1904 / 122 p. 15 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 May 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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5 Königlichen Oeffentlihen Bibliothek zu Dresden den deutsche Buchhandel verkümmert und von seiner bj ; ; i ; " ; bisherigen Vorzugsrabatt (10 °/,) fernerhin zu ge- Stellung herabsteigt. i jegt zeiht. Schon in dem ersten M e s 8 währen, zu bewegen. Weit entfernt, wie Jhnen (Wir hatten nämli vorher ausgeführt, daß der de deutscher Buchhändler-Verein gegründet e iti L ie i bekannt, diese Ansicht des Börsenvereins zu billigen, | Buchhandel in seiner heutigen Art nur dann bestehen ky dem siebenjährigen Kriege, ist diese RabattpottE ntg: 08 "n

verkaufen, als vielmehr die Bücher vertrödeln, und oft die besten Werke, die sie durch betrüglihe Preise ihrer Verlags- bücher erschlichen haben, unter der Hälfte ihres wahren Wertes verschleudern ; unter Ziffer 5 wird ausgeführt, daß dieser oder

wesenden Bibliothekare sprechen zu können, wenn ih sage, daß die Erklärung des Herrn Brockhaus, daß der Buchhandel zu einer Verständigung mit den Bibliotheken zu kommen hoffe, von uns mit großer Freude begrüßt wird, und daß auch

unmittelbare Bedeutung mehr haben. Weiter würde zu fragen sein nah dem Grund für eine etwaige Steigerung der Bücher- preise und für etwaiges Höherstehen unserer Preise gegenüber

unsererseits der beste Wille dazu vorhanden ist. Auf weitere Einzelheiten einzugehen, erübrigt sih hier. Oberbibliothekar des Reichsgerichts Professor Dr. Sch ulz- Leipzig: Meine Herren! Die Bezugnahme des Herrn Brockhaus auf einen Aufsay von mir zur Rechtfertigung der Rabatt- politik des Börsenvereins veranlaßt mih, hier das Wort zu ergreifen. Jn meinem Aufsaß über die Geheimhaltung des Börsenblattes habe ih mich damals gegen die Behauptung der Buchhändler wenden müssen, daß die Bibliothekare den Buch- handel unendlich bedrückten, daß fie die Bitten der Buch- händler, von dem hohen Rabatt abzugehen, unerfüllt ließen. Jch habe auf das Unrichtige dieses Standpunktes hingewiesen, und diese Worte sind es, die der Herr Vorsteher des Börsen- vereins in seiner Rede benußt hat. Die Stellung der Biblio- theken gegenüber dem Buchhandel glaube ich ganz korrekt dahin ausgedrückt zu haben, daß ih sagte: „die Bibliothekare sind amtlih verpflichtet, zu an ihrem Wohnort üblichen Preisen einzukaufen; sie sind gar nicht berechtigt, diese vorgetragene Bitte zu erfüllen und auf den Rabatt zu verzichten, sie haben sich der Regelung des Preises durch wirtschaftlihe Kräfte an- zupassen“. Aus diesem Grunde scheuen sih auch die Ministerien, auf Petitionen der Buchhändler einzugehen und in die Preis- regulierung einzugreifen. Es is das natürlih keine Auf- munterung, in der Rabattpolitik vorzugehen, wie es der Herr Vorsteher aufgefaßt hat, sondern es ist eine Abwehr dagegen, uns zuzumuten, daß wir Bitten erfüllen und damit von unserer amtlichen Pflicht abgehen sollen. Wir müssen festhalten an dieser Pflicht, billig einzukaufen, ohne jede Rücksicht auf Bitten von Geschäftsleuten, sonst verlegen wir unsere Obliegenheiten, und das habe ih ausdrücken wollen. Meine Herren! Wir Bibliothekare als Beamte sind ja überhaupt in dieser Sache gebunden an die Vorschriften unserer Behörden, und ih glaube, es wird zu großer Klärung der ganzen Sachlage beitragen, wenn ih mi auf die Vorschriften der Ministerien beziehe, die jeßt noch in Geltung sind. Meine Herren, im Jahre 1887 is durh die neuen Satzungen des Börsenvereins das Kartell, wie ih glaube, gegründet worden zur Aufrechterhaltung des Ladenpreises, und es ist damals versucht worden, die Ministerien zu bitten, von dem Rabatt der Behörden für die Bibliotheken abzugehen. Es ist bei einigen Einzelstaaten gelungen, wenigstens eine Verminderung des Rabatts herbeizuführen; nicht aber ist es geglückt bei den Reichsbehörden und den preußischen Behörden. Und, meine Herren, daß wir jeßt über diese Dinge hier ver- handeln, die Ursahe davon ist die Stellungnahme dieser Behörden; sonst hätte es der Buchhandel längst erreicht, seine Rabattpolitik durhzuseßen. Und wenn man von einem Miß- brauch spricht, der \sih seit hundert Jahren eingeschlichen habe, wenn man den Rabatt als „Mißbrauch“ bezeichnet, so möchte ih demgegenüber doch betonen, daß man den preußischen und den Reichsbehörden niht zumuten kann, daß sie einen Miß- brauch schüßen. (Heiterkeit bei den Buchhändlern.) Diese Behörden haben 1890 uns Bibliothekare mit aller Besiimmt- heit angewiesen, an dem bestehenden Rabatt festzuhalten. Monatelang hatte man die in längeren Vorstellungen be- gründete Forderung der Buchhändler geprüft, von dem Rabatt abzugehen; aber s{chließlich wurde geantwortet: die Beamten an den Bibliotheken sind verpflichtet, an 10 °/, Rabatt festzu- halten. Also ih begreife niht, wie man gegenüber einer derartigen sorgfältizen Entscheidung der Behörden von einem Mißbrauch sprechen kann. Deutsche Behörden vertreten keine Mißbräuche. (Heiterkeit bei den Buchhändlern.) Jch bin noh nicht zu Ende, meine Herren. Jch möchte Jhnen noch sagen: Jch habe hier die Verfügung der preußishen Herren Minister des Jnnern und der Finanzen vom 14. Juli 1890 mit der Entscheidung auf die wiederholten Vorstellungen des Börsenvereins. Die lautet dahin: „daß der bisher gewährte Rabatt auch fernerhin in Anspruch zu nehmen is und auf den Antrag des Börsenvereins der deutschen Buchhändler wegen Ver- zichtleistung auf den bei Bücherbestellungen früher gewährten Rabatt und Annahme eines Diskonts von höchstens 5 9/5 nit einzugehen ist.“ Ebenso, meine Herren, hat der Herr Reichskanzler entschieden, ebenso der Herr Staatssekretär im Reichsamt des Innern; auch das preußische Kultusministerium hat eine ähnliche Ent- scheidung gegeben. Jch hatte die Bitte ausgesprochen, daß Herr Regierungsrat Dr. Voelcker die Güte haben möchte, diese Entscheidungen der Behörden hier zur Stelle zu bringen; ih weiß nicht, ob es geschehen ist, jedenfalls genügt aber die eine und der Hinweis darauf, daß die anderen ähnlich lauten. Jch glaube, ih kann mir die Genehmigung des Herrn Vorsißenden auch noch dazu erbitten, auf das einzugehen, was der Herr Vorsteher weiter gesagt hat. Es handelt sich um die Autonomie der Kreis- und Ortsvereine und darum, ob der Börsenverein gegenüber der Rabattpolitik nur eine gewisse zuschauende Rolle spielt. Jch bin autoristert, meine Herren, einen Brief des Direktors der Königlichen Bibliothek in Dresden, der an die Rabattkommission des Vereins deutscher Bibliothekare geschickt worden ist, hier mitzuteilen. Dort schreiben die beiden Lieferanten die Buchhändler der König- lihen Bibliothek in Dresden an den Herrn Direktor der Königlichen Bibliothek: „Wie Sie aus beigehender Zuschrift der Vorstände des Buchhändlerverbandes für das Königreich Sachsen und des Dresdener Buchhändlervereins zu entnehmen belieben wollen, ist es unseren mehrfach wiederholten, ebenso eingehenden wie dringenden Vorstellungen nicht gelungen“, Meine Herren, das sind die autonomen Vereine! „den Vorstand des Börsenvereins der deutschen Buch- händler zur Genehmigung des von erstgenannten Vorständen einstimmig gefaßten Beschlusses, der

(Bravo!)

sehen wir uns gleichwohl in der peinlichen Zwangslage“, meistens ist sie ja das Ergebnis der angedrohten Sperre „uns in das Unvermeidliche zu fügen und Sie ge- horsamst zu bitten, sich bei Bezügen für die König- lihe Oeffenilihe Bibliothek in Zukunft mit einem Rabatt von 5 °/, begnügen zu wollen.“ Also dies illustriert in einer frappanten Weise die Be- hauptungen des Ersten Herrn Vorstehers, und es wirft auch ein Licht auf die Frage: wer ist die treibende Kraft in dieser Preiskonvention? sind es die einzelnen Vereine oder ist es der Börsenverein? Meine Herren, dies ist so deutlih, daß die Frage schon mit dieser einen Feststellung erledigt ist: der 061i Gi ist ein Preiskartell. (Heiterkeit bei den Ver- egern. Vorsißender! Meine Herren! Die Frage, die der Herr Vorredner zuleßt gestreift, werden wir besser bezüglich ihrer Einzelheiten nachher in der Spezialdiskussion prüfen. Jch möchte an den Herrn Vorredner die Frage richten, ob der Brief, den zu verlesen Sie die Freundlichkeit hatten, mit Zu- stimmung der beteiligten Herren der Veröffentlihung zugänglich gemacht werden kann; sonst sind wir nicht in der Lage, ihn in das stenographishe Protokoll aufzunehmen. Oberbibliothekar des Reichsgerichts, Professor Dr. Schulz- Leipzig: Jch glaube, dadurch, daß dieser Brief an die Rabatt- kommission gegeben ist, ist die Genehmigung erteilt. Vorsizender: Wir müssen dann auch die Zustimmung der NRabattkommission haben; wir können nicht einen Brief, der zwischen den Parteien gewechselt ist, unter Zustimmung nur der einen Partei veröffentlichen. Jch bitte Sie, sich mit der Nabattkommission in Verbindung zu seßen und mir gelegentlich eine Mitteilung darüber zu machen. Einstweilen wollen wir den Brief zur Kenntnis nehmen. Regierungsrat a. D. Dr. Voelcker: Meine Herren! Jch möchte nur mit einem Wort auf die Einwendung des Herrn Professor Dr. Bücher zurückkommen, daß ih in meinem Bericht die Auslassungen des Herrn Professor Bücher in seiner Denk- schrift identifiziert habe mit dem Akademischen Schußverein. Es waren zwei Gründe, die mich dazu bewogen haben. Ein- mal ein mehr sahliher Grund: ih wollte das persönliche Gebiet möglichst vermeiden und habe deswegen auch in diesem Berichte möglichst wenig Namen genannt. Sodann glaubte ich berechtigt zu sein, die Denkschrift des Herrn Professor Bücher mit den Auslassungen des Akademischen Schußvereins zu identi- fizieren, und zwar weil dies Herr Professor Bücher meiner Ansicht nah selbst getan hat. Wenn sich Herr Geheimrat Bücher auf Seite 31 meines Berichts beruft, wo es heißt: Der Akademische Schußverein erachtete es zunächst als seine Aufgabe, die weitesten Kreise der Nation über die Bedeutung, welche die Verteuerung des Buches für ihre geistigen Interessen habe, aufzuklären und zur Abwehr aufzufordern, so hat er sih in seiner Denkschrift ähnlich ausgedrückt, so sagt er z. B. in der 2. Auflage auf Seite 292: Der Schugßverein wird es sich zur Aufgabe machen, den Widerstand der ganzen gebildeten Bevölkerung wachzurufen Es ist wiederholt in der Denkschrift des Herrn Professor Bücher die Nede von dem Akademishen Schußverein und es werden ähnliche Punkte, wie ich sie hier auszugsweise wieder- gegeben habe, auch in dieser Denkschrift mit als Auslassungen des Schußvereins angeführt. Wenn nun Herr Professor Bücher jeßt erklärt, daß der Akademishe Schußverein sih nicht mit seinen Auslassungen identifiziere, so wird diese Erklärung natürlih für mich maßgebend sein müssen, und ih werde ver- anlassen, daß in meinem Bericht eine entsprehende Aenderung eintritt. Jch werde an den Stellen, wo ih von dem „Akade- mishen Schußverein“ gesprochen habe, statt dessen den Ver- fasser der Denkschrift nennen. Vorsißender: Jh glaube, damit können wir diese Sache als erledigt gelten lassen. Durch die Vorbemerkung: „Jm Auftrage des Akademishen Schußvereins“ ist eben das Mißverständnis hervorgerufen. Das ist durch die Erklärung des Herrn Geheimrat Bücher beseitigt, und wir werden bei der Protokollierung die nötigen Konsequenzen daraus ziehen. Das Wort hat jezt Herr Dr. Lehmann-Danzig. Jch möchte Sie bitten, niht auf die Einzelheiten der von Jhnen befürworteten Frage einzugehen, da wir sie nahher ausführlich behandeln fönnen. Buchhändler Dr. Lehmann- Danzig: Meine Herren! Im Auftrage des Vorstandes des Rechtsschußvereins der deutschen Sortimenter hatte ih vorhin die Ehre, den Antrag einzureichen, den der Herr Vorsißzende so freundlih war vorzulesen. Das Verhältnis der durch den Verein ver- iretenen Sortimenter im Deutschen Reich wird seinerzeit bei Punkt 1 der Debatte festgestellt werden und auh das Jnteresse, das diese Sortimenter im ganzen an der heutigen Diskussion und Verhandlung haben können. Da wir keinen Grund haben, die Sache als eine persönlihe aufzufassen, sind wir von vornherein auch nicht geneigt, uns in den Streit zwischen Herrn Geheimrat Bücher und Herrn Albert Brockhaus ein- zumishen. Ebensowenig haben wir auch an dieser Stelle einen Grund, auf die Rabattfrage, die Herr Oberbibliothekar Schulz hier gestreift hat, einzugehen, weil von unserem Standpunkt aus die Frage eine sehr viel tiefere ist und die Sache mit der reinen Rabattfrage garniht ershöpft werden fann. (Sehr richtig!) Jch will deshalb nur ein paar Worte hier verlesen, die der Vorstand des Nechtsschußvereins seinerzeit als öffentlihe Erklärung im VBörsenblatt vom 23. Dezember vorigen Jahres abgedruckt hat, die diese Stellung motiviert : Die verschiedenen Staatswesen in unserem Volke | deutsher Zunge haben als Kulturfaftoren gewiß fein Interesse daran, daß ein Weltkulturmittel wie der

wenn das deutshe Sortiment bestehen bleibt; denn gr Verleger wie in Deutschland gibt es in Frankreich England ebenso; was aber uns unterscheidet und uns die | vorragende Stellung im Weltbuchhandel sichert, ist allein | Bestand des deutschen Sortiments.) (Sehr wahr!)

Insbesondere vindizieren wir dem Deutschen Ri die Aufgabe und Pflicht, seinen mächtigen S auch unserem nationalen und zuglei internationgl Stand und Beruf angedeihen zu lassen.

Wir nehmen diese Staatsfürsorge noch aus ein besonderen Grunde in Anspruh. Solange der Y kehr und die Volkskräfte weniger zentralisiert wq als heute, trat der Sortimentsbuchhandel sei einzelnen Kunden mehr nah der Art anderer ky männischer Betriebe entgegen und konnte auch ebe seine geschäftlihe Rehnung finden. Heute q können große Verlagsbetriebe gestüßt auf \sta lihe Anstalten wie Schulen, Bibliotheken, Behörden sich wie Monopolinhaber fühlen, deren Bücher kauft und vertrieben werden müssen, gleichviel, sie dem arbeitenden Sortimenter einen Neingewiy übrig lassen oder niht. Aus dieser Not kann d deutschen Sortimentsbuchhandel nur der Staat lôsen, indem er, soweit er selbst dabei beteiligt ij dafür sorgt, daß unsere Arbeit nicht in eigennüßig Weise ausgebeutet und unsere Existenz nicht unt graben wird.

Und so nehmen wir keinen Anstand, offen u inständig die Hilfe des Staates anzurufen, wo uns davon Erfolg versprechen.

Vorsißzender: Meine Herren! Jch bitte Sie, die va schiedenen Wünsche, die der Herr Vorredner eben an di Verlesung zum Ausdruck gebracht hat, jeßt noch nicht auf ih Ausführbarkeit hin zu diskutieren. Wir würden in der Gener! diskussion keinen Schritt weiter kommen, wenn wir alle dit Dinge jeßt {hon erörtern wollen.

Zur Geschäftsordnung hat das Wort Herr Reichsgericht rat Dr. Spahn.

Reichsgerichtsrat Dr. Spahn- Leipzig, M. d. R.: Mei Herren! Vielleicht ist es richtiger, wenn wir die Fragen i der Debatte noch etwas mehr trennen. Wäre es nicht besse wenn wir uns zunächst auf die Erledigung der Frage d Bibliotheken beshränkten mit Beziehung auf ihr Verhältni zum Buchhandel, zum Börsenverein, die ja in vielleicht kurs Frist erledigt werden kann. Nach den Erklärungen, die He Brockhaus über die beiderseitigen Beziehungen abgegeben hd bin ih der Ansicht, daß eine Verständigung wohl erreich ist, und ih glaube fast, daß unsere heutige Verhandlung, ü persönliche gegenseitige Aussprache dazu führt, daß ein kleiner Konsortium gewählt wird, das in den nächsten Wochen z1 sammentritt und sih noch über die einzelnen hier aufgeworfen

die Materie einzugehen. Auch, wenn das geschieht, wird m doch mit dieser Frage zum Abschluß kommen; die Frage d Börsenvereinsblattes spielt auch mit bei den Bibliothek (Zuruf: Die ist erledigt!) So, ih habe die Bemerktung va hin so verstanden, als ob sie noch nicht erledigt sei. Nachh würden wir vielleiht auf die Frage mit dem Rabatt ein gehen, an die sih die Frage des Sortiments anschließa würde. Aber wenn wir uns nicht schon jet dahin verfstät digen, Frage nah Frage zu erledigen, so, glaube ich, komm wir in eine uferlose Debatte hinein.

Vorsigender: Meine Herren! Es ist gerade meine Ab sicht, daß wir Frage nah Frage erledigen. Aber wir müsse das im Rahmen der Spezialdiskussion tun. Zunächst habe! wir die Generaldiskussion angefangen. Jch kann niemandet ansehen, was er sagen will, und so kommt es, daß imm neue Gesichtspunkte in die Debatte geworfen werden, die mir erschweren, die Generaldisfussion in der erwünschten Weil gegen die Spezialdiskussion abzugrenzen. Jch für mein Person würde sehr viel lieber sehen, wenn wir uns in di Generaldiskussion möglichst kurz fassen und bald in die Spezia! disfkfussion eintreten.

Um das zu erleichtern, meine Herren, gestatten Sie mit darauf aufmerksam zu machen, daß meines Ermessens bei dal fönnten, um alle Streitpunkie zu klären, die ein saclihä Interesse bieten. Zunächst wird bei der Frage 1: „® stehende Gliederung des Buchhandels und seiner Organisationen 4 auch die Frage zu erörtern sein, die auch schon in der Gener? disfussion. gestreift ist, wieweit eine kartellartige Organijatis vorliegt oder nicht, und dann würde das vom Herrn G heimen Rat Wach angeregte Thema: „die Mittel, deren df Organisationen sih bedienen, und die Art, wie sie angewends werden““, besprochen werden können. Allerdings kann m bei dem leßteren Thema leiht wieder in die Einzelheiten de später folgenden Punkte hineingleiten; ih darf deshalb bitten daß man sich in dieser Beziehung Beschränkung auferlegt und vorsichtig operiert. Bei Frage 2: „bestehende Organisatiot der Bücherkäufer“/, bei welcher des Akademische Schugvere und der Verein der Bibliothekare zu besprechen ist, wird ede falls, soweit es nötig ist, auf die Mittel, die diese Verei anwenden, und die Art ihrer Handhabung einzugehen jein. Bei der Frage 3a, bei der es sih handelt um die Besprehu" der Wirkungen der bisherigen Organisation und der Glied rung des Buchhandels, wie es hier kurz heißt: „in bezug N die Kosten der Bücherproduktion und des Büchervertrie®## wird meines Erachtens eine ganze Reihe anderer Punkte 1 zu disfutieren sein. Zunächst wird es nötig sein, die E frage zu klären, ob tatsählich die Bücherpreise bei uns in legten Jahren gestiegen sind, und ob fie tatsächlich höher 12 als im Auslande. Denn wenn das nicht der Fall wäre, J würden die jezt erhobenen Vorwürfe von vornherein fei

Fragen verständigt, sodaß wir nit nötig haben, allzutief ÿ

verschiedenen Punkten noch Unterfragen besprochen werd

den ausländischen, also namentlich danach, ob die Kosten der Produktion in den leßten Jahren gestiegen sind, und ob sie höher sind als im Auslande und in welchem Maße und warum. Jh weiß nicht, wieweit die Herren in der Lage sind, über diese Dinge Material vorzubringen. ‘Weiter würde zu prüfen sein, ob die Kosten des Büchervertriebs, wie wir ihn haben, gestiegen sind, ob sie höher sind als im Auslande, und ob anderswo durch eine andere Organisation etn billigerer Vertrieb ermöglicht wird. Dabei würde im einzelnen noch zu untersuchen sein, wie etwa das Kommissionsgeschäft, die Be- stellanstalt und das Konditionssystem wirkt, und wenn dadurch eine bestimmte Verteuerung hervorgerufen wird, ob diese Ver- teuerung durch die Leistungen dieser Organisationen gerecht- fertigt werden. i

Bei der Frage 3b: „Ladenpreis und Kundenrabatt“ würde zunächst zu prüfen sein die Nabattfrage in bezug auf die Bibliotheken, die ja hon angeschnitten ist, wobei dann die Bedeutung der Bibliotheken für den Bücherabsaßt, die heute auch schon berührt ist, zu erörtern sein würde. Weiter wäre der Kundenrabatt im engeren Sinne des Wortes, also der Rabatt der Privatkäufer zu besprechen; dabei würde nah dem Munsche eines Teiles der Herren, wie ih annehme, zu prüfen sein die Frage des Boyfkotts und der Ausschließung wegen Verlegung der Rabattvorschrifsten. Weiter würde hier 1n Frage kommen, inwieweit deutsche Bücher nah dem Auslande billiger geliefert werden als e der ja auch in der Denkschrift des Herrn zur Sprache gebracht worden ist. A 8 A

Bei der Frage 3c: „Verhältnis zwischen Autoren und Verlegern“ würde man Gelegenheit finden, den Gedanken zu erörtern, der auch in der Literatur behandelt ist, ob im Verlagsgeschäft durch den sogenannten „Fabrikbetrieb“ Miß- stände hervorgerufen sind, die eventuell auf die Autoren ungünstig wirken können. Man würde bei dieser Gelegenheit vielleiht Élarstellen können,

nah dem Jnlande, ein Punkt, Geheimrat Bücher A si

wie es sich mit den von der einen Seite behaupteten und von der anderen Seite bestrittenen Opfern des Verlags für größere Werke wissen- schaftlihen Stils verhält. Man würde weiter die Frage untersuchen können, ob wirklich von einer Ueberproduktion der Bücher gesprochen werden fann, und ob dieselbe eventuell gefördert wird durh die Einrichtung des Barsortiments. Man würde weiter untersuchen müssen, ob die Auflagen im einzelnen zu hoh sind und ob das System der Konditions- sendungen dazu führt, daß man von jedem Buch mehr Exemplare druät, als wirkli Absaß zu finden Aussicht haben und inwieweit durch diese Dinge die Autoren wirklich benachteiligt werden. Dabei wird auch die vielbesprochene Frage der Verlagsverträge erörtert werden müssen, auch die age, inwieweit etwa an Stelle der eigentlichen Verlagsverträge Urheberverträge treten sollen und dergleichen mehr. : Bei der Frage 3d: „Leistungen und Lage des Sorti- mentsbuchhandels sowie des Reise- und Restbuchhandels3“ würden die Fragen zu erörtern sein, die Herr Dr. Lehmann berührt hat, insbesondere die Frage der Existenzberechtigung des Sortimentsbuchhandels; ferner würde zu besprechen sein, von welcher Bedeutung für den ganzen Verkehr der Rest- buchhandel und der Reisebuchhandel ist, weiter, warum der Sortimentsbuchhandel leidet, und ob und in welchem Maße eine Ueberfüllung sich in diesem Zweige des Buchhandels ein- gestellt hat. Weiter wäre zu sprechen darüber, ob der mehrfach ausgesprochene Gedanke, daß der Sortimentsbuchhandel in seiner jeßigen Verfassung eine Rükständigkeit zeige, berechtigt ist oder nicht, insbesondere ob die Handhabung der Anfichtssendungen und das Vorgehen beim Zeitschriftenvertrieb Anstände hervor- rufen fann. Daran würde sich von selbst anschließen die Frage des sogenannten Buchhändlerrabatts, also des Rabatts zwischen Sortimentern und Verlegern. Auf diese Weise würden wir \chließlich alle Fragen, die Interesse erweden, zur Erörterung bringen, würden es aber in einer gewi}jen Ordnung tun, wenn die Herren die Freundlichkeit hätten, sich meiner Führung anzuvertrauen. ( i L Bei Nr. 4, den Reformvorschlägen, würden die einzelnen Vorschläge, die hier im Fragebogen stehen, weiter der Vor- \hlag, den Herr Dr. Lehmann gemacht hat, zu erörtern sein, und falls sich noch weitere Wünsche im Laufe der Diskussion ergeben, würden auch diese heranzuziehen sein. Jch glaube, wenn wir in dieser Weise operieren, könnten wir die General- diskussion auf ein sehr kurzes Maß zurüführen, und vielleicht fönnten wir sie auch zu Ende bringen, sobald die Herren gesprochen haben, die noch zum Worte gemeldet E Jh glaube, wir würden dann mit größerem praktischen Erfolge in die Verhandlung der Dinge eintreten, deren Besprechung uns heute obliegt. Jh unterbreite Jhnen diesen Vorschlag und möchte bitten, wenn Sie dazu reden wollen, sich jeßt gleich kurz zu äußern. An sich ist es mir gleichgültig, ob man die einzelnen Punkte 10, 11e ih vorgeschlagen, oder in anderer Weise gruppiert. Die Hauptsache ist jedenfalls, daß alles zur Erörterung kommt, was sachliches Interesse bietet. 4 Das Wort zur sachlichen Diskussion hat jeyt Herr Albert 5. N : M obuthinklèr Albert Brockhaus -Leipzig: Meine Herren! Jch will nur erklären, daß, wenn der v Vor- sigende gestattet, bei der Spezialdiskussion diese Frage Dresden zu erwähnen, ich dort eine kurze Erklärung geben werde, aus der hervorgeht, daß der Fall anders liegt, als Herr Pr S eint. : : P ees: Jh möchte darum bitten, das in der ialdisfussion zu tun. e i Sp bubbindler Dr. v. Has e -Leipzig: Meine Herren! Nur ganz kurz etwas, was allerdings nicht auf einen einzelnen der in den Unterlagen hervorgehobenen Punkte geht. Herr Albert Brockhaus hat bereits hervorgehoben, daß wir eine hundertjährige Nabattpolitik haben. Wir Buchhändler sind in

Andeutungen, sondern, wie sie jeßt genossenschaftlich gesteigert hervortritt, wirklich mit voll ausgesprochenem Ziele zur Geltung gebracht worden. Sofort ist auch das Verhängnis dagewesen, denn laut der Akten des Königlich Preußischen Geheimen Staatsarchivs hat eine im Jahre 1766 hier in Berlin mit fontradiktorishen Verhandlungen über die zur Ostermesse 1765 in Leipzig begründete „Buchhandlungs-Gesellschaft in Deutsch- land“ eingegriffen. Die Ministerien haben sich mit der Sache beschäftigt; im Hintergrunde haben die Buchhändler gestanden. Dabei ist nicht, wie im allgemeinen angenommen wird, im wesentlihen nur die Nachdruckfrage geltend gemacht worden, sondern ebenso und sehr entschieden die Schleuderei, der Preis- kampf und die Zwangssperre wider Unterbieter.

Die Verhandlungen über die „Deutsche Buchhandlungs- Gesellschaft“ gingen, laut der Akten (des General-Departement Tit CXV Sekt. O Handwerkersachen 9. Buchhandel) zunächst chriftlih innerhalb der preußischen Regierung vor sich, und zwar im Sinne schroffster Verurteilung. Der Generalfiskal d’'Asnieres berichtete unterm 6. Mai 1766 an den König, d. h. an die Regierung, über die in Leipzig herausgekommene Schrift „Erstes Grundgesey der neuerrichteten Buchhandlungs- Gesellschaft“ und den Beitritt von E inländischen Buch- händlern. Die Absicht gehe dahin, daß diese sämtlichen Buch- händler, und noch dazu tretende, auf verschiedene der Buch- handlung vermeintlih nüßliche Punkte mit gemeinschaftlichen Kräften halten wollten, daß ein jeder, der sich ihren Absichten nicht unterwerfen würde, dur die von der Gesellschaft ein- stimmig zu treffenden Maßregeln dazu gezwungen werden solle. Unter anderen würden vor der Hand alle Arten von Nachdrucken auf das schärfste verdammt, wie auch der von einem oder anderm Buchhändler zum Aufnehmen seines Handels öfters beliebte wohlfeile Verkauf der Bücher unter den Meß- preisen. Dergleichen Vereinigungen der Handelsleute, zumal wenn sieabsque approbatione geshähen, seien jederzeit gefährlich, weil fie ein wahres Monopolium enthalten und alle Jndustrie anderer hemmen. Das Publikum, welchem daran gelegen sei, nüßliche und vortreffliche Werke häufig und wohlfeil zu haben, verliere bei dergleichen Einrichtungen am meisten. Den in- ländischen Buchhändlern könne ganz füglih verboten werden, der Leipziger Assoziation einverleibt zu werden, oder unter sih ohne Approbation die gering|ten Statuten oder Pakte zu errihten. Den angeführten Leipziger Buchhändlern sei auf Frankfurter Messe bekannt zu machen, daß, falls sie sih unter- stehen ‘würden, künftig solche Avertissements herauszugeben, aller Handel in den Königlichen Landen ihnen gänzli versagt bleibe und der Debit ihrer Verlagsbücher durch Erteilung neuer Privilegien zum Nachdrudck sogleich gehemmt werde. Das Auswärtige Departement, Minister Finckenstein,

jener anmaßliche Buchhändler mit dem eingetaufchten Sortiment auf öffentlichen Jahrmärkten zur Beschimpfung der Handlung trödelt, hausieret und \{leudert ; unter Ziffer 6 aber wird durh das „Grundgesez“ den Sozietätsmitgliedern geboten, nicht allein kein Blatt zu nehmen, sondern auch mit einem solhen ehrlosen Nachdruker alle Handlungsgemeinschaft in Ansehung des follegialischen Bücheraustausches, des Kredit- gebens und Kreditnehmens ]0 lange aufzuheben und dagegen den Kauf und Verkauf des beiden Seiten unentbehrlichen Verlags durch bare Zahlung }o lange zu bewirken, bis der Nachdrucker den Mitgliedern der Sozietät wegen des ans getasteten Eigentums hinlängliche Genüge getan habe. Laut Ziffer 8 aber sollen „Wider die Buchtrödler, Hausierer und Schleuderer von Zeit zu ‘Zeit solche wirksame Maßregeln verabredet und wirkli ergriffen werden, welche die Ehre der eben hierdurch in Verachtung geralenen Buchhandlung von den Mitgliedern der Sozietät erfordert.“

Weiter hatte dem Könige der Bericht

über die zweite Versammlung der Buchhandlungsgesellschaf gur Herbstme}se 1765 vorgelegen, laut dessen Beschluß ad 2 sih alle an- wesenden Mitglieder aufs neue verbanden, nach Inhalt ihrer Gesege mit vier namentlich angeführten Buchhändlern ¡„DIE offenstehenden Rechnungen zu saldieren, und feine neue an- zufangen, bis sie dem beleidigten Teile gehörige Genugtuung gegeben. Bis dahin geschieht aller Handel mit ihnen für bar Geld und ohne Rabatt“. Auch der dem Konige vorgelegte Bericht von der ersten gewöhnlichen Meßversammlung Der Buchhandlungsgesellshaft von Ostermesje 1766 legte den aber- maligen Beschluß fest, N den ¡vat nicht den gering|ten follegialishen Bücherverkehr zu pflegen.

ie hat fich also nicht durch des Nachdruckers Vorgeben, daß die sächsischen Buchhändler des Königs Geld ver- achteten und die Schriften überteuern wollten, noch durch die zuvor gelungene Erschleichung eines Privilegs, weil die Original- Edition enorm teuer gehalten würde, irre machen lajsen, sondern si die Originalschristen von der getroffenen Sozietät durch den Buchhändler Voß vorlegen lassen und gebilligt. Grundgesez und Beschlüsse der deutschen Buchhandlung3- gesellschaft von 1765 verlangen aber: Einhaltung der Meß- preise und Verhinderung der Schleuderei durch wirksame Maßregeln zur Ehre des durch sie in Verachtung geratenen Buchhandels mittelst Bindung der Mitglieder zum Abbrechen des Rechnungsverkehrs und zur Beschränkung des Unentbehr- listen auf Barlieferung ohne Rabatt, jedenfalls also für ihre Zeitverhältnisse nicht weniger als die jeßt angefochtenen Be- stimmungen des Börsenvereins der deutschen Buchhändler. Nun, meine Herren, wir Buchhändler halten es mik dem

hielt dafür, daß die Buchhändler nicht befugt seien, dergleichen Assoziations ohne landesherrliche Erlaubnis zu errichten und sih solchergestalt Meister von den Preisen der Bücher zu machen, {loß sih der Vorstellung des Generalfiskals an und gab dem General-Ober-Finanz-Kriegs- und Domänen- Direktorium gemeinschaftlih zu vollziehende Verfügung anheim. Das Generaldirektorium untersagte laut Erlaß an die furmärfische Kammer den preußischen Buchhändlern den Beitritt zu der Buchhandlungs-Gesellschaft, und beauftragte den Generalfisfal, das Nötige zu veranlassen. A Nach Anhörung des Justiz-Departements schied man doh den besonderen Nachdrucksfall als für die Königliche Negierung bedenklich aus. Jm übrigen traten alle diese Behörden dem Sentiment der Justizdepartements bei, wo0- nach den Magistraten und Obrigkeiten durch die Landes- Kollegien aufgegeben werden sollte, auf die unter den Buch- führern verglichenen Strafen keine gerichtliche Hilfe zu leisten, dem Pakt noh nicht beigetretenen Buchführern den Beitritt bei hoher Strafe zu untersagen, und den Buchführern in Königlichen Landen, so sich mit assoziiert, die aufrichtige Anzeige der verglihenen Bedingungen bei gleiher Strafe, und daß sie sich nicht weiter einlassen sollten, abzufordern. Das Aus- wärtige Amt betraute das Generaldireftorium mit diesem Befehl an Magistrate und Steuerräte. L L Dieses Gespinst altüberlieferter Staatsraison zerschliß vor dem ersten gesprochenen Worte des großen Königs. König Friedrich gab, sobald der Königliche Kammerherr Marquis d'Argens, von Reih und Voß in Berlin verständigt, ihm die Sache vorgetragen hatte, ihm mündlih Auftrag, dem entsprechend Geheimrat Kircheisen auf S. K. M. Order sämtlichen hiesigen Buchhändlern anbefahl: Die Buchhändler fönnten bei ihrem in Leipzig getroffenen Akkord wohl bleiben. Das Auswärtige Departement verständigte, gerade als man im Begriffe war, das projektierte Cireulare quaestionis an die Regierungen, Kammern und Universitäten zu unterschreiben, am 16. September 1766 das General-Direktorium und winkte, zumal das Festgesezte der natürlichen Billigkeit ent- spreche, entschieden ab, als dieses, weil feine schriftliche Order Sr. Majestät vörhanden sei, beim König angefragt wien wollte. Das hochlöbliche Justiz-Departement pflichtete dem kontradiktorishen Urteil des Königs völlig bei, und auch das Generaldirektorium hatte nichts mehr zu erinnern. Die Königliche Kabinetts-Order vom 28. November 1766 an den Generalfiskal aber stellte fest, daß nach geschehener Pro- duktion des Original-Pakti der Buchhandlungs - Gesellschaf diese Vereinigung auf nichts Unbilliges abziele. : Der König hieß also mit dem ihm vorgelegten „Ersten Grundgeseße der neuerrichteten Buchhandlungs-Gesellschaft in Deutschland“ mittelbar auch die Ausführungen über Schleuderei und ihre Bekämpfung dort, n Z1 hange mit dem Nachdruck, teils vollständig unabhängig davon, finden. So in der Einleitung, gewissenlose Leute vergäßen sich in Ansehung ihres Metiers so weit, daß sie zwar aus

gut, die sich dort, teils im Zusammen- |

alten Friß! é: Wünscht noch jemand zur Generaldis- kussion das Wort? Das ist nicht der Fall. Dann nehme ih an, daß Sie im wesentlichen mit dem Gang der Ver- handlungen einverstanden sind, den ih Jhnen vorhin entwickelt habe? Einen Widerspruh höre ih nicht; ih fann das also konstatieren. A Wir gehen nunmehr über zur Spezialdiskussion, und zwar zur Frage 1: M Yefiehende Gliederung des seiner Organisationen, i wobei wie gesagt die Frage mit berührt werden soll, ob der Börsenverein ein Kartell t O bitte aber _noch einmal, diese Frage nicht zu ausgiebig zu erörtern, weil sie ja praktisch niht von unmittelbarer Bedeutung it. Jm Zusammenhang der Diskussion wird sich von selbst die Gelegenheit bieten, auch die Mittel, deren fich diese Organisationen bedienen, und die Art, in welcher Weise sie angewandt werden, im allge- meinen zu besprechen. Soweit dabei Beschwerden vorliegen, die sich auf später zu erörternde Punkte beziehen, wird es zweckmäßig sein, fie zurückzustellen, damit nicht nachher eine Diskussion von neuem kommt, die wir jegt schon gehabt haben. Das Wort zur Diskussion über Frage L Vat Qere

Dr. Liefmann. i

| Aar Dr. Liefmann-Freiburg i. B.: Meine Herren! Jch möchte auf die Anregung des Herrn Vorsigenden mich ganz kurz mit der Frage beschäftigen, ob der Börsenverein der deutschen Buchhändler ein Kartell ist oder nicht. Jh glaube, daß diese Frage doch niht nur eine rein theoretische, sondern au praktisch von einer gewissen Bedeutung 1k. Jch bin der Ansicht, daß der Börsenverein als solcher kein Kartell, fein monopolistisher Verband ist. Denn die Verleger, die ja souverän im Preise sind, sind als folche Monopolisten; jeder einzelne Verleger ist Monopolist; denn er kann die Preise seines Buches für sich allein festseßzen und kann mit den anderen Verlegern über den Preis seines Buches fein Kartell bilden. Wohl aber sind meines Erachtens wirkliche Kartelle, wie das auch in dem Bericht des Herrn Referenten ausgeführt worden it, Die einzelnen Kreis- und Ortsvereine der Sortimenter, die untereinander wieder in einem gemeinsamen Kartell stehen. Dagegen der Börsen- verein als solher, als Verlegerinstitution, ist fein Kartell. Er ist ¿aber ein Sicherungsmittel des Kartells der Sortimenter bezw. der verschiedenen örtlich und territorial organisierten Sortimenterkartelle, indem die Verleger nur an solche Sortimenter Bücher liefern, welche sich verpflichten, zu den vom Börsenverein festgeseßten Verkaufsbedingungen und Preisbestimmungen zu verkaufen, wogegen ch 4 die Ber- leger dann verpflichten, nur an solche Sortimenter Bücher zu liefern, die sich an die vom Börsenverein festgeseßten Rabatt- bedingungen halten. Diese gegenfeitige Verpflichtung, einer- seits- der Sortimenter, andererseits der Verleger ist es fein Rartell, sondern ih habe dieje Vereinigungen „Allianz- verbände“*genannt. Sie sind eine schr häufige Erscheinung

Buchhandels und

Messen Buchhändler vorstellten und bei dem Buchhandel vor: zügliche Vorteile des tollegialischen - | jenieß wollten, außer Messe aber niht sowohl in den Meßpreîjen

der Tat schon weit länger die Sünder, als die man uns

Bücheraustausches genießen |

auf dem Gebiete des Kartellwesens, nicht selbst eint Pa Au

| sondern eben nur ein Sicherungsmittel des Kartells. l 2