1855 / 121 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Justiz - Ministexium.

Erkeuntnuiß des Königlihen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz - Konflikte vom 46. Dezember 1854 daß der Anspruch auf Scha- densersabß, wehen ein Grundeigeonthümer erhebt, weil ihm in Folge dey Vexsagung von Schuhy-An- lagen Seiton& day Eisenbahn - Verwaltung Er- schwerungew iy der W ixthschaftssührung entste- hen, im Wege des Prozesses geltend gemacht wer- den kann.

Auf den von der Königlichen Regierung zu Marienwerder erhobenen Kompetenz-Konflikk in der bei dem Königlichen Kreisgericht zu S. anhän

gigen Prozeßsache 2c. 2c. erkennt der Königliche Gerichtshof zur Entschei- dung der Kompetenz - Konflikte für Recht: daß der Rechtoweg in bicse

Sache für zulässig und der erhobene Kompetenz-Konflikt daher für unbe- '

Von Rechts wegen. Ln e. Der T gp g wtiy 0a W., dessen Gut von der Ostbahn durchschnit- tan wird, ist wit. den ihm durch. das. Expropriations-Nesolut der Negie- rung. zu Marienwerder vom 8. Dezember 1852 zugesprocbénen Eutschä- digungen niht zufrieden, und hat seïne weiter gehenden Ansprüche in einer am 1. November 1853 beim Kreisgericht zu S. gegen den Fiskus, in Pertreng der Offbahn-Dirxeckion, angestellten Klage geltend gemacht. Gegen einen der sieben Punkte, în welce sein Klage-Antrag. zerfällt, hat die Negierung zu Marieawerder mittelst Plenaxbeschlusses vom 10. Februar d. J. den Kompeténz-Konflift erhoben. Dieser eine Klagepunkt geht: da- hin, den Fiskus zu vexurtheilen, daß er entweder die ganze. Babu, so weit, fie dur die: Feldmark P. führt, mit Ausnahme einex nähex bezelch- neten Strecke, mit einem Zaun bewähre, oder- dem Kläger die Kosten einer solhen Bewährung von 5 Thalern 20 Sgr. 10 Pf. für den. lau- fenden Fuß bezahle, odèr- dem Kläger die Kosten der Unterhaktung bon

gründet zu erachten.

dier Hülfshirteß, einsließkich der für dieselben erforderlichen Wohnung,

vergüte. Jn der shxiftliden Gegenerklärung des Klägers: über den

Kompetenz-Romnflikt ist diesér Antrag dahin: abgeändert worden, den. Ver-

lagten zu verurtheisen, daß. er dem Kläger die Kosten der Unterhaltung bon vier Hülfshirten, einschließlich der für dieselben erforderlichen Woh- nung bezable, wenn er es nicht vorzieben sollte, statt dessen die. Kosten der Bewährung der Bahn mit einem Zaun zu bezahlen, oder die Be- währung selbst auszuführen. Dieser abgeänderte Klage - Antxag ist “der Negîïerung zu Marienwerder mitgetheilt worden, worauf dieselbe erklärt far daß sie dessenun eachtet bei dem erhobenen Kompetenz - Konflikt be-

arre. Derfelbeé wird von beiden betheiligten Gerichten! mit Necht für unbegründet erachtet.

Zubörderst ist zu bemerken, daß nur der abgeänderte Klage- Antrag, obtvohl die Abänderung nah geschehener Sistirung des Nechtsbderfahrens erfolgt ift, den Gegenstand der Beurtheilung bilden kann, Denn der Kläger hat seinen ursprünglichen Klage-Antrag fallen lassen, und die Ne- g e1una hat, ihren Kompetenz-Konuflifkt ausdrücklich au gegen den abge- nderten Antrag gerichtet.

» Nah §. 14 des Eisenbahngefeßes vom 3. November 1838 welches der Kabinets-Ordre bom 4. Funi 1848 (Geseßsammlung S. 154) zufelge auch auf die Ostbahn Anwendung findet —, sind die Eifenbahn- Verwal- tungen, außer der Geld2ÆEntschädigung, zur Einrichtung. und Unterhaltung aller Anlagen verpslichtet, welche die Negierung an Wegen, Ueberfahrten, Triften, Einfriedigungen u, \. f. nöthig sindet, damit die benachbarten Grundbesißer gegen Gefahren und Nachtheile in Benugzung ihrer Grundstücke gesihert werden. Jn einem Präzedenzfalle , wor- auf die Negierung sich beruft, hat der unterzeïhnete Ge- richtshof angenominen, daß der Anspruch auf Ausführung einer solchen Anlage, ivenn derfelbe nicht etwa auf einen speziellen Nechts- titel gegründet wird, nur im Verwaltungswege verfolgt werden könne.

- Diesem Grundsaze gemäß würde auch im vorliegenden Falle der Rechtsweg unstatthaft sein, wenn wie es in jenem Prôcedenzfalle ge- schehen war der Klage - Antrag auf die Ausführung dex vom Kläger gewünschten Einfriedigung: der Bahy, o-der was dem gleich steht a) O nicht O osten gerichtet wäre. So. liegt aber

c icht, Ñ er fordert vi i , i

Hüsbirien, ger. fordert vielmehr die Kosten. von vier

ur hterzu will er den Fiskus verurtheilt wissen. Er fi war

die Erklärung bin u, daß er wenn der beeAacte. Cie s CRE

sollte, anftatt desen die Bahn nach des Klägers Wunsche eingufriedigen oder ihm die Ko der Einfriedigung zu bezahlen sih, auch damit begnügen würde. Ju diesem, Zusaß liegt aber nicht: eine Erweiteräng, sonder lediglich. eine Beschränkung des Klage- Antrages, indem der Kläger die. beiden, Altepnativen, mit denen er sich egnügen will, in das. Velieben des. Fiskus; gestellt hat, ohne darüber eine riiterliche Entscheidung zu be- gehxen Der einzige bom Kläger der richterlichen Kognition Äbérivlfene Antrag ist mithin der, den Fiskus zur Bezahlung der Kosten für bier | Hten zu. verurtheiken, déren Annahme der Kläger, in Folge der E seiner Grundftücke dur die Eisenbahn, für nöthig hält. Dieser auf Ersáß füx cine vermeinili nothwendige Vermehrung der

Wirthschaftsko sten gerichtete Antrag kann nur als eine Entschädigungs-

sardernag aufgefaßt werden, über: welche nach ‘F, 11, des Vlcabatn: de f be der: Rechtsweg zulässig ist, “Die Negierung. ist zwar der Ansicht, N den Antkrägen auf Einrichtung bon Anlagen, wie sie im §. 14 | d, hee sind, au. daran geknüpfte eventuelle Anträge auf |

' scheidung der

0 | is durch kein Geseg begründet. Nach §. 14 des Eisenbahn - ift nur ein Antrag auf Ausführung der darin beuidiiies Schu bx vom, Recht8wege ausgeschlossen. Wenn aber, wis im vorliegenden nur Entschädigung für die Nachtheile gefordert wirb, die aus dem f G der von der tealeeung bersagten Schuß-Aülage entstehen, fg x," » der Rechtsiveg über eine solhe Forderung nicht für unzulässig fn

Y ; erate i Der. Herr Handelsminister hat ur Unterstüßung des noch darauf o ber gedachte Antrag g beten: | nux den Zweck habe, die "von hte Ginfriedigung, der G einem Umwege zu & en. Es kann dahingestellt bleiben, oh n Vorausseßung richtig is. Auf cinen Gal abex läßt si daraus. f f der an und für sih prozeßfähige Klage - Antrag um jener Tender! ; n vom Nechtswege auszuschließen sci. ; n | Aus vorstehenden Gründen mußte der erhobene Kompetenz - Kon i verworfen werden. flif | Berlin, den 16. Dezember 1854. Königlicher Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenz-Konlikte,

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Ministerium der geistlichen, Unterrichts: unz Medizinal-Angelegenheiten.

Der Kandidat des höheren Schulamts, Wilhelm Bach- mann, ist als ordentlicher Lehrer am Gymnasium zu Herford an- gestellt worden.

Ministerium des. Jnuern.

Cirkular-Erlaß vom 10. April 1855 betreffend

die Verfügungen in Streitigkeiten zwischen ver-

shiedenen Armen=-Verbänden über die Verp flih- tung zur Armenpflege.

Obgleich dur: das Cirkular - Reskript vom 29. Januar 1850 vorgeschrieben worden, daß Entscheidungen der Königlichen Regie- rungen, welche Streitigkeiten zwischen verschiedenen Armenverbänden über die Verpflichtung zur Armenpflege zum Gegenstande haben, in der Form von Resoluten erlassen werden sóllen, gegen welche hiernähst E der Rechtsweg zulässig ist, so kommen doch fortwährend Be- chwerden über Verfügungen vor, durch welche, obwobl sie in Re- solutform nicht abgefaßt sind, Armen - Verbände zu der von ihnen verweigerten Fürsorge verpflihtet oder mit. ihren gegen einen an- dern Armen - Verband auf Uebernahme dieser Ansprüchen zurückgewiesen werden,

Ih sehe mih dadurch veranlaßt, die Königlichen Regierungen auf jene Bestimmung aufs Neue aufmerksam zu machen und zu deren Beachtung aufzufordern, : Daß es in solchen Fällen der Abfassung eines Resoluts nicht bedürfe, in welhen ein Armenverband zur Unterstützung eines in seinem Bereiche befindlichen hülfsbedürftigen Individuums, insbe- jondere aus Grund der §§. 26 und 29 des Armengesetzes, einst- weilen angehalten werden muß, ist {on in der gedachten Cirkular- Verfügung bemerkt worden. Da aber auch fn solchen Fällen die Weigerung des Armenyverbandes mehrentheils auf der Annahme der Verpflichtung eines anderen Verbandes beruht, so is hinzugefügt worden, daß derartige Verfügungen nur mit dem Vorbehalt zu er- lassen sind, daß dem Armenverbande freistehé, auf förmliche Ent- Regierung über den gegeu einen anderen Armen- verband etwa erhobenen oder zu rieden Anspruch anzutragen. Dieser Vorbehalt, welcher nöthig is, damit der angewiesene Armen - Verband die Anordnung der Regierung nicht für die im

Verwaltungswege getroffene s{ließliche Entscheidung erachte, und damit nußlofe Beschwerden bei dem Ministerium des Junern ver-

mieden werden, if in sehr vielen derartigen Beshwertefällen vermißt worden. Die Königliche Regierung wolle daher Sorge tragen, daß den Armen-Verbhänden vorkommenden Falles auch hierunter die ge- hörige Belehrung zu Theil werde. Berlin, den 10. April 1855. Der Minister des Innern, von Westphalen.

An : sämmtliche Königliche Regierungen, aus-

shließlich der zu Sigmaringen. .

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Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Bekauntma chh ung.

a Schaden-Ersaß oder Vergütung angebli i gebliher Wirthschafts - Ershwernisse don ¡Rechtswege ausgeschlossen L Diese, Anficht ist. ir p ba j - daß der Antrag des ‘Klägers nicht än eventueller rag

Das Königliche Ministerium für landwirthschaftliche Angele-

Fürforge gerichteten |

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uf unsern Antrag dem Pfarrer Dzierzon zu Carls=- gende ei oui an! Miethung eines Gebäudes Behufs Unter- ng von unbemittelten erwahsenen Persvien, nämentlih bru die s{ bei ihm in der Bienenzutht unterrithten wollen, Lee für das laufende Jahr eine Beihülfe aus Staatsfonds

bewilligt. i | vermiktelst dieser Unterstüßung den Bienenzühtérn dréi

A. hintereinander dié Gelegenheit gegeben worden ist, die bé- dere Behandlung der Bienenzucht des 1c. Dzierzon kennèn zu jo ist anzunehmen, daß der bei der getroffenen Einri{htung

ler Wbt Zweck ausreichend erfüllt werden kattn, wenn diesélbe dies Jahr noch fleißig benußt wird. j E Zndem wir deshalb die Bienenzüthter dringend hierzu atf=

, bemerken wir, daß im künftigen Jahre die seithér aus e fonds zur Woöhnungsmiethe bewilligte Unterstüßung nicht wieder wird gewährt werden. L * Berlin, den 23, Mai 1855,

Das Landes - Oekonomie - Kollegium, von Becckedorff.

Finanz-Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung vom 11. Mai 1855 wegen der

Nachfrist zum Umtausch der präkludirten Königlich

c1evßischen Kassen-Anweisungen vom Jahre 1835 und Darlehns-Kassenscheine vom Jahre 1848,

Geseß vom 7. Mai 1855. (Staats-Anzeiger Nr. 109 S. 829.)

Nathdem durch das Geseß vom 7ten d. Mts. (Geseß-Samml, Seite 266) zum Umtausch der in Gemäßheit des Geseßes vom 19. Mai 1851 wegen Ausfertigung und Ausgabe neuer Kassen-Anwei- sungen (Gesep-Samml. Seite 335) präkludirten Kassen-Anweisun=

en vom 2, Januar 1835 und der Darlehns-Kassenscheine vom 15. pril 1848 eine Nachfrist bis zum 4, Juli bewilligt worden ist. werden alle diejenigen, welche noch solche Kassen - Anweisungen oder Darlehns =- Kassenscheine besißen, hierdurch aufgefordert, diese Papière bis spätestens den 30, Juni d. J. (da der 1, Juli auf einen Sonntag fällt) bei der Kontrole der Staatspapiere hier= selbst, E aae ola Nr. 92, oder bei den Regierungs-Hauptkassen oder den von Seiten der Königlichen Regierungen mit dem Um- tausch beauftragten Spezialkassen zum Umtausch gegen neue Kassen= Anweisungen vom Jahre 1851 einzureichén.

Präfludirte Kassen - Anweisungen oder Darlehnskassenscheine, welche den betreffenden Kassen mit den Posten. zum Umtausch übersandt werden, werden nur dann zum Umtansh angenommen, wenn sie vor dem 2, Juli d, J. bei der betreffenden Kasse eingehenz für die später cingehenden, auch wenn sie vor dem 1, Juli c. der Postbehörde überliefert sind, wird unbedingt fein Ersaß geleistet,

Mit dem 2, Juli d. J. sind alle alsdann - nicht eingelieferte Kessen- Anweisungen vom Jahre 1835 und Darlehuskassen scheine vom Jahre 1848 ungültig, und alle Anfprüche aus denselben an den Staat erloschen. :

In Zahlung bei den Königlichen Kassen dürfen abér die Kassen - Anweisungen vom 2. Januar 1835 schon jeßt, und die Darlehns - Kassenscheine vom Eintritt des für dieselben auf den töten d, Mts, bestimmten Präklufivtermins ab niht mehr gegeben no{ch angenommen werden.

Buglelh werden hiermit diefenigen Jnteressenten, welche nach dem 31, Januar d. J. Kassen - Anweisungen vom Jahre 1835 bei der Kontrole der Staatspapiere oder den Provinzial - Kreis- oder Lokalkassen zum Unitausch eingereicht haben, aber nicht zum Umtausch derselben verstattet worden sind, und darüber Empfangsbescheini- gungen oder abschlägige Bescheide von uns, der Kontrole der Staatspapiere, oder den Königlichen Regierungen erhalten haben , aufgefordert , den Geldbetrag derselben in neuen Kassen- Anweisun en, gegen Rückgabe des Empfangsscheines oder bézie- hungêweise des Bescheides, bei der Kontrole der Staatspapiere s der betreffenden Regierungs - Hauptkasse in Empfang zu

en,

Berkin, den 11, Müi 1855.

i Hawupt-Vérwaltung der Staatsschulden. Natan. Roltcke. Gaméet, Nobiling.

Lt

Der Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath und General- Polizëi -Ditéktor von Hinckeldey, aus der Provinz Schlesien,

Berlin , 26. Mai, Se. Majestät der König haben Aller

| ees geruht: dem Lieutenant und Zahlmeister erster Klasse a, D.,

tahl, bisher beim 7ten Kürassier -Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes des Herzoglich sen=- Ernestín hen Haus-Ordens zu ertheilen. -

Nichtamtliches.

Preußéëun. Berlin, 25. Mäi. Zur Feier des Geburts- tages Jhrer Majestät der Königin von Großbritannien fand gestern bei Fhren Majestäten im S(hlosse zu Potódam ein Gala-Diner statt, zu demn auch der großbritannishe Gesandte und die zur Gesandtschaft gehörigen Herren, resp. deren Gemahlinnen Einladungen erhalten hatten, Se. Majestät der König brathten dabei die Gesundheit auf Jhre großbritannishe Majestät aus, wonach das Muskkchor die Hine God Save the Queen ausführte,

Se. Majestät der König, Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz von Preußen und der Prinz Frietrich Wilhelmn von Preußen und Ihre Hoheiten der Prinz Friedri von Hessen und der Land- graf von Hessen besichtigten heute die für die Wasserwetke Berlins unternommenen Bauten auf dèm Windmühlenberge und vor dem Stra= lauér Thore, sv wie das der Shußmannschaft gehörige Etäblissement in Rummelsburg. Von da geruhten die Allerhöchsten und höchsten Herrschaften Sih nah der Hasenhaide zu begeben und befuhren die neu angelegte Chaussee. Se. Majestät der König kehrten hierauf Potsdam zurück.

Memel, 22. Mai, Das Kriegs-Dampfsehiff „Basilisk““ lih- tete, nachdem es sich hier mit Proviant und Kohlen versehen, gestern 45 Uhr Nachniittags die Anfer und ging nordwärts ab, (Oftf. Z.)

Stettin, 24, Mai. Heute Vormittag 10 Uhr fam der Admiral Prinz Adalbert von Preußen Königlihe Hoheit mit dem Eisenvahnzuge vou Bexklin hier an, und begab sich ohne Aufenthalt weiter nah Danzig. (Nd. Ztg.)

DOldeuburg, 23. Mai, Mit dem Ban eines neuen Leudht= thurins auf der bekanntlich starf im Abbruth liegenden Jnsel Wan ge - rooge wird jeyt begvönten 1nd derselbe bis zum Hetbste d. J, fertig werden. Während der jeßige Leuchttharm auf der mord- westlihen Seite der Jnsel steht, wird dêr nèué aúf der áußerstenñ östlichen Düue erbaut werden und deshalb auch eine größere, als die bisherige Höhe erhalten, (Wes. Ztg.)

Großbritaunien und- Jrland. London, 22, Mai. Lord Lyndhurst fragte heute im Oberhause bei dem Grafen Gréy an, wie er es mit seinem Antrag (zu Gunsten der russischen Friedens- Vorschläge), der zum 25ften auf der Tagesordnung steht ; zu halten be- abfichtige, insbefondere ob das, was geftern im Unterhaufe geschehen fei (die einstweilige Vertagung des Gibsonschen analogen Antrages) ihn etwa veranlassen werde, seinen ursprünglichen Plan aufzugeben? Graf Grey er- klärte darauf, daß er keinen Grund fehe, seine auf den 25. angeseßte Motion nicht vorzubringen, wiewohl er bei der gestrigen Unterhaus-Debaätte Zuhörer, freilich fein von derselben fehr erbauter Zuhörer géwesen sei. Graf Granville erklärte darauf Namens der Regierung, daß er keine Mei- nung über die Sache zu eröffnen habe, sondern nur versithérn könne, daß dié Veéntêbuna bereit fein werde zu antworten, falls Graf Grey feinen Antrag vorbringe. Jndeß werde es ihm ertæubt sein, daran zu erinnern, daß die Konferenzen in Wien noch nicht geschlossen seien. Lord Lhynd- hu r st wümns{cht nun zu wissen, über welchen Punkt man denn jeßt eigent- lich in Wien diskutire? erhielt aber keiné Antwort und man ließ die Saéhe dann auf sich beruhen.

Das Unterhaus hielt heute ausnahmsweise eine Nachmittags- Sißung, in der indeß nichts von ällgemeinem Jnteresse vorkam. Ju der Abend-Sizung erfolgte dann die (schon mitgetheilte) Erklärung Lord Pakmerston's, daß er die Juterpellation des Herrn Disraeli über die Kriegs - und Friedensfrage beantworten werde. (Aus einer telegraphi- fehén Mittheilung geht hervor, daß Herr Layard in Folge dieser Er- klärung seinen Añtrag auf ein Mißtrauensvotum nicht zurückgezvgen, sondèrn nur der Juterpellation des Ferrn Disraeli den Vorrang vor demselben zugestanden hat.) Lg

Gegenwärtig stehen im ganzen vereüutigten Königreiche Grdß= brikannien und Jrland nur § 4 erge odec viélmehr Bataillone Infanterie; 3 werden roch aus OstindiéFk zurickérwartet.

Fratikreih. Paris, 23. Mät. r hentige „Moönittitt* meldet, daß dér Ober - Ceremonienrieister Herzöóg von Camébacérès und der Kammerherr Marquis vön Chämnonk g Quibrÿ gestern Morgen abgereist find , úum Se, Majestät den Kömwig von Por = tugal und Sé. Königliche Hoheit den Herzv@ vow O por ko iu Bordeaux zu émpfangen. i

Dassselbe Blatt veröffentlicht einen Artikel über die Vorsichts= massregeln, welche von den betreffenden Behörden angeordnet sind,

dig d tone itr Se, Excellenz der Königlich spanische Staats - Per, de Collantes, von Paris,

unt die von D OER En Krim - Armeé eitigenommenen Lagers pläle gegen nachtkh&{ige Einflüsse uf die Gesunbhét der Truppen