1855 / 80 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

" wenn sie sich nit

* ten, welhe niht etatsmäßig angestellt sind,

fürzesten Wégé, bei Landwegeit näch déx klr- E Dre u A V M der e niht durch fünf theilbar is die überschie- eilen nit erreihende Strecke für eine Ent-

: , as oder die fün eilen anzunehmen.

ernung von fünf L

Von den BergitMun ssägen ist derjenige. in Anwendung zu “Ie

bringen, wel d ra, in v L rfolgt, bedingt.

ie ah 8. 1 u Umzugsk bereWchtigten Beamten [ten, Tee Ga in dem S, 2 litt. a. aSiación Falle e

außer denselben bei Verseßungen für ihre Person die reglements- mäßigen Diäten und Fuhrkosten.

lien Réisek d. ret-Versepni ch Maßgab Die véersönlic{en Reisekosten bei Berseßüungen gabe ves Erlasses gden 40. Juni 1248 erhalten ‘auch diejenigen. Beam=

alleinige Motiv. für die Verseßung ge-

E Beamten das

we en . B

Au soll künftig bei Verseßungen von verheiratheten Beamten

dieser Art der F, 4, Meines Erlasses vom 10. Juni 1848 Anwen-

dung finden. id g E Uh harlöttérnbutg, ‘ben 26. März ‘1855.

Friedrich Wilhelm.

- von Mantéuffel. von der Heydt. Simons. von Raumer, von Westphälen. von Bodelschwingh. Graf von Waldersee, Für den Minister für die landwirth- schaftlichen Angelegenheiten. von Manteuffel. An das Staatsministerium.

Ministerium für Handel, Gewerbe und Öffentliche Arbeiten.

Der Hütten-Juspektor Brand zu Gleiwi is zum Dirigenten des Königlichen Hütten-Amts zu Rybnick ernannt worden,

Das 11te Stück der Geseßsammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 4185. das Geseb, betreffend einige Abänderungen des Civil- prozeß - Verfahrens vor dem Ober - Tribunal. Vom : 26, März 1855; und unter » 4186. ven Allerhöchsten Erlaß vom 26. März 1855, betref fend die Vergütigung der den Beamten bet Versezun- gen erw«æ{chsenden Umzugskosten, Berlin, den 4. April 1855. :

Debits -Comtoir der Geseh - Sammlung,

‘Justiz-Ministerium.

Der bisherige Kreisrichter Die ckman n zu Aschersleben is fm Rechtsanwalte für den Bezirk des Kreisgerichts zu Or lnb und zum Notar im Departement des Appellationsgerichts in Hal- Acht, mit Anweisung seines Wohnsißes in Aschersleben, ernannt

Minifterium der geistlichen, Unterrichts: un® Medizinal - Angelegenheiten.

: Der vrdéntkihe" hrer am Gymnasium zu Neu -= Stettin Dr. Jakob Gustav Heinrich Heïfdtmann, {s zum Ober- lehrer ernannt; :

“Die Berufung ‘des Kandidaten des höher Schulamts, D Friédrih Ludwig Wilhelm Herh um dritten riebrer am Gymnasium zu Elberfeld; \o wie A 0 T

Am Gymnasium zu Gütersloh die Anstellung der interimisti e Le Lehrer Caspar ut epy Shöttler, “Due udwig Wilhelm Hermann Scholz und Wilhelm Albert

590 : f Diet Tein als Ob erl ehrerz des Kandidaten des höheren S

ares betreffenden Beamten, - aus der } e

falls nit dèr eigene |

amts Hermann Rudolph Petermann als ul, Lehxer und des Lehrers Carl Friedrich Theodor Gt

“als Elementarlehrer genehmigt worden:

Cirkular-Verfügung vom 28, März, 1855 weghy Ausführung, der Regulative vom 1, 2, ün 3, Oktober 1854, betreffend den Unterricht kn ven evangelishen Schullehrer-Seminarien, die Vor- bildung evangelischer Seminar-Präparanden und die Grundzüge in Bezug auf Einrihtung und ly. terricht der evangelischen einklassigen Elementar. \chule.

Regulativ vom 1. Oktober 1854 (Staats-Anzeiger Nr. 255 S. 1995 Desgl. 2, Oktober 1854 (Staats-Anzeiger Nr. 266 S. A)

__ Desgl. 3. Oktober 1854 (Staats-Anzeiger Nr. 269 S. 1) Cirkular-Verfügung vom. 6. März. 1852 (Staats-Anzeiger Nr. 68.6, 366,

Von dem für die mehrklassigen Eleméntar= und Mittelschulen

der Stadt Berlin dur{ch die hiesige städtische S{hulbeputation, in

Anschluß an die unter dem 3. Oktober v. J. veröffentlichten Grund. züge für die einklassige Elementarschule und nah Maßgabe der selben, ausgearbeiteten Lehr- und Lectionsplan, welchen das Könjg: liche Provinzial-Schul-Kollegium mittels Berichts vom 10, v; F, mir vorgelegt hat, habe ih uähere Kenntniß genommen,

Durch denselben hat die Anordnung des Regulativs vou 3, Oktober 1854, daß die für die einklässige Elementarschule vorg \{hriebenen Grundzüge, fo weit sie Charakter, Richtung und Vest dés Elementár - Unterrichts angehen, überall unverändert auth auf die mehrklassigen Schulen Anwendung finden, da se für die den Umfang nah zu erweiternden Lectionspläne au@ch diesen Shulen Grundlage und Anhalt zu bieteu geeignet sind, ihre Ausführung und die thatsächliche Bestätigung ihrer: Richtigkeit gefunden,

Je wenñiger bei dem in Rede stehenden Lehrplan flir die hiesi fe méehrklasfigeu Schulen Gelegenheit und Veranlassung geboten ein koûnte, die Grundsähe der drei Regulative, was die Behand- ent und die leßten Zwecke des Elementar-Unterrichts betrifft, tes Weiteren auseinanderzuseyzen, um so mehr is zu erwarten, daj in den hier bestehenden Lehrer - Konferenzen die Regulative selbs, sowie die aus ihnen sich- ergebenden Folgerungen, nahhaltig zum Gegenstand eingehender Besprechung und vorarbeitender Auleiting und Uebung gemacht werden, - Die Aufsichts - Organe der Shulen aber ‘werden es’ sich angelegen sein lassen, in der Ausführung des auf Grundlage dèr Regulative ausgearbeîteten Lehr- und Lections- Plans für die hiesigen Schulen die in den Regulativen selbst dat- E te Richtung einer gesunden, . verständigen und christlihen s - sbildung ‘immer mehr zum Leben ‘und zur Förderung u

ringen.

Berlin , den 28. März 1855.

Der Minister der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal- : Angelegeuheiten. (gez) von Raumer,

An das Königliche Provinzial-S@{ul-Kollegium hter.

Abschrift vorstehenden Erlasses erhält das Königliche Provin- zial-Schul-Kollegium mit folgendem Bemerken : Die bis jeßt in Erledigung meiner Cirkular-Verfügungen v0 6, Oktober v, J. mir zugegangenen Berichte der Königlichen Pro- vinzial-Schul-Kollegien und Königlichen Regierungen geben zunäd daffir übereinstimmend - Zeugniß, wie es an der Zeit und wh gethan war, durch die drei Regulative: vom 1., 2, und H Dîtv- ber v. J. auf amtlihèm Wege das als Aufgabe und Ziel. (di Volksbildung , so weit Seminar und“ Elementarshule bei ihr be theiligt sind, festzustellen, was im Hinblick äuf die wahren Bedürs- nisse der ‘Volksbildung und im Gegensay ' gegen: eine irreführend! Richtung seit länger als einem Jahrzehnt unter ri{htiger Anleitu") der- Behörden in “den bésseren Schulen | und Seminarien / berei? thatsählih angestrebt und größtentheils erreicht gewesen M Außerdem“ bürgen - die in großer Zahl mir aus den versi densten Kreisen der Bevölkerung zugegangenen Aeußerungen, U eingehenden und zustimmenden Besprechungen, welche die Regu s in den ernsten yädagogisthen Zeitschriften gefunden haben, #0 wie / hervortretendèn bedéutenden- Anfänge einer neuen pädagogishen t didaktischen Literatur dafür, daß die in den Regulativen niedergelegt Anschauungen und Grundsäge: Wurzel gefaßt und si der ere Pat s Gebiete des geistigen Lebens zu bemächtigen angf ang aben,

_niiventlic

Eleméntarlehrer

591

6 theils aus Unkenntniß der bestehenden Verhältnisse und

/ n der Schulen, theils aus dem bèstimmten und n eine chriskliche und gésunde Volksbildung

auf die Reguláttive haben die gr j j e d Ca eee E D

rat werden, wel em geistigen Leben der Nation be- sin Sieben, wenn ‘eine Richtung zur Geltung gelangte, welche die Stelle der ‘heiligsten geistigen Güter des Volkes hohle Nega- “ien, an die Stelle ee fonkreten Eigenthümlichkeiten inhaglts- n tionên zu lel und statt der Macht des Christen U nzip der ira E Leer: die BVolksbil-

ebeñd zu machen,” noch versucht.

dung n Angriffen ist Seitens der Behörden mnd der Lehrer gts entgegenzu ven ‘nöthig, «ls die größte Energie und ‘Treue in der Ausführnng der Regulative.

Wenn von einzelnen Provinzial - Schul - Kollegien ünd Kegierungen bemerkt worden ist|, wie ‘die in ‘den “Regula- ¡ven hin {lich der Seminar-Präparanden und der Elementar- qul - Bildung gestellten Anforderungen ‘die bisherigen Li- fung der betreffenden “Anstalten , namentlich was die here Aneignung, das volle Verständniß des Unterrichtsstvffes ¡id die Ausbildung im flaren Denken, Sprechen und Niederschreiben al

blih übersteigen und s{hwerlih in der nächsten Zeit er- n T t chtigen a an der

b n Gegensaß g nig, dh dur

t werden könntenz fo darf ih in der umfi | Kehörden ‘und der treuen Hingabe der Lehrer die S er- ilifin, daß die vorhandenen wierigkeiten baldmöglichst über- nuiden und ein Sporn sein werden, immer tiefer in das Wefen der Regulative einzudringen und ihre Absichten für eine tüchtige Kolksbildung verwirklichen zu helfen. Eine angemessene-Vermittelung des dieserhalb für die Lehrer wünschenswerthen Verständnisses findet h in einem Aufsaß des ersten diesjährigen Heftes des Schul=

“ilattes der evangelischen Seminarien Schlesiens, auf wel@{chen ih

heaiso, wie auf die von dem Provinzial-S{hulrath B ormann

Y ¡uf-Grund der Regulative bearbeitete S(hulfunde hierdurh auf=

am mathe. Bei dieser Gelegenheit, wo erneuerte Anforderungen an die

für eine gesegnete Ausübung ihres Berufes ge- iht werden, ist es mir véfcentih, darauf hinweisen zu können, von welchem Erfolge die durch meinen Cirkular-Erlaß vom 6. März 1862 angeorduete Regulirung der zu gering dotirten Schullehrer=- stillen hon bis jeyt begleitet gewesen ist. Als Beisptele auth für ole Bezirke, in welchen das Regulirungs-Geschäft noch weniger vorgeschritten ist, mögen folgende Angäben dienen:

Au Ddvauernden jährlihen Zuschüssen für Verbesserung der Shullehrer+Besöldungen find seit jener Zeit regulirt worden : im Regierungs - Bezirk Bromberg 14,779 Thlir,z im Regie-

wgs Bezirk Stettin 74162 Thlr. 5 im Regierungs-Bezirk “Mer- surg 5863 ‘Thlr.; im Regierungs-Bezirk A 6376 ‘Thlr. z im Regierungs-Bezirk Posen 10,659 Thlr. ; im Regierungs-Be= f Potsdam 74193 Thlr.; im Regierungs - Bezirk Minden 7752 Rthlr.; im Regierungs - Bezirk Düsseldorf 7035 Rthlr.; im Regierungs-Bezirk Aachen 5589 Rthlr. ‘Die Mittel werden theils von den Verpfliéhteten mehr aufgebracht, theils aus ‘Staatsfonds als Zuschuß geleistet.

Es is zu erwarten, daß auf dem eingeshlagenen ‘Wege in nit langer Zeit den Klagen über die äußere Lage der Elementar- S6hullehrer, so weit solthe als wirklich begründet anzuerkennen sind, Abhülfe gewährt sein wird.

Bei der Wichtigkeit des den Elementarlehrern anvertrauten Berufes und im Vertrauen auf ihre Gewissenhaftigkeit und Pfliht= inue enthalte i mih gern, die Erwartung auszusprechen, daß es dieser der Verbesserung ihrer äußeren Lage zugewendeten Fürsorge bédürfe, um sle zu erhöhter und fruhtbarerer . Erfüllung ihrer

iten zu veranlassen.

Von der umsihtigen und nachhaltigen ‘Thätigkeit der König= lihen ‘Provinzial - Schul - Kollegien und Königlichen Regierungen, von der persönlichen Einwirkung der Departements- Shulräthe, erwarte ih aber, daß die zur Ausführung der ‘drei Regulative eingeleiteten Vorbereitungen möglichst beschleunigt und dié Grundsäye der Regulative selbst überall baldigst eine lebens- volle: Wirklichkeit werde.

Berlin, den 28. März 1855, “Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten, von Raumer.

An

_simmiliche Königliche Prövinzial-Schul-Kollegien

| und Regierungen.

Nachdem der geseplihe Schluß der Vorlesungen mit dem 24sten

vorigen Monats eingetreten is, wird hierdurch bekannt gemacht daß das [Stuemerc-Sbvdestor mit dem 16, Apríl d. J, digiant e

Berlin, den 2: April 1855,

Der Rektor der Königlichen Universität. Mitscherlich.

Die ‘Immatriculation für das bevorstehende Sommer-Semester 1855 fiidet bis act ‘Táge nah dem 16, April c,, dem: vorschrists- mäßigen Anfange der Vörl vingen, wöchentlich zweimal, Mittwochs und Sonnäbends um 12 Uhr im Senats-Saale stätt.

Dehuis derselben haben L 4) die Studirenden, welche von einer andern Universität kommen, ein vollständiges Abgangszeuguiß von dieser Universität 2) viejenigen, welche die Universitäts-Studien beginnen, insofern sie Inländer sind, ein vorschrifismäßiges Schulzeugniß und, Ke fie Ausländer sind, einen Paß oder sonstige ausreichende gikimations-Papiere vorzulegen.

Unter väterlicher . oder pormunbsGaltlißer Gewalt Stehende haben außerdem die \{chkiftlihe Zustimmung thres Vaters oder Vormundes zum c der hiesigen Universität boizubringen.

Jn Betreff derjenigen Jnländer , welche, ohne das Mete, mäßige Zeugniß der Reife zu besißen, die Universität zu besuchen wünschen, wird auf die -§§. 35 und 36 des Prüfungs «Reglements vom 4, Juni 1834 verwiesen.

Berlin, den 1. April 1855.

Die Jmmatriculations - Kommission. Mitscherlih. Lehnert.

Die nicht immatrikulationsfähigen Studirenden der Pharmac ie so wie der Zahnheilkunde bei hiesiger Königl. Universität werden aufgefordert, noch vor Anfang des bevorstehenden neuen Semesters, um wegen Beginnen oder ‘Fortseßung ihres Studiums díe nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibringung der über thre ul- keuntnisse und resp. Besuch der Se J echenden Zeugnisse béi Unterzeichnetem (Französishe Straße Nr. 29,) Morgens von 8 bis 9 Uhr sh zu melden. U

Berlin, den 2. April 4855.

Der Direktor des chirurgish-pharmaceutishen Studiums bei hiesiger Königlicher Universität, Geh. Ober-Medizinalrath Dr. Klug.

Ministerium des Junern.

Bescheid vom 4, Februar 18595 betreffend die Diäten und Reisekosten der Polizeiräthe.,

Da nach §. 6 der Rangordnung vom 7. Februar 4847 die Polizeiräthe vor den Assessoren rangiren, leßtere aber nah §. D 1, c. zur fünften Ran eE gehören, #0 sind auch die Polizeiräthe als zu dieser Klasse gehörig anzusehen,

Die 2c. wird E: auf den Bericht vom 30, Dezember v. J, hierdurch autorisirt, dem Polizeirath N. die Reisekosten für die gemachte Versepungsreise „nah den für die fünfte angie mit «bestimmten Säben zu 4a und 2a der Allerhöchsten Verordnung vom 40. Juni 1848 zahlen zu lássen.

Berlin, den 4. Februar 1855,

Der Minister des Jnnern. von Westphalen.

An die Königliche Regierung zu N.

_ Abgereást: Se. Dur(hlauht der Fürst Alexander zu Sayu-Wittgenstein - Hohenstein, nach Schloß Wittgenstein. Se. Durchlau@ht der Fürst Friedrich zu Hohenlohe= Waäldenbürg-Shillings fürst, nah Kuypferzell. Se. Excellenz der Staats - und Kriegs - Minister, General- Major Graf von Waldersee, ca der Provinz Pommern.

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