1855 / 102 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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: i riffen find, sollen 2 solche Bedachungen oder Häuser haben und di ;

übersende, veranlasse ich Diestde, dis Det L Bad St ege ou mit einem Geländer von Holz oder starken Stricken ie ie das ihrer Bestimmung und der Plaß, den - auf dem Schiffe einge- | von 5000 Rthlr, auf Nr. 40,374 nach Glaß bei Hirschberg; 3 Gewinne durch- Jhr- Amtsblatt zur öffentlichen sehen sein. i: nonimen;- angegebén“ sein. Zun diéser Liste muß fétner: bemerkt sein; ob“ | zu 2000 Rthlr, fielen‘auf Nr: 303: 45,927 und 51397 n Bt bläidei Berlin, den 23, April 1899. Section 4. Jedes solche Schiff, das mehr als hundert Passagiere und'-wie viel Basalt a E E a Se uus L E Froböß, Jserlohn bei Kraußold und nach Wésel bet Westermann; M Ge. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. führen kann, muß wenigstens mit zwei Ventilatoren versehen sein (folgt selben e Bestininuiügen diefen Cru uniderltogt deùselben Sttatén; winne zu 1000 Rthlr. auf Nr. 865. 1201, 3076. 4505. 5424. 5865,

ine B eibung des Apparates : ung D m | von der Heydt. A E 2 Zedes Schiff.” das mehr * als 50. Passagiere führen i Bens eine Verweigerung oder Vernachläsfizung cdes Ablíieférüng - des 7302. 7610. 10,098, 10,409, 11,706. 12,159. 13,541. 13,817,

fann, muß zu deren Gebrauch zum wenigsten einen ehôrig bedacht argó-Manifestes festgesezt sind. Ki 18,671. 21,873, 24,485. 33,517, 33,967..34,427. 38,784; 43,674, An i i i Feuer - M Ie bheerd, der für je 200 Passagiere Fu lang TA s Section 13: Allé” Zoll-Colleetorenw haben vierteljährig: Abschrif- 44,148, 44,894. 45,594, 45,683..57,432, 59,855, 60,068. 647414. sämmtliche Königliche Regierungen, mit 12 Fuß breit sein muß, haden, und in diéser Weise soll für eine-größere ten-der ihnen! eingehändigten Passagierlisten aw | den Staätsseeretair ‘der 64,602. 647617. 64,807. 65,309. 69,413. 69,517. 74,689. 77,451 Einschluß der Königlichen Regierung oder kleinere Anzahl Passagiere Sorge Nee werden, Diese Bestim- Vereinigten:-Staaten' einzusenden , der seinerseits“ bei jeder Sißung des | 78,893, 82,094 und 85,534 in Berlin bei: Arow jün Amal bei Bur j zu Sigmaxingen, mungen E dect TéButeE ¡oer ven Gas GoMvoreMtyugen Mars s id, Falls ih cas eBeno [etge Schie während der bei Dittrich; bei Mendheim, bei Mösér und‘3mal bet Séé, et; nach/Aäen u treffen, ni veeinträchtigen. éc : | ' S ) | / i | Ie 00 Â y S eion 6. Alle solhe Schiffe müssen für ihre Passagiere, unter | Neise-einr-Todesfall unter den Passagieren (Kajüten - Passagiere ausge* Ce vtac b Oren C E und bef Schreiber, Brieg bei Böhm, Deck gut verwahrt, folgende Provisionen für jeden einzelnen Passagier nommen) ercignet, so soll ‘der Schiffsmeister, Capitain, Eigner “oder Cous , n 2mal bei“ Krauß “und * bei Reintbold,

Das Emigranten- Passagier - Gese. : mit sich führen: Zum mindesten 20 Pfd. guten Schiffszwieback, 15 Pfd, inte er sokchen Schiffes spätestens 24 Stunden nach“ Ablieferung der Düsseldorf 3mäl bei Späß, Glogau bei Bamberger, Gumbinnen

I N : f - * ¿ , : H Y L a e Halberstadt b e S y g i n Passagieren in Dampf- | Reis, 15 Pfd. Hafergrüpe, 10 Pfd. Weizenmehl, 15 Pfd. Erbsen und assagierlisté'an den Zoll-Collector demselben für jeden Passagier über 8 bei Sterzel, L bei Sußmann, Halle bei Lehmann, Königs- Eine VEL Iun Neguliryng des Teauaor a R s Bohnen, 9 Br Noel: eine Pinte Essig, 60 Gallonen \süßes Wasser, s alt, der während- der Reise eines" natürlihen Todes ge- berg i. Pr. bei Samter, Landshut bei Naumann, U bei B Es wird hiermit von dem im Kongreß versammelten Senat und dem | 10 Pfd. gesalzenes Schweinefleisch und 10 Pfd. gesalzenes»Nindfleisch ohne torben ist, die Summe“ von 10 Dollars bezahlen. Der besagte Magdeburg bei Elbthal, Marienwerder bei Bestvater, Minden: bei d R äsentanten der Vereinigten Staa if - | Knochen, alles von guter Qualität. Die Quantität genannter Artikel | Collector- dagegen soll’- die unter dieser Bestimmung einge- | Rupe, Rawicz bei Baum, Reichenbach bei Scharff Schönebeck M daß tein Meister irgend cines Schiffes, das ganz oder zum Theil | kann vermehrt oder ein Artikel dur den andern substituirt werden; wo age Gelder nach: ihm zulommender! Weisung des Schaßsecretäirs 2mal“ bei Flitner, Stettin bei S{wolôw Thorn bei Kruvinskf Ei cit ânes Bürgers el Vereinigten Staaten, oder irgend eines an- Kartoffel nicht zu billigen Preisen zu haben sind, kônnen 5 Pfd. derselben er:Kommission/ des betréffenden Staates, n dessen! Jurisdiction ‘ein *| und nach Wésel ' bei Westermanü 4 39" Gelitic L aen a A ; deri Bürgers eines feczibén Landes, in irgend einem fremden Hafen oder Ort, | durch je 1 Pfd. der andern Artikel substituirt M, Die ‘Capitaine solches Schiff angekómmen ‘die zuv Unterstußung und- Vorsorge für | Nr339, 3430. 5171: 6972. 8969. 9465" 10 R7i 19 r hlr. auf i d i ta inem an die Vereinigten Staaten grenzenden Gebiet gehört, | der besagten Schiffe sollen jedem Passagier jede Woche wenigstens den franfé Einwanderer ernannt ist; auszablen. Sollte mehr als eine“ Kom- 15 596. 18.490. 20,075. 20/482 0 769. 9. u: 1 12,2 De L ah S iff ei rößere Anzahl von Passagieren aufnehmen | zehnten Theil der vorgenannten Provisionen von dem Tage der“ Ah: mission die Auszahlung solcher“Gelder beanspruchen, so steht dem Schaß“ '| Z 9'561 33 1 1387 « 40,404 chU, (O9, 1,950. 22,143. 22,967. in ein solches e g 9 eines Gehaltes einen Passagier, Kinder unter fahrt an gerechnet und täglich mindestens drei Quart Wasser verab: secretair zu, zu: entscheiden, wer zum Empfang der Gelder berechtigt ist. Nie | 24/301. 35,19, S: 572. 34,444. 36,096. 44,136. 45,107. 47,507. soll, als auf O A eGnet aber zwei Kinder über einem und unter folgen. Sind die Passagiere eines solchen Sciffes nicht gesezmäßig ver jedoch sollen an irgend einen Ausschuß, Kommission oder Gesellschaft zuUnter- | 49,289. 91,913. 56,779. 98,701. 59,514, 62,362, 66,090, 71,016. einem Jahre E in Passa ier betrachtet. Die für die Passagiere bestimm- proviantirt und zu irgend einer Zeit während ihrer Neise auf kurze stung irgend einer besonderen Klasse von Einwanderern wie Einwanderer 72,388, 76,892, 82,610, 84,400; 87,952. und 89,144, in Berlin. bei Y 4 Gamlichkeiten, die * alt zu Aufspeicherung von Waaren oder |- Rationen geseyt worden, so soll der Meister oder Eigner eines solchen von-einer- gewissen“ Nation ‘oder religiösem Bekenntniß solche Gelder aus- Alevin; 3mal bei Aron jun, bei Baller, bei Burg, bei Dettmann und Passa iergepädck bestimmt sind, „müssen folgendermaßen für die Passagiere | Schiffes jedem Passagier, der auf kurze“ Ration geseßt wurde, für jeden gefolgt werden.“ Wenn der Schiffsmeister/ Capitain; Eigner oder Consignee | bmal bei Seeger; nach Aachen ‘bei Levy, Cölu bei Krauß und bei Reim-= n werden. Auf dem Hauptdeck, Hinterdeck oder Platformen, so | Tag, an dem er mit kurzer Nation vorlieb nehmen mußte, die Summe eines- solchen Schiffes vernachlässigt, innerhalb der besagten“ Zeit die so | bold, Danzig bei Méyer und 4mal bei Rogoll; Düsseldorf: Zal bei wie in den ODeckhäufern falls welche vorhanden, muß ein Passagier auf je 16 Fuß Lon Lee LCans Pre wee difiaát pes d E Rel fee : ais aria Em LS lub e ari 8 ee pes ar Spá,’ Glogai bei Levÿsohn, Halberstädk' bei Stats Gánim e j / i 1tfernung zwischen ourt der Vereinigten Staaten em ) t erner er | , assagier no oll. Wi : , : / | A ade beri Llatferm nitt weni R U 6 Fuß beträgt: n A der Capitain oder Schiffsmeister jedes solchen Schiffes seinen Passagieren für jeden einzelnen Fall Strafe bezahlen und das hierfür entfallende Er P L i, Pr. bei Borchardt, Magdeburg bei Büchting De das kein Mitteldeck ist, müssen n. jeden Passagier 18 Fuß Flächen- | ihre Lebensmittel täglih gut und ordentlich gekoht zu bestimmten und Geld soll in derselben Weise, wie in dieser Section vorgeschrieben , ver- und gra ei Roch, Minden bei Rupe, Néisse bei Jaekel, Neuß bei inhalt fommen vorausgeseßt daß die Entfernung ¡wischen den Decks nicht | vorher bekannt gemachten Stunden abliefern falls der Capitain oder wendet werden. é | | Müller, Ostrowo bei Wehlau, Prenzlau: bei Herz, Sagan bei unter 6- Fuß beträgt ; fein Passagier der nah den Vereinigten Staaten Schiffsmeister eines solchen Schiffes absichtlich vernachlässigt, diese Lebens- | Seetion-15. Der Betrag der verschiédenen, durch die vorgehendèn Wiesenthal, Stettin: 2mal bei Wilsnach- und nach.- Wit= gebracht werden soll " darf’ in einem Deck untergebracht, das nicht min- mittel gehbrig gekocht zu verabfolgen, so soll er eines Vergebens schuldig Sectionen festgeseßten Straf+ Bestimmungen“ soll auf den’ Schiffen’; welh& tenberg - bei: Haberlandz 83 Gewinne zu- 200 Rthlr. auf destens die vdrerwähnte Höhe hat. “Wenn irgend ein Schiffsmeister: eines | erkannt und nach Ueberführung vor einer Vereinigten Staaten Circuit- diese Bestimmungen verlegen, als Hypothek haftbar sein und dieselben | Nr. 1060. 1290. 1578, 1919, 2177, 2500, 4139; 5319. 5841 : oder Distrikt - Court zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 1000 Doll, | in jeder Vereinigten Staaten Cireuit+ odér Distriftcourt, innerhalb deren“) 7396: 10,744. 11,904. 12,089; 13,658. 16,278, 16,684 18,332. . . O; 7“ . i . p L

Schiffes innerhalb der Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten eine größere i i i , ilt wer isdicti i i inschifft , als der Tonnengehalt | und Gefängnißhaft von nicht länger als einem Jahre verurtheilt werden, Jurisdietion sie ankommen; dafür belangt werden. e Mi . 118,383: 18/975; 19,208! 25 25672, 1: 28: 29 dediten E it E A t einem andern fremden | wobei es nebenbei den Passagieren, die Schaden gelitten haben, unbe- Section 46: Alle Schiffe, welche von der' amerikanischen Colonië*' 30/345 F Us Dia L AES A e tete r . , * 1 . -__ “pa. ° / G C U 4 «Fe t * , ,

arrer, y E Gebi 1 n bleibt, ihre Ansprüche auf dem Civilwege geltend zu machen. | sations - Society: oder“ der Colonisations-Gesellschaft irgend ‘eines Staates" | - i r fit t

eira: Mende e buin E O S aaen e ehblinisse für die "Section E Der Capitain jedes solchen Schiffes ist bevechtigt, unter nahck den- Kolonieen «an: ‘der' ‘Westküste vow Afrika gesandt werden, find 37,683, 37,930, 40,092. 40,349, 43,951. 45,205. 46,831. 47,465.

Pasa iere nicht Es bem Geseve bemessen sind, so soll er.eines Vergehens | seinen Passagieren gute Disziplin und Neinlichkeit aufrecht zu erhalten. denselben Bestimmungen dieser Akte unterworfen, | 47,992, 48,0/ 8, 48,204. 48,431. 50/84. 92,6534. 52,128.

\chuldig erkannt und auf Ueberführung desselben vor einer Circuit- oder | Zu diesem Behufe sollen solche Schiffsregeln, wie er sie für zweckmäßig __ Section 17. Der Zoll-Kollektor soll nach Ankunft -eines solchen 93,244. 94,979, 54,889. 54,945; 54,970, 56,657. 958,334, Distrikt - Court der Vereinigten Staaten für jeden dem Gesehe nah un-" halten mag, an einem den Passagieren zugänglichen Plage des Schiffes Schiffes in seinem Hafen dasselbe untersuchen und an den Schaßseeretair 58,475. 59,305. 60,196. 62,120. 66,263. 66,429. 66,866. 67099. zulässigen Passagier, oder jeden zu engem Pássagiersraum ‘um 50 Doll. angeschlagen sein und dieselben während der Reise zur allgemeinen Ein- uüber-die Zeit der: Abfahrt, Dauer der Reife, Véntilation,“ Passagierzahl, | 67,990. 69,355: 69,436! 72,181. 72,395. 72,660: 73,160; 75,355. bestraft und nah Ermessen des erkénnenden Richters zu einer Gefängniß- | sicht dort bleiben. Es ist die Pflicht des Capitains, die von den Passa- die Näumlichkeiten derselben auf: dem Schiffe, deren Kost, Geburtsland,“' | 75,472, 78,714; -79,520. 80,096: 81,238. 81,954;/82/,838. 83,549

strafe von niht über 60 Tagen verurtheilt werden. gieren bewohnten Räumlichkeiten in einem reinlichen, gesunden Zustande Zabl- der Todesfälle, Alter und Geschlecht der Verstorbenen, so' wie seine! | 8§5,030;! 85,199; 87,204 und! 88,806 4 s In

Sollte es jedoch für die Sicherheit des Schiffes oder dessen Einrich- | zu erhalten, und die Eigner solcher Schiffe haben die Decks, so wie alle Ansicht über die Ursachen! der Sterblichkeit und, wenn feine“ vorhanden} Berkin * den 1 G Mai 1855 f

tung nothwendig sein, einen Theil des Cargos oder Ladung, oder andere | zum Aufenthalt der Passagiere bestimmten Näúûme \o konstruiren zu lassen, welche Vorsichtsmaßregeln zu: Verhütung derselben: beigetragen, zu be- Kb ui li ch G il eb ttérie-Di

Artikel in dem gewöhnlich für Passagiere bestimmten Raume unterzubrin- | daß dieselben vollständig gereinigt werden fönnen. Ferner sollen sie für ride : B 2E g e General=-Lotterie-Ditection.

gen, so können die Passagiere in eigens hierzu gebauten Kammern oder | den ausschließlichen Gebrauch von je 100 Passagieren einen sicheren, zweck- Section 18. Diese Akte soll für die Schiffe, welche von -an der

Verschlägen, die sih an der äußern Oberfläche des Schiffes befinden und mäßigen Abtritt herstellen. Wenn das Wetter den Passagieren nicht er- östlichen Seite diéses Kontinents gelegenen Häfen der Vereinigten Staaten

dem Wasser nicht zugänglich sind und eben so leicht wie die Decks oder laubt, mit ihren Betten zur Lüftung auf das Deck zu kommen, so ist es absegeln, 30 Tage, und für die Schiffe, welche von den an der westlichen : ai z Platformen gereinigt werden mögen , untergebracht werden. Diese auf | die Pflicht des Capitains, die Passagiersräume mit Chlorkalf oder cinem Seite dieses Kontinents gelegenen Vereinigten Staaten Häfen oder bon N ichtamtli ches.

solche Weise hergestellten Passagierräume dürfen indeß nicht als ein | anderen gleich wirksamen Mittel reinigen zu lassen. A europäischen Häfen absegeln, 60 Tage, und für Schiffe, die von andern / Theil des den Passagieren . geseßlich bewilligten Flächenraumes be- Section 8 Der Schiffsmeister oder Eigner solcher Schiffe, der den Theilen der Welt absegeln, 6 Monate nah Bestätigung derselben in j Oldenburg, 28. April. Unser Landtag is heute nah trachtet, sondern müssen davon abgerechnet werden. Jn allen | in der 3, 4. und 5. Section vorgeschriebenen Bestimmungen bezüglich ded | Kraft treten: / | einer Dauer von mehr als fünf Monaten im Aufträge Sr. König= Fällen , wo solche Verschläge hergestellt werden , muß die obere | bedeckten Eingangs zu den Passagiersräumen, Ventil-Laternen oder Koh- Section 19. “Alle andern Akten und Bestimmungen , welche mit | lichen Hoheit des Großherzogs durch den Minister“ von Rössing ‘ge= Fläche derselben als das Deck oder dic Platform betrachtet und von ihr |’heerden nicht entspricht, soll für jede einzelne Verleßung oder Vernach- den vorerwähnten Bestimmungen dieser Akte in Widerspruch steben, sind | {losen wörden.

aus die vorgeschriebene Entfernung vermessen werden. Ferner wird ver- | lässigung dieser Bestimmung 200 Doll. und für jede Verlegung der E hiermit widerrufen. Dem Schaßsecretair steht es nach feinem Ermessen Holstein. Kiel, 29. April Admiral Dundas is} gestern ordnet, daß in den für die Passagiere bestimmten Näumen ein Spital vi stimmungen der 44 SEVaN dieses Maiehes die Gupme A X MAE N Ae D M Bun gen egen Bd eni der Degen tee Akte Mittag von Kbuenbagen zurikkaéfehtt uub bat schie Blägge ai An t «Fos j S S y Staaten b welche Strasge | oder ausgesprochene Sträfen ganz zu erlassen oder 0- N i

dieselben und zwar abgesondert von den S(lafstätten hergestellt werde, Strafgeld an die Vereinigten Staaten ezahlen, we g ge\pr ganz 3 e zu m aufdem „Duké of Wellington“ aufgezogen. Ueber die Abfahrt der

das, wenn es benußt wird, zu dem den Passagieren bewilligten Naume | jeder Vereinigten Staaten Circuit- oder District-Court eingeklagt werden difiziren. : of 2 gerechnet werden e dasselbe darf LD nicht mehr als 100 Fuß unen: / Zu diesem Behufe werden“ alle Bestimmungen" der Akte vom- 30. Au- | Flotte is noch nichts Besiimmt2s zu erfahren, (H. N.)

Flächeninhalt auf dem Deck einnehmen. Ferner ist verordnet, daß auf Section 9. Jeder Zoll-Kollektor in irgend einem Hafen der gs gust 1852, Beförderung von Pässagieren in Dampfschiffen betreffend, in |_, Lübe, 28. April. Gestern traf in unserm“ Hasen das Zweideckern, wo die Höhe der Decke 74 Fuß oder mehr beträgt, für jeden | einigten Staaten, in dem ein solches Schiff ankommt, oder von eide soweit fie mitder gegenwärtigen Section* im Widerspruch stehen, wider- | Königl. schwedische Kriegs-Dampfschiff „Balder“ aus Carlscrona ein. Passagier nur 14 Fuß Flächenraum erforderlich. absegeln mag, soll einen oder mehrere Zoll-Fnspektoren ernenne, Mee rufen. Diese Schiffe unterliegen bei ihrer Ankunft oder Abfahrt in oder | Wie man hört, soll hier der „Balder“, der am Dienstag wïeder

Section 2. Kein solches Schiff darf mehr als zwei Reihen Schlaf- | jedes solche Schiff zu untersuchen und "über dessen geseßliche Ausrüstung In Häfen der Vereinigten Staaten ‘gleichfalls der Untersuchung der Zoll- | abgehen wird, eine bedeutende Quantität von in Belgien “ange fér- lbe haben und der Zwischenraum zwischen dem untersten Theile der- | schriftlich an ihn zu berichten haben. chórde. tigtem und“ für die Bekleidung der s{chwedis{chen Marine bestimmten

g ; : g in. j i Besti i fte, welche auf den Naun , : elben und dem Dee oder ‘Platform \oll nicht geringer als 9 Zoll sein Section 10. Alle Bestimmungen dieser Akte E erstreden A E - | Tuch einnehmen. Jn der gestern stattgehabten General-Versamin-

Die Schlafstätten t fkonstruirt, varallel mit d Scbiffsseit nd [derd agieren in solchen Schiffen ebührt, Bezug b i N 1E 3 Ps é ie Schlaffsi üssen gut fkonstruirt, varallel mit den Sciffsseiten u fich den. Pan E Loe Pu S F Sn, oie zum Theil odek lung der“ Actionaire der finnländish-lübeckischen Dampfschifffahrts-

von einander durch Wandungen, durch die man gewöhnlich Schlafstätten zu : j 5 : i; E / Je Y / |

trennen ‘pflegt, abgesondert sein. Die Schlafstätten sollen wenigstens | ganz durch Dampf getrieben werden, den Zwischendecks - Passagieren an Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Gesellschaft wurde beschlossen, das Dampfschiff „Hengist“” auch im

6. Fuß lang und 2 Fuß breit sein, „und „jede nur von einem Passagier | gewiesen zu werden pflegen. è : aLigzé bet Medizinal-Angelegenheiten. Laufe dieses Sommers zwischen hier und Stockholm fahren zu lassen, beseßt werden. Doppelte Schlafstellen müssen die doppelten Dimensionen Section 11. Alle Schiffe, welche E Ee bac At (Lüb.- Ztg.)

intate A | j i en c e : j N î f G j j j a

Vereinigten Staaten nach einem Hafen im Die Berufung des Lehrers an der Domschule zu Schleswig, Sesterreich. Wien, 30. April. Hier eingetroffene Nach

O einfachen Gen. Solche dürfen von Ge, mehr FA b gm, oder A e bme der Bestimmungen über

einer Frau und zwei Kindern unter dem Alter von & „Fahren, oder von | lantishen Ocean segeln , sollen- mit Ausnahme e ge | : ridtat i aus d I%fe : , V aus

Mann und Frau, oder von einem Manne und seinen 2 unter 8 Jahren | Lebensmittel und Wasser allen den in dieser Akte erwähnten Bestim Eri Wilhel m Lorenz zum Oberlehrer am Gymnasium zu S IE Kue v abe Sm: CACHEN S M BciiBventtt

allen ‘Kindern , oder von 2 Männern derselben Familie beseßt werden. | gen bezüglich der Beförderung von Passagieren in Kauffahrteischiffen ift oest ist bestätigt, und vor Sebastopol verstummt , und wurde fei inzige russische Bat=

as ede Uu einer Pee Bestimmungen soll der Schiffsmeister | terworfen sein. Die Eigenthümer uber Sie er Eo erorivähtt 2 Die Berufung des Lehrers an der höheren Bürgerschule: zu | terie N Die Russen A Hell? d 000 Mahn Verstärkung

i i i F j 3 î i j i n er Z ) 4 i ; Ó f h f « , A

und die Eigner des Schiffes für jeden-Passagier in ein Strafgeld von sollen jedoch den Passagieren u ppstadt, Dr, Ernst Oscar Bermann, zum ordentlichen Lehrer nach dem Kriegsshauplaße , von denen bereits dér größte-Theil

eingetroffen sein soll. (Tel. Dep.)

[I , , LZ , , , y 4 þ l 5 “Doll. verurtheilt und diese Strafgelder in jedem Hafen , indem ein tägliche Nation Wasser, so wie eine- gesunde, gute, ordentliche Rer A an der Realschule zu Stoly genehmigt worden. en sein. | Âi Abi etfbadib ibi Niederlande. Haag, 28. April. Dex Kriegs» Minister

solches Schiff landen oder von dem es absegeln mag, von den Vereinigten | abreichen und für jede Bertehns “dieser Did ommt d der in Staaten-Behörden beigetrieben werden, i Section dieser Akte ausgesprochenen Strafe unterivor} ¡nes solchen

Section 3. Alle,- ob zu- den Vereinigten Staaten oder anderen Section 12. e er Capitain oder Schiffsmeister eine d einein - hat befohlen, die der National - Miliz angehörigen Mantischaften Ländern gehörenden, Schiffe, welche 50 oder mehr Passagiere geseßmäßig | Schiffes soll unmittelbar nach der Ankunft seines Schiffes in O A in | : des limburger Bundes - Kontingents, welche sich. gegenwärtig “unter aufnehmen können (die Kajüten-Pässagiere nicht inbegriffen), sollen auf | der Häfen der Ln Staaten oder deren Territorien Mank Finanz- Ministerium. den - Waffen befinden, den 1. Mai auf größen ‘Urläub nach“ Hause

| GFagrer Quai: Lbzeitia mit - bex eines La f ibren Reisen zwischen den Vereinigten Staaten und Europa am oberen | mer einem fremden Hasen gleichzeitig S L U U agen sämmt zu s{hicken. Es werden gegenwärtig auf Antrieb der Mäßigkeits=

Dedck. eine B i der Ankunft seines edacung für den Aufgang aus dem Zwischendeck haben, die | feles ou aae s as den E olttae des betreffenden Distriktes ab- Bei der- heute fortgeseßten: Ziehung der Aten Klässe 111ter | Vereine in den meisten Städten des Landes Adressen an den König

so konstruirt sein muß , daß ei ür od i a L assagiere i 4 i R 4 tilation halber offen A E fg “a Schi Dee S r afsa- tien M R P ieser Liste muß ‘das Alter, Geschlecht und Beschäsl igl Klassen=Lötterie fiel 4 Hauptgewinn von 50,000 Rthlr. auf | unterzeichnet, worin Se. Majestät gebeten wird, den Géneralstaaten giere oder mehr führen können ‘und im Transport solcher Passagiere be- gung der Passagiere, das Land, aus welchem sie kommen, : 14,423 nach Stralsund bei Claussen; 1 Hauptgewinn von | einen Geseg=Entwurf zur Beschränkung der Freiheit im Brannktwein-

10,000 Rthlv-- auf Nè. 72,783 nah Stettin bei Wilsnachz 1 Gewinn | Verkauf vorlegen zu lassen. (Köln, Ztg)