1855 / 59 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

430 dds Siében und dreißigster Artikel. J Siebenter Titel, Mufldsung der Gesellschaft.

é ittelst geheimen Skrutiniums vorgenommen. / y Die Wahlen werden vermittelst 9 2 ; Fünf und vierzigster Artikel. Auf den Antrag des Vorfißenden , so wie auf den ag von pg wenigstens fünf Actionairen, mu auch über andere Ge nde duxch - Von dem Verwaltungsrathe oder vou Actionairen, welche zusam geheimes Gfentiniuin abgestimmt werden. Í el des Gesellschafts - Kapitals befizen, kann der Antrag fr Eine lösung der E gestelia die Auflösung selbst ckber nux ¿n gi / : j

Bei Berathung und Beschlußnahme übér die Anträge» ist jeder besondexs dazu berufenen General#Versammlung dur eine Meh#hejt “u Ravensber ger Spinnerei

ri it die speziélle Verwaltung zu vermeiden. / drei teln der anweseiden odex verixetènen Attien, worb 9 h d Sherdiche chatilih d,

é A Ai * Statut - | n Véstäti , bes(hlossen werden. n diesex i CJe en E B R fer k pe Da Abc egn ‘Ressor Versammlung is} jeder M inaies gleiduid , Wie vid Actien tb [ der Serwvalfngdrath dden E gehö t zum Vessort bex ; stimmiberethtig, und wird jede vertretene Actie für eine Stimme s : t, 200 Thaler. General - g. i {A tritt die Auflösung der Ges aft in den in den Paragrahy ls + - \ i i ] L mb givanzig, aht und zwanzig und neun und zwanzig des Gesehes Acht und dreißigster Artikel. | vom neunten November achtzehnhundert drei und vierzig bestimnty N Fällen ein, und wird. nah Maßgabe der in jenen Paragraphen getrof s{äftigen fih nux | nen geseßlichen Bestimmungen bewirkt. i : | z * “Sechs untd vierzigster Artikel. | Idi i i Die Gesellschaft bestimmt den Modus".der Liquidation und, die U Neun und dreißigster Artikel _| ‘zahl der Liquidatoren ey Sr der E - Versammlung; e Die Protokolle der General- Versammlungen werden von einem ernennt Leßtere und bestimmt ihre Vefugn sse. Notax aufgenommen znd von dem Büreau und -pon denjenigen anwesen- Achterx Titel. den Actionairen, welche es wünschen, unterzeichnet. Aae

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Die außerorde ntlichen General - Versammlungen be mit Gegenständen, die bei der Berufung bezeichnet fund

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, Slichtung von Streitigkeiten und Abänderung der : Statuten.

Sieben und vierzigster Artikel.

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Sechchster Titel,

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Streiti teiten, welche: die Angelegenheit der Gesellschaft betreffen, (i zwischen ber Gesellschaft und ihrèn ctignaixen, Vertretern. oder mnen

Bilanz, Dividende und Reservefonds. oder unter den leßten Persone selbst, dürfen, mit Ausnahme de in j Artikel ‘7 erwähnten , nur duxh Schiedsmännex entschieden werden,

von denen jedex Theil œinen „erwählt. Ein Obmann tritt nur dann hinzu, wenn die beiden ‘Schiédêrihte

Am ein und dreißigsten Dezember jeden R wird von ‘der Di- | fi innerhalb acht Tagen nicht einigen können. Ju diesem Falle ernennt rection ein vollständiges Jnventar über die gen, Vorräthe und | derx Hirétos des Kreisgexichts zu Bielefeld aus der Zähl der Mitglieder Ausstände der Gesellschaf errichtet, in éin dazu bestimmtes Negister ein- .| ‘desselben ‘den Obmann. S{iedsrichter und Obmann müssen in Vit Leistung 1 mit ‘den Belägen 'dem Verwaltungsraithe zur Prüfung und -| feld wohnen. est vorgelegt. á Verzögert einer der streitenden Theile auf die ihm durch einen Rotu 200 Thaler Bei Aufstellung des Juventars iverden die Preise der Rohstoffe, oder geritlich. insinuirte Aufforderung des Gegners die Ernennung M _— R i : abrikate und Material-Vorräthe von der Direction nah dem niedr fel Schiedsrichters länger als acht Tage, e muß er fih gefallen lassen, de

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Vüerzigster Artikel.

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Ravenaæberger Spinmneneù

aufenden Werthe unter Gäehmigung des E festgestellt | der andere Theil beide Schiedsmänner ernennt. mobi Anweisung zur Actie AFF

und berechnet. Wie viel von dem Wertbe der Jm ien und Mobilien, : ul i | abgeshrieben werden soll, bestimmt der - Verwaltungsrath. Das Schiedsgericht hat seinen Ausspruch innethalb spätestens vi : Wothen zu thun. Gegen den \hiedsrihterlithen Spruth ‘findet, den Fal Sit E G : ; ; : der N seit ausgenommen, kein Rechtsmittel stait. Füx das Versahrei zingetragen in das Coupon - Register. (Eigenhändige Unterschrift des Control -Beamten.)

Ein und vierzigster Artikel. der Schiedsrichter sind die Bestimmungen der §§. 167 und ff, Theil ]. Titel 11. der Allgemeinén Gerichts-Ordnung maßgebend. (trockener Stempel.) Der Ueberschuß aus den jährlichen Einnahmen nah Abzug der Acht und vierzi Artikel. : - : e u - i jährlichen Ausgaben bildet den Reingewinn. N ch t unh paraer | | T: Abänderungen des Statuts können in einer General - Versammlung :

Jn ‘weléher Weise stattgefundene Ausgaben für Neubauten, Maschi- | mit einer Mehrheit ‘von drei Vierteln der anwesenden der vertretenen nen Und gooere An au oder Anlagen, welche einen bleibenden | Stimmen beschlossen werden, wenn ibr allgemeiner Jnhalt bei der Ein

6 e e zur Berüsi ng kommen, bestimmt alljährlich ‘der Ver- | berufung angedeutet war. altungsrath. (

: Alle Abänderungen des Statuts bedürfen der landesherrlichen Öt nehmigung.

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Zwei und vierzigster Artikel.

Neunuter Titel.

Der Rerpabntgtrat bestimmt, wie viel von dem erzielten Rein- / i

gewinne unter die Actionaire vertheilt werden soll; es sollen jedorb Verhältniß der Gesellschaft zur Staatsregierung,

mindestens zehn Prozent des Reingewinnes zux Bildung eines Reserve- Tr s

jouds zur Deckung außerordentliher Verluste zurlückgelegt werden, bis Neun und vierzigster Artikel.

e bon zwanzig Prozent des Betrages der ausgegebenen Die êbnigliche Regierung ist befugt, einen Kommissax zur Wahrne : mung des Au Bene füx beständig odex füx einzelne Fälle zu p

Ueber die Verwendung dés Reservefonds {beschließt der Verwäl- | stellen. Dieser Kommissar kann nicht nux die Direction , die Gu

Versammlung oder die ‘sonstigen Organe der Gesellschaft gültig u

tungsrath.

L berufen und hren Berathungen beiwohnen , sondern auch jederze

Für die Dauer des Bauès der Etablissements , e bis zur Eröff- |} ‘den Büchern, ‘Rechnu D Registepn und sonstigen Verhandlungen un : ;

Einstbnfse Geschäftsbetriebes, werden den Actionairen für die geleisteten. | "Schriftstücken der Gesellschaft, thren gassen und Anstalten Einsicht nehme" Ravensberger Spinnerei. Dividendeuschein

_Einschüsse 4 pCt. Zinsen pro anno aus dem Actien-Kapital“ vergütet. ; j i Y Transitorische BestimmungeN. (trockener i i Stempel) zu der Actie A

Fünfzig ster Artikel.

i i in Bi Es wird hierdurch den Mitstiftern [der Gesellschaft, Hexren | Die Dividenden- sind in Bielefeld an der Kasse der Gesellschaft zahl- Lde A Carl zu Berlin, | A bar, dieselben können jedoch ‘durch Beschluß des Sn vir GGa 16 ad Dea E Enn Bielefeld, | Her s baber euipfühgt am 1. Jimi 185. gegen aléfén Sifteti än an anderen Orten zahlbar gestellt werden. Fabrikbesißer H. Gassel zu Bielefeld, ; (le ) der Gesé haftsfasse ñ Bleleféld ober an den anut' zu mae |

e DEEEvens | i j | und zwar allen dreien zusammen, jo wie jedem für si allein, im F Stellen die statutenmäßig ermittelte Dividende für das efhäfts- is evi ? enden werden U am ersten Juni gegen Einlieferung | dex Abwesenheit der Andern, mit dem Rechte der Substitution Aust E, enben R und. Vollmacht ertheith bie (anaer nr Oenehmigung "in Cts i ; i Die Direction. Der Verwaltungsrath. Penel R 1 I E ontrs I Ntrungen per Se ne gege (Unterschrift zweier Mitglieder (Unterschrifi eines Mitgliedes per Vier und vierzig ster Artikel, denselben Namens dex Kontrahenten auzunehmen, welche die S eines Miki

2 rung vorschreiben oder empfehlen wird. and f | | Derr Abänderungen sollen für sämmtliche Kontrahenten h :

: Eingetragen Fol.

Die Dividenden verjähren zu unst : ts beitrete von fünf Jahren, ‘von # zu Gunsten ‘der Gesellscha nach Ablauf | alle in - emäßheit le ersten Artikels dieses Statuis L hd : 1 em Tage áb'gerechuet, an 'welchem dieselben | naire eben so ‘echtsverbindlich sein, wenn fie wörtlih in i

/ | agte E h: R RE E At / Eigenhändige Unterschrift des Control-Beamten.

zahlbar gestellt find. wärtigen Statute aufgenommen wären,

Drei und vierzigster Artikel.