n Anr E E A _ e ä E T E m e g E P R E A P E: A E O S EUE D n ACLIBNA
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K 4 : Ohne Beschränkung auf efnen bestimmten Zeikräum unkér-
| tung : G E S agen, welche der Schuldner in der dent anderen Theile bekannten Absicht vorgenommen hat, sie nux
zum Schein NONFANE E oder die Gläubiger auf andere } ise zu bevoxtheilen ; ( - 2) E E den Schuldner ergangenen Entscheidungen und Mandate, so wie die auf Grund solcher Titel vorgenommenen Rechtshandlungen, wenw dabei Um nde zum Grunde liegen,
bei weléhen eine gleich® Absicht (Nr. 1,) erhellt;
3) die freigebigen Verfügungen (§. 5 Nr. 2), welche der Schuld- ner zum Vortheil seines Ehegatten nah ges{hlossener Ehe vorgenommen hat z
4) die E eiagen, durch welche der Schuldner seiner Ehefrau oder deren Rechtsuachfolgeru,„ behufs Sicherstelluug- oder Abfindung wegen des in seine Verwaltung gekommenen Vermögens, in stehender Ehe ein Pfandre(t oder ein Hypo thekenrecht bestellt oder auf irgend eine Weise Befriedigung gewährt hat, ohne daß ein Fall der geseßlichen Verpflichkung zur Sicherstellung der Chefrau oder zur Herausgabe des Ver- mögens derselben vorlagz o.
5) Quittungen, Anerkeuntnisse oder Zugeständnisse, _welche der Schuldner seinem Ehegatten gegenüber, vor oder nach ge-
\{lo}ener Ehe , ausdrilich oder stillschweigend , insbesondere } im Kontumazialverfahren, abgegeben hatz sofern nicht die |
Richtigkeit der Quittung des Anerkenntnisses oder Yuge- ständnisses, oder der im Kontumazialver fahren festgestellten
Umstände anderweit E wird.
§8.
Die Anfechtung: einor Rehtshaudlung wird vadurch nicht aus= geshlössen, daß derselbén ein vollstreckbarer Vergleich oder ein anderer vollstreckbarer Titel (§: 7, Nr. 2) hinzugetreten ist, Viel- mehr is jeder einer anfechtbaren und für ungültig: erklärten Recht s-= handlung! hinzugetrêtene vollstreckbare Titel, dai Gläubiger gegen= über, unwirksam, ohne daß es dev besonderen Anfechtung desselben
bedarf.
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Die Anfechtung ist unstätthaft, wenn die Rechtshandlung schon vor der Entstehung der Forderung des Gläubigers vorgenommen worden ist und es si nit um éin Scheingeschä}t handelt.
g. 10,
Der Gläubiger verliert / seit Anfehtungsrecht, wenn er von demselben niht innerhalb des Zeitraums Gebrauch mæcht, in welchem ihm die Execution gegen ren Schulbner überhaupt R
Wenn der Gläubiger kem Schuldner Zahlungs rist bewilligt, und dies. die Wirkung hat, baß die Frist verlängert wird, inner= halb welcher die Execution zulässig ist, so wird dadurch niht zu=-
leich der Zeitraum ite innerhalb dessen der Gläubiger von einem Anfechtungsrechte Gebrauch machen“ kanu. : Gs 1A,
Die Bestimmungen wegen Anfechtung von Nechtshandlungen, wel{che vorstehend in Ansehung. des Schuldners ertheilt sind, gelten auch von dem Erben hinsichtlich der Rehtshandlungen, welche der=- selbe seit dem Ableben des Schuldners über den Nachlaß: in Betreff dieses. leßteren vorgenommen hat.
4. 412.
Dex Gläubiger is besugt, zu verlangen, daß- dasjenige zurüdck= gewährt wird, was durch die ungültige Rechtshandlung von dem Schuldner aus seinent: Vermögen oder von: dem Erben aus dem Nathlas}se (§8, 14); weggegeben oder veräußert worden: ist.
ì Ebenso fann, wenu dle erfolgte Besriedigung eines anderen Gläubigers des Schuldners der Ansechtung unterliegt, der anfech=- tende; Gläubiger verlangen, daß der befriedigte Gläubigev das Em- pfangene- zurückgewährt.
Bildet eine: freigebige Verfügung des Sthuldnevs: (§. 5 Nx. 2) den Gegenstand- der Anfechtung, so kaun das Rükforderungsrecht, wenn nicht der Fall des §. 7 Nr. 1 vorliegt, nux üutsoweit aus-
ge werden , als der Erwerber zur Zeit: der Anfehtung noch im |.
esip der durdy die: freigebige Verfügung erlangten Sadthe sich be- Phi s dur: den: aus derselben- gelösten Werth? noch wirklich reicher ist.
‘Dasjonige, was in: Folge der: Anfehtung/ zurücckgewährt wird,
ist zur Befriedigung; des aufehtenden Gläubigers: zu verwenden 6. 43; Gegen Nückgewähr des Empfangenen (§, 12) muß: vem! Er-
werber seine etwanige! Gegenleistung vollständig? erstattet werden, |
Wenn- jedo! vom Erwerbex bekannt war, baß: dei Schulduer die
Reehtshaudlung- nur zum Schein oder in- der Absicht vorgenommen
hat, die Gläubiger zu bevortheilen, so kann er sich! wegen Erstat- tung der Gegenleistung nur an: den Schuldner halten.
Muß ver Empfänger eiuer: anfehtbaren Zahlung das Empfän-
“ gene zurüdgeben, \& tritt seine: Forderung; an: dén Schuldner wieder
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| das haltén kann, waser-zurlickg | meinen Vorschriften über das Prioritäts - Vêr
: 8. 14, Erfolgt die Anfechtung int Wege der Klage, so hat der Gläy- biger sogleich in der Klage seinen Antrag dräuf zu rihtên, waz
der Verilagte zu thun oder zu dulden für schukdig erkannt wer. don soll.
§. 15.
JInwieweit der zur Rückgewähr Verpflichtete sch wegen For-
| derungen, welche ihm gegen dêù Schuldner zustehen , ebWfälts an
ewähten ntß ist näch den llg. sten fähren in dêr Execu- tionsinstanz (Tit. 5 Abschuitt 4 der Könkuts Ordnung) W ent-
\cheiden. g. 16.
Gegen einen dritten Besißer der aus dem Vermögen des Schuld. ners weggegebenen oder veräußerten Gegenstände, oder der von dey Schuldner bestellten Pfaudrechte oder Hypothekencechte findet- daz in Beziehung auf den Vorbesißer zulässige Anfechtungs- und Rid. ordörmngsrécht satt:
4) wenn der dritte Besißer zur Zeit seiner Erwerbung dvon Kertnkniß géhabk hat, daß die Rehtshandlung des Schuldner nur zum Schein oder in - der Absicht vorgenommen if, die Gläubiger zu bevortheilen z
2): wenn ber dritte Besißer der Ehegatte des Schuldners ode ein naher Verwandter oder Veyshwägerter (§ 9 Nr. 3) is, insofern derselbe uicht Thatsachen nachweist, aus welchen zu entnehmen ist, daß! er- zur Zeit soiner Erwerbung von den Umständen, welche das Recht zur Anfcchtung. und Rücs6r- derung gegen dea Vorbesiizer begründen, keine Kenntniß g-
T2
hat ;
3) wenn der dritte Besigevr die Sache durch eine freigebige Ve- fügung erworben hatz jedo unterliegt: in diesem Falle dai Rückforderungsrecht denselben Beschränkungen, welche für tet Fall der Anfechtung einer freigebigen Verfügung des Schuld ners zu Gunsten des ersten Erwerbers festgeseßt sind (§, 12)
Gegen Erben findet das in Beziehung auf den Erblasser der selben begründete Anfehtungs- und Rückforderungsrecht ohne dit vorstehende Beschränkungen gh
G!
Bei der Entscheidung. über die Zulässigkeit einer Anfechtung bleiben die positiven Regeln über die Wirlungen der Beweise außer Anwendung, Der exkennende Richter hat, unter Erwägung aller vorliegenden Umstände und unter - genauer Prüfung- aller beige- brachten Beweise, nah seiner freien, aus dem Jnbegriff dér statt- gehabten“ Berhanblungen ges{öpften Ueberzeugung zu entscheiden, ob’ ein angetretener Beweis als" geführt anzusehen sei oder nicht, oder ob es noch der Auferlegung cines nothwendigen Cides he- dürfe. Insbesondere bleibt auch dem Ermessen des Richkers vor- behalten, ob und welches Gewicht dabei auf die im F. 7 unter Nr. 5 erwähnten Quittungen, Anerkenntnisse und Zugeständuiss gelegt werben kann, Der Richter muß rie Grie, auf wélen seine Ueberzeugung beruht, in dem Urtheil vollftänvig anführen.
Jeboch/ behält es in Ansehung ver Befugniß der Parteïen gi! Eideszuschiebung, #0! wie in Ansehung ver Wirküngen der gese henen oder verweigerten Ableistung! zugeschobener Eive bei du bestehenden geseßlichen Vorschriften sein Bewenden,
I - 8, 18;
) Wirw über das Vermögen des Schuldners der Könk , eröffièt, so gehen vie Rechte, welh& der Gläubiger aus deu gegenwärtigen Gesege bereits“ erwörbew hat, auf die Gläubiger-
{haft über. g. 19. A
z E gegenwärtige! Gese“ tritt mit dem 4, Oktober 1855! il rast.
| Mit viesen Zeitpuükté siv alle entgegensteheiiden Bestimmul- gen aufgehoben, namentlich das Gesey vom 26, April 1839 Met » Verträge! zahlungsunfähiger Schuldner zun® Nachtheil ihrer Giau- ‘biger (Géseßsanmlung S. 53). N j Urfündblich' unter Ütisexer Höchstesgenhärdigen Unterschrift un héigedrucktem Königlithen Jnsiegel.
Gegebeit Charlottenburg, deit 9, Mai 1855
(L S). Friedrich Wiihelm.
von vet Héybt, Simons. (
von Raumer, von Westphälen. von Bovelshwingk Giaf von-Waldersee, Für ven Minister für dié landwirth schaftlichen Angelegenheiten: von Manteuffel.
f von Manteuffel.
Miuisterium für Handel, Gewerbe und öffentliche NAétbeiten.
in Kraft,
12, Juni 486& ein Patent
Dem: Contitoxr Carl Müller zu Magdeburg ist unter! den
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fang des preuß
1063
f einen. Apparat zur Bereitung vou Kessel -Dragées in zer I Beichnyuug und Beschreibung nachgewiesenen Verbindung
ré, Lon jenem Tage an gerechnet, und für den Um= aúf fünf O ischen taats. ertheilt worden, i
Justiz - Ministerium.
Der bisherige Kreisgerichts-Rath Bormaun in Hattingen ist zum Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte in Bochum, und zum:Notar im Departement des Appellationsgerichts in Hamm, mit Anweisung seines Wohnsibes in Hattingen ernaunt worden, in welcher Stellung
er den Titel als Justizrath zu führen hat,
Minifterium der geistlichen, Unterrichts- ynd Medizinal-Angelegenheiten. .
Die Berufung des Predigt - und Schulamts - Kandidaten August Friede zum Kollegen an dem Magdalenen - Gymnasium zu Breslau z
Die des ersten Lehrers am Kadetten-Corps zu Kulm, Dr, August Julius Märkel zum Prorektor am Gymnasium zu Königsberg i. d. N.z so wie
Die des ordentlichen Lehrers an der Realschule zu Perleberg Ernst Richard Theodor Röttger, zum Collaborator an der Friedrih-Wilhelms-Schule zu Stettin z und
Die des Elementarlehrers Johann Friedrich Donadt zum Lehrer an der Realschule zu Nordhaufen is genehmigt z; ferner
Der Thierarzt erster Klasse C. F. Jost zum Kreis-Thierarzt für die Kreise Aschersleben und Calbe ernannt worden,
Angekommen: Se. Excellenz der Kaiserlich französische Staats- und Maríne Minister, Marquis Rocea de Molins,
von Paris. Se. Excellenz der Fürstlih s{warzburg-rudolstädtische Staats -
Minister, von Bertrab, von Rudolstadt,
Summarische Uebersicht der im Sommer=-Semester
1855 auf der Königlichen Rheinischen Friedrich -
PVilhelms=Universität zu Bonn anwesenden im- matrikulirten Studirenden.
Von Michäelis 1854 bis Ostern 1855 sind gewesen.…........----- 765 Oabou find; abgegangen... eee ebe eere rere eri 182 Es find bemnach geblieben... reen ebenaneber 989 Seit Anfertigung der Uebersicht des vorigen Semesters hinzu-
e as eee oan Ee 624 A T a la ai Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher... 800. Die evangelisch = theologische Fa- ( Ler 46 FRITAT AAME a oer d dpois 2 2er: MUPIGNDeT
53 Die katholis - theologische Fa- (o 192 DUTTAS R - «2,0 « viele «0p e Ausländer 199
Die juristische Fakultät zählt } Fler 33
m 269 Die medizinische Fakultät zählt | Fusländer L
— 88 Die philosophische Fakultät zählt | Ausländer 47
— 191
OIGCA P Sb E Meere a"
Gleiche Summe 800 Unter den: Studirenden der philosophischen Fakultät befinden sich neun Jnländer, welche Md g. 36 des; Reglements vom 4; Juni 1834 immatrikulirt
wurden. t Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die Unive- sität als zum Hôren der Vorlesungen berechtigte Hospitanten 22 Summe 822 i etn E E E E A E E Ü E I E E
—_——_—_—_——————_—————— ms
Nichtamtliches.
pr Vreußen. Aus Tilsit vom, 14. Junt \chreibt man der u Pr, 1;
„Se. Königliche Hoheit der Prinz, Friedr ih
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i neten von No
, geleitet.
des Ober- bend um 9 iee
Wilhelm traf mit Gefolge und in Begleitung Präsidenten der Provinz Preußen gestern hier ein. Zahlreickhe Ehrenpforten in den an der Chaussee belegenen ländlichen Ortschaften gäben s{chon die Freude der Bevölkerung kund, ein Mitglied des. allverehrien Königshauses begrüßen zu können, Jn der Nähe der Stadt Tilsit aber und in dieser selbst war das Zusammenströmen der Einwohner so bedeu- tend, daß Se. Königliche Hoheit sich genöthigt sah, nur im Schritt fahren zu lassen. An der am Eingange unserer Stadt erbauten großen Ehrenpforte hatten sich der Ma istrat und die Stadtyerord=- neten zur Begrüßung des Prinzen aufgestellt, und die Schüßen- ilde bildete Spalier. Vor dem Absteige = Ort hákten sich die
pißen der Militair - uud Civil - Behörden eingefunden , -welche bald darauf Sr. Kösniglihen Hoheit vorgestellt zu werden die Ehre hatten. Heute um 10 Uhr reiste Se. Königliche Hoheit von hier wieder ab, um si{ch zunächst über Ragnit nah Gumbinnen zu begeben. — Seit acht Tagen haben wir auch hier eine Hipe, wie man Le sons nur im Juli und August zu erwarten gewöhnt is. Das Thermometer zeigte an einem Tage noch gegen Abend und im Schatten 23 Grad,
Myslowiß, 12. Juni, Nachdem bereits am 10ten der Feld- zeugmeister Baron v. Heß mit großem Gefolge, von Wien fkom- mend, unsern Oxt passirte, langte jegt der Generalstab Sr, Ma- jestät des Kaisers in einem Separat-Zuge an, dem der Kaiser selbst morgen folgen soll. Se. Majestät wollen, wie man hier wissen, will, gleich bei Erreihung des österreichischen Gebiets die erste Revue über die Grenz-Truppen abhalten und dann die Reise nach Krakau und weiter ins große Lager fortseßen, (Bresl. Ztg.)
Marienburg, 140, Juni. Leider traf gestern hier die tele-
| graphische Nachricht ein, daß die Weichsel bei Warschau plößlich
um 9 Fuß gestiegen sei, wodurch neue Gefahren für unser Werder zu befürhten. Um {o mehr bot man nun alle Kräfte auf, um den Fangdamm bei Klossowo zu verstärken, und des Durchbruhs bei Montau endlich Herr zu werden. Man hoffte, Leßteres noch heute Abend mögli machen zu können. (Elb, Anz.)
Aachen, 12, Juni. Nahdem Se, Königliche Hoheit der Prinz von Preußen geskern von Jülich hier eingetroffen war, fand heute Morgen in dem Raume der Kaserne die Besichtigung der hier garnisonirenden Linie, so wie unseres Landwehr-Bataillons statt. Gegen Mittag hat Se. Königl. Hoheit unsere Stadt wieder verlassen, um die Inspectionsreise fortzusetzen. (A. Z.)
Sachsen. Dresden, 43. Juni. Die Zweite Kammer hat in ihrer gestrigen Sihung die Berathung der von dem- Abgeord-
tiv - Drzebiecki gestellten vier Anträge auf geseßliche Maßnahmen gegen fortschreitende Uebervölkkerung und acíftlge und körperliche Verkümmerung der Bewohner einzeluer Landestheile be- gounen. Es wurde beschlossen, den ersten dieser Anträge: das
“ Heirathen der männlichen Bevölkerung vor dem zurückgelegten
24sten Lebensjahre zu verbieten, der Staatsregierung zur! Er= wägung zu übergeben, dagegen den zweiten Antrag: die Kage=-
| berehtigung des weiblichen Theiles: auf' die Vaterschaft aufzuheben,
auf sich beruhen zu lassewm. (Dr. J.)
_ Württemberg. Stuttgart, 12. Juni. Jhre Königl. Hoheiten der Kronprinz und die Frau Kronprinzessin sind von St. Petersburg gestern Abend in erwünschtem Wohlsein hier angekommen, Höchstdieselben wurden von Sr. Majestät dem Könige in Bruchsal erwartet und mittelst Extrabahnzuges hierher M 9
Hesterreich. Wien, 12. Juni. Den in Galizien 2c. sta-
; tionirten faiserlichen Truppen, heißt es im heutigen Abendblatt der
„W, Z.“, wird eine unshäßbare Anerkennung für den unübertrefs-
- lihen Geist treuer Ergebenheit und Ausdauer zu Theil werden, mit
dem sie die vielfachen Prüfungen eines langen, von! harten Krank- heiten begleiteten Winters in unershütterliher Mannszucht ertrugen.
Wie wir vernehmen, gedenken Se. Majestät Sich heut Abend nah
Galizien: 2c. (über Krafau) zu: begeben und die Truvpen in thren Stationen einzeln! Allerhöchstselbst zu besichtigen, Der Zweck der Allerhöchsten: Reise dürfte eine Abwesenheir Sr. Majestät von über
vier Wochen in Anspruch nehmen.
Spweiz. . Bern, 14. Juni. Die Depots für die groß-
| britannishe Schweizerlegion in Evian, Jougne, Blamont und. Hü- : vingen sind nun in voller Thätigkeit. ? dagegen, eine Werbstation auf badischem Gebiet nicht gestattet. ¡Aus dem Westen der Schweiz finden sih besonders zahlreich die - Rekruten ein. Die Ernennung des Obersten- Bundi zum Brigadier
Die badis{e Regsíerung hat
ist ein: großer Verlust für die eidgenössische Armee. Aus Shletlstadt wird bevichtet, daß am 7. d. M., Abends 4 Uhr, der erste Transport anglo =- s{hweizerischer Legionairs, 253 Mann stark, mit einem Extra - Eiseubahnzug über Paris und Boulogne nach Dover abgegangen ist. Am folgenden Tag rückten wieder 90 Rekruten ein, am Iten folgten 38, so daß am Montag ' den 11teu ein zweiter Transport von cirka 150 Mann dem- ersten nachrüden wird. (Fr. P: Z.) Großbritannien und Jrland. Die „H. B. H.“ in \ ihrer Beilage vom 13. Juni erklärt sich für ermächtigt, nachfolgende