1855 / 25 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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ach über den voxliegenden Prozeß geäußert. Aus diesen, in zweien l reiben an das Uppellationsgerit vom 16. März und L aae L enthaltenen Aeußerungen ergiebt fih, daß die Büdner zu G. mit dea

Bcntékn und Kossäthen daselbst eine Corporation bilden, und daß das

E “gt Cie Dorf - Einwohner Verhältniß dex von diesen verschiedenen Klassen der orf

: ei Grund einer darüber unter dem aufzubringenden Geldbeiträge auf &eidung, dle Fé: Que n

44. : 5 ergangenen richterlichen Ents [4 L Akieà befindet dich eine Negierungs-Verfügung vom 22. September 1846 regulirt worden s, Die Entscheidung über das Beitrags- Verhältnïß oder vielmehr über die Beitragspflicht zu den Ge- meinde - Spanndiensten , welche die Kläger durch den vorliegen- den Prozeß herbeizuführen beabsichtigen, wird von der Regierung als eine Ergängung ihrer eben gedachten Verfügung vom 22. Sep- " tember 1846 angesehen, wozu sie allein fompetent zu sein glaubt. Sie hat dessenungeachtet vor Publication des Appellations - Urtels den Kompetenz - Konflikt nicht erboben, weil das Erkenntniß erster ZJnstanz mit ibrer i von dex Sache übereinstimmt. Jn dem Fonflikts - Beschlusse vom 7. März d. J. wird nun zu dessen Begründung bemerkt, daß der Rechtóweg uah §. 1 der Ein-

leitung zur Allgemeinen Gerichts - Ordnung nur in Betreff von Streitig- Beiden Ad Gegen stände. des. Privatrechts statthaft, dal insbesondere nah §Y. 36— der Verordnung vom 2b. Dezember 1808 die Regu- lirung der Abgaben den Verwaltungs - Behörden übertragen , und der Recht8weg darüber nur ausnahmsweise , im Falle Zemaud auf Grund eines speziellen Nechtstitels eine Befreiung von einer allgemeinen Anlage behaupte, von den Geseßen ‘gestattet , von den Vüdnern zu G. aber ine solche Behauptung gar nicht aufgestellt sei. Schließlich führt die Regierung an, daß über eine Klage, welche auf Heranziehung zu einex allgemeinen Last, nit auf Befreiung davon gerichtet sei, niemals im Wege des Prozesses entschieden werden könne, weil Niemand, außer der Obrigkeit, berechtigt sei, von irgend Jemand die Leistung von Spanudiensten zu öffentlichen Zwecken zu, verlangen. j : t / Das Kreisgerichtzu Küstrin bemerkt hiergegen, daß es fih im vorlie- genden Prozesse um das dermalen bestehende und dur Rechtstitel nämlich Lokal -Observanz und Geseß" bestunmte ehtsverhältniß der Parteien, bezüglich der Gemeinde-Spanndienste, handele, und daß cin derartiges Nechtsverhältniß durch §. 1 der Einleitung zur Allgem. Ge- richts - Ordnung dem Nechtswege nicht entzogen si. as Kreisgericht ke t hinzu: Anders würde die Sache liegen, wenn eine Negulirung des treitigen Verhältnisses im öffentlichen Juteresse und nah Gründen der Zweckmäßigkeit in Frage wäre. Dann würde nas F§. 35 - 40 der Ver- ordnung bom 26. Dezember 1808 die Kompetenz der Gerichte allerdings ausgeschlossen sein. Das Appellationsgeriht zu Frankfurt is dieser Aus- fübrung unter Hinweisung auf die speziellen Rechtstitel beigetreten, auf welche die Kläger ihre Klage,- und die Verklagten ihren Widerspruch da- gegen gründen. , i Die Ausführung des Kreisgereihts zu Küstrin ist bol tus be- gründet. Unbedeuklich hat die Regierung as Recht, das Verhältniß, in welchem die cinzeluen Mitglieder einer Gemeinde zu den Gemeindelkasten beizutragen haben, nah ihrem Ermessen zu reguliren, Die Regierung zu Frankfurt hat von diesem Nehte, welches qus der ihr. zustehenden Ober- auffiht über die Gemeiuden folgt, in Bezug auf die Geldbeiträge der G.er Gemeindeglieder durch die Verfügun

Gebrauch, gemacht, } Verhältniß der Einzelnen zu den Gemeinde-Natural-Leistungen, namèênt-

lih zu: den Gemeinde - Spanndieusten, zu reguliren. Eine sol@he bóôn der Negierung getroffene Festseßung würde nur im Wege dek Beschwerde, nit aber im Nechtéwege angefochten werden können, Auch ist die Ne- gierung zu einer derartigen Regulirung jederzeit und ohne Rücksicht auf ie über das streitige Nechtsverbältniß etwa ergangenen richterlichen Entscheidungen berechtigt. Alles dies ist von dem unterzeichneten Gerichts- hofe bereits in mehreren pr dg Fällen anerkannt worden, und kann auch. der Natur dex Sache zufolge keinem Zweifel unterliegen.

Wenn aber die Regierung eine solche Bestimmung ‘noch nit getrof-

fen Îrie wenn es sich, wie im vorliegenden Fall, nur darum handelt, zu

entscheiden, was bestehendes Necht ist, so kann die Cognition darüber den ordentlichen Gerichten nicht entzogen werden. Nach §. 31 Tit. 7 Thl, 11. des Allg. Landrechts soll es bei den Verträgen oder „her- gebrachten Gewohnheiten bewenden, durch welche die Theilnahme- und Beitragsverhältnisse der Gemeinde - Mitglieder in Ansehung. der Nußungen und. der gemeinen Lasten festgeseßt sind, Die hierin er- wähnten Normen sind petele Nechtstitel, die als solhe im Falle. des Streites der richterliden Entscheidung. unterliegen. Eben so wenig- ist aber diese Entscheidung dem Nichtex für diejenigen Fälle- entzogen, wo es an. speziellen Nechtstiteln U und deshalb däs bestehéude Necht dus den allgemeinen geseßlichen Bestimmungen abgeleitet werden muß, Der Rechtsweg findet deshalb. überall statt, wo über die Frage geftritten wird, welches Nechtsberhältniß in Ansehung der Beiträgspflicht zu. den gemeiueu Lasten in einer Dorfgemeinde auf Grund spezieller- Rechtstitel oder allgemeiner Geseße besteht? Dieser Grundsaß ist ebenfalls {on mehrfach bon dem unterzeihneten Gerichtéhofe anerkannt woxden. Hier- nah- muß au im vorliegenden Falle, wo derx Klage - Antxag dahin. ge- tichtet ist, die Verklagten auf Grund einex Lokal - Observanz. und der allgemeinen Gesehe für beitragspflihtig zu den Gemeinde -Spanndiensten zu erklären, der Rechtsweg zugelassen werden. | Die Verklagten, haben: zwar bestritten, Mitglieder der Ge- meinde G, zu sein, und, der Appellationsrichter hat, ebenfalls angenom- Men, daß sie Gemeinde im engeren Siune- des Worts „nicht ange- Hen. Man könnte. deshalb zweifelhaft darüber sein, ob nicht wenigstens ie Entscheidung über diese, dem öffentlichen Recht angehörige Frage, vom Rechtswege Au lMieyen ‘und dex Regierung vorzubehalten sei ? Jndessen ist au zu einer solchen Fe IO Anerkennung des Kom- Petenze Font fein Grund vorhanden, theils weil der Klage-Antrag ch auf eine Frage beschränkt, welhe nah der obigen Ausführung voll- ständig innerhalb des Gebiets der richterlichen. Cognition und Kompetenz

vom 22. September 1846 | Sie ist unzweifelhaft eben so befugt, das Beitrags-.

liegt, theils, weil na nhalt der Entscheidungs8gründe des tions - Urtels nicht sowohl Vie Eigenschaft der Verklagten als Gebel Mitglieder , sondern vielmehr die Frage der ciclerlichen Beurthei(u I unterworfen worden ist, ob dieselben zu den Gespann haltenden Wirths im Sinne des §. 38. Th.11. Tit. 7 des Allg. Landrechts zu zählen sind ehe achtet nur ein kleiner Theil ihres Ackerbesißes zu der hufenschoßpflichtigen De feldmark gehört ? Diese Frage berührt ret eigentlich das Rechtsverhältn welches in Ansehung der Beitragspflicht der Verklagten zu den end Lasten nah den geseßlichen Bestimmungen besteht, und ist debball R rihterlihen Cognition. niht entzogen. ft

Hiernach hat, wie ges{ehen, auf Vérwerfung des Kompétenz-Koy! flikts erkannt werden müssön. i: :

Berlin, den 16. September 1854,

Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte,

Miuisterium des Junern.

Bekanntmachung vom 20, Januar 1855 he- treffend das Verbot der Ausfuhr von Pferden über die Gränze gegen das Herzogthum Braun s{chweig.

Bekanntmachung vom 18. Dezember 1854 (Staats - Anzeiger Nr. 301 S. - 2285.) 7 :

Bekanntmachung vom 8. Januar 1855 ( Staats - Anzeiger Nr. 10 G. 10)

Auf Grund des §. 3 des Zollgeseßes vom 23, Januar 1838 (Gese -Sammlung Seite 34), so wie der dieserhalb unter dey Zollvereins -Staaten bestehenden Vereinbarungen, und in Folg Allerhs@{ster Ermächtigung Sr. Majestät des Königs vöm Aen v, Mts., wird, nahdem die Herzoglich braunshweigsche Regie rung sich dem turh die Bekanntmachung vom 18ten v. M. étlässe nen Verbot der Ausfuhr von Pferden nicht angeschlossen hat, hier- mit bis auf Weiteres die Ausfuhr von Pferden über- die Gränz gegen das Herzogthum Braunschweig unter Hinweis àuf die in §6, 1 des Zollstrafgeseßes vom 23, Sánüát 1838 (Gesez-Saniml, S. 78) angedrohten Strafen verboten.

Berlin, den 0), Januar 1855,

Der Mintistér des Junern. von Westphalen.

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Der Finanz - Minister, von Bodelschwingh,

Finanz-Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 24, Januar 1855 betref-

fend denSc{lußtermin der für die Sendungen von

Sc{uldverschreibungen der Anleihe von 1850 und

Staatsschuld\cheinen behufs Beifügung der neuen

Zins-Coupons Ser. ll. und resp. X1l. bewilligten Portofreiheit.

Bekanntmachung. vom 6. Juni 1854 (Staats - Anzeiger Nr. 132 S, 1019). :

Bekanntmachung vom 9. August 1854 (Staats - Anzeiger Nr. 19 S. 1459).

Die Besißer von Staatsschuldscheinen und von Schuldver- schreibungen der Anleihe von 1850, welche ter von uns unter" 6, Juni und 9, August v. J. erlassenen Aufforderung, diese Doki- mente zur Beifügung ter neuen Zins - Coupons Ser, XII. und resp. Serie 11. an die ‘in den Bekanntmachungen bezeichneten Kassen einzusenden, bisher nicht. nahgekommen sind, werden hierdurch bt nachrichtigt, daß die für Lergleichen Sendungen“ bewilligte Porto fréiheit nur noch bis zum 1. März d. J. fortbauern wird.

Nadly diesem Termíne tritt die Portopflichti}feit für alle sol Sentungen, ein, und és werden. au die Dokumente. mit den bel gefügten Coupons ten Einreichern auf ihre Kosten zurlidgesand! werden.

Berlin, den 24. Januar 1855,

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden, Natan. Roldcke. Gamet. Nobiling.

Angekommen: Sé, Durchlaucht bér Fler Alexander s!

Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, von Schloß Wittgenstein

Ï gefaßten Beschlüssen gebilligt hatte. (Leipz. Z.)

M, Ztg.)

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Se. ect Géneral - Lieutenant und C

: cellenz der eral - Lieutenant und Commandeur der ot Bidisin, von Brandt, von Posen.

Durchlaucht der Herzog Carl zu

it: Se. Abge re si - Sonderburg - Glücksburg, nah

in chleswig - Holste Slcnstedt.

A

Nichtamtliches.

Preußen. Aus Tilsit vom 25, Januàr {reibt mau der yr, C,“: „Die Gewässer des Memelstromes und des Haffs sind jetzt suiegelglatt gefroren, uud es ist eine herrliche Fahrt auf dem Eis von hier nach Memel. Au der Waarentransport zwischen Tilsit und Memel gescicht jeßt auf diesem Wege. Ein Uebelstand is es dabei nur, daß um Memel kein Schnee liegt, so daß die Frachtenführer

74 dort Wagen zu hohen Preisen miethen müssen, um die Waaren

au Ort und Stelle zu schaffen. Auf dem Haff sieht man jeßt auch, wenn hinreichender Wind weht, Schlitten dur Segel fortbéwegen, von einem oder* zwei Schlittschuhläufern begleitet, welche dieselben lenken; freilich kann diese Art der Lokomotion nur bei leichter

Fracht, wie Torf, angewendet werden.“ Sachsen. Gotha, 27. Januar. Der Spezial - Landtag

T des Herzogthums Gotha ist auf deu 1. Februar d. J. wieder hier= | her einberufen, um den neuen,

von der. Staatsregierung ausgear= \eiteten Gesebentwurf über die Edictalien zu berathen. Zugleich vird der Landtag. seine Zustimmung zu den Abänderungen der

Verfassung zu geben haben, welche der gemeinschaftlihe Landtag auf einen Antrag des Prinzen Albert in seinen vor Weihnachten

Schwarzburg. Rudolstadt, 25. Januar, Am 22sten d. trat der hiesige Landtag zusammen und referirten die Vorstände

X der drei Prlifungs-Kommissionen am 24sten d. über die stättgefun= denen Wahlen. qn den Wablen durchgehends sehr gering war. Ÿ diesen Relationen wurde der Landtag dur. den Geheimen Rath

Es. stellte sich dabei heraus, daß die Betheiligung Unmittelbar nach

von Bertrab. eröffnet. (Weim. Z.) Baden. Konstanz, 24. Januar. Gestern is der Untersee und Rhein zugefroren, so daß das von hier nah Schaffhausen gb=

L gegangene Dampfboot bei Gottlieben (eine Stunde von hier). um-

ehren mußte und die Fahrt auf dem Rhein einstweilen eingestellt bleibt, (Schw. M.)

Baiern. Mülinchen,. 27. Januar. Die Exercier-Uebungen der neu könsfkribirten der hiesigen Garnison zugetheilten Mannschast haben bèreits seit einigen Tagen begonnen. Einstandsmänner wér= den dieêmal sehr theuer bezahlt ; für Jnfanterie und Artillerië 6= bis 800 Fl, , für Kavallerie bis zu 1000 Fl, und darüber. (N.

Schweiz, Bern, 26. Januar. Zwei französische Dekrete vom 17ten d, verfügen die Bildung einer zweiten Fremdenlegion, bestthend aus zwei Regimentern mit vorläufig zwei Batailloneu zu 1200 Mann. Kommandirt wird sie von Ochsenbein, Die Dekrete bestimmen Weiteres über Sold, Verwaltung, Pensionen gleich ünleutruppen, nach erster Organisation, regelmäßiges Avaucement ; nur fremde Offiziere wérden angestellt. Ausgezeichnete Militairs ‘halten Ländereien in Afrika, (Schwäb. M.)

4 Großbritannien und JFrland. London, 26, Januar, n den Klubs, wo Flotten - Offiziere zusammenkommen, geht -das Gerücht, die Admiralität habe beschlossen, den Oberbefehl über die

Îsee - Flotte aus den Häuden vou Sir Charles Napier zu neh= nen und dem Contre - Admiral Martin, gegenwärtig Admiral- | lperintendaut der Schiffswerfte von Portsmouth, anzuvertrauen. Das Transports{hi}ff} „Rajah““ ist gestern mit ver leßten Ladung Holzhütten und mit eiuer Masse Vorräthe, worunter viele Privat=

i eiträge, von Portsmouth nach Balaklava ausgelaufen.

._In New - Castle is für den 29sten d. Mis. ein Meeting an- dhe um über die wiener Friedensvorshläge den Stab zu «cen und auf eine energishe Kriegsführuug gegen Rußland zu

E dringen,

Die Ministexnkrisis hat auf die Börse uicht ungünstig gewirkt,

da man von den bêvorstehenden Modificationen eine Stärkung des

Kabinets erwartet.

vi Heute Nachmittag war wieder Kabinets-Conseil im aus=

tigen. Aint,

uts Oberhause kündigte Lord Lyndhurst zum 2, Februar den

dition, auf eine Resolutión des Inhaltes an, daß die Krim-Expe=

t von den Ministern Jhker Majestät mit unzureichenden Mit=

rue O gehörige Vorsicht noch hinreichende Erforschung des zu

nsn Widerstandes unternommen worden sei, und daß Ver=

ged! îssigung und \{kechte Anordnungen in der Führung des Krie- zu den verderblihsten Resultatèn geführt haben. Jn Folge

Durchlgucht der Prinz Heinrich XI]l, Reuß, von |

dieser Anzeige zog Lord Ellenborough die von i ündi Motion- ähnlichen Jnhalts auf unb utte Zeit ¡nine Be ndigte

__— 27. Januar, Die Berathung über die Motion Ro ebuds wurde auf Montag vertagt. Jn sämmtlichen Blättern finden fich Andeutungen über die Ernennung Lord Palmerston s zum Kriegs- minister, An der Börse hieß es, Palmerston sei geneigt die Leitung des Kriegsministeriums zu übernehmen, mache d) jevod zur Bedingung, daß das gegenwärtige Kabinet fort- besteye, bis die in beiden Häusern des Parlaments angekündigten Angriffe ihre Erledigung gefunden, (Tel. Dep.)

B Frankreich. Paris, 26. Januar. Dur kaiserlichen Be- fehl ijt der Graf Nieuwerkerke, General-Direktor der Museen, zum Prâsidenten der Jury zur Prüfung und Zulassung von Kunstwer- fen bei der Industrie-Ausstellung ernannt worden. Außer Flandrin,

Horace Vernet und Hittorff finden \ich{ch unt j - ser Jury keine bekannte Namen, 9 ter. Je S ANETETS, Me

Auf telegraphischem Wege ist

fen, daß hier die Nachricht eingetrof-

| Prinz Näpoleon am Bord des „Roland - seille liegtz er war leidend und wollte U, A vie eintreffen. Es heißt, daß ein großes französis{ches Ar

SO-000 0 f i : op meecorps,

0,000 Manu star Z dur h Piemont über Mailand und Venedig an die russische Gränze rücken will. General Schramm wird als kom- mandirender General dieses Corps bezeichnet. Oesterreich \oll da- mit vollkommen einverstanden sein, um dadur zu zeigen, daß Frank- res eng: “Büitvn Ae M e Erhebung in Jtalien bekämpfen

‘den. aron onse Roth\child i j ‘an- isier Banf rie ild is zum Direktor der fran-

27, Januar, Der Kriegsminister hat von dem General-

Gouverneur von Algier eine telegraphische Depesche erhalten, welche meldet, daß zwischen den französis{hen Truppen unter dem Capitain von Colomb und Si-Hamza “Und einer 1200 Mann starken Kölonne vom Stamme Zegdou am 11. Januax ein heftiger Kampf stattge- sundeu hat, der zu Gunsten der Franzosen entschieden wurde, Der Feind hat seine Bagage, Kameele, cinige Pferde, 900 Gewehre, 290 bis 300 Todte und 62 Gefangeue verloten. Der französische Verlust betrug 8 Todte und 9 Verwundete.

Italien. Turin, 23, Januar. Das Leichcnbegängniß Jhrer Maje|\tát der Königin wird morgen stattfinden, Bis dahin bleiben sämmtliche Theater geschlossen. Der „G. di Venez.“ wird gemeldet, daß man für das Leben des neugebornen Prinzen Befürch- tungen hege. |

27. Januar, Gestern hat der Minister dèr“ auswärtigen Angelegenheiten die Aktenstücke des Allianz - Vertrages mit den Westmächten den Kammern überreicht. Dieselben bestehen aus einer Militair=Convention zur Entsendung von 15,000 Mann und einem Anlehen, wel@hes in England auf Höhe von 25 Mill, Lires fkon- trahirt' wird, (Tel, Dep.)

Aus Nizza wird unterm 18, d, M. nmitgetheilt: Morgen wird das 11, französishe Dragoner-- Regiment unser Gebiet be- treten, jeinen Marsh nach Frankrei in vier Kolonnen , deren jede jeden zweiten Tag eintreffen wird, forksezen.

“Griechenland. Aus Athen, 19. Januar, wird der „A. A, Ztg.“ mittelst telegraphischer Depesche von Triest berichtet: Der neue Minister des Innern is} noch nicht ernannt. Dix Kammern halten feine Sigungèn. Prinz Napoleon is angelangt; er hat einige Alterthümer und die Kasernen besihtigt, und ist wieder ab- gereist, obne den Hof oder die Minister zu besuchen oder Jemand zu empfangen, außer Kalergis.

Türkei. Aus Konstantinopel vom 15, Januar erhält die „A. A. Z.“ über Triest folgende Nachrichten: Mit Griechenland ist ein neuer Vertrag zu Stande gekommen. Die Pforte bewilligt Fermane allen Schiffen, wele in das Schwarze Meer einlaufen ' wollen, Gegen den Kommandanten der anatolishen Armee, Zarif Mustaphá Paschá, wurde eine Staats-Anklage erhoben; er F be- \{huldigt, die Verbindung mik Schamyl nit bewerkstelligt, und die Operationen überhaupt \{chkecht geleitet zu haben. Der Polizei-Di- reftor von Galata (wo neuerdings eie Anzahl Engländer und Granzosen ermordet worden ?) Mehemed Bey, ward abgeseßt.

__ Nachrichten aus der Krim auf gewöhnlichem Wege reichen bis 8ten d.,, und melden, daß die Alliirten außer etnigen Rekognoszirungen im Tschernajathale weder ihre Operationen er- öffnet habèn, noch Seitens der Russen Angriffe zurückzushlagen bemüssigt waren, Auch diese neuesten Briefe liefern ein ernstes Bild von der Situätion der anglo=franko-türkishen Streitkräfte in der Krim. Es dürfte sich wohl jeßt Niemand mehr täuschen: die Be- lagerung von Sebastopol gehört nicht nur zu den denkwürdigsten, sondern auch s\ch{chwierigsten kriegerishen Unternehmungen aller Zeiten. Der verstorbene Marschall Saint Arnaud erhielt

‘durch das französische militairishe Kundschafts =Bürtau über die

Lage der Dinge in der, Krim eine falshe Jyuformation. Admiral Hamelin hatte tem gesunden Menschenverstande Rechnung getragen, als er- im Kriegsratkthe zu Varna die bekannten Worte sprath: „Wenn- die Russen das nicht einmal zernirte ‘und au nicht. regel- mäßig belagerte Silistria nicht erobert haben, so is es nicht die Folge, vas wir die gewaltige Seeburg Sebastopol durch einen