1855 / 120 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Auch find..in. den. nächsten Umgebungen - gxößer idte; \ Be-. \{äfti as ) Ti langenen Cberhald ex À t- zuz ve' ‘toe “na@ der Lage des Arbeitsplayes no T E, größere d ungen bon Strafgefangenen jeden Moxgèn und:

Abend durch besonders belebte Theile der Stadt transportiren zu-la 3) Als leitende Gesichtspunkte bei der Beschäftigung, e Es fángenen mit Außen- Arbeiten find im Allgemeinen folgende: fe 5 - S die mit dergleichen} Arbeiten beschäft b 4 Stxafge fangenen ; müssen.

lten werden ;

aufz zu achten, daß: die Gefan«.

» A c) 0E 2 d 2 : e axbeiten müssen

enen„mit - g ihrex„Kräfte « 5 d) Fre Kost (dar nit reich s und besser sein, als Jn haltung- ihrer Gesundhëtt und Kräfte unumgänglich nothwend «ist.

4) Weibliche Gefangene bleiben bon der Beshäftigunggmgie Aubans Arbeiten in der Regel ganz ausgeschlossen, es wäre denn, daßdie vorz; geseßte Regierung unter btenhecen Verhältnissen zu einzelnen Ausnahmen drüdliche Genehmigung ertheilt-hätte. L er au in Betreff der mit dergleichen Ar eiten- zu beshäftigenden männlichen Gefangenen haben dié Directionen bei ¿der Auswahl mit be. sonderer Vorsicht zu dersa hren, und insonderheit alle solche Gefan enen “nüx im Jnn&n déx” Ansftält zu beschäftigen, bèi denen mit Grund=zu-

besorgen is, daß ihnen die Beschäftigung außerhalb der Anstalt zu Flucht- versuchén ¿odex groben. Unordnungen. Anlg geben: -dürfts. i

Dasselbe gilt in dex, Regel auz von ; Sträflingen, welche an dem Orte, wo die Beschäftigung erfolgen soll, oder in dessen nächsten Umgebungen - ihre Heimat haben, oder, bei denen nach ihren früheren Lebensbverbältnissén diese- Art vön Arbeiten eine besondere -Schärfung der Strafe enthalten würde. Gefangene , welche. fich4bei.ihreë. Beschäftiglng außerhalb \{lechtführên . oder.-durch:Trägheitzzzur Unzufriedenheit Ver- anlassun. geben,. find unbeschadet. der duxch:thr; Bxtragen-etwa verwirkten -Disziplinarstrafe-, nag Bad e Umgéndte eitweise oder für immer von, den, Arbeiten. außexhalb der, Ansta : du n.

uf Damit es fi hut, eine Den nôtbi thn O Reese Beaufsichtigung eintreten zu lassen, dürfen Gesähngene nUL, 11 Abîhe let mt auswärtigen Ucbüten bescäftigt werden. Eine Anzahl von 20 Gefangenen ist in diéser Hinsicht in dex Régel als - die- geringste Zahl anzusehen. ; ; j

Einzelne Gefangene ohne Beauffichtigung eines Beamten an dritte Personen zur Ausführung von auswärtigen Arbeiten zu überlassen , ist unzulässig. i : .

6) So wie „die. Strafgelangenen hon im Allgemeinen den Bestim- mungen des bestehenden Reglements auch während ihrer Beschäftigung außerhalb der Anstalt unterworfen bleiben, so bleiben diese Bestimmungen namentli auch: füv die- Bespeisung und Bekleidung „solcher Gefangenen in Gültigkeit. Dies, schließt, jeöboch nicht aus,, daß bei, „Arbeiten im Wasser odex bei sehr: faltem, Wetter zum Schuße dice [np net dex Gefangenen au andere als die gewöhnlichen.Bekleidung8stücke, wie unter; Umständen

. B, Wa rfticfelik, Stiefeletten, Handschube, Ohrenklappen , Leibbinden aus alten Lagerdecken mit -einem_Bezug bon Zwillich ‘angefertigt - verab- reiht werden können. : i Bei der Beschaffung von dergleichen e nliiR B Bekleidungs- Gegenständen ist; jedo „auf, KostenzErsparni ‘Base baue Bedacht-zu neh- men, auch. in. allen, Fällen, wo, für die Anstalts- asse hierdurch ein nahm- pater Aufwand entsteht, in besondere Erwägung zu Pet ob im fiéfà- ischen era eine derartige Beschäftigung nicht besser ganz aufzugeben ein wird. » i 7) So weit als möglich sind zur Beschäftigung außerhalb der Anstalt solche Arbeiten zu. wählen,“ welche! es zulässig machen, daß die Gefangenen jeden Abend nah der Anstalt zurückgeführt werden können. st dies wegen „Entfernung des. Arbeitsplaßes nicht ausführbar, so müssen der- gleihèn Arbéêiter - Detachéments wenigstens“ am Vorabende - eines zeden Soun-: und tsitages nah dex Anstalt zurückehreu, um daselbst an. „dem geordneten. Gottesdienste Theil nehmen. zu können. ei noch größerer Entfernung des FTTVELLSPIYBeE von der Anstalt, wo auch selbst eine der- artige, allwöchentlich einmal eintretende Nückkehr der Gefangenen nach der Anstalt nicht ohne Benußung besonderer Transportmittel ins Werk zu seßen. sein, - oder einen .unverhältnißmäßigen „Theil der „gewöhnlichen Ar- beitszeit in Anspruch nehmen, würde, hat sich „die Direction. an, die, Geist- lichen, resp. Kirchenbehörden, der benachbarten Orte zu dém Zwecke zu wenden, daß jeden Sonn- und Festtag ‘entweder den Gefangenen der Ein- tritt in eine “der zunä gelegenen- Kirchen - zu -einer gottesdieustlichen Fee A oder von einem dér b euathbariegi Belstlkbegim dex Nähe

es Arbeitspläpes geeignetét ‘Stelle ein besonderer .Gottesdienst.-veran- ftaltét’wérde. Auüßerdeiti . isk in allen. den Fällen, wo die, außerhalb der Anfkält béschäftigten Géfatgenen nit jeden Abend. nah der Anstalt zu- rü@Æehfen, bon“ det zugéordneten Aufsichtsbeamten ..streng- darauf zu. ah- tei, daß die nah dem Régleinent vorgéschriebenen gemeinschaftlichen Mor- gen- und Abend-Gebete ordnungsmäßig: gehalten werden...

‘""8)?Die dáußerhälb der An alt ‘beschäftigten. San! müssen von Aufsebern in“ hikkeichender. Stärke : begleitet und . bei den. durch sie eee Arbeiten undusgéseßt überwacht: werden. Dieselben sind mit Séitäigewehren,- und“ wo diès “nach Lage der Verhältnisse: im. Zuteresse der offentlihèn Sicherheit erforderlich erscheint, auch .anit-Schußwaffen.zu

versehen; Und 2s “ist ‘den Gefangenen in. geeigneter: Weise: -ausdrücklich bekäñnnt. ju mächen, daß die Aufseher im. Falle eines: Fluchtversuhs oder eines thätlichen Widerstandes von ihren Waffen Gebrauch: zu machen

befúct sind:

M dâs bei der Anstalt - angestellto Auffichts«Pevrsonal nicht; aus- reichend ist, úm_aus demselbên die nöthige Zahl Aufseher . zur, Bewachung der _‘außerhälb- "der Anstält- “beschäf e Poata :: Jn ANIEIE, müssen R Maßgabe-dér dieserhalb bestehenden allgemeinen. Vorschriftén Hülfs2Au Ste Lngbididen ‘werbeñ, wobei Fed dem. pflichtmäßigén

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htervvn ihre“aus

Axheitexn ge d

1A Wu g: es Beamten gelassen werdenz |- i i

u L AO okey hessen beim-Auffichtsdienste im Juuern, der Akstalt

ällen, wo die Gefangenen auch des „Nachis: außex : „stalt en, ist streng darauf Bedacht zu nehmen, dergkleihên -Arbeiter. theilungen nur besonders zuverlässige Aufseher bkizugeben. Atth-kann bei größeyen Bau - Ausführungen, zumal wenn die Beschäftigung in so

Entfernung erfolgt, daß die Gefangenen selbst an ben & igen, nicht in die Anstalt zyrückehren können, die Leitung -deg

“einem Ober-Beamten übertxagen werden.

ene in großer Zahl

E Jnpie ern in dergleichén„ Fällen, wogStraf j reien konzentîirt

onn- und

uud an æntlegenengAxbei n zux Beschäftigung werden sollen, zur Bew déx (benya erdem auch noch die Ueber. weisung eines Militair-Kommandos gehö gen Orts zu erbitten sein- wird j ‘dex: besonderen Erwägung der Königlichen Regierung in jedem ein, zelnen--Falle-Überlassen bleiben. 9)“ Vei Beschäftigung mit Außenarbeiten für Rehnung von Corpo: rationen oder dritter Personen müssen mit dem Arbeitsgeber über die von- demselben--zu-Übernehmenden-Verpflichtungen-und-die -sonstigen- dabei zu berücksihtigenden Modalitäten nah reiflicher Erwägung. aller Verhält: nisse) die nöthigen Verahredungen schriftlich vorher festgestellt werdênz und es bedarf zur Abschließung eines \solhen Abkommens in den Fällen der besonderen-Genehmigung-der--vorgeseßten Regierung- wo einem und -dem- selben Arbeitsgeber mehr als 50 Gefangene zur Beschäftigung überlassen oder-eine.. Anzaht -Gefangener- in so graßar Em fernung: hom der - Anstalt bel ftigt werden,sollen, daß auch au. Soun- und„Festtagen ihre regel: mäßige. Rückehr.. nach © dex Anstalt“ niht ausführbar ist. Bei den mit dem Arbeitsgeber zu: treffenden Verabredungen—ist besonders- auf Folgen: des -zu - achten4 ; is Das ‘Arbeitslohn, welches stets an- die, Kasse! dev- Anstalt: zu: zahlen ist; muß theils „wegen, des -fisfalischen« J teresses,1 theils zur; Vex: meidung, einex Herabdrüdung : des Axbeitälohns » für. - freie Arbeiter “W ddes bemessen werden, daß; es, unter , Berücksichtigung „etwai Nebenleistungen. des. Axheitsgebers hinter den. ortsüblichen Cob säßen nicht zurücksteht; in -Fäslen,- ws der Avbeitsgeber - die Verpflegung- der Gefangenen übernimznt,- muß durch! geeignete- Stipulationen Vorsorge: getroffen werden daß; diess) Verpfleguag nicht-anders als. „nach? den.-für die Bexpllegung in, der: Anstalt. besteheudeu. Vorschriften „erfolgt, « Die- sen Vorschriften entsprechend, können . bei anstrengcehnden - Axbäten besondere Extra-Zulagen an Brod und Bièr gewährt werdén; auh wird es zweckmäßig- fein , in- Gemäßhteit-- des | {on - in- einzelnen Straf-Anstalten bestehenden Verfahrens, unter Wegfall von: 4 Pfund Brod des Abends noch—eine-warme Suppe gewähren zu lassen, wogegen die Verabreichung von Branntwein oder ähnlichen geistigen Getränken als unzulässig auszuschließen- ist; in Fällen, wo die Rückehr der Gefangenen in die Anstalt für die Nachtzeit „wegen: zu : großer: Entfernung des Arbeitsplaßes nicht möglich ist, muß außerdem dafür gesorgt werden, daßdie Arbeits- geber zur nâthtlihen Unterbringung: der Gefangenen wohlverschließ- are und gegen nachtheilige Einflüsse der Witterung. hinreichend ge- shüßte Schlafräume zur Disposition stellen, auch in Beziehung auf die zur Beaufsichtigung der Gefangenen bestellten Anstaltsbeamten, wo dies im _Jnteresse derselben nah. den örtlichen . Verhältnissen wünschenswerth “erscheint, die Beköftigung derselben-und jedenfalls die; Gewährung. einex ‘verhältnißmäßigen diätarischen „Zulage: über- nehmen, „welche leßtere- jedoch der Beamte demnächst nicht unmittel- bar durch den. Arbeitsgeber, sondern aus der Anstalts-Kasse zu em- pfangen hat. s T Wenn in einzelnen Fällen, wo die Beschäftigung der Straf gefangenen, z. B bei großen Landes - Meliorationen 2c, in sehr weiter Entfernung . von bewohnten Orten erfolgen soll, die „nüht- liche Unterbringung der Gefangenen in- festen Gebäuden nicht zu ermöglichen ist, so wird dieselbe ausnahmsweise zwar in besonders aufzurichtenden Holz - Baxaen erfolgen können, jedoch müssen die

V

ällen. stets „mit ganz. besonderer Vorsicht geordnet werden:

10) Von dem mit dem Arbeitsgeber bedungenen Arbeitslohn ist den Gefangenen: ein - verhältuißmäßiger Betrag als: Verdienst-Antheil gut zu seiten, welÄeks nach „den Bestimmungen: des Cirkular.-Rescripts bon 31. Januar 1834 (Annalen - XVIL.) festzuseben ist. Bei Afkord- Arbeiten ; ist. dieser Verdienst - Antheil in deë Art zu berechnen, daß , eine Leistung, für welche nah * Maßgabe... des Kontrafts eine Zahlung von“ der Höhe des ortsüblihen Tagelohns Ier ist,“ als Pensum, - weitere Leistungen aber als Ueber --Pensum etrachtet werden, -und es tritt -dann-zu dem Verdienst - Antheil, welcher nach.: dem vorstehenden, Grundsaß von dem Tages - Pensum zu ewähren ist, ‘noch ein besonderer Verdienst - Autheil, von dem Ueber-Pensum. Æ Betreff, dieser; Verdienst- Antheile bleiben die allgemeinen Vorschriften i Neglements. vom 4. November 1835 in Anwendung, mit der Einshxn- fung edo. daß sih die Gefangenen aus der ihnen zur Dispolitiet stehenden Hälfte desselben, so lange sie außerhalb der Anstalt untergebras find, keine andern Genuß - Artikel als Brod und Schnupftabak L, dürfen. Dagegen kann bei besonders anstrengenden Arbeiten qr Sis kung der Kräfte: der Gefangenen die Einrichtung getroffen werden, ili aus. ben Verdienst - Antheilen -berselben. jedem Gefangenen wöhen is £ Pfund Fleisch; welches nach Befinden auf zwei Tage: zu vertheilen M verabreiht wird, uid 11) Bei Bau - Ausführungen, ‘welche „von Seiten des, Staats hes

für Rechnung desselben angeordnet und geleitet werden, bleiben n i stehenden Grundsäge im: Allgemeinen, dieselben. Nur hat dann die Gas tion die nôthigen Einrichtungen und Anordnungen mit dem den T leitenden; Kön{gliGén Beamten. zu verabredén, um «das Unterkommel/ 7,

Verpflegung und Beaufsichtigung der Gefangenen so Nl ordnen, a

seitig der Zweck erfüllt, so wie das Juteresse der etheiligten un

Exméssén der“ Bixéctionen überlassèn bleibt; ob. die solchexgestalt.: anzu- nehmenden Hülfs-AufsW@ dea außerhalb beschäftigten WebätereUht ei-

Disziplin gewahrt bleibe.

Maßregeln zux- -nächtlichen Bewachung der Gefangenen in solchen,

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bei größeren Bau- Ausführungen die Beschäftigung außer-

hb her Anstalt nit ‘blos Einnahtiéen, sondern : je filibige 16- für“ die

hrt wèr-

duch Anstalt {ur Folge hat, kann liber „ffi lie“ Einnähien fiber euegáben ‘éine geho totdiéie besoibere ning ‘géffhtt f den, bérgestält, däß in die Hauptrèhhung ftalt“nür“der ‘durch bie den Lettung u ‘justifizitérhe tefie ‘Uebésscüß aufzunéhnmen t. 43) Die dorstéheiden Beftiininutigen ‘geltén ‘zunächst ‘rür für ‘die ‘zu zuththäusstrafe odér “Sträfarbeit ‘vexürtheilten Gefangetién, "finden“tber h ‘auf’ die zu bló er Gefängnißstrafe vdér ‘Einspertung in ein Arbeits- 8 vexurtbéilten *Géfängenèn, so weit dieselben ' in“ den' bon dén Mini- ¿rin des FJinérn ‘*éssottitènden ‘Anstalten {hre Sträfe verblrfzén, ‘analöge

j P rendinig jedoch mit ‘dér Mobifiration, daß dergleichen -Gefängéne "in

Gemäßheit--dés H. 3 des Geseßes vom 11.-April 1854 nur in- einer ihren

¡afeiten und Verhältnissen angemessenen: Weise - außerhalb ' der Aoneu

tdäftigt werden dürfen Und hierbei vdn, Fuchthaus-Sträflingen möglichst bgesondert gehalten wexden müssen. L

14) Wäs ' éndlich. die zu “‘polizeiliher Gefängnißsträfe (‘§. 334' drs Sträaf-Geseßbuchs) véruürtheilten Petfonen, welche nah §ÿ. 7 des “Geseßes vom 11. April 1854, ohne überhaupt éxst in éine Gefängén-Anstalt in-

éschlosséèn zu wérden, ‘behufs *Vérbüßüng {hrer Skräfe zu geeignetèn Ar- ten föllen angehalten wérden können , ‘so weit fie zur Trägung ‘der Verpflegungsfköften in dem“Géfängniß“ nicht im Stande sind, so ist-bereits durch die diesseitige Cirkular - Verfügung vom 29. April 1854 verordnet worden, daßdie Ausführung -dieser -Vorschrift lediglich den Regierungen überlassen bleibe, und res muß dies -auch ferner um so mehr für ge- nügend bètrachtet «werden, als die - Regierungen nah H. 14 des Ge- 8 bom 2, Zuni 1852, den Diebstahl an Holz «und andern e - Probukten +betreffend-, bereits Veranlassung, gehabt : Lirred ¿n -der -an Stelle von Gefängnißstrafen „zu leistenden Arbesten nábere Bestimmungen zu -erlassen und“ in -denselben für ‘die nunmehr zur Ausführung des §. 7 des "Gesehes vom 11. April 1854 etwa noch erfor- dérlichen Bestimmungen -der sicherste Anhalt zu finden seîn wird.

Die Königliche Regierung wird aufgefordert, fich nah dem Vorste- henden überall gehörig zu «achten, auch den betreffenden Anstalts--Direc- tionen ihres Bezirks-eine Abschrift dieser Verfügung-zur Kenntnißnahme und resp.,-um -danach-zu ‘verfahren, ‘mitzutheilen,

Berlin, - den 21. -April 1855,

Der Minister ‘des Jnnern. u bon Westphal én. n sämmtliche Königliche -Negierungen und an das Polizei- „Präsidium hbiexselb|#, E L L R L

Abge eist: "Se, Excellenz der Generakl=Lieutenant und -Com- mandeur der Gexde-Käväalletie, Graf von Waldersee, nah der Proviitz"Sthlesien. 9

Se. Excéklènz dèr Géneral - Lieutenant und 'Cómimandeür dér sten Division, ‘von ssow, näch Fränkfütt a. O.

“Se. Dur@hlaucht der Fürst Alfred zu Salm -Salm ist, von Magdeburg kommend, nah Breslau ‘hier -durchgereist.

Berlin, 24. Mai, "Se, Majestät der König“ heben “Aller anädigst ‘geruht: dem Adjitanten der Genéêräl - Jüspéétión "ves Zngetiétr - Córps ‘und ‘der Festungèn , Major von Schwein {h à la suite des Stabes des Jugenieur - Corps, die Erláubniß Zir Atlegüng des von Sr. Majestät dem Kaiser von Rüßland ihm verliehenen St, Stanislaus-Ordens zweiter Klasse zu ertheilen.

Nichtamtliches.

Preußeu. Berl in, 24, Mai. Se. Majestät ‘der Kön ig liéßen gestern das Garde-Artillerie-Regiment (96 Geschüße) auf dem Exerzterpläß am Kreuzberge vor Allerhö{chsst|Sich im Feuer fkerzieren, Jhre Majestät die Königin geruhten dabei an- wesend zu sein, Die Generale und Stabs - Offiziere, welche bei diesem Exerzieren fungirt hatten, waren nah Beendigung desselben zum Dejeuner näch Bellevue befohlen, von wo Se. Majestät ‘der König, nahdem Allerhö&cchstderselbe verschiedene Vorträge entgëgen- Fttommen, ‘nach Potsdam zurü@ckehetén.

Stettin, 23. Mai. Der Genéral -Feldzeugmeistér dêr Ar- tillerie Prinz Karl von Preußen Königliche Hoheit ‘ist Heute Abend 9; Uhr, von Garz a. O. kommend, mit dem Berlinér Eisenbahn uge hiér eingetroffen und im Königlichen Schlosse abge- stiegen, Die Jnspizirung der Festungs-Artillerie durh Se. König- lihe-Hoheit findet morgen früh statt. (Nd. Ztg.)

Hamburg, 23. Mai. Heute find ‘noch folgende für ‘die nähste Versammlung Erbges. Bürgerschaft bestimmte Séenats-An- ge verbfentlicht worden: Utiker Bézugnahine auf vas zuglei iegetheilte Budget, ein ‘Antrag ‘wegen Vérwendung ‘dér Jähres- D etschlise von 1854, so wiè von Ct, Mk. 150,000 aus 'der Kasse E Rath- und Bürger - Deputation für Bestreitung Des Mehr= s des diesjährigen Finanz - Etats, Das Finanzjahr (i 4 ‘hat bei einer Einnahme von ‘etwa ‘7,049,000 Mk, luna betrug 1853 nur 6,723,000 Mark) “und einer Ausgabe ven fast 6,896,000 Mk, einen Ueberschuß von 153,000 Mk. êrge- Aus ‘Die ‘Boránschläge für 1855 ‘sind: Eintiähme 6,800,000 Mk,, in qgabe fast 7,216,000 Mk. (inkl. 450,000 Mk. für Verwendun Des f der Aelegéberttischaüft), da&y Defizit daher 416,800 Mk. ÜUeb elbe soll gevedt wérdên durch die 197,000 Mk, betragêéndèn n ‘asse der Jahre 1853 .und 1854, durch 450,000 Mk. aus

\se der Rath- und Bürger-Deputation von 1842 und duréh

Abends.

den 45,000" Mé. betragenden Saldo der Juvaliden- und Pensions- Kasse dèr Nahiwache. D. B, H.) 0 __ „Frankfurt, 22, Mai, Der -Königlich Fééusische Géúéfal= Lieutenant ‘von Hirschfeld traf heute. Nachmittag 4 Uhr zur Znspizirung der hiér stehènden Deendiélen ‘Truppen hier ‘ein,

(Fr. :Z:)

Naffau. Wiesb dn, 22, Mai. Héntewär eine Sizung bër “Zweiten ‘Käitnér vön ‘linger Da#tér, Dên krsten Theil ‘vér Tägesbórdinung “bildete “vér ‘Añtrag dts Abiseorbñöten Braïin ‘tif: Re- vision ‘bér “die Gêietbéfrethelt HeLhrMugTen “Vêrokbnnúg ‘öt Îe: [pril 1849 über - das Géewéerbelvêsen. Bran R: dén ntrag im Sinne vollständiger Gélwverbefreiheit, e Kammer beschloß einstimmig, die -Regierung zum Revision - jenes Ge- seges zu ‘ersuchen, Den zweiten - Theil der Tagé#ordnung bilvéte die Berathung über "den ‘Antrag - des Abgéorvne- téên Bren, die ständische Ge fhäftsbohrivlnäg bètreffend;z bér ‘Abz, Rüâu ‘erstatkete ‘därübêr Beri{t und beântragte, ‘Vie Régierüng zu etsühen: 1) bke Stände im Möñät Fanitär ‘tirtés jeden Jahrés cngEreoustn, 2) véüselbén \oglel{h náh ‘ihtém Zusam- mentritte _sämmiliche finanziellen “Und legislativen Béigitoiien mitzutheilên, -3) einige „Zeit nach ‘dem Schlusse ver Sißuùgs- perióde ‘in einem 4, Landtagsabschiède ‘’ ‘ihre motivirten Ent- s{ließungen auf die Befchlüffe, nträge und Wünsche ver Stände E ben, in ‘Kämmer V nach längerer Debatte ‘ven Anträ- gen itimig bei, «Mtfh. Z.

Otskérteih., Wién, 23, Mai. ‘Deér “telëégrä@phish ‘(in (Nr. L 4: Bl.) ‘erwähnte “Attikel Ter „Oester. 'Córrésp."“ vom 22sten d. M. lautet wörtlih, wie folgt :

Wir haben - bei’ der Ahbreife des Kaiserl, französischen ‘Htn. Ministéts der auswärtigen Angelégenheiten und des Königl. größbritannischèn Hrn. Kolonial-Ministers von, Wien die Hoffnüng AUAN rohen, es wlürden diese Staatsmännex das ‘in dén Konferenzen nhcbabite Friedenswerk durch ihre mündlichen Berichte bei À rèn, Hohen Regiérüngen weséntli{ fördern. Es heer seitdem Hr. Vrouhn de Lhuühs, welcher -niht ür as besondere Vertrauen feines Souvéfaiñs bèésaß, sohbérn äuUG bon den

ütentiónén bes gien Kabiñets in “dieser Särhe Vorberige äendue inde *ingezógèn hatte vón stiném ‘hohén ‘Póftén ‘abgétrêten nb "és diütfte ‘zum Theil ‘diesein ‘Zwischéenfalle zuzuschreiben sein, däß die 'Vör- {läge Oeskérräichs in “Békreff der Durchführung des dritten Punktes die - ain /+ Erledigung bis jeßt nîcht efunden chäben. weiterer Ver olgung diéses :Zweeckes hat: die K.?K,-Negieöung nunmehrän unmittel- bar fowohl ‘an das Fomgle graßhriignnisee als an das Kaiserl, französische Gouvernement gerichteten Sthriftstücken die Absicht, dên Umfang und die Wirkung der von ihr den alliirten Höfen gemachten Vörschläge dargèëstellt und entwidelt, Diese, dein Sinne “nd der Bedeutung “dés Vertrages bom A Uf, so Wie den Bèéstimiitungen des ‘Aide-memoire bon 28ftèn “défselbëèn ‘Monätes bollklommen “éntsprecheñde ‘Propdsition würde die Sichèrúng des türkifchëön ‘Reichès @tch ‘vôn’ der "Seeseite, mit Beseiti- gung der russischen Präponderanz im Schwarzen 'Meere, ‘herbeiführen. Wir ‘halten “demnach fest ‘an der Hoffnung, daß solche -den Regierungen Frankreihs und Englands, -so wie der besonnenen und ehrenhaften Méinung, welche in beiden Ländern den Abschluß des Friedens auf festen, die Zukunft fihernden Grundlagen érstrebt, annehmbar erscheinen D E darauf die gemeinschaftlichen Unterhandlungen fórtgeseht wêr- c könnén. -

Náchdem der Waffénéhre auf ‘allen Seitèn vollkommen Getilige gé- {éehèn, nachdem die Thatfachen hinlänglich die- heilsame Lehre konstatirt haben, daß die orientalischen Verhältnisse nur dur das Einvérnehmen aller betheiligten ‘Mächte ‘und dieser mit dêr hohen Pforte geordnet wer- dén können, find wir ‘lebhaft vón der Uebérzeugung durchdrungen, daß Regiérungen, welche in den Zwecken ‘bereits geeinigt, in der Wahl der Mittel sich \o nahe stehen, Freundes - Vorschläge niht zurückweisen, sondern freudig ‘die. Hand bieten werden, uin ‘wiederum durch gemginschaftlihe Anstrengungen dem Welt- théile die Segnungen “eines dauernden Friedens zuzuwenden : ¿nes ‘Friedens, dér êin so bedeutendes und wichtiges Reich wie das osttomanische ‘allèr Vortheile der curopäischen Staaten - Gesellfchaft théilhaftig macht Und dadurch die e Zukunft -dort etwa eintretenden pöfitischen ‘Veridicklungen auf den Weg der friedlichen, gemeinsamen Ausgleichung verweist. ‘Die Couriere, welehe die betreffenden Depeschen vér K. K. Régierung n@ch London und nah Paris überbringen, sind vörgéstern abgegangen.

_ Aus ‘der Schwe#z, 21. Mai. “Hinsichtlich ‘ver britischen Sthweizerlegion verlätet authentish däs Fölgente : Rekkutêndepots B ne sofern es ‘g eskattet wird, in Dortodofsola, ‘Eviän, Jougne, laniónt, Hüningen, SäFingen ‘odèr Waldshut, Konstanz, Väbuz oder Feldkirch- und Chiaveúna erri{htet werden. “Wer sih_ auf eigeite Rechnung dahin begiebt, êrhält für jeden Marschtag 3 Fr. Das Hand- gelr beträgt 6 Pfd. odér 150 Fr., der tägkihe Svld des “gemeinen Soldaten 1 Fr. 35 Eent. T0 Verhältniß werdèn vie Offiziere und Unteroffiziere besoldet. er Sóöld läuft vorm. Tage “der ‘Ait= nahme in Schlettstadt an. pie Wunden werden die ‘bei Vên englishen Trupßén festgèseßtén Péenstonen bezahlt, Die Añtwwêrbung geschieht auf eine bestimmte Dáner. -D&s ‘Cokps steht Ukter e 6A egüngs- ‘Und Justizbeämten Uitd'wikd die eldgénbssische ahne führen.

Grö britannien und Jrländ. London, 24. Müi,

m Unterhause beantragte hèute Hx. Ro'cbü& die Vor- legung von Aktenstücken, welche geëöignet sind, äuf die feulih zwisGèn Hrn, Layard und Six James Graham erörterte Angelegenheit dès Ver-