1855 / 50 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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vom 7. August 1846, die

. 17 und folgende der Verordnun Bi s : Rübenzuckers betreffend

esteuerung des im Julande erzeugten (Geseßz-Sammlung S. 335), fti

s: Li Wer auf irgend eine Art dem Staate die Rüberzuckersteuer entzieht Hoe “aiteiedeo ‘vérsucht (§. 31 des Strafgeseßbuchs), hat die in der Verordnung vom 7. August 1846 vorgeschriebene Strafe der Defraudation verwirkt.

§. 2.

Dieser Strafe verfällt namentli au derjenige, welcher durch Vorkehrungen, die zu einer“ unrihtigen Feststellung des Gewichts der zur Züderbereitung bestimmten Rüben zu führen geeignet sind, die Steuer verkürzt oder zu verkürzen versucht.

§. 3.

Läßt sich der Steuerbetrag, dessen Entziehung bewirkt oder versuht worden , nicht feststellen, so tritt eine Geldstrafe von zehn bis Einhundert - Thalern, im Unvermögensfalle verhältnißmäßige Gefängnißstrafe ein. L 4

Weiset jedoch der Angeschuldigte in dem im §. 2 bezeichneten Falle T , daß er eine Defraudation nicht habe verüben können oder wollen, \o findet nur eine Ordnungsstrafe von Einem bis zehn Thaler, im Unvermögensfalle verhältnißmäßige Gefängnißstrafe statt.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jusiegel.

Gegeben Berlin, den 12. Februar 1855, (L. S.) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer. vou Westphalen. von Bodelshwingh. Graf von Waldersee.

Für den Minister für die landwirth- {aftlichen Angelegenheiten : von Manteuffel.

Verordnung, betreffend einige Ergänzungen und

Abänderungen des Reglements für die Westfälische

Provinzial-Feuersozietät vom 5, Januar 1836. Vom 19. Februar 1855.

Vir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von |

Preußen 2c. 2c. verordn en , in Berücksichtigung der Anträge des Provinzial-Landtages der Provinz Westfalen wegen Abänderung und Ergänzung des Re- glements für die Westfälische 1836, was folgt:

y

Zu §7. - _Wenn ein Eigenthümer Eins oder méhrere seiner in demselben Ge- höfte liegenden Gebäude bei einer Privatgesellshaft versichern läßt, \o ist die Provinzial-Feuersozietäts-Direction befugt, die Löschung der bei der Provinzial-Feuersozietät versicherten Gebäude desselben, den Umständen nach, zu verfügen. :

Zu §. 17.

Die Provinzial - Feuersozietäts - Direction ist ermächtigt, für feuer- géfährlihe Fabrik-Anlagen, so wie füx andere gewerbliche Etablissements bon größerem Umfange, bei denen besondere Gefahr vorhanden ist, daß, wenn in dem. Etablissement an einer Stelle Feuer ausbricht, dieses si leicht über die gesammten Gebäulichkeiten des Etablissements verbreiten werde, die Versicherung, abgesehen von dem Taxwerthe, nur zu einer ein mäßiges Risiko nicht überschreitenden Summe gegen eine mit dem Eigen- thümer zu -vercinbarende außerordentliche Prämie anzunehmen, oder nach Umständen ganz abzulehnen.

st in Fällen dieser Art der Eigenthümer mit dexr von der Direction getroffenen Festseßung nicht einverstanden, so steht demselben, unter Aus- s{hließung der Berufung auf s{iedsrichterlihe Entscheidung, der Rekurs an das Ober-Präfidium und weiter an das Ministerium des Jnnern zu.

Der Feuer-Societäts-Direction ist auch gestattet, sowohl für einzelne größere Risikos, als für die Gesammtversiherung mehrerer Gebäude, bei einer dazu konzessionirten Gesellschaft im Julande Nückversicherung zu nehmen; das Verhältniß der Assozürten zur Societät, so wie das Recht der Hypothekengläubiger, e aber 2 ei keine Aenderung.

u §. 34:

Bei denjenigen außerhalb der Städte belegénen Gebäuden dder Ge- bäude-Komplexen (Gehöften), welche "wenigstens zwanzig Ruthen von fremden Gebäuden entfernt liegen und in welchen feuergefährlihe Ge- werbe nicht betrieben werden, sol, vom 1. Januar 1855 anfangend, eine ra BiguR e e cursne n ¡Nen bisherigen Klassen in der Art ein-

en, daß denselben ein Rabatt von d e- währt S \ fünf un zwanzig Prozent g Hn Fällen, wo von der Direktion diese Beitragsermäßigung versagt wird, steht dem Eigenthümex dagegen nur der Nekurs F0 das A präsidium und weiter än e des Junern zu, / Zu Sg, 42. 43, : E Wenn Umstände“ vorliegen, A denen mit Grund zun vermuthen ist,

Provinzial - jzeuersozietät vom 5. „Januar -

daß ein abgebranntes Gebäude über den Werth versichert geivesen kann die Feuersozietäts-Direction auch nah dem Brande eine n J mittelung über den Werth des Gebäudes zur Zeit des Brandes y lassen. Ergiebt si hierbei, daß das Gebäude wirklih über den F versichert gewesen, so ist die euersozietäts-Directton ermächtigt, die ai sißerungssumme auf einen diesem Werthe entsprehenden Betrag berab, seßen und danach alsdann die Brandvergütung zu bestimmen, P Die Direction hat jedoch in allen Fällen den Beweis des Mind en dli u ter Unserer Hôchsteigenhändigen U L rfundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift i gedrucktem Königlichen Jusiegel. [rift und be, Gegeben Berlin, den 19. Februar 1855.

(L. §.) Friedrich Wilhelm, von Westphalen.

ähere e!

Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten,

Bekanntmachung der Ministerial - Erklärung vom 3, Februar 1855, die Erweiterung des Artikels 14 der zwischen Preußen und Sachsen-Weimar abge- \chlossenen Uebereinkunft zur Beförderung der

Rechtspflege vom F März 1852 betreffend, Vom 3, Februar 1855.

Uebereinkunft vom = März 1852. (Staats - Anzeiger Nr. 105 S, 601,)

pr lea der Königlich Preußischen und der Großherzogli Sachsen - Weimar und Eisenahshen Regierung ist in Erweiterung des Artikels 14 der Uebereinkunft zur Beförderung ‘der Rehts- pflege vom S Márz 1852. (Geseß-Sammlung S, 125) die nah- stehende Vereinbarung getroffen worden: „Versicherungs - Gesekllschasten können wegen aller auf den Ver- sicherungs - Vertrag bezüglichen Ansprüche niht nur vor den Gerichten des Landes, in welchem die Direction der Ver- siherungs - Gesellschaft sich. befindet, sondern auch vor den Ge-

As -der Versicherungs - Vertrag vermittelt worden ist, ihren hat.“ :

Dem zur Urkund ist vorstehende Erklärung ausgefertigt wor- den, und soll dieselbe nach erfolgter Auswechselung gegen eine übereinstimmende Erklärung des Großherzoglich sächsischen Staaté- Ministeriums öéffentlich bekanut gemaht werden,

Berlin, den 3, Februar 1855.

Der Königlich preußische Minister - Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. (Li: Q) von Manteuffel.

Vorstehende Ministerial - Erklärung wird, nachdem sie gegen eine übereinstimmende Erklärung des Großherzoglich sächsishen Staats-Ministeriums vom 24. Januar d. J, ausgewechselt worden ist, hierdurch Hekfannt gemacht,

Berlin, den 3, Februar 1855,

Der Minister-Präsident, Minister der auswärtigen Angelegenheiten. von Manteuffel.

Finanz - Ministerium, Haupt- Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 15. Oktober 1854 wegen

des Präklusivtermius zum Umtausch der König-

lich preußishen Darleÿns-Kassensheine vom “Jahre 1848,

Bekanntmachung vom 2. Bts o) (Staats - Anzeiger Nr. 293 Desgl vom 2. März 1854, (Staats-Anzeiger Nr. 79 S. 600) Desgl. vom 15. Juni 1854. (Staats-Anzeiger Nr. 152 S. 11 M

Jn Gemäßheit des Geseßes vom 19, Mai 1851. (Geseb- Sammlung Seite 335,)' sind durch unsere Bekanntmathungen e 2, Dezember v. J., 2, März und 15, Juni d. J, die Juha

. Königlich

preußisher Darlehns Kassenscheine. vom 9

%

jierdurch

richten des Ortes belangt werden, wo die Haupt-Agentur, dur |

* 999

ufgefordert worden dieselben egen neue

Ypril g en vom 2. November 1851 von glei{hem Werthe, gasse hier be ver Controle der Staatspapiere, Oranienstraße e dder in den Provinzen bei den Regierungs-Haupt-Kaffen M den von den Königlichen Regierungen bezeichneten sonstigen Fassen umzutauschen. Zur Bewixkun

und práflusivischer

dieses Umtausches wird nunmehr ein leßter ermin auf den 15, Mai 1855 anberaumt. :

Mit dem Eintritte desselben werden alle nicht ein elieferte duiglih preußische Darlehnskassenscheine ungültig, alle Ansprüche ¿ denselben an den Staat erlbshen, und die bis dahin nicht all etauschten Darlehnskassensheine werden, wo sie etwa zum Vor- an fommen, angehalten und ohne Ersay an uns abgeliefert

Reder, welcher Darlehnskassenscheine befißt, wird daher zur Ber-

Verlusten aufgefordert, dieselben bei Zeiten, und \pä- s ‘bis zum 15, Ma 4855, bei den vorstehend bezeichneten Fassen zum Umtausch gegen neue Kassen-Anweisungen einzureichen. Berlin, den 15. Oktober 1854. : Haupt-Verwaltung der Staatsschulden,

Natan. Rolcke. Gamet, Nobiling.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Die Berufung des ersten Lehrers Leopold Draf an der Ee E Münstereifel zum Hülfslehrer an der Realschule z Münster ifft bestätigt worden.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Dem Kaufmann Loehnis zu Burg-Rheindorf, im E §eirk Côln, i} die große silberne Medaille für Verdienst um die \ndwirthshaft verliehen worden.

Angekommen: Se, Excellenz der Staats - Minister a. D. "raf von Alvensleben, von Erxleben.

Der General - Major und Commandeur der 1bten Kavallerie- Vrigade, von Mutius, von Trier.

Berliù, 27. Februar. Se. Majestät der König haben Aller-

pidigst geruht: dem Provinzial-Steuer-Dixektor, Geheimen Ober- -

simzrath von Jordan zu Magdeburg die Erlaubniß zur An- zung des ihm verlichenen Commandeur - Kreuzes zweiter Klasse un Herzoglich Anhaltischen Gesammt-Haus-Orden Albrechts des iten; so wie dem Geheimen Finanzrath Geim zu Berlin zur Alegung der ihm -verliehenen Insignien des Komthur = Kreuzes iviter Klasse des Sachsen-Ernestinischen Haus-Ordens zu ertheilen,

D

Nichtamtliches.

Preußen. Aus Tilsit vom 24. Februar {reibt man der

d. C, Die Besorgniß, daß die lithauische Niederung im be- sehenden Frühjahr von einem gefährlihen- Eisgange bedroht iten könnte, hat die Königliche Regierung veranlaßt, den Deich- (inden die sorgsamsten Vorkehrungen für den Damm - und gashuh zu empfehlen, ‘Sie hat deshalb, wie {on in früheren N, angeordnèt, daß das doppelte Eisgangs- und Damm- uft - Material nach der speziellen Anordnung der Damm- Whektoren auf die Dämme geshafft . werden soll, und ih betheiligten Beamten die geme Befolgung der vorge- edenen polizeilihen und Schuh - Maßregeln zur Verhütung N Dammdurchbrüchen zur Pflicht gemacht. Der hohe Wasserstand, u der Memel+ und Ruß-Strom in diesem Winter beim Ein- wf des: Frostes hatten, so wie der viele Schnee, welcher seitdem llen i, und die gegenwärtige Stärke des Eises, die inl ß" beträgt, lassen die für ven Fall einer plöhlich (g cenden Ablösung der Eisdede gehegten - Besorgnisse m ehr begründet erscheinen und stellen die Nothwendigkeit der

‘strengtesten Thätigkeit seitens der Deich - Sozietäten in Aus-

sicht. Besonders werdew diejenigen Strecken der Niéderung, wo die Dämme nicht die nvrmalmäßige Höhe haben, und die den Biegun- gen der Ströme \\{ch anschließenden Dammtheile die sorgsamste Aufsicht erfordern.“

Aus Memel unter dem 23, Februar meldet die „Pr. C.: „Der sehnli{chs erwartete Retablissementsplan ist zwar noch . immer nit eiugefroffen, wohl abèr aus zuverlässiger Quelle die Nachricht, daß derselbe von Sr, Majestät dem Könige bereits so genehmigt worden ist, wie er von. der Regierungs-Kommission mit dem hie=- sîyen Magistrat und dem- Vorsteheramt der Kaufmannschaft verein- bart wurde. Die Kälte hält anz gestern früh waren wieder 18° R. und seit dem 13. Januar haben wir auch nihtk einen Tág Thau- wetter gehabt. Schnee is in der memeler Umgegend nur spärlich und für eine gute Schlittenbahn ungenügend gefallen.“

Frankfurt a. M., 26. Februar, Der österreichische Bundestags - Gesandte, Herr von Prokesch - Osten, is zum zweiten Bevollmächtigten Oestreichs bei den bevorstehenden Friedens- Unterhandlungen in Wien ernannt, Graf Rechberg wird als zeitweiliger Vertreter des Bundes =- Präsidial - Gesandten hier er- wartet. (Tel. Dep.)

Großbritannien uud Jrland. London, 23, Februar,

Abends, : i

Jm Oberhause erklärte heute Lord Panmure, daß der Jnge- nieur-General Sir John anne nicht weil man mit ihm unzufrieden gewesen, von der Armee abberufen worden sei, sondern nur weil man für zweckmäßig gehalten habe, einem jüngeren General, dem Brigade- General Jones, die Arbeiten zu übertragen, welche für Jenen, Miaos hohen Alters wegen, zu lästig seien.“ Sir John Bourgoyne werde nach seiner Rückéhr seine früheren Aemter wieder übernehmen. Auf die Anfrage Lord Lyndhurst's, ob die Negierung für die: nöthige Sommerbekleidung der Soldaten gesorgt habe, damit diese nicht etwa im Sommer Winter- kleidung tragen müßten, wie sie im Winter mit Sommerkleidung hätten ausreichen müssen? erwiederte Lord Panmure, daß er dieser Sache wegen bereits an Lord Naglan geschrieben und- ihm auch aufgetragen habe, hejsr zu sorgen, daß der Wechsel der Bekleidung in zweckmäßiger Weise bewerkstelligt werde. Nach einer durch eine Anfrage Lord Lyndburst’s veranlaßten Erklärung Lord Granville's über die Ver- nachlässigung der Blokade der Häfen des Schwarzen Meeres, welche mit der von Sir James Graham vorgestern im Unterhause gegebenen Erklä- rung; übereinstimmte, vertagte sih das Haus.

Unter den Mitgliedern des Unterhauses herrschte heute natürlich sehr bedeutende Spannung in Betreff der zu erwartenden Erklärungen über den Austritt der Peeliten aus dem Ministerium. Die ausgetretenen Mitglieder, Cardwell, Graham, Gladstone und Herbert, stellten fih schon sehr früh eiy und nahmen ihre Siße auf den Bänken hinter den. gewöhn- lichen Plätzen der Minister. Lord Palmerston ließ dagegen lange auf fich warten. Ju der Zwischenzeit wukden einige Jnterpellationen er- S Unter Anderem beantwortete Herr: Peel- eine Anfrage des Sir F. Baring über ein Schreiben des Lord Raglan, von dessen Inhalt man im Publikum Kunde haben will, dahin, daß alkerdings Lord Raglan in einem Privatschreiben an den Herzog von Newcastle Beschwerde geführt habe über die in den Zeitungen erschienenen Berichte aus dem Lager, und daß sih darauf der Herzog von Newcastle ebenfalls privatim an die Herausgeber der verschiedenen Zeitungen gewandt habe, um fie zur Vorsicht zu mahnen. Das Schreiben des Herzogs wolle er, wenn man es ver- lange, vorlegen, aber niht das Schreiben Lord Naglan's. Die Antworten der -Zeitungs- Herausgeber könne er auch nicht produziren, da er fie nicht besie. Bald nah 5 Uhr trat Lord Palmerston in das Haus ein, und als darauf beantragt wurde, daß fich. das Haus zum Budget-Comité fonstituire, erhob sich Sir James Graham, um seine Erklärung abzugeben. Er halte, sagte er, das von Hexrn Roebuck beantragte Comité an und für sich für durchaus unzwéckmäßig, und um so mehr, da, nachdem fi die Negierung zu einem Compromiß mit Herrn Roebuck herbeigelassen, unter die. eilf Mitglieder des Comité's nicht ein einziges Miüigliet. der Re- gierung aufgenommen worden sei. Doch sei das nicht sein Häupt-Ein- wurf, der vielmehr das Comité selbst betreffe. Dasselbe. müste entweder geheim oder öffentlich verhandeln. “Wenn geheim, so werde jeder Einfluß der öffentlichen Meinung fehlen und die in „An- flage verseßten Jndividuen außer Stande sein, die nöthigen Vorbereitun- gen zu ihrer Vertbeidigung zu machen. Wenn öffentlich, würden die Verhandlungen den Besprechungen gefährlihster Art preisgegeben j sein. Solche Pflichten eilf speziell ausgewählten Mitgliedern zu übertragen, widerstrebe der Verfassung und würde dás größte Unheil bringen. Weniger würde er einer. Vernehmung vor den Schranken des Hauses entgegen sein, doch auch diesen Schritt unter den gegenwärtigen Umständen für höchst nachtheilig halten müssen. Die Untersuchung wegen der verunglückten Expedition nah Walchern sei in solcher Weise geführt worden, aber erst nah Beendigung der Kriegs-Operationen. 2g Aus=- toritát des Hauses an si stelle ex keinen Augenblick in Frage, das mens der Untersuchung stehe ihm verfassungsmäßig im weitesten Maße 7A / n Ausübung desselben: müsse aber mit dem Rechte der Executiv-Gewa nich kollidiren. Das habe man denn au, von anderer Seite gefühlt, und. aus den Reden Lord John Russell's, des. Herrn Layard und Lord Palmerston's selbst im Laufe der Debatte über den Noebuck'\shen Antrag sei hervorgegangen , daß man das

Votum über diesen „Antrag nur als eine andere orm eines

Gtrauensvotums gegen das Ministerium Aberdeen betrachte, welches L L in Folge dieses Votums seine Entlassung genommen habe. Dabei hätte man es bewenden lassen sollen, zumal da Lord Palmerston

ch erboten habe, die Untersuchung von Amtswegen führen zu lassen. Sein (Sir J. Grahams) Eintritt in das neue Ministerium sei denn au nur erfolgt, weil er durch den Austritt der Lords Aherdeen und. New-