1855 / 29 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium der answärtigen Angelegenheiten.

Belannimadhuüng vom 27. Januar 1855 übex den Beitritt des Großherzogthums Luxemburg Z u dem Vertrage d. d. Gotha den 15. Juli 1851. we-

«gen gegenseitiger Verpflihtung zur Uebernahme

der Auszuweisenden.

Vertrag vom 15. Zuli 1851. (Staats-Anzeiger Nr. 137. S. 762.) :

Preußen und mehreren : 15. Ju Verpflichtung zur Uebernahme der Auszuweisenden vom

15.

Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß dem Vertrage zwischen andern deutschen Regierungen wegen gegen-

uli 1851 (Geseß-Sammlung Jahrgang 1851 S. 714 ff.) in

Gemäßheit des §. 15 desselben i

i die Großherzoglih luxemburgisthe Regierung beigetreten is. Berlin, den 27. Januar 1855.

Minister-Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, von Manteuffel.

Der

Baumeister Borg greve i} nannt,

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Der bei ‘der Königlichen Telegraphen-Direktion beschäftigte zum Königlichen Bau - Juspektor er= Demselben is} ‘die Telegraphen-Linien-Jnspektor-Stelle zu

Berlin verliehen worden.

Das 3te Stüdck der Geseß-Sanuanlung, welches heute ausge=

geben wird, enthält unter s Nx. 4452. den Allerhöchsten Erlaß vom 26. August 1854, be-

treffend die von den früher hohenzollernschen, in den preußishen Staatsdienst E ien zu umnterridtenven "Ponsignra-Moiträgs ac. untor

den Allerhöchsten Erlaß vom 27, Dezember 1854 be- treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte für den von dem VBitterfelder Kreise beabsichtigten Bau einer Chaussee ‘von Stumsdorf bis zur Kreisgränze in

4153,

der Richtung auf Löbejün und für die Unterhaltung |

dieser Chaussee; unter

den Allerhöchsten Erlaß vom 27. Dezember 1854, be-. treffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte Er ee |

den Bau und die Unterhaltung der-Gemeinde-Chau von Dingelstädt über Silberhausen und Beberstedt bis ne 306 edter Warte, im Regierungs-Bezirk Erfurt ;

S die Bekanatmachung über den Beitritt des Großher- zogthums Luxemburg zu dem Vertrage d. d. Gotha, den 15. Juli 1851 wegen gegenseitiger Verpflichtung zux Uebernahme der Auszuweisenden. Vom 27, Januar 1855; und uuter :

4156. das Geseß wegen v des Eingangszolls für

‘Talg, m 34. Januar 1 Berlin, den 3, Februar 1855,

Debits =Comtoir der Gesey -Sammlung.

Tages - Ordnung der Kammern.

Zweite Kammer.

12te Sibung am Montag, den 5. Februar 1855,

2) 3)

4)-

9) 6)

Vormittags 10 Uhr.

PenlN um ieon über Q erimt Derselben Kommissio i i | des Demminer U ssion über die Petition ver Stände er er vereinigten Kommissionen für Finanzen und | erde und Handel über -den Gese S Petresend N | erbot der Zahlungsleistung mittel6 fremden Papiergeldes. |

Bericht de i i j bre Ses Beg sion für das Justizwesen , betreffend meh-

Erber Bericht der ‘Gemeinde - Kommission über verschiedene

eriht der Kommission zur Prü des S | Etats über den Et üsung des Staatshaushalts- | Bgeléetii at für das Minisfries der auswärtigen

mehrere Petitionen.

| der Kammer die Genehmigung

hei

Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Wolde zu Schleswig - Holstein - Sonderburg - A von Neisse.

I ugufstenburz

a

—A

Se. Majestät der König haben Aller,

Verlíin, 2. Februar.

| gnädigst geruht: dem Direktor der Berlin-Anhaltischen Ei Gesellscha t

t, Leihamts-Direktor B uck zu Berlin, die Erlaubniß y Anlegung der ihm verliehenen Ritter - Insignien erster Klasse A Herzoglich Anhaltischen zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 2, Februar. Bei den Erörterungen de Budget-Kommission der Zweiten Kammer über ein Ausgabe-Posten von 83,165 Rihlr. zur Erstattu uer aus Bundez; fonds für vie deutshe Flotte aufgewendeten Kosten gab der Könh. lihe Regierungs-Kommissarius zur Rechtfertigung dieses Ansayes fs.

ende Erläuterungen: Die in den Etat ausgenommene Sum ilde den matrikularmäßigen “Antheil FUE ens an ‘der ‘dur Bundes - Beshluß vom 3. August 185

lage für die Kosten der deutshen Marine. Da die zy Gründung der Marine in den Jahren 1848 und 1849 beschlossen Umlagen nur unvollständig und ungleihmäßig eingezahlt worden so habe man den augenbli@cklichen Bedarf einstweilen aus dem Fonds der Bundesfestungen entlehnt. Um die später nothwendig ‘gewor:

dene Tilgung vieser Vorschüsse, so wie die Regulirung der Kosten |

überhaupt zu erledigen, habe der Bundestag unter dem 3. Auzus

v. J. eine Anordnung getroffen, ‘durch welche im Wesentlichen he- |

stimmt reorden: Die gesammten für die Marine aufgelaufenen Kosten werden nach Abzug derjenigen Summen, welche durch den Ver- fauf des Flottenmaterials gedeckt ist, der Matrikel gemäß auf die Bun- desregierungen repartirt, Auf den hieraus für jede Bunierina sich erge- benden Betrag wird derselben das zu Gut gerehnet, was sie bereits früher für die Marine beigesteuert hat. iejenigen ‘Regterungen, deren Quote solchergestalt noch nicht gedeckt is, habeu das Fehlend einzuzählen und gewähren hierdurch die Mittel zum Ersaß der gui dem Festungsfonds geleisteten Vorschüsse. Den Maßstab für di oben erwähnte Repartition, bemerkte der Königl, Kommissarius weiter, bilde diejenige Matrikel, welche zur Zeit der Beschlüsse über die Begrün- dung ciner Flotte in Kraft war, nämlih die Matrikel von 184 wie sie damals mit Rücksicht auf die Einverleibung der außer-deut- hen Proviuzen Preußens in den Bund fest estellt worden, Die gleichmäßige Heranziehung säumtlicher E ron gen habs erin eine Modisication erlitten, und zwar ü Ansehung Oesterreichs. seiner eigenen Flotte in natura die nöthige Bundeshülfe auch zu See leisten könne, habe Oesterreich von Anfang an seine Betheil- gung. an der in der Nordsee zu shaffenden Flotte abgelehn und demgemäß auh gegen jeze Verpflichtung zu einen Kostenbeitrag sür dieselbe von vorn [herein protestirt. G habe somit hier eine streitige Forderung vorgelegen, zu dere Entscheidung keine unbetheiligte Znstanz im Bunde vorhandel gene ,„ und da allerdings Oesterreich si{ch zu der Flotten

ngelegenheit in einèm singulairen Verhältniß befunden, 6 \| [f

es von der Bundesversammlung für das Geeigneteste-era@htet ‘worden, die Streitfrage mit dem wiener Kabinet im Wege eines Vergleichs /bei- zulegen, fraft dessen Oesterreih, wenn auch nicht den vollen m

| trifularmäßigen, so doch einen bedeutenden Beitrag Für di Duis f i | ‘hobenen Einwand, es liege für die Zahlunngspflichtigkeit Preußen? | Fein ohne Weiteres véébizivertbbt Bana (igte L

“eine Transaction vor, é | bedürfe, wurde von anderen Mitgliedern bemerklich gematht: di ganze Angelegenheit habe in einem formellen Bundesbeschluß ihre | definitive Erledigung gefunden, wenn auch vorbereitende Auë | gleihungs- Verhandlungen demselben vorausgegangen seien. Dr

: | D ; 1) Fortseßung der Berathung des dritten Berichtes der Peti- | I A Ren Ser gis pr

leisten habe. Auf den in der Kolînmission tt- {luß , foitdern n!

die der Zustimmung der Kamnerl

in Gemäßheit des Artikels 52 der Wiener Schlußafkte Preußen si) nicht entziehen, und den Kammern stehe nah Art, 58 ebelda- selbst kein Widerspruchsrecht dagegen zu. Eine Mehrheit von 24 Stimmen gegen 11 faßte nach diesen Erörterungen den Beschluß,

des außerordentlichen Ausgabt/ Postens von 83,165 Rthlr. zu empfehlen. Zugleich wurde aud der Beitrag zu der Matrikular - Umlage vom 5 Juli 1853 für

die Kosten der Bundes-Central-Verwaltung aus d

| E 1848 bis 1851 im Belaufe von 80,545 Rthlrn. gu!“

en, (Ver. C) Jm heutigen Wahltermin is der Wirkliche Geheime Krieg®- rath Fle ck mit der Majorität von 193 Stimmen Legiti 50, wel

| leßtere auf den Justizrath Ulfert gefallen sind, zum Ab eordnetel der Zweiten Kammer für Berlin erwählt P G

4

Gesammt-Haus-Orden ‘Albrechts des Vir, k

| lo e Jdee einer Uebereinkunft,

| w forderuig

ausgeschriebenen ly.

| zeihnung

n abhân : E 19, Dezembex den Wunsch

densunterbandlungen aufgestellt und von

Unter Berufung darauf , daß es mi |

matische Annäherung, welche zu | Fraen, in Betreff deren Lösung i

} engsten

| kennen. Es ist gewiß unbestreitbar, daß es uns, tbentuellen Verbindlichkeiten festen Beschluß

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tg.“ vom 31. Januar veröffentlicht die unter fene preußilsche Depeséhe, wel{he in gleihlau- esandteu Preußens. in London und Paris sie in. Nachstehendem: „Berlin, den- 21. Januar 1855.

: em ch esse wir alles aufgenommen, was Ew. „Mit beson ee re- Unterhaltungen mit Lord. Clarendon (Herrn L'huys) in Betre eines. Einverständuisses zwischen. den bei- n im ne der Depesche, welche ich am 19. Dezem- Ehre- hatte, berichtet haben. Zu unserer wahren der Beitritt Preußens zum Vertrage vom 2, Dezember, ns E anfänglich vorgeschlagen woxden “war, seitdem sowohl vom als vom pariser Kabinette als unpraktisch anerkannt worden, ñ ee ihren Anga E bon den Spezial-Juteressen Preußens nehme, ist zum Gegen- der (0e traulicher Be predungen gewerden, bei welhen, wie wir keinen stau nblut bezweifeln, beiderseitig der aufrichtige Wuns vorgeherrscht Aue Swierigkeiten zu überwinden, indem der Versuch angestellt en das von den Großmächten gemeinsam erstrebte Ziel mit den An- “gen, welche die besondern Jusenaion einer jeden von ihnen er- auszugleichen, Wenn ein solcher Jdeenaustausch noch kein dem seitigen Wunsche entsprechendes Resultat gehabt hat, so ist dieses wie wir dem Londoner Kabinette offen gestehen vorzugsweise wich- tiger thatsächlichen Veränderungen zuzuschreiben, welche seit der Unter- / des Vertrags vom 2. Dezember und: seit meiner Depesche vom 19, desselben Monats eingetreten find. : i / ‘* Dabei ist nicht außer Augen zu: lassen, daß der im Artikel V. des 9gember - Vertrages festgestellte Termin verfallen ist, so daß, was bei dem: Abschlusse des Vertrags nur einen eventuellen Charakter trug, seit- dem eine größere Aktualität erlangt hat, und daß, da die vor dem Ab-

und

laufe jenes Termins gewissermaßen verdunkelte Offensiv-Tendenz des Ver-

trages jeßt den Bestimmungen vom 2. Dezember ihre wirkliche Tragweite anweist, au unzweifelhaft ihre Núüekwirkung auf die Verpflichtungen nicht ausbleiben kann, welche Preußen seinerseits eingeben zu wollen fich eventuell bereit erklären. möchte. Offenbar würde die Ana Sr. Majestät des Königs, von der großen Verantwortlichkert, die sich an solche Vabindlichkeiten knüpft, durchdrungen, ihre heiligsten Pflichten verabsäumen, wenn fie diese nicht von der genauesten Kenntniß und der gewissenhaf- testen Prüfung der politischen Zwecke, die man zu erzielen beabsichtigt, machte, Diese Ueberzeugung hat mich schon in meiner De- ausdrüdcken lassen, die Auslegung ¡u kennen, welche die den Vertrag vom 2, Dezember unterzeichnenden Mächte den vier Punkten gaben, die von ibnen als Grundlage dex Frie- Nußland angenommen worden sind, Allerdings cheint es, daß, als ich jene unerläßliche Auskunft mir erbat, die drei Kabinette über die Bedeutung oder wenigstens über die

| prázisere Abfassung der- vier Präliminar-Punlkte noch nicht mit einander |

ih: verständigt hatten. fails ; i

„Znzwischen ist seitdem eine wesentliche Veränderung n der Lage eingetreten. Nicht allein sind die Westmächte mit Oestreich über die Prâcisirung der vier Punkte einverstanden , ihre drei Vertreter müssen s vertraulih mit dem russischen Bevollmächtigten über die Präliminar- basen der Friedensunterhandlungen verständigt haben. Das Londoner

Kabinet ist zu klar in seinem Urtheil, zu unpaxteiüsh in seinen Exwä-

gungen, als daß es nicht eben so wie wir erkennen müßte, daß die diplo- Wien stattgefunden, und die weitern

Preußen durch vertragsmäßige Ver- ndlihkeiten eventuell seine Beihülfe zuzusichern bereit wäre, sich in der Beziehung befinden. Das Kabinet des Königs fennt aber die Details der stattgehabten vertraulichen Unterhandlungen nidt, es kennt deren genaues Resultat nicht. Das Petersburger Kabinet hat uns offiziell ein Memorandum mitgetheilt, welches ¿Fürst Gortschakoff den Vertretern der anderen drei Mächte vertraulih Über- reiht hatte, Wir baben darin versöhnliche und fxiedliche Gesinnungen gefunden. Allein wir haben uns - von der Bedeutung dieser Aeußerung leine Rechenschaft geben können, da sie selbst sich nur als Anhängsel einer anderen Arbeit dex drei Vertreter ausgab und wir diese nt wenn wix über unsere | fassen sollen , bei der jeßt eingetretenen Wendung der Ereignisse niht mehr genügt, dieses oder jeues Altenstück, über welches die in Wien versammelten Repräsentanten sh insgesammt oder theilweise vielleicht verständigt haben, kennen zu lernen, sondern daß wir von der Gesammtheit der Beweggründe unter- ridtet sein müssen, welche auf die Berathungen ihren Einfluß ausgeübt a, in gewisser Hinsicht das Entstehen der Dokumente hervorgerufen

n,

„Die Erwägungen, welche sich an das Vorhergesagte knüpfen und deren weitere Entwickelung ih unterlasse, haben Se. Majestät den König, unseren erhabenen Herrn, in der festen Ueberzeugung bestärkt, daß jede Unterhandlung seitens Seinex Regierung zum Abschlusse eines Ueberein- mens in- Betreff Seiner Mitwirkung bei den eventuellen Verwickelun- gen fruchtlos sein wird, wenn nicht zuvor ein Vertreter Sr. Majestät ta Verhandlungen Theil nimmt, welche die Bevollmächtigten der riegführenden Mächte in Wien éröffnet habén, von denen unser erhabe- p Herr mit dem aufritigsten Wunsche ein Resultat hofft, welches so ald als mögli die Wohlthaten eines festen und dauerhaften Friedens ? Europa fichert.

„Der König, unser erhabener Herr, macht diese Ueberzeugung zum n an spunkte Seiner künftigen Stellung, und hat si dabei niht aus-

ß lid von den praktischen Anforderungen, die ich oben angegeben e, leiten lassen. Seine Majestät haben die Beweggründe zu d esem n t{lusse in Erwägungen höherer Art gefunden. F hebe hier nicht fler die Consequenzen hervor, welche der König der Eigenschaft

Preußens als ‘europäisher Großmacht zuschreibt. thue dieses niht, weil ich feinen Grund e, pee, Mi f e irgend, einer Seite Eigenschaft bestreiten, deren Vorrechte antasten wollie, Es giebt füx die Negierung des positivere, speziellere Ansprüche, die ihm nicht allein das Neccht sichern, \son- dern auch die Pflicht zutheilen, an den. Berathungen theilzu- nehmen, welche der orientalischen Krifis und den daraus ent- standenen Verwickelungen eir Ende zu machen bestimmt sind. Die wiener Protokolle habèn der L L rage das Gepräge eines gemeinsamen Werkes gegeben. Der Vertreter Königs: hat fie: unter- us und Preußen ist fich bewußt, die darin enthaltenen Verbindlich- eiten gewissenhaft erfüllt zu haben. Jh frage hier nit, ob die jeßigen Konferenzen in Wién die Fortsezung derer des. verwichenen Jahres sind und. erneuere eben. s me die Streitfrage, wes [eßtere aufgehört haben. Jun dieser Hinsicht harre ih ruhig der aufflärenden Wirkung der Zeit und. der Wahrheit entgegen. Allein wie dem auch sci, die Proto- olle, die man immerfort gegen uns anruft, wenn es fich darum handelt, Verpflichtungen für uns daraus abzuleiten, fichern uns auch Rechte, und wir kônnen die einen nit anerkennen, ohne die volle Ausübung der andern zu erhalten.

„Diese Prinzipien, Herr Graf, sind so. einfach und natürlich, daß sie keines Sachwalters zu bedürfen scheinen. Bringen Sie dieselben zur Kunde des Herrn ….., der, wie wir fest vertrauen, ihuen seine Billi- gung nicht versagen, und eben so wie wir die Offenheit, mit welcher-wir ie aussprechen, als eine solche erkennen wird, welche das eventuelle Ein- verständniß zwischen den heiden Kabinetten eher erleichtern als hemmen dürfte. Empfangen Sie, Herr Graf u. f. w. /

(gez) Manteuffel.“

Der „Constitutionnel“ hat in neuester Zeit eine Reihe von Korrespondenzberichten aus Wien gebraht, welche mit großer Ausführlichkeit, aber niht mit gleicher Korrektheit über die diplo- matischen Vorgänge in der genannten Hauptstadt si{ch auslassen. Es fann nicht unsere Aufgabe sein, gegen Erörterungen aufzutreten, welche meist die Beziehungen anderer Staaten als Preußen betreffen. Dagegen müssen.wir zwei Behauptungen zurückweisen, welche in jenenBe- rihten über angebliche diplomatische Schritte Preußens enthalten wareu, zumal dieselben von einigen Organen der hiesigen Presse zum Ausgangê- punkt ihrer Erörterungen gewählt worden sind. - Der „„Constitu= tionnel““ berichtet, „daß Oesterreich auf das Andringen des Berliner Hofes (sur les instances de la cour de Berlin) die Erklärung des Fürsten Gortschakoff der ernsten Erwá= gung der Westmähte empfohlen - habe“ und daß Herr ‘von Usedom den Austrag erhalten habe, das englische Kabinet für ein Abkommen zu gewinnen, wonach das Gleichgewicht im Schwarzen Meere niht dur eine Schwä@chung der russischen, sondern durch Stärkung der türkischen acht hergestellt werden solle. Beide Mittheilungen sind vollkommen unbegründet. Als Fürst Gortschakoff am 28, November die offizielle Note über die Annahme dex unter dem 8. August von den Westmähteu aufge-= stellten Friedensgrundlagen abgegeben hatte, sprach Oesterrei in einer Note vom 3. Dezember unter Mittheilung einer gleih- lautenden Depesche an seine Gesandten in Paris und London von demselben Tage, in welcher es den Westmächten die ernste Er= wägung der russischen Erklärungen hatte empfehlen lassen gegen das Berliner Kabinet die Erwartung aus, „daß Preußen die Sprache, welche die österreihishen Vertreter in Paris und London zu führen angewiesen seien, billigen und seinerseits mit dem wärmsten Nachdruck unterstüßen werde,“ Das eigentliche Sachverhältniß . ist also durch die Darstellung des „Con- stitutiounel offenbar in das Gegentheil verkehrt worden. Was den angeblichen von Preußeu unterstüßten Vorlag betrifft, das QOleichgewiht im Orient nicht durch" eine Schwächung der russifhen Maht im Schwarzen Meere, fondern durch eine Stärkung der türkischen herzustellen, so ist das preußische Kabinet, wie wir erfahren , niht in der Lage gewesen, diesen oder einen ähnlichen Vorschlag zu machen und hat ebenso= wenig dem Herrn von Usedom den Austrag ertheilt, darüber dem englischeu Ministerium „den Puls zu fühlen.“ Es vexlautet aller- dings, daß ein solcher Vorschlag gemacht worden - seiz derselbe ist aber, wie uns cid Ag p weder von Preußen noch von Ruß- land ausgegangen. (Pr. E.) \

Fraudfart 30. Januar. Der hannoversche Bundestag®S- gesandte, Graf von Kielmansegge, ist heute Morgen auf Be- rufung seiner Regierung nah Hannover abgereist. gs

Württemberg. Stuttgart, 31, Januar. e em landständishen Ausschusse ist von Seiten des Königlichen Med Ministeriums ein Geseß-Entwurf, betreffend die Verehr as. der Streitmacht und die Rekruten-Aushebung für die Jahre 1859: v1s 1857, eingebraht worden. Es muß nämli laut Bundesbeshlusses vom 10. März 1853 die deutsche Heeresmacht um % Prozent oder um 50,000 Mann vermehrt und diese Vermehrung dem ersten Kontingente zugewiesen werden. Bisher hatte Württemberg 20,933 Mann zu stellen. Dem angeführten Bundesbe= {lusse gemäß ist nunmehr das a Be Truppen- Corps um 2326 Mann zu vermehren, und soll künstig die Stärke desselben 23,259 Mann betragen, Um dies in Ausführung. zu bringen, wäre nun für das Jahr 1855 neben der bisherigen Re- frutenquote von 4000 Mann eine weitere außerordentliche Erigenz