1855 / 20 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ufertigen, binnen “einer bestimuiten, in jedêm Falle besonders fe zuseßenden rist die eiwa anzubringende Gegenausführung einzureichen. Diese Frist ist, insbesondere wenn der Rekurs ohne Berufung auf neue Thatsachen eingelegt worden, zur Vermeidung absichtliher Verzögerung der ahe mögli kurz zu bemessen, sie darf Feinesfalls den Zeitraum von vier Wodthen überstêigen oder darüber hinaus verlängert werden, sofern eiñe wéitete- Frist nicht von dem Unternehmer selbst chgesucht wird. Da. E S gegen dié Vorschriften der §§. 33 und 34 der Gewerbe-Ordnung gefehlt wird, wonach die Anmeldung und Réchffértigung des“ Rekurses bei der Polizei - Obrigkeit

resp. bei dem Landrathe erfolgen muß, fo sind die Bethei= -

ligten hierauf bei Publication des Resoluts mit der Bedeu-= ins Ld A zu_ machen, daß sie es sich selbst beizumessen haben würden, wenn bei Nichtbeachtung jener Vorschriften ihrer Beshwerde keine Folge gegeben wird, resp. der Juhalt der Rechtfertigungsschrift unberücksichtigt bleibt, : Die--Königliche Regietung hat biernach das “Erforrerlihe an= zuordnen. L

Berlin, den 18, Januar 18535.

Dèr Ministeë für: Handel, Géwêrbe und öfféritliche Arbeiten. von det Heydt,

An i sämmtliché Königliche Régieruigeii und! das Königlichè Polizei2Präsidiuth hier.

Juüustiz- Ministérium.

All gemeine: Verfügung vom“ 11. J&nuar Fo bétreffend die Rèisekostèn und Dilten der Justiz- beamten béi Dienstreisen.

Allerhöchster Erlaß vom 10. Juni 1848 F. 1 Nx. 1a. und §. 2 Nr. 1b. (Geseß-Samml. S. 151). Geseß vom 9. Mái 1851 (Staats-Anzeiger Nr. 96 S. 523).

Jn Betreff der Diäten und“ Reisekosten 'der Mitglieder“ der Kreis- und Skäbtgérichté, der“ Gerichts -'Assessoren; der Staätsan- walte bei den Kreisgerihten, der ‘etatôömäßig angestellten Staats- anwälts-Gehülfén und der“ Departements + Kassen- und Rechnungs= Revisöten ‘bet ihtén: Dienstreisen* wird im“ Einverständnïssé mitder Königlichen OberckRe@huungs-Kainimer' hiérdurch' Folgendes bestimmt :

1) Bei Dienstréisén welhe'“nicht. die A e tahetger dt- rihtlicher Geschäfte, sodern die Justizauffiht und Verwal- tung betreffen (§. 13 des Gêseßes vom’ 9, Mát 1851), er- halten die Mitglieder! der Städtgérichté und! der Kreisgerichte, so wie die Gerichts -Assessoren an Reisekosten - Vergütung die in dem.-Allerhö@{sten- Erlasse vom 10, Juni 1848 §. 1 Nr. 1a und §. 2 Nr. 1b bestimmten Säße, insofern niht Reisekosten= Pauschquanta-„festgesebt werden. dis

2) Der den genannten Beatnten in diesen Fällen zu bewilligende Diäiensaß wird vom 1. Januar d. J. ab von 2 Thalern auf 2 Thaler 15 'Sgrz für: den Tag erhöht.

3) Die vorstehenden Bestimmungen finden ‘au auf die Staats= Anwalte bei den Kreisgerihten , auf die etatêmäßig ange- stellten Staatsanwalts=Gehülfen Und die Departements- Kassen= und Rechnungs-Revisoren Anwendung. Jedoch behält es bei der im __§....12 des Geseßes -vom; 9. Mai - 4851; getroffenen

Anordnung hinsichtlich der Diäten und Reisekosten bei den

von den Beaintèn der Staatsanwaltschaft innerhalb ihres

Amtsbezirks zu besorgenden Lokalgeshäften auh für die Zu-

kunft’ feïn Béwetden. - 5

Hiernadp habew die Geriéhts «Behörden in den“ bettéffenden &állen) bei Festseyung ‘der Reisekosten 'und- Diäten zu verfahren,

Berlin,?. den: 11, Januar 1855,

Det “Justiz 2 Minister Simons. die G ihtebéhörb it''Ausf{! e Gerichtsbéhörden? mit'Aus\{hluß derer im ‘Bezirk’ des Ap MRCAG gerihtshöfés zu Cöln.

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts: ünd Medizinal -Angelegenheite.

Dem. Or anisten Oel\ chlarger! an der Schloßkirche zu Stettin ist das Prädikat ,„Musik= irektor beigelegt So, M

Finanz-Ministerium.

Verfügung vom 4. November 1854 betreffend

die Befreiung der mit der Vertretung der Land.

räthe beauftragten Beamten auf Dienstreisen vom Chausseegelde.

Die Königliche Runtung zu Merseburg hat aus einer Be. {werde des Kreisdeputirten N: darüber, daß er auf einer in Ver, tretung des Kreis - Landraths unternommenen Dienstreise bei de; Chausseegeld =- Hebestelle zu N. zur Entrichtung des Chausseegeldez angehalten worden .sei, obgleih er die Chausseegeld - Freikarte dez

Landraths vorgezeigt habe, Veranlassung n me den Erla | da

einer Verfügung dahin zu befürworten, jeder interimistisde Vertreter eines Landraths sich während der Dauer der Vertretung auf seinen Dienstreisen der Chausseegeld - Freikarte des Landrath bedienen könne. ¿ j :

Es erscheint nit bedenklich, einem von der betreffenden Re- gierung vorübergehend mit der dienstlichen Vertretung eines Land- rathes beauftragten Beamten zu gestatten, sich während der Zeit dieser Vertretung! der Freikarte des von ihm vertretenen Landrathz auf seinen Dienstreisen zu bedienen, und es wird" einem: Stellyer- treter des Landraths in allen Fällen die Freiheit von Chausseegel- dern 2c. zu gewähren sein, sobald er dem Erheber,, gußer, der Frei- karte, entweder eine Bescheinigung des. eigentlichen Jnhabers der Freikärté liber’ die Ertheilung des Auftrages zy seiner Vertretung, oder däs Konimissoörium der Regiéèrung ‘vorzeigt. „Die Ausstellüng einer neuen Fréikärte für den interimistis{chen Verweser eines Laud- rathsanites und die’ Einziehung der tem Lanbrath \elbst ertheilten Freikarte ersheint nur dann zweckmäßig, wénn die Vertrétung län- gere Zeit hinbürch dauern soll. Es ‘wird’ aber dann dieserhalb mit der betreféiden* Regierung' in Communiéation zu treten sein.

Hiernach wollen Ew. 2c. sänmtlihé“ Hebestellen von Communi- cations-Abgabêèn in Jhrêm Verwaltungsbezirke mit Anweisung ver- sehen lassen.

Berlin, den 4, Noveinbét 1854. Der Finanz - Minister,

An- i den Königlichen Geheimen Ober-Finanzrath N. zu N.

Verfügung vom 22, Dezember 1854 betreffend die Einsendung von Schriftstücken in Disziplinar- Untersuchúngen än das Königliche Staats-

. Ministerium.

Geseß vom 21, Zuli 1852 (Staats - Anzeiger Nr. 177, S. 1065.)

Dex Herr Minister - Präsident' hat mir’ den von der Königlichen Regierung! an das : Königliche" Staats - Ministerium unterm Aten d, M.'\«in Betreff der Disziplinat - Untersnchung wider den N. erstatteten Bericht vom 4ten d. M. nebst Anlagen mitgetheilt. Mit Rüfsicht auf die bestehenden Ressörtberhältnifse veranlasse ih“ die Königliche Regierung, künftig die in Disziplinarunter- suchungssaxhen wider Steuerbeamte verhandelten! Akten, wel{e zur

Entscheidung des: Königlichen Staatsministeriums * gelangen sollen, E

nicht’ diesem unmittelbar; sóndern zur Kenntnißnahme und weiteren Veránlassung hier einzuréihen, da die im §. 45. des Geseßes vom 24,1 Juli 1852 vorgeshriebène Kommunikation mit dem Königlichen Staatsministerium ' dur" ven ia Verwaltungschef zu ver- mittelw/ ist, welhem ‘daran ‘gelegen sein muß, von der Lage der zur Entscheidung in zweiter“ Instanz geläñgenren Sachen seines Ressorts unv ‘der Beobachtung’ der vorgéshriebénen Förmlichkeiten vorher Kenntüiß''zu nehmen. - ( i Berlir, den 22, Dezember 1854.

Der Finanz - Minister.

An die Königliche Regierung 'zu N.

Verfügung vom 31. Dezember 1854 betreffend die Befreiung der Remontepferde vom Chaussee- gelde,

Mit Bezug auf den Bericht vom 18ten Fe M. werden Ew. 2c. angewiesen, anzuordnen, daß alle einem Königlichen Remonte-Depo!

| wohnhaft“ zu

„ner,

M über das Amt zu F u vollen:

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d erde, wenn dieselben für unmittelbare Rehnung angege Pfe pur eigene Leute der Remonte-Depot-Verwal- 9 “transportirt werden, desgleichen die alf dem Transporte die- ul en Beipferde, auf Vorzeigung - einer esheinigung der betref- reen DOMe Verwaltung über die Zahl und. die Eigenschaft der ferde als einem Remonte - Depot angehörig, bei sämmtlichen 40 usseegeld- béstellen auf den Staatsstraßen Jhres Verwaltungs- fs auf Grund- der Bestimmung uuter Nr. 5 der Vorschriften des Chausseegeld - Tarifs vom 29, Februar 1840 über die

frejunge von, Entrichtung des Chausseegeldes freigelassen werden; Berlin, den 31, Dezember 1854.

-

Der Finanz-Minister.

An den Königlichen Geheimen Finanzrath x. | N, zu N.

Cirfular-Verfügung vom 7, Dezember 1854 bes- treffend den zollfreien Eingang von Zinn, Theer, Daggert, Pech aus den niederländischen Koloníeen.

Na einer unter den Zollvereins - Staaten getroffenen Ver- einbarung sollen Zinn, Theer, Daggert und Pech, so weit sie Erzeugnisse der - niederländischen Kolonieen sind und sofern dieser Ursprung bei dem Eingange in den Zollverein glaubhaft nachge- wiesen wird, zollfrei eingelassen werden, Zur Begründung des Anspruchs auf Zollfreiheit «müssen die bezeichneten Gegeustände bei ihrex Einfuhr in -den Zollverein von einem Ursprungs - Zeugniß nah dém beigefügten Muster (a) begleitet sein, Bei den unmit- telbar aus den niederländischen Kolonieen nach einem Hafen des Zollvereins erfolgenden Einfuhren bedarf es zur Erlangung der Zollfreiheit einer Ursprungs-Bescheinigung nicht.

Ew, 2c. wollen die Hauptämter des dortigen Verwaltungs=

| Bereichs hiernach alsbald mit Anweisung versehen.

Berlin, den 7, Dezember 1854,

Der General-Direktor der Steuern,

An sámmtlihs- Provinzial «Steuer - Direktoren, die Königlichen! Regierungen zu Potsdam und Frankfürt':c. s ;

a

Zinn aus den Niederländischen Kolonieen. Urspxungs? Und Ausgangs- Zeugniß,

| Erklärung. Fh, der Unterzeichnete (1.) j in der Provinz erkläre die unten verzeichneten Güter, nämlich:

R E R R I T N G Ew T edi Ord: j Bruttg0- nungs: | Benennung und Menge und Num-| Gewicht

Num- der Güter. (geschrieben). men e My

nach dem Zoll - Verein versenden

Jh ‘erkläre außerdem, daß diese Güter aus den Niederländischen solonieen ‘herstammen. : Gefchehen zu den 185

Bescheinigung, _ J, der Unterzeichnete (2.) der Zölle zu esheinige , daß die oben deklarirten Güter in der That aus den Nieder- indischen Kolonfteen herstaminen und daß ihr Ursprung nachgewiesen vorden ‘ist in Gemäßheit des §. 1. des Artikels Z, des Geseßes vom 19: Juni 1845. j Geschehen zu den 185

: Ausfuhrbescheinigun g. b Jh, der Unterzeichnete, Zollempfänger bei dem Amte zu eheim e, daß die vorstehend bezeichneten Güter heute über dies Amt \uêgeführt worden sind, gemäß: (3.) Nr. hier beigefügt.

Geschehen zu den 185 1.) Name, Vorname und Stand des Absenders. (2.) Kontroleur oder Einnehmer.

(3.) Ausfuhrdeklaration.

Abgereist: Se. Durchlaucht der General = Lieutenant und Chef des 23, Laudwehr-Regiments, Fürst Adolph zu Hohen lohe- Ingelfingen, nach Koschentin,

Se. Excellenz der Herzogli anhalt-dessau-cöthenshe Staats=- Minister von P16 þ, nah Dessau.

Der außerordentliche Gesandte und bevollmäthtigte Minister am_deutshen Bundestage, von Bismarck-Schönhausen, nach Fraufkfurt a. M,

An Unterstüßungen füx die durch Ueberschwemmungen verunglückten Schlesier sind ferner- an mich bei der hiefigen Ne iemngt; Iultiheten- Haupügse eingegangen: Von dem Magistrat zu Hirschberg 18 Nthlr. 18 Sgr. 9 Pf. Von dem Superintendenten Erdmanau in Zeiß 56 Rthlr. 16 Sgr. 4 Pf. Von der westpriegnigschen Kreiskasse zu Perleberg 50 Nthlr. 3 Sgr. Voñ dem Magistrat zu Graudenz 218 Nthlr. 4 Sgr. Von dem Land- raths-Amt zu Erkelenz 25 Rthlr. Von der Kreis-Kasse zu Juowracläw 362 Nthlr. 27 Sgr. 10 Pf. Von dem Landraths-Amt zu Lhck 18 Réhlr. 6 Sgr. Von dem Landraths-Amt zn Marienwerder 35 Rthlr.- 2 Sgr. 6 Pf. Von der Bürgermeisterei zu Simmern 6 Rthlx. 26 Sgr, 10 Pf. Von ‘dem Landráthé:-Auit’'zu Merseburg 4 Rthlr. 21 Sgr. Von dem Ma- pistrat zu Falkenberg O.S. 20 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. Von der Redaction - er „Casseler Ztg.“ durch Kaufmann Müllendorf hierselb 88 Rkhlr. 10 Sgr. Von dem Landraths-Amt zu Trier 556 Rthlr. 23 Sgr. 8 Pf. Von dem Steuer - Empfänger Déübel zu Altenkirhen 12 Rkblx. 21 Sgr. 3 Pf. Von der Negierungs-Hauptkasse zu L 500 Nthlr. Von dem Landraths- Amt zu Angerburg 14 Rthlr. 5Sgr. Von dem Bürgermeister-Amt zu Cöln 156 Rthlr. Vou dex Hofbuchdruckerei Trowißsh u. Sohn zu Frankfurt a. d. O. 11 Nthlr. Von der Steuerkasse zu Natingen 8 Rthly. 15 Sgr:3 Pf. Von dem Unterstüßgungs-Comité zu Danzig 14 Nthlr. 16 Sgr, Von dem evangel. Pfarrer b. d. Heyden in Geldern 3 Ntblr. 14 Sgr. Von dem Ober- förster Jäger in Neubödecken 1 Rthlr. 10 Sgr. Von dem Hülfs- Comité durch Gebruder Schickler zu Berlin 4100 Rthlr. Von der ‘Ritterschaft der preußischèn * Ober - Lausiß 118 Rthlr. Von der Haude und- Spenerschen Zeitungs-Expedition zu Berlin 8 Rkhlr. 10 Sgr. Von der Kirch - Gemeinde zu Ramsla bei Weimar 3 Rkhlr. 17 Sgr. Von der evangel, Kirh-Gemeiude zu Mühlheim. a. Nh. 7 Rthlx. 1 Sgr. Von- der Steuer - Kasse zu Düsseldorf 38 Rthlx: 20 Sgr. Von der Re- gierungs - Hauptkasse zu Minden 3000 Rthlr. Von dem Landraths - Amt zu Weißensee 6 Rthlr. 22 Sgr. Von dem Landraths-Amt zu Ziegenrück 2 Rthlx. 12 Sgr. 6 Pf, Von dem Landraths- Amt. “zu. Salzwedel 109 Rthlx. 23 Sgr. 1 Pf. Von dem Landraths-Amt des Querfurther Krei- ses 10 Rthlr. 17 Sar, 7 Pf. Von der Nedaction des „Elbinger An- zeigers“ zu “Elbing 6 Rthlr. 12 Sgr. Mit Hinzurechnung der früher angezeigten 344,129 Rthlr. 2 Sgr. 8 Pf. Summa der bis gegenwärtig

eingegangenen Voiräge 353,711 Rthlr. 16 Sgr. 11 Pf. Breslau, den 18; Januar 1855, Der Ober- Präsident der Provinz Schlefien. von Schleiniß. Y

Summarische VUebersicht der - immatrikulirten Studirenden auf der Akademie: zu: Münster im Winter-Semester 1854 —55.,

Jn der theologischen Fakultät Jn der philosophischen Fakultät...

Summa 361 Darunter. sind aus der Rheinprovinz 93, aus der: Provinz Sachsen 8, Posen. 3, Westpreußen,Z, Ausländer 46; nämlich 27 aus dem Königreiche Hannover, 16 aus dem Großherzogthum- Oldenburg, 1 aus dem König- reich Holland, 1 aus Limburg, 1 aus Lippe-Detmold. Außerdem besuchen die Akademie, als zum Hören der Vorlesungen berechtigt, mehrere Hospitanten.

Nichtamtliche s.

Preußen. Des Königs Majestät haben: genehmigt, daß dem am. 17, Oftober«v. J. eröffneten Eñtwässerungs - Kanal zwi= {hen dem Plöne - See und: Madüe - See: im Pyrißer Kreise: der Name „Schönings=- Kanal beigelegt werde.

Die Bauten an der Hohenzoller-Ve ste, diesem Mo- numente königlicher Munifizenz, waren, wie man der „Pr.-C.““ berihe tet, bereits im vergangenen Herbste so vorgeschritten, daß-der, Blick von der Großartigfeit des Planes „schon: eine- Ahnung erhalten: konnte. Die massenhaften Mauerxn- neben. der elegantesten- Vollendung aller Details madchen einen imposanten Eindruck, der ‘dadur wesentlich erhöht. wird, daß, wie der Ban vorschreitet, Schritt vor Schritt auch die Natur herbeigezogen wird, um hülfreihe: Hand zur Vers _ {önerung zu bieten, Der höchste kahle Kegel des Berges ist nun= mehr theils mit, Raseu- belegt, theils: -mit- Gesträuch! und-Bäumen bepflanzt. Auch im Hofe des S mten Rampenthurmes werden Rä- senpläße angelegt und die Bekleidung der Mauern mit Epheu und ande= ren Schlingpflanzen vorbereitet.— Abgesehen vom dem materiellen Ver- dienst, dén diese großartigen Bauten der bedürftigen Gegend gewähren, bringen“ sie derselben* noch. einen anderen Vorthéil, der niht hoch genug angeschlagen werden kann. * Es wird durch sie den Bau= handwerkern die günstigste Gelegenheit geboten, in ihren respektiven Gewerken Fortschritte zu machen, und_es wird allen betheiligten Arbeitern ein Sinn für Zucht und Ordnung eingepflanzt,