1855 / 65 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Í L na

474

Die Prüfung und Genehmigung des Dani» flessels wird, wie

vorbemerkt , der Königlichen Regierung selbst vorzubehalten , die

olizeiliche Kontrole in Betreff der Aufstellung uud des Be- triebs E Locomobilen aber nit, wie die Königliche Regierung

t, den Landräthen, sondern den Orts-Polizei-Behörden zu E, Tia ea L Le theils eine wirksame Kontrole nicht gesichert , theils der Zweck bei Aufstellung von Locomobilen duréh. den mit der Einwirkung einer entfernteu Behörde verbundenen Verzug nicht selten vereitelt werden würde, während der Weg der Be- {werde den Betheiligten unbenommen bleibt, Glaubt die König- liche Regierun annehmen zu müssen, daß besondere örtliche Verhält= nisse zu berüdsichtigen seien, so bleibt ihr überlassen, in dieser Be- ziehung das Weitere vorzusehen, Jm Uebrigen wird abzuwarten sein, ob der, hiernach geregelte, Gebrauch solcher mobilex Dampf= kessel noch weitere Bestimmungen als nothwendig herausstellen wird. Es werden darüber - erst Erfahrungen gesammelt werden müssen, und mag die Königliche Regierung, wenn Sie dazu Anlaß zu haben glaubt, zu weiterer Beschlußnahme berichten.

Eine Abschrift dex von der Königlichen Regierung zu. erlas- senden Verordnung is einzureichen.

Berlin, den 13, März 1859.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

An die Königliche Regierung zu N.

Abschrift erhält die Königliche Regierung zur Kenntnißnahme und Nachachtung. Berlin, den 13. März 1855.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt,

An sämmtliche übrige Königliche Regierungen und an das hiesige Königliche Polizei- Präsidium.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Verfügung vom 27. Februar 18595 betreffend die Ablósung von Erbpahts-Berechtigungen,

Geseßz vom 24. Mai 1853. (Staats - Anzeiger Nr. 179. S. 1267.)

Der Königlichen General - Kommission wird auf die Berichte vom 18. September v. J, und 22. Januar d. J., heire end die Ablósung der Erbpachts - Berechtigungen des Bor- werks N., nah erfolgtem Einvernehmen mit dem Herrn Justiz = Minister Fol-= gendes eröffnet.

Jn Gemäßheit der §§. 5—7. des Hypotheken -Geseßes vom 24, Mai 1853 hat der Hypothekenrichter den Requisitionen der Auseinanderseßungs - Behörde nur dann zu genügen, wenn die zur Begründung des Antrages nöthigen Urkunden dem Ge= suche beigefügt sind, und wenn sich niht aus - dem Hypo- thekenbuche Anstände bei der nachgesuchten Eintragung

oder Löschung ergeben. Die General-Kommission muß daher der Requisition wegen Löschung eingetragener und durch Vermittelung der Rentenbank abgelöster Reallasten, sofern über die erfolgte Ein- tragung ein förmliches Hypotheken-Instrument ausgefertigt worden ist und über das abgelöste Recht seiner Natur nah zu Gunsten eines Dritten verfügt werden konnte, nicht allein den Rezeß, sondern auch das Hypotheken-Justrument beifügen, Kann das Leßtere nicht beshaft werden , so tritt an seine Stelle das darüber nach er- gangenem Aufgebote erlassene rechtskräftige Präklusions-Urtel.

cfr. §. 18 des Rentenbank=-Gesebes z §8. 244, 273—283 Tit. 11. Allg. Hypotheken-Ordnung z §. 35. des Gesehes vom 24, Mai 1853.

Dieses Urtel muß entweder von vem Realbereligten oder von dem Besizer des verpflichteten Grundstücks bei dem Prozeßrichter extrahirt werden. Die General-Kommission selbst ist dazu nicht er= mächtigt; sie kann nur die betreffende Partei anhalten, einen ent- sprechenden Antrag bei dem Prozeßrichter zu stellen und ihr sodaun das Präklusions-Urtel zur Bun zu überreichen,

§§, 115—418, Tit. 51. Thl. 1, Allg. Ger. Orv. Justiz-

Ministerial-Reskript vom 27, Juni 1842, (Justiz-Ministerial-

D pro 1842, S. 254.) :

a nun über die abgelösten Erbpachtsberechtigungen, welche auf den abgetrennten Parzellen zu ape Wg Sdreria, E.

des jedesmaligen Besißers des Vorwerks N. eingetragen steh

förmlihe Hypotheken - Jnstrumente ausgefertigt worden sind D diese Berechtigungen unbedenklich, wenngleih unbeschadet der A sprüche der Hypothekengläubiger des Vorwerks, cedirt werden E tenz so ergiebt sich aus dem Vorstehenden, daß der Löschung E Berechtigungen die Amortisation der verloren gegangenen i, thekendokumente durch den Prozeßrichter auf den Antrag der di geseblih befähigten Partei vorangehen muß. | Wenn. die Königliche General-Kommission vermeint, daß J

kein ausreichendes Mittel zu Gebote stehe, von der Partei die An. bringung des Amortisationsantrages bei dem Prozeßrichter zu e, zwingenz so befindet Sie Sich in einem Jrrthum, welcher v wesentlihem Einflusse auf das Ablösungsverfahren selbst ist, Di, Vorlegung des über eine eingetragene Reallast ausgefertigten Hypotheken-Dokuments bildet nämlih , sofern über die Last y Gunsten eines Dritten verfügt werden kann, nicht allein ein for melles Erforderniß für die vom Hypothekenrichter zu bewirkende Löschung, sondern diese Pxroduktion ist ebenso unentbehrlih pr eststelung der Legitimation des Berechtigten bei dem Auseinander- eßzungsgeschäfte. Die Königliche General-Kommission darf dez- halb den Rezeß nicht eher bestätigen und jedenfalls dem Beretig- ten die Abfindung nicht eher aushändigen, als bis er ih dur Beibringung des über seine Berechtigung lautenden Hypotheken- Justruments oder des das leßtere amortisirenden Prâäklusions- Urtels legitimirt hat, Hierin liegt aber gewiß ein genügender Anreiz für den Berechtigten, den Anweisungen der Auseinander- sebungs-Behörde zur Extrahirung des AmortisationszVerfahrens Folge zu leisten.

Nachdem sih die Königliche General-Kommisston im vorliegen- den Falle des naturgemäßen Mittels, die Sache zum Austrage zu bringen, begeben hat, wird sie den Versuch zu machen haben, die betheiligte Partei zu dem Amortisations - Antrage zu bewegen, und es event, den Besißern der verpflichteten Grundstlicke überlasen müssen, den Berechtigten im Wege der Klage zur Beschaffung der vermißten Dokumente oder ihrer Amortisation anzuhalten,

Berlin, den 27. Februar 1859.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten,

An : die Königliche General-Kommission zu N.

Abschrift der vorstehenden Verfügung erhält die Königlite General - Kommission (Regierung) zur Kenntnißnahme und Nad-

achtung. d Berlin, den 27, Februar 1855.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, von Manteuffel,

An sämmtliche übrige Königliche General-Kommissionen und landwirthschaftliche Regierungs-Abtheilungen,

Tages-Ordnung der Kammern.

Zweitkxk Kammex 29sstte Sißung am Sonnabend, den 17, März 1859, Vormittags 10 Uhr.

1) Fortseßung der Berathung des Kommissions - Berichts übe! den Geseß - Entwurf, betreffend Abänderungen des Jagd- polizei - Geseßes vom 7. März 1850 und des Gesetzes übe! die Aufhebung des Jagdrehtes auf fremdem Grund und Boden, vom 31, Oktober 1848,

2) Bericht der Kommission zur Prüfung des Staatshaushali® Etals über den Etat des Ministeriums des Jnnern.

P

|

Abgereist: Se. Excellenz der Staatsminister a. D. , Ora von Alvensleben, nach Erxleben.

ER I

Berlin, 16. März. Se, Majestät der König haben e

gnädigst geruht: dem Tuchmachermeister Heinrich Gem

Wittstock die Erlaubniß zur Anlegung der von Sr. Masest ¡r dit König von Hannover ihm verliehenen Kriegs - Denkmünze

english=-deutshe Legion zu ertheilen,

gutseigenschaft nicht au

415

Nichtamtliches.

Preußen. Berlin, 16. März. Seine Majestät der

en gestern Nachmittag von Potsdam hier ein, nahmen in

\hen Fabrik den für die Pes Industrie-Ausfstellung

; irm in Augenschein und wohnten sodann einer Vor-

lesung des Professors Göschel im Hause des wirklichen Geheimen Raths und Ministers von Massow bei. | :

Sachsen, Weimar, 15, März, Die heutige Nummer der hiesigen Zeitung enthält in Beziehung auf die-angebliche Ernennung Sr, Hoheit des Herzogs Bernhard zu Sachsen-Weimar zum Com- nandeur der Jufanterie - Reserve - Division folgende Mittheilung: Jy verschiedenen óffentlihen Blättern ist davon die Rede, daß der herzog Bernhard das Kommando der Jnfanterie-Reserve-Division ‘vernommeu habe. So erfreulih dies für die Jnfanterie-Neserve=- Division und die betheiligten Staaten sein würde, so glauben wir doch gut unterrichtet zu Ein, wenn wir diese Nachricht für un- hegründet erklären. i s |

Altenburg, 15, März. Der heutige Tag hat endlich über die: längst erwartete Lösung unserer landschaftlichen Verfassungs- frage entschieden, Durch eine in dem heutigen Gesepblatt erschie- nene, mit der Unterschrift des Herzogs und der Contrafignatur eider Minister (v. Larisch, Pierer) versehene Allerhöchste Verord- nung ist das seitherige landschaftliche Wahlgeseß vom 3. August 1890 fast landesherrliher Gewalt außer Gültigkeit geseßt und an Stelle desselben wieder die Wahlordnung des Grundgeseßzes vom 9, April 1831, wiewohl mit einigen dur die veränderten Zeit= yrhältnisse gebotenen geringen Abänderungen und mit Vorbehalt r weiteren Verhandlung mit der neu zu berufenden Landschast her deren Zustimmung , - eingeführt worden. Die neue mdschaft wird nun statt aus 30 nur aus 24 Abgeord- uten, nämlich 8 Abgeordneten der Rittergutsbesißer, 8 e Städte und 8 des Banernstandes bestehen. Hier= hi is der Präsident, welcher früher noch besonders aus den Ritter= utôbesißern des Landes gewählt wurde, mit eingeschlossen ; au ist fine Wahl nicht mehx auf eine bestimmte Klasse allein beshränkt. Die Abgeordneten werden auf 3 Finanzperioden gewählt, deren jede 3 Jahre (früher 4). umfaßt. Alle 3 Jahre scheidet ein Drittheil der=

selben aus. In Betrêff der aktiven Wahlberechtigung sind in der

Klasse der Rittergutsbesißer aus der Zahl der früher landtagsfähigen Rittergüter alle diejenigen in Wegfall gebracht, bei denen die Ritter-

? au Grundbesißthum haftet. Für die Wahl=- berechtigung im Stande der Bguern wird mindestens der Besitz eines Pohnhauses, für die der Städter stetiges- Wohnreht und Zahlung direter Steuern verlangt. Die beiten lehteren Klassen wählen in- direkt durch Wahlmänner, der Stand der Rittergutsbesißer direkt, Die passive Wahlberehtigung ist im Stande der Rittergutsbesizer an den Besi eines landtagsfähigen Rittergutes, in den übrigen Ständen an einen Census gebunden, der nach den verschiedenen Yemtern zwischen 34 25 Rthlr. jährlicher Steuerentrichtung hwankt, Staatôbeamte, aktive Militairs, Geistlihe und Schul- beamte bedürfen zur Annahme der Wahl wieder durchaus der lan- desherrlichen .Erlaubniß. (L. Ztg.)

“Hessen. Darmstadt, 13. März. Die Abgeordneten zur ¡veiten Kammer haben die Mittheilung erhalten, daß deren Sibungen ut 12, April wieder beginnen werden z ‘vorausgeseßt, daß nicht be- U SNaM einen früheren Zusammentritt erforderlich machen. J, i Württemberg. Stuttgart, 13. März, Gestern wurde uvm Finanzminister in der Zweiten Kammer der Haupt - Finanz=- Etat für 1855 58 eingebracht. Einnahme und Ausgabe halten ih dabei so ziemlich die Waage, denn es erscheint nah demselben ur eîn Defizit von kaum 5000 Fl. Es sind die Ausgaben mit 9,924,528 Fl. in Voranschlag: genommen, welche in folgender Veise gedeckt werden solleu: 1) vom reinen Ertrag des Kammer- C e le r l gDem er 13,754,858 Fl. z 2) durch Steuern

P S .

Oesterrei. Wien, 15, März. Wie die „W. Z.“ vom \eutigen Tage amtlich meldet, hat der in außerordentlicher Sen- dung am hiesigen Hoflager beglaubigte kaiserlich russishe geheime pat Fürst Gor t\ch akoff am 12. d. M. die Ehre gehabt, Sr. : k, Apostolishen Majestät das Schreiben Sr, Majestät des Kaisers a Réußen Alexander Il. zu überreichen, welches die Notisi- E von dem Ableben Seines durchlauchtigsten Vaters, weiland t, Majestät des Kaisers Nikolaus, und Höchstdessen eigener ‘hronbesteigung, so wie die Reaccreditirung des genannten Fürsten in der bisherigen Eigenschaft enthält. j ( „Triest, 13. März. Zu dem am Freitag stattfindenden Leichen- ul gnisse des Grafen von Molina werden dessen sämmtliche Söhne d Don Miguel hier erwartet; Die Leiche soll in der Gruft des i » Justus Domes beigesept werden, Die Wittwe gedenkt fort- \ernd hier zu bleiben.

t Schweiz. Bern, 12. März. Der Telegraph meldet aus wessin, daß, obgleich das Resultat der gestrigen Wahlen noch nicht

1s allen Theilen des Landes bekannt sei, doch. der vollständige

. hoben worden sei.

Sieg der liberalen Partei als unzweifelhaft angesehen werten fênne. Jm neuen Großen Rath kommen auf O Uberate nur 14 Anhänger der Opposition, und zwar gehören diese zur ultra= montanen Fraction, während von den Ultraradikalen kein Einziger pee worden ist... Die Abgeordneten der Opposition, welhe beim undesrath eine Protestation gegen alle ungeseplichen Vorgänge eigeluge haben, weilen noch immer in der Bundesstadt. (Fr. J.) roßbritannien uud Jrland. London, 13. März. Im Oberhause stand gestern die jwtite Verlesung der Bill auf der Tagesordnung, welche die jeßt bestehende geseßliche Bestimmun auf- heben soll, der zufolge niht mehr als zwei Unter-Staats-Secretaire im Unterhause Siß und Stimme haben dürfen. Die, Vill ist dur die Trennung des Kriegs- vom Kolonial - Ministerium und die dadurch herbeigeführte Nothwendigkeit der Anstellung eines besonderen Unter- Staats -Secretairs, der die Angelegenheiten des Kriegs - Ministeriums im Unterhause zu vertreten hat, veranlaßt worden. Lord Grey er- klärte, daß er gegen die Bill selbst nichts einzuwenden habe, daß dieselbe indeß den- dem Lande verheißenen umfassenden Me- formen in den Militair - Departements wenig entspreche. Er verbreitete sich alsdann ausführlich über die vorhandenen Miß- stände und tadelte insbesondere die ungeheuren Ausgaben, welche das General-Feldzeug-Amt berursache, ohne daß eine zweckmäßige Ver- wendung derselben nachgewiesen werden fônne. So z. B. baue man jeßt are A Kasernen, während das Heer in der Krim stehe und man alle, augenblicklich nicht unbedingt nothwendigen Ausgaben auf dieses Heer selbst verwenden sollte; andererseits errihte man in Plymouth und anderen Orten gewaltige Defensiv - Werke, von denen kompetente Militair - Autoritäten bereits erklärt haben, daß sie mehr als unnüß seien. Ueberhaupt wäre es wohl gut, wenn die Negierung sih weni- ger auf ihre in der Routine ergrauten Jngenieur - Offiziere verlasse und, wo es angehe, den Rath bewährter Civil - Jngenieure in Betracht ziehe. Der Kriegs - Minister, Lord Panmure, stimmte dem Grafen Greh insofern vollkommen bei, als auch er es für nothwendig ansieht, alle nicht unbedingt erforderlichen Ausgaben des General-Feldzeug-Amts zu beschränken. Zu diesen könne er aber die in der Ausführung begriffenen Veriheidigungswerke nicht -rechnen. Was den Kasernenbau betreffe, so kommen dabei hauptsächlih die Ausgaben für die Kaserne des ständigen Lagers von Aldershot in Betracht. Die Ausgaben seien allerdings bedeutend, indeß sei eine Gewähr für ihre Zweckmäßigkeit dadurch gegeben, daß man die bewährten Anlagen des belgischen Uebungslagers zu Beverloo zum Muster genommen habe. Schließlich zeigte der Minister an, daß er in wenigen Tagen dem Hause einen uiscssekden Plan für die Konsolidirung der verschiedenen Militair- Departements vorzulegen im Stande sein werde.

Als in der gestrigen Unterhaus-Sißung das Haus sich zum Budget- Comité fonstituiren sollte, nahm Sir J. Pakfington die Gelegenheit wahr, um über die lange Abwesenheit des Kolonial-Ministers, Lord John Nussell, Beschwerde zu i Es sei im Oberhause mitgetheilt worden, daß Lord John Nusfell nur bis zur Feststellung der allgemeinen Prinzi- pien in Wien bleiben und sich mit den Details der Verhandlungen nicht befassen werde. So viel ihm (Sir J. P.): bekannt, seien aber die allge- meinen Prinzipien der Unterhandlungen shon vollkommen festgestellt, und man könne aus jener Mittheilung daher nur s{ließen, daß der edle Lord, um der Verlegenheit der Zandhabung zweier mit einander unverträglicher Aemter zu entgehen, die Absicht habe, nah England zurückzukehren, ohne die Unterhandlungen zu ihrem Ende zu führen. Jn feinem Moment aber sei die Anwesenheit des Kolonial-Ministers nothwendiger als in dem gegenwärtigen, wo die Zustände am Cap und in Victoria bedenklich seien und die Verfassungs - Angelegenheiten sämmtlicher australischer Kolonieen nothwendigerweise baldmöglichst erledigt werden müssen. * Die Stell- vertretung -des Ministers durch den bereits mit dem Ministerium des Jnnern belasteten Sîr G. Grey sei unter solchen Umständen durhaus ungenügend. Lord Palmerston stellte es durchaus in Abrede, daß die Angelegenheiten der Kolonieen vernachläfsigt werden. Er selbst sei zu- gleich mit Sir G. Grey für Alles, was in Bétreff derselben geschehe, dem Parlamente verantwortlich, und sie werden fih zur gegebenen Zeit der Rechtfertigung ihrer Maßregeln nicht entziehen. Sir J. Pakington’s Be- sorgnisse E einen ihren eigentlihen Grund in seinem Wunsche zu haben, etwas über das Wesen, die Dauer und die Aussichten der in Wien zu eröffnenden Unterhandlungen zu erfahren; er könne ihm darüber aber leider keine Auskunft geben, nur so viel könne er sagen , daß er nicht erwarte, der Aufenthalt seines edlen Freundes in Wien werde si so lange hinziehen, als Sir J. Pakington zu glauben seine. Uebrigens würde es auch gar nichts Neues sein, daß ein Staatssecretair einen längern Aufenthalt im Auslande zu nehmen fi genöthigt sähe; er wolle nur an die lange Anwesenheit Lord Castlereagh's bei dem Wiener Kongresse erinnern. Was aber die Vertretung eines Staats-Secretairs Es einen andern betreffe, so werde Sir J. Pakington gewiß nicht vergessen haben, daß, als der damals in Jtalien befindliche Sir Robert Peel zum Premier- Minister ernannt worden sei, der Herzog v. Wellington bis zu dessen Eintreffen in England interimistisch nicht nur zwei, sondern sämmtliche Staats-Secretariate (damals bier) ganz allein in Händen gehabt habe, wogegen von Sir J. Pn SeL so viel er wisse, keine Einwendung er-

Alsdann konstituirte sich das Haus zum Budget- Comité und genehmigte nach einiger Debatte den A ar des Unter- Staatssecretairs. des Kriegs - Ministeriums, Hrn. Peel, auf Bewilligung von 2,400,000 De, für die Militair-Jntendantur, für welche im vorigen Jahre nur 600,000 Pfd. bewilligt worden waren,

Vor dem Noebuck'schen Comité wurde gestexrn nach dem Herzoge von Cambridge noch Oberst Wilson vom Coldstream-Garde-Regiment vernommen. Auch er klagte über das in der Militair-Jntendantur herr- hende Formenwesen, welches veranlaßt habe, daß die Soldaten oft ohne ihre Rationen die Vorrathshäuser verlassen mußten, weil irgend eine un- bedeutende Formalität in dem Empfangscheine überseben worden war.