430 dds Siében und dreißigster Artikel. J Siebenter Titel, Mufldsung der Gesellschaft.
é ittelst geheimen Skrutiniums vorgenommen. / y Die Wahlen werden vermittelst 9 2 ; Fünf und vierzigster Artikel. Auf den Antrag des Vorfißenden , so wie auf den ag von pg wenigstens fünf Actionairen, mu auch über andere Ge nde duxch - Von dem Verwaltungsrathe oder vou Actionairen, welche zusam geheimes Gfentiniuin abgestimmt werden. Í el des Gesellschafts - Kapitals befizen, kann der Antrag fr Eine lösung der E gestelia die Auflösung selbst ckber nux ¿n gi / : j
Bei Berathung und Beschlußnahme übér die Anträge» ist jeder besondexs dazu berufenen General#Versammlung dur eine Meh#hejt “u Ravensber ger Spinnerei
ri it die speziélle Verwaltung zu vermeiden. / drei teln der anweseiden odex verixetènen Attien, worb 9 h d Sherdiche chatilih d,
é A Ai * Statut - | n Véstäti , bes(hlossen werden. n diesex i CJe en E B R fer k pe Da Abc egn ‘Ressor Versammlung is} jeder M inaies gleiduid , Wie vid Actien tb [ der Serwvalfngdrath dden E gehö t zum Vessort bex ; stimmiberethtig, und wird jede vertretene Actie für eine Stimme s : t, 200 Thaler. General - g. i {A tritt die Auflösung der Ges aft in den in den Paragrahy ls + - \ i i ] L mb givanzig, aht und zwanzig und neun und zwanzig des Gesehes Acht und dreißigster Artikel. | vom neunten November achtzehnhundert drei und vierzig bestimnty N Fällen ein, und wird. nah Maßgabe der in jenen Paragraphen getrof s{äftigen fih nux | nen geseßlichen Bestimmungen bewirkt. i : | z * “Sechs untd vierzigster Artikel. | Idi i i Die Gesellschaft bestimmt den Modus".der Liquidation und, die U Neun und dreißigster Artikel _| ‘zahl der Liquidatoren ey Sr der E - Versammlung; e Die Protokolle der General- Versammlungen werden von einem ernennt Leßtere und bestimmt ihre Vefugn sse. Notax aufgenommen znd von dem Büreau und -pon denjenigen anwesen- Achterx Titel. den Actionairen, welche es wünschen, unterzeichnet. Aae
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Die außerorde ntlichen General - Versammlungen be mit Gegenständen, die bei der Berufung bezeichnet fund
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, Slichtung von Streitigkeiten und Abänderung der : Statuten.
Sieben und vierzigster Artikel.
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Sechchster Titel,
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Streiti teiten, welche: die Angelegenheit der Gesellschaft betreffen, (i zwischen ber Gesellschaft und ihrèn ctignaixen, Vertretern. oder mnen
Bilanz, Dividende und Reservefonds. oder unter den leßten Persone selbst, dürfen, mit Ausnahme de in j Artikel ‘7 erwähnten , nur duxh Schiedsmännex entschieden werden,
von denen jedex Theil œinen „erwählt. Ein Obmann tritt nur dann hinzu, wenn die beiden ‘Schiédêrihte
Am ein und dreißigsten Dezember jeden R wird von ‘der Di- | fi innerhalb acht Tagen nicht einigen können. Ju diesem Falle ernennt rection ein vollständiges Jnventar über die gen, Vorräthe und | derx Hirétos des Kreisgexichts zu Bielefeld aus der Zähl der Mitglieder Ausstände der Gesellschaf errichtet, in éin dazu bestimmtes Negister ein- .| ‘desselben ‘den Obmann. — S{iedsrichter und Obmann müssen in Vit Leistung 1 mit ‘den Belägen 'dem Verwaltungsraithe zur Prüfung und -| feld wohnen. est vorgelegt. á Verzögert einer der streitenden Theile auf die ihm durch einen Rotu 200 Thaler Bei Aufstellung des Juventars iverden die Preise der Rohstoffe, oder geritlich. insinuirte Aufforderung des Gegners die Ernennung dé M _— R i : abrikate und Material-Vorräthe von der Direction nah dem niedr fel Schiedsrichters länger als acht Tage, e muß er fih gefallen lassen, de
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Vüerzigster Artikel.
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Ravenaæberger Spinmneneù
aufenden Werthe unter Gäehmigung des E festgestellt | der andere Theil beide Schiedsmänner ernennt. mobi Anweisung zur Actie AFF
und berechnet. Wie viel von dem Wertbe der Jm ien und Mobilien, : ul i | abgeshrieben werden soll, bestimmt der - Verwaltungsrath. Das Schiedsgericht hat seinen Ausspruch innethalb spätestens vi : Wothen zu thun. Gegen den \hiedsrihterlithen Spruth ‘findet, den Fal Sit E G : ; ; : der N seit ausgenommen, kein Rechtsmittel stait. Füx das Versahrei zingetragen in das Coupon - Register. (Eigenhändige ‘ Unterschrift des Control -Beamten.)
Ein und vierzigster Artikel. der Schiedsrichter sind die Bestimmungen der §§. 167 und ff, Theil ]. Titel 11. der Allgemeinén Gerichts-Ordnung maßgebend. (trockener Stempel.) Der Ueberschuß aus den jährlichen Einnahmen nah Abzug der Acht und vierzi Artikel. : - — : e u - i jährlichen Ausgaben bildet den Reingewinn. N ch t unh paraer | | T: Abänderungen des Statuts können in einer General - Versammlung :
Jn ‘weléher Weise stattgefundene Ausgaben für Neubauten, Maschi- | mit einer Mehrheit ‘von drei Vierteln der anwesenden der vertretenen nen Und gooere An au oder Anlagen, welche einen bleibenden | Stimmen beschlossen werden, wenn ibr allgemeiner Jnhalt bei der Ein
6 e e zur Berüsi ng kommen, bestimmt alljährlich ‘der Ver- | berufung angedeutet war. altungsrath. (
: Alle Abänderungen des Statuts bedürfen der landesherrlichen Öt nehmigung.
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Zwei und vierzigster Artikel.
Neunuter Titel.
Der Rerpabntgtrat bestimmt, wie viel von dem erzielten Rein- / i
gewinne unter die Actionaire vertheilt werden soll; es sollen jedorb Verhältniß der Gesellschaft zur Staatsregierung,
mindestens zehn Prozent des Reingewinnes zux Bildung eines Reserve- Tr s
jouds zur Deckung außerordentliher Verluste zurlückgelegt werden, bis Neun und vierzigster Artikel.
e bon zwanzig Prozent des Betrages der ausgegebenen Die êbnigliche Regierung ist befugt, einen Kommissax zur Wahrne : mung des Au Bene füx beständig odex füx einzelne Fälle zu p
Ueber die Verwendung dés Reservefonds {beschließt der Verwäl- | stellen. Dieser Kommissar kann nicht nux die Direction , die Gu
Versammlung oder die ‘sonstigen Organe der Gesellschaft gültig u
tungsrath.
L berufen und hren Berathungen beiwohnen , sondern auch jederze
Für die Dauer des Bauès der Etablissements , e bis zur Eröff- |} ‘den Büchern, ‘Rechnu D Registepn und sonstigen Verhandlungen un : ;
Einstbnfse Geschäftsbetriebes, werden den Actionairen für die geleisteten. | "Schriftstücken der Gesellschaft, thren gassen und Anstalten Einsicht nehme" Ravensberger Spinnerei. Dividendeuschein
_Einschüsse 4 pCt. Zinsen pro anno aus dem Actien-Kapital“ vergütet. ; j i ‘ Y Transitorische BestimmungeN. (trockener i i Stempel) zu der Actie A
Fünfzig ster Artikel.
i i in Bi Es wird hierdurch den Mitstiftern [der Gesellschaft, Hexren | Die Dividenden- sind in Bielefeld an der Kasse der Gesellschaft zahl- Lde A Carl zu Berlin, | A bar, dieselben können jedoch ‘durch Beschluß des Sn vir GGa 16 ad Dea E Enn Bielefeld, | Her s baber euipfühgt am 1. Jimi 185. gegen aléfén Sifteti än an anderen Orten zahlbar gestellt werden. Fabrikbesißer H. Gassel zu Bielefeld, ; (le ) der Gesé haftsfasse ñ Bleleféld ober an den anut' zu mae |
e DEEEvens | i j | und zwar allen dreien zusammen, jo wie jedem für si allein, im F Stellen die statutenmäßig ermittelte Dividende für das efhäfts- is evi ? enden werden U am ersten Juni gegen Einlieferung | dex Abwesenheit der Andern, mit dem Rechte der Substitution Aust E, enben R und. Vollmacht ertheith bie (anaer nr Oenehmigung "in Cts i ; i Die Direction. Der Verwaltungsrath. Penel R 1 I E ontrs I Ntrungen per Se ne gege (Unterschrift zweier Mitglieder (Unterschrifi eines Mitgliedes per Vier und vierzig ster Artikel, denselben Namens dex Kontrahenten auzunehmen, welche die S eines Miki
2 rung vorschreiben oder empfehlen wird. and f | | Derr Abänderungen sollen für sämmtliche Kontrahenten h :
: Eingetragen Fol.
Die Dividenden verjähren zu unst : ts beitrete von fünf Jahren, ‘von # zu Gunsten ‘der Gesellscha nach Ablauf | alle in - emäßheit le ersten Artikels dieses Statuis L hd : 1 em Tage áb'gerechuet, an 'welchem dieselben | naire eben so ‘echtsverbindlich sein, wenn fie wörtlih in i
/ | agte E h: R RE E At / Eigenhändige Unterschrift des Control-Beamten.
zahlbar gestellt find. wärtigen Statute aufgenommen wären,
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Drei und vierzigster Artikel.