1904 / 115 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 17 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

wohnhaft gewesen, später nah London aut- gewandert ist, im Jahre 1890 von dort aus zuleßt geschrieben hat und seitdem vers{chollen ift, hier- mit aufgefordert, sich bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude vor dem Holsienthor, Erdgeschoß, Mittelbau, immer Nr. 165, spätestens aber in dem auf ittwoch„ den 25, Jauuar 12905, Nach- mittags 2 Uhr, anberaumten Aufgebots- termin, daselbst, Hinterflügel, GrgelGon Zimmer Nr. 161, zu melden, widrigenfalls seine Todes- erklärung mit Wirkung für diejenigen Nechts- verhältnisse, welche sich nach den deutschen Ge- seßen bestimmen, sowie mit Wirkung für das im Inlande befindliche Vermögen erfolgen wird. 2) Es werden alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, biermit aufgefordert, dem hiesigen Amtsgerichte spätestens im Aufgebotstermine Anzeige zu machen. Hamburg, den 3. Mai 1904. Der Gerichtsschreiber des Amtsgeri®ts Hamburg. Abteilung für Aufgebotsfachen.

[14426] K. Amtsgericht Spaichingen. Aufgebot.

Auf Antrag des Martin Hauser, Webers von Aldingen, wird gegen den am 23. Juni 1362 ge- borenen Martin Hauser von Aldingen, O.-A. Spaichingen, Sobn des Antragstellers, welher im Jahre 1886 von Aldingen nach Amerika gereist und seitdem verschollen ist, das Aufgebot erlassen. Es ergeht die Aufforderung : ;

1) an den Verschollenen, sich spätestens in dem auf Mittwoch, den 14, Dezember 19041, Vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht hier be- stimmten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird,

2) an alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu geben vermögen, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Den 12. Mai 1904.

Oberamtsrichter (gez.) Goll. Veröffentlih durch Gerichtsschreiber Bai ch. [14422] K. Württ. Amtsgericht Tettnang. Aufgebot.

Der ESemeinderat August Hofer in Haslah, Ge- meinte Schomburg, als Abwesenheitspfleger, hat be- antragt, die vershollene Agathe Schueider, Ebe- frau des Wagners Johann Schneider, geboren am 27. Januar 1851 in Schauwies, Gemeinde Schom- burg, Tochter des Bauers Anton Eisenkach und der Kreszentia, geb. Eggler, zuleßt wohnhaft in Schau- wies, am 27. November 1871 in Lindau getraut, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 2. Dezember 1904, Vor- mittogs 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an- beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, rwoelhe Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Den 11. Mai 1904. Hofmeister, Okeramtsrichter.

De E Lutw'g Altvater, Geschäftsmann in Zweibrücken,

Pfleger der Verschollenen: 1) Lutwig Wolf, geb. 9. März 1847, Metzger, 2) Georg Wolf, geb.

12. Juli 1848, Bâäker, beide von Niedelberg, hat Aufgcbotsverfahren und Todeserklärung bezüglih der Genannten beantragt. Spätestens im Aufgebots- termine am 10. Dezember 1904, Vormittags 9 Uhr, haben die Abwesenden sih zu melden, widrigenfalls Todeserklärung erfolgt. Alle, welche Auékunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, haben hierher Anzeige zu machen. Zweibrücken, den 11. Mai 1904. Kgl. Amtsgericht.

[13678] Bekanutmachung.

In der Nachlaßsahe des am 15. Dezember 1903 in Mannweiler, Amts8geriht Obermoschel (Nhein- pfalz), ohne Hinterlassung einer leßtwilligen Ver- füaung verstorbenen Privatmannes Johannes Neiß wird der erbbeteiligte Sohn Karl Reife und dessen Abkömmlinge, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, zu- Ießt wohnhaft in Nordamerika, hiemit aufgefordert, ihre Erbansprüche hieramts innerhalb zwei Monaten anzumelden. Erbbeteiligt sind noch drei weitere Abkömmlinge des Erblassers.

Obermoschel, den 11. Mai 1201.

Kgl. Amtsgericht. Dr. Stangl, K. Oberamtsrichter. [14417] Erben gesucht !

Am 28. August 1902 ist in Papenburg der See- mann Hermann Sibum, Sohn der Eheleute Schmied Bernhard Sibum und Tobina oder auch Gebina oùer Tibi geb. Poelmann, gestorben. Folgende Perjonen :

1) der frühere Schiffszimmermann und Ackersmann IBolbert Jungeblodt zu Papenburg,

2) der Böttcher Hermann Lange zu Papenburg,

3) die Wilwe des Zimmermanns und Maurers Gottlicb Röhring, Sujanne (Schwaantje) geb. Lange, in Paderborn

behaupten, die nähsten geseßlihen Erben des Ver- ftorbenen zu sein und haben die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheirs nah Hermann Sibum beantraat. Alle dicjenigen, welhe gleich nahe oder nähere Nechte an dem Nachlaß des Verstorbenen zu baben glauben, werden hierdurch aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 16. Juli 1904, Mittags 42 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte \chriftlich oder zu Protokoll des Gerichts\chreibers anzumelden.

Papenburg, den 4. Mai 1904.

Königliches Amtsgericht. I. [14437] Bekauntmachuug.

Am 31. Mai 1903 ist zu Sorau die verwitwete Hausiererin Chziftiane Wuftrow, geborene Schmidt, vers{orben. Da ihre Eiben bisher nit ermittelt worten sind, ergeht dic öoffentlihe Aufforderung, etwaige Erbrehte inuerhalb zwei Mouate bei dem unterzeichneten Nachlafgerihte anzumelden. Benn nicht binnen dieser Frist oder der ihrem Ab- laufe folgenden trei Monate nachgewiesen mird, daß das Erbreck(t einer Privatperson besteht, oder daß es gegen den Fisfus im Wege der Klage geltend ge- mat ist, so erfolt die Feststellung, daß ein anderer rbe a's der Fiéfus niht vorhanden ift. (§8 1964, 1965 Bürgerlichen (Sesezbuchs )

Sorau, den 9. Mai 1904.

Königliches Amtsgericht.

Abteilung 2.

[14706] Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat beute folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Nachlaß- pflegers, des Kaufmannes Jacob Levy jun., vertreten durch den biesigen Rechtsanwalt Dr. jur. A. Coken, werden alle Nachlaßgläubiger des am d. Februar 1826 in NRakwig (Posen) geborenen und am 23, März 1904 hterselbst verstorbenen Kaufmannes Jajude Stern (Julius) Korach aufgefordert, ihre Forderungen bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Ziviljustizgebäude vor dem Holstenthor, Erdges{oß, Mittelbau, Zimmer Nr. 165, spätestens aber in dem auf Mittwoch, deu 6. Juli 1904, Nachmittags 2 Uhr, anberaumten Auf- gebotstermine, daselbst, Hinterflügel, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 161, anzumelden. Die Anmeldung einer

orderung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der A zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beti- zufügen. Nachlaßgläubiger, welche sich niht melden, können, unbeschadet des Nehts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als \sich nach Befriedigung der nicht ausges{lossenen Gläubiger noch ein Ueber- {uß ergibt; au haftet jeder Erbe nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent-

sprehenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrehten, Vermächtnissen

und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie si niht melden, nur der Rehtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Hamburg, den 7. Mai 1904.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerihts Hamburg.

Abteiluna für Aufgebots\achen.

[14429]

Durch Aus\ch({lußurteil des unterzeichneten Gerihts vom 13. Mai 1904 ist der am 26. Dezember 1855 zu Gührau geborene Tischler Carl Kuschel für tot erflärt. Als Todestag i\t der 31. Dezember 18836 festgestellt.

Münsterberg, den 13. Mai 1904.

Königliches Amtsgericht. [13265] K. Württ. Amt2gericht Waiblingen.

Durch Ausfch{lußurteil vom 6. d. Mts. wurde ter ain 4. März 1830 in Hohbenaker geborene, seit etwa 45 Jahren verschollene Balthas Häberle für tot er- klärt auf 4. Viärz 1900.

Den 9. Mai 1904.

Sekretär Schlenker. [14434]

Durch Aus\&Hlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 9. Mai 1904 i der Hypothekenbrief vom 15. Juli 1899 über die im Grundbuche von Seeburg Nr. 25 in Abt. TIIl Nr. 11 für den Kaufmann Fertinand Doering in Seeburg eingetragene Nest- Taufgeldforderung von 5C00 4A für kraftlos erklärt.

Seeburg, den 11. Mai 1904.

Königl. Amtsgericht. [147041

Nachstehendes Aus\{lußurteil ist heute auf Antrag der Erben des Schuhmachermeifters Georg Sagert von hier verkündet :

Die beiden Hypothekenscheine über die im Grund- bube von Wismar Blatt 759 auf das Hausgrund- stück Nr. 253 (früber 854) an der Bliedenstraße zu Wismar Fol. 7D und 8C zur 3. Abteilung des Grundbuchs eingetragenen Posten von 373,34 M. bezw. 64,16 M. werden für kraftlos erklärt.

Wismar, den 10. Mai 1904.

Großherzoglihes Amtsgericht. [14457 Oeffentliche Zustellung.

In Ebesahen der Spulerin Ernestine Emilie verehel. Donath, geb. Halank, in Neugersdorf, ver- treten durch den Rechtsanwalt, Justizrat Seyfert in Tarn als Prozeßbevollmächtigten, Klägerin, gegen den Tagearbeiter Gustav Emil Donath, früher in Olbersdorf, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung, ladet Klägerin den Beklagten zur Leistung des ibr in dem Urteil vom 21. März 1904 auferlegten Eides und zur Fortsetzung der Ver- handlung vor die zweite Zivilkammer des König- lihen Landgerihts zu Bauten auf den 4. Juli 1904, Vormittags {10 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedahten Gerihte zu- gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug des Schrift- fatzes bekannt gemaht.

Der Gerichts\hreiber des Königlichen Landgerichts

Bauten, am 13. Mai 1904.

[14455] Oeffentliche Zuftellung.

Die Fabrikarbeiterin Emma Hamann, geb. Neh, in Brieg, Kapuzinerstraße 20, Prozeßbeyollmächtigter : Rechtsanwalt Hoffmann, klagt gegen ihren Ehemann, Sattler Wilhelm Hamaun, srüher zu Brieg, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Parteien am 25. September 1897 vor dem Standes- amt zu Brieg die Che geschlossen und ihren Wohrsiß in Brieg genommen haben; daß der Beklagte am 8. Oktober 1901 die Klägerin heimlih verlassen und seit dieser Zeit von sih nichts hat hören lassen und sich auch um die Klägerin nit gekümmert habe, mit dem Antrage: die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein {huldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Nechtéstreits vor die Zivil- fammer des Königlichen Landçcerichts zu Brieg auf den S. Oktober 1204, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage befannt gemacht.

Brieg, den 9. Mai 1904.

Dien fstfertig, Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts. [14450] Oeffentliche Zustellung.

Die Eugenie Haeßle, geb. Ritter, Dienstmagd zu Linthal Ob.-Els., vertreten dur Rechtsanwalt Preiß zu Colmar, flagt gegen ihren Ehemann Gustav Haeßle, Tagner, früher in Lautenbach, jeßt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, aus den &S 1565 und 1568 B. G.-B., mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Che aus Ver- \c{ulden des Beklagten zu scheiden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die erste Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar, Els. auf ten 8, Juli 120%, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde- rung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen

Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen B eEEng wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Gerichts\chreiberei des Kaiserlihen Landgerichts. [14453] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Kutshers Carl Elters, Anna geb. Warlich, ohne Geschäft in Düsseldorf, Con- cocdiastr. 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Geheiiner Justizrat Holl daselbst, klagt gegen ihren genannten Ehemann, früher in Düsseldorf- Cölner- straße 45, jeßt ohne bekannten Aufenthalt, wegen böswilligen Verlassens, mit dem Antrage auf Che- scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die 1. Zivilfammer des Königlichen Landgerichts in Düsteldorf auf den 13. Juli 1994, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zweke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 14. Mai 1904.

Gilbeau, Aktuar, als Gerihts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

[14449] Oeffentliche Zustellung. /

Der Bergmann Anton Gangfuß zu Essen, Katen- bruchstraße Nr. 5, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bell in Essen, klagt gegen seine Ehefrau, Sopbie eb. Ahr, frübec in Essen, jeßt unbekannten Aufent-

alts, wegen Chescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und die Beklagte für den allein huldigen Teil zu erklären, ihr auch die Kosten des Réchtsstreits aufzuerlegen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die fünfte Zivilkammer des König- lihen Landgerichts zu Essen-Nuhr auf den 8. Okf- tober 1904, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 952, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Kerickte zugelaffenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der offentlihen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Effen, den 13. Mai 1904.

y. d. Nahmer, Sekretär,

Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.

[14454] Oeffentliche Zustellung einer Klage. Nr. 9246. Der BVäckermeister Karl Nagel,

Hübschstraße Ne. 24 zu Karlsruhe, Prozeßbeooll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. H. Haas in Karls- ruhe, flagt gegen seine Ehefrau Wilhelmine geb. NAichele, jeßt an unbekannten Orten abwesend, früher zu Karlsruhe, mlt dem Antrage, die am 3. No- vember 1902 zu New York geschlossene Ehe der Streitteile wird aus Verschulden der Beklagten für geschieden erklärt, die Beklagle hat die Kosten des

Rechtsstreits zu tragen, das Urteil wird wegen der Kosten für vorläufig vollstreckbar erklärt. Der

Kläger ladet die Beklagte zur mündliGen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivilfammer des Großherzoglichen Landgerichts zu Karlérule auf Moutag, den 27. Juni 1904, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge- dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Karlsruhe, den 13. Mai 1904.

(Le. S.) Böhringer, Gerichtsschreiber des Großherzoglien Landgerichts. [14456] Oeffentliche Zustellung.

Die verebelichte ürbeiter Berth1 Dorothea Pauline Post, geb. Post, zu Köslin, Akerstraße 18, Prozeß- bevollmächtigter: Justizrat Niemann in Köslin, Élagt gegen thren Ehemann, den Urbciter Wilbelm Christian Hermarn Post, früher in Belgard, jeßt unbckannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte dem rechtskräftigen Urteil des König- lien Landgerichts zu Köslin vom 4. Juli 1900 auf Wiederherstellung der häutlihßen Gemeinschaft nit nachgekommen sci, mit dem Antrage, 1) die Ehe der Parteien wird geschieden, 2) der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung und wird verurteilt, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des König- lichen Landgerichts in Köélin auf den 19, Oktober 1904, Vormittags 9/7 Uhr, mit der Auf- forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zuge- lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Ausz1g der Klage bekannt gemat.

Köslin, den 7. Mai 1904.

Not, Aktuar,

[14459] Bekanntmachung.

In Salen Michael Gruber, Zimmermann in München, Kasernstraße 63/2, Klageteil, vertreten durch Nechtsanwalt Dr. Christof Strobl hier, gegen Barbara Gruber, dessen Ehefrau, früher in Cincinnati, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Be- flagte, wegen Ehescheidung, wurde die öffentliche Zustellung der Klage bewilligt und ist zur Ver- handlung über diese Klage unter Entbehrlichkeits- erflärung des Sühbneversuchs die öffentlibe Sitzung der 1. Zivilkammer des Kgl. Landgerihßts München I vom Montag, den 118. Juli 19094, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Hiezu wird Beklagte durh den kflägerishen Vertreter mit der Aufforderung geladen, rechizeitig einen bei diesscitigem Kgl. Landgerichte zu- gelassenen Rechtsanwalkt zu lestellen. Der klägerische Anwalt wird beantragen, zu erkennen :

1) Die Ehe der Streitsteile wird aus VersEulden der Beklagten geschieden.

2) Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen beziehungsweise zu erstatten.

München, am 14. Mai 1904.

Gerichts\{hreiberci des Kgl. Landgerichts München I. Hartmann, Kgl. Obersekretär. [14448] Oeffentliche Zuftellung.

Der Vormund Franz Gronowsky zu Essen, als geseßliher Vertreter der Maria Anna Gconowsky zu Essen, Prozeßbevollmächtigter: Nechtsanwalt Schlüter zu Essen, klagt gegen den Kellner Heinrich Piesbach, früher in Nüttenscheid, Essener Straße 194, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit der außerehelißhen Mutter seines Mündels in der Zeit vom 15. Oktober 1901 bis 16. Februar 1902 geshlechtlich verkehrt habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Maria Anna Sronowéky von ihrer Geburt an bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt cine im voraus am Ersten jedes Kalender- vierteljahres fällige Geldr:-nte von vierteljährlih 45 M, und zwar die rücksfändiger Beträge sofort, zu zahlen, und das Urteil für vorläufig vellstreckbar

zu erklären. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgeriht in Essen-Ruhr auf den 118, Juli 1904, Vormittags LO Uhr, Zimmer 46. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt aemaHt.

Essen-Nuhr, den 13. Mai 1904.

Kirchesch, Sekretär. Gerichts\{hceiber des Königlichen Amtsgerichts. [14440] Oeffentliche Zustellung.

1) Die Fabrikarbeiterin Anna Dickopf und 2) die minderjährige Margaretha Dikovf, vertreten dur ihren Bormund Schneider Peter Dickopyf, alle in Koblenz, klagen gegen den Schlosser Peter Fachiuger, früher in Koblenz, Wasserthurmsmauer, jeßt ohne bekannten

Aufenthaltsort, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater der unehelichen Margareth«

Dickopf in Koblenz, geboren am 19. Oktober 1903, sei, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin zu 1 die Entbindungskosten mit 40 M und der Klägerin zu 2 von ihrer Geburt an bis zur Bollendung ihres 16. Lebentjahres als Unterhalt

j cine im voraus am ersten jeden Vierteljahrs fällige

ESeldrente von vierteljährlih 36 S6, und zwar die rückständigen Beträge sofort zu zablen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlihen Verbandlung des Nechtésträits vor das Königliche Amtsgericht in Koblenz auf den 4, Juli 1904, Vormittags 9 Uhr, Zimmer 7. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Koblenz, den 13. Mai 1904.

Schuy, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 2. [14443] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Martha Lina Koszela in Riesa, vertreten durch ihren Vormund, den Marmorarbeiter Friedrih August Schaarshmidt in Weida, und die Fabrifarbeiterin Antonia Koszela in Riesa, vertreten durch den Nechtêanwalt Dr. Vent in Lommabßsch, klagen gegen den Handarbeiter Josef Bernhard Kreifßig, früher in Berntzit, jet unbekannten Auf- enthalts, wegen Forderungen aus außerehelider Bei- wobnung, und laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Lommaßsh auf den 23. Juni 1904, Vormittags LO Uhr. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lommatzsch, am 14. Mai 1904.

Der Gerichtsschreiber des Königl. Amtegerichts.

[14442] Oeffentlicze Zuftellung. _Der praktische Arzt Dr. med. Arthur Strauß in Barmen Prozeßbevollmächtigter: Justizrat Krüses mann I. in Barmen klagt gegen den Kaufmann Julius Examus, früher in Barmen, jeßt ohne be- kannten Wohn- und Aufentkaltsort, auf Grund For- derung für ärztlide Bemühungen mit dem Antrage auf Zahlung von 278 4 nebst 49/6 Zinsen seit dem Klagezustellungstage. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht in Barmen auf den 6. Juli 1904, Vormittags 9 Uß’r, Zimmer 10. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Varmeu, den 9. Mat 1904.

(L. S.) Klumb, Assistent, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 3. [14452) Oeffentliche Zustellung.

Der Bildhauer Albert Starke in Dresden, Kläger, vertreten durch Nechtsanwalt Weller das, klagt gegen den Baumeister Curt Oehme früher in Dresden, jeßt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, aus Lieferungsvertrag, mit dem Antrage auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 1957 46 26 4 nebst 49/0 Zinsen seit dem 1. Februar 1904 und zur Tragung der Kosten des vorausgegangenen Arrestver- fahrens und dem weiteren Antrage, das Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivil- fammer des Königlichen Landgerihts zu Dresden auf den 9. Juli 1904, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Dresden, den 13. Mai 1904.

Der Gerichts\{reiber des Königlichen Landgerichts.

[14441] K. Württ. Amtsgericht Münsiugen. Oeffentliche Zustellung.

Daniel Rau, Müller in Wimsen, Prozeßbevoll- mächtigter : Nechtsanwalt Graf in Münsingen, klagt L en den Alois Anger, Händler von Deufstetten,

„A. Crailsheim, z. Zt. mit unbekanntem Aufent- halt abwesend, wegen Wandlung, mit dem Antrag, dur ein gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklärendes Urteil zu erkennen, der Beklagte sei Tostenfällig shuldig, in die Wandlung des am 23. März ds. Irs. zu Ulm abgeschlossenen Pferdekaufvertrags einzuwilligen, das dem Kläger übergebene Pferd in Wimsen zurückzunehmen, den Kaufpreis im Betrag von 303 Æ# nebst 4 9% Verzugszinsen seit 23. März 1904 zurückzuerstatten und die Tranéportkosten im Betrag von 20 4 zu erseßen. Der Kläger ladet den Beklagten zur münd- lichen Verbandlung des Rechtsstreits vor das K. Amtsgeriht Münsingen auf Freitag, den A. Juli 1904, Vormittags 84 Uhr. Zum Zweck der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Den 9. Mai 1904.

Amtégerichtssekretär Natter.

[14446]

Oeffentliche Zustellung mit Vorladung.

In der Klagesache der Firma Arnold Ehrlich in Leipzig, Karlstraße 14, Klägerin, gegen Frau Rosalie Müller, Schugfabrikantin von Pirmasens, z. Zt. ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort abwesend, Beklagte, wegen Forderung, wurde durch richterliche Verfügung vom 9. Mai 1904 neuerliher Verhand- lungétermin bestimmt auf Freitag, den 8. Juli 1904, Vormittags 9 Uhr. Klägerin ladet hie- durch die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Nechtsftreits in obige Sißung vor. In Ausführung der bewilligten éffentlihen Zustellung dieser Ver- fügung an die obgenannte abwesende Beklagte und zur Ss derselben wird vorstehendes bekannt gegeben.

Pirmasens, den 11. Mai 1904.

Der Gerichts\chreiber des Kgl. Amtsgerichts : (Ta 5,) Nebinger, Kgl. Sekretär.

V2 f.

: Untersuhungssachen.

. Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c. . Verlosung 2c. von Wertpapieren.

Ot f 05 O A

. Aufgebote, Verlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

Berlin, Dienstag, den 17. Mai

Öffentlicher Anzeiger.

10,

9) Aufgebote, Verlust- u. Fund- sachen, Zustellungen u. dergl.

[14447] Ó :

Die unverehelihte Maria Margareta Elise Biester- feldt in Wedel und der Rentier Jcchim Hemstedt in Wedel kündigen dem Schäfereibesitzer Hinrich Friedrich Cay, früher in Holm, jeßt unbekannten Aufent- halts, die im Grundbuch von Holm Blatt Nr. 1 Ab- teilung 111 Nr. 9 und 10 eingetragenen 3000 46 und 1000 „6 zur Auszahlung nah 6 Monaten. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Kündigung auf Bewilligung des Königlichen Amts- gerihts hierselbst bekannt gemacht.

Blaukenuese, den 11. Mai 1904.

(Unterschrift), Gerichtsschreiber des Königlihen Amtsgerichts.

S I S N i E R E inf O I T TCCC E E E

3) Unfall- und Invaliditäts- 2c. Versicherung.

Keine.

4) Verkäufe, V cvactu Verdingungen 2.

[13541] Vermietiung cines Lagerplatzes,

Am Sonnabend, den 28. Mai d. Js., Vor- mittags 11 Uhr, foll im Bureau des Unterzeich- neten Lessingstr. 27 Hof 1T das unbebaute, rund 1820 qm große fisfalishe Gelände auf dem linkfs\seitigen Kanaldamm om Verbindungskanal füds lih der Kaiserin Augusta-Allee vom 1. Juli d. Is.

ab im Wege des öffentlihen Meisizebots roeiter ver- ;

mietet werden.

Die der Vermietung zu Grunde liegenden Bies tungébedingungen find werftäglich Vormittags zwischen 9 und 12 Uhr in meinem Dienftraum eivzusfehen.

Verlin, den 10. Mai 1904.

Der Köuigliche ZWafferbauinspektor : L5we.

R COR D Ra E AB E C E E S Vi L E E B D Po 9) Verlosung x. von Weri- papieren.

Die Bekanntmachungen über den Verluft von Wert- papieren befinden sich aus\chließlich in Unterabteilung 2.

[14668] Auslosung Esseuer Stadtobligationen.

Bei der am 3. Dezember 1903 vorgenommenen Auslosung Essener Stabtobligationen V., V1. und VIT. Ausgabe zur plonmäßigen Tilgung für das Jahr 1904 find folgende Nummern gezogen worden:

L. Voer der V. Ausgabe:

a. Lit, A a D000 A 21-37 73 98 124 215 220 204 266 272 38391 9343 360.

b. Lit. B à 1000 A 19 37 40 80 180 193 199 211 220 262 344 359 376 388 396: 417 429 442 486 495 554 558 629 703 714 719 787 797.

c Lit. C à 0500 A 3 30-38 39 41 412-60

106 109 1893 190 217 230 298 263- 265 276 286 324 333 337 354 360 363 383 406 445 458 471 479 491 502 504 509 540 544 551 582 586 589 OLT 034.686 (718 720 790 (66 (G8 (C1 ¿81 80D 843 846 853.

Uy. Von der VE. Ausgabe:

a. Lit. A à 1000 M 49 69 78 103 130 131 199 140 142 149. 102 164-207 928 9390 419 491 499 515 034. D505 578 600 7395 757 766 (79 798 806 861 890 911 922.

b. Lit. V à 2000 % 1 9-36 100.183 207 |

244 250 270. 318- 360 361 363 389 398. c. Lit. C à 5000 M 30 54 67 95. VEZL. Von der VEIE. Ausgabe die Nummern 1 0d (4 (D. S0. O LOI LLL 11G 1059 109 L6 180 184 193. Den Inkéabern dieser Anleihesheine ‘werden die- selben hiermit zum 30, Juni 1904 derart ge- kündigt, daß mit diesem Tage die Verzinsung auf- hört und die Anleihescheine mit den noch ni§ht ab- gelaufenen Zinsscheinen und Zins8anweifungen gegen Empfangnahme des Nennwettes bei der Stadtkasse zu Efsen, bei der Essener Creditanstalt in Essen, Dortmund, Gelsenkirchen und Bochum, die der V. Ausgabe auch bei dem Bankhause Salomon Oppenheim jun. & Co. in Cöln und bei der Diéêconto-Gesellschaft in Verliu abzuliefern find. Essen, den 5. Dezember 1903. Die städtische Auleiße- und Schuldentilgung S- fommission.

[14670] GenehmigungEurfunde.

Mit Allerhöchster Ermächtigung erteilen wir hier- dur auf Grund des § 795 des Bürgerlichen Gesetz- buchs und des Artikels 8 der Königlichen Verordnung zur Ausführung des Bürgerlichen Gesezbucßs vom 16, November 1899 der Berliner Stadtsynode die Genehmigung zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber bis zum Betrage von 2 000 000 M, in Buchstaben: Zwei Millionen Mark, behufs Ueber- nahme folher Schulden der zuschußbedürfligen Kirchengemeinden des Berlizer Stadsynodalverbandes, welche aus Grundstück2ankäufen, kirhlichhen Bauten und Einrichtungen von Begräbnitpläßen herrühren.

Die Schuldverschreibungen find nah dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 9% jährli zu verzinsen und ‘nah dem festgestellten Tilgungéplane von der Ausgabe der Schuldverschreibungen ab jährlich mit ;

0

wenigstens einem Prozent des Kapitals, unter Zu- ' der Berliner Stadtsynode anzeigt, nach Ablauf

| erfolgt nah Vorschrift der §§ 1004 ff. der Zivil-

wachs der Zinsen von den getilgten Schuldverschrei- bungen durch Auslosung oder Ankauf zurückzuzahlen.

Borstehende Genehmigung wird vorbehaltlich der Nechte Dritter erteilt. Für die Befriedigung der Inhaber der Schuldverschreibungen wird eine Ges währleistung seitens des Staats niht übernommen.

Diese Genehmigung nebst Anlage ist im Deutschen Neichs- und Königlih Preußischen Staatsanzeiger bekannt zu machen.

Verliu, den 23. April 1904.

(L, S.) Der Minifter der geiftlichen, Unterrichts- und Mediziualangelegen- heiten.

Der Finanzminister. Im Auftrage:

Im Austrage: Germar. von Chappuis. Veo a A O1 939. Fin. Min®T1 6200. Provinz Stadtsynode Brandenburg. Berlin.

Schuldverschreibung der Berliner Stadtsynode, . . . te Ausgabe, Buch- stabe... . Nr... Uber... Reith8wabtts Ausgefertigt auf Grund der mit Allerhöchster Er- mächtigung erteilten Genehmigung der Minister der geistlißen, Unterrihts- und Medizinalangelegenhbeiten und der Finanzen vom (Deutscher Neichs- und he S Rae Staatsanzeiger vom . . ten 1

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É A

In Gemäßheit des von dem Königlichen Konsi- storium in Berlin von Kirchenaufsihtswoegen und von dem Königlichen Staatsministerium von Staats- aufsihtêwegen genehmigten Beschlusses der Berliner Stadtsynode vom 29. April 1903 wegen Aufs nahme einer Anleihe von zwei Millionen Mark bekennt sch der ges{äftsführende Aus\{chuß ‘der Berliner Stadtsynode namens des Stadtsynodal- verbandes durh diese, für jeden Inhaber gültige Schuldverschreibung zu einer seitens des Gläubigers unfündbaren Darlehnss{huld von ........ M, welche mit 3X 9/% jährli zu verzinsen ist.

Die ganze Schuld wird nach dem genebmigten Tilgungsplane dur Einlösung auszulosender Schuld- verschreibungen oder durch Ankauf von Schuldver- {reibungen vom des Jahres ab spätestens bis zum Schlusse des Jahres getilgt. Zu diesem Zwecke wird ein Tilgungsstock gebildet, welchem jährlih wenigstens ein Prozent des Anleihekapitals sowie die Zinten von den getilgten Schuldverschreibungen zuzuführen find.

Die Auslosung geschieht in dem Monat Januar jeden. Jahres. Der Berliner Stadtsynode bleibt jedoch das Recht vorbehalten, eine stärkere Tilgung eintreten zu lassen oder auch sämtlihe noch im Um- lauf befindlihe Schuldverschreibungen auf einmal zu kündigen. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen sind ebcnfalls dem Tilgungsstock zuzuführen.

Die ausgelosten sowie die gekündigten Schuld- verschreibungen werden unter Bezeichnung threr Buchstaben, Nummern und Beträge sowie des Termins an welchem die Nücfkzahlung erfolgen foll, öffentlich, bekannt gemaht. Diese Bekanntmahung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermin in dem Deutschen RNeichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger, der Neuen Preußischen (Kreuz) Zeitung, der National - Zeitung, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin und dem Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. Wird die Tilgung der Schuld dur Ankauf von Schuldverschreibungen bewirkt, so ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften Schuldverschreibungen alsbald nah dem Ankaufe in gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eins der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Stelle von dem geschäftsführenden Ausschusse

der Berliner Stadtsynode mit Genehmigung des Königlichen Konsistoriums ein anderes Blatt be- timmt.

Bis zu dem Tage, an welchem hiernach das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährigen Terminen am 2. Januar und 1. JIuli, von heute an gerechnet, mit 3F 9/9 jährli verzinst.

Die Auszablung der Zinsen und des Kapitals er- folgt gegen Nückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine bezw. dieser S@uldverschreibung bei der Kasse der Berliner Stadtsyncde, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten

Schuldverschreibung sind auch die dazu gehörigen Zins- ! scheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. | Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom: Kapital abgezogen.

Der Anspruch aus dieser Schuldverschreibung er- | lisht mit dem Ablaufe von dreißig Jahren nah dem Rückzahlungstermine, wenn niht die Schuldver- {reibung vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem geschäfls8führenden Ausschusse der Berliner Stadt- \ynode zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. Der Vorlegung steht die gerihtlihe Geltendmachung des Anspruchs aus der Urkunde gleich. '

Bei den Zins\czeinen beträgt die Vorlegungsfrisi vier Jahre. Sie beginnt für Zinsscheine mit dem Schlusse des Jahres, in welchem die für die Zahlung bestimmte Zeit eintritt.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung abhanden gekommener oder vernichteter Schuldverschreibungen

prozeßordnung.

Zinsscheine können weder aufgeboten, kraftlos erklärt werden. Doch wird dem bis- herigen Inhaber von Zinsscheinen, welcher den Verlust vor dem Ablaufe der vierjährigen Vor- legungsfrist bei dem geschäftsführenden Ausschusse

noch für

der Frist der Betrag der angemeldeten Zinsscheine | gegen Quittung ausgezahlt werden. Der Anspruch ist | auêgeshlossen, wenn der abhanden gekommene Schein dem geshäftsführenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode zur Einlösung vorgelegt oder der An- spruch aus dem Scheine gerihtlich geltend gemacht worden ist, es sei denn, daß die Vorlegung oder die gerihtlihe Geltendmahung nah dem Ablaufe der Frist erfolgt ist. Jahren.

Mit dieser Schuldverschreibung find hbalbjährliche Zinsscheine bis zum Schlusse des Jahres . . . . aus- gegeben; die ferneren Zinsscheine werden für zehn- jährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei der Kasse der Berliner Stadtsynode gegen Ablieferung des der älteren Zinsscheinrethe beigedruckten Erneue- rungsscheins, sofern niht der Jnhaber dec Schuld- vershreibung bei dem geschäftsführenden Aus\{ufse der Berliner Stadtsynode der Ausgabe widersprohen hat. In diesem Falle sowie beim Verluste eines Erneuerungsscheins werden die Zinsscheine dem Jn- haber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vorlegt.

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Ver- pflihtungen haftet die Berliner Stadtsynode mit threm Vermögen und mit der Steuerkraft der Mit- glieder der zu ihrem Verbande gehörigen Kirchens gemeinden.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift erteilt.

E Met oie 19

Der geshäftéführende Aus\{uß der Berliner Stadtsynode. (Name (Name

des ee. eines Aus\chußmitiglieds.)

Siegel des ge]cha}tls3- R i

führenden Aus\{husses e E Ss, L der Berliner Stadtsynode. ““UL]{Gußmilgtieds.)

Ausgefertigt: (Eigenhändige Unterschrift des damit von dem ge

\chäftsführenden Ausschusse beauftragten Kontroll*

beamten.)

Der Anspruch verjährt in vier

Stadtsynode

Provinz Berlin.

Brandenburg. Zinsschein le Melihe zu der Schuldverschreibung der Berliner Stadisynode, Le LUSGEDe, - DUMIabe « . . Mt. . íÆ. zu 33 Prozent Zinsen über

Ch 0 o 6

E A Der Inhaber dieses Zinsscheins empfängt gegen delen IuUgabe in der geit vom...» o. a die Zinsen der vorbenannten Schuldverschreibung für das Halbjahr vom E mit Et G A bet der Kasse der Berliner Stadtsynode in Berlin. Poli o O 1

6. Kommanditgesellshaften auf Aftien und Aktiengesells{. 7. Erwerbs A G af i 7. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften.

8, Niederlassung 2c. von Nechtsanwälten. 9. Bankausweije. 0, Verschiedene Bekanntmachungen.

Der geshäftsführende Aus- {uß der Berliner Stadt- \ynode.

(Name des Vorsitzenden.) (Name eines Aus\chußs mitglieds.)

(Name eines zweiten | A1s\{Gußmitglicds.)

Der Anspruch aus diesem Zinsschein erlisht mit dem Ablaufe von vier Jahren vom Schlusse des Jahres ab, in welchem der Zinsanfpruch fällig ge- worden ist, wenn nicht der Zinsschein vor dem Ablauf dieser Frist dem ge\{chäftsführenden Ausschusse der Berliner Stadtsynode zur Einlösung vorgelegt wird. Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der An- \pruh innerhalb zweier Jahre nah Ablauf der Vor- legungS8frist. Der Vorlegung stcht die gerihtlidhe Geltendmachung d-s Anspruchs aus der Urkunde gleich. [14713]

{Trockenstempel

des Siegels des ge\chäftsführenden Aus- schusses der Berliner

Stadtsynode.)

1904,

E ——————————— E C EmÓRLR Provifiz Stadtsynode Brandenburg. Berlin. Erneuerun (s\{ein fue die Zinsieinreibe e zur Schuld- verschreibung der Berliner Stadtsynode, . te MUSdabe ZSUMIATE „S0... Uer M Der Inhaber dieses Scheines empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Schuldverschreibung die .. . «te Reihe von Zinsscheinen für die Jahre vom E D. N, Nar Grneuerunass»

schein bei der Kasse der Berliner Stadtsynode in Berlin, sofern nicht der Inhaber der Schuldverschrei- bung der Ausgabe bei dem geschäftsführenden Aus- \husse der Berliner Stadtsynode widersprochen bat. In diesem Falle sowie beim Verluste dieses

Scheines werden die neuen Zinsscheine nebst Er- neuerungs\{ein dem Inhaber der Schuldverschreibung ausgehändigt, wenn er die Schuldverschreibung vor- legt. ab O D Der geshäftsführende Aus- {uß der Berliner Stadt-

(Trockenstempel des Siegels des geschäftsführenden Aus- \{u}ses der Berliner Stadtsynode.)

Tun nh 1/ML/ U C

(Ita 0 NoR NarOhtondon

„(ame des BorhlBenden.

(Name f

Ja

eines Aus\{chuß- mitgileds.)

Ms A 455 . (Name eines zweiten

Aus\hußmitglieds.)

Veröffentlicht : Berlin, den 10. Mai 1904, U, S.) Königliches Konsistorium der Proviuz Brandenburg, Abteilung Berlin. E 2: Dele,

e 4°/ Refunding Mort- E gage Gold Bonds

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p L t

der Long Island Rail- 1 L road Company. Nachdem die definitiven Bonds der borbe- zeichneten Anleihe erschienen find, erfolat deren Aus- gabe gegen Einlieferung der mit dem Deutschen Neichsstempel versehenen Interimsscheine vom 18. Mai 1994 ab in den Vormittagsstunden von 9—12 Uhr. in Berlin bei der Direction der Disconto- Gesellschaft, (Emissionsbureau), Behren- straße 43/44, in Hamburg bei der Norddeutschen Vank in Hamburg, bei dem Bankhause M. M. Warburg «& Co., in Frankfurt a. M. | bei der Direction der in Bremen | Disconto-Gesellschaft, in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit-Anftalt und deren Abteilung Becker «& Co., in Aachen bei der Rheinischen Disconto- Gesellschaft, in Barmen bei dem Varuter Hinsberg, Fischer & Co., in Cöln bei den Herren Sal. Oppenheim jr. «& Co., bei der Rheinischen Disconto-Gesell-

schaft, in Crefeld bei der Niederrheiunishen Kredit-

Bankverein

Unstalt, Comm.-Ges. a. Aktien Peters _«& Co., in Hannover bei dem Bankhause Ephraim

Meyer « Sohn, in Mannheim bei der Nheinischen Creditbank. Die Interimsscheine sind mit einem nah der Nummernfolge geordneten Verzeichnis einzureichen.

Bekanntmachung. E Bei der nah Maßgabe der §8§ 4—6 des Geseßes vom 20. August 1867 Nr. 72,

die Reform

der Herzoglichen Leihhaus-Anjstalt betr., sowie des Geseßes vom 24. Dezember 1874 Nr. 89, behufs Tilgung

der Leihhauslandes\chuld VI.,, VII. u. VIII. S

gehabten Auslosung sind di 50 009 Æ und 55000 M gezogen worden:

ú erie über je 10 000 0C0 « am 26. vor. Mêts. statt- nachfolgend bezeihneten Stülke über die Gesamtbeträge von 30 000 A,

Serie VI.

Lit, a Nr. Lit. b Nr.

538 539 540 über j- 5900 M 656 bis 660 einschl. über je 2000

bis 1195 einschl. über je 2000

1796 bis 1890 einschl. über je

Lit. e Nr. 51 bis 75 einsch;l. über je 200 Serie VIE. Lit. a Nr. 427 4283 429 über je 5000 Æ Lit. Nr. 941 bis 945 einfchl. und 1191 Lit. Nr. 1111 bis 1120 eins{l. über je 1000 Lit. ©€ Ne. 1576 bis 1600 einschl. übcr je 200 Seric VILE. Lit. b Nr. 286 bis 299 einschl.,, 1321 bis 1325 eins{l. und 2009 M Lit. Nr. 151 bis

Lit. ck Nr. erner 1nd l

f von der VI. Serie zum Zwecke iti D N 19 58 118 119. 254

160 eins{l. und 581 bis 590 einf{l. über je 1000 M 951 bis 960 einschI1. über je 500 M

der Tilgung freihändig zurückgekauft die Stüde:

256 und 260 über je 2000 A = 14009

Lit. e Nr. 327 504 653 und 868 über je 1000 6 = 4000 M Lit. d Nr. 107 156 und 180 über je 500 4 = 1500 M Lit. e Nr. 127 160 und 430 über je 200 X = 600 M

zusammen 20 100 sole bis L. Oktober d. J. behufs Einlösung gegen

werden die Inhaber der obenbezeihneten ausgelosten Schuldverschreibungen aufgefordert,

bares Geld zum Nennwerte bei den Herzoglichen

Leihhauskassen zu Braunschweig, Wolfenbüttel, Helmstedt, Blankenburg a. H., Gandersheim und Solzminden sowie der Herzoglichen Amtskafse Thedinghausen i. Br. oder in Verlin bei der Bank für Handel uud Judustrie sowie bei deren Niederlassungen in Darmftadt und Fraukfurt a. M., in Hambucg bei der Norddeutschen Bank und in Hanuover bei dem Bankhause Ephr.

Mcyer & Sohu einzureichen.

Die nicht eingelösten Stücke fallen nah Ablauf dieses Termins aus der

Verzinsung.

Gleichzeitig machen wir bekannt, daß die früher {hon ausgeloste Leihhaus-Landes\huldver-

shreibung VIIL, Serie Lit. d Nr. 901 über 500 gefallen ist. i Braunschweig, den 10. Mai 1904.

Herzogl. Braunschw. Lüneb.

6 uoch uicht eingeliefert und aus der Verzinsung

Finanz-Kollegium,

Abteilung für Leihhaus-Sachen. Schwarzenberg.

Un va Aufi B B n L R Ee R S E T E F E É