1904 / 111 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 11 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

a. einc auf den Ablauf des fünfzehnten Lebensjahres folgende, mindestens fünfzigmonätige Fahrzeit auf Sceschiffen oder Seefishereifahrzeugen in der Eigen- haft als Decksmann zurückgelegt haben; in einer mündlihen Prüfung Kenntnis des See- straßenrechts und der Nettungsmaßregeln bei Siran- dungen sowie in der Benußung der Seekarten im Gebiete der kleinen Hochseefischerei, : ausreichendes Sec- und F ATVENUNIELIIEIDUNGSTECNIGGEN gemäß &S 1, 45 der Bekanntmachung, bctreffend den Befähigungsnachweis und die Prüfung der See- hiffer und Seesteuerleute auf deutschen Kauffahrtei- \hiffen, vom 16. Januar 1904 (NReichsgeseßbl. S. 3)

nachweisen.

Zur Führung der in der Ostsee fishenden Segeta ange ist jedoh bis auf weiteres cine Fahrzeit (a) von fjechsun dreißig Monaten ausreichend und eine Prüfung (b) nicht er- forderlich.

2) Auf größeren als den zu 1 angegebenen Fahrzeugen müssen die Führer das Befähigungszeugnis als Schiffer auf kleiner Fahrt besitzen.

Q 7,

‘ührer von Fahrzeugen in mittlerer Hochseefischerei

ngszeugnis als Schiffer auf kleiner Fahrt |

. durch eine \s{riftlihe und mündliche Zusaßprüfung genügende Kenntnis in folgenden Fächern nachweisen :

1) Gebrauch efarten unter Berücksichtigung vot Kompaßablenkung , mung, Lotung und methode,

2) Bestimmung der Breite aus Meridianhöhen der Sonne und Fixsterne sowie aus Nebenmeridianhöhen des Polarsterns nach Chronometer und Länge,

3) Bcstimmung der Länge aus Chronometer und Gestirns- höhen,

4) Bestimmung der Mißweisung und Ablenkung der Kompasse aus Amplituden und Azimuten der Gestirne unter Benußung der Azimutktafeln;

c. vor oder nah der Prüfung zu a zwölf Monate in der Hochseefischerei als Bestmann zur See gefahren sein.

S 8.

Die Führer von Fahrzeugen in großer

müssen die Befähigung als Schiffer auf groß S 9.

Schiffer auf großer Fahrt sind zur Führung von See- fischereifahrzeugen jeder Art und Größe in allen Fahrten, Seestcuerleute zur Führung von Seesischereifahrzeugen jeder Art und Größe in der kleinen Hochseefisherei befugt. Zur Führung von Secefischereifahrzeugen in der mittleren Hoch)ee- fischerei find Seesteuerleute erst na einer zwölfmonatigen Fahr- zeit als Bestmann in der Howscefischerei oder als Seesteuer- mann befugt.

S: 10

Neben dem Führer des Schiffes müssen a. die im § 6 unter 2 bezeichneten größeren Fahrzeuge in kleiner sowie alle Fahrzeuge in mittlerer Hochsee- fisherei einen Bestmann, b. die Fahrzeuge in großer Hochseefisherei einen Steuer- mann an Bord haben. S El,

Der Bestmann muß nachweisen:

a. in kleiner Hochseefisherei (S 6 unter 2) eine nah Ab- lauf des fünfzehnten Lebensjahrs auf Seeschiffen oder See- fischereifahrzeugen als Decksmann zurücgelegte Fahrzeit von mindestens dreißig Monaten,

b. in mittlerer Hochseefischerei die Befähigung als Schiffer |

auf kleiner Fahrt sowie eine vor oder nah der Shifferprüfung als Decksmann zwölf Monaten.

Zum Steuermann eines Fahrzeugs in großer Hochsee- fischerei innerhalb des Atlantishen Ozeans südlich bis zum Kap der guten Hoffnung genügt bis auf weiteres cin Schiffer auf kleiner Fahrt, welcher die im § 7 unter h vorgesehene Zusazprüfung abgelegt und zwölf Monate als Bestmann in Hochseefisherei zugebracht hat.

S 12,

Für den Maschinendienst müssen Dampffahrzeuge geprüfte Maschinisien an Bord haben, und zwar:

1) in kleiner Hochseefischerei

a. dic im § 6 unter 1 bezeihneten Fahrzeuge einen Maschinisten TV. Klasse; auf Segelfahrzeugen, die nur mit einer zur Fortbewegung dienenden Hilfsmaschine ausgestattet

sind, ijt ein mit Befähigungszeugnis versehener Maschinist nicht |

erforderlich;

Q

b. die im § 6 unter 2 bezeihneten größeren Fahrzeuge |

zwei Maschinisten TV. Klasse;

2) in mittlerer Hochseefischerei einen Maschinisten TIT. Klasse

leitenden Maschinisten und einen Maschinisten IV. Klasse;

3) in großer Hochseefiherei einen Maschinisten T1. Klasse

als leitenden Maschinisien und einen Maschinisten IIT. Klasse. S 18.

_BVis auf weiteres is die im §6 unter 1h bezeichnete Prüfung vor den Prüfungskommissionen für Küstenschiffer, die im 8 7 unter b bezeichnete Zusaßprüfung vor den Prüfungs- fommissionen für Schiffer auf kleiner Fahrt abzulegen. Auf das Verfahren einschließlich der Ausstellung der Befähigungs- zeugnisse finden die einschlägigen für die Schiffer- prüfungen geltenden Vorschriften der Bekanntmachung vom 16. Januar 1904 (Reichsgeseßbl. S. 3) entsprechende Anwendung. Jn der Zusaßprüfung muß der Prüfling, um als bestanden zu gelten, in allen Fächern der schriftlihen Prüfung und in der mündlihen Prüfung genügen.

Die Prüfungsgebühr beträgt für jede dieser Prüfungen fünf Mark. Findet die Zusaßprüfung in Verbindung mit der Schifferprüfung für kleine Fahrt statt, so ist eine besondere Prüfungsgebühr für sie nicht zu entrichten.

J

als

Der Reichskanzler ist befugt, im Einvernehmen mit der beteiligten Landesregierung in einzelnen Fällen Ausnahmen von diesen Vorschriften zuzulassen.

S 15.

Wer vor dein Jnkrafttreten dieser Vorschriften als Führer oder Maschinist von B O en zugelassen ist, behält seine Gewerbebefugnis im bisherigen Umfange.

Q 10 Diese maren treten am 1. Oktober 1904 in Kraft.

Bis dahin bleiben die SS 3, 4 der Bekanntmachung, betreffend

Berliner

Standlinien- |

in Hochseefisherei zurückgelegte Fahrzeit von |

die Zulässung zur Führung von Hochseefischereifahrzeugen in kleiner und-;Dder Jslandfahrt, vom 10. Februar 1899. (Reichs- gesezbl. S. 129) in Geltung. Zu dem angegebenen Zeit- punfte treten diese Bekannimahung und, soweit ste sih auf Fischereidampfschiffe beziehen, die Bestimmungen im S8 2 Abs. 1 unter a und 8 7 Abs. 2 der Bekanntmachung, betreffend die Vorschriften über den Befähigungsnachweis und die Prüfung der Maschinisten auf Scedampfschiffen der deutshen Handels- flotte, vom 26. Juli 1891 (Reichsgesehbl. S. 359) außer Kraft. Berlin, den 5. Mai 1904. Der Reichskanzler. In Vertretung: Graf von Posadowsky.

NaMtrx ag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898,

betreffend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Wertpapieren.

Vom 11. Mai 1904.

Auf Grund des § 9 der Bekanntmachung vom 28. Zuni 1898 (Reichsgeseßbl. S. 915) wird hierdurch bekannt gemacht, daß nah Beschluß des Börsenvorstands zu Berlin in Aus- nahme von : 1 Abs. 1 jener Bestimmungen die nur an der rje zum Handel zugelassenen

Aktien der Düsseldorfer Chamotte- und Tiegel- werke vorm. P. J. Schorn und Bourdois, Aktien- ge [mert in Liquidation,

un

Zertifikate der Vereinigung von deutschen Besigern der mit 6 Prs9z. Jahresdividende garantiebten Aktien der Niederländisthen Südafrikanischen Eisenbahn-Gesellschaft vom 13. Ma1 1904 ab in Mark pro Stück zu berehnen find. Bei beiden Werten werden jeßt die ersten Rückzahlungen auf das Kapital geleistet. Berlin, den 11. Mai 1904. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wermuth.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu Oppeln getroffenen Wahl den Amtsrichter Dr. August Neugebauer daselbst als Ersten Bürgermeister der Stadt Oppeln für die geseßlihe Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.

Seine Majeffät der König haben Allergnädigst geruht: dem Seniorhef der Firma „Dr. J. G. B. Siegert & Hijos“ Alfredo Siegert zu Port of Spain auf Trinidad das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten zu verleiten.

Auf Jhren Beriht vom 21. April d. F. will Jh der Stadtgemeinde Berlin behufs Erwerbung der zur Frei- legung der Behmstraße erforderlihen Flächen, die auf den anbei zurückfolgenden Plänen rot angelegt sind, hiermit das Enteignungsrecht verleihen.

Venedig, an Bord M. J. „Hohenzollern“, den 27. April 1904.

WilhelmR. e if Budde. An den Minister der öffentlihen Arbeiten.

Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. BetanmnmtmahU1g:

Zur Abhaltung der Wissenschaftlihen Prüfung der Lehrerinnen (Oberlehrerinnenprüfung) in Berlin habe ich Termin auf

Montag, den 30. November d. F. Vormittags 9 Uhr, im Gebäude der hiesigen Augustashule, Kleinbeerenstraße 16/19, anberaumt.

Die Meldungen zu dieser Prüfung sind bis spätestens zum 30. August d. J. und zwar seitens der im Lehramte \tchenden Bewerberinnen durch die vorgescßzte Dienstbehörde, seitens anderer Bewerberinnen unmittelbar schriftlich an mich einzureichen.

Wegen der der Meldung beizufügenden Schriftstücke ver- weise ih noch besonders auf § 4 der Prüfungsordnung vom 15. untl 1900,

Berlin, den 6. Mai 1904.

Der Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Jm Auftrage: y Schwarßztkopff.

Am Scullehrerseminar zu Braunsberg is der Kaplan und wissenschaftliche Lehrer Bönke aus Heilsberg als Seminar- oberlehrer angestellt worden.

6069 0rd nung für die am 26. Mai 1904 in Mainz stattfindende Sitzung des Bezirkseisenbahnrats Frankfurt a. M.

I. Geschäftliche Mitteilungen. IT. Neue Anträge. i 1) Antrag der Herren Dr. Deninger-Mainz, Ingenieur Schiele- Gießen und Regierungsrat Noack-Darmstadt, betreffend Errichtung einer Haltestelle für Güter- und Personenverkehr an der Frankfurt a. M.-Bebraer Eisenbahn bei Dietesheim a. Main.

2) Antrag des Herrn Otto Bernhardt-Heiligenstadt (Eichsfeld), betreffend Weiterführung des Zuges 583 von Eichenberg bis Leinefelde und Einlegung eines Gegenzuges Leinefelde—Eichenberg.

3) Anträge der Herren Ingenieur Macco-Siegen und Kom- merzienrat Klein-Dahlbruch bei Ses betreffend:

a. Zugvberänderung an den bestehenden Schnellzügen auf der Deutz-Gießener und Betzdorf-Hagener Strecke,

, b. Einrichtung iner weiteren Schnellzugverbindung der Deug, Gießener und der Beßdorf-Hagener Stree, s 4) Fährplänänterüngen im Sommer 1904 und Winter 1904/0; Frankfurt a. M., den 3. Mai 1904. e Königliche Eisenbahndirektion. eyer.

A S ESTIES

Ra Aa F E S E

Éin H R A

Angekommen:

der Minister des Königlichen Hausa|

Seine Exzellen arlsbad.

von Wedel, von

P

Nichtamfkliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 11. Mai. H

- Der Bundesrat versammelte fih heute zu einer Plenar-| sißung; vorher hielten der Ausshuß für Handel und Verkehr und die vereinigten Ausschüsse für Jujtizwesen und für Hande[k und Verkehr Sitzungen. s

T E Dr C Aer RE, E E

E

Der Königliche Gesandte in München Graf von Pour-| talès ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub aufs seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandt! haft wieder übernommen. 4

_ Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M.S. ,„ Thetisz| gestern von Schanghai nah Tsingtau in See gegangen. 7 S. M. Flußkanonenboot „Vorwärts“ Lebt beute vor Nanking nah Hankau, S. M. S. „Seeadler“ am 12. Mail von Schanghai ab. 7

Bayern.

__ Bei der Beratung des Etats des Ministeriums des Innern l in der gestrigen Sizung der Kammer der Neichsräte besprach, dem „W. T. B.“ zufolge, Seine Königlihhe Hoheit der Prinz Franz vonlf Bayern die Wirkungen, die die neue Totalisatorvorlage auf di: f bayerische Vollblutzuht haben werde, und bemerkte, die baveris&:n Rennvereine würden nah Verwirklichung des Verbots der Vereins totalisatoren vor den Bankerott gebracht, wenn die Staatsregierung ff nicht einen höheren Zuschuß geben sollte. Der Minifter des Innern l en von Feili ß\ch bedauerte, daß durh das neue Gesetz die vayerischen Verhältnisse Schaden leiden würden. „Wir waren be strebt“, fuhr der Minister fort, „für Bayerns Interessen kräftig ein zutreten. Wenn uns dies nichGt gelungen ist, war der Gründ, weil wir die Shwächeren waren. Wir wollen abwarten, ob das Gese: zustande kommt und ob Bayern darunter leidet. Wenn uns Schade; erwächst, werden wir ihn energisch zu beseitigen traten." h

Württemberg. Ihre Majestäten der König und die Königin sind

gestern vormittag von Carlsruhe in Schlesien wieder in} Stuttgart eingetroffen.

Oefterreih-Ungarn.

Bei Beginn der gestrigen Sitzung des österreihis{Gen Ab. geordnétenhauses beantwortete, wie ,W. T. B." meldet, ders Ministerpräsident von Körber verschiedene Interpellationen, ff darunter die des Abg. Schö nerer, wie der Ministervräsident| die kaiserlihe Verordnung vom 28. März 1904, betreffend das Ne krutenkontingent von 1904, zu rechtfertigen vermöge. Der Minister: präsident erklärte, die Verordnung rechtfertige sih durch die parla-

mentarische Notlage, die eine verfassungsmäßige Erledigung des be: ¡ügliGßen Geseßentwurfs verhindert habe. Da die Regierung ff im Interesse der Bevölkerung weder zu einer Hinaus\ciebung d l Asffsentierung, noch aber zu dem äußerst [{hädlihen, von allen Seite perhorreszierten Auskunftêmittel der Zurückhaltung der AuLgedient habe greifen wollen, habe sie für eine rehtzeitige Stellung der Rekruten! sorgen müssen. Dies sei mit Hilfe des § 14 der Verfaffung gescheben,| den die Regierung fih nicht selbft ¿urehtgelegt habe, sondern der ibr! durch die Obstruktion aufgezwungen worden sei. Daun be! antwortet der Ministerpräsident von Körber die Interpellation des Abg. Ellenbogen, betreffend die Verwendung des Eisen-|| bahnregiments und von Ersatzreservisten beim Eisen bahnstreik in Ungarn. Der Ministerpräsident wies - zunächst} die darin gegen beide Regierungen gerihteten Beleidigungen als ß unbegründet zurück, die er als ein verwerflihes, politisches f Kampfmittel fkennzeihnete, und teilte mit, daß die österreichish: f Regierung sch aus Anlaß des Sireiks der Eisenbahnbeamtei f überhaupt mit keinerlei militärishen Maßnahmen befaßt habe, f und daß auch eine Heranziehung von in nihtaktivem Militär f verhâltnis stehenden Staatébürgern Oesterreihs zur Dienstleistung bei den ungarishen Staattbahnen nit verfügt worden sei, daß inß übrigen die Heeresleitung, mit Nücksiht auf den gemeinsamen Charakter f der Armee zu militärishen Vorkehrungen behufs Aufce(terhaltun 4 der Ordnung und Siterheit im Innern der Monarchie, nach den klaren Bestimmungen des § 3 des Wehrgeseßzes zu ihrem Vorgehen F vollkommen berechtigt gewesen sei. Nach der Verlesung des Einlauf: wurde eine auf die Vertagung des Hauses bezüglihe Zuschrift F des Ministerpräsidenten verlesen, worauf der Präsident di: f Sizung \{loß. N Eine gestern abgehaltene Versammlung aller Fraktionen F der deutshen Parteien des Abgeordnetenhauses stimmt der Kundgebung des Vollzugsaus\chusses der deutsche arteien zu, in der die Verantwortung für das Scheitern de Bemühungen zur Wiederherstellung der Arbeitsfäbigkeit des Hauses den Czechen zugeschrieben wird, die ‘dur \tarres Festhalten an det F

id B RG S S S

É Eiadieäitga,

vorberigen Erfüllung ihrer bekannten nationalen Forderungen die von F den Deutschen stets angestrebte Verständigung verhindert und jede f gedeihlihe Tätigkeit des Parlaments unterbunden hätten. Der Voll- | ¿ug8ausschuß weist auf die hierdurh dem Staate und der Bef völkerung erwahsenden Gefahren hin und spricht die Ueberzeugung aus, daß die Anwendung des § 14 auf den Ausgleich und die Handels verträge mit allen Kräften _ verhindert werden müsse, wel f dies mit einer unheilbaren Schädigung der verfafsung8mäßigen Rechte und einer dauernden Schwächung der wirtschaftlichen und politischen Stellung der österreicishen Reich2hälfte gege über Ungarn verbunden sein würde. Die Kundgebung spricht \chließlich die gas in die Fortdauer eines treuen Zw sammenkhaltens aller Deutschen in Oesterreich aus. Indem sich det f eres der deutshen Parteien diefer Kundgebung ihrem vollen F nhalte nach anschloß, sprach er zugleich den | dringenden Wuns A aus, daß endlich eine Verständigung der beiden Nationalitäten Böhmens und Mährens zustandekommen möge, die das einzig Mittel zur Gesundung der parlamentarishen Verhältnisse set. Der Klub versichert, daß er für die Rechts der Deutschen Oesterrei! F

jebérzeit rüdhaltlos eintrete, daß aber au die berechtigten nationalen und politishen Wünsche der anderen nihtdeutshen Nationen volle Würdigung finden müßten.

Im ungarischen Unterhause sagte der Finanzminister von Lukacs in seiner Budgetrede: Der Voranschlag zeige cine bedeutende Erhöhung der Ausgaben teils für öffentlihe Arbeiten, teils zur Durchführung verschiedener Reformen der Hilfskassen der land- wirtschaftlichen A eiben auf dem Gebiet der Hygiene und des Kinderschußes, ferner verschiedene Gehaltserhöhungen. Die Deckung dieser Ausgaben sei nur möglich gewesen, indem die direkten und die Verzehrungtsteuern höher präliminiert worden seien. Diese Erböbuna habe mit um fo größerer Berubigung geschehen können, ohne die Neellität des Budgets zu beeinträchtigen, da er in der Vor- aussiht bedeutender Mehrausgaten im Voranschlag für 1903 absiht- lih unterlassen habe, die natürliche Entwickelungs8fähigkeit diefer Steuern bei der Aufstellung dieser Einnahmen in Nechnung zu ziehen. Auf diese Weise sei eine Reserve gebildet worden, aus der man jeßt \{Göpfen könne. Der Minister erklärte sodann, daß das Land jet. an. ice Grenze gelangt sei, über die binaus jede in nächster Zukunft eintretende beträchtliche Erhöhung der Ausgaben aus den vorhandenen Einnahmequellen nicht

edeckt werden könne. Obwohl er davon überzeugt sei, daß verschiedene

E Setgzungen den Arbruch einer wirts{chaftlich günstigen Periode an- kündigten, so würde es nur zu Enttäushungen führen, von dieser Besserung eine rapide und sofortige Erhöbung der Einnahmen zu er- warten. Die Besserung der wirtschaftlihen Lage werde um so bedeutender sein, falls baldigit das handelspolitische Vermächtnis zu Oesterreich und dem Auslande auf eine feste Grundlage gestellt werden könne. Der Finanzminister erklärte {ließlich, er wünsche zu vermeiden, neue Ein- nabmequellen vorzushlagen. Er müße daber das Abgeordnetenhaus ersuhen, daß es ihn mit seinem ganzen Einfluß in dem Bestreben unterstüße, jenen Strömungen Widerstand zu leisten, die zur Erhöhung der Ausgaben drängten, indem die Interessen einzelner Klofsen über das Interesse der Gesamtheit gestellt würden. Nur durch diese wirk- same Unterstüßung des Unterhauses werde cs möglih fein, auß ferner- hin das Gleihgewiht im Staatshaushalt aufrechtzuerbalten.

Großbritannien und FrlandD.

Im Unterhause erwiderte geftern, wie „W. T. B.* berichtet, der Generalpostmeister Lord Stanley auf eine Anfrage, gewöhnliche Briefe scien niht Kriegskontrebande, aber es sei möglich, daß an die friegführenden Regierungen von ihren Agenten adrefserte Depeschen als Kricgskontrebande angesehen werden könnten. Es sei feine allgémeine Regel des Völkercechts festgestellt, wonah den Postdampfern besondere Freiheit gestattet sei; aber angesichts besonderer Um- stände sollte das Ret, Posidampfer zu untersuchen, in selcer Weise au3geführt werden, daß die Unbequemlichkeitzen mögli ver-

mindert würden. y Frankreich.

Das „Journal Officiel“ veröffentlicht heute, wie „W. T. B.“ meldet, das am 15. April in Nom unterzeihnete fran zs\i\ch- italienishe Uebereinkommen, nach dem den Arbeitern beider Staaten der auf Gegenseitigkeit beruhende Gezuß der Wobsfahriseinrihtungen gewährt wird.

Ssanien.

Als gestern abend in Sevilla monarchish gesinnte Studenten den König mit Zurufen begrüßten, entstand, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, ein Zusammenstoß zwischen ihnen und republikanishen Kommilitonen, der eine Panik ver- ursachte. Die Läden wurden geschlossen. Eine Verhaftung wurde vorgenommen.

Türkei.

Aus Konstantinopel erfährt das Wiener „Telegr.-

Korresp.-Bureau“, daß die Meldung der „Agence

türfishen Regierung über den Zwischenfall von Smyrna aus- gesprochen (f. Nr. 107 d. Bl.), vollständig unrichtig sei. Bulgariea.

Die bisher unter der Führung Radoslavows stehende liberale Gruppe hat sh, wie „W. T. B.“ erfährt, unter dem Vorsiy Tontschews neu gebildet und E stüßung der Politik der gegenwärtigen Regierung auegesprochen.

Amerika,

Die vier Schiffe der deutshen Kreuzerdivision in Ostamerika gehen, laut Meldung des „W. T. B.“, statt nach Newport News, zunächst nah den Hhaitianishen Ge- wässern, um dort die deutsche Flagge zu zeigen, da Unruhen erwartet werden. Als Rendezvous dient Port au Prince. Sodann erfolgt die Weiterreise nah Newport News. S.M.S. „Gazélle“ wird, wenn nötig, in Pert au Prince bleiben.

Afien.

Ein Telegramm des Generalmajors Charkewitsch an den Generalstab vom 9. d. M. lautet, dem „W. T. B.“ zufolge:

Am 4. Mai bemerkte eine russishe Streifwache bei Siaogavu?!a, etwa 20 Werst nördli von. Takuschan auf dem linken Ufer des TajangHo, eine japanische Abteilung, die etwa ein Negiment stark war. Bei Lugonmian, etwa 12 Werst nördlich vonLakuschan, ebenfalls auf dem linken Ufer des Tajangh o, wurde eine russishe Streifwache vom linken Ufec aus beshossen. Am 5. Mai begegnete eine russishe Streif- wache auf dem großen Wege nah Fönghwantshöng, 6 Werst von Salidsaipudsa am Tajangbho, 30 Werit nördlih von Takuschan, Leuten einec feindlihen Streifwache, die sich in den Bergen versteckt hielten. Außerdem zeigten fh am 6. Mai japanische Streifwachen bei Sandagou, 8 Werst südlih von Salidsatpudsa und im Tale des Sedzihe. Nördlih vom Sedschohe, bei der Mündung dieses Flusses, befanden sich nach Aussagen von Chinesen in den Bergen, 20 bis 30 Werst vom Tajangho, japanische Truppenabteilungen, die ¿usammen gegen drei NRegimenter Infanterie stark waren. Am 8. Mai lieferte ‘ie 75 Mann starke foreanische Garnison Pon am Jalu_ (Korea) ihre Waffen einer russishen Streifwahe ab. In der Stadt Pjökdong wurden gegen 700 Pud Proviant und Fourage gefunden, die für die Japaner vorräâtig. gehalten worden waren. Am 9. Mai hatte eíne andere Streifswahe im Medaljenpaß, 10 Werst südlich von Pijöôkdong, ein Scharmügel mit einer kleinen japani- \hen Kaballerieabteilung. ie Russen hatten keine Ver- luste. Am gleichen Tage beseßte eine russishe Streifs wache die Stadt Pjükdongsin am Jalu, 20 Werst unterhalb Pisfdongs gelegen, wo sie bedeutende Vorräte vorfand und vernichtete. Eine dritte Streifwache hatte am 23. April 35 Werst füdöstlih von Pjökdong ein _Scharmügel mit einer kleinen japanishen Abteilung. Die Russen hatten keine Verluste. Eine russische Streifwache fließ 10 Werst vor Ujon, 50 Werst nordöstlih von Pijökdong gelegen, am Jalu auf eine feindlihe Abteilung, bestehend aus 200 foreanishen Soldaten und 200 japanishen Soldaten in koreanischer Uniform. Der Feind hatte“ auf steilen Höhen Stellung genommen. Nach heftigem Gewehrfeuer zog sih_ der Feind nah Ujon zurü. Nussischersetts waren 1 Mann tot, 4 Mann verwundet, 7 Pferde tot. Am 2. Mai wurde eine | russishe Streifwache von 8 Kosaken, die zwishen Sinzintin (110 Werst öftlih von Mukden) und Ziantschan (etwa 75 Werst südöstlich von Sinzintin) eine Rekognoszierung unternahm, von einer gutbewaffneten Räuberbande, anscheinend Chunchusen, angegriffen Im Gefecht wurde ein Kosak verwundet, 3 Pferde wurden getötet, 2 Pferde verwundet. Ferner wurden der die Abteilung begleitende chinesishe Dolmetscher und der

chinesishe Führer getötet.

uvas*, der 3 U e t Gehilfe des Wali von Smyrna habe dem griechishen General- j korpsübungsplaß hätten. Es

kontul einen Befuh abgestattet und ihm das Bedauern der |

für Unter- }

Ein Telegramm des Generals Ssacharów án den Generalstab vom 8. Mai lautet:

Die Japaner bleiben, nachdem sie Fönghwantschöng beseßt baben, dort. Sie haben Streifwachen auf dem Hauptwege nah Liaujang und auf beiden Seiten davon ausge\chickt. Kuandiansian, das 70 Wert nordöstlich von Fönghwantshöng liegt, wurde von den Japanern am 5. Mai eingenommen.

Ein Telegramm des Statthalters, Admirals Alerejeff an den Kaiser vom gestrigen Tage berichtet :

In der Nacht vom 9. auf den 10. Mai ift die Eisenbahn- verbindung mit Port Arthur wiederhergestellt worden; die Telegraphenlinie wird repariert. / :

In Schanhaikwan eingegangene Nachrichten befagen, wie das „Neutershe Bureau“ meldet, daß das I. japanische Korps, das den auf dem Rückzug vom Jalu begriffenen Nussen gefolgt sei, diese am 9. d. M. zwanzig Meilen südlih von Liaujang eingeholt habe. Es habe sih ein \chweres Gefecht entsponnen, bei dem die Japaner Geschüße auf Hügel geschleppt hätten, die man für unüber- steiglich gehalien habe. Eine Division des japanischen I. Korps nähere sih jeßt Niutshwang, wo gegenwärtig nur eine ganz geringe Zahl von Russen sei; japanishe Vorposte1 seien bereits in einer Entfernung von scchs Meilen von der Stadt gesehen worden.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über die gestrige Sizung des Reichs- tags, die Berichte über die vorgejtrige und über die gesirige Sißung des Herrenhauses sowie der Schlußbericht über die estrige Sißzung des Hauses der Abgeordneten befinden 1h in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.

Jn der heutigen (89.) Sizung des Reichstag3, welcher der Staatssekretär des Reichsmarineamts, S minister, Admiral von Tirpiß, dcr Staatssekretär des Reichs- justizarats Dr. Nieberding, der Staatssekretär des Reichs- postamts Kraetke und der Staatssekretär des Reichsshaßzamts Freiberr von Stengel beiwohnten, wurde die dritte Be- ratung des Neichshaushaltsetats für 1904 bei dem Etat für die Verwaltung des Reichsheeres fortgeseßt.

Beim ersten Ausgabetitel: „Gehalt des preußischen Kriegs ministers“ kommt der

Aba. Dr. Jaunez (b. Landkreise Mes durch di fei, wie er behauptet, Deutschlands, und f ( Bevölkerung dur die weitgehen Starfshießzüungen. Vielfah könnten 9? Z Arbeitsstätte gelangen und Hätten auf ibren Lobn ein- gebüßt. Soëche Eingriffe in das freie Eigentum gingen ¿u weit. Im Jahre 1903 hâtten Sperrungen an 144 Arbeitstagen ftatt- gefunden. Man sollte eiaen besonderen Ue play für das Armee- torps anlegen.

Stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat, Devartements- direktor im Kriegéministerium, Generalleutnant Sirt von Armin: Der Territorialbezirk des X I. Armeekorrs ijt ja sehr bes{ränkt und ein- zelne Gelänve find schr in Anspruch genommen. auch im Interesse der Bevölkerung liegen, wenn wir dert einen Armee- sprehen aber da auch sebr vizl die An sich steht natürlsh die Äriee- \ympvathbish

Ant Staais-

E. F.) auf die Last zu sprechen, die de: Eim uartierung auferlegt j zer als in irgend

finanziellen Erwägungen anit. verwaltung der Schaffung eines Araxceeübungs8play28

gegenüber. _ i (Schlaitz des Blaties.)

Das Haus der Abgeerdneten beshloß ia der heutigen (72.) Sißung, welcher der Justizminifter Dr. Sch ön- stedt und der Minister des Jnnern Freiherr von Hammer- stein beiwohnten, zunächst auf Anirag der Geshäftsordæung®- kommission, die Ermächtigung zur strafrechtlihen folqung des Redafkteurs Mehrlein zu Breslau

T M »r- O

wegen

! Beleidigung des Hauses der Abgeordneten zu versagen, und

schte dann die erste Beratung des Geseßentwurfs, betreffend die Gründung neuer Ansiedelungen in den Pro- vinzen Ostpreußen, Westpreußen, Branden Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen und falen, fort. Abg. von Borlage die M

1g Cous.): Wir sfehen als eineu Vorzug der (O4 eit der Schaffung leistungsfäbiger Höfe Nu die Vorschrift des alten wir für zweckmäßig, cben/ stimmung, daß der Kreisaxss{huß als Genehmigungsbehörde

[ p ! das Zufammenwirten von und die Gewähr bietet, daß alle Ver- bältnisse inden. § 13b hat namentlich deu Zwedl, der verderbliche; igleit der polauisWen Parzellierungsbanken entgegenzuwirten. De Roeren - hat geftern über eine halbe Stunde. gebraucht, um

7

_ Nachweis zu führen, daß dieser Paragraph nach seiner Meinung der Verfassung widerftreitet. Seine Ausführungen waren ja juristish {ehr fein und scharffinuig, aber eine Unfehlbarkeit in juristishen Fragen fann nicht Heanspruden; er wird beim Justizminister das gleiche juristische Verstäudnis finden, das er für ih in Ausvruch nimmt. Man sagt sch2rzhaft: recht hai, wer das gréßere Gehalt bekommt. Aber auch wenn man einen sfolhen Serz beiseite läßt, wird man uns niht verdenken Tfönnen, wenn wir der Autorität des Justizministers mebr Glauben schenken als der des Abg. NRoeren. Wir glauben, daß § 13 b weder der preußishen noch der Neihêverfassung widerspricht. U: ber die Frage der Zweckmäßigkeit läßt sih ja streiteu. Wenudas nichi erreicht wird, was erreicht werden foll, müssen wir die Verantwortung der Staatsregierung überlassen. Wir glauben aber, daß die Maßregel eine turhaus zweckmäßige sein, mindestens keine hädliien Folgen haben wird. Der beste Beweis dafür ist die energis@e Agitation, welche die Poleu noch vor Toreéschluß gegen dieses Geseß machen. Wenn man befürchtet, daß die Vorlage ein Sinken der Preise zur Folge baben wird, jo wird diese Ansicht von einem großen Teil der Landwirte nicht geteilt. Aber auch wenn diese Folge eintreten follte, so würden nur die Güterpreise wieder zum reellen Werte zurückfehren und mit dem wirklihen Werte der Güter übereinstimmen. Wenn jeßt in den Städten das deutsche Element immer mebr zurückgebht, so liegt d daran, daß die umliegende Bevölkerung immer mehr polnisch wird. Wenn das deutsche Element auf dem Lande zunimmt, so wird auch der Charakter der kleinen Städte deutsch bleiben, mögen dort au noch so viele polnishe Elemente vorhanden sein. Wer das platte Land besißt, ist auch der Herr des ganzen Landes. Daß die polnische Bevölkerung noch mehr in die Industriezentren abströmt, ist keine Ge- fabr, denn in den Industriegegenden ist das Deutschtum so stark, daß es immer die Oberhand behalten wird, mögen auch noch so viele Polen dorthin kommen. Auch den Auskauf der deutschen Bauern fürchte ich niht. Würde aber diese Vorlage -nicht Gesetz, so würde aller- dings der deutshe Bauer über kurz oder lang von den Polen ausgekauft werden. Man fragt, wo nun die polnische Bevölkerung bleiben soll; ja, wo ift fie denn bisher geblieben?

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seine volle Wirksamkeit entfalten, so muß es au auf solÆe Bezirke Anwendung finden, auf die die polnischen Parzellierungéktanken ihre Tätigkeit ausdehnen könnten. Das gilt namentlich von Oberschlesien. Die Parjzellierungsbanken 1ablen so hohe Preise, daß man sih nit wundern fann, wenn selbst deutsde Besißer an polnishe Bank?r verkaufen. In Oberschlesien ist die Gefabr um so größer, als die Ansiedelungskommission dort nicht tätig ist und dem Staat kein anderes Mittel zur Versüzung steht, als den Domänenbefig zu ver- größern. Deshalb muß die Maßregel des § 13b auf Oberschlesien und auch auf diejenigen benahbarten Teile von Posen und West- preußen ausgedeht werden, wo das polnishe Element stark verbreitet ist. Zweck der Vorlage ift es, das Deutschtum in den Ostmarken zu erhalten. :

g. Traeger (fr. Volksp.): Borlage an eine Kommission vo

Widerstand gensegen. Wen _ursp

a S der Herrenhausbeschlü}se

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Zustimmung

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ist. Man tba naten Blôße

stimmung ein werdzn foll, das Vorlag

Urterschied v werden; die beiden orf Plural1s. Ist es richtig, praktis, Instanz der Kreis8ausschGuß sei Bestimmungen Anwendunz1 finden, wen ? nah § 13a auch nur ein Wohnhaus neu errichtet oder ein Haus zum Wohnhaus eingerichtet werden soll? Ein

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D r LE - Vorschrift muß zeprüuft twerden

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Kommission ganz besonders

i den S 13h: - betrifft, )

unserer Mißbilligung dieses ominösen Paragraphen

Mangel an Nationalgefühl F Hn crauél

einer Politik der

Polen nicht für

aus dem Land C

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icherweif nit; lösen. nit

denkenden

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von d Mannern aufgero Herrenhause bat sich unbedi mit der Verfassung ausge! zu Mute ift, geht daraus l M Interpretationskünften über liche zukommen versucht. Ein Kauf ift ei tebt es denn mit dem Käufer?

wern der Käufer ein Pole if dem Pariser Pla würde i no dur{!dlagcendere Wi

i Abgeordnetenhause.

weiß jeder, daß sih bier nur Kolon Und wäre die

Zweifel für,

bat ah

Hinweis Privilegium

IR 5 S + 5 5 ckos Naltfos Mir als die Vertre des Volkes

1 zweiseitiger Ber 2 fann niht ve

scerzba

dech réelleiht der Geist der Verfassung verleßt wi

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Es würde also durcaus ?

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Denn vor zehn Jahren gab es noch gar keine Möglichkeit der Parzellierung dur solche polnishe Banken. Soll aber das Geseß

M i auf die Frage nebmen, ob nicht, wenn PT

Gesey cin Ausnabmege'eß sein foll, bat der Herzog zu

im Herrenhause J und die Minister von Podbi

von Hammerstein diesen Ausnabmecharakter

ganz offen zugestanden. Herr von Hammerstein spra

scharfen Kampfgesetz, von dem ein Erfolg zu erwarten sei. Der Erf

foll Doch sein, die Durhführung des Anfiedelungsgesetßes v

zu erleichtern. Aber auch das RNentengutsge!eß hat diese C

nicht gebracht. Wenn der Durhschaittêmensch einen Febler al

erterni, ic macht er iha wieder gut. In diesem Falle würde

die Aufhebung des G&etes von 1886 geschehen: aber die V anderm Holz ge!chnitt, fie sagen: Durch muß das Gescy!

na8hßanfen baben absclut nichts Gesetzwidrigeë unter:

der Negtezung threr Poiitif nicht,

max uns ESeictz, 1 em die HNegierung

mitdem Reichstag doch nicht zu machen fei, währe!

dem Abgevordretenhauie könne alles gemacht werden.

der ‘Polen foll ausgegli&en werden, die dem Minister vo

so -unbeareme Fruchtbarteit der Polen; da diese

direftem Wege nit beseitizen läßt, soll es indireftt t

Aus dem Kommissonsberiht ersieht man, E

Dextschen an mens(li&en und bürgerlichen Tugen

und das wüfse man dur dieses Geseg ausgleichen.

gabe für ein Geseg! Im Herrenhause bat ja all

stellung Tebhaften Widerspruh chexfahren. Das Gesetz

| nit nur dem ges{hriebenen, es wider|priht dem Naturrecht, na ce der Mensch ein Recht .auf _ wo er leben und ft

kann. Dieses Ret sell V Zen

werdzn. Was ift natürli

san Mannes, ch de

erwerven? A

eine f

bekundet. Sollen dean nun

in der Welt umßbecrexnnen?

argwêéhni haben, daß de Negterung 3 Vi in

handkaben ZWnnte, daß die Ausöbung Rechts

gegentber ihzen Kindern, die Verteilung des Grundbesitz

die Kinder unmöglih g2emacht wird. Vier heißt es wahrlich:

Principiis ebsta! Den gewünschten rfolg wird man

L dr aipi » 5 4 ots nAaAMmanaomtioion r hir A +5 op S É nit erreidhen, das ist bereits nahgewiesen. OÖOberbürgerniecister Bek N

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E seine Heimat bar, durch das Gese

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L l bat den Hurrapatriotismus, die subalterne deutshe Begeisterung, selche Verlagen hervorrufen müssen, scharf goFeunzeihnet und gegeißelt. Mit diesem Gese verlafsen Sie den Boden der Gerechtigkeit ; gerade weil wir das deutshe Net anerkennen, können wir für das Geseg ntt timmen.

Hierauf nimmt der Jujäzminister Dr. Schönstedt das

Wort.

(Schluß des Blattes.)

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Dem Hause der Abgeordneten is der Entwurf eines Gesegzes, betreffend die Erweiterung des Hafens in Ruhrort, nebst Begründung zugegangen. Nach diesem Gesetzentwurf soll die Staatsregierung ermächtigt werden, zur Erweiterung des Ruhrorter Hafens außer den durch das Geseg vom 2. Juni 1902 bewilligten 7 000 000 - den ferneren Betrag von 6 900 000 # nah Maßgabe des von dem Minister der oöffentlihen Arbeiten festzustellenden Bau- planes zu verwenden. Der Finanzminijter joll ermächtigt werden, zur Deckung diescs Baukostenbetrages im Wege der Anleihe eine cntsprehende Anzahl von Staatsschuldverschrei- bungen auszugeben. An Stelle der Schuldverschreibungen sollen porübergehend Schaßanweisungen ausgegcben werden tönen,