1855 / 136 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Kreditverbände bei der Sequestration unnd Subhastation der zu

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dem Vérüibgén ihres Ehemannes zusteht, is vom 1, Oktober 1855 æn dckhin beschränkt, ai die Ehefrau nut die Befugniß hat, ihre Sees wegen des geseßlih in die Verwaltung des Mannes ge- fommenen Vermögens innerhalb eines Jahres nach dém Beginn der Verwaltung des Mannes E u Hypothekenbuch über die Grundstüdcke desselben eintragen zu lassen.

S iiebt E Ehemann erst nach dem Feginne seiner Verwal- tung des Vermögens der Ehefrau Grundstüicke, \o kann die Chefrau noch bintnen Zähresfrist seit der Erwerbung der Grundstücke ihre Ansprüche in das Hypokhelenbuch dérselbett eintragen lassen.

» Hat jedoch die Ehefrau einen geseplichén Titel zum Pfand-= recht {hon dr dem 1. Oktöber 1855 terwörben, so kann sie von demselben noch Während der Dauer eines Jahres, von dem ge- dachten Tage an gerechnet, nah Maßgabe der bisherigen Vor- {riften Gebrauch machen.

Artikel XLI,

Jn der Stadt Danzig und deren ehemaligem Gebiete kann fortan ein Pfandrecht nur nach den gebtendén allgemèinen Vot» schriften bestellt werden.

Die entgegenstehenden Bestimmungen des Statutarrechts, namentlich des Jus Culmense ex ultima revigione Bu 4 Titel 4 Kapitel 4 und 8, werden aufgehoben.

Artikel XIV.

Zu den Fäbrikbesißern stnd "niht zu réhnen: Gutsbésiher- welhe ein Handelsgeschäft nür äls landwirthfchaftliches Neben-

gewerbe betreiben. Artikel X.

In den besonderen Rechten und Privilegien der bestehenden

denselben gehörigen Güter wird dur die Bestimmungen der Konkurs-

Ordnung nichts geändert, Artikel AVL,

Bei der nothwendigen Subhastation von Seeschiffen und an- dern zur FrachGt\{chifffahrt bestimmten Schiffsgefäßen ist nah folgen- dén Bestimmungen zu verfahren:

1) Das Subhastätionspatent muß durch dreimalige Einrückung in dén Anzeiger dés Regierungs - Amtsblattes dergestalt be- kannt gemacht werden, daß von der lebten Einrüickung an bis zum Verkaufstermin eine volle Woche frei bleibt, Außerdem ist Las Subhastations-Patent durch Anschlag an dem gewöhn- lichen Versammlungsvorte der Kaufleute, so wie durh Anschlag in benachbarten Häfen und Seepläßen, bekannt zu machen. noch anderweite Bekanntmachungen, insbesondere dur in- ländische oder ausläntishe Zeitungen, stattfinden sollen, hat das Gericht nah den Umständen zu ermessen.

Die Frist zur nothwendigen Subhastation beträgt vierzehn Tage bis drei Monate, je nach dem Ermessen des Gerichts in den einzelnen Fällen, Die Frist wird von dem Tage an geréchnet, wo die Bekanntmachung des Subhastationspätents zum erstenmale in dem Anzeiger des Regierungs-Amtsblatts ers{cheint,

Während des Laufes der Subhastationsfrist muß das Schiff der Regel nach im Hafen liegen bleiven. Wenn es jedo die Handelskonjunktur und das Beste der Jnteressonten rath- sam erscheinen läßt, daß das Schiff in dieser Zwischenzeit éine neue Fahrt antritt, so kann solches auf den Antrag der Interessenten von dem Gericht gestattet, es muß jedoch als=- dann für eine gehörige Versicherung des Schiffs und des Frahtgeldès gesorgt koerden,

Artikel XVII,

Die Rechtswöhlthat der Güterabtretung findet in der Folge

nit statt. : Artie! XVUOL,

Die Bestimmungen über die Ermäßigung der im Konkurse und im erbschaftlichen Liquidationsprozeß nah den Geseßen vom 10. Mai 1851 und 9, Mai 1854 zu erhebenden Gerichtskosten werden dur Königliche Verordnung getroffen, Bor Ablauf von drei Jahren wird dieselbe den Kammern zur verfassungsmäßigen Genehmigung vorgelegt.

Urkundlich Unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und-

beigedrucktem Königlichen Jnsiegel, Gegeben Charlottenburg, ven 8, Mai 1855.

(Lé §) Friedrich Wilhelm.

von Manteuffel. von der Heydt, Simons, von Raumer, von Westphalen, von Bodelschw ingh. Graf von Wald ersee, Für den Minister für die landwirth- schaftlichen Angelegenheiten.

Ministerium für Handel, Gewerbe Fe rtitde Arbeiten. E

Das 20ste Stück der Geseßz-Sammlung, welches heute auz e geben wird, enthält unter dfe Nr. 4226. das Geseß, betreffend die Einführung der Konkurz. Ordnung in den Landestheilen, in welchen das Allge- meine Landrecht und die Allgemeine Gerichts-Ordnuna Geseßzesfkfraft haben, Vom 8. Mai 1855, und fter » 4227. die Konkurs-Orduüung. Vom 8, Mai 1855, Betlin, dèn 14. Zuni 1855. Debits-Comtoir der Gesey =Sämtnlung,

Finauz- Ministerium. Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

Der heutigen Nummer des Staats- Anzeigers ist die Bekanntmachung vom 4. Mai 1855 betreffend die Niederlegung der im Jahre 1854 resp. 1853 dur die Tilgungsfonds eingelösten Staats -Schulden- Dokumente beigelegt,

Berlín , 13, Juni, Se, Majestät der König haben Allr- gnädigst geruht: dem Vice - Präsidenten des Kammergerits, Büchtemann, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Commandeur - Kreuzes zweiter Klasse vom Herzoglih anhaltischen Gésantint-Haus-Orden Albrechts des Bären; fo wie dem Gehei- men Re@chnungsrath a. D, Cubelius zu Berlin zur Ankegung des ihm verliehenen Ritter-Kreuzes vom Herzoglich sachsen-ernesti- nischen Haus-Orden zu ertheilen.

Beanunntma@un gz Damit das “Publikum in den Stand géseßt wird, nach dem Schluß der Börse noch Korrespondenz zur Absendung mit dem vom löten d, M. abum 5 Uhr Nachmittags nach Köln (Paris) von hier abgehenden Cisen- bahn - Courierzuge zur Post liefern zu können, soll die reglementsmäßige Schlußzeit zu diesem Zuge verkürzt und in folgender Weise festgeseßt werden : a) im Hof-Post-Amte (Spandauerstraße Nr. 19): für gewöhnliche Briefe auf 4 Ubr Nachmittags, für refommandirte Briefe auf 37 Uhr Nachmittags; b) in der Stadtpost - Expedition in der Mohrenstraße Nr. #2: für gewöhnliche Briefe auf 45 Uhr Nachm., für refommandirte Briefe auf 4 Ubr Nachm. Außerdem können bei der Post- Expedition auf dem hiesigen Pots- damer Bahnhofe zu diesem Zuge die gewöhnlichen Briefe bis 4°° Nachm, die reklommandirten Briefe bis 47 Uhr Nachm. aufgeliefért werden. Berlin, den 11. Juni 185d. Königliche Ober - Post- Direction. Schneider.

Bertannimsa Qu n g.

In Folge des neuen Fahrplanes für die Berlin - Potsdam - Magde- burger Eisenbahn treten mit dem 15. n d. J. im Gange der Ar- { lußposten des “diesseitigen Bezirks folgende Veränderungen ein:

Es wird abgefertigt: 4 1) Die Personenpost zwischen Teltow und Zehlendorf: aus Teltow: (erste Post wie bisher 7% Uhr früh), zweite Post: 141; Uhr Vormittags, dritte Post: 4; Uhr Nachmittags ; in Zehlendorf: 20 -Minuten später, tags aus Zehlendorf: (wie bisher 81 Uhr früh, 25 Uhr Nachmitta 7; Uhr Nachmittags), in Teltow: 20 Minuten später. * s 2) Die Personenpost zwishen Großkreuz und Lehnin: aus Großkreuz : : ad Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 10 Uhr Abends, in Lehnin: 11 Uhr 30 Minuten ; aus Lehnin: x Dienstag , Mittwoch, Freitag, Sonnabend, 6 Uhr früh, in Großkreuz: 7 Uhr 3j Minuten früh; d 3) Die Botenpost zwischen Großkreuz und Lehnin: aus Großfreuß: i Mittwoch, Donnerstag, Sonntag 7 Uhr früh, in Lehnin 94 Uhr früh; aus Lehnin: R an denselben Tagen 15 Uhr Nachmittags,

von Manteuffel,

in Größfkreuß 4 Uhr Nachmittags.

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ie Personenp.oft zwishenBxandeuburgundNathenow - 09 M Brandenburg tägli Uhr Abends, in Rathenow Uhx 5 Minuten Abends; aus Rathenow täglich 15 Uhr früh, in Brandenburg 4 Uhr 50 Minuten früh. 5) Die antr de s zwischen Brandenburg und Plaue: aus Brandenburg : Dienstag, Donnerstag und Sonnabend 9 Uhr Vormittags, in Plaue 107 Uhr Vormittags; aus Plaue: an denselben Tagen 2% Uhr Nachmittags, in Brandenburg 4 Uhr Nachmittags. i 6) Die Botenpoft zwishen Brandenburg und Plaue: aus Brandenburg : Montag, Mittwoch und Freitag 9 Uhr Vormittags, in Plaue: 11 Uhr Vormittags; aus Plaue: an denselben sagen um 25 Uhr Nachmittags, in Brandenburg: 45 Uhr Nachmittags. 7) Die Boteupost zwischen Brandenburg und Prißerbe: täglich mit Ausschluß des Sonntags, aus Brandenburg: 9 Uhr Vormittags, in Prigerbe: 12 Uhr Mittags; aus Pritzerbe: 45 Uhr Nachmittags, in -Brandenburg: 7; Uhr Nachmittags. Potsdam, den 11. Juni 1855. Der Ober - Post - Dixektor Balde.

Nichtamtliches.

Preußen. Man sc{hreibt der „Pr. C.“ aus Memel unter dem 10ten d. M.: „Gestern Abend 9 Uhr. traf Se,

Königliche Hoheit Prinz Friedrich Wilhelm in Beglei= tung des Obex - Präsidonten, Wirklichen Geheimen Raths CEich=- mann, und des Regierungs -Raths Schlott, mit dem Dampf= boot „Friedrih Wilhelm IV,“ hier ein, begrüßt durch Salutschüsse vou der Citadelle und: dem freudigen Hurrahruf der festlich ge= {hmüdckten Einwohnerschaft, Das Boot legte in der Dange an deren Mündung an, wo eine Ehrenpforte von Laubgewinden er=- rihtet war, und Se. Königliche Hoheit wurden bei der Landung von den Königlichen .und Kommunal=Behörden in herzlichster Weise empfangen , während die Musik = Kapelle dex in Parade aufge- stellten Schüßengilde die preußische Volkshymne spielte, Nicht nur die im Hafen und im Dangeflusse liegenden Schiffe hatten sämmtlich gesagt, sondern auch von den Häusern der Privaten wehten stattliche Flaggey, und die Straßen, durch welche der Zug ging, waren ge= drängt voll von der freudig erregten Einwohnerschaftz auch hatten die Seeleute die Raaen der in der Nähe der Börsenbrücke liegenden Schiffe bemannt. Heute Morgens besichtigte der Prinz das Rathhaus, wohnte demuächst dem Gottesdienste in der Loge bei, und fuhr von dort zur Besichtigung der Brandstelle und Hafen - Anstalten nach Vitte. Er beabsichtigt, wie man hört, das Gut Tauerlauken zu besuchen und um 2 Uhr Nathmittags nah Tilsit abzureisen.“

Naumburg, 11. Juni. Gestern Mittag 115 Uhr langte der General - Feldzeugmeister, Prinz Karl von Preußen, Kénigl, Hoheit, mit dem von Weimar herkommenden Eisenbahnznge auf dem hiesigen Bahnhofe an, woselbst Höchstderselbe von den Spißen der hiesigen Behörden empfangen wurde. Se. Königl. Hoheit begaben sich. sofort nach dem Exexrcierplaße und ließen dort die hier gaxrnisonirende reitende Abtheilung des Aten Artillerie= Regiments vor si{ch exerciren. Um 25 Uhr verließ der Prinz unsre Stadt und begab sich nah Halle.

Köln, 14. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz von Preußen traf, per Dampfboot von Koblenz kommend, gestern Abends gegen 141 Uhr hier ein und nahm sein Absteigequartier im Regierungsgebäude. Se. Königliche Hoheit benußte heute Morgens den ersten Zug der Rheinischen Eisenbahn zur Weiterreise und geht zur Inspizirung der betreffenden Landwehr-Bataillone nah Düren, Jülich, Aacheu, Geldern -und Wesel, und wird sich demnächst, wie vir hôven, von Düsseldorf aus nah Berlin begeben. (Köln. Ztg.)

Aachen, 11. Juni. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen ist heute gegen 2 Uhr hier eingetroffen und hat bei dem Herrn Regierungs - Präsidenten sein Absteigequartier genommen. (Aath, Ztg.)

R Bayern. München, 11. Juni. Bei den Infanterie= cheamentern und dem Jáger-Bataillon der hiesigen Garnison (und S bei allen auswärtigen Jufanterie=Abtheilungen tritt sofort ver (eeeutende Beurlaubung ein, und zwar hier bis auf 30 Mann Ret Compa nie, die seit mehreren Monaten, seit der Einübung der dad 0 bis 70 Mann stark waren. Die Abtheilungen werden ruf rch auf den gewöhnlichen Friedensstand gebracht, die Einbe- uts der bereits vollständig einexerzirten Mannschaft kann aber gattu ih zu jeder Zeit wieder erfolgen, Bei den anderen Waffen= lauby Belle Artillerie und Kavallerie, werden vorerst keine Beur- (N, ‘d und feine Reduction des Pferdestandes stattfinden.

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Destxreich. Wien, 11. Juni. In dem heutigen Abend-

} blatt der „Wiener Ztg.“ befindet f gender Artikel: e

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Nachdem der Erlaß des Königlich preußischen Herxcn Minister- fidenten Freiherrn von MantenFer an Se, Excellenz den A Ln Arnim vom 23. v. M, bon anderer Seite zur Veröffentli ung gebracht worden ift, so glauben wix, {on der Vollständigkeit der Akten wegen, au die darauf ergangene Erwiderung mittheilen zu sollen. Rachfteßend der Wortlaut eines Erlasses des K. K. Ministers der auswärtigen Angelegenheiten 2c. 2c. Herrn Grafen Buol an den Kaiserlichen Gesandten Herrn Grafen G. e baa in Berlin dd. Wien, 31. Mai 1855. :

_ &Der abschriftlich beifolgende Erlaß des Hrn. Frhrn. von Manteuffel ist vor Empfang unserer vertraulichen Mittheilungen vom 2ásten d. N. geladen. Durch diese lezteren baben wir das Königliche Kabinet bver- prohenermaßen bon der Natur und dem Umfange unserer Vorschläge in Betreff des dritten Garantiepunktes vollständig unterrichtet, und Preußen ist seitdem in den Stand geseht, das Ganze der politischen Lage mít voller Sachkenntniß zu prüfen. Wir Pa, den erwähnten, uns mittlerweile zur Kenntniß gebrachten Erlaß nicht besser als mit dem Ausdrucke des C TLA S P A E, daß diese Prüfung das on uns angestrebte volle Einverständniß d i

D Ta dabe MDA, \ ß der beiden deuéscheu Mächte __ Einige Bemerkungen, zu welchen die Aeußerungen des li s binets uns Anlaß geben, können wir jedo ppe E E E fa

Unserm Wunsche gemäß hat Preúßen fih enthalten dem bon Ruß- land den Mitgliedern des deutshen Bundes in allerdings formloser Weise entgegengebrachten Anexbieten, an den Verabredungen der wiener Konferenzen über die ersten beiden Garantiepunkte unter der Bedingung einer strengen Neutralität Deutschlands festhalten zu wollèn, irgend eine Folge zu geben. Jndem es sich vorbehalten hat, den Werth dieses Anerbietens für Deutschland nur im Zusammenhange mit den erschöpfenden Mittheilungen zu prüfen, die Oesterrei über den glei- hen Gegenstand an seine Bundesgenossen zu rihten in dem Falle sein wird, 1st es einem Gefühle gefolgt, welches wir bei der verbündeten Macht anzutreffen mit Zuversicht hofften und welches, wie wir mit Be- friedigung anerkennen, au dasjenige aller übrigen deutschen Negierungen gewesen ist. Wenn wir unsererseits verheißen haben, unfere Ansichten über das, was Europas und Deutschlands Jnteressen erheischen werden,

- unsern deutschen Mitverbündeten offen und vertrauensvoll darzulegen, so

haben wir dadurch ihr Necht zu freiester Würdigung der Lage sicher nicht

«im entferntesten beeinträchtigen, wir haben vielmehr an dasselbe Berufung

Gries wollen und glaubten nicht, daß die Ausdrücke unseres Cirkular- Erlasses vom 17tên d. M. irgend einer Mißdeutung in dieser Beziehung unterliegen können.

Sollten wir aber von dem, was dieser Erlaß über die Bedeutung des Schrittes des russishen Hofes sagt, irgend etwas zurückzunehmen haben? Wir glauben es eben fo wenig. Gerade weil Deutschland auf dem Boden des Aprilvertrages und seiner Zusaßartikel steht, kann seine Stellung nach unserer Ueberzeugung weder äls streng neutral bezeich- net; noch15tin Uebergang zu strenger Neutralität ihm angesonnen werden, so lange die Grundlagen des Friedens nicht gesichert sind und das türkische Gebiet des Schußes unserer Waffen bedarf. Und wie sollten wir nicht mit vollem Nechte gesagt haben, daß ein Anerbicten, welches si an die Gesammtheit der Bundesglieder wendet, das aber der Bund niht annehmen fönnte, ohne sich mit der Stellung der ersten Bundes- macht in y Widerspruch zu t einen Angriff auf die Einig- keit des Bundes enthalte? Wir vermögen uns den Bund so wenig ohne Oesterreich wie ohne Preußen zu denken. Wir begreifen unter den obwaltenden Verhältnissen, daß Rußland mit Umgehung Oesterreichs auf die Ansichten der übrigen Mitglieder des Bundes einwirken zu können gewünscht hat, aber wenn wir. in der Lage gewesen wären, von dem petersburger Hofe vorher zu Rathe gezogen zu werden, so würden wir es für unsere Pflicht gehalten haben, und zwar sicher niht aus- {ließlich im Juteresse unserer eigenen Stellung, sondern noch weit mehr in unserem Gewissen als deutshe Macht, jenen Schritt auf das Entfchiedenste zu widerrathen. Daß wir die Gesinnungen zu würdigen toissen, von welchen das Königlich preußische Kabinet uns einen Beweis gegeben hat, indem es auch seinerseits nicht die Hand dazu bie- ten wollte, daß der Bund auf einer unvollständigen und gegen unsere Ansicht von einer dritten Macht ihm dargebotenen Grundlage über sein Verhalten berathe, davon wird das Königliche Kabinet sich bereits aus unserem Erlasse vom 24sten d. M. überzeugt haben. Es wird aber auch, ivie wir nicht zweifeln können, mit uns anerkannt baben, daß es die Rücksichten auf die Stellung und Aufgabe nicht sowohl Oesterreichs, als des gesammten Deutschlands waren, welche einer Verbandlung am Bunde über die Erklärung Rußlands entgegenstehen mußten.

Die vertraulichen Eröffnungen, in deren Besiß Freiherr v. Manteuffel nunmehr ist, werden Preußen hoffentlih in der Geneigtheit bestärken, nur in offenem Einverständnisse mit uns seinen fernern Gang und seine Ein- ivixkung auf unsere gemeinsamen Bundesgenossen zu bestimmen, und was uns betrifft, y so werden wir uns sicher Glück wünschen, wenn hierdurch die Verhältnisse sih so gestalten werden, daß uns und unsern Alliirten künftig keine Zurückhaltung mehr in Bezug auf s{webende Verhandlun- gen gegenüber Preußen auferlegt sein wird.

Ew. Excellenz wollen den gegenwärtigen Erlaß dem Herrn Freiherrn von Manteuffel in Abschrift mittheilen.

Empfangen 2c. 2c.“

Niederlande. Haag, 410, Juni, Die Kammer hat nach acht langen D j noch keinen Besé(hluß über die Mahlstouer= frage gefaßt. Gestern nahm der Finanzminister das“ Wort, um den Beweis zu fühzen, daß der Schap sich in einer \olhen Lage befinde, daß er den durch Aufhebung der Mahlsteuer entstehenden Ausfall von 25 Millionen Gulden nicht ertragen könne. An der Annahme des Gesegyes is nicht mehr zu zweifeln, da die Mitglieder der linken Seite fast sämmtlich dafür stimmen.