1855 / 83 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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geordnet. welche zugleich die Geschäfte der Bibliothek und des Sekreta- riats rgen. i ux Berathüng über bek Lehrplan und zur Erörterung ändexer, den Ünterricht lbs betreffender Verhältnisse wird der' Direktor die be- theiligten Lehrer der Anstalt, so oft als nöthig, in der Regel aber jähr- lich einmal berufen. 3

Garde bildet bas Curatorium der

techni Bau-Deputation e uratorium

Ba TTIE und w r: solches mit bei etwaniger Abänderung or- anischer Einrichtungen, bei Feststellung des Lehrplans, so wie bei Anstel- lun ex Lehrer und Vervoll A A der Lehrmittel.

Ordentliéher Unterricht.

Für die Hauptgegenftände des Unterrichts werden ordentliche Lehrer mit der Verp E bestimmte Lehrvorkräge zu halten und bestimmten Unterricht zu ertheilen, von dem Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten auf die Vorschläge des Direktoriums angestellt. Die desfallsigen Berichte werden dur die Königliche tehnische Bau - Depu- tation mit deren Gutachten an den ia befördert.

Außerordäindt Unterricht.

Außerdem kann jedem ordentlichen Lehrer, jedem Baumeister, so wie jedem Professor oder Lehrer einer anderen höheren Lehr:Anstalt von dem Direkiorium gestattet werden, Vorträge über hierher gehörige Gegenstände an der Bau-Akademie zu halten ober Unterricht zu ertheilen. Auf Be- förderung derartiger Vorträge, soll, so weit Raum und Mittel es ge-

statten, thunlichst gerücksihtigt t

Allgemeiner Lehrplan des ordentlichen Unterrichts.

Die Bau - Akademie uulant zwei Lehrgänge je zu 2 Jahren, von denen der Erste für die Ausbildung zum Bauführer, der Zweite für die zum Baumeister bestinimt ift. : s

Der “Unterricht jedes Lehrganges beginnt mit dem Oktober eden Jes und erstreckt \sich" auf die in dem nachfolgenden allgemeinen Lehr- plane näher bezeichneten Gegenstände, deren Kenntniß und Uebung bei vergl. Vorschriften für die Ausbildung und

den bezüglihen Prüfungen züglihen Prüfung Cs. 9 und 17)

Prüfung derjenigen, welche sich dem Baufache widmen, gefordert wird. E Die vor Beginn des Unterrichts halbjährig bekannt . machenden specielen Verzeichnisse- der Unterrichtsstunden werden in folcher Reihe- olge festgestellt, den können, i g. 7. Erster Lehrgang: 1. - Landbaukünst nebst Linear-Architektur und Ornament- Zeichnen. Der l. Lehrgang für künftige Bauführer umfaßt: a) Bau-Constructionslehre mit Zeihnen-Uebungen;, b) Proxttionélehre in Anwendung auf Steinschnitt der Gewölbe, Schätten-Conftruction und Perspektive (mit Zeichnea-Uebungen) ; c) die wichtigsten Formen der antiken Baukunst, namentli der Säus len-Ordnungen und Bogenstellungen, nebst den bezüglichen Details der Gesinise, so wie der Thüren, Fenster-. u. st. w. (mit Zeichnen- Uebungen); þ i d) die Einrichtung und Construction einfaher Gebäude, Anfangs mit

Uebung der Darstellungs-Methoden von Grundrissen, Pröfilen, pet

çaden und Detail - Zeihnungen , später mit Uebung im Entwerfen von Gebäuden nach gegebenen Programmen; -

e) landwirthschaftliche Bäukunst (mit Uebungen im Entwerfen);

f) O ois “Baumaterialien, Voranshlagen, Bauführung u. \. w.;

8) Ornamentzeichnen nach Vorlegeblättern und Gips. Umrissen, später in ausgeführten Methoden.

2. Wassers, Wege- und Eisenbahnbau.

Anfangs in

Elemente des Wasser-, Wege- und Eisenbahnbaues, namentlich das -

Fundamentiren untex Wasser, der Bau gewöhnlicher Brücken, Uferbefesti-

gungen, Verwallungen, Stauarchen und Mühlengerinne, die Anordnung

und Ausführung der Längen- und Querprofile der Straßen- und Eisen-

bahndämme und deren Befestigung. - i 3. Maschinenbau.

__ Die Maschinentheile und. die einfacheren, auf Baustellen gebräuch- lichen Hülfsmaschinen und Gerätbe, ferner die Einrichtung gewöhnlicher Mühlen und D Mane. ,

- . Neine Mathematik.

__ Ebene Trigonometrie, Stereometrie, beschreibende Geometrie, sphä- rishe Trigonometrie und Elemente der ‘Curvenléhre (mit Uebung im Zah- lenrechnen, so wie im Gebrauch der Logarithmen).

5.- Angewandte Mathematik. a) Statik fester Körper und deren Anwendung auf die Bestimmung der Festigkeit der Bau-Materialien, Hhdrostatik, Aerostatik mit Bezug auf Baukunst und Maschinenwesen (mît Uebungen im praktischen

_Rechnen);

b) Feldmessen und Nivelliren unter Anwendung der üblichen Jnstru-

mente (mit Excurfionen). 6. Naturwissenschaäften. a) Physik in- Bezug auf Wärme, Licht, Electricität und Magnetismus; b) Chemie in Bezug auf. die einfachen Stoffe und deren Verbindung mit - einander, 4 dieselben auf Bau - Materialien von Ein-

fluß find. h

/ s Zweiter Lehrgang: : 1. Landbaukunst nebst Architektur-, Ornament- und freiem Handzeichnen. Der 11. Lehrgang für künftige Baumeister umfaßt: a) Bau-Constructionslehre in Beziehung auf ausgedehnte Gebfude, ein- schließlih der Feuerungs-Anlagen ; :

daß die Ziele des allgemeinen Lehrplanes erreicht wer-

b)

9

f)

a) b) c) a)

b)

Vortrâg mit Exkursionen.

Béi allem Unterrichte wird

der Studirenden hingewirkt. i Die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden- wird bis auf 36 be-

stimmt.

Augu Pfingsten jedesmal 6 Tage.

Bei der Meldung zur Aufnahme find beizubringen: I.

IT,

î

Geschichte dèr Baukunst des Alterthums, des Mittelalters i ) L tas Kunstperiodez L u des c ew g jeßigen Zeit, so-wie Städté-Anlagen (mit Uebung im Feichn P S): : Zeichnen und

en Arten von Privat: und öffentlichen Gebäuden ber

Entwerfen öffentlicher Gebäude;

Ornamente und Decorationen nach den Grundsäßen der Tektonix

u entwerfen und in äusgeführten Methoden zu zeichnen;

eies Handzeichnen. ; Mara B Wasser- und Eisenbahnbau. ;

a) Allgemeine Wasserbau nen (Vortrag mit Uebung im Entterfen a

und Veranschlagen von b) Eisenbahnbaukunst (Vortrag mit Uebungen im Entwerfen und

Veranschlagen).

Maschinenlehre und Maschinenbau (Vortrag mit Exkurfionen und mit Uébungen im Entwerfen,

sserbauwerken);

3. Maschinenbau.

Berechnen- und Veranschlagen von Maschi 4. Höhere Geodäsie. cinen),

5. Téelegraphie.

Anlage und Betrieb der elektromagnetischen Telegraphen.

J 6. ethan: Differenzial- und Jntegral-Rechnung ; WükrscbinlichkeitGNRe nung, angewendet auf die Theorie der Zu-

verläsfigkeit von Beobachtungen und Versuchen ; Analytische Dynamik in Anwendung auf Baukunst und Maschinen-

lehre. : s 7. Naturwissenschaften und Technologie.

Oryctognosie und Geognofie , Kenntniß der im Bauwesen antwend-

baren Mineralien nach ‘ihren Kennzeichen und ihrer systematischen

Ordnung; | bauwifsenschaftliche 9 ns Pud : :

esonders auf selbstständige Thätigkeit

g. 10. erien.

erien treten ein: vom 20. bis zum 8. Oktober; außerdem zu Weihnachten , Ostern und

¿dli Aufnahme der Studirenden.

Die Aufnahme der Studirenden erfolgt dur. Jmmatriculation, auf vorgängige \{riftliche Anmeldung bei dem Director, zum 8.

_ Studirende, welche legen wollen, können auch zum E Ens Jahres immatrikulirt werden,

in der Regel bis

ftober jeden Jahres. eine der vorgeschriebenen Staatsprüfungen ab-

Bedingungen der Aufnahme. von denjenigen, welche die Prüfungen für den Staatsdienst aegen niß der Reife des Abgangs zur Universität a) ein Zeugniß der Reife de angs zur Unive : / B der Batweis über eine mindestens einjährige praktische Lehrzeit

bei einem oder mehreren“ Baumeistern, welche die für die preußishen Baumeister oder Privat-Baumeister vorgeschriebenen Prüfungen bestanden haben. - In den Zeugnissen darüber sind die Gegenstände der Beschäf- tigung, weile in Büreau- und Zeichnen-Arbeiten, in der Theil- nahme an Bau-Ausführungen und in Feldmesser- Arbeiten beste- hen können , näher anzugeben. : Hinsichtlich der Feldmesser-Arbeiten ist E, daß der Kandidat Messungen und Nivellements, wie jolche zum Zwecke von Bau-Ausführungen vorkommen, praktisch mitgemacht hak. Wenn der Kändidat die Feldmesser- Prüfung bestanden hat, * wird dieser Nachweis nicht gefordert. : un Eine von dem Kandidaten felbst verfaßte Beschreibung seine Std Schule gefertigte freie Handzeich und eine einige auf der ule gefertigte freie Handzeichnungen un? während der ‘praktischen Lehrzeit (b.) efertigte Copie nah einer, von einem neueren Meister veröffentlichten : Die leßtere muß in der Größe und Behandlungsart einem Blatte der bekannten Entwürfe von Schinkel oder der von der bor maligen Ober - Bau - Deputation herausgegebenen Entwürfe Kirchen, Pfarr- und Schulhäusern entsprechen, auch hinsicht is der eigenhändigen Fertigung durch die Unterschrift eines geprüften Baumeisters“ beglaubigt werden. Die zu a.-b. ‘e. eriná gn 8 Schriftstücke werden nah erfolgter mmatriculation von q Direktorium an die Königliche technische Bau - Deputation, bér gegeben, die Zeichnungen zu- d. aber dem Studirenden wte zugestellt, h Von denjenigen , meister ablegen wollen : i Sd der Nachweis, daß der Kandidat das Handwerk eines Me a) oder eines Zimmermanns oder eines- Steinmeßen (Bas L praktisch erlernt und die: für den selbstständigen Betrieb de © lernten Handwerks geseßlich vorgeschriebene Meisterprüfung standen hat. tricula- Derselbe wird dem Studirenden nach- érfolgter Zmma tion wiêder cingehändigt.

Transitorisce Bestimmung:

T ; U ; L j Diejenigen, welche {on vor Publication dieser Vorschriften Behuf

tárz bis zum E April und vom 15ten

rcbitekturzeihnung,

borträge unter Einverständniß fasse die erforderliche Mittheilung macht. 25

welche die Prüfung als Privat - Bau „Von dem Honorar

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ngung ihrer Schulbildung -in- eine solche Realschulé eingetret d s Abgan «Zeugniß nah den hierüber ergangenen Vainateaeen für die Aufnahme in die Bau-Akademie als genügend angenom-

seither :

worden, werden auf: Grunb der ‘Nachweise über die Reife des Ab- Ds es aus der ersten Klasse der betreffenden Realschule Seaia A 0

his zu dem Michaelis 1858 “(einshließlich) beginnenden L 7 Aufnahme in die Bau-Afkademie und damn Ah np e MON Ever»

ng zugelassen: Prüfung F: 14.

Y Zulassung von Ausländern.

Ausländer, welche die Staatsprüfuüngen (§. 12. 1. nicht ablegen wollen, haben ‘bei der Meldung zur Aufnahmê nachzuweisen, daß fie hin - reichende Kenntnisse und E im Zeichnen befißen, um den Unterricht der Bau-Akademie mit gutem E E zu können. i

Hie Matrikel wird auf V E

e Matritel wird’ auf Verfügung des Direktors gegen Erlegung ei 6ebühr von Zehn Thalern ertheilt. Dieselbé ire: unds uf sechs ahre ausgestellt, ihre Gültigkeir kann aber bom Direktor derlängert werden. i ft E E R TaE v jeder immatrikulirte Stkuú- dirende ein gîsfarte, welche für das j - E merten: us i nachfolgende Halbjahr er

). 16.

Außerdem kann der Di t P Rit ußerde n er Birektor Jedem die Theilnahme an einzel Unterrihtsgegenständen gegen Erlegung des festgeschten Bui O satten. Solche Theilnehmer werden als Hospitanten betrachtet, und er- halten auf Verfügung des Direktors gegen Erlegung von 1 Rthlr. eine für ein halbes Jahr gültige Erlaubnißkarte.

e T

De L, i Meldungen zu dem Unterrichte. é Die Meldungen der Studirenden zu dem Unterrichte, so wie die

ablungen des Honorars, erfolgen halbiáhrli 4 daw-A ademie-Kasse. erfolgen halbjährlich bei dem Nendanten der G: 18.

Der Jmmatrikulirt R, e Res

rikulirte er von dem Rendanten einen gedruck nit dem Namen des Ersteren und der“ Nummer der Matrikel bejeicónéten Anmelde-Bogen, in dessen erste Kolumne der Juhaber alle Lehrstunden, welhe er zu besuchen wünscht, unter Angabe der Nummer des- Unter- rihtsberzeichnisses und mit namentlicher Bezeichnung des Lehrers selbst enzushreiben hat. Es erfolgt sodann die Einzahlung des Honorars bei der Bau-Akademie-Kasse een Quittung des Rendanten und des Con- troleurs in der zweiten Kolumne , und hiernächst die Meldung bei den betheiligten Lehrern, welche darüber in der dritten und vierten Kolumne das Nôthige vermerken und den- Namen des Studirenden in ihre Listen eintragen. Die Annabme des eingetragenen Unterrichtes erhält erst durch

149: Kein Lehrer ist befugt, die Meldung eines Studirenden anzunehmen oder die Benuzung des Unterrichts zu- gestatten, be i i Quittung der Kasse ausgestellt ist. E

diese Vermerke Beglaubigung.

Jn die fünfte Kolumne des Anmeldebogens find die Zeugnisse der

lehrer einzutragen; fie ; : fallt dret gen; sie müssen mit deutlicher Angabe des Datums ausge- §. 24: G

“Kein Jnhaber eines Anmeldebogens darf in denselben, außer d

in ÿ. 18 Bestimmten, etwas ib i E d

mleferlich iv pg schreiben , Geschriebenes darin ändern oder 6. 22,

Jeder Jnhaber eines Anmeldebogens ist verpflichtet, denselbe -

fillig zu Ee und bei Mea bon Benefiien (F y 56 bis 20)

Tue B u S erur ane: erlust des Anmeldebogens hat

orars, ( i -

» i vai Os resp. Vorenthaltung des Zeugnisses der Bau §. 23.

Die Anmeldebogen werden bei Ertheilun issen | i g von Zeugnissen und Be- villigung von Beneszien bon ‘dem E der ad Een : t

Das im Anfange jed Ge i nfange jeden Semesters vorauszuzahlende Honorar für liale ervortrag bei der Bau-Akademie beträgt balbjährlich drei Viertel: r für jede wöchentlich ertheilte Lehrstunde. (Es beträgt also das

_dalbjährli N i U Rug e Honorar für einen Lehrvortrag von wöchentlich 6 Stunden

Die Privatlehrer seßen den Ms des Honorars für ihre Lehr- des Direktors fest, wovon der lehtere der

Das für den Unterricht der Vrivc : E, denselben am nterriht der Privatlehrer eingezahlte Honorar wird ion 3 pCt, N Semesters nah Abzug einer Rendanturgebühr

E g. 26.

E us A ea ich ür dèn Unterricht der ordentlichen Lehrer müssen ires unter allen Umständen eingezahlt werden; die übrigen 75 pCt. a (Gee l Hs unter den in Fg. 27 folg. angegebenen Bedingun- Staate ge auf der Bau-Akademie ‘immatrikulirten, dem preußischen

e) pemgenori en. Skudirenden gestundet werden, welche ? Wia erge endes Zahlungsunvermögen nachweisen, oder

L oige’ nachgewtesener Armuth zum Zwecke ihres Studiums auf au-Akademie Stipendien beziehen, oder aus öffentlichen Fonds

we i (E ens: twit Ge Betrage von 30 Thlrn. pro Semester unter-

E Studirenden wird eine Stundung des Honorars nit ge- NP

Wenn ei Stubi dér vern cifieudes À [

n render bvorübergehendes Zahlungsunvermögeu (§. 26

zu m nahweist, so ist der Direktor der Atkabomie efugt: die Ein fing

E 9 Prozent des Honorars für den Unterricht auf eine Frist von ochen gegen Ausstellung des E enden Reverses zu stunden:

Für den Unterricht der Lehrer bei der Königlichen Bau - Akademie

in-Berlin' Fetr&22, 171%

A Prozent des Honorars mit Nthlr. Sgr. Pf. j verpflichte mi Moa L F N 277m na E E E gestundet worden. pätestens bis mi , diese Summe gegen Rückgabe dieses Reverses Akademi R Lud un i dieses Jahres an ‘die Bau- mie-Kasse zu zahlen, und verzichte andern Falls ausdrücklih auf

das Recht der As des gedachten Unterrichts, so wie auf den

An j ; : «r E der Nückerftattung der bereits eingezahlten 25 Prozent des

Berlin, den ten Der Studirende

i aus Ueber diese Stundung is in der sechsten Kolumne des Anmelde-

bogens das Nöthige zu vermerken.

Zst nach Ablauf der Frist das gestundete Honorar nicht ei worden, so wird dem Stübiecnben die weitere Benußung bes Butadais

untersagt, und sowohl d Kenntniß Sh hl der Kasse als au den betheiligten Lehrern davon §. 28. /

Bei nachgewiesener A E C Vi : l er Armuth (§. zu b.) ist der Direktor der Aka- 6 Wocben Tia Ee i gans iet E des Honorars auf länger als ellung oder ari i- renden, Ges aber auf 6 Jahre, zu tet A S beiden egründung eines ‘hierauf gerichteten Gesuches if die Bei- 3 G Atteses ba d j eine estes der Behörde, wel Sti i i - stüßung bewilligt, h he das Stipendium oder die Unter R 5 i as Erstere (zu 1.) kann, wenn die Eltern des Studirenden n as T find, oder, wenn derselbe großjährig is, von dem Magistrat e R oder den Amtsvorgeseßten des Vaters ausgestellt sein. Bebó e Waisen- gilt nur das Zeugniß der betreffenden Vormundschafts- e va n dem Zeugnisse müssen folgende Punkte enthalten sein : K ngabe der Vor- und Zunamen und des Alters des Studirenden ; ) pan Es und’ Wohnort der Eltern, und bei Waisen der Vor- , c) Zahl der etwaigen bersorgten und unversorgten Geschwi Bemerkung, daß feine dorbandei seien; Un GyiseL g czoder d) ‘die von den Eltern oder Vormündern ab ugebende bestimmte An- e aat o ao fin Dn Quelle fie auch fommen und le auch sein möge, welche dem Studi jährs- : lich jugesihert worden; g che dem Studirenden jähr e) die deslimmte Versicherung, daß die Eltern oder Vormünder na ihren, der attestirenden Behörde genau bekannten eda hältnissen dem ftudirenden Sohne oder Mündel nicht mehr als die unter d. anzugebende Unterstüßung gewähréên können. Jn dem zweiten Atteste (zu 2) muß der Betrag des Stipendiums oder der N T bestimmt angegeben sein. Wird die Stundung bewilligt, nachfolgenden Revers auszustellen :

Für den Unterricht der Lehrer bei ónigli U ei E e e a e E M

so hat der Studirende hierüber den

find mir auf Grund beigebrachten Bedürftigkeits - Zeugnisses 75 P t des Honorars mit Rtblr. Sgr. E Pri P festundet worden h g Df, gei\MReben e. j Jh verpflichte mih, diese Summe gegen Rückgabe dieses Reverses na meiner Anstellung oder diätarischen Beschäftigung oder a Se meiner Vermögens-Umstände, oder, wenn keiner dieser Fälle eintreten sollte, doch spätestens nach 6 Jahren, also bis zum ten

18 an den Rendanten der Bau-Akademie- Kasse zu zahlen.

Berlin, den ten : 18

aus Jn der sechsten Kolumne des. Anmelde-Bogens if hierüber das Nöthige zu vermerken. 2e.

__- Demjenigen Studirenden, welcher in Ansehung des Fleißes oder des sittlichen Betragens fich den Tadel der Lehrer oder des Direktoriums der Akademie zuzieht, oder durch seine ganze Lebensweise an den Tag legt, daß er zu andern niht nothwendigen Ausgaben die Mittel hérbeizuschaf- fen vermöge, wird die Stundung des Honorars nit gewährt. §. 30. i A Einziehung gestundeten Honorars.

Zur Einziehung der für den Unterricht gestundeten Honorare (nù- thigenfalls im Wege Rechtens) is nur der Rendant der Bau-Akademie- Kasse legitimirt. 6. 3 l

s 0A,

: Erlaß des Honorars. Das Honorar für den Unterricht der ordentlichen Lehrer, mit Aus-

{luß der nah §. 26 unter allen Umständen einzuzahlenden Rate, wird