staatg9- regierung im Vercin mit den beiden Häusern des Landtags für not- wendig gehalten bat, um das deutsche Element in den polnischen Landesteilen wirtschaftlihß und politis zu kräftigen.

Der Anlaß des Geseßentwurfs liegt in der Tatsache, taß durch den Ankauf deutscher Güter scitens des Fitkus sei es des eigent- lihen Domänenfiékus, der Forstverwaltung, oder der Ansiedlungs- fommission das Net ver Vertretung auf den Kreistagen zu Un- gunsten des Deuishtums und zu Gunsten antideuts{Wer Bestrebungen verändert wird.

Meine Herren, die Posener Kreisordnung ist noch eine rein ständische. beruht auf dem Ständeprinzip, und jeder Besißer eines Riitergutcs ist Mitglied des Kreistags. Sobald aber der Staat ein derartiges Rittergut erwirbt, erlischt die Standschaft auf dem Kreistage, wenigstens so lange, bis fie, nahdem der Staat das Gut wieder veräußert hat, es also einen anderen Besißer gefunden hat, wieder durch Königliche Verordnung verliehen wird.

Meine Herren, dieses Prinzip, daß der Staat auf dem Kreistage nit stimmberechtigt, niht vertreten sein soll, stammt aus jener {hon längst entschwundenen Zeit, wo noch nicht eine Teilung ¿roischen Staatsvermögen und Krongut eingetreten war, und wo die Stände mit Eifersuht darüber wachten, daß die Krone sich niht in ihre ständischen Verhandlungen einmishe. Es hat deshalb diese Be- stimmung nur für das Krongut, das damals mit dem Staatsgut identisch war, in den alten ständishen Verfassungen Aufnahme ge- funden, niht aber für andere juristische Körperschaften, insbesondere nicht für die Kirche, für Stiftungen und dergl., welche auch heute noch nah der Kreisordnung für Posen auf den Kreistagen stimm- berechtigt sind, selbstverständlich, soweit sie im Besiße eines stimm- berechtigien Rittergutes ih befinden.

Anders ist es nun in den neuen Kreisordnungen geregelt. Hier ist dem Fiskus, wenn er Rittergüter oder Großgrundbesit erworben hat, genau daéselbe Recht eingeräumt wie jedem anderen Großgrund- besiger; er steht in der kreisständischen Vertretung jedem anderen Besitzer gleih. Meine Herren, das ist in der heutigen Zeit, wo die Auseinander- seßung zwishen Staats- und Kronvermögen vollständig erfolgt ist, auch nur billig und wirtschaftlich notwendig, weil die Interessen der größeren Grundbesißer eines Kreises, einerlei, ob der Besitzer nun eine juristische

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haben dieselben Interefsen, dieselben Nachteile zu befürchten, dieselben Vorteile anzustreben.

Den wirtschaftlihen Gründen der Beseitigung des Ausschlusses von der Teilnahme an diesem Rechte treten nun aber in Posen politisGe Gründe {werwiegendster Art hinzu. Durch das Erlöschen der Standschaft auf den Kreistagen für alle die von der Ansiedlungs- fommission erworbenen Güter, für alle die vom Domänenfiskus und für alle vom Ferstfiskus erworbenen Güter und deren gibt es in der Provinz Posen jeßt hon weit über 200 durch den Verlust des Rechts, auf den Kreistagen mitzustimmen, wird das Stimmen- verhältnis auf den Kreistagen zum Nachteil der deutshen Sache auf das empfindlihste verschoben. Wir haben eine Anzahl von Kreisen, in denen bis tahin eine deutshe Majorität existierte, und die nun- mehr durch den Verlust einer Anzahl von Stimmen eine polnishe Majorität aufweisen. Das ist selbstverständlich nicht der Zweck des AnsiedelungEgeseßcs und der anderen Geseße, die wir erlassen haben, gewesen, sondern es ist ein Nachteil, und dieser Nachteil muß beseitigt werden, und zwar so, daß die Gewißheit gegeben wird, daß er nun vollständig und dauernd beseitigt wird.

Deshalb \{lägt Ihnen die Negierung vor, für jedes stimm- berechtigte Gut, das in die Hand des Fiskus gelangt, dem Fiskus ein Stimmrecht zu gewähren, aber zugleih doch auch durch einen Zusaß dafür zu sorgen, daß der Einfluß des Fiskus auf den Kreistagen nicht ein erorbitanter wird, daß er niht über das Maß dessen hinaus- geht, was billig erscheint, und niht das Selkstbestimmungs- ret der übrigen Kreistagsmitglieder beeinträchtigt. Der Gntwurf bat \ich dethalb darauf beschränkt, zu bestimmen, daß die Stimmen des Fiékus an jedem Kreistag niht mehr als ein Viertel sämtlicher Stimmen betragen dürfen, daß also drei Viertel der Stimmen von anderen waktrgenommen und ausgeübt werden, \o- daß cin2 Majorität des Fiskus unter allen Umständen au2ges{lossen, ja selbst das Gewicht der Siimmen des Fiskus wesentlich reduziert ist.

Man mag streiten darüber, ob diescs Viertel richtig gewählt ift, und, wie ih hôre, werden ja auch Anträge kommen, welhe an Stelle diescs Viertels andere Säße vorschlogen wollen. Ih glaube, das Nichtige darin zu finden, wird nur in eingehender Beratung in der Kommission möglich sein.

Dann trifft der Entwurf au noch Besiimmungen darüber, durch wen das s\taatlide Stimmreht ausgeübt werden soll. Diese Be* stimmungen mögen vielleiht niht im einzelnen schon das Richtige ge- troffen haben; auch tarüber werden wir voraussitlich in der Kom- mission eine Verständigung herbeiführen. Jedenfalls ift das Geseßz wirtschaftlih und politis so wichtig, daß ih dringend biite, mit dem gewohnten Woblwollen an die Prüfung beranzutreten.

Abg. Ernst (freis. Vgg.): Der Antrag, den die beiden frei- sinnigen Parteien gestellt haben, ift nit neu, sondern hat dos Haus wiederholt beschäftigt. Die Städte und Landgemeinden haben eine ganz ungenügende Vertretung auf den Kreistagen in der Provinz Posen. Die Städte entsenden 130 Kreiétagsabgeordnele, die Land- gemciaden au 130 und die Nittergutébesißer 872. Nach der Ein- wohrerzahl müßte das Verhältnis sein 296 : 526 : 310, und nah der Steuerleistung und Einwohnerzahl müßte es sein 340 : 436 : 366, Fn verschiedenen einzelnen Kreisen stellt sid das Verhältnis noch viel ungünstiger für die Städte und Landgemeinden. Vor drei Jahren hat uns die Regierung eine Vorlage in Aussicht gestellt, um dieses Verhältnis zu ändern, aber die Vorlage ift bis heute nicht eingebrackt. Cine Petition des Städtetages von Posen hat das Haus der Ne- gierung als Material überwiesen.

Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein:

Meine Herren! Es liegt mir daran, dem Herrn Vorredner glei einige Worte zu erwidern. Ih gebe der Hoffnung Naum, daß er mebr gesproden hat aus theoretischen Rücksiht.n auf Fraklionsgrund- sätze aïs wie mit bezug auf die praktische Ausführung und Gestaltung des Gesetzes mit Nüksicht darauf, wie sich das Leben in der Provinz Posen tatsählich gestaltet. Ich kann dem Herrn Vorredner so weit folcer, daß ih anerkenne, daß eigentli) in die beutize Zeit eine Kreis- ortnung, ledigli aufgebaut auf ständishec Grundlage, nicht mehr o recht paßt (sehr richtig !), und daß es erwünscht sein würde, wenn es au in der Provinz Posen möglich wäre, wie es in den anderen Pro- vinzen der Fall gewesen ift, die alten Verordnungen durch eine moderne Krcitordnung zu ersetzen. Leider ist di:s bei den politischen Verhältnissen ter Provinz Posen zur Zeit noch niht möglich; es würde nach den Ermittelungen, die ih anstellen lassen, jete Aenderung des jeßigen Prinzips nichi cine Kräftigung, sondern eine Schwächung des Deutschtums herbeiführen. Ich bin auch in dec Lage, Zahlea vorzuführen, die darüber ziemli genauc Auskunft geben. Ich seße von der etwas phantastischen Gestaltung eines Kreistages ledigli nah der Steuer oder lediglih nah der Einwohnerzahl ab und begnüge mich damit, auf den Punkt hinzuweisen, der doch eventuell der eigentlich praktishe sein würde: wie würde ih das Stimm- verhältnis in der Provinz Posen gestalten, wenn dort die Kreisordnung von 1872 eingeführt würde, und da ergeben die Nacweisungen, daß in ciner Anzahl von Kreisen, die heute noch eine deutsde Majorität haben, alsdann eine polnis&e Majorität eintreten würde. Diese Tat- sahe wird mi verhindern, irgendwie auf diesem Wege zur Zeit vor- zugehen. Ich spreche aber die Hoffnung aus, daß es dank aller der Maßregeln, die wir zur Stärkung des Deutschtums ergriffen haben und noch ergreifen, in einer kurzen Spanne Zeit, kurz im Sinne der Geschichte, möglih sein wird, auch in der Provinz Posen diejenige Regelung der Selbstverwaltungskörper einzuführen, die in den Nachbar- provinzen sih bewährt hat. Daß das zur Zeit noh nicht möglich ift, ist au vor 15 Jahren anerkannt worden, als es sih darum handelte, wie die Provinz Posen auf Grund der neucn Geseße über die Ein- rihtung der Verwaltung behandelt werden sollte. Damals, im Jahre 1889 ist ein eigenes Geseß über die Verwaltung in der Provinz Posen gemacht worden mit eingehenden Bestimmungen darüber, wieweit das Gesetz über die allgemeine Landesverwaltung und das Zuständigkeits- gese, wieweit die Kreisordnung und die Provinzialordnung in der Provinz Posen Geltung zu finden haben. Dieses Gesetz ist damals nach langen eingehenden Beratungen beschlossen worden und bildet auch heute noch die Grundlage des öffentlichen Verwaltungs- rechts der Provinz. JInwieweit dieses Gesey von 1889 das alte ständische Prinzip durhbrochen hat, interessiert uns hier nit, wohl aber die Feststellung, daß Staatsregierung und Landtag weiter, als damals geschehen, nit glaubten gehen zu dürfen. Hierin heute nah nur 15 Jahren erheblih zu ändern, würde ih im poliiishen Interesse für durchaus verkehrt und unpraktisch halten.

Schon heute bei dem ständishen Prinzip besteht in 10 von 27 Kreisen des Regierungsbezirks Posen noch eine Majorität der

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Person oder eine physishe Persönlichkeit ist, identisch sind, Sie

ganz glei. Im Regierungsbezirk Bromberg mit 13 Kreisen ver- fügen die Polen zwar nur in zwei Kreisen über die Mehrheit, in mehreren anderen is die deutshe Mehrheit aber fo \{chwach, 2, 3 Stimmen, daß sie gefährdet erscheint, wenn nicht Abhilfe ge- schaffen wird. In 8 von den 14 Kreisen mit polnischer Majorität würde die Annahme der Vorlage sofort das Uebergewicht der Deutschen wiederherstellen, ih sage ausdrüdcklich: wiederherstellen, denn in der Mehrzahl dieser Kreise war vor 10 und mehr Jahren noch eine deutshe Majorität. In zahlreichen anderen Fällen würde die An- nahme des Geseßentwurfs s{chwache Mehrheiten des Deutschtums wesentli stärken, und namentlih würde die Gefahr vers{chwinden, daß, wenn aus wirtschaftlichen Gründen der Ankauf eines deutschen Gutes dur die Ansiedelungskommission oder sonst notwendig ist, man von diesem Ankauf absehen muß, weil dadurch die deutshe Mehrheit im Kreistag gefährdet wird. Das ist um so bedauerliher, als wie ih glaube mit Zustimmung dieses hohen Hauses die Kolonisfation nur dann von Erfolg sein kann, wenn sie nicht zerstreut über die ganze Provinz in einzelne kleine Teile verstückelt wird, sondern, wenn sie, ih möchte sagen, massiert wird auf cin bestimmtes, begrenztes Territorium, und darauf nicht eine einzelne Kolonie, sondern in zu- sammenhängenden oder doch nabe gelegenen Gemeinden ein kräftiger deutscher Bauernstand gebildet wird. Daß das das Ziel ift, nah dem wir streben, ist ja häufig ausgesproGen worden, und das möchte id dem Herrn Vorredner erwidern: Wir arbeiten dahin, gerade den deutschen bäuerlihen Landtbesiß in Posen zu vermehren und zu stärken, und wir glauben, daß in dem deutschen Bauer in der Provinz Posen eine gute Gewähr der gedeihlihen Zukunft der Provinz liegt.

Fch will die Verdienste der Besitzer der Nittergüter hier gewiß nit \chmälern, ih will gern anerkennen, daß sie durch ihre Betrieb- samkeit, dadurch, daß sie es verstanden haben, einen verwahrlosten herunter- gekommenen Boden zu einträglicen Gütern zu gestalten und treu am Deutstum festgehalten haben, wahre Verdienste sich auch umdas Deutsch- tum erworben haben. Und den deutschen Bürger in den Städten Gustav Freytag hat das {on in „Soll und Haben“ ausgesprochen der in vielen Fällen {hon vor Jahrhunderten die Stüße und der einzige Halt des Deutshtums in gewissen Kreisen war, der, wie wir alle wissen, durch die Entwickelung der legten Jahrzehnte zurückgedrängt worden is von den Polen, dur die große wirtshaftlihe Entwickelung derselben, durch die Entwickelung, die die Polen auch uns, unserer Kultur erst verdanken, durch die Erstarkung ihrer finanziellen Ver- hältnisse meine Herren, diesen deutschen Bürgerstand zu heben, das ist eine der {chönslen Aufgaben, die der Regierung auch gerade in der Provinz Posen obliegen.

Ich würde es deéhalb sehr bedauern, wenn in diesen Geseßentwurf Differenzen und Klassengegensäße ¿wischen den einzelnen Ständen hineingetragen würden, da doch die Deutschen aller Stände in allen Kreisen und Provinzen einträchtig zusammenstehen sollten, und gerade in dieser Provinz, die national bedroht ist, auf einander gegenseitig absolut angewiesen sind. Ich halie es deéhalb für bedenklih, mit diesem Gefeß irgendwelhe organisdhe Aenderung der jeßigen Gestaltung der Kreisvertretung der Provinz zu verbinden. Ich will dabei ausdrüd- li hinzufügen, daß ih es nit prinzipiell ablehne, auch bei dieser Gelegenheit, wenn es fich irgend ermöglichen läßt, den Städten eine gewisse Erweiterung ihres Stimmrechts auch auf den Kreistagen zu gewähren. Ih muß anerkennen, daß einige Städte sich dermaßen entwidelt baben, daß sie mit ihrer jeßigen Vertretung auf den Kreis- tagen ein bißhen zu kurz fommen, und ih würde unter gewissen Modalitäten daß da immer die starke Hand der Regierung den Nückkalt bilden kann auch dem niht widerspreWen, wenn in einem bescheidenen Maße auch das Stimmreht der Landgemeinden erweitert würde.

Alles das sind Punkte, die in der Kommission zu besprechen sind. Vor allem aber bitte ich Sie festzuhalten in allen Parteien hier in diesem Hause, daß wir Deutsche einmütig zusammenstehen gegen den gemeinsamen Gegner.

Abg. Aronsohn (fr. Volksp.): Die Regierung erkennt also an, daß die Städte und Landgem-inden eine andere Bertretung auf den Kreistagen haben müßten. Wenn jeßt dem Fiekus ein Stimmre bis zu einem Viertel eingeräumt wird, wäre es nur logish gewesen, wenn die Regierung in dieser Vorlage gleichzeitig versucht hätte, das Unrecht gegen die Städte und Landgemeinden wieder gut zu machen. Menn diele schon eine bessere Vertretung gehabt hätten, wäre dat Deutschtum nicht so weit zurück, edrängt werden. Ich hoffe, daß in der Kommission und dann auch bei der Regierung unsere bescheidenen, aber gere{chten Wünsche zur Annahme gelangen. Die Maßnahmen der Regierung gegen das Polentum haben gerade dahin geführt, einen fräftigen polnischen Mittelstand auf Kosten des Deutschtums in den Städten zu schaffen. Die Ansiedelungskommijsion begünstigt die vaiff- eisencencssenschafsten und bricht ihre alten Verbindungen mik den kleinen Kaufleuten und Handwerkern ab.

Abg. Dr. Wolff - Gorki (kons.): Auf diese Ausführungen gehe ih nit cin. Namens meiner Freunte babe ih zu erkären, daß wir mit der Tendenz des Gesetzentwurfs einverstanden sind. Nur {eint uns das Stimmrecht des Fiskus bis zu einem Viertel etwas zu weit zu gehen. Der Antrag Ernst ist für uns unannehmbar, die Berech- nungen des Abg. Ernîit haben keinen praktischen Wert; aber wir er- fennen an, daß die Städte eine bessere Vertretung wünschen können,

und sind deshalb damit einverstanden, daß der Antrag Ernft der Kom- mission mit überwiesen wird.

Abg. Wol ff- Lissa (fr. Vgg.) tritt für den Antrag Ernst ein. Wie es beute stehe, könne es unmöglich b'eiben; denn der Einfluß der Städte werde ncch weiter zurückgedrängt werden. Die Kulturzentren seien nur in den Städten zu finden ; stärke man die Städte, so werde man das Deutschtum stärken.

Aba. Viereck (freikons.): Meine Freunde stehen der Vorlage freundlich gegenüber, haben aber auch Bedenken gegen das Höchstmaß des Stimmrechts des Fiskus. Wenn wir die Steuer- leistung der größeren Städte afischen, fo steht ihre Vertretung auf den Kreistagen allerdings in einem Mißverhältnis zu ihrer Leistung- Es wird auch zu erwägen sein, wie weit den Landgemeinden ein größeres Stimmrecht einzuräumen ist. Für die Einführung der neuen Kreico:dnung sind die Verhältnisse in Posen noch nicht reif, dethalb müssen wir die alte ständische Kreisverfassung noch be- stehen lassen, müssen sie jedcch ändern durch die Einräumung des Stimmrects an den Fiskus und die Verbesserung dcs Stimmrecht der Städte und der Landgemeinden.

Abg. Dr. von Skarzynski (Pole) erklärt sih gegen die Vor- lage und für den Antrag Einst.

Darauf wird die Diskussion geschlossen, und nah einem kurzen Schiußwort des Abg. Ernst werden die Vorlage und der Antrag Ernst-Kindler zusammen ciner Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.

Sqhluß 41/4 Uhr. Nächste Sißung: Sonnabend, 11 Uhr. (Geseh, betreffend die gemeinschaftlichen Jagdbezirke; Wild chon- geseß; Geseh über die Errihhtung eines Oberlandesgerichts

Polen auf dem Kreistag, in zwei stehen Polen und Deutsche beute

in Düsseldorf; kleinere Vorlagen.)

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zum Deutschen Reichsanzei

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Zweite Beilage

ger und Königlih Preußischen Staal

Berlin, Sonnabend, den 7. Mai

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17:02 17,20 1,20 18,40 18 09 18,40 17,009 17,90

18,20 17,80

13,60 13,40 12,40 12,50 1220 12,20 12,09 12,60 12,05 12,80 12,50 12,70 12,70

2,90

14,00 13,80 13,60 13,21 13,00 13,80 14,10

13,20 12,80 13,20 12,00 12,00 13,00 13,10 14,30 13,50 13,00 13,50 13,50 13 00 11,80 14,20 14,20 13,90

15,00 13,40 12,00

11,60 11,40 14,00 13,00 14,29 12,10 11,60 12,00 12,00 11,80 12,60 13,00 12,60 12,40 15,00 14,40 13,98 12,80 12,90 12,69

14,10 15,40

Mark abgerundet mitgeteilt. / outen ist, ein Punkt (.) in den leßten sechs8

62 193 92 240 135 1 008 356

1035 40 472

78 1014 60 720

249 3511 218 2 666 444 5 309 120 1 484 145 1 747

96 1185

Der Durchschnittspreis

18,69

16,64 16,96

16,50 18,00

17,32

16,82 18,40 17,48 T

16,62

17,46 17,14

Go Ta S Go

“AMmMODIININ'

D D D DI O D OEDI-1

13,00 12,00

14,10 12,29 11,96 12,40 12,05 12,33

wird aus den unabgerun Spalten, daß entsprechen

18,78

17,9

17,09 |

1311

12,15 11,84 12,00 12,10 12,40

13,13 12,45

12,92

12,61

11,63 12,90

14,00

14,22

13,08

12,70 1101 11,25 13,40 12,40 14,50

11,50 11,90

13,00 12,00

14,36 12,26 12,01 12,23 12,31 12,63

12,40 | 12/00 | 12,65 |

13,32 |

14,00 |

13,65 |

11,95 | 1254 | 14,30

12,50 |

|

[4] - “ck

D O Do D D,

E

c

Eo P

99. 99,

29. 3. 29.

29.

deten Zahlen berechnet, der Bericht fehlt,

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